52001DC0104

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen - Umsetzung der sozialpolitischen Agenda - Übersichtstabelle /* KOM/2001/0104 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UMSETZUNG DER SOZIALPOLITISCHEN AGENDA - ÜBERSICHTSTABELLE

1. Einführung

Der Europäische Rat von Nizza hat die Sozialpolitische Agenda bis 2005 genehmigt. Er forderte die Kommission auf, jährlich eine Übersichtstabelle vorzulegen, in der die Fortschritte bei der Umsetzung der Agenda niedergelegt werden sollen. Ein erster derartiger Bericht soll dem Gipfel von Stockholm unterbreitet werden.

Die Sozialpolitische Agenda beruht auf der Mitteilung der Kommission vom 28. Juni 2000 [1]. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen haben ihre Stellungnahme am 19. Oktober 2000 [2] bzw. am 13. Dezember 2000 [3] angenommen. Das EP hat seine Entschließung am 25. Oktober gefasst und die Minister für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten stimmten einem Beitrag des Rates am 28. November zu. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat forderten die Kommission auf, eine Übersichtstabelle vorzulegen, auf der Fortschritte bei der Umsetzung der Agenda verfolgt werden können. Sozialpartner und Nichtregierungsorganisationen sind bei diesem Prozess uneingeschränkt einbezogen worden; ihre Beiträge haben sich in den Standpunkten der Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates niedergeschlagen. Die Sozialpolitische Agenda wurde von den Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfel von Nizza genehmigt.

[1] KOM(2000)379: Sozialpolitische Agenda.

[2] CES/2000/1189: Sozialpolitische Agenda.

[3] CDR/2000/300/: Sozialpolitische Agenda.

Die Sozialpolitische Agenda bietet einen geschlossenen Rahmen für neue Initiativen. Diese ergeben sich nicht nur aus dem Vertrag von Amsterdam, ihnen kommt auch eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der in Lissabon im März 2000 abgesprochenen Reformvorhaben zu.

Auf dem Lissabonner Gipfel wurde ein sehr ehrgeiziges, aber doch realistisches strategisches Ziel gesetzt, nämlich das, die Union bis zum Jahr 2010 ,zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen."

Dazu ist eine Agenda der wirtschaftlichen und sozialen Erneuerung erforderlich, wie in den strategischen Zielen der Kommission für den Zeitraum 2000 - 2005 skizziert. Der Europäische Rat von Lissabon verwies auf die Annahme einer Sozialpolitischen Agenda, um die Verpflichtung aller Mitgliedstaaten, europäischen Institutionen und sonstigen Akteure auf die Modernisierung und Verbesserung des europäischen Sozialmodells festzuhalten.

Im Interesse einer leicht verständlichen Darstellung werden in der Übersichtstabelle die sechs Überschriften der Europäischen Sozialagenda beibehalten, wie sie sich als Anhang zu den Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rats von Nizza findet. Zusammengenommen ermöglichen sie eine klare Übersicht über die Erfordernisse des Augenblicks, was die Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze, der Sozialpolitik und der Arbeitsbeziehungen anbelangt.

2. Allgemeine Bewertung

Bei der Sozialpolitischen Agenda geht es um Reformen - insbesondere will man Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft gerecht werden. Ein solches Eingehen auf Menschen und Unternehmen zielt darauf ab, gleichzeitig Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit wie auch Solidarität und soziale Gerechtigkeit zu stärken.

Wenn eine erste Übersichtstabelle für den Gipfel von Stockholm einige wenige Monate nach der Genehmigung der Agenda in Nizza vorgelegt wird, bedeutet dies, dass eine Reihe von Initiativen gerade erst angelaufen sind; andererseits geht manches bereits Erreiche auf Initiativen zurück, die vor der Sozialpolitischen Agenda eingeleitet wurden. Nun allerdings ist jede Umsetzung ein dynamischer Prozess, bei dem Altes mit Neuem verbunden wird und viele Akteure auf unterschiedlichen Ebenen einbezogen werden. Dieser Aspekt des Dynamischen und Flexiblen spiegelt sich somit in der Übersichtstabelle wider.

Die Tatsache, dass diese Übersichtstabelle in einer so frühen Phase aufgestellt wird, greift aber weder in der Form noch im Inhalt zukünftigen Tabellen vor, mit denen Fortschritte bei der Umsetzung der Sozialpolitischen Agenda verfolgt werden sollen.

Je weiter man fortschreitet, desto genauer kann und wird das Vorgehen aller relevanten Beteiligten dargestellt werden. Außerdem ist es ein untrennbarer Bestandteil der Agenda, dass Instrumente für eine genauere Überwachung, einschließlich der Qualitätsdimension, ausgearbeitet werden. Auf diesen Punkt muss bei zukünftigen Präsentationen der Übersichtstabelle stärker geachtet werden. In diesem Zusammenhang ist auf den jährlichen Synthesebericht zu verweisen, der für die Frühjahrstagung des Europäischen Rats ausgearbeitet wird. In diesem Bericht werden insbesondere die praktischen Ergebnisse von Maßnahmen hervorgehoben, die zur Verfolgung des strategischen Ziels von Lissabon und der spezifischen Zielsetzungen des Gesamtprogramms der wirtschaftlichen und sozialen Reformen durchgeführt worden sind.

Soll die Sozialpolitische Agenda wirksamen und dauerhaften Erfolg haben, so sind ein aktives Engagement aller Akteure, eine gut abgestimmte Interaktion aller Maßnahmen und die gegenseitige Ergänzung der entsprechenden Instrumente erforderlich. Europäische Institutionen, nationale Regierungen, regionale und lokale Stellen, Sozialpartner auf europäischer Ebene und innerhalb der Mitgliedstaaten, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen - alle sind ausdrücklich aufgefordert worden, sich ihrer Verantwortung bei der Umsetzung der Sozialpolitischen Agenda zu stellen.

Ein sofortiger Erfolg stellt sich nur dann ein, wenn alle Initiativen auf das strategische Gesamtziel ausgerichtet sind. Daher sollten wirtschafts-, beschäftigungs- und sozialpolitische Maßnahmen einander ergänzen. Aus diesem Grunde auch kommt nun der offenen Koordinierungsmethode, Rechtsetzungsmaßnahmen, dem sozialen Dialog, den Strukturfonds (insbesondere dem ESF) und entsprechenden Programmen große Bedeutung zu. Forschung, einschließlich derjeniger im Rahmen von EU-Forschungsprogrammen, ist ein wesentlicher Faktor in vielen Teilbereichen der Sozialpolitischen Agenda.

3. auf dem Weg zu mehr und besseren Arbeitsplätzen

In der Agenda werden Strategien eingefordert, mit denen eine erhebliche Steigerung der Beteiligung am Erwerbsleben ermutigt werden soll, die mit der vorrangigen politischen Priorität der Vollbeschäftigung übereinstimmt, die in Lissabon [4] vereinbart wurde; außerdem wird die Bedeutung besserer Arbeitsplätze unterstrichen. Dies alles trägt dazu bei, eine Gesellschaft zu entwickeln, die eher den persönlichen Entscheidungen der Menschen entspricht. Daher wird in der Agenda hervorgehoben, dass die Qualität der Arbeitsplätze verbessert werden muss, wie auch die Qualität der Sozialpolitik und die Qualität der Arbeitsbeziehungen.

[4] Auf dem Europäischen Rat von Lissabon wurde als Endziel festgelegt, bis 2010 eine Beschäftigungsquote von 70% und eine Steigerung der Beschäftigungsquote von Frauen auf 60% zu erreichen.

Fortschritte wurden in beiderlei Hinsicht erzielt, und zwar als Ergebnis des Beschäftigungspakets, in dem der ,Gemeinsame Beschäftigungsbericht 2000" [5], die ,Empfehlung des Rates zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten" [6] und die ,Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2001" [7]enthalten waren. Die beschäftigungspolitischen Leitlinien für 2001 nehmen die in Lissabon im Rahmen der strategischen Initiativen niedergelegten Zielsetzungen auf. Eine vorbereitende Debatte über die Evaluierung der Auswirkungen auf die Beschäftigungsstrategie für 2002 ist in die Wege geleitet worden.

[5] KOM(2000)551: Gemeinsamer Beschäftigungsbericht 2000.

[6] KOM(2000)549: Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten.

[7] KOM(2000)548: Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2001.

Die Sozialpartner gaben ihrer Unterstützung für das strategische Ziel des Lissabonner Gipfels in einer gemeinsamen Erklärung Ausdruck, die am 15. Juni 2000 verabschiedet wurde. Am 21. November 2000 verabschiedeten sie eine gemeinsame Erklärung, in der sie dazu aufforderten, eine jährliche Zusammenkunft mit den Sozialpartnern vor jeder Frühjahrstagung des Europäischen Rates abzuhalten. Dies soll dazu dienen, Fortschritte bei der Verfolgung der Strategie von Lissabon für Wirtschaftswachstum und Vollbeschäftigung zu bewerten und ihren Beitrag dazu zu leisten.

Der Besitzstand der Beschäftigungsstrategie ist auf den positiven Beitrag der offenen Koordinierungsmethode zurückzuführen. Mit auf europäischer Ebene vereinbarten Leitlinien wird eine allgemeine Ausrichtung vorgegeben. Die Mitgliedstaaten übernehmen diese in ihre Politikgestaltung, die in den nationalen Aktionsplänen zum Ausdruck kommt, und zwar unter voller Beachtung der innerhalb der EU gegebenen vielfältigen Bedingungen. Eine Peer-Group-Bewertung auf EU-Ebene verstärkt die Dynamik und die Verpflichtung auf einen echten Wandel. Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik sollten in diesem Kontext das Fundament bilden, das die Maßnahmen zur Realisierung der Einzelziele der beschäftigungspolitischen Leitlinien trägt und ergänzt.

Der makroökonomische Dialog, bei dem Vertreter des Rates, der Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Sozialpartner zusammentreffen, spielt eine wichtige Rolle; dies geschieht durch gegenseitige Information der Schlüsselakteure über ihre jeweiligen Ziele und Anliegen im Hinblick auf die Rolle der makroökonomischen Politik bei der Unterstützung von Strukturreformen und der Beschäftigungsförderung.

Das wichtigste Finanzinstrument zur Unterstützung der europäischen Beschäftigungsstrategie ist der Europäische Sozialfonds. Die Programmplanungsdokumente für 2000- 2006 sind fertig gestellt und von der Kommission genehmigt worden. Bei dem ESF handelt es sich um ein hilfreiches Werkzeug, um nationale und regionale Maßnahmen an EU-Maßnahmen anzunähern. In der Mitteilung der Kommission ,Unterstützung der europäischen Beschäftigungsstrategie durch den Europäischen Sozialfonds" [8] wird skizziert, wie man mit Hilfe von Investitionen in Menschen in Höhe von 60 Milliarden Euro im Zeitraum 2000-2006 die Arbeitsmärkte in der EU in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen der Union modernisieren und reformieren will.

[8] KOM(2001)016: Unterstützung der europäischen Beschäftigungsstrategie durch den Europäischen Sozialfonds.

EQUAL, die Gemeinschaftsinitiative für internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt ist hier ebenfalls von großer Bedeutung. Darüber hinaus hat die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zum Thema ,Gemeinschaftliche Anreizmaßnahmen zur Beschäftigungsförderung" [9], angenommen, um weiteren einschlägigen Arbeiten eine finanzielle Grundlage zu geben.

[9] KOM(2000)459: Gemeinschaftliche Anreizmaßnahmen zur Beschäftigungsförderung.

Will man Vollbeschäftigung erreichen und die Qualität der Arbeitsplätze verbessern, so müssen zahlreiche Akteure auf unterschiedlichen Ebenen sich engagieren und beteiligen. In der Mitteilung zum Thema ,Die Beschäftigung vor Ort fördern - Eine lokale Dimension für die europäische Beschäftigungsstrategie" [10] wird die Frage angegangen, wie sich hier Fortschritte erreichen lassen.

[10] KOM(2000)196: Die Beschäftigung vor Ort fördern - Eine lokale Dimension für die europäische Beschäftigungsstrategie.

Die Mobilität fördern

Grundlage für einen europäischen Arbeitsmarkt ist die Mobilität der Arbeitnehmer und das dazugehörige Regelwerk zu deren Förderung.

Im Hinblick auf Fragen der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes wurden einige Fortschritte erreicht, insbesondere bei der Vereinfachung und Überarbeitung der Verordnung 1408/71 sowie auch bei verschiedenen Änderungen an dieser Verordnung. Außerdem hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Tätigkeiten von Einrichtungen zur betrieblichen Altersversorgung [11] angenommen. Nach der Verabschiedung vom Rat und vom Europäischen Parlament sollte diese Richtlinie die Mobilität fördern, denn die darin enthaltenen Bestimmungen machen es möglich, im selben Pensionsfonds zu bleiben, wie dies bei der Entsendung von Arbeitnehmern bereits der Fall ist.

[11] KOM(2000)507: Vorschlag für eine Richtlinie über die Tätigkeiten von Einrichtungen zur betrieblichen Altersversorgung.

Den Übergang zur wissensbasierten Wirtschaft erleichtern

In der Mitteilung ,Strategien für Beschäftigung in der Informationsgesellschaft" [12] wurden konkrete Lösungen für Probleme vorgeschlagen wie Deckung des Bedarfs an neuen, in der wissensbasierten Wirtschaft benötigten Qualifikationen. Man setzte sich auch mit der Notwendigkeit auseinander, eine sich vergrößernde ,digitale Lücke" zwischen denen, die Zugang zur wissensbasierten Gesellschaft haben, und denen, die diesen nicht haben, zu schließen.

[12] KOM(2000)048: Strategien für Beschäftigung in der Informationsgesellschaft.

Im Zuge der Nacharbeiten zur Überwachung des Fortschritts ist ein Benchmark-Bericht fertig gestellt worden; in diesem werden Zahlenangaben der Mitgliedstaaten zu Themen aufgeführt wie Anzahl der Computer in Schulen, Lehrerausbildung, IKT-Qualifikationsniveau der Arbeitskräfte, Telearbeit und Zugang der Öffentlichkeit zum Internet. Darüber hinaus wurden die beschäftigungspolitischen Leitlinien so überarbeitet, dass spezifische Ziele für Mitgliedstaaten und Sozialpartner in Bereichen aufgenommen wurden wie Unterricht (Schulen, Lehrer), Arbeitskräfte (Qualifikationen, Telearbeit, Arbeitsorganisation) und Gleichstellung (Frauen und Technologie). Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, bis 2010 die Zahl der 18- bis 24-Jährigen zu halbieren, die lediglich einen Sekundarabschluss haben und keine weiterführende Ausbildung absolvieren, ist ein entscheidender Faktor für den Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft.

4. Den Wandel in der Arbeitsumwelt mit Hilfe eines neuen Gleichgewichts von Flexibilität und Sicherheit vorwegnehmen und Nutzen

Dieser Bereich eignet sich besonders für Initiativen der Sozialpartner auf sektoraler und bereichsübergreifender Ebene.

Hier geht es auch um ein umfassendes Spektrum von Aktivitäten und nicht um eine große geschlossene Einheit wie bei der Beschäftigungsstrategie. Ein dermaßen zielgerichtetes Vorgehen, bei dem die unmittelbar Betroffenen direkt einbezogen werden, erleichtert allerdings spezifische Lösungen - Rechtsvorschriften, verbindliche Vereinbarungen oder sonstige erforderliche Vorkehrungen.

Bei einem wichtigen Streitpunkt - dem Statut der Europäischen Aktiengesellschaft - kam es in Nizza zu einem bemerkenswerten politischen Durchbruch. Eine förmliche Einigung über das Statut wurde auf der Ratsitzung unmittelbar nach dem Gipfel von Nizza erreicht und inzwischen ist das Europäische Parlament erneut mit der Frage befasst. Dadurch öffnen sich auch neue Perspektiven für eine Einigung über die Richtlinie zur Unterrichtung und Anhörung.

Der Rat und das Europäische Parlament vereinbarten, die Arbeitszeitrichtlinie von 1993 auf die meisten bisher ausgeschlossenen Bereiche und Aktivitäten auszudehnen. Von dieser Ausweitung werden etwa 5 Millionen Arbeitnehmer in den Sektoren Luftverkehr, Schienenverkehr, Straßenverkehr, See- und Binnenschifffahrt und Offshore-Sektor sowie Ärzte in der Ausbildung betroffen. Der Rat legt auch einen gemeinsamen Standpunkt zu einer Richtlinie über die Gestaltung der Arbeitszeit für im Sektor Straßenverkehr tätige mobile Arbeitnehmer und für selbstständig tätige Fahrer fest. Die Sozialpartner schlossen Vereinbarungen in der Zivilluftfahrt [13] über die Arbeitszeitorganisation für das fliegende Personal ab - diese wurden vom Rat als Richtlinie bestätigt. Die Sozialpartner im Telekommunikationssektor haben Leitlinien zur Telearbeit herausgegeben [14]. Im Handelssektor sprechen sie gegenwärtig über Telearbeit und über die Überalterung der Arbeitskräfte.

[13] KOM(2000)382: Von der Vereinigung Europäischer Fluggesellschaften (AEA), der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF), der European Cockpit Association (ECA), der European Regions Airline Association (ERA) und der International Air Carrier Association (IACA) geschlossene Europäische Vereinbarung über die Arbeitszeitorganisation für das fliegende Personal der Zivilluftfahrt.

[14] Unterzeichnet am 7. Februar.

Es kam im Rat zu einer politischen Einigung über einen gemeinsamen Standpunkt zu Richtlinienvorschlägen über Gerüste [15] und physikalische Einwirkungen (Schwingungen) [16] im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz.

[15] 1998/0327 (COD) und

[16] 1994/0449 (COD) und

Die Sozialpartner haben auch Anhörungen der ersten Phase über die Modernisierung und Verbesserung der Arbeitsbeziehungen abgeschlossen und Verhandlungen über Leiharbeit aufgenommen. Außerdem befassen sie sich mit Fragen im Zusammenhang mit der Telearbeit und haben eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die ausfindig machen soll, wie man den Zugang zum lebenslangen Lernen fördern und die Qualifikationen von Männern und Frauen weiter entwickeln kann. Desgleichen haben sie zur Einrichtung eines ,Europäischen Zentrums des Wandels" im Rahmen der Stiftung von Dublin beigetragen. Als Follow-Up zu den förmlichen Anhörungsrunden der Sozialpartner über Zahlungsunfähigkeit hat die Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Insolvenzrichtlinie vorgelegt [17].

[17] KOM(2000)832: Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.

Das Konzept der Verantwortung der Unternehmen erhielt einen neuen Anstoß durch die Unterzeichnung der freiwilligen Leitlinien für die Berichterstattung über die soziale Verantwortung der Unternehmen; die Unterzeichner waren Vertreter der Unternehmer und das für Beschäftigung und Soziales zuständige Kommissionsmitglied. Darüber hinaus wurden in dem Bereich Fußbekleidung und Leder sektorale Verhaltenskodizes über soziale Rechte angenommen [18], wodurch die bestehenden Kodizes für Textil und Bekleidung sowie Handel ergänzt wurden.

[18] November 2000.

5. Armut und jegliche Form von Ausgrenzung und Diskriminierung bekämpfen, um die soziale Eingliederung zu fördern

Die soziale Einbeziehung fördern

In der Sozialpolitischen Agenda ist von einem Ansatz auf europäischer Ebene zur Förderung der sozialen Einbeziehung die Rede. Mit einer solchen Vorgehensweise sollte es möglich sein, dem entgegenzuwirken, was der Gipfel von Lissabon als ,die unerträglich hohe Zahl der Menschen, die in der Union unterhalb der Armutsgrenze leben" bezeichnet hat.

Mit der Einrichtung des Sozialschutzausschusses (der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, die von der Kommission unterstützt werden) [19] - die inzwischen in dem Entwurf des Vertrags von Nizza niedergelegt ist [20] - ist nachweislich ein angemessenes Fundament für diese Vorgehensweise gelegt worden. Sie hat der vom Rat im Oktober für Einbeziehungsmaßnahmen genehmigten Strategie den Weg geebnet, wozu auch gehört, dass die Ziele festgelegt werden, die den nationalen Aktionsplänen (NAP) für die nächsten beiden Jahren zu Grunde liegen. Diese Pläne werden im Juni dieses Jahres vorgelegt. Damit werden Initiativen sämtlicher Mitgliedstaaten im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode ermöglicht, die eine umfassende Einbeziehungsstrategie entwickeln wollen, die den besonderen Bedürfnissen des jeweiligen Landes entspricht.

[19] KOM(2000)134: Einsetzung eines Sozialschutzausschusses.

[20] SN 533/00: Entwurf des Vertrags von Nizza.

Zur Ergänzung dieser Strategie hat die Kommission ein Programm zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung vorgeschlagen [21]. Mit diesem sollen vergleichbare Methoden zur Ermittlung von Armut festgelegt werden, die eine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten ermutigen sowie den Aufbau von Kapazitäten und die Vernetzung von NRO zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung unterstützen.

[21] KOM(2000)368: Auflage eines Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung.

NRO sind in die informellen Diskussionen im Rat sowie auch in die Vorbereitungsarbeit an dem Programm gegen Ausgrenzung einbezogen worden.

Diskriminierungen bekämpfen und Grundrechte verstärken

Dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verabschiedet wurde, in der in einem einzigen europäischen Dokument Grundrechte, wirtschaftliche und soziale Rechte zusammengeführt werden, ist eine bedeutsame Errungenschaft.

In dem Kampf gegen Diskriminierungen sind erhebliche Fortschritte erreicht worden. Zwei Richtlinien [22] [23], die der Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments in Rekordzeit einstimmig genehmigte, sind ein Beweis dafür, dass sämtliche Mitgliedstaaten auf rechtliche Rahmenbedingungen verpflichtet sind, die ein gemeinsames Mindestschutzniveau gegen Diskriminierungen bieten. Das Aktionsprogramm [24], das der Rat nach Anhörung des EP genehmigte, bietet finanzielle Anreize, um Rechtsvorschriften mit Maßnahmen zu ergänzen wie Sensibilisierungskampagnen, Informationsaustausch und Verbreitung vorbildlicher Verfahren in legislativen und nicht legislativen Bereichen. Der Kommission sind die Beiträge von NRO zur Vorbereitung des Pakets zur Bekämpfung von Diskriminierungen sehr zugute gekommen.

[22] KOM(1999)565:Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.

[23] KOM(1999)566:Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft.

[24] KOM(1999)567:Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen (2001-2006).

Eine Gruppe von Bürgern, die sich mit besonderen, schwer überwindlichen Hindernissen konfrontiert sehen, die einer Teilhabe an Wirtschaft und Gesellschaft entgegenstehen, sind Menschen mit Behinderungen. Die Mitteilung der Kommission ,Auf dem Weg zu einem Europa ohne Hindernisse für Menschen mit Behinderungen" [25] setzt sich mit der Frage auseinander, wie diese Hindernisse überwunden werden können. Im Mittelpunkt des Europäischen Tages der Behinderten standen Diskriminierungen bei der Beschäftigung. Die Arbeiten zu diesen Themen finden in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Behindertenforum statt.

[25] KOM(2000)284:Auf dem Weg zu einem Europa ohne Hindernisse für Menschen mit Behinderungen.

6. Den Sozialschutz modernisieren

Sozialschutzsysteme in der gesamten Europäischen Union sehen sich gemeinsamen Herausforderungen gegenüber. Daher wird die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten verstärkt, obwohl die Zuständigkeit für die Systeme eindeutig weiterhin bei den einzelnen Mitgliedstaaten liegt. Die Zusammenarbeit soll Reformen erleichtern und Systeme an Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft anpassen; dabei geht es darum, das doppelte Ziel der Solidarität und der sozialen Gerechtigkeit sowie auch einen aktiven Wohlfahrtsstaat zu gewährleisten, der auf Anreizen und Ermutigungen für eine hohe Beteiligung am Arbeitsmarkt beruht.

Die förmliche Einrichtung des Sozialschutzausschusses ist ein Meilenstein der europäischen Zusammenarbeit auf sozialem Gebiet. Dieser Ausschuss wird für die Mitgliedstaaten als Plattform des Austauschs von Informationen dienen, die das Fundament für die Modernisierung der Sozialschutzsysteme darstellen werden.

Strategiemäßig gesehen hat die Kommission eine Mitteilung über Renten [26] im Rahmen der konzertierten Sozialschutzstrategie angenommen. Dies dient auch als Anstoß für Arbeiten im Sozialschutzausschuss zur Aufnahme eines Denkprozesses, um die Zukunftssicherheit von Sozialschutzsystemen zu gewährleisten. Ein Statusbericht über den Sozialschutz und die Zukunftsfähigkeit von Rentensystemen - mit dem Beitrag des Ausschusses für Wirtschaftspolitik -, der vom Ausschuss auf Anfrage des Europäischen Rats von Lissabon zusammengestellt worden war, wurde auf der Tagung des Europäischen Rats in Nizza genehmigt. Außerdem hat die Kommission eine Mitteilung veröffentlicht mit dem Titel: Der Beitrag der öffentlichen Haushalte zu Wachstum und Beschäftigung: Verbesserung von Qualität und Nachhaltigkeit. [27]

[26] KOM(2000)622:Die Entwicklung des Sozialschutzes in Langzeitperspektive: zukunftssichere Renten.

[27] KOM(2000)846:Der Beitrag der öffentlichen Haushalte zu Wachstum und Beschäftigung: Verbesserung von Qualität und Nachhaltigkeit.

7. Die Gleichstellung von Männern und frauen fördern

Die Gleichstellung der Geschlechter ist im EG-Vertrag als wesentliche Zielsetzung und bedeutsamer Tätigkeitsbereich der Europäischen Gemeinschaft niedergelegt. Für den Zeitraum 2001 bis 2005 ist eine neue Rahmenstrategie festgelegt worden [28]. Dieser Strategie, die auf zwei Pfeilern ruht, nämlich der Einbeziehung der Chancengleichheit in sämtliche Politikbereiche und der Durchführung spezifischer Aktionen, ist eine wichtige Rolle bei der Reduzierung der geschlechtsspezifischen Ungleichheit in Wirtschaft und Gesellschaft allgemein zugedacht. Ergänzt wird diese Rahmenstrategie durch ein Programm [29], das vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments verabschiedet worden ist; es soll zur finanziellen Unterstützung von Sensibilisierungskampagnen, Datensammlungen und transnationalen Projekten dienen.

[28] KOM(2000)335:Für eine Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005).

[29] KOM(2000)335:Programm zur Unterstützung der Rahmenstrategie der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005).

Ein Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG [30], die die Gleichbehandlung von Männern und Frauen betrifft, ist ebenfalls von der Kommission angenommen worden. Mit diesem Richtlinienentwurf will man eine Definition der sexuellen Belästigung als einer illegalen Diskriminierung hinsichtlich des Geschlechts am Arbeitsplatz geben.

[30] KOM(2000)334:Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen.

Der Beratende Ausschuss für die Chancengleichheit, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten, der Sozialpartner und von Chancengleichheitsorganisationen sowie der Europäischen Frauenlobby zusammensetzt, hat bei der Fortführung konkreter Aktionen eine entscheidende Rolle gespielt.

Darüber hinaus hat der Rat im Zuge der Nacharbeiten zu der Frauenkonferenz von Peking Schlussfolgerungen über die Vereinbarkeit von Familie und Arbeitsleben angenommen.

8. Die sozialpolitischen Aspekte der Erweiterung und der Außenbeziehungen der Europäischen Union stärken

Die Erweiterung der Europäischen Union und ihre Außenbeziehungen sind in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung und eine Chance für Maßnahmen im Sozialbereich. Zusätzlich zu dem neuen Anstoß für die Erweiterungsverhandlungen sind wichtige konkrete Leistungen erbracht worden, um Beitrittsländern zur Gestaltung politischer Maßnahmen und zum Aufbau der Institutionen (öffentlicher Sektor, Sozialpartner, NRO) zu verhelfen, damit sie die EU-Initiativen im sozialen Bereich aufnehmen können. Ein Nachweis dafür ist die Unterzeichnung der so genannten Berichte über die gemeinsame Bewertung, die die Kommission bereits mit der Tschechischen Republik, Slowenien und Polen unterzeichnet hat [31]. Anfang 2001 wird mit der Unterzeichnung der Berichte mit Ungarn, Estland, Malta und Zypern gerechnet.

[31] 11. Mai 2000: Gemeinsame Bewertung der beschäftigungspolitischen Prioritäten der Tschechischen Republik.

Was die grundlegenden Arbeitsnormen betrifft, so hat die Kommission in ihrer Empfehlung vom 15. September den Mitgliedstaaten nahe gelegt, das IAO-Übereinkommen 182 zu ratifizieren - das Übereinkommen über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit.

9. Schlussfolgerungen

Obwohl wir erst am Anfang der Umsetzung der Sozialpolitischen Agenda stehen, sind bereits beträchtliche Fortschritte bei der Einsetzung konkreter politischer Maßnahmen erreicht worden.

Die vollständige Verwirklichung der Agenda hängt allerdings davon ab, dass sich alle Akteure voll ihrer Verantwortung bewusst werden und Aktivitäten aufnehmen, um ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, mehr und bessere Arbeitsplätze und einen stärkeren sozialen Zusammenhalt zu erreichen. Die Sozialpartner haben den Schlüssel zum Erfolg in der Hand. Es kommt darauf an, dass sie diesen benutzen, um auf den Gebieten, auf denen sie kompetent sind, echte Fortschritte zu erreichen.