52001DC0069

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen über die Umsetzung der Gemeinschaftsstrategie und des Aktionsplans zu erneuerbaren Energiequellen (1998 - 2000) /* KOM/2001/0069 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die Umsetzung der Gemeinschaftsstrategie und des Aktionsplans zu erneuerbaren Energiequellen (1998 - 2000)

INHALT

1. Einleitung

2. Reaktionen auf das Weissbuch

3. Die aktuelle Situation gemessen an den Zielsetzungen der Gemeinschaft

3.1. Anteil der erneuerbaren Energiequellen in der Gemeinschaft

3.1.1. Biomasse

3.1.2. Windenergie

3.1.3. Photovoltaik (Solarstrom)

3.1.4. Solarwärme (Solarheizung)

3.1.5. Wasserkraft

3.1.6. Erdwärme

3.2. Erneuerbare Energiequellen in den Mitgliedstaaten

3.3. Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten

4. Gesetzgeberische Massnahmen

4.1. Strom aus erneuerbaren Energiequellen

4.2. Steuer- und Finanzmaßnahmen

4.3. Eine neue Initiative zum Einsatz von Bioenergie im Verkehr sowie zur Wärme- und Stromerzeugung

4.4. Verbesserte Vorschriften im Gebäudebereich

4.5. Normierung

5. Einbindung in sonstige Massnahmen der Gemeinschaft

5.1. Umweltschutz

5.2. Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

5.3. Wettbewerb und staatliche Beihilfen

5.4. Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration

5.5. Regionalpolitik

5.6. Gemeinsame Agrarpolitik und ländliche Entwicklung

5.7. Auswärtige Beziehungen

6. Fördermassnahmen

6.1. Das ALTENER-Programm

6.2. Die AGORES-Datenbank

6.3. Sonstige Fördermaßnahmen

7. Die Kampagne für den Durchbruch

7.1. Anspruchsvolle Zielsetzungen für 2003

7.2. Partnerschaft für erneuerbare Energien

8. Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Zukunft

TABELLE 1

Energieproduktion aus erneuerbaren Energiequellen in der EU-15

TABELLE 2

Energieproduktion aus erneuerbaren Energiequellen in der EU-15 nach Sektoren

ABBILDUNG 3

Stromproduktion in TWh nach Sektoren (1997/1998)

ABBILDUNG 4

Prognosen Windenergie

TABELLE 5

Installierte Windenergiekapazität in MW

TABELLE 6

Neue Arbeitsplätze infolge der Zielsetzungen des Weißbuchs

ANHANG I

AKTIONSPLAN FÜR ERNEUERBARE ENERGIEQUELLEN 1998-2010

(einschließlich der seit Annahme des Weißbuchs durchgeführten Aktionen)

ANHANG II

Aktuelle Maßnahmen und Zielsetzungen in den Mitgliedstaaten und in Norwegen

ANHANG III

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

Im November 1997 nahm die Europäische Kommission die Mitteilung ,Energie für die Zukunft: erneuerbare Energieträger - Weißbuch für eine Gemeinschaftsstrategie und Aktionsplan" [1] an. Das Weißbuch zu erneuerbaren Energiequellen soll durch die Förderung erneuerbarer Energiequellen dazu beitragen, die allgemeinen energiepolitischen Zielsetzungen zu verwirklichen: Versorgungssicherheit, Umweltschutz und Wettbewerbsfähigkeit sowie Verbesserung und Stärkung des Umweltschutzes und einer nachhaltigen Entwicklung. Um diese Ziele zu erreichen, schlägt das Weißbuch eine Verdopplung des Anteils erneuerbarer Energiequellen (EE) am Bruttoinlandsenergieverbrauch der Europäischen Union mit einem indikativen Gemeinschaftsziel von 12 % bis 2010 vor. Außerdem enthält das Weißbuch einen umfassenden Strategie- und Aktionsplan, in dem die Mittel zur Umsetzung dieses Ziels dargestellt werden.

[1] KOM(97) 599 vom 26.11.1997 Energie für die Zukunft: erneuerbare Energieträger - Weißbuch für eine Gemeinschaftsstrategie und Aktionsplan

Im Weißbuch hat sich die Kommission verpflichtet, alle zwei Jahre eine Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vorzulegen, in der die in der Gemeinschaft und in den Mitgliedstaaten erzielten Fortschritte erläutert werden. Die Kommission sollte gegebenenfalls neue Leitlinien und/oder neue Aktionen empfehlen, wenn sich erneuerbare Energiequellen offenbar nicht in hinreichendem Maß durchsetzen.

Die erzielten Fortschritte hinsichtlich der Verbreitung erneuerbarer Energiequellen sind auch unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen in der EU-Strategie zur Bekämpfung des Klimawandels und in den Verpflichtungen der EU gemäß dem Kyoto-Protokoll zu analysieren. Die Zielsetzungen der EU bezüglich einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um 8 % im Zeitraum 2008-2012 bezogen auf den Stand von 1990 sind nur dann zu verwirklichen, wenn zusätzliche Anstrengungen unternommen werden. Erstens muss auf der Nachfrageseite eine Reduzierung des Bruttoinlandsverbrauchs stehen. Und zweitens müssen seitens der Versorger Energiequellen genutzt werden, die nur geringe Treibhausgasemissionen verursachen bzw. keinerlei Treibhausgase freisetzen (z.B. erneuerbare Energiequellen).

In diesem Zusammenhang möchte die Kommission auf der Grundlage des vor kurzem vorgelegten Grünbuchs zur Sicherheit der Energieversorgung [2] eine breitangelegte Debatte einleiten. Antriebsfeder dieses Grünbuchs ist die Feststellung, dass die Energieabhängigkeit der Europäischen Union in Zukunft weiter zunimmt. Die jüngste Verdreifachung des Rohöl-Weltmarktpreises hat uns in Erinnerung gerufen, welche Aktualität und welche Bedeutung Energiefragen für die europäische Wirtschaft haben. Die Sicherung der Versorgung zielt keineswegs darauf ab, ein Hoechstmaß an Energieautarkie zu erzielen oder die Abhängigkeit auf das geringstmögliche Niveau zu drosseln, sondern darauf, die mit dieser Abhängigkeit verbundenen Risiken zu mildern. So schwer es auch sein mag, das Problem der Energieabhängigkeit zu lösen, so sehr gebietet das im Vertrag über die Europäische Union verankerte Konzept der Versorgungssicherheit (Artikel 100) ein Nachdenken über die Diversifizierung der Energiequellen (nach Energieträgern und geografischen Zonen).

[2] KOM(2000) 769 endgültig Grünbuch "Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit"

Fortgesetzte Diskussionen zu Fragen der Nachhaltigkeit auf Gemeinschaftsebene und auf internationaler Ebene sind von herausragender Bedeutung für die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen (EE). Die Tatsache, dass erneuerbare Energiequellen zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen, wird weithin anerkannt.

Diese Mitteilung enthält den ersten Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Weißbuchs für eine Gemeinschaftsstrategie und einen Aktionsplan zu erneuerbaren Energiequellen. Eine aktualisierte Fassung des Aktionsplans ist dieser Mitteilung als Anhang I beigefügt.

2. Reaktionen auf das Weissbuch

Am 8. Juni 1998 hat der Rat eine Entschließung zu erneuerbaren Energiequellen [3] angenommen. In dieser Entschließung hat der Rat erklärt, dass eine nachhaltige und erheblich stärkere Nutzung erneuerbarer Energiequellen in der gesamten Gemeinschaft gefördert werden müsse; die allgemeine Ausrichtung des Weißbuchs als Grundlage für Aktionen auf Gemeinschaftsebene und auf nationaler Ebene wurde begrüßt. Das im Weißbuch formulierte indikative Ziel eines Anteils von 12 % bis 2010 wurde als hilfreiche Richtgröße für verstärkte Anstrengungen auf Gemeinschaftsebene und auf nationaler Ebene gesehen. Der Rat bestätigte die Bedeutung von Maßnahmen der Gemeinschaft als Ergänzung zu nationalen Maßnahmen und betonte die Wichtigkeit des ALTENER-Programms zur Entwicklung und Förderung von Hilfsmaßnahmen auf Gemeinschaftsebene. Außerdem wies der Rat auf den wichtigen Beitrag hin, der von der Nutzung von Biomasse als Energieträger erwartet werde, und bekräftigte entsprechend, dass die Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Landwirtschaft und der Abfallwirtschaft dieser Tatsache Rechnung tragen müssten. Der Rat begrüßte die Kampagne für den Durchbruch und stellte fest, dass die Kampagne das Interesse in der Industrie sowie bei Investoren und in der Öffentlichkeit erhöht.

[3] Entschließung des Rates vom 8. Juni 1998 über erneuerbare Energieträger (ABl. C 198 vom 24.6.1998, S. 1)

Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung zum Weißbuch [4] das Weißbuch und den Aktionsplan begrüßt und den vorgegebenen Anteil von 12 % bis 2010 als Mindestanteil bezeichnet. Das Parlament hält eine statistische Berücksichtigung nach dem Substitutionsprinzip für wünschenswert und hat die Kommission aufgerufen, die positiven Auswirkungen erneuerbarer Energiequellen auf die Umwelt im Hinblick auf eine Verringerung der Treibhausgasemissionen und eine Reduzierung der externen Kosten zu quantifizieren. Das Europäische Parlament hat die Kommission ferner aufgerufen, Rechtsvorschriften für die Stromwirtschaft sowie für die Landwirtschaft/den Biomassesektor und den Gebäudesektor bzw. die Bauwirtschaft vorzuschlagen. Nach Ansicht des Parlaments sollte die EU die erneuerbaren Energiequellen in den auf Drittländer bezogenen Maßnahmen und Programmen zu einer ihrer Prioritäten machen. Außerdem hat das Europäische Parlament die Bedeutung des ALTENER-Programms unterstrichen und die entsprechenden Mittel deutlich erhöht. Das Europäische Parlament hat die Kampagne für den Durchbruch begrüßt und die Aufnahme neuer Zielsetzungen sowie die Einführung eines Auszeichnungskonzeptes in die Kampagne vorgeschlagen. Und schließlich hat das Europäische Parlament die Einrichtung einer Task Force Erneuerbare Energiequellen und die Aufnahme eines Energiekapitels in den EU-Vertrag gefordert und eine Charta zu erneuerbaren Energiequellen, ,EURENEW", befürwortet.

[4] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 1998 über die Mitteilung der Kommission ,Energie für die Zukunft: erneuerbare Energieträger - Weißbuch für eine Gemeinschaftsstrategie und Aktionsplan" (A4-0199/98)

Der Ausschuss der Regionen [5] begrüßte das Weißbuch und hob die Rolle hervor, die Regionen und Städte bei der Umsetzung der Strategie zu spielen hätten. Außerdem unterstrich der Ausschuss die Bedeutung der Aktion ,Integration erneuerbarer Energieträger in 100 Gemeinden" mit dem Ziel einer hundertprozentigen Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energieträgern im Rahmen der Kampagne für den Durchbruch. Und schließlich forderte der Ausschuss der Regionen die Kommission auf, eine Task Force Erneuerbare Energiequellen einzusetzen und eine ,Europäische Agentur für erneuerbare Energiequellen" (EUREC-Agency) einzurichten. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss [6] begrüßte das Weißbuch ebenfalls und stellte die zu erwartenden Folgen für die be- und verarbeitende Industrie, für die Bauwirtschaft und für die Landwirtschaft heraus. Auch verschiedene Industriezweige, Verbände, Agenturen und Nichtregierungsorganisationen haben positiv auf das Weißbuch reagiert.

[5] Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 16. Juli 1998 zum Thema "Energie für die Zukunft: Erneuerbare Energieträger - Weißbuch für eine Gemeinschaftsstrategie und Aktionsplan" (CdR 57/98fin)

[6] Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 29. April 1998 zur Mitteilung der Kommission ,Energie für die Zukunft: erneuerbare Energieträger" (CES 633/98)

3. Die aktuelle Situation gemessen an den Zielsetzungen der Gemeinschaft

Das von der Kommission vorgeschlagene indikative Ziel wurde vom Rat als ehrgeizig, aber realistisch eingestuft; der Rat empfahl den Mitgliedstaaten, dieses Ziel zu berücksichtigen und als Orientierung anzunehmen. In den konsolidierten Statistiken für den Zeitraum 1989-1998 macht sich der Fortschritt auf Gemeinschaftsebene noch nicht bemerkbar. Hinzu kommt, dass sich die Auswirkungen neuer Rechtsvorschriften auf Gemeinschaftsebene (Strom aus erneuerbaren Energiequellen, Strukturfonds usw.), auf nationaler Ebene (Strom, CO2-Steuer usw.) sowie auf regionaler und lokaler Ebene (Bauwirtschaft, Stadtplanung usw.) frühestens zwei bis drei Jahre nach Inkrafttreten bemerkbar machen würden. Trotzdem zeichnen sich in einigen Sektoren bereits Tendenzen ab, aus denen vorläufige Schlussfolgerungen gezogen werden können.

3.1. Anteil der erneuerbaren Energiequellen in der Gemeinschaft

Bei Veröffentlichung des Weißbuchs bezogen sich die aktuellsten konsolidierten Statistiken zur Entwicklung im Bereich erneuerbarer Energiequellen auf das Jahr 1995. In diesem Jahr betrug der Anteil am gesamten Bruttoinlandsverbrauch in der Europäischen Union 5,4 % (in den konsolidierten Eurostat-Daten 5,3 %); der festgestellte Trend bestätigte sich mit 5,8 % 1997, was dem für dieses Jahr geschätzten Wert im Weißbuch von 6 % sehr nahe kommt. Nach den vorläufigen Zahlen für 1998 entfällt auf die erneuerbaren Energiequellen ein Anteil von mindestens 5,9 % des gesamten Bruttoinlandsverbrauchs. Zu bedenken ist, dass die meisten Mitgliedstaaten Anfang der 90er Jahre wenig Erfahrung mit der Erhebung von Statistiken zu erneuerbaren Energiequellen hatten (siehe Tabelle 1).

Die höhere Produktion aus erneuerbaren Energiequellen führte 1997 bis 1998 nur zu einem sehr bescheidenen Zuwachs des Marktanteils, da der Energieverbrauch insgesamt zugenommen hat. Die derzeitigen Tendenzen im Energieverbrauch unterstreichen die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen in Bezug auf Nachfragemanagement und Energieeffizienz zur Reduzierung des Bruttoinlandsverbrauchs und der Treibhausgasemissionen ohne Beeinträchtigung des Wirtschaftswachstums.

Die Schlüsselzahlen für den Zeitraum 1989-1998 belegen eine Erhöhung der gesamten Primärenergieproduktion aus erneuerbaren Energiequellen um 32 % (mit Steigerungen um 2154 % im Bereich der Windenergie und um 138 % bei der Solarenergie) und eine Zunahme des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen (EE-Strom) um 29 % [7]. Die Bedeutung erneuerbarer Energiequellen in den verschiedenen Mitgliedstaaten schwankt je nach der jeweiligen Energiepolitik erheblich; maßgeblich sind insbesondere spezifische Maßnahmen, die auf nationaler und internationaler Ebene zur Förderung erneuerbarer Energiequellen unternommen werden (siehe Tabelle 2).

[7] Die Zahlen für das Jahr 1998 sind als vorläufig zu betrachten; in Ländern, für die keine aktuellen Zahlen für dieses Jahr vorlagen, wurden Zahlen des Jahres 1997 zugrunde gelegt.

Von 1997 bis 1998 ist die Stromproduktion um 5,4 % gestiegen; der größte Anteil entfiel dabei auf Wasserkraft und Windkraft. Während die Steigerung im Bereich der Windenergie durch die Schaffung neuer Kapazitäten bedingt ist, ist die Zunahme im Bereich der Wasserkraft auf ein günstiges Wasserangebot zurückzuführen (siehe Abbildung 3).

Der Anteil erneuerbarer Energiequellen ist in den einzelnen Mitgliedstaaten und in verschiedenen Sektoren sehr heterogen gestiegen. Zu einigen Technologien liegen aktuellere Zahlen aus den betreffenden Sektoren vor, die eine eindrucksvolle positive Entwicklung in manchen Ländern bestätigen. Auf EU-Ebene waren nur in den Bereichen Windkraft, Biogas und feste Siedlungsabfälle Unterschiede zu verzeichnen. Die installierte Kapazität zur Erzeugung von Windenergie z.B. ist um etwa 70 % gestiegen (von 4541 MW 1997 auf 7660 MW im August 1999) [8]. Verschiedene Anzeichen sprechen jedoch dafür, dass die Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen sich nicht alle in diesem Tempo entwickelt haben.

[8] Quelle: EWEA

Die wesentlichen Verbesserungen waren in den Mitgliedstaaten in den Sektoren zu verzeichnen, in denen eine geeignete Politik umgesetzt wurde. Förderprogramme haben z.B. zu einer verstärkten Verbreitung im Bereich der Solarwärmeerzeugung in Österreich und in Deutschland geführt - trotz des gemessen an den südlichen Ländern geringeren Potenzials. Entsprechendes gilt für die Windenergie: Während bei die Nutzung der Windkraft in Dänemark, Deutschland und Spanien ein echter Durchbruch erzielt wurde, ist der Markt für Windenergie in anderen Ländern mit noch höherem Potenzial kaum erschlossen.

3.1.1. Biomasse

Bioenergie ist ein sehr vielfältiger Energietyp mit sehr verschiedenen Quellen, Prozessen und Ausgangsmaterialien. Die energetische Nutzung von Biomasse und Abfällen umfasst die Erzeugung von Wärme, Brennstoffen und/oder Strom aus landwirtschaftlichen, industriellen und Siedlungsabfällen. Wegen des potenziellen Beitrags zur Sicherheit der Energieversorgung ist die Bioenergie ein wichtiges Element in der Energie-, Umweltschutz- und Agrarpolitik geworden. Im Zeitraum 1995/1998 ist der Biomassesektor in der EU-15 um 13,5 % gewachsen; in einzelnen Mitgliedstaaten wurde im gleichen Zeitraum sogar noch ein erheblich höheres Wachstum erzielt (57 % in Deutschland und 94 % in Italien).

Feste Biobrennstoffe

Drei sehr wichtige Quellen für Biomasseenergie sind Schlagabfälle, Abfälle aus der Holzwirtschaft und Energiepflanzen mit Kurzumtrieb. Konventionelle Nutzungen wie z.B. die Verfeuerung von Brennholz in Privathaushalten sind nach wie vor zu beobachten; gleichzeitig werden neue Technologien für eine effizientere Gestaltung der Versorgungskette vom Feld (Energiepflanzen) bzw. aus dem Wald (Bäume) zum Endverbraucher entwickelt. 1998 wurde in Haushalten Holz mit einem Energiewert von 25,6 MtRÖE verbraucht; der Holzverbrauch der Industrie lag im gleichen Zeitraum bei nur 8,7 MtRÖE.

Flüssige Biobrennstoffe

Flüssige Biobrennstoffe werden im wesentlichen als Brennstoffe für den Verkehr genutzt. Die beiden wichtigsten Formen sind Biodiesel und Bioethanol aus Kulturpflanzen und sonstigen erneuerbaren Ausgangsbrennstoffen. Zurzeit wird Biodiesel in der EU vorwiegend aus Ölraps und aus Sonnenblumenöl hergestellt. Bioethanol wird hauptsächlich aus Weizen, Zuckerrüben und Zuckerhirse gewonnen. In der EU besteht ein großes Potenzial zum verstärkten Einsatz von Biobrennstoffen im Verkehr (einschließlich Alkoholen und ETBE) sowie zur Nutzung von Pflanzenölen und Estern für die Biodieselproduktion. Um dieses Potenzial zu erschließen, müssen die Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft und die Rahmenbedingungen für eine steuerliche Vorzugsbehandlung erneuerbarer Energiequellen verbessert sowie eine innovative und dynamische Marketingkampagne durchgeführt werden.

Ursprünglich war im Weißbuch für fluessige Biobrennstoffe eine Zielgröße von 18 MtRÖE vorgesehen (einschließlich fluessiger Biobrennstoffe aus Nichtenergie-Pflanzen wie z.B. Holzabfälle, gebrauchte Pflanzenöle und Biogas als Motorbrennstoff). Dieses Ziel entspricht 5 % des für 2010 in einem Bezugsszenario erwarteten Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor. Im ALTENER-Programm wurde als Zwischenziel bis 2005 ein Anteil fluessiger Biobrennstoffe mit einem Brennwert von 5 MtRÖE vorgesehen.

Der Gesamtanteil fluessiger Biobrennstoffe am Energieverbrauch betrug 1998 452.000 tRÖE. Dies entspricht einem Anteil von 0,15 % am Gesamtverbrauch an Mineralölprodukten im Jahre 1998 (wenn der in diesem Sektor geringe Anteil der genutzten Elektrizität nicht berücksichtigt wird).

Der Anteil fluessiger Biobrennstoffe am gesamten Dieselverbrauch im Verkehrssektor der EU belief sich 1998 auf 0,3 %.

Der im Jahre 1998 zu verzeichnende sehr enttäuschende Anteil der Biobrennstoffe von 452.000 tRÖE ist Ausdruck der Tatsache, dass spezifische Maßnahmen nur in vier Mitgliedstaaten eingeführt wurden: In Frankreich betrug der Anteil 58 %, in Deutschland 21 %, in Italien 18 % und in Österreich 3 %. Niedrige Ölpreise in der zweiten Hälfte der 90er Jahre haben in Industrie und Politik das Interesse an fluessigen Biobrennstoffen sinken lassen.

Biogas

Energie wird auch aus Deponiegas sowie aus dem Biogas gewonnen, das aus der anaeroben Zersetzung von Abwässern, Gülle und den organischen Bestandteilen industrieller und kommunaler Abfälle entsteht.

Im wesentlichen erfolgt die Biogasproduktion auf den folgenden Wegen:

* anaerobe Zersetzung organischer Bestandteile fester Siedlungsabfälle

* anaerobe Fermentierung von Flüssigmist

* Abwasserbehandlung unter anaerober Zersetzung

* Fassung von Methan auf Deponien (allgemein als ,Deponiegas" bezeichnet)

Die wesentlichen Technologien für die Produktion von Biogas sind bereits verfügbar, wenngleich technologische Fortschritte zu einer Optimierung des Brennstoffmix und zur Verbesserung von Prozessen auf der trockenen Seite des Abfalls beitragen könnten. Worin besteht nun das Haupthindernis, das einer stärkeren Verbreitung dieser Energiequelle entgegensteht- Die Nutzung einer dispergierten Energieform, bei der Abfall einer Industrie zum Brennstoff einer anderen Industrie wird, ist schwer zu planen. Die Einrichtung von Biogasanlagen sowohl auf den Höfen als auch in zentralen Co-Fermentationsanlagen ist ein komplexer Prozess, der zur Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten einer entsprechenden Planung und Kooperation bedarf. An einem Biogasprojekt, bei dem energierelevante Ziele sowie Zielsetzungen im Bereich des Umweltschutzes berücksichtigt werden müssen, können sehr unterschiedliche Akteure mit sehr verschiedenen Kompetenzen und Zielsetzungen (z.B. Stadtplaner, Bauernverbände und Versorgungsunternehmen) beteiligt sein.

Heizwärme und Strom aus Biogas können als umweltfreundliche und wirtschaftlich machbare CO2-neutrale Energieformen betrachtet werden. Außerdem können Biogasprozesse zu Bodenverbesserungen führen, wenn der behandelte Flüssigmist bzw. der Kompost als Dünger aufgebracht werden. Kompost aus Biogasprozessen ist ein hochwertiges Düngemittel. Biogasanlagen können sich in ländlichen Gebieten als Zentren zur Behandlung von Flüssigmist etablieren. Und schließlich werden Biogasanlagen eine Rolle beim Recycling organischer Abfälle aus städtischen Haushalten spielen.

Entsprechend wird die kontrollierte Produktion von Biogas aus organischen Abfällen zunehmen. Die Fassung und Nutzung von Deponiegas zur Energieerzeugung bleibt dagegen nur eine weitere Option. In Zukunft dürfte die Biogasproduktion noch an Bedeutung verlieren, wenngleich die Gasemissionen noch mehr als 10 Jahre nach Stilllegung der Deponien anhalten werden.

In einigen Mitgliedstaaten muss sich die Wärmeerzeugung aus Biomasse (im wesentlichen aus fester Biomasse) gegenüber der Wärmeerzeugung aus Erdgas behaupten. Zurzeit wird versucht, geeignete feste Brennstoffe in Form von Schnitzeln oder Pellets auf den Markt zu bringen und die Nutzung und den Vertrieb dieser Brennstoffe z.B. in Zentralheizungen von Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen zu erleichtern.

In Europa werden nur 2 % des Flüssigmist-Potenzials zur Biogasproduktion genutzt. Zwischen den verfügbaren Technologien und dem bestehenden Markt ist eine erhebliche Diskrepanz festzustellen. Die verschiedenen Maßnahmen in der EU müssen einander ergänzen; unter anderem sind Aufklärungskampagnen für die wichtigsten Akteure erforderlich. Das im Weißbuch vorgegebene Ziel eines Biogasanteils von 14 MtRÖE ist nur dann als realistisch einzustufen, wenn entsprechende aktive Maßnahmen eingerichtet werden.

Auf den Deponien ist die Stromerzeugung 1997 bis 1998 um 20 % und die Wärmeerzeugung um 27 % gewachsen; gleichzeitig ist der Primärenergieverbrauch um 60 % gestiegen. Auch die in Tonnen gemessene Menge der aufbereiteten Abfälle ist ein hilfreiches Maß für den Fortschritt auf dem Biogassektor. Die neue Abfallpolitik der EU wird dazu führen, dass Biomasseenergie verstärkt aus Biogas erzeugt wird; entsprechend könnte sich der Bedarf an Deponieraum noch vor dem Jahre 2005 verringern.

In Ländern wie Dänemark und dem Vereinigten Königreich bestanden eine ausgeprägte Biogasproduktion und gezielte Maßnahmen zur Deponiefassung. In etwa acht Mitgliedstaaten war ein deutliches Wachstum der Energieproduktion aus Deponien zu verzeichnen [9].

[9] Auf einem neuen Fragebogen werden Deponien im Abschnitt Biogas gemeinsam mit den sonstigen zersetzungsfähigen Abfällen erfasst (jährlicher Fragebogen zu erneuerbaren Energien und Abfallstoffen, Entwurf April 2000).

Schlussfolgerung

Für erneuerbare Energiequellen im allgemeinen und insbesondere für den Biomassesektor ist entscheidend, dass Erfahrungen mit erfolgreichen neue Technologien weitergegeben werden. Ein großes Wissensdefizit besteht in der EU immer noch zwischen den Entwicklern und potenziellen Nutzern der zurzeit im Biomassesektor und in der Abfallwirtschaft verfügbaren neuen Technologien. Werbekampagnen im Biomassesektor sollten energierelevante, ökologische und ökonomische Aspekte der Technologien berücksichtigen sowie praktische Erfahrungen und die Auswirkungen auf die örtliche - häufig ländliche - Wirtschaftssituation einbeziehen. Örtliche und regionale Organisationen und Infrastrukturen sind äußerst wichtig für die Entwicklung von Energiepflanzen.

Die Ergebnisse bester Praktiken hinsichtlich der derzeitigen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten sowie für die GAP müssen mit Nachdruck verbreitet werden.

3.1.2. Windenergie

Im Bereich der Windenergie ist der Durchbruch bereits erfolgt. In den vergangenen 10 Jahren ist die aus Windkraft erzeugte Kapazität um den Faktor 24 gewachsen. Diese eindrucksvolle Zunahme wurde durch aktive Maßnahmen im wesentlichen in drei Mitgliedstaaten erreicht (siehe unten). Die installierte Kapazität in der EU betrug 1995 2.515 MW und 1998 6.458 MW (1999 nach Auskunft des Industrieverbandes 9.645 MW). In diesem Sektor wird ein jährliches Wachstum von 55 % erzielt, und die europäische Windkraftindustrie ist weltweit führend.

In Anbetracht des mit dieser Technologie erzielten spektakulären Wachstums schlägt das Weißbuch bis 2010 eine installierte Windenergiekapazität von 40 GW als indikatives Ziel vor. Der Industrieverband hat kürzlich bis 2010 sogar eine Kapazität von 60 GW als Ziel genannt (siehe Abbildung 4).

Ein wesentliches Merkmal der Windtechnologie, die erheblich durch das FTE-Programm der Europäischen Gemeinschaften gefördert wird, besteht in der zunehmenden durchschnittlichen Leistung der Generatoren: von durchschnittlich 190 kW pro Turbine 1990 auf 780 kW 1999. Derzeit konzentrieren die Bemühungen sich hauptsächlich auf die Einrichtung größerer Anlagen auf dem Meer und auf Möglichkeiten einer Netzanbindung.

Die allgemeine Entwicklung des Sektors ist zwar als positiv zu beurteilen; diese Entwicklung ist jedoch als Ergebnis sehr aktiver Maßnahmen dreier Mitgliedstaaten (DK, DE, ES) zu sehen. Wie in anderen Sektoren im Bereich der erneuerbaren Energiequellen besteht auch bei der Windenergie ein sehr heterogenes Bild, das von sehr unterschiedlichen politischen Maßnahmen gekennzeichnet ist. Das jährliche Wachstum in den EU-Ländern mit hohem Windkraftpotenzial schwankt zwischen 54 % und 6 % (siehe Tabelle 5).

Die europäische Windkraftindustrie hat sich als robuste Branche etabliert und hält einen Weltmarktanteil von 60 %. Die Kosten der Windturbinen konnten enorm reduziert werden; entsprechend sind die Kosten der Stromerzeugung aus Windkraft inzwischen auf bis zu 0,08 EUR/kWh gesunken [10].

[10] Die mittleren Kosten pro kWh liegen je nach Energieträger bei 0,04 EUR/kWh für Gas und 0,037 EUR/kWh für Kohle. Die Kosten des aus Kernkraft und aus Wasserkraft erzeugten Stroms können eher nicht als Maßstab angenommen werden, da bei diesen Energiequellen extreme Unterschiede zwischen den verschiedenen Ländern und den betriebenen Anlagen sowie aufgrund des Wasserangebotes bestehen.

3.1.3. Photovoltaik (Solarstrom)

In der Photovoltaikindustrie war in Europa ein jährliches Wachstum von 29 % zu verzeichnen. Dieser Sektor verfügt über ein hohes Potenzial und genießt einen hohen Bekanntheitsgrad; trotzdem sind nach wie vor Hindernisse zu überwinden. Ab einer Entfernung von 1 km vom Stromnetz wird die Photovoltaik (PV) wettbewerbsfähig; allerdings wird die Erweiterung bestehender Netze in vielen Regionen der EU subventioniert und behindert folglich potenzielle Märkte für die Photovoltaik. Ähnlich gestaltet sich das Bild auf Inseln: Dort kostet PV-Strom ebenso wie der mit konventionellen Brennstoffen erzeugte Strom (einschließlich des Bedarfs für den Verkehr) im allgemeinen 0,6 EUR/kWh; eine Verbreitung der Photovoltaik wird durch die bestehenden, aus dem Festland übernommenen Strukturen allerdings nicht begünstigt.

Fortschritte wurden hinsichtlich einer einfacheren Netzanbindung erzielt. Verschiedene Mitgliedstaaten haben in letzter Zeit Maßnahmen zur Förderung dieser Technologie eingerichtet. Große Fortschritte waren im Gebäudesektor zu verzeichnen; dort konnten die Systemkosten in den vergangenen fünf Jahren um 40 % gesenkt werden. Etwa 60 % der in Europa installierten PV-Anlagen sind an das Stromnetz angebunden. Die installierte Nennkapazität von Demonstrationsprojekten ist in der EU in den letzten vier Jahren von 40 auf fast 100 MW gestiegen, und die Leistung typischer Demonstrationsprojekte mit Netzanbindung liegt inzwischen im Bereich von 0,5 MW.

In Mitgliedstaaten mit aktiven Maßnahmen liegen die Zuwachsraten über dem EU-Durchschnitt. Dies gilt z.B. für die Niederlande, in denen die installierte PV-Kapazität 1998 gegenüber 1997 um 62 % gestiegen ist.

Das im Weißbuch für das Jahr 2010 vorgesehene Ziel von 3 GW ist realistisch, und ein höherer Anteil ist erreichbar, wenn die Verwaltung vereinfacht wird und die Systemkosten auf einen Preis von 0,1 EUR/kWh reduziert werden. Die Einbeziehung der Versorgungsunternehmen und der Gemeinden ist entscheidend für den Durchbruch dieser Technologie.

3.1.4. Solarwärme (Solarheizung)

Insgesamt betrug die in der EU installierte Kollektorfläche zur Wärmeerzeugung 1998 9.019.000 m .

Von 1997 bis 1998 war ein eher bescheidener Anstieg um 14 % zu verzeichnen. Auf Länder mit aktiven Maßnahmen im Bereich der Solarwärme entfallen 75 % der gesamten europäischen Kapazität: von der gesamten Kollektorfläche sind in Deutschland etwa 28 %, in Griechenland 26 % und in Österreich 21 % installiert.

Für die Brauchwasserheizung durch Solarwärme besteht ein wichtiger Markt im Gebäudesektor, einem der Sektoren mit dem höchsten Energieverbrauch (40 % des Endenergieverbrauchs in der EU). Die Energienachfrage im Bereich der Brauchwasserheizung und der Raumheizung in privaten und gewerblich genutzten Gebäuden beträgt je nach Nutzung 61 bis 82 % des Gesamtverbrauchs. In Europa besteht ein noch unerschlossener Markt für die Nutzung der Solartechnik in der Brauchwasserheizung in Gebäuden sowie in folgenden Anwendungen: Beheizung von Swimmingpools, Trocknungsprozesse in der Landwirtschaft, Raumheizung und Gebäudekühlung. Erforderlich sind allerdings eine aktive Förderung sowie geeignete Vertriebsnetze und Marktinnovationen.

3.1.5. Wasserkraft

Die Technologien zur Nutzung von Wasserkraft haben sich als ausgereifte Technologien bewährt, die sich seit vielen Jahren im Wettbewerb mit anderen konventionellen Energiequellen behaupten.

1998 lag der Stromproduktion aus Wasserkraft insgesamt bei 304295 GWh (bei einer installierten Kapazität von 98410 MWE). Gemessen an der gesamten Stromproduktion beträgt der Anteil der Stromproduktion aus Wasserkraft immer noch 12 %; damit ist Wasserkraft bei weitem die ergiebigste erneuerbare Energiequelle in der Stromwirtschaft. (Der Anteil der Wasserkraft unter den erneuerbaren Energiequellen liegt bei 86 %.) Die Kapazität wächst jedoch nur sehr langsam (mit 1,8 % pro Jahr). Die Entwicklung der Stromproduktion aus Wasserkraft ist ganz erheblich vom jeweiligen Wasserangebot abhängig; entsprechend sind Trendanalysen bei der Nutzung von Wasserkraft wenig sinnvoll.

Zu unterscheiden ist zwischen großen und kleinen Wasserkraftanlagen (mit einer Leistung von unter 10 MWE); große Wasserkraftwerke sind im allgemeinen wettbewerbsfähig und bedürfen keiner besonderen Unterstützung. Entsprechend wurden große Wasserkraftwerke im ALTENER-Programm nicht berücksichtigt, wohl aber in die Statistiken zu erneuerbaren Energiequellen aufgenommen.

Das bestehende technische und ökonomische Potenzial für große Wasserkraftwerke in der EU wurde entweder ausgeschöpft oder ist aus Gründen des Umweltschutzes nicht nutzbar.

Ein gutes Potenzial besteht jedoch weiterhin in der Entwicklung kleiner Wasserkraftwerke, besonders an Standorten mit niedrigen Fallhöhen. Außerdem können viele vorhandene kleine Wasserkraftanlagen mit verhältnismäßig geringem Kostenaufwand umgerüstet werden.

1996 belief sich die installierte Kapazität kleiner Wasserkraftwerke auf 9675 MW; diese Kapazität entsprach einer Steigerung um 2,5 % gegenüber dem Vorjahr. Das Weißbuch hält bis 2010 die Einrichtung kleiner Wasserkraftwerke mit einer installierten Kapazität von weiteren 4500 MW für realistisch; Voraussetzung wären allerdings noch vorteilhaftere einschlägige Rechtsvorschriften. Einer weiteren Entwicklung kleiner Wasserkraftwerke stehen im wesentlichen nichttechnische Hindernisse entgegen.

Die spezifischen Kosten pro installiertes kW Leistung können in einer Größenordnung von 1200 Euro liegen, sind aber in hohem Maße standortabhängig; maßgeblich sind die jeweilige Fallhöhe und die installierte Kapazität. Die Zuverlässigkeit und die lange Nutzungsdauer der Anlagen in Verbindung mit geringen Betriebskosten sind allgemein bekannte Faktoren. Nachteilig aus ökonomischer Sicht sind jedoch die langen Amortisationszeiten der Projekte.

Im Bereich der Stromerzeugung aus Wasserkraft ist die EU weltweit führend. Die Märkte befinden sich vorwiegend außerhalb Europas.

3.1.6. Erdwärme

1999 wurden fast 1 Million Haushalte mit Erdwärme beheizt. Die zur Stromerzeugung genutzte installierte Kapazität beträgt etwa 1000 MWE. Neue Erdwärmekraftwerke werden im hauptsächlich in Süddeutschland und in Österreich entwickelt.

3.2. Erneuerbare Energiequellen in den Mitgliedstaaten

Im Weißbuch wurde betont, dass die Mitgliedstaaten Anreize zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energiequellen nach ihrem jeweiligen Potenzial schaffen müssten, wenn das indikative Ziel der Gemeinschaft erreicht werden solle. Und in dem Umfang, in dem Maßnahmen der Gemeinschaft durch nationale, regionale und örtliche Maßnahmen zu ergänzen sind, müssen die Mitgliedstaaten eine führende Rolle bei der Übernahme der Verantwortung für eine Förderung erneuerbarer Energiequellen durch nationale Strategien und Programme spielen.

Es ist hervorzuheben, dass die Förderung und Unterstützung erneuerbarer Energiequellen sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch in den einzelnen Mitgliedstaaten bei Veröffentlichung des Weißbuchs zwar bereits begonnen hatte; die öffentliche Förderung von Projekten im Bereich erneuerbarer Energiequellen [11] durch nationale Programme wurde durch das Weißbuch aber zweifellos gestärkt und begünstigt. Das Weißbuch dient nun als Referenzpublikation nicht nur für die Mitgliedstaaten (einschließlich der regionalen und der kommunalen Ebene), sondern auch auf internationaler Ebene.

[11] Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen werden die jährlichen Aufwendungen für die Förderung erneuerbarer Energiequellen in den Mitgliedstaaten für den Zeitraum 1997-1999 auf mindestens 1,7 Mrd. EUR geschätzt.

Außerdem haben einige Mitgliedstaaten gemäß dem Aufruf im Weißbuch in letzter Zeit nationale Strategien zur Erschließung erneuerbarer Energiequellen eingeführt. Diese Strategien beinhalten in der Regel Zielvorgaben und jeweils über mehrere Jahre angelegte Aktionspläne bezogen auf die zu installierende Kapazität an Anlagen mit erneuerbaren Energiequellen sowie verwaltungstechnische, rechtliche und sonstige Fördermaßnahmen und Aktivitäten. Eine Übersicht über die nationalen Strategien und Zielsetzungen in den Mitgliedstaaten ist in Anhang II zusammengestellt.

3.3. Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten

Um die im Weißbuch geforderte wirksamere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sicherzustellen, wurde auf Initiative der Kommission eine aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission bestehende Arbeitsgruppe Erneuerbare Energiequellen eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe kam im März 1998, im Mai 1999 und im Oktober 2000 zusammen und sollte vereinbarungsgemäß als Forum zum Austausch von Informationen über nationale Maßnahmen und Programme dienen und überwachen, wie Strategie und Aktionsplan des Weißbuchs umgesetzt werden. Auf Initiative der Gruppe wurde mit der Erfassung von Maßnahmen und Programmen zu erneuerbaren Energiequellen in den einzelnen Mitgliedstaaten begonnen, um die Kommunikation und die Koordination zu verbessern. Außerdem forderte die Gruppe ihre Mitglieder auf, die verfügbaren Informationen regelmäßig zu aktualisieren.

4. Gesetzgeberische Massnahmen

Im Weißbuch wurde eine Reihe von Aktionen im gesetzgeberischen Bereich benannt, die zur Überwindung von Hindernissen und zur Wiederherstellung des Gleichgewichtes zugunsten der erneuerbaren Energiequellen eingesetzt werden sollten, um das indikative Ziel eines Marktanteils von 12 % bis 2010 zu erreichen. In den wesentlichen Bereichen waren folgende neue Entwicklungen festzustellen [12]:

[12] Siehe auch das Grünbuch "Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit" KOM(2000) 769 endgültig

4.1. Strom aus erneuerbaren Energiequellen

Am 10. Mai 2000 nahm die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen (EE-Strom) im Elektrizitätsbinnenmarkt an [13]. Diese Initiative der Kommission ist eine Reaktion auf die Aufforderung des Energierats vom 11. Mai 1999 [14], einen konkreten Vorschlag für einen gemeinschaftsweiten Rahmen zu unterbreiten, der EE-Strom den Zugang zum Binnenmarkt ermöglichen würde. Ähnlich forderte auch das Europäische Parlament in seinen Entschließungen zu Strom aus erneuerbaren Energiequellen vom 26. Mai 1998 [15] und vom 30. März 2000 [16] die Kommission auf, einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen.

[13] Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt, KOM(2000) 279 endg.

[14] Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Mai 2000, 8013/99

[15] A4-0199/98

[16] A5-0078/2000

Das strategische Ziel des Vorschlags bestand darin, einen Rahmen für ein mittelfristig signifikantes Wachstum des Marktanteils von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (im folgenden ,grüner Strom") in der EU zu schaffen und den Zugang des grünen Stroms zum Elektrizitätsbinnenmarkt zu erleichtern. Mit dem Vorschlag soll ein stabiler rechtlicher Rahmen für die Akteure geschaffen und gleichzeitig das Prinzip der Subsidiarität gewahrt werden, indem den einzelnen Mitgliedstaaten weitreichende Autonomie für eine individuelle Berücksichtigung der jeweiligen besonderen Bedingungen eingeräumt wird. Der Vorschlag beruhte auf den folgenden Grundlagen:

Nationale Ziele

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, nationale Ziele für den zukünftigen Anteil grünen Stroms festzusetzen. Im Anhang zu diesem Vorschlag sind Richtwerte für diese Ziele zusammengestellt. Bei Erfuellung dieser Richtwerte werden 2010 etwa 22 % des Stromverbrauchs der Europäischen Union aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt. (Heute beträgt der Anteil des grünen Stroms 14 %.)

Die Kommission überwacht die Übereinstimmung der nationalen Ziele mit den Gemeinschaftszielen und ist verpflichtet, Korrekturen der nationalen Ziele vorzuschlagen, wenn die gesetzten nationalen Ziele nicht mit den Zielsetzungen der Gemeinschaft übereinstimmen.

Förderungssysteme

Der Vorschlag enthält keine Konzepte für ein harmonisiertes gemeinschaftsweit gültiges System zur Förderung grünen Stroms, denn alle Mitgliedstaaten sollen weitere Erfahrungen mit der Umsetzung ihrer jeweiligen nationalen Förderungssysteme sammeln können. Die Kommission wird die Entwicklungen in den Mitgliedstaaten genau überwachen, um weitere Einblicke in die praktischen Vorzüge der einzelnen Förderungssysteme zu erhalten.

Der Vorschlag verpflichtet die Kommission allerdings, wenn nötig einen Vorschlag für ein harmonisiertes Förderungssystem vorzulegen. Dieses harmonisierte System wird auf einem Kommissionsbericht zu den verschiedenen Systemen zur Förderung von EE-Strom sowie zur Förderung der Stromerzeugung aus konventionellen Energiequellen beruhen. Der Bericht sollte ein klares Bild von den verschiedenen staatlichen Fördermaßnahmen in der gesamten Stromwirtschaft vermitteln. Aufgrund dieses Berichts wird die Kommission dann beurteilen können, welches Unterstützungssystem zur Herstellung des angestrebten Gleichgewichts zwischen erneuerbaren und konventionellen Energiequellen benötigt wird.

Technische Fragen

Der Vorschlag behandelt eine Reihe technischer Fragen, die für die weitere Entwicklung des grünen Stroms von grundlegender Bedeutung sind. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet,

* genaue und zuverlässige Zertifizierungen für grünen Strom einzuführen,

* einen bevorzugten Zugang des grünen Stroms zum Stromnetz sicherzustellen,

* zu prüfen, wie verwaltungstechnische Maßnahmen in Bezug auf die Einrichtung neuer Anlagen zur Erzeugung grünen Stroms gestrafft und vereinfacht werden könnten und

* sicherzustellen, dass die Kosten für den Anschluss neuer Erzeuger grünen Stroms an das Stromnetz transparent und gleichberechtigt kalkuliert werden.

Der Vorschlag wird zurzeit in den verschiedenen Einrichtungen der Europäischen Union diskutiert und wurde auf die Tagesordnung des Rates für die Sitzung der Energieminister im Dezember 2000 gesetzt.

4.2. Steuer- und Finanzmaßnahmen

Ökosteuern und Umweltschutzabgaben können geeignete Mittel zur Umsetzung des Prinzips darstellen, dass der ,Verursacher von Verunreinigungen zahlt", indem die ökologischen Kosten in den Preis der Produkte und Leistungen einfließen und auf diese Weise die externen Kosten einbezogen werden. Das Weißbuch betont, dass die ökologischen Vorteile der erneuerbaren Energiequellen bevorzugte Finanzierungsbedingungen rechtfertigen (etwa durch Steuerbefreiungen oder durch Vergünstigungen für Produkte aus erneuerbaren Energiequellen).

Die meisten Mitgliedstaaten haben in letzter Zeit ökologisch begründete Energiesteuern eingeführt oder diskutieren diese Frage zumindest ernsthaft. Diese nationalen Besteuerungskonzepte sorgen meistens für eine bevorzugte Behandlung der erneuerbaren Energiequellen.

Im Weißbuch wurde auf den Vorschlag der Kommission aus dem Jahre 1997 für eine Richtlinie zur Besteuerung von Energieprodukten hingewiesen. Dieser Vorschlag dehnt das System der Mindestsätze der Gemeinschaft von der Besteuerung von Mineralölen auf alle sonstigen Energieprodukte aus und bietet damit einen Rahmen für den Binnenmarkt, in dem die Mitgliedstaaten das Steuerrecht als Instrument der Umweltpolitik einsetzen können. Der Entwurf der Richtlinie sieht Befreiungen für erneuerbare Energiequellen vor. Die Annahme der Richtlinie wäre von besonderer Bedeutung für Biobrennstoffe, da Steuervergünstigungen für Biobrennstoffe nach dem derzeitigen Gemeinschaftsrecht nur im Rahmen von Pilotprojekten möglich sind [17].

[17] Richtlinie 92/81/EWG des Rates (ABl. L 316 vom 31.10.1992), geändert durch Richtlinie 94/74/EG des Rates (ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 46)

Die Diskussionen zum Vorschlag der Kommission für eine Harmonisierung der Besteuerung von Energieprodukten haben sich jedoch als schwierig erwiesen, und die in Steuerfragen vorgesehene einmütige Regelung konnte im Rat bislang nicht erzielt werden.

Entsprechend können potenzielle Wettbewerbsverzerrungen aufgrund unterschiedlicher Besteuerungsgrundlagen in der Europäischen Gemeinschaft immer noch ein ernsthaftes Hindernis für die Einführung und/oder die Handhabung von Energiesteuern auf nationaler Ebene darstellen. Weitere Fortschritte hin zu einer gemeinsamen Grundlage für die Besteuerung von Energie in der Europäischen Gemeinschaft würden daher den angemessenen Einsatz von Steuerinstrumenten zur Förderung erneuerbarer Energiequellen erleichtern.

4.3. Eine neue Initiative zum Einsatz von Bioenergie im Verkehr sowie zur Wärme- und Stromerzeugung

In einigen Mitgliedstaaten laufen derzeit Entwicklungen zur Produktion fluessiger Biobrennstoffe für Anwendungen im Verkehr; über eine Pilotphase sind diese Entwicklungen bislang allerdings noch nicht hinausgekommen. Trotzdem wurden in diesem Teilsektor erhebliche Fortschritte erzielt; unter anderem konnten die Produktion fluessiger Biobrennstoffe in der Landwirtschaft stabilisiert, der Einsatz fluessiger Biobrennstoffe in ortsfesten Motoren vorangetrieben und Brennstoffgemische entwickelt werden; gleichzeitig wurde versucht, die Anzahl der Fahrzeuge zu erhöhen, die für die Nutzung von Biobrennstoffen zugelassen sind.

Die Produktion von Wärme und Strom aus Biogas durch anaerobe Zersetzung unter Verwendung biologisch abbaubarer Rückstände und Abfälle kann unter Berücksichtigung der neuen Bestimmungen der GAP entwickelt werden, nach denen Abfallstoffe aus der Lebensmittelindustrie und aus der Landwirtschaft (z.B. Flüssigmist) in situ verarbeitet werden können.

Entwicklungspotenziale bestehen unter gewissen Bedingungen auch aufgrund der neuen Umweltschutzbestimmungen zu Abfällen und Deponiegas. In der Mitteilung der Kommission Politische Konzepte und Maßnahmen der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen: zu einem Europäischen Programm zur Klimaänderung (ECCP) [18] wird als eine Maßnahme im Bereich der Abfallwirtschaft die Förderung einer biologischen Aufbereitung biologisch abbaubarer Abfälle vorgeschlagen.

[18] KOM(2000) 88 endg.

Hinsichtlich des Deponiegases sieht die Gemeinschaftsstrategie zur Behandlung von Abfällen Maßnahmen für eine wirksamere Vermeidung und Wiederverwertung vor, damit die abzulagernden Abfallmengen reduziert werden können. Die Ablagerung von Abfällen soll die letzte Möglichkeit in einer Hierarchie mehrerer Optionen zur Abfallbehandlung darstellen. Die Richtlinie über Abfalldeponien [19], die am 16. Juli 1999 in Kraft getreten ist und bis zum 16. Juli 2001 in nationales Recht umgesetzt werden muss, beinhaltet spezifische Anforderungen für die Einrichtung und den Betrieb von Deponien sowie für die Nachsorge.

[19] Richtlinie 99/31/EG (ABl. L 182 vom 16.7.1999, S. 1-19, Berichtigung ABl. L 282 vom 5.11.1999, S. 16)

Insgesamt besteht das Ziel der Richtlinie darin, nachteilige Wirkungen der Ablagerung von Abfällen auf die menschliche Gesundheit oder auf die Umwelt zu verhindern oder so weit wie möglich zu reduzieren. Nachteilige Wirkungen der Ablagerung entstehen im wesentlichen aufgrund unkontrollierter Deponiegasemissionen und infolge von Verunreinigungen der Umwelt durch Sickerwasser. Um diese Emissionen zu minimieren, sieht die Richtlinie als eines der Hauptziele vor, dass die Mitgliedstaaten Strategien zur Reduzierung des abzulagernden Anteils biologisch abbaubarer Abfälle entwickeln. Außerdem gibt die Richtlinie genaue Ziele für die Reduzierung der biologisch abbaubaren Siedlungsabfälle vor, die auf Deponien abgelagert werden. Um diese Ziele zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten insbesondere die Wiederverwertung, die Kompostierung biologisch abbaubarer Abfälle und die Produktion von Biogas verstärken und sonstige Formen der Wiedergewinnung nutzen.

4.4. Verbesserte Vorschriften im Gebäudebereich

Wie bereits im Weißbuch dargestellt, könnte der EU-Gesamtenergieverbrauch in diesem Sektor bis zum Jahre 2010 um 50 % reduziert werden; die Hälfte dieser Einsparungen ließe sich durch die Einführung passiver und aktiver Solartechnologien in Gebäuden erzielen; auf Heizung, Kühlung und Beleuchtung entfällt der Löwenanteil des Energieverbrauchs in diesem Sektor. Langsam werden geeignete Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten eingeführt, im wesentlichen auf örtlicher Ebene, die zum einen die Nutzung erneuerbarer Energiequellen fördern und zum anderen die Einführung von Energiesparmaßnahmen begünstigen. Maßnahmen zur Einsparung von Energie sind von herausragender Bedeutung, wenn die Einführung erneuerbarer Energiequellen in Privathaushalten sowie in gewerblich genutzten Gebäuden angestrebt wird. Aus diesem Grund werden in diesem Abschnitt Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz sowie typische Initiativen zur Einführung erneuerbarer Energiequellen behandelt.

Im April 2000 hat die Kommission einen Aktionsplan zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Europäischen Gemeinschaft vorgelegt (KOM(2000)247).

In diesem Aktionsplan wurde eine breite Palette an Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden vorgestellt.

Zwischen der angestrebten Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen in Gebäuden besteht ein enger Zusammenhang. Mit einigen modernen Bauprojekten wurde der Nachweis erbracht, dass gewerblich und privat genutzte Gebäude in Städten ohne externe konventionelle Energiequellen (z.B. Strom, Gas oder Brennstoffe) auskommen, wenn optimale Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen kombiniert werden.

Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben Maßnahmen und Programme für eine erhebliche Verbesserung der Energieeffizienz der von Endverbrauchern eingesetzten elektrischen Geräte sowie zur Reduzierung des Energieverbrauchs in bestehenden und in neuen Gebäuden eingeführt.

Auf Gemeinschaftsebene wurden Maßnahmen zur Festlegung von Mindestanforderungen hinsichtlich der Energieeffizienz sowie Vorschriften für die Angabe des Energieverbrauchs auf Haushaltsgeräten und Leuchtmitteln eingeführt. Insbesondere wurden Anforderungen an die Mindesteffizienz von Kühlgeräten in Privathaushalten eingeführt, da Kühlgeräte die energieintensivsten Haushaltsgeräte überhaupt darstellen (Richtlinie 96/57/EG) [20]; gleichzeitig wurde gemäß Richtlinie 92/75/EG [21] eine Kennzeichnungspflicht für Haushaltskühlgeräte, Waschmaschinen, Trockner, Waschtrockner, Geschirrspüler und Leuchtmittel eingeführt.

[20] Richtlinie 96/57/EG (ABl. L 236 vom 18.9.1996, S. 36-43)

[21] Richtlinie 92/75/EG (ABl. L 297 vom 13.10.1992, S. 16-19)

Einen weiteren wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauchs in Gebäuden stellt die Richtlinie 93/76/EWG [22] dar, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, im Wohnbereich sowie im tertiären Sektor und in der Industrie in sechs Programmbereichen Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Diese Richtlinie soll neue Aktionen seitens der Mitgliedstaaten insbesondere im Hinblick auf Energieausweise für Gebäude sowie in Bezug auf die Wärmeisolierung neuer Gebäude und die Inrechnungstellung der Energienutzung nach Verbrauch begünstigen. Die Umsetzung dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten war jedoch eher unbefriedigend, und die Kommission hat eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht erfolgter Umsetzung dieser Richtlinie und Nichtvorlage der in ihr geforderten Berichte eingeleitet.

[22] Richtlinie 93/76/EWG (ABl. L 237 vom 22.9.1993, S. 28-30)

Außerdem wurde in der Gemeinschaft unter der Bezeichnung ,Green Light Programme" ein umfangreicheres freiwilliges Programm zur Erzielung von Energieeinsparungen mit Hilfe von Leuchtmitteln eingeführt. Dieses Programm ruft unter anderem zur verstärkten Einbeziehung des Tageslichts auf, um den Energieverbrauch für Beleuchtungsanwendungen zu reduzieren. Wenn dieses Programm sich bewährt, könnte das Programm auf den gesamten Stromverbrauch im Gebäudesektor ausgedehnt werden und unter anderem Heizungs-, Kühlungs- und Belüftungssysteme (HVAC-Systeme) berücksichtigen. In diesem Bereich ist der Zusammenhang zwischen Energieeffizienz und erneuerbaren Energiequellen sehr stark ausgeprägt.

Für den gesamten Gebäudesektor setzt die Kommission zurzeit den Aktionsplan der Mitteilung zur ,Wettbewerbsfähigkeit in der Bauwirtschaft" [23] um. Dieser Aktionsplan sieht eine vorrangige Aktion zur ,Entwicklung einer Strategie für die Verwendung und Förderung umweltfreundlicher Baustoffe und energiesparender Technologien [vor], um einen zukunftsfähigen Wohnungsbau zu fördern". Zu diesem Zweck wurde eine Arbeitsgruppe ,Sustainable Construction" (Nachhaltiges Bauen) eingerichtet. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der Industrie sowie aus Vertretern von Kommissionsdienststellen zusammen. Nach einer ersten Sitzung im Oktober 1999 wurden drei Task Groups eingesetzt: TG1 ,Environmentally-Friendly Construction Materials" (Umweltfreundliche Baumaterialien), TG2 ,Energy Efficiency" (Energieeffizienz) und TG3 ,Construction and Demolition Waste" (Bau- und Abbruchabfälle). Ein erster Bericht an die Arbeitsgruppe sollte im Oktober 2000 vorgelegt werden.

[23] KOM(97) 539 endg. vom 4.11.1997

Unter der Schirmherrschaft des Europäischen Programms zur Klimaänderung (siehe folgender Abschnitt 5.1) wurde eine Reihe von Arbeitsgruppen eingerichtet, die der Kommission Vorschläge dazu unterbreiten sollen, wie die Verpflichtungen der EU gemäß dem Kyoto-Protokoll erfuellt werden könnten. Eine dieser Arbeitsgruppen, die für Fragen des Energieverbrauchs zuständige WG3, soll Vorschläge für den Gebäudesektor ausarbeiten und unter anderem den Aspekt der Energieeffizienz sowie die Nutzung erneuerbarer Energiequellen in Gebäuden berücksichtigen.

Außerdem erarbeitet die Kommission zur Zeit einen Vorschlag für Rechtsvorschriften der Gemeinschaft zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energiequellen in Gebäuden im allgemeinen und insbesondere in öffentlichen Gebäuden.

4.5. Normierung

Eine gemeinschaftsweite Normierung wird die Kommerzialisierung und die Etablierung erneuerbarer Energiequellen auf dem Markt wesentlich erleichtern. Aus diesem Grund hat die Kommission Initiativen zur Festlegung von Normen für solarthermische Anlagen sowie für Photovoltaik- und Windkraftanlagen eingeleitet. Im Bereich der Nutzung von Biomasse hat die Kommission zwei Initiativen unternommen: die Einführung von drei Normen für Biodiesel und die Formulierung von sieben Normen für feste Biomasse. Unter Einbeziehung des Europäischen Komitees für Normung (CEN) sollen diese Normen die konventionellen Märkte stärken und neue wettbewerbsfähige Märkte erschließen. Die von der Kommission an das CEN/CENELEC vergebenen Aufträge in Verbindung mit Normen für feste Biomasse werden im Rahmen des ALTENER-Programms sowie gemäß dem früheren 4. RP FTE erteilt und finanziert. Ergebnisse in Bezug auf Normen für Solar- und Windenergie sind noch im Jahre 2000 zu erwarten; für Biomasse dürften Ergebnisse ab dem Jahr 2002 vorliegen (siehe Anhang I).

5. Einbindung in sonstige Massnahmen der Gemeinschaft

5.1. Umweltschutz

In ihrem Arbeitsdokument ,Strategie der EU in der Frage der Klimaänderung: Optionen" [24], das als vorbereitendes Dokument für die Berliner ,Klimakonferenz" (CoP-1) vom März 1995 erstellt wurde, hat die Kommission die Einbeziehung erneuerbarer Energiequellen in den Energiemarkt als wesentliches strategisches Ziel in Erwägung gezogen.

[24] SEC 95/288/endg. vom 1.3.1995

Die Mitteilung der Kommission vom 14. Mai 1997 [25] ,Die energiepolitische Dimension der Klimaänderungen" war Teil der Vorbereitungen der Gemeinschaft auf die Dritte Konferenz der Vertragsparteien (CoP-3) gemäß der UN-FCCC (UN-Klimarahmenkonvention). Die Konferenz fand vom 2.-11. Dezember 1997 statt und sollte die Annahme eines Protokolls vereinbaren, mit dem sich die entwickelten Länder auf einen juristisch bindenden Zeitplan für quantifizierte Reduzierungen verpflichten würden, um die gemeinsamen Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Aufgabe der Mitteilung war die Beschreibung von Vorgehensweisen und Maßnahmen zur Umsetzung dieses Ziels. In der Mitteilung wurden Aktionen zusammengestellt, mit denen Treibhausgasemissionen in der EU auf kostenwirksame Weise reduziert werden könnten (z.B. durch eine verstärkte Förderung erneuerbarer Energiequellen im Rahmen von Gemeinschaftsprogrammen sowie durch Forschung, steuerliche Anreize und Diskussionen mit den Energieerzeugern). In Anbetracht des globalen Aspektes des Klimawandels wurden in der Mitteilung außerdem eine Ausdehnung des Schwerpunktes auf Energieprojekte, insbesondere auf Projekte in Verbindung mit erneuerbaren Energiequellen, vorgeschlagen, um Initiativen für eine internationale Zusammenarbeit einzuleiten.

[25] KOM(97) 196 endg. vom 14.5.1997

Kurz nach Vorlage des Weißbuchs zu erneuerbaren Energiequellen wurde das Kyoto-Protokoll zur Reduzierung der Treibhausgase unterzeichnet. Die Gemeinschaft hat sich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2008-2012 jährlich insgesamt um durchschnittlich 8 % gegenüber 1990 zu senken.

Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe (a) Ziffer (iv) des ,Kyoto-Protokolls" (KP) - als rechtsverbindlicher Text angenommen auf der CoP-3 - sieht vor, dass alle in Anhang I genannten Länder ,entsprechend ihren nationalen Gegebenheiten Politiken und Maßnahmen wie die folgenden umsetzen und/oder näher ausgestalten: Erforschung und Förderung, Entwicklung und vermehrte Nutzung von neuen und erneuerbaren Energieformen".

Die am 19. Mai 1999 angenommene Mitteilung der Kommission ,Vorbereitungen für die Umsetzung des Kyoto-Protokolls" [26] stellte den Beitrag der Europäischen Kommission zum Europäischen Rat von Köln vom 4. und 5. Juni dar. In dieser Mitteilung werden jeweils nach Sektoren die Verfahrensweisen und Maßnahmen behandelt, die dazu beitragen könnten, den Anstieg der Treibhausgasemissionen zu bremsen. Die Mitteilung unterstreicht die Potenziale zur CO2-Reduzierung sowie Aspekte hinsichtlich der Nachhaltigkeit erneuerbarer Energiequellen. Im Zusammenhang mit der UN-FCCC wurde die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen als wesentliches Element projektbezogener flexibler Mechanismen gemäß dem Kyoto-Protokoll hervorgehoben. Die zukünftige Entwicklung erneuerbarer Energiequellen wurde in das 5. RP für FTE aufgenommen.

[26] KOM(99) 230 vom 19.5.1999

Am 8. März 2000 hat die Kommission das ,Grünbuch zum Handel mit Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union" [27] sowie die Mitteilung ,Politische Konzepte und Maßnahmen der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen: zu einem Europäischen Programm zur Klimaänderung (ECCP)" [28] angenommen.

[27] KOM(2000) 87 vom 8.3.2000

[28] KOM(2000) 88 vom 8.3.2000

Auf der 6. Konferenz der Vertragsparteien (CoP-6) der UN-Klimakonferenz im November sollten Entscheidungen zu in Kyoto noch ungeklärten Fragen getroffen werden.

Die EU beabsichtigt die Aufnahme des politischen Prozesses zur Ratifizierung des Kyoto-Protokolls unmittelbar im Anschluss an die CoP-6. Die entsprechende Diskussion wird vielfältige Dimensionen haben; mindestens zwei Dimensionen sind von besonderer Bedeutung:

* Die 1998 vom Rat genommene Lastenteilungsvereinbarung wird in ein Rechtsinstrument überführt werden müssen; das Ziel einer Reduzierung um 8 % für die gesamte EU soll von den Mitgliedstaaten gemeinsam erreicht werden, damit jeweils unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklungsstrukturen berücksichtigt werden können. Die juristische Umsetzung der Lastenteilungsvereinbarung wird die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls gemeinsam durch die einzelnen Mitgliedstaaten sowie durch die gesamte Europäische Gemeinschaft ermöglichen.

* Das Ratifizierungsinstrument wird von einer Umsetzungsstrategie begleitet sein müssen. Außerdem wird festgelegt werden müssen, welche Vorgehensweisen und Maßnahmen zu unternehmen sind und wie die sogenannten flexiblen Mechanismen innerhalb der EU sowie im Umgang mit anderen Parteien aus industrialisierten Ländern und aus Entwicklungsländern gehandhabt werden.

Der Umweltrat hat in seinen Schlussfolgerungen vom Oktober 1999 [29] die Kommission angehalten, noch im Jahre 2000 eine Liste vorrangiger Aktionen zur Bekämpfung des Klimawandels vorzulegen und in angemessener Frist geeignete Vorschläge zu unterbreiten. In diesem Zusammenhang betonte der Rat die Notwendigkeit einer weiteren Entwicklung der vom Rat in seinen Schlussfolgerungen vom Juni 1998 [30] bereits bestimmten Vorgehensweisen und Maßnahmen.

[29] Schlussfolgerungen des Rates zu einer Gemeinschaftsstrategie im Bereich der Klimaänderungen, Dok. 11654/99, Luxemburg, 12. Oktober 1999

[30] Schlussfolgerungen des Rates zu einer Gemeinschaftsstrategie im Bereich der Klimaänderungen, Dok. 9702/98, Brüssel 19. Juni 1998

Gemäß diesen Aufforderungen hat die Kommission das Europäische Programm zur Klimaänderung (ECCP) entwickelt. Dieses Programm wird alle Beteiligten in der gemeinsamen Vorbereitung allgemeiner und koordinierter Vorgehensweisen und Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen zusammenführen.

Das Programm ist bezogen auf sechs Arbeitsgruppen strukturiert; dabei spielt die Erschließung erneuerbarer Energiequellen eine wichtige Rolle. Der Abschlussbericht des Europäischen Programms zur Klimaänderung soll im März 2001 vorgelegt werden.

5.2. Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Die Erschließung einheimischer Energiequellen wie den erneuerbaren Energiequellen trägt zur Verbesserung eines nachhaltigen Wachstums vor allem im ländlichen Raum bei, indem sie unternehmerische Möglichkeiten eröffnet und Arbeitsplätze schafft. In bestimmten Gebieten trägt der Einsatz der Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen sowohl zur Erzeugung von Energie als auch zur Minderung der Umweltverschmutzung bei (umweltfreundliche Abfallbehandlung, Nutzung erneuerbarer Energiequellen in Gebäuden usw.)

Hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit wirken sich die jüngsten Preisentwicklungen bei Rohöl und Mineralölerzeugnissen in Form einer Annäherung der Preise für fossile Energiequellen und für erneuerbare Energiequellen aus, zumal der Einheitspreis bei immer mehr Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen spürbar zurückgeht. Dennoch fallen vergleichende Analysen der Preiswettbewerbsfähigkeit verschiedener Energieformen, bei denen die externen Energiekosten unberücksichtigt bleiben, kaum zu Gunsten der erneuerbaren Energiequellen aus. Wie die externen Kosten in Zukunft zu internalisieren bzw. auszugleichen sind, ist noch immer Gegenstand einer offenen Debatte, an deren Ende eine ausgeglichenere Analyse der Wettbewerbssituation im Energiesektor [31] stehen sollte.

[31] Die externen Kosten der Energieerzeugung sind im Rahmen des unter Federführung der GD Forschung durchgeführten Projekts EXTERNE berechnet und analysiert worden.

Mit Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen ist Europa weltweit führend. Die Windkraftnutzung in der EU z.B. stellt 60 % des Weltmarktes dar. In der EU ansässige Unternehmen der Wasserkraft- und der Photovoltaikbranche sind auf wachsenden Märkten wie z.B. Lateinamerika oder Asien gut etabliert. Die europäische Biomasseindustrie ist dagegen stärker auf den Binnenmarkt konzentriert. Die positive Entwicklung der Industriezweige in der EU ist sowohl auf die zunehmende Binnennachfrage als auch auf die durch Kostensenkungen und einen Erfahrungsvorsprung begünstigten neuen Exportpotenziale zurückzuführen. Die Berechnung der Auswirkungen der Erschließung erneuerbarer Energiequellen auf dem Binnenmarkt und auf den Exportmärkten auf die Beschäftigungssituation war bislang ein riskantes Unterfangen, da reale Zahlen für längere Zeiträume einfach nicht verfügbar waren. Konkrete Daten aus einigen Branchen in Verbindung mit erneuerbaren Energiequellen ermöglichen inzwischen genauere Schätzungen.

Aus einer Studie, die im Auftrag der Kommission durchgeführt wurde [32] und nur den Binnenmarkt berücksichtigte, können die Auswirkungen der Zielsetzungen des Weißbuchs auf die Beschäftigungssituation ausgehend von den erwarteten Marktanteilen der einzelnen Sektoren berechnet werden. In Tabelle 6 sind die Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation in den 15 Mitgliedstaaten für Nettobeschäftigung in den Bereichen Betrieb und Wartung (B&W) und Bau und Einrichtung (B&E) sowie auf die Gesamtbeschäftigung unter Berücksichtigung der Arbeitsplätze zu ersehen, die aufgrund einer Verdrängung der konventionellen Energien entfallen sind.

[32] Auswirkungen der Nutzung erneuerbarer Energiequellen auf die Beschäftigungssituation. Ziel der Studie war die Erarbeitung einer Berechnungsmethode für die Anzahl geschaffener Arbeitsplätze im Bereich der Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen bezogen auf installierte Leistung und investierte Mio. EUR. Die Schätzungen werden regelmäßig aktualisiert und die Daten über die Schaffung von Arbeitsplätzen in das Überwachungsprogramm aufgenommen.

Dieser Tabelle zufolge können 1999-2010 in den 15 Mitgliedstaaten der EU in Verbindung mit der Nutzung erneuerbarer Energiequellen etwa 530.000 Arbeitsplätze entstehen. Um Entscheidungsträgern genauere Informationen zum Beschäftigungspotenzial aufgrund von Investitionen in erneuerbare Energiequellen an die Hand geben zu können, sollten weitere Arbeiten sich nun auf die Beschaffung und Ausweitung von Informationen unmittelbar in Verbindung mit den im Weißbuch diskutierten Technologien konzentrieren.

5.3. Wettbewerb und staatliche Beihilfen

Das Weißbuch hat die grundlegenden Prinzipien der Kommission zur Bewertung von Beihilfen zur Förderung erneuerbarer Energiequellen im Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen dargestellt und die Absicht der Kommission erläutert, in Verbindung mit einer Überarbeitung dieser Leitlinien geeignete Modifizierungen zugunsten erneuerbarer Energiequellen vorzunehmen. In seiner Schlussfolgerung zu erneuerbaren Energiequellen hat der Rat diesen Ansatz begrüßt.

Zurzeit diskutiert die Kommission Entwürfe für eine Änderung der Leitlinien mit den Mitgliedstaaten. Die Änderung zielt auf eine klarere, umfassendere Struktur und die zunehmende Einbeziehung ökologischer Fragen in die Energiepolitik und in die Bewilligung staatlicher Beihilfen ab.

Die neuen Leitlinien sollten die Umsetzung nationaler staatlicher Beihilfesysteme zur Förderung erneuerbarer Energiequellen durch klare und vorteilhafte Regelungen erleichtern und gleichzeitig sicherstellen, dass die im Vertrag festgelegten Regelungen zur Vergabe staatlicher Beihilfen beachtet werden [33].

[33] Siehe auch das Grünbuch "Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit" KOM(2000) 769 endgültig vom 29.11.2000.

5.4. Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration

Das Weißbuch betonte das unverändert große Potenzial im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration zur Weiterentwicklung von Technologien, zur Entwicklung geeigneter Werkstoffe für Erzeugung, Speicherung, Transport und Nutzung von Energie, zur Senkung von Kosten und zur Erfassung der praktischen Erfahrungen von Anwendern mit Demonstrationsprojekten. Das Fünfte Rahmenprogramm (5. RP) ermöglicht die Finanzierung von Investitionen im Bereich Forschung und technologische Entwicklung in Verbindung mit erneuerbaren Energiequellen.

Das Fünfte Rahmenprogramm Forschung und technologische Entwicklung (1998-2002) [34] wurde im Februar 1999 aufgelegt. Die auf energierelevante Entwicklungen und Anwendungen konzentrierten Aktivitäten wurden dem Teilprogramm ENERGIE innerhalb des thematischen Programms ,Energie, Umwelt und nachhaltige Entwicklung" [35] zugeordnet. Eine der beiden Leitaktionen des Programms ENERGIE beschäftigt sich mit saubereren Energiesystemen und entsprechend u.a. mit erneuerbaren Energiequellen. Nach der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vom März 1999 bezogen sich etwa 60 % der ausgewählten Projekte auf die Entwicklung und die Markteinführung von EE-Technologien. Die Gemeinschaft bewilligte Beihilfen in Höhe von etwa 135 Mio. EUR bzw. 67 % des verfügbaren Haushaltes. Informationen zu den Ergebnissen der Projekte sind der CORDIS-Datenbank zu entnehmen.

[34] Beschluss Nr. 182/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Dezember 1998 über das Fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1998-2002) (ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 1)

[35] Für das Programm ENERGIE wurde ein Haushalt von 1.042 Mio. EUR bewilligt.

Im Jahre 2000 wurden Ausschreibungen zu spezifischen Leitaktionen in Verbindung mit erneuerbaren Energiequellen veröffentlicht, die sich mit den strategischen Zielen des Weißbuchs deckten: Integration erneuerbarer Energiequellen in den Europäischen Gemeinschaften, Bioenergie, Biogas usw. Für die Jahre 2001 und 2002 wurden in einem geänderten Arbeitsprogramm neue Leitaktionen vorgeschlagen (siehe Anhang I).

5.5. Regionalpolitik

Wie im Weißbuch dargestellt, bot die Reform der Regionalpolitik gemäß der AGENDA 2000 eine gute Möglichkeit zur Erweiterung, Konsolidierung und Klärung der bestehenden Beihilferegelungen in Verbindung mit erneuerbaren Energiequellen und zur Verstärkung des Gewichts, das erneuerbaren Energiequellen in den Energieprogrammen beigemessen wird.

Die im Rahmen der AGENDA 2000 angenommene neue Grundlagenverordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung [36] erklärt nun ausdrücklich, dass der EFRE die Erschließung erneuerbarer Energiequellen fördern solle und dass auch Maßnahmen zur Unterstützung erneuerbarer Energiequellen aus dem Fonds gefördert werden können.

[36] Verordnung (EG) Nr. 1783/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 1999 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ABl. L 213 vom 13.8.1999, S. 1)

Finanzierungsbeteiligungen an Programmen im Rahmen des Strukturfonds sind nur dann möglich, wenn auch die Prioritäten der Gemeinschaft berücksichtigt werden. Diese Prioritäten wurden von der Gemeinschaft in der Mitteilung ,Die Strukturfonds und ihre Koordinierung mit dem Kohäsionsfonds - Leitlinien für die Programme des Zeitraums 2000-2006" [37] beschrieben. In den Leitlinien wurde eine Förderung der erneuerbaren Energiequellen innerhalb der strategischen Priorität ,regionale Wettbewerbsfähigkeit" als vorteilhaft unter anderem für die Erschließung örtlicher Ressourcen und eine Reduzierung der Importabhängigkeit dargestellt. Dabei erfolgte ein Bezug auf das Weißbuch, in dem die Mitgliedstaaten aufgerufen wurden, sicherzustellen, dass mindestens 12 % des allgemeinen Haushaltes für Teilprogramme im Bereich Energie zur Unterstützung erneuerbarer Energiequellen eingesetzt werden.

[37] KOM(1999) 344 endg.

Zurzeit bereiten die Mitgliedstaaten die operationellen Programme für den nächsten Programmzeitraum des Regionalfonds vor. Entscheidend wird sein, dass die Mitgliedstaaten die neuen Potenziale hinsichtlich einer Förderung erneuerbarer Energiequellen nutzen, deren Grundlagen durch die Grundlagenverordnung geschaffen wurden.

5.6. Gemeinsame Agrarpolitik und ländliche Entwicklung

Das Weißbuch betonte, dass in Anbetracht des zu erwartenden erheblichen Beitrags der Biomasse die Landwirtschaft als Schlüsselbereich zu betrachten sei, wenn das Ziel einer Verdopplung des Anteils erneuerbarer Energiequellen von 6 % auf 12 % erreicht werden solle.

Dem in der AGENDA 2000 eingeführten Reformpaket wurde daher entscheidende Bedeutung für die Strategie des Weißbuchs insgesamt beigemessen. Tatsächlich setzt das Ergebnis der AGENDA 2000 einige ermutigende Signale in die richtige Richtung.

Gemäß der Stützungsregelung für Kulturpflanzen wurde der obligatorische Anteil stillzulegender Flächen bis 2006/2007 mit 10 % angesetzt; im Rahmen der Regelung zur freiwilligen Flächenstilllegung können die Mitgliedstaaten einen höheren Anteil für ihr jeweiliges Staatsgebiet festsetzen.

Da Energiepflanzen auch auf stillgelegten Flächen angebaut werden dürfen, bieten diese Regelungen Möglichkeiten für die weitere Nutzung von Energiepflanzen und entsprechend eine Verbesserung der Verfügbarkeit von Rohstoffen. Die Gestaltung der Zahlungen für stillgelegte Flächen bietet jedoch keinen besonderen Anreiz für den Anbau von Energiepflanzen und ist nicht geeignet, das erforderliche langfristige Interesse der Landwirtschaft am Anbau von Energiepflanzen zu fördern.

Anderseits können die Mitgliedstaaten nationale Beihilfen in Höhe von bis zu 50 % der Kosten gewähren, die in Verbindung mit dem Anbau mehrjähriger Pflanzen entstehen, die zur Biomasseproduktion auf stillgelegten Flächen angebaut werden. [38]

[38] Verordnung (EG) Nr. 1251/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 zur Einführung einer Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen (ABl. L 160 vom 26.6.1999, S.1)

Hinsichtlich der Nutzung von Biogas hat die neue Verordnung der Kommission die Regeln für die Anwendung der genannten Stützungsregelung zur Non-Food-Erzeugung festgelegt und stellt eine wichtige Verbesserung der Situation dahingehend dar, dass Biogas nun direkt auf den Höfen erzeugt und genutzt werden kann. [39]

[39] Verordnung (EG) Nr. 2461/1999 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1251/1999 des Rates in Bezug auf die Nutzung stillgelegter Flächen für die Erzeugung von Ausgangserzeugnissen, die in der Gemeinschaft zur Herstellung von nicht unmittelbar zu Lebens- oder Futtermittelzwecken bestimmten Erzeugnissen dienen (ABl. L 299 vom 20.11.1999)

In Bezug auf die Chancen erneuerbarer Energiequellen in Verbindung mit der Politik zur Förderung ländlicher Gebiete sieht die neue Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen [40] ausdrücklich die Förderung der Non-Food-Erzeugung vor. Bei der Konzeption ihrer Förderpläne können die zuständigen nationalen Behörden daher einen Schwerpunkt auf den Non-Food-Sektor setzen. Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben zur Produktion von Bioenergie z.B. erfuellen die Förderkriterien. Außerdem sind Fördermaßnahmen im Rahmen der Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen in Form von Beihilfen zu den Kosten der Bepflanzung mit schnell wachsenden Arten möglich.

[40] ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 80.

In ihrer Mitteilung über eine Strategie für die Forstwirtschaft [41] hat die Kommission betont, dass das Potenzial der Wälder als Energiequelle unter Nutzung schnellwachsender Gehölze oder unter Verwendung von Holzabfällen zu befürworten sei. Außerdem hat die Kommission in ihrer Mitteilung ,Wegweiser zur nachhaltigen Landwirtschaft" [42] die Rolle der Biomasse bei der Bekämpfung des Klimawandels unterstrichen; in diesem Zusammenhang hat die Kommission auf die Zielsetzungen des Weißbuchs zu erneuerbaren Energiequellen verwiesen und Überlegungen zum Klimawandel in das Konzept einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die zunehmende Nutzung von Biomasse aus Schlagabfällen auch ein Mittel zur Vermeidung von Waldbränden darstellen würde, die häufig aus nicht beseitigten Abfällen entstehen. Die genannten Mitteilungen bieten auch eine hilfreiche Orientierung bei der Auswahl von Projekten im Bereich der Biomasse, die gemäß den Gemeinschaftsprogrammen im Rahmen der ländlichen Entwicklung zu fördern sind.

[41] KOM(98) 649 endg.

[42] KOM(1999) 22 endg., 27.1.1999.

In technischer Hinsicht stellt die auf Initiative der Kommission erfolgte Einrichtung eines Beratenden Ausschusses ,Non-Food Kulturen und Faserpflanzen" einschließlich einer Ständigen Gruppe ,erneuerbare Energieträger" ein hilfreiches Instrument dar. Der Ausschuss erleichtert eine wirksamere Beteiligung der im Zusammenhang mit der Landwirtschaft und erneuerbaren Energien im allgemeinen und insbesondere im Zusammenhang mit Biomasse betroffenen Parteien.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass hinsichtlich einer Verbesserung der Bedingungen für die Nutzung von Biomasse im Rahmen der Agrarpolitik und der Maßnahmen in angrenzenden Bereichen Fortschritte erzielt wurden. Wenn die Zielsetzungen des Weißbuchs bezüglich der Nutzung von Biomasse jedoch vollständig erreicht werden sollen und der Biomasse unter den erneuerbaren Energiequellen die entsprechende Bedeutung eingeräumt werden soll, sind noch beträchtliche zusätzliche Anstrengungen erforderlich, um diese Bedingungen weiter zu verbessern. 5.7. Auswärtige Beziehungen

Die Politik der Erweiterung sieht besondere Maßnahmen und Fonds für die Beitrittsländer vor. Insbesondere betont die Erweiterungspolitik die Harmonisierung der Rechtsvorschriften einschließlich der Angleichung an die Rechtsvorschriften zur Energiepolitik der Gemeinschaft. Ergänzend können die Beitrittskandidaten sich Gemeinschaftsprogrammen auf der Grundlage bilateraler Protokolle anschließen.

Für Drittländer wird das Lomé-Abkommen durch ein Partnerschaftsabkommen zwischen den afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten ersetzt [43]. Die Vergabe von Finanzmitteln des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) erfolgt durch zwei Instrumente: durch Zuschüsse sowie durch Risikokapital und durch Darlehen an private Investoren. Die Linderung der Armut ist ein zentrales Ziel der neuen Partnerschaft.

[43] Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Partnerschaftsabkommens zwischen den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten. KOM(2000) 324 endg. vom 23.5.2000

Die Notwendigkeit einer Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen in industrialisierten Ländern und in Entwicklungsländern wurde auf dem letzten (68.) G8-Gipfel am 23. Juli 2000 in Okinawa betont. Das ,Kommuniqué der G8, Okinawa 2000" enthält einen eigenen Abschnitt zum Umweltschutz. Punkt 66 des Kommuniqués beschäftigt sich mit erneuerbaren Energiequellen und hat folgenden Wortlaut: ,Die Zusammenarbeit untereinander und mit bereits bestehenden Institutionen mit dem Ziel, Investitionen in die Entwicklung und Nutzung nachhaltiger Energien anzuregen und diese Investitionen zu erleichtern, gestützt durch ein günstiges innerstaatliches Umfeld, wird dazu beitragen, die Probleme der Klimaänderung und der Luftverschmutzung zu verringern. Insbesondere die verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energiequellen wird in diesem Zusammenhang die Lebensqualität - namentlich in den Entwicklungsländern - verbessern. Wir rufen daher alle Akteure auf, die Hindernisse und Lösungen hinsichtlich der Verbesserung der Versorgung mit erneuerbaren Energien und ihrer Verbreitung in den Entwicklungsländern aufzuzeigen. Wir laden die Akteure ein, sich der Arbeitsgruppe anzuschließen und konkrete Empfehlungen über geeignete Wege zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien in den Entwicklungsländern vorzubereiten, die auf unserem nächsten Gipfel besprochen werden sollen." Die Kommission ist in dieser Arbeitsgruppe vertreten.

6. Fördermassnahmen

In den 80er Jahren hat sich die nichttechnische Unterstützung der Gemeinschaft im Bereich der erneuerbaren Energiequellen auf begleitende Maßnahmen in Verbindung mit den Programmen zur Forschung und technologischen Entwicklung (vorwiegend JOULE und THERMIE) konzentriert. Anfang der 90er Jahre hat die Kommission die Annahme nichttechnischer Programme vorgeschlagen, um erneuerbare Energiequellen zu fördern und den Anteil erneuerbarer Energiequellen auf dem Binnenmarkt zu erhöhen. 1993 nahm der Rat eine Entscheidung über das erste ALTENER-Programm zur Förderung erneuerbarer Energiequellen in der Gemeinschaft an.

6.1. Das ALTENER-Programm

Das Weißbuch betonte die entscheidende Rolle des Programms ALTENER II und der Folgeprogramme innerhalb des Rahmenprogramms Energie als grundlegendes Instrument des Aktionsplans.

Das erste, über einen Zeitraum von fünf Jahren angelegte ALTENER-Programm endete am 31.12.97. Im Mai 1998 nahm der Rat das Nachfolgeprogramm ,ALTENER II" [44] an, das für die beiden Jahre 1998 und 1999 ausgelegt war. Das erklärte Gesamtziel von ALTENER II bestand darin, einen wesentlichen Beitrag zur Strategie und zum Aktionsplan des Weißbuchs einschließlich der Kampagne für den Durchbruch zu leisten. Das Programm greift den Ansatz des vorherigen ALTENER-Programms in der Konzentration auf nichttechnische Hindernisse (Rechtsvorschriften zu erneuerbaren Energiequellen, Marktchancen, ökologische Vorteile, Beschäftigung, Normen, Ausbildungsstrukturen, Planung, Überwachung usw.) auf, unterstreicht aber zusätzlich die gezielten Aktionen zur Verringerung der Diskrepanz zwischen innovativen Projekten und großtechnischen Anwendungen. Etwa 200 Projekte zur unmittelbaren Unterstützung des Aktionsplans einschließlich der Kampagne für den Durchbruch wurden in der Projektrunde 1998/1999 ausgewählt und genehmigt.

[44] Entscheidung des Rates 98/352/EG vom 18. Mai 1998 über ein Mehrjahresprogramm zur Förderung der erneuerbaren Energieträger in der Gemeinschaft (ALTENER II) (ABl. L 159 vom 3.6.98, S. 53)

Im Mai 2000 wurde das Programm ALTENER II [45] nach dem neuen Rahmenprogramm Energie [46] bis 2002 verlängert. Priorität wird der Fortsetzung und der Verstärkung der Förderung des im Weißbuch vorgesehenen Prozesses (insbesondere der Kampagne für den Durchbruch) eingeräumt. Der bewilligte Haushalt in Höhe von 77 Mio. EUR (im 5-Jahres-Zeitraum 1998-2002) ermöglicht eine bescheidene, aber hilfreiche Verstärkung der Aktivitäten, die in ihrer Wirkung durch stärker spezialisierte und zielgerichtetere Projekte optimiert werden. Im Projektjahr 2000 gingen etwa 400 Anträge ein.

[45] Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2000 über ein Mehrjahresprogramm zur Förderung der erneuerbaren Energieträger in der Gemeinschaft (ALTENER II) (ABl. L 79 vom 30.3.2000, S. 43)

[46] Entscheidung des Rates vom 14. Dezember 1998 über ein mehrjähriges Rahmenprogramm für Maßnahmen im Energiesektor (1998-2002) und flankierende Maßnahmen (1999/21/EG, Euratom) (ABl. L 7 vom 13.1.1999 S. 16-19)

ALTENER II ermöglicht grundsätzlich die Zusammenarbeit mit den assoziierten Ländern Mittel- und Osteuropas sowie mit Zypern, wobei die Bedingungen für eine Beteiligung dieser Länder an EU-Programmen vor dem Beitritt dieser Länder jeweils in eigenen Entscheidungen des Rates zu regeln sind.

Gemeinschaftsprogramme zur Überwindung nichttechnischer Hindernisse im allgemeinen und insbesondere das ALTENER-Programm haben eine wichtige Rolle bei der Förderung von vorbereitenden und unterstützenden Projekten und Maßnahmen zur Umsetzung der Gemeinschaftsstrategie hinsichtlich erneuerbarer Energiequellen einschließlich der Vorbereitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften gespielt und werden diese wichtige Rolle auch in Zukunft spielen. Diese Programme waren von herausragender Bedeutung als Katalysator nationaler, regionaler und örtlicher Anstrengungen in der gesamten EU.

6.2. Die AGORES-Datenbank

Um die Verbreitung der maßgeblichen Informationen zu erneuerbaren Energiequellen zu erleichtern, wurde im Rahmen des Programms ALTENER II das virtuelle Zentrum ,AGORES" eingerichtet und finanziert. AGORES stellt den ersten One-Stop-Shop zur Vermittlung von Informationen über Strategien, Rechtsvorschriften und Programme auf Gemeinschaftsebene und auf nationaler Ebene sowie zur Verbreitung von Projektergebnissen und zur leichteren Kontaktvermittlung zwischen den wichtigsten Akteuren dar. Zu diesem Zweck bietet AGORES automatische Verknüpfungen zu öffentlichen Einrichtungen, Agenturen, Industrieverbänden, Universitäten und allen sonstigen Organisationen im Bereich der erneuerbaren Energiequellen an.

6.3. Sonstige Fördermaßnahmen

Verschiedene begleitende Maßnahmen im Rahmen sonstiger Gemeinschaftsprogramme wie z.B. des 5. RP FTE (siehe Abschnitt 5.4) konzentrieren sich auf die Umsetzung des Weißbuchs und der Kampagne für den Durchbruch.

Diese begleitenden Maßnahmen werden im allgemeinen gemeinsam von der Kommission und Einrichtungen des privaten oder des öffentlichen Sektors in den Mitgliedstaaten finanziert. Typischerweise bestehen diese Maßnahmen aus der Konzeption und der Veröffentlichung von Broschüren, der Darstellung von Beispielen bester Praktiken und aus sonstigen Berichten sowie aus der Veranstaltung von Konferenzen, Seminaren und Workshops. Außerdem unterstützt das 5.RP FTE eine Reihe von Netzen, die ihre gemeinsame Erfahrung zur Förderung der Märkte für erneuerbare Energiequellen und zur Verstärkung des Wachstums der Märkte für erneuerbare Energiequellen einbringen (z.B. das OPET-Netz oder das Wave Energy Network).

7. Die Kampagne für den Durchbruch

7.1. Anspruchsvolle Zielsetzungen für 2003

Im Weißbuch wurde eine Kampagne für den Durchbruch konzipiert, die die Umsetzung umfangreicher Projekte in den verschiedenen Sektoren im Bereich der erneuerbaren Energiequellen fördern und beschleunigen und klare Signale für eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energiequellen vermitteln soll.

Der Rat begrüßte die Anregung der Kampagne, die Kommission zur Unterbreitung detaillierterer Vorschläge einzuladen. Das Europäische Parlament, der Ausschuss der Regionen und der Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßten die Kampagne für den Durchbruch ebenfalls und schlugen weitere Ziele vor. Als Reaktion auf die Beschlüsse von Einrichtungen der Gemeinschaft sowie gemäß der Ankündigung im Weißbuch veröffentlichten die Kommissionsdienststellen ein Arbeitspapier mit neuen Zielsetzungen für die Kampagne sowie mit detaillierten Ausführungen zur Umsetzung der Kampagne [47].

[47] Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen - Energie für die Zukunft: Erneuerbare Energieträger (Gemeinschaftsstrategie und Aktionsplan) - Kampagne für den Durchbruch, SEC (1999) 504

Die Kampagne ist für den Zeitraum 2000 bis 2003 angelegt und konzentriert sich auf quantitative Ziele in verschiedenen Schlüsselbereichen erneuerbarer Energiequellen. Neben den genannten Schlüsselbereichen besteht ein erklärtes Ziel der Kampagne für den Durchbruch gemäß dem Weißbuch in der Auswahl von ,100 Gemeinden", die eine vollständige Versorgung aus erneuerbaren Energiequellen anstreben. Die Aktion der ,100 Gemeinden" in der ursprünglich im Weißbuch vorgeschlagenen Form ist in der gesamten EU bereits auf erhebliches Interesse gestoßen. Unter anderem könnte die Aktion der ,100 Gemeinden" ein Maßstab für die Umsetzung einer dezentralisierten Energieversorgung sein. Im Rahmen dieser Aktion der ,100 Gemeinden" wird eine Reihe von Pilot-Gemeinden, Städten und Inseln bestimmt, bei denen eine 100%ige Energieversorgung aus erneuerbaren Energiequellen als realistisches Ziel erscheint.

Die Aufgabe der Kommission wird in der Konzeption eines Rahmens für ggf. erforderliche technische und finanzielle Unterstützung sowie in der Koordinierung von Aktionen bestehen. Für die Unterstützung durch die Gemeinschaft, die im Rahmen verschiedener Finanzierungsinstrumente (Strukturfonds, 5. RP FTE und Förderprogramme wie z.B. ALTENER) zur Förderung erneuerbarer Energiequellen vorstellbar wäre, wurde in Anbetracht der finanziellen Möglichkeiten [48] für den Zeitraum 1999-2003 ein Volumen von 987,5 Mio. EUR veranschlagt. Die Werbemaßnahmen für die Kampagne werden ebenfalls über das ALTENER-Programm finanziert.

[48] Siehe SEC (1999) 504, S. 26, Tabelle 2 "Szenario der Förderung aus öffentlichen Mitteln".

Die Mitgliedstaaten werden eine entscheidende Rolle in dieser konzertierten Aktion spielen, indem sie auf nationaler Ebene die Ziele der Kampagne fördern und Aktionen koordinieren. Ungeachtet der wichtigen Rolle des öffentlichen Sektors besteht das wesentliche Ziel der Werbung durch die Kampagne jedoch darin, den privaten Sektor zu unterstützen und zu fördern und alle interessierten Parteien in eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen einzubeziehen.

Nutzung erneuerbarer Energiequellen in den 100 Gemeinden

Hinsichtlich der Zielsetzungen der Kampagne ist festzuhalten, dass das spezifische Ziel der ,100 Gemeinden, die eine vollständige Versorgung aus erneuerbaren Energiequellen anstreben" bis 2003 sicher erreicht wird. Rahmenvereinbarungen zur Realisierung von Projekten für erneuerbare Energieträger mit einigen dieser Gemeinden entwickeln sich rasch, und inzwischen wurden über 100 mögliche Kandidaten bestimmt.

Leitaktionen für integrierte Systeme im urbanen Bereich und in ländlichen Gebieten werden gemäß dem 5. RP FTE 2001 begonnen. Außerdem sind spezifische Aktionen im Rahmen des ALTENER-Programms vorgesehen.

Schlüsselbereiche der Kampagne

Die in den einzelnen Schlüsselbereichen der Kampagne bis 2003 zu erreichenden Ziele wurden mit 15 bis 25 % der Gesamtziele des Weißbuchs bis 2010 angesetzt. Die Schlussfolgerungen hinsichtlich der Fortschritte gemessen an den Zielsetzungen bis 2010 gemäß Kapitel 3 beziehen sich auf die gesamte Kampagne; die Zwischenziele bis 2003 vermitteln jedoch ein besseres Bild des Fortschrittes, der kurz- bis mittelfristig erzielt wurde.

1.000.000 Photovoltaiksysteme

Diese Zielvorgabe entspricht einer installierten Kapazität von 1.000 MWp, von denen allerdings nur 650 MWp in der EU eingerichtet werden müssen. Die übrigen 350 MWp sollen in Drittländern installiert werden. Die installierte Kapazität in der EU betrug 1998 über 100 MWp.

Neue nationale Programme (in Deutschland, Italien usw.) können dazu beitragen, dass Photovoltaiksysteme sich auf dem Markt etablieren. Außerdem werden Pionierprojekte wie z.B. in Deutschland das hessische Projekt (1 MW installierte Leistung auf einem einzigen Gebäude) oder das HIP-HIP-Projekt (ein EU-Konsortium, das innerhalb des 5. RP 3 MWp installiert) durchgeführt. Städte wie Barcelona haben sich verpflichtet, Photovoltaiksysteme in neue Gebäude zu integrieren; geplant ist eine Kapazität von 3-4 MWp. Eine Leitaktion wird innerhalb des 5. RP FTE in Verbindung mit Öko-Häusern durchgeführt, bei denen Photovoltaik und die Nutzung von Solarheizung im Vordergrund stehen.

15 Millionen m2 Solarkollektoren

Bis 1998 waren in Europa etwa 9 Millionen Quadratmeter Kollektorfläche montiert.

In verschiedenen Mitgliedstaaten wurden nationale und regionale Programme aufgelegt bzw. sind Programme geplant: in Österreich, Frankreich (Inseln), Italien (Commune solarizzato) und Spanien (Andalusien und Städte), und in einigen europäischen Städten wurden entsprechende Rechtsvorschriften verfügt. Trotzdem sind weitere Werbe- und Marketingmaßnahmen erforderlich.

10.000 MW Windkraftanlagen

Bis 1999 waren Windkraftturbinen mit einer Leistung von 9.645 MW installiert. Das gesetzte Ziel wurde also drei Jahre vor dem vorgesehenen Termin erreicht.

10.000 MWth Blockheizkraftwerke auf Biomassebasis

Bislang liegen noch zu wenig Daten vor.

1.000.000 durch Biomasse beheizte Wohnungen

Bislang liegen noch zu wenig Daten vor.

1.000 MW Biogasanlagen

Die Gewinnung aus Deponien sowie aus Klärschlämmen, Gülle und aus der landwirtschaftlichen Lebens- und Futtermittelproduktion belief sich 1998 in der EU insgesamt auf eine Kapazität von etwa 700 MW. Die Biogasproduktion soll zunehmen - im wesentlichen aufgrund neuer spezifischer Rechtsvorschriften für die Landwirtschaft und die Abfallwirtschaft.

5 Mio. Tonnen fluessiger Biobrennstoffe

Dieses Ziel entspricht einem Heizwert von 5 MtRÖE. 1998 lag dieser Wert für die EU bei 0,45 MtRÖE. Trotz des geringen Marktanteils ist in Anbetracht des hohen Ölpreise und vorteilhafterer rechtlicher Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft (im wesentlichen zur Nutzung stillgelegter Flächen für die Rohstoffproduktion) eine Zunahme der Produktion aus fluessigen Biobrennstoffen zu erwarten.

Schlussfolgerungen

* Die Zielsetzung im Bereich der Windenergie wurde bereits erreicht.

* In bestimmten eingegrenzten Regionen mit entsprechenden Regelungen und geeigneten Fördermaßnahmen (vorwiegend auf regionaler und örtlicher Ebene) erzielen Photovoltaik und Solarwärme hohe Marktanteile.

* Die Verwirklichung der Ziele im Bereich der Biomasse ist sorgfältig zu überwachen; um zu umfassenden statistischen Daten zu gelangen, ist eine spezifische Erfassung erforderlich. Die Nutzung von Biogas nimmt zweifellos deutlich zu. Im Heizungsbereich muss Biomasse sich gegenüber Erdgas als Energieträger behaupten. Ob sekundäre Biomasse in Heizkraftwerken genutzt werden wird, hängt vom Erfolg spezifischer agrarwirtschaftlicher Maßnahmen ab (Verwendung von Holzabfällen, Non-Food-Pflanzen usw.).

* Hauptsächlich in Verbindung mit Regelungen örtlicher Behörden müssen ausgehend von Darstellungen erfolgreicher Beispiele Werbeaktionen durchgeführt werden.

7.2. Partnerschaft für erneuerbare Energien

Im Rahmen der Kampagne für den Durchbruch müssen Investitionspotenziale durch Werbeaktionen und PR-Maßnahmen herausgestellt werden. Aus diesem Grund wurde eine Partnerschaft für erneuerbare Energien mit öffentlichen Einrichtungen, Energieagenturen, der Industrie und sonstigen maßgeblichen Beteiligten eingerichtet.

Der Löwenanteil der insgesamt zur Umsetzung der Ziele der Kampagne für den Durchbruch und des Weißbuchs erforderlichen Investitionen wird aus dem privaten Sektor erwartet; die übrigen Mittel werden über öffentliche Programme und Pläne bereitgestellt werden müssen, die Anlass für private Investitionen sein werden. Einen wichtigen Bestandteil der Kampagne für den Durchbruch bildet auch das Paket der vorgesehenen Werbeaktionen. Sowohl die Werbemaßnahmen als auch die ergänzende öffentliche Finanzierung konzentrieren sich auf Schlüsselbereiche (Solarenergie, Windenergie und Biomasse sowie auf die Einführung erneuerbarer Energiequellen in 100 Gemeinden), um die Auswirkungen und die Präsenz der konzertierten Anstrengungen zu verbessern.

An der Kampagne für den Durchbruch beteiligte Akteure können auf Gemeinschaftsebene ,Partner" werden, indem sie eine Rahmenvereinbarung zur Realisierung von Projekten für erneuerbare Energieträger unterzeichnen, in der die Aktionen, Programme und Initiativen beschrieben werden, die ihren Beitrag zur Kampagne für den Durchbruch darstellen. Die Partnerschaft für erneuerbare Energien soll die Investitionstätigkeit fördern und den europäischen Aspekt der öffentlichen und der privaten Initiativen in den Schlüsselbereichen der Kampagne für den Durchbruch unterstreichen. Als Partner kommen z.B. nationale, regionale und lokale Behörden, Energieagenturen, die Industrie (einschließlich Versorgungsunternehmen, Ölgesellschaften und Herstellern) sowie Bauernverbände in Betracht.

Bis Juli 2000 wurden bereits über 30 Rahmenvereinbarungen zur Realisierung von Projekten für erneuerbare Energieträger unterzeichnet. Zu den Unterzeichnern zählen Vertreter regionaler Programme sowie Ölgesellschaften, Hersteller von Produkten zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen, nationale Agenturen und Städte mit Programmen im Rahmen der Aktion der ,100 Gemeinden", die eine 100%ige Versorgung durch erneuerbare Energieträger anstreben. Der große Erfolg dieser Aktion bestätigt zum einen die Dynamik europäischer Städte und zum anderen das hohe Potenzial für eine intensivere Nutzung erneuerbarer Energiequellen im urbanen Bereich.

Bis Juli 2000 unterzeichnete Rahmenvereinbarungen zur Realisierung von Projekten für erneuerbare Energieträger

* National: 4 Rahmenvereinbarungen (ES, FR, FI, SW);

* Regional: 4 Rahmenvereinbarungen (ES, DE, EL);

* Lokal: 15 Rahmenvereinbarungen (SW, DE, DK, IT, ES, EL);

* Industrie: 5 Rahmenvereinbarungen (BE, ES, IT, FR);

* Verbreitung in der EU: 2 Rahmenvereinbarungen (DK, NL);

davon:

* 100 Gemeinden, die eine 100%ige Versorgung durch erneuerbare Energieträger anstreben: 11 Rahmenvereinbarungen.

In Verbindung mit den Rahmenvereinbarungen wurde bereits eine Reihe von Werbeinstrumenten eingeführt:

* Ein Logo wurde als Erkennungszeichen für die Kampagne entwickelt.

* Akteure im Rahmen der Kampagne für den Durchbruch werden für ihre Initiativen mit den ersten Auszeichnungen prämiert.

* Alle zur Realisierung von Projekten für erneuerbare Energieträger unterzeichneten Rahmenvereinbarungen werden jährlich in einem Katalog veröffentlicht.

* Es wurden Werbevideos gedreht.

* Zurzeit wird ein Kommunikationsplan für EU-weite Werbemaßnahmen ausgearbeitet.

Die Werbungsinstrumente und Aktivitäten werden über das ALTENER-Programm finanziert.

8. Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Zukunft

Seit Veröffentlichung des Weißbuchs haben wichtige politische Entwicklungen die Schlüsselrolle der erneuerbaren Energiequellen im Hinblick auf die Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung für die Gemeinschaft unterstrichen, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Kohäsion verstärkt und zur Entwicklung der europäischen Industrie und des Beschäftigungsmarktes beigetragen. Die Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls und der Prozess der Einbeziehung des Umweltschutzes in die Gemeinschaftspolitik (einschließlich der Energiepolitik) sind die beiden wichtigsten Initiativen in dieser Hinsicht. Die Bedeutung erneuerbarer Energiequellen für eine nachhaltige Entwicklung wird auf internationaler Ebene weithin anerkannt.

In den im Weißbuch und im Aktionsplan des Weißbuchs genannten Schlüsselbereichen wurden sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch auf nationaler Ebene Fortschritte erzielt.

Bestärkt durch das Weißbuch entwickeln bzw. intensivieren die Behörden in den Mitgliedstaaten Strategien, Zielsetzungen und - verschiedentlich - geeignete Rechtsvorschriften zur Erschließung erneuerbarer Energiequellen. In den vergangenen drei Jahren hat sich das Weißbuch gut als Referenzveröffentlichung etabliert und zur Entwicklung von Maßnahmen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene geführt.

Unterstützungsinstrumente der Gemeinschaft beginnen, ihre positive Wirkung auf eine wechselseitige Ergänzung der Mitgliedstaaten in der Einführung erfolgreicher Maßnahmen, rechtlicher Regelungen, Vorgehensweisen, Programme und innovativer Pionierprojekte in Verbindung mit erneuerbaren Energiequellen zu entfalten. Zu diesen Instrumenten zählen z.B. die Kampagne für den Durchbruch, das 5. RP FTE und das ALTENER-Programm. Im Rahmen der Partnerschaft für erneuerbare Energieträger haben sich führende Akteure aus der Industrie, aus Verbänden, aus Nichtregierungsorganisationen und aus Behörden dieser EU-weiten Werbeinitiative der Gemeinschaft angeschlossen. Besonders bemerkenswert ist die Beteiligung der Städte und Gemeinden.

Diese Entwicklungen haben zwar bereits zu einem höheren Anteil der erneuerbaren Energiequellen an der gesamten Energieversorgung der Gemeinschaft geführt; die Auswirkungen dieser Entwicklungen können in diesem frühen Stadium der Umsetzung der Gemeinschaftsstrategie aber noch nicht in vollem Umfang beurteilt werden.

Der Marktanteil erneuerbarer Energiequellen nimmt in der EU-15 im Durchschnitt zu; das zu verzeichnende Wachstum ist jedoch noch nicht ausreichend. Die vorhandenen Statistiken belegen zwei wesentliche Entwicklungen: erstens den unzweifelhaften Durchbruch im Bereich der Windenergie und zweitens die über dem EU-Durchschnitt liegenden Zuwachsraten in den Mitgliedstaaten, die proaktive Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energiequellen eingeführt haben. Außerdem ist festzuhalten, dass die Einführung erneuerbarer Energiequellen in Gemeinden (Regionen, Inseln und Städten) in unmittelbarem Zusammenhang mit proaktiven örtlichen Maßnahmen steht.

In diesem Stadium ist allerdings keineswegs sicher, dass das im Weißbuch genannte indikative Ziel eines Anteils erneuerbarer Energiequellen in Höhe von 12 % des jährlichen Bruttoinlandsverbrauchs der EU bis 2010 tatsächlich erreicht wird. Insbesondere wird dieses Ziel nie zu erreichen sein, wenn der Bruttoenergieverbrauch weiterhin in der derzeitigen Form zunimmt und Maßnahmen zur Nachfragesteuerung und zur Verbesserung der Energieeffizienz nicht mit Nachdruck verfolgt werden. Die in dem Grünbuch [49] angestellte Analyse soll so objektiv wie möglich aufzeigen, dass der Spielraum der Europäischen Union zur Beeinflussung des Energieträgerangebots beschränkt ist. Sie soll darüber hinaus vorbehaltlos deutlich machen, dass die beträchtlichen Anstrengungen, die zur Förderung erneuerbarer Energieträger unternommen werden müssen, wegen der wachsenden Nachfrage dennoch nicht ausreichen werden. Eine energiepolitische Strategie, die den Kyoto-Verpflichtungen Rechnung tragen und die Versorgungssicherheit gewährleisten soll, muss daher auf die Kanalisierung der Nachfrage ausgerichtet sein.

[49] Siehe auch das Grünbuch "Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit" KOM(2000) 769 endgültig vom 29.11.2000.

Wenngleich Fortschritte festzustellen sind, müssen auf Gemeinschaftsebene sowie in Form nationaler Maßnahmen beträchtliche weitere Anstrengungen unternommen werden, um die Ziele des Weißbuchs zu erreichen.

Zukünftige Bemühungen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten sollten sich auf folgende Bereiche konzentrieren:

Die Mitgliedstaaten müssen gemäß der Forderung in der Richtlinie zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen individuelle Strategien und Zielsetzungen für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen festlegen. Diese Zielsetzungen sollten sich jedoch nicht auf die Stromerzeugung beschränken, sondern auch die Bereiche Heizung, Kühlung und Verkehr berücksichtigen.

Die Reaktionen der Mitgliedstaaten auf Maßnahmen der Gemeinschaft, im wesentlichen hinsichtlich des Strukturfonds für den Zeitraum 2000-2006, sollten proaktiv auf die Entwicklung neuer Kapazitäten aus erneuerbaren Energiequellen in den Mitgliedstaaten ausgerichtet sein.

Im Biomassesektor besteht das größte Entwicklungspotenzial unter den erneuerbaren Energiequellen. Die Auswirkungen neuer Rechtsvorschriften in Verbindung mit der Gemeinsamen Agrarpolitik sind zwar noch nicht bekannt; besondere Aufmerksamkeit ist jedoch auf die Entwicklungen im Bereich der Biomasse zu verwenden, und die entsprechenden Rahmenbedingungen sollten weiter verbessert werden. Beispielsweise könnte die Produktion von Energiepflanzen stärker gefördert und die Energiebesteuerung zugunsten von Biobrennstoffen modifiziert werden.

Im Gebäudesektor, auf den mehr als ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs der EU entfällt, muss die Kommission daher Maßnahmen vorschlagen, um die Erfahrungen mit spezifischen Demonstrationsprojekten EU-weit zu verbreiten und für Optimierungen zu nutzen.

Auf internationaler Ebene sollte die Gemeinschaft zeigen, wie nachhaltige und umweltfreundliche Energiekonzepte zur Förderung und Finanzierung von Programmen zur Erschließung erneuerbarer Energiequellen umgesetzt werden können. Ein Baustein in diesem Zusammenhang ist die G8-Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien, die nach dem letzten G8-Gipfel in Okinawa eingerichtet wurde.

Die Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsprogramme zu erneuerbaren Energiequellen sollten auf folgende Ziele ausgerichtet sein: Konsolidierung proaktiver Maßnahmen in den Mitgliedstaaten durch Austausch guter und erfolgreicher Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten, Einbeziehung von Energiefragen in die Stadtplanung, Entwicklung geeigneter Normen, Codes und Leitlinien sowie Einführung zielgerichteter Kampagnen.

Parallel sollten auf Gemeinschaftsebene rechtliche und verwaltungstechnische Hindernisse abgebaut und innovative Marktinstrumente eingeführt werden. Dies gilt insbesondere für den fiskalischen Bereich: Da erneuerbare Energiequellen naturgemäß dezentral und örtlich verfügbar sind, muss technologischen Verbesserungen und der Überwindung nichttechnischer Hindernisse gleiche Priorität eingeräumt werden. Die Unterstützung durch die Gemeinschaft sollte aufrechterhalten und in Schlüsselbereichen verstärkt werden.

Im Zeitraum 1997-2000 war hinsichtlich der Einführung erneuerbarer Energiequellen allgemein nur ein bescheidenes Wachstum zu verzeichnen; in einigen besonderen Sektoren und Ländern erfolgten aber auch eindrucksvolle Steigerungen. Außerdem haben die Einrichtungen der Gemeinschaft bekräftigt, dass der 1987 im Weißbuch ,Energie für die Zukunft: Erneuerbare Energiequellen" als Ziel vorgeschlagene Anteil erneuerbarer Energiequellen am Energiemix in Höhe von 12 % bis zum Jahre 2010 weiterhin ehrgeizig, aber realistisch sei, sofern auf EU-Ebene geeignete Maßnahmen getroffen und konsolidiert werden. Freilich müssen beträchtliche zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, um dieses Ziel zu erreichen.

TABELLE 1

Energieproduktion aus erneuerbaren Energiequellen in der EU-15

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Quelle: Eurostat

TABELLE 2

Energieproduktion aus erneuerbaren Energiequellen in der EU-15 nach Sektoren

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Quelle: Eurostat

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

ABBILDUNG 3

Stromproduktion in TWh nach Sektoren (1997/1998)

* fSA = feste Siedlungsabfälle

* HKW = Heizkraftwerke

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

ABBILDUNG 4

Prognosen Windenergie

TABELLE 5

Installierte Windenergiekapazität in MW

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

TABELLE 6

Neue Arbeitsplätze infolge der Zielsetzungen des Weißbuchs

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anmerkung: Ohne große Wasserkraftanlagen und ohne Erdwärme

ANHANG I

AKTIONSPLAN FÜR ERNEUERBARE ENERGIEQUELLEN 1998-2010

(einschließlich der seit Annahme des Weißbuchs durchgeführten Aktionen)

AKTIONSPLAN // Status

1. Zielsetzungen und Strategien //

ENERGIE FÜR DIE ZUKUNFT: ERNEUERBARE ENERGIETRAEGER - Weißbuch für eine Gemeinschaftsstrategie und Aktionsplan

Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen - Energie für die Zukunft: Erneuerbare Energieträger (Gemeinschaftsstrategie und Aktionsplan) - Kampagne für den Durchbruch // KOM(97)599 endg. 26.11.97

SEC(99)504 14.04.99

Die Mitgliedstaaten legen individuelle Ziele für 2005 und 2010 fest und entwickeln geeignete Strategien. // Siehe Anhang II

2. Binnenmarktspezifische Maßnahmen //

Fairness beim Zugang der EE zum Elektrizitätsmarkt

Arbeitsdokument der Kommission zur Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und zum Energiebinnenmarkt, SEC (1999), 470 endg.

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt //

SEC(99) 470 endg. 13.04.99

KOM(00)279 endg. 10.05.00

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen // (KOM/97/30)

Beihilfe zu den Anlaufkosten für neue Erzeugungsanlagen, für KMU und für die Schaffung neuer Arbeitsplätze

Entwurf einer Änderung der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung des Umweltschutzes //

Oktober 2000

Entwicklung oder/und Harmonisierung in Verbindung mit ,goldenen" oder ,grünen" Fonds // Siehe Vorschlag KOM(00)279 endg. 10.05.00

Förderung von Biokraftstoffen im Verkehr // Richtlinie 98/69/EWG, ABl. L 350 vom 28.12.1998

Förderung fluessiger Kraft- und Brennstoffe mit niedrigem Schwefelgehalt // Richtlinie 98/70/EWG, ABl. L 350 vom 28.12.1998

Ausweitung des Geltungsbereichs der SAVE-Richtlinie auf passive und aktive Solarsysteme in Gebäuden unter Berücksichtigung der Energiegewinne bei Heizung und Kühlung // Vorschlag für eine Änderung der Richtlinie 93/76/EG (1998)

Ausweitung des Geltungsbereichs der Bauproduktenrichtlinie auf Bauprodukte mit niedrigem intrinsischem Energiegehalt // Vorschlag für eine Änderung der Richtlinie 89/106/EWG (1998)

3. Einbindung in sonstige Maßnahmen der Kommission //

Umweltschutz

Einbeziehung von Aktionen zur Förderung erneuerbarer Energieträger in die Gesamtstrategie zur Eindämmung der Klimaänderungen

98/C 372/07 Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Verbrennung von Abfällen, ABl. C 372 vom 2.12.1998, S. 11

Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien, ABl. L 182 vom 16.7.1999, S. 1

Grünbuch zum Handel mit Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union

Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament Politische Konzepte und Maßnahmen der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen: zu einem Europäischen Programm zur Klimaänderung (ECCP) //

Mitteilung der Kommission KOM(97)481

ABl. C 372, 2.12.1998, , S. 11

1999/31/EG 26.04.99

KOM(00)87 08.03.00

KOM(00)88 08.03.00

Forschung und technologische Entwicklung

Beschluss Nr. 182/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Dezember 1998 über das Fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1998-2002) , ABl. L 26 vom 1. Februar 1999, S. 1 //

182/1999/EG 22.12.98

Regionalpolitik:

Verordnung (EG) Nr. 1783/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 1999 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, ABl. L 213 vom 13.8.1999, S. 1

Mitteilung der Kommission über ,Die Strukturfonds und ihre Koordinierung mit dem Kohäsionsfonds - Leitlinien für die Programme des Zeitraums 2000-2006" //

1783/1999 12.07.99

Noch anzunehmen

Agrarpolitik:

98/235/EG: Beschluss der Kommission vom 11. März 1998 zur Arbeitsweise der Beratenden Ausschüsse im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik, ABl. L 88 , 24.03.1998, S. 59 - 71

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Strategie der Europäischen Union für die Forstwirtschaft - KOM (1998) 649 vom 18. November 1998

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäischen Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Wegweiser zur nachhaltigen Landwirtschaft KOM (1999) 22 vom 27. Januar 1999

Verordnung (EG) Nr. 1251/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 zur Einführung einer Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen, ABl. L 160 vom 26.6.1999, S.1

Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen, ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 80

Verordnung (EG) Nr. 2461/1999 der Kommission vom 19. November 1999 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1251/1999 des Rates in bezug auf die Nutzung stillgelegter Flächen für die Erzeugung von Ausgangserzeugnissen, die in der Gemeinschaft zur Herstellung von nicht unmittelbar zu Lebens- oder Futtermittelzwecken bestimmten Erzeugnissen dienen, ABl. L 299 vom 20.11.1999, S.16 //

98/235/EG 11.03.98

KOM (1998)649 18.11.1998

KOM (1999) 22 27.01.99

1251/1999 17.05.99

1257/1999 17.05.99

2461/1999 19.11.99

1251/1999 20.11.99

Intensivierung der Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten im Namen der Europäischen Gemeinschaft //

KOM(2000)324 23.05.00

Erweiterung:

Im Rahmen der Programme TACIS und PHARE werden ausreichende Mittel zur Förderung erneuerbarer Energiequellen bereitgestellt, um Protokolle umzusetzen, mit denen die EU-Förderprogramme ALTENER und SYNERGY für assoziierte Staaten zugänglich gemacht werden sollen. Mit Ländern des Mittelmeerraums sowie mit anderen Regionen wurden geeignete Vereinbarungen getroffen. Die Zusammenarbeit im Rahmen des Weltsolarprogramms 1996-2005 wurde begonnen. //

Mitteilung Spezifische Protokolle

5. Flankierende Maßnahmen //

Das ALTENER-Programm:

98/352/EG: Entscheidung des Rates vom 18. Mai 1998 über ein Mehrjahresprogramm zur Förderung der erneuerbaren Energieträger in der Gemeinschaft (ALTENER II), ABl. L 159 , 03.06.1998 S. 0053 - 0057

Entscheidung Nr. 646/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2000 über ein Mehrjahresprogramm zur Förderung der erneuerbaren Energieträger in der Gemeinschaft (ALTENER) (1998-2002), ABl. L 79 vom 30.03.2000 S. 1 -5 //

98/352/EG: Entscheidung des Rates vom 18. Mai 1998

Entscheidung Nr. 646/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2000

5.Rahmenprogramm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration

Flankierende Maßnahmen

Neue Leitaktionen:

- Nutzung erneuerbarer Energiequellen in Gebäuden;

- Dezentrale Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen bzw. zentrale Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen in kleinen Anlagen auf Inseln und in isolierten Gebieten;

- Nutzung von Bioenergie zur Stromproduktion bzw. zur Erzeugung von Heizwärme und zum Kühlen;

- Nutzung erneuerbarer Energiequellen in Gemeinden;

- Stromerzeugung und Gewinnung von Heizwärme aus Biomasse (in ländlichen Gebieten) // Ausschreibungen 2001-2002

Kampagnen zur Verbraucheraufklärung; gezielte Aufklärungsaktion zur Bedeutung der Rückgewinnung von Energie für den Umweltschutz

- Gezielte Informierung der wichtigsten Akteure // Ausschreibungen

Entwicklung europäischer Normen und Zertifizierungen

- Normen für solarthermische Anlagen

- Normen für Photovoltaikanlagen

- Normen für Windturbinen

- Normen für Biodiesel

- Normen für feste Biomasse // CEN und CENELEC

2000

2001

2001

2002

2002

Bessere Darstellung erneuerbarer Energiequellen bei den institutionellen Banken und auf dem privaten Finanzmarkt durch Entwicklung von Plänen zur Begünstigung von Investitionen in Projekten im Bereich erneuerbarer Energiequellen // Vereinbarungen und Projekte

Einrichtung des virtuellen Zentrums ,AGORES" zur Bündelung und zum Verbreiten von Informationen // AGORES wurde im April 2000 eingeführt.

6. Kampagne für den Durchbruch - 2000-2003 //

Partnerschaft für erneuerbare Energien

- nationale, regionale und lokale Behörden, Industrie, Verbände usw.

- Schätzungen: 50 Rahmenvereinbarungen pro Jahr // Einführung 1999

30 Rahmenvereinbarungen unterzeichnet bis Juli 2000

Logo der Kampagne // Einführung 1999

Auszeichnungen im Rahmen der Kampagne // Erstmals: Oktober 2000

Katalog der Kampagne // Erstmals: Oktober 2000

Werbung:

- Austausch der besten laufenden Maßnahmen und Programme in den Mitgliedstaaten

- Nutzung erneuerbarer Energiequellen in Städten (nachhaltige Abfallpolitik und nachhaltige Nutzung von Biogas; Solarenergie in Gebäuden)

- Beste Praktiken im primären und im sekundären Biomassesektor (fluessige Biobrennstoffe, Stroh, Olivenabfälle, Holzabfälle usw.)

- Beste Praktiken in öffentlichen Gebäuden (Schulen, Krankenhäuser, Hotels, Büros) //

Informationskampagne Kampagne für den Durchbruch 2000-2003

7. Follow-up //

Plan zur Überwachung der erzielten Fortschritte // Überwachungskonzept wird entwickelt (September 2000)

Bessere Datenerfassung und bessere Statistiken

- Vereinbarung zwischen dem statistischen Amt der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten über die Einführung eines neuen Fragebogens zu erneuerbaren Energiequellen zur amtlichen Datenerfassung //

Wirksam für Statistiken des Jahres 2001

Dienststellenübergreifender Koordinierungsausschuss // Sitzung 16.7.98

Sitzung 28.6.99

September 2000

Einrichtung einer Arbeitsgruppe Erneuerbare Energiequellen mit jährlichen Sitzungen unter Beteiligung der Kommission und der Mitgliedstaaten // Sitzung 19.03.98

Sitzung 19.05.99

Oktober 2000

Regelmäßige Berichte an die Einrichtungen der Union

- Mitteilung an das Europäische Parlament und an den Rat // September 2000

ANHANG II

Aktuelle Maßnahmen und Zielsetzungen in den Mitgliedstaaten und in Norwegen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ANHANG III

Abkürzungsverzeichnis

EE : Erneuerbare Energiequellen

ETBE : Ethyl-ter-butylether

GAP : Gemeinsame Agrarpolitik

PV : Photovoltaik

RP : Rahmenprogramm

COP : Konferenz der Vertragsparteien (Conference of the parties)

EFRE: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

EEF: Europäischer Entwicklungsfonds

OPET : Organisation für die Förderung der Energietechnologien