52003DC0019

Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Dritter Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die statistischen angaben zur anzahl der in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union für Versuche und Andere wissenschaftliche zwecke verwendeten tiere /* KOM/2003/0019 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT DRITTER BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT ÜBER DIE STATISTISCHEN ANGABEN ZUR ANZAHL DER IN DEN MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR VERSUCHE UND ANDERE WISSENSCHAFTLICHE ZWECKE VERWENDETEN TIERE

Inhaltsverzeichnis

I.` EINFÜHRUNG

II. STATISTIKEN

II.1. Allgemeines

II.2. Von den Mitgliedstaaten übermittelte Daten

II. 3. Aufbau des Berichts

TEIL A: ZUSAMMENSTELLUNG UND ÜBERSICHT ÜBER DIE DATEN FÜR DAS JAHR 1999

III.1. Ergebnisse EU-Tabelle 1: Art und Anzahl der verwendeten Tiere

III.2. Ergebnisse EU-Tabelle 1: Herkunft der verwendeten Tiere

III.3. Ergebnisse EU-Tabelle 2: Zweck der Versuche

III.4. Ergebnisse EU-Tabelle 3: Toxikologische oder sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen nach Produktarten/Endpunkten

III.5. Ergebnisse EU-Tabelle 4: Für Untersuchungen im Zusammenhang mit Krankheiten verwendete Tiere

III.6. Ergebnisse EU-Tabelle 5: Für die Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten für die Human-, Zahn- und Veterinärmedizin verwendete Tiere

III.7. Ergebnisse harmonisierten EU-Tabelle 6: Herkunft der gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Verwendung von Tieren für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen

III.8. Ergebnisse EU-Tabelle 7: Für Toxizitätstests im Zusammenhang mit toxikologischen und sonstigen Unbedenklichkeitsprüfungen verwendete Tiere

III.9. Ergebnisse EU-Tabelle 8: Art der Toxizitätstests, die im Zusammenhang mit toxikologischen und sonstigen Unbedenklichkeitsprüfungen von Produkten durchgeführt wurden

TEIL B: VON DEN MITGLIEDSTAATEN ÜBERMITTELTE DATEN UND ZUSAMMENFASSUNG IHRER ANMERKUNGEN

BELGIEN

DÄNEMARK

DEUTSCHLAND

GRIECHENLAND

SPANIEN

FRANKREICH

IRLAND

ITALIEN

LUXEMBURG

NIEDERLANDE

ÖSTERREICH

PORTUGAL

FINNLAND

SCHWEDEN

VEREINIGTES KÖNIGREICH

I. EINFÜHRUNG

Mit diesem Bericht sollen dem Rat und dem Europäischen Parlament gemäß Artikel 26 der Richtlinie 86/609/EWG [1] die statistischen Daten über die Anzahl der in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere übermittelt werden.

[1] ABl. L 358 vom 18.12.1986, S.1.

Der erste Bericht (KOM (94) 195 endg.), der 1994 veröffentlicht wurde, umfasste die statistischen Angaben über die 1991 in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft für Versuche verwendeten Tiere.

Der zweite Bericht (KOM (1999) 191 endg.) wurde 1999 vorgelegt und enthält die Daten, die von den Mitgliedstaaten für das Jahr 1996 [2] übermittelt wurden.

[2] einschließlich Daten zum Jahr 1997 aus Frankreich.

Ende 1997 haben sich die Kommissionsdienststellen und die Behörden der Mitgliedstaaten darauf geeinigt, die Daten über die für Versuche verwendeten Tiere in einem standardisierten Format bestehend aus acht harmonisierten statistischen Tabellen zu übermitteln. Da die Daten für das Jahr 1996 bereits erhoben worden waren, waren nur einige wenige Mitgliedstaaten in der Lage, die Daten für den zweiten Bericht bereits in dem vereinbarten neuen Format zu übermitteln.

Für den dritten Bericht erklärten sich die Mitgliedstaaten bereit, die Daten für das Jahr 1999 soweit wie möglich in dem vereinbarten Format, d. h. unter Verwendung der oben genannten acht harmonisierten statistischen Tabellen, zu übermitteln. In diesem Bericht werden diese Tabellen im Folgenden als ,EU-Tabellen" bezeichnet. Mit Ausnahme Deutschlands (hier war eine Änderung des bestehenden Bundesgesetzes erforderlich) haben 14 Mitgliedstaaten die statistischen Daten unter Verwendung der EU-Tabellen übermittelt.

II. STATISTIKEN

II.1. Allgemeines

Gemäß Artikel 13 und Artikel 26 der Richtlinie 86/609/EWG sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission statistische Daten über die für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere zu übermitteln. Dieser Bericht enthält die Daten für das Jahr 1999.

Gemäß der Entschließung des Rates 86/C331/02 [3] ist die Verwendung von Tieren in Versuchen im Rahmen der Aus- und Fortbildung zulässig. Fällt jedoch der Zweck der Versuche nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie (d. h. handelt es sich nicht um Versuche oder wissenschaftliche Verwendungszwecke im Sinne der Richtlinie), wenden die Mitgliedstaaten gemäß der Entschließung nationale Bestimmungen an, die nicht weniger streng sein dürfen als die der Richtlinie. Daher umfassen die Angaben einiger Mitgliedstaaten auch Tiere, die durch die Entschließung erfasst werden.

[3] ABl. C 331 vom 23.12.1986, S. 2.

Mit diesem Bericht soll ein umfassender Überblick über die Zahl der Tiere gegeben werden, die 1999 in der Gemeinschaft für verschiedene Versuchszwecke verwendet wurden. Da die früheren Berichte auf der Grundlage nicht harmonisierter Daten erstellt wurden, war ein Vergleich der Ergebnisse mit denen der Vorläuferberichte nur bedingt möglich.

Zweck des Berichts ist es nicht, Schlussfolgerungen hinsichtlich der von den Mitgliedstaaten übermittelten Einzeldaten zu ziehen oder diese auszulegen. sondern ein allgemeines Bild von der Lage hinsichtlich der Verwendung von Tieren für Versuchszwecke in der Gemeinschaft zu vermitteln. Der zweite Teil des Berichts enthält Anmerkungen und Auslegungshinweise der einzelnen Mitgliedstaaten.

Der größte Unterschied zu den Vorläuferberichten besteht darin, dass die Mitgliedstaaten zu einer wesentlich größeren Zahl von Versuchen und Versuchszwecken Daten übermittelt haben. Dies ist auf die Einführung harmonisierter Tabellen zurückzuführen. Die Angaben zu den Versuchszwecken sind detaillierter und umfassen auch Aspekte wie die den Versuchen zugrundeliegenden Rechtsvorschriften und eine Aufschlüsselung nach Versuchsarten und Produkten. Auf diese Weise ist es zum ersten Mal möglich, ein sehr viel genaueres und umfassenderes Bild von der Situation auf Gemeinschaftsebene zu erhalten.

Durch die Verwendung der harmonisierten EU-Tabellen sollen die Kohärenz verbessert und die anschließenden statistischen Analysen erleichtert werden. Allerdings muss auch berücksichtigt werden, dass - in Anbetracht der Tatsache, dass das System zum ersten Mal in der Praxis eingesetzt wurde - viele der meldepflichtigen Laboratorien gewisse Schwierigkeiten hatten, sich der neuen Situation anzupassen. Es wird jedoch erwartet, dass sich im Laufe der kommenden Jahre einige Unzulänglichkeiten beheben lassen und das Verfahren mehr oder weniger zur Routine werden wird.

Die Gesamtzahl der 1999 für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere wird auf 9,8 Millionen geschätzt. 1996 [4] waren es 11,6 Millionen. Auch wenn es nicht möglich ist, die Verringerung in der Zahl der verwendeten Tiere seit dem Bericht 1996 statistisch genau zu schätzen, so ist doch eindeutig erkennbar, dass die Gesamtzahl der Tiere 1999 unter der zehn Millionen Marke lag. Das heißt, es ist eine signifikante rückläufige Tendenz festzustellen.

[4] einschließlich Daten zum Jahr 1997 aus Frankreich.

Wie bei den früheren Ergebnissen stellten Nager und Kaninchen die mit Abstand größte Gruppe verwendeter Tiere dar. Bei 6,6 % der verwendeten Tiere handelte es sich um Kaltblüter. Weitere Informationen über die Aufschlüsselung nach Tierarten sind in Kapitel III. Abschnitt 1.2. enthalten.

II.2. Von den Mitgliedstaaten übermittelte Daten

Bevor die statistischen Daten näher beleuchtet werden, soll der Leser an dieser Stelle auf die Schwierigkeiten aufmerksam gemacht werden, die mit der Erhebung der Daten im Format der acht EU-Tabellen verbunden waren.

Nach einer ersten vorläufigen Zusammenstellung der Daten wurden gewisse Abweichungen festgestellt. Die zwischen einigen Tabellen und den Angaben zu den Gesamtzahlen bestehende Beziehung dient der Qualitätskontrolle. Dies ist in einigen Fällen ganz offensichtlich nicht verstanden worden.

Die erste dieser Beziehungen besteht zwischen der nach Arten aufgeschlüsselten Gesamtzahl der verwendeten Tiere (Spalte 1.2 der EU-Tabelle 1), die in der EU-Tabelle 2 weiter nach Versuchszwecken aufgeschlüsselt werden. Die Gesamtzahlen der Tabellen 1 und 2 müssen demnach identisch sein.

Die zweite Beziehung betrifft Spalte 2.6 der EU-Tabelle 2 ,Für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen verwendete Tiere", die weiter nach Produktarten/Endpunkten (EU-Tabelle 3), nach den zugrunde liegenden gesetzlichen Vorgaben (EU-Tabelle 6) und nach der Art der toxikologischen Prüfungen (EU-Tabelle 7) aufgeschlüsselt wird.

Eine dritte Beziehung besteht zwischen der Summe der Spalten 2.4 und 2.5 der EU-Tabelle 2 und der Gesamtzahl der EU-Tabelle 5.

Was die Gesamtzahl der in der EU verwendeten Tiere (Tabellen 1 und 2) betrifft, wurde entschieden, eine konservative Regel anzuwenden, d. h. die Berechnungen anhand der höchsten Zahlen, die für die verschiedenen Arten gemeldet wurden, vorzunehmen. Auf diese Weise ergab sich für die Gesamtzahl der in den 15 Mitgliedstaaten verwendeten Tiere ein relativer Fehler von lediglich 0,085 %. Dieses ermutigende Ergebnis zeigt, dass die von den Mitgliedstaaten für das Jahr 1999 gemeldeten Gesamtzahlen der für Versuche eingesetzten Tiere ein sehr hohes Maß an Übereinstimmung aufweisen.

Da Spalte 2.6 der EU-Tabelle 2 ,Für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen verwendete Tiere" in mehrere EU-Tabellen mit nicht vergleichbaren Parametern aufgeschlüsselt ist, konnte die oben genannte konservative Regel nicht auf die EU-Tabelle 2 und die Tabellen 3, 6 und 7 angewandt werden. Anhand der Unterschiede bei den Gesamtzahlen wurde ein relativer Fehler berechnet, der sich auf annehmbare 0,39 % beläuft. Dabei muss jedoch bedacht werden, dass die Zahl der für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen verwendeten Tiere lediglich 10 % aller Tiere darstellt, die für Versuchszwecke verwendet werden.

Die abweichenden Werte, die von einigen Mitgliedstaaten in Bezug auf die dritte Beziehung übermittelt wurden, haben zu einem wesentlich höheren relativen Fehler von 3,3 % geführt. Folglich wurde beschlossen, auf eine Auslegung der Daten der EU-Tabelle 5 zu verzichten.

Abschließend kann jedoch festgehalten werden, dass - obwohl die Daten erstmals in einer neuen Form übermittelt wurden - die Übereinstimmung der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Daten zufriedenstellend war.

II. 3. Aufbau des Berichts

Der Bericht ist in zwei Teile gegliedert:

A Eine allgemeine Zusammenfassung und ein Überblick über die Lage in der Europäischen Union anhand der von den Mitgliedstaaten für das Jahr 1999 übermittelten Daten. Anhand der von den Mitgliedstaaten für die einzelnen EU-Tabellen übermittelten Daten wurden jeweils konsolidierte Tabellen erstellt, die den betreffenden Abschnitten vorangestellt sind.

B Die von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten nebst einer Zusammenfassung der von ihnen vorgelegten Anmerkungen. Der Leser wird darauf hingewiesen, dass sich die Nummerierung der Tabellen und Abbildungen in Teil A des Berichts auf die Nummern der EU-Tabellen und nicht auf die der Kapitel des Berichts beziehen.

TEIL A: ZUSAMMENSTELLUNG UND ÜBERSICHT ÜBER DIE DATEN FÜR DAS JAHR 1999

III.1. Ergebnisse EU-Tabelle 1: Art und Anzahl der verwendeten Tiere

III.1.1. Daten

Vierzehn Mitgliedstaaten haben die Gesamtzahl der für Versuchszwecke verwendeten Tiere nach Arten aufgeschlüsselt im Format der EU-Tabelle 1 übermittelt. Ein Mitgliedstaat hat diese Daten im Format der statistischen Tabelle des Europarats vorgelegt.

Die verschiedenen Tierarten, die in Tabelle 1 des Europarats in Bezug auf die Verwendung für Versuchszwecke oder sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen aufgeführt sind, entsprechen weitgehend denen der EU-Tabelle 1. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Europarat-Tabelle die Tierarten in folgende vier Kategorien zusammenfassen:

- Goldhamster + andere Nager

- Neuweltaffen + Altweltaffen

- Ziegen und Schafe

- Wachteln + andere Vögel

Tabelle 1.1 dieses Berichts gibt einen zusammenfassenden Überblick über die Anzahl der für Versuchszwecke verwendeten Tiere (nach Arten aufgeschlüsselt), die von den 15 Mitgliedstaaten der Gemeinschaft übermittelt wurden.

Die Gesamtzahl der 1999 verwendeten Tiere wird auf 9 814 171 geschätzt.

III.1.2. Behandlung und Auslegung der Daten

Um die Daten des Mitgliedstaats, der die Daten im Format der Europarat-Tabellen übermittelt hat, in die Gesamtbewertung und die anschließende grafische Analyse der von den anderen 14 Mitgliedstaaten gemeldeten Tierzahlen einzubeziehen, mussten diese zunächst in die oben angeführten Kategorien überführt werden.

Für eine bessere grafische Darstellung der Ergebnisse wurden die Tierarten weiter in Tiergruppen zusammengefasst.

Tabelle 1.2 zeigt die für Versuchszwecke verwendeten Tiergruppen.

Abbildung 1.1 zeigt den Prozentsatz der je Tiergruppe verwendeten Tiere.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Mäuse und Ratten wurden mit Abstand am häufigsten verwendet. Mit rund 86,9 % stellen Nager und Kaninchen den größten Anteil an den Versuchstieren.

Im Vergleich zum Vorläuferbericht (12,9 %) ist ein erheblicher Rückgang in der Verwendung von Kaltblütern festzustellen; allerdings beläuft sich ihr Anteil noch immer auf 6,6 % aller verwendeten Tierarten.

Unter Artio- und Perissodactyla fallen Pferde, Esel und Kreuzungen (Perissodactyla) sowie Schweine, Ziegen, Schafe, und Rinder (Artiodactyla). Der Anteil dieser Gruppe beträgt lediglich 1,25 % der verwendeten Tiere insgesamt.

Der Anteil der Fleischfresser an der Gesamtzahl der verwendeten Tiere beläuft sich auf 0,36 %; der Anteil der Primaten betrug 1999 weniger als 0,1 %.

Tabelle 1.3: Vergleich der Ergebnisse von 1996 und 1999

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(*) 14 Länder haben Daten für 1996, ein Land hat Daten für das Jahr 1997 übermittelt.

Tabelle 1.1: Gesamtzahl der in den EU-Mitgliedstaaten für Versuchszwecke verwendeten Tiere

Daten 1999

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

* Hoechste Anzahl von Tieren in den Spalten 1.2 bis 2.10

Tabelle 1.2: In den EU-Mitgliedstaaten für Versuchszwecke verwendete Tiergruppen

Daten 1999

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

* Hoechste Anzahl von Tieren in den Spalten 1.2 bis 2.10 (siehe auch Tabelle 1.1)

(1) = Reptilien +Amphibien + Fische

(2) = Wachteln und andere Vögel

(3) = Pferde, Esel und Kreuzungen + Schweine + Ziegen und Schafe + Rinder

(4) = Katzen + Hunde + Frettchen + andere Fleischfresser

III.2. Ergebnisse EU-Tabelle 1: Herkunft der verwendeten Tiere

III.2.1. Daten

EU-Tabelle 1 gibt nicht nur die Gesamtzahl der in den Mitgliedstaaten verwendeten Tiere an, sondern sieht für bestimmte Versuchstiere auch Angaben über deren Herkunft vor. EU-Tabelle 1 verlangt von den Mitgliedstaaten ferner, dass sie die Zahl der Tiere angeben, die erneut für Versuche verwendet wurden.

Die konsolidierten Ergebnisse der EU-Tabelle 1 im Hinblick auf die Herkunft bestimmter Tierarten, die in den 14 Mitgliedstaaten für Versuchszwecke verwendet wurden, sind in Tabelle 1.4 des vorliegenden Berichts aufgeführt.

III.2.2. Behandlung und Auslegung der Daten

Die Angaben in den Spalten 1.3 und 1.4 der Tabelle 1.4 dieses Berichts ergeben zusammen den Anteil von Tieren, die aus der Europäischen Union stammen.

Abbildung 1.2 zeigt die Herkunft der Tiere in relativen Prozentsätzen je Tierart. (Die Herkunft muss nur für bestimmte Tierarten angegeben werden.)

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Der Abbildung ist zu entnehmen, dass die Mehrzahl der Tiere der am häufigsten verwendeten Arten aus der Gemeinschaft stammt. Bei bestimmten Arten auf der rechten Seite der Grafik ist jedoch eine deutliche Verschiebung in Richtung nicht-europäische Herkunft festzustellen. Es muss betont werden, dass der Balken für die Menschenaffen lediglich sechs Tiere repräsentiert. Alle anderen Balken stehen für zwischen 102 und 106 Tiere.

Tabelle 1.4: Nach ihrer Herkunft aufgeschlüsselte Zahl der verwendeten Tiere

Daten 1999

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anm. 1 // Spalte 1.5 betrifft nur die Mitgliedstaaten des Europarats, die zu Beginn des Berichtzeitraums Vertragsparteien des Übereinkommens ETS 123 waren. Demnach sollte beim Ausfuellen dieser Spalte stets eine aktualisierte Liste dieser Länder verwendet werden.

(Anm. 2: // In dieser Tabelle sind nur die Tierarten angeführt, bei denen die Herkunft angegeben werden muss.)

Anm. 3: // Die Zahl der erneut verwendeten Tiere in Spalte 1.7 ist von den Gesamtzahlen in Spalte 1.2 abzuziehen.

III.3. Ergebnisse EU-Tabelle 2: Zweck der Versuche

III.3.1. Daten

Vierzehn Mitgliedstaaten übermittelten die Angaben zu den Verwendungszwecken im Format der EU-Tabelle 2. Ein Mitgliedstaat meldete die Daten unter Verwendung des Formats der statistischen Tabelle des Europarats.

Die konsolidierten Ergebnisse von 14 Mitgliedstaaten sind in Tabelle 2.1 dieses Berichts aufgeführt.

III.3.2. Behandlung und Auslegung der Daten

Tabelle 2.2 zeigt die Ergebnisse der konsolidierten Daten hinsichtlich des Zwecks der 1999 in den 14 Mitgliedstaaten durchgeführten Versuche. Um die Ergebnisse anschaulicher darstellen zu können, wurden sie für einige Arten zusammengefasst.

Tabelle 2.2: Zahl der für bestimmte Versuchszwecke verwendeten Tiere nach Tierarten

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Der prozentuale Anteil von Tieren, die für die verschiedenen Versuchszwecke verwendet wurden, ist in Abbildung 2.1 dargestellt.

Tabelle 2.1: Zahl der für bestimmte Versuchszwecke verwendeten Tiere nach Versuchszweck/Tierarten

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Mehr als 60 % der Tiere wurden zu Forschungs- und Entwicklungszwecken in den Bereichen Human-, Zahn- und Veterinärmedizin sowie für die biologische Grundlagenforschung verwendet.

Für die Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten und Geräten der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin wurden 21 % aller Versuchstiere verwendet, die für das Jahr 1999 gemeldet wurden.

Mit 10 % der für Versuche verwendeten Tiere stellen toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen die drittwichtigste Gruppe dar.

Tabelle 2.3: Vergleich der Ergebnisse der Jahre 1996 und 1999

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

* 13 Mitgliedstaaten haben Angaben zu den Versuchszwecken gemacht.

Da mit der Einführung der EU-Tabellen die Zuordnung der Daten zu den verschiedenen Versuchszwecken in den Mitgliedstaaten erleichtert wurde, ist festzustellen, dass die Zahl der Tiere, die unter ,Sonstiges" aufgeführt wurden, von 17 % auf 5 % zurückgegangen ist.

Die dreidimensionale Abbildung 2.2 zeigt nach Tierarten aufgeschlüsselt die Zahl der Tiere, die für spezifische Zwecke verwendet wurden. Im Vergleich zu den Daten für das Jahr 1996 konnte im Hinblick auf die verwendeten Tierarten eine detailliertere Grafik erstellt werden. Bei den Nagern und Kaninchen hat sich das allgemeine Verwendungsmuster (mit Ausnahme geringfügiger Änderungen bei den einzelnen Arten) nicht wesentlich geändert. Bei der Gruppe der Kaltblüter (einschließlich Fischen) ist jedoch festzustellen, dass diese Gruppe stärker als 1996 für die biologische Grundlagenforschung verwendet wurde.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

III.3.3. Diagnose von Krankheiten

Spalte 2.7 der EU-Tabelle 2 betrifft einen Parameter, der in Anbetracht der sich in der Gemeinschaft neu ausbreitenden Epidemien in Zukunft bedeutend sein könnte. Tabelle 2.4 zeigt nach Tierarten aufgeschlüsselt die Zahl der in den 14 Mitgliedstaaten für diesen Versuchszweck verwendeten Tiere.

Tabelle 2.4: Tiergruppen, die für die Diagnose von Krankheiten verwendet wurden

Nager + Kaninchen // 110781

Fleischfresser // 221

Pferde, Esel und Kreuzungen (Equidae) // 96

Schweine (Sus) // 1500

Ziegen (Capra) // 214

Schafe (Ovis) // 1503

Rinder (Bos) // 260

Halbaffen + Primaten // 22

Vögel (Aves) // 4107

Kaltblüter // 21317

Der Anteil der Kaltblüter an der Gesamtzahl der für die Diagnose von Krankheiten verwendeten Tiere beläuft sich auf 15,2 %.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

III.4. Ergebnisse EU-Tabelle 3: Toxikologische oder sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen nach Produktarten/Endpunkten

III.4.1. Daten

Vierzehn Mitgliedstaaten haben nach Produkten oder sonstigen Endpunkten aufgeschlüsselte Angaben zu den Tieren gemacht, die für toxikologische oder sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen verwendet wurden.

Die konsolidierte Tabelle der Ergebnisse hinsichtlich der in 14 Mitgliedstaaten für toxikologische oder sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen verwendeten Tiere (EU-Tabelle 3) sind in Tabelle 3.1 dieses Berichts aufgeführt.

III.4.2. Behandlung und Auslegung der Daten

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Zum ersten Mal kann im Rahmen eines Berichts über die statistischen Angaben eine nach Produkten aufgeschlüsselte, repräsentative Übersicht über die Zahl der Tiere gegeben werden, die in den 14 Mitgliedstaaten für toxikologische oder sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen verwendet wurden.

Zunächst wird daran erinnert, dass sich der Anteil der für toxikologische oder sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen verwendeten Tiere auf lediglich 10 % aller für Versuchszwecke eingesetzten Tiere beläuft.

Die Zahl der Tiere, die für die toxikologische Prüfung von Produkten/Stoffen verwendet wurden, die als Tierfutter, als Zusatzstoffe für Lebensmittel, für Kosmetika oder im Haushalt eingesetzt werden, ist im Vergleich zu anderen Produkten oder Endpunkten sehr gering (4 %).

Das Tortendiagramm weist für Produkte oder Geräte für die Human-, Zahn- und Veterinärmedizin einen Anteil von 54 % aus.

Für die Gruppe der Produkte/Stoffe, die der Aufsicht der Behörden untersteht, die für den Schutz der Gesundheit und der Umwelt vor chemischen Stoffen (wie Industriechemikalien und Pestizide) verantwortlich sind, wurden 19 % der Tiere verwendet.

Ein weiterer großer Anteil entfällt auf die Gruppe der ,sonstigen" toxikologischen Prüfungen (16 %).

Tabelle 3.1: Zahl der für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen verwendeten Tiere nach Produkten und Tierarten

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

III.4.3 Aufschlüsselung nach Tier- und Produktarten

Zur vereinfachten Darstellung wurden einige der in der EU-Tabelle 3 angeführten Produkte in Gruppen zusammengefasst. Dies gilt auch für einige der in Tabelle 3.2 dieses Berichts aufgeführten Tierarten.

Die dreidimensionale Abbildung 3.2 stellt die Zahl der Tiere dar, die je Tiergruppe für die einzelnen Produktarten/Endpunkte verwendet wurden.

In der Kategorie ,Potenziell oder tatsächlich umweltgefährdende Schadstoffe" ist bemerkenswert, dass ein charakteristischer Trend zur Verwendung ökologisch repräsentativer Arten wie Fische und Amphibien festzustellen ist.

Tabelle 3.2: Zahl der für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen von Produkten verwendeten Tiere

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

III.5. Ergebnisse EU-Tabelle 4: Für Untersuchungen im Zusammenhang mit Krankheiten verwendete Tiere

III.5.1. Daten

Vierzehn Mitgliedstaaten haben Angaben zu den Tieren gemacht, die für Untersuchungen im Zusammenhang mit Krankheiten von Menschen und Tieren verwendet wurden. 1996/1997 waren es lediglich neun Mitgliedstaaten.

Die konsolidierten Ergebnisse für 14 Mitgliedstaaten (EU-Tabelle 4) sind in Tabelle 4.1 dieses Berichts aufgeführt.

III.5.2. Behandlung und Auslegung der Daten

Abbildung 4.1 zeigt den relativen Prozentsatz von Tieren, die für Untersuchungen im Zusammenhang mit verschiedenen Krankheiten verwendet wurden.

Die Zahl der für die Untersuchung von Krankheiten verwendeten Tiere beläuft sich auf 50,4 % der insgesamt für Versuchszwecke verwendeten Tiere.

1999 entsprach das Verwendungsmuster in etwa dem, das für das Jahr 1996 ermittelt worden war. Eine Ausnahme stellt der Rückgang bei der Zahl der für die Untersuchung von Krebserkrankungen beim Menschen verwendeten Tiere dar.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Tabelle 4.1: Zahl der für Untersuchungen im Zusammenhang mit Krankheiten von Menschen und Tieren verwendeten Tiere

nach Hauptkategorien / Tierarten

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Tabelle 4.2: Für die Untersuchung von Krankheiten verwendete Tiergruppen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die in Tabelle 4.1 aufgeführten Tierarten wurden für Tabelle 4.2 in Tiergruppen zusammengefasst. Der relative prozentuale Anteil der Tierarten/Tiergruppen, die für die Untersuchung der einzelnen Krankheiten verwendet wurde, wurde berechnet und ist im unteren Teil der Tabelle 4.2 aufgeführt.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Der oberste Abschnitt der einzelnen Balken zeigt den relativen Prozentsatz von Tieren, die für die Untersuchung von Tierkrankheiten verwendet wurden. Hier sind vor allem zwei Tiergruppen von Bedeutung, nämlich Vögel und Kaltblüter. In der Sitzung der nationalen Sachverständigen wurde berichtet, dass an diesen Tiergruppen zahlreiche Impfstoffe erprobt werden.

III.6. Ergebnisse EU-Tabelle 5: Für die Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten für die Human-, Zahn- und Veterinärmedizin verwendete Tiere

III.6.1. Daten

Vierzehn Mitgliedstaaten haben Angaben zu den für die Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten für die Human-, Zahn- und Veterinärmedizin verwendeten Tieren gemacht.

Der Anteil der in diesem Zusammenhang verwendeten Tieren beläuft sich auf 14 % der Gesamtzahl der Tiere, die für Versuchszwecke verwendet wurden.

Die konsolidierte Tabelle für die 14 Mitgliedstaaten, die diese Daten (EU-Tabelle 5) übermittelt haben, sind in Tabelle 5.1 dieses Berichts aufgeführt.

Aufgrund der Abweichungen, die bei einigen Mitgliedstaaten in den übermittelten Daten festgestellt worden sind, wird auf eine weitere Auslegung der Zahlen der Tabelle 5.1 verzichtet.

Tabelle 5.1: Zahl der Tiere, die für die Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten und Geräten für die Human-, Zahn- und Veterinärmedizin verwendet wurden

nach gesetzlichen Vorgaben / Tierarten

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

III.7. Ergebnisse der harmonisierten EU-Tabelle 6: Herkunft der gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Verwendung von Tieren für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen

III.7.1. Daten

Vierzehn Mitgliedstaaten haben Angaben zu den Rechtsvorschriften gemacht, aufgrund derer Tiere für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen verwendet werden müssen.

Die konsolidierten Ergebnisse für die 14 Mitgliedstaaten, die diese Daten (EU-Tabelle 6) übermittelt haben, sind in Tabelle 6.1 dieses Berichts aufgeführt.

III.7.2. Behandlung und Auslegung der Daten

Abb. 6.1

Prozentsatz von Tieren, die nach den verschiedener Rechtsvorschriften über toxikologische oder sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen verwendet wurden

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Es ist festzustellen, dass die Summe der Prozentsätze der Tiere, die aufgrund einzelner Rechtsvorschriften (Spalten 6.2 bis 6.5) verwendet wurden, wesentlich geringer ist (31,3 %) als der Anteil der Tiere, die aufgrund einer Kombination verschiedener Rechtsvorschriften verwendet wurden (53,7 %).

Tabelle 6.1: Zahl der für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen verwendeten Tiere

nach gesetzlichen Vorgaben / Tierarten

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

III.8. Ergebnisse EU-Tabelle 7: Für Toxizitätstests im Zusammenhang mit toxikologischen oder sonstigen Unbedenklichkeitsprüfungen verwendete Tiere

III.8.1. Daten

Vierzehn Mitgliedstaaten haben Angaben zu den Tieren gemacht, die für Toxizitätstests im Zusammenhang mit toxikologischen und sonstigen Unbedenklichkeitsprüfungen von Produkten verwendet wurden.

Die konsolidierten Ergebnisse für die 14 Mitgliedstaaten, die Daten (EU-Tabelle 7) über die für die verschiedenen Toxizitätstests verwendeten Tiere übermittelt haben, sind in Tabelle 7.1 dieses Berichts aufgeführt.

III.8.2. Behandlung und Auslegung der Daten

Zur besseren Darstellung der Ergebnisse wurden einige der in Tabelle 7.1 angeführten Toxizitätstests in Tabelle 7.2 dieses Berichts in Gruppen zusammengefasst. Abbildung 7.1 ist ein dreidimensionales Diagramm, das den Prozentsatz von Tieren zeigt, die je Toxizitätstestgruppe verwendet wurden.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Am häufigsten werden an Versuchstieren Prüfungen der akuten und subakuten Toxizität durchgeführt (38 %). Zählt man die Prüfungen der subchronischen und chronischen Toxizität hinzu, so wurden mehr als die Hälfte der 1999 für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen verwendeten Tiere (52 %) für klassische Kurz- und Langzeit-Toxizitätsprüfungen verwendet.

Prüfungen hinsichtlich der systemischen Wirkungen, der besonderen Auswirkungen (Kanzerogenität, Mutagenität) und der Reproduktionstoxizität machen rund die Hälfte der oben angeführten Prozentsätze klassischer Toxizitätsprüfungen aus.

Prüfungen auf Umwelttoxizität haben einen nur geringen prozentualen Anteil.

Schließlich entfallen 19,5 % auf ,sonstige Versuche", d. h. es wurden keine nähere Angaben zu der Prüfung gemacht.

Tabelle 7.1: Zahl der für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen verwendeten Tiere

nach Art des Versuchs und Tierarten

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Tabelle 7.2: Bestimmte Versuchsarten der Tabelle 7.1 in Gruppen zusammengefasst

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

III.9. Ergebnisse EU-Tabelle 8: Art der Toxizitätstests, die im Zusammenhang mit toxikologischen und sonstigen Unbedenklichkeitsprüfungen von Produkten durchgeführt wurden

III.9.1. Daten

Die konsolidierten Ergebnisse für die 14 Mitgliedstaaten, die Angaben zu der Art der für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen von Produkten durchgeführten Versuche (EU-Tabelle 8) übermittelt haben, sind Tabelle 8.1 dieses Berichts zu entnehmen.

III.9.2. Behandlung und Auslegung der Daten

Aufgrund von Abweichungen bei den gemeldeten Daten wurde entschieden, auf eine weitere Auslegung der Ergebnisse zu verzichten.

Tabelle 8.1: Zahl der für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen verwendeten Tiere

nach Art der Prüfung und Produkten

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

TEIL B: VON DEN MITGLIEDSTAATEN ÜBERMITTELTE DATEN UND ZUSAMMENFASSUNG IHRER ANMERKUNGEN

BELGIEN

Anmerkungen der belgischen Behörden

Übermittlung der statistischen Daten

Die statistischen Daten wurden vom ,Ministère des Classes Moyennes et de l'Agriculture" (Ministerium für Mittelstand und Landwirtschaft) übermittelt.

Allgemeine Anmerkungen

1. Rechtsgrundlage für die Erhebung statistischer Daten in Belgien ist der Königliche Erlass vom 14. November 1993, der alle Laboratorien verpflichtet, jährlich statistische Angaben über die Verwendung von Tieren an die Veterinärdienste zu übermitteln.

2. Die statistischen Daten für das Jahr 1999 wurden erstmals anhand der standardisierten Tabellen der Europäischen Union erhoben. Im Vorfeld der Erhebung wurden an alle Laborleiter Leitfäden verteilt. Ziel dieser Aktion war, zu erklären, wie Tiere, die erneut verwendet wurden, in die Tabellen einzutragen sind. Ferner sollten die Beziehungen zwischen den einzelnen Tabellen erläutert werden. Alle Laboratorien, die 1999 in Betrieb waren, haben statistische Daten übermittelt.

Spezifische Anmerkungen

1. Erwähnenswert ist, dass die Gesamtzahl der Tiere, die 1999 in Belgien für Forschungs- oder andere wissenschaftliche Zwecke verwendet wurden, im Vergleich zu der Gesamtzahl von 1996 um 47,87 % zurückgegangen ist.

2. Im Einzelnen werden aus dem Vergleich der Daten von 1999 mit denen von 1998 die folgenden Trends ersichtlich:

2.1. Nager und Kaninchen stellten weiterhin die am häufigsten für Versuche verwendete Tiergruppe dar, vor allem für die ,Forschung, Entwicklung und Qualitätskontrolle von Produkten und Geräten für die Human-, Zahn-, und Veterinärmedizin".

2.2. Bei der zweitgrößten Gruppe handelt es sich um Kaltblüter, die in der Grundlagenforschung, in der Bewertung von Umwelttoxizität sowie in der Lebensmittelforschung verwendet werden.

2.3. Die Gesamtzahl der 1999 verwendeten Tiere (790 089 Tiere) ist im Vergleich zu 1998 (837 560 Tiere) um 5,6 % zurückgegangen.

2.4. Die Zahl der verwendeten Nager und Kaninchen ist um 2,11 % gestiegen.

2.5. Bei der Verwendung bestimmter Fleischfresser ist ein kontinuierlicher Rückgang zu verzeichnen: Die Zahl der für Versuche verwendeten Hunde ging um 20,8 %, die Zahl der Katzen um 40,9 % zurück.

2.6. Die Zahl der verwendeten Schweine ist um 7,1 % gestiegen. Die Verwendung anderer Nutztiere ist dagegen zurückgegangen (Schafe: -15,7 %; Ziegen: -7,1 %; Rinder: -4,9 %; Pferde und Esel: - 11,1 %).

2.7. Die Zahl der verwendeten Primaten ist um 41,7 % gesunken.

2.8. Die Zahl der verwendeten Vögel ist um 64,2 % zurückgegangen.

2.9. Die Verwendung von Kaltblütern ist 1999 um 28,2 % zurückgegangen.

Als Schlussfolgerung kann festgehalten werden, dass in Bezug auf die Verwendung von Tieren für Versuche in Belgien zwei ausgeprägte Trends festzustellen sind: Zum einen hat sich der Rückgang bei der Verwendung von Katzen und Hunden bestätigt; zum anderen ist eine Verringerung bei der Verwendung von Primaten zu verzeichnen. Letzteres ist darauf zurückzuführen, dass weniger Affen für bestimmte Unbedenklichkeitsprüfungen von pharmazeutischen Produkten verwendet wurden.

TABELLE 1: NACH HERKUNFT AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE

Herkunft/Art

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Anmerkung 1: Spalte 1.5 bezieht sich nur auf die Mitgliedländer des Europarates, die zu Beginn des Berichtszeitraums Parteien des Übereinkommens ETS 123 sind. Deshalb ist bei der Ausfuellung dieser Spalte eine aktualisierte Auflistung dieser Länder zugrundezulegen.

Anmerkung 2: Nur weiße Kästchen ausfuellen.

Anmerkung 3: Die Zahl der erneut verwendeten Tiere in Spalte 1.7 ist nicht in die Gesamtzahl der Spalte 1.2 einzubeziehen.

TABELLE 2: NACH VERSUCHSZWECK AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE

Zweck/Art

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TABELLE 3 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Produkt/Art

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TABELLE 4: ANZAHL DER BEI VERSUCHEN IM ZUSAMMENHANG MIT KRANKHEITEN VON MENSCH UND TIER VERWENDETEN TIERE

Hauptgruppen/Art

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TABELLE 5 : ANZAHL DER BEI DER HERSTELLUNG UND QUALITÄTSKONTROLLE VON PRODUKTEN UND GERÄTEN DER HUMAN-, ZAHN- UND VETERINÄRMEDIZIN VERWENDETEN TIERE

Rechtsvorschriften/Art

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TABELLE 6 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Rechtsvorschriften/Art

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TABELLE 7 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Versuchsart/Tierart

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TABELLE 8 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Versuchsart/Produkt

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DÄNEMARK

Übermittlung der statistischen Daten

Die statistischen Daten wurden vom ,Dyreforsøgstilsyne" (Inspektorat für Tierversuche) übermittelt.

Anmerkungen der dänischen Behörden

Ein Tier wird in der Statistik erfasst, sobald es zum ersten Mal für Versuchszwecke verwendet wird. Tiere, die bereits vor dem 1. Januar 1999 für Versuchszwecke eingesetzt wurden, bleiben in der Statistik dieses Berichtszeitraums jedoch unberücksichtigt.

Wie den folgenden Seiten zu entnehmen ist, belief sich die Zahl der für Versuche verwendeten Tiere 1999 auf insgesamt 323 444 (davon waren 29 018 ,sonstige Wirbeltiere", in der Regel Fische). Viele Jahre lang lag die Zahl der für Versuchszwecke verwendeten Tiere unverändert bei rund 350 000. Es waren nur geringfügige Schwankungen zu verzeichnen, wie beispielsweise 1998 als die Gesamtzahl auf 290 590 zurückging. Diese plötzliche Verringerung kann als eine zufällige Schwankung betrachtet werden, was durch die Zahlen für 1997 und 1999 (380 322 bzw. 323 444 Tiere) bestätigt wird.

Im Gegensatz zu Dänemark hat sich in mehreren anderen europäischen Ländern die Zahl der verwendeten Tiere in den letzten zwei Jahrzehnten drastisch verringert. Dem Inspektorat für Tierversuche (Dyreforsøgstilsynet) zufolge ist dieser Unterschied darauf zurückzuführen, dass die dänische Pharmaindustrie ihre Aktivitäten in den letzten Jahre erheblich ausgeweitet hat. So wurde beispielsweise eine ganze Reihe neuer Unternehmen gegründet. Allerdings wurde diese Ausweitung der Aktivitäten nicht von einem entsprechenden Anstieg der Versuchstierzahlen begleitet. So hat beispielsweise ein großes dänisches Pharmaunternehmen das Inspektorat für Tierversuche darüber informiert, dass es ihm in den letzten Jahren gelungen ist, einen Großteil seiner Entwicklungsforschung mit Hilfe neu entwickelter, verfeinerter (alternativer) Testmethoden durchzuführen, wodurch sich der Bedarf an Versuchstieren deutlich verringert hat. Für das Jahr 2000 geht das Unternehmen davon aus, dass schätzungsweise 70 000 Versuchstiere für die Entwicklungsforschung benötigt werden. Wäre das Unternehmen weiterhin gezwungen, auf die Methoden zurückzugreifen, die 1990 verfügbar waren, würde sich die Zahl der für das Jahr 2000 benötigten Versuchstiere allein in diesem Unternehmen auf rund 1 Million belaufen.

Zahlenmäßig ist die größte Schwankung bei der Verwendung von Mäusen und Ratten festzustellen. Ihre Zahl lag 1999 bei 260 544 Tieren; das sind 81 % aller verwendeten Tiere. Die Zahl der verwendeten Meerschweinchen und Kaninchen lag zusammen bei 16 974 (5 %). Die Zahl der verwendeten Fische ist mit insgesamt 28 741 (9 %) höher als in den beiden Vorjahren.

Die Verwendung von Tieren wie Katzen, Hunden und Affen war nie zuvor so gering wie 1999 (44, 143 bzw. 0; das entspricht zusammen 0,6 %).

Von den Gesamtzahlen abgesehen, sind im Vergleich zu früheren Jahren nicht viele Unterschiede im Verwendungsmuster von Versuchstieren festzustellen. Die folgenden Veränderungen sind jedoch erwähnenswert. Es ist ein ausgeprägter Rückgang bei den Versuchen für die biologische Grundlagenforschung festzustellen, für die Tiere eingesetzt werden (von knapp unter 100 000 auf 66 797). Gleichzeitig ist die Zahl der Tiere, die für die Forschung und Entwicklung im Bereich medizinische, zahnmedizinische und veterinärmedizinische Produkte und Artikel verwendet wurden, erheblich gestiegen, und zwar von 102 823 im Jahr 1998 auf 153 671 1999. Allerdings entspricht die zuletzt genannte Zahl dem Niveau früherer Jahre. Auch die Verwendung von Tieren für toxikologische und andere Unbedenklichkeitsprüfungen ist von 14 573 im Jahr 1998 auf 17 696 im Jahr 1999 gestiegen, was wiederum dem Verwendungsmuster früherer Jahre entspricht.

Die Zahl der Tiere, die für Versuche im Zusammenhang mit Krankheiten von Menschen und Tieren verwendet wurden, ist im Vergleich zu den Vorjahren erheblich gestiegen und liegt nun bei insgesamt 195 666 Tieren, sprich 60 %. Während sich das Verwendungsniveau im Zusammenhang mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen mehr als halbiert hat, ist die Zahl der Tiere, die für Versuche im Zusammenhang mit Nerven- und Geisteskrankheiten verwendet wurden, dramatisch gestiegen. Gleiches gilt auch für andere Erkrankungen des Menschen.

In Bezug auf den Bereich Toxikologie muss erwähnt werden, dass die Zahl der Tiere, die für die Kategorie ,sonstige letale Methoden" verwendet wurden, weiterhin rückläufig ist. Gleichermaßen geht die Zahl der Tiere, die für Prüfungen auf Hautreizungen und Hautsensibilisierung verwendet werden, kontinuierlich zurück. 1999 wurden 21 Nager für Prüfungen der akuten oder subakuten Toxizität von Kosmetika oder Toilettenartikeln verwendet.

TABELLE 1: NACH HERKUNFT AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE

Herkunft/Art

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Anmerkung 1: Spalte 1.5 bezieht sich nur auf die Mitgliedländer des Europarates, die zu Beginn des Berichtszeitraums Parteien des Übereinkommens ETS 123 sind. Deshalb ist bei der Ausfuellung dieser Spalte eine aktualisierte Auflistung dieser Länder zugrundezulegen.

Anmerkung 2: Nur weiße Kästchen ausfuellen.

Anmerkung 3: Die Zahl der erneut verwendeten Tiere in Spalte 1.7 ist nicht in die Gesamtzahl der Spalte 1.2 einzubeziehen.

TABELLE 2: NACH VERSUCHSZWECK AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE

Zweck/Art

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TABELLE 3 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Produkt/Art

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TABELLE 4: ANZAHL DER BEI VERSUCHEN IM ZUSAMMENHANG MIT KRANKHEITEN VON MENSCH UND TIER VERWENDETEN TIERE

Hauptgruppen/Art

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

TABELLE 5 : ANZAHL DER BEI DER HERSTELLUNG UND QUALITÄTSKONTROLLE VON PRODUKTEN UND GERÄTEN DER HUMAN-, ZAHN- UND VETERINÄRMEDIZIN VERWENDETEN TIERE

Rechtsvorschriften/Art

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TABELLE 6 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Rechtsvorschriften/Art

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TABELLE 7 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Versuchsart/Tierart

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TABELLE 8 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Versuchsart/Produkt

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DEUTSCHLAND

Übermittlung der statistischen Daten

Die statistischen Daten wurden vom ,Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" übermittelt.

Anmerkungen der deutschen Behörden

Die amtlichen Zahlen, die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts vorlagen, beziehen sich auf das Jahr 1999. In diesem Berichterstattungszeitraum ist die Zahl der Versuchstiere im Vergleich zum Vorjahr um 58 822 Tiere auf 1,591 Millionen gestiegen. Dies bedeutet gegenüber 1998 einen Anstieg von 3,8 %. Für diesen Anstieg sind insbesondere die Grundlagenforschung sowie die Erforschung von Methoden zur Diagnostik usw. verantwortlich. Obwohl es schwierig ist, anhand der Statistik umfassende Schlussfolgerungen abzuleiten, ist davon auszugehen, dass die Entwicklung neuer Methoden zur Diagnostik und gentechnischer Verfahren eine Ursache für die Zunahme darstellen. Der Anstieg in der Zahl der verwendeten Tiere könnte auch der zunehmenden Bedeutung der Grundlagenforschung zugeschrieben werden. Andererseits muss auch darauf hingewiesen werden, dass im Bereich der Produktprüfung (beispielsweise in der Entwicklung medizinischer Produkte) die Zahl der verwendeten Tiere seit Jahren rückläufig ist.

Der Trend bei der Verwendung von Tieren ist in den einzelnen Kategorien unterschiedlich. 1999 war der größte Rückgang im Vergleich zum Vorjahr bei Meerschweinchen (-7,8 %) und Kaninchen (21,7 %) zu verzeichnen. Im Gegensatz dazu ist die Zahl der Versuchstiere insbesondere bei Fischen (29,6 %), Vögeln (23 %) und Mäusen (1,8 %) gestiegen. Die Zahl der Affen und Halbaffen ist im Vergleich zum Vorjahr um 21,8 % gestiegen. Auch wurden im Berichtszeitraum mehr Hunde und Katzen verwendet. Allerdings muss in Bezug auf diese Zahlen stets bedacht werden, dass - in Anbetracht der niedrigen absoluten Zahlen - ein einziges Großprojekt bereits zu einem erheblichen Anstieg führen kann. Menschenaffen wurden in Deutschland seit 1991 nicht mehr verwendet.

Zahl, Art und Herkunft der Tiere, die 1999 in Deutschland für

Versuche verwendet wurden

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1) Die Verordnung über die Meldung von in Tierversuchen verwendeten Wirbeltieren vom 1. August 1988 bietet keine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Informationen über die Herkunft der Tiere.

2) Tiere dieser Art werden unter der Rubrik ,Andere Nager" erfasst.

3) Neuweltaffen und Altweltaffen werden beide in der Rubrik ,Andere Halbaffen" erfasst.

4) Diese Tiere werden nicht getrennt sondern in der Rubrik ,Vögel" erfasst.

Zahl der 1999 in Deutschland für bestimmte Versuchszwecke

verwendeten Tiere

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1 Diese Zahlen beziehen sich ausschließlich auf Wirbeltiere, die für Versuche zur Erforschung und Erprobung von Methoden zur Diagnostik, Prophylaxe oder Therapie verwendet wurden.

2 Diese Zahlen umfassen - in relativ geringem Anteil - auch Tiere, die nicht für Unbedenklichkeitsprüfungen im eigentlichen Sinne verwendet wurden (beispielsweise für Wirksamkeitsprüfungen).

3 Das Tierschutzgesetz von 1986 bietet keine Rechtsgrundlage für die Erhebung statistischer Informationen in diesem Bereich.

Zahl der Tiere, die 1999 in Deutschland für bestimmte Versuchszwecke zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt für toxikologische Untersuchungen oder Unbedenklichkeitsprüfungen verwendet wurden (einschließlich Unbedenklichkeitsprüfung von Produkten oder Geräten für die Human- und Veterinärmedizin )1

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

1 Zu diesem Aspekt werden keine gesonderten Informationen erhoben.

Zahl der Tiere, die (Jahr) für Versuche im Zusammenhang

mit Krankheiten und Gesundheitsstörungen1

in der Bundesrepublik Deutschland verwendet wurden

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anm.: Wenn sich ein Versuch, der im Zusammenhang mit den Kategorien 2 bis 4 durchgeführt wird, auch auf eine Krebserkrankung bezieht, ist dieser Versuch in der Rubrik Krebserkrankungen zu erfassen.

1 Wenn die Erkrankung oder Gesundheitsstörung nicht genau zugeordnet werden kann, sind die betreffenden Zahlen in die Zeile 4 einzutragen.

Zahl der Tiere, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben 1999 in Deutschland

in Versuchen verwendet wurden

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anm.: Diese Zahlen beziehen sich auf gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen für die Anmeldung oder Zulassung von Stoffen oder Produkten.

GRIECHENLAND

Übermittlung der statistischen Daten

Die statistischen Daten wurden vom ,Ypoyrgeio Gevrgiaw, Gen. Diey/Nsh Kthniatrikhw" (Landwirtschaftsministerium, Sektion Veterinärdienste) übermittelt.

Anmerkungen der griechischen Behörden

In Griechenland werden Versuche an Wirbeltieren durch folgende Rechtsvorschriften geregelt:

(a) Gesetz Nr. 2015/92 (GBl. I 30) zur Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere;

(b) Präsidialverordnung Nr. 160/91 (GBl. I 64) zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere (in Übereinstimmung mit der Richtlinie 86/609/EWG des Rates).

In Übereinstimmung mit den o.g. Rechtsvorschriften:

- werden Wissenschaftlern, die Tierversuche durchführen, Genehmigungen erteilt (Artikel 7 und Artikel 14 der Richtlinie 86/609/EWG)

- werden Zucht- und Liefereinrichtungen von Versuchstieren registriert (Artikel 15, Artikel 16, Artikel 19 und Artikel 21 der Richtlinie 86/609/EWG).

1. EINRICHTUNGEN

Die Tierversuche werden in registrierten Einrichtungen durchgeführt, von denen es insgesamt 21 gibt.

Die Einrichtungen verteilen sich wie folgt:

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2. VERSUCHE

Die Gesamtzahl der durchgeführten Versuche lässt sich wie folgt aufschlüsseln:

68,1 % im Zusammenhang mit Krankheiten von Menschen und Tieren;

2,1 % zur Prüfung der Qualität von Arzneimitteln sowie von Produkten und Geräten für die Zahn- und Veterinärmedizin;

1,72 % für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen.

Für die Prüfung von Kosmetika und Toilettenartikeln werden keine Tiere verwendet.

TABELLE 1: NACH HERKUNFT AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE

Herkunft/Art

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Anmerkung 1: Spalte 1.5 bezieht sich nur auf die Mitgliedländer des Europarates, die zu Beginn des Berichtszeitraums Parteien des Übereinkommens ETS 123 sind. Deshalb ist bei der Ausfuellung dieser Spalte eine aktualisierte Auflistung dieser Länder zugrundezulegen.

Anmerkung 2: Nur weiße Kästchen ausfuellen.

Anmerkung 3: Die Zahl der erneut verwendeten Tiere in Spalte 1.7 ist nicht in die Gesamtzahl der Spalte 1.2 einzubeziehen.

TABELLE 2: NACH VERSUCHSZWECK AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE

Zweck/Art

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TABELLE 3 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Produkt/Art

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TABELLE 4: ANZAHL DER BEI VERSUCHEN IM ZUSAMMENHANG MIT KRANKHEITEN VON MENSCH UND TIER VERWENDETEN TIERE

Hauptgruppen/Art

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TABELLE 5 : ANZAHL DER BEI DER HERSTELLUNG UND QUALITÄTSKONTROLLE VON PRODUKTEN UND GERÄTEN DER HUMAN-, ZAHN- UND VETERINÄRMEDIZIN VERWENDETEN TIERE

Rechtsvorschriften/Art

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TABELLE 6 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Rechtsvorschriften/Art

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TABELLE 7 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Versuchsart/Tierart

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TABELLE 8 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Versuchsart/Produkt

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SPANIEN

Übermittlung der statistischen Daten

Die statistischen Daten wurden vom ,Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación, Subdirección General de Sanidad Animal" (Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung, Generaldirektion Viehhaltung, Referat Tiergesundheit) übermittelt.

Anmerkungen der spanischen Behörden

Keine Anmerkungen.

TABELLE 1: NACH HERKUNFT AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE

Herkunft/Art

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Anmerkung 1: Spalte 1.5 bezieht sich nur auf die Mitgliedländer des Europarates, die zu Beginn des Berichtszeitraums Parteien des Übereinkommens ETS 123 sind. Deshalb ist bei der Ausfuellung dieser Spalte eine aktualisierte Auflistung dieser Länder zugrundezulegen.

Anmerkung 2: Nur weiße Kästchen ausfuellen.

Anmerkung 3: Die Zahl der erneut verwendeten Tiere in Spalte 1.7 ist nicht in die Gesamtzahl der Spalte 1.2 einzubeziehen.

TABELLE 2: NACH VERSUCHSZWECK AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE

Zweck/Art

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TABELLE 3 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Produkt/Art

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TABELLE 4: ANZAHL DER BEI VERSUCHEN IM ZUSAMMENHANG MIT KRANKHEITEN VON MENSCH UND TIER VERWENDETEN TIERE

Hauptgruppen/Art

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

TABELLE 5 : ANZAHL DER BEI DER HERSTELLUNG UND QUALITÄTSKONTROLLE VON PRODUKTEN UND GERÄTEN DER HUMAN-, ZAHN- UND VETERINÄRMEDIZIN VERWENDETEN TIERE

Rechtsvorschriften/Art

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TABELLE 6 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Rechtsvorschriften/Art

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TABELLE 7 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Versuchsart/Tierart

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TABELLE 8 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Versuchsart/Produkt

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FRANKREICH

Übermittlung der statistischen Daten

Die statistischen Daten wurden vom ,Ministère de la Recherche" (Forschungsministerium) übermittelt.

Anmerkungen der französischen Behörden

In Übereinstimmung mit den Artikeln 13 und 26 der Richtlinie 86/609/EWG vom 24. November 1986 zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere, wurde für das Jahr 1999 eine Erhebung statistischer Informationen über die Verwendung von Tieren für Versuchszwecke durchgeführt. Die französischen statistischen Daten wurden vom Forschungsministerium, das für solche Untersuchungen verantwortlich ist, im Standardformat an die Europäische Kommission übermittelt.

Zu diesem Zwecke wurden die von der Kommission und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erstellten einheitlichen acht Tabellen, in denen die Kategorien der geforderten Informationen aufgeführt sind, verwendet. In diesem Zusammenhang soll daran erinnert werden, dass diese Tabellen bereits für die Erhebung 1997 verwendet wurden, da die neue harmonisierte Struktur bei dieser Gelegenheit von den französischen Behörden erprobt wurde.

Unter methodischen Gesichtspunkten gab es im Vergleich zu der Vorläuferuntersuchung eine Neuerung: Die Einrichtungen konnten den ausgefuellten Fragebogen wahlweise auf Diskette (in PC- oder Mac-Format, einschließlich der Ergebnistabellen in Excel-Format) oder aber per e-Mail übermitteln (die Posteingangsbox war dabei durch ein Passwort geschützt). Von der zuletzt genannten Möglichkeit wurde reger Gebrauch gemacht; fast 20 % der Mailings (und der Antworten) wurden auf diesem Wege übermittelt.

Zu den Ergebnissen sind folgende Anmerkungen zu machen:

* Zwischen 1990 und 1999, d. h. in fast 10 Jahren, ist die Gesamtzahl der für Versuche verwendeten Wirbeltiere um 37 % zurückgegangen. Das entspricht einem durchschnittlichen Rückgang von 5 % pro Jahr.

* Dieser Rückgang ist in privaten Einrichtungen ausgeprägter als in staatlichen. Die Gesamtzahl der verwendeten Tiere lag 1997 bei 75,6 % und ist im Jahr 1999 auf 61 % zurückgegangen.

* Nager stellen weiterhin die größte Gruppe von Versuchstieren dar. Obwohl bei der Zahl der verwendeten Tiere zwischen 1990 und 1999 ein Rückgang von 36 % festzustellen war, hat sich ihr Anteil an der Gesamtzahl deutlich erhöht. Dieser Anteil, der 1990 noch bei 90,8 % lag, hat sich bis zum Jahr 1999 auf 91,6 % erhöht. Dabei ist zwischen 1997 und 1999 ein erheblicher Nettoanstieg in der Zahl der in staatlichen Laboratorien verwendeten Nager zu verzeichnen.

* Die Zahl der verwendeten Kaninchen ist zwischen 1990 und 1999 um 56 % zurückgegangen. Allerdings war in der Zeit von 1997 bis 1999 ein deutlicher Anstieg bei deren Verwendung in staatlichen Labors zu verzeichnen.

* Die Zahl der verwendeten Hunde, die seit 1990 um 33 % zurückgegangen war, ist zwischen 1997 und 1999 wieder angestiegen. Hunde werden am häufigsten von privaten Einrichtungen verwendet, obwohl sich auch der Bedarf der staatlichen Labors erhöht hat.

* Was staatliche Labors betrifft, ist die Situation bei den Katzen, deren Verwendung zwischen 1990 und 1999 um 34 % zurückgegangen ist, ähnlich.

* Die Zahl der verwendeten Primaten ist zwischen 1990 und 1999 um 26 % zurückgegangen. Nachdem die Zahl zwischen 1993 und 1997 lediglich um 2 % gesunken war, ging sie im Zeitraum 1997 bis 1999 um weitere 11 % zurück. 1997 wurden keine Menschenaffen verwendet.

* Die Verwendung von Schweinen ist bei einer durchschnittlichen Verringerung um 11 % pro Jahr seit 1993 kontinuierlich zurückgegangen. 1999 lag ihr Anteil an den verwendeten Wirbeltieren bei 0,4 % im Vergleich zu 0,6 % im Jahr 1993.

* Die Zahl der Ziegen und Schafe ist in der Zeit von 1997 bis 1999 um 46 % gestiegen. Der durchschnittliche jährliche Anstieg lag in der Zeit von 1990 bis 1999 bei 4 %.

* Bei der Verwendung von Kühen ist eine ähnliche Entwicklung wie bei Ziegen und Schafen zu verzeichnen. Allerdings war der Anstieg bei Kühen zwischen 1997 und 1999 höher (90 %). Ihr Anteil stieg in der Zeit von 1990 bis 1999 um durchschnittlich 3 %, wobei die meisten Tiere von staatlichen Labors verwendet wurden.

Schließlich hat es das Forschungsministerium wie schon bei früheren Erhebungen für notwendig gehalten, Transparenz zu gewährleisten und eine eigene nationale Tabelle zu erstellen, um einer Tierkategorie Rechnung zu tragen, deren Verwendung entsprechend Artikel 2 der Richtlinie 86/609/EWG nicht als Versuch definiert wird. Gemäß diesem Artikel stellt die Tötung eines Tieres mit einer ,schmerzlosen" Methode (d. h. mit der von der modernen Praxis als am wenigsten schmerzhaft akzeptierten Methode) für die Entnahme von Zellen, Gewebe oder Organen keinen Versuch dar. Die oben angesprochene Tabelle verdeutlicht, dass die Zahl der Tiere, die mit ,schmerzlosen" Methoden zum Zwecke von in vitro-Untersuchungen getötet wurden, weiterhin signifikant ist: 255 089. Es gibt deutliche Unterschiede zwischen den beiden Verwendungsarten. Zwischen 1997 und 1999 ist die Verwendung von Wirbeltieren in Versuchen mit ,alternativen Methoden" um 66 % gestiegen, während ihre Verwendung für die ,Grundlagenforschung" um 51 % zurückgegangen ist.

Mit Schreiben vom 20. April 2001 wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass einige der für das Jahr 1999 erstellten statistischen Erhebungstabellen hinsichtlich der Verwendung von Versuchstieren in Frankreich Unregelmäßigkeiten aufweisen. So hätten insbesondere die Gesamtzahlen der Tabellen 3, 6, 7 und 8 mit der Gesamtzahl in Spalte 2.6 der Tabelle 2 übereinstimmen müssen.

Das Problem war bekannt. Dennoch wurde beschlossen, die übermittelten Daten so zu belassen, um die Transparenz zu gewährleisten. Außerdem könnten auch diese Daten für die Kommission und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten informativ sein.

Für die Abweichungen sind im Wesentlichen zwei Faktoren verantwortlich:

1. Die befragten Einrichtungen mussten in jede der Tabellen alle Einzelangaben (aufgeschlüsselt nach Art der Verwendung und Tierarten) und die betreffenden Gesamtzahlen eintragen. In einer ganzen Reihe von Fällen wurde festgestellt, dass die Summe der Einzelangaben nicht mit den angegebenen Gesamtzahlen übereinstimmte, d. h. sie war in der Regel niedriger. Dies lässt sich hauptsächlich dadurch erklären, dass die Person, die die Tiere bestellt, nicht immer mit der identisch ist, die die Versuche durchführt.

2. Die im Rahmen dieser Erhebung durchgeführten Kohärenzkontrollen stellten auf Beanstandungen ab. Mit anderen Worten, bei der Zusammenstellung der Ergebnisse wurden alle Tabellen, die die Kohärenzkriterien nicht erfuellten, zur Überprüfung an die betreffenden Einrichtungen zurückgeschickt.

2.1 Wenn sich bei der Überprüfung durch diese Einrichtungen ergab, dass sie innerhalb einer angemessenen Frist nicht in der Lage sein würden, die Daten zu berichtigen, wurden die übermittelten Gesamtzahlen einfach akzeptiert. Daher ist es gut möglich, dass die Zahl der verwendeten Tiere im Grunde erheblich geringer ist (ca. 0,25 %). Dies erklärt weitestgehend, warum die Gesamtzahlen der Tabellen 3, 6, 7 und 8 geringfügig höher sind, als sie sein sollten.

2.2 Ferner stellte sich noch ein anderes Problem: Wenn die Antworten von einer zentralen Stelle übermittelt wurden, war das Prüfverfahren aufwändiger, da hier zunächst das Labor bzw. die Laboratorien ermittelt werden musste/n, in dem/denen die Abweichung ihren Ursprung hat. In anderen Fällen war es schwierig, zwischen den bestellten und den tatsächlich verwendeten Tieren zu unterscheiden.

Schließlich muss auch darauf hingewiesen werden, dass die höchste Fehlerquote zwischen den zusammenhängenden Tabellen bei 0,4 % lag. Sicherlich wäre es zu begrüßen, wenn die Abweichung null betragen würde, doch machen das derzeitige Datenkontrollverfahren und die Heterogenität der Einrichtungen solche Abweichung in der Praxis unvermeidlich, so gering sie auch sein mögen.

TABELLE 1: NACH HERKUNFT AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE

Herkunft/Art

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Anmerkung 1: Spalte 1.5 bezieht sich nur auf die Mitgliedländer des Europarates, die zu Beginn des Berichtszeitraums Parteien des Übereinkommens ETS 123 sind. Deshalb ist bei der Ausfuellung dieser Spalte eine aktualisierte Auflistung dieser Länder zugrundezulegen.

Anmerkung 2: Nur weiße Kästchen ausfuellen.

Anmerkung 3: Die Zahl der erneut verwendeten Tiere in Spalte 1.7 ist nicht in die Gesamtzahl der Spalte 1.2 einzubeziehen.

TABELLE 2: NACH VERSUCHSZWECK AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE

Zweck/Art

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TABELLE 3 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Produkt/Art

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TABELLE 4: ANZAHL DER BEI VERSUCHEN IM ZUSAMMENHANG MIT KRANKHEITEN VON MENSCH UND TIER VERWENDETEN TIERE

Hauptgruppen/Art

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TABELLE 5 : ANZAHL DER BEI DER HERSTELLUNG UND QUALITÄTSKONTROLLE VON PRODUKTEN UND GERÄTEN DER HUMAN-, ZAHN- UND VETERINÄRMEDIZIN VERWENDETEN TIERE

Rechtsvorschriften/Art

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TABELLE 6 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Rechtsvorschriften/Art

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TABELLE 7 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Versuchsart/Tierart

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TABELLE 8 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Versuchsart/Produkt

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IRLAND

Übermittlung der statistischen Daten

Die statistischen Daten 1999 wurden vom ,Department of Health and Children" (Ministerium für Gesundheit und Kinder) übermittelt.

Anmerkungen der irischen Behörden

Allgemeines

* Insgesamt wurden 73 929 Tiere verwendet. Dies stellt im Vergleich zu 1998 einen Anstieg von 7 % dar.

* Im Berichtszeitraum verfügten 456 Einrichtungen über gültige Genehmigungen.

* 1999 wurden 182 neue Genehmigungen erteilt; dies stellt im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von 27 % dar.

* 63 % aller verwendeten Tiere waren Nager.

* Es wurden keine Primaten verwendet. Dies steht im Einklang mit der Politik Irlands, keine Genehmigungen für Versuche mit Primaten zu erteilen.

* Von den verwendeten Tieren stammen 66 % (48 913) aus in Irland registrierten Zuchtbetrieben.

* 26 % (19 165) der Tiere wurden für Versuche mit kommerziellem Hintergrund verwendet. Dies stellt im Vergleich zu 1998 einen Rückgang von 5 % dar.

* Auf Hochschulen und höhere Lehranstalten (Colleges) entfielen 37 % (27 507) aller für wissenschaftliche Versuche verwendeten Tiere.

* Bei 58 % der Versuche (49 922) wurden keine Betäubungsmittel verwendet, da es sich um einen so geringfügigen Eingriff handelte, dass der Einsatz eines Betäubungsmittels nicht gerechtfertigt war.

* Bei 6 % der Tiere (4 524) wurden Versuche unter Betäubung mit Wiedererwachen (Bescheinigung B) durchgeführt.

* Insgesamt wurden 691 genetisch veränderte Tiere für Versuche verwendet. Dies entspricht 1 % aller verwendeten Tiere.

Für bestimmte Versuchszwecke verwendete Tiere

* 32 % der Tiere (23 463) wurden für Untersuchungen im Zusammenhang mit Tierkrankheiten verwendet.

* 20 000 Fische (mehr als 99 % der insgesamt verwendeten Fische) wurden zur regelmäßigen Überwachung von Infektionen in Fischfarmen verwendet.

* Von den 844 Schweinen, die 1999 verwendet wurden, wurden 78 % für Versuche im Zusammenhang mit Tierkrankheiten eingesetzt.

* Insgesamt wurden 129 Katzen verwendet; davon wurden 87 % (112) für Versuche im Zusammenhang mit Katzenkrankheiten eingesetzt.

* 1999 wurden insgesamt 312 Hunde verwendet; davon wurden 132 für Versuche im Zusammenhang mit Krankheiten des Menschen eingesetzt.

* Rund 10 % der Tiere wurden für Versuche im Zusammenhang mit Nerven- und Geisteskrankheiten des Menschen verwendet.

* Für Aus- und Fortbildungszwecke wurden 2,5 % der Tiere verwendet.

Toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen

* Für die Prüfung kosmetischer Produkte wurden keine Tiere verwendet.

* Für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen wurden 17 % (12 347) der Tiere verwendet. 97 % dieser Prüfungen wurden aufgrund gesetzlicher Vorgaben durchgeführt.

* 90 % der für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen verwendeten Tiere waren Mäuse.

* Es wurden keine LD50- oder LC50-Tests an Tieren durchgeführt.

TABELLE 1: NACH HERKUNFT AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE

Herkunft/Art

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Anmerkung 1: Spalte 1.5 bezieht sich nur auf die Mitgliedländer des Europarates, die zu Beginn des Berichtszeitraums Parteien des Übereinkommens ETS 123 sind. Deshalb ist bei der Ausfuellung dieser Spalte eine aktualisierte Auflistung dieser Länder zugrundezulegen.

Anmerkung 2: Nur weiße Kästchen ausfuellen.

Anmerkung 3: Die Zahl der erneut verwendeten Tiere in Spalte 1.7 ist nicht in die Gesamtzahl der Spalte 1.2 einzubeziehen.

TABELLE 2: NACH VERSUCHSZWECK AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE

Zweck/Art

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TABELLE 3 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Produkt/Art

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TABELLE 4: ANZAHL DER BEI VERSUCHEN IM ZUSAMMENHANG MIT KRANKHEITEN VON MENSCH UND TIER VERWENDETEN TIERE

Hauptgruppen/Art

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TABELLE 5 : ANZAHL DER BEI DER HERSTELLUNG UND QUALITÄTSKONTROLLE VON PRODUKTEN UND GERÄTEN DER HUMAN-, ZAHN- UND VETERINÄRMEDIZIN VERWENDETEN TIERE

Rechtsvorschriften/Art

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TABELLE 6 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Rechtsvorschriften/Art

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TABELLE 7 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Versuchsart/Tierart

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TABELLE 8 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Versuchsart/Produkt

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ITALIEN

Übermittlung der statistischen Daten

Die statistischen Daten wurden vom ,Ministero della Sanita' Dipartiemento Alimenti, Nutrizione e della Sanità Pubblica Veterinari"" (Gesundheitsministerium, Sektion für Nahrungsmittel, Ernährung und Tiergesundheit) übermittelt.

Anmerkungen der italienischen Behörden

Die erhobenen Daten wurden in die ,statistischen Standardtabellen" eingetragen, auf die sich die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten 1997 geeinigt haben.

Im Allgemeinen bestätigen die Zahlen die rückläufige Tendenz, die bei der Gesamtzahl der für Versuche verwendeten Tiere festzustellen ist. 1999 fiel diese Zahl auf unter eine Million.

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Aufschlüsselung der verschiedenen Tierarten:

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In den Tabellen sind auch Daten über Tiere erfasst, die für in vitro-Untersuchungen (zur Entnahme von Organen, Gewebe und Zellen), für Ausbildungszwecke und für die Diagnose von Krankheiten von Menschen und Tieren verwendet wurden.

Mäuse und Ratten stellen mit 92,4 % die Tiergruppe dar, die am häufigsten verwendet wurde.

Der Anteil von Hunden, Katzen und Halbaffen beläuft sich auf 0,13 % aller verwendeten Tiere. Das entspricht einem Rückgang von 26,9 % seit 1997. Nähere Einzelheiten zu den verschiedenen Tierarten, siehe Anlage 1.

88,58 % der Tiere werden für die biologische Grundlagenforschung, die Erforschung und Entwicklung von Produkten und Geräten für die Human-, Zahn- und Veterinärmedizin und für die Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten und Geräten für die Humanmedizin und die Zahnmedizin verwendet.

Anlage I

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TABELLE 1: NACH HERKUNFT AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE

Herkunft/Art

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Anmerkung 1: Spalte 1.5 bezieht sich nur auf die Mitgliedländer des Europarates, die zu Beginn des Berichtszeitraums Parteien des Übereinkommens ETS 123 sind. Deshalb ist bei der Ausfuellung dieser Spalte eine aktualisierte Auflistung dieser Länder zugrundezulegen.

Anmerkung 2: Nur weiße Kästchen ausfuellen.

Anmerkung 3: Die Zahl der erneut verwendeten Tiere in Spalte 1.7 ist nicht in die Gesamtzahl der Spalte 1.2 einzubeziehen.

TABELLE 2: NACH VERSUCHSZWECK AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE

Zweck/Art

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TABELLE 3 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Produkt/Art

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TABELLE 4: ANZAHL DER BEI VERSUCHEN IM ZUSAMMENHANG MIT KRANKHEITEN VON MENSCH UND TIER VERWENDETEN TIERE

Hauptgruppen/Art

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TABELLE 5 : ANZAHL DER BEI DER HERSTELLUNG UND QUALITÄTSKONTROLLE VON PRODUKTEN UND GERÄTEN DER HUMAN-, ZAHN- UND VETERINÄRMEDIZIN VERWENDETEN TIERE

Rechtsvorschriften/Art

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TABELLE 6 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Rechtsvorschriften/Art

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TABELLE 7 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Versuchsart/Tierart

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TABELLE 8 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Versuchsart/Produkt

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LUXEMBURG

Übermittlung der statistischen Daten

Die statistischen Daten wurden vom ,Ministère de l'Agriculture, Administration des Services Vétérinaires" (Landwirtschaftsministerium, Veterinärverwaltung) übermittelt.

Anmerkungen der luxemburgischen Behörden

Keine Anmerkungen.

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Bericht nur die EU-Tabellen enthalten sind, für die Daten übermittelt wurden. Für die Tabellen 3-8 wurden keine Versuchstiere gemeldet.

TABELLE 1: NACH HERKUNFT AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE

Herkunft/Art

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Anmerkung 1: Spalte 1.5 bezieht sich nur auf die Mitgliedländer des Europarates, die zu Beginn des Berichtszeitraums Parteien des Übereinkommens ETS 123 sind. Deshalb ist bei der Ausfuellung dieser Spalte eine aktualisierte Auflistung dieser Länder zugrundezulegen.

Anmerkung 2: Nur weiße Kästchen ausfuellen.

Anmerkung 3: Die Zahl der erneut verwendeten Tiere in Spalte 1.7 ist nicht in die Gesamtzahl der Spalte 1.2 einzubeziehen.

TABELLE 2: NACH VERSUCHSZWECK AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE

Zweck/Art

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NIEDERLANDE

Übermittlung der statistischen Daten

Die statistischen Daten wurden vom ,Keuringsdienst van Waren, Ministerie voor Volksgezondheid, Welzijn en Sport" (Ministerium für Gesundheit, Gemeinwohl und Sport; Inspektorat für Lebensmittelüberwachung) übermittelt.

Anmerkungen der niederländischen Behörden

Am 5. Februar 1997 trat die überarbeitete Fassung des Tierversuchsgesetzes (1977) in Kraft. Dieses Gesetz, das sich auf Wirbeltiere beschränkt, sieht ein umfassendes System zur Regelung von Tierversuchen vor. Allerdings können durch einen Ministerialerlass auch wirbellose Arten in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen werden.

Die Bestimmungen der Richtlinie 86/609/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere wurden durchgeführt.

Außerdem wurden u. a. folgende Vorschriften erlassen:

- Tierversuche mit LD50/LC50-Methoden sind verboten. Allerdings gibt es eine generelle Ausnahmeregelung für Prüfungen auf akute Haut- und Respirationstoxizität, da es keine validen alternativen Methoden gibt.

- Tierversuche im Zusammenhang mit neuen oder bereits auf dem Markt befindlichen kosmetischen Mitteln sind verboten.

- Alle geplanten Tierversuche müssen von einem anerkannten ethischen Prüfungsausschuss empfohlen werden. Ein solcher Ausschuss setzt sich aus mindestens sieben Mitgliedern zusammen, von denen ein Mitglied den Vorsitz übernimmt. Ferner ist in einem solchen Ausschuss eine gleiche Anzahl von Sachverständigen auf den Gebieten Tierversuche, alternative Testmethoden, Tiergesundheit/Tierschutz sowie ethische Bewertung vertreten. Mindestens zwei dieser Experten sind nicht an der Durchführung von Tierversuchen beteiligt. Der Vorsitzende und mindestens zwei Ausschussmitglieder dürfen nicht in einem Arbeitsverhältnis zu dem Genehmigungsinhaber stehen, der den Versuch beantragt hat. Der Tierschutzbeauftragte wird bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Versuchsbewertung hinzugezogen und nimmt für den ethischen Prüfungsausschuss die Funktion eines ständigen Beraters wahr. Nach einem Zeitraum von drei Jahren (2001) wird bewertet, ob sich diese Ausschüsse bewährt haben.

Genehmigungen zur Durchführung von Tierversuchen werden vom Ministerium für Gesundheit, Gemeinwohl und Sport an natürliche oder juristische Personen vergeben, die als ermächtigte Vertreter einer Tierversuchseinrichtung auftreten. Nach Erteilung der Genehmigung sind diese Personen dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Das Wohlbefinden von Versuchstieren wird von einem qualifizierten Tierarzt oder einer anderen sachkundigen Person überwacht, die für den betreffenden Genehmigungsinhaber zuständig ist.

Ein Ständiger Ausschuss berät den Minister in Bezug auf die Durchführung des Gesetzes sowie in anderen Fragen, die damit in Zusammenhang stehen. Der Ausschuss setzt sich aus Sachverständigen in den Bereichen Tierversuche, Versuchstierkunde und Tiergesundheit zusammen.

Das Inspektorat für Gesundheitsschutz, Lebensmittelüberwachung und Veterinärangelegenheiten wurde mit der Durchführung des Gesetzes beauftragt.

Erzeugung transgener Tiere

Im Rahmen des Gesetzes über die Tiergesundheit und den Tierschutz (1992) wurde ein Genehmigungssystem für Tierversuche zur genetischen Veränderung von Tieren eingeführt. Ein nationaler Ausschuss für die ethische Bewertung gentechnischer Veränderungen von Tieren (unter der Bezeichnung Ausschuss für Tier-Biotechnologie bekannt) wird den Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Fischerei hinsichtlich der ethischen Aspekte der Erzeugung und Verwendung transgener Tiere im Allgemeinen sowie hinsichtlich der Zulässigkeit von Projektvorschlägen beraten.

Außerdem müssen solche Projekte auch im Rahmen des Tierversuchsgesetzes und des Umweltschutzgesetzes bewertet werden. Die Abstimmung dieser drei unterschiedlichen Bewertungen untereinander muss entsprechend sorgfältig erfolgen.

1999 wurden 39 275 Tiere für die Erzeugung transgener Tiere verwendet.

Datenerhebung

83 Einrichtungen (mit 330 Unterabteilungen) haben das Meldeformular 1999 ausgefuellt.

Diese Einrichtungen können wie folgt unterteilt werden:

a) Hochschulen und Unikliniken // 16

b) Andere Krankenhäuser, regionale Gesundheitslabors // 5

c) Gesundheitsforschungsinstitute // 9

d) Forschungsinstitute für Landwirtschaft und Veterinärwesen // 10

e) Andere Forschungseinrichtungen // 4

f) Einrichtungen der Industrie // 27

g) Berufsbildungseinrichtungen // 10

h) Sonstige // 2

Bis 1999 mussten alle Angaben zu den Versuchstieren bereits vor Durchführung des Versuchs übermittelt werden. Aus diesem Grunde war man, was das Ausmaß des Leidens der Tiere betrifft, auf Schätzungen angewiesen. Seit 1999 gibt es jedoch ein neues System, nach dem die Genehmigungsinhaber die Formulare ausfuellen müssen, nachdem der Versuch durchgeführt wurde.

Das System der Datenerhebung beruht auf

- dem alten System;

- zusätzlichen nationalen Anforderungen, wie beispielsweise einer weiteren Aufschlüsselung der Art der verwendeten Tiere nach: genetisch veränderte Tiere, wild lebende Tiere, andere Tiere;

- den sogenannten EU-Tabellen, die von den EU-Mitgliedstaaten für die Übermittlung der Daten für den Bericht der Europäischen Kommission über Tierversuche, der dem Europäischen Parlament vorgelegt wird, zu verwenden sind.

Tötung eines Tieres ohne vorherigen Eingriff

In den Niederlanden wird die Tötung eines Tieres als Versuch betrachtet, wenn das Tier ohne vorherigen Eingriff zu Forschungs- oder Versuchszwecken (wie beispielsweise für die Entnahme von Organen oder Blut) getötet wird. Dies wird dadurch begründet, dass das Inspektorat in der Lage sein muss, die Tötung von Versuchstieren zu beaufsichtigen. 1999 wurden 63 920 Tiere ohne vorherigen Eingriff getötet.

Dies steht im Widerspruch zu dem Europaratübereinkommen ETS 123 und der Richtlinie 86/609/EWG, nach der die Verwendung von Tieren für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke nicht als Versuch betrachtet wird, wenn die Tötung mit Hilfe einer in der modernen Praxis als am wenigsten schmerzhaft akzeptierten (d. h. schmerzlosen) Methode erfolgt.

Gesamtzahl der verwendeten Tiere

1999 wurden den EU-Tabellen zufolge insgesamt 621 466 Tiere verwendet.

Vermeidung von Qualen und Schmerzen

Allgemeines

Wie bereits erwähnt, müssen alle Angaben erst nach der Durchführung eines Versuchs gemeldet werden. Dies schließt auch Angaben über das Ausmaß der Qualen, d. h. des empfundenen Leids, ein.

Qualen werden definiert als ein Zustand, der zur Schädigung der Tiergesundheit führt oder als einem Tier zugefügte spürbare Schmerzen, Leiden oder Ängste. Für die Bewertung des Ausmaßes der Qualen gibt es keine objektiven Kriterien. Den Befragten wird jedoch geraten, hierzu die Auswirkungen des Eingriffs auf das Verhalten und/oder die Körperfunktionen des Tieres zugrunde zu legen.

Die Tierschutzbeauftragten kommen in regelmäßigen Abständen zum Informationsaustausch und zur Konsensfindung zusammen.

TABELLE 1: NACH HERKUNFT AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE

Herkunft/Art

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Anmerkung 1: Spalte 1.5 bezieht sich nur auf die Mitgliedländer des Europarates, die zu Beginn des Berichtszeitraums Parteien des Übereinkommens ETS 123 sind. Deshalb ist bei der Ausfuellung dieser Spalte eine aktualisierte Auflistung dieser Länder zugrundezulegen.

Anmerkung 2: Nur weiße Kästchen ausfuellen.

Anmerkung 3: Die Zahl der erneut verwendeten Tiere in Spalte 1.7 ist nicht in die Gesamtzahl der Spalte 1.2 einzubeziehen.

TABELLE 2: NACH VERSUCHSZWECK AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE

Zweck/Art

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TABELLE 3 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Produkt/Art

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TABELLE 4: ANZAHL DER BEI VERSUCHEN IM ZUSAMMENHANG MIT KRANKHEITEN VON MENSCH UND TIER VERWENDETEN TIERE

Hauptgruppen/Art

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TABELLE 5 : ANZAHL DER BEI DER HERSTELLUNG UND QUALITÄTSKONTROLLE VON PRODUKTEN UND GERÄTEN DER HUMAN-, ZAHN- UND VETERINÄRMEDIZIN VERWENDETEN TIERE

Rechtsvorschriften/Art

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TABELLE 6 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Rechtsvorschriften/Art

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TABELLE 7 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Versuchsart/Tierart

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TABELLE 8 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Versuchsart/Produkt

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ÖSTERREICH

Übermittlung der statistischen Daten

Die statistischen Daten wurden von verschiedenen Bundesministerien (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft; Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen; Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit; Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur) übermittelt.

Anmerkungen der österreichischen Behörden

Was die Zahl der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere betrifft, so ist in Österreich ein eindeutiger weiterhin rückläufiger Trend festzustellen. Die Statistik der Tierversuche für das Jahr 1999 (die in Übereinstimmung mit dem Tierversuchsgesetz jährlich für das Vorjahr veröffentlicht wird) zeigt, dass in diesem Jahr insgesamt 130 295 Tiere für Versuchszwecke verwendet wurden. Das sind 26 953 bzw. ca. 17 % weniger als 1998 (157 248). Zum Vergleich: 1997 wurden 168 696 Tiere verwendet; 1993 waren es 272 371 und 1992 308 308. Im Vergleich zum Jahr 1991 (dem ersten Jahr, für das eine Statistik erstellt wurde) hat sich die Zahl der verwendeten Tiere um fast drei Viertel verringert: Damals wurden noch 482 166 Tiere für Versuchszwecke verwendet.

Im Anschluss an die Änderung des Tierschutzgesetzes (BGBl. Nr. 169/1999) im Jahr 1999 wurde die Statistik über Tierversuche erstmals entsprechend dem EU-Standardformat erstellt. Die vollständige Tierversuchsstatistik, mit den Tabellen der verschiedenen Bundesministerien (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit; Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur), die für die Durchführung des Tierversuchsgesetzes verantwortlich sind, ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu finden: hap://www.bt_nbwk.gy.at/4fte/tierversuch/sta.99.htm.

Der richtige Trend bei den Tierversuchen

Der Ministerin für Wissenschaft, Elisabeth Gehrer, zufolge ist dieser eindeutige Rückgang (seit 1991 um 73 %) in der Zahl der für Versuche verwendeten Tiere auf mindestens zwei miteinander zusammenhängende Entwicklungen bei den Tierversuchen zurückzuführen.

Die drei R

Da sind zunächst die 3 R: "Reduction" (Verminderung der Zahl der Tierversuche bzw. der Versuchstiere auf das unverzichtbare Minimum), "Refinement" (Verfeinerung der Methoden zur Minimierung von Angst, Schmerzen, Leiden und Schäden der Versuchstiere) und "Replacement" (Ersetzen von Tierversuchen durch in vitro-Versuche). Wissenschaftler, Forscher und wissenschaftliche Angestellte sind um eine Verwirklichung dieses Ansatzes und um einen weitest möglichen Einsatz alternativer Testmethoden bemüht - wie dies im österreichischen Tierversuchsgesetz festgeschrieben ist.

Hinweis:

Im November 1998 (während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft) hat das Wissenschaftsministerium in Zusammenarbeit mit der Kommission eine Tagung zu dem Thema ,Die Umsetzung der 3 R - Ziele für die EU sowie für Wissenschaft und Industrie" durchgeführt, über die viel berichtet wurde. An dieser Tagung, die die Umsetzung der drei R auch auf EU-Ebene fördern und voranbringen sollte, nahmen Vertreter aller EU-Mitgliedstaaten und erstmals auch Vertreter der osteuropäischen Beitrittsländer teil. Eine der im Rahmen dieser Tagung angenommenen Entschließungen wurde dem EU-Ministerrat und der Europäischen Kommission zur weiteren Prüfung übermittelt. Vor einiger Zeit erregte auf einem Folgetreffen, das während der deutschen EU-Präsidentschaft in Berlin veranstaltet wurde, eine Initiative Österreichs große Aufmerksamkeit. Diese Initiative betraf die Anerkennung und Umsetzung von Ersatzmethoden für Tierversuche auf Gemeinschaftsebene. Seither stand sie bei allen EU-Erörterungen zum Thema Tierversuche auf der Tagesordnung.

Ein restriktiver Ansatz und Förderung alternativer Methoden

Ferner gehen alle zuständigen Behörden in Bezug auf die Erteilung von Genehmigungen für Tierversuche, die im Rahmen des strengen österreichischen Tierversuchsgesetzes erforderlich sind, restriktiv vor. Das Tierversuchsgesetz wurde im letzten Jahr noch verschärft und lässt Tierversuche nur unter sehr restriktiven Bedingungen zu. Außerdem muss der Nachweis erbracht werden, dass das Versuchsziel nicht mit Hilfe anderer Methoden oder Verfahren (Ersatzmethoden) zu erreichen ist.

Zuletzt sei noch der proaktive Ansatz der Regierung erwähnt, die Forschungsprojekte zur Entwicklung alternativer Methoden ausschreibt und sich (sowohl in Österreich als auch im Ausland) für die Verwendung von Ersatzverfahren eingesetzt. Diese Initiativen haben Wissenschaftler und Forscher für ihre Verantwortlichkeit in diesem Bereich sensibilisiert. In den letzten zwei Jahren hat das Wissenschaftsministerium bereits mehr als 20 Millionen Schilling für Forschungsaufträge zur Entwicklung von Ersatzverfahren für Tierversuche bereitgestellt.

Am häufigsten verwendete Versuchstiere: Ratten und Mäuse

Insgesamt wurden in Österreich 1999 130 295 Tiere zu Versuchszwecken verwendet. Davon 103 893 Ratten und Mäuse; 15 056 Kaninchen; 670 Nutztiere (Schafe, Ziegen, Schweine, Rinder usw.); 3 367 Vögel; 738 Fische; 709 Amphibien; 68 Hunde und 24 Katzen.

Veröffentlichung

des Österreichischen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

(Haushaltslinie 30.581/5-III/A/9/2000);

des Österreichischen Bundesministeriums für Soziale Sicherheit und Generationen

(Haushaltslinie 20.903/8-VIII/A/8/2000);

des Österreichischen Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

(Haushaltslinie 12 4650/1-I/2U/200) und

des Österreichischen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur

(Haushaltslinie 5436/7-Pr/S/2000)

TABELLE 1: NACH HERKUNFT AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE

Herkunft/Art

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Anmerkung 1: Spalte 1.5 bezieht sich nur auf die Mitgliedländer des Europarates, die zu Beginn des Berichtszeitraums Parteien des Übereinkommens ETS 123 sind. Deshalb ist bei der Ausfuellung dieser Spalte eine aktualisierte Auflistung dieser Länder zugrundezulegen.

Anmerkung 2: Nur weiße Kästchen ausfuellen.

Anmerkung 3: Die Zahl der erneut verwendeten Tiere in Spalte 1.7 ist nicht in die Gesamtzahl der Spalte 1.2 einzubeziehen.

TABELLE 2: NACH VERSUCHSZWECK AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE

Zweck/Art

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TABELLE 3 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Produkt/Art

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TABELLE 4: ANZAHL DER BEI VERSUCHEN IM ZUSAMMENHANG MIT KRANKHEITEN VON MENSCH UND TIER VERWENDETEN TIERE

Hauptgruppen/Art

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TABELLE 5 : ANZAHL DER BEI DER HERSTELLUNG UND QUALITÄTSKONTROLLE VON PRODUKTEN UND GERÄTEN DER HUMAN-, ZAHN- UND VETERINÄRMEDIZIN VERWENDETEN TIERE

Rechtsvorschriften/Art

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TABELLE 6 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Rechtsvorschriften/Art

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TABELLE 7 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Versuchsart/Tierart

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TABELLE 8 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Versuchsart/Produkt

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PORTUGAL

Übermittlung der statistischen Daten

Die statistischen Daten wurden vom ,Ministério da Agricultura, Desenvolviementos Rural e das Pescas- Direcção Geral Veterinária" (Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei, Generaldirektion für Veterinärwesen, Referat Tiergesundheit, Tierschutz und Tierernährung) übermittelt.

Anmerkungen der portugiesischen Behörden

1. Um die Schwierigkeiten, die beim Ausfuellen der statistischen Tabellen aufgetreten sind, zu verringern und um in diesem Zuge auch die Qualität künftiger Statistiken zu verbessern, werden wir die betreffenden Anleitungen überarbeiten. Dies war bereits zuvor von den Einrichtungen, die Tierversuche durchführen, gefordert worden.

2. Es werden Vorbereitungen für eine weitere Überarbeitung der portugiesischen Rechtsvorschriften zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere getroffen. Die wichtigsten Änderungen werden im Wesentlichen darauf abzielen:

* für alle Einrichtungen, die Tiere für die in Frage stehenden Zwecke verwenden, einen Ethik-Kodex verbindlich vorzuschreiben;

* eine neue Regelung hinsichtlich der Mitgliedschaft des beratenden Ausschusses, der auf nationaler Ebene eingesetzt wurde, einzuführen, um neue Ministerien einzubeziehen und um Vakanzen neu zu besetzen;

* zusätzlich eine Klassifizierung der den Tieren zugefügten Leiden zu erarbeiten.

3. Wir halten es für erforderlich, auf Ebene der Mitgliedstaaten einheitliche Kriterien für die berufliche Ausbildung von Forschern und Labortechnikern festzulegen, die Umgang mit Tieren haben. Auf diese Weise soll ihnen diesbezüglich größere Glaubwürdigkeit verliehen und die Einheitlichkeit innerhalb der Europäischen Union gefördert werden.

TABELLE 1: NACH HERKUNFT AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE

Herkunft/Art

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Anmerkung 1: Spalte 1.5 bezieht sich nur auf die Mitgliedländer des Europarates, die zu Beginn des Berichtszeitraums Parteien des Übereinkommens ETS 123 sind. Deshalb ist bei der Ausfuellung dieser Spalte eine aktualisierte Auflistung dieser Länder zugrundezulegen.

Anmerkung 2: Nur weiße Kästchen ausfuellen.

Anmerkung 3: Die Zahl der erneut verwendeten Tiere in Spalte 1.7 ist nicht in die Gesamtzahl der Spalte 1.2 einzubeziehen.

TABELLE 2: NACH VERSUCHSZWECK AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE

Zweck/Art

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TABELLE 3 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Produkt/Art

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TABELLE 4: ANZAHL DER BEI VERSUCHEN IM ZUSAMMENHANG MIT KRANKHEITEN VON MENSCH UND TIER VERWENDETEN TIERE

Hauptgruppen/Art

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TABELLE 5 : ANZAHL DER BEI DER HERSTELLUNG UND QUALITÄTSKONTROLLE VON PRODUKTEN UND GERÄTEN DER HUMAN-, ZAHN- UND VETERINÄRMEDIZIN VERWENDETEN TIERE

Rechtsvorschriften/Art

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TABELLE 6 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Rechtsvorschriften/Art

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TABELLE 7 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Versuchsart/Tierart

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TABELLE 8 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Versuchsart/Produkt

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FINNLAND

Übermittlung der statistischen Daten

Die statistischen Daten wurden vom ,Maa - ja metsätalousministeriö Elintarvike- ja terveysosasto" (Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Abteilung Veterinärwesen und Ernährung) übermittelt.

Anmerkungen der finnischen Behörden

Die Zahl der für Versuche verwendeten Tiere ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Nach Informationen der Provinzbehörden ist eine Erklärung in der Entwicklung und dem verstärkten Einsatz der Gentechnologie zu finden. Die Zahl der Tiere (zumeist Mäuse), die möglicherweise für eine einzige Untersuchung benötigt werden, in der ein neuer Stamm mit veränderten Genen entwickelt werden soll, kann recht groß sein. Der Anstieg bei der Zahl verwendeter Tiere ist in der Tat allein auf die Zunahme bei der Verwendung von Mäusen zurückzuführen.

* Tabelle 1: Die größte Versuchstiergruppe bilden die Mäuse mit 39 % aller für Versuche verwendeten Tiere. Fische stellen die zweitgrößte Tiergruppe (ca. 38 % aller verwendeten Tiere) dar, gefolgt von Ratten (ca. 14 % aller verwendeten Tiere). 1999 wurden neun Primaten (Altweltaffen) verwendet. Es wurden keine Katzen, Halbaffen, Neuweltaffen und Menschenaffen verwendet.

* Tabelle 2: Die meisten Versuche werden im Zusammenhang mit der biologischen Grundlagenforschung (2.2) durchgeführt. Die Zahl der für diesen Zweck verwendeten Tiere beläuft sich auf 86 % aller für Versuchszwecke eingesetzten Tiere.

* Tabelle 3: Die Zahl der für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen verwendeten Tiere liegt bei unter 2 %. Es wurden keine Versuche für die Prüfung von Kosmetika und Toilettenartikeln (3.6) oder Produkten durchgeführt, die vorrangig als Zusatzstoffe für Lebensmittel verwendet werden bzw. verwendet werden sollen (3.7).

* Tabelle 4: Rund 90 % der Tiere wurden für Untersuchungen im Zusammenhang mit Krankheiten oder Gesundheitsstörungen des Menschen verwendet. Für die Untersuchung von Tierkrankheiten wurden am häufigsten Fische verwendet.

* Tabelle 5: Die Anzahl der Tiere, die aufgrund von EG-Rechtsvorschriften oder Anforderungen des Europäischen Arzneibuchs (5.3.) für Versuche eingesetzt wurden, entspricht 83 % aller Tiere, die für die Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten und Geräten für die Human-, Zahn- und Veterinärmedizin verwendet wurden.

* Tabelle 6: Die Anzahl der Tiere, die nicht aufgrund irgendwelcher Rechtsvorschriften verwendet wurden (6.7), entspricht 49 % aller für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen verwendeten Tiere.

* Tabelle 7: Die Anzahl der Tiere, die für Prüfungen der akuten und subakuten Toxizität mit letalen Methoden (7.2.1 und 7.2.2) eingesetzt wurden, liegt bei 6 % aller für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen verwendeten Tiere.

* Tabelle 8: Die meisten Tiere, die für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen verwendet wurden, wurden im Rahmen von Prüfungen in Bezug auf ,Potenziell oder tatsächlich umweltgefährdende Schadstoffe" (8.h, 38 %) und ,Produkte/Stoffe oder Geräte für die Human-, Zahn- und Veterinärmedizin" (8.a, 46 %) eingesetzt.

TABELLE 1: NACH HERKUNFT AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE

Herkunft/Art

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Anmerkung 1: Spalte 1.5 bezieht sich nur auf die Mitgliedländer des Europarates, die zu Beginn des Berichtszeitraums Parteien des Übereinkommens ETS 123 sind. Deshalb ist bei der Ausfuellung dieser Spalte eine aktualisierte Auflistung dieser Länder zugrundezulegen.

Anmerkung 2: Nur weiße Kästchen ausfuellen.

Anmerkung 3: Die Zahl der erneut verwendeten Tiere in Spalte 1.7 ist nicht in die Gesamtzahl der Spalte 1.2 einzubeziehen.

TABELLE 2: NACH VERSUCHSZWECK AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE

Zweck/Art

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TABELLE 3 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Produkt/Art

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TABELLE 4: ANZAHL DER BEI VERSUCHEN IM ZUSAMMENHANG MIT KRANKHEITEN VON MENSCH UND TIER VERWENDETEN TIERE

Hauptgruppen/Art

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TABELLE 5 : ANZAHL DER BEI DER HERSTELLUNG UND QUALITÄTSKONTROLLE VON PRODUKTEN UND GERÄTEN DER HUMAN-, ZAHN- UND VETERINÄRMEDIZIN VERWENDETEN TIERE

Rechtsvorschriften/Art

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TABELLE 6 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Rechtsvorschriften/Art

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TABELLE 7 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Versuchsart/Tierart

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TABELLE 8 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Versuchsart/Produkt

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SCHWEDEN

Übermittlung der statistischen Daten

Die statistischen Daten wurden von der Staatlichen Behörde für Versuchstiere übermittelt.

Anmerkungen der schwedischen Behörden

Die Frist für die Übermittlung der statistischen Angaben über die Verwendung von Versuchstieren im Jahre 1999 an die EU-Kommission lief im Juni 2000 ab. Diese Frist war sehr viel kürzer bemessen als in früheren Jahren. Dies hatte einige Probleme bei der Erhebung und Zusammenstellung der Daten zur Folge. Die meisten Hochschulforscher haben ihre Berichte unverzüglich erstellt und bereits im März übermittelt. Andere dagegen lieferten die Berichte - trotz mehrfacher Erinnerung von Seiten der Staatlichen Behörde für Versuchstiere (CFN) - erst im Mai ab. Leider mussten gegen drei verantwortliche Forscher rechtliche Schritte eingeleitet werden, um sie zur Übermittlung der Daten über ihre Tierversuche zu bewegen. Es ist zu hoffen, dass die Erfassung der statistischen Daten von den Hochschulen im nächsten Jahr reibungsloser verlaufen wird.

EU-Richtlinie

Unter Zugrundelegung der EU-Definition (Richtlinie 86/609/EWG) lag die Zahl der Versuchstiere, die 1999 in Schweden verwendet wurden, bei rund 324 000. Dies bedeutet einen Anstieg von 7,6 % (ca. 23 000 Tiere) im Vergleich zu 1998. Die Gründe für diesen Anstieg sind nur schwer zu erklären. Möglicherweise ist er auf eine Reihe von Faktoren zurückzuführen, u. a. auf einen gestiegenen Bedarf für die biomedizinische Forschung, eine genauere Meldung der Versuchstierzahlen oder einfach bloß auf natürliche Schwankungen. Die Statistik Schwedens zeigt, dass im Laufe der neunziger Jahre überwiegend drei Tierarten für Versuche verwendet wurden: Mäuse, Ratten und Fische. Der Anteil dieser drei Versuchstiergruppen betrug 1999 denn auch 90 %. Die deutlichste Veränderung im Jahr 1999 war die Zunahme bei der Verwendung von Mäusen (27 000 Tiere mehr als im Vorjahr). Dies beruht wahrscheinlich auf der Tatsache, dass die Verwendung transgener Mäuse in der biomedizinischen Forschung zugenommen hat. Gleichzeitig ist die Zahl der für Tierversuche verwendeten Ratten zurückgegangen. Auch die Zahl der verwendeten Fische ist 1999 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

Die schwedische Statistik zeigt ferner, dass die Zahl der in der Hochschulforschung verwendeten Tiere im Vergleich zu 1998 gestiegen ist, während sich die Zahl der von Unternehmen im Bereich der Biomedizin verwendeten Versuchstiere im selben Zeitraum kaum verändert hat.

Spezifische Verwendung von Tieren

Wie in früheren Jahren wurden die meisten Versuchstiere entweder in der biologischen Grundlagenforschung (51 %) oder in der Entwicklung von Produkten/Geräten (41 %) für die Human- oder Veterinärmedizin verwendet. Ferner wurden 1999 5 % der Versuchstiere für die toxikologische Forschung und weniger als 3 % der Versuchstiere für die Diagnose von Tierkrankheiten verwendet. Dabei wurden für die toxikologische Forschung am häufigsten Mäuse, Ratten und Fische eingesetzt sowie, in geringerem Umfang, auch Hunde und Kaninchen. Säugetiere wurden zumeist in Versuchen im Zusammenhang mit Produkten/Stoffen oder Geräten für die Human-, Zahn- und Veterinärmedizin verwendet. Fische wurden dagegen am häufigsten zur Bewertung umweltgefährdender Stoffe verwendet.

Definition Schwedens

Abgesehen von den gemäß der EU-Richtlinie erforderlichen Informationen erhebt Schweden ferner statistische Daten über andere Verwendungen von Versuchstieren. Nach den schwedischen Rechtsvorschriften muss jede Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken gemeldet werden. Aus diesem Grunde sind in dieser Statistik auch alle Tiere erfasst, die für Verhaltensstudien oder Futtermitteltests verwendet oder zur Entnahme von Organen und Gewebe getötet werden. Im Laufe von 1999 wurden aufgrund dieser Definition

228 000 Tiere gemeldet, bei denen es sich überwiegend um Fische und Vögel handelte. Bei den Vögeln waren es zumeist Hähne, deren Kämme zur Extraktion von Hyaluronsäuren verwendet wurden.

Transgene Tiere

In der schwedischen Statistik wird nicht zwischen der Verwendung transgener Tiere und der anderer Versuchstiere unterschieden. In Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie betrachtet Schweden die Zucht transgener Tiere selbst nicht als Versuch. Allerdings wird es als Versuch betrachtet, wenn transgene Tiere für Versuche verwendet werden bzw. Wenn neue transgene Stämme erzeugt werden.

TABELLE 1: NACH HERKUNFT AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE

Herkunft/Art

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Anmerkung 1: Spalte 1.5 bezieht sich nur auf die Mitgliedländer des Europarates, die zu Beginn des Berichtszeitraums Parteien des Übereinkommens ETS 123 sind. Deshalb ist bei der Ausfuellung dieser Spalte eine aktualisierte Auflistung dieser Länder zugrundezulegen.

Anmerkung 2: Nur weiße Kästchen ausfuellen.

Anmerkung 3: Die Zahl der erneut verwendeten Tiere in Spalte 1.7 ist nicht in die Gesamtzahl der Spalte 1.2 einzubeziehen.

TABELLE 2: NACH VERSUCHSZWECK AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE

Zweck/Art

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TABELLE 3 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Produkt/Art

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TABELLE 4: ANZAHL DER BEI VERSUCHEN IM ZUSAMMENHANG MIT KRANKHEITEN VON MENSCH UND TIER VERWENDETEN TIERE

Hauptgruppen/Art

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TABELLE 5 : ANZAHL DER BEI DER HERSTELLUNG UND QUALITÄTSKONTROLLE VON PRODUKTEN UND GERÄTEN DER HUMAN-, ZAHN- UND VETERINÄRMEDIZIN VERWENDETEN TIERE

Rechtsvorschriften/Art

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TABELLE 6 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Rechtsvorschriften/Art

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TABELLE 7 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Versuchsart/Tierart

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TABELLE 8 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Versuchsart/Produkt

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VEREINIGTES KÖNIGREICH

Übermittlung der statistischen Daten

Die statistischen Daten wurden vom ,Home Office" (Innenministerium) übermittelt.

Anmerkungen der Behörden des Vereinigten Königreichs

Ungefähr 1,9 Millionen Tiere wurden erstmals für Versuche verwendet, die 1999 in die Wege geleitet wurden. Diese Zahl kann mit denen früherer Jahre nicht direkt verglichen werden (siehe Anm. unten).

Die statistischen Daten für das Vereinigte Königreich wurden in zwei getrennten Berichten (einer für Großbritannien, der andere für Nordirland) veröffentlicht. Insgesamt war im Vergleich zu 1998 ein Rückgang in der Zahl der Tiere zu verzeichnen, die erstmals für Versuche im Vereinigten Königreich eingesetzt wurden.

Rund ein Drittel der Tiere wurde betäubt, um die Auswirkungen des Eingriffs zu lindern. Bei den übrigen Tieren wäre die mit der Betäubung verbundene Beeinträchtigung des Wohlbefindens des Tieres größer gewesen als die Beeinträchtigung durch den Versuch selbst.

99 % der gemeldeten Tiere wurden ordnungsgemäß aus im Vereinigten Königreich registrierten Zucht- und Lieferbetrieben bezogen; weniger als 0,5 % der Tiere stammten aus Ländern, die weder Mitgliedstaaten der EU noch des Europarates sind.

4 von 5 Versuchen (80 %) wurden an Mäusen oder Ratten durchgeführt.

Hunde, Katzen, Pferde und nichtmenschliche Primaten stehen im Vereinigten Königreich unter besonderem Schutz. Ihr Anteil an den verwendeten Tieren belief sich zusammen auf 0,5 %.

Der Anteil von Kaltblütern (Fische und Amphibien) an der Gesamtzahl der verwendeten Tiere betrug 7 %.

1,3 Millionen Tiere wurden für die biologische Grundlagenforschung oder für angewandte Studien im Bereich der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin verwendet. Das sind 68 % aller verwendeten Tiere.

Etwas weniger als 30 % der Tiere wurden für toxikologische oder sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen bzw. für die Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten und Geräten für die Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin verwendet. Der größte Teil dieser Versuche (mehr als 80 %) wurde aufgrund europäischer oder anderer gesetzlicher Vorgaben durchgeführt.

1999 wurden keine Tiere für die Unbedenklichkeitsprüfung von Kosmetika oder kosmetischen Inhaltsstoffen verwendet.

Die Verwendung von Tieren für die Herstellung monoklonaler Antikörper ist aufgrund des weit verbreiteten Einsatzes alternativer in vitro-Verfahren an lebenden Tieren zurückgegangen.

Anm.: Aufgrund der Änderungen des Datenerhebungsverfahrens sind in den Zahlen über die Verwendung von Tieren 1999 Tiere, die für das Züchten gentechnisch veränderter Tiere (transgene Tiere/Mutanten) verwendet wurden, NICHT enthalten. Hingegen wurden Tiere, die für die Erzeugung solcher Stämme verwendet wurden, in die Erhebung einbezogen.

TABELLE 1: NACH HERKUNFT AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE

Herkunft/Art

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Anmerkung 1: Spalte 1.5 bezieht sich nur auf die Mitgliedländer des Europarates, die zu Beginn des Berichtszeitraums Parteien des Übereinkommens ETS 123 sind. Deshalb ist bei der Ausfuellung dieser Spalte eine aktualisierte Auflistung dieser Länder zugrundezulegen.

Anmerkung 2: Nur weiße Kästchen ausfuellen.

Anmerkung 3: Die Zahl der erneut verwendeten Tiere in Spalte 1.7 ist nicht in die Gesamtzahl der Spalte 1.2 einzubeziehen.

TABELLE 2: NACH VERSUCHSZWECK AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE

Zweck/Art

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TABELLE 3 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Produkt/Art

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TABELLE 4: ANZAHL DER BEI VERSUCHEN IM ZUSAMMENHANG MIT KRANKHEITEN VON MENSCH UND TIER VERWENDETEN TIERE

Hauptgruppen/Art

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TABELLE 5 : ANZAHL DER BEI DER HERSTELLUNG UND QUALITÄTSKONTROLLE VON PRODUKTEN UND GERÄTEN DER HUMAN-, ZAHN- UND VETERINÄRMEDIZIN VERWENDETEN TIERE

Rechtsvorschriften/Art

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TABELLE 6 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Rechtsvorschriften/Art

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TABELLE 7 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Versuchsart/Tierart

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TABELLE 8 : ANZAHL DER BEI TOXIKOLOGISCHEN UND SONSTIGEN UNBEDENKLICHKEITSPRÜFUNGEN VERWENDETEN TIERE

Versuchsart/Produkt

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