52002DC0263

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuss der Regionen - eEurope 2005: Eine Informationsgesellschaft für alle - Aktionsplan zur Vorlage im Hinblick auf den Europäischen Rat von Sevilla am 21./22. Juni 2002 /* KOM/2002/0263 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN - eEurope 2005: Eine Informationsgesellschaft für alle - Aktionsplan zur Vorlage im Hinblick auf den Europäischen Rat von Sevilla am 21./22. Juni 2002

Zusammenfassung

Dieser Aktionsplan soll zu einem Umfeld führen, das private Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen begünstigt, sowie zu einer Steigerung der Produktivität und moderneren öffentlichen Dienstleistungen, und jedem die Möglichkeit zur Teilnahme an der globalen Informationsgesellschaft geben. Ziel von eEurope 2005 ist daher die Förderung sicherer Dienste, Anwendungen und Inhalte auf der Grundlage einer weithin zugänglichen Breitband-Infrastruktur.

I.

Der Europäische Rat von Barcelona forderte die Kommission auf, einen Aktionsplan eEurope aufzustellen, bei dem die Schwerpunkte darauf liegen sollten, dass ,bis 2005 in der gesamten Union Breitbandnetze in weitem Umfang verfügbar sind und genutzt werden und dass das Internet-Protokoll IPv6 verstärkt zur Anwendung gelangt ... und auf der Sicherheit von Netzen und Information sowie auf eGovernment, eLearning, eHealth und eBusiness" [1].

[1] Europäischer Rat von Barcelona, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Absatz 40 (http://ue.eu.int/de/Info/eurocouncil/index.htm).

Dieser Aktionsplan wird auf den Aktionsplan eEurope 2002 folgen, der im Juni 2000 vom Europäischen Rat in Feira verabschiedet wurde. eEurope ist Teil der Lissabonner Strategie, Europa bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum der Welt mit mehr Arbeitsplätzen und besserem sozialem Zusammenhalt zu machen.

eEurope 2002 hat durch die gemeinsamen Bemühungen aller interessierten Kreise bereits zu wesentlichen Veränderungen geführt und dafür gesorgt, dass mehr Bürger und Unternehmen ans Internet angeschlossen sind. Der Aktionsplan hat das rechtliche Umfeld für Kommunikationsnetze und -dienste und den elektronischen Geschäftsverkehr umgestaltet und das Tor zu neuen Generationen mobiler und multimedialer Dienste aufgestoßen. Er bietet den Menschen die Gelegenheit, an der Gesellschaft teilzunehmen, und hilft den Arbeitskräften beim Erwerb der in einer wissensgestützten Wirtschaft erforderlichen Qualifikationen. Er bringt Computer und das Internet in der ganzen Union in die Schulen, Regierungen und Behörden ans Netz und schärft das Bewusstsein dafür, dass die Online-Welt sicherer werden muss.

II.

Die Informationsgesellschaft besitzt ein großes, unausgeschöpftes Potenzial zur Verbesserung der Produktivität und der Lebensqualität. Dieses Potenzial wächst aufgrund der technologischen Entwicklungen Breitband und plattformunabhängiger Zugang, d.h. der Möglichkeit, sich nicht nur über den PC, sondern z.B. auch das Digitalfernsehen oder 3G-Geräte an das Internet anzuschließen. Diese Entwicklungen bieten beachtliche wirtschaftliche und soziale Chancen. Neue Dienste, Anwendungen und Inhalte werden neue Märkte schaffen und die Mittel zur Verbesserung der Produktivität und damit mehr Wachstum und Beschäftigung in der gesamten Wirtschaft bereitstellen. Außerdem geben sie den Bürgern einen bequemeren Zugang zu Informations- und Kommunikationsinstrumenten.

Die meisten Dienste liefert der Markt. Die Entwicklung neuer Dienste erfordert umfangreiche Investitionen, von denen die meisten aus der Privatwirtschaft kommen. Dabei gibt es jedoch ein Problem: Fortschrittlichere multimediale Dienste werden nur finanziert, wenn Breitbandnetze vorhanden sind, auf denen sie laufen können, während Breitbandnetze ihrerseits nur finanziert werden, wenn neue Dienste bereitstehen, die diese Netze nutzen wollen. Es sind Maßnahmen zur Förderung von Diensten und Infrastruktur erforderlich, um eine Dynamik zu erzeugen, bei der das Wachstum der einen Seite das der anderen begünstigt. Die Entwicklung von Diensten und der Aufbau von Infrastrukturen obliegt weitgehend der Privatwirtschaft; eEurope wird ein günstiges Umfeld für private Investitionen schaffen. Dies bedeutet nicht nur die Entwicklung eines Rechtsrahmens zur Förderung von Investitionen, sondern auch Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage und damit zur Reduzierung der Ungewissheit bei privaten Investoren.

eEurope 2005 widmet sich durch eine Reihe von Maßnahmen beiden Seiten des Problems gleichzeitig. Auf der Nachfrageseite sollen Maßnahmen zu elektronischen Behördendiensten, Online-Gesundheitsfürsorge, elektronischem Lernen und elektronischem Geschäftsverkehr die Entwicklung neuer Dienste fördern. Öffentliche Stellen können nicht nur den Bürgern bessere und billigere Dienstleistungen bieten, sondern auch ihre Kaufkraft nutzen, um die Nachfrage zu bündeln und so einen entscheidenden Anstoß für neue Netze zu geben. Auf der Angebotsseite sollten Maßnahmen zu Breitband und Sicherheit den Ausbau der Infrastruktur voranbringen.

Die Lissabonner Strategie beinhaltet nicht nur Produktivität und Wachstum, sondern auch Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt. eEurope 2005 stellt den Nutzer in den Mittelpunkt. Der Aktionsplan wird zu einer stärkeren Teilnahme führen, neue Möglichkeiten für alle eröffnen und bessere Qualifikationen bewirken. Alle Handlungsschwerpunkte von eEurope umfassen Maßnahmen zur ,elektronischen Eingliederung'. Wichtig ist hierfür eine von der Plattform unabhängige Bereitstellung von Diensten. Es wird allgemein anerkannt, dass nicht jeder einen PC haben will. Damit niemand ausgeschlossen wird, muss sichergestellt werden, dass Dienstleistungen, insbesondere netzgestützte Behördendienste, über unterschiedliche Endgeräte wie Fernsehgeräte oder Mobiltelefone zugänglich sind.

III.

Der Aktionsplan eEurope stützt sich auf zwei Gruppen von Aktionen, die sich gegenseitig verstärken. Einerseits zielt er auf die Förderung von Diensten, Anwendungen und Inhalten, die sowohl netzgestützte Behördendienste als auch den elektronischem Geschäftsverkehr umfassen, andererseits behandelt er die zugrundeliegende Breitband-Infrastruktur und Sicherheitsfragen.

Der Aktionsplan umfasst vier getrennte, aber miteinander verbundene Instrumente.

Erstens politische Maßnahmen zur Überprüfung und Anpassung der nationalen und europäischen Rechtsvorschriften. Die Rechtsvorschriften dürfen neue Dienste nicht unnötig behindern; die Maßnahmen müssen den Wettbewerb und die Interoperabilität stärken, den Zugang zu unterschiedlichen Netzen verbessern und die Führungskraft der Politik beweisen. eEurope 2005 zeigt die Bereiche auf, in denen die Politik einen Mehrwert liefern kann, und beschränkt sich daher auf relativ wenige Maßnahmen in vordringlichen Bereichen. Einige wichtige Ziele sind folgende:

* Breitbandanschlüsse für öffentliche Verwaltungen, Schulen und das Gesundheitswesen

* Interaktive öffentliche Dienste, die allen zugänglich sind und über vielerlei Plattformen angeboten werden

* Bereitstellung von Online-Gesundheitsdiensten

* Beseitigung von Schranken, die die Einführung von Breitbandnetzen behindern

* Überprüfung der Rechtsvorschriften, die einen Einfluss auf den elektronischen Geschäftsverkehr haben

* Bildung eines Sonderstabs für Computer- und Netzsicherheit

Zweitens wird eEurope den Austausch von Erfahrungen, guten Verfahren und Vorzeigeprojekten, aber auch das Lernen aus Fehlschlägen erleichtern. Es werden Projekte gestartet, um die Ausbreitung hoch entwickelter Anwendungen und Infrastruktur zu beschleunigen.

Drittens dient eine vergleichende Bewertung der Fortschritte bei der Erreichung der Ziele und der politischen Konzepte einer Überwachung und besseren Ausrichtung der politischen Maßnahmen.

Viertens wird eine umfassende Koordinierung aller Politikbereiche zu Synergien zwischen den vorgeschlagenen Maßnahmen führen. Eine Lenkungsgruppe wird für einen besseren Überblick über politische Entwicklungen und einen guten Informationsaustausch zwischen Entscheidungsträgern auf nationaler und europäischer Ebene und der Privatwirtschaft sorgen. Diese Lenkungsgruppe würde auch eine frühzeitige Beteiligung der Beitrittsländer ermöglichen.

IV.

Mit diesem Aktionsplan wird den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, einige weit reichende Verpflichtungen einzugehen. Er stellt eine Einladung an die Privatwirtschaft dar, mit der Kommission und den Mitgliedstaaten zur Erfuellung der Ziele von eEurope zusammenzuarbeiten. Er erläutert die Initiativen, die die Kommission ergreifen wird oder zu ergreifen beabsichtigt. Insgesamt schafft der Aktionsplan die Voraussetzungen dafür, dass sich Europa den Fragen der Informationsgesellschaft politisch auf koordinierte Weise widmet. Der Aktionsplan eEurope sollte als Kernelement der Lissabonner Strategie bestätigt werden. Im Erfolgsfall wird er wesentlich zu Wachstum und Produktivität, Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt in Europa beitragen.

Es wird erwartet, dass der Europäische Rat in Sevilla einen Aktionsplan genehmigt und den Rat und das Europäische Parlament auffordert, so rasch wie möglich die für seine Umsetzung erforderlichen Rechts- und Haushaltsinstrumente zu verabschieden.

INHALT

1. Ziele

2. Konzept

3. Die Maßnahmen

3.1. Konzeptionelle Maßnahmen

3.1.1. Moderne öffentliche Online-Dienste

3.1.2. Ein dynamisches Umfeld für den elektronischen Geschäftsverkehr

3.1.3. Eine sichere Informationsinfrastruktur

3.1.4. Breitband

3.2. Entwicklung, Analyse und Verbreitung guter Praktiken

3.3. Leistungsvergleich (Benchmarking)

3.4. Verfahren zur Koordinierung der mit der Informationsgesellschaft verbundenen politischen Konzepte

3.5. Finanzierung

4. Schlussfolgerungen

1. Ziele

Der Europäische Rat von Barcelona forderte die Kommission auf, einen Aktionsplan eEurope aufzustellen, bei dem die Schwerpunkte

darauf liegen, dass ,bis 2005 in der gesamten Union Breitbandnetze in weitem Umfang verfügbar sind und genutzt werden und dass das Internet-Protokoll IPv6 verstärkt zur Anwendung gelangt ... und auf der Sicherheit von Netzen und Information sowie auf eGovernment, eLearning, eHealth und eBusiness" [2].

[2] Europäischer Rat von Barcelona, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Absatz 40 (http://ue.eu.int/de/Info/eurocouncil/index.htm).

Dieser Aktionsplan wird auf den Aktionsplan eEurope 2002 folgen, der im Juni 2000 vom Europäischen Rat in Feira verabschiedet wurde. eEurope 2002 ist Teil der Lissabonner Strategie, Europa bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum der Welt mit mehr Arbeitsplätzen und besserem sozialem Zusammenhalt zu machen. Er wurde durch die Initiative eEurope+ [3] ergänzt, die die Beitrittsländer auf die Aufforderung des Europäischen Rates hin, die Lissabonner Strategie zu übernehmen, eingeleitet hatten. Viele der Ziele von eEurope 2002 sind bereits verwirklicht; die restlichen werden Ende dieses Jahres weitgehend erreicht sein. [4]

[3] http://europa.eu.int/information_society/international/candidate_countries/action_plan/index_en.htm

[4] Der vollständige Wortlaut des Aktionsplans eEurope 2002, weitere Referenzdokumente und die Ergebnisse der vergleichenden Bewertung von eEurope sind zu finden unter http://europa.eu.int/eeurope.

Der Schwerpunkt von eEurope 2002 lag auf der Verbreitung von Internetanschlüssen in Europa, einer Vorbedingung für die Schaffung einer wissensgestützten Wirtschaft. Um zu Wachstum zu führen, müssen die Anschlüsse in wirtschaftliche Aktivitäten umgesetzt werden. Dies ist der Schwerpunkt von eEurope 2005: Förderung von Diensten, Anwendungen und Inhalten, die neue Märkte schaffen und die Kosten verringern und schließlich die Produktivität der gesamten Wirtschaft erhöhen. Die Entwicklung von Inhalten, Diensten und Anwendungen und der Ausbau der grundlegenden Infrastruktur obliegen weitgehend dem Markt. Daher wird sich der Aktionsplan auf die Bereiche konzentrieren, in denen die Politik einen Mehrwert liefern und zur Schaffung eines für private Investitionen günstigen Umfelds beitragen kann.

Rasche Fortschritte bei digitalen Technologien und fallende Preise für IT-Ausrüstung sorgten für leistungsfähigere Geräte bei Unternehmen und Verbrauchern. Die Investitionen in IT-Ausrüstung stiegen während der 80er und 90er Jahre, aber mit dem Verbund der Computer durch den Erfolg des World Wide Web Mitte der 90er Jahre wuchs die Produktivität enorm. Das Internet trägt also vor allem in Europa erst seit kurzem zu Produktivität und Wachstum bei; viel mehr ist noch zu erwarten. Zwei neue Entwicklungen werden die Weiterentwicklung des Internet stark beeinflussen: von der Plattform unabhängiger Zugang (Konvergenz) und Breitbandanschluss [5].

[5] Es gibt keine allgemein akzeptierte Definition von ,Breitband'; die wichtigsten Merkmale sind aber hohe Geschwindigkeit und ständiger Anschluss. Derzeit werden Breitbandanschlüsse meist über das Kupfertelefonnetz unter Verwendung der ADSL-Technologie oder über Kabelfernsehnetze mittels Kabelmodem angeboten. Ein Breitbandzugang kann auch über neue Infrastruktur angeboten werden, vor allem über Glasfaser, drahtlosen Festnetzzugang (FWA), Mobilfunksysteme der dritten Generation, Funk-LAN in genehmigungsfreien Frequenzbändern und Satellitenkommunikationssysteme.

Allmählich werden neue Kommunikationsplattformen - also Internetzugang nicht nur über den PC - verfügbar. Insbesondere das interaktive Digitalfernsehen und Mobilfunksysteme der dritten Generation (3G), die von gemeinsamen Normen profitieren, eröffnen neue Möglichkeiten für einen von der Plattform unabhängigen Zugang zu Diensten. Sie können die bisherigen Möglichkeiten ersetzen oder ergänzen. Das Gleiche gilt für die zugrundeliegenden Netze. Der Europäische Rat von Barcelona betonte die Bedeutung offener Plattformen für die Konvergenz. [6]

[6] Der Europäische Rat von Barcelona richtete an die Kommission und die Mitgliedstaaten die Aufforderung, ,dass sie die Verwendung offener Plattformen fördern, damit die Bürger die freie Wahl haben beim Zugang zu Anwendungen und Dienstleistungen der Informationsgesellschaft, insbesondere über das digitale Fernsehen, die Mobilfunksysteme der dritten Generation und andere Plattformen, die die technologische Konvergenz künftig ermöglichen wird." Außerdem richtete er an die Kommission die Bitte, ,ihm eine umfassende Analyse der noch bestehenden Hemmnisse in folgenden Bereichen vorzulegen: Verwirklichung eines breiten Zugangs zu den neuen Dienstleistungen und Anwendungen der Informationsgesellschaft durch offene Plattformen beim digitalen Fernsehen und bei den Mobilfunksystemen der dritten Generation, umfassende Einführung der Mobilfunksysteme der dritten Generation, Weiterentwicklung von e-Commerce und e-Government und eventuelle Rolle nationaler elektronischer Identifizierungs- und Authentifizierungssysteme in diesem Zusammenhang." (Absatz 41).

Breitbandverbindungen erhöhen die Geschwindigkeit der Übertragung zwischen Computern, Mobiltelefonen, Set-Top-Boxen (für Fernsehgeräte) und anderen digitalen Geräten erheblich. Dies wird den Internetzugang benutzerfreundlicher und bequemer für die Verbraucher machen und dafür sorgen, dass ein breites Spektrum multimedialer Anwendungen möglich wird.

Die nächste Generation von Diensten wird sich auf diese Merkmale stützen. Ein ausgebreiteter Einsatz von Breitbandtechnologien wird zu einer wirksameren Nutzung der Netze und damit zu einer Erhöhung der Produktivität und der Zahl der Arbeitsplätze beitragen. Der Zugang zu Informationen jederzeit und überall wird zu einer höheren Effizienz beitragen. Produktivitätsgewinne durch eine effiziente Nutzung lassen sich jedoch nur erzielen, wenn auch das wirtschaftliche Verhalten im Hinblick auf die Nutzung der neuen Technologien verändert wird: Geschäftsprozesse müssen angepasst, Behördendienste über das Netz zugänglich gemacht, Qualifikationen verbessert werden.

Soll das Breitband-Potenzial voll zur Auswirkung kommen, muss jeder befähigt werden und die Gelegenheit erhalten, die Möglichkeiten in ihrer ganzen Breite zu nutzen (z.B. bei der Gesundheitsfürsorge, der Bildung und Ausbildung und im Arbeitsleben). Das Ziel des Aktionsplans eEurope 2002, eine ,Informationsgesellschaft für Alle' zu verwirklichen, bleibt auch für eEurope 2005 gültig. Der neue Aktionsplan wird durch die Unterstützung des Aufkommens neuer Plattformen wie Digitalfernsehen und 3G-Mobilfunksysteme die ,elektronische Eingliederung' - auch von Personen mit besonderen Bedürfnissen - weiter erleichtern.

Je stärker Netze und Computer Teil unternehmerischer Tätigkeiten und des täglichen Lebens werden, umso notwendiger wird die Sicherheit. Netze und Informationssysteme müssen wegen des Wertes der heutigen und der in Zukunft zu erwartenden Online-Transaktionen sicher sein. Die Sicherheit ist daher zu einer entscheidenden Voraussetzung für den elektronischen Geschäftsverkehr und den Schutz der Privatsphäre geworden.

Auch die Internationalisierung der Verwaltung des Internet spielt für dessen harmonische Entwicklung eine wichtige Rolle; die EU wird weiter aktiv auf dieses Ziel hinarbeiten.

Kurz, die Breitband-Kommunikation bringt - zusammen mit der Konvergenz - soziale und wirtschaftliche Vorteile. Sie wird zu ,elektronischer Eingliederung', sozialem Zusammenhalt und kultureller Vielfalt beitragen. Sie kann das Leben aller Europäer verbessern und erleichtern und die Art des Umgangs der Menschen miteinander ändern, nicht nur bei der Arbeit, sondern auch mit Freunden, der Familie, der Gemeinschaft und den öffentlichen Einrichtungen, sowie zur Veränderung der Geschäftsabläufe führen. Das ist es, was die Nutzer interessiert, und dies bildet den Ausgangspunkt für eEurope 2005. Dieser Aktionsplan soll zu sicheren Diensten, Anwendungen und Inhalten auf der Grundlage einer weithin zugänglichen Breitband-Infrastruktur führen.

2. Konzept

Der Aktionsplan eEurope 2002 erwies sich als erfolgreich und diente als Grundlage für ähnliche Maßnahmen nicht nur in den Beitrittsländern (eEurope+), sondern auch in Drittstaaten. Seine Methode, i) beschleunigt neue Rechtsvorschriften zu erlassen, ii) bestehende Förderprogramme neu auszurichten und iii) klare Ziele festzulegen, in Verbindung mit vergleichenden Leistungsbewertungen, wirkte sich stark aus. Der neue Aktionsplan wird auf diesen Erfolgen aufbauen und eEurope als Symbol für die EU-Strategie zur Entwicklung der Informationsgesellschaft beibehalten. Doch muss er im Hinblick auf drei Anforderungen angepasst werden.

1. Die Breitbandtechnologie gestaltet das Internet um und eröffnet neue Möglichkeiten für interaktive multimediale Dienste, die sehr hohe Übertragungsgeschwindigkeiten erfordern. Infrastrukturinvestitionen werden durch die Verfügbarkeit von Inhalten und Diensten gefördert, und die Entwicklung neuer Dienste und Inhalte hängt vom Ausbau der Infrastruktur ab. Die Infrastruktur entwickelt und verbessert sich mit der Entstehung neuer Dienste und Anwendungen und umgekehrt. eEurope 2005 will zu einer positiven Rückkoppelung zwischen der Aufrüstung der Infrastruktur - Breitband und unabhängig von der Plattform - und der Entwicklung neuer Dienste beitragen.

2. Auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene sind bereits zahlreiche Maßnahmen zur Förderung der wissensgestützten Wirtschaft angelaufen. Die meisten Mitgliedstaaten verfügen über nationale Aktionspläne mit einer Politik für die Informationsgesellschaft, von denen sich viele an eEurope 2002 ausrichten. Daher sollten die Maßnahmen von eEurope 2005 über die derzeitigen Konzepte hinausgehen und entscheidende Impulse geben. Außerdem müssen sie mit den Schlussfolgerungen von Barcelona [7] in Einklang stehen und die Diskussionen beim informellen Treffen der Telekommunikationsminister in Vitoria [8] berücksichtigen.

[7] http://ue.eu.int/en/Info/eurocouncil/index.htm.

[8] Ergebnisse des informellen Treffen der Minister für Telekommunikation und die Informationsgesellschaft, Februar 2002 - Vitoria, http://www.ue2002.es/.

3. Noch vor dem Ende dieses Aktionsplans dürften mehrere Beitrittskandidaten Mitgliedstaaten sein. Für sie (wie für die heutigen Mitgliedstaaten) bedeutet es eine Herausforderung, die Ziele von eEurope 2005 zu erreichen und die darin genannten Maßnahmen umzusetzen. Daher muss der Aktionsplan genügend Flexibilität zulassen und eine Überprüfung der Aktionen zur Halbzeit vorsehen, damit die neuen Mitgliedstaaten reibungslos in den Plan eingebunden werden können.

Um diesen Anforderungen zu entsprechen, stützt sich der Aktionsplan eEurope auf zwei Gruppen von Aktionen, die sich gegenseitig verstärken und einen positiven Kreislauf bilden. Die erste Gruppe umfasst Dienste, Anwendungen und Inhalte, die sowohl netzgestützte Behördendienste als auch den elektronischem Geschäftsverkehr umfassen, die zweite die zugrundeliegende Breitband-Infrastruktur und Sicherheitsfragen. Die Ziele von eEurope 2005 können folgendermaßen zusammengefasst werden:

Bis 2005 sollte Europa verfügen über

- moderne öffentliche Online-Dienste

elektronische Behördendienste (E-Government)

Dienste für elektronisches Lernen

Online-Gesundheitsfürsorgedienste

- ein dynamisches Umfeld für den elektronischen Geschäftsverkehr

und, um dies alles zu ermöglichen, über

- Breitbandzugang zu wettbewerbsfähigen Preisen fast überall

- eine sichere Informationsinfrastruktur

Der Aktionsplan ist um vier miteinander verbundene Aktionsbereiche herum aufgebaut:

Erstens: Politische Maßnahmen zur Überprüfung und Anpassung der Rechtsvorschriften auf nationaler und europäischer Ebene zur Stärkung des Wettbewerbs und der Interoperabilität, zur Sensibilisierung und zur Untermauerung des Führungsanspruchs der Politik.

Zweitens: Unterstützung der Umsetzung der politischen Maßnahmen durch Entwicklung, Analyse und Verbreitung guter Praktiken. Es werden Projekte gestartet, um die Ausbreitung hoch entwickelter Anwendungen und Infrastruktur zu beschleunigen.

Drittens dient eine vergleichende Bewertung der Fortschritte bei der Erreichung der Ziele und der politischen Konzepte zur Unterstützung der Ziele einer Überwachung und besseren Ausrichtung der politischen Maßnahmen.

Viertens wird eine umfassende Koordinierung aller Politikbereiche zu Synergien zwischen den vorgeschlagenen Maßnahmen führen. Eine Lenkungsgruppe wird für einen besseren Überblick über politische Entwicklungen und einen guten Informationsaustausch zwischen Entscheidungsträgern auf nationaler und europäischer Ebene und der Privatwirtschaft sorgen.

3. Die Maßnahmen

3.1 Konzeptionelle Maßnahmen

3.1.1. Moderne öffentliche Online-Dienste

i) Elektronische Behördendienste (E-Government)

Ausgangspunkt

Im Rahmen des Aktionsplans eEurope 2002 waren die Mitgliedstaaten übereingekommen, bis Ende 2002 alle grundlegenden Dienstleistungen über das Netz anzubieten. Viel wurde hier bereits erreicht, aber viele Dienste weisen nur eine eingeschränkte Interaktivität auf. Die Kommission und der belgische Vorsitz veranstalteten im November 2001 eine Konferenz über elektronische Behördendienste, um Beispiele guter Praktiken zu sammeln und zu verbreiten. Die an der Konferenz teilnehmenden Minister verabschiedeten eine Erklärung [9], in der betont wurde, dass der Austausch guter Praktiken weiter ausgebaut und die soziale Einbeziehung sowie die Sicherheit bei über das Netz verfügbaren öffentlichen Dienstleistungen gewährleistet werden müssen. Die Entwicklung eines sicheren und nahtlosen Zugangs zu elektronischen Behördendiensten hängt von der Einführung und wirksamen Nutzung elektronischer Authentifizierungsverfahren ab. Die Maßnahmen zur Förderung der Einführung intelligenter Chipkarten werden fortgeführt; sie könnten eine wirksame Hilfe in dieser Hinsicht sein und auch ein sicheres Mittel zur Unterstützung der elektronischen Signatur liefern.

[9] http://europa.eu.int/information_society/eeurope/egovconf/index_en.htm.

Ein besserer Zugang zu öffentlichen Webseiten für Behinderte ist ein Ziel von eEurope 2002. Im Oktober 2001 verabschiedete der Rat eine Entschließung zur ,digitalen Integration' [10], und im März 2002 eine weitere Entschließung [11], in der die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, sich stärker um eine Umsetzung der Leitlinien der WAI (Web Accessibility Initiative) [12] zu bemühen. Der Zugang zu Behördendiensten lässt sich auch durch Bereitstellung mehrsprachiger Inhalte über unterschiedliche Plattformen erleichtern.

[10] ABl. C 292 vom 18.10.2001.

[11] ABl. C 86 vom 10.4.2002.

[12] http://www.w3.org/TR/WCAG10/.

Initiativen zu elektronischen Behördendiensten gibt es auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Diese werden durch Maßnahmen auf EU-Ebene ergänzt: Das IDA-Programm [13] unterstützt die Interoperabilität der internen Abläufe, die Standardisierung und das Angebot europaweiter Dienste, das IST-Programm [14] finanziert Forschungsarbeiten. Ferner bereitet die Kommission eine nachfolgende Initiative zur Mitteilung über die Schaffung europäischer Rahmenbedingungen für die Nutzung der Informationen des öffentlichen Sektors [15] vor. Auf der Ratstagung in Barcelona beschlossen die Staats- und Regierungschefs die Einrichtung eines ,europäischen Web-Portals für Informationen über die berufliche Mobilität'. Dieses Portal wird zusammen mit dem im Rahmen des IDA-Programms entwickelten Portal der EU-Verwaltung Bürgern und Unternehmen einen mehrsprachigen Zugang zu Informationen und Diensten bieten und dadurch die grenzüberschreitende Mobilität fördern. Das IDA-Portal wird auch als Prüfstand für von der Plattform unabhängige Technologien dienen. In diesem Zusammenhang wird es darauf ankommen, maschinelle Übersetzungssysteme einzusetzen und zu verbessern, um alle Sprachen der europäischen Nutzer solcher Webseiten abzudecken. Der Europäische Rat von Barcelona richtete außerdem an die Kommission die Bitte, die eventuelle Rolle elektronischer Authentifizierungssysteme bei der Beseitigung von Hemmnissen zu analysieren, die der Entwicklung netzgestützter Behördendienste im Wege stehen.

[13] Interchange of data between administrations (Datenaustausch zwischen Verwaltungen) http://europa.eu.int/ispo/ida.

[14] Information society technologies (Technologien für die Informationsgesellschaft) (http://www.cordis.lu/ist).

[15] Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen eEurope 2002: Schaffung europäischer Rahmenbedingungen für die Nutzung der Informationen des öffentlichen Sektors, KOM(2001) 607 endg. vom 23.10.2001.

Vorgeschlagene Maßnahmen

Breitbandverbindungen. Bis Ende 2005 sollten alle öffentlichen Verwaltungen Breitbandanschlüsse ans Internet besitzen. Da Breitbanddienste über unterschiedliche technologische Plattformen angeboten werden können, sollten nationale und regionale Behörden beim Erwerb von Verbindungskapazität nicht eine Technologie einer anderen vorziehen (und z.B. offene Ausschreibungen verwenden).

Interoperabilität. Bis Ende 2003 wird die Kommission einen abgestimmten Rahmen für die Interoperabilität bekannt geben, der die Bereitstellung europaweiter elektronischer Behördendienste für Bürger und Unternehmen unterstützen soll. Darin werden Informationsinhalte behandelt und technische Konzepte und Spezifikationen für den EU-weiten Verbund öffentlicher Verwaltungsinformationssysteme empfohlen. Grundlage werden offene Normen sein, und die Verwendung von Software mit frei zugänglichem Quellcode wird unterstützt.

Interaktive öffentliche Dienste. Bis Ende 2004 sollten die Mitgliedstaaten dafür gesorgt haben, dass die grundlegenden öffentlichen Dienste interaktiv und ggf. allen zugänglich sind und dass sie die Möglichkeiten von Breitbandnetzen und eines von der Plattform unabhängigen Zugangs nutzen. Dies erfordert eine Umgestaltung der internen Abläufe [16], was im Zusammenhang mit dem Austausch guter Praktiken behandelt wird. Dabei ist auch der Zugang für Personen mit besonderen Bedürfnissen, etwa für Behinderte oder Ältere, zu berücksichtigen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden sich auf eine Liste von öffentlichen Diensten einigen, die interaktiv und interoperabel sein sollten.

[16] Umgestaltung der internen Verwaltungsabläufe, die z.B. mit der Datenerfassung und Datenverwaltung, dem elektronischen Informationsaustausch oder der Koordinierung zwischen einzelnen Ämtern in Zusammenhang stehen.

Öffentliches Auftragswesen. Bis Ende 2005 sollten die Mitgliedstaaten einen bedeutenden Teil aller öffentlichen Beschaffungsmaßnahmen elektronisch durchführen. Wie Erfahrungen des privaten Sektors zeigen, lassen sich Kostenreduzierungen am effizientesten durch die Nutzung des Internet beim Lieferkettenmanagement - einschließlich der elektronischen Beschaffung - erzielen. Der Rat und das Parlament sollten das Legislativpaket zum öffentlichen Auftragswesen so schnell wie möglich verabschieden.

Öffentliche Internetzugänge. Alle Bürger sollten in ihren Gemeinden öffentliche Internetzugänge - vorzugsweise mit Breitbandverbindungen - einfach nutzen können. Bei der Einrichtung solcher Zugangspunkte sollten die Mitgliedstaaten Mittel der Strukturfonds nutzen und erforderlichenfalls mit der Privatwirtschaft und/oder gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen zusammenarbeiten. Die Kommission beabsichtigt, die Entwicklung der Technologie im Rahmen des Forschungsprogramms und Vorzeigebeispiele für gute Praktiken so weit wie möglich über das Nachfolgeprogramm zum Programm PROMISE weiter zu unterstützen.

Kultur und Fremdenverkehr. Zusammen mit den Mitgliedstaaten, der Privatwirtschaft und den Regionalbehörden wird die Kommission elektronische Dienstleistungen festlegen, die für Europa werben und nutzerfreundliche öffentliche Informationen bieten sollen. Diese elektronischen Dienstleistungen sollten bis 2005 bereitstehen, sich auf interoperable Schnittstellen stützen, die Breitbandkommunikation nutzen und von digitalen Geräten aller Arten zugänglich sein.

ii) Elektronisches Lernen

Ausgangspunkt

Die Mitgliedstaaten haben positiv auf die ehrgeizigen Ziele von eEurope 2002 reagiert. Die meisten Schulen sind inzwischen angeschlossen, und es laufen Bemühungen, Schulen, Lehrern und Schülern einen bequemen Zugang zum Internet und zu multimedialen Ressourcen zu geben. In Barcelona legte der Europäische Rat das Ziel fest, bis Ende 2003 ein Verhältnis von 15 Schülern pro ans Internet angeschlossenem, für den Unterricht vorgesehenem Computer in den Schulen der EU zu erreichen [17]. Die transeuropäischen Netze, welche die nationalen Forschungs- und Ausbildungsnetze miteinander verbinden, wurden entscheidend aufgerüstet; bis jetzt sind aber erst wenige Schulen daran angeschlossen.

[17] Der Europäische Rat von Barcelona rief außerdem dazu auf, die digitale Kompetenz durch die generelle Einführung einer Bescheinigung über Internet- und Computer-Kenntnisse für Schüler weiterführender Schulen zu entwickeln und eine Durchführbarkeitsstudie vorzunehmen, in der Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie weiterführenden Schulen geholfen werden kann, eine Internet-Partnerschaftsverbindung mit einer Partnerschule an einem anderen Ort in Europa herzustellen oder auszubauen (Absatz 44).

Die Kommission hat über das IST-Programm, die Initiative eLearning und durch andere, im Rahmen des Aktionsplans eLearning koordinierte Aktionen zur Finanzierung einiger dieser Maßnahmen beigetragen. Die Maßnahmen der EU umfassten die Bereitstellung von Geräten, die Zusammenarbeit und den Austausch guter Praktiken, die Lehrerausbildung, pädagogische Forschungsarbeiten und die Entwicklung von Inhalten und Diensten für das elektronische Lernen.

Vorgeschlagene Maßnahmen

Breitbandverbindungen. Bis Ende 2005 sollten die Mitgliedstaaten darauf hinzielen, dass alle Schulen und Universitäten zu Unterrichts- und Forschungszwecken über eine Breitbandverbindung ans Internet angeschlossen sind. Auch Museen, Bibliotheken, Archive und ähnliche Einrichtungen, die eine wichtige Aufgabe beim elektronischen Lernen erfuellen, sollten an Breitbandnetze angeschlossen werden.

Programm eLearning. Die Kommission plant, bis Ende 2002 einen Vorschlag für ein spezielles Programm für das elektronische Lernen (eLearning) anzunehmen. Dieses Programm mit Schwerpunkt auf der Verwirklichung der unterrichtsbezogenen Ziele des Aktionsplans eLearning wird von 2004 bis 2006 laufen. Außerdem wird die Kommission eine Analyse des europäischen Marktes für das elektronische Lernen veröffentlichen, die auch den Privatsektor berücksichtigt. Darin werden die Marktlage sowie rechtliche, wirtschaftliche und soziale Fragen untersucht, um festzustellen, was die Entwicklung des Marktes für das elektronische Lernen in Europa behindert und wie diese Hindernisse ggf. ausgeräumt werden könnten.

Ein virtueller Campus für alle Studenten. Bis Ende 2005 sollten die Mitgliedstaaten mit Unterstützung durch die Programme eLearning und eTEN [18] sicherstellen, dass alle Universitäten ihren Studenten und Wissenschaftlern einen Online-Zugang anbieten, um eine möglichst hohe Qualität und Effizienz der Lernprozesse und -Aktivitäten zu erreichen.

[18] das frühere TEN-Telekom-Programm.

Durch Computer in Universitäten und Forschungsinstituten unterstütztes kooperatives System. Bis Ende 2003 wird die Kommission Forschungs- und Pilotmaßnahmen in die Wege leiten, um die Einführung europaweiter Systeme computerunterstützter Netze und Plattformen zu fördern, denen Hochleistungs-DV-Infrastrukturen und Gittertechnologien (GRID) [19] zugrunde liegen. Sie werden das gemeinsame Arbeiten an der Lösung komplexer Probleme sowie den virtuellen Zugang zu Lernmitteln und Rechnerressourcen in ganz Europa und deren gemeinsame Nutzung ermöglichen.

[19] Großräumig verteiltes Rechnen unter Nutzung des weltweiten Internet, um verteilte Datenverarbeitungs- und Kommunikationsinfrastrukturen aufzubauen.

Umschulung für die Wissensgesellschaft. Bis Ende 2003 sollten die Mitgliedstaaten, gegebenenfalls mit Hilfe der Strukturfonds und von der Kommission unterstützt, Maßnahmen einleiten, um Erwachsene (z.B. Arbeitslose oder Frauen, die auf den Arbeitsmarkt zurückkehren) mit den für die Wissensgesellschaft erforderlichen Kernqualifikationen [20] auszustatten, damit sie leichter einen Arbeitsplatz finden und sich ihre Lebensqualität erhöht. Diese Maßnahmen werden die Möglichkeiten nutzen, die das elektronische Lernen bietet.

[20] Zu den Kernqualifikationen gehören grundlegende Computerkenntnisse (Vertrautheit mit der Digitaltechnik) sowie höhere Kompetenzen wie Teamarbeit, Problemlösungsfähigkeit, Projektmanagement usw.

iii) Online-Gesundheitsfürsorge

Ausgangspunkt

Mit dem umfassenderen Einsatz hoch entwickelter medizinischer Geräte und Computeranwendungen spielt Information für die Arbeit aller in Heilberufen Tätigen eine immer größere Rolle. Gleichzeitig steigen die Ausgaben für die Gesundheitsfürsorge wegen medizinischer und wissenschaftlicher Fortschritte, der Vergreisung der Bevölkerung und geänderter Erwartungen der Patienten. Digitale Technologien werden für die Verwaltung des Gesundheitswesens sowohl beim einzelnen Arzt als auch auf nationaler und regionaler Ebene immer wichtiger. Sie ermöglichen eine Verringerung der Verwaltungskosten, Gesundheitsfürsorgedienste auf Abstand und die Vermeidung unnötiger Doppeluntersuchungen. Außerdem nutzen die Bürger zunehmend das Internet, um medizinische Informationen zu erhalten. Daher ist es entscheidend wichtig, dass Inhalte und Dienste der Online-Gesundheitsfürsorge effizient entwickelt werden, allen zur Verfügung stehen, und dass Webseiten über Gesundheitsthemen festgelegten Qualitätskriterien entsprechen.

Im Bereich der Telematik im Gesundheitswesen und im Rahmen des IST-Programms wird seit mehr als 10 Jahren geforscht und entwickelt. Ergebnisse sind beispielsweise integrierte regionale Gesundheitsinformationsnetze, genormte elektronische Gesundheitsdaten, zuverlässige und effiziente telemedizinische Dienste (ärztliche Beratung auf Abstand und Fernüberwachung zuhause) sowie personalisierte Dienste, mit denen der Bürger seinen Gesundheitszustand erhalten und überwachen kann. Eine andere wichtige Maßnahme, die bereits läuft und die zu eEurope 2005 beitragen wird, ist die bessere Nutzung der Telematik im arzneimittelrechtlichen System der Gemeinschaft (z.B. Eudravigilance für die Arzneimittelsicherheit, die Europharm-Datenbank oder die Online-Einreichung für den Informationsaustausch zwischen Regulierungsbehörden und der Industrie). Mit eEurope bietet sich die Chance, die Anstrengungen zu einer Strategie zu bündeln, die zum Abschluss des Aktionsplans sichtbare Ergebnisse liefert. Gesundheitsdaten sind besonders heikel, und alle Maßnahmen auf diesem Gebiet müssen von der Entwicklung technischer und organisatorischer Mittel begleitet werden, die die Gesundheitsdaten des Einzelnen gegen unerlaubten Zugriff, gegen Aufdeckung und Manipulation schützen.

Vorgeschlagene Maßnahmen

Elektronische Gesundheitspässe. Aufbauend auf dem Beschluss des Europäischen Rates von Barcelona, dass eine Europäische Krankenversicherungskarte die derzeit für die medizinische Versorgung in einem anderen Mitgliedstaat erforderlichen Formulare ersetzen wird, beabsichtigt die Kommission, vor der Frühjahrstagung 2003 des Europäischen Rates einen entsprechenden Vorschlag zu machen. Die Kommission wird ein gemeinsames Konzept für Patientenkennungen und eine ,elektronische Gesundheitsdaten-Architektur" durch Standardisierung unterstützen. Außerdem wird sie den Austausch guter Praktiken fördern bezüglich möglicher, zusätzlicher Funktionsmerkmale einer solchen Karte, wie etwa medizinischer Notfalldaten und eines sicheren Zugangs zu persönlichen Gesundheitsinformationen.

Gesundheitsinformationsnetze. Bis Ende 2005 sollten die Mitgliedstaaten Gesundheitsinformationsnetze, ggf. mit Breitbandverbindungen, zwischen allen Fürsorgepunkten (Krankenhäuser, Laboratorien und Wohnungen) entwickeln. Parallel dazu beabsichtigt die Kommission, europaweite Informationsnetze mit Daten zur Volksgesundheit einzurichten und auf europäischer Ebene Maßnahmen für eine rasche Reaktion auf Gesundheitsgefahren zu koordinieren.

Online-Gesundheitsdienste. Bis Ende 2005 werden die Kommission und die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die Bürger Zugang zu Online-Gesundheitsdiensten erhalten (z.B. Informationen über gesunde Lebensweise und Vorbeugemaßnahmen, elektronische Gesundheitsdaten, Teleberatung, Kostenerstattungsanträge). Einige der Gesundheitsdienste und der damit in Verbindung stehenden Vorbeugungsdienste (z.B. Online-Informationen über Luft- und Wasserqualität) könnten über das eTEN-Programm europaweit ausgebaut werden. Die Kommission wird die Maßnahmen der Mitgliedstaaten überwachen, um Gesundheitsinformationen den Bürgern so zugänglich wie nur möglich zu machen, und Initiativen zur Umsetzung von Qualitätskriterien für Webseiten nehmen.

3.1.2. Ein dynamisches Umfeld für den elektronischen Geschäftsverkehr

Ausgangspunkt

Der elektronische Geschäftsverkehr umfasst sowohl den elektronischen Handel (Kauf und Verkauf über das Netz) als auch die Umgestaltung der Geschäftsprozesse, um die digitalen Technologien bestmöglich zu nutzen. Seit der Veröffentlichung der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr im Jahre 1997 [21] hat die Kommission für diesen Bereich ein umfassendes politisches Konzept entwickelt. So hat die EU zügig eine Reihe von Richtlinien [22] verabschiedet, deren Ziel die Einführung eines Binnenmarkts für Dienste der Informationsgesellschaft ist, sowie mehrere nicht legislative Initiativen zur Förderung der Selbstregulierung ergriffen, insbesondere auf dem Gebiet des Vertrauens in elektronische Abläufe und der Online-Streitbeilegung [23]. Weiter hat sie die Initiative ,GoDigital' gestartet, die kleinen und mittleren Unternehmen bei der besseren Nutzung des elektronischen Geschäftsverkehrs helfen soll. Außerdem wurden die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr angepasst und vereinfacht, und zwar hauptsächlich durch die Verabschiedung einer Richtlinie über die elektronische Rechnungstellung [24] sowie einer Richtlinie und einer Verordnung über die mehrwertsteuerliche Behandlung elektronisch erbrachter Dienstleistungen [25].

[21] Europäische Initiative für den elektronischen Geschäftsverkehr, KOM(1997) 157 endg. vom 16.4.1997.

[22] Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über den elektronischen Geschäftsverkehr, ABl. L 178 vom 17.7.2000; Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen, ABl. L 13 vom 19.1.2000; Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, ABl. L 167 vom 22.6.2001; Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz, ABl. L 144 vom 4.6.1997.

[23] Die Kommission hat ein Netz für die alternative Beilegung von Streitigkeiten - das EEJ-Netz - eingerichtet, um Verfahren für die EU-weite, grenzübergreifende Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten anzuwenden und dafür zu werben.

[24] Richtlinie 2001/115/EG des Rates vom 20.12.2001, ABl. L 15 vom 17.1.2002.

[25] Verordnung 792/2002 des Rates vom 7.5.2002, ABl. L 128 vom 15.5.2002 und Richtlinie 2002/38/EG des Rates vom 7.5.2002, ABl. L 128 vom 15.5.2002.

Weiter hat die Kommission eine Debatte über die künftige Verbraucherpolitik [26] einschließlich Rechtsvorschriften und deren Durchsetzung eingeleitet. Daraus ergibt sich bereits klar, dass die Online-Welt rechtlich ebenso wie die Offline-Welt behandelt werden muss und dass künftige Rechtsvorschriften weder schnell überfluessig werden noch die Innovation und neue Technologien behindern dürfen.

[26] Grünbuch zum Verbraucherschutz, KOM(2001) 531 endg.; an der nachfolgenden Mitteilung wird zur Zeit gearbeitet.

Aufbauend auf dem Bericht 2001 über die europäische Wettbewerbsfähigkeit [27] und der Mitteilung über die ,E-Economy" [28] arbeitet die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten an der Unterstützung des elektronischen Geschäftsverkehrs in Europa. Das Ziel ist die Ausbreitung des elektronischen Geschäftsverkehrs, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen zu erhöhen sowie die Produktivität und das Wachstum zu steigern durch Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologien, in die Arbeitskräfte (vor allem deren digitale Kompetenz) und in neue Geschäftsmodelle, ohne dabei den Schutz der Privatsphäre zu untergraben. eEurope 2005 wird für den Erfolg dieser Politik entscheidend sein.

[27] Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen: Bericht 2001 über die europäische Wettbewerbsfähigkeit, SEK(2001) 1705.

[28] Auswirkungen der E-Economy auf die Unternehmen in Europa: Analyse der wirtschaftlichen Aspekte und Einfluesse auf die Politik - KOM(2001) 711 endg. vom 29.11.2001.

Vorgeschlagene Maßnahmen

Rechtsvorschriften. Die Kommission wird ggf. die einschlägigen Rechtsvorschriften zusammen mit den Mitgliedstaaten überprüfen, um Elemente zu finden und zu beseitigen, die Unternehmen an der Nutzung des elektronischen Geschäftsverkehrs hindern. Diese Überprüfung soll vor allem zur Erweiterung bestehender, für den elektronischen Geschäftsverkehr günstiger Vorschriften auf die herkömmliche Auslieferung von Gütern und Diensten führen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für die einzelnen Handelsformen (online vs. offline) zu schaffen. Die Überprüfung steht allen interessierten Kreisen offen und wird 2003 mit einem Gipfel zum elektronischen Geschäftsverkehr eingeleitet, auf dem hochrangige Vertreter aus der Wirtschaft Gelegenheit erhalten, die Schwierigkeiten zu beschreiben, denen sie beim elektronischen Geschäftsverkehr begegnen.

KMU. Die Kommission beabsichtigt, bis Ende 2003 ein europäisches Netz für die Unterstützung beim elektronischen Geschäftsverkehr einzurichten, das einschlägige Akteure auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene zusammenbringen soll, um Maßnahmen zur Unterstützung der KMU beim elektronischen Geschäftsverkehr mehr Gewicht zu verleihen und zu koordinieren. Die Kommission wird die Bildung geografischer und branchenspezifischer Gruppierungen von KMU anregen, die über das Netz arbeiten, um so die Innovation beim elektronischen Geschäftsverkehr, den Austausch guter Praktiken und die Werbung für Leitlinien und Normen zu fördern.

Digitale Kompetenz. Bis Ende 2003 wird die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Analyse des Angebots an und der Nachfrage nach digitaler Kompetenz in Europa veröffentlichen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten öffentlich-private Partnerschaften und die Zusammenarbeit aller interessierten Kreise anregen, um zu einer europaweit gültigen Definition der ,digitalen Kompetenz' zu gelangen.

Interoperabilität. Bis Ende 2003 sollte die Privatwirtschaft mit Unterstützung durch die Kommission und die Mitgliedstaaten interoperable Lösungen für Transaktionen, Sicherheit, Unterschriften, Beschaffung und Bezahlung beim elektronischen Geschäftsverkehr entwickelt haben. Dies wird Dienste für nahtlosen, sicheren und einfachen grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr und mobilen elektronischen Handel ermöglichen.

Vertrauen. Bis Ende 2003 wird die Kommission zusammen mit der Privatwirtschaft, den Verbraucherverbänden und den Mitgliedstaaten die Möglichkeiten für die Einführung eines europaweiten Systems zur Online-Streitbeilegung prüfen. Um den KMU grenzübergreifende elektronische Transaktionen zu erleichtern, wird die Kommission die Einrichtung von Online-Informationssystemen über Rechtsfragen weiter unterstützen. Sie wird mit den interessierten Kreisen an Anforderungen für Gütezeichen arbeiten, um zu einer Empfehlung bezüglich des Vertrauens des Verbrauchers in den elektronischen Geschäftsverkehr zu gelangen.

Das ,.eu-Unternehmen". Bis Ende 2003 wird die Kommission untersuchen, welche zusätzliche Funktionalitäten der Domänenname .eu für europäische Unternehmen erhalten könnte. In Frage kommen eine bescheinigte vertrauenswürdige Identität im Netz und weitere unterstützende Funktionen, z.B. Gütezeichen und ein Authentifizierungssystem.

3.1.3. Eine sichere Informationsinfrastruktur

Ausgangspunkt

Die Europäische Union hat bereits eine umfassende Strategie eingeleitet, die sich stützt auf die Mitteilungen über die Sicherheit der Netze [29] sowie über die Computerkriminalität [30] und auf die derzeitige [31] und die künftige Richtlinie über den Schutz der Privatsphäre im Bereich der elektronischen Kommunikation. Das vorgeschlagene Konzept wurde angenommen und durch die Entschließung des Rates vom 28. Januar 2002 [32] sowie den neuen Vorschlag der Kommission für einen Rahmenbeschluss des Rates über Angriffe auf Informationssysteme [33] weiterentwickelt.

[29] Sicherheit der Netze und Informationen: Vorschlag für einen europäischen Politikansatz; KOM(2001) 298 vom 6.6.2001.

[30] Schaffung einer sichereren Informationsgesellschaft durch Verbesserung der Sicherheit von Informationsinfrastrukturen und Bekämpfung der Computerkriminalität; KOM(2000) 890 vom 22.1.2001.

[31] Richtlinie 97/66/EG des Europäischen Parlments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation, ABl. L 24 vom 30.1.1998.

[32] http://register.consilium.eu.int/pdf/en/01/st15/15152en1.pdf.

[33] http://europa.eu.int/comm/dgs/justice_home/index_en.htm; KOM(2002) 173 endg. vom 19.4.2002.

Ausgehend von der Entschließung vom 28. Januar sollten bis Ende 2002 eine Reihe von Initiativen (z.B. die Bildung eines Sonderstabs für Computer- und Netzsicherheit, Sensibilisierungskampagnen, Förderung guter Praktiken, verbesserte Informationsaustauschverfahren) abgeschlossen sein. Damit wird die Grundlage für Arbeiten an einer sicheren Informationsinfrastruktur gelegt. Die Arbeiten an der Schaffung einer sicheren europäischen Infrastruktur für intelligente Chipkarten sollten weitergehen und die Einführung von Anwendungen verstärkt werden.

Forschungsarbeiten zum Thema Sicherheit werden durch das Sechste Rahmenprogramm der Gemeinschaft weiter gefördert. Die Schwerpunkte werden auf folgenden Bereichen liegen: Vertrauenswürdige Netz- und Informationsinfrastrukturen mit Betonung neu aufkommender Technologien (z.B. Breitband, drahtlose Architekturen, intelligente Umgebungen); Erkennung von Schwachpunkten und gegenseitigen Abhängigkeiten in Infrastrukturen. Außerdem soll die Normung im Hinblick auf eine umfassendere Verwendung offener Normen und von Software mit frei zugänglichem Quellcode unterstützt werden. Bei den Forschungsarbeiten sollte auch der ,Faktor Mensch' bei der Sicherheit berücksichtigt werden, z.B. durch grundlegende Sicherheitsstandards und nutzerfreundliche Systeme.

Vorgeschlagene Maßnahmen

Sonderstab für Computer- und Netzsicherheit. Er sollte ab Mitte 2003 arbeitsfähig sein. Auf der Grundlage eines Vorschlags, den die Kommission noch 2002 vorzulegen beabsichtigt, werden der Rat und das Parlament die notwendige Rechtsgrundlage so schnell wie möglich - unter Berücksichtigung der säulenübergreifenden Dimension der Netz- und Informationssicherheit - verabschieden können. Die Mitgliedstaaten und die Privatwirtschaft sollten die Tätigkeiten des Sonderstabs unterstützen. Er sollte ein Fachzentrum für Sicherheitsfragen werden und z.B. mit den Mitgliedstaaten ein Konzept für ein europäisches Warnsystem gegen Computerangriffe erarbeiten, die säulenübergreifende Diskussion erleichtern und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit verbessern.

Sicherheitskultur. Bis Ende 2005 sollte sich eine ,Sicherheitskultur' beim Entwurf und der Implementierung von Informations- und Kommunikationsprodukten eingestellt haben. Die Privatwirtschaft sollte gute Praktiken und Standards entwickeln und für ihre konsequente Einhaltung werben. Die Kommission beabsichtigt, entsprechende Projekte zu unterstützen, und wird daran arbeiten, die Sicherheitsrisiken allen Nutzern bewusst zu machen. Ende 2003 wird ein Zwischenbericht über die erzielten Fortschritte herausgegeben, eine Endbeurteilung dann Ende 2005.

Sichere Kommunikation zwischen Behörden und Ämtern. Bis Ende 2003 werden die Kommission und die Mitgliedstaaten die Möglichkeiten zur Schaffung einer sicheren Kommunikationsumgebung für den Austausch vertraulicher Informationen des öffentlichen Sektors prüfen.

3.1.4. Breitband

Ausgangspunkt

In der ganzen Welt wird den Regierungen zunehmend klar, dass der Breitbandzugang für die wirtschaftliche Entwicklung ihres Landes entscheidend ist. Die weite Verfügbarkeit von Breitbandnetzen hätte einen wesentlichen Einfluss auf die Wirtschaft, und mehrere Mitgliedstaaten haben mit einer Überprüfung des Breitbandangebots in ihrem Hoheitsgebiet begonnen. Ihr gemeinsames Ziel ist die beschleunigte Ausbreitung von Breitbandverbindungen. Die Bedeutung 'weiter Verfügbarkeit und Nutzung von Breitbandnetzen bis 2005' wurde vom Europäischen Rat in Barcelona anerkannt. Die in diesem Aktionsplan vorgeschlagnenen Massnahmen entsprechen dieser Schwerpunktsetzung.

Investitionen in Breitband werden hauptsächlich aus der Privatwirtschaft kommen. In ihren Grundzügen der Wirtschaftspolitik empfahl die Kommission den Mitgliedstaaten, ,für effektiven Wettbewerb bei den lokalen Telekommunikationsnetzen (beim ,Ortsanschluss') zu sorgen, um die Entwicklung des europäischen Breitbandnetzes voranzutreiben". Der Wettbewerb dürfte Investitionen und Innovationen anregen und zu niedrigeren Preisen führen. Daher sollte sich die politische Strategie auf Bereiche richten, in denen kein echter Wettbewerb besteht oder in denen politische Ziele im Vordergrund stehen, wie z.B. eine Gebietsabdeckung im Hinblick auf den Zusammenhalt.

Der neue Rechtsrahmen, der in allen Mitgliedstaaten ab Juli 2003 angewandt wird, wird die dem Breitband inhärente Konvergenz voll berücksichtigen. Effiziente Investitionen in Infrastruktur anzuregen (durch Markteinsteiger und etablierte Betreiber) und die Innovation zu fördern, sind dabei ausdrückliche Ziele für die Regulierungsbehörden. Es ist also zu berücksichtigen, dass Investoren angesichts der Risiken eine angemessene Rendite für ihre Investitionen erzielen müssen. Dies bedeutet weiter, dass die Rechtsunsicherheit für die Investoren so weit wie möglich reduziert werden muss.

Im größeren Zusammenhang des vorgesehenen europäischen Forschungsraums unterstützt die Kommission die uneingeschränkte Nutzung von Breitbandnetzen durch die Wissenschaft. Das Sechste Rahmenprogramm setzt diese Unterstützung fort, wobei die neuen vorrangigen Instrumente ,Exzellenznetze' und ,Integrierte Projekte' eingesetzt werden. Speziell wird es die Aufrüstung und die Verbesserung der technologischen Effizienz von Glasfasernetzen unterstützen, ferner mobile drahtlose Breitbanddienste (über 3G hinaus), satellitengestützte Systeme mit Breitbandzugang (mit Berücksichtigung der Erfordernisse des Galileo-Systems), die Konvergenz fester und mobiler Netze einschließlich des Übergangs zum Internet-Protokoll der nächsten Generation (IPv6), und auch Fragen der Sicherheit und des Schutzes der Privatsphäre (drahtlos, ständige Verbindung) Rechnung tragen. Die zur Unterstützung des Internet-Protokoll der nächsten Generation erforderlichen Schritte hat die Kommission bereits in ihrer Mitteilung [34] ,Internet der nächsten Generation - Vorrangige Maßnahmen beim Übergang zum neuen Internet-Protokoll IPv6" erläutert; diesen Empfehlungen sollte gefolgt werden.

[34] Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Internet der nächsten Generation - Vorrangige Maßnahmen beim Übergang zum neuen Internet-Protokoll IPv6, KOM(2002) 96 endg. vom 21.02.2002.

Die Umsetzung einer Breitband-Strategie ist komplex, denn viele Politikbereiche spielen dabei hinein: Stadtplanung und Raumordnung, Forschungspolitik, Steuerpolitik und Regulierung. Dies alles geschieht auf internationaler, europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene, und durch viele unterschiedliche Akteure aus dem privaten wie aus dem öffentlichen Sektor. Die Kommission wird die verschiedenen politischen Optionen und die noch bestehenden Hindernisse, die der Breitband-Ausbreitung entgegenstehen, eingehender untersuchen. Im Einklang mit der Aufforderung des Europäischen Rates von Barcelona wird sie ihren Blick dabei vor allem auf einen ,breiten Zugang zu neuen Dienstleistungen ... durch offene Plattformen beim digitalen Fernsehen und bei den Mobilfunksystemen der dritten Generation' richten.

Vorgeschlagene Maßnahmen

Frequenzpolitik. Die Kommission wird den neuen Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik nutzen, um dafür zu sorgen, dass für drahtlose Breitbanddienste (z.B. Drahtlos-LAN (W-LAN)) Frequenzen zur Verfügung stehen und diese effizient genutzt werden, und um mit den Mitgliedstaaten bei der Einführung solcher Dienste zusammenzuarbeiten. Sie wird auch eine Diskussion über neue Konzepte für die Bewertung von Frequenzen und den Handel mit Frequenznutzungsrechten einleiten.

Breitbandzugang in benachteiligten Regionen. Die Mitgliedstaaten sollten zusammen mit der Kommission erforderlichenfalls dessen Einführung in benachteiligten Regionen unterstützen; dabei könnten sie so weit wie möglich auf Strukturfonds zurückgreifen und/oder sich - vorbehaltlich der Wettbewerbsregeln - steuerlicher Anreize bedienen. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Regionen in äußerster Randlage gelten.

Beseitigung von Schranken, die die Einführung von Breitbandnetzen behindern. Die Mitgliedstaaten sollten den Zugang zu Wegerechten, Masten und Röhren erleichtern, um Investitionen zu begünstigen, z.B. durch die Beseitigung rechtlicher Schranken. Die Kommission wird dies dadurch unterstützen, dass sie zum Austausch lokaler und regionaler Erfahrungen anregt und diesen organisiert und öffentlich-private Partnerschaften fördert.

Inhalte über viele Plattformen. Die Behörden in den Mitgliedstaaten und die Privatwirtschaft sollten sich bemühen, ihre Inhalte für unterschiedliche technologische Plattformen wie interaktives Digitalfernsehen, 3G usw. anzubieten. Die Kommission beabsichtigt, Demonstrations- und Forschungsvorhaben zu unterstützen. Sie wird rechtliche Hindernisse aufzeigen, die der Nutzung des Digitalfernsehens für interaktive Dienste im Wege stehen. [35]

[35] Entsprechend der Aufforderung des Europäischen Rates von Barcelona.

Übergang zu digitaler Ausstrahlung. Um den Übergang zum Digitalfernsehen zu beschleunigen, sollten die Mitgliedstaaten Klarheit bezüglich der Bedingungen für den geplanten Übergang zur digitalen Ausstrahlung schaffen. Bis Ende 2003 sollten sie ihre Absichten bezüglich eines möglichen solchen Übergangs veröffentlichen. Diese könnten einen Plan, eine Bewertung der Marktbedingungen und eventuell einen Termin für die Beendigung der analogen terrestrischen Fernsehausstrahlung umfassen, der die Freimachung und Neuaufteilung von Frequenzen erlauben würde. Die nationalen Übergangspläne würden auch die Möglichkeit bieten, das Konzept des Digitalfernsehens unabhängig von der Plattform zu halten und so miteinander konkurrierende Übermittlungsverfahren (hauptsächlich Satellit, Kabel und terrestrisch) zu berücksichtigen.

3.2. Entwicklung, Analyse und Verbreitung guter Praktiken

In allen Bereichen von eEurope 2005 werden kommerzielle und öffentliche Anwendungen entwickelt, laufen Unterstützungsprogramme und werden experimentelle Anwendungen getestet. Diese Aktivitäten sind eine reiche Quelle des Wissens und Könnens. Der Fortschritt erfolgt rasch, aber ungleichmäßig; so könnte etwa eine Verwaltung oder Schule versuchen, eine Anwendung zu entwickeln oder einzusetzen, die anderswo bereits läuft oder für die die Privatwirtschaft eine gute Lösung anbietet.

eEurope 2005 will auf diesen Erfahrungen aufbauen. Es wird nicht nur gute Praktiken aufzeigen und nutzen, sondern sie weiter voranbringen, damit sie als Vorzeigemodell dienen können, die entscheidend bei der Verwirklichung der Ziele von eEurope helfen. Tätigkeiten im Zusammenhang mit guten Praktiken werden daher die politischen Maßnahmen ergänzen. Vorgeschlagen wird eine dreistufige Vorgehensweise:

i. Aufzeigen und Auswahl von Beispielen guter Praktiken

Die Kommission wird in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern und der Privatwirtschaft weltweit Beispiele guter Praktiken aufzeigen. Diese würde konkrete Beispiele aus der Praxis des öffentlichen Sektors und kommerzielle Anwendungen aus den Themenbereichen des Aktionsplans umfassen.

ii. Ggf. Ausbau ausgewählter guter Praktiken, um ihre Anwendbarkeit zu erweitern, und Durchführung einer Analyse, um ein Muster oder Leitlinien für gute Praktiken zu erarbeiten

Der Anwendungsbereich einschlägiger Beispiele würde erweitert (z.B. für mehrere Plattformen statt für eine einzige, oder für zusätzliche Nutzer) oder durch Zusatzentwicklungen ergänzt (z.B. erweiterte Funktionalität oder mehrsprachige Interaktion). Die Aspekte ,Demonstration' und ,Bewertung' dieser Projekte würden ausgebaut, um eine eingehende Analyse der Ergebnisse zu ermöglichen.

Die eingehende Analyse guter Praktiken sollte zu Mustern oder Leitlinien führen. Diese liefern erprobte, gut belegte Konzepte für bewährte und geprüfte Anwendungen elektronischer Dienste. Sie wären modular, ließen sich auf jeden einzelnen Nutzer zurechtschneiden und bestuenden typischerweise aus einer Methodik, einem Satz zugehöriger Werkzeuge und Software mit frei zugänglichem Quellcode. Daraus ergäbe sich eine kritische Bewertung von Faktoren für Erfolg oder Fehlschlag, was zur europaweiten Übertragung und Verbreitung guter Praktiken vor allem in den benachteiligten Regionen führen würde.

iii. Verbreitung der guten Praktiken und der Ergebnisse der Projektanalyse

Zur Verbreitung der guten Praktiken wird die Kommission zusammen mit dem jeweiligen Ratsvorsitz Werbekampagnen in der EU und den Beitrittsländern durchführen. Dabei kommen folgende Mittel zum Einsatz:

* Konferenzen und Workshops: Die Konferenz über den elektronischen Geschäftsverkehr mit ihrer Ausstellung von Beispielen guter Praktiken zeigte, wie der Erfahrungsaustausch aussehen kann und was daraus zu lernen ist. Eine Konferenz über die Online-Gesundheitsfürsorge ist nach diesem Vorbild für das erste Halbjahr 2003 geplant, und eine Konferenz zum elektronischen Lernen sowie eine zweite Konferenz über den elektronischen Geschäftsverkehr wird für den Zeitraum des italienischen Vorsitzes vorgeschlagen. Diese Konferenzen richten sich normalerweise an politische Entscheidungsträger. Sie werden von speziellen Workshops begleitet, die die von den jeweiligen Strategien betroffenen Akteure zusammenbringen sollen. Auf diesen Veranstaltungen werden die Vorzeigebeispiele, Muster und Leitlinien für gute Praktiken im Einzelnen behandelt.

* Unterstützende Netze: Die Ergebnisse werden über die bestehenden Netze der Wirtschaft, Lehre, Forschung und der Nutzer verbreitet - z.B. die Netze zur Unterstützung der KMU beim elektronischen Geschäftsverkehr oder das European School Net - sowie über ähnliche Kanäle auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene. Vergleichbare Netze werden für die Akteure in allen Themenbereichen von eEurope angestrebt. Dabei wird die regionale und die lokale Dimension besonders berücksichtigt, z.B. durch einen offenen Dialog mit Netzwerken wie TeleCities, Eris@ und Elanet. Die neuen Programme für innovative Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bieten den Regionen (vor allem benachteiligten Regionen und Regionen mit rückläufiger Industrieentwicklung) die Möglichkeit, in Bezug auf regionale Online-Dienste innovative Werkzeuge auszuprobieren und gute Praktiken auszutauschen. Dies wird einen positiven Beitrag zu Regionalentwicklungsstrategien liefern und damit eine wichtige Rolle im Rahmen des Aktionsplan eEurope 2005 spielen.

* Web-Präsenz: Querverweise zu den Mustern und Leitlinien für gute Praktiken werden auf speziellen Webseiten veröffentlicht, auf denen auch Werkzeuge, die bei ihrer Nutzung helfen, und Rückmeldungsverfahren zu finden sind.

3.3. Leistungsvergleich (Benchmarking)

Der Leistungsvergleich bezüglich eEurope erfolgt in drei Schritten.

i. Festlegung von Indikatoren

Für eEurope 2002 wurden 23 Indikatoren verwendet. Diese Indikatoren wurden so gewählt, dass der Schwerpunkt auf dem Ergebnis, also dem Endziel der Strategie, und nicht auf der Strategie selbst liegt (z.B. Prozentsatz der ans Internet angeschlossenen Haushalte statt irgendeines Maßes für die Entbündelung des Teilnehmeranschlusses). Das Ziel des Leistungsvergleichs ist die Entwicklung der Politik; entscheidend ist also, politischen Rückhalt für die Indikatoren zu erhalten. [36] Für eEurope 2005 müssen die Indikatoren aktualisiert werden, um die geänderten politischen Ziele widerzuspiegeln. Ab 2004, also nach dem Auslaufen von eEurope+, wird die neue Liste von Indikatoren auch in den Beitrittsländern als Grundlage dienen. Gegebenenfalls werden regionale Indikatoren erarbeitet.

[36] Die Indikatoren wurden vom Rat ,Binnenmarkt" im November 2000 gebilligt (13493/00 ECO 338).

ii. Messungen und Analyse

Statistiken in Bezug auf das Internet veralten schnell, und um politische Bedeutung zu behalten, müssen die Messungen der Indikatoren rasch vorliegen. Zwischen Geschwindigkeit und Qualität muss zwangsläufig ein Kompromiss gefunden werden. Zur Verbesserung der Qualität sollten die amtlichen Statistiken der nationalen statistischen Ämter und von Eurostat stärker für die Messung der Indikatoren von eEurope 2005 genutzt werden. Damit die Datenerfassung in den Mitgliedstaaten regelmäßig und auf vergleichbare Weise erfolgt, wird eine Rechtsgrundlage für Statistiken über die Informationsgesellschaft benötigt. Die Kommission wird vor Ende 2002 einen Vorschlag für eine solche Rechtsgrundlage vorlegen.

Eine Analyse der Faktoren, die den Indikatorwerten zugrunde liegen, ist wichtig, wenn die Daten für die Weiterentwicklung der Politik genutzt werden sollen. Eine erste Analyse der Indikatoren für eEurope 2002 erfolgte im so genannten Benchmarking-Bericht [37] der Kommission. Damit die Mitgliedstaaten ihre eigene Analyse durchführen können, werden die Ergebnisse auf den Webseiten von eEurope [38] regelmäßig aktualisiert. Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden die Entwicklung regionaler Leistungsvergleiche fördern, vor allem den Vergleich weniger entwickelter Regionen mit der Entwicklung nationaler und regionaler Strategien für die Informationsgesellschaft.

[37] eEurope Benchmarking-Bericht, KOM(2002) 62 endg., http://europa.eu.int/information_society/eeurope/news_library/documents/index_en.htm.

[38] http://europa.eu.int/eeurope

iii. Entwicklung der Politik

Die Bedeutung des Leistungsvergleichs für die Entwicklung der Politik zeigt sich im Frühjahrsbericht der Kommission an den Europäischen Rat [39] und dem Benchmarking-Bericht; beide Berichte waren eine treibende Kraft für den Aktionsplan eEurope 2005.

[39] ,Die Lissabonner Strategie - Den Wandel herbeiführen", KOM(2002) 14 und zugrunde liegendes Arbeitspapier SEK(2002) 29 vom 15.1.2002.

Weiter können Leistungsvergleiche auch den Austausch guter Praktiken fördern. Um dies zu erleichtern, wird die Kommission die Ergebnisse des Leistungsvergleichs analysieren, um gute politische Praktiken aufzuzeigen, einschließlich der Regionalpolitik jener Mitgliedstaaten oder anderen Staaten, die im Hinblick auf die Indikatoren die besten Ergebnisse erzielt haben.

Vorgeschlagene Maßnahmen

Bis Ende 2002 legt der Rat auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission eine Liste von Indikatoren und eine Methodik für den Leistungsvergleich fest.

Bis Anfang 2003 wird die Kommission eine Bewertung des Aktionsplans eEurope 2002 veröffentlichen, die auf dem ersten Benchmarking-Bericht aufbaut und die analytische Grundlage für die Bewertung der Fortschritte im Rahmen von eEurope 2005 bilden wird.

Die Kommission wird einen Leistungsvergleich durchführen, Anfang 2004 einen Zwischenbericht veröffentlichen und die Vergleichsdaten auf den Webseiten von eEurope regelmäßig aktualisieren.

3.4. Verfahren zur Koordinierung der mit der Informationsgesellschaft verbundenen politischen Konzepte

In den letzten Jahren wurden zahlreiche politische Initiativen eingeleitet, teils als direkte Reaktion auf das Entstehen der netzgestützten Wirtschaft, teils mit dem Ziel, die bestehenden politischen Konzepte um eine ,Netzdimension' zu erweitern. Beispiele auf europäischer Ebene finden sich in der Regionalpolitik (z.B. Unterstützung von eEurope durch die Strukturfonds [40]), der Entwicklungspolitik (z.B. G8-Initiative Dotforce), der Bildungspolitik (z.B. elektronisches Lernen), im Bereich Beschäftigung und Eingliederung (z.B. beschäftigungspolitische Leitlinien), in der Handelspolitik (z.B. elektronischer Handel im Rahmen der WTO) und im Aktionsplan eEurope+. Auch auf nationaler Ebene wurden zahlreiche politische Initiativen in Bezug auf die netzgestützte Wirtschaft ergriffen. Nicht immer ist gewährleistet, dass die verschiedenen nationalen Maßnahmen auf europäischer Ebene gut bekannt gemacht werden. Ein besserer Überblick und ein Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Akteuren würde die Wirkung der mit der Informationsgesellschaft verbundenen politischen Konzepte erhöhen.

[40] Ein beträchtlicher Teil der Ausgaben der Strukturfonds - rund 6 Mrd. Euro - sind im Zeitraum 2000-2006 für Maßnahmen zur Unterstützung der Informationsgesellschaft vorgesehen, und zwar hauptsächlich zur Förderung der digitalen Kompetenz, der Modernisierung der öffentlichen Dienste, der Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs und der Aufrüstung der digitalen Infrastruktur.

Deshalb sollte eine eEurope-Lenkungsgruppe unter Vorsitz der Kommission gebildet werden, die sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer, des Europäischen Parlaments und erforderlichenfalls der Privatwirtschaft und von Verbraucherverbänden zusammensetzt und die aus Mitteln des Nachfolgeprogramms zum Programm PROMISE finanziert wird. Diese Lenkungsgruppe würde die Fortschritte beim Aktionsplan eEurope überwachen, damit eEurope 2005 besser umgesetzt werden kann. Auch würde sie ein Forum für den Informationsaustausch bilden sowie eine Einbeziehung der Privatwirtschaft und eine frühzeitige Beteiligung von Beitrittsländern ermöglichen. Normalerweise würde sie sich zweimal jährlich auf hochrangiger Ebene treffen, um eine Strategiediskussion zu ermöglichen.

3.5 Finanzierung

Der Aktionsplan setzt ehrgeizige Ziele und schlägt Maßnahmen vor, die umfangreiche Ressourcen benötigen. Hierfür werden bestehende Programme eingesetzt und erforderlichenfalls neu ausgerichtet. Zur Finanzierung von Projekten und Maßnahmen auf europäischer Ebene wird die Kommission die Programme eTEN und IDA voll ansprechen. Beide Programme werden derzeit neu ausgerichtet, damit sie die Ziele von eEurope unterstützen. Insbesondere die Haushaltsordnung bezüglich des eTEN-Programms müsste angepasst werden, um dieses Programm zu einem geeigneten Instrument zu machen.

Soweit möglich, wird die Kommission auch Mittel des Programms eContent, des Nachfolgeprogramms zum Programm PROMISE [41], des Mehrjahresprogramms für Unternehmen und unternehmerische Initiative sowie die Haushaltslinien Normung, Binnenmarkt und Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit nutzen. Auch das künftige Programm eLearning wird Aktivitäten in Verbindung mit eEurope unterstützen. Mittel dieser Programme werden entsprechend der jeweiligen Rechtsgrundlage verwendet.

[41] Mehrjahresprogramm zur Förderung der Informationsgesellschaft in Europa (http://europa.eu.int/ISPO/promotion/i_promise.html).

Durch IST finanzierte Projekte waren für den Aktionsplan eEurope 2002 unmittelbar relevant, und auch aus dem neuen IST-Schwerpunkt des Sechsten Rahmenprogramms dürften künftig Forschungs- und Demonstrationsvorhaben auf diesen Gebieten gefördert werden, wodurch er (vorwiegend indirekt) zur Verwirklichung der Ziele von eEurope beiträgt.

Vorgeschlagene Maßnahmen

Bis Ende 2002 sollten der Rat und das Parlament auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission die Obergrenze für die Finanzierung der Implementierungsphase der eTEN-Projekte von 10 % auf 30 % anheben, ohne dabei die anderen TEN-Programme zu benachteiligen.

Bis Ende 2002 sollten der Rat und das Parlament den Vorschlag für eine Änderung des IDA-Programms im Hinblick auf seine Neuausrichtung entsprechend der Ziele von eEurope annehmen.

Bis Ende 2002 sollte der Rat auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission und unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Parlaments ein Nachfolgeprogramm zum Programm PROMISE und die Rechtsgrundlage für den Sonderstab für Computer- und Netzsicherheit verabschieden.

Bis Ende 2002 beabsichtigt die Kommission, einen Vorschlag für ein spezifisches eLearning Programm zu machen.

Bis Ende 2002 wird die Kommission prüfen, ob das zweite eContent-Arbeitsprogramm an die Ziele von eEurope angepasst werden muss und ggf. einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.

Bis Ende 2003 wird die Kommission einen Vorschlag für ein Nachfolgeprogramm zum Programm eContent vorlegen.

4. Schlussfolgerungen

Mit diesem Aktionsplan wird den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, einige weit reichende Verpflichtungen einzugehen. Er stellt eine Einladung an die Privatwirtschaft dar, mit der Kommission und den Mitgliedstaaten zur Erfuellung der Ziele von eEurope zusammenzuarbeiten. Er erläutert die Initiativen, die die Kommission nehmen wird oder zu nehmen beabsichtigt. Insgesamt schafft der Aktionsplan die Voraussetzungen dafür, dass sich Europa den Fragen der Informationsgesellschaft politisch auf koordinierte Weise widmet. Der Aktionsplan eEurope wurde als Kernelement der Lissabonner Strategie bestätigt. Im Erfolgsfall wird er wesentlich zu Wachstum und Produktivität, Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt in Europa beitragen.

Die Erfahrungen aus eEurope 2002 lehren, dass eine Überprüfung der Maßnahmen im Verlauf des Aktionsplans sinnvoll wäre. Dies wird nun besonders wichtig, da während der Laufzeit von eEurope 2005 mehrere neue Mitgliedstaaten hinzukommen dürften. Deshalb wird eine Überprüfung zur Halbzeit vorgeschlagen, die mit dem vorgeschlagenen Zwischenbericht zum Leistungsvergleich zusammenfiele, der vor der Frühjahrstagung des Europäischen Rates im Jahre 2004 vorgelegt werden soll.

Es wird erwartet, dass der Europäische Rat in Sevilla einen Aktionsplan genehmigt und den Rat und das Europäische Parlament auffordert, so rasch wie möglich die für seine Umsetzung erforderlichen Rechts- und Haushaltsinstrumente zu verabschieden.