52002DC0315

Bericht der Kommission - Zwischenbericht der Europäischen Kommission über den Beginn der operationellen Durchführung der zweiten Programmphase von Leonardo da Vinci (2000 - 2006) /* KOM/2002/0315 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION - Zwischenbericht der Europäischen Kommission über den Beginn der operationellen Durchführung der zweiten Programmphase von Leonardo da Vinci (2000 - 2006)

INHALTSVERZEICHNIS

1. Von Leonardo I zu Leonardo II

2. Der Politikrahmen

2.1. Gesamtstrategie

2.2. Komplementarität zwischen Maßnahmen

3. Verwaltungsorganisation und Verfahren

3.1. Verwaltungsorganisation

3.2. Ablauf der Programmverwaltung

4. Aktivitäten 2000 und 2001

4.1. Verfahren A: Mobilitätsprojekte

4.2. Verfahren B: Pilotprojekte, Sprachenkompetenz, transnationale Netze

4.3. Verfahren C: Vergleichsmaterial, thematische Aktionen, gemeinsame Maßnahmen

4.4. Das Euroguidance-Netz

4.5. Projektteilnahme und -ziele

4.5.1. Beteiligung von Unternehmen, insbesondere KMU

4.5.2. Chancengleichheit

4.5.3. Teilnahme der Beitrittsländer

5. Projektbegleitung

5.1. Überwachung der laufenden Projekte

5.2. Verbreitung der Ergebnisse von Leonardo-da-Vinci-Projekten

5.3. Valorisierung der Ergebnisse von Leonardo-da-Vinci-Projekten

6. Fazit und weitere Schritte

ANHÄNGE

Einleitung

Bei Leonardo da Vinci handelt es sich um das gemeinschaftliche Aktionsprogramm zur Durchführung einer Berufsbildungspolitik in Europa. Mit Hilfe dieses Programms soll die Qualität, Innovation und europäische Dimension in Berufsbildungssystemen und -praktiken weiterentwickelt werden. Zugleich fungiert das Programm als Schlüsselinstrument zur Durchsetzung des lebenslangen Lernens im europäischen Maßstab.

Angesichts der Bedeutung des Programms verständigten sich alle Teilnehmer darauf, die Durchführungspläne bereits frühzeitig zu überprüfen. Deswegen wird die Kommission in Artikel 13 Absatz 5 des Ratsbeschlusses von 1999 aufgefordert, dem Europäischen Parlament, dem Ministerrat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen ,bis zum 30. Juni 2002 einen ersten Zwischenbericht über den Beginn der operationellen Durchführung dieses Programms" zu unterbreiten. Mit dem vorliegenden Bericht kommt die Kommission dieser Aufforderung nach.

Dabei wird folgendermaßen verfahren: Die von den Programmteilnehmern während der ersten zwei Jahre der Programmlaufzeit unternommenen Aktivitäten werden analysiert. In Anbetracht der noch recht kurzen Laufzeit des Programms wird im vorliegenden Tätigkeitsbericht auf eine Evaluierung der Effizienz, Wirksamkeit und Auswirkungen verzichtet. Eher schon dient der Bericht als Grundlage für die bevorstehenden Evaluierungen des Programms, wobei für die Ausarbeitung kommissionsinterne Quellen ebenso genutzt wurden wie das von einigen teilnehmenden Staaten zur Verfügung gestellte Material.

1. Von Leonardo I zu Leonardo II

In der zweiten Phase stützt sich Leonardo da Vinci auf die in der ersten Phase (1995 bis 1999) gewonnenen Erfahrungen. Im Zuge der Festlegung der zweiten Programmphase konnten viele strukturelle Mängel behoben werden. Zu diesem Zweck wurden folgende Maßnahmen ergriffen:

* Die Zahl der Programmziele wurde von 19 auf 3 verringert.

* Statt bislang 23 Programmmaßnahmen gibt es nur noch fünf.

* Zwei dieser fünf Maßnahmen wurden eindeutig als Schwerpunktaufgaben definiert: Mobilitätsmaßnahmen (39 % des Haushalts) und Pilotprojekte (36 % des Gesamthaushalts).

* Der Gesamthaushalt wurde von 620 Mio. EUR für den Zeitraum 1995 - 1999 auf 1,150 Mrd. EUR für die Jahre 2000 - 2006 aufgestockt.

* Nunmehr werden aus dem Programmhaushalt weniger Projekte mit höherem Wirkungspotenzial finanziert.

* Aufrufe zur Antragseinreichung gelten jetzt nicht mehr nur für ein Jahr, sondern für mehrere Jahre. Damit soll ein höheres Maß an Verlässlichkeit und Vorhersagbarkeit für die potenziellen Nutzer erreicht werden.

* Es wurde ein zweistufiges Antragsverfahren eingeführt, das die Einreichung von Erstvorschlägen und die anschließende Stellung von Vollanträgen vorsieht. Damit soll das Verfahren nutzerfreundlicher und transparenter gestaltet werden.

2. Der Politikrahmen

2.1. Gesamtstrategie

Das Programm Leonardo da Vinci dient der Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, wobei die Förderung des lebenslangen Lernens im Mittelpunkt steht. Die allgemeine Ausrichtung und Struktur des Programms beruht auf Artikel 150 des Vertrages, der als primäre Rechtsgrundlage für den Beschluss zur Einrichtung der zweiten Programmphase fungiert. Nach Maßgabe dieses Artikels leistet die Europäische Gemeinschaft einen Beitrag zur Umsetzung einer europäischen Berufsbildungspolitik, welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt, zugleich aber auch ihre Verantwortung für Inhalt und Gestaltung der beruflichen Bildung strikt beachtet.

In diesem Zusammenhang ergeben sich für das Programm Leonardo da Vinci folgende drei Hauptziele:

1. Verbesserung der Fähigkeiten und Kompetenzen vor allem junger Menschen in der beruflichen Erstausbildung;

2. Verbesserung der Qualität der beruflichen Weiterbildung und des Zugangs zu dieser Weiterbildung und

3. Förderung und Stärkung des Beitrags der Berufsbildung zum Innovationsprozess.

Damit sich diese Ziele in den eingereichten Vorschlägen besser widerspiegeln, hat die Kommission mit Unterstützung des Programmausschusses folgende sechs Prioritäten für den ersten Aufruf zur Antragseinreichung festgelegt:

* Priorität 1 - Beschäftigungsfähigkeit

* Priorität 2 - Partnerschaften zwischen Berufsbildungseinrichtungen und der Wirtschaft

* Priorität 3 - Soziale Eingliederung von Personen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind

* Priorität 4 - Anpassungsfähigkeit und Unternehmergeist

* Priorität 5 - Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)

* Priorität 6 - Transparenz von Qualifikationen.

Anders als in der ersten Programmphase wird das lebenslange Lernen in der zweiten Phase eindeutig als Querschnittsziel definiert. Die Zielgruppe des Programms sind Menschen jeden Alters und jeder Beschäftigungskategorie, die sich in der Berufsausbildung befinden. Das Programm umfasst Elemente zur Verknüpfung der Berufsbildung mit anderen Politikbereichen, beispielsweise die gemeinsamen Maßnahmen mit Bildungs- und Jugendprogrammen.

Während des Europäischen Rates von Lissabon im März 2000 bestätigten die Staats- und Regierungsoberhäupter, dass Europa nur durch lebenslanges Lernen die wettbewerbsfähigste und dynamischste Wissensgesellschaft der Welt werden kann. Im Ergebnis eines europaweiten Konsultationsprozesses mit 12 000 Experten und Bürgern nahm die Kommission im November 2001 die Mitteilung ,Einen Europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen" (KOM(2001) 678 endg.) an. Darin wurden sechs Aktionsschwerpunkte definiert, die auf allen Ebenen umzusetzen sind. Ferner werden in der Mitteilung die politischen Rahmenbedingungen für die Entwicklung der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa festgelegt und die wesentlichen Bausteine kohärenter und umfassender Strategien für lebenslanges Lernen auf nationaler Ebene beschrieben.

Künftig wird das lebenslange Lernen der Leitgrundsatz aller Programmaktivitäten sein. Die Kommission wird das Programm als Schlüsselinstrument zur Umsetzung ihrer Strategie für lebenslanges Lernen nutzen. Drei der sechs in der Mitteilung der Kommission ,Einen Europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen" [KOM(2001) 678 endg.] vorgeschlagenen Aktionsschwerpunkte wurden von der Kommission in Zusammenarbeit mit dem Programmausschuss für den nächsten Aufruf zur Antragseinreichung für die Jahre 2003 und 2004 ausgewählt, da sie im Wesentlichen die Umsetzung auf europäischer Ebene unterstützen sollen. Alle im Rahmen des Programms eingereichten Vorschläge müssen sich daher auf einen der folgenden Aktionsschwerpunkte beziehen:

* Bewertung des Lernens: Die Vorschläge können nicht nur die Identifizierung, Bewertung und Anerkennung des nicht-formalen und informellen Lernens betreffen, sondern auch die Übertragung und gegenseitige Anerkennung von Qualifikationsnachweisen und Berufsabschlüssen.

* Neue Lehr- und Lernmethoden sowie Grundqualifikationen in der Berufsbildung: Die Vorschläge können sich auf die Entwicklung neuer Lernmethoden beziehen, mit denen die Grundqualifikationen verbessert werden, wozu auch die Kulturtechniken (z. B. Lernen zu lernen), die neuen Grundfertigkeiten (z. B. IKT-Kenntnisse) und Mobilitätsfertigkeiten (z. B. Fremdsprachenkenntnisse) gehören.

* Beratung und Orientierung: Mit den Vorschlägen kann ein Beitrag zur Stärkung der europäischen Dimension von Beratung und Orientierung durch Austausch von Erfahrungen und Normen geleistet werden.

Die Beschränkung auf drei anstelle von sechs Aktionsschwerpunkten dient der weiteren Straffung und Verdeutlichung des Programms; davon können die Nutzer profitieren. Dabei sollen die vorhandenen drei Programmziele keineswegs ersetzt, sondern so gestaltet werden, dass sie aus der Sicht des lebenslangen Lernens nutzbar sind. Aufgrund dieser Straffung steigen die Aussichten, dass mit dem Programm etwas bewirkt und ein europäischer Mehrwert geschaffen werden kann, sogar noch.

2.2. Komplementarität zwischen Maßnahmen

Was die erste Programmphase (1995 - 1999) anbelangt, wurde mangelnde Komplementarität mit anderen Politikbereichen festgestellt. Daher hat die Kommission einen stärker strategisch geprägten und systematischen Ansatz entwickelt, um die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinschaftsprogrammen zu gewährleisten. Als greifbares Ergebnis dieser Zusammenarbeit wird sich die bessere Außenwirkung von Leonardo da Vinci bei der Erarbeitung von Maßnahmen durch andere Dienststellen der Kommission erweisen.

Das lebenslange Lernen wurde im Vorschlag für das Sechste Rahmenprogramm der EU im Bereich Forschung 2002 - 2006 als Forschungsschwerpunkt in den vorrangigen Themenbereich ,Bürger und modernes Regieren (Governance) in der Wissensgesellschaft" aufgenommen. Dank dieser Vorgehensweise wird die Komplementarität zwischen Leonardo da Vinci und dem neuen Forschungsprogramm auf strategischer Ebene und auf Projektebene wachsen.

Die Komplementarität zwischen Leonardo da Vinci einerseits und der Europäischen Beschäftigungsstrategie und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) andererseits ist von entscheidender Bedeutung, denn sie alle haben Anteil am Ausbau des Humanressourcenpotenzials in Europa. In einem Papier, das die Kommission dem Programmausschuss im November 2001 vorlegte, wird der allgemeine Ansatz umrissen und es werden zahlreiche konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Komplementarität zwischen Leonardo da Vinci und dem ESF vorgeschlagen. Damit soll zum einen der Doppelfinanzierung Einhalt geboten werden. Zum anderen wird eine weitere Möglichkeit eröffnet, die im Zuge der Durchführung des Programms Leonardo da Vinci erzielten Ergebnisse für die Zwecke des ESF zu nutzen. Im März 2002 wurde dasselbe Dokument auch dem ESF-Ausschuss vorgelegt und von diesem erörtert.

In naher Zukunft wird die Kommission die Zusammenarbeit mit anderen Politikbereichen, wie in der Mitteilung über das lebenslange Lernen vorgesehen, verstärken.

3. Verwaltungsorganisation und Verfahren

Im Abschlussbericht über die erste Programmphase (1995 - 1999) wird die Programmverwaltung als eine wesentliche Schwachstelle angesehen, die nach Maßgabe des Ratsbeschlusses durch Stärkung der Rolle der nationalen Stellen, d. h. der Nationalen Agenturen, behoben wird (siehe Artikel 5 und Anhang III). Die Nationalen Agenturen haben einen umfangreichen Aufgabenkatalog zu bewältigen: Sie übernehmen während der gesamten Laufzeit von Projekten eine wichtige Rolle, angefangen von der Beratung über die Auswahl und Überwachung von Projekten bis hin zur Auszahlung des Restbetrags der Programmmittel.

3.1. Verwaltungsorganisation

Was die Programmverwaltung anbelangt, wurde die Partnerschaft zwischen der Kommission, den nationalen Behörden und den Nationalen Agenturen durch die Dreiecksbeziehung gestärkt. Nach entsprechenden Diskussionen mit den Mitgliedstaaten nahm die Kommission die Entscheidung über die ,Bestimmungen über die Verantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten und der Kommission in Bezug auf die Nationalen Agenturen [...] hinsichtlich [...] des Programms Leonardo da Vinci" an (C(2000) 402 endg. vom 18.2.2000). Damit ist die Festlegung klarer gemeinschaftlicher Leitlinien und Vorschriften sowie genau und eindeutig abgegrenzter Zuständigkeiten gesichert.

* Die Rolle der Europäischen Kommission

Die Kommission gewährleistet die Durchführung des Programms in Übereinstimmung mit dem Ratsbeschluss.

Damit sie diese Aufgabe wirksam und effizient erfuellen kann, wurde die interne Struktur der zuständigen Kommissionsdienststelle an die Erfordernisse der Programmdurchführung angepasst.

Die Kommission betraute ein Büro für technische Unterstützung, das im Wege einer offenen Ausschreibung ermittelt wurde, mit dieser Aufgabe. Anders als in der ersten Programmphase begleitet dieses Büro die drei Programme Leonardo da Vinci, Sokrates und Jugend. Damit wird auf Gemeinschaftsebene eine Rationalisierung im Bereich der technischen Unterstützung erreicht. Das Büro für technische Unterstützung erbringt Leistungen im organisatorischen Bereich, nimmt Sekretariatsfunktionen im Zusammenhang mit der Bewertung von Vorschlägen wahr und leistet Unterstützung in zahlreichen Bereichen (Projektüberwachung, Organisation von Tagungen, Vorbereitung von Verträgen), die den reibungslosen Programmablauf auf Gemeinschaftsebene sichern.

* Die Rolle des Leonardo-da-Vinci-Ausschusses

Der Programmausschuss unterstützt die Kommission bei der Umsetzung des Programms. Dem Ausschuss gehören jeweils zwei Vertreter pro Mitgliedstaat an. Den Vorsitz im Ausschuss führt die Kommission. Darüber hinaus sind die am Programm teilnehmenden Bewerberländer im Ausschuss vertreten. Abgesandte der Sozialpartner auf nationaler und europäischer Ebene nehmen als Beobachter an den Ausschusssitzungen teil.

Seit jeher wird der Ausschuss in vollem Umfang in die einschlägigen Beschlussfassungsverfahren im Zusammenhang mit der Programmdurchführung einbezogen.

Nachdem der Ratsbeschluss zur Komitologie (1999/468/EG) und die zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Europäischen Parlament geschlossene Vereinbarung strikt umgesetzt wurden, wird letzteres seit Mitte 2001 umfassend über alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Programmverwaltung informiert: Sämtliche dem Programmausschuss von der Kommission vorgelegten Dokumente werden an das EP weitergeleitet, wobei zwischen Stellungnahme des Ausschusses und der entsprechenden Kommissionsentscheidung eine vierwöchige Frist zur Einsichtnahme eingeführt wurde.

* Die Rolle der nationalen Behörden

Analog zur stärkeren Dezentralisierung der Programmverwaltung wurde die Rolle der nationalen Behörden im Vergleich zur ersten Programmphase gestärkt.

In der Entscheidung der Kommission vom 18. Februar 2000 [C(2000) 402 endg.] heißt es, dass die nationalen Behörden in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich nunmehr die für Koordinierung, integrierte Verwaltung und Begleitung notwendigen Schritte unternehmen, um die Ziele des Programms zu erreichen. In diese Aufgabe beziehen sie alle an der Berufsbildung Beteiligten ein. Darüber hinaus sichern sie die Versorgung der Öffentlichkeit mit sachdienlichen Informationen über das Programm und legen Maßnahmen fest, mit denen Hindernisse für die Teilnahme am Programm abgebaut werden. Im weiteren Sinne leiten sie die erforderlichen Schritte ein, um einen effizienten Programmablauf auf nationaler Ebene zu gewährleisten.

* Die Rolle der Nationalen Agenturen

Seit der Dezentralisierung der Programmverwaltung verwalten die Nationalen Agenturen etwa 83 % des Programmhaushalts. Sie übernehmen folgende spezifische Aufgaben, die über die reine Verwaltung hinausreichen:

- Beschaffung und Veröffentlichung von Informationen über die Aufrufe zur Antragseinreichung;

- Organisierung der Bewertung von Vorschlägen nach den Verfahren A und B und Auswahl der Projekte im Rahmen des Verfahrens A;

- Vorbereitung, Versand, Überwachung, Kontrolle und Abwicklung von Verträgen mit Antragstellern im Rahmen dezentralisierter Programmaktionen/-maßnahmen;

- Informations- und Beratungsleistungen für die Programmteilnehmer sowie Verbreitung der Projektergebnisse.

3.2. Ablauf der Programmverwaltung

In der zweiten Programmphase geht es vorrangig um die Rationalisierung der Verwaltungsstruktur sowie die Vereinfachung und schnellere Abwicklung der Verfahren. Die Ergebnisse der abschließenden nationalen Evaluierung wie auch der externen Evaluierung der ersten Programmphase (1995 - 1999) lassen auf komplizierte Verwaltungsverfahren schließen, die den Programmablauf in der Vergangenheit behinderten. In ihrem Abschlussbericht über die Durchführung der ersten Phase berücksichtigte die Kommission diese Erkenntnisse und schlug mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Verfahren vor.

* Zusammenwirken der Verwaltungsstrukturen

Während des Übergangs von der ersten zur zweiten Programmphase arbeiteten die Kommission und die nationalen Behörden gemeinsam an der Einrichtung der erforderlichen Verwaltungsstellen. Die Mitgliedstaaten legten die geeigneten nationalen Verwaltungsstrukturen fest und informierten die Öffentlichkeit über das Programm. Mit Unterstützung des Programmausschusses veröffentlichte die Kommission den Aufruf zur Einreichung von Anträgen mit seinen sechs Prioritäten. Zudem trugen die Kommission und der Programmausschuss Sorge für nutzerfreundliche Leitlinien für Antragsteller und eine anwenderfreundliche Internet-Präsentation.

Die Umsetzung vieler Programmteile hängt ganz entscheidend davon ab, dass die Arbeitsfähigkeit der Nationalen Agenturen gewährleistet ist. Im ersten Halbjahr 2000 wurden in allen teilnehmenden Ländern Nationale Agenturen geschaffen. Für die Einrichtung dieser Stellen waren die Behörden der einzelnen Länder zuständig. Der Funktionsvertrag wird mit der Kommission geschlossen. Sämtliche Strukturen wurden fristgerecht aufgebaut, so dass ein reibungsloser Ablauf der ersten Antragsrunde im Jahr 2000 gesichert war.

Sowohl die Kommission als auch die nationalen Behörden überwachen die Arbeitsweise der Nationalen Agenturen sehr genau. Die nationalen Behörden unterziehen diese Stellen gründlichen Prüfungen. Die Kommission organisiert regelmäßige Zusammenkünfte mit Vertretern der Nationalen Agenturen in Brüssel, auf denen über Verwaltungsangelegenheiten diskutiert wird, die von allgemeinem Interesse sind. Außerdem besuchen Mitarbeiter der Kommission regelmäßig die Agenturen, um deren Arbeitsweise zu kontrollieren. Darüber hinaus erfolgt die Überwachung der Nationalen Agenturen auch im Rahmen von Audits.

Wie die ersten beiden Jahre, in denen die Festlegungen zu den Nationalen Agenturen umgesetzt worden sind, zeigen, wurden sie schrittweise mit der qualitativen und finanziellen Programmverwaltung betraut. Im Allgemeinen kann eine positive Bilanz gezogen werden; dies trifft insbesondere auf die Vereinbarkeit dieser Strukturen mit den gemeinschaftlichen Leitlinien zu. In einigen wenigen Agenturen auftretende Probleme beeinträchtigen die Programmverwaltung insgesamt nicht. Es sollte auch nicht unerwähnt bleiben, dass ein wichtiger Vorteil der Verwaltung mittels eines Netzes nationaler Stellen darin besteht, dass ein in einem Land auftretendes Problem keine Nachteile für die Antragsteller/Begünstigten aus den anderen teilnehmenden Ländern mit sich bringt.

Die nationalen Behörden kamen ihrer Pflicht nach, die Öffentlichkeit von Beginn an zu informieren, und organisierten Anfang 2000 Präsentations- bzw. Einführungsveranstaltungen, auf denen das Programm potenziellen Nutzergruppen vorgestellt wurde. Die Kommission beteiligte sich an der Finanzierung dieser Veranstaltungen, an denen viele fachkundige Besucher teilnahmen.

2002 sollte die Umsetzung der Bestimmungen, welche die Nationalen Agenturen betreffen, gründlich evaluiert werden, wobei entsprechend den jeweiligen Kommissionsentscheidungen für eine Koordinierung zwischen Leonardo da Vinci, Sokrates und Jugend zu sorgen ist.

* Verwaltungskosten

Die in den Haushalt für die Verwaltung des Programms Leonardo da Vinci eingestellten Ausgaben setzen sich aus dem Finanzbeitrag zur Arbeit der Nationalen Agenturen und aus den Verwaltungsausgaben der Kommission für technische Hilfe zusammen. Es ergab sich folgende Kostenverteilung:

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Mit einem Anteil von 8,6 % am Gesamthaushalt sind die Verwaltungskosten deutlich geringer als in der ersten Programmphase (1995 - 1999). Seinerzeit wurden 10,0 % für die Verwaltung aufgewandt.

* Überweisung von Mitteln an die Projekte

Ein Hauptkritikpunkt war die unverhältnismäßig stark verspätete Überweisung von Mitteln an die Projekte in der ersten Programmphase. Auf diesen Umstand weist die Kommission in ihrem Abschlussbericht über die Durchführung der ersten Phase hin. Um diesem Missstand abzuhelfen, hat die Kommission mehrere Maßnahmen ergriffen.

Erstens: Nach erfolgter Dezentralisierung der Programmverwaltung überweisen die Nationalen Agenturen die Mittel direkt an die Projektträger. Der Vorteil der Nationalen Agenturen gegenüber der zentralen Verwaltungsstruktur in der ersten Programmphase ist ihre größere Nähe zu den Projekten, außerdem wird ihnen ein ausreichendes Maß an Flexibilität bei der Überweisung der Mittel zugestanden.

Zweitens: Die Kommission hat das im Zusammenhang mit der internen Kommissionsreform geforderte System des dezentralen Finanzmanagements für die Programmteile eingeführt, die unmittelbar von der Kommission verwaltet werden. Überweisungen nehmen die direkt für die Programmverwaltung zuständigen Stellen vor.

* Vereinfachung der Verfahren

In den beiden ersten Jahren der Programmlaufzeit gehörte die Vereinfachung und schnellere Abwicklung der Verfahren zu den Schlüsselfragen, wobei man den Vorteil der Nutzer im Blick hatte. In Zusammenarbeit mit dem Programmausschuss ergriff die Kommission die nachstehenden Initiativen, die auf Hinweisen aus den Nationalen Agenturen und von den Antragstellern fußten.

Bereits im Jahr 2000 wurden die für Antragsteller geltenden formalen Bewilligungskriterien zweckmäßiger gestaltet. Einige weniger wichtige Kriterien wurden gestrichen, um mehr Klarheit zu schaffen.

Die Kommission kürzte den Umfang der Antragformulare auf ein Drittel der Länge der Vordrucke zusammen, die in der ersten Programmphase (1995 - 1999) ausgefuellt werden mussten. Auch das Verwaltungs- und Finanzhandbuch wurde nach Abschluss der ersten Programmphase erheblich gestrafft. Die von den Projekten bereitzustellende Datenmenge wurde auf das erforderliche Mindestmaß reduziert.

Mit Unterstützung einer von den nationalen Behörden eingesetzten Expertengruppe führte die Kommission eine gründliche Überprüfung durch. Nach Abschluss der Überprüfung wurden sämtliche Dokumente, die für die Berichterstattung über die verschiedenen Aktivitäten, die sich auf die Laufzeit eines Projekts beziehen, und für ihre Bewertung zu verwenden sind, vereinfacht und gekürzt.

Es wurden Standardvordrucke für die Bewertung von Zwischen- und Abschlussberichten erarbeitet und den Nationalen Agenturen zur Verfügung gestellt. Damit ist ein einheitliches und rationelles Vorgehen bei der Überwachung von Projekten ohne unnötige Beeinträchtigung des Projektablaufs gewährleistet.

Ein wichtiges Anliegen war die Verkürzung der Zeit zwischen Antragseinreichung und endgültiger Auswahl. Laut Ratsbeschluss darf die Auswahl nicht länger als neun Monate dauern. Derzeit vergehen zwischen Antragseinreichung und Auswahl durchschnittlich sieben Monate. Bei den Mobilitätsprojekten bietet sich sogar ein noch günstigeres Bild; dort erfolgt die Auswahl nach durchschnittlich drei Monaten.

4. Aktivitäten 2000 und 2001

In den Anhängen 1 und 2 werden die Programmaktivitäten anhand von Input (nachträglicher Haushalt) und Output (Anzahl der durch das Mobilitätsprojekt Begünstigten und der Projekte, Aufschlüsselung der Gesamtfinanzierung nach teilnehmenden Ländern) im Überblick dargestellt.

4.1. Verfahren A: Mobilitätsprojekte

Mit Mobilitätsmaßnahmen wird das allgemeine Ziel verfolgt, Menschen in Berufsausbildung die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, die es ihnen ermöglichen, im Rahmen eines Mobilitätsprojekts im Ausland Lern- oder Arbeitserfahrungen zu erwerben. Mobilitätsprojekte sind mit einem Anteil von 39 % am Gesamthaushalt der wichtigste Programmteil. Jedes Vorhaben bezieht sich auf eine Reihe von Einzelpersonen, die innerhalb derselben Zielgruppe an einem Mobilitätsprojekt teilnehmen.

Dieses ,dezentrale" Verfahren wird auf nationaler Ebene mit Unterstützung der Nationalen Agenturen abgewickelt. Dennoch bleiben auf Gemeinschaftsebene die Kommission und die im Programmausschuss zusammenarbeitenden Mitgliedstaaten für die globale Überwachung und die Festlegung von Leistungsbeschreibungen zuständig. Vorschläge, die Mobilitätsprojekte betreffen, werden entsprechend den Bestimmungen in der Aufforderung zur Antragseinreichung durch Einrichtungen (keine Einzelpersonen) direkt bei der Nationalen Agentur im Land des Antragstellers eingereicht. Anhand der auf Gemeinschaftsebene festgelegten Leistungsbeschreibungen wählt die Nationale Agentur die Projekte im Auftrag der Mitgliedstaaten aus.

Entsprechend dem Ratsbeschluss bewilligt die Kommission jedem teilnehmenden Staat einen jährlichen Globalzuschuss; dabei stützt sie sich auf bestimmte Kriterien. Über die Einzelheiten der Anwendung dieser Kriterien wurde auf Initiative der Kommission im Programmausschuss entschieden. Somit gibt es eine verlässliche und gemeinsame Grundlage für die Zahlung von Zuschüssen an die einzelnen Länder.

Insgesamt wurden von der EU in den zwei Jahren, die Gegenstand der Untersuchung sind, Mittel in Höhe von 141,2 Mio. EUR bewilligt. Alles in allem wurden rund 4 800 Projekte ausgewählt und nachfolgend 75 000 Zuschüsse für den Erwerb von Lern- oder Arbeitserfahrungen im Ausland an begünstige Einzelpersonen vergeben. Die Zuschüsse waren im Einzelnen wie folgt verteilt:

* ca. 35 500 Zuschüsse für Personen in beruflicher Erstausbildung (in der Regel Vermittlung für die Dauer von 3 Wochen bis neun Monaten in Berufsausbildungseinrichtungen und Unternehmen im Ausland),

* ca. 15 400 Zuschüsse für Studenten (Praktika von 3 bis 12 Monaten Dauer in Unternehmen im Ausland),

* ca. 14 000 Zuschüsse für junge Arbeitnehmer und Hochschulabsolventen (Vermittlung in Ausbildungseinrichtungen und Unternehmen für die Dauer von 2 bis 12 Monaten),

* ca. 10 600 Zuschüsse für Fachkräfte aus dem Bereich der Berufsbildung (d. h. Personalleiter, Verantwortliche für die Planung von Berufsbildungsprogrammen, Ausbilder und Spezialisten für Berufsberatung, Ausbilder und Berater im Bereich der Sprachenkompetenz zwecks Teilnahme an transnationalen Austauschprojekten mit 1- bis 6-wöchiger Dauer). In dieser Zielgruppe sind die Bewerberländer besonders stark vertreten.

Leonardo da Vinci nimmt eine Ausnahmestellung unter den Gemeinschaftsprogrammen ein, weil es diesen speziellen Zielgruppen die Teilnahme an Mobilitätsmaßnahmen ermöglicht. Es sollte auch erwähnt werden, dass 30 Länder zum Kreis der Programmteilnehmer gehören (15 Mitgliedstaaten, 3 EWR-Länder und 12 Bewerberländer).

* In der Öffentlichkeit stießen die Mobilitätsmaßnahmen auf besonderes Interesse. In einigen Ländern gingen bei den Nationalen Agenturen so viele Anträge ein, dass zur Finanzierung dreimal soviel Mittel wie tatsächlich vorhanden erforderlich gewesen wären. Um ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Nachfrage und Angebot zu erreichen, beschloss die Kommission gemeinsam mit dem Programmausschuss, den Haushalt für Mobilitätsmaßnahmen 2001 um 3,6 % gegenüber dem Vorjahr aufzustocken. In den ersten zwei Jahren der Programmlaufzeit konnten ca. 37 750 Zuschüsse pro Jahr finanziert werden; dies entspricht einer Steigerung von mehr als 45 % gegenüber der ersten Programmphase.

In Anbetracht dieses großen Zuspruchs wird die Kommission in Zusammenarbeit mit den zuständigen Verwaltungsstellen mehr Wert auf die Qualität der Auslandsaufenthalte legen. Als ein Mittel für Qualitätsverbesserungen erweist sich der ,Europass-Berufsbildung". Er trat im Januar 2000 als zentrales Element der Entscheidung des Rates zur ,Förderung von alternierenden europäischen Berufsbildungsabschnitten einschließlich der Lehrlingsausbildung" in Kraft. Zwischen dem ,Europass-Berufsbildung" und dem Programm bestehen zahlreiche Verbindungen.

- Erstens: Der ,Europass-Berufsbildung" war ursprünglich ein Element eines Leonardo-da-Vinci-Projekts.

- Zweitens: Die Ausstellung des Europasses auf Empfänger von Zuschüssen im Rahmen von Leonardo da Vinci förderte das Interesse an dieser neuen europäischen Initiative. In den Jahren 2000 und 2001 wurde im Rahmen von Leonardo da Vinci eine beachtliche Zahl von europäischen Berufsbildungsabschnitten gefördert, denen allerdings in den einzelnen Ländern ein recht unterschiedliches Gewicht beigemessen wurde. Dies hängt unter anderem mit der institutionellen Anbindung zusammen: Viele Nationale Kontaktstellen für den Europass-Berufsbildung fungieren auch als Nationale Agenturen für Leonardo da Vinci.

- Drittens: Der Europass steigert die Qualität der Auslandsaufenthalte von Teilnehmern an Leonardo-da-Vinci-Projekten. Mit dem ,Europass-Berufsbildung" können Einzelpersonen ihre im Zusammenhang mit im Ausland erworbenen Arbeits- oder Lernerfahrungen konkret erzielten Erfolge belegen.

Beim nächsten Aufruf zur Antragseinreichung, der den Zeitraum 2003 bis 2004 betrifft, wird die Kommission die dringende Empfehlung geben, jeden Aufenthalt zu dokumentieren, und zwar entweder mit dem ,Europass-Berufsbildung" oder mit anderen Urkunden, in denen die Auslandserfahrung anerkannt oder bestätigt wird.

4.2. Verfahren B: Pilotprojekte, Sprachenkompetenz, transnationale Netze

Dieses ,halb-dezentrale" Verfahren umfasst zwei Stufen. Dementsprechend übernehmen die teilnehmenden Staaten die Prüfung und Auswahl der Erstvorschläge, und die Kommission prüft mit Hilfe unabhängiger Experten die Vollanträge und legt die Reihenfolge ihrer Berücksichtigung fest. Das jeweilige Land und die Kommission stimmen sich über die Ergebnisse ihrer Prüfungen ab. Anschließend erstellt die Kommission die endgültige Liste der ausgewählten Anträge. Dieses Verfahren findet bei folgenden Maßnahmen Anwendung:

* Pilotprojekte

Mit einem Anteil von 36 % am Gesamthaushalt sind Pilotprojekte der zweitgrößte Programmteil. Gefördert wird die Planung, Umsetzung, Erprobung und Bewertung transnationaler Pilotprojekte zur Entwicklung bzw. Verbreitung von Innovationen in der Berufsbildung. Der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft kann bis zu 75 % der zuschussfähigen Kosten betragen, wobei pro Jahr und Projekt höchstens 200 000 EUR bewilligt werden und die Finanzierung auf drei Jahre befristet ist.

Grundvoraussetzung für die Schaffung eines europäischen Mehrwerts ist die Transnationalität aller Projekte: An jedem Projekt müssen Partner aus mindestens drei Staaten teilnehmen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Diese Projekte haben eine durchschnittliche Laufzeit von drei Jahren.

In Zeitraum 2000 bis 2001 wurden 373 Pilotprojekte im Rahmen dieser Maßnahme ausgewählt, die ebenfalls auf besonderes Interesse in der Öffentlichkeit stieß. Deswegen beschloss die Kommission nach Absprache mit dem Programmausschuss eine Aufstockung des Haushalts um 8 %.

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Während der gesamten ersten Programmphase wurden für durchschnittlich 514 vergleichbare Pilotprojekte pro Jahr (2 569 im Zeitraum 1995 - 1999) im Durchschnitt 120 000 EUR je Projekt (EU-Finanzmittel in einer Gesamthöhe von 310,06 Mio. EUR in den Jahren 1995 - 1999) bewilligt. In der zweiten Phase von Leonardo da Vinci wird nun also das von Anfang an geplante Ziel umgesetzt, d. h. die Ausstattung von weniger Projekten mit mehr Mitteln. Die Vorteile liegen auf der Hand: Eine kleinere Zahl von Projekten kann leichter verwaltet werden. Noch stärker fällt allerdings ins Gewicht, dass größere Projekte wahrscheinlich auch eine stärkere Wirkung entfalten.

* Sprachenkompetenz

Diese Projekte betreffen die folgenden drei wichtigen Bereiche: Sprachen- und Kommunikationsaudits, Lern- und Lehrmaterialien und Projekte zur Ergebnisverbreitung. In den Jahren 2000 und 2001 wurden 45 Projekte ausgewählt, für die EU-Zuschüsse in Höhe von insgesamt ca. 13,6 Mio. EUR bewilligt wurden. 2001 wurden weniger Vollanträge gestellt, die aber insgesamt eine besserer Qualität aufwiesen.

Die Maßnahmen im Bereich der Sprachenkompetenz dürften eine größere Diversifizierung des Fremdsprachenangebots und die Förderung von weniger verbreiteten Sprachen bewirken. Jedes Projekt betrifft durchschnittlich 3 bis 4 Sprachen. Weniger verbreitete Sprachen sind zwar auch vertreten, doch steht Englisch, gefolgt von Deutsch und Französisch, eindeutig im Vordergrund.

Zwar durften auch Zuschüsse für bilaterale Partnerschaften gezahlt werden, doch sind an den ausgewählten Projekten in der Regel Partner aus 5 Ländern beteiligt. Diese starke transnationale Dimension dürfte zu wertvollen Ergebnissen für viele Länder führen. Zudem sind die Partnerschaften offenbar fest auf nationaler Ebene verankert, wobei an jedem Projekt durchschnittlich 10 Partner beteiligt sind, d. h. zwei Partner aus jedem teilnehmenden Land. Dies dürfte sicherstellen, dass die Projektergebnisse in den nationalen Systemen zum Tragen kommen.

Im Verlaufe des Jahres wird die Kommission eine Evaluierungsstudie zum Einfluss der Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung auf das Erlernen von Fremdsprachen und die Vielsprachigkeit in Europa in die Wege leiten.

* Transnationale Netze

In diesen Netzen wirken verschiedene Akteure der Berufsbildung mit drei spezifischen Zielrichtungen zusammen: a) Bündelung von Wissen auf regionaler bzw. sektoraler Ebene und Erfahrungsaustausch, b) Erfassung von Trends und Ermittlung des Kompetenzbedarfs und c) Verbreitung der Ergebnisse der von diesen Netzen geleisteten Arbeit. 2000 und 2001 wurden 27 Netze ausgewählt, die EU-Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 8,1 Mio. EUR (2000: 4,0 Mio. EUR, 2001: 4,1 Mio. EUR) erhielten. Da laut Ratsbeschluss der finanzielle Beitrag der EU für diesbezügliche Projekte höchstens 50 % der zuschussfähigen Ausgaben betragen darf und die allgemeinen Ziele dieser Maßnahme als komplex gelten, wurde nur eine vergleichsweise kleine Zahl von Vorschlägen eingereicht. Um diese Maßnahme von den anderen abzugrenzen und das Verfahren zu vereinfachen, gab die Kommission im Oktober 2001 eine ,Erläuterung" heraus, in der die Maßnahme auf ihre vorrangigen Ziele eingegrenzt wurde und die den Leitfaden für transnationale Netze ablöste. Allen Nationalen Agenturen wurde diese Erläuterung zur Verfügung gestellt. Der Kommission liegen Hinweise vor, dass aufgrund der Vereinfachung und Verdeutlichung in der Auswahlrunde 2002 mehr Vorschläge mit besserer Qualität eingehen werden.

4.3. Verfahren C: Vergleichsmaterial, thematische Aktionen, gemeinsame Maßnahmen

Dieses ,zentrale" Verfahren umfasst zwei Stufen, d. h. die Kommission wählt sowohl die Erstvorschläge als auch die Vollanträge aus, letztere jedoch mit Unterstützung von unabhängigen Experten. Vertragsabschlüsse, Verwaltung und Projektbegleitung liegen in der Verantwortung der Kommission. Verfahren C gilt auch für Projektvorschläge, die im Rahmen der einzelnen Maßnahmen von Organisationen mit europäischer Ausrichtung (den so genannten EUR-Organisationen) eingereicht werden. Im Zeitraum 2000 bis 2001 wurden 19 EUR-Projekte ausgewählt, die von der EU mit insgesamt 6,0 Mio. EUR bezuschusst wurden. Verfahren C gilt für folgende Maßnahmen:

* Vergleichsmaterial

Es werden transnationale Aktionen gefördert, die vorrangige Themen von gemeinsamem Interesse betreffen. Hauptsächlich wird das Ziel verfolgt, Vergleichsdaten über Berufsbildungssysteme und -angebote zusammenzustellen, quantitative und qualitative Informationen zu generieren und zur Unterstützung politischer Maßnahmen Analysearbeit zu leisten und beste Verfahrensweisen zu erarbeiten.

In den ersten beiden Jahren wurden 26 Projekte ausgewählt (2000: 19, 2001: 7). Die EU beteiligte sich mit insgesamt 9,9 Mio. EUR (2000: 7,2 Mio. EUR, 2001: 2,7 Mio. EUR). Allgemein zeichnet sich eine Tendenz zu weniger Vorschlägen mit insgesamt besserer Qualität ab. Bei den Statistikprojekten blieb die Zahl der eingereichten Vorschläge allerdings hinter den Erwartungen und dem Bedarf zurück.

Gemeinsam mit dem Programmausschuss wird die Kommission ein Statistik-Arbeitsprogramm umsetzen, mit dem eine Optimierung der Verfahren für Statistikprojekte erreicht werden soll. Dabei wird eine bessere Koordinierung von Statistikprojekten im Rahmen von LEONARDO mit den Aktivitäten von Eurostat und OECD angestrebt.

* Thematische Aktionen

Hierbei handelt es sich um eine Teilmaßnahme aus dem Bereich der Pilotprojekte. Besonders gefördert wird eine kleine Zahl von Projekten zu Themen, die von besonderem Interesse auf Gemeinschaftsebene sind. Im Jahr 2000 wiesen lediglich 2 Projekte die geforderte Qualität auf, wobei insgesamt 14 zuschussfähige Vollanträge zur Auswahl standen. 2001 wurden 3 Projekte ausgewählt. Eines der insgesamt 5 Projekte ist im Bereich der sozialen Eingliederung angesiedelt, zwei betreffen Fragen der Transparenz und des Nachweises bzw. der Anerkennung und eines die Valorisierung von Ergebnissen. Für die beiden Jahre stellte die EU insgesamt 2,6 Mio. EUR und damit 0,75 % des Gesamthaushalts zur Verfügung. Bislang entsprach die Qualität vieler Anträge nicht den Erwartungen. Dies kann dem Umstand geschuldet sein, dass die Bestimmung zu dieser Maßnahme im Ratsbeschluss nicht eindeutig genug ist.

Nach Absprache mit dem Programmausschuss wird die Kommission den Geltungsbereich dieser Maßnahme klarer darstellen.

* Gemeinsame Maßnahmen

Die Gemeinsamen Maßnahmen von Leonardo da Vinci mit Gemeinschaftsprogrammen in den Bereichen Bildung und Jugend werden als konkreter erster Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen Ansatz des lebenslangen Lernens betrachtet.

Nach der formalen Annahme der Programme Sokrates und Jugend im Jahr 2000 erging Anfang 2001 der erste gezielte Aufruf der Kommission zur Antragseinreichung. Um einen ordnungsgemäßen Ablauf dieser Maßnahmen zu gewährleisten, wurde ein gemeinsamer Ausschuss eingesetzt, dem Mitglieder der drei Programmausschüsse angehören.

Ende desselben Jahres wurde die erste Auswahlrunde mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:

- 3 Projekte wurden zum Thema ,Übertragung und Akkumulierung von Ausbildungsleistungen" ausgewählt,

- 3 Projekte zum Thema ,Beratungs- und Orientierungsleistungen" und

- 1 Projekt zum Thema ,Mehrzweckzentren und e-Learning".

Insgesamt wurde ein EU-Zuschuss in Höhe von ca. 1,8 Mio. EUR bewilligt (davon 0,6 Mio. EUR aus dem Haushalt für Leonardo da Vinci).

Künftig wird die Kommission den Geltungsbereich der gemeinsamen Maßnahmen erheblich ausweiten, indem andere Dimensionen und Programme einbezogen werden, und den Haushalt deutlich aufstocken. Für die Auswahlrunde 2002 stehen Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 3,5 Mio. EUR (1,2 Mio. EUR aus dem Haushalt für Leonardo da Vinci) zur Verfügung.

4.4. Das Euroguidance-Netz

Bei Euroguidance handelt es sich um das europäische Netz der nationalen Berufsberatungszentren. Inzwischen gehören dem seit 1992/93 bestehenden Netz über 50 Zentren aus allen Teilnehmerländern an, die von der Gemeinschaft im Rahmen von Leonardo da Vinci und von den zuständigen nationalen Behörden kofinanziert werden. In den beiden ersten Jahren der zweiten Programmphase belief sich der Finanzbeitrag der Gemeinschaft auf 3,1 Mio. EUR (2000: 1,5 Mio. EUR, 2001: 1,6 Mio. EUR).

Im Zeitraum 2000/2001 rationalisierte die Kommission die Ziele des Netzes. Nunmehr fördert Euroguidance vorrangig die Mobilität in Europa durch a) Information über Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten vor allem für Praktiker aus dem Bereich der Berufsberatung, aber auch für die Bürger, Unternehmen und Einrichtungen generell und b) Austausch von Informationen über Bildungs- und Berufsbildungssysteme und Qualifikationen in Europa. Konkret wurden zahlreiche Seminare organisiert sowie Schriften, Bücher und Informationspakete herausgegeben.

Nach den Vorstellungen der Kommission soll das Euroguidance-Netz zur Umsetzung des Ziels des lebenslangen Lernens genutzt werden. Was das europäische Internetportal für Bildungsangebote anbelangt, dessen Einrichtung auf Initiative der Kommission erfolgt, werden die Berufsberatungszentren als lokale Portalteams fungieren und im Oktober 2002 den Probebetrieb aufnehmen. Darüber hinaus wird das Netz eine wichtige Rolle im Europäischen Forum Beratung spielen, das 2002 eingerichtet werden soll und einen Beitrag zur Durchsetzung des lebenslangen Lernens in der Berufsberatung leisten wird.

4.5. Projektteilnahme und -ziele

4.5.1. Beteiligung von Unternehmen, insbesondere KMU

Im Abschlussbericht über die erste Programmphase (1995 - 1999) räumte die Kommission ein, dass die Teilnahme von Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), nicht den Erwartungen entsprach. In Anbetracht der Bedeutung des privaten Sektors für die Wirtschaft, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Berufsbildung in Europa sollte ihre Teilnahme an der zweiten Programmphase verstärkt werden.

Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben zur Zahl und zum prozentualen Anteil aller Antragsteller und Partner, die in der Auswahlrunde 2001 an Erstvorschlägen nach Verfahren B beteiligt waren (Angaben beruhen auf den Selbstauskünften in den Antragsformularen):

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Aus diesen Angaben ist ersichtlich, dass sich etwa 20 % aller Antragsteller und Partner selbst als Unternehmen einstufen (siehe die ersten drei Zeilen). Dabei sind kleine und mittlere Unternehmen die dritthäufigste Unternehmensform unter den Programmteilnehmern (16 % aller Antragsteller und Partner). Zudem sind KMU die bei Projekten zum Thema Chancengleichheit am häufigsten vertretene Unternehmensform und rangieren auf Platz zwei bei Projekten, deren Zielgruppe Menschen mit Behinderungen sind (siehe unten). Dies könnte darauf zurückzuführen sein, dass solcherart Projekte sehr stark beschäftigungsorientiert sind und das Engagement von Unternehmen erfordern.

Es muss auch erwähnt werden, dass Unternehmen zwar als Projektpartner beteiligt sind, aber nur selten als Antragsteller oder Projektträger in Erscheinung treten. Als Grund dafür sieht die Kommission die Tatsache, dass die Beantragungsverfahren für Unternehmen immer noch zu umständlich sind. Demnach wird ihr Anteil an den Antragstellern höchstwahrscheinlich bei weiterer Vereinfachung steigen.

Um sich ein noch klareres Bild von der tatsächlichen Beteiligung an Pilot- wie auch Mobilitätsprojekten zu verschaffen, wird die Kommission demnächst eine Studie zu dieser speziellen Frage durchführen. Die Ergebnisse der Studie sollten genutzt werden, um Unternehmen, insbesondere KMU, weiter zu motivieren, sich stärker in das Programm einzubringen.

4.5.2. Chancengleichheit

Dieses Thema war eines der Ziele in der ersten Programmphase und ein Aktionsschwerpunkt der Gemeinschaftspolitiken. In ihrem Abschlussbericht über die erste Programmphase räumt die Kommission ein, dass im Hinblick auf Daten, Projekte und Wirkung nur bescheidene Erfolge erzielt wurden. In der zweiten Phase wird die Chancengleichheit als Querschnittsziel festgelegt.

Wie die verfügbaren Angaben belegen, ist der Frauenanteil bei den Mobilitätsprojekten besonders hoch. Im Zeitraum 2000 - 2001 war die Zahl der Teilnehmerinnen an Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen des Programms Leonardo da Vinci durchgängig hoch:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(Quelle: Berechnung der Kommission anhand der von den Nationalen Agenturen am 25.02.02 bereitgestellten Daten)

Ein etwas anderes Bild ergibt sich bei Pilotprojekten im Bereich der Chancengleichheit. Im Allgemeinen geht es bei Leonardo-da-Vinci-Projekten um die Belange von mehr als einer Zielgruppe, d. h. bei Projekten für benachteiligte Gruppen im weitesten Sinne spielt auch die Chancengleichheit oftmals eine Rolle. Nur zehn Projekte (von insgesamt 496 Vorhaben nach den Verfahren B und C), die von der EU mit 4,7 Mio. EUR finanziert werden, betreffen ausdrücklich die Chancengleichheit.

Man muss jedoch die Zahl der Projekte ihrem Wirkungspotenzial gegenüberstellen. Im Allgemeinen fördern diese Projekte die Beschäftigungsfähigkeit und den Zugang von Frauen zu Arbeitsplätzen, indem mehr Frauen in Berufsbildungsmaßnahmen gelenkt werden, deren Ziel in der Aufnahme einer Beschäftigung in Bereichen mit wachsendem Arbeitsplatzangebot bzw. in traditionell von Männern beherrschten Sektoren besteht, z. B. durch Festlegung von Zielen. Damit tragen die Projekte zur Schließung der Ausbildungslücke bzw. dazu bei, dass Frauen und Männer in bestimmten Sektoren ausgewogen vertreten sind. Dazu gehören unter anderem die Bereiche, die traditionell eine Frauendomäne sind, wie das Gesundheits- und Pflegewesen, die Verwaltung und der Dienstleistungssektor, aber auch Zweige, in denen bislang Männer tonangebend sind, z. B. die IT-Branche und der Verkehrssektor. Im Rahmen der Projekte werden Beispiele guter Praxis in Bezug auf Wissenschaftlerinnen überprüft, die mit zunehmender Verbreitung die Weiterbildungs-/Umschulungspraktiken in KMU beeinflussen werden. Damit eröffnen diese Projekte reale Möglichkeiten, etwas gegen die bestehenden Geschlechterklischees zu unternehmen.

An diesen 10 transnationalen Projekten wirken rund 125 Einrichtungen aus 19 Teilnehmerländern als Partner mit. Im Allgemeinen geht die Initiative bei Projekten zur Chancengleichheit von KMU aus, gefolgt von Berufsbildungseinrichtungen und Forschungszentren.

In den Jahren 2000 und 2001 zielten mehrere Aktivitäten der Kommission darauf ab, das Bewusstsein für die Bedeutung der Chancengleichheit zu schärfen. Damit wurde das Ziel verfolgt, die Chancengleichheit als Qualitätsparameter für das gesamte Programm zu nutzen. Im Januar 2000 wurden Leitlinien für die Behandlung des Themas Chancengleichheit im Programm herausgegeben. Auf einer speziellen Website veröffentlichte die Kommission einen Leitfaden zur Bewertung geschlechterspezifischer Auswirkungen von Projekten mit Links zu einer speziellen Datenbank für die Projektpartnersuche.

Um sich eingehender mit dieser Frage befassen zu können, wird die Kommission 2002 im Rahmen ihrer Evaluierungsaktivitäten die Chancengleichheit als Priorität behandeln. Insbesondere wird die Kommission eine Studie zur Auswirkung der gemeinschaftlichen Bildungs- und Kulturprogramme auf die Chancengleichheit in Angriff nehmen.

4.5.3. Teilnahme der Beitrittsländer

Der Ratsbeschluss eröffnete die Möglichkeit, dass neben den EU-Mitgliedstaaten und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums auch die assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas sowie Zypern, Malta und die Türkei an dem Programm teilnehmen können. Im Jahr 2000 schlossen die Assoziationsräte die dafür notwendigen Vereinbarungen mit fast allen Bewerberländern. Neu im Vergleich zur ersten Programmphase ist, dass für den von diesen Ländern für die Teilnahme zu leistenden finanziellen Beitrag (die ,Eintrittskarte") keine ,entsprechende Gegenleistung" mehr erbracht wird.

Alle Bewerberländer zusammengenommen zahlten 2000 und 2001 ,Eintritt" in Höhe von ca. 47,1 Mio. EUR (ohne ,Verwaltungsausgaben"); damit übernahmen sie einen Anteil von 14 %. Bei 71 der im Zeitraum 2000/2001 nach den Verfahren B und C eingereichten 496 Projektvorschläge traten die 12 Beitrittsländer als Antragsteller in Erscheinung. Ein besonderer Schwerpunkt sind dabei die Sprachenkompetenzprojekte (16 von 45 Projekten). Diese Zahlen lassen vermuten, dass ihre Teilnahme grundsätzlich ihrer Gesamtbedeutung entspricht und dass sich die Antragsteller an bestimmten Prioritäten orientieren. Dennoch bestehen Unausgewogenheiten, vor allem im Hinblick auf Verfahren C, wo nur eines von 55 Projekten von einem Bewerberland beantragt wurde.

Die Kommission beabsichtigt, sich mit diesen Unausgewogenheiten zu befassen. Zunächst soll im Rahmen der bevorstehenden Evaluierungen und spezifischen Studien die Teilnahme dieser Länder analysiert werden, und es sollen Empfehlungen zur Verbesserung des Zugangs gegeben werden.

Die Türkei gehört als einziges Beitrittsland noch nicht zum Kreis der Programmteilnehmer. Zum Zeitpunkt der Erarbeitung des vorliegenden Berichts waren die Vorbereitungen für die Teilnahme noch nicht abgeschlossen.

5. Projektbegleitung

5.1. Überwachung der laufenden Projekte

Es gibt folgende zwei Arten der Überwachung: die Überwachung einzelner Projekte und das kollektive Monitoring thematischer Aktionen. Die Einzelüberwachung findet laufend statt und betrifft sämtliche Vertrags- und Verwaltungsangelegenheiten im Zusammenhang mit einem bestimmten Projekt von Beginn an. Für diese Art der Überwachung sind die Nationalen Agenturen (Verfahren A und B) und die Kommission (Verfahren C) zuständig.

Was das kollektive Monitoring thematischer Aktionen anbelangt, beschloss die Kommission 2001 nach Absprache mit dem Programmausschuss, diesen dynamischen Prozess einzuleiten, um den Erfahrungsaustausch zwischen Projekten, die Projektbegleitung und die Nutzung der bei der Umsetzung der Projekte gewonnenen Erfahrungen für Verbesserungen in der Programmdurchführung zu ermöglichen.

Deswegen werden thematische Aktionen seit Ende 2001 kollektiv überwacht. Ausgehend von den Programmprioritäten und der derzeit erfolgenden Entwicklung von Politiken im Bereich der Berufsbildung wählte die Kommission gemeinsam mit dem Programmausschuss folgende fünf Themen aus:

1. Integration von Problemgruppen in den Arbeitsmarkt

2. Kompetenzentwicklung in Unternehmen, insbesondere KMU

3. Anpassung des Ausbildungsangebots und neue Ausbildungsmethoden -- die Qualität der Ausbildung

4. Transparenz, Evaluierung und Validierung

5. e-Learning

Darüber hinaus wurden Sprachenprojekte intensiver begleitet. Die Sprachenprojekte wurden nicht nur in das kollektive Monitoring thematischer Aktionen einbezogen, sondern auch zu Ad-hoc-Seminaren eingeladen, um über spezifische Aspekte ihrer Aktivitäten zu diskutieren.

Im Januar 2002 beschloss die Kommission in Zusammenarbeit mit den Nationalen Agenturen die Aufstellung eines Arbeitsplans mit zweijähriger Laufzeit für diese fünf Themen. Die entsprechenden Arbeiten werden gemeinsam von den federführenden Nationalen Agenturen und den Agenturen der assoziierten Länder unter Aufsicht der Kommission geleistet. Gegebenenfalls werden auch CEDEFOP und andere ,Foren" einbezogen.

Für 2002 sind folgende Aktivitäten geplant:

- Ermittlung und Bündelung aller Projekte nach den Verfahren B und C nach Themen,

- Einrichtung einer über das Internet zugänglichen thematischen Datenbank,

- Zusammenarbeit mit verschiedenen ,Foren" auf nationaler Ebene und Gemeinschaftsebene (Sozialpartner, Entscheidungsträger, Experten usw.),

- Erarbeitung eines Informationsblatts mit Erläuterungen zu den Projekten.

5.2. Verbreitung der Ergebnisse von Leonardo-da-Vinci-Projekten

In Zusammenarbeit mit den Programmteilnehmern hat die Kommission einen strategischen Ansatz zur Verbreitung der Ergebnisse der ersten und zweiten Programmphase entwickelt. Die Verbreitung ist als Grundvoraussetzung für alle Projekte einzuführen. Zusammen mit jedem Antrag muss ein Verbreitungsplan eingereicht werden. Demnach ist die Verbreitung ein Qualitätskriterium bei der Projektauswahl.

Die erste Programmphase (1995 - 1999) erbrachte eine Fülle an Erfahrungen und Produkten:

* ca. 7 300 Mobilitätsprojekte mit 127 000 Teilnehmern, die einen Schatz an Mobilitätserfahrungen umfassten und

* ca. 3 300 transnationale Pilotprojekte zu allen Maßnahmen, die jeweils in einem konkreten Produkt mündeten, beispielsweise Berufsbildungsmodule, Curricula, Analysen usw.

Als ein Schwachpunkt der ersten Programmphase (1995 - 1999) wurde die Ergebnisverbreitung ermittelt. Nachdem im Abschlussbericht über die erste Phase über diesen Sachverhalt informiert worden war, unternahm die Kommission mehrere konkrete Schritte, um die Verbreitung der Ergebnisse von Projekten aus der ersten Programmphase zu verbessern.

Eine erste wichtige Maßnahme bestand darin, dass die Kommission das vorhandene Material erfasste und eine internetgestützte Produktdatenbank aufbaute. In dieser Datenbank, auf die jedermann Zugriff hat, kann anhand einschlägiger Suchkriterien recherchiert werden. Darüber hinaus arbeitet die Kommission derzeit an mehreren Broschüren, die an die breite Öffentlichkeit verteilt werden sollen. Dieses in mehreren Sprachen in Papierform und auf der Website veröffentlichte Material bietet Informationen über Projekte zum Thema ,bewährte Praxis" in einem bestimmten Bereich, beispielsweise ,Frauen und Technik" oder ,Ausbildung und Gesundheit".

An der Komplettierung und Verbesserung der Ergebnis-Datenbank wird weiter gearbeitet.

Ab 2003 müssen die ausgewählten Projekte Websites einrichten, auf denen über Fortschritte und (Zwischen)ergebnisse informiert wird. Es werden Links zwischen diesen Websites und der Datenbank der Gemeinschaft hergestellt.

5.3. Valorisierung der Ergebnisse von Leonardo-da-Vinci-Projekten

Unter Valorisierung ist der Prozess der Verbesserung bzw. Optimierung von Projektergebnissen durch Versuche und Verwertung zwecks Wertsteigerung und Verbesserung ihrer Wirkung zu verstehen.

Etwa 800 Ergebnisse der in den Jahren 1995, 1996 und 1997 begonnenen Projekte wurden bereits analysiert. Die Prüfung der Projekte, die 1998 und 1999 in Angriff genommen wurden, läuft bereits. Es ist also nur eine Frage der Zeit, wann Ergebnisse vorliegen werden.

Ein von der Kommission erarbeitetes Diskussionspapier beinhaltet zahlreiche Vorstellungen zur Gestaltung der künftigen Strategie für die Valorisierung von Leonardo-da-Vinci-Produkten. Über dieses Papier wurde auf einer während der spanischen Präsidentschaft (29./30. April 2002 in Madrid) durchgeführten Konferenz diskutiert.

In dem Diskussionspapier werden einige konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Projektentwicklung und der Übertragbarkeit von Projektergebnissen in die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie die Unternehmenspraktiken unterbreitet. Dabei wird insbesondere auf die Wichtigkeit der Verknüpfung von Überwachung, Bewertung und Valorisierung verwiesen.

Etliche Empfehlungen beziehen sich darauf, sicherzustellen, dass die Projektergebnisse Eingang in den Alltag finden und dass die bei der Durchführung des Programms gewonnenen Einsichten in Politiken umgesetzt werden. Im Hinblick auf die Valorisierungsmaßnahmen wird unter anderem angeregt, Kontakte zu anderen Gemeinschaftsinitiativen herzustellen, für die Ergebnisverwertung Netze zu nutzen und Koordinierungsmechanismen zu schaffen. Zudem wird betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Verantwortung für die Valorisierung gemeinsam tragen müssen.

Es werden zwei Voraussetzungen für die Valorisierung genannt: die Erarbeitung eindeutiger Qualitätskriterien, die während der gesamten Laufzeit eines Projekts anzuwenden sind, und die aktive Verbreitung der Projektergebnisse. Auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene müssen wirksame Informationssysteme geschaffen werden, welche die Programmergebnisse vermitteln, wobei die Initiative von der Kommission ausgehen muss, von der eine offensive Informationspolitik erwartet wird.

Ende 2002 wird ein Aktionsplan Valorisierung aufgestellt und eine thematische Analyse der ersten Programmphase abgeschlossen.

6. Fazit und weitere Schritte

Mit dem Ratsbeschluss von 1999 über die Durchführung der zweiten Phase liegt eine solide Grundlage für die Behebung zahlreicher struktureller Mängel vor. Zu Beginn der zweiten Phase richteten die Kommission und die teilnehmenden Staaten alle für die Programmnutzer erforderlichen Programmstrukturen ein.

* Der durch den Ratsbeschluss vorgegebene Politikrahmen und der 2000 erfolgte Aufruf zur Antragseinreichung trugen zur Entwicklung einer europäischen Berufsbildungspolitik unter Einbeziehung des Aspekts des lebenslangen Lerners bei. Damit bot das Programm den Antragstellern einen kohärenten und eindeutigen Rahmen für die Entwicklung ihrer Projektideen.

Die Kommission wird die Programmziele in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten weiter rationalisieren. Zudem wird sie die Komplementarität zwischen Leonardo da Vinci und anderen Gemeinschaftsmaßnahmen auf diesem Gebiet unter Einbeziehung des Aspekts des lebenslangen Lernens verstärken.

* Im Zuge der Zentralisierung der politischen Funktionen und der Dezentralisierung der Verwaltungsaufgaben wurden die Zuständigkeiten der Programmverwaltungsstellen geklärt. In Zusammenarbeit mit dem Programmausschuss leitete die Kommission die zur Umsetzung des Programms erforderlichen Maßnahmen ein. Das Gros der Mittel wurde von den nationalen Behörden mit Unterstützung der Nationalen Agenturen zugunsten der Endnutzer ,vor Ort" verwaltet.

* Gemeinsam mit dem Programmausschuss hat die Kommission zahlreiche Entscheidungen getroffen, mit denen eine Rationalisierung, Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltung und der Verfahren erreicht werden soll. So blieben die allgemeinen Verwaltungskosten gering, die Zahlungen an die Projekte erfolgen erheblich schneller, die formalen Bewilligungskriterien wurden vereinfacht und die Auswahlverfahren, vor allem bei den Mobilitätsmaßnahmen, nehmen weniger Zeit in Anspruch.

In Zusammenarbeit mit dem Programmausschuss wird die Kommission die Verfahren weiter straffen. Die bevorstehenden Programmevaluierungen und insbesondere die Ergebnisse der 2003 geplanten externen Evaluierung werden die weitere Optimierung der Verfahren in Übereinstimmung mit dem Ratsbeschluss ermöglichen.

Folgende Programmaktivitäten waren in den Jahren 2000 und 2001 besonders erfolgreich:

* Die Nachfrage nach Zuschüssen für Mobilitätsmaßnahmen überstieg den zur Verfügung stehenden Betrag (teilweise um das Dreifache). Dennoch konnten ca. 32 000 Zuschüsse pro Jahr vergeben werden; dies entspricht einer Steigerung von 40 % gegenüber der ersten Programmphase.

* Die Maßnahmen im Rahmen von Pilotprojekten nach Verfahren B waren beliebt, wobei auch hier die Nachfrage größer war als das Angebot. Im Vergleich zum Zeitraum 1995 - 1999 wurden weniger, dafür aber größere Projekte ausgewählt. Es ist also davon auszugehen, dass sämtliche 496 Projekte, die nach den Verfahren B und C ausgewählt wurden, wertvolle Ergebnisse erbringen werden.

Nach Absprache mit dem Programmausschuss wird die Kommission Schritte zur stärkeren Berücksichtigung des Qualitätsaspekts bei den Projekten unternehmen. Dies spielt bei den Mobilitätsmaßnahmen eine besonders wichtige Rolle, denn im Verlaufe des Jahres 2002 soll eine bessere Dokumentierung einzelner Ergebnisse erreicht werden. Das lebenslange Lernen als Ziel wird vor allem durch die Umsetzung von Projekten nach Verfahren C weiteren Auftrieb erhalten.

Was die Projektteilnahme und die Zielgruppen anbelangt, ergeben die verfügbaren Daten folgendes Bild:

* Derzeit sind 20 % aller Partner und Antragsteller Unternehmen, wobei KMU unter allen als Antragsteller oder Partner in Erscheinung tretenden Unternehmensformen und Einrichtungen an dritter Stelle rangieren.

* Die Chancengleichheit kommt bei Mobilitätsmaßnahmen besonders stark zum Tragen; hier sind 55 % aller Empfänger von Zuschüssen Frauen.

* Die rechtlichen Bedingungen für Antragsteller aus den Bewerberländern werden schrittweise an die für die anderen Länder geltenden Rahmenbedingungen angeglichen; ihre Teilnahme an den verschiedenen Maßnahmen spiegelt ihr besonderes Interesse wider.

Entsprechend dem Ratsbeschluss wird sich die Kommission für eine stärkere Beteiligung bestimmter Zielgruppen und der Beitrittsländer einsetzen. Zu diesem Zweck werden im Rahmen der bevorstehenden Evaluierungen und Studien zunächst einmal geeignete Maßnahmen zur weiterer Verbesserung des Zugangs zum Programm für Unternehmen, Frauen und Antragsteller aus den Beitrittsländern geprüft.

* Gegenwärtig werden die Ergebnisse der ersten Programmphase (1995 - 1999) verbreitet. Es wurden mehrere Initiativen eingeleitet, darunter auch die Einrichtung einer umfassenden Datenbank, und von der Kommission wurde in enger Zusammenarbeit mit den Nationalen Agenturen ein strategischer Ansatz zur Verbreitung erarbeitet.

* Vor kurzem begann das kollektive Monitoring thematischer Aktionen mit der Festlegung von fünf Themengruppen.

* In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten hat die Kommission den Begriff ,Valorisierung der Projektergebnisse" definiert. Demnach ist darunter die Verbesserung von Projektergebnissen durch Versuche und Verwertung zu verstehen.

Demnächst wird sich die Kommission verstärkt darum bemühen, die Programmergebnisse bei der Entwicklung von Politiken zu nutzen. Für den speziellen Bereich der Valorisierung wird bis Ende 2002 ein Aktionsplan aufgestellt.

Kurz gesagt: In den beiden ersten Jahren der Laufzeit der zweiten Phase von Leonardo da Vinci war die Durchführung im Allgemeinen effizient und wirksam. Künftig wird die Kommission in enger Zusammenarbeit mit dem Programmausschuss das Potenzial für die Nutzung des Programms bei der Umsetzung des Ziels ,lebenslanges Lerner" wie auch zugunsten der Nutzer weiter optimieren.

ANHÄNG I

In der folgenden Tabelle werden die Programmaktivitäten anhand von Input (nachträglicher Haushalt) und Output (Anzahl der durch das Mobilitätsprojekt Begünstigten und der Projekte) im Überblick dargestellt:

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ANHÄNG II : Aufschlüsselung der Finanzmittel (in EUR) nach teilnehmenden Ländern und Maßnahmen (AGN = Anteil Nationale Agentur)

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