52003DC0100

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Bewertung von IDA II /* KOM/2003/0100 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT - Bewertung von IDA II

1. Einführung

Die erste Phase des Programms IDA (Interchange of Data between Administrations - Datenaustausch zwischen Verwaltungen) wurde 1995 durch den Beschluss 95/468/EG des Rates eingeleitet. Durch das Programm sollte der elektronische Informationsaustausch zwischen Verwaltungen im Interesse eines besser funktionierenden Binnenmarktes und einer besseren Durchführung eines breiten Spektrums von Gemeinschaftsentscheidungen und -beschlüssen gefördert werden. [1] In dieser ersten Phase entstand eine Reihe von bedeutenden Telematiknetzen, etwa in den Bereichen Beschäftigung, Gesundheit, Landwirtschaft, Fischerei, Statistik und Wettbewerb.

[1] Hauptziel des Programms IDA ist die Unterstützung der die EU-Ebene betreffenden Tätigkeit der Verwaltungen, insbesondere die Förderung der Umsetzung von Gemeinschaftspolitiken, der interinstitutionellen Kommunikation und des gemeinschaftlichen Entscheidungsprozesses. IDA dient somit der Gemeinschaft, wobei die geschaffenen Netze und Systeme von den Verwaltungen genutzt werden und dies letztlich den Bürgern und Unternehmen der EU zugute kommt.

IDA hat darüber hinaus die interinstitutionelle Kommunikation und den gemeinschaftlichen Entscheidungsprozess ebenso erleichtert (zu nennen sind in diesem Zusammenhang z. B. die Verwaltung offizieller Unterlagen und der E-Mail-Einsatz in Ausschüssen) wie die Tätigkeit der EU-Einrichtungen, etwa im Arzneimittelbereich und durch die Herstellung eines Verbindungsnetzes zwischen den europäischen Umwelteinrichtungen. Ferner war IDA ein wichtiges Instrument bei der Umgestaltung der Arbeitsabläufe der europäischen Verwaltungen mit Hilfe der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT).

1.1. DIE FÜR IDA II Maßgebenden RECHTSVORSCHRIFTEN

1.1.1. Die zweite Phase des Programms IDA (IDA II) wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat durch ihre Entscheidung Nr. 1719/1999/EG [2] (im Folgenden bezeichnet als Leitlinien-Entscheidung) über Leitlinien einschließlich der Festlegung von Projekten von gemeinsamem Interesse und ihren Beschluss Nr. 1720/1999/EG [3] (im Folgenden bezeichnet als Interoperabilitätsbeschluss - er beinhaltet die Rechtsgrundlage für horizontale Aktionen und Maßnahmen (HAM)) vom 12. Juli 1999 eingeleitet.

[2] Entscheidung Nr. 1719/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 1999 über Leitlinien einschließlich der Festlegung von Projekten von gemeinsamem Interesse für transeuropäische Netze zum elektronischen Datenaustausch zwischen Verwaltungen (IDA), ABl. L 203 vom 3.8.1999, S. 1.

[3] Beschluss Nr. 1720/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 1999 über Aktionen und Maßnahmen zur Gewährleistung der Interoperabilität transeuropäischer Netze für den elektronischen Datenaustausch zwischen Verwaltungen und des Zugangs zu diesen Netzen (IDA), ABl. L 203 vom 3.8.1999, S. 9.

1.1.2. Ausgehend von der Erkenntnis, dass die europäischen Verwaltungen die neuen technischen Möglichkeiten bestmöglich nutzen müssen, wurde IDA II insofern neu ausgerichtet, als der Marktorientierung und der Interoperabilität wesentlich größere Bedeutung beigemessen wurde. Mit IDA II soll jetzt nicht nur eine größtmögliche Flexibilität des Informationsaustauschs bei minimalen Kosten erreicht werden, sondern auch, und zwar vor allem auf gesamteuropäischer Ebene, eine größere Effizienz der Verwaltungen bei der Bereitstellung von Online-Diensten für die Bürger und Unternehmen.

1.2. die Änderung der für IDA II maßgebenden Rechtsvorschriften

1.2.1. Die für IDA II maßgebenden Rechtsvorschriften wurden durch die Entscheidung Nr. 2046/2002/EG [4] und den Beschluss Nr. 2045/2002/EG [5] des Europäischen Parlaments und des Rates geändert. Die Änderungen beinhalten Verweise auf die Schlussfolgerungen und Empfehlungen zweier wichtiger und hochrangiger Konferenzen, die 2001 stattfanden, nämlich der gemeinsam von der Kommission und dem belgischen Ratsvorsitz veranstalteten Ministerkonferenz zum Thema E-Government und der vom schwedischen Vorsitz in Sandhamn veranstalteten Konferenz ,E-Government im Dienst der europäischen Bürger und Unternehmen - was auf europäischer Ebene zu tun ist". Aufgrund der Änderung der für IDA II maßgebenden Rechtsvorschriften gehören zu den Zielen des Programms jetzt auch die Festlegung und der Aufbau paneuropäischer E-Government-Dienste für Bürger und Unternehmen.

[4] ABl. L 316 vom 20.11.2002, S. 4.

[5] ABl. L 316 vom 20.11.2002, S. 1.

1.2.2. Diese neuen Ziele bedeuten eine Erweiterung des Umfangs des Programms IDA und eine Stärkung seines Beitrags zum Aktionsplan eEurope 2005, zu dessen Prioritäten E-Government gehört. Gleichzeitig wurde durch die Änderungen die Grundlage für die Einbeziehung aller Beitrittsländer in den Datenaustausch zwischen Verwaltungen geschaffen, wodurch diesen Ländern die Übernahme des Acquis communautaire erleichtert wird. Außerdem kommen die Änderungen vor allem der Schaffung und dem Betrieb einer sicheren Infrastruktur für die Kommunikation zwischen den Verwaltungen in ganz Europa zugute und sie tragen dazu bei, dass das Programm IDA für die europäischen Verwaltungen ein wirksames Hilfsmittel ist, wenn es darum geht, effiziente Online-Dienste anzubieten und den Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen zu verringern.

1.3. die Halbzeitbewertung

1.3.1. Artikel 9 der genannten Entscheidung und Artikel 13 des genannten Beschlusses sehen vor, dass die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Haushaltsentwürfe für die Jahre 2001 bzw. 2003 und 2005 vorgelegt werden, eine Bewertung des Programms IDA II unterbreitet, und zwar gegebenenfalls zusammen mit geeigneten Vorschlägen zur Änderung des Anhangs der Leitlinien-Entscheidung und zur Änderung des Interoperabilitätsbeschlusses.

1.3.2. Die Halbzeitbewertung von IDA II begann im Januar 2002 und war im September 2002 abgeschlossen. Durchgeführt wurde sie von der Kommission, die von unabhängigen Sachverständigen eines Beratungsunternehmens (TietoEnator Trigon AB) unterstützt wurde. Gegenstand und Fortschritt der Arbeiten wurden mit den Mitgliedstaaten auf mehreren Ad-hoc-Sitzungen des Ausschusses für Telematik in der Verwaltung erörtert. Die endgültigen Ergebnisse der Bewertung wurden von der Kommission auf der Grundlage der von den Beratern geleisteten Arbeit [6] formuliert und dem Ausschuss für Telematik in der Verwaltung auf seiner Sitzung vom 3.12.2002 gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Entscheidung Nr. 1719/1999/EG und gemäß Artikel 13 Absatz 3 des Beschlusses Nr. 1720/1999/EG zur Prüfung vorgelegt.

[6] Der Abschlussbericht der Berater kann auf der IDA-Website eingesehen werden: http://europa.eu.int/ISPO/ ida.

1.3.3. Die Ergebnisse der Halbzeitbewertung von IDA II werden in dem vorliegenden Bericht erläutert. Sie werden zur Verbesserung der Durchführung des Programms ebenso herangezogen werden wie zur Ausarbeitung des noch vorzulegenden Vorschlags der Kommission für Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2004, an dem das Programm IDA II ausläuft, durchgeführt werden sollen. Dieser Vorschlag wird auch den Aktionsplan eEurope 2005 berücksichtigen, in dem IDA, insbesondere im Zusammenhang mit E-Government, eine Schlüsselrolle spielt; er wird darüber hinaus den Ergebnissen der Online-Konsultation zum Thema ,Paneuropäische E-Government-Dienste für Bürger und Unternehmen: die Rolle von IDA" ebenso Rechnung tragen wie den Ergebnissen der Konferenz, die zum gleichen Thema am 19. und 20. September 2002 stattfand.

2. allgemeine Anmerkungen

Die folgenden allgemeinen Anmerkungen basieren weitgehend auf den im Abschlussbericht der unabhängigen Sachverständigen enthaltenen Anmerkungen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen, die sich wiederum auf die Untersuchungen der Sachverständigen sowie auf die Beiträge verschiedener Mitgliedstaaten und Kommissionsdienststellen stützen (die Anmerkungen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen wurden von den Sachverständigen, der Kommission und dem Ausschuss für Telematik in der Verwaltung auf mehreren Ad-hoc-Sitzungen erörtert).

Bei der Bewertung wird berücksichtigt, dass im Vergleich zur ersten Bewertung von IDA II inzwischen wesentlich mehr Politikbereiche von Projekten von gemeinsamem Interesse abgedeckt werden, so etwa auch die Bereiche humanitäre Hilfe, Nahrungsmittelsicherheit und Zivilschutz sowie Sicherheit, Freiheit und Recht. Ferner hat der Einsatz horizontaler Aktionen und Maßnahmen (HAM), vor allem von Basisdiensten (TESTA, CIRCA, IDA PKI, Leitlinien zur Architektur), für Projekte von gemeinsamem Interesse beständig zugenommen.

Ausgehend von den Ergebnissen der ersten Bewertung und der Halbzeitbewertung sowie den vorstehenden Ausführungen lässt sich feststellen, dass bei der Durchführung des Programms IDA II seit dem Programm-Start am 3. August 1999 kontinuierlich Fortschritte erzielt worden sind. Die Zahl der begünstigten Verwaltungen ist gestiegen, wobei das Programm aber nicht nur den Verwaltungen zugute kommt, sondern zunehmend auch den Bürgern und den Unternehmen.

2.1. Projekte von gemeinsamem Interesse

2.1.1. Projekte von gemeinsamem Interesse sind die ,Hauptkunden" der HAM. Zu den wichtigsten Schlussfolgerungen der ersten Bewertung gehörte die Feststellung, dass sich die Kommissionsdienststelle, die das Programm IDA (mit Unterstützung des Ausschusses für Telematik in der Verwaltung) verwaltet, besonders darum bemühen muss, die gemeinsamen Anforderungen der Projekte von gemeinsamem Interesse zu verstehen und - ausgehend davon - geeignete horizontale Werkzeuge und Dienste zu erwerben oder zu entwickeln. Gleichzeitig sollten sich die übrigen Dienststellen und die bereichsspezifischen Ausschüsse aktiv von der für IDA zuständigen Stelle beraten lassen, deren Koordinierungsfunktion akzeptieren und selbst einen aktiven Beitrag zur Durchführung des Programms leisten. Dies geschieht zwar bereits in gewissem Umfang, muss jedoch noch weiter gefördert werden, damit es zu einem wirklichen Grundprinzip von IDA II wird.

2.1.2. Es wird empfohlen, weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Kommunikation zwischen den am Programm IDA Beteiligten zu unternehmen. Dies würde den Entscheidungsträgern, der Programmverwaltung und dem Projektmanagement zugute kommen und könnte durch die Verbreitung vorbildlicher Lösungen und die Bildung persönlicher Netzwerke geschehen. Insbesondere sollte ausgehend von den Erfahrungen mit der Erstellung der ersten Gesamtdurchführungspläne und dem dabei erhaltenen Feedback überprüft werden, welche Rolle diese Durchführungspläne für die Bereiche und die bereichsspezifischen Ausschüsse sowie für die übrigen Programmkomponenten spielen. Der Erfolg der aus IDA finanzierten Projekte hängt entscheidend davon ab, ob ein funktionierendes Informations- und Kommunikationsverfahren eingeführt wird und ob die zu erfuellenden Verpflichtungen von Anfang an klar sind.

2.1.3. Ferner wird empfohlen, im Rahmen von IDA II ein schlüssiges System zu entwickeln, das sowohl die Kriterien für eine weitere Finanzierung enthält als auch die Überwachung und Evaluierung der Projekte sowie die Berichterstattung ermöglicht. Auf Aktionen, die vor dem Start des Programms in Angriff genommen wurden, kann IDA II nur begrenzt Einfluss nehmen. Diese Aktionen können jedoch anhand der Ziele des Programms bewertet werden.

2.1.4. Was die Überwachung und Berichterstattung betrifft, so wird empfohlen, in die jährlichen Berichte über sämtliche Projekte (in deren Mittelpunkt die Ausgaben und die erzielten Ergebnisse stehen) messbare Kriterien aufzunehmen und diesen Prozess stärker auf das jährliche Arbeitsprogramm und die Mittelbereitstellung abzustimmen. Im Interesse eines geringeren Berichtsaufwandes für die Bereiche wird vorgeschlagen, den jährlichen Bericht darüber, wie die Ergebnisse der horizontalen Aktionen und Maßnahmen von den bereichsspezifischen Projekten (den IDA- und den anderen bereichsspezifischen Netzen) aufgenommen wurden, anhand der jährlichen Berichte zu erstellen. Dies wird es in erster Linie den Bereichen und den bereichsspezifischen Ausschüssen erleichtern, im Rahmen von IDA gut fundierte Vorschläge vorzulegen.

2.1.5. Die Annahme der Bestandteile des Arbeitsprogramms, der vorbereitenden Berichte und der Gesamtdurchführungspläne erfolgt im Rahmen eines ,doppelten" Komitologieverfahrens, d. h. sie werden zunächst vom zuständigen bereichsspezifischen Ausschuss geprüft, und dann nimmt der Ausschuss für Telematik zu ihnen Stellung. Damit den bereichsspezifischen Ausschüssen klarer wird, welche Aufgaben sie im Zusammenhang mit den IDA-Projekten haben, wird empfohlen, dass diese Ausschüsse nicht nur die betreffenden vorbereitenden Berichte und Gesamtdurchführungspläne prüfen sollten, sondern dass sie auch über die jährlichen Informationsberichte - für ihren Bereich - informiert werden sollten, die dem Ausschuss für Telematik in der Verwaltung gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Entscheidung Nr. 1719/1999/EG vorzulegen sind. Die bereichsspezifischen Ausschüsse werden diesbezüglich informiert werden. Dieser Ansatz wird zwar bereits verfolgt, trotz der begrenzten verfügbaren Mittel sollten jedoch zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, um ihn auszubauen.

2.1.6. Die Festlegung des realen Nutzens der Projekte und messbarer Ziele sollte ebenso energischer verfolgt werden wie die konsequente und wirksame ,Instrumentierung" der Projekte. Hinzukommen sollten eigene Anstrengungen der Bereiche auf dem Gebiet der Nutzen-Kosten-Analyse. Dies ist ein Gebiet, auf dem sich die für die Verwaltung von IDA zuständigen Dienststelle der Kommission verstärkt bemühen sollte, den Bereichen aktive Unterstützung anzubieten. Es ist besonders wichtig, dass der reale Nutzen der technischen Entwicklungen unabhängig von den grundsätzlichen Anforderungen ermittelt und weiterverfolgt wird.

2.1.7. Über die für das Programm maßgebenden Rechtsvorschriften und die Gesamtdurchführungspläne hat IDA die Leiter der bereichsspezifischen Projekte bereits veranlasst, auch die Phase nach der Projektdurchführung zu berücksichtigen. Grundsätzlich steht für diese Phase im Rahmen von IDA kein Finanzbeitrag zur Verfügung, die bereichsspezifischen Projekte können jedoch weiterhin die IDA-Basisdienste nutzen. Dem Übergang zur operativen Phase und seinen Implikationen muss größere Beachtung geschenkt werden. Damit verbunden ist die Empfehlung, die durchschnittliche Laufzeit der Gesamtdurchführungspläne dadurch zu verkürzen, dass man eine Obergrenze für die Entwicklungs- und Pilot-Durchführungsphase festlegt (z. B. zwei oder drei Jahre).

2.2. horizontale Aktionen und Maßnahmen

2.2.1. Die Qualität des die HAM betreffenden Teils des Arbeitsprogramms hat sich jedes Jahr verbessert; dennoch wird empfohlen, in diesen Teil des Arbeitsprogramms eine allgemeine Beschreibung des organisatorischen Umfelds jeder HAM sowie der Aufgaben und Zuständigkeiten aller beteiligten Parteien aufzunehmen. Ferner wird empfohlen, die HAM-Aktivitäten innerhalb des betreffenden Teils des Arbeitsprogramms umzugruppieren, damit der Aufbau dieses Teils dem Bedarf der Kunden von IDA (Verwaltungen, Bürger und Unternehmen) besser Rechnung trägt.

2.2.2. Was die einzelnen Bestandteile betrifft, so sollten der messbare Nutzen und die messbaren Ziele genau angegeben werden. Ferner sollte auch unterschieden werden zwischen Entwicklungs- und operativen Aktivitäten, und das Budget sollte ebenfalls nach diesen beiden Kategorien untergliedert werden, denn dann könnte die Verwendung der Mittel, insbesondere für Ausgaben für neue Funktionen und Dienste, leichter verfolgt werden.

2.2.3. Es sollte ein Register (Matrix) der Ergebnisse der HAM und der sie nutzenden Projekte angelegt werden. Dieses Register, das kontinuierlich aktualisiert werden sollte, sollte auch Angaben über die Leiter der IDA- und der bereichsspezifischen Projekte enthalten. Nach dem Erfolg von TESTA mit Netzwerkdiensten und der deutlich gestiegenen Zahlen der Nutzer der CIRCA-Anwendungen für Gruppenarbeit müsste bei diesem Register unbedingt berücksichtigt werden, dass es in erster Linie für ,Kunden" aus den verschiedenen Bereichen bestimmt ist. Die Verbreitung vorbildlicher Lösungen könnte in diesem Zusammenhang hilfreich sein; sie sollte auf der Bereitstellung der bereits vorliegenden Kataloge der IDA-Basisdienste bzw. der gemeinsamen Werkzeuge und Techniken von IDA aufbauen.

2.2.4. Die Zusage von Mitteln sollte wesentlich stärker als eine (wichtige aber frühe) Etappe im ,Leben" eines Projekts gesehen werden und nicht gewissermaßen als sein Endpunkt. Bei den Aktionen und Maßnahmen sollte über das Bericht erstattet werden, was mit den in einem bestimmten Berichtszeitraum getätigten Ausgaben erreicht wurde. Die Kommission möchte in diesem Zusammenhang unterstreichen, dass bei den künftigen Bewertungen grundsätzlich berücksichtigt werden sollte, dass bei jeder HAM-Aktivität darauf hingewirkt werden sollte, dass regelmäßige Überprüfungen oder Erhebungen der Nutzerzufriedenheit durchgeführt und dass deren Ergebnisse in einer Zusammenfassung zusammengestellt werden.

2.2.5. Es wird empfohlen, die die Kundenzufriedenheit und das Nutzen-Kosten-Verhältnis betreffenden Nachfolgemaßnahmen zu den Basisdiensten klar zu definieren und zu formalisieren. TESTA ist insofern ein nachahmenswertes Beispiel, als es den Nutzern ein regelmäßiges Follow-up bietet. Klar festgelegte Maßnahmen, wie Erhebungen über die Nutzerzufriedenheit und Nutzen-Kosten-Analysen, sollten generell durchgeführt werden. Mit diesen Maßnahmen soll sowohl den Nutzern als auch dem Ausschuss für Telematik in der Verwaltung eine Grundlage für die Entscheidungsfindung zur Verfügung gestellt werden. In zentralen Bereichen (TESTA und CIRCA) fanden zwar Erhebungen über die Nutzerzufriedenheit statt; es wird jedoch empfohlen, sie auf breiter Basis durchzuführen und zu untersuchen, inwieweit im Fall der Basisdienste echte Nutzen-Kosten-Analysen möglich sind.

2.3. Die Verwaltung des Programms IDA

2.3.1. Es wird empfohlen, weiter alle im Rahmen von IDA bestehenden Möglichkeiten zu nutzen, um den Umfang und die Komplexität der Verfahren und Unterlagen soweit zu reduzieren, wie dies die für IDA maßgebenden Rechtsvorschriften und die offiziellen Gemeinschaftsverfahren zulassen. Während in einigen Punkten wahrscheinlich keine Änderungen möglich sind, gibt es andere Aspekte, auf die IDA größeren Einfluss hat. Vor allem sollten die Verfahren gestrafft werden, damit die Verwaltungskosten gesenkt werden können. Gleichzeitig sollten im Interesse einer besseren Berichterstattung grundlegende Informationen, insbesondere über den Stand der Projekte und Aktionen, regelmäßiger erhoben werden.

2.3.2. Auf dem Gebiet der nationalen Koordinierung innerhalb der Mitgliedstaaten kommt dem Ausschuss für Telematik in der Verwaltung nach Ansicht der Kommission eine zentrale Rolle zu. Einige Mitglieder dieses Ausschusses haben zu den einzelnen Bereichen in ihrem Land eine bessere Beziehung als andere. Eine wirksame Programmverwaltung setzt voraus, dass diese persönlichen Netzwerke in den einzelnen Ländern soweit wie möglich ausgebaut werden. Die Gemeinschaft kann aufgrund des Subsidiaritätsprinzips hierauf zwar nicht bestehen, hat dies jedoch dadurch erleichtert, dass sie dem Ausschuss aktuelle Listen der Vertreter der einzelnen Bereiche hat zukommen lassen. Diese Informationen sollten in Zukunft regelmäßig zusammengestellt und verbreitet werden.

2.3.3. Die Aufstellung des Arbeitsprogramms ist weiterhin langwierig, und die Annahme des Programms erfolgt erst zu einem späten Zeitpunkt, was weitgehend an den komplizierten offiziellen Abläufen liegt. Hierbei spielen die verschiedenen Schritte der offiziellen Abläufe natürlich ebenso eine Rolle wie die Tatsache, dass das erste Arbeitsprogramm für IDA II aufgrund des späten Inkrafttretens (August 1999) der für IDA II maßgebenden Rechtsvorschriften erst im November 1999 festlag. Dennoch sollte man weiterhin versuchen, die Aufstellung des Arbeitsprogramms jedes Jahr zu beschleunigen. Damit neuen Erfordernissen entsprochen werden kann, ist eine stärkere strategische Ausrichtung erforderlich. Dies gilt vor allem für die Befragung der beteiligten Parteien (ausgenommen die nationalen Verwaltungen). Erwogen werden sollte, vor allem, was den die HAM betreffenden Teil des Arbeitsprogramms betrifft, die Festlegung einer generellen Strategie für die gesamte Laufzeit von IDA II.

2.3.4. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und dem IDA-Team ist sehr gut, und bei IDA lassen sich zahlreiche Beispiele für ein kompetentes und gewissenhaftes technisches Projektmanagement finden. Der Gesamtfundus an Know-how und Sachverstand ist beeindruckend, und die Chancen, die sich daraus für eine gegenseitige Bereicherung ergeben, gehören zu den großen Stärken des Programms. Effiziente technische Projektmanager haben sich gut in die Materie eingearbeitet, gute Verbindungen zu den Nutzern hergestellt und erreicht, dass sich das Projektmanagement den Nutzern in starkem Maße verpflichtet fühlt. Dieser Ansatz wird durch die für IDA maßgebenden Rechtsvorschriften und die Gesamtdurchführungspläne untermauert; IDA kann ihn jedoch praktisch fördern, und zwar dadurch, dass man auf die nützlichen Erfahrungen der Sachverständigen- und Projektgruppen zurückgreift, die der für HAM zuständigen Arbeitsgruppe des Ausschusses für Telematik in der Verwaltung Bericht erstatten.

2.3.5. Änderungen des Schwerpunkts und der Ausrichtung von IDA aufgrund der Änderungen der für das Programm maßgebenden Rechtsvorschriften könnten jedoch Änderungen der Organisation und der Mittelzuteilung sowie neues oder ergänzendes Know-how erforderlich machen.

2.4. die künftige Ausrichtung des Programms

2.4.1. Im Zuge der Halbzeitbewertung wurden die Projektbeauftragten, die Leiter der bereichsspezifischen Projekte und die Mitglieder des Ausschusses für Telematik in der Verwaltung in Fragebogen und Interviews gefragt, wie sie die Zukunft des Programms beurteilen. Die Fragen betrafen folgende Aspekte:

- eEurope 2005 - paneuropäische E-Government-Dienste;

- Änderungen der für IDA maßgebenden Rechtsvorschriften;

- EU-Erweiterung (Teilnahme der Beitrittsländer an IDA);

- Nutzung der IDA-Basisdienste durch Drittländer.

2.4.2. Gleichzeitig wurde ein Diskussionspapier zum Thema paneuropäische E-Government-Dienste ausgearbeitet, mit dem die potentiellen Gefahren für die grenzüberschreitende Nutzung dieser Dienste herausgestellt werden sollten. In dem Papier wird auch darauf hingewiesen, dass gewährleistet werden muss, dass die Entwicklung von E-Government-Diensten in Einklang mit den Zielen des Binnenmarktes steht und dass die Bereitstellung dieser Dienste über verschiedene Kanäle und in Einklang mit dem Bedarf der ,Kunden" (Bürger, Unternehmen und Verwaltungen) gefördert werden muss. Das Diskussionspapier war Gegenstand einer Online-Anhörung, deren Schlussfolgerungen auf der Konferenz zum Thema ,Paneuropäische E-Government-Dienste für Bürger und Unternehmen: die Rolle von IDA" erörtert wurden, die am 19. und 20. September 2002 stattfand.

2.4.3. Die Beiträge der an IDA Beteiligten und der verschiedenen Organisationen, die an der Anhörung teilgenommen haben, werden für die Diskussion über Nachfolgemaßnahmen zu IDA II herangezogen werden, d. h. über ein neues Gemeinschaftsprogramm für paneuropäische E-Government-Dienste für Verwaltungen, Bürger und Unternehmen, das den Zeitraum 2005-2009 abdecken soll. Bei der Diskussion dürfte es um Themen gehen wie die künftigen Herausforderungen für die EU und die erforderlichen Zusagen (vor allem in Bezug auf die Einbeziehung der gesamteuropäischen Dimension in die nationalen E-Government-Strategien), den Umfang und die Ziele des neuen Programms, die Form der Beteiligung der nationalen Verwaltungen und anderer betroffener Parteien, die Ausweitung der Bedeutung der horizontalen IDA-Aktionen und die Rationalisierung der Abläufe, insbesondere was die Aufstellung der Arbeitsprogramme betrifft.

2.4.4. Was die Bereitstellung paneuropäischer E-Government-Dienste für Bürger und Unternehmen angeht, so ergaben sich aus der Anhörung für die Entscheidungsträger vor allem folgende Notwendigkeiten:

- Diese Dienste sollten anhand ihrer Funktionen in Kategorien eingeteilt werden und es sollte sichergestellt werden, dass die gesamteuropäische Dimension bei der Entwicklung einer oder mehrerer dieser Dienstleistungskategorien auf nationaler Ebene berücksichtigt wird.

- Es sollten klare Maßnahmen und Spezifikationen für die Interoperabilität und die Informationsverwaltung im Rahmen eines paneuropäischen Interoperabilitätssystems (es wäre ein zentraler Bestandteil der künftigen Strategie für E-Government-Dienste) festgelegt werden.

- Paneuropäische E-Government-Dienste sollten auf regionaler und lokaler Ebene gefördert bzw. bereitgestellt werden. Dies käme einer stärkeren Einbeziehung der Regionen und Gemeinden und aufgrund von deren Kundennähe der Nutzung dieser Dienste zugute.

2.4.5. Was die für ein neues Programm geltenden Abläufe betrifft, so wird die Aufnahme eines genau festgelegten Finanzrahmens für die gesamte Programmlaufzeit und bei größeren Projekten die Festlegung der Mittelzuteilung für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr sowie die Kopplung der Mittelzuteilung an natürliche Meilensteine der Projekte empfohlen. Dies käme der Wirksamkeit der Projekte und Aktivitäten zugute, die Finanzierungsentscheidungen könnten für die gesamte Laufzeit der Projekte getroffen werden, und die Mittel würden beim Erreichen der festgelegten Meilensteine freigegeben. Dies würde sich möglicherweise auch auf den während der Projektlaufzeit entstehenden Bedarf an Informationen und Unterlagen über die Projekte auswirken. Statt kompletter Arbeitsprogramme könnten verstärkt Berichte erstellt werden, die sich auf die Sonderfälle und Ausnahmen beschränken. Hierdurch würde sich die Belastung für die Projektleiter/-beauftragten und die Mitglieder des Ausschusses für Telematik in der Verwaltung verringern. Angesichts möglicherweise umfangreicherer und längerwieriger künftiger Projekte sollten im Interesse einer größeren Komplementarität unbedingt weitere Synergien zwischen IDA und den im Rahmen des IST-Programms für E-Government zuständigen Kommissionsdienststellen erzielt werden.

3. Schlussfolgerungen

3.1. Nach Ansicht der Kommission sind die Ergebnisse der Halbzeitbewertung nützlich für die Evaluierung des Programms IDA II insgesamt und der in seinem Rahmen durchgeführten Projekte und Aktionen. Diese Ergebnisse basieren weitgehend auf den Schlussfolgerungen und Empfehlungen des von den externen Beratern erstellten abschließenden Bewertungsberichts; sie bilden die Referenzwerte für die nächste Bewertung, die im Jahr 2004 durchzuführen ist.

3.2. Parallel zur Halbzeitbewertung und unmittelbar im Anschluss an sie wurden bereits Maßnahmen ergriffen: Im Rahmen der IDA-Qualitätssicherung wurde damit begonnen, in das Modell für die Gesamtdurchführungspläne Kriterien für die Festlegung von Projekt-Meilensteinen und messbaren Nutzengrößen aufzunehmen. Gleichzeitig wurde ein Instrument zur Messung des Fortschritts der HAM-Aktivitäten eingerichtet. Im zweiten Halbjahr 2001 wurde ein ausführlicher Leitfaden für die Bereiche ausgearbeitet, in dem die einzelnen Schritte der Beantragung von IDA-Mitteln genau beschrieben werden. Was die HAM betrifft, so wurde ein Katalog der gemeinsamen Werkzeuge und Techniken von IDA erstellt.

3.3. Zur Unterstützung des Aktionsplans eEurope 2005 und in Einklang mit dem neuen IDA-Ziel der Festlegung und des Aufbaus von paneuropäischen E-Government-Diensten für die Bürger und Unternehmen wurden verschiedene Maßnahmen in Angriff genommen. In diesem Zusammenhang ist vor allem das auf der IDA-Konferenz vorgestellt Portal der EU-Verwaltungen (public services.eu) zu erwähnen.

3.4. Was die Bürger und die Unternehmen betrifft, so sollte im Rahmen von IDA II weiterhin dafür gesorgt und auch überprüft werden, dass die IDA-Netze diesen beiden Gruppen zugute kommen; ferner sollte darauf hingewirkt werden, dass die Bürger und die Unternehmen, wo immer dies möglich ist, als Nutzer berücksichtigt werden. Im Rahmen des Aktionsplans eEurope 2005 und unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips sollte IDA den direkte Zugriff auf Informationen des Staates fördern und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Bürger und Unternehmen sowie zur Bereitstellung paneuropäischer E-Government-Dienste beitragen. Als Folgemaßnahme zu der offenen Diskussion, die auf der IDA-Konferenz stattfand, sollte darüber nachgedacht werden, wie IDA geeignete Kontakte zu den Verwaltungen, den Unternehmen und den Bürgern unterhalten kann, damit verschiedene Teile dieser drei Gruppen gehört werden können.

3.5. Im Zuge der Halbzeitbewertung von IDA II wurde festgestellt, dass die folgenden Maßnahmen erforderlich sind; sie sollen bis 2004 durchgeführt werden (auch unter Berücksichtigung der neuen IDA-Rechtsvorschriften):

- weiterer Ausbau der Unterstützung, die das IDA-Team den verschiedenen bereichsspezifischen Verwaltungen bereitstellt, die an dem Programm teilnehmen;

- Überprüfung des für die Projekte von gemeinsamem Interesse und die HAM geltenden Überwachungs-/Berichterstattungssystems;

- stärkere Betonung der Nutzen-Kosten-Analyse im Fall der Projekte von gemeinsamem Interesse und der HAM;

- Ausarbeitung einer Beschreibung einer Infrastruktur, die für die Entwicklung von Projekten von gemeinsamem Interesse und von anderen bereichsspezifischen Netzen herangezogen wird;

- Organisation weiterer Beratungsveranstaltungen/Informationstage in den Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern;

- Aufrechterhaltung eines offenen Dialogs mit allen Gruppen, für die paneuropäische E-Government-Dienste für Bürger und Unternehmen relevant sind.

3.6. Der vorliegende Bericht, der die Halbzeitbewertung und die während der bisherigen vierjährigen Laufzeit des Programms IDA II gewonnenen Erfahrungen ebenso berücksichtigt wie den Aktionsplan eEurope 2005 und die Ergebnisse der Online-Anhörung und der IDA-Konferenz, wird für den noch vorzulegenden Vorschlag der Kommission für Maßnahmen herangezogen werden, die nach dem 31. Dezember 2004, an dem das Programm IDA II ausläuft, durchgeführt werden sollen.