52002DC0301

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen - Wege zur allgemeinen Verbreitung der Mobilkommunikation der dritten Generation /* KOM/2002/0301 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN - Wege zur allgemeinen Verbreitung der Mobilkommunikation der dritten Generation

Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Neuere Entwicklungen und derzeitiger Stand der Mobilkommunikation

der dritten Generation

2.1. Finanzielle Rahmenbedingungen

2.2. Technologie

2.3. Der Markt für 3G-Dienste

2.4. Rechtliche Rahmenbedingungen

3. Wege zur allgemeinen Verbreitung der Mobilkommunikation der

dritten Generation: Herausforderungen und Lösungen

3.1. Stabilität der rechtlichen Rahmenbedingungen

3.2. Maßnahmen zur Unterstützung der Verbreitung der Mobilkommunikation

der dritten Generation

3.3. Längerfristiges Konzept

4. Schlussfolgerungen

Anhang 1: 3G - Übersichtsschema

Anhang 2: Glossar

Zusammenfassung

Zu einem Zeitpunkt, da die meisten Mitgliedstaaten 3G-Lizenzen erteilt haben, besteht ein ausgeprägtes Missverhältnis zwischen den hohen Erwartungen an die Einführung einer neuen Generation von Mobilfunkdiensten und den Schwierigkeiten, diese auf den europäischen Markt zu bringen, denen die Branche begegnet.

Hochentwickelte drahtlose Plattformen wie 3G sind ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Informationsgesellschaft, wenn es um die Deckung der Verbraucher nachfrage, Produktivitätssteigerung, Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung von Arbeitsplätzen geht. Darauf wurde anlässlich der Tagung des Europäischen Rates im März 2002 in Barcelona erneut hingewiesen, der die Kommission ersuchte, ihm auf seiner Tagung in Sevilla ,eine umfassende Analyse der noch bestehenden Hemmnisse" ... bei der ,umfassenden Einführung von Mobilfunksystemen der dritten Generation" vorzulegen.

Dieses Papier vermittelt einen Überblick über die derzeitige Lage der 3G-Branche, analysiert die wesentlichen finanziellen, technischen und rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von 3G-Diensten und zeigt Möglichkeiten auf, diese Entwicklung zu unterstützen.

Der Mobilfunkbranche ist am besten gedient, wenn sie die Entwicklung vom Markt steuern lässt. Allerdings können die Behörden das Vertrauen stärken, indem sie vorhersehbare, sichere rechtliche Bedingungen gewährleisten, die im Interesse der Verbraucher den Wettbewerb auf dem Markt ermöglichen. Zunächst können sie den physischen Aufbau von Netzen durch Vereinheitlichung der Bedingungen und Beschleunigung der Verfahren erleichtern. Längerfristig könnten Marktverzerrungen und Unsicherheitsfaktoren in dieser Branche durch Angleichung der Lizenzvergabebedingungen und Erteilung von Lizenzen in der gesamten EU vermieden werden.

Die Einführung der Mobilkommunikation der dritten Generation ist ein fortlaufender Prozess, der die ständige Aufmerksamkeit der Behörden erfordert. Es gibt keine einfachen Antworten auf die Herausforderungen, die vor uns liegen; die Mobilkommunikation der dritten Generation hat jedoch eine hinreichende Dynamik entwickelt, um die derzeitigen Schwierigkeiten zu überwinden. In dieser Hinsicht ist die Kommission nach wie vor zuversichtlich.

1. Einleitung

Im März 2001 gab die Kommission eine Mitteilung über Mobilkommunikation der dritten Generation (3G) heraus [1]. Darin wies sie auf einige Faktoren hin, die sich maßgebend auf die erfolgreiche Einführung und Entwicklung von 3G-Diensten in der Gemeinschaft auswirken können, und schlug entsprechende Maßnahmen vor.

[1] ,Einführung von Mobilkommunikationssystemen der dritten Generation in der Europäischen Union: Aktueller Stand und weiteres Vorgehen"; KOM(2001) 141 vom 20.3.2001.

Ein Jahr später, zu einem Zeitpunkt, da nahezu alle Mitgliedstaaten ihre 3G-Lizenzen vergeben haben, herrscht ein ausgeprägtes Missverhältnis zwischen den hohen Erwartungen an die Einführung einer neuen Generation von Mobilfunkdiensten - die angesichts der Beliebtheit und des ständigen Wachstums der Mobilkommunikation im vergangenen Jahr noch gestiegen sind - und den derzeitigen Schwierigkeiten der Branche. Hinzu kommt die Tatsache, dass die dritte Generation in Europa mit wenigen Ausnahmen noch nicht Realität ist.

Andererseits verpflichtete sich die Europäische Union auf der Ratstagung in Lissabon einem ehrgeizigen Ziel der wirtschaftlichen und sozialen Erneuerung [2]. Die Kommission reagierte auf diese Herausforderung u.a. mit dem Aktionsplan eEurope 2002 [3]. Hochentwickelte drahtlose Plattformen wie 3G sind ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Informationsgesellschaft, wenn es um die Deckung der Verbraucher nachfrage, Produktivitätssteigerung, Gewährleistung der Wettbewerbs fähigkeit und Schaffung von Arbeitsplätzen geht.

[2] Der Rat vom März 2000 in Lissabon setzte das strategische Ziel, Europa bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum der Welt zu machen (Schlussfolgerungen des Rates, Absatz 5).. Volltext s. http://ue.eu.int/en/Info/eurocouncil/index.htm.

[3] Der Aktionsplan eEurope wurde im Rahmen der Lissabonner Strategie von der Kommission vorgeschlagen und vom Europäischen Rat in Feira im Juni 2000 befürwortet. Die Kommission hat kürzlich einen neuen Aktionsplan eEurope 2005 angenommen (COM(2002)263final), der vom Europäischen Rat in Sevilla im Juni 2002 zu prüfen ist. Informationen zu eEurope:. http://europa.eu.int/information_society/eeurope/egovconf/index_en.htm.

Aus dieser Perspektive ist der Aufbau von 3G-Netzen und -Diensten ein wichtiges Ziel, das nun ganz oben auf der Tagesordnung aller Betroffenen steht. Zahlreiche Akteure sind an diesem Vorgang beteiligt, und die mit den nächsten Schritten verbundenen Herausforderungen sind das Ergebnis eines komplexen Geflechts von Faktoren, die nicht alle in unmittelbarem Zusammenhang mit der Mobilkommunikation selbst stehen. Ferner ist die Einführung von 3G-Diensten ein bedeutender Schritt, der Zeit erfordert, um die vielfachen Veränderungen, die er mit sich bringt, zu bewältigen. Dazu gehören die technische Realisierung, die Entwicklung eines neuen Dienstemarktes, die Anpassung von Unternehmensstrukturen an eine neue Wertschöpfungskette und neue Verhaltensmuster der Verbraucher.

Im März 2002 bekräftigte der Europäische Rat in Barcelona in seinen Schlussfolgerungen erneut die Bedeutung, die der Mobilkommunikation der dritten Generation für den Fortschritt der Informationsgesellschaft in Europa zukommt, und richtete an die Kommission die Bitte, ,ihm auf seiner Tagung in Sevilla eine umfassende Analyse der noch bestehenden Hemmnisse" bei der Einführung Mobilfunksystemen der dritten Generation vorzulegen [4].

[4] Ratstagung Barcelona, März 2002, Bericht der Präsidentschaft, Absatz 41. Der vollständige Text ist einsehbar unter http://europa.eu.int/information_society/eeurope/action_plan/index_en.htm.

Diese Mitteilung versucht eine realistische und objektive Bewertung der derzeitigen Lage zu erstellen und bei Bedarf Handlungsschwerpunkte aufzuzeigen. Sie vermittelt einen Überblick über die neuere Entwicklung und die Situation der 3G-Branche unter dem finanziellen, technischen, marktwirtschaftlichen und rechtlichen Aspekt (Abschnitt 2). Anschließend werden die wesentlichen Herausforderungen analysiert, die sich bei der Verbreitung von 3G-Diensten ergeben, und Möglichkeiten auf EU-Ebene zur Unterstützung dieses Vorgangs aufgezeigt (Abschnitt 3). Die Analyse enthält einen Rückblick auf die Tätigkeiten seit der letzten Mitteilung und deren Bewertung, zeigt Maßnahmen zur Deckung des kurz- bis mittelfristigen Bedarfs auf und schlägt künftige Handlungsschwerpunkte vor, die auf der Bewertung des bisherigen Verbreitung der Mobilkommunikation der dritten Generation basieren.

2. Neuere Entwicklungen und derzeitiger Stand der Mobilkommunikation der dritten Generation

Der Verbreitung von 3G-Diensten erfordert eine komplexe Interaktion verschiedener Akteure (s. Schema in Anhang 1). Wägt man die Vorteile der Mobilkommunikation der dritten Generation ab, so muss natürlich der Verbraucher - d.h. Einzelne, Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt - im Mittelpunkt stehen. Um 3G-Dienste anzubieten, müssen die Marktteilnehmer Netze aufbauen und betreiben, attraktive Anwendungen, Inhalte und Dienste sowie geeignete Endgeräte bereitstellen. Vereinfacht dargestellt, sind die wichtigsten Akteure die Hersteller, die Betreiber und die Anbieter von Software bzw. Inhalten; die Wertschöpfungskette entwickelt sich jedoch zu einer weitaus komplexeren Struktur mit sich teilweise überschneidenden Interessen der Akteure. Alle Beteiligten benötigen Finanzmittel, die über verschiedene Kanäle zugänglich sind. Der Rahmen wird schließlich durch Regulierung auf verschiedenen Ebenen (auf lokaler, regionaler, nationaler und Gemeinschaftsebene) sowie Normenorganisationen oder Frequenzverwaltungs-stellen abgesteckt. Die einzelnen Akteure verfolgen ausnahmslos nicht nur unterschiedliche Interessen, sondern handeln auch nach unterschiedlichen Zeitplänen, was ihren Beitrag zum Aufbau der Mobilkommunikation der dritten Generation betrifft.

Dieses inhärent komplexe Interessengeflecht entwickelt sich nicht im luftleeren Raum, sondern richtet sich stark nach den allgemeinen wirtschaftlichen, technischen und dienstspezifischen Tendenzen, da das geplante breite 3G Dienstangebot eine Vielzahl von Tätigkeiten mit sich bringt. In dieser Hinsicht gestaltet sich die Einführung der Mobilkommunikation der dritten Generation (3G) weitaus komplexer als die der zweiten Generation (2G).

Ein Rückblick auf die Entwicklungen seit dem vergangenen Jahr zeigt u.a., dass sich die Rolle einiger Akteure und die Auswirkungen ihrer Beziehungen wesentlich verändert haben.

2.1. Finanzielle Rahmenbedingungen

2001 kam es zu einer Rezession der Weltwirtschaft; allerdings zeichnet sich in Europa und mehr noch in den USA eine allmähliche Erholung ab. Der Telekommunikationsmarkt blieb von der rückläufigen Konjunktur nicht verschont.

Dennoch war der Telekommunikationsmarkt der EU leistungsfähiger als die übrige Wirtschaft: Er verzeichnete 2001 einen Umsatz von 224 Mrd. EUR und ein Marktwachstum von rund 10 %, wovon etwa 40 % auf den Mobilfunk entfielen [5]. Ferner ist die Penetrationsrate nun auf über 75 % gestiegen (d.h. ein Anstieg von mehr als 10 % gegenüber 2001), bei einem Gesamtabsatz von ca. 125 Millionen Endgeräten im Jahr 2001 . Nach einem Rückgang in den vergangenen Jahren hat sich der durchschnittliche Umsatz pro Kunde bei ca. 30 EUR pro Monat stabilisiert.

[5] Bericht der Europäischen -Beobachtungsstelle für Informationstechnologie, 2002.

Trotz dieser relativ guten Leistung war die Branche jedoch einem zunehmenden Druck durch die Finanzmärkte ausgesetzt. In der vorangehenden, von überdurchschnittlichem Wachstum gekennzeichneten Phase wurde beschlossen, erheblich zu investieren, vor allem in den Erwerb von Marktanteilen (Fusionen und Übernahmen) und in künftige Marktchancen wie 3G: Hier wurden rund 110 Mrd. EUR für Lizenzen ausgegeben. So kam es zu einem steilen Anstieg der Verschuldung der Telekom-Betreiber und mithin zu einer Herabstufung der Bonitätseinstufung. Die Vergabe von 3G-Lizenzen hat sicherlich dazu beigetragen, doch ist dies nur einer von mehreren Faktoren, die den Telekommunikationssektor insgesamt beeinflussen.

Im vergangenen Jahr nahm die Bonitätseinstufung weiter ab, und es kam zu einer erheblichen Erosion der Börsenkurswerte sowohl bei Betreibern als auch bei Herstellern. Derzeit stehen Investitionsfonds, insbesondere für Alternativbetreiber und Neueinsteiger, nur begrenzt zur Verfügung. Und dies zu einem Zeitpunkt, da nach jahrelangen Vorarbeiten der physische Aufbau von Netzen und die Erstellung von Angeboten erhebliche Finanzmittel seitens der Netzbetreiber erfordern.

Dieser Trend hat zu einer Verschlechterung der Geschäftsaussichten des Telekommunikationssektors insgesamt einschließlich der Mobilfunkbetreiber beigetragen. Die Zunahme des Wettbewerbs in dieser Branche infolge der Liberalisierung fällt derzeit mit einer schwierigen technischen und wirtschaftlichen Umstellung zusammen. Insbesondere Marktteilnehmer, die mangels Erfahrung mit der 2. Generation und ohne entsprechenden Kundenstamm eine schwächere Ausgangsposition haben, sind stark belastenden finanziellen Verpflichtungen ausgesetzt, bevor sie überhaupt Einnahmen aus Mobilfunkdiensten erzielen.

Das schwierige finanzielle Umfeld hat alle Telekom-Betreiber einschließlich der Mobilfunkbetreiber gezwungen, ihre Strategie zu ändern und vorrangig ihre Konten auszugleichen, indem sie Nebentätigkeiten aufgaben, neue Einnahmequellen ausloteten und Möglichkeiten zur Senkung der Investitionsausgaben sondierten. Diese Gesamttendenz hat sich auch in unterschiedlicher Form auf die Pläne zur Aufbreitung der Mobilkommunikation der dritten Generation ausgewirkt. Einige Betreiber haben beispielsweise der Prüfung von Alternativen zur Steigerung ihres durchschnittlichen Umsatzes pro Kunden eingeräumt, indem sie ein Angebot an neuen 2G-Diensten, z.B. auf der Basis von GPRS [6], in Erwägung zogen. Die Senkung der Investitionsausgaben ist eine weitere Priorität der Betreiber, wie sich an mehreren Fällen gemeinsamer Nutzung der Netzinfrastruktur zeigt, wodurch die Betreiber ihre ursprünglichen Investitionsausgaben erheblich zu senken hoffen.

[6] General Packet Radio Service: eine Weiterentwicklung der GSM-Plattform für ,paketvermittelte" Übertragung über GSM-Netze.

Die insgesamt schwierige Finanzlage der Betreiber führte zu einer Neubewertung der Tragfähigkeit der Mobilkommunikation der dritten Generation auf Märkten mit zahlreichen Betreibern, die eine 3G-Lizenz besitzen. Ferner entspann sich eine Diskussion über die Frage, wie mit dieser Lage umzugehen ist, falls sich eine Konsolidierung als unvermeidlich erweist.

Für die Hersteller führte die finanzielle Belastung dazu, dass die Betreiber nicht nur verstärkt Druck auf die Preise für Netzeinrichtungen ausübten, sondern auch zunehmend eine Gerätefinanzierung durch den Verkäufer in Anspruch nehmen, was sich nachteilig auf die Geschäftsergebnisse des Herstellers auswirkt. Überdies sank der Umsatz an Endgeräten aufgrund der Sättigung des Marktes und der geringeren Investitionen der Betreiber in subventionierte Endgeräte. Auch ist eine Tendenz zu Bündnissen oder gar Outsourcing-Absprachen zur Entwicklung und Herstellung von 3G-Geräten zu beobachten.

Insgesamt erweist sich das finanzielle Umfeld noch immer als schwierig, was sich auf den Aufbau der Mobilkommunikation der dritten Generation ausgewirkt hat. Die überaus pessimistischen Vorhersagen des vergangenen Jahres haben sich jedoch nicht bewahrheitet, und die Industrie hat sich diesem Problem zugewandt.

2.2. Technologie

Angesichts der bevorstehenden Einführung von 3G-Diensten kommt der Verfügbarkeit funktionstüchtiger Netz- und Endgeräte entscheidende Bedeutung zu. Berichte diesbezüglich- sowohl über Erfolge als auch über Fehlschläge - sind häufig aus dem Zusammenhang gerissen und werden unterschiedlich und widersprüchlich interpretiert.

Heute kann man darauf zu vertrauen, dass Netzeinrichtungen zur Verfügung stehen. Die Hersteller haben sich zur Gewährleistung der Interoperabilität der Geräte verpflichtet. Bislang sind Endgeräte für Verbraucher noch nicht unmittelbar verfügbar. Meldungen über Lieferverträge an einige Betreiber und die Ankündigung der Bereitstellung von 3G-Endgeräten bis Ende des Jahres sprechen jedoch dafür, dass die Kapazität zur Massenproduktion vorhanden ist.

Im vergangenen Jahr waren die Normungsarbeiten im Rahmen des 3GPP [7] weiterhin erfolgreich. Eine wesentliche Etappe war mit der Freigabe einer neuen Normenreihe abgeschlossen (Ausgabe 4; Ausgabe 5 soll in Kürze erscheinen), die nach und nach den Weg ebnet, so dass 3G-Netze letztlich ausnahmslos auf Internet-Protokollen basieren. Dies ist eine entscheidende Entwicklung für die Betreiber, da sie ein voll integriertes und damit zukunftssicheres Netzkonzept verheißt (z.B. Integration von Mobil- und Festnetzen). Hierzu hat u.a. beigetragen, dass die Kommission die Einführung des IPv6-Protokolls nachdrücklich befürwortete und darin durch eine kürzliche Ratsentschließung [8] unterstützt wurde.

[7] Third Generation Partnership Project.

[8] KOM(2002)96, ,Internet der nächsten Generation - Vorrangige Maßnahmen beim Übergang zum neuen Internet-Protokoll IPv6" Diese Mitteilung führte zur Erstellung eines IPv6-Aktionsplans, der nunmehr vorliegt. Er wird der Mobilkommunikation der dritten Generation erhebliche Vorteile bieten, sobald sich der Markt erholt und diversifizierte 3G-Dienste zur Verfügung stehen (z.B. Interaktion Mensch/Maschine- oder Maschine/Maschine; die Dienstqualität ist dem Bedarf der Anwendungen anzupassen und bei IPv6 mit Dienstmerkmalen zu gewährleisten).

Gegenüber dem letzten Jahr wurden bei Endgeräten mit dem Übergang von Prototypen zur Entwicklung erster marktfähiger 3G-Modelle in Europa erhebliche Fortschritte erzielt. In Japan, wo die Mobilkommunikation der dritten Generation 2001 eingeführt wurde, werden nun über 100.000 3G-Endgeräte einer begrenzten Anzahl von Herstellern genutzt, wobei verschiedene Basismodelle erhältlich sind (z.B. Endgerät mit Videokamera, PDA-Endgerät, Schnittstellen-Steckkarten für PCs). Mehrere Hersteller haben für die zweite Jahreshälfte 2002 die Einführung von 3G Geräten mit zwei Betriebsarten (2G + 3G) auf dem europäischen Markt angekündigt. Dabei handelt es sich um ein entscheidendes Merkmal für den europäischen Verbraucher, der eine komplette 2G-Dienstumgebung gewohnt ist, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Versorgung mit 3G-Diensten nur allmählich zunehmen wird. Zusätzliche Dienstmerkmale für europäische 3G-Geräte stehen schon jetzt zur Verfügung oder dürften in Kürze erhältlich sein: hochauflösende, kontrastreiche Farbdisplays, energiesparende Auslegung und somit leistungsfähigere Batterien, Integration multimedialer Funktionen (z.B. MP3-Player, Radio, Spiele, Aufzeichnungsfunktion, komplexe Organisationsfunktionen wie Kalender, Mikrobrowser und Java-fähige Geräte).

Im vergangenen Jahr wurde ferner die Umstellung der vorhandenen 2G-Netze auf GPRS abgeschlossen. Damit steht der Weg für sogenannte 2,5G-Dienste offen, die sowohl höhere Datenübertragungsraten als GSM als auch einen ,permanenten Anschluss" (,always-on") bieten, indem der paketvermittelte Betrieb in GSM-Netzen eingeführt wird. Dienste mit diesen Merkmalen werden beim Testen und Vorbereiten des künftigen 3G-Marktes eindeutig eine wichtige Rolle spielen. GSM-Geräte mit GPRS-Funktion gibt es heute bereits auf dem Markt.

Kurz, die 3G-Technologie scheint heute trotz erwiesener technischer Schwierigkeiten (Anrufausfälle, Probleme mit der Gerätesoftware und unzureichende Batteriekapazität) abgesichert zu sein. Derartige Probleme sind bei der Einführung von Produkten mit erheblichem technischen Innovationsgrad als normal zu betrachten. Hersteller und Betreiber sind sich darin einig, dass vor allem die Interoperabilität der Endgeräte zu gewährleisten ist und arbeiten gemeinsam an der Lösung der Probleme, die sich aus noch offenen Optionen der 3GPP-Normen ergeben.

2.3. Der Markt für 3G-Dienste

In Europa stehen 3G-Dienste auf kommerzieller Basis bislang nicht zur Verfügung, abgesehen von den kleinen Pilotversuchen auf der Insel Man und in Monaco. Dies wurde als ,Verzögerung" und Alarmsignal für Europa betrachtet, das beim Übergang zu Datendiensten in der Mobilkommunikation nicht voranschreitet. In der relevanten Entscheidung der EU [9] werden jedoch die nationalen Behörden lediglich aufgefordert, Lizenzbedingungen einzuführen, die es den Betreibern gestatten, spätestens Anfang 2002 kommerzielle 3G-Dienste einzuführen, falls sie dies wünschen. Die Entscheidung gab keine bestimmten Termine für die Aufnahme von 3G-Diensten vor.

[9] Entscheidung 128/1999/EG. Vgl. http://europa.eu.int/information_society/topics/telecoms/radiospec/mobile/legislation/index_en.htm.

In der übrigen Welt wurden 3G-Dienste auf kommerzieller Basis nur in Japan eingeführt, wo es im Raum Tokio seit Oktober 2001 kommerzielle 3G-Dienste gibt. Bis Ende April 2002 hatten 3G-Dienste rund 106.000 Abonnenten gefunden. Zuverlässige Schlussfolgerungen lassen sich jedoch erst ziehen, wenn alle Großstadtgebiete abgedeckt sind und 3G-Nutzer über die Roaming-Funktion des neuen Dienstangebots verfügen. Zu beachten ist ferner, dass in Japan Datendienstangebote über 2,5G-Anschaltenetze, z.B. für erweiterter Nachrichtenübermittlung einschließlich Festbildübertragung von Geräten mit eingebauter Kamera aus, von den Verbrauchern überaus gut aufgenommen zu werden scheinen, wie der rasche Anstieg der Zahl der Nutzer dieser Dienste zeigt.

Es gibt mehrere positive Anzeichen dafür, dass der Übergang zu einer datenorientierten Dienstumgebung unmittelbar bevorsteht. Die Nachfrage nach 3G-Diensten dürfte steigen, sobald sie auf kommerzieller Basis eingeführt sind, wie von mehreren 3G-Lizenznehmern für die zweite Jahreshälfte 2002 angekündigt.

Das Wachstum des SMS-Verkehrs hält unverändert an; die Betreiber haben den Anteil ihrer Einnahmen aus diesem Dienst konsolidiert [10]. SMS ist der einzige Datendienst, der gegenwärtig in Europa auf breiter Basis mit der derzeitigen Mobilfunkgeneration bereitsteht. Seine breite Akzeptanz als ,üblicher" Bestandteil des 2G-Dienstepakets lässt eine starke Nachfrage nach höher entwickelten Nachrichtendiensten der dritten Generation erwarten. Alle Betreiber setzen sich mit der nächsten Generation von Nachrichtenübertragungsdiensten auseinander, die die Möglichkeit bieten wird, multimediale Objekte wie Bilder, Audioclips oder Klingeltöne als Anlage zu übermitteln.

[10] Die monatlichen Zahlen für den SMS-Verkehr in Europa sind von rund 4 Milliarden im Januar 2000 auf 30 Milliarden im Dezember 2001 gestiegen. Aktuelle Prognosen verheißen ein stetiges Wachstum.

Sodann ist die Zahl der europäischen GSM-Betreiber, die GPRS-Dienste anbieten können, bis Januar 2002 auf über 50 angestiegen, wenngleich sie sich mit der Werbung und Unterstützung für dieses neue Dienstmerkmal bislang noch zurückhalten. Mit der Verfügbarkeit von GPRS-Geräten dürfte eine positive Reaktion auf die Akzeptanz der neuen, über GPRS angebotenen Dienste nicht ausbleiben.

Ferner stehen nun ,i-mode"-Dienste (Datendienste über GSM-Netze mit GPRS) in zwei Mitgliedstaaten (Deutschland und den Niederlanden) auf kommerzieller Basis zur Verfügung und wurden in einem weiteren (Belgien) angekündigt. Dies spricht für das Vertrauen in das 2,5G-Dienstangebot, wenn man berücksichtigt, dass die Betreiber das Risiko der Vermarktung von Diensten eingehen, die spezielle Endgeräte erfordern.

Und schließlich sprechen Demonstrationen von Anwendungen und Diensten wie Buchen von Reisetickets, Herunterladen von Audio- oder gar Videoclips, Banktransaktionen, von standortgebundenen Diensten [11] und häufig einer Kombination dieser Möglichkeiten für das ständige Bestreben, komplexe Anwendungen zu entwickeln.

[11] Diese Dienste werden sich auf die Standortinformationen des Nutzers stützen, die entweder über das Mobilfunknetz selbst oder über Satelliten-Navigationssysteme wie das künftige europäische System GALILEO abgerufen werden.

Beachtliche Fortschritte bei der Entwicklung der Mobilkommunikation der dritten Generation zeichneten sich im vergangenen Jahr ab; diese Tendenz dürfte sich in der zweiten Jahreshälfte 2002 bestätigen. Zufallsstichproben der öffentlichen Ankündigungen europäischer 3G-Lizenznehmer haben ergeben, dass ein Großteil von ihnen hofft oder beabsichtigt, kommerzielle 3G-Dienste bis Ende 2002 einzuführen; andere sehen dies für 2003 oder später vor. Mittlerweile stehen 2,5G-Anschaltenetze zur Verfügung, wenngleich die Angebote an kommerziellen Diensten noch begrenzt sind. Es wäre verfrüht zu beurteilen, inwieweit 2,5G eine für die Entwicklung eines Massenmarktes für Datendienste notwendige Übergangsgeneration ist, wie viele Beobachter meinen. Die Strategien der Betreiber sind unterschiedlich; einige streben möglicherweise eine frühzeitige Einführung eines 3G-Dienstangebots an, um vor allem die Nachfrage der geschäftlichen Nutzer nach mobilem Datenzugang mit relativ hoher Geschwindigkeit zu bedienen.

2.4. Rechtliche Rahmenbedingungen

Zu Beginn des Jahres 2002 hatten alle Mitgliedstaaten ihre Lizenzvergabeverfahren für 3G-Dienste abgeschlossen oder zumindest eingeleitet, wie in den Rechtsvorschriften der EU vorgesehen. Mit Ausnahme zweier Länder (Frankreich und Irland), wo das Verfahren noch läuft, haben mittlerweile alle Länder 3G-Lizenzen vergeben. Bis zum 3. Quartal 2002 werden in der EU 61 3G-Lizenzen erteilt worden sein [12].

[12] Darüber hinaus haben mehrere Beitrittsländer das 3G-Lizenzvergabeverfahren abgeschlossen bzw. eingeleitet.

Bei den Lizenzvergabeverfahren des letzten Jahres zeichneten sich mehrere Tendenzen ab:

Von den fünf Mitgliedstaaten, die seit der letzten 3G-Mitteilung Lizenzen vergeben haben, konnten vier (Frankreich, Belgien, Griechenland und Luxemburg) nicht genügend Interessenten für alle angebotenen Lizenzen finden; diese Tendenz dürfte sich bei den noch laufenden Verfahren in Frankreich und Irland bestätigen. Somit wird in fünf Mitgliedstaaten ein Teil des für 3G bereitgestellten Frequenzspektrums vorläufig ungenutzt bleiben.

Was die Bedingungen für 3G-Lizenzen betrifft, mussten die Verpflichtungen zum Netzaufbau in den Ländern überprüft werden, in denen eine vorgeschriebene frühe Versorgung unvereinbar war mit der Verfügbarkeit an Geräten oder der konkreten Möglichkeit des Netzaufbaus für die Betreiber. In Spanien, Portugal und Belgien führte dies zu einem Aufschub der Netzaufbautermine, teilweise in Verbindung mit einem Verfahren zur Neubewertung der Lage, um neue Versorgungstermine vorzugeben. In anderen Mitgliedstaaten (Schweden und Finnland) hielten sich die Betreiber zwar an die Aufbauverpflichtungen, richteten jedoch nur minimale Netzkonfigurationen ein, die sich eher für experimentelle Zwecke als für kommerzielle Dienste eignen. In den meisten Mitgliedstaaten gelten spätere Versorgungstermine, daher erübrigt sich eine Überprüfung dieser Verpflichtungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt.

In Frankreich wurde, nachdem das Lizenzvergabeverfahren teilweise abgeschlossen war, die Lizenzgebühr erheblich gesenkt und die Zahlungsweise geändert, um die Zahlungen stärker an den künftigen Umsatz zu koppeln. Italien zieht eine Verkürzung der Laufzeit der Lizenz (von 15 auf 20 Jahre) in Erwägung. Spanien nahm zwei jährliche Anpassungen der Frequenzreservierungsgebühren vor, die sich maßgebend auf die Geschäftsentwicklung des Betreibers auswirkten.

Daraus ergibt sich, dass zum Abschluss des Lizenzvergabeverfahrens in der Gemeinschaft in allen Mitgliedstaaten offenbar genügend 3G-Lizenznehmer vorhanden sind, um die Entwicklung eines wettbewerbsorientierten Umfelds zu ermöglichen. In einigen Mitgliedstaaten wurden jedoch die ursprünglichen Lizenzbedingungen geändert.

3. Wege zur allgemeinen Verbreitung der Mobilkommunikation der dritten Generation: Herausforderungen und Lösungen

Die Kommission steht mit allen Beteiligten im ständigen Gespräch über eine Vielzahl von Fragen im Zusammenhang mit der Verbreitung der Mobilkommunikation der dritten Generation und hat entsprechend ihrer Mitteilung vom letzten Jahr eine Reihe von Maßnahmen ergriffen.

In diesem Dialog zeichnet sich ein allgemeiner Konsens in folgenden Punkten ab:

* In dieser kritischen Phase des 3G-Aufbaus ist es unverzichtbar, dass die Marktkräfte wirken können und dass sich die Marktteilnehmer den üblichen Herausforderungen der technologischen der Entwicklung stellen. Staatliche Eingriffe sind nicht zu erwarten und auch nicht notwendig. Die Marktteilnehmer sind bereit, Verantwortung zu übernehmen, und haben dies auch bisher schon getan. Eingriffe in das finanzielle Umfeld sind nicht Sache der öffentlichen Hand; diese kann jedoch mit ihren Maßnahmen dazu beitragen, das Vertrauen in die Branche zu stärken. [13]

[13] Eine Unterstützung durch öffentliche Banken wie die EIB findet zwar statt, ist aber gering. Die Bedeutung solcher Hilfen liegt weniger in ihrem Anteil an der Gesamtinvestition als vielmehr ihrer Signalwirkung zur Stärkung des Vertrauens in die Branche.

* Das langfristige Ziel der Etablierung der dritten Generation als eine der Dienstleistungsplattformen einer entfalteten Informationsgesellschaft wird angenommen und unterstützt. Die Bekräftigung dieses Ziels und des europäischen Engagements wird dabei helfen, das Vertrauen in die Branche wieder herzustellen.

* Kurzfristige Lösungen gibt es nicht, denn die Verbreitung der Mobilkommunikation der dritten Generation ist ein Entwicklungsprozess, der nicht nur des engagierten Einsatzes aller direkt Beteiligten bedarf, sondern auch von der dauerhaften Unterstützung der Behörden und deren aufgeschlossenem Herangehen an die Lösung der Probleme abhängt.

Auf dieser Grundlage hat die Kommission drei Handlungsschwerpunkte ausgearbeitet, um einerseits die Branche zu unterstützen und andererseits ihre dauerhafte Unterstützung und ihr Engagement zur Erreichung des angestrebten 3G-Ausbaus zu demonstrieren.

* Gefragt sind stabile rechtliche Rahmenbedingungen. Regulierungsmaßnahmen sollen im Interesse der Verbraucher für einheitliche und transparente Bedingungen sorgen. Die Bestimmungen des neuen EU-Rechtsrahmens sind auf sich verändernde Märkte und Technologien zugeschnitten worden und sollten in dieser sensiblen Phase zur Förderung des 3G-Aufbaus genutzt werden.

* Kurz- und mittelfristig wurden bestimmte Probleme festgestellt, zu deren Lösung eine vorausschauende Unterstützung und Förderung durch die Gemeinschaft hilfreich ist.

* Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit der dritten Generation sind Lehren zu ziehen und längerfristige Initiativen in Angriff zu nehmen, die sich letztlich sowohl für den 3G-Aufbau als auch ähnliche Vorhaben als nützlich erweisen. Dieser Punkt ist im Hinblick auf die Anstehende EU-Erweiterung von besonderer Bedeutung.

Eine bessere europaweite Abstimmung und eine weitergehende politische Koordinierung sind erforderlich, um die gegenwärtigen Schwierigkeiten beim 3G-Aufbau zu überwinden und das Vorgehen bei den auf Funkfrequenzen beruhenden Technologien und Diensten der Zukunft zu klären. Nach dem derzeitigen Rechtsrahmen sind die Mitgliedstaaten bei der Vergabe der Funkfrequenzen an 3G-Betreiber sehr verschieden vorgegangen (Versteigerung, Auswahlwettbewerb oder gemischte Verfahren) und haben eine Vielzahl unterschiedlicher Auflagen erteilt. Daher muss die gegenwärtige Situation, in der die Betreiber mit 15 unterschiedlichen Regelungen konfrontiert sind, genau beobachtet werden, um eine Aushöhlung des Binnenmarktes für Mobilkommunikationsdienste zu verhindern. Derzeit wird im Auftrag der Kommission hierzu eine Studie angefertigt. [14]

[14] Studie ,Vergleichende Bewertung der Lizenzregelungen für die Mobilkommunikation der dritten Generation innerhalb der EU und deren Auswirkungen auf den Mobilkommunikationsmarkt".

Die Verabschiedung des neuen EU-Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation und der Frequenzentscheidung [15] stellt einen bedeutenden Schritt zur Gewährleistung EU-weit einheitlicher Regelungen für drahtlose Kommunikationsdienste dar. Dem in der neuen Rahmenrichtlinie vorgesehenen Transparenz- und Koordinierungsmechanismus kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu.

[15] Der neue Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation und die Frequenzentscheidung sind am 24. April 2002 in Kraft getreten, siehe ABl. L 108 vom 24.4.2002. Der neue Rechtsrahmen gilt nach einer 15-monatigen Übergangsfrist, in der er von den Mitgliedstaaten umzusetzen ist. Die Frequenzentscheidung gilt unmittelbar.

Die Frequenzentscheidung schafft einen allgemeinen Politik- und Verfahrensrahmen auf EU-Ebene für die Erörterung von Funkfrequenzfragen sowie für alle anderen gemeinschaftlichen Politikbereiche, in denen die Nutzung von Funkfrequenzen erforderlich ist (vor allem Telekommunikation, Verkehr, Rundfunk, Raumfahrt und Forschung). Durch die Schaffung zweier neuer Gremien (Gruppe für Frequenzpolitik und Funkfrequenzausschuss) im Zusammenhang mit dieser Entscheidung soll sichergestellt werden, dass das Vorgehen der Mitgliedstaaten frühzeitig abgestimmt wird.

3.1. Stabilität der rechtlichen Rahmenbedingungen

In Abwägung der Vor- und Nachteile einer strengen Handhabung der Bedingungen in den bereits erteilten 3G-Lizenzen ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass die Lizenzbedingungen grundsätzlich nicht geändert werden sollten, weil mit vorhersehbaren Rahmenbedingungen der Branche am besten gedient ist. Nur unter vorhersehbaren Bedingungen können verlässliche Geschäftspläne aufgestellt und zur Investitionsbeschaffung glaubwürdig dargelegt werden.

Eine Änderung der Lizenzbedingungen sollte nur dann vorgenommen werden, wenn sich das Umfeld in unvorhersehbarer Weise gewandelt hat und die Änderung darüber hinaus verhältnismäßig, transparent und nicht-diskriminierend ist. Überdies sollten die Mitgliedstaaten im Fall vorgesehener Änderungen einheitlich vorgehen und sich dazu auf den neuen Rechtsrahmen stützen.

Wie die vorstehende Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Mobilkommunikation der dritten Generation zeigt, sind zur Wahrung eines vorhersehbaren und dennoch ausreichend flexiblen Rahmens mehrere Fragen zu klären:

* In Bezug auf die Aufbauverpflichtungen räumt die Kommission ein, dass sich eine Anpassung der Aufbaumodalitäten als notwendig erweisen kann. Allerdings müssen solche Änderungen in transparenter und objektiver Weise erfolgen. Dazu gehört auch eine öffentliche Konsultation anhand eines gerechtfertigten und begründeten Vorschlags zur Änderung der Versorgungsverpflichtungen, da es dafür unterschiedliche Gründe geben kann (z.B. mangelnde Verfügbarkeit von Geräten oder Verfahrensprobleme bei der Erlangung der Genehmigungen für den Aufbau von Basisstationen). Solche vorgeschlagenen Änderungen sollten außerdem zunächst mit anderen nationalen Verwaltungen in geeigneter Weise erörtert werden, um einen schnellen Informations- und Erfahrungsaustausch zu fördern und um ein EU-weit abgestimmtes Vorgehen zu erleichtern.

* Änderungen der Lizenzlaufzeiten werden von der Kommission nicht als vorrangig zur Lösung der kurzfristigen Probleme betrachtet, weil sie sich eher auf die langfristige Geschäftsentwicklung auswirken, die heute ohnehin nicht genau vorhersehbar ist. EU-weit einheitliche Lizenzlaufzeiten sind zwar grundsätzlich wünschenswert, jedoch besteht in dieser äußerst komplizierten Frage nach Ansicht der Kommission in diesem 3G-Zusammenhang kein dringender Handlungsbedarf.

* Änderungen der Lizenzgebühren und -kosten oder sonstiger Zahlungen im Zusammenhang mit 3G-Lizenzen nach Abschluss der Lizenzvergabe sind aus geschäftlicher Sicht eindeutig kontraproduktiv. Die Aussicht, dass sich die Kosten ändern können, machen jede seriöse Geschäftsplanung zunichte, wogegen natürlich steigende Kosten die Branche zusätzlich belasten würden.

* Über die in den in 3G-Lizenzen festgeschriebenen Lizenzbedingungen hinaus kann es notwendig werden, für in den ursprünglichen Lizenzen nicht vorgesehene Fälle die Regelungen zu präzisieren. Ein solcher Fall ist die gemeinsame Nutzung der Netzinfrastruktur (gNNI), deren Vorteile anfänglich von den Betreibern nicht erkannt wurden, die aber nun als Möglichkeit gesehen werden, um Umweltprobleme zu vermeiden, den Erwerb der Standorten für Basisstationen zu erleichtern und den mit dem Netzaufbau verbundenen Investitionsaufwand zu senken.

* In der im vergangenen Jahr vorgelegten Mitteilung über die 3G-Einführung wurde zu einer breit angelegten Diskussion des gNNI-Potenzials aufgerufen. Anschließend suchte die Kommission das Gespräch mit der Wirtschaft und den Mitgliedstaaten und nutzte dazu sowohl bestehende Foren als auch hochrangige Rundtischgespräche mit Vertretern der Branche [16]. Dieser Dialog trug zur Präzisierung der nationalen Rahmenbedingungen für die gemeinsame Nutzung der Netzinfrastruktur [17] bei, also einer Frage, die bei der Erteilung der 3G-Lizenzen nicht ausdrücklich berücksichtigt worden war. Dadurch konnte allgemeines Einvernehmen hinsichtlich des Umgangs mit der gemeinsamen Nutzung der Netzinfrastruktur erzieht werden, wenngleich auch einige Unterschiede in der Handhabung von gNNI zwischen den Mitgliedstaaten bestehen. Überdies sind die kommerziellen Verhandlungen über die gNNI zwischen den Betreibern noch nicht sehr weit fortgeschritten, und es ist noch zu früh, um abzuschätzen, wie das ganze Potenzial der gNNI von allen Interessenten unter gleichen und fairen Bedingungen ausgeschöpft werden kann. Deshalb ist vorgesehen, weiter mit den nationalen Verwaltungen an einem gemeinsamen Konzept für eine empfehlenswerte gNNI-Praxis zu arbeiten. Die Einhaltung der Wettbewerbsregeln auf den einzelnen Märkten ist hier ebenfalls von Bedeutung.

[16] Die Diskussion fand in den nach dem derzeitigen Rechtsrahmen für die Telekommunikation tätigen Gremien und Ausschüssen statt (nationalen Regulierungsbehörden, Genehmigungsausschuss, ONP-Ausschuss). Zusätzlich wurden zum Thema ,3G" zwei Rundtischgespräche mit den Geschäftsführern von Mobilfunkbetreibern im April 2001 und Mai 2002 durchgeführt.

[17] Informationen über die in den einzelnen Mitgliedsstaaten geltenden Regelungen für die gemeinsame Nutzung der Netzinfrastruktur finden Sie im Web-Angebot der Kommission unter: http://europa.eu.int/information_society/topics/telecoms/radiospec/mobile/index_en.htm.

Unvermeidliche Anpassungen der Lizenzbedingungen (z. B. im Hinblick auf den Netzaufbau) und die Präzisierung der Regelungen für neue Entwicklungen (wie bei der gNNI) liegen in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Allerdings wird die Kommission von den im neuen Rechtsrahmen vorgesehenen Mechanismen Gebrauch machen, die von den Mitgliedstaaten bis Juli 2003 zu schaffen sind. In der im letzen Jahr vorgelegten Mitteilung wurde die Verabschiedung dieses Rechtsrahmens als wichtiger Meilenstein zur Schaffung eines für den Aufbau der 3G-Netze günstigen Umfeldes bezeichnet. In den Anfang 2002 verabschiedeten Rechtsakten wird unterstrichen, dass die nationalen Regulierungsbehörden und die Kommission zusammenarbeiten müssen, um eine einheitliche Anwendung der Vorschriften zu gewährleisten. Alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit 3G-Lizenzen werden in den verschiedenen, durch den neuen Rechtsrahmen und die Frequenzentscheidung geschaffenen Gremien erörtert werden.

Wie Gespräche mit der Branche ergeben haben, gibt es Befürchtungen, dass die Befugnisse, die den nationalen Regulierungsbehörden mit dem neuen Rechtsrahmen übertragen werden, zu einer unzulässigen Regulierung im 3G-Bereich führen könnten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Regulierung nach dem Ansatz des Rechtsrahmen auf die spezifischen Fälle begrenzt wird, in denen die Marktkräfte versagen. Die zu prüfenden Märkte werden nach den Grundsätzen des Wettbewerbsrechts festgestellt und müssen bestimmte Merkmale aufweisen, die ein vorsorgliches Eingreifen der Behörden rechtfertigen. In Erwägung 27 der Rahmenrichtlinie heißt es hierzu, dass für neu entstehende Märkte, auf denen der Marktführer in der Praxis über einen beträchtlichen Marktanteil verfügen dürfte, keine unangemessenen Verpflichtungen auferlegt werden sollten. Die Auferlegung solcher Vorabverpflichtungen könnte nämlich das auf den neuen Märkten gerade erst entstehende Wettbewerbsgefüge in unzulässiger und unnötiger Weise beeinflussen. Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich allerdings kaum vorhersagen, wie sich die Dienste für 3G-Netze entwickeln werden oder wie die Realisierung und das Angebot solcher 3G-Dienste aussehen wird. Viele der über 3G-Netze bereitgestellten Dienste dürften neue oder aufkommende Märkte darstellen.

3.2. Maßnahmen zur Unterstützung der Verbreitung der Mobilkommunikation der dritten Generation

Hindernisse beim physischen Aufbau der Netze

Beim jetzt vordringlichen Aufbau der physischen Netze sehen sich die Betreiber beträchtlichen Problemen gegenüber. In einigen Mitgliedstaaten ist es besonders schwierig geworden, die Genehmigung für die Einrichtung von Basisstationen zu erhalten. Dies könnte den geplanten Aufbau verzögern und zu unerwarteten Kostensteigerungen führen.

Der Grund für diese Schwierigkeiten liegt in den behaupteten gesundheitlichen Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung der Basisstationen und in Umweltbelangen, da viele neue 3G-Masten errichtet werden. In den meisten Mitgliedstaaten werden die einschlägigen Entscheidungen auf regionaler oder sogar lokaler Ebene getroffen, und die entsprechenden Verfahren und Vorschriften unterscheiden sich (z.B. in Bezug auf die Baugenehmigung durch lokale Behörden) beträchtlich. Eine weitere Schwierigkeit für die Betreiber bildet der Nachweis der Einhaltung der nationalen Emissionsvorschriften, die europaweit nicht vereinheitlicht sind. Wegen dieser Schwierigkeiten sind Maßnahmen auf mehreren Ebenen erforderlich.

Die Planungsverfahren auf nationaler und lokaler Ebene fallen als solche nicht unter die Telekom-Rechtsvorschriften der EU. Jedoch regt der neue Rechtsrahmen die Behörden dazu an, Maßnahmen zur Erleichterung des Systemaufbaus zuzulassen, wie etwa die Kolokation und die gemeinsame Nutzung von Einrichtungen. Die Regulierungsbehörden können etwa unter bestimmten Bedingungen die gemeinsame Nutzung von Masten bzw. Standorten vorschreiben. Der praktische Erfahrungsaustausch zwischen Lokalbehörden sollte gefördert werden, damit Lösungen gefunden werden, die sowohl den umweltpolitischen Zielen als auch den Anforderungen der Informationsgesellschaft entsprechen. Andererseits erkennt und begrüßt die Kommission die beträchtlichen Bemühungen der Betreiber um größere Planungstransparenz und um einen frühzeitigen Dialog mit den lokalen Entscheidungsträgern.

Die EU ist seit langem bestrebt, den Schutz der Gesundheit zu gewährleisten und harmonisierte Strahlungswerte festzulegen, die als sicher gelten. 1999 gab der Rat eine Empfehlung zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung durch elektromagnetischen Feldern [18] heraus, die mit internationalen Empfehlungen zu Gesundheitsfragen im Einklang steht. In Ermangelung einer Harmonisierung obliegt es den Mitgliedstaaten, Grenzwerte festzulegen, die sie nach dem Vorsorgeprinzip für angemessen halten. Dies hat in einigen Mitgliedstaaten zu sehr einschränkenden Vorschriften geführt. Kürzlich hat die Kommission einen Bericht [19] veröffentlicht, der die Praktiken in den Mitgliedstaaten zusammenfasst und aus dem hervorgeht, dass nicht nur die Industrie unter der mangelnden Harmonisierung leidet, sondern dass auch der Bürger nicht mehr weiß, was sicher ist und was nicht angesichts der unterschiedlichen Vorgehensweisen. Es muss unbedingt ein Dialog mit den Verwaltungen der Mitgliedstaaten einsetzen, um zu einer Vereinheitlichung der einschlägigen Vorschriften zu gelangen.

[18] Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999, 1999/519/EG. Die in dieser Empfehlung genannten SAR-Werte wurden im Oktober 2001 vom wissenschaftlichen Ausschuss für Toxizität, Ökotoxizität und Umwelt bestätigt.

[19] Bericht über die Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz - 300 GHz); siehe (nur auf englisch): http://europa.eu.int/comm/health/ph/programmes/pollution/implement_rep_en.pdf.

Parallel dazu hat die Kommission gemäß der FuTEE-Richtlinie [20] mit der Entwicklung technischer Spezifikationen für sichere Mobilgeräte begonnen. Diese Spezifikationen - mit Bezug auf die in der Empfehlung des Rates von 1999 genannten Grenzwerte - liegen für Mobilendgeräte in Form harmonisierter Normen [21] vor und sind für Basisstationen beinahe fertig. Daher werden sie bei der Förderung der EU-weiten Rechtskohärenz eine wichtige Rolle spielen. Außerdem hat die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission auf dem Gebiet der Messung elektromagnetischer Felder Arbeiten eingeleitet und Kompetenzen entwickelt, die bei der Entwicklung aufeinander abgestimmter Messverfahren zur Bewertung der von Mobilfunk-Basisstationen ausgehenden Strahlung von Nutzen sein könnten.

[20] Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität, ABl L 91 vom 7.4.1999, S. 10.

[21] Technische Norm EN 50360 für Handgeräte.

Die Kommission sieht es als vordringlich an, zum allgemeinen Bewusstsein und Verständnis für die objektiven Risiken, die mit der Nutzung mobiler Handgeräte und der Basisstationen verbunden sind, beizutragen und Nutzerverbände in die Debatte einzubeziehen. Die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen wurden in zahlreichen Forschungsarbeiten untersucht. Aus all diesen Untersuchungen [22] lässt sich nach dem derzeitigen Stand nicht ableiten, dass die normale Benutzung mobiler Geräte, die die geltenden sicheren Emissionsgrenzwerte einhalten, zu negativen Auswirkungen auf die Gesundheit führt. Dies wurde durch die kürzlich angeforderte und aktualisierte Stellungnahme des wissenschaftlichen Ausschusses der EG bestätigt und entspricht auch den Stellungnahmen anderer internationaler und nationaler wissenschaftlicher Ausschüsse und der WHO. Doch muss weiter untersucht werden, wie die langfristigen Auswirkungen der EMF auf die Allgemeinheit verringert und die Gesamtkörperexposition durch elektromagnetische Felder innerhalb sicherer Grenzen gehalten werden können. Die Kommission bereitet derzeit eine öffentliche Informationskampagne vor, um die Öffentlichkeit stärker für diese Fragen zu sensibilisieren, und wird sich dabei auch um die Mitarbeit der Mitgliedstaaten bemühen.

[22] Siehe etwa Arbeiten im Rahmen des COST-Programms (COST 244, 244a, 281) sowie spezifischer Forschungsprogramme des derzeitigen Fünften Rahmenprogramms.

Insgesamt größere rechtliche und technische Klarheit wird für einen besseren Schutz der Bürger und eine Stärkung ihres Vertrauens sorgen und den Aufbau der Netze erleichtern.

FuT-Tätigkeiten und eEurope: Schwerpunkt auf neue drahtlose Dienste

Wie in ihrer letztjährigen Mitteilung festgestellt, misst die Kommission weiteren Forschungsanstrengungen zur Begleitung der derzeitigen und künftigen Entwicklung des Mobilfunks der dritten Generation große Bedeutung bei. Der Vorschlag der Kommission für das Sechste Rahmenprogramm [23] umfasst wichtige Aktivitäten in dieser Richtung. Das Fünfte Rahmenprogramm hat bereits zu nützlichen Ergebnissen geführt.

[23] Informationen zum Sechsten Forschungsrahmenprogramm finden sich unter http://europa.eu.int/comm/research/fp6/index_en.html.

Die Nutzer werden an einer neuen Generation von Mobilfunkdiensten interessiert sein, die das derzeitige Diensteangebot um nützliche Funktionen ergänzen. Daher leitete die Kommission im Oktober 2001 eine Initiative zu Mobilfunkanwendungen [24] mit dem Ziel ein, neuartige 2,5-3G-Dienste und -Anwendungen zu prüfen und europaweit unterstützende Versuche durchzuführen. Diese Initiative gibt der Industrie die Möglichkeit, gemeinsam einige neuartige 2,5G- und 3G-Mobilfunkdienste und -anwendungen zu entwickeln und zu testen, wichtige Interoperabilitätsfragen zu prüfen und sich auf den Übergang zur neuen Version des Internet-Protokolls (IPv6) einzustellen, wodurch der weiter oben erwähnte Aktionsplan ergänzt wird. Die bisher begonnenen Vorhaben sind vorbereitende Maßnahmen, um die Verbundforschung auf ausgewählten Gebieten wie Rundfunk, Verkehr und Notfälle, Gesundheit, Fremdenverkehr, Inhalt und geschäftliche Anwendungen zu fördern und wichtige allgemeine Aspekte abzudecken, die für die Anfangsphase von 2,5G- und 3G-Diensten relevant sind. Vorgesehen ist, die Ergebnisse dieser Vorhaben der Öffentlichkeit durch regelmäßige Berichte zugänglich zu machen.

[24] Im Rahmen des IST-Programms.

Die Akzeptanz von Mobildiensten einer neuen Generation wird entscheidend von den Inhalten abhängen. In dieser Hinsicht stellen die Informationen des öffentlichen Sektors einen unschätzbaren Wert für den Bürger dar. Daher müssen - wie in der kürzlich herausgegebenen Mitteilung über Informationen des öffentlichen Sektors und dem Vorschlag für eine Richtlinie über die Verwertung und kommerzielle Nutzung von Dokumenten des öffentlichen Sektors [25] erläutert - diese Informationen zugänglich gemacht werden, damit sie als Grundlage für grenzübergreifende Mehrwert-Informationsdienste dienen können. Dieses Ziel wird auch im Zusammenhang mit dem eContent-Programm [26] verfolgt, das auf die Förderung der Produktion mehrsprachiger und kulturell vielfältiger Inhalte und der Dynamik des Marktes für digitale Inhalte in Europa abzielt. Der neuer Aktionsplan eEurope2005 unterstreicht nochmals die Bedeutung der 3G-Dienste und -Inhalte und schlägt Aktionen in diesem Zusammenhang vor.

[25] KOM(2001) 607 endg.; KOM(2002)207, 5.6.2002.

[26] Das Programm ist über einen Zeitraum von 5 Jahren mit Mitteln in Höhe von 100 Mio. Euro ausgestattet. Es soll bis Januar 2005 laufen. Nähere Informationen unter http://www.cordis.lu/econtent/.

Aufdeckung neuer rechtlicher Hindernisse

Sobald 3G-Anwendungen Gestalt annehmen, tauchen neue rechtliche Probleme auf, weil 3G-Dienste in ganz unterschiedliche Bereiche hineinspielen und damit zahlreiche rechtliche Aspekte berühren dürften. Die Kommission wird sich diesen Fragen dann widmen.

Beispielsweise hat die vorhersehbare Nutzung von Mobilgeräten und insbesondere 3G-Diensten für Mikrozahlungen die Frage aufgeworfen, inwieweit Rechtsvorschriften, die für den Banksektor gelten, für den Mobilfunk relevant sind. Diese Rechtsvorschriften, die ohne den Gedanken an Mobilkommunikationsdienste aufgestellt wurden - insbesondere Anwendungen für den Zahlungsverkehr - können eine ernsthafte Belastung bilden und innovative Dienste abschrecken. Die Kommissionsdienststellen prüfen diese Frage derzeit im Hinblick auf die ggf. erforderliche Anpassung der bestehenden Vorschriften.

3.3. Längerfristiges Konzept

Obwohl dem Aufbau von 3G-Systemen unmittelbar größere Hindernisse gegenüberstehen, müssen auch längerfristige Verpflichtungen frühzeitig berücksichtigt werden.

Langfristige Verfügbarkeit von Funkfrequenzen

Ein wichtiger, oft übersehener Erfolg der gemeinschaftlichen Harmonisierung ist die rechtzeitige und tatsächliche Verfügbarkeit harmonisierter Frequenzbänder für den 3G-Betrieb. Ohne dieses gemeinschaftliche Vorgehen hätte nur sehr schwer sichergestellt werden können, dass in ganz Europa die gleichen 3G-Frequenzen für das europaweite Roaming zur Verfügung stehen und größenbedingte Kosteneinsparungen möglich wurden- zwei entscheidende Faktoren, die zum Erfolg des GSM beigetragen haben.

Das in Europa für 3G-Dienste verfügbare Funkspektrum ist das Ergebnis eines Planungsprozesses, der vor 10 Jahren begonnen hatte. Im Hinblick auf die künftige Verfügbarkeit dieser knappen Ressource ist es also nicht voreilig, jetzt mit der Planung zu beginnen, obwohl der 3G-Markt gerade erst im Entstehen begriffen ist. Die Kommission hat diese Vorausplanung im Nachgang zur WRC 2000-Konferenz eingeleitet, auf der bestimmte Funkfrequenzbänder ausgewiesen wurden, die die verschiedenen Regionen für die Zuweisung von Frequenzen über die bereits verfügbaren Bänder hinaus in Betracht ziehen können. Gemäß der UMTS-Entscheidung hat die Kommission die CEPT [27] beauftragt, die erforderlichen technischen Konsultationen durchzuführen, um zu ermitteln, welche Frequenzbänder Europa bevorzugt und welcher Zeitplan für die tatsächliche Verfügbarkeit dieser Bänder ins Auge gefasst werden sollte. Zu diesen ersten beiden Aspekten dürfte noch vor Ende dieses Jahres ein Konsens erreicht werden. Dies unterstreicht das langfristige Engagement der Verwaltungen, ausreichende Funkspektrumressourcen verfügbar zu machen.

[27] Dieser Auftrag wurde der CEPT nach einer Konsultierung des Genehmigungsausschusses (Ref. LC/01/02 rev. 2) am 9. März 2001 erteilt.

Auf dem Weg zu einer flexiblen Nutzung von Frequenzen

Allmählich wächst die Erkenntnis, dass ein flexiblerer Rahmen für die Behandlung der Frequenznutzungsrechte sinnvoll ist und zu einer größeren Liquidität der Investitionen im Funkbereich führt. Diese Frage ist kürzlich im Zusammenhang mit der Debatte über eine mögliche Konsolidierung des 3G-Marktes aufgekommen. Bis jetzt ist das Recht zur Nutzung von Frequenzen an Genehmigungen für Dienste gekoppelt, die nach dem derzeitigen EU-Recht nur eingeschränkt übertragbar sind, sofern die Zahl der Genehmigungen beschränkt wurde. Im Bereich der Telekommunikation kann das Recht zur Nutzung von Frequenzen heute nur indirekt durch Fusionen oder Übernahmen (vorbehaltlich der Wettbewerbsregeln) oder durch die Rückgabe der Lizenz an die Verwaltung übertragen werden. Im letzteren Fall würde sie dann nach dem erforderlichen öffentlichen und offenen Auswahlverfahren als neue Lizenz angeboten werden. Ab Juli 2003 wird es der neue Rechtsrahmen den Mitgliedstaaten gestatten, unter bestimmten Voraussetzungen den Handel mit Frequenzen einzuführen. [28]

[28] Artikel 9 Absatz 3 der Rahmenrichtlinie 2002/21/EG.

Entsprechend den in der Frequenzentscheidung festgelegten Verfahren beabsichtigt die Kommission, mit der Industrie und den nationalen Regulierungsbehörden in einen Dialog über den Sekundärhandel mit Funkfrequenzen und seine Auswirkungen einzutreten. Dabei soll auch über vereinheitlichte Bedingungen für den Handel mit Funkfrequenzen und über die Einführung eines Zeitplans in den einzelnen Mitgliedstaaten diskutiert werden, um Verzerrungen bei der Zuweisung von Frequenzen für Dienste mit EU-weiter Abdeckung oder von gemeinsamem Interesse zu vermeiden.

Der Handel mit Funkfrequenzen kann die Grundlagen der künftigen Frequenzpolitik in der EU verändern. In dieser Hinsicht spielt er auch bei der Ausgestaltung der künftigen 3G-Branche eine wichtige Rolle, obwohl er nicht als kurzfristige Lösung angesehen werden sollte. In Bezug auf neue Lizenzen - z. B. im Zusammenhang mit 3G-Erweiterungsbändern - könnte die Möglichkeit des Handels in Erwägung gezogen werden, auf die bisherigen 3G-Lizenzen ist er nach den geltenden Rechtsvorschriften aber nur beschränkt anwendbar.

3G als offene Dienstumgebung

Das Angebot von 3G-Diensten dürfte völlig vom derzeit vorherrschenden Modell einer Eins-zu-eins-Beziehung zwischen Mobilfunkbetreiber und Kunde abweichen. In der 3G-Welt wird der Ursprung eines großen Teils des durch einen Kunden zugänglichen Dienstprofils nicht mehr zwangsläufig oder vollständig durch einen Betreiber kontrolliert. Innovative Anwendungen oder spezielle Inhalte müssen selbst dann zugänglich bleiben, wenn sie sie ihren Ursprung außerhalb des Netzes eines Betreibers finden oder wenn sie über mehrere Netze verteilt sind. Damit stellt sich das Problem zu gewährleisten, dass die 3G-Plattform eine offene Umgebung mobiler Dienste bildet. Fachleute erwarten größere Schwierigkeiten, wenn sich geschlossene herstellereigene Endgerät- und Netzkonfigurationen durchsetzen sollten. Der Begriff ,Offenheit' reicht angesichts konvergierender Dienstumgebungen (z.B. PC-Anwendungen, die auf mobilen Handgeräten laufen) über 3G hinaus. In diesem Zusammenhang wird Offenheit zu einem Schlüsselfaktor der Konvergenz.

Für Mobilfunksysteme der dritten Generation muss die Offenheit auf verschiedenen Ebenen gewährleistet werden. So müssen etwa Anwendungsentwickler die Möglichkeiten der von vielen verschiedenen Herstellern entworfenen Handgeräte berücksichtigen. Unterschiedliche Betriebssysteme, unter denen die Endgeräte laufen, die Wahl eines Browsers und die mangelnde Standardisierung Java-fähiger Endgeräte sind einige der möglichen Hindernisse beim Entwurf von Anwendungen, die auf einem breiten Spektrum von Handgeräten laufen sollen, und für die Möglichkeit, spezielle Inhalte zu verarbeiten. Die Schnittstellenspezifikationen müssen auf jeden Fall offen und transparent gehalten werden, um diese Hindernisse zu minimieren. Auf Netzebene liegt die Schwierigkeit darin, dass ein Teil der zur Unterstützung komplexer Anwendungen erforderlichen Intelligenz netzresident ist. Dies bringt die Gefahr mit sich, dass herstellereigene Netzarchitekturen zu Stolpersteinen für Anwendungsentwickler werden.

Die Kommission konnte feststellen, dass sich die Branche dieses Problems bewusst ist und sich um Lösungen bemüht. Außerdem wird die Kommission durch die Normungstätigkeiten optimistisch gestimmt, die derzeit im Rahmen von 3GPP mit dem Ziel laufen, die Grundlagen für einen Zugang zu offenen Diensten zu legen. Die Hersteller haben mehrere Initiativen wie etwa die ,Offene Mobile Architektur' (OMA) eingeleitet, deren Auswirkungen davon abhängen werden, wie viel Unterstützung sie von den Anbietern im Allgemeinen und den Betreibern im Besonderen erhalten. In diesem Zusammenhang nimmt die Kommission auch die vom GSM-Verband eingeleitete ,M-Service-Initiative' zur Kenntnis. Beide Initiativen zusammen können zu einer beachtlichen Synergie führen.

Die Bewegung von 3G hin zu einem Internet-gestützten Netzkonzept wird es leichter möglich machen, das Merkmal ,offener Dienst' beizubehalten, auch im Hinblick darauf, dass 3G die unterschiedlichen drahtlosen oder festen Zugangsplattformen zusammenbringt, die eine voll entwickelte Informationsgesellschaft kennzeichnen sollten. Dies wird Thema eines weiteren Berichts der Kommission sein, der vom Europäischen Rat in Barcelona angefordert wurde.

Die Kommission wird die Entwicklung der Wertschöpfungskette im Zusammenhang mit 3G-Diensten genau beobachten und eventuell einschreiten, wenn die Entwicklung von 3G hin zu einer offenen und wettbewerbsorientierten Dienstumgebung durch herstellereigene Lösungen einzelner Akteure bedroht werden sollte. Dabei wird sie die Rolle aller betroffenen Parteien berücksichtigen, auch derjenigen, die der Mobilfunkbranche Inhalte oder Anwendungen liefern.

4. Schlussfolgerungen

Nach Auffassung der Kommission ist Europa auf wirtschaftlich tragfähige innovative Drahtlossysteme einschließlich 3G angewiesen, um die in Lissabon gesetzten Ziele einer wettbewerbsfähigen wissensgestützten Wirtschaft und der Verwirklichung der Informationsgesellschaft zu erreichen.

Nach fortwährenden Bestrebungen zur Entwicklung der Mobilkommunikation der dritten Generation und Vorarbeiten zur Einführung einer neuen Generation von Drahtlosdiensten wurde schließlich mit dem Aufbau von Netzen begonnen, wobei sich ein bedeutendes Marktpotenzial abzeichnet, wenngleich nach wie vor Unsicherheiten hinsichtlich seiner konkreten Entwicklung bestehen.

Abgesehen von einer allgemeinen Belebung der Konjunktur, zu der die Mobilfunkbranche einschließlich 3G wesentlich beitragen könnte, ist dieser am besten gedient, wenn sie die Entwicklung vom Markt steuern lässt und einen gesunden Wettbewerb gestattet, so dass neue Produkte entstehen, die den Verbraucher anziehen. Behörden einschließlich der Kommission können jedoch das Vertrauen in die Branche stärken, indem sie vorhersehbare und sichere rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, die im Interesse der Verbraucher den Wettbewerb auf dem Markt ermöglichen.

Kurzfristig können die Behörden helfen, um die Schwierigkeiten beim physischen Aufbau von Netzen zu überwinden, indem sie die Bedingungen für den Erwerb von Standorten für Basisstationen vereinheitlichen und die entsprechenden Verfahren beschleunigen. Ferner können sie Maßnahmen zur Aufklärung über die sichere Nutzung von Mobilfunkgeräten fördern.

Längerfristig kann der Mangel an Harmonisierung der 3G-Lizenzbedingungen und der Vergabe in der Europäischen Union ein Hindernis für die Integration in den Binnenmarkt für Telekommunikation darstellen und zu Marktverzerrungen und Unsicherheiten führen. Dies ist künftig nach Möglichkeit zu vermeiden, wobei insbesondere zu berücksichtigen ist, dass der EU in Kürze weitere Länder beitreten werden.

Die Kommission gedenkt, anhand des neuen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation gemeinsam mit den nationalen Behörden neue harmonisierte Konzepte der Lizenzvergabe und Erteilung von Rechten zur Nutzung des Frequenzspektrums für neue 3G-Lizenzen und andere drahtlose Anwendungen zu entwickeln.

Bis der Markt voll anspricht, ist die Einführung der Mobilkommunikation der dritten Generation ein fortlaufender Prozess, der die ständige Aufmerksamkeit der Behörden erfordert und verdient. Es gibt keine einfachen Lösungen für die Herausforderungen, die vor uns liegen; die Mobilkommunikation der dritten Generation hat jedoch eine hinreichende Dynamik entwickelt, um die derzeitigen Schwierigkeiten zu überwinden. In dieser Hinsicht ist die Kommission nach wie vor zuversichtlich.

ANHANG 1

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

3G - Übersichtsschema

ANHANG 2

GLOSSAR

ARPU // Durchschnittlicher Umsatz pro Kunde (Average Revenue Per User)

CEPT // Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post- und Fernmeldewesen (Conférence Européenne des Postes et Télécommunications)

EMF // Elektromagnetische Felder

GPRS // Paketvermittelte Funkkommunikation (General Packet Radio Service)

GSM // Globales System für die Mobilkommunikation

IP // Internet-Protokoll

IST // Technologien für die Informationsgesellschaft (Information Society Technologies), ein EU-Programm

MP3 // Kompressionsstandard für Musikdaten

gNNI // Gemeinsame Nutzung der Netzinfrastruktur

OMA // Offene mobile Architektur

PDA // Persönlicher digitaler Assistent

FTE // Forschung und technologische Entwicklung

SMS // Kurznachrichtendienst (Short Messaging Service)

TMT // Telekom, Medien, Technologie

UMTS // Universelles Mobiltelekommunikationssystem

WRC // Weltfunkkonferenz (World Radiocommunications Conference)

2G // GSM (in Europa)

2.5G // GPRS und EDGE (in Europa)

3G // Systeme und Dienste, die sich auf die IMT-2000-Normenfamilie der ITU stützen

3GPP // 3rd Generation Partnership Project, eine Normungsinitiative