52001DC0331

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Eine mobilitätsstrategie für den Europäischen forschungsraum /* KOM/2001/0331 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT EINE MOBILITÄTSSTRATEGIE FÜR DEN EUROPÄISCHEN FORSCHUNGSRAUM

1. Rechtsgrundlage

Im Januar 2000 nahm die Kommission eine Mitteilung an, in der die Schaffung eines Europäischen Forschungsraums (EFR) vorgeschlagen wird [1]. Darin wird u.a. die Notwendigkeit des Ausbaus der Humanressourcen und Erhöhung der Mobilität betont. Besonders wurde darauf hingewiesen, dass man in Zukunft sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zur Verwirklichung des Wissenstransfers verstärkt auf die Mobilität setzen müsse. Dies bedeutet, dass wir in wissenschaftliche Laufbahnen eine europäische Dimension einführen, Europa für Forscher aus den anderen Ländern der Welt attraktiver machen und jene Forscher zur Rückkehr motivieren müssen, die ihr Heimatland zur Vervollkommnung ihrer Ausbildung oder zur Fortsetzung ihrer Karriere im Ausland verlassen haben. Dies bedeutet auch, dass wir die Gemeinschaft der Wissenschaftler, die Unternehmen und die Forscher West- und Osteuropas miteinander in Kontakt bringen müssen.

[1] KOM(2000) 6 endg.

Auf seiner Tagung von Lissabon vom 23.-24. März 2000 billigte der Europäische Rat das EFR-Projekt und legte eine Reihe von Zielen sowie einen Zeitplan fest. Der Europäische Rat bat insbesondere den Rat und die Kommission aufgefordert, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um bis 2002 alle der Mobilität der Forscher in Europa entgegenstehenden Hemmnisse zu beseitigen sowie hochqualifizierte Forschungstalente nach Europa zu bringen und hier zu halten.

In einer Entschließung [2] vom 15. Juni 2000 lud der Rat ,Forschung" die Mitgliedstaaten und die Kommission ein, gemeinsam die Hindernisse für die Mobilität der Forscher zu identifizieren und Maßnahmen zu deren Beseitigung zu ergreifen, um die Schaffung einer echten europäischen wissenschaftlichen Gemeinschaft zu erleichtern.

[2] ABl. C 205, 19.7.2000, S. 1.

In der Folge des Rates ,Forschung" setzte die Kommission eine hochrangige Sachverständigengruppe zur Verbesserung der Mobilität von Forschern ein, die aus von den Mitgliedstaaten ernannten Experten besteht und deren Aufgabe es ist, eine Analyse zu erstellen und der Kommission bis Juni 2001 Vorschläge zu unterbreiten. Nach eingehenden Vorbereitungsarbeiten durch die Kommissionsdienststellen hielt die Sachverständigengruppe vier Sitzungen ab und legte im April 2001 einen Bericht vor.

In der Mitteilung der Kommission über die Verwirklichung des europäischen Forschungsraums: Leitlinien für die Maßnahmen der Union auf dem Gebiet der Forschung (2002-2006) wurde besonders auf die regionale Dimension der Mobilität hingewiesen [3]. Die Wichtigkeit dieses Aspekts wurde auch vom Rat ,Forschung" in seiner Entschließung vom November 2000 betont, in der herausgestrichen wird, ,wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass (...) das wissenschaftliche und technologische Potential aller Regionen der Mitgliedstaaten (...) gefördert werden".

[3] KOM(2000) 612 endg. vom 4.10.2000.

Auch auf der Tagung des Europäischen Rates in Stockholm am 23.-24. März 2001 wurden Forschung, Innovation und Unternehmensgeist als Schlüsselbereiche bezeichnet, auf die sich politische Maßnahmen zu konzentrieren hätten. Es wurde u.a. auch auf das Qualifikationsdefizit und das Problem der Mobilität hingewiesen. Der Europäische Rat ersuchte den Rat, ,auf der Grundlage des von der Kommission angekündigten Vorschlags eine besondere Strategie für die Mobilität im europäischen Forschungsraum zu prüfen". Zur Untersuchung der auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu beobachtenden treibenden Kräfte, Merkmale und Hemmnisse setzte die Kommission darüber hinaus eine Hochrangige Taskforce ,Qualifikationen und Mobilität" ein. Diese Taskforce wird an dem Aktionsplan mitwirken, den die Kommission im Frühjahr 2002 dem Europäischen Rat betreffend die Erschließung neuer Arbeitsmärkte in Europa vorzulegen gedenkt.

In dieser Mitteilung wird eine Strategie zur Schaffung eines günstigen Umfelds für die Mobilität der Forscher im EFR vorgestellt, um geeignete Humanressourcen im Forschungsbereich aufzubauen, aus Drittstaaten nach Europa zu holen und hier auf Dauer einzubinden und um die Innovation zu fördern. Ihr Ziel ist es, im EFR eine entsprechende Forschungskompetenz zu entwickeln und Spitzenleistungen zu ermöglichen, indem unverzüglich Umsetzungsmaßnahmen ergriffen werden, die notwendige Dynamik für die rasche Entwicklung des obengenannten Umfelds geschaffen wird und Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung durch die verschiedenen betroffenen Akteure herausgearbeitet werden. Besondere Aufmerksamkeit soll der Förderung der Mobilität zwischen den verschiedenen Sektoren gewidmet werden, d.h. der Mobilität zwischen Wirtschaft und akademischem Bereich und umgekehrt. Dies gilt auch für die Mobilität zwischen den Regionen, um in benachteiligten Regionen einen Abwanderungseffekt zu vermeiden, indem man die Mobilität in und aus diesen Regionen aktiv fördert. Die in der vorliegenden Mitteilung vorgestellte Mobilitätsstrategie für Forscher im EFR trägt auch dem Ansatz gegenüber Forschern aus Beitrittsländern Rechnung, der in der Entscheidung der Kommission über die Verhandlungsmandate für die Erweiterung [4] entwickelt wurde. Sie berücksichtigt auch den Ansatz gegenüber Staatsangehörigen von Drittländern, der in dem geänderten Vorschlag der Kommission für eine ,Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für eine Entsendung von Arbeitnehmern mit Staatsangehörigkeit eines Drittlandes dritten Landes im Rahmen der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen" [5], und für eine ,Richtlinie des Rates zur Ausdehnung der grenzüberschreitenden Dienstleistungsfreiheit auf in der Gemeinschaft niedergelassene Staatsangehörige dritter Länder" [6] entwickelt wurde. Wie aus der vorliegenden Mitteilung hervorgeht, ist sich die Kommission voll bewusst, welche Herausforderungen und Möglichkeiten die kommende EU-Erweiterung für den Forschungsbereich bedeuten. Die Beitrittsländer haben dank der Qualität ihrer Humanressourcen auf dem Gebiet Wissenschaft und Forschung zweifellos viel zur Förderung von Spitzenleistung und zur Vergrößerung der Mobilitätschancen in Europa beizutragen.

[4] Dok. SEK(2001) 538/7 vom 11. April 2001, ,Kernpunkte für die Entwürfe gemeinsamer Standpunkte im Bereich der Freizügigkeit".

[5] ABl. C 311E/197 vom 31.10.2000, S. 187.

[6] ABl. C 311E/197 vom 31.10.2000, S. 197.

2. Warum bedarf es einer speziellen Strategie für die Mobilität der Forscher-

Ziel des europäischen Forschungsraums ist eine bessere Gesamtorganisation der Forschung in Europa. Forschung ist eine starke Antriebskraft für das Wirtschaftswachstum. Ein Vergleich der im Bereich F&E in den letzten Jahren herrschenden Personallage zwischen Europa und seinen wichtigsten Mitbewerbern gibt Anlass zu einiger Sorge:

- Die Zahl der im Bereich F&E tätigen Arbeitskräfte ist relativ gering; in Europa sind nur 5,1 von tausend Arbeitskräften Forscher. In den USA hingegen sind dies 7,4, in Japan 8.9. [7]

[7] "Hin zu einem Europäischen Forschungsraum. Schlüsselzahlen 2000 für Wissenschaft, Technik und Innovation". Europäische Kommission, DG Forschung und Eurostat, EUR 19396, 2000, S. 36. Die Zahlen für die EU beziehen sich auf 1997, für die USA auf 1993 und für Japan auf 1998.

- Dieser Unterschied ist noch ausgeprägter, wenn man nur die in der Industrie beschäftigten Forscher berücksichtigt: Dies sind 2,5 von tausend Arbeitskräften in Europa gegenüber 7,0 in den USA und 6,3 in Japan. [8]

[8] "Hin zu einem Europäischen Forschungsraum. Schlüsselzahlen 2000 für Wissenschaft, Technik und Innovation". Europäische Kommission, DG Forschung und Eurostat, EUR 19396, 2000, S. 36. Die Zahlen für die EU beziehen sich auf 1997, für die USA und Japan auf 1998.

- Europa scheint auch einen Abwanderungseffekt zugunsten der USA zu erleiden; eine große Anzahl junger Arbeitskräfte aus Wissenschaft und Technologie wandert dorthin ab [9]. Die Statistiken sind zwar unvollständig, vor allem was nach Europa kommende Forscher betrifft, doch es wurde aufgezeigt, dass die Hälfte der ausländischen Studenten mit zeitlich begrenztem Visum, die ein US-Doktorat im Bereich Naturwissenschaft und Ingenieurwesen erworben haben, fünf Jahre später noch immer in den USA arbeiten. Der Anteil der im Land Verbleibenden ist von Fachbereich zu Fachbereich unterschiedlich und reicht von 32% bei Sozialwissenschaftlern bis 61% bei Physikern und Mathematikern. [10]

[9] S. Mahroum: ,Skilled labour - Competing for the highly skilled: Europe in perspective." Science and Public Policy Bd. 26 Nr. 1, Februar 1998, S. 17-25.

[10] M. G. Finn: ,Stay rates of foreign doctorate recipients from U.S. universities," Oak Ridge Institute for Science and Education, 1999.

- Immer weniger junge Menschen streben eine Karriere in Wissenschaft und Forschung an. In der EU befinden sich 23% der Menschen im Alter von 20 bis 29 Jahren in einer höheren Ausbildung, in den USA hingegen sind dies 39%. [11]

[11] "Hin zu einem Europäischen Forschungsraum. Schlüsselzahlen 2000 für Wissenschaft, Technik und Innovation". Europäische Kommission, DG Forschung und Eurostat, EUR 19396, 2000, S. 39.

- Schließlich wird das Potential an Frauen, die eine wissenschaftliche Laufbahn einschlagen könnten, nicht ausgeschöpft. Obwohl die Hälfte aller Universitätsabsolventen Frauen sind, beträgt ihr Anteil unter den Ordinarii weniger als 10%. Eine neuere Studie über den Sektor Chemie im Vereinigten Königreich weist z.B. darauf hin, dass in diesem Bereich 16% des gesamten akademischen Personals Frauen sind, konkret sind 22% der Forscher, 13% der Lehrkräfte, 4% der Honorarprofessoren und weniger als 1% der Professoren weiblichen Geschlechts. [12]

[12] Ea, Study of the Factors affecting the Career Choices of Chemistry Graduates, London, 2000, S. 10.

Diese Missstände erfordern dringend Abhilfe, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas erhalten und stärken zu können. Der ständige Nachschub an einer ausreichenden Zahl qualifizierter Arbeitskräfte ist von entscheidender Wichtigkeit, will man die Forschung in einer wissensbasierten Gesellschaft optimieren und die Ziele des europäischen Forschungsraums erreichen. Europa muss daher die Anzahl der Forscher drastisch erhöhen, indem man mehr junge Menschen für die Forschung begeistert, das Potential der Frauen in der Wissenschaft besser mobilisiert und hochqualifizierte Forscher aus Drittländern in die EU holt, um das globale Wissen voll ausschöpfen zu können. In der Mitteilung der Kommission ,Innovation in einer wissensbestimmten Wirtschaft" [13] wird gefordert, die geographische und sektorüberschreitende Mobilität der Forscher durch spezielle Maßnahmen zu fördern.

[13] KOM(2000) 567.

Mobilität, eine allseits bekannte und wirksame Möglichkeit zur Ausbildung qualifizierter Arbeitskräfte und zur Wissensverbreitung, ist ein Schlüsselelement bei der Entwicklung der Forschung, das in Europa noch nicht ausreichend genutzt wird. Im Unterschied zu anderen Bereichen, in denen man meist nur kurze Zeit und in einem gewissen Stadium der Karriere mobil ist, betrifft die Mobilität der Forscher alle Altersstufen und alle Stufen der Karriereleiter eines Forschers. Sie ermöglicht die Bildung von multinationalen Forscherteams und -netzen, die die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken und die vorausschauende Nutzung von Ergebnissen ermöglichen. Eine verstärkte physische Mobilität der Forscher, und zwar sowohl die grenzüberschreitende (zwischen den Ländern) als auch die sektorübergreifende (zwischen akademischer Welt und Industrie) ist somit für eine bestmögliche Nutzung der verfügbaren Ressourcen unerlässlich.

Mobilität ist jedoch kein Selbstzweck, sondern ein Instrument, durch das Forschungsergebnisse optimiert werden können. Sie schafft Mehrwert für Europa, indem sie:

- die Forschungsausbildung quantitativ und qualitativ verbessert, da ungeachtet des Ortes, an dem sich das Fachwissen befindet, die besten verfügbaren Möglichkeiten genutzt werden können;

- die Zusammenarbeit im Forschungsbereich zwischen verschiedenen Ländern, zwischen verschiedenen Regionen und zwischen akademischer Welt und Wirtschaft stärkt (Vernetzung);

- den Transfer von Wissen und Technologien zwischen den verschiedenen Trägern des europäischen Forschungs- und Innovationssystems, einschließlich der Industrie, intensiviert (das Überwechseln von Managern in die wissenschaftliche und akademische Welt ist entsprechend zu berücksichtigen);

- die wissenschaftliche Leistung einzelner Forscher verbessert und die Schaffung international anerkannter Leistungszentren fördert, die für Forscher aus der ganzen Welt attraktiv sind;

- Spitzenleistungen in der Forschung über die verschiedenen Regionen Europas aufgeteilt erbracht werden, darunter auch in benachteiligten Regionen der EU und in den Beitrittsländern;

- die Forschungsarbeit effizienter macht, da Fachwissen und Erfahrung an einem Punkt gesammelt werden können, die Forschungsergebnisse besser verbreitet werden und die Nutzung der Forschungsinfrastruktur und der finanziellen Mittel optimiert werden kann;

- durch ihr bloßes Vorhandensein ein Beweis für die Offenheit des europäischen Forschungsraums ist.

Aus diesen Gründen ist der Mobilität der Forscher höchste Priorität einzuräumen.

Die Auswirkungen der Mobilität sind je nach den betroffenen Einzelpersonen und Organisationen unterschiedlich. Sie sind auch abhängig von der Forschungswelt selbst und der Gesellschaft als Ganzes. Es muss eine Mobilität gefördert werden, die allen zugute kommt.

3. Der Weg nach vorne - eine gemeinsame Strategie mit vorrangigen Massnahmen

Die in diesem Dokument beschriebene Strategie berücksichtigt die Arbeit der hochrangigen Sachverständigengruppe und laufende Arbeiten der Kommission über Mobilität in den Bereichen allgemeine Bildung [14], unselbständige Beschäftigung (Hochrangige Task Force ,Qualifikationen und Mobilität") und öffentliche Verwaltung [15]. Sie baut auf frühere Arbeiten auf, vor allem auf das Grünbuch über Hindernisse für die grenzüberschreitende Mobilität (1996) [16] und den Bericht der Hochrangigen Sachverständigengruppe für Fragen der Freizügigkeit unter dem Vorsitz von Frau Simone Veil (1997) [17]. Sie fand auch Eingang in die kürzlich von der Kommission entwickelten Strategie, die sicherstellen soll, dass die neuen europäischen Arbeitsmärkte bis 2005 für alle offen und zugänglich sind [18]. Sie geht jedoch noch einen Schritt weiter, da auch die Besonderheiten der Forschung und die Herausforderung durch den EFR eingebaut werden. Sie bezieht alle Forschungsgebiete im öffentlichen und privaten Sektor, alle Altersgruppen und alle Stufen auf der Karriereleiter eines Forschers mit ein (Doktoratsstudent, Forscher am Anfang und in der Mitte ihrer Karriere sowie erfahrene ältere Forscher).

[14] Geänderter Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, jungen Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft, KOM(2000) 723 endg., und Aktionsplan ,Mobilität", ABl. C 371, 23.12.2000, S. 4.

[15] Es gibt eine Ad hoc-Mobilitätsgruppe der Generaldirektoren für öffentliche Verwaltung, die sich mit der Freizügigkeit im öffentlichen Dienst beschäftigt. Ein Bericht über rechtliche Hindernisse für die Mobilität wurde bei der Sitzung der Generaldirektoren am 9.-10.11.2000 vorgelegt.

[16] KOM(1996) 462 endg.

[17] Der Bericht der Veil-Gruppe und andere Informationen zum Thema Freizügigkeit sind im Internet unter http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/people/index.htm abzurufen.

[18] Siehe Mitteilung ,Neue europäische Arbeitsmärkte - offen und zugänglich für alle", KOM(2001) 116 endg..

Das der Mobilitätsstrategie für den EFR zugrundeliegende Grundprinzip ist die Verbesserung des Forschungssystems. Um dies zu erreichen, muss ein günstigeres Umfeld für grenzüberschreitende und sektorübergreifende Mobilität während der gesamten Forscherkarriere geschaffen werden. Dies beinhaltet eine Verbesserung der Finanzierung und der Forschungsinfrastruktur, die Beseitigung von Hindernissen und die Schaffung weiterer finanzieller Anreize für die Mobilität.

Dadurch, dass diese Strategie die Mobilität zu einem zentralen Element aller Karrierestufen eines Forschers macht, zielt sie auf Folgendes ab:

- Europa für Forscher attraktiver machen. Das heißt, Forscher in Europa zu halten, Forscher aus Drittländern in die EU zu holen und außerhalb der EU ansässige Forscher zur Rückkehr zu ermuntern;

- die grenzüberschreitende Mobilität von Forschern fördern und den Forscherkarrieren eine verstärkte europäische Dimension zu verleihen;

- für eine verstärkte Mobilität zwischen der akademischen Welt und der Industrie und eine bessere Nutzung der Forschungsergebnisse sorgen.

Wenn man Europa für Forscher attraktiv machen will, muss man jedoch besonders darauf achten, in Drittländern mit weniger entwickelten Forschungskapazitäten keinen Abwanderungseffekt hervorzurufen. Die vorliegende Strategie sollte vielmehr eine symbiotische Zusammenarbeit mit diesen Ländern entwickeln und stärken und diese dadurch dazu ermutigen, ihre eigenen Forschungskapazitäten aufzubauen.

Innerhalb der Union soll der Zusammenhalt zwischen den Regionen gefördert werden, indem der Bedarf der benachteiligten Regionen an zuwandernden Forschern ausreichend berücksichtigt wird, damit diese Gebiete ihre eigenen, durch Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration bestimmten, langfristigen Entwicklungsstrategien ausarbeiten können. Dadurch soll auch vermieden werden, dass benachteiligte Regionen unter dem verschärften Wettbewerb um hochqualifizierte Forscher leiden.

Bei der Festlegung des Gesamtziels bei der Stärkung der Mobilität der Forscher hat die Kommission außerordentlich von den Arbeiten der hochrangigen Sachverständigengruppe profitiert. Die Gruppe hat einige Schlüsselelemente herausgearbeitet:

Erstens: Welche Hindernisse Forscher und ihre Familien antreffen, ist in hohem Maße abhängig von der Dauer des Aufenthalts (kurzfristiger Aufenthalt, typischerweise von einigen Monaten bis ein Jahr, mittelfristiger Aufenthalt von ca. 2-5 Jahren, langfristiger Aufenthalt) und der Karrierestufe, während der der Forscher mobil ist. Laut Bericht der hochrangigen Sachverständigengruppe scheint es für Forscher in der Mitte ihrer Laufbahn und mit mittlerer Aufenthaltsdauer eine Konzentration von Hindernissen zu geben. Auch ist die rechtliche Situation für Forscher aus Drittländern eine grundlegend andere als für EU-Bürger.

Zweitens: Es gibt nur einige wenige Hindernisse, die speziell für Forscher zutreffen. Da jedoch Forscher im Durchschnitt mobiler als die Gesamtheit der Arbeitskräfte sind, betreffen die übrigen allgemeinen Hindernisse für die Mobilität von Arbeitskräften und Studierenden sie in hohem Maße. Diese Hindernisse sind nicht nur sozialer, kultureller und sprachlicher, sondern auch wirtschaftlicher Art, da die Qualifikationen oft nicht anerkannt werden und es an einschlägigen Informationen über die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse fehlt [19].

[19] Eine Analyse der letztgenannten Hindernisse findet sich in der obengenannten Mitteilung der Kommission ,Neue europäische Arbeitsmärkte - offen und zugänglich für alle."

Drittens: Es gibt Diskrepanzen zwischen dem Wortlaut der Verordnungen und ihrer praktischen Umsetzung. Auch wenn die Vorschriften klar erscheinen, kann es bei ihrer Anwendung in praktischen Fällen Probleme geben.

Zuverlässige aktuelle Informationen sind entscheidend für die Beurteilung der tatsächlichen Situation, die mobile Forscher antreffen. In diesem Zusammenhang ist auch anzumerken, dass es in den meisten Mitgliedstaaten, auch in Ländern, in denen regelmäßig Informationen erhoben und landesweite Verzeichnisse geführt werden, einen erheblichen Mangel an umfassenden Statistiken über die Mobilität der Forscher gibt; dies gilt sowohl für Forscher, die in das Land kommen, als auch für solche, die es verlassen. Die verfügbaren Informationen sind oft verstreut und unvollständig. Die Arbeitskräfteerhebungen z.B. sind nicht sehr hilfreich, da Forscher nicht als eigene Gruppe behandelt werden. Es sind ergänzende Arbeiten notwendig, vor allem durch die Mitgliedstaaten, um einschlägige Statistiken zu erstellen und die Mobilitätsmuster sowie die in den verschiedenen Karrierestufen von einem Forscher angetroffenen Schwierigkeiten mit größerer Genauigkeit herauszuarbeiten.

Angelpunkte der Strategie zur Schaffung eines günstigeren Umfelds für die Mobilität der Forscher in Europa müssen jedoch folgende vorrangige Maßnahmen sein, die mit Hilfe der hochrangigen Gruppe ausgearbeitet wurden:

- Rückkehr und Weiterentwicklung der Karriere: Mobilität wird oft nicht ausreichend geschätzt. Forscher ohne Dauerstellung fürchten, ,aus dem System zu fallen", wenn sie ins Ausland gehen. Forscher, die einige Jahre lang nicht in das Forschungssystem ihres Landes eingebunden waren, haben oft Schwierigkeiten, bei der Heimkehr eine Stelle zu erhalten. Für bereits etwas etabliertere Forscher kann eine Abwesenheit Nachteile beim Erklimmen der nächsten Karrierestufen mit sich bringen. Im Ausland oder im anderen Sektor durchgeführte Forschungsarbeiten werden möglicherweise nicht entsprechend gewürdigt. Forscher, die mit der Absicht ins Ausland gehen, lange Zeit dort zu bleiben, müssen in der Fremde oft ganz von vorne beginnen: Sie verlieren mitunter die Anerkennung und den sozialen Status, die sie bereits hatten.

- Finanzieller Aspekt: Mobilität wird durch ungenügende Finanzierung behindert. Es gibt zu wenige Stellen, Stipendien, Rückkehr- und/oder Wiedereingliederungsbeihilfen insbesondere für Forscher in der Mitte ihrer Laufbahn und ältere, erfahrene Forscher. Oft ist es in Ländern, in denen ein Sabbatjahr für akademische Forscher vorgesehen ist, schwierig, finanzielle Ersatzleistungen abzudecken.

- Aufenthaltserlaubnis und Zugang zum Arbeitsmarkt: Einwanderungsbeschränkungen hindern Forscher aus Drittländern oft daran, im europäischen Forschungsraum mitzuarbeiten. Aus Drittländern stammende Familienmitglieder von Forschern aus der EU oder dem EWR sind nach wie vor mit Problemen bezüglich Visum, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis konfrontiert. Auch im Rahmen von ,Green card"-Systemen, die dazu dienen sollen, hochqualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland anzuwerben, gibt es nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis: Nach der festgelegten Zeit muss die Arbeitskraft normalerweise das Land verlassen [20]. Auch die Freizügigkeit von Forschern aus Drittländern ist derzeit beschränkt. In der EU ansässige Forscher, die in ein Nicht-Schengen-Land reisen möchten, um dort spezielle Forschungsinfrastrukturen zu nutzen oder an einer wissenschaftlichen Konferenz teilzunehmen, sind daher mit Schwierigkeiten konfrontiert.

[20] Beim deutschen ,Sofortprogramm zur Deckung des IT-Fachkräftebedarfs" beträgt die Aufenthaltsdauer fünf Jahre.

- Sozialversicherung und Steuer: Unterschiedliche Sozialversicherungssysteme und Steuersätze in den Mitgliedstaaten machen die Mobilität weniger attraktiv. Mobile Personen müssen oft Beiträge für Leistungen bezahlen, die sie nicht in Anspruch nehmen können, und bekommen auch keine Entschädigung dafür. Dies gilt z.B. für Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. In einigen Ländern gibt es spezielle Pensionssysteme für Staatsbeamte, in denen es Einschränkungen gibt, die es schwierig machen, ohne Verluste in ein anderes Land oder in die Privatwirtschaft zu wechseln. Staatsangehörige dritter Länder, die das Land nach Ablauf der vorgesehenen Frist verlassen müssen, verlieren ihre Pensionsbeiträge, wenn es kein entsprechendes bilaterales Sozialversicherungsabkommen gibt. Es fehlen auch bilaterale Steuervereinbarungen mit einigen betroffenen Ländern, vor allem Ländern außerhalb der EU, was die Gefahr einer doppelten Besteuerung mit sich bringt. Ebenso besteht infolge einer unterschiedlichen Behandlung von Pensionsbeiträgen und -leistungen die Gefahr einer doppelten Besteuerung der Pensionen.

- Rechte am geistigen Eigentum: Dieser Aspekt gilt vor allem bei der sektorübergreifenden Mobilität allgemein als komplexe Materie und potentielles Hindernis.

- Einstellungsbedingungen und -verfahren: Stellen in der Forschung werden oft immer noch nicht international ausgeschrieben, die Bewerbungsfristen sind zu kurz, und es gibt Schwierigkeiten bezüglich der Anerkennung von Diplomen anderer Länder. Bei Stellen im öffentlichen Sektor werden Forscher noch immer mit Beschränkungen konfrontiert, da der Beamtenstatus an bestimmte Voraussetzungen, z.B. sprachlicher Art, gebunden ist.

- Familie: Auch auf den familiären Aspekt muss stärker Rücksicht genommen werden, da Forscher normalerweise je nach Aufenthaltsdauer entweder mit ihrer Familie übersiedeln oder mit dieser in engem Kontakt bleiben, wenn diese in der Heimat bleibt. Ungünstigere Bedingungen bezüglich Mutterschaftsurlaub und -leistungen oder ungenügende Kinderbetreuungsmöglichkeiten können z.B. junge Forscher und Forscherinnen davon abhalten, ins Ausland zu gehen. Besondere Aufmerksamkeit sollte in diesem Zusammenhang auch dem Problem der doppelten Karriere geschenkt werden: Es ist für den Partner oft schwer, im neuen Land einen Arbeitsplatz zu finden oder Urlaub von seinem bzw. ihrem derzeitigen Arbeitgeber zu bekommen.

- Geschlecht: Schließlich muss bei der Frage der Mobilität auch dem Geschlechterproblem verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Wie aus dem ETAN-Bericht über Frauen und Wissenschaft hervorgeht, treffen Forscherinnen bei ihrem beruflichen Aufstieg noch immer erheblich größere Hindernisse an als Männer. Spezifische Hindernisse aufgrund der in den Mobilitätssystemen vorgesehenen Strukturen, Verfahren und Kriterien müssen beseitigt werden, damit auch Wissenschaftlerinnen mobil sein können.

4. Aktionen

Im Rahmen der Umsetzung ihrer Strategie zur Schaffung eines günstigeren Umfelds für die Mobilität der Forscher möchte die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zwei Arten von Aktionen durchführen:

- Mit der ersten Art ist beabsichtigt, die notwendige Dynamik für die Schaffung und Weiterentwicklung eines günstigen Umfelds zu erzeugen, in dem Forscher während ihrer gesamten Laufbahn mobil sein können;

- die zweite Art von Aktionen betrifft finanzielle Maßnahmen, um eine kritische Masse an innerhalb des europäischen Forschungsraums mobilen Forschern zu erreichen.

Aus den in Abschnitt 1 genannten Gründen werden die Beitrittsländer voll in diese vorgeschlagenen Initiativen integriert werden.

Die Finanzierung der in diesem Kapitel beschriebenen Aktionen wird vollständig durch das Fünfte Rahmenprogramm für Forschung (1998-2002) und den Vorschlag für das neue Rahmenprogramm (2002-2006) gesichert.

4.1. Aktionen zur Erzeugung einer Dynamik zur Verbesserung des Umfelds für mobile Forscher

Diese erste Art von Aktionen ist mittelfristig angelegt, ihr Ziel ist es, das praktische Umfeld für Forscher in Europa zu verbessern und eine Dynamik zu erzeugen, die die notwendigen Bedingungen für eine effektivere Mobilität schafft. Diese Aktionen sollen so angelegt werden, dass sich Synergien mit anderen Initiativen der Kommission entwickeln, insbesondere mit den Maßnahmen, die in der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, jungen Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern, im Aktionsplan ,Mobilität" und in der Mitteilung über die neuen europäischen Arbeitsmärkte beschrieben wurden.

4.1.1. Verbesserung der Informationen über Mobilität

Die Kommission wird eine Reihe von Sofortmaßnahmen starten, um den Forschern einen besseren Überblick über die Möglichkeiten für Mobilität in Europa zu geben und sie zu ermutigen, das Unternehmen Mobilität zu wagen. Gemäß den Empfehlungen der hochrangigen Sachverständigengruppe sind diese Maßnahmen darauf ausgerichtet, einen allgemeinen Rahmen zu schaffen, in dem sich die Mobilitätsstrategie entwickeln kann.

Informationen für Forscher und bessere Bekanntmachung freier Stellen: Die Kommission schlägt die Einrichtung eines Internetportals vor, das einen gemeinsamen Eingang zu Web-Seiten einzelner Länder und der Kommission bildet und so den Forschern Informationen auf nationaler und Kommissionsebene bietet. In diesem Sinne wird die Kommission die Mitgliedstaaten ersuchen, umfassende nationale Web-Seiten für Forscher aus der EU und aus Drittländern zu erstellen, die Einzelheiten über die nationalen Vorschriften und Verfahren, praktische Informationen, Verzeichnisse freier Stellen und Angaben über Finanzierungsmöglichkeiten enthalten. Diese Web-Seiten sollen insbesondere auch Verweise auf Finanzierungsmöglichkeiten für Forscher bieten, die ins Ausland gehen oder in ihr Heimatland zurückkehren möchten. Bei der Umsetzung dieser Initiative berücksichtigt die Kommission in entsprechendem Maß die laufenden Arbeiten zur Entwicklung einer zentralen europäischen Web-Seite für Informationen über die Mobilität im Kontext der neuen europäischen Arbeitsmärkte und zur Erstellung einer europaweiten Job- und Ausbildungs-Datenbank [21]. Im Rahmen dieser Initiative wird die Kommission auch alle Regionen, insbesondere die benachteiligten, ersuchen, dafür zu sorgen, dass offene Stellen umfassend über gemeinschaftliche und nationale Web-Seiten ausgeschrieben werden. Für Akteure der benachteiligten Regionen im Bereich Forschung ist es von größter Wichtigkeit, dass auf regionale Vorteile und Besonderheiten hingewiesen wird, um Forscher in die Region holen zu können.

[21] In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Stockholm heißt es in diesem Zusammenhang: ,Im Hinblick darauf wird die Kommission vor Jahresende mit den nationalen und anderen in Betracht kommenden Akteuren untersuchen, inwieweit die Möglichkeit besteht, eine zentrale europäische Web-Seite für Informationen über die Mobilität einzurichten."

Statistik: Um die oben beschriebenen Maßnahmen durchführen zu können, plant die Kommission, in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Statistikämtern und/oder den Statistikabteilungen der Forschungsministerien die Erhebung von statistischen Daten erheblich zu verbessern, so dass diese zuverlässiger und umfassender werden, sowie Studien über die Mobilität der Forscher durchzuführen, wobei insbesondere die Geschlechterdimension berücksichtigt werden soll. Den Anfang sollen Sondierungsinitiativen bilden; das Endziel ist die Erzeugung einer Dynamik, die sich befluegelnd auf die umfassende Mobilitätsstrategie auswirkt.

4.1.2. Verbesserung der praktischen Unterstützung der Forscher

Mobilitätszentren: Die Kommission wird die Schaffung von Mobilitätszentren vorschlagen, die in- und ausländische Forscher in rechtlichen und administrativen Angelegenheiten unterstützen und Schulungsmöglichkeiten für Beamte bieten sollen, die mit Mobilität insbesondere im Hochschulbereich zu tun haben. Unter anderem sollen die Mobilitätszentren praktische Informationen über Wohnmöglichkeiten, Kinderbetreuung oder Schulen für die Kinder bieten und den begleitenden Partner bei der Arbeitssuche beraten. Die Zentren sollen kein Ersatz für bisherige Strukturen sein, sondern die notwendigen Mittel für eine bessere Zusammenarbeit und Vernetzung bestehender und neu geschaffenen Strukturen zur Verfügung stellen [22].

[22] Bei der Umsetzung dieser Initiative wird besonderes Augenmerk auf die Maßnahmen 1f der Empfehlung über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, jungen Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern sowie auf die Maßnahmen 111 und 113 des Aktionsplans ,Mobilität" gelegt.

Ombudsmänner/frauen: Neben der Schaffung der Mobilitätszentren beabsichtigt die Kommission auch die Errichtung eines Netzes nationaler Ombudsmänner/frauen, die praktische Beschwerden der Forscher bearbeiten sollen.

Einstellungsverfahren: Die Kommission wird die Mitgliedstaaten, die Regionen und andere Akteure des Forschungsbereichs (Universitäten/Hochschulen, Forschungszentren usw.) dazu auffordern, dafür zu sorgen, dass Stellen in der Forschung verstärkt international ausgeschrieben werden. Es sollen Vorschläge zur Beseitigung von Hindernissen gemacht werden, die ausländische Forscher daran hindern, an Auswahl- und Bewertungsausschüssen teilzunehmen. Da in einigen Mitgliedstaaten einschlägige Versuche erfolgreich verlaufen sind, wird die Kommission vorschlagen, eine Mindestquote an ausländischen Forschern in einen derartigen Ausschuss aufzunehmen und dort auch für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern zu sorgen. Bei der Umsetzung dieser Maßnahme sollen Synergien mit in diesem Bereich bereits bestehenden Netzen, wie z.B. EURES, entwickelt werden.

4.1.3. Qualitative Aspekte

Interministerielle Treffen zum Thema Mobilität: Die Kommission wird gegebenenfalls die Mitgliedstaaten ersuchen, interministerielle Treffen abzuhalten, bei denen über bestehende Hindernisse diskutiert wird, die für den europäischen Forschungsraum von Belang sind. Diese Treffen sollen dazu beitragen, den Betroffenen bewusst zu machen, wie wichtig die Entwicklung integrierter Strategien zur Förderung der Mobilität der Forscher durch Zusammenarbeit mit geeigneten Strukturen auf nationaler oder regionaler Ebene ist. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Treffen wird die Kommission interessierte Mitgliedstaaten bei der Organisation allgemeiner hochrangiger Treffen zu Forschungsfragen auf nationaler Ebene unterstützen.

Austausch vorbildlicher Praktiken: Gemäß den Empfehlungen der hochrangigen Sachverständigengruppe wird die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Reihe von Workshops zum Austausch vorbildlicher Praktiken und zu Themen von allgemeinem Interesse veranstalten. Das französische Visumverfahren für Wissenschaftler, das von der hochrangigen Sachverständigengruppe besonders gewürdigt wurde, könnte ein mögliches Thema für den ersten Workshop sein.

Benchmarking: Um die Entwicklung von Möglichkeiten zur Mobilität zu fördern, wird ein Leistungsvergleich bei Mobilitätsfragen durchgeführt. Gestützt auf vorbereitende Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Austausch vorbildlicher Praktiken wird sich die Initiative auf die Verbesserung von Mobilitätsmöglichkeiten konzentrieren (z.B. Qualitätscharta) und Mobilitätsmechanismen auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene unterstützen. In diesem Zusammenhang könnte auch die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, gemeinsame Maßstäbe für die Verbesserung der beruflichen Situation der Forscher auf europäischer Ebene, z.B. durch verstärkte administrative Zusammenarbeit, festzulegen. Bei der Umsetzung dieser Initiative wird auch in vollem Maß der Arbeit der Hochrangigen Gruppe für Benchmarking Rechnung getragen, die vom Europäischen Rat anlässlich der Tagung von Lissabon am 23. und 24. März 2000 eingesetzt wurde. Die Kommission beabsichtigt, die Ergebnisse dieses Leistungsvergleichs zu veröffentlichen und umfassend zu verbreiten.

,Qualitätscharta": Schließlich wird die Kommission auf der Grundlage der Ergebnisse der vergleichenden Bewertung eine ,Qualitätscharta" für die Aufnahme ausländischer Forscher ausarbeiten. Diese Charta soll sicherstellen, dass ausländische Forscher von den betroffenen Einrichtungen ein Mindestmaß an Unterstützung bekommen. Diese Unterstützung umfasst Hilfe bei der Integration in das berufliche und soziale Umfeld des Gastlandes, wozu auch Beratung bei Fragen der Besteuerung und des geistigen Eigentumsrechts gehört. Damit sollen Gastgebereinrichtungen dazu ermuntert werden, mehr Verantwortung für ihr ausländisches Personal und ihre Gastforscher zu übernehmen [23].

[23] Bei der Umsetzung dieser Aktion wird die Maßnahme 321 des Aktionsplans für Mobilität entsprechend berücksichtigt.

4.1.4. Rechtliche Verbesserungen

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, soziale Sicherheit und Besteuerung: Die Kommission hat bereits eine Reihe von Schritten zur Verbesserung Rechtslage unternommen, die im Zusammenhang mit der über den spezifischen Forschungsbereich hinausgehenden Mobilität steht. Bei der Vorbereitung und Diskussion dieser Maßnahmen müssen die Kommission, die Mitgliedstaaten und das Parlament jedoch dafür sorgen, dass die besondere Situation der Forscher ausreichend berücksichtigt wird. Derzeit befindet sich unter anderem ein Vorschlag für eine Richtlinie zur Familienzusammenführung [24] in Diskussion; andere geplante Maßnahmen umfassen einen Vorschlag für eine Richtlinie zum Status von Staatsangehörigen dritter Länder, die sich langfristig in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen haben, und eine Reihe von Vorschlägen zur weiteren Erleichterung der Freizügigkeit von EU-Bürgern. Neben diesen allgemeinen Maßnahmen wird die Kommission die Möglichkeit zur Schaffung einer ,EG-Forscherpasses", d.h. eines Wissenschaftlervisums, untersuchen, mit der Forscher aus Drittländern leichter in die EU kommen könnten, vor allem wenn sie an öffentlich finanzierten Forschungsarbeiten teilnehmen. Dies würde es ausländischen Forschern auch ermöglichen, sich frei innerhalb der EU zu bewegen, sobald sie einmal eine Aufenthaltserlaubnis für einen Mitgliedstaat erhalten haben. Was die soziale Sicherheit betrifft, so unterstützte der Stockholmer Rat vom 23. und 24. März 2001 den Vorschlag der Kommission, die Verordnung 1408/71 [25] zu vereinfachen, wodurch die Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten auch für Staatsangehörige dritter Länder gelten würde, die sich legal in der Europäischen Union aufhalten. Bezüglich des Rechts auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung würde dies bedeuten, dass die Zeit, die im Ausland zur Arbeitssuche verbracht werden darf, von drei auf sechs Monate ausgedehnt wird. Die Kommission wird bis Ende 2001 einen Vorschlag für die Übertragbarkeit der Ansprüche auf Zusatzpensionen vorlegen [26]. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten auch dazu auffordern, weiterhin mit Nicht-EU-Staaten bilaterale Vereinbarungen im Bereich der sozialen Sicherheit abzuschließen. Die Mitgliedstaaten werden auch dazu ermuntert, das Netz der bilateralen Steuervereinbarungen [27] zu vervollständigen, um alle am Rahmenprogramm teilnehmenden Länder einzuschließen.

[24] Geänderter Vorschlag der Kommission, KOM(2000) 624.

[25] Vorschlag der Kommission, KOM(1998) 779 endg. und ABl. C 38, 12.2.1999, S. 10.

[26] Das Problem der grenzübergreifenden Pensionssysteme wurde bereits im Dokument KOM(2001) 214 endg., nämlich der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Beseitigung der steuerlichen Hemmnisse für die grenzübergreifende betriebliche Altersversorgung behandelt. In den Schlussfolgerungen heißt es, die Kommission ersuche den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss, ,die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung der unangemessenen Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die die unterschiedliche Besteuerung der Altersversorgungssysteme in den Mitgliedstaaten, und im besonderen die Doppelbesteuerung, verursacht, zu prüfen."

[27] Siehe auch die auf diesem Gebiet bereits geleistete Arbeit, die im Dokument SEK(1992) 1118 endg. beschrieben ist, nämlich der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament auf der Basis der Schlussfolgerungen des Sachverständigenausschusses unter dem Vorsitz von Herrn RUDING über die Leitlinien zur Unternehmensbesteuerung im Rahmen der Vertiefung des Binnenmarktes. In Absatz 34 der Mitteilung heißt es, die Kommission stimme auch den Empfehlungen über bilaterale Steuerverträge zu. Dies gelte sowohl für die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, das Netz der Verträge mit der Gemeinschaft zu vervollständigen und ihren Geltungsbereich auszuweiten, als auch für die Definition einer gemeinsamen Politik bezüglich der Vereinbarungen mit Nicht-Mitgliedstaaten über die doppelte Besteuerung.

4.2. Aktionen zur Bereitstellung ausreichender finanzieller Unterstützung zum Erreichen einer kritischen Masse von mobilen Forschern in Europa

Die Schaffung eines günstigen Umfelds für die Mobilität der Forscher ist notwendig, aber für sich allein nicht immer ausreichend. Sie muss durch ein System finanzieller Anreize auf lokaler, regionaler, nationaler oder gemeinschaftlicher Ebene ergänzt werden, das auf die verschiedenen Karrierephasen und Formen der Mobilität sowie die Merkmale der betroffenen Länder und Forscher zugeschnitten ist.

Was die Gestaltung dieser Anreize betrifft, so ist es von enormer Wichtigkeit, dass die finanziellen Mechanismen über die bloße Gewährung von Stipendien hinausgehen. Auch Fragen wie die Rückkehr und Wiedereingliederung von Forschern nach bzw. in Europa, die Situation der Familien und finanzielle Entschädigungen für Hindernisse im Zusammenhang mit Mobilität müssen dabei systematisch berücksichtigt werden.

Gleichzeitig ist der Gesamterfolg der Strategie eng mit der Öffnung der nationalen Programme für Staatsangehörige anderer Länder verknüpft.

In diesem Sinne hat die Kommission in ihrem Vorschlag für ein neues Rahmenprogramm im Bereich der Forschung (2002-2006) [28] bisher nicht dagewesene Anstrengungen zur Stärkung der Dimension ,Humanressourcen" in der Forschung vorgesehen, wobei insbesondere der Wert der Mobilität betont wird.

[28] Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das mehrjährige Rahmenprogramm 2002-2006 der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums, KOM(2001) 94 endg./2 vom 1. März 2001.

Bei der Ausarbeitung ihres Vorschlags hatte die Kommission folgende Ziele vor Augen:

- Öffnung und Ausweitung der bestehenden Instrumente, um Forscher dazu zu ermuntern, während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn ungeachtet ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer Erfahrung oder ihres Herkunftslandes mobil zu sein. Dadurch soll die Ausbildung durch und für die Forschung, der Wissenstransfer, die Vernetzung von Leistungszentren und die optimale Nutzung von Forschungsinfrastrukturen auf höchstem Niveau in der gesamten EU gefördert werden;

- erhebliche Vermehrung und Diversifizierung der verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten, um durch die Bereitstellung globaler Instrumente eine dynamische Perspektive für Forscher in Europa zu schaffen. In diesem Zusammenhang wurde besonderes Augenmerk auf die Entwicklung globaler Instrumente gelegt, um den Zugang zur Forscherlaufbahn zu erleichtern;

- die Einführung systematischer Mechanismen zur Rückkehr und beruflichen Eingliederung oder Wiedereingliederung von Forschern nach bzw. in Europa, insbesondere von solchen, die sich in anderen Teilen der Welt niedergelassen haben [29];

[29] Besondere Aufmerksamkeit soll in diesem Zusammenhang Forschern zukommen, die in benachteiligte Regionen der Union zurückkehren. Im Fall von neuen Wirtschaftszweigen und Entwicklungsländern könnte dieses System Vorkehrungen umfassen, die die Forscher bei der Rückkehr in ihr Herkunftsland unterstützen.

- Stimulierung und Förderung von Spitzenleistungen der europäischen Forschung durch finanzielle Anreize, um verstärkt Aufmerksamkeit auf sie zu ziehen und sie attraktiver zu machen. Ziel dieser Maßnahmen ist es insbesondere europäische Forschungsteams, vor allem in neuen und/oder zukünftigen Forschungsgebieten, zu fördern und auf die persönlichen Leistungen von europäischen Forschern hinzuweisen, um ihre weitere Entwicklung zu unterstützen und ihnen internationale Anerkennung zu verschaffen;

- offenerer und systematischerer Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für Forscher aus Drittländern sowie für europäische Forscher, die im Ausland Erfahrung sammeln wollen;

- und schließlich soll durch geeignete Mechanismen dafür gesorgt werden, dass nationale und regionale Mobilitätsprogramme, die Forschern aus anderen europäischen Ländern offenstehen, breiteren Zugang zur Finanzierung haben. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten ersucht, die Finanzierung von Forschungsprojekten stärker von Mobilitätsaspekten abhängig zu machen, indem die grenzüberschreitende und sektorübergreifende Mobilität bei der Festlegung von Auswahlkriterien und Beförderungssystemen systematischer berücksichtigt wird.

5. Bewertung der politischen Massnahmen

Zur Umsetzung und Überwachung der oben beschriebenen Aktionen beabsichtigt die Kommission, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einen Anzeiger zu erstellen, mit dem die Fortschritte bei der Durchführung dieser Aktionen auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene verfolgt werden können. Diese Initiative steht in engem Zusammenhang mit der in Abschnitt 4 beschriebenen vergleichenden Bewertung. Im allgemeinen wird die Kommission die Durchführung der Aktionen gemäß Abschnitt 4 überwachen und die Berichte über die Fortschritte bei der Umsetzung der vorliegenden Mobilitätsstrategie im EFR weit verbreiten. Dieser jährlich aktualisierte Anzeiger wird es ermöglichen, die Fortschritte bei den von der vorliegenden Mitteilung initiierten Aktionen zu überprüfen und festzustellen, ob möglicherweise weitere Maßnahmen der Gemeinschaft notwendig sind.