52001DC0616

Bericht der Kommission - Jahresbericht über das strukturpolitische Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt (ISPA) 2000 [SEC(2001) 1726] /* KOM/2001/0616 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION - JAHRESBERICHT ÜBER DAS STRUKTURPOLITISCHE INSTRUMENT ZUR VORBEREITUNG AUF DEN BEITRITT (ISPA) 2000 [SEC(2001) 1726]

INHALT

1. Zusammenfassung

1.1. Überblick über das ISPA-Instrument

2. Grundsätze für die Durchführung und die gewährte Unterstützung

2.1. Strategische Ziele

2.2. Umwelt

2.2.1. Beitrag zur Umsetzung der gemeinschaftlichen Umweltpolitik

2.2.2. ISPA-Haushalt 2000 - Bereich Umwelt, aufgeschlüsselt nach Teilbereichen

2.3. Verkehr

2.3.1. Beitrag zur Umsetzung der gemeinsamen Verkehrspolitik

2.3.2. TINA-Korridore

2.3.3. ISPA-Haushalt 2000 - Bereich Verkehr, aufgeschlüsselt nach Teilbereichen

2.4. Vorbereitung, Beurteilung und Bewertung der Projekte

2.4.1. Vorbereitung und Beurteilung der Projekte

2.4.2. Durchführung und Ex-post-Bewertung der Projekte

2.5. Öffentliches Auftragswesen

2.6. Ausführung des Haushaltsplans: Verpflichtungsermächtigungen, Mittelbindungen und Zahlungen

2.7. Kofinanzierung

3. Überblick über die finanzielle Unterstützung

4. Koordinierung und Zusammenarbeit

4.1. PHARE und SAPARD

4.2. Europäische Investitionsbank (EIB)

4.3. Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)

4.4. Nordische Banken und Institute

5. Technische Hilfe

5.1. Verwendung der Mittel im Jahr 2000

5.2. Mittelzuweisungen für Verträge im Rahmen der technischen Hilfe

6. Interinstitutioneller Dialog, Information und Publizität

6.1. Information der Mitgliedstaaten und der begünstigten Länder

6.2. Dialog mit Nichtregierungsorganisationen (NRO)

6.3. Information und Publizität

Vorwort

Der vorliegende Jahresbericht über die Tätigkeiten des ISPA bezieht sich auf das Kalenderjahr 2000. Es handelt sich um den ersten Jahresbericht über dieses neue Heranführungsinstrument, das im Rahmen der Agenda 2000 errichtet wurde.

Das Format des Berichts entspricht den Vorschriften der ISPA-Verordnung und trägt den Erfordernissen für die Darstellung des ersten operationellen Jahres eines neuen Finanzinstruments Rechnung.

Wir hoffen, dass dieser Bericht für alle, denen an der Erweiterung der Europäischen Union gelegen ist, ein sachdienliches Dokument darstellt.

1. Zusammenfassung

Auf dem Gipfeltreffen in Luxemburg vom Dezember 1998 sprach sich der Europäische Rat für eine neue Strategie zur Vorbereitung der Bewerberländer auf die Erweiterung aus. Es wurden beträchtliche zusätzliche Mittel bereitgestellt, um diese Länder im Hinblick auf den Beitritt zu unterstützen. Am 26. März 1999 erzielten die Staats- und Regierungschefs auf dem Berliner Gipfel eine politische Einigung über die Agenda 2000. Die Agenda 2000 ist ein Aktionsprogramm, das vor allem darauf abzielt, die Gemeinschaftspolitiken zu stärken und die Europäische Union mit einem neuen Finanzrahmen für den Zeitraum 2000-2006 auszustatten. Im Mai 1999 trafen das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission eine neue institutionelle Vereinbarung, die sie zur Einhaltung der Ausgabenobergrenzen verpflichtet. Auf der Grundlage dieser Initiativen wurde der Finanzrahmen für die Heranführungsinstrumente festgelegt, wonach die Heranführungshilfe für die Bewerberländer im Zeitraum 2000-2006 auf jährlich 3 120 Mio. EUR (zu Preisen von 1999) begrenzt ist.

Das ,Strukturpolitische Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt" (ISPA) ist das Finanzinstrument der europäischen Gemeinschaft, mit dem die zehn begünstigten Länder Mittel- und Osteuropas in ihren Bemühungen unterstützt werden, die EU-Vorschriften in den Bereichen Umwelt und Verkehr zu erfuellen.

Gemäß der ,ISPA-Verordnung" (Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 über ein strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt) gilt:

,ISPA sieht eine Unterstützung vor, um die Bewerberländer Bulgarien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei und Slowenien, nachstehend ,begünstigte Länder" genannt, [...] im Bereich der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion in bezug auf die Umwelt- und Verkehrspolitik auf den Beitritt zur Europäischen Union vorzubereiten."

Das ISPA orientiert sich an den Beitrittspartnerschaften und den nationalen Programmen für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes und verfolgt einen ähnlichen Ansatz wie der in den Bereichen Umwelt und Verkehr tätige Kohäsionsfonds.

1.1. Überblick über das ISPA-Instrument

Das Jahr 2000 bildete für das ISPA das erste operationelle Jahr. Bevor die Projekte (in der Verordnung als ,Maßnahmen" definiert) dem ISPA-Verwaltungsausschuss vorgelegt wurden, mussten die begünstigten Länder ISPA-Investitionsstrategien für die Bereiche Verkehr und Umwelt ausarbeiten. Diese Dokumente dienen bei der Auswahl der ISPA-Projekte als Orientierung und sorgen für die Verknüpfung zwischen den mit der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes in diesen Bereichen verbundenen Investitionserfordernissen und den ausgewählten ISPA-Projekten. Bis Herbst 2000 wurden dem ISPA-Verwaltungsausschuss die Strategien aller zehn Länder vorgelegt.

Der ISPA-Verwaltungsausschuss trat im Jahr 2000 viermal zusammen (im Juni, Juli, Oktober und November) und gab zu insgesamt 85 Projekten eine befürwortende Stellungnahme ab. Für diese Projekte stehen ISPA-Mittel in Höhe von 2,09 Mrd. EUR zur Verfügung. Im Rahmen des Haushaltsplans 2000 wurden die Mittel für 75 Projekte gebunden (997 Mio. EUR - Haushaltslinie B7-020 B); die Mittel für die übrigen zehn genehmigten Projekte werden im Rahmen des Haushaltsplans 2001 gebunden.

Die durchschnittlichen Kosten der im Rahmen des ISPA-Haushalts für das Jahr 2000 genehmigten Projekte betragen etwa 13 Mio. EUR. Der Satz der Gemeinschaftsbeteiligung beläuft sich im Durchschnitt auf 64% der Projektkosten und liegt damit unter dem normalen ISPA-Hoechstsatz von 75%. Die Kofinanzierung erfolgt aus nationaler Quelle (Staat, Regionen und Gemeinden), über internationale Finanzinstitute oder durch bilaterale Geldgeber. Außer im Fall der Slowakei und Sloweniens wurde bei den jährlichen Mittelzuweisungen für die einzelnen Länder jeweils der angestrebte mittlere Betrag der verfügbaren Spannbreite erreicht.

Die im Jahr 2000 genehmigten Projekte (einschließlich der Projekte für technische Hilfe) verteilen sich relativ gleichmäßig auf die Bereiche Umwelt und Verkehr. So gingen die Mittel für das Haushaltsjahr 2000 zu über 46% an 39 Umweltprojekte und zu über 53% an 36 Verkehrsprojekte. Das leichte Ungleichgewicht zwischen den beiden Bereichen ist darauf zurückzuführen, dass in Polen zwei Umweltprojekte mit Kosten von über 41 Mio. EUR auf das Haushaltsjahr 2001 übertragen wurden.

Im Umweltbereich werden über 64% der Mittel für Kanalisationsprojekte und Projekte zur Wasserbehandlung verwendet. Im Verkehrsbereich lag der Schwerpunkt auf Eisenbahnprojekten, auf die mehr als die Hälfte der verfügbaren Mittel entfallen. Dies steht mit der Gemeinschaftspolitik für Verkehrsinitiativen im Einklang. Projekte, die der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Verkehrstrennung dienen, erhielten ebenfalls Priorität. Eine Untersuchung unter dem Aspekt der gesamteuropäischen Verkehrskorridore ergab, dass über 30% der für den Verkehrsbereich verfügbaren Mittel auf den Korridor IV konzentriert sind. 14,2% der Mittel gingen an Projekte, die den Korridor III, und 13,5% an solche, die den Korridor II betreffen.

Aus dem Haushalt für das Jahr 2000 wurden Mittel für 13 Projekte der technischen Hilfe gebunden, von denen vier der Vorbereitung von Umweltprojekten und neun der Vorbereitung von Verkehrsprojekten dienen. Diese technische Hilfe ist für die Vorbereitung der Projekte, die dem Verwaltungsausschuss 2001 und 2002 vorgelegt werden sollen, von wesentlicher Bedeutung.

Weitere Mittel wurden für den Beitrag der Gemeinschaft zum ,Internationalen Fonds für die Wiederschiffbarmachung der Donau" bereitgestellt. Aus dem Haushalt für das Jahr 2000 wurden 7,5 Mio. EUR gebunden. PHARE und OBNOVA - das Hilfsprogramm der Gemeinschaft für Bosnien-Herzegowina, Kroatien, die Bundesrepublik Jugoslawien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien - haben sich mit 7,5 Mio. EUR bzw. 7 Mio. EUR ebenfalls an diesem Projekt beteiligt.

Aus den für das Jahr 2001 verfügbaren Mitteln wurden bereits rund 390 Mio. EUR für Projekte gebunden, über die im Jahr 2000 entschieden worden war (da die aus dem ISPA finanzierten Investitionsprojekte über mehrere Jahre laufen, sind in der Regel Mittelbindungen für mehr als ein Jahr erforderlich).

Für die Programmplanung 2001 gelten dieselben Prioritäten wie im Jahr 2000. Es ist also wichtig, dass dem Verwaltungsausschuss hochwertige Projekte vorgelegt werden, damit die Mittelzuweisungen für die einzelnen Länder jeweils den mittleren Betrag der verfügbaren Spannbreite erreichen, und dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Umwelt- und Verkehrsprojekten sowie zwischen Straße und Schiene erzielt wird. Außerdem sollen die Tätigkeiten auf Projekte zur Bekämpfung der Luftverschmutzung ausgeweitet werden, und es wird eine Zusammenarbeit mit Partnern aus der Privatwirtschaft angestrebt. Ob dies allerdings gelingt, wird wesentlich davon abhängen, wieweit die begünstigten Länder der Kommission geeignete Projekte vorlegen können.

Tabelle 1. ISPA-Haushalt 2000 (Mittelverteilung nach Ländern und Bereichen)

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Tabelle 2: ISPA-Mittel nach Bereichen - Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2000

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Schaubild 1: Aufteilung der ISPA-Mittel auf die begünstigten Länder

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2. Grundsätze für die Durchführung und die gewährte Unterstützung

2.1. Strategische Ziele

ISPA finanziert Einzelprojekte, die einer Einzelprüfung unterzogen werden. Für die Festlegung der Projekte ist jedoch eine Strategie erforderlich, die die vorrangigen Ziele vorgibt sowie die Projekte, mit denen sich diese Ziele am besten verwirklichen lassen. Alle begünstigten Länder haben daher für die Bereiche Verkehr und Umwelt ein Strategiedokument ausgearbeitet, und diese Strategien bilden den Rahmen für die ISPA-Unterstützung.

Zusätzlich zu den Strategiedokumenten für die einzelnen Länder hat die Kommission für die Bereiche Verkehr und Umwelt Rahmendokumente ausgearbeitet, die allgemeine Leitlinien für die Projektauswahl enthalten (z.B. - im Bereich Umwelt - Konzentration auf die investitionsintensiven Richtlinien). Schlüsselkriterien für die Kommission sind:

- Ausbau der Gemeinschaftsdimension der Investitionen;

- Gewährleistung eines systematischen langfristigen Ansatzes, der mit der Umweltstrategie im Einklang steht;

- Konzentration der Projekte, so dass eine maximale Anzahl von Menschen erreicht wird; und

- Gewährleistung einer maximalen finanziellen Hebelwirkung.

Die nationalen ISPA-Strategien müssen mit den Beitrittspartnerschaften und den nationalen Programmen für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Einklang stehen und sich zudem auf einschlägige nationale Planungsdokumente stützen. Darüber hinaus müssen die Strategien mit den nationalen Entwicklungsplänen vereinbar sein. Die ISPA-Strategien fallen in die Zuständigkeit der einzelnen Länder, berücksichtigen aber die gemeinschaftlichen Prioritäten und Rechtsvorschriften. Außerdem stimmen sie mit den Positionspapieren zur Umwelt überein, die von den begünstigten Ländern im Rahmen der Beitrittsverhandlungen mit der EU vorgelegt wurden.

Die nationalen ISPA-Strategien stellen keine Rechtstexte dar, sondern sind als Instrumente anzusehen, die bei der Auswahl vorrangiger Projekte für eine ISPA-Unterstützung als Richtschnur dienen. Die Strategie ist kein unveränderliches Dokument, sondern wird im Laufe der Zeit nach Maßgabe der sich ändernden Gegebenheiten modifiziert. Die aktualisierten Strategien sollten insbesondere die Anstrengungen der Länder widerspiegeln, Investitionserfordernisse im Hinblick auf die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Umweltbereich zu ermitteln, und Angaben aus den Plänen für die Umsetzung der einzelnen Richtlinien enthalten, auf die diese Länder im Rahmen der Beitrittsverhandlungen ihre Anträge auf Übergangsfristen stützen.

Die ISPA-Strategien wurden dem ISPA-Verwaltungsausschuss vorgelegt, um den Kontext zu erläutern, in dem die Projektauswahl erfolgt. Die Genehmigung der ISPA-Strategie durch die Kommission bedeutet aber nicht bereits die Genehmigung etwaiger als Investitionspriorität identifizierter Projekte. Jedes Projekt muss vielmehr einzeln vorgeschlagen und der Kommission nach den normalen Verfahren zur Prüfung vorgelegt werden. In jedem Fall sind die Projektvorschläge dem ISPA-Verwaltungsausschuss zur Stellungnahme vorzulegen, bevor die Kommission über eine Unterstützung des Projekts entscheidet.

2.2. Umwelt

2.2.1. Beitrag zur Umsetzung der gemeinschaftlichen Umweltpolitik

Die Unterstützung aus dem ISPA soll zur Umsetzung der gemeinschaftlichen Umweltpolitik beitragen. Aus dem ISPA werden Umweltmaßnahmen unterstützt, die es den begünstigten Ländern ermöglichen, die Anforderungen des gemeinschaftlichen Umweltrechts sowie die Ziele der Beitrittspartnerschaften zu erfuellen. Neuesten Schätzungen zufolge belaufen sich die Gesamtkosten, die erforderlich sind, damit die begünstigten Länder das gemeinschaftliche Umweltrecht einhalten können, auf 79 bis 110 Mrd. EUR.

Damit die Gemeinschaftsunterstützung maximal zur Verwirklichung der im Umweltrecht verankerten Ziele beiträgt, wird sich das ISPA in erster Linie auf die investitionsintensiven Umweltrichtlinien konzentrieren, also auf diejenigen Richtlinien, deren Umsetzung mit den höchsten Kosten verbunden sein wird. Diese Richtlinien betreffen folgende vier Bereiche:

- Trinkwasserversorgung;

- Abwasserbehandlung;

- Bewirtschaftung von festen und von gefährlichen Abfällen;

- Verbesserung der Luftqualität.

Bei der Beurteilung der Anträge auf eine ISPA-Unterstützung wird berücksichtigt, wieweit die Maßnahmen mit den Gemeinschaftspolitiken, einschließlich der gemeinschaftlichen Umweltpolitik, vereinbar sind. Bei allen Investitionen müssen daher die technischen Standards beachtet und die Emissionsgrenzwerte oder Qualitätsparameter eingehalten werden, die in den wichtigsten einschlägigen Umweltrichtlinien (Richtlinien 91/271/EWG über kommunales Abwasser, 98/83/EG über Trinkwasser, 99/31/EG über Abfalldeponien usw.) festgelegt sind. Die Durchführung und der künftige Betrieb der Projekte müssen aber auch mit den wichtigsten Prinzipien der gemeinschaftlichen Umweltpolitik wie z.B. dem Grundsatz der Vorbeugung, dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, und dem Verursacherprinzip im Einklang stehen. Dies bedeutet häufig, dass integrierte Projekte ausgearbeitet werden müssen, um Teillösungen zu vermeiden, und dass der Bau der einzelnen Infrastrukturen in einen umfassenderen Managementplan eingebunden werden muss.

Ein wichtiger Grundsatz des Umweltrechts, der nicht nur bei den Umweltprojekten, sondern auch bei den Verkehrsprojekten des ISPA zu beachten ist, besagt, dass die Anträge auf ISPA-Unterstützung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ähnlich derjenigen unterzogen werden müssen, die in der Richtlinie 85/337/EWG des Rates (in der Fassung der Richtlinie 97/11/EG) über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (UVP-Richtlinie) vorgesehen ist.

Die meisten ISPA-Projekte fallen unter Anhang I (nach dem eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss) oder Anhang II (nach dem die nationalen Behörden anhand bestimmter Kriterien entscheiden müssen, ob eine UVP erforderlich ist) der UVP-Richtlinie. Ein wichtiges Element des UVP-Verfahrens ist die Anhörung der betroffenen Bevölkerung und der zuständigen Umweltbehörden. Damit soll vor allem auf transparente Weise gewährleistet werden, dass Umweltaspekte beim Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte Berücksichtigung finden. Im ersten Tätigkeitsjahr des ISPA hat die Kommission dabei geholfen, sicherzustellen, dass diesbezüglich bestimmte Mindeststandards eingehalten wurden. Bei den 2001 vorgelegten Projekten verlangt die Kommission, dass die Verfahren der öffentlichen Anhörung in vollem Umfang eingehalten werden.

2.2.2. ISPA-Haushalt 2000 - Bereich Umwelt, aufgeschlüsselt nach Teilbereichen

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Der Großteil der ISPA-Finanzierungen des Jahres 2000 im Bereich Umwelt (über 60%) war für die Abwasserbehandlung und dort wiederum in erster Linie für Kanalisationsprojekte bestimmt, mit denen die vorhandenen Systeme in den begünstigten Ländern erweitert, ersetzt oder instandgesetzt wurden. Über 20% der Finanzierungen betrafen die Bewirtschaftung von festen Abfällen (vor allem Mülldeponien), und 15% gingen an Trinkwasserprojekte, größtenteils in Verbindung mit Projekten zur Abwasserbehandlung. Für die Bekämpfung der Luftverschmutzung wurden im Jahr 2000 keine Mittel bereitgestellt.

Schaubild 2: Finanzierungen im Umweltbereich, aufgeschlüsselt nach Teilbereichen

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2.3. Verkehr

2.3.1. Beitrag zur Umsetzung der gemeinsamen Verkehrspolitik

Die ISPA-Unterstützung ist auf den Bau des künftigen transeuropäischen Verkehrsnetzes (Entscheidung 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996) gemäß der Definition im TINA-Bericht (Transport Infrastructure Needs Assessment - Bewertung des Verkehrsinfrastrukturbedarfs) ausgerichtet, das die begünstigten Länder Mitteleuropas abdecken wird. Im Zusammenhang mit dem TINA-Netz ist dem integrierten Ausbau der zehn gesamteuropäischen Verkehrskorridore, die auf der dritten gesamteuropäischen Verkehrskonferenz vom Juni 1997 in Helsinki befürwortet wurden, Priorität einzuräumen.

In der Agenda 2000 hatte die Kommission ebenfalls die Bedeutung des Verkehrsbereichs in der Heranführungsstrategie der Europäischen Union herausgestrichen. Die mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL) bilden nämlich nicht nur einen zusätzlichen Bestandteil der erweiterten Union, sondern auch ein wesentliches Bindeglied zwischen Westeuropa und den neuen unabhängigen Staaten sowie den Mittelmeeranrainerstaaten. Den Verkehrsinfrastrukturen der Region kommt daher für die Wettbewerbsfähigkeit, das Wirtschaftswachstum und für die Beschäftigung in der Europäischen Union von morgen entscheidende Bedeutung zu.

In diesem Zusammenhang hat die Kommission die einzelnen Beitrittsländer aufgefordert, eine ISPA-Strategie für den Verkehrsbereich auszuarbeiten, um so über einen Referenzrahmen für die Untersuchung und Auswahl der Prioritäten für die Interventionen dieses Instruments verfügen zu können.

Im Mai/Juni 2000 haben die zehn Beitrittsländer ihre Strategien fertiggestellt, denen folgende Orientierungen zugrunde liegen:

- Stärkung der transeuropäischen Netze und insbesondere der zehn Helsinki-Korridore, wobei fehlenden Verbindungen und Engpässen Priorität eingeräumt wird;

- Konzentration der Investitionen zunächst auf die Trassierung der Korridore und - anschließend - gegebenenfalls auf den Anschluss zu diesen;

- Wahrung eines Gleichgewichts zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern, wobei besondere Anstrengungen zugunsten der Eisenbahninfrastruktur unternommen werden, um den seit zehn Jahren zu beobachtenden Rückgang des Eisenbahnverkehrs zu bremsen;

- Dauerhaftigkeit der Investitionen durch verbindliche Zusagen, was die Wartung und Unterhaltung der Infrastrukturen sowie die Einhaltung der wichtigsten Gemeinschaftsnormen (Fahrgeschwindigkeit, höchstzulässige Achslast, Signalisation usw.), einschließlich derjenigen im Umweltbereich, anbelangt;

- besondere Berücksichtigung des Umweltschutzes durch fortschreitende Anwendung der Richtlinien des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung, wobei der Anhörung der Öffentlichkeit und der Vorbereitung von Maßnahmen zur Behebung etwaiger negativer Auswirkungen der Infrastrukturen auf die Umwelt und das Lebensumfeld besondere Aufmerksamkeit gilt;

- finanzielle Hebelwirkung der Beiträge aus dem ISPA, indem diese mit den Interventionen der internationalen Finanzinstitute (insbesondere der EIB und der EBWE) verknüpft werden.

TINA (Transport Infrastructure Needs Assessment) und insbesondere der von einer Gruppe hochrangiger Sachverständiger aus der Europäischen Union und den MOEL erstellte Schlussbericht vom Oktober 1999 bildeten eine wichtige Grundlage für die Ausarbeitung der nationalen Strategien und die Projektauswahl.

Diese Initiative hat vor allem die Definition eines Netzes ermöglicht, dessen Rückgrat von den zehn transeuropäischen Korridoren gebildet wird, das aber auch einige zusätzliche Verbindungen sowie sämtliche internationalen Flughäfen und Seehäfen umfasst. Das Eisenbahnnetz hat eine Länge von 20 924 km, währen das Straßennetz 18 638 km lang ist.

Außerdem hat TINA zu einer ersten Schätzung der Kosten für den Bau bzw. die Sanierung dieses Netzes beigetragen, wobei bis zum Jahr 2015 ein Investitionsrahmen von maximal 1,5% des BSP der einzelnen Beitrittsländer zugrunde gelegt wird. Diese Schätzung ergibt für den Zeitraum einen erforderlichen Gesamtbetrag von 91 595 Mio. EUR, von denen 48% auf das Straßennetz und 40,5% auf das Eisenbahnnetz entfallen.

2.3.2. TINA-Korridore

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* Ein Projekt kann aus mehreren Gründen ein Gebiet betreffen, das keinem TINA-Korridor zugeordnet ist. Ein Projekt der technischen Hilfe für das Projektmanagement würde beispielsweise unter keinen spezifischen TINA-Korridor fallen. Das Flughafeninfrastrukturprojekt ist ebenfalls keinem Korridor zugeordnet.

Schaubild 3: Finanzierungen im Verkehrsbereich, aufgeschlüsselt nach TINA-Korridoren

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2.3.3. ISPA-Haushalt 2000 - Bereich Verkehr, aufgeschlüsselt nach Teilbereichen

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Die ISPA-Finanzierungen im Verkehrsbereich konzentrierten sich auf die Erweiterung und Verbesserung des TINA-Netzes, um die Verbindungen zwischen der Europäischen Union und den Beitrittsländern zu erleichtern. Über die Hälfte der ISPA-Mittel für den Verkehrsbereich gingen im Jahr 2000 an Eisenbahnprojekte, wobei besonders darauf geachtet wurde, durch Verbesserungen bei der Signalisation und durch Schienenreparaturen für mehr Sicherheit zu sorgen. Der Schwerpunkt, der auf den Teilbereich Schiene gelegt wurde, entspricht der Politik der EU, die den Einsatz und Ausbau der Schiene fördert, um sowohl die Überlastung des Straßennetzes als auch die durch den Straßenverkehr verursachte Luftverschmutzung zu verringern. Über 40% der Mittel gingen an Straßenprojekte und waren vor allem für Reparaturarbeiten und Verbesserungen zur Erhöhung der Sicherheit bestimmt. Rund 5% der Mittel wurden für den Bau des Flughafens von Sofia in Bulgarien verwendet, das derzeit einzige Flughafenprojekt in den begünstigten Ländern, das eine Unterstützung aus dem ISPA erhält. Außerdem führte die Kommission ein Projekt der technischen Hilfe im Teilbereich Straße/Eisenbahn durch, das ein geplantes Projekt in Polen betraf.

Schaubild 4: Finanzierungen im Verkehrsbereich, aufgeschlüsselt nach Teilbereichen

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2.4. Vorbereitung, Beurteilung und Bewertung der Projekte

Die Vorbereitung der Projekte wurde in den Jahren 1999 und 2000 über das Programm PHARE sowie über bilaterale Hilfe der Mitgliedstaaten unterstützt. Im Rahmen der PHARE-Fazilizät für große Infrastrukturprojekte, Teil 4 (LSIF IV), wurden 26 Mio. EUR für technische Hilfe bei der Vorbereitung von ISPA-Projekten in den Bereichen Umwelt und Verkehr bereitgestellt.

Zusätzlich zu den im Rahmen von PHARE finanzierten Tätigkeiten haben bilaterale Geber wie z.B. die dänische Umweltschutzagentur und der Know-how-Fonds des Vereinigten Königreichs Beratungsdienste für die Vorbereitung von ISPA-Projekten der ersten Runde finanziert. Ab dem Jahr 2000 standen auch ISPA-Mittel für die Projektvorbereitung zur Verfügung. Einige der 13 im Jahr 2000 beschlossenen Maßnahmen der technischen Hilfe sehen eine ISPA-Unterstützung für die Vorbereitung von Projekten in mehreren begünstigten Ländern vor. Diese Leistungen werden 2001 in Auftrag gegeben und für die Vorbereitung von Projektvorschlägen verwendet, die dem Verwaltungsausschuss im Jahr 2001 und später vorgelegt werden sollen.

2.4.1. Vorbereitung und Beurteilung der Projekte

Die begünstigten Länder haben der Kommission auf der Grundlage der nationalen ISPA-Strategien Projektvorschläge zur Genehmigung übermittelt. In den Projektvorschlägen ist besonders auf folgende Punkte zu achten:

- Übereinstimmung des vorgeschlagenen Projekts mit der nationalen ISPA-Strategie für den Umwelt- bzw. Verkehrsbereich;

- angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis oder eine Kostenwirksamkeitsanalyse;

- Qualität der Finanzanalyse, bei der die finanzielle Lebensfähigkeit des Projekts, seine Fähigkeit zur Schaffung von Einnahmen sowie die Notwendigkeit der Gewährung von Zuschüssen beurteilt werden;

- die institutionelle Kapazität des Projektträgers;

- Einbeziehung etwaiger erforderlicher Maßnahmen zur Berücksichtigung von Umweltaspekten;

- Gewährleistung der Nachhaltigkeit des Projekts;

- Vereinbarkeit der Maßnahmen mit den Gemeinschaftspolitiken, insbesondere mit dem Wettbewerbsrecht und den Vorschriften zum öffentlichen Auftragswesen.

Wird ein ISPA-Projektantrag als zulässig erachtet, nimmt die Generaldirektion Regionalpolitik in enger Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen, insbesondere mit den Generaldirektionen Erweiterung, Umwelt sowie Verkehr und Energie eine gründliche Beurteilung des Projekts vor. Zur Bewertung der technischen, finanziellen und wirtschaftlichen Aspekte des Projekts wird die Kommission fallweise von der EIB, der EBWE oder von externen Sachverständigen unterstützt, mit denen zwei Rahmenverträge geschlossen werden (siehe Abschnitt 5).

Wichtige Kriterien bei der Projektbeurteilung sind:

- die in der Beitrittspartnerschaft und den nationalen Strategien für den betreffenden Sektor festgelegten Prioritäten;

- der Beitrag zur Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für den Umweltbereich und die transeuropäischen Verkehrsnetze sowie zur Umsetzung der gemeinsamen Verkehrspolitik;

- ein angemessenes Verhältnis zwischen den Bereichen Umwelt und Verkehr;

- der wirtschaftliche und soziale Nutzen unter Berücksichtigung von Hebelwirkungen einschließlich alternativer Finanzierungsformen;

- Vorkehrungen für eine angemessene Instandhaltung nach Projektabschluss sowie für eine effiziente Projektverwaltung.

Die begünstigten Länder legten der Kommission im Jahr 2000 insgesamt mehr als 140 Projekte vor. Weniger als 20 davon konnten wegen Nichterfuellung der Finanzierungskriterien nicht angenommen werden, und 40 Projekte müssen 2001 oder danach erneut vorgelegt werden, da sie einige weitere qualitative Verbesserungen erforderten. Im Jahr 2000 gab der ISPA-Verwaltungsausschuss zu 85 Projekten eine befürwortende Stellungnahme ab. Zu 77 dieser 85 Projekte erging im Jahr 2000 eine Entscheidung der Kommission, und für 75 von ihnen wurden Mittel aus dem Haushalt 2000 gebunden (zwei Projekte wurden auf den Haushalt 2001 übertragen).

2.4.2. Durchführung und Ex-post-Bewertung der Projekte

Die ersten Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der Projekte liefen erst im zweiten Halbjahr 2000 an und werden erst im Jahr 2001 ihr reguläres Tempo erreichen. Folglich war die Notwendigkeit einer Ex-post-Bewertung noch nicht gegeben. Allerdings fanden im Frühjahr 2001 die ersten der halbjährlichen Begleitausschusssitzungen in den begünstigten Ländern statt. Die für diese periodischen Sitzungen vorbereiteten Unterlagen und die Angaben, die zur Ergänzung der Indikatoren für die Überwachung der materiellen und finanziellen Abwicklung geliefert wurden, werden als wertvolles statistisches Material für die Beurteilung der Effizienz der Durchführung sowie für die Bewertung der umfassenderen sozioökonomischen Auswirkungen der ISPA-Maßnahmen herangezogen werden. Für die Ex-post-Bewertung wird die Kommission zu gegebener Zeit technische Hilfe erhalten.

2.5. Öffentliches Auftragswesen

Die von der Kommission aus dem ISPA finanzierten Maßnahmen müssen mit den Gemeinschaftspolitiken im Einklang stehen und insbesondere mit den Wettbewerbsregeln und den Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen vereinbar sein. Es handelt sich dabei vor allem um die Einhaltung der Grundsätze für staatliche Beihilfen sowie der Bestimmungen für Ausschreibungen. In diesem Zusammenhang sind die Grundsätze gemäß Titel IX der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften anzuwenden. Außerdem enthält jede Finanzierungsvereinbarung, die mit einem begünstigten Land für ein bestimmtes Projekt geschlossen wurde, in ihren Anhängen ausführliche Bestimmungen für die Ausschreibungs- und Auftragsvergabeverfahren.

Für das Jahr 2000 waren die Vergabebestimmungen, die die begünstigten Länder bei Dienstleistungs-, Bau- und Lieferaufträgen zu beachten hatten, im DIS-Leitfaden (Ausgabe von 1997 mit notifizierten Änderungen) beschrieben. Seit Januar 2001 ist der DIS-Leitfaden durch den Praktischen Leitfaden für die Vergabeverfahren im Rahmen von PHARE, ISPA und SAPARD ersetzt, der jedoch für Bauaufträge die Verwendung von FIDIC-Verträgen zulässt.

Derzeit erfordern die Verfahren für die Verwaltung der aus dem ISPA finanzierten Maßnahmen eine Ex-ante-Kontrolle, d.h. die Entscheidungen über Ausschreibungen und die Vergabe von Aufträgen werden von der vertragschließenden Einrichtung getroffen und der Kommission (d.h. den Kommissionsdelegationen in den begünstigten Ländern) zur Begutachtung vorgelegt. Aufgrund des frühen Durchführungsstadiums wurden im Jahr 2000 noch keine Verträge für Projekte unterzeichnet, obwohl die Ausschreibung einiger Aufträge - insbesondere von Dienstleistungsaufträgen zur Unterstützung bei der Projektdurchführung und -überwachung - in der zweiten Jahreshälfte 2000 angelaufen ist.

Bei allen auf Veranlassung der Kommission unternommenen Maßnahmen der technischen Hilfe müssen die Vergabeverfahren der Kommission mit den geltenden Schwellen für freihändige Vergabe, beschränkte Ausschreibung und offene Ausschreibung sowie die einschlägigen Bestimmungen über Konsultation und Information eingehalten werden.

2.6. Ausführung des Haushaltsplans: Verpflichtungsermächtigungen, Mittelbindungen und Zahlungen

Mit den drei Heranführungsinstrumenten PHARE, SAPARD und ISPA hat sich die Heranführungshilfe für die zehn mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer im Jahr 2000 gegenüber 1999 insgesamt mehr als verdoppelt. Die Mittelausstattung des ISPA für das Jahr 2000 betrug 1 058 Mio. EUR. Die Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2000 beliefen sich auf 1 039 Mio. EUR im Rahmen der Haushaltslinie B7-020 und auf 19 Mio. EUR im Rahmen der Haushaltslinie B7-020A (technische Hilfe auf Veranlassung oder im Auftrag der Kommission; diese Mittel dürfen 2% der gesamten Mittelausstattung des ISPA nicht überschreiten). Die jährlichen Mittelansätze werden an den jährlichen Preisanstieg angepasst.

Die Aufteilung der ISPA-Mittel auf die begünstigten Länder wurde von der Kommission anhand der Kriterien Bevölkerung, Landesfläche und Pro-Kopf-BIP festgelegt, wobei jeweils eine Spannbreite offengelassen wurde.

Tabelle 3: Spannbreite der Mittelzuweisungen für die einzelnen begünstigten Länder im Jahr 2000

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Die ISPA-Verpflichtungsermächtigungen aus der Haushaltslinie B-7020 wurden größtenteils für 75 ISPA-Maßnahmen verwendet (997 516 506 EUR). Dreizehn dieser Maßnahmen sind für technische Hilfe bestimmt, die auch die Vorbereitung von Projekten und die Unterstützung bei der Durchführung umfasst. Mittel in Höhe von 41 243 301 EUR, d.h. die Differenz zwischen den Verpflichtungsermächtigungen und den ausgeführten Mittelbindungen, wurden auf das Jahr 2001 übertragen und im selben Jahr 2001 gebunden (siehe Abschnitt 3 - Polen).

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Die Kommission hat aus der Haushaltslinie B-7020A Mittel in Höhe von 11 270 941 EUR für Projekte der technischen Hilfe gebunden (siehe Abschnitt 5). Ein Betrag von 7,4 Mio. EUR wurde auf die Haushaltslinie B7-020 übertragen und für Investitionsmaßnahmen in den begünstigten Ländern zur Verfügung gestellt, und 7,5 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen wurden für den Beitrag der Gemeinschaft zum internationalen Fonds für die ,Wiederschiffbarmachung der Donau" verwendet (Beschuss des Rates vom 17. Juli 2000, ABl. L 187 vom 26.7.2000).

Die aus dem ISPA finanzierten Projekte sind großangelegte Infrastrukturprojekte, die über mehrere Jahre durchgeführt werden und eine gewisse Vorbereitungszeit erfordern, um eine effiziente und ordnungsgemäße Durchführung zu gewährleisten. Die Durchführungsphase der Projekte, über deren Finanzierung im Jahr 2000 entschieden wurde, begann 2001, und die Unterzeichnung der ersten großen (Bau)aufträge wird für 2001 erwartet. Folglich wurden für die 75 im Jahr 2000 beschlossenen ISPA-Maßnahmen noch keine Zahlungen getätigt.

Im Jahr 2000 wurden Zahlungsermächtigungen für technische Hilfe auf Veranlassung oder im Auftrag der Kommission verwendet (siehe Abschnitt 5), und 2,5 Mio. EUR wurden in den Internationalen Fonds für die ,Wiederschiffbarmachung der Donau" eingezahlt.

2.7. Kofinanzierung

Gemäß der Koordinierungsverordnung beteiligen sich die begünstigten Länder an der Finanzierung der Investitionen. Diese nationale Beteiligung kann auf verschiedene Weise finanziert werden: aus öffentlichen Mitteln, über Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) oder eines internationalen Finanzinstituts oder über kommerzielle Finanzinstitute.

In der ISPA-Verordnung ist für die ISPA-Beteiligung ein Hoechstsatz festgesetzt, wonach sich die Gemeinschaftsunterstützung auf bis zu 75% der öffentlichen Ausgaben belaufen kann. In Ausnahmefällen kann der Fördersatz auf 85% angehoben werden. Außerdem kann der Satz der Unterstützung verringert werden, um der Verfügbarkeit von Kofinanzierungsmitteln, der Fähigkeit der Maßnahme zur Schaffung von Einnahmen und einer angemessenen Anwendung des Verursacherprinzips Rechnung zu tragen.

Zwei Bestimmungen der ISPA-Verordnung lassen einen höheren Fördersatz zu (nicht für Investitionsprojekte):

- Vorstudien und Maßnahmen der technischen Hilfe können ausnahmsweise in Höhe von bis zu 100% finanziert werden. Dabei muss ein eindeutiger Zusammenhang zwischen diesen Maßnahmen und den aus dem ISPA finanzierten Investitionen nachgewiesen werden. Die technische Hilfe wird von sehr großer Bedeutung sein, um eine hohe Projektqualität in Bezug auf die Vorbereitung, Verwaltung und Wirksamkeit zu gewährleisten.

- Die auf Veranlassung oder im Auftrag der Kommission durchgeführten Maßnahmen der technischen Hilfe werden stets zu 100% finanziert; die Mittel für diese Maßnahmen stammen aus der Haushaltslinie B7-020A für Verwaltungsausgaben (siehe Abschnitt 5). Gemäß der ISPA-Verordnung dürfen die auf Veranlassung oder im Auftrag der Kommission insgesamt getätigten Ausgaben 2% der gesamten Mittelausstattung des ISPA nicht überschreiten.

Während der Programmplanung und der Projektbeurteilung regten die Kommissionsdienststellen die begünstigten Länder zur Verringerung des Beteiligungssatzes an, um die Hebelwirkung der ISPA-Unterstützung zu erhöhen. Im Jahr 2000 lag der durchschnittliche Beteiligungssatz für alle Projekte zusammen bei 64%, womit bereits im ersten operationellen Jahr des ISPA eine erhebliche Hebelwirkung erzielt wurde. Die derzeitigen Kofinanzierungssätze für Verkehrsprojekte reichen von weniger als 40% bei einem Flughafen-Infrastrukturprojekt in Bulgarien (37%) und einem Eisenbahnprojekt in der Tschechischen Republik (39%) bis zu 75%. Bei den Umweltprojekten liegen die Beteiligungssätze zwischen 44% bei einem Abwasserprojekt in Slowenien und 75%. Es gab keine Projekte, für die ein Beteiligungssatz von 85% beantragt wurde.

Nach den Grundsätzen für die Bestimmung des angemessenen Kofinanzierungssatzes liegt dieser in den relativ wohlhabenderen Ländern und bei Projekten, mit denen sich Einnahmen schaffen lassen und für die der Beteiligungssatz daher verringert werden kann, generell niedriger. Vor allem bei Umweltprojekten ist bei der Festsetzung des Beteiligungssatzes zu berücksichtigen, welche Ausgaben für Wasserdienstleistungen für die Verbraucher noch erschwinglich sind, wobei diese Grenze in Ländern mit geringen Einkommen wie Rumänien und Bulgarien generell schneller erreicht ist.

Durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Finanzierungsquellen lässt sich mit den Mitteln, die in den von der Heranführungshilfe betroffenen Bereichen eingesetzt werden, eine Hebelwirkung erzielen. Die Beteiligung internationaler Finanzinstitute hat sich als wichtiger Faktor für die Hebelwirkung der ISPA-Unterstützung und die Sicherstellung der Beteiligung des begünstigten Landes erwiesen (siehe Abschnitte 4.2, 4.3 und 4.4). In einigen Fällen ist die Kofinanzierung durch internationale Finanzinstitute wesentlich, damit die begünstigten Länder die Finanzierungslücke zwischen der ISPA-Beteiligung und den zuschussfähigen Gesamtkosten fuellen können, insbesondere in Ländern, die Schwierigkeiten haben, die ISPA-Maßnahmen aus öffentlichen Mitteln zu kofinanzieren.

Für ein Projekt im Bereich Abfallwirtschaft, das erste seiner Art in Rumänien, hat das dänische Ministerium für Umwelt und Energie über das Programm DANCEE (Dänische Kooperation für Umweltschutz in Ost-Europa) Kofinanzierungsmittel bereitgestellt.

3. Überblick über die finanzielle Unterstützung

Dieses Kapitel gibt einen statistischen Überblick über die Verteilung der ISPA-Mittel auf die einzelnen Bereiche und Teilbereiche in den einzelnen begünstigten Ländern. Jedes Projekt wurde einem Teilbereich innerhalb der Bereiche Umwelt bzw. Verkehr zugeordnet. Diese Teilbereiche lauten:

* Umwelt: Trinkwasser, Trink- und Abwasser, Abwasserbehandlung, Bewirtschaftung von festen Abfällen (Deponien, Verbrennungsanlagen usw.);

* Verkehr: Straßen, Eisenbahn, Flughäfen, Eisenbahn/Straßenprojekte. Die Verkehrsprojekte sind neben dem jeweiligen Teilbereich häufig auch einem TINA-Korridor zugeordnet.

Bulgarien

Bulgarien erhielt im Jahr 2000 aus dem ISPA eine Unterstützung in Höhe von 104 982 901 EUR, davon 52 045 600 EUR für Umweltprojekte und 52 000 000 EUR für Verkehrsprojekte. Dies entspricht 10,4% der ISPA-Haushaltsmittel für das Jahr 2000.

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Tschechische Republik

Die Tschechische Republik erhielt im Jahr 2000 aus dem ISPA eine Unterstützung in Höhe von 69 988 708 EUR, davon 27 588 844 EUR für Umweltprojekte, 41 671 864 EUR für Verkehrsprojekte und 728 000 EUR für Projekte der technischen Hilfe in den beiden Bereichen. Dies entspricht 7,0% der ISPA-Haushaltsmittel für das Jahr 2000.

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Estland

Estland erhielt im Jahr 2000 aus dem ISPA eine Unterstützung in Höhe von 28 219 407 EUR, davon 15 808 281 EUR für Umweltprojekte, 11 331 126 EUR für Verkehrsprojekte und 1 080 000 EUR für Projekte der technischen Hilfe im Verkehrsbereich. Dies entspricht 2,8% der ISPA-Haushaltsmittel für das Jahr 2000.

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Ungarn

Ungarn erhielt im Jahr 2000 aus dem ISPA eine Unterstützung in Höhe von 87 990 703 EUR, davon 42 573 123 EUR für Umweltprojekte, 43 825 000 EUR für Verkehrsprojekte und 1 592 580 EUR für Projekte der technischen Hilfe in beiden Bereichen. Dies entspricht 8,8% der ISPA-Haushaltsmittel für das Jahr 2000.

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Lettland

Lettland erhielt im Jahr 2000 aus dem ISPA eine Unterstützung in Höhe von 46 748 588 EUR, davon 26 568 260 EUR für Umweltprojekte, 19 925 328 EUR für Verkehrsprojekte und 255 000 EUR für Projekte der technischen Hilfe im Verkehrsbereich. Dies entspricht 4,7% der ISPA-Haushaltsmittel für das Jahr 2000.

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Litauen

Litauen erhielt im Jahr 2000 aus dem ISPA eine Unterstützung in Höhe von 52 242 528 EUR, davon 18 200 000 EUR für Umweltprojekte und 34 042 528 EUR für Verkehrsprojekte. Dies entspricht 5,2% der ISPA-Haushaltsmittel für das Jahr 2000.

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Polen

Polen erhielt im Jahr 2000 aus dem ISPA eine Unterstützung in Höhe von 306 957 655 EUR, davon 130 258 589 EUR für Umweltprojekte, 173 085 066 EUR für Verkehrsprojekte und 3 614 000 EUR für Projekte der technischen Hilfe in beiden Bereichen. Dies entspricht 30,8% der ISPA-Haushaltsmittel für das Jahr 2000.

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Die Mittel für den Umweltbereich lagen zwar unter 50% des Gesamtbetrags, doch ist dabei zu berücksichtigen, dass zwei im Jahr 2000 genehmigte Projekte auf den Haushalt 2001 übertragen wurden. Wären diese beiden Projekte in den Haushalt 2000 einbezogen worden, so hätten die Ausgaben für Umweltprojekte 50% der Gesamtmittel für Polen erreicht.

Rumänien

Rumänien erhielt im Jahr 2000 aus dem ISPA eine Unterstützung in Höhe von 239 228 470 EUR, davon 120 601 333 EUR für Umweltprojekte und 118 627 137 EUR für Verkehrsprojekte. Dies entspricht 24,0% der ISPA-Haushaltsmittel für das Jahr 2000.

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Slowakei

Die Slowakei erhielt im Jahr 2000 aus dem ISPA eine Unterstützung in Höhe von 42 459 572 EUR, davon 11 606 372 EUR für Umweltprojekte und 30 853 200 EUR für Verkehrsprojekte. Dies entspricht 4,3% der ISPA-Haushaltsmittel für das Jahr 2000.

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Slowenien

Slowenien erhielt im Jahr 2000 aus dem ISPA eine Unterstützung in Höhe von 19 635 275 EUR, davon 11 175 275 EUR für Umweltprojekte, 7 500 000 EUR für Verkehrsprojekte und 960 000 EUR für Projekte der technischen Hilfe in beiden Bereichen. Dies entspricht 2,0% der ISPA-Haushaltsmittel für das Jahr 2000.

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4. Koordinierung und Zusammenarbeit

4.1. PHARE und SAPARD

Die Kommission ist auf eine enge Koordinierung zwischen den drei Heranführungsinstrumenten bedacht, wie sie auch in der Verordnung (EG) Nr. 1266/1999 des Rates vorgesehen ist. In dieser Verordnung ist der Interventionsbereich jedes Instruments genau festgelegt:

- SAPARD: Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung der Landwirtschaft sowie der Entwicklung des ländlichen Raums;

- ISPA: Finanzierung von Infrastrukturprojekten in den Bereichen Verkehr und Umwelt mit Kosten von über 5 Mio. EUR;

- PHARE: prioritäre Maßnahmen für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, gleich ob es sich um die Stärkung der Verwaltungskapazität oder die Finanzierung von Investitionen handelt. Außerdem können aus diesem Instrument Maßnahmen in den Bereichen Umwelt und Verkehr gefördert werden, sofern diese eine sekundäre, aber gleichwohl notwendige Komponente von integrierten Programmen für die regionale Entwicklung oder die industrielle Umstrukturierung bilden.

Bei der allgemeinen Koordinierung kommt dem PHARE-Verwaltungsausschuss eine besondere Rolle zu.

Auf Ebene der Programmplanung bilden die vom Ministerrat am 6. Dezember 1999 überarbeiteten Beitrittspartnerschaften mit jedem der zehn Bewerberländer weiter den allgemeinen Rahmen für die Interventionen der drei Heranführungsinstrumente. Sie werden ergänzt durch die nationalen Entwicklungspläne (im Fall von PHARE) bzw. durch die nationalen Strategien für den Umwelt- und den Verkehrsbereich (im Falle des ISPA). Im Falle von SAPARD werden die Projekte anhand der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (2000-2006) ausgewählt, die auf der Grundlage der Pläne der Bewerberländer ausgearbeitet und von der Kommission im Jahr 2000 für jedes dieser Länder genehmigt wurden.

In der Praxis erfolgt die Koordinierung der Programmplanung durch ausgedehnte dienststellenübergreifende Konsultationen. Außerdem wurde auf Ebene der Dienststellen der betroffenen Generaldirektionen ein Ausschuss für die Koordinierung der Heranführungsinstrumente eingesetzt. Dieser Ausschuss befasst sich besonders mit der Vorbereitung einer erweiterten Dezentralisierung (EDIS) von PHARE und ISPA. Anfang 2001 veröffentlichte die Kommission schließlich einen allgemeinen Bericht über die Durchführung der Heranführungshilfe (,General Assistance document").

Auf Ebene der Projektbegleitung erfolgt die Koordinierung über gemeinsame Monitoring-Ausschüsse (Joint Monitoring Committees - JMC) und - soweit möglich - durch eine Zusammenarbeit zwischen den ISPA-Begleitausschüssen und den jeweiligen PHARE-Unterausschüssen. Die ersten Sitzungen der ISPA-Begleitausschüsse fanden im Frühjahr 2001 statt.

Schließlich haben die bereits 1998-1999 eingeleiteten Entwurfs- und Durchführbarkeitsstudien für PHARE-Finanzierungen einen wertvollen Beitrag zur Vorbereitung von ISPA-Projekten im Jahr 2000, dem ersten operationellen Jahr dieses Instruments, geleistet.

4.2. Europäische Investitionsbank (EIB)

Am 19. Januar 2000 wurde ein Abkommen für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und der EIB im Rahmen der strukturpolitischen Maßnahmen der Gemeinschaft (einschließlich des ISPA) während des Zeitraums 2000-2006 unterzeichnet. Mit diesem Abkommen sollte die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der EIB geschaffen werden, um zu ermitteln, wie die Zuschüsse aus dem ISPA und die Darlehen der EIB am besten miteinander kombiniert werden können. Hauptziel war es, die Hebelwirkung der Gemeinschaftszuschüsse zu maximieren und die Unterstützung aus dem EG-Haushalt auf das absolut Notwendige zu beschränken.

Das erste Jahr der Zusammenarbeit zwischen dem ISPA und der EIB hat zu sehr positiven Ergebnissen geführt. Diese Zusammenarbeit erfolgte auf zwei verschiedenen Ebenen. Zunächst fanden im ersten Durchführungsjahr des ISPA mehrere Koordinierungssitzungen statt, um den operationellen Rahmen zu schaffen und das Abkommen in die Praxis umzusetzen.

Zum zweiten wurden auf Ebene der Projekte in einem sehr frühen Stadium der Projektfestlegung Informationen ausgetauscht, um Vorschläge zu ermitteln, die für eine gemeinsame Kofinanzierung in Frage kamen. Die Zusammenarbeit mit der EIB hat dazu geführt, dass im Jahr 2000 mehrere Projekte gemeinsam kofinanziert wurden (siehe Tabelle 4).

In solchen Fällen werden die von den begünstigten Ländern eingereichten Vorschläge von beiden Institutionen beurteilt, die sich die Beurteilungsergebnisse gegenseitig mitteilen. In diesem Zusammenhang ist auf einige Probleme hinzuweisen, die eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den ISPA- und den EIB-Dienststellen erschwert haben. Hierzu zählen die Komplexität der Verfahren sowohl des ISPA als auch der EIB sowie Schwierigkeiten bezüglich des Zeitplans, wenn die Beschlussfassungsverfahren beider Institutionen nicht parallel laufen.

Bei ISPA-Projekten, die von der EIB nicht kofinanziert werden, kann die Kommission die EIB gemäß dem Abkommen konsultieren oder auffordern, sich an der Beurteilung der Projekte zu beteiligen. Dies kommt beiden Institutionen zugute, da die Kommission Zugang zum technischen Know-How der EIB gewinnt und die EIB für ihre Bewertungen eine Vergütung erhält. Um dies zu erleichtern, haben beide Institutionen einen Rahmenvertrag unterzeichnet, in dem die Durchführungsbestimmungen für diesen Mechanismus beschrieben sind. Im Jahr 2000 wurde die EIB zu sechs Projekten (eines für Bulgarien, drei für Rumänien und zwei für die Slowakei) um eine ,erste Reaktion" gebeten.

Tabelle 4: Von der EIB kofinanzierte ISPA-Projekte

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4.3. Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)

Die Kommission hat eine gute Zusammenarbeit mit der EBWE entwickelt. Seit der Errichtung des ISPA wurden regelmäßig Informationen ausgetauscht und Koordinierungssitzungen abgehalten, das Vorgehen der beiden Institutionen bei der Projektbeurteilung und -genehmigung wurde harmonisiert, und es fanden eingehende Erörterungen methodischer Fragen statt. Wie im Falle der EIB hat die Kommission Mechanismen für eine erfolgreiche Kombination von Gemeinschaftszuschüssen und EBWE-Darlehen geschaffen, um die Hebelwirkung der ISPA-Zuschüsse zu maximieren und um sicherzustellen, dass aus dem ISPA nur der für die letztendliche Lebensfähigkeit der Projekte erforderliche Betrag bereitgestellt wird.

Die EBWE bringt spezialisiertes Fachwissen für die Zusammenstellung kombinierter Zuschuss-/Darlehensfinanzierungen ein, was auch das Arrangement öffentlich-privater Partnerschaften einschließt. Die EBWE kann direkt und ohne dass eine staatliche Bürgschaft erforderlich ist, Darlehen an Kommunen und Versorgungsbetriebe vergeben, wodurch die Zusammenarbeit mit dem ISPA weiter an Flexibilität gewinnt. Die Kommission hat zwei neue Arten von Finanzierungsarrangements für EBWE/ISPA-Projekte eingeführt, darunter die erstmalige Finanzierung großer Verträge für die Projektdurchführung bis zur schlüsselfertigen Übergabe (z.B. Abwasserbehandlung in Krakow).

Die Zahl von Projekten, die aus dem ISPA und von der EBWE kofinanziert werden sollen, ist je nach Bereich und Land sehr unterschiedlich. Die im Jahr 2000 gemeinsam kofinanzierten Projekte sind weiter auf den Umweltbereich konzentriert. Im Jahr 2000 haben das ISPA und die EBWE bei folgenden Projekten zusammengearbeitet:

Tabelle 5: Von der EBWE kofinanzierte ISPA-Projekte

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4.4. Nordische Banken und Institute

Im ersten Durchführungsjahr des ISPA fanden mehrere Koordinierungstreffen sowie ein Informationsaustausch auf Projektebene statt. Im Jahr 2000 führte die Zusammenarbeit mit der Nordic Ivestment Bank (NIB) und der Nordic Environment Finance Corporation (NEFCO) zur gemeinsamen Kofinanzierung von zwei Projekten in Lettland mit Gesamtausgaben in Höhe von 36,07 Mio. EUR, an denen sich die NIB mit 1,818 Mio. EUR und die NEFCO mit 2,294 Mio. EUR beteiligen. Die Swedish International Development Corporation Agency (SIDA) hat ein Umweltprojekt in Estland kofinanziert.

Tabelle 6: Von der NIB, der NEFCO oder der SIDA kofinanzierte ISPA-Projekte

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5. Technische Hilfe

5.1. Verwendung der Mittel im Jahr 2000

Im Rahmen der Haushaltslinie B7 - 020A standen für das Jahr 2000 Mittel in Höhe von 19 044 000 EUR zur Verfügung. Von diesen Mitteln hat die Kommission im Jahr 2000 einen Betrag von 11 270 941 EUR für Projekte der technischen Hilfe gebunden. 7 400 000 EUR wurden auf die Haushaltslinie B7-020 übertragen und für Investitionsmaßnahmen in den begünstigten Ländern zur Verfügung gestellt. Für die zuvor festgelegten Aktionen wurden folgende Beträge verwendet:

A. Örtliche technische Hilfe

7 Mio. EUR wurden für die Verstärkung der Kommissionsdelegationen durch qualifiziertes Fachpersonal verwendet. Die gebundenen Mittel sind für die Bezüge der zusätzlich rekrutierten Ortskräfte für eine Dauer von drei Jahren bestimmt. Die Mittel werden von der Generaldirektion Außenbeziehungen verwaltet. Der Generaldirektor für Regionalpolitik hat die erforderliche Ermächtigung ausgestellt und Leitlinien herausgegeben. Die ersten Ortsverträge sind bereits geschlossen.

B. Rahmenverträge für spezifische technische Aufgaben

Für den Verkehrs- und den Umweltbereich wurde jeweils ein Rahmenvertrag unterzeichnet. Die hierfür gebundenen Mittel belaufen sich auf 4 Mio. EUR und sind zu gleichen Teilen auf die beiden Bereiche aufgeteilt (jeweils 2 Mio. EUR). Es gingen Vorschläge von jeweils sechs im Umwelt- bzw. Verkehrsbereich tätigen Unternehmen ein. Im Jahr 2000 wurden insgesamt 26 Einzelaufträge ausgeführt, von denen 8 den Umwelt- und 18 den Verkehrsbereich betrafen.

Außerdem schloss die Kommission einen Vertrag mit kurzer Laufzeit für die finanzielle Bewertung eines Wasserprojekts in einem der begünstigten Länder. Dieser Auftrag war erforderlich, da die Kommission bei der Bestimmung des ISPA-Beteiligungssatzes Unterstützung benötigte (finanzielle Bewertungen sind durch die obengenannten Rahmenverträge nicht abgedeckt). Für diesen Vertrag wurden Haushaltsmittel in Höhe von 13 050 EUR gebunden.

C. Rahmenvertrag mit der EIB

Mit der EIB wurde in diesem Jahr ein Vertrag geschlossen, über den für sechs Jahre auf das Expertenwissen des Fachpersonals der Bank zurückgegriffen werden kann. Die EBWE und der Kohäsionsfonds haben mit der Bank ähnliche Vereinbarungen getroffen. Jedes Jahr können der Bank nur eine begrenzte Zahl von Projekten vorgelegt werden. Für den Vertrag wurden Haushaltsmittel in Höhe von 210 000 EUR gebunden.

Wie aus den Anträgen deutlich wurde, hatten die begünstigten Länder Schwierigkeiten mit den Anforderungen der Gemeinschaftsrichtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und mit den verlangten Erklärungen und Zusagen. Für alle aus dem ISPA unterstützten Maßnahmen müssen Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung angewandt werden, die den Gemeinschaftsanforderungen vergleichbar sind. Angesichts der immer wiederkehrenden Schwachpunkte und Mängel, die in den Unterstützungsanträgen zu Tage traten, beschlossen die Kommissionsdienststellen (die Generaldirektionen Regionalpolitik und Umwelt), in allen begünstigten Ländern zweitätige Workshops über die UVP zu veranstalten.

Die Vorbereitung und Betreuung der Workshops sowie die Bereitstellung der Unterlagen wurden über den unter Buchstabe B genannten Rahmenvertrag für den Bereich Umwelt finanziert. Die Workshops fanden im ersten Halbjahr 2001 statt.

5.2. Mittelzuweisungen für Verträge im Rahmen der technischen Hilfe

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6. Interinstitutioneller Dialog, Information und Publizität

6.1. Information der Mitgliedstaaten und der begünstigten Länder

Die Information der Mitgliedstaaten erfolgt hauptsächlich im ISPA-Verwaltungsausschuss, der im Jahr 2000 fünfmal zusammentrat. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses gaben zu 85 Projekten eine befürwortende Stellungnahme ab (für zehn dieser Projekte werden die Haushaltsmittel im Jahr 2001 gebunden). Außerdem behandelten sie Informationen, die die nationalen Verkehrs- und Umweltstrategien betrafen, sowie eine Reihe horizontaler Themen, darunter

- die Rahmenpapiere über die ISPA-Unterstützung für Verkehrs- und Umweltprojekte;

- die Präsentation der Antragsformulare für die Projekte;

- die Anwendung des ,Verursacherprinzips";

- die Koordinierung der drei Heranführungsinstrumente;

- die Leitlinien für den Einsatz der technischen Hilfe durch die Europäische Kommission;

- die Verwendung der auf die ISPA-Zahlungen an den Nationalen Fonds aufgelaufenen Zinsen;

- den Bericht über das Seminar mit den begünstigten Ländern (siehe unten).

Die Kommission arbeitete gemäß Artikel 13 der ISPA-Verordnung Vorschriften für die Publizität der Projekte aus, zu denen der ISPA-Verwaltungsausschuss im Juni 2000 eine befürwortende Stellungnahme abgab.

Die Information der begünstigten Länder erfolgte durch ein Einführungsseminar am 4. und 5. Mai 2000, in dem der Start von ISPA angekündigt wurde. Teilnehmer an diesem Treffen waren die nationalen ISPA-Koordinatoren (die zentrale nationale Stelle, die im Rahmen des ISPA für die Zusammenarbeit mit der Kommission zuständig ist), Vertreter des Nationalen Fonds (das nationale Instrument, über das die ISPA-Unterstützung weitergeleitet wird), Vertreter der Fachministerien sowie Vertreter der Kommissionsdelegationen in den begünstigten Ländern.

Auf dem Seminar wurde das von der Kommission erstellte ISPA-Handbuch vorgelegt, wobei die Planung, Beurteilung, Durchführung und das Follow-up der Projekte einen besonderen Schwerpunkt bildeten. Bei dieser Gelegenheit wurden auch Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Strategien für Themen wie Verkehrs- und Umweltprojekte, die Bestimmungen für die Vergabe von Aufträgen, die UVP, die Kofinanzierung durch internationale Finanzinstitute und öffentlich-private Partnerschaften erörtert.

Während des Seminars fanden bilaterale Treffen mit den einzelnen Ländern statt, auf denen über Projektpipelines und Durchführungsbestimmungen gesprochen wurde. Das ISPA war auch das zentrale Thema des Treffens der Vorsitzenden der zehn gesamteuropäischen Verkehrskorridore, das von der Kommission am 7. Dezember 2000 veranstaltet wurde und den Vertretern der Verkehrsministerien der Mitgliedstaaten und der begünstigten Länder einen umfassenden Überblick über das ISPA verschaffte. Außerdem bereitete die Kommission eine Reihe von Seminaren über die UVP-Verfahren und die Anträge im Zusammenhang mit dem ISPA vor. Die Seminare fanden im Frühjahr 2001 in den begünstigten Ländern statt.

6.2. Dialog mit Nichtregierungsorganisationen (NRO)

Die Generaldirektion Regionalpolitik war an dem Mitte 1999 angelaufenen Projekt der Generaldirektion Umwelt für den Dialog mit NRO beteiligt. Es handelt sich um eine Reihe von Treffen zwischen Kommissionsbeamten aus verschiedenen Generaldirektionen (überwiegend jedoch aus der Generaldirektion Umwelt) und Vertretern von im Umweltbereich tätigen NRO aus den Mitgliedstaaten und den begünstigten Ländern. Ziel des Dialogs ist es, die NRO über den Erweiterungsprozess zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, der Kommission ihren Standpunkt zu diesem Prozess vorzulegen. Die Treffen im Rahmen dieses Dialogs werden vom Regionalen Umweltzentrum für Mittel- und Osteuropa (REC) organisiert und unterstützt, das von der Gemeinschaft teilfinanziert wird.

Bislang haben drei Treffen der Dialog-Gruppe stattgefunden: eines im Oktober 1999 in Brüssel, das zweite im Juni 2000 in Szentendre (Ungarn) und das dritte im November 2000 in Brüssel. Für 2001 ist ein weiteres Treffen geplant.

Anlässlich des dritten Treffens veranstaltete die Generaldirektion Regionalpolitik eine Sitzung mit NRO, um die Fortschritte bei der ISPA-Programmplanung und politische Themen im Zusammenhang mit den Bereichen Umwelt und Verkehr zu erörtern. Die Generaldirektion Regionalpolitik erläuterte das Vorgehen bei der Projektauswahl und die Genehmigungsverfahren. Vertreter der NRO begrüßten diese offenen Gespräche und die Möglichkeit, so aus erster Hand Informationen über die Programmplanung und die Verfahren des ISPA zu erhalten.

6.3. Information und Publizität

Die Generaldirektion Regionalpolitik organisierte für ihre Mitarbeiter, die im Sitz der Kommission und in deren Delegationen in den begünstigten Ländern für die ISPA-Finanzierungen zuständig sind, mehrere Seminare und Fortbildungsveranstaltungen, darunter ein Seminar im Mai 2000, auf dem das ISPA-Handbuch vorgestellt wurde, sowie spezielle Fortbildungsveranstaltungen für das ISPA-Personal, die im April stattfanden. Außerdem absolvierten die Bediensteten Vor-Ort-Schulungen sowohl in Belgien als auch in den Ländern, für die sie direkt zuständig sind.

Vertreter des ISPA wurden von mehreren öffentlichen und privaten Organisationen aus den begünstigten Ländern wie auch aus den Mitgliedstaaten gebeten, die Funktionsweise des ISPA zu erläutern. Das ISPA-Personal organisierte daraufhin eine Reihe von Informationsveranstaltungen.

Die Website Inforegio der Generaldirektion Regionalpolitik wird dazu verwendet, das ISPA-Instrument publik zu machen. Die dem ISPA gewidmeten Seiten auf dieser Website enthalten die Verordnungstexte, Handbücher, Antragsformulare, eine Beschreibung der Verfahren, eine Reihe von Broschüren über das ISPA und Kontaktadressen in der Generaldirektion. Daneben finden sich auf der Website Angaben zu Projekten, zu denen der Verwaltungsausschuss eine befürwortende Stellungnahme abgegeben hat. Außerdem werden Links zu anderen Websites angegeben, die das Thema Erweiterung und die Vergabe von Aufträgen behandeln, die im Rahmen des ISPA finanziert werden sollen: http://www.inforegio.cec.eu.int/wbpro/ispa/ispa_en.htm http://www.europa.eu.int/comm/europeaid/cgi/frame12.pl

Alle Informationen auf der Website sind der Öffentlichkeit auch in Papierform zugänglich. Zu diesen Broschüren gehören u.a. ,ISPA in a nutshell" und ,How can companies participate in ISPA projects-".