52001DC0602

Bericht der Kommission - Jahresbericht des kohäsionsfonds 2000 /* KOM/2001/0602 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION - JAHRESBERICHT DES KOHÄSIONSFONDS 2000

INHALT

ZUSAMMENFASSUNG

1. Allgemeiner Kontext

1.1. Konvergenz und Wirtschaftsentwicklung in den Kohäsionsländern

1.1.1. Griechenland

1.1.2. Spanien

1.1.3. I r l a n d

1.1.4. Portugal

1.2. Die Konditionalität

2. Durchführungsgrundsätze und gewährte Unterstützung

2.1. Abstimmung mit den anderen Gemeinschaftspolitiken

2.1.1. Öffentliches Auftragswesen

2.1.2. Wettbewerbsrecht

2.1.3. Umwelt

2.1.4. Verkehr

2.2. Koordinierung mit den Strukturfonds: die strategischen Rahmenpläne

2.2.1. Umwelt

2.2.2. Verkehr

2.3. Die Dotation und ihre Verwendung: Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen

2.3.1. Verfügbare Haushaltsmittel

2.3.2. Haushaltsvollzug

2.3.3. Haushaltsvollzug in der Vorperiode (1993-1999)

3. Genehmigte Vorhaben und Massnahmen

3.1. Aufschlüsselung der Mittel nach Empfängerstaaten

3.1.1. Griechenland

3.1.2. Spanien

3.1.3. I r l a n d

3.1.4. Portugal

3.2. Technische Hilfe und Studien

3.2.1. Allgemeine Strategie des Fonds

3.2.2. Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

4. Begleitung, Kontrolle und Unregelmässigkeiten

4.1. Begleitung: Ausschusssitzungen und Besuche

4.1.1. Griechenland

4.1.2. Spanien

4.1.3. I r l a n d

4.1.4. Portugal

4.2. Kontrollbesuche und deren Ergebnisse

4.2.1. Griechenland

4.2.2. Spanien

4.2.3. I r l a n d

4.2.4. Portugal

4.3. Unregelmäßigkeiten und Aussetzung der Finanzhilfe

5. Beurteilung und Bewertung

5.1. Allgemeines

5.2. Aufstellung und Ex-ante-Bewertung der Vorhaben

5.3. Zusammenarbeit mit der EIB bei der Aufstellung von Vorhaben.

5.4. Wirtschaftliche und soziale Auswirkungen des Fonds in den Mitgliedstaaten sowie auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Union einschließlich der Auswirkungen auf die Beschäftigung

5.5. Programm für die Ex-post-Bewertung

5.5.1. Umwelt

5.5.2. Verkehr

6. Interinstitutioneller Dialog, Information und Publizität

6.1. Vorlage des Jahresberichts 1999

6.1.1. Europäisches Parlament

6.1.2. Wirtschafts- und Sozialausschuss

6.2. Unterrichtung der Mitgliedstaaten

6.3. Sonstige Informationsveranstaltungen

6.3.1. Unterrichtung der Sozialpartner

6.3.2. Sonstige

6.4. Informations- und Publizitätsmaßnahmen der Kommission

ANHANG

VORWORT

Der vorliegende Jahresbericht über die Tätigkeiten des Kohäsionsfonds bezieht sich auf das Kalenderjahr 2000.

Es handelt sich hier um den jährlichen Tätigkeitsbericht für das erste Jahr des Planungszeitraums 2000-2006.

Das Format des Berichts entspricht den Vorschriften der Verordnung zur Errichtung des Kohäsionsfonds. Die Aufmachung wurde etwas geändert, um die Bemerkungen des Europäischen Parlaments, des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen zu berücksichtigen.

Wir hoffen, dass dieser Bericht für alle, denen an der Stärkung und Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der Union gelegen ist, ein sachdienliches Dokument darstellt.

ZUSAMMENFASSUNG

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Konditionalität

Keines der aus dem Kohäsionsfonds unterstützten Länder wies im Jahr 2000 ein übermäßiges Haushaltsdefizit auf. Deshalb nahm die Kommission im Berichtsjahr auch für keinen dieser Mitgliedstaaten eine Bewertung der Einhaltung der Konditionalität vor.

Ausführung des Haushaltsplans

Nach der Indexierung belaufen sich die Kohäsionsfondsmittel für das Jahr 2000 auf 2,659 Mrd. EUR.

Im Jahr 2000 wurden die folgenden Mittelbindungen und Zahlungen vorgenommen (aufgeschlüsselt nach Ländern und Sektoren):

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Koordinierung mit den Strukturfonds: die strategischen Rahmenpläne

Für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 hat die Kommission eine Reihe von Leitlinien für den Kohäsionsfonds erarbeitet. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass die Interventionen des Fonds innerhalb eines koordinierten strategischen Konzepts zu planen und in Programmen niederzulegen sind, die die wichtigsten Interventionsschwerpunkte in den einzelnen Förderbereichen enthalten und einer besseren Abstimmung mit den übrigen Finanzinstrumenten der Gemeinschaft dienen.

Verkehr

Im Berichtsjahr entfielen 53,8% der insgesamt gebundenen Kohäsionsfondsmittel auf den Verkehrssektor.

Wie bereits in den Vorjahren hat die Kommission darauf gedrängt, die Tätigkeit des Fonds auf den Bahnsektor zu konzentrieren. In Spanien und in Portugal wurden dem Bahnsektor infolgedessen im Jahr 2000 rund 85% bzw. 77% der Mittelbindungen im Verkehrssektor zugewiesen.

Umwelt

46,2 % der insgesamt gebundenen Kohäsionsfondsmittel entfielen im Berichtsjahr auf den Umweltsektor.

Schwerpunkte in diesem Bereich bilden weiterhin die Trinkwasserversorgung, die Behandlung von Abwässern und die Behandlung fester Siedlungsabfälle.

Information und Publizität

Am 18. Dezember 2000 fand in Brüssel eine Informationssitzung statt, an der alle 15 Mitgliedstaaten teilnahmen.

Auf dieser Sitzung hat die Kommission den Jahresbericht des Kohäsionsfonds 1999 im Entwurf präsentiert. Außerdem hat sie den Stand der Kohäsionsfondsinterventionen im Jahr 2000 in jedem Empfängerland dargestellt. Die Empfängerländer haben ihrerseits ihre strategischen Rahmenpläne (siehe oben) ausführlich erläutert.

Bewertung

Am Ende des Berichtsjahres waren von den 120 für eine Bewertung vorgesehenen Vorhaben bereits 107 (58 im Verkehrssektor und 49 im Umweltsektor) bewertet worden.

Den ersten Schlussfolgerungen der Ex-post-Bewertungen von 31 Vorhaben im Umweltsektor zufolge haben sich diese Vorhaben ökologisch, sozial und wirtschaftlich positiv ausgewirkt und im Großen und Ganzen den Zielsetzungen entsprochen.

Für eine vorläufige Bilanz wurden die Ex-post-Bewertungen von rund vierzig Vorhaben im Verkehrssektor herangezogen, wobei sämtliche Verkehrsträger untersucht wurden. Die sozioökonomischen Nutzeffekte dieser Vorhaben sind zwar beträchtlich, bei ihrer Verwirklichung traten jedoch in manchen Fällen unvorhergesehene Schwierigkeiten auf (zum Teil schlechte Konzeption, die einen Anstieg der Gesamtkosten zur Folge hatte). Die Nutzung der geschaffenen Einrichtungen ist hingegen sehr zufriedenstellend.

Unregelmäßigkeiten und Aussetzung der Finanzhilfe

Im Jahr 2000 hat OLAF keine Ermittlungen im Bereich des Kohäsionsfonds durchgeführt.

Spanien hat allerdings im Berichtsjahr der Kommission im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1831/94 [1] zwei Fälle von Unregelmäßigkeiten gemeldet. Seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1831/94 beläuft sich damit die Zahl der gemeldeten Fälle auf insgesamt sieben. Trotz dieser relativ kleinen Zahl hat die Kommission die begünstigten Mitgliedstaaten auf die Verpflichtungen hingewiesen, die ihnen aus der genannten Verordnung erwachsen.

[1] ABl. L 191 vom 27.7.1994.

1. Allgemeiner Kontext

1.1. Konvergenz und Wirtschaftsentwicklung in den Kohäsionsländern

1.1.1. Griechenland

Die Wirtschaftspolitik Griechenlands war im Jahr 2000 darauf ausgerichtet, die Ziele der ersten Aktualisierung des Konvergenzprogramms zu verwirklichen, die im Dezember 1999 im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes vorgelegt wurde. Wesentliches Ziel dieses Programms war es, alle Konvergenzkriterien zu erfuellen, damit Griechenland ab 1. Januar 2001 an der Währungsunion teilnehmen kann. Der Rat hat am 31. Januar 2000 zu dem Programm Stellung genommen [2].

[2] ABl. C 60 vom 2.3.2000, S. 4.

Im Jahr 2000 war die Haushaltslage in Griechenland besser als im 1999 aktualisierten Konvergenzprogramm vorgesehen. Das gesamtstaatliche Defizit erreichte 0,9% des BIP gegenüber dem im Programm projizierten Wert von 1,2%. Dies ist auf höhere Haushaltseinnahmen und vor allem höhere Steuereinnahmen zurückzuführen, die die Überschreitung bei den Zinszahlungen und den Primärausgaben mehr als ausgleichen konnten. Der Primärüberschuss erreichte 6,4% des BIP. Die Schuldenquote ging im Berichtsjahr ebenfalls weiter auf 103,9% des BIP zurück. Mit der Entscheidung des Rates vom 19. Juni 2000 trat Griechenland zum 1. Januar 2001 der Euro-Zone bei [3]. Der Satz für die Umrechnung der Drachme in Euro wurde auf 340,75 GRD je Euro festgesetzt. Dies entspricht dem Mittelwert der Drachme im WKM II.

[3] ABl. L 167 vom 7.7.2000.

Im Dezember 2000 legte Griechenland gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Über wachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken [4] sein erstes Stabilitäts programm für die Zeit von 2000 bis 2004 vor. Der Rat hat am 12. Januar 2001 zu dem Programm Stellung genommen [5]. Dieses erste Stabilitätsprogramm soll den Stabilitätskurs der gesamtwirtschaftlichen Politik bestätigen und gleichzeitig durch Strukturreformen die Funktionsweise der Märkte verbessern. Gestützt auf bessere Haushaltsergebnisse als im Jahr 2000 erwartet und auf die Aussichten auf eine hohe reale Steigerung der Wirtschaftsleistung geht das Stabilitätsprogramm davon aus, dass der gesamtstaatliche Haushalt 2001 und 2002 einen Überschuss von 0,5% bzw. 1,5% des BIP aufweisen wird. Erwartet wird außerdem, dass die gesamtstaatliche Schuldenquote im Jahr 2001 unter 100% des BIP sinkt. Die Haushaltsstrategie des griechischen Stabilitätsprogramms sieht vor, weiterhin hohe Primärüberschüsse zu erzielen, wozu auch der deutliche Rückgang der Zinszahlungen infolge niedrigerer Zinssätze und einer rückläufigen Schuldenquote beitragen dürften.

[4] ABl. L 209 vom 2.8.1997

[5] ABl. C 77 vom 9.3.2001, S. 1.

1.1.2. Spanien

Die von der Strategie des aktualisierten Stabilitätsprogramms (1999-2003) geprägte Wirtschaftspolitik stand im Berichtsjahr nach Einschätzung des Rates mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang [6]. Mit dem Programm wurde die Wirtschaftsstrategie der vergangenen Jahre (Förderung eines gesunden Wirtschaftswachstums durch Steuerkonsolidierung und Strukturreformen) bekräftigt. Das BIP stieg mit 4,1% stärker, als in der Aktualisierung veranschlagt (3,7%). Vor diesem Hintergrund gingen die Ergebnisse der Haushaltskonsolidierung über die Zielsetzungen hinaus: das gesamtstaatliche Defizit sank von 1,2% des BIP im Jahr 1999 auf 0,3% im Jahr 2000 und lag damit um 0,8% unter der Projektion der Aktualisierung, während die Schuldenquote auf 60,6% des BIP zurückging und damit um 2,2 Prozentpunkte unter der Vorausschätzung lag. Die Preise haben sich hingegen schlechter als erwartet entwickelt, weil nicht nur bei den Preisen der volatileren Komponenten, sondern auch bei der Kerninflationsrate ein Anstieg zu verzeichnen war.

[6] ABl. C 98 vom 6.4.2000

Die zweite Aktualisierung des Stabilitätsprogramms für den Zeitraum 2000-2004 lag der Europäischen Kommission am 23. Januar 2001 vor. Der Rat hat am 12. März 2001 dazu Stellung genommen [7]. Eine weitere Verbesserung der Haushaltsziele ist vorgesehen, die sich vor allem auf eine Einschränkung der laufenden Primärausgaben stützt, während mehr Spielraum für staatliche Investitionen und für eine Verringerung der Steuerlast nach 2002 geschaffen werden soll. Auf diese Weise dürfte der Staatssektor 2001 ein Gleichgewicht erreichen und in den folgenden Jahren Überschüsse von bis zu 0,3% des BIP im Jahr 2004 erzielen. Ein weiterer Abbau der Schuldenquote wird ebenfalls erwartet, die im Jahr 2001 unter 60% und bis zum Ende des Planungszeitraum knapp unter 50% des BIP liegen dürfte.

[7] ABl. C 109 vom 10.4.2001

1.1.3. I r l a n d

Nach Auffassung des Rates stand die Aktualisierung des irischen Stabilitätsprogramms vom Dezember 1999 mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang [8]. Auch im Jahr 2000 wurden die Erwartungen übertroffen. Im Dezember 2000 haben die irischen Behörden ihre ursprüngliche Wachstumsprognose von 7,4% des realen BIP im Jahr 2000 auf 10,7% angehoben. Hohe Steuereinnahmen in einer rapide wachsenden Wirtschaft haben die Ausgabenüberschreitungen mehr als ausge glichen, und der daraus resultierende gesamtwirtschaftliche Staatsüberschuss des Berichtsjahrs wird mit 4,5% des BIP (statt 3,3%, wie ursprünglich erwartet) veranschlagt. Die Schuldenquote sinkt stetig. Sie betrug im Jahr 2000 rund 39% des BIP. Der Wert des neu geschaffenen nationalen Rentenfonds erreichte Ende 2000 über 6% des BIP.

[8] ABl. C 60 vom 2.3.2000

Die Aktualisierung des Stabilitätsprogramm vom Dezember 2000 (Zeitraum 2001-2003) schließt die Haushaltspläne für 2001 ein. Der Rat hat am 12. Februar 2001 dazu Stellung genommen. In dem Programm wird bestätigt, dass Irland auch künftig die Zielvorgaben des Stabilitäts- und Wirtschaftspaktes erfuellen wird. Bis 2003 werden jedes Jahr beträchtliche Überschüsse des gesamtstaatlichen Haushalts erwirtschaftet werden. Außerdem wird bis Ende 2003 ein weiterer starker Rückgang der Schuldenquote auf weniger als ein Viertel erwartet.

1.1.4. Portugal

Die Haushaltsentwicklungen des Jahres 2000 sind vor dem Hintergrund der Aktualisierung des Stabilitätsprogramms zu sehen, zu der der Rat am 13. März 2000 Stellung genommen hat. Das Haushaltsergebnis für das Berichtsjahr wird derzeit mit einem Defizit von 1,4% des BIP veranschlagt (d.h. 0,1 Prozentpunkte unter dem Ziel des Stabilitätsprogramms). Dieses Ergebnis schließt allerdings die Einkünfte aus dem Verkauf der UMTS-Lizenzen (0,4% des BIP) ein, denn die Ziele für die laufenden Primärausgaben wurden überschritten, während das Aufkommen aus indirekten Steuern um rund einen halben Prozentpunkt des BIP niedriger waren. Diese Mindereinnahmen wurden nur zum Teil durch geringere Kapitalausgaben ausgeglichen.

Die zweite Aktualisierung des Stabilitätsprogramms für den Zeitraum 2000-2004 lag der Europäischen Kommission am 23. Januar 2001 vor. Der Rat hat am 12. März 2001 dazu Stellung genommen [9]. Darin ist vorgesehen, den Prozess der Haushaltskonsolidierung fortzusetzen, um bis 2004 zu einem Gleichgewicht zu gelangen. Die Konsolidierungsanstrengungen sind recht gleichmäßig über den Zeitraum 2001-2004 verteilt. Außerdem wird der Rückgang des gesamtstaatlichen Defizits durch vergleichbare kumulative Veränderungen in Höhe eines Dreiviertelprozentpunkts des BIP sowohl auf der Einkommens- als auch auf der Ausgabenseite des Haushaltsplans hervorgerufen. Nach Auffassung des Rates müsste das Defizit rascher abgebaut werden.

[9] ABl. C 109 vom 10.4.2001

1.2. Die Konditionalität

Gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 des Rates ist eine wirtschaftliche Haushaltsführung die Voraussetzung für eine Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds. Stellt der Rat durch eine Entscheidung fest, dass in einem Mitgliedstaat ein übermäßiges öffentliches Defizit besteht und wird diese Entscheidung nicht gemäß Artikel 104 des Vertrages aufgehoben, so wird die Unterstützung für neue Vorhaben in dem betreffenden Mitgliedstaat ausgesetzt.

Im Frühjahr jedes Jahres prüft die Kommission das gesamtstaatliche Defizit für das vorangegangene Haushaltsjahr anhand ihrer wirtschaftlichen Vorausschätzungen vom Frühjahr, denen die Haushaltsdaten des Vorjahres zugrunde liegen, die bis 1. März von den Mitgliedstaaten übermittelt werden. Im Herbst untersucht die Kommission das Defizit für das laufende Jahr anhand ihrer wirtschaftlichen Vorausschätzungen vom Herbst, nachdem deren Zuverlässigkeit überprüft wurde.

Im Jahr 2000 wies keines der Länder, die aus dem Kohäsionsfonds unterstützt werden, ein übermäßiges Haushaltsdefizit auf. Deshalb nahm die Kommission im Berichtsjahr auch für keinen dieser Mitgliedstaaten eine Bewertung der Einhaltung der Konditionalität vor.

2. Durchführungsgrundsätze und gewährte Unterstützung

2.1. Abstimmung mit den anderen Gemeinschaftspolitiken

2.1.1. Öffentliches Auftragswesen

Seit Errichtung des Kohäsionsfonds hat die Kommission ganz besonders darauf geachtet, dass die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des öffent lichen Auftragswesens korrekt in Landesrecht umgesetzt und dass im Zusammen hang mit gemeinschaftlichen Fördergeldern die Gemeinschaftsregeln und -auflagen strikt eingehalten werden. Im Falle der Kohäsionsfondsförderung ist dies angesichts der hohen Beteiligungssätze besonders wichtig, weshalb die Kommission sorgfältig prüfen muss, ob die Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wirklich gewährleistet ist.

Bei ihren Kontrollbesuchen prüfen die Kommissionsdienststellen deswegen in der Regel routinemäßig auch, ob bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die einschlägigen Gemeinschaftsrichtlinien beachtet und die Auswahlverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Die Tatsache, dass die Kommissionsdienststellen die aus dem Kohäsionsfonds geförderten Vorhaben sorgfältig überwacht haben, kam den nationalen Verwaltungsstellen insofern zugute, als ihnen dies geholfen hat, die Gemeinschaftsverfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge und für die Zuschlagserteilung besser zu verstehen und anzuwenden. Die Kommission konnte feststellen, dass die nationalen Behörden und die Begleitausschüsse immer enger zusammenarbeiten und ausführlich Auskunft erteilen, wenn sich die Kommission bei der Prüfung von Finanzierungsanträgen oder bei der Überwachung der Projektabwicklung mit Fragen an sie wendet.

2.1.2. Wettbewerbsrecht

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 des Rates zur Errichtung des Kohäsionsfonds müssen dessen Maßnahmen unter anderem mit der Gemeinschaftspolitik im Bereich Wettbewerb im Einklang stehen. Aus diesem Grund werden die Finanzierungsanträge im Wesentlichen dahingehend überprüft, ob die vom Kohäsionsfonds kofinanzierten Aktionen mit dem Vertrag vereinbar sind. Dies soll gewährleisten, dass die Interventionen des Fonds dem gemeinschaftlichen Wettbewerbsrecht und vor allem den Regeln für staatliche Beihilfen vollauf entsprechen.

Wie bereits in den Vorjahren stellt die Kommission fest, dass bei diesen Maßnahmen in der Regel keine Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu verzeichnen sind. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es sich um Infrastrukturprojekte in den Bereichen Verkehr oder Umweltschutz handelt, die einzelnen Unternehmen keinen besonderen Vorteil verschaffen, es sei denn, es wird gegen die Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge verstoßen. So konzentriert sich die Wettbewerbskontrolle der Gemeinschaft weiterhin hauptsächlich auf die Frage, ob die Infrastrukturen für alle Betreiber, die den technischen und rechtlichen Anforderungen genügen, frei zugänglich sind.

2.1.3. Umwelt

Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 des Rates zur Errichtung des Kohäsionsfonds müssen die Vorhaben mit den Gemeinschaftspolitiken, insbesondere der Politik im Bereich Umweltschutz, im Einklang stehen.

Die Ziele der Umweltpolitik der Gemeinschaft sind in Artikel 174 des Vertrages niedergelegt.

Verfolgt werden die Ziele

* Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität,

* Schutz der menschlichen Gesundheit,

* umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen.

Gemäß dem Programm der Gemeinschaft für Umweltpolitik und Maßnahmen im Hinblick auf eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung soll der Kohäsionsfonds dazu beitragen, die Vertragsziele zu verwirklichen und vor allem besondere Probleme zu beseitigen. Dies umfasst beispielsweise die Verringerung der Wasserverschmutzung und die Einführung einer geeigneten Abfallwirtschaft. Neben diesen wesentlichen Umweltthemen konzentriert sich das Programm aber auch auf die Notwendigkeit, die Umweltdimension in die übrigen Gemeinschaftspolitiken einzubeziehen und die unerwünschten Nebeneffekte einiger Wirtschaftssektoren zu verändern und zu beeinflussen. Dieser letztgenannte Aspekt ist für den Kohäsionsfonds insofern von Belang, als die Verkehrsinfrastruktur die zweite wesentliche Investitionspriorität des Fonds darstellt.

In Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1264/99 geänderten Fassung sind weiterhin die Bereiche genannt - Umwelt schutz und Verkehrsinfrastruktur -, in denen der Fonds Vorhaben unterstützen kann.

Um die 1993 beschlossenen internen Verfahren zu verbessern, hat die Kommission 1997 außerdem ein Maßnahmenbündel genehmigt, das dafür sorgen soll, dass Umweltbelange stärker bei der Beschlussfassung in der Politik und in der Verwaltung berücksichtigt werden.

Zu Beginn des Programmplanungszeitraums 2000-2006 ist im Berichtsjahr die Verordnung (EG) Nr. 1264/1999 in Kraft getreten, mit der die im vorigen Zeitraum (1994-1999) anwendbare Verordnung (EG) Nr. 1164/94 geändert wurde. So wurde unter anderem das Verfahren für die Verwaltung der gewährten Finanzhilfen insofern geändert, als nun systematisch die neu ergangenen Richtlinien berücksichtigt werden.

UVP-Richtlinie

Mit der seit 14. März 1999 anwendbaren Richtlinie 97/11/EG zur Änderung der Richtlinie 85/337/EG wurden Auswahlkriterien eingeführt, anhand deren festgestellt wird, ob Projekte des Anhangs II aufgrund des Umfangs ihrer Umweltauswirkungen einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind. Die Liste der Projekte des Anhangs I, für die eine UVP in jedem Fall obligatorisch ist, wurde erweitert. Im Laufe des Berichtsjahrs kam diesen Änderungs bestimmungen für den neuen Planungszeitraum 2000-2006 eine wesentliche Bedeutung zu. Das Espoo-Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung in grenzüberschreitendem Rahmen wurde mit dieser Richtlinie ebenfalls umgesetzt.

Habitat-Richtlinie

Gemäß der Richtlinie 92/43/EWG mussten die Listen der im Rahmen von Natura 2000 zu schützenden Gebiete bis 10. Juni 1998 erstellt worden sein. Die nach 1. Januar 2000 eingereichten Anträge auf eine Kohäsionsfondsfinanzierung wurden eingehender kontrolliert, um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt in den Natura-2000-Gebiete treffen, die möglicherweise durch ein aus dem Kohäsionsfonds finanziertes Vorhaben beeinträchtigt werden.

Wasserrichtlinien

Einer der wichtigsten Stichtage für die Umsetzung der durch die Richtlinie 98/15/EG geänderten Richtlinie 91/271/EWG (Abwässer) war der 31. Dezember 2000 (Bau von der Sensibilität der Umwelt angepassten Kanalisationsnetzen und Kläranlagen); aus diesem Grund hat der Kohäsionsfonds während des gesamten Berichtsjahrs weiter Infrastrukturen kofinanziert, die dazu beitragen, dass die für ökologisch sensible Gebiete und Ballungsgebiete geltenden Grundsätze beachtet werden. Er wird diese Fördertätigkeit im neuen Programmplanungszeit im Hinblick auf die kleineren Gemeinden fortsetzen.

Am 23. Oktober 2000 wurde die Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik verabschiedet. Zwar haben die Mitgliedstaaten bis zum 22. Dezember 2003 Zeit, um die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, doch haben einige Grundsätze, und besonders die integrierte Bewirtschaftung von Fluss einzugsgebieten bereits im Jahr 2000 die Verfahren beeinflusst, nach denen die aus dem Kohäsionsfonds zu finanzierenden Vorhaben geprüft werden.

Richtlinien über Abfälle

Die Umsetzung der beiden jüngst verabschiedeten Richtlinien im Bereich der Abfallwirtschaft (Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien und Richtlinie 2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen) hat bedeutende organisatorische und ökologische Konsequenzen für die Kohäsionsländer, deren Abfallwirtschaft überwiegend auf der Deponieentsorgung beruht, deren Anlagen modernisiert werden müssen und in denen eine Strategie zur Verbesserung des Recycling einzuführen ist.

Im Berichtsjahr wurde den Regionen, die noch keine geeigneten Abfallbewirtschaftungspläne gemäß der Richtlinie 75/442/EWG über Abfälle, geändert durch die Richtlinie 91/156/EWG, aufgestellt hatten, für Vorhaben zur Errichtung von Abfallbehandlungsanlagen die Unterstützung des Kohäsionsfonds verweigert, was unter anderem bewirkt hat, dass die Regionen dieser Gemein schaftsbestimmung nachgekommen sind.

2.1.4. Verkehr

Während Projekte von gemeinsamen Interesse im Bereich der transeuropäischen Verkehrsnetze aus der TEN-Haushaltslinie finanziert werden, stellt der Kohäsions fonds Mittel speziell für die Verkehrsinfrastruktur der TEN zur Verfügung.

Wichtig ist, dass die Haushaltslinie für die transeuropäischen Verkehrsnetze und der Kohäsionsfonds aufeinander abgestimmt werden, da diese EU-Finanzinstrumente der Notwendigkeit Rechnung tragen, die Kerngebiete der Gemeinschaft mit den Gemeinschaftsregionen zu verbinden, die infolge von Strukturschwächen oder durch ihre insulare, eingeschlossene oder extrem abgelegene Lage benachteiligt sind.

Der TEN-Verordnung zufolge ist es im Prinzip nicht zulässig, ein und dieselbe Phase eines Vorhabens gleichzeitig aus TEN-Mitteln und aus anderen Finanzinstrumenten der Gemeinschaft zu finanzieren. In einigen Fällen dürfen jedoch der Kohäsionsfonds und die EIB im Anschluss an eine Durchführbarkeitsstudie, die aus den TEN-Mitteln finanziert wurde, Mittel für die eigentliche Investition, und zwar vor allem für die Bauarbeiten, bereitstellen. Im Verkehrssektor finanziert der Kohäsionsfonds in vielen Fällen Anlagen, die den Anschluss an das transeuropäische Verkehrsnetz herstellen, dessen eigentliche Bestandteile hingegen aus der TEN-Haushaltslinie finanziert werden.

In die TEN-Haushaltslinie wurden im Berichtsjahr Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 581 Mio. EUR und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 449 Mio. EUR für die Verkehrsnetze eingesetzt.

Die TEN-Finanzierungsverordnung ((EG) Nr. 2236/95) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1655/99 geändert, um eine mittelfristige Planung im Rahmen indikativer mehrjähriger Investitionsprogramme zu ermöglichen und Anreize für öffentlich-private Partnerschaften zu geben. Gleichzeitig sollte ein geringer Betrag der Haushaltslinie (1-2%) für Zuschüsse zu Risikokapitalfinanzierungen von Vorhaben verwendet werden. Der TEN-Finanzhilfeausschuss, der die Kommission bei der Durchführung der TEN-Verordnung unterstützt, nahm im Berichtsjahr befürwortend zu dem mehrjährigen Investitionsprogramm für den Zeitraum 2000-2006 Stellung, das im Jahr 2003 überprüft werden soll. Dem derzeitigen Vorschlag zufolge, den die Kommission im Herbst 2001 verabschieden wird, sollen Mittel in Höhe von insgesamt rund 2,8 Mrd. EUR für elf vorrangige Projekte (Projekte von Essen), das Projekt "Globale Satellitennavigationssysteme (Galileo)" und vier Gruppen von Vorhaben von gemeinsamen Interesse bereitgestellt werden.

2.2. Koordinierung mit den Strukturfonds: die strategischen Rahmenpläne

Für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 hat die Kommission eine Reihe von Leitlinien für den Kohäsionsfonds erarbeitet, denen zufolge die Interventionen des Fonds innerhalb eines koordinierten strategischen Konzepts zu planen und im Rahmen von Programmen abzustecken sind. Dabei sollten die wichtigsten Inter ventionsschwerpunkte in den verschiedenen Förderbereichen festgehalten und eine bessere Abstimmung mit den übrigen Finanzinstrumenten der Gemeinschaft erzielt werden.

2.2.1. Umwelt

Spanien

Zusammen mit den spanischen Behörden wurden folgende Schwerpunktbereiche beschlossen:

* Bewirtschaftung von Siedlungs-, Industrie- und gefährlichen Abfällen

* Kanalisation und Abwasserreinigung

* Wasserversorgung

Für jeden dieser Sektoren wurde ein strategischer Rahmenplan entworfen, in dem die derzeitige Lage untersucht, bestehende Probleme und Mängel ermittelt, die angestrebten Ziele ausgewiesen und die hierfür erforderlichen Interventionen auf geführt werden. Die Rahmenpläne sollen die Zuständigkeitsbereiche der verschie denen Verwaltungen ebenso berücksichtigen wie das einschlägige Gemeinschafts- und Landesrecht und außerdem Zeitpläne für die Entwicklung des jeweiligen Sektor enthalten.

Der "Strategische Rahmenplan für die Abfallwirtschaft in Spanien" trägt den Zielen und Kriterien der Gemeinschaftsstrategie für die Abfallwirtschaft Rechnung. Er stützt sich auf die verschiedenen Abfallbewirtschaftungspläne, die auf nationaler und regionaler Ebene bereits vorliegen. Dieser Plan enthält eine Bestandsaufnahme des Managements von Siedlungsmüll und gefährlichen Abfällen. der sonstigen Abfall ströme (Altautos, Altreifen, Bauschutt, Klärschlamm u.a.) und der verseuchten Böden. Für jede dieser Abfallarten wurden mehrere Ziele formuliert und Vorschläge dahingehend erarbeitet, durch welche Maßnahmen sich die Ziele jeweils verwirklichen lassen.

Der "Strategische Rahmenplan für Kanalisation und Abwasserbehandlung" vermittelt einen Überblick über die Situation dieses Sektors in Spanien und führt die Strategien und Interventionen auf, die zwischen 2000 und 2006 notwendig sind, damit Spanien die Gemeinschaftsvorschriften für die Behandlung und Entsorgung kommunaler Abwässer erfuellt. Die Zielsetzungen in diesem Sektor sind im "Plan Nacional de Saneamiento y Depuración de Aguas Residuales Urbanas" (nationaler Plan für die Kanalisation und Reinigung kommunaler Abwässer) niedergelegt. Sie umfassen den besseren Ausbau der Kanalisationsnetze und Klärwerke, eine strengere Überwachung der Qualität der eingeleiteten, geklärten Abwässer mit dem Ziel, diese wiederzuverwenden, und eine bessere Bewirtschaftung und Entsorgung von Klärschlamm.

Der "Strategische Rahmenplan für die Wasserversorgung" soll in erster Linie gewährleisten, dass die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit hochwertigem Wasser in ausreichender Menge gesichert ist, wobei der zu erwartenden Nachfragesteigerung ebenso Rechnung getragen wird wie der Notwendigkeit, die vorhandenen Ressourcen rationell zu bewirtschaften, sie bewusster zu nutzen, ihre Verschlechterung zu verhindern und zusätzliche Quellen zu erschließen. Als Grundeinheit für die Bewirtschaftung der Wasserressourcen gelten die Flusseinzugsgebiete, weshalb für jedes Einzugsgebiet ein "Plan de Cuenca" (Flusseinzugsgebietsplan) aufgestellt wurde, dessen Hauptziele darin bestehen, eine in Bezug auf Menge und Qualität äußerst zufriedenstellende Versorgung zu erreichen, die Nutzung der verfügbaren Mengen durch Wassersparmaßnahmen und eine effizientere Bewirtschaftung zu optimieren, die Versorgungsquellen zu diversifizieren und die Störungsanfälligkeit der Wasserversorgungssysteme zu verringern. Für jedes Flusseinzugsgebiet wurde eine spezielle Verwaltungsstelle, die "Confederación Hidrográfica" (Wasserwirtschaftsverband), eingesetzt.

Alle vorstehend aufgeführten strategischen Rahmenpläne sind ganzheitlich angelegt und tragen in unterschiedlichen Anwendungsformen dem Verursacherprinzip Rechnung.

Portugal

Zwischen 1996 und 1999 wurden umfangreiche Investitionen getätigt, mit denen in erster Linie die Wasserversorgungskapazität gesteigert und die Wasserqualität in den Großräumen Lissabon und Porto sowie in der Algarve verbessert werden sollten. Investiert wurde auch in die Überwachung der Grundwasserqualität und in die Renovierung und den Neubau von Klärwerken in den Großstädten und den Gebieten mit sensibler Umwelt.

In einigen hochindustrialisierten Gebieten, in denen die Gewässer besonders stark durch Industrieabwässer verseucht sind (Vale do Ave, Águeda, Alcanena), wurden außerdem integrierte Systeme zur Behandlung von Industrieabwässern errichtet.

Für die Sammlung und das Recycling fester Abfälle wurden integrierte Bewirtschaf tungsnetze aufgebaut, die größere Flächen und mehr Einwohner erfassen können und an die jeweils mehrere Gemeinden angeschlossen sind. Gleichzeitig wurden bestehende Mülldeponien geschlossen und ihre Standort saniert.

Für den Zeitraum 2000-2006 sieht der strategische Umweltrahmenplan für Portugal die folgenden Schwerpunkte vor:

* Weiterer Ausbau und Vervollständigung der Basisumweltinfrastruktur.

* Schaffung der Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung, Umweltschutz und die Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen.

Hierfür ist es erforderlich, die natürlichen Ressourcen besser zu schützen und zu bewirtschaften und - im Wege besserer Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Anwendung des Verursacher- und des Benutzerprinzips - die Umweltpolitik voll in die Rahmenstrategien für die regionale und die sektorale Entwicklung einzubeziehen. Darüber hinaus müssen strategische Partnerschaften zwischen der öffentlichen Verwaltung und einer breiten Palette von Organisationen auch aus der Privatwirtschaft geschlossen werden. Schließlich sind besondere Anstrengungen erforderlich, um im schulischen Bereich und in der Öffentlichkeit die Menschen für das Thema natürliche Ressourcen und andere Umweltfragen zu sensibilisieren.

Eine Unterstützung des Kohäsionsfonds ist für Vorhaben vorgesehen, die der umfassenderen Wasserversorgung, der Stadtentwässerung und Abwasserbehandlung sowie der Behandlung fester Siedlungsabfälle dienen. Sowohl die Wasserversorgung als auch die Abwasserreinigung sind in ganzheitliche Netze einbezogen, die den vollständigen Wasserkreislauf gemeindeübergreifend erfassen und von einer einzigen Stelle verwaltet werden.

Ergänzt wird die Kohäsionsfondsunterstützung auf Ebene der regionalen Programme durch EFRE-Mittel für den Bau oder die Renovierung der kleineren lokalen Bestandteile dieser Netze.

Dies setzt voraus, dass der Kohäsionsfonds und die regionalen operationellen Programme (Norte, Centro, Alentejo, Lissabon und Vale do Tejo, Algarve, Madeira und Azoren) ihre Schwerpunkte und Zeitpläne eng miteinander abstimmen.

In den Bereichen Wasserversorgung sowie Stadtentwässerung und Abwasserbehandlung soll in erster Linie die Zahl der angeschlossenen Einwohner angehoben und, im Falle der Wasserversorgung, die Trinkwasserqualität ent sprechend den Gemeinschaftsrichtlinien verbessert und die Versorgungssicherheit gesteigert werden.

// Anteil der begünstigten Bevölkerung 2006 in % (portugiesisches Mutterland)

Trinkwasserversorgung // 95

Kanalisation und Abwasserreinigung // 90

Behandlung fester Abfälle // 98

Irland

Irland hat seinen strategischen Rahmenplan für den Umweltsektor am 29. Juli 2000 eingereicht. Dieser Plan enthält nur wenige Vorhaben, deren Schwerpunkte die Teilsektoren Abwasser und feste Abfälle bilden.

Die im Plan genannten Zielsetzungen für die Abwasserwirtschaft stehen mit den Schwerpunkten der nationalen Strategie im Einklang, die im nationalen Entwicklungsplan/gemeinschaftlichen Förderkonzept und im OP "Wirtschaftliche und soziale Infrastruktur" für 2000-2006 dargelegt wird. Im Wesentlichen sollen diese Programme die Übereinstimmung mit der EU-Politik gewährleisten, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung fördern und gleichzeitig sicherstellen, dass hohe Umweltstandards erreicht und beibehalten werden.

Das nationale Gesamtkonzept für die Verwirklichung der Ziele orientiert sich am NEP/GFK und am OP "Wirtschaftliche und soziale Infrastruktur", die insgesamt für den Zeitraum 2000-2006 Investitionen in Höhe von 3,853 Mrd. EUR vorsehen.

Anfang 2000 stellte die Regierung einen politischen Rahmen auf, in dem die Anwendung des Verursacherprinzips auf die Infrastruktur und Leistungen im Bereich der Wasserwirtschaft geregelt wird. So ist unter anderem vorgesehen, dass von allen Verbrauchern außer den privaten Haushalten kostendeckende Preise für die Inanspruchnahme öffentlicher Wasserdienstleistungen (Kapital- und Betriebskosten) erhoben werden. Die Erfassung aller nicht als private Haushalte zu erachtenden Verbraucher muss bis 2006 abgeschlossen sein. Die für private Haushalte erbrachten Leistungen werden weiterhin von der öffentlichen Hand finanziert. Im Rahmen des GFK wurde vereinbart, dass bei der Halbzeitbewertung untersucht wird, welche Fortschritte bei der Anwendung des Verursacherprinzips erzielt wurden.

Im Wassersektor sollen öffentlich-private Partnerschaften gefördert werden, indem generell das Modell "Design-build" (Entwurf-Bau) bzw. "Design-build-operate" (Entwurf-Bau-Betrieb) für Vorhaben angewendet wird, die den Neu- oder Ausbau größerer Wasserbehandlungs- oder Abwasserreinigungsanlagen vorsehen. Bei zwei aus dem Kohäsionsfonds unterstützen Vorhaben handelt es sich um Pilotprojekte für den Einsatz des "Design-Build"-/"Design-Build-Operate"-Modells im Bereich der Wasserdienstleistungen.

Die Schwerpunktsetzung für Investitionen im Abwassersektor wird durch die Notwendigkeit bestimmt, die Vorschriften der Richtlinie über kommunales Abwasser einzuhalten. Der Kohäsionsfonds hat in diesem Bereich Vorhaben unterstützt. Die drei vorrangigen wasserwirtschaftlichen Vorhaben, die dem Kohäsionsfonds zur Kofinanzierung unterbreitet wurden, betreffen die Kläranlagen für Dublin, Cork und Limerick.

Im Teilsektor feste Abfälle soll die wirtschaftliche und die ausgewogene regionale und soziale Entwicklung gefördert werden, wobei gleichzeitig zu gewährleisten ist, dass hohe Umweltstandards erreicht und aufrechterhalten werden, und Übereinstimmung mit der EU-Politik zu erzielen ist. Ein wesentliches Ziel besteht darin, die Abhängigkeit von der Deponieentsorgung (derzeit 90%) zu verringern.

Die Schwerpunkte für feste Abfälle leiten sich aus der nationalen Strategie ab, die im NEP/GFK und den beiden regionalen operationellen Programmen für die Periode 2000-2006 niedergelegt ist.

Darin ist beschrieben, nach welcher Strategie die regionalen Abfallbewirtschaftungspläne aufgestellt und die Anforderungen an die Infrastruktur ermittelt werden, wobei die insgesamt im Zeitraum 2000-2006 geplanten Investitionen in Höhe von 825 Mio. EUR detailliert dargelegt sind.

Die nationale Politik für die Abfallbewirtschaftung genügt dem Verursacherprinzip durch die Erhebung von Abfallgebühren. In 16 der 34 größeren Gebiets körperschaften werden bereits heute oder in naher Zukunft Müllabfuhrdienste von privaten Unternehmen angeboten, die die entsprechenden Gebühren erheben. Lediglich in Dublin müssen drei County Councils noch Müllabfuhrgebühren für diese Dienstleistung einführen.

Für die Errichtung der Infrastrukturen zur Entsorgung von festen Abfällen und vor allem der in den Entwürfen der Abfallbewirtschaftungspläne vorgesehenen Wärme behandlungsanlagen wird im Rahmenplan einer Finanzierung nach dem "Design-build-operate"-Modell der Vorzug gegeben.

Da die Vorhaben im Bereich der festen Abfälle in Irland noch nicht so ausgereift sind wie die Vorhaben im Abwassersektor, haben die irischen Behörden einige Vorhabenkategorien bestimmt, für die eine Kohäsionsfondsunterstützung beantragt werden soll. Diese Vorhaben umfassen die Kosten für Planung, Beschaffung und Design im Zusammenhang mit einzelnen geplanten Wärmebehandlungsanlagen bzw. solche Kosten, die bei der Verwirklichung eines integrierten Abfallbewirtschaf tungskonzepts in einem bestimmten Gebiet anfallen, mit dem die Infrastrukturen geschaffen werden sollen, die den Bestimmungen des jeweils geltenden Abfall bewirtschaftungsplans entsprechen. Die vorgeschlagenen Vorhaben würden entweder auf zuvor aus dem Kohäsionsfonds geförderte Durchführbarkeitsstudien aufbauen oder solche Studien einschließen.

Griechenland

Mit Schreiben vom 11. Dezember 2000 hat Griechenland den Entwurf seines operationellen Umweltprogramms eingereicht, das den strategischen Rahmenplan für die griechischen Umweltschutzvorhaben enthält, die aus dem Kohäsionsfonds kofinanziert werden.

Aus dem strategischen Rahmenplan lassen sich drei Hauptinterventionsbereiche ablesen:

Trinkwasser und Trinkwasserverteilung

Vorhaben zur Sicherung der Trinkwasserentnahme, -speicherung und -versorgung.

Abwasserreinigung

Vorhaben zur Trennung von Abwasser und Niederschlagswasser sowie deren Ableitung und/oder Speicherung, Anlagen zum Schutz gegen Hochwasser sowie zur Abwasserbehandlung und zur Verteilung der behandelten Abwässer.

Abfallwirtschaft

Vorhaben zur Behandlung von Hausmüll auf der Grundlage der getrennten Müllsammlung, der Trennung und der Behandlung von Abfällen. Kofinanziert werden ausschließlich die Vorhaben, die im nationalen Abfallbewirtschaftungsplan, den Griechenland der Kommission übermittelt hat, vorgesehen sind.

Griechenland hat den Kommissionsdienststellen eine Aufstellung übermittelt, mit der es die finanziellen Vorausschätzungen, in denen der Rahmenplan für den Zeitraum 2000-2006 berücksichtigt ist, bestätigt. Diese Aufstellung enthält die Großprojekte mit ihrer jeweiligen Bezeichnung sowie den Mittelansatz für die übrigen Vorhaben jedes Sektors, die natürlich noch nicht bekannt sind, sondern erst nach und nach ausgewählt und dann in allen Einzelheiten festgelegt werden.

In dem am 5. April 2001 an die Regionen gerichteten Rundschreiben Nr. 11924/792 zu diesem Thema schreibt das griechische Wirtschaftsministerium gewisse Modalitäten für die Auswahl dieser Vorhaben vor.

2.2.2. Verkehr

Spanien

Im Anschluss an die Erörterungen zwischen der Kommission und Spanien über die künftige Tätigkeit des Kohäsionsfonds im Interventionszeitraum 2000-2006 hat Spanien gemäß Artikel B Absatz 2 des Anhangs II der geänderten Kohäsionsfonds verordnung den Rahmenplan für die Investitionen in die transeuropäischen Verkehrsnetze vorgelegt, der die Gesamtstrategie Spaniens in diesem Bereich für den genannten Zeitraum enthält.

Im Einklang mit den Leitlinien der Kommission über die Programmplanung der Strukturfonds und ihre Koordinierung mit dem Kohäsionsfonds [10] besteht die Zielsetzung dieses Rahmenplans darin

[10] KOM (1999) 344 vom 1.7.1999

* bessere Voraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung schaffen sowie die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigungslage zu verbessern;

* zu einer ausgewogenen Entwicklung beizutragen;

* eine nachhaltige Mobilität zu fördern und die Verfügbarkeit von Verkehrsdiensten in den Gebieten zu garantieren, in denen private Verkehrsmittel fehlen oder die unter Mobilitätsproblemen leiden.

Gemäß dem Vademekum für den Kohäsionsfonds für den Zeitraum 2000-2006 werden im spanischen Rahmenplan

* langfristige Ziele aufgestellt;

* die Ziele spezifiziert, die bis zum Jahr 2006 beim Aufbau der transeuro päischen Verkehrsnetze erreicht werden können, die Interventionen auf den wichtigsten Korridoren ausgewiesen und die Investitionskosten veranschlagt;

* eine Strategie für die Inanspruchnahme der verschiedenen EU-Fonds festgelegt.

Speziell für die Interventionen des Kohäsionsfonds zwischen 2000 und 2006 sieht der von den spanischen Behörden gewählte strategische Ansatz vor, die Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung des transeuropäischen Eisenbahnnetzes und besonders in die Hochgeschwindigkeitsnetze fortzusetzen, den Bau besserer Straßenverbindungen nach Frankreich und Portugal voranzutreiben und die Betriebsbedingungen in den Häfen zu verbessern.

Die verschiedenen Begleitausschüsse des Kohäsionsfonds prüfen regelmäßig, ob und wie die Gesamtstrategie umgesetzt wird. Die Koordinierung mit den EFRE-Interventionen wird von einer für den Verkehrssektor zuständigen thematischen Arbeitsgruppe überwacht, die im Rahmen des gemeinschaftlichen Förderkonzept eingesetzt wurde.

Portugal

Im Anschluss an die Erörterungen über die künftige Tätigkeit des Kohäsionsfonds, die die Kommission und Portugal 1999 aufgenommen hatten, haben die portugiesischen Behörden gemäß Artikel B Absatz 2 des Anhangs II der geänderten Kohäsionsfondsverordnung ihren Verkehrs-Rahmenplan vorgelegt, der die por tugiesische Gesamtstrategie in diesem Sektor für den Zeitraum 2000-2006 enthält.

Im Zuge der Verhandlungen über das portugiesische GFK und das operationelle Pro gramm "Erschließung und Verkehr" wurde diese Strategie eingehend insbesondere darauf hin überprüft, ob sie mit den Leitlinien der Kommission für die Struktur fondsprogramme und deren Koordinierung mit dem Kohäsionsfonds [11] im Einklang steht.

[11] KOM (1999) 344 vom 1.7.1999

Das Dokument mit dem Verkehrs-Rahmenplan ist dem operationellen Programm "Erschließung und Verkehr", das die Kommission am 22. August 2000 genehmigt hat, im Anhang beigefügt.

Dieser Rahmenplan ist ein hilfreiches Instrument, um die Interventionen des Kohäsionsfonds mit denen des EFRE (und zwar sowohl mit den sektoralen als auch mit den regionalen Programmen) und denen anderer Finanzierungsquellen der Gemeinschaft einschließlich der TEN-Haushaltslinie zu koordinieren.

Portugal hat sich für den nächsten Interventionszeitraum des Fonds folgende Hauptziele gesetzt:

* bessere Infrastrukturausstattung und Effizienz der Verkehrsnetze, um die Einbindung des Landes in den internationalen Verbund zu gewährleisten und so die Wettbewerbsfähigkeit der portugiesischen Wirtschaft zu stärken;

* Ausbau und Rationalisierung der Nahverkehrsnetze;

* Stärkung des internen räumlichen Zusammenhalts durch bessere Verkehrserschließung der Regionen (interregionale Verbindungen und Anbindung an das Hauptverkehrsnetz);

* Ausbau von Logistiktätigkeiten, namentlich durch die Einrichtung eines kohärenten Netzes von Verkehrsplattformen, denen überdies eine wesentliche Rolle beim Verkehrsträgerverbund zukommt.

Damit dieses strategische Konzept in die Praxis umgesetzt werden kann, ist es notwendig, das Haupteisenbahnnetz weiter zu modernisieren, den Bau der wichtigen Fernstraßen zu beschleunigen, ohne Nebenverbindungen zu vernachlässigen, U-Bahnnetze in den Großstädten aufzubauen, Hafenanlagen zu schaffen und die Bedingungen für deren Betrieb zu verbessern sowie die Kapazität/Qualität der Flughafendienste zu steigern.

Die Durchführung dieser Gesamtstrategie wird von einer thematischen Arbeitsgruppe "Verkehr", die Portugal noch einsetzen muss, regelmäßig überwacht werden.

Die Fertigstellung der transeuropäischen Netze ist und bleibt seit Errichtung des Kohäsionsfonds eines der wichtigsten Interventionsziele, weswegen die Finanzmittel auf die Komponenten des vorrangigen Projekts Nr. 8 von Essen (multimodale Verbindung Portugal/Spanien mit dem übrigen Europa) konzentriert werden müssen. Weitere Infrastrukturprojekte im Rahmen der TEN können dazu beitragen, dass bis zum Jahr 2006 betriebsbereite Netze aufgebaut werden. Sie müssen daher ebenfalls vorrangig gefördert werden, um die Kohäsionswirkung zu maximieren.

Irland

Auch aus dem irischen Rahmenplan für den Verkehrssektor wird deutlich, dass das Hauptziel des NEP darin besteht, nachhaltige Verkehrsstrategien zu fördern, die ein anhaltendes Wirtschaftswachstum und eine stetige regionale Entwicklung erleichtern und gleichzeitig ein hohes Umweltschutzniveau gewährleisten. Um diese Ziele zu verwirklichen, umfasst die nationale Strategie die folgenden Schwerpunkte:

Straßennetz

* Ausbau der fünf wichtigsten Verbindungsstraßen zwischen Dublin und anderen Städten zu Autobahnen oder leistungsfähigen zweispurigen Fernstraßen;

* ein Programm für die wichtigsten Ausbauarbeiten an anderen Nationalstraßen erster Ordnung.

Verkehr im Großraum Dublin

* Fertigstellung des C-Autobahnrings um die Stadt, Steigerung seiner Leistungsfähigkeit und Bau des Tunnels am Hafen von Dublin;

* Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrsnetzes durch die Einrichtung einer neuen Stadtbahn; Spurvervierfachung auf der Süd-West-Bahnstrecke, um den Fernverkehr und den Nahverkehr über getrennte Schienen führen zu können; neue Signalanlagen an der Innenstadtschleife, um in Stoßzeiten den Dienst zu verbessern; neue Bahnhöfe; mehr rollendes Material für die bestehende Stadtbahn (DART) und die Vorstadtzüge; mehr Busse.

Nationaler öffentlicher Verkehr

* Verbesserung der Bus- und Bahnverbindungen für den Pendelverkehr in regionale städtische Zentren.

* Verbesserung der Leistungsfähigkeit und der Sicherheit des nationalen Bahnnetzes.

* Die im Rahmenplan verankerten Prioritäten für Nationalstraßen und den öffentlichen Verkehr decken sich völlig mit den Zielen der vorrangigen Vorhaben, für die eine Kohäsionsfondsunterstützung beantragt wurde.

Weitere wesentliche Bestandteile des Rahmenplans:

* Im Rahmenplan ist die Strategie umrissen, mit der die Ziele für diese Verkehrssektoren verwirklicht werden können. Diese stützt sich auf den NEP und die Teilprogramme für Nationalstraßen und öffentlichen Verkehr. Insgesamt sind im Zeitraum 2000-2006 Investitionen in Höhe von 6 Mrd. EUR für Nationalstraßen und 2,8 Mrd. EUR für den öffentlichen Verkehr vorgesehen (Preise von 1999). Über 70% dieser Gelder fließen voraussichtlich in den Ausbau der wichtigsten Nationalstraßen und Bahnstrecken, die Teile des transeuropäischen Verkehrsnetzes sind.

* Was das Verursacherprinzip anbelangt, so wird im Rahmenplan auf die Besteuerung von Fahrzeugen und Kraftstoff verwiesen. Erwähnt wird auch, dass zwei mautpflichtige Brücken betrieben werden. Das Mautsystem wird im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften auf das Nationalstraßennetz ausgedehnt werden. Im Dezember 2000 waren schon elf Straßenbauprojekte ausgewählt worden, für die zum Teil bereits Ausschreibungen veröffentlicht wurden.

* Die Aktualisierung der Strategie für den Straßenverkehr von Dublin im Jahr 2001 wird für die Entwicklung einer umfassenden Nachfragemanagementstrategie sorgen.

Vorhaben, für die im Zeitraum 2000-2006 eine Kohäsionsfondsunterstützung beantragt werden soll entsprechen den vorstehend genannten Investitionschwerpunkten. Dabei handelt es sich in fast allen Fällen um die letzte Bauphase von Vorhaben, die bereits in der vorangegangenen Haushaltsperiode gefördert wurden.

Griechenland

Mit Schreiben vom 6. April 2000 hat Griechenland zwei Entwürfe operationeller Programme vorgelegt: das OP "Straßen, Häfen und Stadtentwicklung" mit der Strategie für die griechischen Vorhaben im Bereich Straßen und Häfen sowie das OP "Schienen, Flughäfen und städtischer Nahverkehr" mit der Strategie für die griechischen Vorhaben im Bereich Eisenbahn und Flughäfen.

Nach Abschluss der Verhandlungen wurden die beiden Dokumente Ende 2000 fertig gestellt. Die beiden genehmigten operationellen Programme schließen den strategischen Rahmenplan für die aus dem Kohäsionsfonds geförderten Vorhaben im Verkehrssektor für den Zeitraum 2000-2006 ein.

Strategisches Konzept

Dem Kohäsionsfonds kommt weiterhin eine Schlüsselrolle beim Aufbau der transeuropäischen Netze zu. Dies gilt besonders für die Verkehrskorridore, die Knotenpunkte der Netze und die Maßnahmen zur Errichtung der fehlenden Verbindungsstücke auf den in Essen festgelegten vorrangigen Strecken. Dies bezüglich enthält der strategische Rahmenplan erste Angaben zur Höhe der erforder lichen Investitionen, einen vorläufigen Zeitplan für die Durchführung und einen indi kativen Finanzierungsplan mit Finanzquellen, die auch die Beteiligung des Privat sektors vorsehen. Darüber hinaus ist der materielle Gegenstand der Investitionen recht ausführlich beschrieben. Der Rahmenplan macht deutlich, dass die Aktionen mit denen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Einklang stehen.

Für die einzelnen Verkehrsträger gelten folgende Prioritäten:

* Straßen

Autobahnen PATHE und Via Egnatia, von denen Teile bereits in der Vorperiode finanziert wurden.

Die ionische Straßenachse und die Autobahn Korinth-Tripolis-Kalamata-Sparta.

* Schienen

Eisenbahnkorridor PATHE, von dem Teile schon in der Vorperiode finanziert wurde.

Elektrifizierung der Strecke Athen-Saloniki-Promachon (griechisch-bulgarische Grenze), von der Teile bereits in der Vorperiode finanziert wurde.

Eisenbahnverbindung zwischen dem Hafen von Ikonion und dem Eisenbahnkomplex in Thriassio.

* Häfen

Häfen von Heraklion und Igumenitsa.

* Luftverkehr

Fertigstellung des Vorhabens "Modernisierung des Flugsicherungssystems".

* Kombinierter Verkehr

Eisenbahnkomplex in Thriassio und dessen Anbindung an das bestehende Schienennetz.

2.3. Die Dotation und ihre Verwendung: Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen

2.3.1. Verfügbare Haushaltsmittel

Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1164/94, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1264/1999, belaufen sich die dem Kohäsionsfonds für das Jahr 2000 zugewiesenen Mittel für Verpflichtungen auf 2,615 Mrd. EUR zu Preisen von 1999. Nach der Indexierung wurde in den Haushaltsplan ein endgültiger Betrag von 2,659 Mrd. EUR eingesetzt.

Gemäß dem Spielraum der in Anhang I der Kohäsionsfondsverordnung enthaltenen Aufteilung der Mittel auf die Mitgliedstaaten wurden den einzelnen Ländern indikativ Mittel in folgender Höhe zugewiesen:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Außerdem hat die Haushaltsbehörde beschlossen, für den Kohäsionsfonds Mittel für Zahlungen in Höhe von 2,8 Mrd. EUR in den Haushaltsplan einzusetzen.

Gemäß Artikel 7 der Haushaltsordnung hat die Kommission beschlossen, der Wiedereinsetzung von 1999 frei gewordenen Mittel in Höhe von 1,7 Mio. EUR und der Wiederverwendung von 1999 wieder eingezogenen Mitteln in Höhe von 1 Mio. EUR zuzustimmen.

2.3.2. Haushaltsvollzug

Die nachstehenden Tabellen enthalten einen Überblick über die Ausführung der Kohäsionsfondsmittel im Jahr 2000 mit Angabe der auf das Jahr 2001 übertragenen Mittel.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Gemäß Artikel 7 der Haushaltsordnung werden die zum Ende des Haushaltsjahrs nicht in Anspruch genommenen Mittelbindungen aufgehoben, sofern die Kommission keine spezielle Übertragung beschließt. Die übertragenen Mittelbindungen sind vor dem 31. März 2001 vollständig ausgeschöpft worden. Die übertragenen Zahlungsermächtigungen hingegen können erst in Anspruch genommen werden, nachdem die Haushaltsmittel für 2001 ausgeschöpft wurden.

Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über den Durchführungsstand nach Ländern und Interventionssektoren (Umwelt, Verkehr oder gemischt).

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Damit deutlich wird, in welchem Umfang die 2000 zugewiesenen Mittel ausgeschöpft wurden, sind die auf 2001 übertragenen Mittel in die vorstehende Tabelle einbezogen worden. Wiedereingesetzte oder wiederverwendete Mittel hingegen wurden in der Tabelle nicht berücksichtigt, da sie von Mittelzuweisungen früherer Jahre herrühren.

Um Ende 2000 die Finanzverwaltung zu erleichtern, wurde Irland und Spanien eine gewisse Mittelüberschreitung bewilligt. Im Jahr 2001 wird das Gleichgewicht dadurch wiederhergestellt, dass die zugewiesenen Verpflichtungsermächtigungen um den Betrag gekürzt werden, um den die von der Kommission festgelegten indikativen Mittelzuweisungen überschritten wurden.

2.3.3. Haushaltsvollzug in der Vorperiode (1993-1999)

Die Mittel für den Zeitraum 1993-1999 wurden bis zum Endtermin (31. Dezember 1999) vollständig gebunden. Infolgedessen wurden im Jahr 2000 keinerlei Mittelbindungen im Rahmen der Verpflichtungsermächtigungen für 1993-1999 vorgenommen. Eine Ausnahme bilden Mittel einer Vorschussrückzahlung im Betrag von 994,593 EUR, die erneut für das entsprechende Land (Irland) gebunden wurden.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Ende 2000 entsprechen die Altlasten aus dem Zeitraum 1993-1999 in ihrem Umfang der Mittelausstattung des Kohäsionsfonds für ein Jahr.

Ein beträchtlicher Teil der Altlasten entfällt auf Vorhaben, die im neuen Zeitraum 2000-2006 fortgeführt werden. Dies bedeutet, dass diese Altlasten im Wege von Zwischenzahlungen statt von Abschlusszahlungen absorbiert werden.

3. Genehmigte Vorhaben und Massnahmen

3.1. Aufschlüsselung der Mittel nach Empfängerstaaten

3.1.1. Griechenland

3.1.1.1. Umwelt

Wie bereits erwähnt (Ziffer 2.2.1) hat Griechenland seinen strategischen Rahmenplan für Umweltvorhaben erst gegen Ende 2000 übermittelt. Deshalb konnte die Kommission auch die griechischen Vorhaben, für die der Zuschussantrag in vielen Fällen erst nach Vorlage des Rahmenplans eingegangen war, nur mit Verspätung genehmigen.

Vor diesem Hintergrund wurden im Berichtsjahr für die griechischen Umweltvorhaben Mittel in Höhe von 79 792 478 EUR sowie im Jahr 2001 von 2000 übertragene Mittel in Höhe von 84 023 096 EUR, insgesamt also nur 163 815 574 EUR anstelle der rund 252 Mio. EUR gebunden, die der Hälfte der vorgesehenen Mittel (Mittelwert des beim Gipfel in Berlin festgesetzten Spielraums für die Periode 2000-2006) entsprechen.

Die Vorhaben, die die Kommission im Jahr 2000 genehmigt hat, fallen unter zwei Kategorien:

Neue Vorhaben

Abfallbewirtschaftung in Chania (18 480 000 EUR),

Kanalisation und Abwasserbehandlung in Almiros (6 708 835 EUR),

Kanalisation und Abwasserbehandlung in Agii Theodori (8 855 400 EUR),

Bau des Gadura-Staudamms und Trinkwasserversorgung auf Rhodos (14 015 840 EUR),

Kanalisation und Abwasserbehandlung in Sami (7 131 600 EUR),

Kanalisation und Abwasserbehandlung auf Kassandra (12 412 800 EUR),

Geänderte Vorhaben

Hier handelt es sich um Vorhaben, die im Zeitraum 1993-1999 genehmigt und im Berichtsjahr insofern geändert wurden, als nach Bewilligung zusätzlicher Arbeiten der Zuschuss angehoben wurde:

Kanalisation und Abwasserbehandlung in Ioannina (7 919 610 EUR),

Behandlung der Abwässer Athens in Psyttalia, Phase B (46 684 033 EUR),

Kanalisation und Abwasserbehandlung in Mytilene (5 780 259 EUR),

Bau des Staudamms und Trinkwasserversorgung von Voio (18 288 137 EUR),

Studien für den Bau des Gadura-Staudamms und die Trinkwasserversorgung auf Rhodos (5 757 735 EUR),

Bau des Aposselemi-Staudamms und Trinkwasserversorgung von Heraklion (4 396 360 EUR),

Versorgung von Saloniki mit Wasser aus dem Fluss Haliakmon (7 384 965 EUR).

3.1.1.2. Verkehr

Für die griechischen Verkehrsvorhaben wurden im Berichtsjahr Mittel in Höhe von 126 566 571 EUR sowie im Jahr 2001 von 2000 übertragene Mittel in Höhe von 145 150 416 EUR gebunden, das sind insgesamt 271 716 987 EUR anstelle der rund 223,5 Mio. EUR, die der Hälfte der vorgesehenen Mittel entsprechen würden (Mittelwert des beim Gipfeltreffen in Berlin für jedes Land festgesetzten Spielraums für die Verteilung der Mittelzuweisungen im 2000-2006).

Die Vorhaben, die die Kommission im Berichtsjahr genehmigt hat (mit den entsprechenden, im Haushaltsplan 2000 gebundenen Zuschussbeträgen), fallen unter die folgenden zwei Kategorien:

Neue Vorhaben

Bau der neuen Bahnstrecke Korinth-Kiato und Studien für den Streckenabschnitt Korinth-Patras (39 920 000 EUR),

Via Egnatia, Abschnitt Kouloura-Kleidi (21 810 040 EUR),

Via Egnatia, Abschnitt: Fertigstellung der äußeren Ringstraße von Saloniki zwischen dem Verteiler K1 und dem Verteiler K4 (39 622 000 EUR),

Geänderte Vorhaben

Hier handelt es sich um Vorhaben, die im Zeitraum 1993-1999 genehmigt und im Berichtsjahr dahingehend geändert wurden, dass nach Bewilligung zusätzlicher Arbeiten der Zuschuss angehoben wurde:

Bau der Bahnstrecke Thriassio-Elefsina-Korinth, Phase B (17 650 000 EUR),

Bau einer zweispurigen Bahnstrecke auf dem Abschnitt Evangelismos-Leftokaria, Phase B (13 300 000 EUR),

Errichtung des Eisenbahnkomplexes von Thriassio und Anbindung an das bestehende Bahnnetz, Phasen A und B (21 399 661 EUR).

Autobahn PATHE, Fertigstellung des Abschnitts Iliki-Agios Konstantinos (32 793 416 EUR),

Autobahn PATHE, Abschnitt Stadtgebiet von Katerini (28 308 428 EUR),

Via Egnatia, Abschnitt: Fertigstellung der Strecke Igumenitsa-Verteiler von Selles (42 682 287 EUR).

Über einige weitere, gegen Ende 2000 von Griechenland gestellte Anträge auf Änderung früher ergangener Entscheidungen, die mit einer Kostensteigerung verbunden waren, wurde nicht entschieden. Die Kommission gelangte bei der Prüfung zu der Auffassung, dass näher zu untersuchen ist, aus welchem Grund die ursprünglich angesetzten Kosten überschritten werden und ob dies mit dem Landes- und dem EU-Recht vereinbar ist.

3.1.2. Spanien

Die Kommission hat Kohäsionsfondsmittel in Höhe von 2 276 Mio. EUR bereitgestellt, wovon 1 601 Mio. EUR im Haushaltsplan 2000 gebunden wurden. Sämtliche Mittelbindungen wurden im Rahmen neuer, im Berichtsjahr ergangener Entscheidungen vorgenommen.

Die nachstehende Tabelle enthält die Mittel je Sektor.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3.1.2.1. Umwelt

Der Kohäsionsfonds hat seine Finanzmittel weiterhin auf die drei vorrangigen Sektoren Wasserversorgung, Kanalisation-Abwasserreinigung und Abfallwirtschaft (feste Siedlungsabfällen, Industrieabfälle und gefährliche Abfälle) konzentriert. Angestrebt wurde, Interventionsreihen abzuschließen, die noch fehlenden Bestandteile der bestehenden Systeme zu schaffen und integrierte Betriebssysteme zu finanzieren.

Aus der Aufschlüsselung der Kohäsionsfondsmittel nach Sektoren geht hervor, dass über die Hälfte der für Umweltvorhaben verfügbaren Mittel auf Kanalisation und Abwasserreinigung entfallen.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Wasserversorgung

Im Jahr 2000 erreichte die Gemeinschaftsunterstützung für die Interventionen im Bereich der Wasserversorgung einen Betrag von 202,5 Mio. EUR, das sind 18% der insgesamt für den Umweltsektor bereitgestellten Mittel.

Die in diesem Bereich kofinanzierten Vorhaben tragen dazu bei, im Einklang mit den Gemeinschaftsrichtlinien die Versorgung mit hinreichenden Mengen Trinkwasser zu sichern und die Qualität des an die Verbraucher gelieferten Wassers zu gewährleisten. Die Vorhaben sollen die Trinkwasserqualität in mehreren Städten (z.B. Saragossa) verbessern und die Dürreprobleme in den andalusischen Regionen beseitigen (Bau des Melonares-Staudamms bei Sevilla mit einer Speicherkapazität von 180 hm3, Bau eines Staudamms, um den Mindestabfluss eines Flusses in Leon zu gewährleisten).

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Abwasserbehandlung

Die Anstrengungen in diesem Sektor (Richtlinie 91/271/EWG und nationaler Kanalisations- und Abwasserreinigungsplans) werden auch im neuen Planungs zeitraum fortgesetzt. Auf diesen Sektor entfielen im Berichtsjahr Mittel in Höhe von 665,5 Mio. EUR, das sind 59,15%, also ein beträchtlicher Teil der für Umweltvorhaben verfügbaren Kohäsionsfondsmittel.

Von den ergangenen 19 Entscheidungen betrafen zwei Änderungen bereits genehmigter Vorhaben und 16 Entscheidungen über neue Vorhaben und Vorhabengruppen für einzelne Einzugsgebiete. Ziel dieser Vorhaben ist es, Sammelkanäle und Kläranlagen in verschiedenen Regionen zu errichten und die Reinigungsinfrastruktur in den Städten Barcelona, Malaga und Valencia zu verbessern.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Abfallwirtschaft

Der nationale Abfallbewirtschaftungsplan Spaniens wurde am 7. Januar 2000 im Einvernehmen mit den Autonomen Gemeinschaften, die in ihrem Gebiet für die Abfallwirtschaft zuständig sind, angenommen. Mit dem Plan werden folgende Ziele verfolgt: Vermeidung der Müllerzeugung, getrennte Müllsammlung, Rückgewinnung und Recycling, Verwertung organischer Stoffe und Entsorgung in geordneten Deponien. Die Durchführung des Plans wird mit Hilfe der Kohäsions fondsunterstützung finanziert.

Im Berichtsjahr ergingen 13 Entscheidungen im Bereich der Abfallwirtschaft, wobei die Vorhaben nach Autonomen Gemeinschaften zusammenfasst wurden, da diese für die Umsetzung des für ihr Gebiet geltenden Teilplans zuständig sind. Der Kohäsionsfonds hat hierfür eine Unterstützung in Höhe von 257 Mio. EUR gewährt, das sind 23% der insgesamt für den Umweltsektor verfügbaren Mittel.

Vorrang haben Vorhaben in den Bereichen Entsorgung fester Siedlungsabfälle, getrennte Müllsammlung, Kompostierungs- und Recyclinganlagen, pneumatischer Abfalltransport und Sortieranlagen.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Technische Hilfe

Eine Finanzhilfe in Höhe von 242 000 EUR wurde für die Ausarbeitung von Rahmenplänen in den Bereichen Wasserversorgung, Kanalisation und Abwasser reinigung, Abfallbewirtschaftung, Küstenmanagement und Hochwasserschutz, Schutz und Wiederherstellung öffentlicher Flächen sowie Informations- und Kontrollsysteme für die Wasserressourcen in Spanien gewährt.

Regionen in äußerster Randlage

Bei der Durchführung der Maßnahmen wurde die Bedeutung der Entwicklung der Regionen in äußerster Randlage (Kanarische Inseln) berücksichtigt, die auch die Kommission in ihrem Bericht über die Maßnahmen zur Anwendung von Artikel 299 Absatz 2 des EG-Vertrages: die EU-Regionen in äußerster Randlage (KOM/2000/0147/endg.) nachdrücklich betont hat.

Trinkwasserversorgung

Der Kohäsionsfonds misst diesem Sektor wegen der besonderen Versorgungsprobleme der Kanarischen Inseln große Bedeutung bei. Die großen Entsalzungsanlagen - die für die Inselgruppe geeignetste Lösung - werden weiter finanziert und dürften 2001 fertiggestellt werden. Derzeit wird geprüft, ob und wie sich diese Anlagen erweitern lassen.

Abwasserbehandlung

Dieser Sektor ist auf den Kanarischen Inseln defizitär, weshalb diese gewaltige Anstrengungen unternehmen, um die Wasserqualität spürbar zu verbessern. Zahlreiche Kläranlagen befinden sich im Bau, die 2001 fertiggestellt werden.

Abfallwirtschaft

Aufgrund ihrer Insellage verfügen die Kanarischen Inseln bei der Abfallbehandlung nur über sehr beschränkte Möglichkeiten. Der Kohäsionsfonds hat sich bemüht, hier Abhilfe zu schaffen und die notwendige Basisinfrastruktur zu errichten. Nun wurde eine zweite Phase eingeleitet, um die Basismaßnahmen zu ergänzen. Im Berichtsjahr wurden für die Interventionen Gemeinschaftsmittel in Höhe von 21,6 Mio. EUR bereitgestellt. Diese kommen acht Umweltkomplexen und einer Umschlaganlage zugute, die auch die Einrichtung von Deponien sowie Anlagen für das Sortieren und die Biomethanisation umfassen.

3.1.2.2. Verkehr

Im Rahmen der Kommissionsentscheidungen des Jahres 2000 insgesamt wurden 51% der Gesamtmittel und 53,2% der 2000 gebundenen Mittel auf den Verkehrssektor verwendet.

Die Mittel verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Verkehrsträger:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Straßennetz

Bei diesem Verkehrsträger liegt der Schwerpunkt auch künftig auf dem weiteren Ausbau der Verbindungsstrecken nach Frankreich sowie auf der Errichtung der Querverbindungen zwischen transeuropäischen Straßennetzen.

Im Berichtsjahr hat die Kommission für alle neuen Vorhaben, die Spanien eingereicht hat, eine Unterstützung gewährt. So hat der Fonds mehrere Streckenabschnitte der Straßenverbindung von Sagunto nach Somport in den Provinzen Huesca und Teruel, die Anschlüsse an die transkatalonische Autobahn und die Fertigstellung der Straßenverbindung zwischen Galicien und der innerspanischen Meseta kofinanziert.

Ende 2000 lag kein Antrag für neue Straßenbauvorhaben zur Prüfung vor.

Folgende Straßenbauvorhaben wurden im Berichtsjahr genehmigt:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Eisenbahnnetz

Im Berichtsjahr hat der Kohäsionsfonds umfangreiche Mittel für Investitionen in die Hochgeschwindigkeitslinie von Madrid über Barcelona zur spanisch-französischen Grenze bereitgestellt. Diese Bahnstrecke wurde vom Europäischen Rat in Essen (9. und 10. Dezember 1994) als eines von 14 vorrangigen Projekten ausgewiesen und von der spanischen Regierung zu einem Projekt von allgemeinem Interesse erklärt. Seit 1998 gelten sämtliche Unterstützungsanträge im Bahnsektor, die Spanien dem Kohäsionsfonds vorgelegt hat, der Finanzierung dieses Großprojekts. Die im Jahr 2000 ergangenen Entscheidungen stellen eine Kohäsionsfondsunterstützung für praktisch alle technischen Phasen dieses Vorhabens auf der Strecke zwischen Madrid und Lleida sicher.

Ende 2000 gingen zwei weitere Unterstützungsanträge für andere technische Phasen desselben Vorhabens ein, die derzeit noch mit der technischen Unterstützung der EIB geprüft werden. Bei ihrer etwaigen Genehmigung im Jahr 2001 werden die Ergebnisse dieser Prüfung und die neuesten Schätzungen in Bezug auf die für die Gesamtstrecke erwarteten Kosten und Einnahmen berücksichtigt werden.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3.1.3. I r l a n d

Im Berichtsjahr bewilligte die Kommission Irland Kohäsionsfondsmittel in Höhe von insgesamt 425 Mio. EUR, wovon 169,6 Mio. EUR im Haushaltsplan 2000 gebunden wurden.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

* Zahlen gerundet

3.1.3.1. Umwelt

Im laufenden Planungszeitraum wurden im Umweltsektor die beiden Schwerpunkte Sammeln und Reinigen von Abwässern und Bewirtschaftung fester Siedlungsabfälle festgelegt.

Kanalisation und Abwasserbehandlung

Alle im Berichtsjahr eingereichten Vorhaben standen mit der Abwasserreinigung im Zusammenhang.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

* Zahlen gerundet

Die ausgewählten, vorrangigen Vorhaben kommen drei der größten Städte Irlands zugute. Derzeit gibt es in Cork und Limerick kein Klärwerk, während die Kläranlage in Dublin nur über eine Erstbehandlungsstufe verfügt.

Abwasserreinigungsplan für den Großraum Dublin (Phase V - Kläranlage): Der Gesamtplan gilt für den Großraum Dublin als Ganzes. Die ersten vier Phasen um fassten Teile der Planung und die Bauaufträge im Zusammenhang mit der vorläu figen Schlammbehandlungsanlage, der Unterseeleitung, den Pumpstationen und den Sammelleitungen. Phase V des Plans für die Bucht von Dublin sieht den Bau der Kläranlage in Ringsend, die Modernisierung der bestehenden Erst behandlungs stufe und die Einrichtung einer Zweitbehandlungsstufe für 1,64 Millionen Einwohnergleichwerte vor. Außerdem kofinanziert der Kohäsionsfonds den Bau des Pumpwerks in Sutton und den Auffangkanal am nördlichen Stadtrand.

Hauptkanalisation für die Stadt Limerick und ihr Umland (Phase II): Die ersten beiden Phasen umfassten Teile der Planung und Bau-Vorarbeiten am Kanalisationsnetz. Diese Phase schließt den Bau einer Zweitbehandlungsstufe für Abwasser und Schlammbehandlungsanlagen (für 130 000 Einwohnergleichwerte), die wichtigsten Pumpstationen und den mit unterirdischen Bauverfahren errichteten Auffangkanal vom Stadtzentrum zur Kläranlage ein.

Hauptkanalisation in Cork (Phase III): Die beiden ersten Phasen umfassten Teile der Planung und den Bau des Kanalisationsnetzes für die Innenstadt und die Vorstädte sowie eine wichtige Pumpstation. In der Phase III sollen die Abwasser zweitbehandlungsstufe, die Schlammbehandlungsanlage (413 000 Einwohnergleich werte) und das Leitungsnetz (einschließlich weiterer Pumpwerke und einer Untersee leitung) errichtet werden.

Feste Abfälle

In diesem Sektor wurden im Berichtsjahr keine Vorhaben gefördert.

3.1.3.2. Verkehr

Wie im Umweltsektor gelten auch für den Verkehrssektor im Berichtsjahr nur zwei Schwerpunktbereiche: nämlich Straßen und öffentlicher Verkehr.

Straßen

Im Berichtsjahr wurde über zwei Unterstützungsanträge entschieden. Der eine betraf die Bauphase eines bereits früher kofinanzierten Autobahnvorhabens, der andere ebenfalls die Bauphase eines neuen Vorhabens, das physisch an das erstgenannte Vorhaben anschließt. Diese Vorhaben sind auf der M1 gelegen, einer vorrangigen Strecke der transeuropäischen Verkehrsnetze bzw. der Verkehrsinitiative.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

* Zahlen gerundet

Im Berichtsjahr wurden keine Mittel für das Vorhaben M1 Lissenhall-Balbriggan gebunden, weil keine hinreichenden Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung standen. Die entsprechende Mittelbindung wurde daher im Jahr 2001 vorgenommen.

Die beiden Vorhaben lassen sich wie folgt beschreiben:

M1 Cloghran-Lissenhall (Phase II): Das Vorhaben ist ein fehlendes Bindeglied in der Vorhabenreihe, mit der die M1 als durchgehende Autobahn vom Autobahnring um Dublin M 50 bis zur Grenze nach Nordirland ausgebaut werden soll. Die Planungsphase des Vorhabens war zuvor ebenfalls aus dem Kohäsionsfonds kofinanziert worden. Der Kohäsionsfonds fördert den Bau eines 6,5 km langen Autobahnabschnitts mit zwei Fahrbahnen je Fahrtrichtung und die damit verbundenen Bauten.

M1 Lissenhall-Balbriggan: Das Vorhaben ist ein weiteres fehlendes Bindeglied auf der Autobahn M1 und knüpft unmittelbar an den Abschnitt Cloghran-Lissenhall der M1 an. Der Kohäsionsfonds fördert den Bau eines 9,8 km langen Autobahnabschnitts mit zwei Fahrbahnen je Fahrtrichtung.

Angesichts des Umfangs der Bauarbeiten, die für diese und andere vorrangige Straßenbauvorhaben erforderlich sind, und der knappen Mittel des Kohäsionsfonds haben die Kommission und die irischen Behörden beschlossen, dass mit den entsprechenden Entscheidungen über eine Unterstützung die Mittel auf die Baukosten dieser Vorhaben konzentriert werden.

Eisenbahn

Im Berichtsjahr wurde ein Eisenbahnvorhaben unterstützt.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

* Zahlen gerundet

Heuston Endbahnhof und Ausbau des Südwest-Eisenbahnkorridors: Dies ist eines von mehreren vorrangigen Eisenbahnvorhaben, die zur Modernisierung des Eisenbahnnetzes um Dublin und somit zur Verbesserung der Verbindungen zwischen der Innenstadt und den Vorstädten erforderlich sind. Die 2000 kofinanzierte Vorhabenphase umfasst Teile der Bau- und Planungsarbeiten. Die Bauarbeiten dienen der Modernisierung des Bahnhofs "Heuston Station" - des Endbahnhofs für alle Verbindungen in die Dubliner Innenstadt von Waterford, Cork, Tralee, Limerick, Galway, Westport und sämtlichen Zwischenbahnhöfen aus. Die Bauarbeiten schließen neue Gleispläne, Signalanlagen und die Verdoppelung der Anzahl der Bahnsteige von fünf auf zehn ein. Die Planungsarbeiten umfassen das Design und die Projektplanung für die zweite Phase (Bau zweier zusätzlicher Gleise für die Einfahrt in den Bahnhof "Heuston Station" aus Richtung Kildare).

3.1.4. Portugal

Im Berichtsjahr bewilligte die Kommission Kohäsionsfondsmittel in Höhe von insgesamt 822 Mio. EUR, wovon 432,6 Mio. EUR im Haushaltsplan 2000 gebunden wurden.

Einschließlich der Mittel, die aufgrund von in den Vorjahren getroffenen Entscheidungen gebunden wurden, erreichten die Mittelbindungen im Jahr 2000 einen Betrag in Höhe von 450,8 Mio. EUR.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

* Zahlen gerundet

3.1.4.1. Umwelt

Auch für den Zeitraum 2000-2006 lauten die Schwerpunkte im Umweltsektor: Trinkwasserversorgung Sammeln und Reinigen von Abwässern und die Bewirtschaftung fester Siedlungsabfälle.

Im Berichtsjahr entfielen 24% (200,7 Mio. EUR) der Kohäsionsfondsunterstützung für Portugal und 25% der zuschussfähigen Gesamtkosten auf diesen Sektor.

Die Aufschlüsselung der Unterstützung für diesen Zeitraum nach Sektoren ergibt, dass die meisten Mittelbindungen den Abwassersektor betreffen (41%), gefolgt von der Behandlung fester Abfälle (31%) und der Trinkwasser versorgung (27%).

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

* Zahlen gerundet

Trinkwasserversorgung

In der vorangegangenen Förderperiode wurde die Kohäsionsfondsunterstützung überwiegend auf die Großräume Lissabon und Porto sowie auf die Algarve konzentriert, um den Rückstand Portugals in diesen besonders dicht besiedelten Gebieten aufzuholen und den Bestimmungen der Gemeinschaftsrichtlinien 80/778/EWG und 98/83/EG zu genügen. In der laufenden Förderperiode 2000-2006 hat sich der Schwerpunkt auf die dünn besiedelten Landesteile verlagert.

Durch die Einführung des Konzepts der gemeindeübergreifenden Bewirtschaftungsnetze gelang es, Großprojekte einzuleiten und fertig zu stellen, die ideal für die gewählte Förderstrategie geeignet sind. Auf diese Weise können nämlich beim Einsatz bewährter technischer Mittel und Bewirt schaftungsverfahren beträchtliche größenbedingte Einsparungen erzielt werden.

Im Zeitraum 2000-2006 wird dieses Konzept weiterverfolgt werden, mit dem gemeindeübergreifende, integrierte Netze unter gemeinsamer Verwaltung, die sowohl die Wasserversorgung als auch die Abwasserreinigung gewährleisten, in weiten Teilen des portugiesischen Kernlands errichtet werden sollen.

Im Berichtsjahr wurden zwei neue Vorhaben der Trinkwasserversorgung genehmigt:

* Vorhaben 2000/PT/16/C/PE/006 - Verknüpfung der gemeindeübergreifenden Trinkwassernetze der Gebiete Barlavento und Sotavento in der Algarve. Hauptziel ist es, eine Lösung für die Schwierigkeiten bei der Wasserversorgung in der Algarve zu bieten. Geplant sind folgende Maßnahmen: Verknüpfung der beiden bestehenden subregionalen Wasserversorgungsnetze, Ausbau des bestehenden Verteilungsnetzes, um mehr Menschen versorgen zu können, Verbesserung einiger Wasseraufbereitungsanlagen, um eine hohe Wasserqualität zu gewährleisten, Bau einer Entsalzungsanlage für die Trinkwasserversorgung der Insel Culatra sowie Bau zusätzlicher Wasserspeicher und Einrichtung eines Fernbetreuungssystems, um das gesamte System flexibler betreiben zu können. Diese Flexibilität ist deshalb so wichtig, weil das System dem starken Bevölkerungsanstieg in der Urlaubssaison gewachsen sein muss. Dieses Vorhaben bewirkt, dass der Süden Portugals im Einklang mit den Zielen der Gemeinschaftsrichtlinien 80/778/EWG und 98/83/EG wesentlich zuverlässiger mit deutlich größeren Mengen Wasser von höherer Qualität versorgt werden kann.

* Vorhaben 1999/PT/16/C/PE/002 - Gemeindeübergreifendes Wasserversorgungsnetz für den Süden des Großraums Porto - Phase II - Erweiterung des Netzes im Sousa-Tal Bei diesem Vorhaben handelt es sich um die zweite Phase eines in den Vorjahren kofinanzierten Projekts, mit dem das bestehende gemeindeübergreifende Netz auf fünf weitere Gemeinden im Sousa-Tal ausgedehnt werden soll. Die Arbeiten umfassen den Aus- und Neubau von Wasseraufbereitungsanlagen, neue Wasserspeicher und die Verbesserung der bestehenden Versorgungsnetze sowie die Einrichtungen eines neuen Fernbetreuungssystems.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

* Zahlen gerundet

Abwasserbehandlung

Im Abwassersektor hat der Kohäsionsfonds auch im Jahr 2000 seine Intervention in den am stärksten verstädterten Gebieten Portugals, d.h. an der Küste, fortgesetzt.

Im Berichtsjahr stellte der Kohäsionsfonds für diesen Sektor 81,9 Mio. EUR bereit, das sind 40,8% der insgesamt für Umweltvorhaben in Portugal verfügbaren Mittel.

Trotz der eingesetzten umfangreichen Mittel ist Portugal im Abwassersektor noch immer bei der Errichtung von Kläranlagen im Verzug gegenüber den in der Richtlinie 91/271/EWG vorgesehenen Fristen.

Im Jahr 2000 haben die Kommission und Portugal ihre Tätigkeit im Abwassersektor intensiviert und diesem Sektor den größten Teil der für Umweltvorhaben verfügbaren Mittel zugewiesen. Auf diese Weise konnte die Umsetzung der einschlägigen Gemeinschaftsrichtlinien und besonders der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991, geändert durch die Richtlinie 98/15/EG der Kommission vom 27. Februar 1998, wesentlich vorangetrieben werden.

Im Berichtsjahr wurden neue Entscheidungen über die Gewährung von Fördermitteln für die folgenden drei Vorhaben im Abwassersektor verabschiedet:

* Beim Vorhaben 96.10.61.03 handelt es sich um die zweite Phase eines Systems zur Ableitung und Reinigung von Abwässern in der Ria de Aveiro. Über dieses integrierte Netz, an das ein Gemeindeverband mit rund 700 000 Einwohnern angeschlossen ist, werden die Abwässer, die bislang in das besondere Schutzgebiet der Ria de Aveiro flossen, geklärt und ins Meer geleitet. Die zweite, im Berichtsjahr genehmigte Phase, umfasst eine Kläranlage und Sammelleitungen mit einer Länge von 104 km.

* Das Vorhaben 2000/PT/16/C/PE/008: zweite Phase des Vorhabens zur integrierten Sanierung der Wassereinzugsgebiete des Rio Lis und der Ribeira de Seiça. Dieses integrierte System zur Ableitung und Behandlung der in die genannten Einzugsgebiete eingeleiteten Abwässer von Ballungsgebieten sieht Lösungen für die Behandlung der äußerst umweltschädlichen Abwässer aus den in diesen Gebieten angesiedelten Schweinehaltungsbetrieben vor. Diese Lösungen tragen dem Verursacherprinzip Rechnung, denn sowohl das Landwirtschaftministerium als auch die Landwirte (d.h. deren Verbände) wirken an diesen Lösungen mit. Die gewählte Lösung, die insgesamt die Umweltqualität im Einzugsgebiet des Lis verbessern soll, hat Modellcharakter für ähnliche Fälle in anderen Wassereinzugsgebieten des Landes. In dieser Phase sollen unter anderem sieben Kläranlagen mit Zweitbehandlungsstufe gebaut oder renoviert und Abwässerkanäle mit einer Länge von 200 km gebaut werden.

* Das - bereits 1997 genehmigte - Vorhaben 96.10.61.021 (Kanalisationsnetz von Vila Real de Santo Antonio) wurde erweitert, und die Unterstützung wurde angehoben, damit auch die Abwässer aus der Nachbarstadt Castro Marim einbezogen werden können. Durch die Einbindung des Teilnetzes von Castro Marim in das Kanalisationsnetz von Vila Real de Santo António verbessert sich der Schutz des ökologisch sensiblen Gebiets von Sapal de Castro Marim - Vila Real de Santo António, in das die geklärten Abwässer von Castro Marim bisher eingeleitet wurden.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Abfallwirtschaft

Wie bereits in den Vorjahren haben Portugal und die Kommission besonderen Wert auf die Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen gelegt, um die Ziele des 1996 verabschiedeten strategischen Plans für kommunalen Abfall (PERSU) zu verwirklichen.

So hat der Kohäsionsfonds im Berichtsjahr sechs neue Vorhaben genehmigt, mit denen die Strategie des PERSU in die Praxis umgesetzt wird. Mit den Vorhaben soll unter anderem auf nationaler Ebene ein Basisinfrastrukturnetz für die Sammlung, Behandlung und Entsorgung von Abfällen geschaffen werden. Außerdem ist geplant, unkontrollierte Deponien ("lixeiras"), in denen die meisten Siedlungsabfälle unter untragbaren Umweltbedingungen abgelagert wurden, zu schließen.

Wurden früher solche Infrastrukturen vor allem in den Küstenregionen Portugals, also in den Gebieten mit der höchsten Bevölkerungsdichte, eingerichtet, so wird der Kohäsionsfonds nun auch im Landesinneren Portugals tätig, damit in Kürze das gesamte Land versorgt wird.

In diesem Zusammenhang hat die Kommission im Jahr 2000 drei Vorhaben (siehe nachfolgende Tabelle) genehmigt, die der Einrichtung von Behandlungssystemen für die Abfälle dienen, die im Landesinneren anfallen. Darüber hinaus hat die Kommission ein erstes Vorhaben für die Azoren angenommen, das Investitionen im Bereich der Abfallwirtschaft auf den Inseln S. Miguel Pico und Terceira vorsieht.

Mit den beiden anderen Vorhaben sollen zwei Systeme ergänzt bzw. deren Bedingungen für die Behandlung und Verwertung der Abfälle verbessert werden. Dabei handelt es sich um die Systeme LIPOR und VALORSUL, für die der Kohäsionsfonds eine Deponie - zur Entsorgung unter anderem von Asche aus der Müllverbrennung - bzw. den Bau einer zentralen Anlage für die Verwertung organischer Stoffe durch Kompostierung kofinanziert hat.

Für die sechs neu genehmigten Vorhaben sind Investitionen in Höhe von 85 Mio. EUR erforderlich, von denen der Kohäsionsfonds 62 Mio. EUR übernimmt. Dies sind rund 31% der im Berichtsjahr für Umweltvorhaben in Portugal gewährten Fördermittel.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3.1.4.2. Verkehr

Der Verkehrssektor hat 76% der im Berichtsjahr bereitgestellten Fondsmittel in Anspruch genommen, das entspricht einem mittleren Unterstützungssatz von 77% der zuschussfähigen Kosten.

Die Mittel verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Verkehrsträger:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Straßennetz

Vorrang hat weiterhin die Fertigstellung der wichtigsten Fernstraßen für die Verbindung mit Europa (multimodale Verkehrskorridore, in die das vorrangige Projekt von Essen und die Straßenkorridore der TEN eingebunden sind) sowie die Strecken, die den Zugang zu den TEN erleichtern und insgesamt für Querverbindungen innerhalb des Netzes sorgen. So hat der Fonds im Berichtsjahr für mehrere Abschnitte auf den drei Hauptstrecken (IP), die das portugiesische Basisstraßennetz bilden, Fördermittel bereitgestellt, wobei zwei dieser Strecken Teil des vorrangigen Projekts von Essen sind. Bei den drei geförderten Hauptstrecken handelt es sich um die IP 2 (Nord-Süd-Achse im Landesinneren von Portelo nach Faro) und die beiden Diagonalachsen IP 3 (Vila Real/Chaves) und IP 6 (Guardete/Guarda).

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Eisenbahnnetz

Im Jahr 2000 hat der Kohäsionsfonds mit 88% der insgesamt für Verkehrsvorhaben in Portugal verfügbaren Gelder besonders umfangreiche Mittel für Investitionen in den portugiesischen Bahnsektor in Portugal bereitgestellt. Diese Gelder wurden auf zwei strategisch wichtige Bahnlinien (Nord und Algarve) konzentriert, die Teile des Mittelmeerkorridors bzw. des Korridors Galicien-Portugal des vorrangigen Projekts Nr. 8 sind.

Im Berichtsjahr haben die Kommissionsdienststellen mit der technischen Unter stützung der EIB den Gesamtmodernisierungsplan für die Bahnlinie-Nord weiter auf der Grundlage der gegenüber dem ursprünglichen Vorhaben geänderten Ziele geprüft. Die portugiesischen Behörden habe nämlich den ehrgeizigen Plan verkündet, eine Hochgeschwindigkeitslinie von Lissabon nach Porto bauen zu wollen, um die Fahrzeit beträchtlich zu verkürzen. Wesentlicher Wert wird dabei auf die Sicherheit, Leistungsfähigkeit und Regelmäßigkeit des Dienstes dieser Strecke gelegt, die das Herzstück des portugiesischen Eisenbahnnetzes bildet. Die Kommission konnte so weiterhin zur Modernisierung der Bahnlinie-Nord beitragen, indem sie zwei neue Vorhaben mit Mitteln in Höhe von knapp 214 Mio. EUR kofinanziert hat.

Darüber hinaus wurde für zwei Vorhaben, die die Bahnlinie der Algarve betreffen, eine Unterstützung in Höhe von 177,1 Mio. EUR gewährt. Diese Bahnlinie (Lissabon-Faro) ist Teil des Mittelmeerkorridors des vorrangigen Projekts Nr. 8, mit dem die Landverbindung zwischen Lissabon und Sevilla geschaffen werden soll. Außerdem soll der Hafen von Sines angeschlossen und die Bahnlinie auf dessen künftigen Güterbeförderungsbedarf zugeschnitten werden. Durch den Bau der Strecke Coina/Pinhal Novo lässt sich die Bahnlinie-Nord mit der Bahnlinie der Algarve verknüpfen und somit das bislang fehlende Bindeglied für den Personen- und Güterverkehr in Nord-Süd-Richtung schaffen.

Ferner wurden Mittel für einen Streckenabschnitt der Untergrundbahn von Lissabon gewährt, die vollwertiger Bestandteil des transeuropäischen Verkehrsnetz wird, da sie die Anbindung des wichtigsten Bahnhofs des Landes und des intermodalen Bahnhofs des Großraums von Lissabon sichert. Diese in einem städtischen Ballungsgebiet errichtete Infrastruktur wird mit Sicherheit dazu beitragen, die Überlastung der Straßen zu verringern und die Umweltsituation zu verbessern.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Seeverkehr

In diesem Sektor wurde ein einziges Vorhaben genehmigt, für das der Antrag im vorigen Interventionszeitraum eingereicht worden war. Nach langwieriger, eingehender Prüfung des Antrags hat die Kommission beschlossen, das Vorhaben eines multimodalen Terminals in Setúbal zu unterstützen, das in diesem Hafen neue Kapazitäten für den Kurzstreckenseeverkehr schafft und somit dazu beiträgt, mittelfristig den Hafen von Lissabon entscheidend zu entlasten.

3.2. Technische Hilfe und Studien

3.2.1. Allgemeine Strategie des Fonds

Die für den Kohäsionsfonds zuständige Dienststelle lässt sich von mehreren Sachverständigen und Beratern in den verschiedenen Interventionsbereichen des Fonds unterstützen, um ihren Verwaltungsaufgaben ordnungsgemäß nachzukommen und die Effizienz der gewährten Unterstützung zu erhöhen.

Die Berater spielen eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung, Analyse und Begleitung der Vorhaben, für die eine Kofinanzierung des Fonds beantragt wird. Die Sachverständigen ergänzen das Fachwissen der Kommission durch neueste praktische Kenntnisse in den verschiedenen Bereichen und helfen ihr so, ihre Verpflichtungen optimal zu erfuellen.

3.2.2. Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Portugal

Keine

Irland

Keine

Spanien

Keine

Griechenland

Auf Initiative der Kommission wurde bei den Kontrollbesuchen folgender Vorhaben (Umweltsektor) technische Hilfe geleistet:

* Versorgung von Saloniki mit Wasser aus dem Fluss Haliakmon,

* Kanalisation und Abwasserbehandlung in Ioannina,

* Vorbereitung der Sitzung des Begleitausschusses im März 2000,

* Vorhaben von Gemeinden in den Bereichen Trinkwasser und Abwasserreinigung,

* Sanierung der ehemaligen Athener Hausmülldeponie in Ano Liossia.

4. Begleitung, Kontrolle und Unregelmässigkeiten

4.1. Begleitung: Ausschusssitzungen und Besuche

4.1.1. Griechenland

4.1.1.1. Ausschusssitzungen

Umwelt

Der Begleitausschuss und die Ad-hoc-Ausschüsse für die Großvorhaben Psyttalia, Evinos und Wasserversorgung von Athen (EYDAP) sind im März 2000 ein Athen zusammengetreten. Die Arbeiten dieser Begleitausschüsse werden in den jeweiligen Sitzungsberichten erläutert.

Verkehr

Der Begleitausschuss für Verkehrsvorhaben und der Ad-hoc-Ausschuss für das Großvorhaben Flughafen Spata sind im März 2000 in Athen zusammengetreten. Die Arbeiten dieser Begleitausschüsse werden in den jeweiligen Sitzungsberichten erläutert.

4.1.1.2. Besuche im Rahmen der Begleitung

Die im Rahmen der Begleitung durchgeführten Besuche des für Griechenland zuständigen Referats sind im Anhang aufgeführt.

4.1.2. Spanien

4.1.2.1. Ausschusssitzungen

Im Jahr 2000 ist der Begleitausschuss zweimal, vom 26. bis 28. April und vom 23. bis 25. Oktober, in Madrid zu seiner 13. bzw. 14 Sitzung zusammengetroffen.

Dieser Ausschuss ist - nach Sektoren und nach zuständiger Verwaltungsbehörde - in sieben spezielle Unterausschüsse gegliedert:

* Ausschuss für das Vorhaben Hochgeschwindigkeitsbahnlinie-Süd Madrid-Barcelona

* Ausschuss für die Verkehrsvorhaben der zentralen Behörden

* Ausschuss für Wiederaufforstungsvorhaben

* Ausschuss für Vorhaben der lokalen Gebietskörperschaften

* Ausschuss für die Umweltvorhaben der zentralen Behörden einschließlich wasserbaulicher Vorhaben

* Ausschuss für Vorhaben der Autonomen Gemeinschaften

* Ausschuss für Vorhaben der öffentlich-privaten Partnerschaft.

Bei seinen Sitzungen hat der Ausschuss rund 200 Kontrolldatenblätter über den Durchführungsstand von Vorhaben oder Vorhabengruppen geprüft. 31 Vorhaben wurden abgeschlossen.

Generell ist der Durchführungsstand aller Vorhaben zusammen recht zufriedenstellend. Für mehrere Vorhaben müssen nur noch die Restbeträge ausgezahlt werden, aufgrund verwaltungstechnischer Probleme bei der Beendigung der Verträge hat sich jedoch die Vorlage der Schlussberichte verzögert. Darüber hinaus liegen für einige Vorhaben Anträge auf Änderungen (des Finanzierungs- oder des Zeitplans) vor.

Da alle Wiederaufforstungsvorhaben im Berichtsjahr abgeschlossen werden mussten, wurde darum gebeten, einen Gesamtbericht über sämtliche Entscheidungen vorzulegen.

Die Kommission möchte außerdem, dass die Schlussberichte zu abgeschlossenen Vorhaben schneller eingereicht werden, damit sie die entsprechenden Mittelbindungen abwickeln kann.

Für die neuen Vorhaben des Zeitraums 2000-2006 wünscht die Kommission, dass die Umweltbescheinigungen zügiger vorgelegt und Fragen rascher beantwortet werden, damit das Genehmigungsverfahren weiterlaufen kann.

Um künftig die Zahl der Änderungen zu reduzieren, hat die Kommission eine von Anfang an realistischere Planung verlangt. Änderungen der Fristen und des Zeitplans sollten nur noch in Ausnahmefällen vorgenommen werden, anstatt wie bisher die Regel zu sein. Damit rationeller gearbeitet werden kann, sollten nur ausgereifte Vorhaben genehmigt werden.

Die Kommission prüft zusammen mit den für den Kohäsionsfonds zuständigen Bediensteten des Ministeriums, ob es möglich ist, den Begleitausschuss für den neuen Zeitraum zu ändern. Indem die Zahl der speziellen Ausschüsse verringert wird sowie strategische Fragen und problematische Vorhaben in den Mittelpunkt gestellt werden, soll die fachliche Effizienz des Ausschusses gesteigert werden.

4.1.2.2. Besuche im Rahmen der Begleitung

Zweck der Besuche war es, den Stand der Arbeiten an laufenden Vorhaben zu bewerten und zu überprüfen und bei der Durchführung aufgetretene Schwierigkeiten zu klären.

Die im Rahmen der Begleitung durchgeführten Besuche des für Spanien zuständigen Referats sind im Anhang aufgeführt.

4.1.3. I r l a n d

4.1.3.1. Ausschusssitzungen

Im Jahr 2000 ist der Begleitausschuss zweimal zusammengetreten (5. Mai und 27. Oktober). Auf diesen Sitzungen prüfte der Ausschuss schriftliche Fortschrittsberichte über bis zu 57 noch offene Vorhaben aus der Förderperiode 1993-1999.

Generell zeigte sich die Kommission mit der Qualität der zur Projektverwaltung erteilten Auskünfte zufrieden. Allerdings musste sie in einigen Fällen um zusätzliche Erläuterungen und Auskünfte zu einigen Themen bitten, um sich ein vollständiges Bild von den Fortschritten oder den Gründen für die Verzögerung bei der Fertigstellung eines Vorhabens zu machen.

Mit der Fertigstellung von 10 weiteren Vorhaben im Jahr 2000 wurde ein gewisser Fortschritt erzielt, auch wenn es sich bei fast der Hälfte dieser Vorhaben um kleinere Maßnahmen der technischen Hilfe oder um Pilotprojekte handelt. Bei rund 40% der in der Förderperiode 1993-1999 kofinanzierten, größeren Vorhaben steht Ende 2000 die Fertigstellung noch aus. Im Jahr 1999 zeigte sich die Kommission besorgt über die hohe Zahl Vorhaben, für die eine Verlängerung beantragt wurde, sowie über den Umfang der bei einigen Vorhaben gemeldeten Kostensteigerungen. Für rund 30 Projekte wurden Änderungen und/oder Fristverlängerungen beantragt. Die Kommission hat von den Durchführungsstellen eine Begründung für die Verzögerungen verlangt und sich bemüht, zuverlässige neue Fertigstellungstermine für die betreffenden Vorhaben aufzustellen, damit die noch offenen Vorhaben rechtzeitig und ordnungsgemäß abgeschlossen werden können. In einigen Fällen ließ die Kommission wissen, dass weitere Fristverlängerungen nur unter außergewöhnlichen Umständen in Betracht gezogen würden.

In Bezug auf die Kostensteigerungen beharrte die Kommission auf ihrem Standpunkt, dass eine Erhöhung der Zuschüsse nur dann gewährt wird, wenn die Kostensteigerung detailliert begründet wird, und dass eine solche Erhöhung in jedem Fall davon abhängt, ob die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen. Irland hat diesen Standpunkt akzeptiert und keine Anträge zur Deckung der Kostensteigerungen gestellt.

4.1.3.2. Besuche im Rahmen der Begleitung

Die Vor-Ort-Besuche des Berichtsjahrs dienten folgendem Zweck:

* Überprüfung der bei den Bauarbeiten oder der Fertigstellung der betreffenden Vorhaben erzielten Fortschritte,

* Behebung von dem Begleitausschuss berichteten Schwierigkeiten,

* besseres Verständnis des Zusammenhangs zwischen früheren Vorhabenstadien und neuen Vorhabenstadien, für die Fördermittel beantragt werden, um neue Zuschussentscheidungen vorzubereiten.

Die Besuche sind im Anhang aufgeführt.

Im Berichtsjahr wurden die Erörterungen mit den irischen Behörden besonders in Bezug auf die Dokumente fortgesetzt, die für die Unterlagen der strategischen Rahmenpläne und den Ausbau der Infrastruktur für feste Abfälle erforderlich sind.

4.1.4. Portugal

4.1.4.1. Ausschusssitzungen

Die zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen des Begleitausschusses sind ein Instrument für eine adäquate Begleitung der Kohäsionsfondsinterventionen in Portugal. In vielen Fällen lösen Informationen, die bei diesen Sitzungen ausgetauscht wurden, Besuche im Rahmen der Begleitung und/oder zur Kontrolle aus.

Im Berichtsjahr fanden diese Sitzungen am 4. und 5. Mai und am 20. und 21. November statt. Neben der Einzelprüfung jedes Vorhabens konnten bei diesen Sitzungen auch allgemeine Themen wie Publizität, Kontrolle, öffentliche Aufträge, Durchführungsbestimmungen, verschiedene Informationen usw. erörtert werden. Wegen der Überarbeitung der Kohäsionsfondsverordnung standen die Sitzungen im Jahr 2000 natürlich vor allem im Zeichen der Erläuterung der neuen Regeln und Übereinkünfte.

Künftig wird in Portugal der allgemeine Begleitausschuss, der die Verkehrs- und Umweltvorhaben prüft, durch zwei spezielle Begleitausschüsse ergänzt, von denen einer für den Ausbau des Flughafens von Madeira und der andere für Vorhaben im Bereich der Bewirtschaftung fester Abfälle zuständig ist. Der geplante Bau des Alqueva-Wasserkraftwerks wird sowohl im Rahmen des allgemeinen Ausschusses als auch im breiteren Rahmen des Strukturfonds-Begleitausschusses für das Sonderprogramm zur integrierten Entwicklung des Alqueva-Gebiets (PEDIZA) begleitet.

4.1.4.2. Besuche im Rahmen der Begleitung

Zusätzlich zur Teilnahme an den Sitzungen des Begleitausschusses hat das für Portugal zuständige Referat der GD Regionalpolitik im Berichtsjahr mehrere Besuche im Rahmen der Begleitung durchgeführt, um den Durchführungsstand der Vorhaben zu ermitteln, sich vor Ort über Probleme bei der Durchführung zu informieren und die Lösungen zu finden, die am ehesten geeignet sind, eine ordnungsgemäße Abwicklung der Vorhaben zu ermöglichen.

Außerdem war das für Portugal zuständige Referat am 16. Oktober an einem Kontrollbesuch des Referats "Haushalt und Finanzverwaltung" der GD Regionalpolitik beteiligt, der einem Vorhaben zur Behandlung fester Abfälle in Oeiras, Sintra und Cascais galt.

Weitere, fachlich begründete Besuche fanden im Jahresverlauf im Rahmen der Prüfung einiger vorgeschlagener Vorhaben statt, wie der gemeindeübergreifenden, integrierten Systeme im Bereich Wasserwirtschaft in den Gebieten Minho-Lima und Zêzere-Côa und der Eisenbahnvorhaben auf der Linie des Nordens und der der Algarve. Bei den letztgenannten Besuchen wurde die Kommission technisch von der EIB unterstützt.

Die Besuche, die das für Portugal zuständige Referat der GD Regionalpolitik im Rahmen der Begleitung durchgeführt hat, sind im Anhang aufgeführt.

4.2. Kontrollbesuche und deren Ergebnisse

4.2.1. Griechenland

In Griechenland fand kein Kontrollbesuch statt.

4.2.2. Spanien

Die beiden Vorhaben "Abfallwirtschaft auf den Kanarischen Inseln - Phase I - (KF. 97.11.61.038) " (Träger: Consejería de Política Territorial. Viceconsejería de Medio Ambiente del Gobierno de Canarias) und "Abwasserreinigung auf den Kanarischen Inseln - KF 96.11.61.039" (Träger: Consejería de Obras Publicas, Vivienda y Aguas de Canarias) waren zum Ende des Kontrollzeitraums noch immer nicht fertiggestellt. Angesichts des Stands der materiellen Ausführung der Vorhaben ist fraglich, ob diese rechtzeitig fertiggestellt werden können.

In Bezug auf das Vorhaben "Straße GC-1 - Hoya de la Plata - Anschlussstelle Meerwasserentsalzungsanlage - KF 96.11.65.001" (Träger: Dirección General de Obras Publicas, Vivienda y Aguas de Canarias) müssen die nationalen Behörden (Finanzministerium) gewährleisten, dass die kofinanzierten Vorhaben zur Gänze zuschussfähig sind und keine Teile einschließen, die für eine Kohäsionsfonds unterstützung nicht in Betracht kommen.

4.2.3. I r l a n d

Im Berichtsjahr führte das Referat G.3 einen Kontrollbesuch bei einem Kohäsionsfondsvorhaben in Irland durch. Kontrolliert wurde das Vorhaben "Kanalisation für Cork City" (KF-Nr. 96.07.61.010).

Diese Kontrolle ergab im Wesentlichen, dass bei einem Zahlungsantrag ein falscher Umrechnungskurs verwendet worden war, der Prüfpfad nicht vollständig war und die Zahlungserklärungen nicht immer auf tatsächlich getätigten Ausgaben beruhten und nicht zuschussfähige Posten einschlossen.

Am 12. Februar 2001 ging eine ausführliche Antwort der irischen Behörden ein, woraufhin die vorübergehende Aussetzung der Zahlungen an die Vorhaben aufgehoben wurde. Bei einigen Ausgabenposten besteht weiterhin Klärungsbedarf.

4.2.4. Portugal

Im Jahr 2000 wurden die beiden folgenden Vorhaben kontrolliert: Vorhaben "Versorgungsnetz für feste Abfälle in Cascais, Oeiras und Sintra". Hier zeigte sich, dass die für das Vorhaben erforderlichen Grundstücke zum Kontrollzeitpunkt offensichtlich noch nicht gekauft worden waren, obwohl das Vorhaben fertiggestellt war. Die portugiesischen Behörden haben im Januar 2001 nachgewiesen, dass der Kauf inzwischen legal abgeschlossen wurde.

Das Vorhaben "Abwässersammlung und -behandlung im Großraum Porto Süd (Vila Nova de Gaia) - Sanierung der Mündungsgewässer sowie des Douro-Einzugsgebiets Nord und Nordost von V. N. Gaia". Bei diesem Vorhaben, das voraussichtlich bis Ende 2001 fertiggestellt wird, konnte nicht Ungewöhnliches festgestellt werden.

4.3. Unregelmäßigkeiten und Aussetzung der Finanzhilfe

Im Jahr 2000 hat OLAF keine Ermittlungen im Bereich des Kohäsionsfonds durchgeführt.

Allerdings hat Spanien im Berichtsjahr der Kommission im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1831/94 [12] zwei Fälle von Unregelmäßigkeiten gemeldet. Gemäß dieser Verordnung sind die begünstigten Mitgliedstaaten verpflichtet, die Kommission über die Unregelmäßigkeiten zu unterrichten, die Gegenstand einer ersten amtlichen oder gerichtlichen Feststellung gewesen sind.

[12] ABl. L 191 vom 27.7.1994

Seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1831/94 wurden insgesamt die folgenden sieben Fälle gemeldet:

- ein von Griechenland gemeldeter Fall betrifft die Nichtbeachtung der Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge;

- zwei von Irland gemeldete Fälle betreffen nicht zuschussfähige Ausgaben;

- vier von Spanien gemeldete Fälle betreffen nicht zuschussfähige Ausgaben und Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den eingereichten Unterlagen.

Dies zeigt, dass nur relativ wenige Unregelmäßigkeiten aufgedeckt wurden und die entsprechenden Beträge recht niedrig sind. Dieses Ergebnis ist möglicherweise auf die Besonderheit der aus dem Kohäsionsfonds finanzierten Vorhaben zurückzuführen (Vorhaben in einer gewissen Größenordnung, Überwachung der materiellen und finanziellen Indikatoren jedes Vorhabens).

OLAF hat trotzdem die begünstigten Mitgliedstaaten auf die Verpflichtungen hingewiesen, die ihnen aus der genannten Verordnung erwachsen.

5. Beurteilung und Bewertung

5.1. Allgemeines

Um die Wirksamkeit der Gemeinschaftsunterstützung sicherzustellen und die Qualität der Interventionen zu belegen, werden Vorhaben, für die eine Finanzierung des Kohäsionsfonds beantragt wird, vor ihrer Genehmigung durch die Kommission ex-ante und nach ihrem Abschluss ex-post bewertet.

Damit der Genehmigung der Vorhaben eine sorgfältige Bewertung vorausgehen kann, müssen die Unterstützungsanträge aussagefähige Unterlagen und eine auf eine Kosten-Nutzen-Analyse gestützte Wirtschaftlichkeitsanalyse enthalten, aus der hervorgeht, dass der auf mittlere Sicht erwartete soziale und wirtschaftliche Nutzen des Vorhabens in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgewendeten Mitteln steht. Diese Analysearbeiten müssen grundsätzlich von den begünstigten Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Allerdings kann sich die Kommission durch Maßnahmen der technischen Hilfe oder im Rahmen einer ersten Finanzierungsphase an der Ex-ante-Bewertung der Vorhaben beteiligen. Die Kommission bittet die EIB um Unterstützung oder greift auf das Fachwissen externer Berater zurück, sofern sie dies für erforderlich hält.

Mit Hilfe der Ex-post-Bewertung können die Modalitäten der Abwicklung der Vorhaben und deren Wirkung gemessen an den ursprünglichen Zielen beurteilt werden. Dabei wird auch die Umweltwirkung der Vorhaben untersucht.

5.2. Aufstellung und Ex-ante-Bewertung der Vorhaben

Für alle Vorhaben, für die eine Kohäsionsfondsunterstützung beantragt wird, sind Kosten-Nutzen-Analysen oder andere Formen quantifizierter Analysen obligatorisch. Die Mitgliedstaaten haben erhebliche Anstrengungen unternommen, um dieser Auflage nachzukommen, und die Qualität der zusammen mit den Unterstützungsanträgen eingereichten Wirtschaftlichkeitsanalysen hat sich verbessert. Trotzdem bedarf es weiterer Fortschritte, insbesondere im Bereich der Umweltvorhaben. Wünschenswert wäre auch eine engere Abstimmung zwischen den verschiedenen Interventionsbereichen des Fonds und zwischen den Konzepten der einzelnen Mitgliedstaaten.

5.3. Zusammenarbeit mit der EIB bei der Aufstellung von Vorhaben.

Im Januar 2000 haben die Kommission und die EIB ein neues Abkommen über ihre Zusammenarbeit im Rahmen der strukturpolitischen Maßnahmen der Gemeinschaft während des Zeitraums 2000-2006 unterzeichnet. Die Einzelheiten zur Durchführung dieses Kooperationsabkommen in Bezug auf die Prüfung von Vorhaben wurden in einem Rahmenvertrag niedergelegt, der im Juni 2000 unterzeichnet wurde.

Die Zusammenarbeit mit der EIB hat sich als fruchtbar erwiesen. Zusätzlich zu den Auskünften, die sie über von der EIB kofinanzierte Vorhaben erhält, hat die Kommission in der Zeit zwischen der Unterzeichnung des Rahmenvertrags und dem Ende des Berichtsjahrs bei der Bank 18 Gutachten zu Kohäsionsfondsvorhaben in Auftrag gegeben. Auf diese Gutachten hin hat die Kommission die Mitgliedstaaten aufgefordert, die eingereichten Vorhaben zu ändern oder zusätzliche Vorstudien durchzuführen.

Das Abkommen über die Zusammenarbeit im Rahmen der strukturpolitischen Maßnahmen der Gemeinschaft gilt nicht nur für die Kohäsionsfondvorhaben, sondern auch für ISPA-Projekte und Großprojekte des EFRE.

5.4. Wirtschaftliche und soziale Auswirkungen des Fonds in den Mitgliedstaaten sowie auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Union einschließlich der Auswirkungen auf die Beschäftigung

Gemäß der Verordnung zur Errichtung des Kohäsionsfonds muss die Kommission die wirtschaftliche Wirkung des Fonds sowohl für jedes Vorhaben als auch für die Gemeinschaftsunterstützung als Ganzes bewerten. Nach Artikel 10 Absatz 5 muss der mittelfristige wirtschaftliche und soziale Nutzen " in angemessenem Verhältnis zu den aufgewendeten Mitteln" stehen. Artikel 13 Absatz 2 lautet: "Um die Wirksamkeit der Gemeinschaftsunterstützung zu gewährleisten, nehmen die Kommission und die begünstigten Mitgliedstaaten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank, eine systematische Beurteilung und Bewertung der Vorhaben vor". Gemäß Anhang II muss die Kommission Bericht erstatten über "wirtschaftliche und soziale Auswirkungen des Fonds in den Mitgliedstaaten sowie auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Union einschließlich der Auswirkungen auf die Beschäftigung".

Was die Ex-ante-Bewertung der Vorhaben anbelangt, so hat die Kommission im Berichtsjahr Arbeiten eingeleitet, um die Methoden der Wirtschaftlichkeitsanalyse von Vorhaben auf den neuesten Stand zu bringen. Die entsprechenden Arbeiten dürften im Laufe des Jahres 2001 mit der Aktualisierung des Leitfadens zu den Kosten-Nutzen-Analysen abgeschlossen werden. Diese Aktualisierung, die sich unter anderem auf die Ergebnisse von im Rahmen des FuE-Rahmenprogramms finanzierten Forschungsarbeiten stützt, ist ein Schritt auf dem Wege der Harmonisierung der von den Mitgliedstaaten eingesetzten Methoden und Parameter. Auf diese Weise wird es einfacher, die Gesamtwirkung von Vorhaben abzuschätzen.

Im Hinblick auf die Ex-post-Bewertung sind Arbeiten angelaufen, in deren Verlauf alle Vorhaben, für die eine Kohäsionsfondunterstützung gewährt wurde, untersucht werden sollen (siehe Ziffer 5.5). Dabei werden sämtliche Aspekte der Durchführung der Vorhaben beleuchtet und ermittelt, inwieweit die ursprünglich erwarteten Wirkungen eingetreten sind, einschließlich der Auswirkungen auf die Umwelt und die Beschäftigung.

5.5. Programm für die Ex-post-Bewertung

Das Programm für die Ex-post-Bewertung läuft seit Mitte 1998 und ist auf eine Dauer von drei Jahren ausgelegt. Insgesamt werden 120 Vorhaben in diesem Zeitraum bewertet, jeweils 60 aus jedem Interventionsbereich des Kohäsionsfonds. Ende des Jahres 2000 waren 107 Vorhaben bereits bewertet (58 im Verkehrssektor und 49 im Umweltsektor).

5.5.1. Umwelt

Den ersten Schlussfolgerungen der Ex-post-Bewertungen von 31 Infrastruktur projekten im Umweltsektor zufolge haben sich die Vorhaben positiv auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft ausgewirkt und in dieser Hinsicht somit im Großen und Ganzen den Zielsetzungen entsprochen.

Die Abwicklung der Vorhaben war sowohl hinsichtlich der Konzeption als auch der Bauarbeiten zufriedenstellend. Die Qualität und die Einzelkosten der Bauwerke sind von Land zu Land verschieden.

Der Betrieb erreicht in der Regel das erwartete Leistungsniveau, auch wenn einige Kanalisationsvorhaben durch den Bau zusätzlicher Infrastrukturen oder die Verbesserung der Kontrollsysteme verstärkt werden müssen. Die Anlagen für das Recycling von Hausmüll leiden darunter, dass sich die Haushalte nur schleppend an die Anforderungen der getrennten Müllsammlung anpassen.

Bei sämtlichen Vorhaben wurde eine befriedigende Umweltwirkung erzielt. Bei Kanalisationsvorhaben trat der Umweltnutzen praktisch sofort und besonders offensichtlich ein, auch wenn sich die Umweltwirkung in einigen Fällen durch in Verzug geratene Arbeiten verzögert hat. Generell konnten durch die Wasserfernleitungsvorhaben die Wasserbewirtschaftung und der Schutz der Wasserressourcen verbessert werden. Die Vorhaben zur Verbesserung der Umweltbedingungen an den Küsten, in Städten und in Naturräumen haben wesentlich dazu beigetragen, die Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten und eine Verbindung zwischen natürlicher und städtischer Umwelt zu schaffen.

Die soziale Wirkung der Vorhaben schlug sich in besseren Lebensbedingungen und der Schaffung von befristeten Arbeitsplätzen in der Bauphase sowie Dauerarbeits plätzen in der Betriebsphase nieder.

Einige Vorhaben bewirkten, dass Grundstücke im Einflussbereich des Vorhabens unmittelbar an Wert gewannen, oder ermöglichten die Entwicklung neuer Wirtschaftstätigkeiten wie etwa des Fremdenverkehrs.

5.5.2. Verkehr

Für eine vorläufige Bilanz wurden die Ex-post-Bewertungen von rund vierzig Vorhaben im Verkehrssektor herangezogen, wobei sämtliche Verkehrsträger untersucht wurden. Der sozioökonomische Nutzen der Vorhaben war beträchtlich, doch ist ihre Verwirklichung teilweise auf unerwartete Schwierigkeiten gestoßen.

In den meisten Fällen war die Projektkonzeption von hoher Qualität. Bei einigen Vorhaben war sie jedoch mit Mängeln behaftet, so dass wegen technischer Probleme beispielsweise durch unerwartete geologische Schwierigkeiten in der Bauphase Änderungen erforderlich wurden, wodurch sich die Arbeiten verzögert haben. Die Gesamtkosten der Vorhaben wurden häufig in der Bauphase nach oben korrigiert. Diese Mittelüberschreitungen haben unterschiedliche Ursachen; so waren unter anderem die Enteignungskosten höher als vorgesehen, die Preise wurden angehoben oder das ursprüngliche Vorhaben wurde abgewandelt. Anzumerken ist, dass in der Regel der Gemeinschaftsbeitrag dennoch unverändert blieb.

Die Nutzung der Vorhaben ist sehr zufriedenstellend. So hat beispielsweise das Verkehrsaufkommen auf den renovierten Abschnitten des transeuropäischen Straßennetzes die Prognosen weit übertroffen.

Durch die Vorhaben gelang es, die Verkehrsanbindung der EU-Gebiete und vor allem der Randgebiete zu verbessern, die Verkehrsüberlastung und die damit verbundenen Probleme in den großen Ballungsgebieten zu verringern und die Wirkung der Grenzen, die bislang die Integration der Märkte auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene gehemmt haben, abzuschwächen. Die ex-post vorgenommenen Kosten-Nutzen-Analysen zeigen, dass die Rentabilitätsquote vieler Vorhaben über 20% beträgt. Unberücksichtigt bleiben bei diesen Ergebnissen die schwer quantifizierbaren sozioökonomischen Nutzeffekte wie die Zahl der geschaf fenen Arbeitsplätze oder die positive Umweltwirkung. Nach der Umsetzung der Richtlinie 85/337/EWG lagen den Dossiers über Verkehrsvorhaben systematisch die entsprechenden Umweltverträglichkeitsprüfungen bei.

6. Interinstitutioneller Dialog, Information und Publizität

6.1. Vorlage des Jahresberichts 1999

6.1.1. Europäisches Parlament

In seinem Bericht [13] hat das Parlament den Jahresbericht als wichtiges Instrument zur Bewertung der Tätigkeiten des Kohäsionsfonds begrüßt und der Kommission seine Anerkennung für ihre Bemühungen ausgesprochen, einen Überblick über die Ergebnisse für den gesamten Zeitraum 1993-1999 zu geben.

[13] Marques-Bericht

Außerdem hat das Parlament den begünstigten Mitgliedstaaten seine Anerkennung für ihre Einhaltung der Zielvorgaben einer Verringerung der Haushaltsdefizite ausgesprochen.

Das Parlament hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass das Gleichgewicht zwischen Verkehrsinfrastrukturen und Umwelt bei den Investitionen im Gesamtzeitraum 1993-1999 trotz der bestehenden Unausgewogenheit zu Beginn dieses Zeitraums gewahrt wurde.

Mit Genugtuung wurde besonders die Zunahme der Investitionen im Eisenbahnsektor in Griechenland, Spanien und Portugal wie auch die Zunahme der Investitionen im Bereich feste Abfälle in Portugal und Griechenland zur Kenntnis genommen.

Das Parlament bringt auch seine Genugtuung darüber zum Ausdruck, dass 1999 keinerlei Betrugsfälle festgestellt wurden, fordert die Kommission aber dennoch auf, mehr Mittel für Kontrollen vor Ort bereitzustellen, um Schwachstellen in den Verwaltungssystemen zu ermitteln.

6.1.2. Wirtschafts- und Sozialausschuss

In seinem Bericht [14] nimmt der Wirtschafts- und Sozialausschuss erfreut zur Kenntnis, dass die Interventionen des Kohäsionsfonds in den vier betroffenen Ländern indirekt zur Erreichung der Ziele beigetragen haben, die in den Konvergenzprogrammen zur Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion für den Abbau der Haushaltsdefizite festgelegt wurden.

[14] Berichterstatter: Herr Pezzini.

Der WSA betont für den kommenden Programmplanungszeitraum die Notwendigkeit, vor allem mit Hilfe der strategischen Rahmenpläne die Tätigkeiten des Kohäsionsfonds mit denen der Strukturfonds zu koordinieren.

Außerdem betont der WSA, dass die Mitgliedstaaten bei den Ex-ante-Bewertungen der Vorhaben mit besonderer Sorgfalt vorgehen müssen.

6.2. Unterrichtung der Mitgliedstaaten

Am 18. Dezember 2000 fand in Brüssel eine Informationssitzung statt, an der alle 15 Mitgliedstaaten teilnahmen.

Auf dieser Sitzung hat die Kommission den Jahresbericht des Kohäsionsfonds 1999 im Entwurf präsentiert. Außerdem hat sie den Stand der Kohäsionsfonds interventionen im Jahr 2000 in jedem Empfängerland dargestellt. Die Empfänger länder haben ihrerseits ihre strategischen Rahmenpläne ausführlich beschrieben.

6.3. Sonstige Informationsveranstaltungen

6.3.1. Unterrichtung der Sozialpartner

Im Jahr 2000 fand keine Sitzung mit den Sozialpartnern statt.

6.3.2. Sonstige

Die Kommission hat an der 17. Sitzung des Fachkommission 1 "Regionalpolitik, Strukturfonds, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit" des Ausschusses der Regionen am 25. Juni 2001 teilgenommen. Bei dieser Gelegenheit kam es zu einer ersten Aussprache über den Jahresbericht 1999 [15]. Mit der endgültigen Stellungnahme des Ausschusses der Regionen wird im November 2001 gerechnet.

[15] Der Debatte lagen die Schlussfolgerungen von Berichterstatter Herr Bree zugrunde.

6.4. Informations- und Publizitätsmaßnahmen der Kommission

Der Kohäsionsfonds ist ebenfalls Thema der von der GD Regionalpolitik aufgelegten Veröffentlichungen über die Regional- und Kohäsionspolitik.

Der Jahresbericht wurde in einem geeigneten Format veröffentlicht und außerdem in der Reihe der Inforegio-Mitteilungsblätter zusammengefasst, die von der GD Regionalpolitik herausgegeben werden.

Sodann wurde Ad-hoc-Material für besondere Anlässe wie Informationssitzungen und Konferenzen hergestellt (mobiler Informationsstand, Computergrafiken, audiovisuelle Materialien und gedruckte Unterlagen).

Im Rahmen der Haushaltslinie B2-1600 hat der Kohäsionsfonds die Veröffentlichung mehrerer Studien über den Kohäsionsfonds und die Umwelt und besonders über die Wasserwirtschaft in die Wege geleitet. Diese Studien stehen inzwischen zur Verfügung.

ANHANG

Aufstellung der Besuche im Rahmen der Begleitung und der Qualitätskontrolle - 2000

Spanien

Besuche im Rahmen der Begleitung

20. und 21. Januar: Galicien. Santiago de Compostela.

Vorhaben Nr. 97.11.61.047 - Vorhaben SOGAMA für die Bewirtschaftung fester Siedlungsabfälle

7. bis 9. Februar: Madrid und Calatayud.

Vorhaben Hochgeschwindigkeitsbahn-Süd Madrid - Barcelona - spanisch-französische Grenze: Die Bediensteten der Kommission sind mit den Vertretern des für die Durchführung des Vorhabens zuständigen Wirtschaftsministeriums zusammengetroffen, um die neuesten verfügbaren Kostenvoranschläge für das gesamte Vorhaben entgegenzunehmen und diese gemeinsam zu prüfen. Untersucht wurden dabei außerdem der Umfang, in dem die künftigen technischen Phasen bereits abgegrenzt sind, und der Zeitplan für die Arbeiten. Einige in Bau befindliche Streckenabschnitte wurden besucht, um den Stand der Arbeiten in Augenschein zu nehmen.

20. und 21. März: Barcelona. Drei Vorhaben:

Vorhaben Nr. 95.11.61.025-6 - Entsorgung fester Siedlungsabfälle in der Stadt Rubí.

Vorhaben Nr. 96.11.61.051 - Entsorgung fester Siedlungsabfälle im Stadtgebiet von Barcelona.

Vorhaben Nr. 97.11.61.035 - Anlage für die vollständige Abfallentsorgung in Rubí. (Phase 2)

Griechenland

Besuche im Rahmen der Begleitung

Umwelt

Vorhaben Nr. 93.09.61.061 - Wasserleitungsnetz des Kreises Voio (Verwaltungsbezirk Kozani)

Vorhaben Nr. 94.09.61.026 - Abwasserkanäle und Kläranlage der Stadt Ioannina.

Vorhaben Nr. 97.09.61.001 - Trinkwasserversorgung der Stadt Ioannina.

Vorhaben Nr. 99.09.61.009 - Pilotprojekt für die Bewirtschaftung und Behandlung von Abwässern und Abfällen auf Santorin.

Verkehr

Vorhaben Nr. 94.09.65.024 - Fertigstellung der Autobahn Saloniki-Nea Mudania, Abschnitt Kardia-Nea Kallikratia -Potidea.

Irland

Besuche im Rahmen der Begleitung

1. bis 3. März - Cork und Limerick

Vorhaben Nr. 96.07.61.010 - Kanalisation für Cork City: Im Rahmen eines Audits der GD Regionalpolitik wurden auch die Gründe für die beantragte Verlängerung der Abschlussfrist überprüft. Außerdem wurde zusammen mit örtlichen Beamten ein Antrag auf Unterstützung für den Bau der Kläranlage eingehend untersucht.

Vorhaben Nr. 95.07.61.013 - Hauptentwässerungssystem für Limerick City und Umgebung: Zweck dieses Besuchs war es, die Gründe für die beantragte Verlängerung der Abschlussfrist und den Zusammenhang zwischen den Kanalisationsarbeiten und den anderen, damit verbundenen Vorhaben zu prüfen. Außerdem wurde zusammen mit örtlichen Beamten ein Antrag auf Unterstützung für den Bau der Kanalisation und der Kläranlage eingehend untersucht.

28. März - Dublin

Vorhaben Nr. 94.07.65.002 - Autobahn Southern Cross Route: Zusammen mit örtlichen Beamten wurde ein Antrag auf eine Änderung des Fertigstellungstermins und die physische Beschreibung nach der Änderung bestimmter Bauteile geprüft.

8. Mai - Waterford

Vorhaben Nr. 94.07.61.013 - Wasserversorgung der Stadt Waterford und Umgebung; die irischen Behörden hatten Kostensteigerungen bei Teilen der Vorhaben geltend gemacht und vorgeschlagen, zusätzliche Arbeiten in die Förderung einzubeziehen. Das Vorhaben schließt auch Arbeiten zwecks Wassereinsparung ein, die sich angesichts des Alters des Verteilungsnetzes und anderer lokaler Gegebenheiten als schwierig herausstellten.

Vorhaben Nr. 93.07.61.021 - Kanalisation Waterford. Das Vorhaben stand kurz vor der Fertigstellung und die Gelegenheit wurde genutzt, den Stand der Arbeiten zu prüfen.

Portugal

Besuche im Rahmen der Begleitung

8. Mai - Caldas da Rainha und Foz do Arelho

Vorhaben Nr. 97.10.61.020 - Kanalisation für Caldas da Rainha, Foz de Arelho und die Ortschaften in den Wassereinzugsgebieten der Flüsse Arnóia und Real.

Vorhaben Nr. 2000/PT/16/C/PE/001 (im Prüfungsstadium) - Die einzelnen Bestandteile dieses Vorhabens, das die zweite Phase des vorgenannten gemeindeübergreifenden Kanalisa tionsnetzes bildet, wurden vor Ort untersucht.

27. und 28. November - Lissabon und Loures, Sanierung des Wassereinzugsgebiets des Trancão, Kläranlage von Frielas und S. João da Talha

Vorhaben Nr. 93.10.61.013 - Sanierung des Wassereinzugsgebiets des Trancão.

Vorhaben Nr. 94.10.61.006-007 - Kläranlage von Frielas und Kläranlage von S. João da Talha.

Vorhaben Nr. 96.10.61.004 - Sanierung und Regulierung des Unterlaufs des Trancão.