52002DC0046

Mitteilung der Kommission - Erster Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt /* KOM/2002/0046 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION - Erster Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt

Synthese und folgende schritte

Auf der Tagung des Ministerrates vom 11. Juni 2001 nahm die Kommission die von den derzeitigen und künftigen Mitgliedstaaten geäußerten Bedenken sowie insbesondere das von der spanischen Delegation unterbreitete Memorandum zu den Auswirkungen der Erweiterung auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zur Kenntnis. Wie die Kommission förmlich erklärte, wird sie "ihre Arbeiten fortsetzen und dem Rat regelmäßig Bericht erstatten. Sie wird den dritten Bericht über den Zusammenhalt erstellen, damit sie die für die Fortführung der Kohäsionspolitik nach 2006 erforderlichen Vorschläge erarbeiten kann". Dieser Lagebericht zum Zusammenhalt verfolgt zwei Hauptziele:

- Aktualisierung der Analyse des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts im zweiten Kohäsionsbericht vom Januar 2001, die erstmals auch eine Analyse der Disparitäten in einer Union der 25 einschließt, zu dem mit Blick auf die Erweiterung die 10 neuen Mitgliedstaaten gerechnet werden, die nach dem Europäischen Rat von Laeken der Europäischen Union 2004 werden beitreten können, wenn die Verhandlungen im bisherigen Rhythmus weiterlaufen;

- Beschreibung des Stands der Debatte über die künftige Kohäsionspolitik nach 2006, die mit Veröffentlichung des zweiten Berichts eingeleitet wurde, sowie Vorbereitung der nächsten Schritte.

Nachstehend sind die wichtigsten Ergebnisse beider Zielsetzungen zusammengefasst.

I. Lage und Entwicklungen

Gemessen an den regionalen Einkommen (BIP) bestätigt die Analyse folgendes: deutlicher Rückgang des durchschnittlichen Pro-Kopf-BIP bei Erweiterung der EU auf 25 oder 27 Mitgliedstaaten und Vergrößerung der regionalen und territorialen Disparitäten in einem Maße, das sich mit keiner bisherigen Erweiterung vergleichen lässt. In einer Union der 25 (ohne Rumänien und Bulgarien, deren Verhandlungsposition einen Beitritt zu einem späteren Zeitpunkt vorsieht) fallen die Unterschiede im Vergleich zu der im zweiten Bericht untersuchten Lage in einer Union der 27 deutlich geringer aus, und der Anstieg des relativen Wohlstands in den Regionen der jetzigen EU wäre geringer. Gemäß der Daten von 1999 würde das durchschnittliche BIP pro Kopf bei einem Übergang von 15 zu 27 Mitgliedstaaten um 18% fallen, während es bei 25 Mitgliedstaaten um lediglich 13% sinken würde.

Die Lage bei den Beschäftigungs- und Arbeitslosenquoten würde sich dem Bericht zufolge in der EU-15 allgemein verbessern. Für die Bewerberländer zeichnet sich ein gemischtes Bild ab, das die laufende Anpassung der Arbeitsmärkte widerspiegelt. So wurden in der EU im Jahr 2000 drei Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen, während in den Bewerberländern rund 600 000 Arbeitsplätze verloren gingen.

Zwar gilt als vielversprechend, dass die langfristige Wachstumsrate der Bewerberländer die der jetzigen Mitgliedstaaten eher übersteigt, nämlich im Schnitt um jährlich nahezu einen Prozentpunkt, dennoch dürften die großen Einkommens- und Beschäftigungsunterschiede, die im zweiten Bericht dargelegt werden, sich allenfalls langfristig wesentlich verringern. Ein weiterer Faktor, der in naher Zukunft ins Gewicht fallen dürfte, ist ein mögliches Nachlassen der Konjunktur in Europa. Dauer und Ausmaß eines solchen Rückgangs hängen von einer Reihe von Faktoren ab wie die Entwicklung der internationalen Wirtschaft. Es wäre verfrüht, Schlüsse über die möglichen Auswirkungen auf die langfristige Entwicklung der nationalen und regionalen Einkommens- und Beschäftigungsunterschiede in Europa ziehen zu wollen.

Hinsichtlich der Humanressourcen wurden ein Reihe von Herausforderungen für die künftige Kohäsionspolitik identifiziert, insbesondere: die reine Größe regionaler Ungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt und die wirtschaftliche Entwicklung nach der Erweiterung; die Polarisierung des Arbeitsmarkts und der Gesellschaft; der zunehmende Qualifikationsbedarf; die anhaltende Ungleichstellung zwischen den Geschlechtern; die Notwendigkeit, die wirtschaftlichen und sozialen Systeme als Antwort auf den demographischen Wandel zu modernisieren; und der zunehmende Druck, der durch Migration und Mobilität ausgelöst wird.

II. Kohäsionspolitik nach 2000-06: Stand der Debatte

Wie die Erfahrungen der vergangenen 12 Monate zeigten, wurde eines der Hauptziele des zweiten Kohäsionsberichtes erreicht, denn dieser Bericht löste im Jahr 2001 eine intensive Debatte aus über die künftige europäische Politik in diesem Bereich im nächsten Programmplanungszeitraum, der 2007 beginnt. So gab es ein überwältigendes Echo auf das im Mai 2001 in Brüssel organisierte Kohäsionsforum, an dem 1 800 Delegierte teilnahmen, sowie zahlreiche schriftliche Beiträge nationaler und regionaler Behörden und anderer Interessengruppen, die in diesem Bericht zusammengefasst sind, und nicht zuletzt zahlreiche von unabhängiger Seite organisierte Seminare und Konferenzen zu diesem Thema. Die Stellungnahmen des Ausschusses der Regionen und des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Zweiten Kohäsionsbericht sowie die zahlreichen Diskussionen im Europäischen Parlament im Rahmen der Vorbereitung seiner Stellungnahme haben die zentrale Rolle der Kohäsion unter den Politiken der Union bestätigt. Die europäische Kohäsionspolitik ist, mit anderen Worten, ein Katalysator für Diskussionen und einen Gedankenaustausch auf praktisch allen Ebenen der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer über soziale und wirtschaftliche Vor- und Nachteile in Europa.

Die Debatte im vergangenen Jahr drehte sich in erster Linie um die Hauptthemen, die die Kommission in ihrem zweiten Bericht aufgezeigt hatte. Für die Kommission ging es bei der Auswahl dieser Themen vor allem darum, eine Debatte über Wesen und Inhalt der künftigen Politik anzuregen und zu vermeiden, dass sich die Diskussion hauptsächlich oder sogar ausschließlich um finanzielle Aspekte dreht. Der gewählte Ansatz, von dem auch die 2002 zu führende umfassendere Debatte über die institutionelle Reform der EU ausgehen wird, stützt sich auf die Frage, was die Mitgliedstaaten in diesem Bereich gemeinsam erreichen wollen.

Die Debatte ist noch keineswegs abgeschlossen. So haben bisher nur einige wenige nationale Regierungen eine feste Position bezogen, auch wenn auf der informellen Ministertagung für Regionalpolitik vom Juli 2001 in Namur bereits einige grundsätzliche Vorstellungen zu erkennen waren. In diesem Bericht sollte daher nicht der Eindruck erweckt werden, als sei irgendeine der bedeutenden Fragen schon geklärt. Die Kommission wiederholt vielmehr noch einmal ihren ursprünglichen Vorschlag, dass der dritte Kohäsionsbericht (näheres zum Zeitplan weiter unten) die Gelegenheit sein sollte, dem Rat, dem Parlament, dem Ausschuss der Regionen und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss ihre konkreten Vorschläge zu unterbreiten.

Gleichzeitig scheint die Debatte von 2001 bereits einige Aspekte hervorgehoben zu haben, die die Kommission in ihren dritten Bericht ernsthaft berücksichtigen wird. Diese Aspekte sind nachstehend in Anlehnung an die Schlussfolgerungen des zweiten Berichts in drei getrennten Abschnitten zusammengefasst. Anschließend wird die Frage der Durchführung und der Effizienz aufgeworfen, die für eine wirksame und glaubwürdige europäische Kohäsionspolitik von entscheidender Bedeutung ist.

Prioritäten

Die Kohäsionspolitik sollte auch weiterhin auf die Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand ausgerichtet sein. Auch wenn alternative Vorschläge zur Abgrenzung dieser Regionen existieren, scheint es keinen anderen brauchbaren gemeinsamen Indikator als das Pro-Kopf-BIP zu geben, das derzeit für Ziel 1 zugrundegelegt wird.

Auch wenn allgemein anerkannt wird, dass die Regionen in den Bewerberländern vorrangig gefördert werden müssen, sollten die Ziel 1-Regionen der derzeitigen 15 Mitgliedstaaten - die aufgrund ihres relativ höheren Wohlstands in einer erweiterten Union andernfalls ihre Förderfähigkeit verlieren würden - nicht von jeglicher Förderung von einem Tag auf den anderen ausgeschlossen werden, insbesondere, wenn dies auf den statistischen Effekt der Erweiterung zurückzuführen ist. Doch noch gibt es keine volle Einigkeit darüber, wie die Gleichbehandlung dieser Regionen, die den Prozess der wirtschaftlichen Konvergenz noch abschließen müssen, mit der restlichen EU gewährleistet werden kann. In diesem Zusammenhang sind die besonderen Belange der Gebiete in äußerster Randlage, die im Artikel 299 des Vertrags identifiziert sind, zu beachten.

Besonders auf regionaler Ebene wird aus politischen wie auch wirtschaftlichen Gründen eindeutig gefordert, dass die künftige Politik sich nicht ausschließlich auf die Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand konzentrieren, sondern auch Vor- und Nachteilen in städtischen Gebieten, Gebieten mit einem sozioökonomischen Wandel, Regionen mit permanenten natürlichen Nachteilen sowie einer grenzüberschreitenden Dimension Rechnung tragen sollte. Derartige Interventionen sollten besser auf EU-Prioritäten ausgerichtet und ihre Durchführung sollte nach den Grundsätzen verantwortungsvollen Regierens stärker dezentralisiert werden.

Die Kohäsionspolitik sollte auch Verbindungen zwischen den weiter gefassten strategischen Zielen der Union, die auf dem Europäischen Rat von Lissabon verabschiedet wurden, und der Unterstützung durch die Strukturfonds stärken. Schlüssel darunter sind: mehr und bessere Arbeitsplätze, größere soziale Eingliederung, Gleichberechtigung von Mann und Frau, und einen anhaltenden Schub in Richtung einer wissensbasierten Gesellschaft.

Hauptziel der von der Union unterstützten Programme muss ein deutlicher Wertzuwachs über das auf einzelstaatlicher Ebene Mögliche hinaus sein. Mehrere Beiträge betrafen die von der Kommission im Zweiten Kohäsionsbericht aufgeworfene Frage, wie die zunehmenden Bedürfnisse der räumlichen Dimension des Zusammenhalts auf europäischer Ebene zu erfassen seien. Die Betonung lag auf der wachsenden Rolle der gemeinschaftlichen Hilfen bei der Vernetzung von Regionen und der nachhaltigen Entwicklung. Diese Hilfen werden als Mittel zur Förderung der Entwicklung eines kohärenten Bezugsrahmens für die Kohäsionspolitik und zur Berücksichtigung ihrer territorialen Dimension verstanden. Darüber hinaus wurde die Rolle der Kohäsionspolitik bei der Förderung einer wirtschaftlichen und finanziellen Stabilität in der EU unterstrichen.

Das System der Durchführung

Die verschiedenen Durchführungsänderungen, die mit der Agenda 2000 eingeführt wurden, haben vielen Beiträgen zufolge nur begrenzt dazu beigetragen, die Verwaltung der Interventionen der Union zu vereinfachen.

Die Debatte hat einen augenscheinlichen Widerspruch zutage treten lassen zwischen einerseits den einzelstaatlichen und regionalen Behörden, die natürlich den Verwaltungsaufwand für die Durchführung der Interventionen der Union senken möchten, und andererseits den europäischen Organen wie dem Rat, dem Parlament und dem Europäischen Rechnungshof, die stärkere Kontrollen fordern, wenn es darum geht, was mit dem Geld der europäischen Steuerzahler geschieht.

III. folgende Schritte und weitere Überlegungen

Zeitliche Abstimmung

Wie bereits angedeutet, wird die Kommission konkrete Vorschläge für die künftige Kohäsionspolitik im Rahmen des Dritten Kohäsionsberichts erarbeiten. Dieser Bericht soll wiederum in die Kommissionsvorschläge für künftige Gemeinschaftspolitiken einfließen, zusammen mit einem neuen Finanzrahmen für den Zeitraum nach 2006.

Die Kommission beabsichtigt, ihre Vorschläge dem Europäischen Parlament und dem Rat rechtzeitig vorzulegen, damit die Annahme der Strukturfondsverordnungen die Bedingungen für die praktische Umsetzung der neuen Generation von Programmen zu Anfang der neuen Programmperiode schaffen kann. Dies sollte auch bei dem Zeitplan für die Veröffentlichung des Dritten Kohäsionsberichtes berücksichtigt werden.

Finanzielle Aspekte und Durchführung

Die Kommission ist überzeugt, dass die Frage der Vereinfachung der europäischen Programme zusätzlicher Analyse bedarf, um Mechanismen zu identifizieren, die es ermöglichen, die weitere Dezentralisierung der Verantwortlichkeiten mit größeren Anreizen in Richtung mehr Effizienz und besserer Verwaltung in Einklang zu bringen.

Diese Überzeugung ergibt sich nicht nur aus der Debatte des vergangenen Jahres, sondern auch aus der direkten Erfahrung mit der Verwaltung der Programme. In diesem Zusammenhang war die Erfahrung des Jahres 2001 insofern besonders lehrreich, als es zum einen das letzte Jahr für Zahlungen im Rahmen der vorausgegangen Programmgeneration darstellte und zum anderen konkreter Beginn der Durchführung der meisten neuen Programme im Planungszeitraum 2000-06 einschließlich der Umsetzung des Heranführungsinstruments in den Bewerberländern war.

Das Ziel der Kommission muss es sein, Anstrengungen zur Sicherstellung des effizienten Einsatzes aller Finanzressourcen, die für die Kohäsionspolitik verfügbar sind, aufrecht zu erhalten und wenn nötig zu verstärken. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass die Kommission im Rahmen des Zweiten Kohäsionsberichts darauf aufmerksam gemacht hat, dass es zu früh sei, die Debatte über das Niveau dieser Ressourcen für den Zeitraum nach 2006 zu beginnen. Nichtsdestotrotz bestätigen eine beträchtliche Zahl von Beiträgen des letzten Jahres, dass die Diskussion über dieses Thema bereits begonnen hat. Dies hat zu Simulationen geführt, die eine Vielfalt an Zahlen produziert haben bezüglich der Ressourcen, die für die künftigen Politiken verfügbar sein sollten. Diese Zahlen liegen sowohl über (insbesondere in den Beiträgen aus den Regionen) als auch unter dem Wert von 0,45% des BIP auf Unionsebene. Letztere Zahl wurde von der Kommission im Zweiten Kohäsionsbericht dargelegt. Sie entspricht der Summe, die 1999 erreicht wurde, und derjenigen, die für 2006 vorgesehen ist (wie vom Europäischen Rat von Berlin 1999 vereinbart), um die Kohäsionspolitik in den jetzigen 15 Mitgliedstaaten, in den Kandidatenländern vor dem Beitritt und in den sechs neuen Mitgliedstaaten nach dem Beitritt abzudecken.

Auf diesem Niveau würde die Kohäsionspolitik weiterhin einen bedeutenden Transfer von Ressourcen darstellen - insbesondere, jedoch nicht ausschließlich für Mitgliedstaaten mit einer signifikanten Zahl von geringst entwickelten Regionen, die einen vorrangigen Status unter den Strukturfonds einnehmen würden. Die Debatte von 2001 und die Lektionen aus der Durchführung der Programme, einschließlich jener des vergangenen Jahres, haben folgendes gezeigt: die effiziente Nutzung der Ressourcen erfordert, dass sich die betroffenen nationalen und regionalen Behörden Herausforderungen in drei Hauptbereichen stellen:

- auf Verwaltungsebene, weil die erfolgreiche Verwaltung der Programme für die Umsetzung einer Strategie zur Entwicklung der Wirtschaft das erforderliche Fachwissen in den Bereichen Planung, Durchführung, Begleitung, Bewertung und Kontrolle voraussetzt;

- auf finanzieller Ebene, weil alle europäischen Interventionen aus Mitteln kofinanziert werden müssen, die auf einzelstaatlicher Ebene bereitgestellt werden. Dies ist einer der festen Grundsätze der Strukturfonds, mit dem im Interesse der Effizienz und des soliden Finanzmanagements die Verantwortung und direkte Einbindung der Behörden vor Ort in die Programme gefördert werden soll. Die unerlässliche Bereitstellung eigener Mittel erfordert politische Entschlossenheit, besonders wenn Einnahmen und Ausgaben in den nationalen Haushalten sehr genau ausbalanciert werden müssen;

- auf wirtschaftlicher Ebene aufgrund von umfangreichen, mit Mitteln der Union finanzierten Investitionen, welche an die Stelle nationaler Investitionen treten könnten, die sonst im öffentlichen wie auch im privaten Sektor getätigt worden wären.

Noch größer sind diese Herausforderungen meist für Länder und Regionen, die zum ersten Mal im Rahmen von Ziel 1 (und auf staatlicher Ebene im Rahmen des Kohäsionsfonds) förderfähig sind. In der jetzigen EU wurden die Auswirkungen durch eine regelmäßige Anhebung der Transfers teilweise aufgefangen. So stiegen die Transfers pro Kopf pro Jahr im Rahmen von Ziel 1 in den drei aufeinander folgenden Finanzplanungszeiträumen (1989-93, 1994-99, 2000-06) von 143 EUR auf 187 EUR und dann 217 EUR.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen hält die Kommission streng an drei Grundsätzen fest:

- solides und effizientes Management. Während Finanzmanagement und -kontrolle in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, muss die Kommission auch weiterhin davon überzeugt sein, dass die notwendigen Kapazitäten vorhanden sind. Im Allgemeinen sollte die Kommission die Rolle eines Katalysators für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren für das Management und die Verwaltung von Interventionen;

- ergebnisabhängige Transfers. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung war die Einführung der sogenannten leistungsgebundenen Reserve für den Zeitraum 2000-06. Aber es ließe sich noch mehr tun, um die Zahlungen der EU an die Regionen an die Verwirklichung quantifizierter Ziele zu binden;

- gebührende Berücksichtigung der Aufnahmekapazität. Sämtliche Versuche, für die Durchführung der künftigen Kohäsionspolitik einfachere und effizientere Verfahren einzuführen, sind zum Scheitern verurteilt, wenn die übertragenen Mittel das Maß übersteigen, das verwaltungstechnisch, finanziell und wirtschaftlich aufgenommen werden kann. Bisher sind die Gesamttransfers an die Mitgliedstaaten auf maximal 4 % des nationalen BIP festgeschrieben. In der Debatte, die auf die Veröffentlichung des zweiten Kohäsionsberichts folgte, wurde dieser Plafond nicht ernsthaft in Frage gestellt. Im Rahmen des zweiten Kohäsionsberichts sagte die Kommission, dass der Plafond nach 2006 in bestimmten Fällen überschritten werden könnte, um beispielsweise die Verwirklichung größerer, aus dem Kohäsionsfonds finanzierter Projekte von besonderem Interesse für die Union zu ermöglichen.

Einleitung

Der erste Zwischenbericht über den Zusammenhalt wird im Rahmen der Erörterungen vorgelegt, die auf der Grundlage der Analysen und Vorschläge in dem von der Kommission am 31. Januar 2001 angenommenen zweiten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (KOM(2001) 24) geführt werden.

Auf der Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" vom 11. Juni 2001 nahm die Kommission die Anliegen der jetzigen und der künftigen Mitgliedstaaten und insbesondere das von der spanischen Delegation vorgelegte Memorandum zu den Folgen der Erweiterung für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zur Kenntnis. Außerdem erklärte sie: "Die Kommission wird ihre Arbeiten fortsetzen und dem Rat regelmäßig Bericht erstatten. Sie wird den dritten Bericht über den Zusammenhalt erstellen, damit sie die für die Fortführung der Kohäsionspolitik nach 2006 erforderlichen Vorschläge erarbeiten kann."

Im vorliegenden Zwischenbericht nimmt die Kommission zunächst eine Aktualisierung der im zweiten Kohäsionsbericht enthaltenen Daten vor, insbesondere derjenigen, die die regionalen Disparitäten auf wirtschaftlicher und soziale Ebene betrafen. Diese Aktualisierung stützt sich auf die Daten zum regionalen BIP für das Jahr 1999 sowie auf diejenigen zur Beschäftigung und zur Arbeitslosigkeit für das Jahr 2000.

Angesichts des strukturellen Charakters der für den Zusammenhalt bedeutsamen Entwicklungen hat die Aktualisierung der Zahlen für ein einziges Jahr natürlich keine signifikante Änderung der im zweiten Kohäsionsbericht festgestellten Situation und Tendenzen zur Folge. Gleichwohl wird in diesem Zwischenbericht auf einige neue Elemente hingewiesen, die den Arbeitsmarkt und dessen Entwicklung betreffen, sowie auf bestimmte Faktoren, die für die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen von Bedeutung sind.

Darüber hinaus wurde auf der Tagung des Europäischen Rates von Laeken (Dezember 2001) der Zeitplan für den Beitritt näher bestimmt. So war der Europäische Rat der Auffassung, dass "Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern im Jahr 2004 für den Beitritt bereit sein könnten, wenn das derzeitige Tempo der Verhandlungen beibehalten wird". Dies ermöglicht es der Kommission, in diesem ersten Zwischenbericht durchschnittliche Pro-Kopf-BIP-Werte vorzulegen, die ausgehend von einer Union mit 25 Ländern berechnet wurden. In der Tat erscheint es wenig wahrscheinlich, dass Rumänien und Bulgarien der Union vor Ablauf der derzeitigen Planungsperiode werden beitreten können, zumal auch in den Verhandlungs positionen dieser beiden Länder ein Beitritt erst zum 1. Januar 2007 vorgesehen ist.

Der zweite Teil dieses Zwischenberichts enthält zudem eine erste Zusammenfassung der Erörterungen über die künftige Kohäsionspolitik, die die Kommission mit der Annahme des zweiten Kohäsionsberichts auslösen wollte und die seitdem intensiv geführt werden. Aus diesen Erörterungen werden erste Orientierungen abgeleitet, ohne dass damit jedoch den Vorschlägen vorgegriffen wird, die die Kommission zu gegebener Zeit über die künftige Kohäsionspolitik vorlegen wird.

Im Anhang schließlich werden Elemente, die die Beitrittsländer zur Vorbereitung auf den Einsatz der Strukturinstrumente unternehmen müssen, dargestellt. Ergänzend zu diesem ersten Zwischenbericht wird es zu einem späteren Zeitpunkt bedeutsam sein, den Beitritts ländern Orientierungen für die Ausarbeitung ihrer Programmplanungsdokumente zur Verfügung zu stellen.

1. Teil I: Situation und entwicklungstendenzen in den Regionen

Die Aktualisierung der statistischen Angaben in dem im Januar 2001 veröffentlichten zweiten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt hat natürlich keine signifikante Änderung der festgestellten Situation und Tendenzen in Bezug auf den wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Zusammenhalt zur Folge. Wie von der Kommission bereits mehrfach hervorgehoben wurde, machen sich solche Entwicklung erst längerfristig bemerkbar.

Die neuesten verfügbaren Angaben zum BIP-Niveau, die auf regionaler Ebene für das Jahr 1999 und auf nationaler Ebene für das Jahr 2000 vorliegen, berücksichtigen zudem noch nicht die regionalen Auswirkungen der erheblichen konjunkturellen Verschlechterung, die die Wirtschaft der Union im Laufe des Jahres 2001 erlitten hat. Den neuesten Vorausschätzungen der Kommission zufolge wird sich das Wirtschaftswachstum in der Union im Jahr 2001 auf lediglich 1,7% belaufen und damit erheblich unter den im Jahr 2000 erreichten 3,3% liegen [1].

[1] European Economy, Autumn 2001 Forecasts for 2001-2003, November 2001, abrufbar unter: http://europa.eu.int/comm/economy_finance

Gleichwohl empfiehlt sich in diesem Rahmen eine Aktualisierung der wichtigsten Schlussfolgerungen des zweiten Kohäsionsberichts, die die 15 derzeitigen Mitgliedstaaten und eine hypothetische auf 27 Mitgliedstaaten erweiterte Union betrafen [2]. Da sich aber immer deutlicher abzeichnet, dass zumindest zwei der Beitrittsländer nicht vor Beginn der nächsten Planungsperiode Mitglieder der Union werden, kann zugleich eine erste Bewertung des wirtschaftlichen Zusammenhalts in einer Union mit 25 Mitgliedstaaten vorgenommen werden (siehe Abschnitt 1.5). In der folgenden Analyse wird eine Aktualisierung für diejenigen Bereiche vorgenommen, für die neue wirtschaftliche und soziale Statistiken vorliegen.

[2] Der zweite Kohäsionsbericht enthält einen gesonderten Kasten zu den regionalen Charakteristika der Türkei, mit der die Erweiterungsverhandlungen noch nicht begonnen haben. ,Diese Regionen werden in künftigen Berichten nach Beginn der Verhandlungen Gegenstand einer systematischeren Analyse sein."

1.1. Der wirtschaftliche Zusammenhalt ein Jahr nach dem zweiten Kohäsionsbericht

1.1.1. Bestätigung einer realen Konvergenz in der heutigen Union

Auch wenn es zwischen den derzeitigen Mitgliedstaaten weiterhin wirtschaftliche Disparitäten gibt, sind diese seit 1988 doch zurückgegangen. Die größte Veränderung hat es bei den Kohäsionsländern gegeben, deren Pro-Kopf-BIP sich dem Gemeinschaftsdurchschnitt in bemerkenswerter Weise angenähert hat. Deutlichstes Beispiel hierfür ist Irland, dessen Pro-Kopf-BIP zwischen 1988 und 2000 von 64% auf 119% des Durchschnitts in der Union angestiegen ist. Der anfängliche Rückstand der drei übrigen Kohäsionsländer hat sich um knapp ein Drittel verringert, von 68 auf 79%. (Tabelle 1: BIP und Bevölkerungswachstum in den Kohäsionsländern, 1988-2002 und Tabelle 2: Pro-Kopf-BIP (in KKS) in den Ziel-1-Regionen, 1995-1999).

Die Disparitäten zwischen den Regionen haben ebenfalls abgenommen, allerdings in geringerem Maße als diejenigen auf nationaler Ebene (siehe Tabelle 3: Disparitäten beim Pro-Kopf-BIP in KKS in den Regionen der Mitgliedstaaten). Innerhalb der Mitgliedstaaten haben sich diese Disparitäten in einigen Fällen sogar vergrößert. Insgesamt ist festzustellen, dass sich die sozioökonomische Lage einiger der schwächsten Regionen der Union zwar positiv entwickelt hat, die meisten Regionen ihren Rückstand aber erst langfristig werden aufholen können.

1.1.2. Drei Gruppen von Ländern in einer Union mit 27 Ländern

Auf nationaler Ebene könnten in einer Union mit 27 Ländern drei Gruppen von Ländern unterschieden werden (Schaubild 1: Pro-Kopf-BIP in KKS, 2000).

- Die erste Gruppe, der neun Beitrittsländer angehören (einschließlich Maltas, für das nun Angaben in Kaufkraftstandards vorliegen), würde 16% der Gesamtbevölkerung der Union umfassen. Das durchschnittliche Pro-Kopf-BIP dieser Länder würde bei 41% des Gemeinschaftsdurchschnitts (27 Länder) liegen.

- Die zweite Gruppe, der drei heutige Mitgliedstaaten (GR, E und P) sowie drei Beitrittsländer (CY, SL und CZ) angehören, hätte ein durchschnittliches Pro-Kopf-BIP von 87% des künftigen Durchschnitts in der Union.

- Die dritte Gruppe würde alle übrigen derzeitigen Mitgliedstaaten umfassen und hätte ein Pro-Kopf-BIP, das weit über demjenigen der Union in ihrer Gesamtheit liegt.

In der erweiterten EU-27 hätten die reichsten 10% der Regionen ein Pro-Kopf-BIP, das 5,8 Mal so hoch ist wie das der am geringsten entwickelten 10%, während dieses Verhältnis in der derzeitigen Union lediglich 2,6 beträgt (Karte 1: Pro-Kopf-BIP in den Regionen (KKS), 1999).

Auf regionaler Ebene kann nunmehr die Entwicklung des Pro-Kopf-BIP im Zeitraum 1995-1999 in den Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern festgestellt werden (Karte 2: Veränderung beim Pro-Kopf-BIP (KKS), 1995-1999). Insgesamt war in diesem Zeitraum die Wachstumsrate in den zwölf Beitrittsländern (jährlich 3,2 %) höher als in der Union (2,4%). Die Regionen mit dem stärksten Wachstum liegen vor allem in den Beitrittsländern, insbesondere in Polen, der Tschechischen Republik und in Slowenien, doch gibt es auch in den derzeitigen Mitgliedstaaten einige Pole, die ein rasches Wachstum zu verzeichnen haben. Es handelt sich dabei um einige Hauptstadtregionen wie Stockholm, Helsinki, Lissabon und Madrid, aber auch um größere Gebiete wie Irland, Teile von England sowie die Niederlande.

1.2. Beschäftigung und sozialer Zusammenhalt in der Union in ihrer derzeitigen Zusammensetzung und in den zwölf Beitrittsländern

1.2.1. Die Disparitäten in der derzeitigen Union

Die Beschäftigung hat im Jahr 2000 um 1,8% zugenommen; die Zahl der Beschäftigten stieg gegenüber 1999 um 3 Mio. an. Die Beschäftigungsquote erreichte 63,8% und lag damit um einen Prozentpunkt höher als 1999. Die Gesamtbeschäftigtenzahl lag um beinahe 10 Mio. höher als vor fünf Jahren. Bei über 60% der in diesem Zeitraum geschaffenen Arbeitsplätze handelt es sich um hochqualifizierte nichtmanuelle Tätigkeiten. Auf nationaler Ebene liegen die derzeitigen Beschäftigungsquoten in allen Ländern mit Ausnahme von Deutschland, Schweden und Finnland höher als in den frühen 90er Jahren.

Die Disparitäten bei den Beschäftigungsquoten in der Union sind erneut (sehr leicht) zurückgegangen, was zum Teil auf ein relativ hohes Beschäftigungswachstum in Spanien zurückzuführen ist, wo der Anteil der Beschäftigten an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter unter dem Durchschnitt liegt. Im Jahr 2000 betrug die Beschäftigungsquote in Griechenland, Spanien und Italien weniger als 60%, während sie in Dänemark, den Niederlanden, Schweden und dem Vereinigten Königreich über 70% lag, dem Zielwert, der auf dem Europäischen Rat in Lissabon für die Union bis zum Jahr 2010 festgelegt wurde.

Zwischen den Regionen sind die Disparitäten bei der Beschäftigung weiterhin größer als zwischen den Ländern der Union. Im Jahr 2000 lag die Beschäftigungsquote in den oberen 10% der EU-Regionen (definiert als die Regionen mit den höchsten Quoten, in denen 10% der Bevölkerung lebten) im Schnitt bei 77,2%, während die Beschäftigungsquote in den unteren 10% (entsprechend definiert) im Schnitt unter 46% lag (Karte 3: Beschäftigungsquoten, 2000 und Tabelle 4: Regionen mit den höchsten und den niedrigsten Beschäftigungsquoten, 1999-2000). Das starke Gefälle zwischen den Beschäftigungsquoten in der Union wirkt zudem als ständiger Hemmschuh für dessen Wirtschaftspotenzial, was noch dadurch verschärft wird, dass bestimmte Gruppen der Bevölkerung nicht in gleicher Weise Zugang zu den mit dem Wirtschaftswachstum verbundenen Vorteilen haben.

Zwischen 1999 und 2000 ist die Arbeitslosigkeit in der EU von 9,1% (1999) auf 8,4% (2000) zurückgegangen (und im August 2001 auf 7,6%). Insgesamt gab es im Jahr 2000 rund 14,5 Mio. Arbeitslose, d.h. 1,5 Mio. weniger als ein Jahr zuvor. Dies ist der stärkste Rückgang seit einem Jahrzehnt.

Auf nationaler Ebene ist die Arbeitslosigkeit im Jahr 2000 in allen Mitgliedstaaten zurückgegangen. Den stärksten relativen Rückgang gab es in Belgien, Spanien und Frankreich, wo die Arbeitslosenquote um etwa 1,7 Prozentpunkte gefallen ist. Mit der Abschwächung des Wirtschaftswachstums im Jahr 2001 haben sich auch die positiven Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt verlangsamt. In Österreich, Portugal und Deutschland stiegen die Arbeitslosenquoten 2001 leicht an. Als Folge dieser Entwicklungen gab es in der Union in Spanien immer noch einen Spitzenwert von 14,4% (gegenüber nur 2,4% in Luxemburg im Jahr 2000), obwohl in letzten Jahren ein beeindruckender Rückgang der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen war.

Die regionalen Disparitäten bei der Arbeitslosigkeit sind weiterhin erheblich (Karte 4: Arbeitslosenquoten in den Regionen, 2000). Während die Arbeitslosigkeit in Regionen, in denen die Quote am niedrigsten war (die Regionen mit den niedrigsten Quoten, in denen 10% der Bevölkerung der EU-15 lebten), im Jahr 2000 im Schnitt nur 2,7% betrug, lag sie in denjenigen mit den höchsten Quoten (einschließlich der französischen überseeischen Departments) bei durchschnittlich 21,9%. Gegenüber 1999 hat es in beiden Gruppen von Regionen - sowohl der oberen als auch der unteren Gruppe - ein erhebliches Beschäftigungs wachstum gegeben. Bei der unteren Gruppe ging die Arbeitslosigkeit sogar stärker zurück als in den Regionen der oberen Gruppe (Schaubild 2: Arbeitslosenquoten nach Ländern und regionalen Extremen, 2000).

In einigen Mitgliedstaaten gibt es nach wie vor große regionale Unterschiede. Am größten sind diese in Italien, wo die Quote in der Region mit der höchsten Arbeitslosigkeit (Kalabrien) im Jahr 2000 um beinahe 25 Prozentpunkte höher war als in derjenigen mit der niedrigsten Arbeitslosigkeit (Trient-Südtirol).

Der Rückgang der Arbeitslosigkeit ging in beinahe allen Mitgliedstaaten mit einer Abnahme der Langzeitarbeitslosigkeit einher. Gegenüber 1999 ging die Zahl von Personen, die ein Jahr oder länger ohne Arbeit waren, von 46% auf 44,8% der Gesamtarbeitslosenzahl des Jahres 2000 (ohne Irland) zurück. Allerdings bestehen bei der Langzeitarbeitslosigkeit nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, wobei der jeweilige Anteil von weniger als 19% in Dänemark bis zu über 60% in Italien reicht (Karten 5 a, b und c mit den Langzeit-, Jugend- und Frauenarbeitslosenquoten).

Die Langzeitarbeitslosigkeit liegt in Regionen mit einer hohen Gesamtarbeitslosigkeit erheblich höher. In den Regionen mit Entwicklungsrückstand hat sie sich gegenüber 1999 trotz des Rückgangs der globalen Arbeitslosigkeit kaum verringert. Hierin spiegeln sich die hartnäckigen Strukturprobleme in diesen Gebieten wider wie z.B. das Missverhältnis zwischen den angebotenen Arbeitsplätzen und den auf dem Arbeitsmarkt verfügbaren Qualifikationen.

Die Arbeitslosenquote bei Jugendlichen unter 25 Jahren hat ebenfalls weiter abgenommen. Im Jahr 2000 lag sie EU-weit bei 16,1% gegenüber 17,9% im Jahr 1999. Allerdings ist das Risiko für jugendliche Erwerbspersonen, arbeitslos zu werden, beinahe doppelt so hoch wie für diejenigen ab 25 Jahren. Wie die Langzeitarbeitslosigkeit ist auch die Jugendarbeits losigkeit in Regionen mit einer hohen Gesamtarbeitslosigkeit erheblich höher. So lag die Jugendarbeitslosigkeit in den oberen 10% der Regionen mit den niedrigsten Arbeitslosen quoten im Schnitt bei nur 5,5%, während sie in den unteren 10% der Regionen 41,8% betrug.

Im Jahr 2000 ging die Frauenarbeitslosenquote erstmals seit Beginn der 90er Jahre auf unter 10% zurück und lag deutlich unter der Quote aus der Mitte der 90er Jahre (1994: 12,6%). Allerdings sind in vielen Mitgliedstaaten und Regionen nach wie vor große geschlechtsspezifische Unterschiede zu verzeichnen.

Seit dem Lissabonner Gipfel im März 2000 wurde dem Ziel, den sozialen Zusammenhalt zu verbessern, auf mehreren Tagungen des Europäischen Rates verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet. Die Mitgliedstaaten sind verschiedene Verpflichtungen eingegangen, mit denen sie ihre gemeinsamen Anstrengungen verstärken wollen, die Europäische Beschäftigungsstrategie voranzutreiben (Festlegung von Zielvorgaben für die Beschäftigungsquoten) und die soziale Ausgrenzung zu bekämpfen (Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums und Verbesserung der Beschäftigung, um die Gefahr von Armut und Ausgrenzung zu verringern).

Trotz des relativen Rückgangs der Arbeitslosigkeit lassen die jüngsten Daten erkennen, dass in den Mitgliedstaaten Armut und soziale Ausgrenzung nach wie vor weit verbreitet sind [3]. Rund 18% der Bevölkerung, d.h. über 60 Mio. Menschen, leben in Haushalten, die über weniger als 60% des gewichteten Durchschnittseinkommens (Definition der Armutsgrenze) verfügen, wobei die Hälfte von ihnen über einen Zeitraum von drei Jahren ständig unterhalb dieser Grenze lagen (Schaubild 3: Bevölkerung mit einem Einkommen unter der Armutsgrenze). Was die Einkommensverteilung anbelangt, so verdienen die 20% der Bevölkerung mit dem höchsten Einkommen 5,7 Mal so viel wie die 20% mit dem niedrigsten Einkommen. Auch wenn es natürlich Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt, lassen diese Zahlen doch das Ausmaß der sozialen Ungleichheiten erkennen und spiegeln einen Mangel an sozialem Zusammenhalt wider.

[3] Siehe auch den Gemeinsamen Bericht über die soziale Eingliederung

1.2.2. Arbeitslosigkeit in einer Union mit 27 Ländern

Die Arbeitslosigkeit in einer Union mit 27 Mitgliedstaaten lag im Jahr 2000 im Schnitt bei 9,3%. Dies bedeutet eine Verbesserung gegenüber der Zahl von 1999 (9,6%) und ist zugleich etwas höher als die Zahl für die EU-15, die im Jahr 2000 bei 8,2% lag.

Trotz eines verbesserten Wirtschaftswachstums ist die Beschäftigung in den Beitrittsländern im Jahr 2000 um weitere 1,4% zurückgegangen, was einem Nettoverlust von rund 600 000 Arbeitsplätzen entspricht. Lediglich Ungarn und die Slowakei hatten im Jahr 2000 ein höheres Beschäftigungsniveau zu verzeichnen als 1999. Infolgedessen hat sich der Abstand zwischen der Beschäftigungsquote in der Union und derjenigen in den Kandidatenländern im Jahr 2000 weiter vergrößert, auch wenn sich der Beschäftigungsrückgang im zweiten Halbjahr 2000 offenbar verlangsamt hat. Um die Beschäftigungsquote in den Kandidatenländern auf EU-Durchschnitt zu bringen, sind rund 3 Mio. neue Arbeitsplätze erforderlich. Zugleich dürfte mit Arbeitsplatzverlusten in der Landwirtschaft und im verarbeitenden Gewerbe zu rechnen sein. Obwohl die Beschäftigung im Dienstleistungssektor in allen Beitrittsländern deutlich zugenommen hat, ist der Abstand gegenüber der Union (drei Viertel des EU-Durchschnitts) weiterhin erheblich. Die Beschäftigung im Dienstleistungssektor, z.B. in Finanz-, Unternehmens- und Personendienstleistungen, bedeutet für die Kandidatenländer eine klare Chance.

Die Arbeitslosigkeit hat in fast allen Kandidatenländern weiter zugenommen und ist für die Region insgesamt auf über 12% angestiegen, wobei die Quoten von 6,9% in Slowenien bis zu über 19% in der Slowakei reichen. Am stärksten hat die Arbeitslosigkeit im Jahr 2000 in Polen, der Slowakei und Bulgarien zugenommen, während in Ungarn und Slowenien in derselben Zeit ein Rückgang zu verzeichnen war. Die regionalen Disparitäten bei der Arbeitslosigkeit haben sich in den Beitrittsländern ebenfalls weiter vergrößert. So betrug die Arbeitslosigkeit in den oberen 10% der Regionen im Schnitt 4,9%, während sie in den unteren 10% der Regionen bei 23,4% lag.

Eine ähnliche Entwicklung ist bei der Langzeit- und der Jugendarbeitslosigkeit zu verzeichnen. Gegenüber 1999 stieg die Zahl von Personen, die ein Jahr oder länger ohne Arbeit waren, von 44,3% auf 48,2% der Gesamtarbeitslosenzahl an. Die Jugendarbeitslosig keit in den Kandidatenländern stieg um drei Prozentpunkte auf 26% im Jahr 2000 an (gegenüber 16% in der EU), wobei Bulgarien, Polen und die Slowakei Quoten von über 35% verzeichneten. Anders als in der Union, in der die Arbeitslosigkeit bei den Frauen in der Regel höher ist als bei den Männern, gab es in den meisten Kandidatenländern im Jahr 2000 eine höhere Männerarbeitslosigkeit.

Die Beteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt ist in den Beitrittsländern derzeit höher als in den Mitgliedstaaten, was sich allerdings angesichts des Ausmaßes der Umstrukturierung ändern könnte. So entsprach der Beschäftigungsrückgang bei den Frauen im Jahr 2000 (anders als 1999) demjenigen bei den Männern.

1.3. Neue Daten zu den Bestimmungsfaktoren für die reale Konvergenz

Was die für die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen bestimmenden Faktoren anbelangt, so werden die Angaben des zweiten Kohäsionsberichts in den Bereichen Produktivität und Beschäftigung, aufgeschlüsselt nach Sektoren, bestätigt. Insbesondere ist ein Fortbestehen der Disparitäten bei der Verteilung der Beschäftigung auf die drei Wirtschaftssektoren festzustellen. In einigen Regionen der Beitrittsländer ist aufgrund der starken Abhängigkeit von der Landwirtschaft und den traditionellen Industriezweigen (Karten 6 a, b und c: Beschäftigung in den Sektoren, 2000 und Karte 7: BIP je Beschäftigten, 1999) und angesichts der in beiden Sektoren zu erwartenden Umstrukturierungen mit wirtschaftlichen Veränderungen - nach der Erweiterung - zu rechnen.

Bei der Verkehrsinfrastruktur sind unterschiedliche Entwicklungen zu beobachten. Während die Ziel-1-Regionen (insbesondere Spanien) bei der Ausstattung mit Autobahnen erheblich aufgeholt haben, ist die Situation, was die sonstigen Straßen anbelangt, alles andere als zufriedenstellend (Schaubilder 4: Autobahnindex und 5: Straßenindex). Die Daten zum Schienenverkehr und zum multimodalen Verkehr haben sich nicht besonders verändert seit dem Zweiten Kohäsionsbericht. Ihnen wird jedoch Rechnung getragen im Rahmen der Analyse zur Vorbereitung des Dritten Kohäsionsberichts.

Die demografische Entwicklung in der derzeitigen Union, das Ausbildungsniveau und die Vorbereitungen für den Eintritt in die Wissensgesellschaft verdienen besondere Aufmerksamkeit.

1.3.1. Stark auseinanderlaufende demografische Entwicklungen

Vor dem allgemeinen Hintergrund eines sich verlangsamenden Bevölkerungswachstums und einer zunehmenden Überalterung der Bevölkerung in der Union sind auf regionaler Ebene stärker differenzierte Entwicklungen zu erkennen (Karte 8: Bevölkerungswachstum in den NUTS II-Regionen, 1995-1999).

Zwischen 1995 und 1999 [4] war die höchste jährliche Bevölkerungszunahme in den englischen, irischen, belgischen, niederländischen und griechischen Regionen sowie in Südfrankreich und im Norden Deutschlands zu verzeichnen. Den stärksten Bevölkerungsrückgang gab es dagegen in Nordfinnland, in Mittel- und Nordschweden und allgemein in den Beitrittsländern mit Ausnahme einiger polnischer Regionen. Auch in Süditalien, den zentralfranzösischen Regionen, in Schottland und im Alentejo (Portugal) war ein erheblicher Rückgang festzustellen.

[4] Es werden nur diese Jahre berücksichtigt, da die starke Bevölkerungszunahme in den deutschen Regionen im Anschluss an die Wiedervereinigung und die politischen Veränderungen in den Kandidatenländern 1995 praktisch wieder zum Stillstand gekommen war.

Die Regionen mit der höchsten jährlichen Bevölkerungszunahme sind zudem häufig Regionen, die ohnehin eine überdurchschnittliche Bevölkerungsdichte aufweisen. Ebenso handelt es sich bei den Regionen mit Bevölkerungsrückgang um solche, die ohnehin nur dünn besiedelt sind (Karte 9: Bevölkerungsdichte in den NUTS III-Regionen, 1999). Auf EU-Ebene scheinen sich die Phänomene einer regionalen demografischen Konzentration somit zu verschärfen, was sich mit den Feststellungen des zweiten Kohäsionsberichts bezüglich einer unausgewogenen räumlichen Entwicklung deckt.

1.3.2. Allgemeiner Anstieg des Bildungsniveaus

Die Daten von 2000 lassen einen allgemeinen Anstieg des Bildungsniveaus der Bevölkerung von 25 bis 59 Jahren erkennen. So ist der Bevölkerungsanteil mit niedrigem Bildungsniveau gegenüber 1999 von 33% auf 31,5% zurückgegangen, während derjenige mit mittlerem bzw. hohem Bildungsniveau von 47,6% auf 48,3% bzw. von 19,4% auf 20,2% angestiegen ist (Karten 10 a, b und c mit den einzelnen Bildungsniveaus im Jahre 2000).

Die Bevölkerung mit niedrigem Bildungsniveau ist weiterhin im Süden der Union (Portugal, Spanien, Italien und Griechenland), Irland und in einem neuen Gebiet konzentriert, das Nord-Pas-de-Calais und die Picardie in Frankreich sowie den Hennegau und Lüttich in Belgien umfasst [5].

[5] Diese Regionen waren im zweiten Kohäsionsbericht nicht unter den Regionen mit niedrigem Bildungsniveau aufgeführt, sind aber infolge der Anstiegs des durchschnittlichen Bildungsniveaus zwischen 1999 und 2000 sowie aufgrund des Herabsetzens der Schwelle für die unterste Gruppe auf der Karte (von 46 auf 44%) unter diese Kategorie gefallen. Siehe die Tabelle mit den wichtigsten regionalen Indikatoren.

Die Bevölkerung mit mittlerem Bildungsniveau findet sich eher im Zentrum und im Osten der Union, während die höchsten Niveaus in den nördlichen Ländern, im Vereinigten Königreich, in Deutschland und in den Beneluxländern, sowie in Paris, Madrid und im Baskenland zu verzeichnen sind.

1.3.3. Die Wissensgesellschaft: weiterhin erhebliche Disparitäten

Der Humanfaktor dürfte für das Aufschließen der weniger entwickelten Regionen der Union von entscheidender Bedeutung sein. Aus diesem Grunde stellen allgemeine und berufliche Bildung zwei wichtige Themen dar, bei denen sichergestellt werden muss, dass alle Europäer in der Lage sind, das Wissen und die notwendige Expertise zu erlangen und lebenslang auf den neuesten Stand zu bringen, um in der Wissensgesellschaft zu leben und zu arbeiten. Die Vorbereitungen für den Eintritt in die Wissensgesell schaft müssen aber auch Maßnahmen umfassen, mit denen die Regionen beim Ausbau ihrer technischen Infrastrukturen und ihrer Forschungs- und Innovationskapazität unterstützt werden [6].

[6] Am 3. Oktober 2001 verabschiedete die Kommission ein strategisches Dokument, das sich mit der regionalen Dimension des Europäischen Forschungsraums befasst, COM (2001) 549 final. Dieses Dokument zielt darauf ab, lokale und regionale Behörden (vor allem jene in Regionen mit Entwicklungsrückstand) dazu anzuregen, von den neuen Möglichkeiten des Europäischen Forschungsraums Gebrauch zu machen und neue Perspektiven sowohl für die Forschungspolitik der EU als auch für deren Regionalpolitik zu eröffnen.

Die Internetanschlussquote (Prozentsatz der Haushalte, die daheim Zugang zum Internet haben) liegt in den Kohäsionsländern tendenziell unter 30%, während sie in den nördlichen Ländern und den Niederlanden um die 60% beträgt (Angaben aus dem flash Eurobarometer 112 von November 2001). Während der Aufholprozess im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien weniger Zeit in Anspruch nimmt als bei den klassischeren Infrastrukturen (Verkehr und Energie), muss es einen ernsthaften politischen Willen geben, der sich in einer kohärenten Strategie mit konkreten und ehrgeizigen Maßnahmen in Einklang mit den Zielen des eEuropa Aktionsplans 2002 widerspiegelt [7].

[7] ,eEuropa - Eine Wissensgesellschaft für jedermann" Mitteilung über eine Initiative der Kommission für den außerordentlichen Europäischen Rat von Lissabon vom 23/24. März 2000 (http://europa.eu.int/eeurope)

Ebenso liegt der für Forschung und Entwicklung verwendete BIP-Anteil in den südlichen Ländern bei unter 1%, in den nördlichen Ländern dagegen bei über 3%. Dieselben Disparitäten sind auch bei der Zahl von Patentanmeldungen festzustellen (weniger als 20 Anmeldungen je Mio. Einwohner in den Kohäsionsländern gegenüber mehr als 300 Anmeldungen je Mio. Einwohner in den nördlichen Ländern).

1.4. Die räumliche Komponente des Zusammenhalts

Im zweiten Kohäsionsbericht wurden schließlich auch einige Aspekte der räumlichen Dimension des Zusammenhalts untersucht. Die Kommission hatte in diesem Zusammen hang ihre Absicht erklärt [8], durch Kofinanzierung eines europäischen Beobachtungsnetzwerks für Raumordnung (ESPON - European Spatial Planning Observatory) den Schlussfolgerungen der informellen Sitzung der Minister von Tampere [9] Rechnung zu tragen. Dieses Programm, das in Kürze verabschiedet werden dürfte, wird Erkenntnisse liefern, die für eine harmonische Entwicklung der Union von Nutzen sein werden, und den Begriff des räumlichen Zusammenhalts, wie er in Artikel 16 des Vertrages erscheint, genauer umschreiben. Die Kommission möchte daher, dass das ESPON Ergebnisse hervorbringt, die als Basis für die Vorschläge dienen können, die sie im dritten Kohäsionsbericht in Bezug auf die räumliche Dimension des Zusammenhalts vorlegen will.

[8] Erklärung der Kommission bei der Annahme der Leitlinien für die Gemeinschaftsinitiative INTERREG III

[9] Auf der informellen Ministertagung von Tampere (Oktober 1999) wurde ein Programm mit zwölf Aktionen festgelegt, über die das von der informellen Ministertagung von Potsdam (Mai 1999) verabschiedete EUREK erstmals umgesetzt werden soll.

Gegenwärtig bestätigen die aktualisierten Daten die Analysen des zweiten Kohäsionsberichts, insbesondere das Vorliegen einer starken räumlichen Konzentration der wirtschaftlichen Tätigkeiten im Dreieck zwischen North Yorkshire (Vereinigtes Königreich), der Franche-Comté (Frankreich) und Hamburg (Deutschland). Ebenfalls bestätigt werden die Daten, die die sozioökonomische Lage der Grenzregionen, deren stark zunehmendes Gewicht in einer erweiterten Union sowie den Umfang des auf Berg-, Küsten-, Meeresgebiete, Inseln und Archipele entfallenden Anteils des Gemeinschaftsraums betreffen. Die Kommission plant aus diesem Grunde derzeit eine Reihe von Studien über Gebiete mit schwerwiegenden geografischen oder natürlichen Nachteilen. Zwei dieser Studien wurden bereits eingeleitet, von denen die eine die Inselregionen [10] (einschließlich der Regionen in extremer Randlage) und die andere die Berggebiete [11] (einschließlich der arktischen Gebiete) betrifft. Darüber hinaus ist eine Erweiterung des erstmals im Jahr 2000 veröffentlichten Städteaudits über die sozioökonomische Lage in den städtischen Gebieten der Union vorgesehen.

[10] Eine Inselregion ist definiert als eine von Wasser umgebene Landfläche, die eine Fläche von mindestens 1 km2 aufweist, ständig von einer statistisch signifikanten Bevölkerung (mindestens 50 Einwohner) bewohnt wird, nicht durch dauerhafte Bauten mit dem Festland verbunden ist, mindestens 1 km vom europäischen Festland entfernt liegt und nicht Sitz der Hauptstadt eines Mitgliedstaats ist.

[11] Die Studie umfasst weitere Arbeiten zur Festlegung bzw. Aktualisierung von Kriterien für die Beschreibung solcher Gebiete.

Ziel dieser Studien ist zunächst der Aufbau einer spezifischen Datenbank für diese Gebiete, indem sämtliche statistischen Angaben zusammengetragen werden, die auf den verschiedenen Ebenen (lokal, regional, national, gemeinschaftlich) zu Themen vorliegen, die die Entwicklung dieser Gebiete betreffen (auf der Grundlage der Sammlung sozioökonomischer, ökologischer, demografischer Indikatoren usw.).

Es ist beabsichtigt, eine objektive Diagnose der Situation dieser Gebiete zu ermöglichen, indem ihre mit den spezifischen Nachteilen verbundenen Probleme verglichen und bewertet werden, , ihre Bedürfnisse beschrieben und die Aktionen und Politiken analysiert werden, die die Mitgliedstaaten und die Union aufgelegt haben, um einen möglichen Entwicklungsrückstand zu beseitigen.

Gebiete mit schwerwiegenden geografischen oder natürlichen Nachteilen

Die Inselgebiete der Union sind außerordentlich verschiedenartig, was ihre Bevölkerung, ihre Fläche, den Grad ihrer Autonomie und den Lebensstandard (Pro-Kopf-BIP von 45% bis 110% des Gemeinschaftsdurchschnitts) anbelangt. Drei externe Faktoren - die Meeresumwelt, die Größe der Inseln und die Entfernung zu den anderen Landflächen - bedingen eine ganze Reihe von Kausalitäten, welche die wirtschaftliche und soziale Entwicklung einer Insel einschränken können. Diese Entwicklung differiert umso stärker zwischen den Inseln, als diese von Natur aus heterogen sind und einige zweifache bzw. dreifache Nachteile aufweisen (Inselregionen, Berggebiete und dünn besiedelte Gebiete).

Die Analyse der Gemeinschaftsprogramme auf den fünf zu Pilotzwecken für die Studie ausgewählten Inseln - Bornholm (DK), Kreta (EL), Balearen (E), Azoren (P) und Western-Isles (UK) - lässt jedoch einige wiederkehrende Faktoren, die Entwicklung fördern, erkennen:

- Ausbau des Telekommunikationswesens, dem bei der Bekämpfung der Isolation und der mit ihr verbundenen Risiken eine wesentliche Rolle zukommt (spezifische Programme in Dänemark und auf Kreta);

- Förderung sauberer Energien (Dänemark, Kreta, Azoren) und/oder Anschluss der Inseln an das Festland über ein Unterseestromkabel (Griechenland) zur Lösung der Probleme bei der Energieversorgung;

- effiziente Abfallbewirtschaftung, die aufgrund der geringen Größe der Inseln und ihrer empfindlichen Umwelt einen komplexen Bereich bildet. Im Rahmen des "Gesetzes zur Förderung der Inseln" in Dänemark ist ein Programm mit Finanzhilfen für die Schaffung "ökologischer Lösungen" vorgesehen;

- Trinkwasserversorgung, die ein spezifisches Problem der Mittelmeerinseln und der Regionen in extremer Randlage darstellt. Die Balearen haben sich für die Meerwasserentsalzung entschieden;

- wirtschaftliche Diversität, die erforderlich ist, um die Entwicklung der Inseln in anderen Sektoren als der Fischerei und dem Fremdenverkehr zu fördern.Die im Rahmen dieser Programme entwickelten Projekte bedürfen einer soliden lokalen Verankerung.

1.5. Sozioökonomische Disparitäten in einer Union mit 25 Ländern

Auf der Grundlage des gegenwärtigen acquis wird über das Verzeichnis der Regionen mit Entwicklungsrückstand anhand des Durchschnitts derjenigen Länder entschieden, die zum Zeitpunkt dieser Entscheidung Mitgliedstaaten sind, d.h. spätestens zu Beginn des Jahres 2006. Die künftigen Programmplanungsdokumente können somit noch vor Beginn der nächsten Planungsperiode verabschiedet werden.

Auch wenn die Kommission selbstverständlich noch nicht über die Statistiken verfügt, auf deren Grundlage ein solches Verzeichnis zu erstellen sein wird, ist doch eine Untersuchung der Lage anhand der jüngsten vorliegenden Angaben möglich (Karte 11: Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP von weniger als 75% des Gemeinschaftsdurchschnitts, 1997-1998-1999).

Im Fall einer Union mit 25 Ländern und ausgehend von den verfügbaren Angaben für die drei letzten Jahre (1997, 1998, 1999) würden die Regionen, deren Pro-Kopf-BIP unterhalb der im acquis communautaire festgelegten Schwelle von 75% des Gemeinschaftsdurchschnitts liegt, 115 Mio. Einwohnern oder 25% der Gesamtbevölkerung entsprechen (Karte 11: Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP von weniger als 75% des Gemeinschaftsdurchschnitts, 1997-1998-1999). Von zehn dieser Einwohner würden noch vier in einer der Regionen der heutigen 15 Mitgliedstaaten leben, die anderen sechs jedoch in den Beitrittsländern, was die tiefgreifende geografische Umverteilung der Disparitäten nach der Erweiterung deutlich macht.

Von den derzeit im Rahmen von Ziel 1 geförderten Regionen würden Regionen mit insgesamt 37 Mio. Einwohnern nach der Erweiterung über der Schwelle von 75% liegen. Für etwa zwei Drittel dieser Regionen würde sich diese Situation automatisch aus einem Sinken des Gemeinschaftsdurchschnitts um rund 13% ergeben. Das übrige Drittel liegt bereits jetzt - ohne Erweiterung - über der 75%-Schwelle, was ein deutliches Zeichen für die reale Konvergenz bestimmter Regionen der Fünfzehnerunion ist (Karte 11: Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP von weniger als 75% des Gemeinschaftsdurchschnitts, 1997-1998-1999 und Tabelle 5: Zusammenfassende Statistik für die Regionen unter der 75%-Schwelle).

Es liegt auf der Hand, dass das Gefälle zwischen den reichsten und den am wenigsten wohlhabenden Regionen in einer Union mit 25 Ländern weniger stark wäre als in einer Union mit 27 Ländern. So hätten die 10% der Regionen mit dem höchsten Entwicklungsstand ein Pro-Kopf-BIP von 170% des Gemeinschaftsdurchschnitts, während die 10% der am wenigsten wohlhabenden Regionen bei 38% liegen würden. Das Verhältnis zwischen den beiden Gruppen würde somit 4,5 betragen (5,8 in einer Union mit 27 Ländern) (Tabelle 6: Reichste und am wenigsten wohlhabende Regionen).

Weniger starkes Gefälle bei 25 anstatt 27 Ländern

In einer Union mit 27 Ländern würden die bulgarischen und rumänischen Regionen den größten Teil der am wenigsten wohlhabenden Regionen ausmachen. In einer Union mit 25 Ländern würde dieser Platz insbesondere durch polnische und ungarische Regionen eingenommen. Darüber hinaus würde die am wenigsten entwickelte Region der derzeitigen Union (Epirus in Griechenland) in der EU-25 nicht mehr zu den 10% der am wenigsten wohlhabenden Regionen zählen (Tabelle 7 a und b: Verzeichnisse der reichsten und der am wenigsten wohlhabenden Regionen)

2. Teil II : Erste Bilanz der Diskussion über die künftige Kohäsionspolitik

2.1. Diskussionen im Rahmen des europäischen Kohäsionsforums und in den Gemeinschaftsinstitutionen

Der zweite Kohäsionsbericht, den die Kommission am 31. Januar 2001 angenommen hat, "enthält eine Reihe von Schlussfolgerungen und Empfehlungen, um eine Debatte über die Zukunft der Kohäsionspolitik in einer erweiterten Europäischen Union nach dem Jahre 2006 zu eröffnen".

Diese Debatte hat bereits auf Ebene der Gemeinschaftsorgane, der Mitgliedstaaten, der Regionen sowie der Wirtschafts- und Sozialpartner begonnen. Der Kommission liegen inzwischen mehrere offizielle Stellungnahmen vor, und der zweite Kohäsionsbericht wurde auf zahlreichen Sitzungen sowohl in Brüssel als auch in den Regionen vorgestellt.

2.1.1. Zweites europäisches Kohäsionsforum

Mit diesem Forum, das am 20. und 21. Mai 2001 stattfand, wurde die Diskussion zum Thema Kohäsion eingeleitet. Auf dem Forum versammelten sich über 1800 Politiker aus ganz Europa, die an der Gestaltung und Umsetzung von Strukturmaßnahmen beteiligt sind.

In seiner Einführung auf dem Forum im Mai 2001 hob Kommissionspräsident Prodi die Bedeutung der ,Solidarität zwischen den Völkern, den Staaten und den Regionen Europas" hervor. Die Kohäsionspolitik gründet sich auf diesem fundamentalen Prinzip und stellt ein ,grundlegendes Instrument dar, um die Integration der Regionen und der Bürger" in einer erweiterten Union von morgen zu erreichen, indem sie die Disparitäten bezüglich des Wohlstands und der Möglichkeiten verringert. Sie hat außerdem gezeigt, dass sie erlaubt, realökonomische Konvergenz zu fördern.

Das Forum bot Entscheidungsträgern aus den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern (die erstmals unter gleichen Bedingungen wie die EU-Mitgliedstaaten an einer solchen Veranstaltung teilnahmen) und den Regionen eine erste Gelegenheit, sich öffentlich zur Zukunft der Kohäsionspolitik zu äußern. Die Beiträge zum Forum wurden Anfang 2002 veröffentlicht [12]. Aus den Beiträgen und angesprochenen Themen lässt sich folgendes festhalten:

[12] Verfügbar auf Inforegio http://www.inforegio.cec.eu.int/temporum/forcom_fr.htm

a. Mit der Erweiterung der Union wächst in den Mitgliedstaaten und Regionen das Bedürfnis nach mehr Kohäsionspolitik [13]:

[13] Zusammenfassung der Ergebnisse des Forums durch Michel Barnier

Es besteht Konsens darüber, dass die Kohäsionsbemühungen angesichts der Verschärfung der Disparitäten, zu der die Erweiterung führen wird, verstärkt werden müssen. Wie zahlreiche Teilnehmer hervorgehoben haben, nutzt die Kohäsionspolitik nicht nur den Regionen, die Finanzhilfen erhalten, sondern auch allen anderen Gebieten dadurch, dass sie zum einen die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen stimuliert und zum anderen die Wettbewerbsfähigkeit der Union insgesamt stärkt und somit die Aussichten für ein nachhaltiges Wachstum erhöht.

Die Kohäsionspolitik ist somit Ausdruck der Solidarität der Union, die mehr ist als ein großer Markt und daher auch ein eigenes Sozialmodell erhalten muss. Deshalb hat die Synthese der Arbeiten des Forums festgestellt, dass ,der Wert der bereitgestellten Mittel von 0,45% des EU-BIP eine Schwelle darstellt, unterhalb derer die Glaubwürdigkeit der künftigen Kohäsionspolitik in Frage gestellt würde."

Schließlich darf sich die Kohäsion nicht allein auf die Strukturpolitik beschränken. Auch die anderen Gemeinschaftspolitiken und insbesondere die Agrarpolitik, die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums, die Umweltpolitik und die Verkehrspolitik müssen einen wirksameren Beitrag dazu leisten.

b. Die Union braucht eine Kohäsionspolitik, die auf drei Kategorien von Regionen und Strukturproblemen eingeht [14]:

[14] Zusammenfassung der Ergebnisse des Forums durch Michel Barnier

- Zunächst sind da die Regionen mit erheblichem Entwicklungsrückstand, die sich zum Großteil, wenn auch nicht ausschließlich, in den Beitrittsländern befinden. Deren Vertreter auf dem Forum verlangten Flexibilität bei den Kofinanzierungssätzen, und sprachen den Willen aus, die finanzielle Mitverantwortung zu beachten, sowie das Vertrauen der Beitrittskandidaten in ihre Fähigkeit, die Gemeinschaftsmittel auch über die Obergrenze von 4% des nationalen BIP hinaus zu absorbieren. In einer Übergangsphase könnte es indes notwendig sein, ein Gleichgewicht zwischen dem Ziel der Dezentralisierung der Verwaltung und der Notwendigkeit der erfolgreichen Inanspruchnahme der Gemeinschaftsmittel sicherzustellen.

- Die zweite Gruppe bilden die Regionen der EU-15, in denen der Prozess der realen Konvergenz noch nicht abgeschlossen ist. Ihre Bedürfnisse sollten berücksichtigt und gerecht behandelt werden.

- Andere Regionen sind ebenfalls mit gravierenden Strukturproblemen konfrontiert, insbesondere die Städte, die ländlichen Gebiete, die noch sehr von der Landwirtschaft abhängen, sowie Gebirgsregionen, Inseln und andere Gebiete mit natürlichen und geografischen Nachteilen. Zu dieser dritten Gruppe gehören auch die industriellen Umstellungsgebiete oder Gebiete mit Problemen im Dienstleistungssektor.

Die Kohäsionspolitik muss auch die weiter reichenden strategischen Ziele der Gemeinschaftspolitik einbeziehen und zu ihrer Verwirklichung beitragen. Bereits jetzt besteht eine klare Verbindung zwischen den strategischen Zielen, die vom Europäischen Rat festgelegt wurden, und der Förderung durch die Strukturfonds. Zu den wichtigsten Zielen gehören: mehr und bessere Arbeitsplätze, die Förderung der sozialen Integration, Chancengleichheit und die Herausbildung einer wissensbasierten Gesellschaft. Auf dem Forum wurden diese vier horizontalen Prioritäten, die sämtliche Regionen der Union und der Beitrittsländer betreffen, allgemein bestätigt. Viele werden jedoch ein koordiniertes Vorgehen auf nationaler und Unionsebene erfordern, um einen effizienteren Einsatz der Strukturfonds zu gewährleisten (z.B. die Entwicklung eines Rahmens für Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in einem Mitgliedstaat) [15].

[15] Beitrag von Frau Diamantopoulou zum Forum

c. Die Regionen und lokalen Körperschaften stellen hohe Erwartungen an eine echte Partnerschaft [16]:

[16] Zusammenfassung der Ergebnisse des Forums durch Michel Barnier

Die regionalen Gesprächspartner sehen die Notwendigkeit, die Dezentralisierung voranzutreiben und die Rollenverteilung zu klären, insbesondere zwischen den Staaten und den Regionen, damit die Partnerschaft nicht allein auf die nationale Ebene beschränkt bleibt oder gar von ihr mit Beschlag belegt wird. Eine effektive Partnerschaft unter Einbeziehung von Privatunternehmen, Forschungseinrichtungen, Sozialpartnern und anderen lokalen Akteuren sowie staatlichen Stellen ist einer der Schlüssel für eine erfolgreiche Strategie der regionalen Entwicklung.

Von zahlreichen Rednern wurde die Kommission aufgefordert, nicht nur regionalen und lokalen Initiativen mehr Gehör zu schenken, sondern auch eine stärkere grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf transnationaler und interregionaler Ebene zu fördern.

Die Union ist in das Zeitalter der wissensbasierten Gesellschaft eingetreten, jedoch je nach Region auf unterschiedliche Weise. Die Kohäsionspolitik muss daher insbesondere die Vernetzung der Akteure der regionalen Entwicklung fördern und verhindern, dass eine numerische Kluft zu den am stärksten benachteiligten Gruppen unserer Gesellschaft entsteht.

Die Forderung nach Transparenz und Effizienz hat die Union zum einen darin bestärkt, die Zuständigkeiten besser aufzuteilen, zum anderen aber auch darin, sich auf Maßnahmen mit einem gemeinschaftlichen Mehrwert zu konzentrieren. Dies dürfte dazu führen, dass zwischen den Mittelzuweisungen der Union, dem Mehrwert der Gemeinschaftsaktionen und den erzielten Ergebnissen ein engerer Zusammenhang hergestellt wird. Alle Redner brachten in ihren Beiträgen zum Forum ihr Vertrauen gegenüber der Kommission zum Ausdruck.

Im Vorfeld auf das Forum fand am 26. März 2001 eine Online-Debatte statt [17]. Ferner gibt es seit März 2001 auf der Internet-Seite der Generaldirektion Regionalpolitik ein Online-Diskussionsforum [18].

[17] Zusammenfassung: http://www.inforegio.cec.eu.int/temporum/chat_de.htm

[18] http://www.inforegio.cec.eu.int/temporum/orum_de.cfm

2.1.2. Auf institutioneller Ebene

Die Arbeitsgruppe "Strukturaktionen" des Rates ist mehrmals unter dem schwedischen Vorsitz zusammengetreten. Die informelle Tagung der Minister, die am 13. und 14. Juli 2001 unter dem belgischen Vorsitz in Namur stattfand, diskutierte i die Herausforderungen an den wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Zusammenhalt mit Blick auf die Erweiterung.

Viele Teilnehmer dieses informellen Treffens haben es begrüßt, dass die Debatte über die künftige Politik so frühzeitig begonnen wurde, und Nutzen sowie inhaltliche Qualität des zweiten Kohäsionsberichts der Kommission hervorgehoben. Breites Einvernehmen bestand darüber, dass eine starke Kohäsionspolitik beibehalten werden muss und die Regionen mit Entwicklungsrückstand sowohl in den Beitrittsländern als auch in den derzeitigen EU-Mitgliedstaaten Vorrang haben sollten.

Im Mittelpunkt der Debatte über die übrigen Regionen standen dagegen die Bemühungen um mehr Effizienz sowie die Notwendigkeit, die Strukturfondsinterventionen auf die Aktionen mit dem größten gemeinschaftlichen Mehrwert zu konzentrieren sowie mögliche Synergien mit den anderen Gemeinschaftspolitiken.

Darüber hinaus haben mehrere Mitgliedstaaten der Kommission ihren Standpunkt zu diesem Thema schriftlich übermittelt (siehe insbesondere das Memorandum des spanischen Ministerpräsidenten an die Kommission sowie Arbeitspapiere oder Studien, die auf Wunsch verschiedener Ministerien der Regierungen von Litauen, Italien, den Niederlanden und Deutschland ausgearbeitet wurden).

Das Europäische Parlament wird im Februar 2002 seine Stellungnahme zum zweiten Kohäsionsbericht (den Musotto Bericht) verabschieden. Sieben Parlamentsausschüsse haben dem für dieses Dossier zuständigen Ausschuss Stellungnahmen übermittelt, was von dem großen Interesse zeugt, das die Abgeordneten des Europäischen Parlaments diesem Thema entgegenbringen.

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) hat am 25. April 2001 eine erste Stellungnahme abgegeben, gerade rechtzeitig für das zweite europäische Kohäsionsforum. Zusätzliche Stellungnahmen werden zur Zeit ausgearbeitet. In seiner Stellungnahme befasst sich der WSA im Wesentlichen mit der Rolle der Kohäsionspolitik und antwortet auf die "Fragen für die Debatte", die am Ende der ,Zusammenfassung und Schlussfolgerungen" im zweiten Kommissionsbericht aufgeführt sind.

In seinen Stellungnahmen rückt der WSA die im Kohäsionsbericht aufgeführten Fragen in den Mittelpunkt und geht insbesondere auf die vier Optionen für die künftige Behandlung der derzeitigen Ziel-1-Regionen ein, die in der erweiterten Union infolge der statistischen Absenkung des durchschnittlichen Pro-Kopf-BIP ihren Ziel-1-Status verlieren werden. Diesbezüglich spricht sich der Ausschuss dafür aus, den gegenwärtigen Grenzwert von 75% des Pro-Kopf-BIP anzuheben und die Gemeinschaftsunterstützung weiter auf diese Regionen zu konzentrieren. In seiner Stellungnahme gibt der WSA somit der dritten Option den Vorzug. Der Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass angesichts dieser neuen Rahmenbedingungen eine angemessene Mittelausstattung erforderlich ist, und befürwortet die zehn im Bericht vorgeschlagenen Prioritäten für die künftige Gemeinschaftspolitik.

Im November 2001 hat auch der Ausschuss der Regionen eine Stellungnahme zum zweiten Kohäsionsbericht abgegeben. Der AdR "gelangt zu der Schlussfolgerung, dass die regionale Dimension der Kohäsionspolitik gestärkt werden sollte" und dass die Regionalpolitik als eine horizontale Politik betrachtet werden muss, die für alle Maßnahmen der Union von belang ist. Er unterstreicht die Notwendigkeit einer entschlosseneren Einbeziehung der Mitgliedstaaten in die Kohäsionspolitik.

Der AdR ist der Auffassung, dass "Regionen, die dann, wenn keine Erweiterung stattfände, die Kriterien für eine Ziel-1-Förderung erfuellt hätten, auch in einer erweiterten Europäischen Union förderfähig bleiben müssen" und dass keiner Region die Strukturfondsförderung abrupt gekürzt werden darf. Auf jeden Fall sollten ein "Sicherheitsnetz und ein adäquates System zum schrittweisen Abbau der Beihilfen geschaffen werden". Wie der AdR hinzufügt müssen bei der Anwendung dieser Grundsätze "auch weiterhin die besonderen Gegebenheiten von Regionen, die unter dauerhaften geografischen Nachteilen zu leiden haben, berücksichtigt werden, d.h. von Berggebieten und Inselregionen, von Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte und von abgelegenen Gebieten".

Was die finanziellen Aspekte betrifft, so "lehnt der AdR die Deckelung der Finanzmittel für die Kohäsionspolitik, die der Europäische Rat 1999 in Berlin auf 0,45% des BIP der Gemeinschaft festlegte, ab".

Schließlich spricht sich der AdR für eine "polyzentrische Entwicklung des europäischen Raums" aus, womit gegen die territorialen Ungleichgewichte angegangen werden könnte, die sowohl zwischen den europäischen Makroregionen als auch innerhalb dieser Gebiete bestehen.

2.1.3. Sonstige Debatten

Die künftige Kohäsionspolitik in einer erweiterten Union war das Hauptthema von rund 100 Seminaren und Konferenzen, die in Brüssel (unter Teilnahme von regionalen Delegationen) und in zahlreichen Mitgliedstaaten und Regionen veranstaltet wurden. Auch mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern haben einige Treffen zu diesem Thema stattgefunden.

Im Anschluss an die in einigen Regionen und bei Veranstaltungen auf europäischer Ebene geführten Debatten wurden schriftliche Stellungnahmen verabschiedet, die der Kommission übermittelt wurden. Darüber hinaus wurden Studien über die Auswirkungen der Erweiterung für die Union und insbesondere für die Kohäsionspolitik erstellt. Sie enthalten erste finanzielle Schätzungen von Sachverständigen oder Analysezentren für die Zeit nach 2006.

2.2. Die Hauptdiskussionsthemen

Der zweite Kohäsionsbericht enthält am Ende des Teils "Zusammenfassung und Schlussfolgerungen" zehn Fragen zur Strukturierung der Debatte über die Zukunft der Kohäsionspolitik. Es wurden jedoch auch andere Themen angesprochen wie die Frage der finanziellen Mittel. Dieser erste Überblick über die bisherigen Diskussionsbeiträge ist nach den angesprochenen Hauptthemen gegliedert.

2.2.1. Vorrang für Regionen mit Entwicklungsrückstand

Es herrscht Einigkeit darüber, dass die Erweiterung zu einer Verschärfung der Disparitäten führen wird und die Kohäsionsanstrengungen folglich verstärkt werden müssen. Die Bedeutung von Aktionen auf Gemeinschaftsebene zugunsten der strukturschwächsten Regionen der derzeitigen Union sowie die großen Schwierigkeiten, mit denen die meisten Regionen in den Beitrittsländern konfrontiert sind, wird ebenfalls anerkannt [19]. Im Mittelpunkt der Diskussion steht somit eher die Frage, wie weit man bei der Bestimmung der Regionen mit Entwicklungsrückstand gehen soll und welche Kriterien dabei anzuwenden sind.

[19] Siehe insbesondere die Zusammenfassung des belgischen Vorsitzes über die informelle Ministertagung in Namur (13. und 14. Juli 2001) und die Stellungnahmen der Gemeinschaftsorgane zum zweiten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt.

Die finanzielle Unterstützung der strukturschwächsten Regionen der Union wie auch derjenigen der Beitrittsländer muss unbedingt einhergehen mit der Festlegung des Inhalts der Kohäsionspolitik. Die Union muss jene Faktoren unterstützen, die eine entscheidende Rolle bei der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit spielen und die dazu beitragen, die scherwiegenden Ungleichgewichte, die das Territorium beeinträchtigen, zu verringern. Dies ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Mittelverwendung in den Fördergebieten zu einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung beitragen kann. Im Mittelpunkt der Kohäsionspolitik "müssen daher strukturelle Faktoren stehen, die das Umfeld für den Aufschwung der Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand verbessern ... Die Kohäsionspolitik wird um so erfolgreicher sein, wenn sie bei der Qualität der Interventionen und der Qualität der Entwicklung ansetzt, die sie zu erreichen imstande ist" [20].

[20] Beitrag des Präsidenten des italienischen Ministerrates Giuliano Amato zum zweiten europäischen Kohäsionsforum.

Die regionalen Transferleistungen müssen im Rahmen einer kohärenten Entwicklungsstrategie als Teil einer umfassenderen Wachstums- und Stabilitätspolitik eingesetzt werden, die sich auf die Europäische Beschäftigungsstrategie, eine gesunde makroökonomische Politik und die aktive Unterstützung aller beteiligten Interessengruppen, insbesondere der Sozialpartner, stützt [21].

[21] Siehe insbesondere die Schlussfolgerungen des zweiten europäischen Kohäsionsforums.

Wiederholt wurde angesprochen, dass die kohäsionspolitischen Ziele auf die wesentlichen regionalen Disparitäten, die in der erweiterten Union auftreten werden, und auf die neuen Rahmenbedingungen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung abgestimmt werden müssen. So weisen mehrere Beiträge offenbar darauf hin, dass die bisherigen Interventionsbereiche möglicherweise nicht mehr ausreichen werden, wenn es um die Lösung von Problemen des wirtschaftlichen Wandels und den Aufholprozess in den Beitrittsländern geht [22].

[22] Siehe z.B. das Memorandum der Europäischen Vereinigung von regionalen Entwicklungsorganisationen EURADA, Antwort auf die zehn Fragen des zweiten Kohäsionsberichts: "Es zeugt von keinem besonders ehrgeizigen Konzept, wenn den Regionen in den Beitrittsländern der Ziel-1-Status zugesprochen wird, ohne dass im Vorfeld geprüft wurde, ob sich das Konzept für Regionen dieser Art und angesichts des wirtschaftlichen Entwicklungsstands in diesen Ländern eignet."

2.2.2. Regionales oder nationales Konzept

Einige Studien empfehlen ein nationales Konzept an Stelle eines regionalen Konzepts, und zwar sowohl was die Förderfähigkeit der Beitrittsländer im Rahmen von Ziel 1 als auch was die Entwicklungsstrategie, die Aufteilung der Gemeinschaftsmittel und den eventuellen Aufbau von Politik- und Verwaltungsstrukturen in den Regionen anbelangt [23].

[23] Studie des Deutschen Instituts für Wirschaftsforschung (DIW) "Reformbedarf bei den EU-Politiken in Zuge der Osterweiterung", Berlin und Göttingen, Mai 2001. IBO-Studie, "The financing of the EU structural policy in the context of the enlargement of the EU", September 2001.

Es gibt Argument, die für ein nationales Konzept sprechen. Beispielsweise würden die Mitgliedstaaten über einen größeren Spielraum bei der Durchführung der Maßnahmen auf regionaler und lokaler Ebene innerhalb des Landes verfügen. So könnten die generell wohlhabenderen Wachstumszentren in den Mitgliedstaaten unter die europäischen Regionalentwicklungsprogramme fallen, was einen erheblichen Ankurbelungseffekt für das Wirtschaftswachstum insgesamt haben könnte.

Andererseits sind regionale oder lokale Konzepte, die auf der Teilnahme einer breitgefächerten Partnerschaft basieren, wahrscheinlich flexibler und ermöglichen es eher, auf den Bedarf vor Ort einzugehen und Innovationen zu fördern. In den Beitrittsländern wird die Schaffung von regionalen und lokalen politischen Strukturen in entscheidendem Maße dazu beitragen, die Bürger zur aktiven Teilnahme in den neuen Demokratien zu motivieren. In vielen Beiträgen wurde die institutionelle Bedeutung von regionalen Einrichtungen der grenzüberschreitenden, interregionalen und transnationalen Zusammenarbeit hervorgehoben, die im Zuge der Durchführung von Strukturfondsmaßnahmen entstanden sind.

Darüber hinaus müsste beim nationalen Konzept ein Förderkriterium angewendet werden, das nur schwer mit dem Vertragstext [24] und dem daraus abgeleiteten Gemeinschaftsrecht in Einklang zu bringen scheint. Dies würde bedeuten, dass die Betrittsländer eine andere Behandlung erfahren als die bisherigen Mitgliedstaaten, für die in der Vergangenheit zuweilen dieselben Argumente bezüglich des nationalen Wohlstands vorgebracht wurden [25].

[24] Gemäß Artikel 158 des Vertrages setzt sich die Gemeinschaft im Hinblick auf die Stärkung ihres wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts "insbesondere zum Ziel, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete oder Inseln [....] zu verringern".

[25] Beitrag der portugiesischen Ministerin für Planung Elisa Ferreira zum zweiten europäischen Kohäsionsforum:"Das Gesamtniveau des nationalen portugiesischen Wohlstands bedarf weiterhin signifikanter europäischer Hilfe"

Die Verfechter des nationalen Konzepts sprechen sich schließlich gegen die "künstliche" Abgrenzung von Regionen in den Beitrittsländern aus, die von den Kommissionsdienststellen vorgenommen würde [26]. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall, und die Kommission schreibt die Schaffung von Regionen nicht vor. Es wurde ebenfalls geltend gemacht, dass viele Beitrittskandidaten (z.B. die baltischen Staaten, Slowenien, Zypern und Malta) nicht über eine ausreichende Landesfläche verfügen, die eine Einteilung in mehrere Gebietseinheiten der Ebene NUTS II rechtfertigen würde. In den anderen Beitrittsländern hat die Einteilung in Gebietseinheiten von vergleichbarer Größe zu denen in den derzeitigen Mitgliedstaaten kaum Schwierigkeiten bereitet.

[26] Arbeitspapier des ESRC, Economic and social research council, Sussex European Institute "Regional Deficit in Eastward Enlargement of the European Union : Top down policies and bottom up reactions", 2001

2.2.3. Regionen mit Entwicklungsrückstand in den jetzigen Mitgliedstaaten

Es wurde nicht vorgeschlagen, die Gemeinschaftsbeihilfen auf die neuen Mitgliedstaaten zu beschränken. Vielmehr wurde selbst unter den Beitrittsländern die Meinung vertreten, dass die Strukturbeihilfen für die Ziel-1-Regionen in den jetzigen Mitgliedstaaten beibehalten werden sollten [27]. Wenn auch zu Beginn der Debatte hier und da die Frage aufkam, ob nicht zwei Grenzwerte festgelegt werden sollten (Option 4 des zweiten Kohäsionsberichts), so findet diese Lösung inzwischen offenbar keine Befürworter mehr. Die Befürchtung, dass es zu einer "zweigleisigen" Regionalpolitik kommen könnte, hat möglicherweise auch zu dieser Änderung der Standpunkte beigetragen [28].

[27] Beiträge des polnischen Ministerpräsidenten Jerzy Buzek und des Ministers der Tschechischen Republik Petr Lachnit zum zweiten europäischen Kohäsionsforum.

[28] Siehe die beiden in der vorstehenden Fußnote erwähnten Beiträge und das Non-paper der Republik Litauen von Mai 2001

Die meisten derzeitigen Ziel-1-Regionen weisen selbstverständlich auf das Problem des statistischen Effekts der Erweiterung auf die Förderschwelle und die für sie daraus entstehende Gefahr hin, ihren Status als Fördergebiet zu verlieren, ohne dass dadurch die Probleme der realen Konvergenz gelöst wären [29].

[29] Memorandum des spanischen Ministerpräsidenten an den Präsidenten der EU-Kommission Romano Prodi, April 2001; Beitrag der portugiesischen Ministerin für Planung Elisa Ferreira zum zweiten europäischen Kohäsionsforum; Standpunkt der Vereinigung von Kommunal- und Regionalbehörden in den Kohlegebieten der EU, November 2001; Entschließung der Vereinigung europäischer Industrie- und Technologieregionen RETI, April 2001; Anmerkungen des Ausschusses der berufsständischen landwirtschaftlichen Organisationen der EU (COPA) und des Allgemeinen Ausschusses des ländlichen Genossenschaftswesens in der EU (COGECA) zum zweiten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, November 2001. Position der Walisischen Versammlung, Januar 2002

In mehreren Beiträgen kam man auf die Verhandlungen über die Agenda 2000 zurück, bei denen es darum ging, ob EU-Hilfe auf die Mitgliedstaaten begrenzt werden könne, deren Entwicklungsstand unter dem Durchschnitt der Union liegt (häufig in Zusammenhang mit den Standpunkten, die das nationale Konzept bevorzugten) [30].

[30] Siehe Nr. 10 weiter oben.

Was die Förderkriterien und die damit verbundene Frage der Aufteilung der Fördermittel anbelangt, so forderten einige zwar, das Kriterium des Pro-Kopf-BIP durch andere Kriterien zu ergänzen, doch steht fest, dass bisher keine konkrete Alternative für die Bestimmung der Förderfähigkeit der Regionen mit Entwicklungsrückstand vorgeschlagen wurde [31].

[31] Ausgenommen das italienische Memorandum über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt vom Juni 2001, wonach das Ziel der Kohäsionspolitik darin bestehen wird, die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen in den Beitrittsländern und den jetzigen Mitgliedstaaten durch die Inwertsetzung der endogenen (natürlichen, kulturellen und humanen) Ressourcen und die Förderung des lokalen Entwicklungspotenzials zu stärken. Italien empfiehlt die Verwendung von aussagekräftigen Indikatoren, mit denen sich die zu geringe Nutzung der Ressourcen (z.B. Beschäftigungsquote) oder geografische Merkmale messen lassen.

2.2.4. Die Fördermechanismen für die übrigen mittleren Regionen der Union in ihrer derzeitigen Zusammensetzung

Viele Regionen, die nicht unter Ziel 1 fallen und derzeit eine Finanzhilfe erhalten, bedauern, dass ihren Erfahrungen wenig Anerkennung zuteil wird [32]. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Regionen, deren Lage vergleichbar ist, und die Aufstellung von länderübergreifenden Projekten werden in diesem Zusammenhang häufig als hilfreiche Maßnahmen genannt [33].

[32] Stellungnahme des Regionalparlaments von Nordwestengland, Mai 2001; Forum über die Zukunft Europas, veranstaltet von der Präfektur von Seine-Saint-Denis im Museum für Luft- und Raumfahrt (Musée de l'Air et de l'Espace) - Le Bourget, 25. September 2001.

[33] Zusammenfassung der Diskussion im Rahmen des zweiten europäischen Kohäsionsforums

Zwar besteht weitgehend Übereinstimmung darüber, dass die derzeitige Regelung, bei der die Fördergebiete (mit Ausnahme der Ziel-1-Regionen) direkt von der Kommission bestimmt werden, nicht beibehalten werden sollte, doch werden auch Vorbehalte dagegen geäußert, dass die Befugnis, die Fördergebiete auszuweisen, ausschließlich bei den zentralen Regierungen liegt [34]. Viele Stimmen bezeichnen es als unerlässlich, gemeinschaftliche Kriterien bei der Abgrenzung der Fördergebiete zu berücksichtigen.

[34] Siehe namentlich die Initiativstellungnahme des WSA vom April 2001, die Stellungnahme des Regionalparlaments und der Entwicklungsagentur für Ostengland, die Stellungnahme der CRPM (Konferenz der peripheren Küstenregionen), die erste Stellungnahme zum zweiten Kohäsionsbericht vom Februar 2001. Die gegenteilige Meinung wurde von der Vereinigung von Kommunal- und Regionalbehörden in den Kohlegebieten der EU (EUR-ACOM) im November 2001 ("Die EUR-ACOM tritt dafür ein, dass die Mitgliedstaaten in Abstimmung mit den geeigneten Kommunal- und Regionalbehörden nach ihrem Ermessen ihre eigenen Ziel-2-Gebiete abgrenzen") und von der Vereinigung europäischer Industrie- und Technologieregionen RETI im April 2001 vertreten.

Über die Identifizierung der Maßnahmen mit einem hohen gemeinschaftlichen Mehrwert, auf die sich die Gemeinschaftsmittel konzentrieren sollten, ist bisher noch nicht wirklich diskutiert worden. Ein Grund hierfür ist, dass bislang die vorrangigen Ziele in den Mittelpunkt der Debatte gestellt werden; ein weiterer Grund ist, dass die meisten geförderten Regionen das Niveau der Finanzhilfe der Gemeinschaft als nicht ausreichend betrachten, um die Reihenfolge ihrer nationalen oder regionalen Prioritäten zu ändern.

2.2.5. Finanzmittel für die künftige Kohäsionspolitik

Der zweite Kohäsionsbericht befasst sich nicht mit den finanziellen Auswirkungen der Erweiterung auf die Kohäsionspolitik. Der Bericht beschränkt sich darauf, in Erinnerung zu rufen, dass der Europäische Rat von Berlin vorgesehen hatte, für die Kohäsionspolitik Mittel in Höhe von 0,45% des BIP der Union im Jahr 2006 bereitzustellen, wenn die für strukturpolitische Maßnahmen in den Beitrittsländern vor und nach dem Beitritt vorgesehenen Mittel mit zu berücksichtigen sind. .

Einige politische Entscheidungsträger und europäische Organisationen haben allerdings dennoch der Erörterung der finanziellen Fragen Vorrang gegeben, wobei es ihnen zum Teil darum ging abzuschätzen, welchen relativen Beitrag die Mitgliedstaaten zum Gemeinschaftshaushalt, einschließlich des Haushalts für die Kohäsionspolitik, leisten müssen [35].

[35] Dies gilt vor allem für die Studien des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und des Instituts für Wirtschaftsforschung (IFO) sowie für die Beiträge der CRPM.

Einigen Meinungen zufolge machen es die Erfordernisse der Kohäsion erforderlich, die Mittel deutlich über diesen Anteil von 0,45 % des BIP hinaus anzuheben, damit diese Politik auch auf Regionen ausgedehnt werden kann, die nicht unter die Definition der Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand fallen [36].

[36] CRPM: Auf dem Weg zu einer neuen Regionalpolitik, Mai 2001. Die CRPM geht davon aus, dass der Gemeinschaftsbeitrag zwischen 0,55 und 0,65 % des BIP der Gemeinschaft liegen muss; Yorkshire and the Humber European strategy board (Ausschuss für europäische Strategien der Regionen Yorkshire and the Humber), November 2001 : "Angesichts des Umfangs der Probleme in den Beitrittsstaaten und der Probleme, die in den Mitgliedstaaten der EU-15 weiterbestehen und bis zum Jahr 2006 nicht gelöst sein werden, ist die derzeitige Obergrenze der Kohäsionsmittel von 0,45 % völlig unzureichend"; Zusammenfassung von Meinungen aus den ostfinnischen Regionen, August 2001; Reaktion der Organisation EUROCITIES auf den zweiten Kohäsionsbericht, Juli 2001; Arbeitsunterlage der Region Bretagne, April 2001.

In anderen Untersuchungen, die der Kommission in jüngster Zeit unterbreitet wurden, wird vorgeschlagen, die Ausgaben für die Kohäsionspolitik stark zu kürzen. Dies soll im Wesentlichen dadurch erreicht werden, dass außerhalb der Regionen mit dem stärksten Entwicklungsrückstand die Gemeinschaftsunterstützung gestrichen und auf Mitteltransfers aus den Strukturfonds und aus dem Kohäsionsfonds ausnahmslos die Obergrenze von 4% des nationalen BIP angewendet wird.

2.2.6. Vereinfachung

Eines der in der Kommissionsvorlage Agenda 2000 genannten Ziele bestand darin, das für die Strukturfonds geltende Durchführungsverfahren zu vereinfachen. Tatsächlich hat sich hier aber nur wenig getan. Es wurde erklärt, dass ein zu hohes Maß an Detailgenauigkeit bezüglich der Angaben, die der Kommission zu Beginn des Programmplanungszeitraums zu übermitteln waren, gefordert wurde. Dies wurde durch die Anforderungen an die sogenannten "Ergänzungen zur Programmplanung" sowie die Verzögerungen bei den Prozeduren zur Bestätigung dieser Ergänzungen weiter kompliziert [37].

[37] Die informelle Ministertagung in Namur hat den Stand der Programmplanung und die Bilanz der Verhandlungen über Ziel 1 für den Zeitraum 2000-2006 erörtert: "Die Vertreter der Mitgliedstaaten haben allerdings ihre Hauptsorge zum Ausdruck gebracht, dass die Vorschriften für die Finanzverwaltung und -kontrolle der Kommission das Bestreben einer stärkeren Vereinfachung im Zuge der Dezentralisierung vereiteln könnten."

Andererseits wurde mehrfach hervorgehoben, dass die Nutzeffekte der Kohäsionspolitik nicht allein in der Finanzhilfe an strukturschwache Regionen bestehen, sondern sich auch aus den Verfahren zur Abwicklung der Transferleistungen und aus der Art der Programme zu deren Umsetzung ergeben. Aus einer Reihe von Gründen wird das Verfahren zur Abwicklung der Strukturfonds weithin als wichtiger Beitrag zur Stärkung der Verwaltungsstrukturen und -politiken in der gesamten Union gewertet, wie z.B. [38]:

[38] Siehe vor allem die Zusammenfassung der Diskussion im Rahmen des zweiten europäischen Kohäsionsforums

- die Ausarbeitung abgestimmter Programme und Projekte zur Bewältigung sozialer, ökologischer und regionaler Probleme;

- die mehrjährige Kontinuität der Ressourcen für deren Realisierung;

- die Bildung von Partnerschaften auf lokaler und regionaler Ebene;

- die Gewährleistung einer wirksamen Begleitung und Bewertung der eingeleiteten Maßnahmen.

Technische Hilfe und die Möglichkeit des Aufbaus von Netzwerken, die Projektmanager und Begünstigte verbinden, stellen ebenfalls Elemente eines gemeinschaftlichen Mehrwerts dar33.

2.2.7. Die Verknüpfung mit den übrigen Gemeinschaftspolitiken

Eines der Themen, das in den Regionen am meisten diskutiert wird, ist die Frage, welchen Beitrag die übrigen Gemeinschaftspolitiken zur Kohäsion leisten bzw. inwieweit manche Politiken möglicherweise eine ausgewogene Regionalentwicklung positiv oder negativ beeinträchtigen könnten [39].

[39] Siehe vor allem die Schlussfolgerungen des Vorsitzes der informellen Ministertagung in Namur, die Stellungnahme des WSA, den Entwurf einer Stellungnahme des Europäischen Parlaments, die erste Stellungnahme der CRPM vom Februar 2001 sowie die Anmerkungen des Ausschusses der berufsständischen landwirtschaftlichen Organisationen der EU und des Allgemeinen Ausschusses des ländlichen Genossenschaftswesens in der EU (COPA-COGECA), die betonen, dass sich aus der Stützung im Rahmen der GAP beträchtliche Vorteile ergeben - sowohl aus der Sicht der vor- und nachgelagerten Sektoren und Unternehmen, die von der landwirtschaftlichen Erzeugung abhängig sind, als auch mit Blick auf die wichtige Rolle der Landwirtschaft im Naturschutz und bei der Landschaftserhaltung, wodurch ein unmittelbarer Beitrag zu der Lebensqualität der EU-Bevölkerung insgesamt geleistet wird.

Am häufigsten genannt werden die gemeinsame Agrarpolitik [40], die Verkehrs- [41] und Energiepolitik [42] (vor allem die transeuropäischen Verkehrsnetze), die Wettbewerbspolitik (vor allem die Rolle der staatlichen Beihilfen [43]), die Umweltpolitik und die Politik im Bereich Forschung und Entwicklung [44]. Generell wird konstatiert, dass diese Politiken den regionalen Problemen noch mehr Rechnung tragen könnten.

[40] Der zweite Kohäsionsbericht trug den Effekten der Reform der GAP von 1992 Rechnung und veranschaulichte ihren positiven Beitrag zur Kohäsion auf nationaler Ebene sowie dem eher gemischten Bild auf regionaler Ebene. Siehe ebenfalls die im Auftrag der GD Regionalpolitik erarbeiteten Studie ,Auswirkungen der Gemeinschaftspolitiken auf das Territorium und die Kosten des Fehlens einer Koordination", Juni 2001, insbesondere ,Schlussfolgerungen und Empfehlungen".

[41] Am 12. September 2001 verabschiedete die Kommission das Weißbuch ,Die Europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weischenstellungen für die Zukunft" [KOM (2001) 370 endg.], das den Bedarf für eine bessere Verknüpfung zwischen den Finanzinstrumenten wie beispielsweise dem Kohäsionsfonds und der Budgetlinie für Transeuropäische Netze hervorhebt (Seiten 58-59).

[42] Siehe in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission ,Europäische Energieinfrastruktur" KOM (2001) 775 endg.

[43] Siehe hierzu die Stellungnahme der Union der Industrie- und Arbeitgeberverbände Europas UNICE zum zweiten Bericht der Kommission über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU vom November 2001: "Die UNICE betont erneut, dass sie die Fortsetzung einer Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts voll unterstützt. ... Die europäischen Finanzhilfen (wie auch die staatlichen Finanzhilfen), die es den Regionen und/oder Ländern mit Entwicklungsrückstand erlauben sollen, ihr Wettbewerbsdefizit zu beseitigen, müssen für einen hinreichend langen Zeitraum aufrechterhalten werden. ... Die Rahmenbedingungen für einen fairen, lauteren Wettbewerb müssen vor allem dadurch verbessert werden, dass die staatlichen Beihilfen beständig und aktiv abgebaut werden."

[44] "Die Kohäsionspolitik muss auf die Maßnahmen in den Bereichen Infrastruktur, Forschung, Bildung und Wissensbildung abgestimmt sein", Grundsatzerklärung Europaforum Nordschweden, Oktober 2001.

In Bezug auf die Humanressourcen wurde eine ganze Reihe von Schwierigkeiten ermittelt, anhand deren die Analyse der künftigen Kohäsionspolitik vertieft werden konnte. Hierzu zählen das schiere Ausmaß der regionalen Disparitäten auf dem Arbeitsmarkt und bei der Wirtschaftsentwicklung nach der Erweiterung; die Polarisierung von Arbeitsmarkt und Gesellschaft, die höheren Qualifikationsanforderungen, die anhaltende Ungleichbehandlung von Männern und Frauen, die Notwendigkeit, die Wirtschafts- und Sozialsysteme zu modernisieren, um sie an die demografische Entwicklung anzupassen, und die wachsenden Zwänge im Zusammenhang mit Wanderungsbewegungen und Mobilität [45]. Politiken in den Bereichen der elektronischen Kommunikation, der Bildung und Fortbildung sind von fundamentaler Bedeutung für die Vorbereitung des Übergangs zur Wissensgesellschaft.

[45] Hochrangige Expertengruppe zur Reform des Europäischen Sozialfonds unter Vorsitz von EU-Kommissarin Ana Diamantopoulou.

Bezüglich der Umweltpolitik sei darauf verwiesen, dass der Europäische Rat im Juni 2001 in Göteborg für eine Strategie plädiert hat, die geeignet ist, die wirtschaftliche, die soziale und die umweltpolitische Entwicklung auf lange Sicht miteinander zu versöhnen, indem sie gegenläufige Tendenzen bremst (Gesundheitsrisiken, Rückgang der biologischen Vielfalt, Auslastung beim Verkehr). In diesem Rahmen dürfte es möglich sein, die Umrisse eines "neuen" Modells der Regionalentwicklung, das mit dem Gemeinschaftsziel der Förderung einer ausgewogenen Entwicklung kompatibel ist, besser zu erfassen.

Die Kohäsionswirkung muss bei einigen Politiken bereits im Planungsstadium, wenn beispielsweise mehrere Alternativen geprüft werden, berücksichtigt werden [46].

[46] Siehe z.B. den ergänzenden Beitrag des Europäischen Zentralverbands der öffentlichen Wirtschaft CEEP zum Thema: Welcher Stellenwert kommt dem sozialen Zusammenhalt nach Lissabon in der Gemeinschaftspolitik zu*, März 2001, und das Memorandum der Europäischen Vereinigung von regionalen Entwicklungsorganisationen EURADA.

Das von der Kommission vorgelegte Weißbuch zum Thema "Regieren in Europa" [47] befasst sich mit dieser Frage. In diesem Weißbuch wird vorgeschlagen, ein Verfahren zu entwickeln, das es gestattet, die Gemeinschaftspolitiken, von denen eine Wirkung auf die Raumordnung und auf die Einbeziehung der Partner auf regionaler und lokaler Ebene ausgeht, besser aufeinander abzustimmen. Außerdem werden deutliche Anstrengungen unternommen, um das Umweltmanagement zu verbessern [48].

[47] Weißbuch ,Regieren in Europa" KOM (2001) 428 endg. vom 25. Juli 2001. Siehe insbesondere Punkt 3.1 ,Bessere Einbindung aller Akteure".

[48] Konferenz zum Thema "Das Weißbuch der Kommission zum Thema "Regieren in Europa" - Was ist für die Umwelt drin*" in Brüssel am 3. und 4. Dezember 2001.

Schließlich stellen viele Beiträge die Schwierigkeiten der Beitrittskandidaten heraus, das Gemeinschaftsrecht in sämtlichen Bereichen anzuwenden, was ein weiteres Argument dafür ist, die Dimension des Zusammenhalts klarer in die Gemeinschaftspolitiken einzubeziehen.

2.3. Weiteren Erörterungen

Wie beim zweiten europäischen Kohäsionsforum angekündigt wird die Kommission im Jahr 2002 Seminare zu den territorialen und horizontalen Schwerpunkten veranstalten.

Dabei soll es weder um die allgemeinen Probleme im Zusammenhang mit der Förderfähigkeit noch um die Finanzmittel gehen. Ziel der Seminare ist vielmehr, bei jedem Schwerpunkt die Maßnahmen mit einem hohen gemeinschaftlichen Mehrwert zu ermitteln, die künftig den Interventionsbereich der Strukturfonds bilden sollen. Die Ergebnisse der Seminare stellen den ersten Beitrag zu Untersuchungen dar, die im Anschluss zu denselben Themen durchgeführt werden sollen.

Das Seminar über die im zweiten Kohäsionsbericht genannten sechs räumlichen Prioritäten ist für Ende Mai angesetzt. Diese Themen werden gebündelt, um den Entwicklungsrückstand, die Umstrukturierung und die Integration der Regionen in den Mittelpunkt der Debatte zu stellen. Anschließend findet ein zweites Seminar über die horizontalen Prioritäten einschließlich Beschäftigung und soziale Eingliederung statt.

Die Kommission hat außerdem im zweiten Halbjahr 2002 ein Seminar über die Verwaltung und Vereinfachung der Durchführung von Strukturmaßnahmen geplant, das sich folgenden Themen widmet: öffentlich-private Partnerschaft und Finanzierungstechniken, Programmplanungsverfahren (einschließlich Zahl der Fonds und Abstimmung mit dem Kohäsionsfonds und den übrigen gemeinschaftlichen Finanzierungsinstrumenten), Art der Verwaltung, Begleitung, Finanzkontrolle und Partnerschaft. Während die Kommission im zweiten Kohäsionsbericht feststellte, dass es zu früh sei, die Effizienz der Abwicklungsverfahren der Programme zu bewerten, könnte das Seminar eine Gelegenheit für einen Erfahrungsaustausch mit Blick auf die Vorbereitung der weiteren Arbeiten bieten.

Zu diesen Seminaren wird die Kommission Sachverständige und Vertreter der Mitgliedstaaten, der am stärksten betroffenen Regionen und der Beitrittsländer einladen.

Hinweis auf die im zweiten Kohäsionsbericht enthaltenen vier Optionen für die Festlegung der Förderfähigkeit der Regionen mit Entwicklungsrückstand und der Übergangshilfen

Das Kapitel "Schlussfolgerungen und Empfehlungen" des zweiten Kohäsionsberichts [49] enthält folgende Vorschläge: "Vor dem Hintergrund der bisherigen Erläuterungen könnte die gemeinschaftliche Kohäsionspolitik für Regionen mit rückständiger Entwicklung eine der folgenden vier Formen annehmen:

[49] Zweiter Kohäsionsbericht, KOM (2001) 24 endg., Seite xxxiv der Schlussfolgerungen und Empfehlungen.

1. die Anwendung des jetzigen Grenzwertes von 75 %, unabhängig von der Zahl der beitretenden Länder. Allein durch diese Option würden zahlreiche Regionen der EU-15 den Status der Förderfähigkeit verlieren. Ihre zukünftige Förderfähigkeit für EU-Hilfen würde von den Zielen und Kriterien für sonstige Fördermaßnahmen außerhalb des Bereichs der Unterstützung für rückständige Regionen abhängen;

2. gleicher Ansatz, zusätzlich erhalten alle Regionen über diesem Grenzwert, die derzeit im Rahmen von Ziel 1 förderfähig sind, eine befristete Unterstützung (Auslaufphase), deren Niveau um so höher ist, je näher ihr BIP am Fördergrenzwert liegt. Zwei Formen von Übergangshilfen sind möglich: eine für Regionen, die aufgrund des bis Ende der Periode 2000-2006 eingetretenen Aufholprozesses in der EU-15 nicht mehr als Region mit Entwicklungsrückstand angesehen worden; eine andere und großzügigere für die anderen Regionen, die ohne Erweiterung unter dem Grenzwert von 75 % gelegen hätten;

3. die Festlegung eines Grenzwertes für das Pro-Kopf-BIP, der über 75 % des Durchschnittswertes liegt, und zwar auf einem Niveau, bei dem der automatische Effekt des Ausschlusses der betreffenden Regionen in der EU-15 (der allein aufgrund der durch die Erweiterung eintretenden Verringerung des durchschnittlichen BIP der EU eintritt) reduziert oder sogar beseitigt wird. Der Grenzwert sollte jedoch so hoch liegen, dass die Regionen, die nach Ende der laufenden Programmperiode in der EU-15 nicht mehr förderfähig sind, darüber liegen würden;

4. die Festlegung von zwei Grenzwerten für die Förderfähigkeit (einer für die Regionen in der EU-15 und einer für die Bewerberländer), was de facto zu zwei Kategorien von rückständigen Regionen führen würde. Dies könnte in finanzieller Hinsicht zu ähnlichen Ergebnissen wie die dritte Variante führen, da die Pro-Kopf-Förderung durch Unionsmittel auf den regionalen Wohlstand bezogen ist."

ANHANG

Vorbereitung der Erweiterung bis Ende 2006

Bis zum Jahr 2006 nehmen die Beitrittsländer auf der Grundlage des heutigen Gemeinschaftsrechts, einschließlich etwaigen notwendigen technischen Anpassungen, an der Regional- und Kohäsionspolitik teil. In diesem Rahmen hat die Kommission dem Rat im November 2001 einen Informationsvermerk über die Grundsätze für die Beitrittsverhandlungen im Bereich Regionalpolitik unterbreitet. Diese Grundsätze müssen außerdem sicherstellen, dass das Ergebnis dieser Verhandlungen nicht etwa die Erörterungen über die Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2006 beeinflusst.

Der Informationsvermerk enthält die Einzelheiten zu den Erwartungen, die die Kommission in Bezug auf die Aufstellung des Verwaltungsrahmens für die Durchführung der Strukturinstrumente an die Beitrittländer richtet. Außerdem schlägt sie darin Kriterien für den vorläufigen Abschluss dieses Kapitels sowie ein Verfahren vor, mit dem sich feststellen lässt, inwieweit die neuen Mitgliedstaaten im Rahmen der drei Ziele der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds förderfähig sind. Schließlich schlägt die Kommission ein Verfahren vor, wie die Frage der Mittelzuweisungen aus den Strukturfonds für die neuen Mitgliedstaaten zu handhaben ist, bis ein Gesamtbeschluss über den in Berlin vorgeschlagenen Finanzrahmen vorliegt.

Bei einem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten im Jahr 2004 legt die Kommission fest, welche Regionen im Rahmen von Ziel 1 förderfähig sind. Dabei stützt sie sich auf die verfügbaren Daten zum Pro-Kopf-BIP der letzten drei Jahre (derzeit 1997, 1998 und 1999), das ausgehend vom Durchschnitt der EU-15 berechnet wird (Karte 12 oder Tabelle 8 Pro-Kopf-BIP der Regionen der Beitrittsländer). Die Umsetzung einer Entwicklungspolitik zugunsten dieser Regionen ist eine neue Aufgabe für die Behörden der Beitrittsländer, denen nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen. Somit kommt der Konzeption einer Entwicklungspolitik auf nationaler Ebene und dem Aufbau der benötigten Verwaltungskapazitäten entscheidende Bedeutung zu, weshalb speziell für diese Bereiche Hilfestellung im Rahmen von PHARE geleistet wird.

Hier wurden bereits beträchtliche Fortschritte erzielt, in den meisten Beitrittsländern sind jedoch noch immer viele Probleme zu lösen. Neben der Aufstellung einer von der Kommission genehmigten räumlichen Gliederung in NUTS-Ebenen müssen die Beitrittsländer insbesondere noch die Befugnisse bei der Programmplanung und Verwaltung im Rahmen der Strukturfonds (interministerielle Zusammenarbeit, Benennung der Verwaltungsbehörden und Zahlstellen, Klärung der Rolle der Regionen usw.) festlegen, damit die ersten Programmplanungsdokumente aufgelegt werden können.

Der erste Programmplanungszeitraum wird von sehr kurzer Dauer sein, weshalb bereits lange Zeit vor seinem Beginn umfangreiche Vorarbeiten geleistet und die zuständigen Behörden in den Beitrittsländer ständig mobilisiert werden müssen. Aus diesem Grund hat die Kommission Empfehlungen und einen Fahrplan speziell für die Vorbereitung der Beitrittsländer auf die Strukturfondsverwaltung erarbeitet, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

* Da die Strukturen für die Programmplanung und die Verwaltung im Rahmen der Strukturfonds für einen ersten, kurzen Programmplanungszeitraum geschaffen werden müssen, sollte die Zahl der Programmplanungsdokumente möglichst gering gehalten werden;

- die zuständigen Behörden (Verwaltungsbehörde und Zahlstelle) sowie die Beschreibung der Aufgaben, mit denen andere Einrichtungen betraut werden (wobei die zentralen Behörden der Kommission gegenüber rechenschaftspflichtig bleiben), sollten bereits jetzt bestimmt werden;

- jedes Beitrittsland wird aufgefordert, der Kommission vor Unterzeichnung des Beitrittsvertrags für jedes der prioritären Ziele, in deren Rahmen es förderfähig ist, einen Plan (oder den Entwurf eines einheitlichen Programmplanungsdokuments) mit operationellen Programmen gemäß der allgemeinen Strukturfondsverordnung [50] zu unterbreiten;

[50] Verordnung (EG) Nr. 1260/99 des Rates.

- die Zeit zwischen der Unterzeichnung der Beitrittsverträge und deren Ratifizierung sollte somit genutzt werden, um alle Programmplanungsdokumente endgültig auszuarbeiten, so dass die förmlichen Verfahren zur Genehmigung der einzelnen Programm planungsdokumente im Rahmen der Strukturfonds in den ersten Monaten nach den Beitritten abgeschlossen werden können.

Zu all diesen Bestimmungen finden in den Beitrittsländern Seminare statt, und die Anwendung der Vorschriften wird gemeinsam von den Behörden jedes Beitrittslands, den Kommissionsdienststellen und Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten überwacht. Die Kommission wird den Beitrittsländern in Kürze allgemeine Leitlinien vorschlagen, die auf die jeweilige Situation zugeschnitten sind und ihnen helfen sollen, die Programmplanung der Gemeinschaftsinterventionen aufzustellen.

Die besonderen Anforderungen der Übergangswirtschaften und die Erfahrung des Phare Programms bei der Vorbereitung der Beitrittskandidaten führen die Kommission zu dem Vorschlag, dass die Kohäsionspolitik in den künftigen Mitgliedstaaten einen besonderen Nachdruck [51] darauf legen sollte, die institutionelle Kapazität dieser Länder hinsichtlich der nationalen und regionalen Verwaltung (einschließlich des statistischen Systems), die notwendig sind, um die Strukturfonds umzusetzen, aufzubauen und zu stärken. Die Strukturfonds sollten auch dazu beitragen, die Herausforderungen des Binnenmarkts zu bewältigen und gemeinschaftlichen Qualitätsstandards Genüge zu leisten.

[51] Als Ergänzung zu den derzeitigen drei Hauptbereichen: Infrastruktur, Humanressourcen und produktive Investitionen. Die Gewichtung der verschiedenen Bereiche wird wie derzeit von der Lage des jeweiligen Empfängerlands und den Schwerpunkten der jeweiligen Programmplanungsdokumente abhängen.

Bei diesen aufwendigen administrativen Vorarbeiten müssen alle Möglichkeiten der Vereinfachung ausgeschöpft werden, die das derzeitige Gemeinschaftsrecht bietet. Einige notwendige Schritte, um die Abwicklung der strukturpolitischen Maßnahmen bis Ende 2006 zu erleichtern, bestehen darin, wie im zweiten Kohäsionsbericht angekündigt und in der Informationsnote von November 2001 vorgeschlagen, dem Kohäsionsfonds ein Drittel der insgesamt für die Strukturpolitik verfügbaren Mittel zuzuweisen und die Zahl der Gemeinschaftsinterventionen soweit wie möglich zu reduzieren.

p.m. Tabelle 9 - Wichtigste regionale Indikatoren [52]

[52] Die Karten, Grafiken und Tabellen, die Daten über Zypern enthalten, beziehen sich ausschließlich auf den südlichen Teil des Territoriums. Zahlen für den Nordteil sind noch nicht verfügbar.

INHALTSVERZEICHNIS

Synthese und folgende Schritte

I. Lage und Entwicklungen

II. Kohäsionspolitik nach 2000-06: Stand der Debatte

III. Folgende Schritte und weitere Überlegungen

Einleitung

1. Teil I: Situation und Entwicklungstendenzen in den Regionen

1.1. Der wirtschaftliche Zusammenhalt ein Jahr nach dem zweiten Kohäsionsbericht

1.1.1. Bestätigung einer realen Konvergenz in der heutigen Union

1.1.2. Drei Gruppen von Ländern in einer Union mit 27 Ländern

1.2. Beschäftigung und sozialer Zusammenhalt in der Union in ihrer derzeitigen Zusammensetzung und in den zwölf Beitrittsländern

1.2.1. Die Disparitäten in der derzeitigen Union

1.2.2. Arbeitslosigkeit in einer Union mit 27 Ländern

1.3. Neue Daten zu den Bestimmungsfaktoren für die reale Konvergenz

1.3.1. Stark auseinanderlaufende demografische Entwicklungen

1.3.2. Allgemeiner Anstieg des Bildungsniveaus

1.3.3. Die Wissensgesellschaft: Weiterhin erhebliche Disparitäten

1.4. Die räumliche Komponente des Zusammenhalts

1.5 Sozioökonomische Disparitäten in einer Union mit 25 Ländern

2. Teil II : Erste Bilanz der Diskussion über die künftige Kohäsionspolitik

2.1. Diskussionen im Rahmen des europäischen Kohäsionsforums und in den Gemeinschaftsinstitutionen

2.1.1. Zweites europäisches Kohäsionsforum

2.1.2. Auf institutioneller Ebene

2.1.3. Sonstige Debatten

2.2. Die Hauptdiskussionsthemen

2.2.1. Vorrang für Regionen mit Entwicklungsrückstand

2.2.2. Regionales oder nationales Konzept

2.2.3. Regionen mit Entwicklungsrückstand in den jetzigen Mitgliedstaaten

2.2.4. Die Fördermechanismen für die übrigen mittleren Regionen der Union in ihrer derzeitigen Zusammensetzung

2.2.5. Finanzmittel für die künftige Kohäsionspolitik

2.2.6. Vereinfachung

2.2.7. Die Verknüpfung mit den übrigen Gemeinschaftspolitiken

2.3. Weitere Erörterungen

Vorbereitung der Erweiterung bis Ende 2006

LISTE DER ABBILDUNGEN

LISTE DER KARTEN

Karte 1 Pro-Kopf-BIP in den Regionen (KKS), 1999

Karte 2 Veränderung beim Pro-Kopf-BIP (KKS), 1995-1999

Karte 3 Beschäftigungsquoten, 2000

Karte 4 Beschäftigungsquoten nach Regionen, 2000

Karte 5 Arbeitslosenquoten, 2000

Karte 6 Beschäftigung in den Sektoren, 2000

Karte 7 BIP je Beschäftigten, 1999

Karte 8 Bevölkerungswachstum in den NUTS II-Regionen, 1995-1999

Karte 9 Bevölkerungsdichte in den NUTS III-Regionen, 1999

Karte 10 Bildungsniveaus, 2000

Karte 11 Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP von weniger als 75% des Gemeinschaftsdurchschnitts, 1997-1998-1999

Karte 12 Pro-Kopf-BIP der Regionen der Beitrittsländer, 1997-1998-1999

LISTE DER SCHAUBILDER

Schaubild 1 Pro-Kopf-BIP in KKS, 2000

Schaubild 2 Arbeitslosenquoten nach Ländern und regionalen Extremen, 2000

Schaubild 3 Bevölkerung mit einem Einkommen unter der Armutsgrenze, 1997

Schaubild 4 Autobahnindex, 1988 et 1998

Schaubild 5 Strassenindex, 1988 et 1998

LISTE DER TABELLEN

Tabelle 1 BIP und Bevölkerungswachstum in den Kohäsionsländern, 1988-2002

Tabelle 2 Pro-Kopf-BIP (in KKS) in den Ziel-1-Regionen (1994-1999), 1995-1999

Tabelle 3 Disparitäten beim Pro-Kopf-BIP in KKS in den Regionen der Mitgliedstaaten,1989-1999

Tabell 4a Regionen mit den niedrigsten Beschäftigungsquoten, EU-15, 1999/2000

Tabelle 4b Regionen mit den höchsten Beschäftigungsquoten, EU-15, 1999/2000

Tabelle 5 Zusammenfassende Statistik für die Regionen unter der 75%-Schwelle, 1999

Tabelle 6 Reichste und am wenigsten wohlhabende Regionen, 1989-1999

Tabelle 7a Verzeichnisse der reichsten und der am wenigsten wohlhabenden Regionen, EU-27, 1999

Tabelle 7b Verzeichnisse der reichsten und der am wenigsten wohlhabenden Regionen, EU-25, 1999

Tabelle 8 Pro-Kopf-BIP der Regionen der Beitrittsländer, 1997-1998-1999

Tabelle 9 Wichtigste regionale Indikatoren

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