52001DC0011

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, die Europäische Zentralbank, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und Europol zur Vorbeugung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit bargeldlosen Zahlungsmitteln /* KOM/2001/0011 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND EUROPOL zur Vorbeugung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit bargeldlosen Zahlungsmitteln

(Text von Bedeutung für den EWR)

1. EINLEITUNG

Diese Mitteilung baut auf der Mitteilung von 1998 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit bargeldlosen Zahlungsmitteln [1] auf. Der als Anhang beigefügte Aktionsplan zur Betrugsbekämpfung ist eine der Prioritäten des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen [2] und enthält eine Reihe vorbeugender Maßnahmen gegen Betrug und Fälschung in Zahlungssystemen. Die Mitteilung ergänzt den zu diesem Thema vorgeschlagenen Rahmenbeschluss [3] und die Initiative zum Schutz des Euro vor Fälschungen [4]. Darüber hinaus trägt sie den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Tampere und Lissabon Rechnung [5]. Das Parlament hat wiederholt auf die Bedeutung größtmöglicher Sicherheit von Zahlungsmitteln hingewiesen [6] und die Kommission aufgefordert, gezielte Präventivmaßnahmen vorzuschlagen. Die Bekämpfung von Betrug und Fälschung ist vor allem für die weitere Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs von Bedeutung.

[1] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank und den Wirtschafts- und Sozialausschuss: "Rahmenregelung zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit bargeldlosen Zahlungsmitteln", KOM(1998) 395 endg.

[2] "Umsetzung des Finanzmarktrahmens: Aktionsplan", KOM (1999) 232 vom 11.5.1999.

[3] Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit bargeldlosen Zahlungsmitteln, KOM(1999) 438 endg. vom 14.9.1999.

[4] Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Schutz des Euro vor Fälschungen, KOM(2000) 492 endg. vom 26.7.2000.

[5] Der Europäische Rat hat in Tampere (Oktober 1999) erneut die Entschlossenheit der Mitgliedstaaten bekräftigt, den Kampf gegen die organisierte Finanzkriminalität zu intensivieren, und darauf hingewiesen, wie wichtig in diesem Zusammenhang vorbeugende Maßnahmen, Zusammenarbeit und Austausch bewährter Methoden sind. Auf dem Gipfel in Lissabon (März 2000) beauftragte der Europäische Rat die Kommission mit der Prüfung der Frage, wie das Vertrauen der Verbraucher in den elektronischen Geschäftsverkehr gestärkt werden kann.

[6] Im November 1998 nahm das Europäische Parlament einen Bericht und eine Entschließung zum Thema Betrugsbekämpfung an (A4-0396/98). Die politische Botschaft des Berichts lautete: Kommission und Mitgliedstaaten müssen fest entschlossen gegen die organisierte Kriminalität vorgehen.

2. CHARAKTERISTIKA UND GRÖSSENORDNUNG DER BETRUGSFÄLLE

Im grenzübergreifenden Zahlungsverkehr ist Betrug häufiger als bei inländischen Transaktionen. In den zehn EU-Ländern mit den meisten ausgegebenen Zahlungskarten ist der Anteil der Betrugsfälle an grenzübergreifenden Kartenzahlungen um ein Vielfaches höher als in der EU insgesamt [7]; in einigen Drittländern ist die Betrugsquote im grenzübergreifenden Zahlungsverkehr sogar noch höher. Dennoch wurden Präventivmaßnahmen bislang hauptsächlich auf einzelstaatlicher Ebene ergriffen. Der größte Zuwachs ist bei Fernzahlungen zu verzeichnen, was insbesondere für Zahlungen über das Internet gilt. Zwar haben die in den vergangenen Jahren im elektronischen Handel erzielten Umsätze die kühnsten Erwartungen übertroffen, doch wird das Potential des Internet-Handels durch mangelndes Vertrauen in den Datenschutz und die Sicherheit der über das Internet getätigten Zahlungen behindert. Bei solchen Zahlungsvorgängen stellt nicht nur das Abfangen von Daten ein Problem dar, sondern muss auch die Frage des möglichen Eindringens von Hackern in Web-Datenbanken angegangen werden.

[7] In diesen Ländern liegt die Betrugsquote im grenzübergreifenden Zahlungsverkehr bei 0,40 % des Nettotransaktionsvolumens, während sie im inländischen und grenzübergreifenden Zahlungsverkehr zusammen nur 0,07 % beträgt (Quelle: VISA).

Mit wachsendem Transaktionsvolumen haben auch die Straftaten rapide zugenommen: die Erlöse aus Zahlungskartenbetrug werden derzeit auf unionsweit 600 Mio. EUR geschätzt [8] - bei einer Zunahme von rund 50 % im vergangenen Jahr. Mit diesen Gewinnen dürften in vielen Fällen andere Straftaten finanziert und organisierte kriminelle Vereinigungen unterstützt werden. Betrug mit gestohlenen oder gefälschten bargeldlosen Zahlungsmitteln geht hauptsächlich auf das Konto krimineller Vereinigungen. Diese sind äußerst flexibel (und haben innerhalb weniger Stunden die Maschinerie für die Fälschung von Zahlungskarten in Gang gesetzt). Auch können sie ihre Arbeitsweise rasch umstellen, um gegen sie ergriffene Maßnahmen zu umgehen. Kriminelle Vereinigungen operieren oft grenzübergreifend. Zum Zahlungsbetrug im Internet setzen sie ausgeklügelte Techniken ein.

[8] Dies entspricht etwa 0,07 % des gesamten Zahlungskartenumsatzes in der Europäischen Union.

3. DIE FORTGESETZTE BEDEUTUNG VON PRÄVENTIVMASSNAHMEN ZUR ERHÖHUNG DER TECHNISCHEN SICHERHEIT IM ZAHLUNGSVERKEHR

Effiziente, d.h. benutzerfreundliche, weithin akzeptierte, verlässliche und gleichzeitig verhältnismäßig kostengünstige bargeldlose Zahlungsmittel sind für eine moderne Volkswirtschaft unerlässlich. Da Effizienz jedoch Sicherheit voraussetzt, muss im Rahmen des wirtschaftlich Rentablen für größtmögliche technische Sicherheit gesorgt werden. Die in puncto Sicherheit erzielten Fortschritte sollten durch Überwachung der Betrugsstatistiken oder durch unabhängiges Benchmarking ermittelt werden.

In ihrer Mitteilung von 1998 forderte die Kommission die Marktteilnehmer auf, die Sicherheit von Zahlungsmitteln und -systemen zu erhöhen. Der vorgeschlagene Aktionsplan zur Betrugsbekämpfung weist nicht erneut auf die Notwendigkeit neuer, technischer Sicherheitsmerkmale von Zahlungsmitteln hin, sondern versucht, allgemeine Ziele zu setzen, die sich durch die allgemeine Weiterentwicklung der technischen Sicherheit und die Verbreitung bewährter Methoden erreichen lassen.

Die Kommission hat die Mitteilung "Schaffung einer sichereren Informationsgesellschaft durch Verbesserung der Sicherheit von Informationsinfrastrukturen und Bekämpfung der Computerkriminalität" angenommen. Diese umfassende Grundsatzerklärung betrifft Straftaten, die mit Hilfe von Computernetzen und -diensten begangen werden. Die Kommission nimmt darin im breiteren Kontext der Informationsgesellschaft, des elektronischen Handels und der im eEurope-Aktionsplan [9] genannten Sicherheitsziele zur Notwendigkeit und möglichen Ausgestaltung einer Initiative Stellung. Letzterer sieht auch in Bezug auf bargeldlose Zahlungsmittel gezielte Maßnahmen vor, die die Sicherheit des Internets erhöhen und das Vertrauen der Unternehmen und Verbraucher gewinnen sollen.

[9] http://europa.eu.int/comm/information_society/eeurope/actionplan/index_en.htm

4. DER AKTIONSPLAN

Präventivmaßnahmen sind zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung bei bargeldlosen Zahlungsmitteln - einem der Aktionsbereiche, die die Kommission in ihrem globalen Präventivkonzept [10] vorgeschlagen hatte - von zentraler Bedeutung. Im Zentrum des Aktionsplans zur Betrugsbekämpfung stehen enge Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und der Privatwirtschaft, Erfahrungs- und Informationsaustausch, Schulungsmaßnahmen sowie die Ausarbeitung und der Austausch von Informationsmaterial. Präventivmaßnahmen sind in erster Linie Aufgabe der Branche selbst (d.h. der Anbieter von Zahlungssystemen, der Kartenemittenten und der Abnehmer und Hersteller von Zahlungsmitteln). Am wichtigsten sind Verbesserungen technischer Art, wie die Einführung von Chipkarten. Doch umfasst der Aktionsplan auch Präventivmaßnahmen, die am wirksamsten sind, wenn sie von allen Beteiligten gemeinsam, d.h. den Inhabern von Zahlungsmitteln, Einzelhändlern und Netzbetreibern, nationalen und internationalen Behörden, einschließlich Vollstreckungsbehörden, getroffen werden. Alle Beteiligten sollten sich über ihre Funktion, ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten im Klaren sein. Von zentraler Bedeutung ist auch, dass sich die Verbraucher der Risiken des bargeldlosen Zahlungsverkehrs bewusst sind und die bewährtesten Vorsichtsmaßnahmen kennen.

[10] Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Kriminalprävention in der Europäischen Union - Überlegungen zu gemeinsamen Ansätzen und Vorschläge für eine Finanzhilfe der Gemeinschaft", KOM(2000) 786 endg. vom 29.11.2000.

Die Kommission wird die Arbeiten koordinieren, um präventive Maßnahmen zu fördern und zu verbessern. Dies umfasst unter anderem die Sammlung von Informationen und die Durchführung von Informationskampagnen. Durch EU-weit einheitliche Maßnahmen soll ein hohes Maß an Prävention sichergestellt werden. Diese Präventivmaßnahmen sollen im Einklang mit den Initiativen stehen, die im Rahmen des oben genannten globalen Präventivkonzepts eingeleitet werden.

5. SCHLUSSFOLGERUNG

Die Kommission fordert den Rat und das Europäische Parlament auf, den beiliegenden Aktionsplan zur Betrugsbekämpfung zu billigen. Dieser enthält ein flexibles Maßnahmenpaket. Die Kommission ist der Auffassung, dass einzelne Initiativen nicht zu optimalen Lösungen führen können. Wirksam vorgebeugt werden kann Betrug nur durch eine Kombination aufeinander abgestimmter Maßnahmen und eine umfassende Regulierung, die auch angemessene Sanktionen vorsieht. Der Aktionsplan beruht auf Partnerschaft und Zusammenarbeit auf allen Ebenen. Er wird in regelmäßigen Abständen überprüft, erstmals spätestens im Jahre 2003. Zu diesem Zweck wird die Kommission bis Ende 2003 einen Bericht erstellen, in dem sie die Fortschritte bei der Umsetzung dieses Aktionsplans bewerten und bei Bedarf zusätzliche oder alternative Maßnahmen vorschlagen wird.

ANHANG

AKTIONSPLAN ZUR BETRUGSBEKÄMPFUNG

1. Technische Entwicklungen

Ziele:

--> Die Branche sollte im Rahmen des wirtschaftlich Rentablen bis spätestens Mitte 2002 für größtmögliche Sicherheit elektronischer Fernzahlungen sorgen.

--> Alle Beteiligten, insbesondere die nationalen Behörden, sollten an der Umsetzung eines koordinierten und strukturierten Sicherheitskonzepts mitwirken.

Die Branche hat eine breite Palette technischer Präventivmaßnahmen entwickelt und umgesetzt. Derzeit arbeitet sie an neuen Technologien und einer umfassenden Sicherheitsstrategie für Direkt- und Fernzahlungen (Einführung von Chips in Kreditkarten [11], neue Zahlungsformen für den elektronischen Handel).

[11] Nach der derzeitigen Planung soll diese in der Europäischen Union bis 2005 umgesetzt sein (Quelle: VISA und Europay/Mastercard).

Auf lange Sicht wird ein koordiniertes und strukturiertes, von allen Beteiligten (auch den nationalen Behörden) getragenes Sicherheitskonzept angestrebt. In diesem Zusammenhang muss der Einsatz standardisierter Sicherheitsanforderungen, die eine objektive Bewertung der Sicherheit eines Zahlungsmittels oder -systems erleichtern, gefördert und das Wissen um diese Anforderungen erhöht werden. Ein Beispiel dafür sind die Gemeinsamen Kriterien/Schutzprofile (nun ISO-Norm IS 15408), die die Festlegung von Sicherheitsanforderungen für IT-Produkte und -Systeme, einschließlich Zahlungsmittel, ermöglichen. Ein solches Vorgehen könnte das Vertrauen von Verbrauchern und Händlern in die genannten Zahlungsverfahren erheblich stärken. Welches das höchstmögliche, wirtschaftlich rentable Maß an technischer Sicherheit ist, muss unter Berücksichtigung der Gesamtkosten für alle Beteiligten sorgfältig überprüft werden.

Handlungsschwerpunkte:

--> Die Kommission wird Informationskampagnen durchführen und in diesem Zusammenhang auch ein Forum zum Thema Sicherheit von Zahlungsmitteln und -systemen unter besonderer Berücksichtigung der Betrugsbekämpfung ins Leben rufen.

--> Die Kommission wird eine Studie über ausgewählte Aspekte der Sicherheit von Zahlungsmitteln und -systemen sowie deren Auswirkungen auf die Betrugshäufigkeit in Auftrag geben und den Ergebnissen dieser Studie entsprechend spezielle Initiativen ins Auge fassen.

2. Informationsaustausch

Ziel:

--> Zahlungsmittelbranche und Einzelhandel sollten unter Einhaltung der Individualrechte und -freiheiten sowie der Wettbewerbsregeln verstärkt Informationen austauschen, um die Aufdeckung und Meldung versuchten Betrugs zu beschleunigen.

Informationsaustausch ist Voraussetzung jeder wirksamen Betrugsbekämpfungsstrategie; so setzt die Verfolgung von Betrugsfällen im Zahlungsverkehr Informationsaustausch zwischen Banken und Vollstreckungsbehörden in und zwischen den Mitgliedstaaten voraus. Der reibungslose Informationsaustausch, den Zahlungsmittel- und -systemanbieter und Einzelhandel in einigen Mitgliedstaaten zu Präventivzwecken praktizieren [12], sollte noch mehr ausgeweitet werden.

[12] Online-Frühwarnsysteme (wie CIFAS, das seit 1988 im Vereinigten Königreich betrieben wird) ermöglichen Finanzinstituten den Austausch von Informationen über erfolgten oder versuchten Betrug und haben zu einem Rückgang der Betrugsfälle geführt. Die Branche hat zur Betrugsanalyse und Risikobewertung verschiedene Datenbanken eingerichtet. Der Einzelhandel ist mit ähnlichen Initiativen nachgezogen und hat Datenbanken zur Erfassung von Betrugsfällen geschaffen.

Mit der Umsetzung der Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG [13] werden die Sammlung und der Austausch von Informationen zwischen den Anbietern von Zahlungsmitteln und -systemen und den zuständigen Behörden bestimmten Bedingungen unterworfen. Die uneinheitliche Umsetzung dieser Richtlinie in den Mitgliedstaaten [14] könnte sich bei Systemen als problematisch erweisen, bei denen Daten in anderen Mitgliedstaaten erhoben oder mit anderen Mitgliedstaaten ausgetauscht werden müssen.

[13] Nach der Richtlinie 95/46/EG sind personenbezogene Daten nach Treu und Glauben und auf rechtmäßige Weise zu verarbeiten, nur für spezielle Zwecke zu erheben und ist der Betroffene angemessen über die Verarbeitung zu unterrichten. Die Daten müssen sachlich richtig sein, dürfen nur für die bei der Erhebung angegebenen Zwecke verwendet und nicht länger aufbewahrt werden, als für die angegebenen Zwecke erforderlich. Die Richtlinie gibt dem Betroffenen unter anderem das Recht, die Daten einzusehen, zu berichtigen und unter bestimmten Umständen gegen ihre Erhebung Einspruch zu erheben.

[14] Die Mitgliedstaaten können von den Anforderungen der Richtlinie abweichen, wenn dies für die Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten erforderlich ist. Da diese Ausnahmebestimmung aber möglicherweise nicht von allen Mitgliedstaaten gleich oder mit gleichem Geltungsbereich angewandt wird, können die Erhebung und Weiterverarbeitung bestimmter oben genannter Daten in einem Mitgliedstaat erlaubt, in anderen dagegen untersagt sein.

Von grundlegender Bedeutung sind in diesem Zusammenhang klare, gemeinsam Regeln für den innerstaatlichen und den EU-weiten Informationsaustausch. Dies gilt auch für internationale Beziehungen. Die Kommission wird prüfen, inwieweit der Kampf gegen Betrug und Fälschung durch die uneinheitliche Umsetzung der Richtlinie beeinträchtigt wird.

Handlungsschwerpunkte:

--> Die Kommission wird gemeinsam mit den nationalen Datenschutzbehörden Leitlinien über Grenzen und Voraussetzungen für den präventiven Informationsaustausch erarbeiten.

--> Die Kommission wird eine Website "Betrugsbekämpfung" mit Informationen über einschlägige Maßnahmen und Verbindungen zu anderen einschlägigen Organisationen einrichten.

3. Schulungsprogramme, Informationsmaterial und Zusammenarbeit

Ziele:

--> Die Branche sollte in allen EU-Mitgliedstaaten für die Vollstreckungsbehörden ein umfassendes Schulungsprogramm zum Thema Vorbeugung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit bargeldlosen Zahlungsmitteln durchführen.

--> Die betroffenen Akteure (einschließlich Europol und Interpol) sollten Informationen über diese Schulungsprogramme und Materialien erhalten.

Die Schulungsmaßnahmen für Vollstreckungsbehörden sollten intensiviert werden und internationale Aspekte des Betrugs und des Betrugs bei elektronischen Fernzahlungen umfassen, wenn möglich die datenschutzbedingten Grenzen des Informationsaustauschs aufzeigen, durch umfassendes Informationsmaterial und speziell für Polizeibeamte entwickelte Schulungsinstrumente (auch zum Selbststudium, wie interaktive CD ROMs) ergänzt sowie unter Berücksichtigung der neuesten technischen Entwicklungen und Trends beim internationalen Zahlungsbetrug überarbeitet und aktualisiert werden. Die nationalen Behörden sollten diese Schulungsmaßnahmen als wichtiges Hilfsmittel für erfolgreiche Ermittlungen in diesem Bereich ansehen und deshalb für eine angemessene Personal- und Finanzausstattung sorgen.

Ermittlung und Verfolgung von Betrug im Zahlungsverkehr sollten von den Vollstreckungsbehörden zur Priorität erklärt werden, da die Erträge aus diesen Straftaten zur Finanzierung anderer Straftaten verwendet werden könnten. Hochrangige nationale Behörden müssen durch gezielte Initiativen für dieses Thema sensibilisiert werden. Für eine wirksame Verfolgung dieser Betrugsfälle müssen die Ermittlungen nach bewährtem Muster durchgeführt und Staatsanwälte und Richter geschult werden. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten einen Rahmen für die gerichtliche Zusammenarbeit schaffen. Die zuständigen Behörden sollten Initiativen dieser Art fördern. Auch Maßnahmen, die die Qualität von Beweisen und deren Vorlage bei den Vollstreckungsbehörden verbessern sollen, würden die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen der Branche und den Vollstreckungsbehörden erleichtern.

Um das vorgeschlagene partnerschaftliche Konzept umsetzen und Betrug und Fälschung so wirksam wie möglich bekämpfen zu können, wäre es ebenfalls nützlich, einen Rahmen für den regelmäßigen Dialog zwischen allen Beteiligten zu schaffen (Zahlungskartenanbieter, Kreditinstitute, nationale Zahlungssystembetreiber, Bankenverbände, Hersteller von Ausrüstungen und Zahlungskarten, Europol, Interpol, Behörden, einschließlich Vollstreckungsbehörden, Einzelhandel, Verbraucher, Netzbetreiber). Dies wäre auch ein nützlicher Beitrag zu den im Rahmen des Europäischen Forums zur Verbrechensverhütung ergriffenen Maßnahmen.

Handlungsschwerpunkte:

--> Die Kommission wird für höhere Polizeibeamte, Richter und Staatsanwälte eine Konferenz veranstalten, um deren Sensibilität für Zahlungsbetrug und dessen Auswirkungen auf die Finanzsysteme zu erhöhen.

--> Die Kommission wird Vertreter der Branche und der Vollstreckungsbehörden zu einer Sitzung laden und bei dieser Gelegenheit dazu aufrufen, die für die erfolgreiche Ermittlung und Verfolgung von Betrugsfällen erforderlichen zentralen Beweisstücke zu bestimmen und diese für die Zwecke des grenzübergreifenden Informationsaustauschs einheitlich zu präsentieren.

--> Die Kommission wird Sitzungen mit Sachverständigen aller beteiligten Gruppen organisieren, um Fragen zum Thema Betrugsbekämpfung zu diskutieren, die Handlungsschwerpunkte dieser Mitteilung zu überprüfen und etwaige künftige Präventivmaßnahmen zu ermitteln.

4. Sonstige Präventivmassnahmen

Ziel:

--> Die Beteiligten sollten ihren Beitrag zur Vorbeugung von Betrug und Fälschung bargeldloser Zahlungsmittel leisten und miteinander kooperieren.

Die Branche sollte insbesondere ihre Vorgehensweise bei der Übermittlung von Zahlungsmitteln samt PIN oder sonstigen Codes an den Kunden ändern, um die Ausnutzung etwaiger Schwächen im Zahlungssystem weitestgehend zu verhindern.

Händler und Verbraucher müssen ihre bei der Betrugsbekämpfung gesammelten Erfahrungen EU-weit austauschen. Das Informationsmaterial mit "bewährten Methoden" sollte höchsten Qualitätsansprüchen genügen, in allen Mitgliedstaaten weit verbreitet sein und regelmäßig aktualisiert werden. Da solches Material stets den lokalen Gegebenheiten angepasst werden muss, sollten Einzelhandels- und Verbraucherverbände auf jeden Fall an der Erstellung beteiligt werden.

Verbraucher und ihre Interessenverbände sollten aktiv in Präventivmaßnahmen einbezogen werden. Verbraucherverbände sollten verstärkt auf das mögliche Risiko von Betrug im bargeldlosen Zahlungsverkehr hinweisen und praktische Maßnahmen vorschlagen.

Um zu vermeiden, dass durch Zahlungsbetrug hohe Verluste entstehen [15], sollte dem Einzelhandel die neueste Technik zur Verfügung stehen. Einzelhändler sollten ihre Websites und die darin enthaltenen Daten vor unbefugtem Zugriff schützen. Dem Einzelhandel sollten aktuelle Informationen über den Status der vorgelegten Zahlungsmittel sowie klare Anweisungen darüber vorliegen, wie bei verdächtigen Transaktionen zu verfahren ist. Dies gilt insbesondere für das Kassenpersonal.

[15] Gilt insbesondere für Bestellungen per Telefon/auf dem Postweg und für den elektronischen Handel.

Es muss Verfahren geben, nach denen Verlust oder Diebstahl eines Zahlungsmittels umgehend gemeldet werden können, eventuell in Form einer EU-weit einheitlichen, eingängigen, gebührenfreien Nummer. Für die Folgen eines Betrugs sollte nicht der Verbraucher aufkommen müssen, d.h. nicht von ihm getätigte Transaktionen sollten ihm nicht in Rechnung gestellt werden. Vielmehr sollte die Haftung gemäß der Empfehlung 97/489/EG der Kommission [16] gerecht zwischen Geldinstituten und Verbrauchern aufgeteilt werden.

[16] Empfehlung 97/489/EG der Kommission vom 30. Juli 1997 zu den Geschäften, die mit elektronischen Zahlungsinstrumenten getätigt werden (besonders zu den Beziehungen zwischen Emittenten und Inhabern solcher Instrumente) (ABl. L 208, S. 52).

In Anbetracht von E-Geld und per Handy getätigten Transaktionen werden die Kommunikationsanbieter, die bei elektronischen Zahlungen eine aktive Rolle spielen, künftig immer mehr an Bedeutung gewinnen. Sie sind deshalb aufgefordert, den Einsatz angemessener Techniken zu fördern und die anderen Beteiligten zu unterstützen.

Nationale Behörden und Regierungen sollten Betrug im Zahlungsverkehr als schwerwiegendes Delikt ansehen und der Vorbeugung von Betrug und Fälschung Priorität einräumen. Vorbeugende Maßnahmen sollten bewertet und bei der Verfassung neuer Rechtsvorschriften im Finanzsektor berücksichtigt werden. Die mit dieser Bewertung betrauten Stellen könnten von behördlicher Seite überwacht werden, um das Vertrauen der Benutzer sicherzustellen. Um bis zum 1.1.2002, wenn Euro-Banknoten und -münzen in Umlauf gebracht werden, unionsweit einen wirksamen rechtlichen Schutz in Bezug auf bargeldlose Zahlungsmittel zu gewährleisten, sollte der Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit bargeldlosen Zahlungsmitteln nach seiner Annahme rasch umgesetzt werden.

Handlungsschwerpunkte:

--> Die Branche sollte ihre Praktiken und Verfahren laufend überprüfen und solche beenden oder ändern, die betrügerischem Verhalten Vorschub leisten könnten [17].

[17] Beispielsweise sollten Daten, die Straftätern betrügerische Fernzahlungen mit der Kreditkarte eines Dritten ermöglichen, vom Verkaufsbeleg gelöscht oder unkenntlich gemacht werden.

--> Die Branche sollte Einzelhändler und Verbraucher durch Informationsmaterial über bewährte Verfahren aufklären und bei Bedarf neue Unterlagen erstellen.

--> Einzelhandels- und Verbraucherverbände sollten Informationen über diese Materialien austauschen und den Bedarf an weiteren bzw. verbesserten Unterlagen ermitteln. Verbraucherverbände sollten Leitlinien über neue, risikoreiche Bereiche (z.B. den Online-Zahlungsverkehr) und Warnungen vor betrügerischen Handlungen ausgeben und die Verbraucher ermutigen, alle möglichen Präventivmaßnahmen zu ergreifen.

--> Der Einzelhandel sollte sich im Rahmen des wirtschaftlich Rentablen mit der modernsten Technik ausstatten. Einzelhändler sollten besser über den Status der einzelnen Zahlungsmittel informiert sein und Anweisungen erhalten, wie bei verdächtigen Transaktionen zu verfahren ist.

--> Die Verbraucher sollten den Verlust oder Diebstahl eines Zahlungsmittels über eine EU-weit einheitliche Telefonnummer anzeigen können; zumindest aber sollte es in jedem Mitgliedstaat für alle Karten nicht mehr als eine Nummer geben.

--> Die Kommission wird eine Sitzung mit Verbraucherverbänden und anderen interessierten Parteien veranstalten, um zu prüfen, wie die Verbraucher stärker und besser über die Risiken der verschiedenen Zahlungsmittel aufgeklärt und diese Risiken am besten vermieden werden können.

--> Die Kommission wird eine Sitzung mit einer Gruppe von Spezialisten für die Betrugsbekämpfung mit Vertretern aller interessierter Parteien veranstalten, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Garantien und Verpflichtungen der einzelnen Akteure im Hinblick auf Betrug und Fälschung bei bargeldlosen Zahlungsmitteln zu untersuchen

--> Regierungen und nationale Behörden sollten das Vertrauen in bargeldlose Zahlungsmittel stärken und zu diesem Zweck die vorzeitige Umsetzung des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit bargeldlosen Zahlungsmitteln in Betracht ziehen.

--> Die Kommission wird 2003 einen Bericht über Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans zur Betrugsbekämpfung vorlegen und zusätzliche oder alternative Maßnahmen vorschlagen.

5. Beziehungen zu Drittländern

Ziel:

--> Drittländer sollten Präventivmaßnahmen zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung bargeldloser Zahlungsmittel einleiten und konsequent umsetzen.

Zur Betrugsvorbeugung ist auch die Zusammenarbeit mit Behörden aus Drittländern von grundlegender Bedeutung. Wenn in der Europäischen Union in diesem Zusammenhang wirksame Mechanismen eingerichtet werden, sollten ebenfalls Maßnahmen ergriffen werden, um die Straftäter davon abzuhalten, den Interessen der Europäischen Union durch Verlagerung ihrer Aktivitäten in andere Länder zu schaden.

Die Kommission wird dies sowohl im Rahmen multilateraler Foren, wie der OECD, als auch auf bilateraler Ebene fördern. Ein Mehr an Informationsaustausch und Zusammenarbeit der Vollzugsbehörden kann zur Früherkennung künftiger Betrugsfälle und Gefährdungen für die sichere Abwicklung von Handelsgeschäften beitragen.

Handlungsschwerpunkt:

--> Die Europäische Kommission wird gemeinsam mit der Branche ein Seminar für Behördenvertreter aus den Beitrittsländern organisieren, um diese für das Problem des Betrugs im bargeldlosen Zahlungsverkehr zu sensibilisieren.

--> Die Kommission wird auf bilateraler Ebene und in multilateralen Foren wie der OECD mit Drittländern zusammenarbeiten, um einen Beitrag zur Betrugsbekämpfung und -prävention zu leisten.