52002DC0524

Bericht der Kommission an den Rat - Analyse der "offenen Liste" umweltspezifischer Leitindikatoren /* KOM/2002/0524 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT - Analyse der "offenen Liste" umweltspezifischer Leitindikatoren

I N H A L T

1. Vorgeschichte des Berichts

2. Analyse der Indikatoren

3. Gruppe 1: Indikatoren, die 2002 machbar sind

3.1. Bekämpfung der Klimaänderungen

3.2. Gewährleistung der Nachhaltigkeit im Verkehrssektor/Mobilität

3.3. Abwendung von Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung

3.4. Verantwortungsvollerer Umgang mit natürlichen Ressourcen

4. Gruppe 2: Indikatoren, die 2002 machbar, aber unvollständig sind

4.1. Nr. 2: Verkehrsintensität und BIP

4.2. Nr. 3: Anteil der Verkehrsträger am Verkehrsaufkommen

4.3. Nr. 14/15: Eingesammelte, deponierte und verbrannte Siedlungsabfälle

4.4. Nr. 17: Recyclingquote bei Abfalltrennung (Papier/Pappe und Glas)

4.5. Nr. 22: Nitrat- und Phosphorkonzentrationen in Flüssen

4.6. Nr. 29: Schutzgebiete für die biologische Vielfalt

4.7. Nr. 32: Stickstoffbilanz

5. Gruppe 3: Indikatoren, für die keine ausreichenden Daten verfügbar sind und die in naher Zukunft nicht machbar sein dürften

5.1. Nr. 6: Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur nach Verkehrsträger

(Passagiere und Fracht)

5.2. Nr. 18: Recyclingquote bei Abfalltrennung (auch in Bezug auf andere Materialien)

5.3. Nr. 20: Erzeugte gefährliche Abfälle

5.4. Nr. 23: Einleitung von Schadstoffen (Nährstoffe, organische Stoffe, Chemikalien)

ins Wasser

5.5. Nr. 24: Trinkwasserqualität

5.6. Nr. 25: Wassernutzung nach Sektoren

5.7. Nr. 26: Ressourcenproduktivität

5.8. Nr. 30: Pestizidverbrauch

5.9. Nr. 33: Entwicklung der Bodennutzung nach Hauptkategorien (stellvertretend: Entwicklung der bebauten Gebiete)

6. Gruppe 4: Indikatoren, die unklar sind und/oder in methodischer oder anderer

Hinsicht weiterentwickelt werden müssen

6.1. Nr. 4: Hohe Lärmbelästigung der Bevölkerung durch den Verkehr

6.2. Nr. 5: Durchschnittliche Länge und Dauer der Reise pro Person, nach

Verkehrsträger und Zweck

6.3. Nr. 7: Internalisierung externer Kosten im Verkehrssektor

6.4. Nr. 11/12: Kontakt mit und Verbrauch von toxischen Chemikalien

6.5. Nr. 16: Abfallvermeidung

6.6. Nr. 19: Wiederverwendungsquote bei Abfalltrennung

6.7. Nr. 27: Intensität der Materialverwendung (BIP/Globaler Materialaufwand)

6.8. Nr. 28: Index für die biologische Vielfalt

6.9. Nr. 34: Bodenverseuchung und -erosion

7. Diskussion über "Indikatoren für eine Strategie für nachhaltige Entwicklung

im Bereich der öffentlichen Gesundheit"

7.1. Vorgeschlagener Indikator: Zahl der bei Straßenverkehrsunfällen

getöteten Personen

7.2. Datenverfügbarkeit

7.3. Vorschlag für die Weiterentwicklung

8. SCHLUSSFOLGERUNG und WEITERE ARBEIT

8.1. Erstellung von Indikatoren der Gruppen 1-3

8.2. Weitere Arbeit an Indikatoren der Gruppe

ANHANG

Analyse der "offenen Liste" umweltspezifischer Leitindikatoren

Zusammenfassung

Im Dezember 2001 nahm der Rat seine Schlussfolgerungen zu umweltspezifischen Leitindikatoren für nachhaltige Entwicklung an. Sie gehören zu den Strukturindikatoren, die in den Frühjahrsbericht 2002 aufgenommen werden sollten. Der Rat stellte die Unzulänglichkeit der bisherigen sieben umweltspezifischen Indikatoren fest und ersuchte die Kommission einschließlich Eurostat sowie die Europäische Umweltagentur, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten "eine Analyse der bestehenden Methodik und der Verfügbarkeit der für die Berechnung der in Anhang II aufgeführten Indikatoren benötigten Daten sowie einen Vorschlag für einen detaillierten Arbeitsplan für deren Fortentwicklung vorzulegen". Diese sogenannte "offene Liste" mit 34 Indikatoren ist das Ergebnis der Arbeit in der Gruppe "Umwelt" des Rates. Ziel ist es, einen Pool von Indikatoren zu entwickeln, dem auch die sieben umweltspezifischen Indikatoren entnommen werden können, die in den jährlichen Frühjahrsberichten berücksichtigt werden sollen.

Auf das Ersuchen des Rates hin wurde das vorliegende Dokument verfasst. Für die Analyse wurden bekannte internationale Datenquellen mit den verfügbaren Daten und die zugrunde liegenden Definitionen und Methodiken herangezogen, soweit sie zugänglich waren. Als machbar wurden Indikatoren eingestuft, wenn sie auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, aktuell sind und aus zuverlässigen Quellen stammen mit einer für das Erkennen von Trends ausreichenden Zahl von Beobachtungen. Eine weitere Voraussetzung ist die Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten und, so weit es geht, auch mit anderen Ländern. Wenn Indikatoren nicht besonders flexibel sind, d. h. nicht relativ schnell auf Maßnahmen abgestimmt werden können, um die Wirkung politischen Handelns und anderer Veränderungen im Umfeld zu überwachen, wird darauf hingewiesen. Die politische Relevanz der vorgeschlagenen Indikatoren wurde nicht gezielt untersucht.

Ausgehend von der Analyse wurden die Indikatoren vier Gruppen zugeordnet, angefangen bei "sofort machbar" bis "zu vertretbaren Kosten kaum jemals machbar". Die vierte Gruppe umfasst die Indikatoren mit unklarer Definition, bei denen schwer festzustellen ist, welche Daten benötigt werden. Für einige der Indikatoren, die zumindest in naher Zukunft nicht machbar sein dürften, wird eine Alternative vorgeschlagen.

Der vorliegende Bericht ist eine Synthese der eher technisch ausgerichteten Analyse. Vorrangig geht es um die Indikatoren der ersten drei Gruppen, die sofort oder aller Voraussicht nach in naher Zukunft machbar sind. In einem kurzen Überblick werden auch die Indikatoren der vierten Gruppe dargestellt. Ein detailliertes Arbeitsprogramm für die Produktion der Indikatoren wird in einem nächsten Schritt erarbeitet, sobald sich der Rat zu den Prioritäten geäußert hat. Dazu kann die Überprüfung der Datenerhebung, der Evaluierungssysteme und der bestehenden Mechanismen für die Berichterstattung gehören. Diese Maßnahmen erfolgen in enger Zusammenarbeit zwischen Eurostat und seinen Partnern im Europäischen Statistischen System (ESS) vor allem in Hinblick auf die Erweiterung der Union.

Es sei darauf hingewiesen, dass die weitere Arbeit an diesen Indikatoren nicht von der Kommission übernommen werden kann. Eine erfolgreiche Umsetzung setzt auch die uneingeschränkte Beteiligung und das Engagement von nationalen Behörden und anderen Einrichtungen voraus. Der Zeitplan und auch die Machbarkeit der notwendigen Arbeit wird im Wesentlichen davon abhängen, wie viele Mittel von allen Teilnehmern dafür bereitgestellt werden.

1. Vorgeschichte des Berichts

Der Europäische Rat vereinbarte in den Schlussfolgerungen seiner im Juni 2001 abgehaltenen Tagung in Göteborg "eine Strategie für nachhaltige Entwicklung, mit der das politische Engagement der Union für wirtschaftliche und soziale Erneuerung ergänzt" und "der Lissaboner Strategie eine dritte, die Umweltdimension hinzugefügt (...) wird".

Vier Tätigkeitsfelder stehen im Mittelpunkt der Strategie: Bekämpfung der Klimaänderungen; Gewährleistung der Nachhaltigkeit im Verkehrssektor; Abwendung von Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung; verantwortungsvollerer Umgang mit natürlichen Ressourcen.

Die Kommission wird die Umsetzung der Strategie für nachhaltige Entwicklung in ihrem jährlichen Frühjahrsbericht anhand von Indikatoren evaluieren, die mit dem Rat vereinbart werden sollen. Ursprünglich war vorgesehen, dass der jährliche Frühjahrsbericht den Rat auf der Grundlage von Strukturindikatoren über die Fortschritte auf dem Weg zu dem in Lissabon beschlossenen Ziel [1] informieren sollte. Nach der Vereinbarung über die Strategie für nachhaltige Entwicklung wurde ein Abschnitt "Umwelt" mit sieben Indikatoren für Aspekte der vier prioritären Tätigkeitsfelder hinzugefügt. Damit bilden insgesamt 42 Strukturindikatoren die Grundlage für die Evaluierung der Fortschritte auf dem Weg zu dem in Lissabon vereinbarten Ziel und bei der Umsetzung der Strategie für nachhaltige Entwicklung.

[1] "(...) das Ziel, die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen - einem Raum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen".

Die Strukturindikatoren sind Teil eines größeren Systems von Indikatoren, das häufig als Pyramide dargestellt wird, in der jeder Ebene eine spezifische, genau definierte Rolle zukommt. Die zahlenmäßig begrenzten Strukturindikatoren bilden die Spitze dieser Pyramide und die Grundlage für Beratungen der Staats- und Regierungschefs. Auf den unteren Ebenen sind spezifischere Indikatoren angesiedelt, die eher Fachräten oder auch Experten für bestimmte Bereiche als Diskussionsgrundlage dienen.

Im Dezember 2001 einigten sich der Rat und die Kommission auf die Liste der Strukturindikatoren für den Frühjahrsbericht 2002 [2]. Dabei wurde festgehalten, dass die Indikatoren für (ökologische) Nachhaltigkeit zur Vorbereitung auf den Bericht keinen adäquaten Eindruck der Umweltaspekte im Hinblick auf die Nachhaltigkeit vermitteln und dass sie verbessert werden sollen. Ihre Gesamtzahl kann nicht erhöht werden, da die Anzahl der Strukturindikatoren schon jetzt als zu hoch angesehen wird. Auf der gleichen Ratstagung wurde eine offene Liste potenzieller Umweltindikatoren zusammengestellt. Der Rat ersuchte die Kommission und die Europäische Umweltagentur, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten:

[2] "Umweltspezifische Leitindikatoren für nachhaltige Entwicklung zur Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung - Schlussfolgerungen des Rates", Dokument Nr. 14589/01.

"die Indikatoren (...) und künftige Indikatoren weiter zu entwickeln und abschließend zu überarbeiten und ihre Datenbanken und Zeitreihen im Hinblick auf die nachfolgenden Syntheseberichte zu verbessern" und

"eine Analyse der bestehenden Methodik und der Verfügbarkeit der für die Berechnung der (...) Indikatoren benötigten Daten sowie einen Vorschlag für einen detaillierten Arbeitsplan für deren Fortentwicklung vorzulegen". Die zu analysierende "offene Liste umweltspezifischer Leitindikatoren" ist im Anhang beigefügt. Der Übersichtlichkeit halber wurden die Indikatoren nummeriert und entsprechend ihrer Machbarkeit zu Gruppen zusammengefasst (s. u.).

Vorgesehen ist ein Pool von umweltspezifischen Indikatoren für nachhaltige Entwicklung, aus denen die sieben ausgewählt werden, die sich am besten für den jährlichen Frühjahrsbericht eignen. Der Ausschuss für das Statistische Programm [3] hat Eurostat damit beauftragt, eine Taskforce einzusetzen, die sich mit Indikatoren für nachhaltige Entwicklung befassen und die Konsequenzen für die Statistik und die statistischen Ämter untersuchen soll. Eine der ersten Aufgaben der Taskforce bestand darin, an der Machbarkeitsanalyse der in der offenen Liste zusammengestellten Indikatoren mitzuwirken.

[3] Der Ausschuss für das Statistische Programm (ASP) unterstützt die Kommission bei der allgemeinen Koordinierung der statistischen Mehrjahresprogramme, um sicherzustellen, dass die geplanten Maßnahmen mit den statistischen Programmen der Mitgliedstaaten vereinbar sind.

Wegen des großen Arbeitsaufwands und insbesondere des Konsultationsverfahrens konnte der Bericht dem Rat "Umwelt" nicht wie vorgesehen im März überreicht werden. Er soll stattdessen im Oktober 2002 vorgelegt werden.

2. Analyse der Indikatoren

Der vorliegende Bericht beschränkt sich weitgehend auf eine Analyse der Verfügbarkeit von Daten und Methoden für die Indikatoren auf der vom Rat vorgelegten Liste. Die Analyse der politischen Relevanz gehört nicht dazu. Sie könnte aber zu einem späteren Zeitpunkt in die Arbeit einbezogen werden.

Nach der Analyse wurden die Indikatoren aus der offenen Liste vier Gruppen zugeordnet, angefangen bei "sofort machbar" bis "zu vertretbaren Kosten kaum jemals machbar".

Gruppe 1 Die erste Gruppe umfasst sechs Indikatoren, bei denen bereits feststeht, welche statistischen Daten benötigt werden. Für sie stehen zuverlässige, nahezu vollständige und ziemlich aktuelle Daten zur Verfügung. Diese Indikatoren genügen den meisten Qualitätsanforderungen an Strukturindikatoren. Sie können mehr oder weniger sofort produziert werden.

Gruppe 2 Auch bei der zweiten Gruppe von sieben Indikatoren steht fest, welche statistischen Daten benötigt werden. Die zur Zeit verfügbaren Daten sind allerdings unvollständig oder nicht aktuell genug. Die laufende Datenerhebung könnte zusammen mit Schätzungen von Eurostat/EUA adäquate Daten hervorbringen, anhand derer sich einige Indikatoren erstellen lassen. Inwieweit diese Indikatoren 2002 produziert werden können, wird sich erst nach Abschluss der Datenerhebung beurteilen lassen.

Gruppe 3 Auch bei den neun Indikatoren der dritten Gruppe ist relativ klar, welche Daten benötigt werden. Die verfügbaren Datenquellen sind jedoch unzureichend, was bedeutet, dass sie entweder nicht harmonisiert [4] sind oder der Erfassungsbereich unvollständig ist oder die Daten relativ alt sind und vermutlich nicht rechtzeitig aktualisiert werden können, um noch im Jahr 2002 Indikatoren zu erstellen. Hierzu zählen auch solche Indikatoren, für die zwar Daten vorliegen, die jedoch nicht jährlich erhoben werden und zu vertretbaren Kosten auch nicht erhoben werden können.

[4] Nicht harmonisiert bedeutet, dass die Definitionen oder Methoden oder der Erfassungsbereich der Daten einzelner Länder oder auch einzelner Jahre voneinander abweichen, so dass die Daten nicht vergleichbar sind.

Gruppe 4 Die neun Indikatoren der vierten Gruppe sind noch nicht ausgereift. Hier bedarf es einer genaueren Definition und weiterer Arbeit an der Methodik, um die Datenanforderungen zu klären. Die verfügbaren Daten ergeben keine tragfähige Aussage, so dass möglicherweise Modelle entwickelt werden müssen, um die benötigten Daten zu schätzen oder den gewünschten Indikator zu produzieren. In naher Zukunft sind diese Indikatoren nicht machbar. In einigen Fällen müsste durch eine Kosten-Nutzen-Analyse geklärt werden, inwieweit ein Indikator auf längere Sicht machbar ist.

In der nachfolgenden Analyse werden die vorhandene Methodik und die Datenverfügbarkeit für die Indikatoren der ersten drei Gruppen untersucht. Die Analyse umfasst:

* eine Beschreibung des Indikators. In einigen Fällen ergeben sich aus der Analyse Änderungsvorschläge für eine eindeutigere Bezeichnung des Indikators. In anderen Fällen werden für eine bessere Darstellung der verfügbaren Daten Ersatzindikatoren vorgeschlagen, die noch Aspekte des vorgesehenen Indikators beinhalten;

* eine Bewertung der Datenverfügbarkeit und der Methoden zur Berechnung des Indikators;

* Vorschläge zur Verbesserung der Indikatoren. Dabei handelt es sich zumeist um eine Aufforderung an die Mitgliedstaaten, tätig zu werden.

Die Indikatoren der vierten Gruppe werden in einer kurzen Übersicht dargestellt.

Ein detailliertes Arbeitsprogramm für die Produktion der Indikatoren wird in einem nächsten Schritt erarbeitet, wenn die Gespräche im Rat genauer erkennen lassen, wie mit den hier vorgelegten Vorschlägen verfahren werden soll.

3. Gruppe 1: Indikatoren, die 2002 machbar sind

In diesem Kapitel geht es um den ersten "Pool" von sechs Indikatoren, die sofort machbar sein dürften. Es müsste möglich sein, diese Indikatoren rechtzeitig für den Frühjahrsbericht 2003 zu erstellen, wenn der Rat dies vorsieht.

3.1. Bekämpfung der Klimaänderungen

3.1.1. Nr. 1: Gesamte Treibhausgasemissionen, Emissionen pro Kopf, nach Sektoren und im Verhältnis zum BIP

3.1.1.1. Der Indikator

Im Rahmen des Kyoto-Protokolls strebt die EU bis 2008-2012 eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 8 % [5] an. Zur Lastenverteilung wurde jedem Mitgliedstaat ein individuelles Ziel gesetzt. [6] Deshalb sollte der Hauptindikator für den Klimawandel Trends in den Treibhausgasemissionen der Mitgliedstaaten und der EU insgesamt (wie im Frühjahrsbericht 2002) sowie die Fortschritte der einzelnen Mitgliedstaaten auf dem Weg zu ihrem jeweiligen Ziel zeigen.

[5] Bezogen auf das Jahr 1990.

[6] Bestätigt in der Entscheidung des Rates (2002/358/EG).

Ein Teilindikator zur Aufschlüsselung der Treibhausgasemissionen nach Sektoren würde genaueren Einblick in die Trends der wichtigsten Emissionsquellen geben. Ein anderer möglicher Teilindikator könnte die Treibhausgasemissionen pro Kopf oder pro BIP-Einheit für die EU insgesamt mit den USA und Japan vergleichen.

Ein Indikator, der die Emissionen pro Kopf oder pro BIP-Einheit für jeden Mitgliedstaat darstellt, würde wenig zum Verständnis der Situation beitragen, da die Lastenverteilung anhand des BIP und der Bevölkerungszahlen vorgenommen wurde. Deshalb werden im Rahmen der Strukturindikatoren auch keine Angaben zu den Emissionen einzelner Länder pro Kopf oder pro BIP-Einheit vorgeschlagen. Sollte der Rat anders entscheiden, könnte ein solcher Indikator aber unverzüglich erstellt werden.

3.1.1.2. Datenverfügbarkeit

Die Treibhausgasemissionen werden jährlich von allen Vertragsparteien geschätzt und an die Europäische Kommission und das UNFCCC [7] nach einheitlichen Leitlinien und in einem standardisierten Format übermittelt. [8] Die gut eingeführte Datenerhebung wird von der Europäischen Umweltagentur (EUA) koordiniert. [9] Für die Hauptindikatoren werden sechs Treibhausgase aggregiert. Gewichtungsfaktor ist ihr globales Erwärmungspotenzial (GWP - Global Warming Potential). Die Daten stehen seit 1990 zur Verfügung. Normalerweise liegen sie im April des Jahres T für das Jahr T-2 vor. Demnach werden sich die neuesten Daten im Frühjahrsbericht 2003 auf das Jahr 2000 beziehen. Es wird zwar versucht, die Aktualität der gemeldeten Daten zu verbessern, doch sind die Möglichkeiten dafür äußerst begrenzt, weil sie von der Aktualität und der Verfügbarkeit von sozioökonomischen Daten wie Energiestatistiken und anderen Informationen abhängen.

[7] United Nations Framework Convention on Climate Change - Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen.

[8] Die EU-Mitgliedstaaten wenden die IPCC-Leitlinien von 1996 an und verwenden das Gemeinsame Meldeformat zur Übermittlung der Bestandsaufnahmen ihrer Treibhausgasemissionen an das UNFCCC-Sekretariat sowie an die EU gemäß Entscheidung des Rates 1999/296/EG (System zur Beobachtung von Treibhausgasemissionen in der Gemeinschaft).

[9] Die neuesten Daten (1990-2000) und Berichte sind auf der Webseite der EUA abrufbar: http://reports.eea.eu.int/technical_report_2002_75/en

3.1.1.3. Vorschlag für die Weiterentwicklung

Einige Mitgliedstaaten müssen noch erhebliche Anstrengungen unternehmen, um die Zeitreihen ihrer Schätzungen für alle wichtigen Treibhausgase (CO2, CH4 und N2O) zu vervollständigen, die Unsicherheit in den Emissionsschätzungen für N2O und CH4 aus der Landwirtschaft zu reduzieren und Angaben zu HKW, FKW und SF6 für jedes Jahr vorzulegen. Künftig sollten sich die Mitgliedstaaten bei der Übermittlung von Daten zu Emissionen und Stoffaustrag durch veränderte Bodennutzung und Forstwirtschaft an den praktischen Anleitungen des IPCC [10] orientieren, die zur Zeit entwickelt und voraussichtlich 2003/2004 zur Verfügung stehen werden. Auch europäische Forschungsprojekte wie CARBOEUROPE könnten verbesserte Methoden für die Schätzung von Emissionen vor allem aus der Land- und Forstwirtschaft hervorbringen.

[10] Good Practice Guidance des Intergovernmental Panel on Climate Change.

3.2. Gewährleistung der Nachhaltigkeit im Verkehrssektor/Mobilität

3.2.1. Nr. 8: Energieverbrauch nach Verkehrsträgern

3.2.1.1. Der Indikator

Dieser Indikator wird als brauchbare Ergänzung der Indikatoren Nr. 2 und Nr. 3 zum Thema Nachhaltigkeit im Verkehrssektor/Mobilität (Gruppe 2) angesehen. Von den vorgeschlagenen Verkehrsindikatoren ist der Energieverbrauch [11] nach Verkehrsträgern am ehesten machbar. Er ist kein direkter Indikator für Nachhaltigkeit im Verkehr oder Mobilität, aber eine brauchbare Annäherung an Verkehrstrends und damit zusammenhängende Nachhaltigkeitsprobleme:

[11] Statt "Treibstoffverbrauch" wird für den Indikator der Begriff "Energieverbrauch" verwendet, da auch der von der Bahn verbrauchte Strom berücksichtigt werden sollte.

- ein erhöhter Kraftstoffverbrauch ist ein guter Zeiger für ein gestiegenes Verkehrsvolumen und damit verbundene Probleme wie Überlastungen im Straßen- und Luftverkehr;

- der Kraftstoffverbrauch im Straßenverkehr steht in direktem Zusammenhang mit der Luftqualität in den Städten und dadurch verursachten Atemwegsbeschwerden;

- der Kraftstoffverbrauch ist eine direkte Ursache für die CO2-Emissionen;

- der Energieverbrauch des Verkehrssektors trägt in erheblichem Maße zur Ausbeutung der Ölreserven bei, da er in diesem Bereich am schnellsten ansteigt: zwischen 1985 und 1999 um 51 %. Dagegen ist der Energieverbrauch der Industrie seit 1985 nahezu unverändert geblieben, während sich der Energieverbrauch von privaten Haushalten und Dienstleistungssektor im gleichen Zeitraum um 8 % erhöht hat.

Dieser Indikator würde den Trend im Energieverbrauch des Verkehrssektors seit 1990 für die EU insgesamt zeigen, aufgeschlüsselt in Benzin und Dieselkraftstoff für Kraftfahrzeuge, Treibstoff für Flugzeuge und Treibstoff für See- und Binnenschiffe, entweder in absoluten Zahlen oder als Indizes. Wenn die Werte als Indizes dargestellt werden, kann auch der Energieverbrauch der Bahn eingeschlossen werden. (Die Bahn verbraucht gemessen am Straßenverkehr so wenig Energie, dass die entsprechende Kurve in einer grafischen Darstellung der absoluten Zahlen gar nicht sichtbar wäre.)

3.2.1.2. Datenverfügbarkeit

Daten sind in den EU-Energiestatistiken verfügbar, die jährlich von allen Mitgliedstaaten und Beitrittsländern nach einer eingeführten Methodik und einem eingespielten Meldesystem vorgelegt werden. Zur Verfügung stehen Daten seit 1985. Normalerweise liegen sie im Mai des Jahres T für das Jahr T-2 vor.

3.2.1.3. Vorschlag für die Weiterentwicklung

Dieser Indikator steht zur Verfügung und bedarf keiner Weiterentwicklung. Unter Umständen müsste aber einiges getan werden, um in Beitrittsländern Datenlücken früherer Jahre zu schließen.

3.3. Abwendung von Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung

3.3.1. Nr. 9: Belastung der Bevölkerung in Ballungsgebieten durch Luftverschmutzung (Ozon und Partikel)

3.3.1.1. Der Indikator

Die EU hat einen Rahmen [12] geschaffen und damit Grenzwerte für bestimmte Luftschadstoffe festgelegt. Auf diese Grenzwerte stützt sich der Indikator. Herangezogen wird ein Durchschnittswert der Überschreitungstage, an denen die Bevölkerung Ozon- und Feinstaubkonzentrationen (PM) in der Luft ausgesetzt ist, die über den Grenzwerten liegen. Er errechnet sich aus der Zahl der Überschreitungen (maximal eine pro Tag), dividiert durch die Anzahl der Mess-Stationen. Danach wird ein nach der jeweiligen Einwohnerzahl gewogener Durchschnittswert für alle Städte ermittelt.

[12] Richtlinie 96/62/EG über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität.

3.3.1.2. Datenverfügbarkeit

Daten zum bodennahen Ozon werden seit Anfang der 1990er Jahre nach Maßgabe der Europäischen Ozonrichtlinie erhoben. Routinemäßige Messungen von PM10 wurden in den Mitgliedstaaten ab 1996 eingeführt. Die Daten werden von der EUA in der Datenbank AIRBASE koordiniert. Die Einwohnerzahlen der Städte stammen aus der Datenschicht STEU (Siedlungen in Europa) der Datenbank GISCO.

3.3.1.3. Vorschlag für die Weiterentwicklung

AIRBASE muss von der EUA genauer analysiert werden, um festzustellen, ob die verfügbaren Daten zur Erstellung dieses Indikators für ländliche Gebiete ausreichen.

Um die Zusammenhänge zwischen Gesundheitsproblemen und Luftverschmutzung besser zu erfassen, sollten Indikatoren für weitere Stoffe entwickelt werden, insbesondere für Benzol (unter dem gesundheitlichen Aspekt der wichtigste Stoff), für das die wenigsten Daten vorliegen. Die von den Mitgliedstaaten an AIRBASE gelieferten Daten zu Benzol reichen für die Produktion eines Indikators noch nicht aus.

3.3.2. Nr. 10: Luftschadstoffemissionen (Ozonvorläufersubstanzen, Partikel und SO2)

3.3.2.1. Der Indikator

Der Hauptindikator beschreibt Trends in den Emissionen von Luftschadstoffen wie Feinpartikel (PM10). Das Schwergewicht liegt auf den Vorläufersubstanzen für bodennahes Ozon und auf Aerosolen. Da es sich um zwei eigenständige Aspekte handelt, wird der Indikator in zwei Teilelemente gegliedert:

(1) Emissionen von Ozonvorläufersubstanzen (CO, CH4, NOX und NMVOC)

(2) Emissionen von primären PM10 und Vorläufersubstanzen für sekundäre PM10 (NOX, SO2 und NH3)

Die EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen [13] setzt den Mitgliedstaaten Reduktionsziele für die Emissionen von SO2, NOX, fluechtigen organischen Verbindungen und NH3, die bis 2010 erreicht sein sollen. Ideal wäre ein Indikator, der die hierbei erzielten Fortschritte zeigt. Für die Emissionen von primären PM10 gibt es trotz bestehender Luftgrenzwerte keine Zielvorgaben auf EU-Ebene.

[13] Richtlinie 2001/81/EG über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe.

3.3.2.2. Datenverfügbarkeit

Die Mitgliedstaaten melden Emissionsdaten jährlich an die UN-Wirtschaftskommission für Europa (CLRTAP [14]) und das UNFCCC-Sekretariat sowie teilweise im Rahmen des Systems zur Beobachtung von Treibhausgasen in der EU. Daten werden erhoben, wenn auch weniger umfassend als für Treibhausgase. Die jährliche Datenerhebung und -verbreitung für das CLRTAP wird von der EUA koordiniert [15]. Daten sind durchweg ab 1990 verfügbar.

[14] UNECE Convention on Long Range Transboundary Air Pollution - UNECE-Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung.

[15] Die neuesten (unvollständigen) Daten (1990-1999) sind auf der Webseite der EUA abrufbar: http://reports.eea.eu.int/technical_report_2002_73/en

Bisher wurden Schätzwerte für die Emissionen von primären PM10 aus Studien im Rahmen des Programms Auto Oil II entnommen (Daten für 1990, 1995 und 2000; sie basieren auf verschiedenen nichtamtlichen Quellen). Vom Jahr 2000 an (Meldung per 31. Januar 2002) müssen im Rahmen des CLRTAP auch Partikelemissionen [16] gemeldet werden.

[16] Partikel umfassen 3 Größenklassen: PM2,5 (Durchmesser < 2,5ìm), PM10 und TSP (total suspended particulate matter = Schwebstaub insgesamt).

3.3.2.3. Vorschlag für die Weiterentwicklung

Der Indikator kann als Graphik mit sieben Kurven dargestellt werden, die jeweils die Emissionen einer Substanz angeben. Möglich wäre auch die Bildung von zwei Aggregaten, einem für Ozonvorläufersubstanzen, das anhand des troposphärischen Ozonbildungspotenzials (in NMVOC-Äquivalenten) berechnet wird, und einem für primäre Feinpartikel plus PM10-Vorläufer, das anhand der Aerosol bildenden Faktoren (in PM10-Äquivalenten) ermittelt wird. Damit würde der von hochrangigen Entscheidungsträgern geforderten Vereinfachung Rechnung getragen. Die Aggregationsfaktoren sind jedoch nicht allgemein anerkannt. In diesem Bereich müsste noch einiges getan werden.

3.4. Verantwortungsvollerer Umgang mit natürlichen Ressourcen

3.4.1. Nr. 21: Nachhaltige Befischung ausgewählter Arten (Alternativvorschlag: Fischbestände in europäischen Meeresgewässern)

3.4.1.1. Der Indikator

Im Rahmen der Überwachung kann eine Befischung als nachhaltig angesehen werden, wenn die Fischbestände innerhalb sicherer biologischer Grenzen sind. [17] Der vorgeschlagene Indikator gibt den Anteil der Bestände außerhalb sicherer biologischer Grenzen an den kommerziellen Beständen pro Fanggebiet an. Kommerzielle Bestände sind fischereilich genutzte Bestände, für die regelmäßige Bestandseinschätzungen vorgenommen werden. Ideal wäre ein Indikator, der alle Fischbestände und nicht nur solche mit kommerzieller Bedeutung erfasst, doch dazu liegen keine Daten vor.

[17] Ein Fischbestand ist außerhalb sicherer biologischer Grenzen, wenn der Laicherbestand den Vorsorgereferenzpunkt für die Biomasse (Bpa) unterschreitet oder die fischereiliche Sterblichkeit einen Vorsorgereferenzpunkt für die Befischung (Fpa) übersteigt. In der EU wurden für etwa 10 Bestände im NO-Atlantik und in der Ostsee Referenzwerte festgelegt. Für das Mittelmeer gibt es solche Referenzwerte noch nicht. Weitere Informationen hierzu unter: http://www.ices.dk

Ein Nachteil dieses Indikators besteht darin, dass innerhalb eines Jahres vermutlich keine großen Veränderungen erkennbar sind, da es Jahre dauern kann, bis sich eine Erholung der Fischbestände infolge von Bewirtschaftungsmaßnahmen feststellen lässt. Deshalb ist eine frühzeitige Einschätzung tatsächlicher eingetretener Verbesserungen schwierig.

Ein weiterer Nachteil dieses Indikators ist, dass er die Vielfalt der Bestände unberücksichtigt lässt. Dabei unterscheiden sie sich sowohl in der Bestandsgröße als auch in der wirtschaftlichen Bedeutung ganz erheblich. Deshalb können reine Bestandszahlen kein repräsentatives Ergebnis liefern.

3.4.1.2. Datenverfügbarkeit

Genaue Bestandseinschätzungen für den Nord-Ost-Atlantik liefert der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES: International Council for the Exploration of the Sea). Die Einschätzungen werden jährlich vorgenommen. Die Angaben beziehen sich auf Fischereigebiete und kommerzielle Bestände und nicht auf Länder.

Für viele Fischbestände im Mittelmeer hat der Wissenschaftliche Ausschuss (Scientific Advisory Committee) der GFCM (General Fisheries Commission for the Mediterranean) seit 2001 jährliche Bestandseinschätzungen vorgenommen. Seine Kriterien zur Festlegung von Referenzpunkten für die Bewirtschaftung, anhand derer sich feststellen lässt, wann ein Bestand außerhalb sicherer biologischer Grenzen ist, weichen allerdings teilweise von denen des ICES ab.

3.4.1.3. Vorschlag für die Weiterentwicklung

Notwendig wäre eine engere Zusammenarbeit von ICES und GFCM, um Verfahren zu harmonisieren und einheitliche oder doch zumindest vergleichbare Kriterien für Referenzpunkte anzuwenden.

3.4.2. Nr. 31: Ökologisch bewirtschaftete Flächen

3.4.2.1. Der Indikator

Die Kriterien, nach denen ein landwirtschaftlicher Betrieb als "ökologisch" eingestuft werden kann, und der gesamte Zertifizierungsprozess sind in der Verordnung 2092/91 und ihrer geänderten Fassung 1804/99 geregelt. Der vorgeschlagene Indikator zeigt die Entwicklung in der Anlaufphase ökologischer Bewirtschaftung nach der in diesen Verordnungen verwendeten Definition. Er gibt die ökologisch bewirtschaftete Fläche in Prozent der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche an. Damit ist sowohl ein Ländervergleich als auch eine Evaluierung der Trends im ökologischen Landbau möglich.

Ein alternativer oder zusätzlicher Indikator wäre die Entwicklung der Zahl der Landwirte, die ihren Betrieb auf ökologische Bewirtschaftung umstellen.

3.4.2.2. Datenverfügbarkeit

Daten zum ökologischen Landbau einschließlich der Zahl der ökologisch bewirtschafteten Betriebe und Flächen werden jährlich von der Kommission mit einem Fragebogen erhoben, der im Rahmen der Überwachung der Durchführung der beiden Verordnungen zum ökologischen Landbau entwickelt wurde. Die Angabe der Daten ist freiwillig, und nicht alle Länder fuellen sämtliche Tabellen aus, aber alle Mitgliedstaaten legen Daten zu den Flächen und zur Zahl der Betriebe vor. Normalerweise sind die Daten im Juli des Jahres T für das Jahr T-2 verfügbar, d. h. für den Frühjahrsbericht 2003 werden die Daten für 2000 vorliegen.

3.4.2.3. Vorschlag für die Weiterentwicklung

Dieser Indikator steht zur Verfügung und bedarf keiner Weiterentwicklung. Nur die Frist zur Datenübermittlung sollte verkürzt werden, um im jährlichen Frühjahrsbericht neuere Daten vorlegen zu können.

Da EU-Vorschriften die Rechtsgrundlage bilden, liegen für die Beitrittsländer keine amtlichen Statistiken vor. Daten von den Verbänden für ökologischen Landbau in diesen Ländern sollten erfasst werden, auch wenn sie nicht unbedingt mit EU-Definitionen übereinstimmen.

4. Gruppe 2: Indikatoren, die 2002 machbar, aber unvollständig sind

4.1. Nr. 2: Verkehrsintensität und BIP

Der Europäische Rat, der am 15. und 16. Juni 2001 in Göteborg tagte, stellte in seinen Schlussfolgerungen fest: "Es sind Maßnahmen erforderlich, um den Anstieg des Verkehrsaufkommens deutlich vom BIP-Aufkommen abzukoppeln, insbesondere durch eine Verlagerung von der Straße auf die Schiene, die Wasserwege und den öffentlichen Personenverkehr." Dazu wird angeregt, "gegebenenfalls den Infrastrukturinvestitionen in den öffentlichen Verkehr und in die Eisenbahn, die Binnenwasserstraßen, den Kurzstreckenseeverkehr, den kombinierten Verkehr und einen effizienten Verbund Vorrang einzuräumen".

Im Hinblick auf diese Forderung heißt es im Weißbuch der Kommission "Die Europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft" [KOM(2001) 370]: "Die Maßnahmen der Gemeinschaft müssen daher darauf abzielen, die derzeit dem Verkehrssystem auferlegten Steuern schrittweise durch Instrumente zu ersetzen, die die Infrastrukturkosten und die externen Kosten am wirksamsten internalisieren. Bei diesen Instrumenten handelt es sich zum einen um die Tarifierung der Infrastrukturnutzung, die besonders wirksam zur Regelung der Stauprobleme und Verringerung der anderen Umweltbelastungen beiträgt, und zum anderen um die Kraftstoffbesteuerung, die sich gut dazu eignet, die Kohlendioxidemissionen zu vermindern."

4.1.1. Der Indikator

Die vorgesehene Fassung soll zwei separate Indikatoren umfassen, die auf dem inländischen Güter- und Personenverkehr basieren. Zur Berechnung der Indikatoren wird der Quotient aus Verkehrsaufkommen (in Tonnenkilometern für Güter und Personenkilometern für Passagiere) und BIP (in konstanten Euro von 1995) ermittelt und auf ein einheitliches Referenzjahr bezogen. Er wird als Aggregat für alle Verkehrsträger dargestellt.

Längerfristig sollen auch der Luft- und der Seeverkehr einbezogen werden und aggregierte Indikatoren hinzukommen, die sich auf Fahrzeugbewegungen stützen (siehe "Vorschlag für die Weiterentwicklung").

4.1.2. Datenverfügbarkeit

Daten zum Güterverkehrsaufkommen werden nach Maßgabe der folgenden Rechtsvorschriften erhoben:

- Straße: Verordnung (EG) Nr. 1172/98 über die statistische Erfassung des Güterkraftverkehrs;

- Schiene: Richtlinie 80/1177/EWG über die statistische Erfassung des Eisenbahngüterverkehrs im Rahmen einer Regionalstatistik (soll durch eine neue Verordnung über die Eisenbahnstatistik ersetzt werden);

- Binnengewässer: Richtlinie 80/1119/EWG über die statistische Erfassung des Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen;

- Flugverkehr: neue Verordnung über die statistische Erfassung des Transports von Personen, Fracht und Post auf dem Luftweg;

- Seeverkehr: Richtlinie 95/64/EG über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs.

Daten zum Personenverkehrsaufkommen werden mit dem gemeinsamen Fragebogen von Eurostat/ECMT/UNECE zur Verkehrsstatistik erhoben. Künftig wird auch die Verordnung über die Eisenbahnstatistik eine Rechtsgrundlage bilden.

4.1.3. Vorschlag für die Weiterentwicklung

Zwar sind die Statistiken über den Luft- und den Seeverkehr bereits gut entwickelt, doch wegen der vorwiegend internationalen Ausrichtung dieser Verkehrsbereiche gibt es konzeptionelle Schwierigkeiten, sie in einer Weise zu behandeln, die mit dem Inlandsverkehr (Straße, Schiene, Binnengewässer) vergleichbar ist. Die vorgesehene Fassung dieses Indikators wird sich deshalb nur auf den Inlandsverkehr beziehen. Sofern die politischen Maßnahmen auf den Fahrzeugeinsatz statt auf die beförderten Mengen ausgerichtet sind, muss der Indikator außerdem die Fahrzeugbewegungen (Fahrzeugkilometer) berücksichtigen. Da sich die Verkehrsstatistik mehr mit den Bewegungen von Gütern und Personen statt mit den Fahrzeugbewegungen befasst, wird sich der Indikator zunächst auf die Verkehrsleistung stützen (Tonnenkilometer und Personenkilometer). Sobald umfassende Daten zu den Fahrzeugbewegungen aller Verkehrsträger verfügbar sind, wird der Indikator entsprechend geändert.

In den jüngsten Rechtsvorschriften für die Straßenverkehrs- und die Eisenbahnstatistik ist die Erhebung von Daten zu Fahrzeugkilometern vorgesehen. Für den Luft- und den Seeverkehr wird Eurostat Tonnenkilometer, Personenkilometer und Fahrzeugkilometer anhand der nach diesen Vorschriften erhobenen Daten ermitteln.

4.2. Nr. 3: Anteil der Verkehrsträger am Verkehrsaufkommen

4.2.1. Der Indikator

Mit dem vorangegangenen Indikator, der über Verkehrsintensität und BIP Auskunft gibt, hängt dieser Indikator zusammen, der aufzeigen soll, welchen Anteil die Straße am Güter- und Personenverkehr hat.

Die vorgesehene Fassung dieses Indikators unterscheidet zwei Teilelemente:

(1) Anteil des Straßengüterverkehrs am gesamten inländischen Güterverkehr, bezogen auf ein einheitliches Jahr;

(2) Anteil des Straßenpersonenverkehrs am gesamten inländischen Personenverkehr, bezogen auf ein einheitliches Jahr.

Zusätzliche Teilelemente für die anderen Verkehrsträger können bereitgestellt werden. Längerfristig werden die Indikatoren den Luft- und den Seeverkehr einschließen und durch aggregierte Indikatoren ergänzt, die sich auf die Fahrzeugbewegungen stützen (siehe: "Vorschlag für die Weiterentwicklung").

4.2.2. Datenverfügbarkeit

Wie beim vorangegangenen Indikator (Nr. 2: Verkehrsintensität und BIP).

4.2.3. Vorschlag für die Weiterentwicklung

Wie beim vorangegangenen Indikator (Nr. 2: Verkehrsintensität und BIP).

4.3. Nr. 14/15: Eingesammelte, deponierte und verbrannte Siedlungsabfälle

4.3.1. Der Indikator

Dieser Indikator soll Trends im Aufkommen und in der Entsorgung von Siedlungsabfällen aufzeigen. Im Frühjahrsbericht 2002 zeigt der Abfallindikator die Menge der eingesammelten, deponierten und verbrannten Siedlungsabfälle in Abfallmenge pro Kopf. Damit werden die Trends in aufeinander folgenden Jahren dargestellt. Ein direkter Ländervergleich ist möglich. Für Länder mit verfügbaren Daten lassen sich die verbrannten Abfälle aufschlüsseln nach Verbrennung mit und ohne Energierückgewinnung.

Die gleichen Basisdaten zum Abfall können auch auf das BIP bezogen werden. Nicht klar ist allerdings, welchen Vorteil diese Art der Darstellung gegenüber der Pro-Kopf-Angabe haben soll.

4.3.2. Datenverfügbarkeit

Daten zu Siedlungsabfällen werden von Mitgliedstaaten und Beitrittsländern alle zwei Jahre im gemeinsamen Fragebogen von OECD/Eurostat zum Stand der Umwelt angegeben. Daten zu deponierten oder verbrannten Abfallmengen werden regelmäßig nur von 73 % der Mitgliedstaaten vorgelegt. Außerdem ist die Aktualität unzureichend.

Damit dieser Indikator jährlich erstellt werden kann, werden die Länder aufgefordert, den relevanten Teil des Abfallfragebogens jedes Jahr auszufuellen.

Mit der geplanten EU-Verordnung über die Abfallstatistik wird eine Grundlage für vollständigere, harmonisierte Statistiken geschaffen.

4.3.3. Vorschlag für die Weiterentwicklung

Wenn die Verordnung über die Abfallstatistik 2002 angenommen wird, ist damit zu rechnen, dass die Mitgliedstaaten nach ihrer Umsetzung im Jahr 2005 entsprechende Daten produzieren.

4.4. Nr. 17: Recyclingquote bei Abfalltrennung (Papier/Pappe und Glas)

4.4.1. Der Indikator

Dieser Indikator soll Trends in der Recyclingquote [18] von Abfallstoffen zeigen. Dabei handelt es sich um den Quotienten aus der Menge der für das Recycling eingesammelten Abfallstoffe und dem Verbrauch an diesen Materialien. Der vorgeschlagene Indikator umfasst zwei Teilelemente:

[18] Recycling ist jede Wiederverwendung von Material in einem Prozess (Produktion oder Verbrauch), durch die das Material dem Abfall entzogen wird.

(1) Recyclingquote für Glas;

(2) Recyclingquote für Papier/Pappe.

Ein alternativer Indikator für die Recyclingquote ist der Quotient aus der Menge der zum Recycling eingesammelten Abfälle und der Gesamtmenge an anfallenden Abfallstoffen. Er würde nur für Siedlungsabfälle zur Verfügung stehen.

4.4.2. Datenverfügbarkeit

Die Daten werden alle zwei Jahre im gemeinsamen Fragebogen von OECD/Eurostat zum Stand der Umwelt erhoben, wobei nicht alle Länder Daten vorlegen und die Aktualität unzureichend ist. Die 2002 beantworteten Fragebögen sollen Daten bis 1999 liefern. Mit diesen Daten könnte der Indikator für den Frühjahrsbericht 2003 produziert werden.

4.4.3. Vorschlag für die Weiterentwicklung

Die Mitgliedstaaten definieren die Recyclingquote unterschiedlich. Damit dieser Indikator jährlich erstellt werden kann, müssen die Länder den entsprechenden Abschnitt des Abfallfragebogens jedes Jahr ausfuellen. Sobald die geplante europäische Verordnung über die Abfallstatistik angenommen und vollständig umgesetzt ist, werden aller Voraussicht nach aktuelle harmonisierte Statistiken entstehen. Bis dahin kann das Europäische Themenzentrum "ETC [19] on Waste and Material Flows", das sich mit Abfallsammlung und Recycling befasst, durch seine Arbeit zur Verbesserung der Datenqualität beitragen.

[19] European Topic Centre, eingerichtet von der Europäischen Umweltagentur.

4.5. Nr. 22: Nitrat- und Phosphorkonzentrationen in Flüssen

4.5.1. Der Indikator

Der vorgeschlagene Indikator zeigt die aktuelle Situation und Trends in der Nitrat- und Phosphorkonzentration in ausgewählten Flüssen. Er stützt sich auf Messungen der Nitrat- und Phosphorkonzentrationen an repräsentativen Mess-Stationen. Der Indikator wird am besten durch zwei Teilelemente dargestellt:

(1) Trends in Nitrat- und Phosphorkonzentrationen;

(2) Ländervergleich für Nitrat und Phosphor.

Der größte Nachteil dieses Indikators besteht darin, dass die Nitrateinträge in Gewässer sehr stark wetterabhängig sind. So wird in einem Jahr mit ungewöhnlich schweren Niederschlägen im Sommer sehr viel mehr Nitrat aus dem Boden ausgewaschen, als es normalerweise der Fall wäre. Dadurch können die Konzentrationen stark ansteigen. Die Werte spiegeln dann gar nicht die Tätigkeit des Menschen in dem jeweiligen Wassereinzugsgebiet und liefern somit eine Fehlinformation. Das trifft insbesondere zu, wenn Daten nur alle zwei Jahre vorgelegt werden, wie es bei den Strukturindikatoren in der Vergangenheit der Fall war.

4.5.2. Datenverfügbarkeit

Die Mitgliedstaaten übermitteln der EUA regelmäßig Daten auf der Grundlage ihrer Wasserkontrollprogramme. Quellendaten sind jährliche Durchschnittswerte für oxidierten Gesamtstickstoff, Nitrat, Orthophosphat, Gesamtphosphor und Gesamtammonium. Die Daten stammen von "repräsentativen" Mess-Stationen (mehr als 3000 Stationen an Flüssen in 29 Ländern).

Daten sind ab 1975 verfügbar. Die Datenmengen für den Zeitraum 1990 bis 2000 weisen im Hinblick auf Jahre, Zahl der Stationen und erfasste Länder die größte Konsistenz auf. Da die Datenübermittlung freiwillig ist und nicht alle Länder Angaben zum Zustand ihrer Flüsse machen, geben die derzeitigen Indikatoren keinen vollständigen Überblick über die Entwicklung in allen Ländern. Vor allem aus Südeuropa fehlen Daten.

Zur Verbesserung der Berichterstattung der Mitgliedstaaten werden Aktualisierungen der jährlichen Datenströme im Rahmen des von der EUA entwickelten und koordinierten Netzwerks Eurowaternet und anhand seiner Leitlinien vorgenommen. Die nächste Datenaktualisierung bis 2001 wird im März 2003 vorliegen.

4.5.3. Vorschlag für die Weiterentwicklung

Die EUA koordiniert den Eurowaternet-Prozess, die Datenströme und die Entwicklung von Leitlinien, um die Berichterstattung aus den Mitgliedstaaten zu verbessern.

Trends in der Nährstoffkonzentration in Flüssen sind kein optimaler Indikator für die Wasserqualität. Die Datenangaben zum ökologischen Zustand von Gewässern nach Maßgabe der Wasserrahmenrichtlinie werden eine umfassendere Darstellung der Veränderungen in der Gewässergüte ermöglichen. Allerdings wird es 5-10 Jahre dauern, bis die Überwachung und die Berichterstattung nach dieser Richtlinie vollständig greifen.

4.6. Nr. 29: Schutzgebiete für die biologische Vielfalt

4.6.1. Der Indikator

Dieser Indikator soll Trends in den als Schutzgebiet ausgewiesenen Flächen (in Hektar) und in der Anzahl dieser Flächen zeigen. Da eine Fläche für verschiedene Zwecke ausgewiesen sein und unterschiedlichen Kategorien von Schutzgebieten angehören kann, die nicht unbedingt alle die gleiche räumliche Ausdehnung haben, muss der Indikator weiter gegliedert werden nach dem Ausgangspunkt der Ausweisung. Durch die schnellen Fortschritte in der Digitalisierung werden sich einige dieser Probleme in wenigen Jahren lösen lassen.

Dieser "Reaktionsindikator" zeigt, wie Mitgliedstaaten auf das Problem des Verlustes von biologischer Vielfalt reagieren. Er misst allerdings nur eine Art der Reaktion. Da er nur darauf hinweist, dass überhaupt Schutzbemühungen stattfinden, entsteht kein umfassendes Bild. Der Umfang von Schutz und Bewirtschaftung in den ausgewiesenen Bereichen ist je nach Land und Schutzstatus ganz unterschiedlich, was aus den verfügbaren Daten jedoch nicht hervorgeht. Nachdem ein Schutzgebiet ausgewiesen worden ist, dürften die Daten im Jahresverlauf kaum größere Veränderungen zeigen. Deshalb ist dieser Indikator nur von begrenztem Nutzen.

4.6.2. Datenverfügbarkeit

Im Natura 2000-Barometer liegen Daten zur Anzahl und Fläche (in km2) von Schutzgebieten vor, die nach der EU-Habitat-Richtlinie [20] und nach der EU-Vogelschutzrichtlinie [21] ausgewiesen sind. Da manche Flächen nach Maßgabe beider Richtlinien einen Schutzstatus erhalten, kommt es zu Doppelzählungen. Die nach der Habitat-Richtlinie ausgewiesenen Schutzgebiete umfassen auch große Meeresbereiche, die gesondert erfasst werden müssen, wenn der Naturschutz in seinem Umfang genau erfasst werden soll.

[20] Richtlinie 92/43/EWG des Rates, geändert durch die Richtlinie 97/62/EG des Rates.

[21] Richtlinie 79/409/EWG des Rates.

4.6.3. Vorschlag für die Weiterentwicklung

Das World Conservation Monitoring Centre (UNEP-WCMC), der Europarat, die EUA und die Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (MCPFE) unternehmen beträchtliche Anstrengungen, um Informationen über nationale Schutzgebiete in Europa in der Datenbank CDDA (Common Database on Designated Areas) zu koordinieren.

Im Zuge der weiteren Entwicklung könnte auch ein geografisches Informationssystem (GIS) zur Anwendung kommen, um Angaben zu Schutzgebieten mit anderen raumbezogenen Informationen wie Bodennutzung, Infrastruktur, Siedlungen und Tourismus zu verknüpfen. Auf diese Weise ließe sich festzustellen, wo gezielte politische Maßnahmen für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung von biologischer und landschaftlicher Vielfalt ansetzen müssen.

4.7. Nr. 32: Stickstoffbilanz

4.7.1. Der Indikator

Eine Stickstoffbilanz erfasst den auf den Boden (z. B. in Form von Mineraldünger, Gülle usw.) aufgebrachten Stickstoff (N) und den Stickstoff, der dem Boden durch Nutzpflanzen oder Weidevieh entzogen wird. Ein über mehrere Jahre bestehendes Bilanzdefizit weist darauf hin, dass die Bodenfruchtbarkeit abnimmt, während ein hoher N-Überschuss zur Verunreinigung von Grundwasser und Oberflächengewässern führen kann. (Dabei spielen allerdings auch andere Faktoren wie Art der Bewirtschaftung, Wetterbedingungen und Bodenstruktur eine Rolle.)

N-Überschüsse sind ein regionales Problem. In einem großen Land kann der Stickstoffüberschuss pro Hektar (nationaler Durchschnitt) durchaus niedrig sein, auch wenn einzelne Regionen beträchtliche Stickstoffüberschüsse aufweisen. Deshalb können N-Bilanzen ein verzerrtes Bild zeichnen. Ein idealer Indikator wäre der N-Überschuss in Wassereinzugsgebieten. Da hierzu jedoch keine Angaben verfügbar sind, werden stattdessen regionale Bilanzen auf der NUTS-2-Ebene vorgeschlagen, die in Kartenform [22] dargestellt werden.

[22] Siehe "Environmental Pressure Indicators for the EU", Eurostat 2001.

4.7.2. Datenverfügbarkeit

Die Methodik und die Modelle, die für regionale N-Bilanzen benötigt werden, sind ausgearbeitet, und die relevanten Daten stehen zur Verfügung. Allerdings stammen die Schlüsseldaten aus der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturerhebung, die nur alle 2-3 Jahre durchgeführt wird. Da für die Betriebsstrukturerhebung 2000 noch keine Daten verfügbar sind, beziehen sich die jüngsten Berechnungen der Stickstoffbilanz auf das Jahr 1997. Die Bilanzen für 2000 werden voraussichtlich im Jahr 2003 errechnet. Da die Betriebsstrukturerhebung noch nicht in allen Beitrittsländern durchgeführt wird, lassen sich noch keine regionalen Stickstoffbilanzen für alle Länder erstellen.

4.7.3. Vorschlag für die Weiterentwicklung

Da die Betriebsstrukturerhebung mit einem hohen Aufwand verbunden ist, kann sie nicht häufiger durchgeführt werden, und auch die Lieferung der Daten lässt dich nicht wesentlich beschleunigen. Deshalb sollten Schätzmethoden für die Bilanzen der letzten Jahre untersucht werden. Eine Alternative wäre, sich auf den Gülleeintrag zu konzentrieren, da dieser eine wesentliche Komponente der Bilanz und insofern politikrelevant ist, als Maßnahmen und Grenzwerte in der Stickstoffrichtlinie [23] nur für den Gülleeintrag gelten.

[23] Richtlinie des Rates 91/676/EWG.

5. Gruppe 3: Indikatoren, für die keine ausreichenden Daten verfügbar sind und die in naher Zukunft nicht machbar sein dürften

5.1. Nr. 6: Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur nach Verkehrsträger (Passagiere und Fracht)

5.1.1. Der Indikator

Der Indikator soll die Investitionen in verschiedene Verkehrsinfrastrukturen wie Flughäfen, Eisenbahnen, Häfen und Straßen messen. Schlüsselelemente hierfür wären Investitionen in das Verkehrsmanagement, das durch Verbesserung der Qualität der Infrastruktur und Minderung der Risiken für die öffentliche Gesundheit (Lärm, Luftschadstoffe, Unfälle) für Mobilität und Erreichbarkeit sorgt. Dazu gehört ein intelligentes Verkehrsmanagement, das darauf abzielt, das vorhandene Verkehrsnetz besser zu nutzen und so den Bedarf an Investitionen in wachsende Kapazitäten zu reduzieren. Die Einrichtung von Infrastruktur zieht nicht automatisch sozioökonomisches Wachstum nach sich (vgl. TERM2001).

5.1.2. Datenverfügbarkeit

Investitionsdaten sind bisher noch nicht systematisch verfügbar, auch wenn eine begrenzte Zahl von Daten zu den Investitionen vorliegt, die für die Entwicklung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN) [24] bereitstehen. Grundlage für die Erhebung dieser Daten ist im Prinzip die Verordnung des Rates 1108/70, die in den letzten Jahren allerdings noch nicht angewandt worden ist. Neuere Daten liegen nicht vor. Die Mitgliedstaaten waren nicht in der Lage, auf freiwilliger Basis eine größere Datenmenge an Eurostat zu liefern, obwohl diese Angaben verlangt werden. Einige Daten werden der Europäischen Konferenz der Transportminister (ECMT) alle fünf Jahre in einer Sondererhebung vorgelegt.

[24] In den von der Kommission vorgelegten Jahresberichten im Rahmen der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN).

Angaben zur Eisenbahninfrastruktur werden im Rahmen des Marktüberwachungssystems für Eisenbahnen erhoben, das zur Zeit weiter auf die Anforderungen der Richtlinie 2001/12 abgestimmt wird.

5.1.3. Vorschlag für die Weiterentwicklung

Mit der laufenden Überprüfung der bestehenden Meldesysteme soll festgestellt werden, welche Daten benötigt werden und welche Methode am besten für die Datenerhebung geeignet ist, gegebenenfalls einschließlich einer Überarbeitung der für die Mitteilungen geltenden Bestimmungen der Verordnung des Rates 1108/70.

5.2. Nr. 18: Recyclingquote bei Abfalltrennung (auch in Bezug auf andere Materialien)

5.2.1. Der Indikator

Um die Machbarkeit dieses Indikators beurteilen zu können, müssen bestimmte Stoffe und Abfallströme ausgesondert und die Datenverfügbarkeit analysiert werden. Kunststoffe, Metalle (Stahl und Aluminium) und die Kompostierung biologisch abbaubarer Abfälle stehen dabei an erster Stelle.

5.2.2. Datenverfügbarkeit

Das Recycling von Wertstoffen außer Papier und Glas wird statistisch durchweg schlecht erfasst, obwohl entsprechende Handelsverbände sich bemüht haben, Daten vorzulegen.

5.2.3. Vorschlag für die Weiterentwicklung

Durch die geplante europäische Verordnung über die Abfallstatistik soll sich die Datenverfügbarkeit verbessern.

5.3. Nr. 20: Erzeugte gefährliche Abfälle

5.3.1. Der Indikator

Dieser Indikator soll Trends im Aufkommen und in der Entsorgung gefährlicher Abfälle zeigen. Grundlage sind die harmonisierten Definitionen des Europäischen Abfallkatalogs.

5.3.2. Datenverfügbarkeit

Obwohl im gemeinsamen Fragebogen von Eurostat/OECD nach entsprechenden Daten gefragt wird, werden diese nur von einigen Ländern vorgelegt. Dabei wenden sie zumeist ihre eigene Definition des Begriffs "gefährlich" an. Daten werden von einigen Ländern nach der Baseler Konvention und der EU-Richtlinie über gefährliche Abfälle gemeldet. Das Europäische Themenzentrum der EUA "ETC on Waste and Material Flows" hat mit einer Untersuchung dieser Datenquellen im Hinblick auf die Entwicklung einer umfassenderen Datenmenge zu dem Thema begonnen.

5.3.3. Vorschlag für die Weiterentwicklung

Durch die geplante Verordnung über die Abfallstatistik sollen die Datenverfügbarkeit und die Qualität verbessert werden.

5.4. Nr. 23: Einleitung von Schadstoffen (Nährstoffe, organische Stoffe, Chemikalien) ins Wasser

5.4.1. Der Indikator

Dieser Indikator soll Trends in der durch menschliche Aktivitäten verursachten Schadstoffeinleitung zeigen. Dabei geht es um gezielte Einleitungen aus Punktquellen (z. B. kommunale Kläranlagen, Industriebetriebe). Verunreinigungen aus diffusen Quellen [25] gehören nicht dazu. In Oberflächengewässer wird eine Vielzahl von Schadstoffen eingeleitet. Der Indikator sollte sich vorläufig auf wenige Schadstoffe (N und P) und organische Stoffe beschränken. Da die Zusammenfassung verschiedener Schadstoffe schwierig ist, werden mehrere Teilindikatoren vorgeschlagen:

[25] Stickstoff und teilweise auch Phosphor stammen überwiegend aus diffusen Quellen (Landwirtschaft).

(1) Stickstoffemissionen aus Punktquellen (nach Aufbereitung in Kläranlagen) pro Kopf;

(2) Phosphoremissionen aus Punktquellen (nach Aufbereitung in Kläranlagen) pro Kopf;

(3) Emissionen organischer Stoffe (BSB [26]) aus Punktquellen (nach Aufbereitung in Kläranlagen) pro Kopf.

[26] Biologischer Sauerstoffbedarf.

Sobald weitere Daten zur Verfügung stehen, kann die Liste erweitert werden, um andere Schadstoffe wie Schwermetalle einzubeziehen.

Ein alternativer Indikator wäre der Index der Abwasseraufbereitung, ähnlich dem in der Veröffentlichung "Environmental Pressure Indicators" von 2001 [27] angegebenen Indikator UP-3. Dieser Index basiert auf der theoretischen Effizienz der unterschiedlichen Kläranlagen und der jeweils angeschlossenen Bevölkerung (und den an keine Anlage angeschlossenen Haushalten). Dieser grobe aggregierte Indikator zeigt die Umkehrung der Emissionen, d. h. die theoretische Effizienz, mit der N, P und organische Stoffe (BSB) entfernt werden, bevor das Wasser in die Gewässer einschließlich der Küstengewässer eingeleitet wird. Damit lassen sich nur Trends aufzeigen, doch immerhin spiegeln sich darin die Maßnahmen der Länder zur Reduzierung der Einleitungen wider. Es müssten noch Verfeinerungen vorgenommen werden, aber ein grober Indikator könnte 2003 Verfügung stehen.

[27] "Environmental Pressure Indicators for the EU", Eurostat 2001 (ISBN 92-894-0955-X).

5.4.2. Datenverfügbarkeit

Im gemeinsamen Fragebogen von OECD/Eurostat zum Wasser wird nach den Emissionen von N, P und Schwermetallen sowie nach BSB und CSB gefragt, doch die meisten Mitgliedstaaten sind nicht in der Lage, diesen Teil des Fragebogens zufriedenstellend auszufuellen. Nach Gesprächen mit den Mitgliedstaaten ist auch nicht davon auszugehen, dass die laufende Datenerhebung in dieser Hinsicht besser aussehen wird. Relevante Informationen könnten sich aus laufenden Standardisierungen ergeben, z. B. aus der Entwicklung harmonisierter Leitlinien für die Meldung von Daten im Rahmen der internationalen Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt OSPAR [28] und HELCOM [29].

[28] Oslo-Paris-Kommission, Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks.

[29] Helsinki-Kommission, Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets.

Für den alternativen Indikator sind Daten aus dem gemeinsamen Fragebogen von Eurostat/OECD verfügbar, wobei es bei manchen Ländern aber noch Lücken gibt.

5.4.3. Vorschlag für die Weiterentwicklung

Es wird vorgeschlagen, zunächst nur die Emissionen privater Haushalte anhand der theoretischen Effizienz der unterschiedlichen Kläranlagen zu schätzen. Der gemeinsame Fragebogen enthält Angaben zum jeweiligen Anteil der Bevölkerung, der an die unterschiedlichen Kläranlagen angeschlossen ist. Ein erster Versuch wurde im Rahmen des Eurostat-Projekts zur Erstellung von Umweltbelastungsindikatoren mit Standardkoeffizienten für alle Länder unternommen. Hier sind mittelfristig Verbesserungen möglich durch die Untersuchung nationaler Koeffizienten für die unterschiedlichen Kläranlagen und anderer Veränderungen beispielsweise in den durchschnittlichen Phosphoremissionen pro Kopf und Jahr infolge der Einführung phosphatfreier Waschmittel oder durch verbesserte Modelle für die Schätzung von Emissionen.

Parallel dazu müssen die vorhandenen nicht harmonisierten Quellen eingehender untersucht werden. Dazu gehören nationale Verzeichnisse, die internationalen Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und die Wasserrahmenrichtlinie.

5.5. Nr. 24: Trinkwasserqualität

5.5.1. Der Indikator

Als Indikator vorgeschlagen wird der Anteil getesteter Trinkwasserproben, die den Qualitätsstandards der Trinkwasserrichtlinie [30] entsprechen.

[30] Richtlinie 80/778/EWG.

5.5.2. Datenverfügbarkeit

Die Mitgliedstaaten übermitteln ihre Kontrollergebnisse nach Maßgabe der Trinkwasserrichtlinie, doch bisher war es nicht möglich, anhand dieser Daten Indikatoren für die Trinkwasserqualität zu erstellen. Die jüngsten Daten liegen für 1996-1998 vor. Für die Beitrittsländer verfügt die EUA über gute aktuelle Daten.

5.5.3. Vorschlag für die Weiterentwicklung

Berater im Auftrag der Kommission bewerten zur Zeit die letzten Datenmeldungen (1996-1998) der Länder. Auf dieser Grundlage sollen Indikatoren entwickelt werden, die Einblick in die Trinkwasserqualität vermitteln.

5.6. Nr. 25: Wassernutzung nach Sektoren

5.6.1. Der Indikator

Der vorgeschlagene Indikator zeigt die gesamte jährliche Bruttoentnahme von Trinkwasser nach Sektoren (öffentliche Wasserversorgung, produzierendes Gewerbe, Landwirtschaft, Stromerzeugung). Er umfasst sowohl Oberflächen- als auch Grundwasser.

Die Wassernutzung hängt weitgehend vom Klima, von der Art der Landwirtschaft und der Industriestruktur eines Landes ab. Da die Mitgliedstaaten außerdem unterschiedliche Definitionen anwenden, werden Ländervergleiche erschwert. So kann der Indikator zwar verwendet werden, um Veränderungen innerhalb eines Landes im Zeitablauf zu bewerten, doch für den Ländervergleich ist er nur bedingt geeignet.

5.6.2. Datenverfügbarkeit

Obwohl es seit Jahren ein System zur Datenerhebung bei Mitgliedstaaten und Beitrittsländern gibt (alle zwei Jahre werden Daten mit dem gemeinsamen Fragebogen von OECD/Eurostat erhoben), ist die Meldung der Daten freiwillig, und bis jetzt klaffen noch sehr viele Datenlücken, auch wenn sich in den letzten Jahren erhebliche Verbesserungen vollzogen haben. Während die Daten der Beitrittsländer zur Wasserentnahme nach Sektoren durchweg aktuell sind, gilt das für die Mitgliedstaaten nicht. In einem Land ist das jüngste Berichtsjahr 1994, in zwei Ländern 1995, und nur zwei Mitgliedstaaten haben Daten für 1999 vorgelegt. Das macht es schwer, Trends im Zeitverlauf zu zeigen oder einen EU-Durchschnitt für eines der letzten Jahre zu ermitteln. Ein klareres Bild wird sich erst 2002 abzeichnen, wenn die Datenerhebung mit dem gemeinsamen Fragebogen abgeschlossen ist.

Länder, in denen die Wasserversorgung kein Problem ist, haben jedoch keine besondere Veranlassung, diese Zahlen jährlich vorzulegen.

5.6.3. Vorschlag für die Weiterentwicklung

Eurostat und die EUA bemühen sich gemeinsam darum, die Methodik für die Datenerhebung und den Erfassungsbereich zu verbessern. Die meisten Mitgliedstaaten müssen erhebliche Anstrengungen unternehmen, um diese Daten nach harmonisierten Definitionen der Wassernutzung und der Sektoren jährlich erheben und vorlegen zu können. Länder, in denen die Wasserversorgung kein Problem ist, müssten eigentlich in der Lage sein, adäquate Schätzmethoden zu entwickeln.

Die Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, eine Übersicht über die Auswirkungen der Tätigkeit des Menschen auf Oberflächengewässer und Grundwasser zu schaffen. Dazu müssen größere Wasserentnahmen für städtische, gewerbliche, landwirtschaftliche und andere Zwecke einschließlich saisonaler Schwankungen erfasst und die gesamte jährliche Wassernachfrage und die Wasserverluste in den Verteilungssystemen geschätzt werden. Nach der vollständigen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie müsste sich die Datenverfügbarkeit verbessern. Es wird allerdings noch 5-10 Jahre dauern, bis die Berichterstattung nach Maßgabe der Richtlinie richtig funktioniert.

5.7. Nr. 26: Ressourcenproduktivität

5.7.1. Der Indikator

Die Wirtschaft der EU setzt eine Vielzahl natürlicher Ressourcen ein, wobei Menge und Art von der Ausrichtung der jeweiligen Volkswirtschaft abhängen. Der Indikator soll zeigen, wie effizient diese Ressourcen genutzt werden. Ressourcenproduktivität kann definiert werden als Output pro Einheit Ressourceninput. Der Output wird allgemein als Wertschöpfung von Wirtschaftsbereichen oder als BIP angegeben, so dass er sich sehr gut für Indikatoren auf hoher Ebene eignet.

Die Machbarkeit dieses Indikators hängt von der Auswahl der zu beobachtenden Ressourcen ab. Energie ist auf jeden Fall eine wichtige Ressource, was sich auch daran zeigt, dass ein Indikator für die Energieintensität (im Unterschied zur Produktivität) in die Strukturindikatoren aufgenommen wurde. Besonders relevant ist außerdem die effiziente Nutzung von Mineralerzen, nicht nur unter dem Aspekt der Ressourcenerschöpfung, sondern auch wegen der durch Abbau und Transport verursachten Umweltschäden.

5.7.2. Datenverfügbarkeit

Daten zur Produktion - plus Importe minus Exporte - einiger Basisressourcen stehen zur Verfügung und könnten stellvertretend für den Input dieser Ressourcen in die Gesamtwirtschaft verwendet werden.

Die statistische Erhebung über die Güterproduktion PRODCOM müsste eigentlich detaillierte, vergleichbare Daten zur Produktion von fast 4400 Industrieerzeugnissen in der Europäischen Union ab 1993 liefern. Tatsächlich gibt es noch viele Datenlücken, die ergänzt werden müssen, damit diese Quelle genutzt werden kann.

Informationen über Importe und Exporte von Industrieprodukten liegen in den üblichen Außenhandelsstatistiken vor. Eine bessere Evaluierung der verfügbaren Daten wird erst möglich sein, wenn feststeht, welche Ressourcen in Frage kommen.

5.7.3. Vorschläge für die Weiterentwicklung

Zur Zeit wird eine thematische Strategie für Ressourcen vorbereitet, in deren Rahmen auch über Ziele und prioritäre Ressourcen beraten werden soll. Im Mittelpunkt der Diskussion wird die Frage stehen, inwieweit die Ziele auf absolute Zahlen oder auf Umweltauswirkungen ausgerichtet sein sollen. Nachdem die Ziele feststehen, müssen Indikatoren gefunden werden, mit denen die Fortschritte auf dem Weg dorthin überwacht werden können.

In den Mitgliedstaaten muss noch einiges getan werden, um PRODCOM und die Außenhandelsstatistik zu verbessern. Zum einen müssen die Lücken in PRODCOM geschlossen werden, und zum andern geht es darum, die Qualität und die Aktualität erheblich zu verbessern.

5.8. Nr. 30: Pestizidverbrauch

5.8.1. Der Indikator

Der Einsatz von Pestiziden ist mit ganz unterschiedlichen Risiken verbunden, die von den spezifischen Eigenschaften (Toxizität, Persistenz), den Wirkstoffen und den Anwendungsmodalitäten (ausgebrachte Mengen, Anwendungszeitraum und -methode, behandelte Pflanzen, Bodentyp) des jeweiligen Pestizids abhängen. Denkbar sind zwei ergänzende Indikatoren:

(1) Index des Pestizidrisikos, gewichtet nach Art der Toxizität, Anwendungsmodus usw.;

(2) Pestizidanwendung, klassifiziert nach spezifischen Eigenschaften wie toxische Wirkung auf nicht zu behandelnde Pflanzen, Langzeitwirkungen, Persistenz in der Umwelt usw.

5.8.2. Datenverfügbarkeit

Die zur Zeit verfügbaren Daten betreffen die verkauften Pestizidmengen, aufgeschlüsselt nach Insektiziden, Herbiziden, Fungiziden und sonstigen. Das sagt jedoch nichts über das mit der Anwendung verbundene Risiko aus. Ein Rückgang der verkauften Mengen in Tonnen bedeutet nicht automatisch eine Verringerung des Risikos.

Zur Zeit führen nur drei Mitgliedstaaten regelmäßige Erhebungen über den Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft durch. Im Rahmen des Programms TAPAS [31] haben mehrere Mitgliedstaaten Piloterhebungen durchgeführt, die sich auf ein Jahr oder eine Region oder bestimmte Nutzpflanzen beziehen. TAPAS soll eine Anschubfinanzierung für die Einführung regelmäßiger Datenerhebungen leisten, aber noch lässt sich nicht sagen, ob die Länder in der Lage sein werden, diese Erhebungen regelmäßig weiterzuführen. Den Beitrittsländern stehen Mittel aus dem Aktionsprogramm TAPAS nicht zur Verfügung.

[31] Technical Action Plan for improving Agriculture Statistics - Technischer Aktionsplan für die Agrarstatistik.

Im Rahmen einer Vereinbarung mit den führenden Pestizidherstellern werden in unregelmäßigen Abständen Daten über die Anwendung einzelner Wirkstoffe in Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden bei den wichtigsten Nutzpflanzen in der EU vorgelegt. Die jüngsten verfügbaren Daten beziehen sich auf das Jahr 1999.

5.8.3. Vorschlag für die Weiterentwicklung

Die OECD-Arbeitsgruppe "Pestizide" erarbeitet eine Reihe von Risikoindikatoren für Pestizide. Dafür werden Daten zur Anwendung einzelner Wirkstoffe benötigt. Notwendig wäre ein kleines Forschungsprojekt zum Aufbau einer Pestizidklassifizierung anhand der spezifischen Wirkstoffeigenschaften.

5.9. Nr. 33: Entwicklung der Bodennutzung nach Hauptkategorien (stellvertretend: Entwicklung der bebauten Gebiete)

5.9.1. Der Indikator

Dieser Indikator soll den Zuwachs der bebauten Fläche [32] in einem bestimmten Zeitraum zeigen. Die Angabe der Daten pro Kopf ergibt keine vergleichbaren Zahlen, da die auf nationaler Ebene verwendeten Definitionen erheblich voneinander abweichen. Ein Indikator, der die bebaute Fläche in Prozent der Gesamtfläche zeigt, ist in hohem Maße von der Geografie eines Landes abhängig. Da sich der Prozentsatz unter Umständen nur langsam ändert, auch wenn die Gesamtbaufläche sehr stark zunimmt, ist dies kein geeigneter Indikator.

[32] Bebaute Flächen sind nach Möglichkeit zu definieren als Flächen für Wohnbauten, Straßen, technische Infrastruktur, Gewerbegebiete und Erholungsflächen.

Stattdessen sollte der Indikator den Zuwachs der bebauten Fläche in Prozent der bebauten Fläche eines Basisjahres angeben. Dann würde er auch weniger durch unterschiedliche Definitionen beeinflusst.

5.9.2. Datenverfügbarkeit

Der alle zwei Jahre vorgelegte gemeinsame Fragebogen von OECD/Eurostat zur Bodennutzung wird nur teilweise von den Mitgliedstaaten ausgefuellt. Viele Daten sind lediglich im Fünfjahresturnus verfügbar. Die verwendeten Definitionen variieren erheblich zwischen den Ländern und sogar zwischen den Regionen, da in vielen Fällen kommunale Behörden für Fragen der Bodennutzung zuständig sind.

Mit der kürzlich eingeleiteten Punkterhebung LUCAS sollen Daten zur Bodennutzung einschließlich bebauter Flächen für die EU insgesamt gesammelt werden. Die Stichprobe ist jedoch zu klein, um für einzelne Länder repräsentativ zu sein. LUCAS-Daten liegen bisher nur für 2001 vor. Dabei ist zu hoffen, dass die Erhebung mindestens alle zwei Jahre durchgeführt werden kann.

5.9.3. Vorschlag für die Weiterentwicklung

Es ist zu hoffen, dass LUCAS nach seiner Einführung detailliertere Erhebungen in den Mitgliedstaaten anregen wird, die sich auf einheitliche Definitionen und Methoden stützen, um auf diese Weise eine solide Basis regelmäßiger Datenlieferungen zur Bodennutzung zu schaffen.

6. Gruppe 4: Indikatoren, die unklar sind und/oder in methodischer oder anderer Hinsicht weiterentwickelt werden müssen

6.1. Nr. 4: Hohe Lärmbelästigung der Bevölkerung durch den Verkehr

Theoretisch soll dieser Indikator Leben, Arbeit und Lernen der Bevölkerung messen, die in der Nähe großer Verkehrsadern einschließlich Flughäfen einer hohen Lärmbelästigung ausgesetzt ist. Das ist jedoch mit Schwierigkeiten verbunden, da die Lärmpegel an den einzelnen Orten und auch je nach Tageszeit erheblich schwanken, so dass eine Gewichtung erforderlich ist. Außerdem müssen Maßnahmen zur Lärmreduzierung wie Lärmschutzwände an Autobahnen und Schnellstraßen berücksichtigt werden. Und schließlich wird Lärm in der EU nicht einheitlich gemessen, da es weder standardisierte Methoden noch solide, konsistente Verfahren für die Stichprobenahme gibt.

Die Umsetzung der vorgeschlagenen Lärmrichtlinie [33] und die Entwicklung eines Indikators, der Trends im Zeitablauf und Unterschiede zwischen den Ländern und der Zahl der von hohen Lärmpegeln betroffenen Menschen zeigt, sind erst mittelfristig zu erwarten (> 5 Jahre). Mit den ersten Datenmeldungen nach Maßgabe der Richtlinie ist drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten zu rechnen.

[33] Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm.

Bis dahin kann das von der Kommission koordinierte Datenbanksystem TRENDS [34] Informationen über Lärmpegel mit der Angabe von Streckenquellen (Straßen, Eisenbahnen) und Punktquellen (Flughäfen) liefern.

[34] Transport and Environment Database System.

Eine neue Arbeitsgruppe zum Thema "Gesundheit und sozioökonomische Aspekte des Lärms" wird die Kommission bei der Festlegung von Dosis-Wirkungs-Beziehungen unterstützen, die zur Einschätzung der Auswirkungen von Lärm auf den Menschen verwendet werden sollen. Die Arbeitsgruppe sollte das Format vorschlagen, in dem die Mitgliedstaaten ihre Daten an die Kommission übermitteln, und präzisieren, wie die Öffentlichkeit in Übereinstimmung mit Artikel 9 der vorgeschlagenen Richtlinie zu informieren ist.

Verkehrslärm ist im Übrigen eher ein Risiko für die öffentliche Gesundheit als ein Aspekt der "Nachhaltigkeit" des Verkehrs.

6.2. Nr. 5: Durchschnittliche Länge und Dauer der Reise pro Person, nach Verkehrsträger und Zweck

Der Indikator müsste vier Verkehrsträger mit etwa vier Hauptzwecken umfassen und wäre eher eine Matrix. Außerdem wird er wohl nicht machbar sein, da kaum relevante Daten verfügbar sind und aktuelle Erkenntnisse auf den Informationen einiger weniger Länder beruhen.

Nehmen wir als Beispiel einen Indikator aus der Matrix, die Länge der Autofahrten. Die Interpretation kann schwierig sein: Etwa die Hälfte der Autofahrten hat eine Länge von maximal 6 km. Wäre eine Erhöhung dieses Anteils unter dem Aspekt der Umweltbelastung gut (kürzere Fahrten bedeuten weniger Luftverschmutzung usw.) oder schlecht (die Strecken hätten auf andere Weise zurückgelegt werden sollen)-

Das laufende Projekt DATELINE [35], dessen Finanzierung das fünfte Rahmenprogramm sichert, wird aller Voraussicht nach Mitte 2003 mit den ersten harmonisierten Statistiken über Langstreckenmobilität (> 100 km) aufwarten. Zur Zeit wird mit den Mitgliedstaaten über eine harmonisierte Datenerhebung zur Kurzstreckenmobilität beraten, für die erhebliche EU-Mittel (> 4 Mio. Euro) erforderlich sind. Allerdings werden erst dann Mittel bereitgestellt, wenn die Erfahrungen mit dem Projekt DATELINE ausgewertet sind. 2003-2004 wird Eurostat auch seine sogenannte nicht harmonisierte Datenbank zur Lang- und Kurzstreckenmobilität erweitern, so dass 2004 Indikatoren bereitgestellt werden können, die sich auf Daten aus Mobilitätserhebungen der Mitgliedstaaten stützen.

[35] Koordiniert von der GD Energie und Verkehr der Europäischen Kommission.

6.3. Nr. 7: Internalisierung externer Kosten im Verkehrssektor

In Übereinstimmung mit den politischen Vorschlägen der Kommission sollten drei Aspekte erfasst werden, nämlich die Grenzkosten in den Bereichen Umwelt, Verkehrsstaus und Sicherheit. Für eine vollständige Bewertung der externen Kosten wären Daten zumindest zu Emissionen, Lärm, Unfällen und Staus für alle Verkehrsträger erforderlich. Da sie bisher noch nicht verfügbar sind, sollte TRENDS zumindest Daten zu Emissionen und Lärm liefern. Bisher besteht aber noch kein Einvernehmen über den Ansatz und die Methodik zur Bestimmung der externen Grenzkosten. Das Thema müsste näher untersucht werden.

Gebühren, Entgelte und Steuern sind ein wesentliches (wenn auch nicht das einzige) Politikinstrument zur Internalisierung der externen Kosten im Verkehrssektor. Es ist allerdings schwierig, den entsprechenden steuerlichen Rahmen zu finden und zu entscheiden, welche der vielen Steuern, Gebühren und Entgelte berücksichtigt werden sollen.

Da Vergleiche zwischen den Verkehrsträgern ermöglicht werden sollen, müssten Informationen über alle Verkehrsträger vorliegen.

Da die aktuelle Datenlage insgesamt schlecht ist, dürften die vorgeschlagenen Indikatoren in diesem Jahr nicht machbar sein. Eine Möglichkeit wäre, dass ein vorläufiger Indikator beispielsweise nur die ökologischen Grenzkosten erfasst. Diese könnten in der nächsten Phase von TRENDS produziert werden, jedoch nicht mehr im Jahr 2002. Fraglich ist, ob die Mitgliedstaaten TRENDS-Zahlen akzeptieren würden, da es sich dabei nicht um amtliche Schätzungen handelt. Priorität bei der Entwicklung des Indikators hätte die Erhebung der fehlenden Daten zu:

- Verkehrsstaus und Verspätungen (extrem schwierig),

- Verkehrsbesteuerung im Einzelnen,

- Gebühren und Entgelte im Verkehrsbereich.

Für dieses komplexe Thema muss wohl eine Entwicklungszeit von fünf bis zehn Jahren veranschlagt werden.

6.4. Nr. 11/12: Kontakt mit und Verbrauch von toxischen Chemikalien

Ein idealer, praktisch aber nicht machbarer Indikator würde in einem einzigen Index die gesamte Menge verwendeter Chemikalien zeigen, gewichtet nach ihrer toxikologischen Wirkung auf den Menschen und das Ökosystem und unter Berücksichtigung der angenommenen Exposition der Öffentlichkeit und der Umwelt gegenüber diesen Chemikalien. Anhand dieses Indikators ließe sich beurteilen, ob das Risiko für die Gesellschaft durch den verbreiteten Einsatz von Chemikalien zu- oder abnimmt.

Die Kommission hat in ihrem Weißbuch "Strategie für eine zukünftige Chemikalienpolitik" [36] festgestellt, dass es dringend notwendig ist, sehr viel mehr über die Eigenschaften und die Verwendung chemischer Stoffe und die Exposition gegenüber diesen Stoffen in Erfahrung zu bringen. Zur Zeit werden in der EU mehr als 30 000 künstliche Chemikalien verwendet, von denen jeweils mehr als 1 Tonne pro Jahr produziert oder importiert wird. Und viele Basisinformationen über Produktion und Verbrauch sind zur Zeit einfach nicht verfügbar. [37]

[36] KOM(2001) 88.

[37] Erschwerend kommt hinzu, dass toxische Chemikalien als Nebenprodukte bei der Anwendung anderer Stoffe entstehen können, etwa Benzol im Benzin oder Dioxine in Verbrennungsanlagen, um nur zwei zu nennen. In den Informationen über die Produktion oder den Verbrauch werden diese Nebenprodukte nicht erfasst.

Produktion und Verbrauch sind jedoch nicht gleichzusetzen mit Exposition, da einige Chemikalien nur in geschlossenen Systemen oder als Zwischenprodukte in kontrollierten Lieferketten gehandhabt werden. Deshalb sind weitere sehr genaue Informationen über die Verwendung der einzelnen Chemikalien erforderlich.

Für die meisten Chemikalien wurde eine umfassende Evaluierung der toxikologischen Wirkungen auf den Menschen oder das Ökosystem bisher noch nicht durchgeführt. Im Weißbuch wird darauf hingewiesen, welche großen Anstrengungen erforderlich sind, um diese Informationen zusammenzutragen. Die Kommission hat vorgeschlagen, die Evaluierung der existierenden Stoffe bis 2012 abzuschließen. Doch selbst mit diesen Informationen wird es schwierig sein, einen gemeinsamen Nenner zu finden für die Zusammenfassung verschiedener Arten von Toxizität.

In der Zwischenzeit hat Eurostat auf die Forderung des Weißbuchs nach Indikatoren für die Risiken im Umgang mit Chemikalien ein Pilotprojekt zur Entwicklung von Teilindikatoren gestartet, in denen die häufigsten toxikologischen Wirkungen auf den Menschen (karzinogen, mutagen usw.) und die Wirkungen auf die vielen Facetten des Ökosystems berücksichtigt werden. Die Arbeit wird mit der laufenden Revision der Chemikalienpolitik der EU abgestimmt.

6.5. Nr. 16: Abfallvermeidung

Dieser Indikator ist nicht eindeutig definiert. Es gibt keinen einheitlichen methodischen Ansatz dafür, wie und was gemessen werden soll. Nach der Abfallrahmenrichtlinie hat Abfallvermeidung oberste Priorität. Das 6. Umweltaktionsprogramm schlägt eine thematische Strategie für das Ressourcenmanagement und eine integrierte Produktpolitik (IPP) vor. Dazu gehören Ressourcenproduktivität, sauberere Produktionsprozesse und der Einsatz von reineren Rohstoffen (Erze, Rohöl usw.) sowie eine längere Produktlebenszeit. Gemäß Artikel 8 Absatz 2 des 6. Umweltaktionsprogramms entwickelt die Kommission zur Zeit für alle relevanten Abfallstoffe eine Reihe quantitativer und qualitativer Reduktionsziele für das Jahr 2010. Zu solchen Zielen gehören Indikatoren, um die Fortschritte auf dem Weg dorthin bewerten zu können. Die künftige Verordnung über die Abfallstatistik sieht eine neue Datenerhebung vor, doch solange keine Reduktionsziele für Abfälle feststehen, lässt sich nicht sagen, ob auf dieser Grundlage adäquate Daten für solche Indikatoren bereitgestellt werden können.

Die OECD befasst sich ebenfalls mit potenziellen Indikatoren für die Abfallvermeidung. Es wird vorgeschlagen, ihre Arbeit zu verfolgen und daran anzuknüpfen.

6.6. Nr. 19: Wiederverwendungsquote bei Abfalltrennung

Es ist nicht klar, was dieser Indikator messen soll. Hier muss zunächst eine weitere Klärung und Untersuchung erfolgen, bevor ein geeigneter Indikator beurteilt werden kann.

6.7. Nr. 27: Intensität der Materialverwendung (BIP/Globaler Materialaufwand)

Über diesen Indikator wird schon seit Jahren beraten, und es sind einige Fortschritte erzielt worden, auch wenn es immer noch erhebliche Probleme gibt. Auf der aggregierten Ebene misst der globale Materialaufwand (GMA) einer Wirtschaft nach der Definition in der Methodik von EUROSTAT den Gesamtumsatz aller aus der Natur entnommenen Primärmaterialien in einer Volkswirtschaft. Er umfasst die inländischen sowie die ausländischen Ressourcen für die Produktion der importierten Waren und Dienstleistungen, die in der Wirtschaft der EU als Input eingesetzt werden. Diese ausländische Komponente ist das größte Hindernis für die Erstellung des Indikators, da geeignete Daten nicht immer zur Verfügung stehen.

Erste, wenn auch unvollständige Schätzungen des GMA und des DMI (Direct Material Input) als Teilindikator (der nur den inländischen Teil des Materialinputs erfasst) hat die EUA in ihren "Environmental Signals" 2000 and 2002 veröffentlicht. EUROSTAT hat das Wuppertal Institut mit einer ersten Studie über GMA beauftragt und koordiniert jetzt die Aktualisierung der GMA-Daten aus der EU. Bisher haben allerdings nur wenige Mitgliedstaaten (Finnland, Dänemark, Portugal, UK) und ein Beitrittsland (Polen) offiziell damit begonnen, GMA-Daten vorzulegen.

6.8. Nr. 28: Index für die biologische Vielfalt

In ihrer Mitteilung von 2001 über eine Europäische Strategie für nachhaltige Entwicklung (KOM 2001/264) kündigt die Kommission an, dass für die EU bis 2003 mehrere Indikatoren für die biologische Vielfalt erstellt werden sollen. Daneben wird an entsprechenden Indikatoren gearbeitet, die für die 2001 angenommenen EU-Aktionspläne zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vorgesehen sind.

Ein Index für die biologische Vielfalt gehört zu den Indikatoren, über die zur Zeit beraten wird, wobei es noch geraume Zeit dauern kann, bis ein anerkanntes Konzept vorliegt. Für den endgültigen Indikator muss eine repräsentative Auswahl von Arten und Habitatformen herangezogen werden, da ein vollständiges Verzeichnis mehr als 400 000 verschiedene Arten umfassen würde. So ein Indikator kann naturgemäß nur langsam reagieren. Um reaktionsschnellere Signale zu erhalten, wären Indikatoren für Belastungen der biologischen Vielfalt (z. B. Verlust von Lebensräumen) sinnvoller. Kurzfristig wird man sich mit Teilindikatoren für Arten/Habitatformen begnügen müssen.

6.9. Nr. 34: Bodenverseuchung und -erosion

Die Bodenverseuchung und -erosion ist als Problem erkannt, das jedoch vor allem auf lokaler oder regionaler Ebene angesiedelt ist. Die Schwierigkeit besteht darin, einen geeigneten Indikator zu definieren, der das Problem adäquat erfasst.

Zur Zeit sind keine geeigneten Quellen verfügbar, die Daten zum Aufbau eines Indikators für die Bodenverseuchung auf EU-Ebene liefern könnten. Das Bodenerosionsrisiko wird in Karten dargestellt. Da hier jedoch natürliche Bedingungen wie Gefälle, Wetter und Bodentyp eine wesentliche Rolle spielen, sind keine Trends auszumachen.

Weitere Analysen zur Feststellung geeigneter Indikatoren und weitere Entwicklungsarbeit sind notwendig. Das von der EUA koordinierte Projekt IRENA untersucht die Möglichkeit, einen Indikator für die Bodenerosion zu entwickeln. Zu hoffen ist außerdem, dass LUCAS einige Informationen über die Bodenerosion liefern kann.

7. Diskussion über "Indikatoren für eine Strategie für nachhaltige Entwicklung im Bereich der öffentlichen Gesundheit"

Nr. 13 auf der "offenen Liste" ist kein Indikator, sondern eher eine Aufforderung zur Diskussion mit Gesundheitsexperten über potenziell relevante Indikatoren. Geeignete Leitindikatoren für die öffentliche Gesundheit zu finden, ist eindeutig eine langfristige Aufgabe. Die nachfolgenden Überlegungen sind ein erster Schritt.

In der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung und im 6. Umweltaktionsprogramm bildet das Thema "Umwelt und öffentliche Gesundheit" den Ansatzpunkt für die Behandlung verschiedener Probleme im Zusammenhang mit Luftqualität, Wasserqualität, Chemikalien und Lärm. Im Einzelnen sind dies:

- Luftqualität (besonders problematisch: bodennahes Ozon und Partikel; Stickstoffdioxid und Schwefeldioxid verlieren an Bedeutung, da ihre Konzentration in den vergangenen Jahren reduziert werden konnte);

- Badewasserqualität (mit gelegentlichem Auftreten von Darminfektionen durch Krankheitserreger, Bakterien oder Protozoen im Wasser);

- Trinkwasserqualität (mit Darminfektionen durch Bakterienbefall, Wirkung von Nitraten und Pestizidrückständen);

- Chemische Substanzen in Nahrungsmitteln und Produkten (darunter Pestizidrückstände);

- Physikalische Störungen (Lärm und Strahlung, einschließlich Hautkrebs durch UV-Strahlung).

In einigen Ländern und Organisationen wird auch die Umgebung am Arbeitsplatz und in Wohngebäuden berücksichtigt.

Die WHO führt zur Zeit ein Projekt zur Definition von Umwelt- und Gesundheitsindikatoren für die WHO-Region Europa durch, die in einigen EU-Staaten und Beitrittsländern getestet werden. Auch im Rahmen des Gesundheitsüberwachungsprogramms der EU werden Indikatoren ausgewählt. Diese bestehen durchweg aus etwa 30+ Einzelindikatoren zur Fortschrittskontrolle im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Umwelt- und Gesundheitsproblematik.

Es ist möglich, einen aggregierten Indikator zu schaffen, der Mortalität und Morbidität in der gesamten Bevölkerung zeigt. So setzt sich beispielsweise der DALY (Disability Adjusted Life Years) aus verlorenen Lebensjahren und durch Krankheit beeinträchtigten Lebensjahren zusammen. In den DALY-Berechnungen wird zwischen den verschiedenen Ursachen für Tod oder Behinderung unterschieden. Sie zeigen den relativen Einfluss etwa von ungeschütztem Geschlechtsverkehr, Tabakkonsum und Luftverschmutzung als Krankheitsfaktoren. Der Indikator spielt eher eine Rolle für die Einstufung als für die Fortschrittskontrolle, obwohl er auch dafür verwendet werden kann. Bisher haben nur wenige Länder DALY-Berechnungen durchgeführt. Diese Berechnungen sind ziemlich komplex mit etwa 20 zu berücksichtigenden Ursachen, die sich auf die Lebenserwartung auswirken: Haushaltsunfälle, Langzeitfolgen von Feinstaub, Verkehrsunfälle, Lärmbelastung, Blei (Trinkwasser), ernährungsbedingte Faktoren, Passivrauchen (ETS), unmittelbare Folgen von Feinpartikeln, Radon in Innenräumen, Schimmel in Innenräumen, Ozonbelastung, UV-A/UV-B (Ozonschicht), PAK, Benzol, schwere Unfälle und krebserregende Luftschadstoffe.

Auf EU-Ebene wird die zweite Phase des Projekts zur Gesundheitsüberwachung "Design for a set of European Community health indicators" (ECHI) durchgeführt. Im Rahmen dieses Projekts wird eine Liste von generischen Gesundheitsindikatoren für die drei Kategorien Gesundheitsstatus, Gesundheitsdeterminanten und Gesundheitssysteme vorgeschlagen. Ein vielversprechender aggregierter Indikator auf dieser Liste ist die dem DALY vergleichbare "Lebenserwartung frei von Behinderung oder Krankheit" (DFLE). Er wird nach der Sullivan-Methode auf der Basis von Daten zu Mortalität (Eurostat) und Behinderung ermittelt.

Das EU-Haushaltspanel ist die aktuelle Datenquelle für die globalen Daten zur Behinderung, die für diesen Indikator benötigt werden. Es wurde von 1994 bis 2001 durchgeführt (8 Wellen). Zur Zeit sind Daten für die Jahre 1994-1998 verfügbar. Eine Aktualisierung und Evaluierung der DFLE-Berechnungen wird für 2002/2003 erwartet. Ab 2003/4 werden Statistiken über die Einkommens- und Lebensbedingungen (SILC) Fragen zur Behinderung enthalten; dann könnten sie Daten für diesen Indikator liefern. Ein aggregierter Indikator für die EU wird jedenfalls kurzfristig nicht verfügbar sein.

Straßenverkehrsunfälle verursachen pro Jahr mehr Todesfälle (über 40 000 Tote und 1,7 Millionen Verletzte) als die Luftverschmutzung. Gegen diese Gefährdung der öffentlichen Gesundheit muss sowohl im Interesse der Menschen als auch wegen der Kosten vorgegangen werden (die indirekten Kosten werden auf 2 % des BIP geschätzt). Artikel 75 des Maastrichter Vertrages bildet eine Rechtsgrundlage für Maßnahmen der EU zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, auch wenn die Notwendigkeit eines gemeinsamen Vorgehens noch nicht allgemein anerkannt ist und die Zuständigkeiten breit gestreut sind. Im jüngsten Weißbuch über eine europäische Verkehrspolitik [38] hat die Kommission als Ziel für die EU vorgeschlagen, die Zahl der Straßenverkehrstoten bis zum Jahr 2010 zu halbieren. Deshalb wird vorgeschlagen, einen Indikator für Verkehrsunfälle in die "offene Liste" aufzunehmen.

[38] KOM(2001) 370 vom 12.09.2001.

7.1. Vorgeschlagener Indikator: Zahl der bei Straßenverkehrsunfällen getöteten Personen

Der Hauptindikator soll die Zahl der bei Straßenverkehrsunfällen in der EU getöteten Personen angeben. Zusätzliche Informationen liefern zwei Teilelemente des Indikators:

(1) Straßenverkehrstote je 1000 Einwohner, um Ländervergleiche zu ermöglichen;

(2) Straßenverkehrstote in der Altersgruppe 15-24 Jahre in Prozent aller Todesursachen. Straßenverkehrsunfälle sind die Hauptursache (mehr als 35 %) für Todesfälle in dieser Altersgruppe. Der Indikator gibt Auskunft über die Fortschritte bei der Überwachung dieser gefährdeten Altersgruppe.

7.2. Datenverfügbarkeit

Die Daten werden jährlich mit dem gemeinsamen Fragebogen von Eurostat/ECMT/UNECE zur Verkehrsstatistik erhoben [39]. Zwar wenden nicht alle Länder die UN-Definition an, wonach innerhalb von 30 Tagen verstorbene Unfallopfer als Verkehrstote gelten, doch die Daten dieser Länder können angepasst werden. Daten nach Altersgruppen werden ebenfalls erhoben, aber nicht von allen Ländern jedes Jahr vorgelegt.

[39] Die Daten werden in der Datenbank CARE erfasst, die von der GD Energie und Verkehr der Europäischen Kommission koordiniert wird.

7.3. Vorschlag für die Weiterentwicklung

Die Vergleichbarkeit der Daten aus den einzelnen Mitgliedstaaten ließe sich verbessern, wenn die 30-Tage-Frist als Definition von allen übernommen würde. Die jährliche Meldung der Todesfälle nach Altersgruppen sollte Priorität haben.

8. SCHLUSSFOLGERUNG und WEITERE ARBEIT

In den vorangegangenen Abschnitten wurde unsere Analyse jedes in der Schlussfolgerung des Rates (Dokument 14589/01 vom 28. November 2001) aufgeführten Indikators erläutert samt Anforderungen an seine Definition oder Berechnung. Die Indikatoren wurden nach qualitativen und quantitativen Kriterien in vier Gruppen eingeteilt.

Ein detailliertes Arbeitsprogramm für die Produktion der Indikatoren wird in einem nächsten Schritt erarbeitet, wenn die Gespräche im Rat genauer erkennen lassen, wie mit den hier vorgelegten Vorschlägen verfahren werden soll. Als erstes sollte die politische Relevanz der vorgeschlagenen Indikatoren beurteilt werden, was nicht direkt zu dieser Analyse gehört hat. Da die Indikatoren unterschiedliche Relevanz haben, können danach Prioritäten für die künftige Arbeit festgelegt werden.

Es sei darauf hingewiesen, dass die weitere Arbeit an diesen Indikatoren nicht von der Kommission übernommen werden kann. In vielen Fällen ist nicht die Methodik das Hauptproblem, sondern der Mangel an adäquaten Daten und die langen Fristen für die Bereitstellung verfügbarer Daten. Ganz wichtig in den Mitgliedstaaten ist die Koordinierung der zuständigen Stellen wie Ministerien, Umweltbehörden, statistische Ämter und Fachinstitute. Nur so ist zu gewährleisten, dass alle laufenden und relevanten Arbeiten an Indikatoren berücksichtigt werden, um auf diese Weise Doppelarbeit zu vermeiden und den Anforderungen der Nutzer so effizient wie möglich zu entsprechen.

Eine erfolgreiche Umsetzung setzt auch die uneingeschränkte Beteiligung und das Engagement von nationalen Behörden und anderen Einrichtungen voraus. Der Zeitplan und auch die Machbarkeit der notwendigen Arbeit wird im Wesentlichen davon abhängen, wie viele Mittel von allen Teilnehmern dafür bereitgestellt werden.

Hier wäre es sinnvoll, eine Bereitstellung von EU-Mitteln in Betracht zu ziehen, um die Arbeit der Länder an besonders relevanten Aspekten von Indikatoren, für die zur Zeit kaum Mittel zur Verfügung stehen, zu unterstützen. Auf EU-Ebene sollte außerdem geprüft werden, wie die Kapazitäten und die Experten bei Eurostat, bei der EUA und in den GFS-Programmen unterstützt werden können, um die Entwicklung der besonders interessanten und relevanten Indikatoren in Gruppe 3 und 4 zu beschleunigen. Dazu zählen beispielsweise Chemikalien, Gesundheit und biologische Vielfalt.

Genutzt werden sollten auch die Mechanismen und Mittel im Rahmen des europäischen Forschungsprogramms. Im 6. Forschungsrahmenprogramm (2002-2006) werden im prioritären Themenbereich unter 1.1.6.3 "Globale Veränderungen und Ökosysteme" der Unterstützung für Forschungsarbeiten an der Entwicklung von integrierter Risikobewertung und der Entwicklung von zuverlässigen Indikatoren für Gesundheit und Umweltbedingungen Priorität zuerkannt.

Wenn befriedigende Fortschritte erreicht werden sollen, muss sich auch der Rat an diesem Kapazitätsaufbau beteiligen. Die künftige Erweiterung muss ebenfalls berücksichtigt werden. Die neuen Mitgliedstaaten werden nach ihrem Beitritt Zeit brauchen, bis sie sich nach und nach uneingeschränkt an der notwendigen Arbeit beteiligen können.

8.1. Erstellung von Indikatoren der Gruppen 1-3

Die Erstellung von Indikatoren der Gruppen 1 und 2, die bereits angelaufen ist, muss Priorität haben. Benötigt werden zeitnahe, aktuelle Daten, um die Indikatoren der Gruppe 2 zu verbessern. Dazu gehören die Evaluierung der Daten aus dem gemeinsamen Fragebogen von Eurostat/OECD für 2002, die Aktualisierung der Zeitreihen, soweit es möglich ist, und die konsistente Darstellung der Indikatoren. Gute Beispiele für die Präsentation finden sich in den Veröffentlichungen der Mitgliedstaaten über ihre eigenen Indikatoren. Einige Mitgliedstaaten haben im Rahmen ihrer Arbeit an Indikatoren für nachhaltige Entwicklung unterschiedliche Präsentationsformate mit Nutzern getestet und auf diese Weise festgestellt, welche Methoden sich am besten für die Verbreitung eignen. Möglicherweise muss an der Ausweitung dieser Indikatoren auf die Beitrittsländer noch weiter gearbeitet werden.

Die Erstellung von Indikatoren der 3. Gruppe hängt davon ab, welche Priorität ihr nach der Bewertung der politischen Relevanz zuerkannt wird. Sie hängt außerdem davon ab, wie viele Mittel bei den Dienststellen der Kommission und in den Mitgliedstaaten bereitgestellt werden. Eine wichtige Informationsquelle für diese Arbeit wird die Datenerhebung auf EU-Ebene nach Maßgabe neuer oder geänderter Rechtsvorschriften sein wie die Tochterrichtlinien zur Luftqualität, die Wasserrahmenrichtlinie und die Verordnung über die Abfallstatistik. Forschungs- und Entwicklungsprojekte können ebenfalls neue Daten liefern, die berücksichtigt werden. Über die Indikatoren der Gruppe 3 wird mit den zuständigen statistischen und anderen Arbeitsgruppen beraten, um ihre Weiterentwicklung zu planen.

8.2. Weitere Arbeit an Indikatoren der Gruppe 4

Die Indikatoren der 4. Gruppe bedürfen einer eingehenderen Analyse sowie weiterer Entwicklungsarbeit in methodischer und anderer Hinsicht. Hierzu zählen auch einige der politisch besonders interessanten Indikatoren (z. B. Exposition gegenüber Chemikalien, Ressourcenproduktivität). Es besteht allerdings auch die Gefahr, dass einige der politisch besonders relevanten und interessanten Indikatoren abgelehnt oder ignoriert werden, weil sie den strengen Qualitätsanforderungen nicht genügen. Deshalb könnte der Rat möglicherweise einen flexibleren Ansatz für die Erstellung und die Anwendung dieser Indikatoren in Betracht ziehen. Durch die weitere Arbeit an diesen Indikatoren können neue Indikatorschichten hinzukommen, die einen Beitrag zur umfassenden Darstellung leisten, ohne dabei potenziell irreführende Signale auszusenden.

Da die Entwicklung einiger Indikatoren der 4. Gruppe besonders komplex ist, werden zusätzliche Mittel benötigt. Eine weitere Analyse der erforderlichen Mittel und der politischen Relevanz könnten Eurostat und die EUA durchführen, wenn der Rat dies ausdrücklich verlangt.

Anhang

Überblick über Änderungen in der Nummerierung, Bezeichnung und Gruppierung von Indikatoren

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