52003DC0650

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen: Ein Europäischer Aktionsplan /* KOM/2003/0650 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN - Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen: Ein Europäischer Aktionsplan

INHALT

1. Zusammenfassung

2. Politischer kontext

2.1. Umfassender ansatz auf eu-ebene: ziele und mittel

2.2. Fakten und trends

2.3. Die wichtigsten errungenschaften auf eu-ebene

2.4. Durch das europäische jahr der menschen mit behinderungen 2003 ausgelöster impuls

2.5. Strategische ziele für die zukunft

3. Der eu-aktionsplan zugunsten behinderter menschen

3.1. Leitgedanken

3.2. Die erste phase des eu-aktionsplans zugunsten behinderter menschen: 2004 - 2005

3.2.1. Zugang zur beschäftigung und weiterbeschäftigung

3.2.2. Lebenslanges lernen

3.2.3. Nutzung des potenzials neuer technologien

3.2.4. Zugänglichkeit öffentlicher gebäude

4. Monitoring und follow-up-strukturen

4.1. Verbesserung der durchführungskapazität

4.1.1. Verstärkung der kommissionsstrukturen

4.1.2. Intensivierung der kooperation mit den mitgliedstaaten

4.1.3. Stärkstmögliche intensivierung der kooperation mit anderen internationalen organisationen oder agenturen

4.2. Verstärkung der governance

4.2.1. Vertiefung der kooperation mit nro

4.2.2. Aufforderung an die sozialpartner, einen vollwertigen beitrag zur förderung der gleichstellung von menschen mit behinderungen zu leisten

4.2.3. Berichterstattung an die institutionen und gremien der eu

4.3. Eu-bericht über die lage von menschen mit behinderungen

4.3.1. Zweijahresbericht über die globale situation von menschen mit behinderungen in der erweiterten europäischen union

4.3.2. Ausarbeitung von kontextindikatoren und datensammlung

4.3.3. Evaluierung des eu-aktionsplans

1. ZUSAMMENFASSUNG

Für den Erfolg des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen 2003 (EJMB) ist es von wesentlicher Bedeutung, dass auch nach Abschluss des Jahres nachhaltige Ergebnisse erzielt werden. Die Europäische Kommission will gemeinsam mit allen am Europäischen Jahr beteiligten Partnern die Impulse und Errungenschaften des EJMB nutzen und gleichzeitig neue und dringliche Herausforderungen angehen. In der vorliegenden Mitteilung soll ein nachhaltiges und tragfähiges Konzept für die Behindertenthematik in einem erweiterten Europa dargelegt werden. Die Mitteilung soll als Bezugspunkt und Rahmen für die Festigung der Dimension ,Behinderung" in allen relevanten EU-Politiken dienen und gleichzeitig Strategien auf nationaler Ebene fördern oder anregen.

Zu diesem Zweck skizziert diese Mitteilung zukunftsorientierte EU-Initiativen zur stärkeren Integration von Menschen mit Behinderungen in Wirtschaft und Gesellschaft im Allgemeinen in einem erweiterten Europa. Herzstück des vorgeschlagenen Ansatzes sind folgende drei operativen Ziele: die uneingeschränkte Anwendung der Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (2000/78/EG), die Einbeziehung der Behindertenthematik in alle einschlägigen Gemeinschaftsmaßnahmen und die Förderung des Zugangs für alle.

Insbesondere führt die Mitteilung einen mehrjährigen Turnusaktionsplan für den Zeitraum bis 2010 ein. Ziel des Aktionsplans ist es, Behindertenfragen in die einschlägigen Gemeinschaftsmaßnahmen einzubeziehen und konkrete Aktionen in Kernbereichen zu entwickeln, um die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Ein Instrument zur Förderung der Einbeziehung der Behindertenthematik in alle relevanten EU-Politiken (Mainstreaming) ist ein Zweijahresbericht der Kommission über die globale Situation von Menschen mit Behinderungen in der erweiterten Union, der auf die jüngsten Entwicklungen in den Mitgliedstaaten eingeht. Gleichzeitig schlägt die Kommission vor so die Einbeziehung der Stakeholder und Akteure in den politischen Dialog zu verstärken, mit dem Ziel, einen weitreichenden und dauerhaften Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft im Allgemeinen herbeizuführen.

Da der Beschäftigung nach wie vor eine ausschlaggebende Rolle bei der sozialen Integration zukommt, wird die erste Phase des EU-Aktionsplans zugunsten behinderter Menschen - die für 2004 und 2005 vorgesehen ist - auf die Schaffung der Bedingungen ausgerichtet sein, die erforderlich sind, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu fördern und den ersten Arbeitsmarkt in der gesamten Union für sie besser zugänglich zu machen. Dementsprechend wird sich die erste Phase des Aktionsplans auf vier konkrete Handlungsschwerpunkte im Beschäftigungsbereich konzentrieren:

- Zugang zur Beschäftigung und Weiterbeschäftigung, einschließlich der Bekämpfung von Diskriminierungen;

- Lebenslanges Lernen, um die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit, Persönlichkeitsentwicklung und aktive Bürgerschaft zu unterstützen und zu verbessern;

- neue Technologien, um die Handlungskompetenz von Menschen mit Behinderungen zu stärken und damit ihren Zugang zur Beschäftigung zu erleichtern;

- Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude, um die Beteiligung am Arbeitsleben und die Integration in Wirtschaft und Gesellschaft zu erleichtern.

Auf der Grundlage des Zweijahresberichts der Kommission über die globale Situation der Menschen mit Behinderungen im erweiterten Europa werden neue Prioritäten festgelegt, die in den nächsten Phasen des Aktionsplans im Licht der Auswirkungen der EU-Maßnahmen auf die Situation der behinderten Menschen aufgegriffen werden.

2. POLITISCHER KONTEXT

2.1. Umfassender Ansatz auf EU-Ebene: Ziele und Mittel

Die Europäische Union engagiert sich seit langem für ihre behinderten Bürger; dieses Engagement geht Hand in Hand mit einem neuen Ansatz für die Behindertenthematik: nachdem die Menschen mit Behinderungen als passive Leistungsempfänger betrachtet wurden, erkennt die Gesellschaft heute ihren berechtigten Anspruch auf Chancengleichheit an und ist sich bewusst, dass Teilhabe in direktem Zusammenhang zur Integration steht. Ein übergeordnetes Ziel der Union ist es, zur Ausgestaltung einer integrativen Gesellschaft beizutragen. Der Bekämpfung von Diskriminierungen und der Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Wirtschaft und Gesellschaft kommt in diesem Zusammenhang eine fundamentale Rolle zu.

Zur Verwirklichung dieser Ziele entwickelt die Kommission ein schlüssiges und integriertes Konzept, bei dem unterschiedliche Instrumente zum Einsatz gelangen. Angesichts des raschen wirtschaftlichen und sozialen Wandels ist die Kommission bestrebt, vor allem die Verfahren der freiwilligen Zusammenarbeit voll und ganz zu nutzen, die eine angemessene Beteiligung sämtlicher Stakeholder - Mitgliedstaaten, Sozialpartner, Bürgergesellschaft, etc. - ermöglichen. Dies gilt insbesondere für die offene Koordinierungsmethode in den Bereichen Beschäftigung, soziale Eingliederung und Lebenslanges Lernen, die äußerst wichtige Bereiche für Menschen mit Behinderungen sind, in denen gemeinsame Zielvorgaben in nationale Strategien umgesetzt und beispielhafte Verfahren verbreitet werden können.

* Förderung der Achtung der Vielfalt durch individuelle Rechte

Die Anerkennung und der Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen bilden den Kern der EU-Maßnahmen. Gemäß Artikel 13 EG-Vertrag kann die Gemeinschaft Rechtsvorschriften erlassen, um Diskriminierungen u. a. aufgrund einer Behinderung zu bekämpfen. Mit der Richtlinie des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf [1] sowie insbesondere des Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen ist die Union bereits in diesem Sinne tätig geworden. Die Charta der Grundrechte ihrerseits sieht ausdrücklich den Schutz der Rechte von behinderten Menschen vor und ihre vorgeschlagene Aufnahme in den künftigen EU-Vertrag stellt einen entscheidenden Schritt dar. Durch die Charta sind die politischen, die wirtschaftlichen und die Bürgerrechte untrennbar mit den sozialen Rechten verknüpft. Die Artikel 21 und 26 legen die Rechte von Menschen mit Behinderungen nieder. Namentlich Artikel 26 hält ,den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft" als Grundrecht fest.

[1] Richtlinie des Rates 2000/78/EG vom 27. November 2000, ABl. L 303 vom 2. Dezember 2000.

* Bessere Zugänglichkeit durch die Beseitigung von Barrieren

Die EU sieht Behinderung auch als soziales Konstrukt. Das soziale Modell der EU in Sachen Behinderung hebt die umweltbedingten Barrieren in der Gesellschaft hervor, die einer uneingeschränkten Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben entgegenstehen. Diese Barrieren müssen entsprechend der Mitteilung der Kommission vom Mai 2000 ,Auf dem Weg zu einem Europa ohne Hindernisse für Menschen mit Behinderungen" [2] abgebaut werden. Diese Mitteilung hat sich erheblich auf die Art und Weise ausgewirkt, in der Politik und Recht im Zusammenhang mit der Behindertenthematik heutzutage betrieben werden. Die Problematik der Zugänglichkeit und Mobilität wird nun unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit und des Rechts auf Teilhabe behandelt. Insbesondere wird allgemein anerkannt, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dafür zu sorgen, dass technische und rechtliche Hindernisse für eine wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft beseitigt werden, damit sie das Potenzial der Informationsgesellschaft nutzen können.

[2] KOM(2000) 284 endg. vom 12.5.2000.

* Förderung der Integration durch Beschäftigung: die europäische Beschäftigungsstrategie, die Strukturfonds und die Modernisierung des Sozialschutzes

Der Zugang zur Beschäftigung ist für die Integration von Menschen mit Behinderungen in die Wirtschaft und Gesellschaft im Allgemeinen unabdingbar. Die Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglicht es, dass die Menschen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und in stärkerem Maße am gesellschaftlichen Leben partizipieren. Außerdem gewährleistet sie die Wahrung der Würde und eine gewisse Eigenständigkeit. Die europäische Beschäftigungsstrategie trägt zu einer allgemeinen Verlagerung des Schwerpunkts von behindertenspezifischen Programmen auf einen breiteren Ansatz zugunsten von Menschen mit Behinderungen bei. Die meisten Mitgliedstaaten haben einen Wandel vollzogen von aktiven Maßnahmen zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit hin zu individualisierten Maßnahmen, die auf die Bedürfnisse einzelner Menschen zugeschnitten sind, auch auf die Bedürfnisse der besonders benachteiligten Gruppen wie z. B. der Menschen mit Behinderungen. Die Mainstream-Programme des Europäischen Sozialfonds und die Gemeinschaftsinitiative EQUAL finanzieren als die wichtigsten Finanzierungsinstrumente, über die die Gemeinschaft ihre Beschäftigungsziele im Behindertenbereich in die Praxis umsetzt, ein breites Spektrum von Aktionen zur Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt. Darüber hinaus ist die Kommission bestrebt, behinderten Arbeitnehmern im Vergleich zu anderen Gruppen von EU-Arbeitnehmern ein ständiges und umfassenderes Aufenthaltsrecht einzuräumen.

Moderne Sozialschutzsysteme sind unerlässlich, um behinderte Menschen, die nicht genügend durch ihre Arbeit verdienen können, angemessen zu unterstützen und um denjenigen, die zwar vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, jedoch die Fähigkeit haben, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, den Zugang zur Beschäftigung zu ermöglichen. Daher wird Maßnahmen zur Schaffung von Beschäftigungsanreizen mehr und mehr Aufmerksamkeit geschenkt, damit Arbeit sich lohnt und die Auswirkungen von ,Leistungsfallen" vermieden werden. Sofern der spezifischen Situation Rechnung getragen wird, kann sich eine Verlagerung von einer Langzeitabhängigkeit von passiven Sozialhilfeleistungen zu aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen positiv auf die wirtschaftliche Lage der Leistungsempfänger und ihr Selbstwertgefühl auswirken. Auch Struktur und Qualität der Staatsausgaben können so verbessert werden und es kann ein Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit auf mittlere Sicht geleistet werden.

Hier spielen die Unternehmen eine wichtige Rolle, indem sie eine bessere Integration fördern können, und zwar sowohl zugunsten der Unternehmen selbst als auch der behinderten Arbeitnehmer und der Kunden. Zurzeit werden Strategien zur schrittweisen Integration entwickelt, da die Unternehmen die durch Anpassungen an den Arbeitsplatz, Produkte und Dienstleistungen verursachten Kosten per se als Übergangskosten betrachten. Die Kommission ihrerseits ist bemüht, Maßnahmen zu unterstützen, die eine breitere Anerkennung der strategischen Wirtschaftsargumente zugunsten der Integration von behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt fördern.

* Förderung der sozialen Integration und Bekämpfung der Ausgrenzung: der europäische Prozess zur Förderung der sozialen Eingliederung

Im Rahmen des allgemeinen Kontexts der Lissabonner Strategie reicht die Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen zweifellos über die Integration durch Beschäftigung hinaus. Der neue Prozess zur Förderung der sozialen Eingliederung, der durch den Europäischen Rat von Nizza auf der Grundlage der offenen Koordinierungsmethode in die Wege geleitet worden ist, bietet die Möglichkeit, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, wirksamer gegen die Ausgrenzung von behinderten Menschen anzugehen und zu gewährleisten, dass die am stärksten benachteiligten Personen vom Zugang zu grundlegenden Rechten, Leistungen und Ressourcen nicht ausgeschlossen sind. Nach Prüfung der zweiten Runde der nationalen Aktionspläne 2003-2005 arbeitet die Kommission zurzeit im Rahmen der Vorbereitung auf die Sitzung des Rates im Frühjahr 2004 einen neuen Gemeinsamen Bericht aus. Darüber hinaus wird die Kommission im Ausschuss für Sozialschutz aktiv an der Erstellung geeigneter Indikatoren zur Messung der Fortschritte bei der Beseitigung der Armut und sozialen Ausgrenzung mitwirken.

* Stärkung der Handlungskompetenz und Verbesserung der gesellschaftlichen Strukturen, welche die Teilhabe fördern: Einbeziehung der Behindertenthematik in einschlägige Politikbereiche

Bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben geht es darum, bei all denjenigen, bei denen es möglich ist und überall dort, wo dies möglich ist, die Teilnahme am Alltagsleben zu fördern, und nicht darum, behindertenspezifische Regelungen aufzustellen und somit die Segregation zu fördern. Mainstreaming setzt eine wohl überlegte Politik, die auf einer soliden Informationsgrundlage beruht, sowie eine breite Beteiligung an politischen Prozessen voraus. Nur so kann gewährleistet werden, dass die behinderten Menschen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen und Erfahrungen immer dann im Mittelpunkt der Entscheidungsfindung stehen, wenn diese sich direkt oder indirekt auf das Leben der behinderten Menschen auswirkt.

Es sei insbesondere darauf hingewiesen, dass die Gesundheitssysteme aufgefordert sind, dem Ziel, ältere und/oder behinderte Menschen in die Lage zu versetzen, bis ins hohe Alter ein aktives, gesundes und eigenständiges Leben zu führen, mehr Bedeutung beizumessen. Größerer Nachdruck muss daher auf Präventivstrategien liegen, etwa gesünderer Ernährung sowie körperlicher und mentaler Betätigung, wobei an der Lebensweise der Menschen in jüngeren und mittleren Jahren angesetzt werden muss. Die Kommission und der Rat nahmen am 10. März 2003 [3] einen gemeinsamen Bericht über die Unterstützung nationaler Strategien für die Zukunft der Gesundheitsversorgung und der Altenpflege an, in dem die Grundlagen für die weitere politische Zusammenarbeit in den drei Schlüsselbereichen - Zugänglichkeit, Qualität und finanzielle Tragfähigkeit der Gesundheitssysteme - festgehalten wurden. Die Kommission wird bis zum Frühjahr 2004 eine Mitteilung mit Vorschlägen für die Fortsetzung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten vorlegen. Dies ist eine Gelegenheit, um die behindertenrelevanten Aspekte in diesen wichtigen Themenkomplex einzubeziehen.

[3] SOC 116.

2.2. Fakten und Trends

Die Sensibilisierung für den Beitrag der Menschen mit Behinderungen zur Gesellschaft ist ein wichtiger Aspekt des Ansatzes der Europäischen Union. In diesem Zusammenhang kommt Zahlen und Daten eine wichtige Rolle zu. Eine Messung von Behinderungen ist allerdings nicht einfach. Die Definitionen und Kriterien für die Bestimmung einer Behinderung sind derzeit in einzelstaatlichen Rechtsvorschriften festgehalten und durch Verwaltungspraktiken vorgegeben und unterscheiden sich je nach Einstellung und Ansatz in Bezug auf die Behindertenthematik von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Eine im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführte Vergleichsstudie [4] belegt die Verschiedenartigkeit der Menschen mit Behinderungen sowie die vielen unterschiedlichen Definitionen des Begriffs ,Behinderung". Diese Unterschiede stellen ein Problem bei der Sammlung vergleichbarer und aggregierter Daten dar; der Bericht zeigt überdies, dass ein beachtlicher Handlungsbedarf in puncto Informationsaustausch und politischer Lernprozess auf diesem Gebiet besteht.

[4] Comparative Study of Definitions of Disability (Definitionen des Begriffs "Behinderung" in Europa: Eine vergleichende Analyse), Brunel University, 2003.

Eine Möglichkeit besteht darin, die Ergebnisse der auf EU-Ebene durchgeführten Erhebungen heranzuziehen. Die vom Haushaltspanel der Europäischen Gemeinschaft auf der Grundlage der Eigenangaben zu einer Behinderung konsolidierten Daten sind offenbar über die Jahre hinweg recht konstant geblieben. 14,5 % der Erwerbsbevölkerung in der EU (im Alter zwischen 16 und 64) geben an, dass sie behindert sind. [5] Das heißt, nahezu 15 % der Frauen und 14 % der Männer dieser Altersgruppen erklären, dass sie leicht oder schwer behindert sind. In 14 Mitgliedstaaten [6] sind das etwa 26 Millionen Menschen im Erwerbsalter. Für die 10 Kandidatenländern berichten 25 % der Bevölkerung eine Form von Behinderung [7]. Diese Zahlen belegen eindeutig, dass Menschen mit Behinderungen keine Minderheit sind. Das Thema der Integration von Menschen mit Behinderungen muss daher ein Anliegen für die Gesellschaft insgesamt sein, für das sich alle einsetzen.

[5] "Disability and social participation in Europe", European Commission, Eurostat, theme 3 "Population and social conditions", 2001, ISBN 92-894-1577-0. (Liegt nur in englischer Sprache vor.)

[6] Schweden war nicht in die Analyse einbezogen worden, da dem Haushaltspanel der Europäischen Gemeinschaft keine Daten für Schweden vorlagen.

[7] Candidate Countries Eurobarometer 2002.1: the social situation in countries applying for European Union membership (Seite 127).

Diese Zahlen verdeutlichen zwei wichtige Aspekte. Erstens gibt es eine Korrelation zwischen Alter und Behinderung. Derzeit sind 63 % der Menschen mit Behinderungen älter als 45 und die Behinderungsinzidenz nimmt wahrscheinlich zu, da bei vielen Menschen erst im Alter eine Behinderung auftritt. 20 % der 60- bis 64-Jährigen sind schwer behindert; 17,1 % geben eine leichte Behinderung an und nur 6,3 %, die angeben, nicht behindert zu sein, gehören der Altersgruppe der 60- bis 64-Jährigen an [8]. Demographische Trends deuten auf eine bessere Gesundheitsversorgung der erwachsenen Behinderten und eine höhere Lebenserwartung hin. Es liegt somit auf der Hand, dass infolge der Alterung der Bevölkerung die Anzahl von Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union derzeit zunimmt und auch weiterhin zunehmen wird. Folglich ist es erforderlich, die Chancen für alle in puncto Zugänglichkeit zu erhöhen und zwar im Rahmen von globalen Lösungen, die sich hauptsächlich von dem Prinzip des ,Design-für-alle" leiten lassen.

[8] Siehe Fußnote 5.

Zweitens belegen die Zahlen ein beträchtliches ungenutztes Potenzial für die Förderung des Wirtschaftswachstums. Lediglich 42 % der Menschen mit Behinderungen, aber nahezu 65 % der Nichtbehinderten stehen im Berufsleben und rund 52 % der behinderten Menschen, aber nur 28 % der Nichtbehinderten sind nicht erwerbstätig [9]. Angesichts der Tatsache, dass eine Behinderung nach wie vor ein signifikantes Hindernis für die Integration durch Arbeit darstellt, veranschaulichen diese Zahlen das Ausmaß der noch zu bewältigenden Aufgabe. Indem man die Barrieren, die dem Zugang zum Arbeitsmarkt entgegenstehen, beseitigt, wird man neue Möglichkeiten für die Integration schaffen.

[9] Studie ,The employment situation of people with disabilities in the European Union" (Die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union), Europäische Kommission, Generaldirektion Beschäftigung und Soziales, 2001. Datenquelle: Europäisches Haushaltspanel, 1996.

2.3. Die wichtigsten Errungenschaften auf EU-Ebene

* Beitrag zur Bekämpfung von Diskriminierungen auf der Grundlage von Artikel 13 des Vertrags

Auf Vorschlag der Kommission verabschiedete der Rat am 27. November 2000 die Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf [10]. Die Richtlinie verbietet jegliche unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung. In Bezug auf den Diskriminierungsgrund Behinderung kann die Tatsache, dass am Arbeitsplatz keine angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderung getroffen werden, gemäß dieser Richtlinie eine Diskriminierung darstellen. Konkret umfassen ,angemessene Vorkehrungen" Maßnahmen, um den Arbeitsplatz der Behinderung entsprechend einzurichten, z. B. durch eine entsprechende Gestaltung der Räumlichkeiten oder eine Anpassung des Arbeitsgeräts, des Arbeitsrhythmus usw., so dass der Zugang zur Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen erleichtert wird. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis Dezember 2003 in nationales Recht umsetzen. Sie können erforderlichenfalls eine Zusatzfrist von drei Jahren in Anspruch nehmen, um die Bestimmungen dieser Richtlinie über die Diskriminierung wegen des Alters und einer Behinderung umzusetzen.

[10] ABl. L 303 vom 2.12.2000.

Ziel des Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen (2001-2006) [11] ist es, die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Diskriminierungen zu unterstützen. Es ermöglicht der Kommission, eine Reihe von Aktivitäten zur Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung zu finanzieren, etwa den Aufbau von Netzen und Partnerschaften, vom Ratsvorsitz veranstaltete Konferenzen, von den Mitgliedstaaten organisierte nationale Informationstage zur Unterrichtung der Bevölkerung über die Entwicklungen im Behindertenbereich, Kampagnen, Studien usw., wobei eine möglichst intensive Mitwirkung der behinderten Menschen selbst und der im Behindertenbereich tätigen Organisationen anzustreben ist. Das Programm kofinanziert ferner die Betriebskosten verschiedener NRO, die im Behindertenbereich auf europäischer Ebene tätig sind, u. a. des Europäischen Behindertenforums.

[11] Beschluss des Rates 2000/750/EG vom 27. November 2000, ABl. L 303 vom 2. Dezember 2000.

* Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Ebene der Vereinten Nationen und durch EG Entwicklungszusammenarbeit

Die Kommission unterstützt globale Anstrengungen, die darauf abzielen zu gewährleisten, dass behinderte Menschen die Menschenrechte in vollem Umfang und gleichberechtigt wahrnehmen können. Dies gilt vor allem für eine UN-Konvention über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen. Diese Initiative, die davon ausgeht, dass internationale Instrumente zur Wahrung der Menschenrechte auf die spezifischen Belange von Menschen mit Behinderungen zuzuschneiden sind, steht in Einklang mit der an den Rechten orientierten Haltung der Gemeinschaft gegenüber Behinderungen. Sie entspricht auch Politikentwicklungen auf der Grundlage von Artikel 13 EG-Vertrag, durch den die Gemeinschaft in den Stand versetzt wird, Initiativen zur Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung zu ergreifen. Die Kommission hat sich positiv zu einem derartigen Instrument geäußert und leistet einen aktiven Beitrag zu dessen Ausarbeitung. Im Januar 2003 veröffentlichte sie ihre Mitteilung ,Auf dem Weg zu einem rechtsverbindlichen Instrument der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen" [12]. In dieser Mitteilung bekräftigt die Europäische Kommission ihre Unterstützung für dieses Instrument und legt die Gründe für eine aktive Beteiligung der Europäischen Gemeinschaft zur Ausarbeitung eines derartigen Rechtsinstruments dar. Insbesondere hat die Kommission Verhandlungsleitlinien gefordert, da die Konvention auch die Bekämpfung von Diskriminierungen betrifft, einen Bereich, für den die Gemeinschaft gemäß dem Vertrag von Amsterdam und Artikel 13 zuständig ist. Das Europäische Parlament begrüßt die Mitteilung der Kommission und vertritt insbesondere die Auffassung, dass mit einer internationalen thematischen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Außenwirkung der Behindertenthematik im derzeitigen menschenrechtsorientierten System gefördert und den durch Behinderungen bedingten Unterschieden Rechnung getragen werden könnte.

[12] KOM(2003) 16 endg. vom 24.1.2003.

Die Europäische Kommission hält die EG Delegationen in den Entwicklungsländern dazu an, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Behinderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt wird.

* Förderung der Freizügigkeit

Dieser Aspekt hat weitreichende Auswirkungen auf die Mobilität von Menschen mit Behinderungen und ihre Fähigkeit, eines der im Vertrag verankerten Grundrechte in Anspruch zu nehmen, nämlich das Recht auf Freizügigkeit der Personen. Der Freizügigkeit kommt in einer erweiterten Union mit 25 Mitgliedstaaten und im Kontext der wachsenden Globalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft eine noch größere Bedeutung zu. Die Kommission hat sich bereits verpflichtet, die derzeit gültigen Bestimmungen über die Exportierbarkeit von Leistungen nach Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zu überprüfen, um die Anzahl der derzeit nicht exportfähigen Leistungen für behinderte Menschen zu verringern.

* Vorbereitung der Erweiterung

Im Hinblick auf ihren Beitritt zur Europäischen Union müssen die Beitrittskandidaten den Besitzstand der Union im Sozialbereich in ihre Politiken und Praktiken übernehmen. Die Situation der Menschen mit Behinderungen wurde daher in den Jahren 2001 und 2002 im Rahmen des Regelmäßigen Berichts bewertet. Das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 stand den Beitrittskandidaten offen, so dass sie sich soweit wie möglich an den Aktivitäten beteiligen konnten. Gleichwohl ist es nach wie vor sehr wichtig, Sachstandsinformationen zu sammeln und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in den Beitritts- und Kandidatenländern zu ermitteln. Dies wird für die Entwicklung moderner und wirksamer Strategien im Behindertenbereich von Belang sein, hauptsächlich in Bezug auf die Bereitstellung von Hilfeangeboten und gemeindegetragenen Betreuungsdiensten, die an die jeweiligen Gegebenheiten der einzelnen Länder angepasst sind. Die Kommission hat bereits eine Studie über die Situation der in Heimen lebenden Menschen mit Behinderungen in den EU-Mitgliedstaaten und den Beitritts- und Kandidatenländern in die Wege geleitet, bei der auch die Menschenrechtsperspektive berücksichtigt werden soll. Darüber hinaus wird die offene Koordinierungsmethode, die derzeit sowohl bei der europäischen Beschäftigungsstrategie als auch dem europäischen Prozess im Bereich der sozialen Eingliederung angewandt wird, den Lernprozess unterstützen und die Entwicklung angemessener Ansätze zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele der EU ermöglichen.

Die Kommission und das Europäische Behindertenforum führen gemeinsam ein Projekt zur Stärkung der Handlungskompetenz für die nationalen Behindertenorganisationen in den Beitritts- und Kandidatenländern durch, das im Rahmen des Programms PHARE finanziert wird. Diese wichtige Arbeit wird den Erweiterungsprozess in Zusammenhang mit Behindertenfragen stark erleichtern, indem sie das Verständnis der Stakeholder auf allen Ebenen verbessert. Die Einleitung eines Dialogs mit den verschiedenen Stakeholdern, in dem die Bedürfnisse und die Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit eruiert werden sollen, sowie die Förderung von Partnerschaften zwischen den Kandidatenländern, den Kollegen und Projekten auf EU-Ebene werden merklich zur Nutzung der Ergebnisse dieses Projekts beitragen. Ein solcher Dialog sollte auf den Fortschritten aufbauen, die in Bezug auf die Stärkung der Kompetenz der behinderten Menschen erzielt worden sind, um sich in die politische Entscheidungsfindung zu Aspekten einzubringen, die Einfluss auf ihr Leben haben. Schließlich stellt die Beteiligung an Aktionsprogrammen der Gemeinschaft eine nützliche Vorbereitung auf den Beitritt dar. Seit 2002 sind die Beitritts- und Kandidatenländer aufgefordert, sich an den EU-Programmen in den Bereichen Förderung der Beschäftigung, Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung, Bekämpfung von Diskriminierungen, Verbesserung des Zugangs zur allgemeinen und beruflichen Bildung sowie Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zu beteiligen.

2.4. Durch das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 ausgelöster Impuls

Um ihrem Engagement zugunsten der Menschen mit Behinderungen noch mehr Nachdruck zu verleihen und die Öffentlichkeit stärker für die Behindertenthematik zu sensibilisieren, beschloss die Europäische Union, das Jahr 2003 zum Jahr der Menschen mit Behinderungen zu erklären. Das von der Kommission und den Mitgliedstaaten für das Europäische Jahr entwickelte Konzept bot den behinderten Menschen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene eine einmalige Gelegenheit, Themen, die für sie von Belang sind, in den Vordergrund zu rücken und einen Beitrag zur Festlegung politischer Prioritäten und zur Förderung gezielter Maßnahmen zu leisten. Das Jahr ist von einer Kampagne von Menschen für Menschen getragen worden und basierte auf einer engen Einbeziehung von im Behindertenbereich tätigen Nichtregierungsorganisationen, etwa des Europäischen Behindertenforums sowie nationalen Behindertenorganisationen, dem Engagement der öffentlichen Behörden, der Beteiligung der Sozialpartner sowie der Unterstützung durch Unternehmen und Organisationen von Dienstleistungsanbietern. Somit hatte das EJMB das Potenzial, die Gesellschaft unionsweit zu mobilisieren. Besonders hervorzuheben sind das entschiedene Engagement und die tatkräftige Unterstützung seitens des Europäischen Parlaments, das u. a. ein Europäisches Behindertenparlament organisierte, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen sowie internationaler Organisationen, wie des Europarats und anderer.

Dem EJMB lag der Gedanke zugrunde, einen Prozess einzuleiten, an dem alle Bürger teilhaben; dank seiner einmaligen Struktur konnten die behinderten Menschen selbst wesentlich zur Festlegung des Konzepts für das Jahr beitragen; auch ihren Organisationen kam eine ausschlaggebende Rolle bei der Ausgestaltung der entsprechenden Kampagne auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene zu: sie waren in den nationalen Koordinierungsgremien vertreten, beteiligten sich an der Formulierung der Schlüsselbotschaften des EJMB, waren in die Auswahl des Logos und des Slogans eingebunden usw. In den teilnehmenden Ländern fanden tausende von Veranstaltungen statt, um die Rechte der Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt zu rücken und auf die Hindernisse aufmerksam zu machen, mit denen sie tagtäglich in der Gesellschaft konfrontiert sind. Es wurden zeitgleich Aktionen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene durchgeführt, an denen viele unterschiedliche Stakeholder teilnahmen: Menschen mit Behinderungen, ihre Familien, Behindertenorganisationen, Nichtbehinderte, Entscheidungsträger auf allen Ebenen, die Sozialpartner sowie maßgebliche Akteure aus dem öffentlichen und privaten Sektor.

Dank der zahlreichen Konferenzen und öffentlichen Debatten, die in ganz Europa stattfanden und über die in der Presse und im Internet berichtet wurde, bot das Europäische Jahr den Menschen mit Behinderungen und den Behindertenorganisationen auf allen Ebenen die einmalige Gelegenheit, die Rechte und die uneingeschränkte Teilhabe von Behinderten in Gesellschaft und Wirtschaft zu fördern. In den Debatten zeigte sich, dass den behinderten Menschen in der ganzen Union viele Sorgen und Nöte gemein sind und dass diese darüber hinaus für die Gesellschaft insgesamt von Belang sind. Zu nennen sind hier vor allem die Stigmatisierung und soziale Ausgrenzung, das Erfordernis einer größeren Handlungskompetenz, Mobilität und Zugänglichkeit, die Verbesserung der Lebensqualität und die Gewährleistung einer angemessenen Betreuung. Besonderes Augenmerk galt außerdem der Situation von behinderten Kindern, der Mehrfachdiskriminierung von behinderten Frauen [13], der Rolle der Familienangehörigen von behinderten Menschen und der besonderen Situation von behinderten Jugendlichen.

[13] Im Jahr 2003 fand in Valencia (Spanien) ein wichtiger Kongress zum Thema ,Frauen und Behinderung" statt.

Im Rahmen der Aktivitäten für junge Menschen hat die Europäische Kommission eine Konferenz kofinanziert, die von der griechischen Präsidentschaft zum Thema "Ein barriere-freies Europa für junge Menschen" organisiert wurde. Die 150 Jugendlichen diskutierten Themen des Weißbuches Jugend (Teilhabe, Information, freiwilliges Engagement). [14]

[14] http://www.edf-feph.org/en/policy/ y_pol.htm

Es zeigte sich auch, dass die Massenmedien eine äußerst wichtige Rolle bei der Überwindung von Klischees in Zusammenhang mit behinderten Menschen spielen. Im Rahmen des EJMB organisierte der griechische Vorsitz in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und Behindertenorganisationen eine Konferenz zu dieser wichtigen Thematik, die in die im Juni 2003 angenommene ,Europäische Erklärung über Medien und Behinderung" mündete. Außerdem wurde beschlossen, ein europäisches Netz für den Bereich ,Medien und Behinderung" einzurichten, um eine positive Darstellung der behinderten Menschen in den Medien zu fördern, die Beschäftigungsquoten anzuheben und den Zugang zu den Medien zu verbessern.

Die außergewöhnliche Mobilisierung der Stakeholder während des gesamten EJMB hat gezeigt, dass ein breiter Konsens dahingehend besteht, rascher bei der Verwirklichung der Chancengleichheit voranzukommen; durch das EJMB wurde der Förderung der vollständigen Integration der Menschen mit Behinderungen neuer politischer Antrieb verliehen. Neben der Umsetzung der Richtlinie des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sind neue politische Maßnahmen angekündigt worden, die derzeit in den Mitgliedstaaten ergriffen werden. Sie betreffen nicht nur die Aktualisierung bestehender und den Erlass neuer Gesetze, sondern zielen auch auf die Förderung neuer Ansätze, innovativer Methoden und positiver Aktionen ab. Nachstehend einige Beispiele:

* Frankreich überprüft seine Gesetze über Entschädigung und soziale Absicherung aus dem Jahr 1975 und wird außerdem Maßnahmen im Bereich des Zugangs zu bestimmten Leistungen ergreifen.

* Spanien hat einen spezifischen Aktionsplan für behinderte Menschen (2003-2007) entwickelt; einen neuen nationalen Plan zur Zugänglichkeit (2004-2012); einen Plan zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Spanien wird zudem zwei neue Gesetze verabschieden: eines zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung und eines zu Wirtschafts- und Erbrechtsfragen für behinderte Menschen.

* In Deutschland ist das neue Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in Kraft getreten; parallel dazu läuft die zuvor geltende Rahmengesetzgebung aus.

* Griechenland erarbeitet einen Aktionsplan zur sozialen Eingliederung bis 2006. Zudem unternimmt die Regierung - auch im Hinblick auf die Paralympics Spiele 2004 (Athen) - eine Reihe praktischer Verbesserungen und institutioneller Reformen für Menschen mit Behinderungen.

* Portugal beabsichtigt, ein neues allgemeines und grundlegendes Gesetz für den Bereich Behinderung und chronische Erkrankung vorzulegen; ein Gesetz zur Nicht-Regierungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen; ein nationaler Aktionsplan zur Förderung von Zugänglichkeit (2004-2011).

* Die Niederlande arbeiten einen Aktionsplan für Behindertenmaßnahmen aus. Ein neues Gesetz zur Gleichbehandlung sollte Ende 2003 in Kraft getreten sein.

* Italien arbeitet an der Entwicklung von Unterstützungsleistungen für Familien mit behinderten Menschen und strebt danach die Bewertung von Behinderungen verwaltungstechnisch zu vereinfachen. Das italienische Parlament diskutiert ein neues Gesetz zu und der Zugänglichkeit " von Webseiten "eAccessibility sowie einen Gesetzesentwurf zu Vormundschaft.

* Finnland hat einen völlig neuen Regierungsplan verabschiedet und einen Leitfaden für Menschen mit Behinderungen erarbeitet, der ihnen hilft sich über ihre Menschenrechte zu informieren und diskriminierende Situationen zu erkennen.

* Schweden hat - in Übereinstimmung mit seinem Nationalen Aktionsplan zur Behindertenpolitik - Leitlinien zur Zugänglichkeit nationaler Behörden sowie ein nationales Programm zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes und gewählter Volksvertreter entwickelt.

* Irland wird ein neues allgemeines Behindertengesetz (Bill on Disability) veröffentlichen, das Bestimmungen über die unabhängige Bedarfseinschätzung beinhaltet; ferner ist ein Gesetz über die allgemeine Bildung von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht worden.

* Das Vereinigte Königreich hat Vorkehrungen zur Durchführung der Richtlinie EG/2000/78 und der letzten Teile der Behindertengesetzgebung (Disability Discrimination Act) im Oktober 2004 getroffen. Das VK plant einen Gesetzentwurf zur weiteren Ausweitung der Behindertengesetzgebung in diesem Jahr vorzulegen

* Luxemburg hat im Juli 2003 ein neues Gesetz zu Arbeitsvorschriften für Menschen mit Behinderungen und zur Schaffung von Einkommen für Schwerbehinderte verabschiedet.

* Österreich hat einen detaillierten Bericht über die Situation von Menschen mit Behinderungen herausgegeben und arbeitet an einem neuen Gesetz über die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen.

* Belgien hat kürzlich ein Gesetz zur Nichtdiskriminierung verabschiedet, das durch das Zentrum für Chancengleichheit durchgeführt wird; unterstützt durch die föderalen Behörden, die für die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Regionen verantwortlich sind.

* Dänemark hat einen Aktionsplan Behinderung vorgelegt und ein Budget zur Schaffung von 800 - 1200 neuer Wohnungen für Menschen mit Behinderungen vorgesehen.

Abschließend kann festgehalten werden, dass das Europäische Jahr den Mitgliedstaaten als Sprungbrett diente, um neue politische Maßnahmen zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen anzuregen, indem es eine definitive Verlagerung des Schwerpunkts zugunsten stärker proaktiv ausgerichteter Aktionen herbeiführte und gleichzeitig den Grundstein für zukunftsorientierte Langzeitmaßnahmen legte. Auch auf europäischer Ebene war das Europäische Jahr Anlass für eine Reihe wichtiger politischer Initiativen in Schlüsselbereichen zum Abbau von Integrationshemmnissen. Insbesondere hat die Kommission eine Gruppe unabhängiger Experten zum Thema Zugänglichkeit von Gebäuden ins Leben gerufen, deren Bericht eine Reihe von Empfehlungen enthält.

2.5. Strategische Ziele für die Zukunft

Hauptziel der Kommission für die kommenden Jahre wird die Förderung der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen sein. Es gilt, einen dauerhaften Prozess für die vollständige Integration der Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft zu stimulieren und das europäische Sozialgefüge so zu gestalten, dass eine echte Chancengleichheit besteht.

Die meisten Maßnahmen im Behindertenbereich fallen in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten und können am effizientesten auf nationaler Ebene durchgeführt werden. Das strategische Ziel der Kommission soll daher im Zuge drei sich ergänzender und gegenseitig tragender operativer Ziele verwirklicht werden, wobei die Kommission ihren Handlungsspielraum voll nutzen wird, um den Beitrag der EU zu optimieren. Die drei operativen Ziele sind folgende:

* Uneingeschränkte Anwendung der Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf und Eröffnung der Debatte zur zukünftigen Strategie zur Bekämpfung von Diskriminierung

Die Kommission wird die Umsetzung der Antidiskriminierungs-Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten und in den Beitrittsländern innerhalb der vom Rat festgelegten Fristen überwachen. Insbesondere wird die Kommission proaktiv die Umsetzung überwachen und eine ordnungsgemäße Anwendung der Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf gewährleisten, um sicherzustellen, dass alle Opfer von Diskriminierungen den vollen durch die Richtlinie gewährleisteten Schutz genießen können. Es sei darauf hingewiesen, dass eine ordnungsgemäße Umsetzung dieser Richtlinie ein Kernelement des globalen Kommissionsansatzes im Behindertenbereich und eine große Herausforderung angesichts der innovativen Konzepte ist. Die Richtlinie wird ein wichtiges Instrument für die Verwirklichung der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen sein. Insofern wird sie auch dazu beitragen, dass die fälschliche Annahme, Behinderung sei gleich Unfähigkeit oder mangelnde Fähigkeit, revidiert wird; sofern sie ordnungsgemäß angewendet wird, dürfte die Richtlinie auf diese Weise dazu beitragen, dass langfristig die mit Behinderungen verbundenen Vorurteile und Ängste abgebaut werden und gegen die Ignoranz in diesem Bereich angegangen wird.

Im Frühjahr 2004 will man eine öffentliche Konsultation (Grünbuch) über die zukünftige Strategie zur Bekämpfung von Diskriminierungen einleiten. In diesem Papier sollen die in der EU erreichten Fortschritte bei der Bekämpfung von Diskriminierungen erfasst werden und man will Fragen der zukünftigen Strategieentwicklung aufwerfen.

* Erfolgreiche Einbeziehung von Behindertenfragen in die einschlägigen Gemeinschaftsstrategien und laufenden Prozesse

Die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Behindertenpolitik zeigen eine wachsende Tendenz zum Mainstreaming, um die Rechte der Menschen mit Behinderungen stärker zu berücksichtigen und die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Die Mainstreaming Strategie beinhaltet die Einbeziehung der Behindertenperspektive in alle Stufen des politischen Prozesses - von der Gestaltung und Durchführung bis zur Begleitung und Evaluierung - im Hinblick auf die Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen. Parallel zum Mainstreaming erfordern fortbestehende Ungleichheiten die Durchführung von spezifischen Aktionen für Menschen mit Behinderungen. Auch wenn bereits beträchtliche Fortschritte zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen erzielt wurden, so bleibt doch noch viel zu tun und müssen weitere Anstrengungen unternommen werden. Da die Beschäftigung weiterhin das wichtigste und wirksamste Mittel ist, um dauerhafte Verbesserungen für behinderte Menschen herbeizuführen und ihre uneingeschränkte soziale Integration zu verwirklichen, wird dem Mainstreaming von Behindertenfragen in beschäftigungsrelevante Maßnahmen, Bildung und Lebenslangem Lernen [15] besonderes Augenmerk geschenkt, wobei die Kommission sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einsetzen wird.

[15] Dies beinhaltet auch die Bildung durch Sport, der das Europäische Jahr 2004 gewidmet ist.

* Verbesserung der Zugänglichkeit für alle

Maßnahmen im Bereich des Mainstreaming sollten den Schwerpunkt auf die Problematik der Zugänglichkeit legen und eng mit dem Prinzip des ,Design-für-alle" verknüpft werden. Zugänglichkeit zu Produkten, Dienstleistungen und der baulichen Umwelt ist für Menschen mit Behinderungen ein zentraler Punkt, der auch für alle EU-Bürger von Belang ist. Die Kommission beabsichtigt, die Ausarbeitung europäischer technischer Standards und Normungsdokumente zu fördern, mit denen das Konzept der ,Zugänglichkeit für alle" technisch umgesetzt werden kann. Dies ist von ausschlaggebender Bedeutung für die weitere Integration von Menschen mit Behinderungen in Wirtschaft und Gesellschaft. Ferner wird die Kommission Maßnahmen zur Sensibilisierung der im Normungsbereich tätigen Akteure für das Konzept ,Zugänglichkeit für alle" und die damit verbundenen Arbeitsmarktaussichten anregen.

***

Zur Verwirklichung der oben erläuterten operativen Ziele wird die Kommission einen mehrjährigen Turnusaktionsplan erstellen. Dieser Aktionsplan, für den ein Zeitrahmen bis 2010 abgesteckt wird, basiert im Wesentlichen auf der Einbeziehung der Behindertenthematik in die verschiedenen politischen Bereiche der EU. Dank eines progressiven Ansatzes wird genügend Zeit sein, um Aktionen, die eine besondere Herausforderung darstellen, über einen mittelfristigen Zeitraum zu entwickeln und die im Rahmen der Strategie von Lissabon ergriffenen Initiativen zu nutzen.

Die einzelnen Schritte des Aktionsplans werden in einem Zweijahresbericht festgelegt, der die globale Situation von Menschen mit Behinderungen analysiert. Die Kommission verpflichtet sich, dieses Dokument alle zwei Jahre vorzulegen, um gezielt und regelmäßig über die allgemeine Situation von Menschen mit Behinderungen in einem erweiterten Europa Bericht zu erstatten. Mit diesem Bericht soll all jenen, die in die politische Entscheidungsfindung eingebunden sind, ein Instrument in die Hand gegeben werden, das ihnen einen besseren Überblick über die Situation von Menschen mit Behinderungen vermittelt und sie für die Behindertenproblematik sensibilisiert. Insbesondere wird man auf diese Weise die Fortschritte besser einschätzen, Perspektiven für die nächsten Jahre aufzeigen und mögliche Wege für die künftige Entwicklung der Politik im Licht der Auswirkungen der EU-Politiken auf die Situation der Menschen mit Behinderungen in Augenschein nehmen können. Man wird sich daher auf diesen Bericht stützen, um die neuen Prioritäten für die nächsten Phasen des Aktionsplans festzulegen.

3. DER EU-AKTIONSPLAN ZUGUNSTEN BEHINDERTER MENSCHEN

3.1. Leitgedanken

Mit Hilfe dieses mehrjährigen Turnusaktionsplans wird es möglich, prioritäre Aktionen zu planen und durchzuführen sowie Folgemaßnahmen vorzunehmen, wobei diese Aktionen einen bedeutsamen Beitrag dazu leisten können, die oben erwähnten Möglichkeiten zu nutzen bzw. Herausforderungen anzunehmen, was wirtschaftliche und soziale Integration, gleichen Zugang und wirksame Teilhabe betrifft. Die prioritären Aktionen sollen sich daher derart ergänzen, dass ein in sich schlüssiger Komplex von Aktivitäten auf EU-Ebene sowie nationaler oder dezentraler Ebene entwickelt werden kann.

Die erste Phase dieses Aktionsplans soll nach dem Ende des EJMB einsetzen und zwei Jahre (2004 und 2005) dauern. Man will sich darauf konzentrieren, die Bedingungen zu schaffen, die für die Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, während gleichzeitig die Handlungskompetenz (Empowerment) der Betreffenden gestärkt werden soll. Dadurch, dass man derartige Bedingungen schafft und den rechtebezogenen Ansatz verstärkt, werden die Ergebnisse dieser ersten Phase die Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG über Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf verstärken und ergänzen. Daher wird man mit den prioritären Aktionen bei den verschiedenen Phasen der so genannten ,Beschäftigungskette" ansetzen, damit das Recht auf Arbeit von Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt ausgeübt werden kann.

Die Kommission hat die vorrangigen Interventionsbereiche der ersten Phase dieses Aktionsplans festgelegt, die im Rahmen der vier folgenden einander ergänzenden Pfeiler gruppiert sind:

* Zugang zur Beschäftigung und Weiterbeschäftigung;

* Lebenslanges Lernen zur Förderung von Beschäftigungsfähigkeit, Anpassungsfähigkeit, persönlicher Entwicklung und aktiver bürgerschaftlicher Teilhabe der Menschen mit Behinderungen;

* Nutzung des Potenzials neuer Technologien, die eine entscheidende Rolle spielen, wenn es gilt, Chancengleichheit und Mobilität in der Wirtschaft zu gewährleisten, indem die Handlungskompetenz von Menschen mit Behinderungen gestärkt wird;

* Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude als Vorbedingung, um die Beteiligung am Arbeitsleben und die Mobilität in Wirtschaft und Gesellschaft zu erleichtern.

Die folgenden Abschnitte enthalten eine Serie geplanter Aktionen, mit denen man die wichtigsten Herausforderungen und neuen Bedürfnisse angehen will, um die Beschäftigungsquote zu erhöhen und Menschen mit Behinderungen sinnvoller in Wirtschaft und Gesellschaft zu integrieren. Bei der Liste der Aktionen handelt es sich um ein nicht erschöpfendes Verzeichnis zur Verdeutlichung des Potenzials des Aktionsplans. Damit sollte eine uneingeschränkte Transparenz hinsichtlich der Prioritäten und Aktivitäten für 2004-2005 gewährleistet sein.

3.2. Die erste Phase des EU-Aktionsplans zugunsten behinderter Menschen: 2004 - 2005

3.2.1. Zugang zur Beschäftigung und Weiterbeschäftigung

Die Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000, in der allgemeine Rahmenbedingungen für eine Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf gesetzt werden, wird sehr weit reichende Auswirkungen haben. Sie wird in einigen Mitgliedstaaten umfassende Änderungen an bestehenden Regelungen erforderlich machen. So wird sie sich sehr stark auf - öffentliche und private - Arbeitgeber und deren Einstellungsverhalten gegenüber Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf die Bestimmungen zu ,angemessenen Vorkehrungen" auswirken. Daher müssen die Schlüsselfiguren, nämlich politische Entscheidungsträger, Regierungsbeamte, Nichtregierungsorganisationen, Beschäftigte und Arbeitgeber unbedingt auf ihre neuen Rechte und Verpflichtungen hingewiesen werden. So ist die Sensibilisierung der politischen und öffentlichen Meinung unerlässlich, um den Erfolg der Richtlinie zu gewährleisten; aus diesem Grund hat die Kommission im Juni 2003 eine öffentlichkeitswirksame Informationskampagne in allen Mitgliedstaaten eingeleitet, um Arbeitgeber und Arbeitnehmer über ihre neuen Rechte am Arbeitsplatz zu unterrichten.

Im Rahmen des EJMB haben die Minister für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung im Juni 2003 eine Entschließung über die Förderung der Beschäftigung und der sozialen Eingliederung der Menschen mit Behinderungen gefasst [16]. In dieser Entschließung werden die Mitgliedstaaten, die Kommission und die Sozialpartner [17] aufgerufen, weitere Anstrengungen zur Beseitigung der Hindernisse für eine Eingliederung der Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt und ihre Beteiligung am Arbeitsleben zu unternehmen, indem entsprechende Gleichstellungsmaßnahmen verstärkt werden und die Eingliederung und Beteiligung auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung verbessert wird.

[16] Entschließung des Rates 2003/C 175/01 vom 15. Juli 2003. ABl. C 175 vom 24.7.2003.

[17] In ihrer gemeinsamen Erklärung, die sie als Beitrag zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen abgaben, haben die europäischen branchenübergreifenden Sozialpartner ihre Verpflichtung bestätigt, die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen als gemeinsam wahrgenommene Aufgabe von Unternehmen und Arbeitnehmern zu fördern.

Für eine erfolgreiche Umsetzung der Lissabonner Agenda müssen die beschäftigungspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten in ausgeglichener Weise drei einander ergänzende und sich gegenseitig verstärkende Zielsetzungen verfolgen: Vollbeschäftigung, Qualität und Produktivität der Arbeit sowie sozialer Zusammenhalt und Integration. Diese Zielsetzungen sind eindeutig von Bedeutung für die Eingliederung von behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt. Eine der übergeordneten Zielsetzungen ist nämlich das Konzept eines integrativen Arbeitsmarkts, das die wirksame Einbeziehung von behinderten und sämtlichen benachteiligten Menschen verlangt.

Außerdem sehen die Leitlinien für die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten [18] in der neu gestalteten europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) in Handlungsschwerpunkt 7 vor, dass die Eingliederung von auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Menschen, wie z. B. Behinderten, zu fördern ist und Diskriminierungen gegen diese bekämpft werden sollen. Insbesondere haben entsprechende Maßnahmen zum Ziel, in allen Mitgliedstaaten eine erhebliche Verringerung der Beschäftigungslücke für benachteiligte Menschen gemäß nationalen Begriffsbestimmungen bis 2010 zu erreichen. Angesichts der eindeutigen Verbindung zwischen Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, und der Erreichung der drei Zielsetzungen der ,neuen" EBS steht ganz oben auf der Prioritätenliste dieses Aktionsplans, das Problem der Behinderung in der gesamten Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen. Demnach werden behinderte Menschen auch im Rahmen weiterer Handlungsschwerpunkte unterstützt, insbesondere im Rahmen der Aktivierung/Prävention und der Arbeitskräfteversorgung. Die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, dem Arbeitskräftepotenzial von Menschen mit Behinderungen nachzugehen und dabei die spezielle Situation von behinderten Frauen und von Menschen mit geistigen Behinderungen zu berücksichtigen.

[18] Entscheidung 2003/578/EG des Rates über Leitlinien für die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten vom 22.7.2003. Abl. L 197 vom 5.8.2003

Darüber hinaus unterstützen die Mainstream-Programme des Europäischen Sozialfonds und die Gemeinschaftsinitiative EQUAL als die wichtigsten Finanzierungsinstrumente, über die die Gemeinschaft ihre Beschäftigungsziele im Behindertenbereich in die Praxis umsetzt, ein breites Spektrum von Aktionen zur Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt und sie testen dabei innovative Vorgehensweisen zu spezifischen Aspekten dieser Integration. Im Rahmen der thematischen Aktivitäten von EQUAL sind fünf europäische thematische Gruppen eingerichtet worden, die den bereichsübergreifenden Prioritäten von EQUAL entsprechen: Beschäftigungsfähigkeit, Unternehmergeist, Anpassungsfähigkeit, Chancengleichheit und Asylbewerber. Die thematische Gruppe Beschäftigungsfähigkeit hat einen besonderen Schwerpunkt gesetzt, indem sie eine Arbeitsgruppe Behinderungen eingerichtet hat.

Dessen ungeachtet haben bestimmte Menschen mit Behinderungen besondere Bedürfnisse, die immer bestehen werden, und die Kommission ist sich darüber im klaren, dass diesen Bedürfnissen entsprochen werden muss. Dies kann auch durch behinderungsspezifische arbeitsmarktpolitische Maßnahmen geschehen, falls erforderlich. Derartige Anstrengungen hat die Kommission auch in der gemeinschaftlichen Wettbewerbspolitik unternommen. So wurde im November 2002 eine Verordnung über staatliche Beschäftigungsbeihilfen angenommen [19], gemäß der Mitgliedstaaten nunmehr Beihilfen für die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und für die Einstellung von behinderten Arbeitnehmern gewähren können, ohne die vorherige Genehmigung der Kommission einholen zu müssen. Ab sofort können Mitgliedstaaten bis zu 60% der jährlichen Lohnkosten und Sozialversicherungsbeiträge übernehmen, wenn ein Unternehmen einen behinderten Arbeitnehmer einstellt; eine Beihilfe kann auch als Ausgleich für verringerte Produktivität sowie zur Anpassung von Arbeitsstätten und für spezielle Hilfsmittel gewährt werden.

[19] Verordnung der Kommission (EG) 2204/2002 in ABl. L 337, S. 3, veröffentlicht am 13. Dezember 2002.

Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Gleichbehandlung am Arbeitsplatz und dies beinhaltet auch Gleichheit bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Menschen mit Behinderungen sind daher durch die europäische Gesetzgebung zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten abgedeckt. Die Gesetzgebung sollte angewandt werden um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern. Auf europäischer Ebene erläutert die Richtlinie 89/654 EWG [20] in den Punkten 15 und 20 der Anhänge I und II. "Die Arbeitsstätten sind gegebenenfalls behindertengerecht zu gestalten. Dies gilt insbesondere für Türen, Verbindungswege, Treppen, Duschen, Waschgelegenheiten und Toiletten, die von Behinderten benutzt werden, sowie für Arbeitsplätze, an denen Behinderte unmittelbar tätig sind." Außerdem heißt es: "Werden an Arbeitsstätten nach dem 31. Dezember 1992 Änderungen, Erweiterungen und/oder Umgestaltungen vorgenommen, so hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit diese Änderungen, Erweiterungen und/oder Umgestaltungen mit den entsprechenden Mindestvorschriften des Anhangs I übereinstimmen. (Artikel 5 der Richtlinie 89/654/EWG)

[20] Richtlinie 89/654/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (Erste Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG), ABl L 393 vom 30.12.1989.

Die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG [21] enthält in Artikel 8 die Verpflichtung für den Arbeitgeber bei der Bewertung der Risiken angemessene Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmer zu ergreifen. Gleichzeitig enthält die Richtlinie 89/654/EWG in den Anhängen I und II Mindeststandards bezüglich Fluchtwegen und Notausgängen sowie Maßnahmen zur Brandmeldung und -bekämpfung

[21] Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. L 183 vom 29.6.1989.

Angesichts dieser Erwägungen wird die Kommission folgendermaßen vorgehen:

Nichtdiskriminierungspolitik:

* Die Sensibilisierung zur Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000, die allgemeine Rahmenbedingungen für die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf festlegt, soll unterstützt werden.

Überarbeitete europäische Beschäftigungsstrategie (EBS):

* Die Umsetzung der überarbeiteten EBS durch die Mitgliedstaaten soll genau überwacht und sie sollen insbesondere angeregt werden, für Menschen mit Behinderungen einen leichteren Zugang zu aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu ermöglichen, das Angebot an persönlicher Hilfe und Anleitung zu verbessern, sofern erforderlich, den Kampf gegen Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt zu verstärken, Leistungsfallen zu vermeiden, die ungehinderte Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien zu fördern und die Qualität von Unterricht, Berufsausbildung und Zugang zur Beschäftigung zu verbessern.

* In diesem Zusammenhang wird die Kommission - innerhalb des Europäischen Statistischen Systems - die Weiterentwicklung nationaler Statistiksysteme ermutigen, falls erforderlich, damit eine sinnvollere Überwachung von Behindertenfragen in der EBS ermöglicht wird, wobei geschlechtsspezifischen Daten besondere Beachtung zuteil werden soll.

* Es soll ein Arbeitspapier über die Umsetzung der EBS im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen veröffentlicht werden. Bei jeder Beschäftigungsleitlinie wird auf die Relevanz für Behinderte hingewiesen und es sollen bewährte einschlägige Verfahren angegeben werden. Ziel dieses Papiers soll auch sein, zu den Überlegungen über die Einbeziehung der Behinderungsproblematik in alle Politikbereiche in den Mitgliedstaaten im Rahmen der Beschäftigungsstrategie beizutragen.

Europäischer Sozialfonds:

* Die Mitgliedstaaten sollen ermutigt werden, die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen bei den Aktivitäten zu berücksichtigen, die über die Mainstream-Programme des Europäischen Sozialfonds und die Gemeinschaftsinitiative EQUAL finanziert werden.

* Man will die Verbreitung bewährter Verfahren und innovativer Maßnahmen zur Beschäftigungs-/Ausbildungspolitik für Menschen mit Behinderungen ermutigen, insbesondere im Rahmen des ESF, der Gemeinschaftsinitiative EQUAL und der Peer-Review zur Beschäftigungspolitik usw.

Sozialer Dialog:

* Der Dialog mit den Sozialpartnern auf europäischer Ebene über ihren Beitrag zur Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt soll vertieft werden; insbesondere sollen die Sozialpartner ermutigt werden, die konkrete Umsetzung der Empfehlungen in ihrer Erklärung vom 20. Januar 2003 ,Förderung der Chancengleichheit und des Zugangs zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen" zu gewährleisten und Initiativen im sektoriellen sozialen Dialog zu unterstützen, wie die im Handelssektor vorgesehene freiwillige Vereinbarung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

Corporate Social responsibility:

* Sensibilisierung und Verbreitung einschlägiger Vorgehensweisen und Erfahrungen, die auf die Beschäftigung von Behinderten abzielen, sollen gefördert werden, wie in der Mitteilung der Kommission betreffend die soziale Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility) [22] vorgeschlagen.

[22] KOM(2002) 347.

Einbeziehung in Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz:

Es soll sichergestellt werden, dass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in den einschlägigen EU-Initiativen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz Berücksichtigung finden.

3.2.2. Lebenslanges Lernen

Menschen mit Behinderungen mit allem verfügbaren Wissen und Kompetenzen auszustatten, ist eine Schlüsselvoraussetzung dafür, den Zugang zur Beschäftigung zu verbessern, Ausgrenzung zu bekämpfen und den sozialen Zusammenhalt zu verbessern. Dies reicht von der Grundbildung bis zu anderen Formen und Möglichkeiten lebenslangen Lernens: in dem Gemeinsamen Bericht über die soziale Eingliederung 2001 wurden die zunehmenden Hinweise darauf hervorgehoben, dass die Behinderten, die während ihrer ganzen Jugend in die Regelschulbildung einbezogen werden, am ehesten in der Lage sind, die allgemeinen und beruflichen Kompetenzen zu entwickeln, die für einen späteren Erfolg auf dem Arbeitsmarkt erforderlich sind. Insbesondere ist der Zugang zu Möglichkeiten des generellen (mainstream) lebenslangen Lernens in der EU weiterhin eindeutig unzureichend, insbesondere für benachteiligte Gruppen, darunter auch Menschen mit Behinderungen.

Als eine der Möglichkeiten, Hindernisse zu überwinden, die der Bildung und Ausbildung sowie dem lebenslangen Lernen von Menschen mit Behinderungen entgegenstehen, kann sich die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für das eLearning [23] erweisen. Daher weist der Kommissionsvorschlag für ein eLearning-Programm [24] ausdrücklich auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen hin. Zudem schlägt der Aktionsplan der Kommission zur "Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt: Aktionsplan 2004 - 2006" [25] die Sammlung und Verbreitung von Beispielen guter Praxis für den Fremdsprachenunterricht für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf vor. In dem EU-Aktionsplan für Qualifikation und Mobilität [26] wird hervorgehoben, dass die Mitgliedstaaten die Unterstützung zur Eingliederung junger benachteiligter Menschen, insbesondere von behinderten Menschen und Menschen mit Lernschwierigkeiten, in ihre Bildungs- und Ausbildungssysteme verstärken sollten. Im Rahmen des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen hat der Rat Bildung eine Entschließung über die Chancengleichheit für Schüler und Studierende mit Behinderungen in Bezug auf allgemeine und berufliche Bildung verabschiedet. [27]

[23] Siehe dazu: http://www.elearningeuropa.info/

[24] Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Mehrjahresprogramm (2004 - 2006) für die wirksame Integration von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa (Programm ,eLearning"), KOM(2002) 751 endgültig, 19.12.2002.

[25] KOM(2003) 449 endgültig vom 24.7.2003: Mitteilung der Kommission "Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt: Aktionsplan 2004 - 2006".

[26] KOM(2002) 72 endgültig ,Aktionsplan der Kommission für Qualifikation und Mobilität".

[27] Entschließung des Rates vom 5.Mai 2003. ABl. C 134 vom 7.6.2003.

Angesichts dieser Erwägungen wird die Kommission folgendermaßen vorgehen:

Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend- EU-Strategien und Programme:

* Im Rahmen der Durchführung des Arbeitsprogrammes zu den Zielen der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung [28] weiterhin der Förderung des Austausches guter Praxis bei der Integration von Menschen mit Behinderung in die allgemeine und berufliche Bildung Priorität einräumen. Hierzu gehört auch die Identifikation von Faktoren die ausschlaggebend für den Erfolg (bzw. Misserfolg) sind.

[28] KOM(2001) 501 endgültig vom 7 September 2001.

* Bei Gestaltung und Umsetzung des zukünftigen Aktionsprogramms ,eLearning" (2004 - 2006) sind die besonderen Bedürfnisse eigens zu beachten, die Menschen mit Behinderungen - wie andere gefährdete Gruppen - unter Umständen entwickelt haben, damit eLearning für alle Bürger entwickelt werden kann und eine uneingeschränkte Teilhabe an der Wissensgesellschaft ermöglicht wird.

* Das PLOTEUS Informationssystem zu Möglichkeiten lebenslangen Lernens in Europa wird um Informationen für Menschen mit Behinderungen sowie spezifische Fördermöglichkeiten in den Mitgliedstaaten erweitert.

* Es sollen Bemühungen unterstützt werden, die freie Auswahl von besseren Aus- und Fortbildungsangeboten durch spezifische lebenslange Beratung und Berufsberatung zu fördern. Es sollen innovative Möglichkeiten am Arbeitsmarkt und zum Lernen außerhalb traditioneller beruflicher Bildung für Menschen mit Behinderungen eröffnet werden.

* Man will Projekten, die Menschen mit Behinderungen in den derzeitigen Programmen von SOKRATES, LEONARDO und JUGEND einbeziehen besonderes Augenmerk widmen, eine Evaluierung des Wirkungsgrades der zweiten Generation der Programme des lebenslangen Lernens durchführen, deren Resultate verbreiten und den Bedürfnissen von behinderten Menschen bei der Gestaltung der zukünftigen Generation von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen gerecht werden.

* Es gilt zudem die Zugänglichkeit (eAccessibility) von Webseiten und medialen Erzeugnissen zum lebenslangen Lernen auf europäischer Ebene und in den europäischen Programmen zu überwachen.

Forschung:

* Es sind die Ergebnisse zu verbreiten und optimal zu nutzen, die Forschungen innerhalb der Sokrates und Leonardo Programme und des Sechsten Forschungsrahmenprogramms in Bezug auf Priorität 7 ,Bürger und modernes Regieren in der Wissensgesellschaft" erbracht haben, die wertvolle Beiträge zu der Debatte über soziale Eingliederung und aktive bürgerschaftliche Teilhabe in der Wissensgesellschaft bieten, die auch Menschen mit Behinderungen betrifft.

3.2.3. Nutzung des Potenzials neuer Technologien

Bei den zugänglichkeitsbezogenen Aktivitäten im Rahmen des ,e-Europe"-Aktionsplans 2002 [29] sind einige wichtige Ergebnisse erreicht worden, die Nachfolgemaßnahmen erfordern. Die Leitlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) - Web content accessibility (W3C/WAI/WCAG-V1.0) [30] für öffentliche Websites sind von den Mitgliedstaaten angenommen worden wie von der Kommission vorgeschlagen [31]. Der Rat hat im Dezember 2002 eine Entschließung zur e-Accessibility gefasst [32].

[29] Entschließung des Rates zum ,e-Europe"-Aktionsplan 2002, Feira, Juni 2000.

[30] http://www.w3.org/TR/WCAG10/

[31] Mitteilung KOM(2001) 529 endgültig; Unterstützung durch den Rat und das Europäische Parlament durch ihre Entschließungen (CR 7087/02 vom 20.3.2002 und EPR P5_TA (002) 0325 vom 13.6.2002; Entschließung des Rates vom 25. März 2002 über den Aktionsplan eEurope 2002: Zugänglichkeit öffentlicher Webseiten und ihres Inhalts, ABl. C 86 vom 10.4.2002, S. 2.

[32] Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen: E-accessibility verwirklichen. Den Zugang von Menschen mit Behinderungen zur wissensgestützten Gesellschaft verbessern. SEC(2002) 1039 und Entschließung des Rates ,,eAccessibility" - Verbesserung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen zur Wissensgesellschaft", 14680/02, ABl. C 39 vom 18.2.2003, S. 3.

Eine wirksamere Koordinierung der Maßnahmen auf europäischer Ebene, mit denen der ,Ausschluss von der Information" verhindert werden soll, ist - dank Benchmarking und des Austauschs bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten - ebenfalls erreicht worden und die einschlägigen Rechtsvorschriften und Normen für die Übereinstimmung mit den für die Zugänglichkeit geltenden Grundsätzen sind überprüft worden. Ein Netzwerk von nationalen Hochleistungszentren (EdeAN) für ,Design-für-alle" (DfA) ist eingerichtet worden und entsprechende DfA-Standards, Leitlinien und Materialien für die Zugänglichkeit von Produkten der Informationstechnologie sind verfügbar, insbesondere um die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Eingliederung von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Allerdings ist klar, dass eine weiter gehende Zugänglichkeit von Websites und ihren entsprechenden öffentlichen Dienstleistungen und Anwendungen für die Eingliederung in die Gesellschaft unerlässlich ist. Daher wird die Überwachung der Fortschritte bei der Zugänglichkeit auf der Grundlage einer gemeinsamen Methodik, um vergleichbare Daten zu erhalten, ein Schlüsselthema bei den zukünftigen Aktivitäten darstellen.

Die Bemühungen im Rahmen des Aktionsplans ,eEurope 2005: Eine Informationsgesellschaft für alle" [33] sollen darauf ausgerichtet sein, Teilhabe und gleichen Zugang von Menschen mit Behinderungen und anderen benachteiligten Gruppen hinsichtlich allgemeiner Entwicklungen auf folgenden Gebieten zu gewährleisten: moderne öffentliche Online-Dienstleistungen, e-Government, eLearning, e-Gesundheit und Gestaltung eines dynamischen und zugänglichen e-Business-Umfelds. Damit diese Ziele erreicht werden können, steuert die Initiative eEurope 2005 eine umfassende Zugänglichkeit zu wettbewerbsfähigen Preisen und eine sichere Informationsinfrastruktur an.

[33] eEurope 2005: Eine Informationsgesellschaft für alle, Aktionsplan Mai 2002, KOM(2002) 263, vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Sevilla am 21.-22.6.2002 angenommen.

Technologische Entwicklungen - insbesondere auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie - bieten wesentliche Möglichkeiten, behinderte Menschen in die Lage zu versetzen, funktionelle Einschränkungen zu überwinden und somit ihre Aussichten für eine Teilhabe an der Gesellschaft zu verbessern. Allerdings können Menschen mit Behinderungen noch mit zusätzlichen Hindernissen konfrontiert sein. Die vorgeschlagenen Aktionen haben zum Ziel, gleiche Möglichkeiten für Behinderte durch eine Stärkung ihrer Handlungskompetenz zu schaffen, d. h. die Informationsgesellschaft und neue Technologien zu Nutzen aller in den Griff zu bekommen.

Angesichts dieser Erwägungen wird die Kommission folgendermaßen vorgehen:

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT):

* Es soll ein internationaler Dialog über Zugänglichkeitsthemen und -leitlinien eingeleitet werden, insbesondere im IKT-Bereich; außerdem will man Workshops mit der EU und der Industrie veranstalten, um den Möglichkeiten für eine Zugänglichkeitsstrategie und Rechtsetzungsmaßnahmen auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften im Bereich IKT-Produkte und -Dienstleistungen nachzugehen (Lizenzvergabe, Beschaffung, Leitlinien, Anforderungen usw.).

Aktionsplan ,eEurope 2005":

* Die Zugänglichkeit als bereichsübergreifendes Thema soll im Rahmen des Aktionsplans eEurope 2005 aufgegriffen werden und man will Sensibilisierungs- und Unterstützungsaktivitäten entwickeln: ein Instrumentarium, um die Einbeziehung von Zugänglichkeitsanforderungen von Informations- und Kommunikationstechnologien in die öffentliche Auftragsvergabe zu erleichtern, Zugänglichkeit in öffentlichen e-Dienstleistungen, Zugänglichkeit als IKT-Fähigkeit.

Design-für-alle, unterstützende Technologien und e-Accessibility-Normen:

* Es sollen Empfehlungen für Entwicklung und Nutzung eines europäischen DfA-Curriculums für Fachleute im Bereich Informationsgesellschaft ausgearbeitet werden, insbesondere für Designer und Ingenieure. Die Kommission wird speziell das EdeAN-Netz der Hochleistungszentren für Design-für-alle unterstützen. Zusätzlich will man einen neuen Normungsplan zur e-Accessibility - einschließlich von Design-für-alle und unterstützender Technologie - herausgeben, einschließlich einer verbesserten Benutzereinbeziehung in die Normungsprozesse bei ETSI/CEN/CENELEC.

* Außerdem werden weitere Anstrengungen bezüglich der Standardisierung der Zugänglichkeit von Webseiten (eAccessibility) unternommen einschließlich Design für alle und unterstützende Technologien (Assistive Technologies).

* Es sollen Preise für ,Innovation bei Design-für-alle und unterstützenden Technologien" vergeben werden.

* Man will einen Dialog mit Herstellern im Bereich unterstützende Technologie aufnehmen und die Gründung einiger Industrieverbände für unterstützende Technologie ermutigen, die einen stärker strukturierten und kohärenteren Dialog auf europäischer Ebene erlauben würde.

Berichterstattung:

* Ein Bericht zur Webzugänglichkeit in Bezug auf die Umsetzung der WAI-Leitlinien in öffentlichen Websites und entsprechende Nacharbeiten soll veröffentlicht werden; außerdem will man Arbeiten fortsetzen, um eine gemeinsame europäische Methodik für die Bewertung zugänglicher Websites zu erreichen. Damit sollen vergleichbare Daten auf der Grundlage der W3C/WAI-Leitlinien gewonnen werden können.

Forschungen:

* Man will 30 Millionen Euro für einen Aufruf zur Einreichung von Projekten innerhalb des 6. Forschungsrahmenprogramms [34] zum Thema Zugänglichkeit im Bereich behindertengerechte Technologien und Technologien zur Stärkung der Handlungskompetenz aufwenden. [35]

[34] Beschluss Nr. 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002 - 2006), ABl L 232 vom 29.8.2002; S. 1.

[35] IST Arbeitsprogramm 2003 - 2004, www.cordis.lu

* Unterstützung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe INCOM (Inclusive Communication) zum Zugang von Menschen mit Behinderungen zu elektronischen Kommunikationsdiensten, die in einen Bericht mit kurz- und langfristigen Zielsetzungen münden sollen.

3.2.4. Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude

Spezielle Vorteile lassen sich erreichen, wenn Design und Konstruktion von Gebäuden dem Prinzip des Universaldesigns (Design-für-alle) [36] folgen. Insbesondere wird ein leichterer Zugang zum Arbeitsplatz Arbeitnehmer mit Behinderungen in die Lage versetzen, ihren Zugang zum Arbeitsmarkt aufrecht zu erhalten und sie dazu befähigen, einen wertvollen Beitrag zu Wirtschaft und Gesellschaft zu leisten.

[36] Entschließung des Europarats vom 15.2.2001 über die Einführung des Prinzips des Universaldesigns in die Curricula aller Berufe des Bauwesens.

Darüber hinaus macht es sich auch bei den Kosten bemerkbar, wenn das Konzept der Zugänglichkeit schon im Stadium der anfänglichen Planung berücksichtigt wird, was sich durchaus auszahlt. Ein im vollen Sinne zugängliches Gebäude ist flexibel und nachhaltig nutzbar - das heißt, es kann an die sich ändernden Bedürfnisse seiner Bewohner angepasst werden - und hat einen höheren Marktwert als ein nicht voll zugängliches Gebäude. Zudem trägt die verbesserte Zugänglichkeit eines Gebäudes dazu bei, die Kosten zu reduzieren, die durch die immer noch große Anzahl von Stürzen und Unfällen im Zusammenhang mit schlecht zugänglichen Gebäuden und insbesondere am Arbeitsplatz entstehen.

Zugängliche Freizeit- und Kultureinrichtungen spielen ebenfalls eine große Rolle bei einer Verbesserung der Lebensqualität und einer sinnvolleren Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, wie dies vom Rat in seiner Entschließung vom 6. Mai 2003 [37] über die Zugänglichkeit kultureller Einrichtungen und kultureller Aktivitäten für Menschen mit Behinderungen und vom 21. Mai 2002 [38] über die Zukunft des Tourismus in Europa anerkannt worden ist; in dieser Entschließung werden die Kommission, die Mitgliedstaaten und sonstige Stakeholder ermahnt, ihre Bemühungen um eine Erleichterung der Zugänglichkeit von touristischen Zielorten für Menschen mit Behinderungen zu verstärken.

[37] ABl. C 134 vom 7. Juni 2003.

[38] ABl. C 135 vom 6. Juni 2002.

Schließlich wird von der Kommission in dem Weißbuch ,Die europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft" [39] anerkannt, dass ein leicht zugängliches öffentliches Verkehrswesen ein integrierender Bestandteil der Zugänglichkeit im umfassenderen Sinne ist. Daher wird die Kommission eine verstärkte Nutzung zugänglicher öffentlicher Verkehrsmittel fördern, was einen bedeutsamen Beitrag zur Förderung der Arbeitsfähigkeit darstellt.

[39] KOM(2001) 370 endgültig.

Angesichts dieser Erwägungen und unter Berücksichtigung der Empfehlungen der unabhängigen Expertengruppe zur Zugänglichkeit von Bauten, die von der Kommission im Rahmen des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen eingesetzt wurde, wird die Kommission folgendermaßen vorgehen:

Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude:

* Das Prinzip des Design-für-alle soll in allen einschlägigen Maßnahmen der Gemeinschaft zur Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude vorangebracht werden.

* Man will die Ausarbeitung angemessener europäischer Normen auf allen Gebieten erwägen, die mit öffentlichen Gebäuden zu tun haben, einschließlich von Planung, Design, Konstruktion und Nutzung von Gebäuden sowie Evakuierungsverfahren für Menschen mit Behinderungen.

* Es soll eine sinnvollere Unterrichtung über Fragen der Zugänglichkeit in Schulen gefördert werden sowie durch die Ausarbeitung von Kursen zum Thema Zugänglichkeit für Angehörige von Bauberufen, wie z. B. Architekten.

* Der Austausch von Information und die Verbreitung exzellenter Praxis zu Fragen der Zugänglichkeit zwischen Städten soll gefördert werden.

Rechtsvorschriften:

* Die in der Richtlinie 89/106/EWG über Bauprodukte niedergelegten wesentlichen Anforderungen sind so zu überarbeiten, dass sie Bestimmungen über die Zugänglichkeit für jedermann enthalten; insbesondere soll ein Vorschlag in Betracht gezogen werden, eine siebte wesentliche Anforderung zur Zugänglichkeit auszuarbeiten, damit die Richtlinie die Bedürfnisse von Benutzern wirksamer und genauer berücksichtigt, die in unterschiedlicher Weise benachteiligt sind.

Mainstreaming:

* Es soll die Einbeziehung von Bestimmungen über Zugänglichkeit in Strategien für die öffentliche Auftragsvergabe und in die Zuteilung von Mitteln der Strukturfonds auf nationaler und regionaler Ebene gefördert werden.

Studien:

* Es sind Folgemaßnahmen zu der Untersuchung über harmonisierte Kriterien für eine gute Zugänglichkeit von Zielorten und Infrastrukturen des Tourismus für Behinderte zu ergreifen; außerdem will man die angemessensten Maßnahmen durchführen, um touristische Einrichtungen für behinderte Menschen in der gesamten Europäischen Union zugänglich zu machen.

* Die Ergebnisse der Studie zum Thema innerstädtischer Transport von in ihrer Bewegungsfähigkeit beeinträchtigten Personen sollen mit der Absicht untersucht werden, in städtischen Verkehrssystemen bestehende Barrieren für die Zugänglichkeit zu ermitteln.

Forschung:

* Innerhalb des 6. Forschungsrahmenprogramms der Gemeinschaft wird die Kommission folgende Vorhaben durchführen:

- Sie wird eine Studie auf den Weg bringen, die ein detailliertes Entscheidungsfindungsinstrument für die Bewertung des Gebäudedesigns, zum Universaldesign oder zum Prinzip des Design-für-alle erbringen soll, bei dem die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit öffentlichen Bauten berücksichtigt werden sollen, insbesondere hinsichtlich des Arbeitsplatzes.

- Sie wird neue Aufforderungen zu Einreichung von Forschungsvorschlägen veröffentlichen, die die Finanzierung von Forschungsnetzen zur Analyse von Fragen der Zugänglichkeit im umfassenderen Sinne finanzieren sollen (einschließlich der finanziellen Barrieren für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) und sie wird ein Projekt einleiten, mit dem Indikatoren zur Ermittlung der Zugänglichkeit öffentlicher Bauten entwickelt werden sollen.

4. MONITORING UND FOLLOW-UP-STRUKTUREN

4.1. Verbesserung der Durchführungskapazität

4.1.1. Verstärkung der Kommissionsstrukturen

Die dienststellenübergreifende Arbeitsgruppe der Kommission zum Thema Behinderungsfragen wird damit beauftragt, den Aktionsplanprozess voranzubringen und die Aktivitäten der zuständigen Kommissionsdienststellen zur Einbeziehung (mainstreaming) von Behindertenfragen zu begleiten. Sie wird auch einen Beitrag dazu leisten, Instrumente für die Einbeziehung von Behinderungsfragen in sämtliche Politikbereiche auszuarbeiten insbesondere für die praktische Durchführung und Evaluierung. Hierzu gehört auch die Ausbildung von Kommissionsmitarbeitern in einschlägigen Politikbereichen, usw.. Die dienststellenübergreifende Gruppe wird der Kommissarsgruppe ,Chancengleichheit" Fortschrittsberichte vorlegen.

4.1.2. Intensivierung der Kooperation mit den Mitgliedstaaten

Die hochrangige EU-Gruppe ,Behinderungsfragen", eine Expertengruppe unter dem Vorsitz der Kommission, in der Regierungssachverständige der Mitgliedstaaten zusammenkommen, wird ihr Mandat in Übereinstimmung mit der Zielrichtung dieser Mitteilung erhalten. Die Gruppe wird damit befasst, die Entwicklung von Synergien bei behinderungspolitischen Maßnahmen auf EU-Ebene zu unterstützen; sie soll den regelmäßigen Bericht über Behinderungsfragen erörtern. Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung sollte diese Gruppe hochrangiger Experten Informationen austauschen, den Austausch und möglichen Transfer von Konzepten und vorbildlichen Verfahren - insbesondere im Hinblick auf die Einziehung (mainstreaming) von Behindertenfragen ermöglichen und Erfahrungen über die Behinderungsthematik in den neuen Mitgliedstaaten sammeln.

4.1.3. Stärkstmögliche Intensivierung der Kooperation mit anderen internationalen Organisationen oder Agenturen

Zu den Schlüsselakteuren auf diesem Gebiet gehören die Vereinten Nationen, einschließlich der Internationalen Arbeitsorganisation und der Weltgesundheitsorganisation, der Europarat, die OECD, die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI). Die Zusammenarbeit mit diesen Organisationen soll so verstärkt werden, dass sich fruchtbare Beziehungen entwickeln und dass ihr Fachwissen und ihre Denkarbeit allen zugute kommen. Hinsichtlich des Übereinkommens der Vereinten Nationen würde das volle Engagement der Gemeinschaft zusammen mit den Mitgliedstaaten bei den Verhandlungen die Bemühungen der EU im Bereich der Behindertenthematik auf internationaler Ebene bestätigen.

4.2. Verstärkung der Governance

4.2.1. Vertiefung der Kooperation mit NRO

Als Grundlage für eine Intensivierung des Dialogs über Strategien, eine Verbesserung der gegenseitigen Information und einen Ausbau der Zusammenarbeit sollen bestehende Formen der Kooperation und Partnerschaft von Kommission und NRO - wie etwa mit dem Europäischen Behindertenforum - dienen.

Die Kommission schlägt zudem vor, dass die hochrangige EU-Gruppe mindestens einmal pro Jahr eine Sitzung mit Vertretern behinderter Menschen durchführt wie dem Europäischen Behindertenforum sowie mit anderen Interessenvertretern aus dem Bereich Behinderung wie etwa der die Plattform der europäischen NRO des sozialen Sektors und das Europäische Frauenforum, sowie dem Europäische Verband der Dienstleister (European Association of Service Providers (EASPD) und der europäischen Plattform für Rehabilitation (European Platform for Rehabilitation). Ein solcher Gedankenaustausch zwischen der hochrangigen EU-Gruppe und der Zivilgesellschaft kann nur dazu beitragen, das Verständnis über die unterschiedlichen Lebensumstände von Menschen mit Behinderungen auf europäischer Ebene zu verbessern.

4.2.2. Aufforderung an die Sozialpartner, einen vollwertigen Beitrag zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu leisten

Ganz besonders kommt es darauf an, die Beteiligung von behinderten Menschen an der Beschäftigung dadurch zu erhöhen, dass die Erfolgsfaktoren der Erklärung der Sozialpartner zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen stärker beachtet werden; außerdem muss die Auswirkung ihrer Rahmenvereinbarungen auf Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel bewertet werden, eine größere Anzahl derartiger Personen in ihre Organisationen aufzunehmen und damit die Vertretung von Behinderten zu verstärken.

4.2.3. Berichterstattung an die Institutionen und Gremien der EU

Die Kommission gedenkt eine gute Zusammenarbeit der EU-Institutionen und -Gremien zu fördern, um die Einbeziehung einer Behinderungsperspektive in sämtliche relevanten Gemeinschaftspolitiken zu erleichtern und zu verstärken. Insbesondere wird die Kommission ihren Dialog mit dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments sowie mit der interfraktionellen EP-Arbeitsgruppe für Behindertenfragen vertiefen, die beide eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, die Behindertenthematik zur Sprache zu bringen.

4.3. EU-Bericht über die Lage von Menschen mit Behinderungen

4.3.1. Zweijahresbericht über die globale Situation von Menschen mit Behinderungen in der erweiterten Europäischen Union

In dem Bericht der Kommission über Behinderungsfragen wird man mit besonderer Aufmerksamkeit die Bemühungen im Rahmen von Gemeinschaftsmaßnahmen um Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen betrachten und behinderungsbezogene Beiträge der Mitgliedstaaten sammeln. In diesen soll das bisher von ihnen erreichte namentlich im Hinblick auf die Einbeziehung der Behindertenperspektive in alle relevanten nationalen Politiken insbesondere auf der Grundlage der Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung und soziale Eingliederung Erreichte dargestellt werden. Man wird sich besonders darum bemühen, die behinderungsbezogenen Situationen, Trends und Strategiefragen in den neuen Mitgliedstaaten stärker heraus zu arbeiten. Die Kommission wird diese öffentlichen Berichte alle zwei Jahre auf Grundlage einer gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und Vertretern von Menschen mit Behinderungen erarbeiteten Struktur vorlegen. Die Kommission hofft, den ersten derartigen Bericht am 3. Dezember 2005 zum Europäischen Tag der Menschen mit Behinderungen veröffentlichen zu können.

4.3.2. Ausarbeitung von Kontextindikatoren und Datensammlung

Will man die Wirksamkeit behinderungsbezogener Maßnahmen bewerten, so stehen diesem Vorhaben Datenmangel sowie fehlende quantitative und qualitative Evaluierungen der Ergebnisse entgegen. Darum ist es von grundlegender Bedeutung, Kontextindikatoren auszuarbeiten, die über sämtliche Mitgliedstaaten hinweg verglichen werden können. Man sollte auch Quellen und Strukturen des Europäischen Statistiksystems insbesondere durch die Entwicklung harmonisierter Unfragemodule in größtmöglichem Umfang nutzen, um so die international vergleichbaren statistischen Informationen zu gewinnen, die für eine Überwachung der Fortschritte auf dem Weg zur Verwirklichung der Zielsetzungen erforderlich sind. Ein stärkeres Engagement auf EU- und nationaler Ebene wäre erforderlich, um Indikatoren zu entwickeln und die Sammlung vergleichbarer Daten zu verbessern.

Die Europäische Kommission fördert zudem Forschungsaktivitäten, um bestehende Wissenslücken zu schließen und multidisziplinäre Ansätze im Behindertenbereich zu vermehren.

4.3.3. Evaluierung des EU-Aktionsplans

Für den EU-Aktionsplan zugunsten behinderter Menschen ist ein Zeitraum bis 2010 für die Umsetzung vorgesehen worden. Die Kommission hat vor, zur Halbzeit in dem Jahr nach den ersten beiden Zyklen im Jahr 2008, zu einer ersten Evaluierung der Ergebnisse zu kommen.