52000DC0822

Bericht der Kommission - Jahresbericht des Kohäsionsfonds 1999 /* KOM/2000/0822 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION - JAHRESBERICHT DES KOHÄSIONSFONDS 1999

VORWORT

Der vorliegende Jahresbericht über die Tätigkeiten des Kohäsionsfonds bezieht sich auf das Kalenderjahr 1999.

Wie bereits der Vorjahresbericht geht auch dieser Bericht, soweit erforderlich, auf die Ent wicklung seit 1993 ein, um dem Leser ein vollständiges Bild der laufenden Aktivitäten des Fonds zu vermitteln.

Das Format des Berichts entspricht den Vorschriften der Verordnung zur Errichtung des Kohäsionsfonds. Die Aufmachung wurde etwas geändert, um die Bemerkungen des Europäi schen Parlaments, des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen zu berücksichtigen.

Wir hoffen, dass dieser Bericht für alle, denen an der Stärkung und Förderung des wirtschaft lichen und sozialen Zusammenhalts der Union gelegen ist, ein sachdienliches Dokument dar stellt.

INHALT

BERICHT DER KOMMISSION - JAHRESBERICHT DES KOHÄSIONSFONDS 1999

1. Hintergrund

1.1. Konvergenz und Wirtschaftsentwicklung in den Kohäsionsländern

1.1.1. Griechenland

1.1.2. Spanien

1.1.3. Irland

1.1.4. Portugal

1.2. Die Konditionalität

1.2.1. Einführung

1.2.2. Entscheidung des Rates zu Griechenland

2. Durchführungsgrundsätze und gewährte Unterstützung

2.1. Abstimmung mit den anderen Gemeinschaftspolitiken

2.1.1. Öffentliches Auftragswesen

2.1.2. Umweltrecht

2.1.3. Strukturfonds

2.2. Das Gleichgewicht zwischen Verkehrs- und Umweltinfrastruktur

2.2.1. Kohäsionsfonds und Umweltschutz

2.2.2. Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN) im Jahr 1999

2.3. Die Dotation und ihre Verwendung: Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen

2.3.1. Verfügbare Haushaltsmittel

2.3.2. Ausführung des Haushaltsplans

3. Genehmigte Vorhaben und Massnahmen

3.1. Aufschlüsselung der Mittel nach Empfängerländern

3.1.1. Griechenland

3.1.1.1. Umwelt

3.1.1.2. Verkehr

3.1.2. Spanien (einschließlich Regionen in äußerster Randlage)

3.1.2.1. Umwelt

3.1.2.2. Verkehr

3.1.3. Irland

3.1.3.1. Umwelt

3.1.3.2. Verkehr

3.1.4. Portugal

3.1.4.1. Umwelt

3.1.4.2. Verkehr

3.2. Technische Hilfe und Studien

3.2.1. Allgemeine Strategie des Fonds

3.2.2. Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

4. Begleitung, Kontrolle und Unregelmässigkeiten

4.1. Begleitung: Ausschüsse und Besuche

4.1.1. Griechenland

4.1.2. Spanien

4.1.3. Irland

4.1.4. Portugal

4.2. Kontrollbesuche

4.2.1. Griechenland

4.2.2. Spanien

4.2.3. Irland

4.2.4. Portugal

4.3. Unregelmäßigkeiten und Aussetzung der Finanzhilfe

5. Beurteilung und Bewertung

5.1. Allgemeines

5.2. Aufstellung und Ex-ante-Bewertung der Vorhaben

5.3. Zusammenarbeit mit der EIB bei der Aufstellung von Vorhaben

5.4. Ex-post-Bewertungsprogramm

5.4.1. Umwelt

5.4.2. Verkehr

6. Interinstitutioneller Dialog, Information und Publizität

6.1. Vorlage des Jahresberichts

6.1.1. Europäisches Parlament

6.1.2. Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA)

6.2. Unterrichtung der Mitgliedstaaten

6.3. Sonstige Informationsveranstaltungen

6.3.1. Unterrichtung der Sozialpartner

6.3.2. Sonstige

6.4. Informations- und Publizitätsmaßnahmen der Kommission

ANHÄNGE

EINLEITUNG

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Konditionalität

Zwischen 1993 und 1999 hat es der Kohäsionsfonds den vier Empfängerländern (Spanien, Griechenland, Irland und Portugal) ermöglicht, umfangreiche öffentliche Investitionen im Umwelt- und Verkehrsbereich tätigen und gleichzeitig den Zielvorgaben für die Verringerung der Haushaltsdefizite zu genügen, die in den im Hinblick auf die Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion aufgestellten Konvergenzprogrammen vorgegeben sind.

Ausführung des Haushaltsplans

Aufgrund der zusammen mit den Mitgliedstaaten programmierten finanziellen Abwicklung wurden am Ende des Zeitraums 1993-1999 die folgenden beiden Ziele verwirklicht:

- Einhaltung der vorgesehenen Aufteilung der Finanzmittel auf die Empfängerländer (inner halb des mit der Verordnung gegebenen Spielraums),

- Gleichgewicht zwischen den beiden Interventionsbereichen (Verkehr und Umwelt).

Verkehr

1999 hat der Kohäsionsfonds insgesamt 1 523,5 Mio. EUR für Verkehrsvorhaben bereitgestellt. Seit 1993 haben der Kohäsionsfonds und sein Vorgänger, das Kohäsions-Finanzinstrument, insgesamt Mittel in Höhe von rund 8 325,7 Mio. EUR für Verkehrsvorhaben im Rahmen der transeuropäischen Netze (TEN) gebunden.

Der Forderung des Europäischen Parlaments nach einer Verstärkung der Tätigkeit des Kohä sionsfonds im Eisenbahnsektor wurde 1999 Genüge getan, da in Griechenland und Spanien sowie in geringerem Umfang in Portugal die Investitionen in die Schiene wesentlich angeho ben wurden.

Umwelt

1999 hat die Kommission die Umweltschutzauflagen im Rahmen von zwei Richtlinien ver schärft, die direkt mit den Kohäsionsfondsvorhaben zusammenhängen. Dabei handelt es sich um die Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (UVP-Richtlinie) und die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Habitat-Richtlinie).

Nachdem das Europäische Parlament bei der Prüfung des Tätigkeitsberichts des Vorjahres höhere Investitionen im Bereich feste Abfälle gefordert hatte, wurden die entsprechenden Investitionen (in Griechenland und vor allem in Portugal) angehoben.

Information und Publizität

1999 war der Kohäsionsfonds Gegenstand zweier Treffen zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission. Die erste Zusammenkunft fand im Januar in Brüssel, die zweite im Juli in Madrid statt.

Beim ersten Treffen wurde den Mitgliedstaaten die Tätigkeit des Kohäsionsfonds im Jahr 1998 erläutert. Das zweite Treffen bot die Gelegenheit, die Zukunft des Kohäsionsfonds (neue Verordnung) zu erörtern.

Neben diesen Treffen fanden Seminare (vor allem in Lissabon) und verschiedene Zusammen künfte statt.

Im Oktober 1999 wurde ein kurzer Leitfaden erarbeitet, um den Mitgliedstaaten die neue Kohäsionsfonds-Verordnung für den Zeitraum 2000-2006 vorzustellen. Dieser Leitfaden wurde den Mitgliedstaaten am 30. November 1999 präsentiert.

Bewertung

Das dreijährige Programm zur Ex-post-Bewertung wurde Mitte 1998 eingeleitet. In dem Dreijahreszeitraum sollen insgesamt 120 Vorhaben (je 60 in jedem Interventionsbereich des Kohäsionsfonds) bewertet werden. Bislang sind 71 Projekte bewertet worden (40 im Verkehrs sektor, 31 im Umweltbereich).

Wirtschaftliche Haushaltsführung

Wie in den Vorjahren haben auch 1999 die Mitgliedstaaten keinen Fall von Betrug aufgedeckt oder dem Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) der Kommission gemeldet.

Die wichtigsten Entwicklungen in den einzelnen Ländern

Nachstehend sind die wichtigsten Entwicklungen in den vier begünstigten Ländern zusam mengefasst.

Griechenland

Griechenland erhielt 1999 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 550 Mio. EUR aus dem Kohäsionsfonds, wovon 206 Mio. EUR (37,5%) auf Umweltvorhaben entfielen und die restlichen 343,7 Mio. EUR (62,5%) Verkehrsinfrastrukturvorhaben zugute kamen.

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Umwelt

Von 1993 bis 1999 betrug der Anteil der Umweltvorhaben an den Gesamtmitteln 48,8%.

Verkehr

1999 wies die Kommission dem griechischen Verkehrssektor 343,7 Mio. EUR zu, wovon 41% für die Eisenbahninfrastruktur und 29% für Flughäfen verwendet wurden. 27% entfielen auf den Straßenverkehr. Der Anteil des Verkehrssektors beträgt für den gesamten Zeitraum 1993-1999 51,2%.

Spanien

Spanien erhielt 1999 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1 757,6 Mio. EUR aus dem Kohäsionsfonds, wovon 925,1 Mio. EUR (52,6%) auf Umweltvorhaben und die restlichen 832,5 Mio. EUR (47,4%) auf Verkehrsinfrastrukturvorhaben entfielen.

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Umwelt

1999 konzentrierten sich die Tätigkeiten auf die weitere Abwicklung von prioritären Vorha ben, die bereits in den Vorjahren eingereicht worden waren. Von 1993 bis 1999 betrug der Anteil der Umweltvorhaben an den Gesamtmitteln 50,3%.

Verkehr

1999 wies die Kommission dem spanischen Verkehrssektor 832,5 Mio. EUR zu, wovon 87% für die Eisenbahninfrastruktur und 9% für den Straßenbau verwendet wurden. Der Anteil des Verkehrssektors beträgt für den gesamten Zeitraum 1993-1999 49,7%.

Irland

Irland erhielt 1999 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 269,6 Mio. EUR aus dem Kohäsi onsfonds, wovon 150,1 Mio. EUR (55,7%) auf Umweltvorhaben und die restlichen 119,5 Mio. EUR (44,3%) auf Verkehrsinfrastrukturvorhaben entfielen.

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* Im letzten Jahresbericht war ein Vorhaben zur Trinkwasserversorgung irrtümlich als Abwasservorhaben ausgewiesen worden.

Umwelt

1999 konzentrierten sich die Tätigkeiten auf die weitere Abwicklung von prioritären Vorhaben, die bereits in den Vorjahren eingereicht worden waren. Von 1993 bis 1999 entfie len 49,96% der Gesamtmittel auf Umweltvorhaben.

Verkehr

1999 wies die Kommission dem irischen Verkehrssektor 119,6 Mio. EUR zu, wovon 19,9% für die Eisenbahninfrastruktur und 80,1% für den Straßenbau verwendet wurden. Der Anteil des Verkehrssektors betrug für den gesamten Zeitraum 1993-1999 50,04%.

Portugal

Portugal erhielt 1999 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 549,7 Mio. EUR aus dem Kohä sionsfonds, wovon 324,2 Mio. EUR (59%) auf Umweltvorhaben entfielen und die restlichen 225,5 Mio. EUR (41%) Verkehrsinfrastrukturvorhaben zugute kamen.

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Umwelt

Auf Umweltvorhaben entfielen im gesamten Zeitraum 1993 bis 1999 51,9% der Gesamt mittel.

Verkehr

1999 wies die Kommission dem portugiesischen Verkehrssektor 225,5 Mio. EUR zu. Davon wurden 20% für Flughafeninfrastruktur, 16% für Seehäfen, 30% für die Eisenbahninfra struktur und 34% für den Straßenbau verwendet. Der Anteil des Verkehrssektors beträgt für den gesamten Zeitraum 1993-1999 48,1%.

Hintergrund

Konvergenz und Wirtschaftsentwicklung in den Kohäsionsländern

Griechenland

Die Wirtschaftspolitik Griechenlands war 1999 auf die Ziele des aktualisierten Kon vergenzprogramms ausgerichtet, das im September 1999 im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts vorgelegt wurde [1].

[1] ABl. C 372 vom 2.12.1998.

Griechenland wird vom Rat seit 1994 als Mitgliedstaat mit übermäßigem Defizit im Sinne von Artikel 104 Absatz 6 EG-Vertrag eingestuft. Seither hat der Rat gemäß Artikel 7 des vorgenannten Artikels jährliche Empfehlungen an Griechenland ge richtet mit dem Ziel, dieser Lage abzuhelfen. 1998 ging das gesamtstaatliche Finan zierungsdefizit auf 2,5% des BIP zurück und lag somit knapp über den Zielvorgaben des Konvergenzprogramms. Der gesamtstaatliche Schuldenstand erreichte 1996 mit 112,3% des BIP einen Hoechststand, wurde jedoch in den folgenden Jahren um 6 Pro zentpunke auf 106,3% des BIP 1998 gesenkt [2]. Am 17. Dezember 1999 hob der Rat seine Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Griechenland auf [3].

[2] Der Übergang zum ESVG95 ab März 2000 setzt 1998 ein Defizit von 3,1% des BIP und eine Verschuldungsquote voraus, die von 111,3% im Jahr 1996 auf 105,4% im Jahr 1998 gesenkt wurde.

[3] ABl. L 12 vom 18.1.2000, S. 24.

1999 war die Haushaltslage in Griechenland besser als im Konvergenzprogramm vorgesehen. Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit lag bei 1,6% des BIP gegen über der Vorgabe des Konvergenzprogramms von 2,1%. Der Schuldenstand wurde weiter auf 104,4% reduziert.

Im Dezember 1999 reichte Griechenland die erste Aktualisierung des Konvergenz programms für den Zeitraum 1999-2002 ein, die der Rat am 31. Januar 2000 geprüft hat [4].

[4] Stellungnahme des Rates - ABl. C 60 vom 2.3.2000, S. 4.

Die aktualisierte Fassung von 1999 führt die im vorigen Programm festgelegte Stra tegie fort, mit der bis Anfang 2000 die nominale Konvergenz erreicht werden soll.

Spanien

1999 wurde die spanische Wirtschaftspolitik durch die Ziele des Stabilitätsprogramm von 1998 bestimmt. Darin bekräftigt die spanische Regierung, dass sie im neuen Kontext der Teilnahme Spanien an der WWU die Wirtschaftsstrategie der Vorjahre fortführen will, d.h. Förderung eines gesunden Wirtschaftswachstums durch Haus haltskonsolidierung und Strukturreformen. Hauptziele dieser Politik sind die reale Konvergenz mit den europäischen Partnern beim Pro-Kopf-Einkommen und beim Abbau der Arbeitslosigkeit. Nach Auffassung des Rates steht das Programm mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang [5]. Am 25. Januar 2000 legte die spani sche Regierung die aktualisierte Fassung des Stabilitätsprogramms vor, die auf die Strategie des früheren Programms für den Zeitraum 1999-2003 aufbaute. Der Rat hat das aktualisierte Programm am 28. Februar 2000 geprüft.

[5] ABL. C 124 vom 5.5.1999.

1999 wurden weitere Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung erzielt. Den neu esten amtlichen Schätzungen zufolge ging das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit von 2,6% des BIP im Jahr 1998 auf 1,1% des BIP im Berichtsjahr zurück, und lag damit unter dem im aktualisierten Stabilitätsprogramm projizierten Defizit von 1,3%. Diese Verringerung des Defizits ist eher auf eine Beschränkung der Ausgaben, vor allem der laufenden Ausgaben, und weniger auf eine Einnahmensteigerung zurück zuführen. Das Haushaltsziel für 2000 in Höhe von 0,8% des BIP wurde vor kurzem offiziell auf 0,4% verringert mit dem Ziel, im Jahr 2001 ein Gleichgewicht zu errei chen. Der aktualisierten Fassung des Stabilitätsprogramms zufolge ist beim gesamt staatlichen Haushaltssaldo in den Jahren 2002 und 2003 mit einem Überschuss von 0,1% bzw. 0,2% des BIP zu rechnen. Die Verschuldungsquote dürfte nach der Aktu alisierung von 1999 im Berichtsjahr um 1,3 Prozentpunkte auf 63,5% verringert worden sein, während das ursprüngliche Programm noch von 66,4% ausging. Dieser Wert soll bis zum Jahr 2002 unter 60% sinken und im Jahr 2003 auf 55,8% zurück gehen.

Irland

Die Umsetzung des irischen Stabilitätsprogramms im Jahr 1999 hat die Erwartungen der Regierung übertroffen. Der Rat hat erklärt, dass das Programm mit dem Stabili täts- und Wachstumspakt im Einklang steht [6]. Amtlichen Schätzungen zufolge beträgt das Wirtschaftswachstum 8,4% und ist somit um 1¾% höher als von der Regierung vorgesehen. Der gesamtstaatliche Haushalt wies vor Bereinigung um Sonderfaktoren einen Überschuss von 3,2% des BIP (fast doppelt soviel wie ursprünglich geplant) auf. Dies ist auf eine lebhaftere Wirtschaftstätigkeit als erwartet zurückzu führen. Der öffentliche Schuldenstand ist 1999 auf 52% des BIP zurückgegangen.

[6] ABL. C 42 vom 17.2.1999.

Irland hat im Dezember 1999 sein aktualisiertes Stabilitätsprogramm für 2000-2002 vorgelegt, das der Rat am 31. Januar 2000 geprüft hat. Das Programm enthält Maß nahmen, die im ebenfalls im Dezember 1999 aufgestellten Haushaltsplan bereits angekündigt waren. Das Programm bestätigt, dass Irland die Vorgaben des Stabili täts- und Wachstumspakts auch weiterhin erfuellen wird. Der gesamtstaatliche Haus halt wird in allen Programmjahren bis 2002 einen Überschuss aufweisen. Erwartet wird auch ein weiterer drastischer Rückgang des öffentlichen Schuldenstandes auf rund 46% des BIP im Jahr 2002.

Portugal

Die Haushaltslage hat sich 1999 im Rahmen des portugiesischen Stabilitäts programms entwickelt. Dieses Programm steht nach Auffassung des Rates im Gro ßen und Ganzen mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang [7]. Vorläufigen Schätzungen zufolge wurde das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit 1999 auf 2,0% des BIP reduziert und entsprach damit der Vorgabe des Stabilitätsprogramms. Hohe Steuereinnahmen - auch dank der laufenden Bemühungen, die Effizienz der Steuer verwaltung zu steigern - trugen zur Verwirklichung dieses Ziels bei, wobei auch die laufenden Primärausgaben deutlich anstiegen.

[7] ABL. C 68 vom 11.03.1999.

Portugal hat am 17. Februar 2000 sein Stabilitätsprogramm für den Zeitraum 2000-2004 vorgelegt. Darin ist vorgesehen, das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit von 1,5% des BIP im Jahr 2000 schrittweise abzubauen, so dass 2004 der Haushalt aus geglichen ist. Der gesamtstaatliche Schuldenstand soll zwischen 2000 und 2004 von 57,1% auf 48,4% zurückgeführt werden. Erreicht wird dieser Schuldenabbau durch steigende Primärüberschüsse zusammen mit beträchtlichen Einnahmen aus Privati sierungsmaßnahmen.

Die Konditionalität

Einführung

Gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 des Rates ist eine solide Haus haltspolitik die Voraussetzung für eine Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds. Stellt der Rat durch eine Entscheidung fest, dass in einem Mitgliedstaat ein übermä ßiges öffentliches Defizit besteht und wird diese Entscheidung nicht gemäß Artikel 104 des Vertrages aufgehoben, so wird die Unterstützung für neue Vorhaben in dem betreffenden Mitgliedstaat ausgesetzt.

Im Frühjahr jedes Jahres prüft die Kommission das gesamtstaatliche Defizit für das vorangegangene Haushaltsjahr anhand ihrer wirtschaftlichen Vorausschätzungen vom Frühjahr, denen die Haushaltsdaten des Vorjahres zugrunde liegen. Diese müs sen bis spätestens 1. März von den Mitgliedstaaten übermittelt werden. Im Herbst untersucht die Kommission das Defizit für das laufende Jahr anhand ihrer wirt schaftlichen Vorausschätzungen vom Herbst, nachdem deren Zuverlässigkeit über prüft wurde.

Entscheidung des Rates zu Griechenland

Am 17. Dezember 1999 hob der Rat seine Entscheidung vom 26. September 1994 über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Griechenland auf [8]. Die politische Einigung über diese Entscheidung hat der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister am 29. November 1999 auf eine Empfehlung der Kommission vom 10. November erzielt.

[8] ABl. L 12 vom 18.1.2000, S. 24.

Angesichts dieser Entwicklungen ist Artikel 6 der Kohäsionsfondsverordnung auch für Griechenland nicht mehr anwendbar. Infolgedessen hat die Kommission im Herbst 1999 die Einhaltung der Konditionalität nicht mehr überprüft.

Durchführungsgrundsätze und gewährte Unterstützung

Abstimmung mit den anderen Gemeinschaftspolitiken

Öffentliches Auftragswesen

Seit Errichtung des Kohäsionsfonds hat die Kommission ganz besonders darauf ge achtet, dass die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftrags wesen korrekt in Landesrecht umgesetzt und dass im Zusammenhang mit gemein schaftlichen Fördergeldern die Gemeinschaftsregeln und -auflagen strikt eingehalten werden. Im Falle der Kohäsionsfondsförderung ist dies angesichts der hohen Beteili gungssätze besonders wichtig, weshalb die Kommission sorgfältig prüfen muss, ob ein offener und fairer Marktzugang wirklich gewährleistet ist.

Bei ihren Kontrollbesuchen prüfen die Kommissionsdienststellen deswegen in der Regel routinemäßig auch, ob bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die einschlägigen Gemeinschaftsrichtlinien beachtet und die Auswahlverfahren ordnungsgemäß durch geführt wurden. Die Kommissionsdienststellen haben die Vorhaben, die aus dem Kohäsionsfonds gefördert werden, stets mit großer Sorgfalt begleitet. Im Laufe der Zeit ist dies den nationalen Verwaltungsstellen zugute gekommen, die die Gemein schaftsverfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge nun besser verstehen und an wenden. Die Kommission stellt fest, dass die nationalen Behörden und die Begleit ausschüsse immer enger zusammenarbeiten und ausführlich Auskunft erteilen, wenn sich die Kommission bei der Prüfung von Finanzierungsanträgen oder bei der Über wachung der Projektabwicklung mit Fragen an sie wendet.

Umweltrecht

Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 des Rates zur Errichtung des Kohäsionsfonds müssen die Vorhaben mit den Gemeinschaftspolitiken, insbesondere der Politik im Bereich Umweltschutz, im Einklang stehen.

Die Ziele der Umweltpolitik der Gemeinschaft sind in Artikel 174 des Vertrages nie dergelegt.

Angestrebt werden

* die Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität,

* der Schutz der Gesundheit des Menschen,

* die rationelle Verwendung natürlicher Ressourcen.

Gemäß dem Gemeinschaftsprogramm für Umweltpolitik und Maßnahmen im Hin blick auf eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung (Fünftes Aktions programm), das 1993 durch eine Entschließung des Rates gebilligt wurde, soll der Kohäsionsfonds dazu beitragen, die Vertragsziele zu verwirklichen und vor allem die wesentlichen Umweltbelange der Gemeinschaft zu beachten. Dazu gehören bei spielsweise die Verringerung der Wasserverschmutzung und eine geeignete Abfall wirtschaft. Das Programm legt zum Einen das Schwergewicht auf die wesentlichen Umweltthemen, konzentriert sich zum Anderen aber auch auf die Notwendigkeit, die Umweltdimension in die übrigen Gemeinschaftspolitiken einzubeziehen, um die unerwünschten Nebeneffekte einiger Wirtschaftssektoren zu verändern und zu beein flussen. Dieser letztgenannte Aspekt ist für den Kohäsionsfonds insofern von Be deutung, als die Verkehrsinfrastruktur die zweite wesentliche Investitionspriorität des Fonds darstellt.

Um die 1993 beschlossenen internen Verfahren zu verbessern, hat die Kommission außerdem 1997 ein Maßnahmenbündel genehmigt, das dafür sorgen soll, dass Um weltbelange stärker in die Beschlussfassung in der Politik und in die Verwaltung eingehen. Deshalb hat das Europäische Parlament beschlossen, für die Umwelt höhere Mittel bereitzustellen (Einbeziehung von Umweltaspekten in den Haus haltsplan).

Strukturfonds

Die Strukturfonds, insbesondere der EFRE und gelegentlich die Abteilung Ausrich tung des EAGFL werden in der Regel zu Anträgen und Entscheidungen sowie zu substanziellen Änderungen angehört. Die Dienststellen dieser Fonds erteilen bei bestimmten Fragen ihres Aufgabenbereiches Ratschläge.

Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 zur Errichtung des Kohäsionsfonds schreibt vor, dass kein Ausgabenposten gleichzeitig aus dem Kohäsionsfonds und aus den Strukturfonds gefördert werden darf. Dies setzt gut eingespielte, permanente Koordinierungsmechanismen voraus. Darüber hinaus darf die kumulierte Unter stützung eines Vorhabens aus dem Kohäsionsfonds und anderen Zuschüssen der Gemeinschaft, wie beispielsweise im Rahmen der Gemeinschaftszuschüsse für die TEN im Verkehrssektor (TEN-Verkehr), 90% der Gesamtausgaben für das betref fende Vorhaben nicht überschreiten.

Gemäß den Beschlüssen des Europäischen Rates in Edinburgh müssen die kumu lierten Verpflichtungsermächtigungen der Strukturfonds für Ziel 1 und des Kohäsi onsfonds gewährleisten, dass sich die Gemeinschaftsfördermittel für die Ziel-1-Regi onen in den vier aus dem Kohäsionsfonds unterstützten Ländern real verdoppeln. Für Spanien, dessen Staatsgebiet nur zum Teil unter Ziel 1 fällt, wurden Kohäsions fondsmittel in Höhe von 7 950 Mio. EUR auf die gemeinschaftlichen Förderkonzepte des Zeitraums 1994-1999 zugunsten der Ziel-1-Regionen übertragen. Auf diese Weise trägt der Kohäsionsfonds dazu bei, die Gemeinschaftsmittel für die ärmsten Regionen Spaniens real zu verdoppeln. Normalerweise aber wird die Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds, der für Staaten, nicht für Regionen bestimmt ist, nicht regional untergliedert. Es ist ausschließlich Sache der Zentralregierung und der Autonomen Gemeinschaften, dafür zu sorgen, dass die angestrebte reale Verdop pelung der Solidaritätsanstrengungen der Union zugunsten der ärmsten Regionen Spaniens tatsächlich verwirklicht wird. Nach dem Subsidiaritätsprinzip muss die Staatsregierung sicherstellen, dass die Finanzmittel in diese Regionen fließen, schließlich ist sie bevollmächtigt, beim Kohäsionsfonds die Finanzierung von Vor haben in den betreffenden Regionen zu beantragen. Aufgabe des Ziel-1-Begleit ausschusses ist es zu prüfen, ob das gesteckte Ziel auch wirklich erreicht wird.

Diese Koordinierungsverfahren haben bislang bewirkt, dass die verschiedenen Kontrollbesuche noch keinen Fall einer Doppelfinanzierung ergeben haben. Wie bereits in früheren Berichten dargelegt wurde, kann der Kohäsionsfonds jedoch mehrere klar abgegrenzte Stadien eines Vorhabens finanzieren, während der EFRE andere Stadien desselben Vorhabens unterstützt. Dies gilt vor allem für sehr umfang reiche Verkehrsinfrastrukturvorhaben.

Das Gleichgewicht zwischen Verkehrs- und Umweltinfrastruktur

Der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 des Rates zur Errichtung des Kohäsionsfonds zufolge muss ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Finanzierung von Vor haben auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur und von Vorhaben im Umwelt bereich bestehen.

In einer Mitteilung an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen von 1995 [9] ist die Kommission näher auf dieses Gleichgewicht eingegangen und hat sich verpflichtet, in partner schaftlicher Zusammenarbeit mit den begünstigten Mitgliedstaaten danach zu stre ben, für den gesamten Förderzeitraum 1993-1999 eine 50/50-Aufteilung der Mittel zwischen Umwelt- und Verkehrssektor zu erreichen.

[9] KOM (95) 509 endg.

In der Anfangszeit wich die Aufteilung der Mittel auf die beiden Sektoren erheblich von diesem Ziel ab, doch wurde für den Gesamtzeitraum 1993-1999 das Gleich gewicht zwischen den Sektoren erreicht.

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(*) Ohne technische Hilfe

Kohäsionsfonds und Umweltschutz

1999 hat die Kommission die Umweltschutzauflagen im Rahmen der beiden Richt linien verschärft, die mit den Kohäsionsfondsvorhaben im Zusammenhang stehen.

Dabei handelt es sich um

- die Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (UVP-Richtlinie), und

- die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Habitat-Richtlinie).

UVP-Richtlinie

Mit der im März 1997 in Kraft getretenen Änderungsrichtlinie 97/11/EG wurden Schwellenwerte und objektive Kriterien eingeführt, anhand deren zu bestimmen ist, welche Projekte wegen ihrer voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf die Um welt einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind. Das Verzeichnis der Projekte, die in jedem Fall einer UVP zu unterziehen ist, wurde erweitert. Außerdem wurde die Öffentlichkeit stärker in den Beschlussfassungsprozess einbezogen.

Habitat-Richtlinie

Nach dieser Richtlinie endete die Frist für die Aufstellung der Listen der im Rahmen von Natura 2000 zu schützenden Gebiete am 10. Juni 1998. Diese Richtlinie sieht außerdem verstärkte Kontrollen vor, um sicherzustellen, dass ein Mitgliedstaat in dem Fall, dass ein Gebiet durch ein aus Gemeinschaftsmitteln finanziertes Projekt beeinträchtigt werden könnte, alle ökologisch erforderlichen Maßnahmen trifft.

Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN) im Jahr 1999

Im Verkehrssektor finanziert der Kohäsionsfonds lediglich Infrastrukturvorhaben von gemeinsamem Interesse, die in den mit der Entscheidung 1692/96/EG des Euro päischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 erlassenen Leitlinien ausge wiesen sind. Auf der Grundlage dieser Leitlinien werden die Vorhaben ausgewählt, die aus dem Kohäsionsfonds gefördert werden.

Angesichts der besonderen Ziele und der umfangreichen Mittel des Kohäsionsfonds spielt dieser für den Aufbau der TEN in den vier Kohäsionsländern eine Schlüssel rolle. Zwischen 1993 und 1999 hat der Kohäsionsfonds insgesamt 8,3 Mrd. EUR, das ist rund die Hälfte der verfügbaren Gesamtmittel, Verkehrsvorhaben zugewiesen (siehe nachfolgende Tabelle). Auch im Zeitraum 2000-2006 will der Kohäsionsfonds die Hälfte seiner Mittelausstattung auf Verkehrsvorhaben verwenden.

Der Kohäsionsfonds hat eng mit den vier begünstigten Mitgliedstaaten zusammen gearbeitet, um die vorrangigen Maßnahmen zu ermitteln. Darüber hinaus hat er seine Unterstützung mit der EIB, dem EFRE und dem TEN-Budget koordiniert, um den optimalen Einsatz der Mittel zu gewährleisten. Auch 1999 haben der Kohäsionsfonds und die GD Verkehr ihre engen Kontakte aufrechterhalten, um für ein kohärentes Konzept bei der Umsetzung der TEN-Projekte zu sorgen. So finden regelmäßig dienststellenübergreifende Treffen und Konsultationen zu TEN-Vorhaben statt, die aus dem Kohäsionsfonds finanziert werden. Diese Zusammenarbeit sollte im Zeit raum 2000-2006 noch verstärkt werden, um beim Aufbau der TEN in den begüns tigten Ländern die Wirkung der Kohäsionsfondsmittel zu maximieren.

Innerhalb der geplanten Verkehrsnetze haben in der Regel solche Straßen-, Schienen- oder Seeverkehrsvorhaben den Vorrang, über die die Hauptverkehrsverbindungen zwischen den Kohäsionsländern und der übrigen EU auf- oder ausgebaut werden. Andere geförderte Vorhaben sollen die Verbindungen und den Handel zwischen den Randgebieten und den Wirtschaftszentren der betreffenden Ländern verbessern und in der Nähe von Ballungszentren für kontinuierliche Verkehrsnetze sorgen. Die vielen Stadtumgehungs- oder Ringstraßen, die der Kohäsionsfonds finanziert, sollen zum einen Verkehrsnetze besser mit einander verbinden und zum anderen die verkehrsbedingte Umweltverschmutzung in Stadtzentren verringern.

Von den vorrangigen Projekten, die der Europäische Rat bei seinem Treffen in Essen im Dezember 1994 ausgewiesen hat, fördert der Kohäsionsfonds in erster Linie solche, die ganz oder teilweise im Staatsgebiet eines Kohäsionsmitgliedstaates liegen: Hochgeschwindigkeitsbahnlinie Süd, die Autobahnen PATHE und Via Egnatia in Griechenland, die multimodale Verbindung Portugal-Spanien, die Bahn linie Cork-Dublin-Belfast und die Straßenverbindung Irland-VK-Benelux.

1999 hat der Kohäsionsfonds Gesamtmittel in Höhe von 1 523,5 Mio. EUR für Verkehrsvorhaben bereit gestellt [10]. Seit 1993 haben der Kohäsionsfonds und sein Vorgänger, das Kohäsions-Finanzinstrument, insgesamt Mittel in Höhe von rund 8 325,7 Mio. EUR für Verkehrs vorhaben im Rahmen der TEN gebunden.

[10] Dieser Betrag umfasst Mittelbindungen für neue Vorhaben, neue Phasen laufender Vorhaben und zusätzliche Mittel für Vorhaben, die in den Vorjahren genehmigt wurden (neue Jahrestranchen oder Änderungen früherer Entscheidungen).

Mittelbindungen für TEN-Projekte nach Sektoren

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* Einschließlich VTS (Seeverkehrsüberwachungssysteme)

Die Dotation und ihre Verwendung: Verpflichtungs- und Zahlungs ermächtigungen

Verfügbare Haushaltsmittel

Im Dezember 1992 hat der Europäische Rat bei seinem Treffen in Edinburgh beschlossen, den Kohäsionsfonds für den Zeitraum 1993-1999 mit Mitteln in Höhe von 15 150 Mio. EUR (zu konstanten Preisen von 1992) auszustatten, die für die Mit gliedstaaten der Union bestimmt waren, deren Pro-Kopf-BIP weniger als 90% des Gemeinschaftsdurchschnitts beträgt. Die jährlichen Mittelzuweisungen werden ent sprechend dem durchschnittlichen Preisanstieg pro Jahr in der Union angepasst.

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In der vorstehenden Tabelle sind die inflationsbereinigten Mittelzuweisungen in Preisen von 1992 nach Jahren aufgeschlüsselt.

Ende 1999 hatte die Kommission die für den Kohäsionsfonds im Zeitraum 1993-1999 bereitgestellten Mittel vollständig gebunden. Die Mittel für Zahlungen wiederum wurden zu 91,6% aufgebraucht. Sie konnten wegen des späten Eingangs von Zahlungsanträgen und der hohen Arbeitsbelastung der Kommissionsdienststellen nicht vollständig ausgeschöpft werden.

Anhang I der Verordnung zur Errichtung des Kohäsionsfonds enthält die indikative Aufteilung der Mittel auf die begünstigten Mitgliedstaaten für den Zeitraum 1993-1999.

in % der Gesamtmittel

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Bei der Durchführung des Kohäsionsfonds hat sich die Kommission strikt an die Leitlinien des Rates gehalten und einen Mittelwert der indikativen Aufteilung auf die Empfängerländer angestrebt. In den nachstehenden Tabellen ist detailliert aufgeführt, welche Mittel die Kommission bis 1999 den vier Kohäsionsländern zugewiesen hat.

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Ausführung des Haushaltsplans

Im Berichtsjahr standen dem Kohäsionsfonds für Mittelbindungen insgesamt 3 117,7 Mio. EUR zur Verfügung. Diese Dotation wurde im Zuge einer Wiederver wendung von Mitteln nach Maßgabe von Artikel 7 Absatz 6 der Haushaltsordnung um 11,479 Mio. EUR ergänzt.

Die ursprünglich bereitgestellten Mittel für Zahlungen in Höhe von 2 876,675 Mio. EUR wurden im Rahmen des "Notenboom"-Verfahrens nach Übertragung von 1000 Mio. EUR auf den Haushaltsposten B2-1200 "Ziel 1 (EFRE-GFK)" auf 1 876,675 Mio. EUR ver ringert.

in Mio. EUR

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(1) Einschließlich BNH, übertragene und wieder eingesetzte Mittel

Gegenüber 1998 ist die Dotation mit Mitteln für Verpflichtungen im Berichtsjahr um 9% gestiegen, während die Mittel für Zahlungen um 30% zurückgingen. Da 1999 das letzte Jahr des Planungszeitraums 1993-1999 war, war der Bedarf an Mitteln für Zahlungen gegenüber den gebundenen Mitteln unterproportional, da ein wesentlicher Teil der Mittelbindungen keine Vorschusszahlungen nach sich zog (für spätere Jahrestranchen gebunden Mittel, Einbehaltung des Restbetrags)

Mittelbindungen im Jahr 1999

Die in den Haushaltsplan für 1999 eingestellten Mittel für Verpflichtungen wurden vollständig ausgeschöpft, wobei die ordnungsgemäße Aufteilung nach Ländern und nach Interventionsbereichen beachtet wurde.

Der nachstehenden Tabelle ist zu entnehmen, dass die Quote für Spanien den Mit telwert des für Spanien vorgesehenen Spielraums leicht überschreitet (55%), wo durch das Ungleichgewicht der vorangegangenen Rechnungsjahre ausgeglichen wird. Im letzten Jahr der Fondsabwicklung nämlich mussten die zwischen 1993 und 1999 tatsächlich in Anspruch genommenen Gesamtmittel sorgfältig so auf die Mit gliedstaaten aufgeteilt werden, dass der Mittelwert des in der Kohäsionsfondsver ordnung vorgesehenen Spielraums erreicht wurde (Spanien: 55%, Portugal und Grie chenland: je 18%, Irland: 9%).

Festzustellen ist auch, dass im Berichtsjahr ein höherer Anteil der Mittel auf den Umweltsektor entfällt (51,3%), um im Gesamtzeitraum 1993-1999 eine 50/50-Auf teilung zu erreichen.

in Mio. EUR

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Ein Teil der Mittel wurde zur Finanzierung der 1999 genehmigten Vorhaben gebun den. Der überwiegende Teil der gebundenen Mittel aber entfällt auf die Jahrestranche 1999 der Unterstützung für in den Vorjahren genehmigte Vorhaben. Bei einigen zu vor genehmigten Großvorhaben erreichte diese Tranche 1999 einen hohen Betrag, da sie die voraussichtlichen Ausgaben für diese Vorhaben im Jahr 1999 und in den dar auffolgenden Jahren decken musste. Außerdem musste die Kommission im Haus haltsplan 1999 sämtliche Mittel binden, die für die im Berichtsjahr genehmigten Vorhaben gewährt wurden. Da die neue Kohäsionsfondsverordnung im Juli 1999 verabschiedet wurde, konnten beim Erlass der Entscheidungen und bei den Mittel bindungen die nach 1999 verfügbaren Mitteln nicht berücksichtigt werden.

Zahlungen im Jahr 1999

Kennzeichnend für die Inanspruchnahme der Mittel für Zahlungen war

- die Übertragung von 1000 Mio. EUR im Rahmen des Notenboom-Verfahrens, und

- die nicht vollständige Ausschöpfung der tatsächlichen Mittelausstattung.

Die Übertragung war aus folgenden Gründen gerechtfertigt, die zu dem Zeitpunkt der Aufstellung der Haushaltsvorschläge nicht bekannt waren:

- Die meisten Mittelbindungen betreffen mehrjährige Ausgaben. Die Zahlungen hingegen beziehen sich auf die 1999 getätigten Ausgaben und damit auf einen geringen Teil der insgesamt gebundenen Mittel.

- Für viele Vorhaben in der Endphase muss nur noch der Restbetrag gezahlt wer den. Nach den Bestimmungen für die finanzielle Abwicklung darf dieser Rest betrag erst gezahlt werden, wenn das Vorhaben materiell und finanziell abge schlossen ist und der Schlussbericht vorliegt.

- Einige Vorhaben werden über spezielle Finanzpakete finanziert, bei denen die öffentlichen Ausgaben erst gegen Ende des Vorhabens getätigt werden, was zu sehr geringen Vorschusszahlungen führt.

Die Tatsache, dass die tatsächlich verfügbaren Mittel für Zahlungen nicht vollständig ausgeschöpft wurden, ist darauf zurückzuführen, dass viele Zahlungsanträge erst im Dezember 1999 bei der Kommission eingingen. Wegen der starken Arbeitsbelastung der betreffenden Kommissionsdienststellen zu Jahresende konnten diese Anträge nicht mehr im Haushaltsjahr 1999 verbucht werden.

Übersicht über die Mittelbindungen und Zahlungen im Zeitraum 1993-1999

Die nachstehenden Tabellen enthalten eine Übersicht über die nach Empfänger mitgliedstaaten und Sektoren aufgeschlüsselten Verpflichtungs- und Zahlungs ermächtigungen für 1999 und für den gesamten Zeitraum seit 1993. Gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Kohäsionsfondsverordnung kann die Kommission bis zu 0,5% der Gesamtausstattung des Fonds für Maßnahmen der technischen Hilfe verwenden, die auf ihre Veranlassung durchgeführt werden. Sie hat jedoch bislang nur in geringem Umfang von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

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In der nachstehenden Tabelle sind die Mittelzuweisungen nach Interventions bereichen und nach den wichtigsten Teilsektoren der Bereiche Umwelt und Verkehr aufgeschlüsselt. In der Tabelle sind die Gesamtmittel für den Zeitraum 1993-1998, die Zahlen für 1999 und schließlich die Gesamtmittel für den Zeitraum 1993-1999 dargestellt .

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Genehmigte Vorhaben und Massnahmen

Aufschlüsselung der Mittel nach Empfängerländern

Griechenland

1999 hat der Kohäsionsfonds Mittel in Höhe von insgesamt 549,7 Mio. EUR für Vorha ben in Griechenland bereitgestellt. Davon entfallen 62,5% auf den Verkehrs- und 37,5% auf den Umweltsektor.

1.1.1.1. Umwelt

Bei der Genehmigung von Vorhaben galt für die vorrangigen Sektoren Wasserver sorgung, Abwasserreinigung, Abfallwirtschaft und Umweltschutz die gleiche Gesamtstrategie wie in den Vorjahren.

Die Liste aller genehmigten oder geänderten Umweltvorhaben befindet sich in der Tabelle in Anhang III.

Trinkwasserversorgung

In diesen Bereich fallen neben dem Großvorhaben zur Versorgung von Saloniki aus dem Haliakmon-Fluss auch die zusätzlichen Arbeiten am Evinos-Großvorhaben [11] zur Wasserversorgung der Hauptstadt Athen und die Verbesserungsarbeiten an der Mornos-Fernleitung [12], die mit dem Evinos-Großprojekt Hand in Hand gehen.

[11] Das Evinos-Vorhaben läuft nach Genehmigung des dritten und vorletzten Abschnitts weiter.

[12] An einigen Stellen am Rande des Ballungsgebiets von Athen hat sich eine Erweiterung der Mornos-Fernleitung als notwendig erwiesen, die ebenfalls genehmigt wurde.

Bei dem Vorhaben zur Versorgung von Athen mit Trinkwasser hat der Kohäsions fonds Wert auf eine rationelle Bewirtschaftung der Wasserressourcen und die Instandsetzung der Wasserleitungen zur Hauptstadt gelegt. Mit der Inbetriebnahme des Evinos-Mornos-Tunnels kann Athen seit dem Sommer 1995 auf diesem Wege mit Wasser versorgt werden. Schließlich stellte der Kohäsionsfonds Mittel bereit, mit denen ein Projektleiter für die Vorhaben der Athener Wasser- und Abwasserwerke (EYDAP) eingestellt und die Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft und der Wasserbeförderung (Fernbewirtschaftung - Fernsteuerung) finanziert werden konnten.

Angesichts des Bedarfs an Fernwasserleitungen und um die Trinkwasserversorgung der Hauptstadt zu sichern, hat der Kohäsionsfonds Mittel für die Verbesserung des Verbunds des Trinkwassernetzes Athens mit anderen Trinkwasserspeichern in Yliki und Marathon genehmigt.

Beim Großvorhaben der Wasserfernleitung nach Saloniki hat der Kohäsionsfonds darauf geachtet, dass die Wasserressourcen rationell bewirtschaftet und die vorhan denen Einrichtungen regelmäßig kontrolliert werden, und hat dafür gesorgt, dass ein Projektleiter eingestellt wird. Obwohl dieses Projekt mit Nachdruck vorangetrieben wurde, ist infolge technischer Schwierigkeiten ein beträchtlicher Rückstand der Arbeiten zu verzeichnen.

Der Kohäsionsfonds hat sich darüber hinaus intensiv mit der geplanten Datenbank für Hydrologie und Meteorologie befasst, die die rationelle Bewirtschaftung der Wasserressourcen des Landes verbessern dürfte.

Ferner hat der Fonds im Rahmen des Umweltleitschemas für die Inseln des Dodekanes mit der eingehenden Prüfung eines Vorhaben zur Versorgung der Insel Rhodos und ihrer Nachbarinseln mit Wasser begonnen. Zusätzlich zu einer vorwie gend für Studien und den Projektleiter bestimmten Anschubfinanzierung wurden Mittel für ein Sachverständigenpanel und den Kauf der erforderlichen Grundstücke bereitgestellt.

Abwasserreinigung

Für alle Interventionen galten die folgenden Grundsätze:

- Annahme von möglichst umfassenden, betriebsfähigen und kohärenten Vorhaben, die sich in eine integrierte Gesamtstrategie einreihen, die auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung jeder einzelnen Region zugeschnitten ist,

- Schutz der Umwelt, da die vorrangig genehmigten Vorhaben überwiegend Städten zugute kommen, die in der Nähe eines ökologisch sensiblen Gebiets gelegen und/oder eine Bevölkerung von mehr als 15 000 Einwohnern aufweisen und denen der Zeitplan der Gemeinschaft bestimmte unmittelbare Prioritäten vorgibt (1998-2000).

Alle Finanzierungen stützen sich auf vollständige Dossiers, die zuvor eingehend ge prüft worden sind. Für diese Vorhaben wurde eine Ex-ante- und eine laufende Bewertung eingeleitet.

Der Kohäsionsfonds hat in großen und mittelgroßen Städten zahlreiche Vorhaben kofinanziert, die der Reinigung und Behandlung der vorwiegend kommunalen Abwässer dienen.

Die Auftragsvergabe für die zweite Phase des Großvorhabens der biologischen Klär anlage für Athen, die auf der Insel Psyttalia errichtet werden soll, wurde streng überwacht. Diesem vorrangigen Vorhaben war eine eingehende Ex-ante-Bewertung vorausgegangen. Nach ihrer Inbetriebnahme trägt die Anlage dazu bei, die Wasser qualität des Saronischen Golfs und somit die Umweltbedingungen in den daran angrenzenden Stadtvierteln zu verbessern.

Die Finanzierung der zweiten Phase des Großvorhabens einer biologischen Klär anlage in Saloniki wurde 1999 fortgesetzt. Für die Wasserqualität des Thessalischen Golfs ist dieses Vorhaben in der zweitgrößten Stadt Griechenlands von erheblicher Bedeutung. Der Kohäsionsfonds hat zudem das Vorhaben einer biologischen Klär anlage im Fremdenverkehrsgebiet von Saloniki genehmigt, dessen Abwässer nach der Reinigung ebenfalls in diesen Golf geleitet werden, weshalb sich auch dieses Vorhaben wesentlich auf die Wasserqualität auswirken wird. Zusammen mit der Kanalisation von Kalochori bilden diese Interventionen ein Maßnahmenbündel, das der Umwelt dieser Region zugute kommen wird.

Auf Vorschlag der griechischen Behörden hat sich der Kohäsionsfonds eingehender mit der kontinuierlichen Bewertung dieses Vorhabens befasst, und die beiden Par teien haben operationelle Verbesserungen vereinbart, die das Gesamtvorhaben ergänzen.

Neben den Großvorhaben hat der Kohäsionsfonds in allen Regionen Griechenlands mehrere Vorhaben kofinanziert, die der Wasserversorgung und der Ableitung von Abwässern dienen.

Hier seien die neuen Vorhaben genannt, deren Kofinanzierung bereits angelaufen ist:

* Aposselemi-Staudamm - 8,3 Mio. EUR

* Kanalisation und Kläranlagen von Mesolongion - 5,4 Mio. EUR

* Trinkwasser und Abwässer Zante (Zakynthos) - 6,1 Mio. EUR

* Wasserversorgung Alexandrupolis - 13,0 Mio. EUR

* Abwasserentsorgung Kalymnos - 3,4 Mio. EUR

* Abwasserentsorgung Mantudi-Prokopi - 4,0 Mio. EUR

* Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Plomari - 3,5 Mio. EUR

* Abwasserentsorgung Archanes - 2,6 Mio. EUR

* Wildbachverbauung Sarantapotamos - 2,5 Mio. EUR

* Abwasserentsorgung Elassona - 4,7 Mio. EUR

* Regenwasserableitung Korinth - 5,0 Mio. EUR

* Abwasser- und Regenwasserableitung Kalamata - 1,8 Mio. EUR

Abfallwirtschaft

1999 nahm der Kohäsionsfonds die Anträge auf eine finanzielle Unterstützung für die Großvorhaben zur Behandlung der Abfälle der Städte Athen und Saloniki ent gegen und prüfte sie. Das diese Vorhaben aber nicht hinreichend ausgereift waren und geeignete Strukturen für die Abfallwirtschaft fehlen, durften diese Vorhaben im Berichtsjahr nicht für eine Finanzierung vorgeschlagen werden.

Der Kohäsionsfonds hat zur Finanzierung folgender Vorhaben beigetragen:

* Mülldeponie Rhodos - 2,2 Mio. EUR

* Mülldeponie Mesolongion - 2,3 Mio. EUR

* Mülldeponie Komotini - 2,0 Mio. EUR

* Mülldeponie Korfu - 2,2 Mio. EUR

* Mülldeponie Aridea-Pella - 1,8 Mio. EUR

Pilotvorhaben

1998 haben die griechischen Behörden den Rahmenplan (Masterplan) des Pilot projekts zur Sanierung des Koronia-Sees sowie eine Studie über das integrierte Pilot projekt für die Insel Santorin genehmigt.

1999 hat der Kohäsionsfonds die jeweils erste Phase beider Vorhaben kofinanziert.

Sie umfassen somit

* die Sanierung des Koronia-Sees - 2,5 Mio. EUR;

* eine koordinierte Aktion zur Behandlung von Abfällen und Abwässern sowie der Trinkwassergewinnung durch Meerwasserentsalzung auf Santorin - 1,6 Mio. EUR.

Naturschutz

1999 hat der Kohäsionsfonds das GAIA-Zentrum für Umweltforschung und -bildung weiter mit 0,5 Mio. EUR unterstützt.

1.1.1.2. Verkehr

Im Verkehrssektor hat die Europäische Kommission insgesamt Mittel in Höhe von 93 Mio. EUR für die Finanzierung verschiedener Abschnitte der Autobahnen PATHE und Via Egnatia bereitgestellt, die zu den vorrangigen Projekten der TEN gehören. Eisenbahnvorhaben (vor allem auf der Strecke Patras - Athen - Saloniki) wurden mit 142 Mio. EUR und Hafenvorhaben (Infrastrukturmaßnahmen im Hafen von Piräus) mit 10 Mio. EUR unterstützt.

Die Aktionen im Verkehrssektor wurden mit dem Verkehrsprogramm des EFRE und den Prioritäten der TEN koordiniert.

Auf diese Weise tragen der Kohäsionsfonds und der EFRE gemeinsam dazu bei, den Ausbau und die Modernisierung des Schienen- und das Autobahnnetzes Griechen lands und besonders der Autobahnen PATHE und Via Egnatia zu finanzieren. Diese Netze dürften durch die Einrichtung von Frachtumschlagszentren ("Freight Villages") noch verbessert werden und einfacher zu nutzen sein.

Die Studie über ein solches Zentrum auf Lesbos finanziert der Kohäsionsfonds aus Mitteln, die für technische Hilfe bestimmt sind. Nach Auffassung des Kohäsions fonds könnte dieses Konzept dazu beitragen, Mittel des Privatsektor zu mobilisieren, der an einem raschen, effizienten Güterverkehr interessiert ist. Durch eine schnellere Beförderung von Waren dank einer leistungsfähigen Logistik, bei der die Häfen an Netze angeschlossen sind, die über intermodale Plattformen für den kombinierten Verkehr verfügen, kann der Herstellungspreis der Waren gesenkt und somit vermehrt in die übrigen Mitgliedstaaten exportiert werden, wobei gleichzeitig direkt und indi rekt Arbeitsplätze geschaffen werden.

Die Liste aller genehmigten oder geänderten Vorhaben im Verkehrsbereich befindet sich in der Tabelle in Anhang III.

Straßen

Im Mittelpunkt der Strategie steht die Fertigstellung der beiden wichtigsten Straßen verkehrsachsen, nämlich der Autobahnen Via Egnatia und PATHE.

Autobahn Via Egnatia

Der Bau des Streckenabschnitts Hag. Nikolaos-Kumaria ist gut vorangekommen, so dass die Strecke voraussichtlich im Juli 2000 dem Verkehr übergeben wird. Der Schlussbericht dürfte Ende 2000 vorliegen.

Der Verteiler bei Hag. Sillas ist fertig gestellt, und die übrigen Vorhaben (Hag. Andreas-N. Karvali, KM 4+937 - KM 9+400, Bau von sechs Brücken auf der Umge hungsstraße von Kavala) machen gute Fortschritte. Der gesamte Streckenabschnitt dürfte bis Ende 2000 für den Verkehr freigegeben werden.

Autobahn PATHE

Die Umgehungsstraße von Patras und der Abschnitt Yliki-Kastro-Martino sind fertig gestellt, und der Schlussbericht dürfte im ersten Halbjahr 2000 vorgelegt werden. Der Abschnitt Martino - Atalanti - Arkitsa - Hagios-Konstantinos-Brücke steht kurz vor der Fertigstellung, und die Arbeiten an der Zahlstelle von Targana kommen gut voran. Zu erwähnen ist, dass die vorgenannten Abschnitte bereits befahren werden.

15 km des 20 km langen Streckenabschnitts Rahes - Anschlussstelle Hag. Theodori werden ebenfalls bereits befahren. Die zweite Phase eines Zusatzvertrags soll im kommenden Jahr aus dem Kohäsionsfonds finanziert werden. Mit der Fertigstellung wird Ende 2001 gerechnet.

Der gesamte Streckenabschnitt Skotina-Litochoro-Dion-Katerini wird - bis auf einen Kilometer - bereits durch den Verkehr genutzt. Die zweite Phase eines Zusatz vertrags soll im kommenden Jahr aus dem Kohäsionsfonds finanziert werden, und auch hier wird Ende 2001 mit der Fertigstellung gerechnet.

Kontrolle des Luftverkehrs

Die vier Flughafenradargeräte sind nun vollständig installiert, und auch die erforder lichen Qualitätskontrollen sind abgeschlossen. Am Abfertigungsgebäude von Rhodos fehlt lediglich noch die Radarkuppel. Diese wird im Februar 2000 errichtet werden. Anschließend wird die Betriebskontrolle vorgenommen.

Die Verfahren für die Installation von drei Weitbereichsradargeräten auf Thassos, Rhodos und Karpathos schreiten voran.

Nach einigen Verzögerungen konnten 1999 auch beim Luftfahrt-Untersuchungs system und beim Sicherheitssystem Fortschritte erzielt werden. Voraussichtlich wird noch im Jahr 2000 für jedes dieser Systeme ein Auftragnehmer gefunden werden. Besonders beim Sicherheitssystem werden noch Ende 2000 erste Ergebnisse erwar tet.

Schienennetz

Bei den laufenden Vorhaben sind im Berichtsjahr weiterhin Fortschritte zu verzeich nen, obwohl einige Vorhaben ziemlich im Rückstand liegen. Bei ihren Besuchen im Laufe des Jahres konnten die Vertreter des Kohäsionsfonds den Stand aller laufenden Vorhaben überprüfen.

Festgestellt wurde auch, dass die Verwaltung der griechischen Eisenbahngesellschaft ERGOSE verbesserungsbedürftig ist. Griechenland hat zugesagt, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Seeverkehr

Ein einziges Hafenvorhaben wurde 1999 genehmigt. Dabei handelt es sich um den Bau von Anlegekais für Kreuzfahrtschiffe in dem als Palataki bezeichneten Abschnitt des Hafens von Piräus. Dieses Vorhaben wird mit Mitteln in Höhe von 9,7 Mio. EUR unterstützt.

Spanien (einschließlich Regionen in äußerster Randlage)

Um im Zeitraum 1993-1999 in Spanien eine gleichmäßige Verteilung der Mittel auf den Verkehrs- und den Umweltsektor zu erreichen, war der Kohäsionsfonds bestrebt, in den letzten Jahren Umweltvorhaben stärker zu fördern, so dass zwischen 1997 und 1999 55% der Mittel auf Umweltvorhaben und 45% auf Verkehrsvorhaben entfielen (siehe Vorhabenliste in Anhang III).

1.1.1.3. Umwelt

Trinkwasserversorgung

Im Zeitraum 1993-1999 hat die Unterstützung des Kohäsionsfonds für Trinkwasser versorgungsvorhaben 1 211 Mio. EUR erreicht, das sind 13,1% der insgesamt für Spa nien bereitgestellten Gemeinschaftsmittel.

Angestrebt wurde, durch den Bau von Fassungs-, Beförderungs- und Behandlungs einrichtungen sowie durch Instandsetzungsarbeiten an den bestehenden Einrichtun gen die verfügbare Menge hochwertigen Trinkwassers zu erhöhen. In allen großen Wassereinzugsbecken wurde mit der Unterstützung des Kohäsionsfonds ein Vorsorge- und Warnsystem (SAIH) eingerichtet.

Auf die Trinkwasserversorgung entfielen 1999 Kohäsionsfondsmittel in Höhe von 259 Mio. EUR, das sind 28% der für Umweltvorhaben in Spanien verfügbaren Mittel. In diesem Bereich ergingen zehn neue und sieben Änderungsentscheidungen, mit denen der Mittelansatz angehoben wurde, um zusätzliche Bestandteile in die Entscheidung aufzunehmen.

Die Entscheidungen in diesem Bereich haben sich überwiegend auf die Instand setzung der bestehenden Versorgungsnetze und die Verbesserung der Wasserqualität konzentriert, um die Parameter der Gemeinschaftsrichtlinien 80/778/EWG und 98/83/EG einhalten zu können.

Die Vorhaben in der Region Madrid sollen unter allen Umständen die Wasser versorgung der stark expandierenden Stadtviertel garantieren. Zu diesem Zweck sol len die Möglichkeiten stärker ausgeschöpft werden, die der Verbund von sechs unterschiedlichen Wasserquellen bietet. Auf diese Weise soll die Inanspruchnahme der Ressourcen besser koordiniert und damit eine rationellere Bewirtschaftung erreicht werden.

Auch für andere spanische Großstädte und Gebiete (Salamanca, Albacete, Cartagena, Alicante, das Gebiet am Unterlauf des Ebro (Bajo Ebro) und die Balearen) wurden 1999 Vorhaben genehmigt, die langfristig die Versorgungssicherheit und eine Qualität garantieren, die den Gemeinschaftsrichtlinien entspricht.

Abwasserbehandlung

Zwischen 1993 und 1999 konnten in diesem Bereich vor allem dank der Kohäsions fondsintervention wesentliche Fortschritte erzielt werden. Insgesamt hat der Kohäsions fonds Mittel in Höhe von 2068 Mio. EUR bereitgestellt, das sind 22,4% der Mittel, die Spanien für den Siebenjahreszeitraum zugewiesen wurden. Diese Investi tionen ermöglichten es, den 1995 verabschiedeten nationalen Kanalisations- und Abwasserreinigungsplan Spaniens durchzuführen und die Richtlinie 91/271/EWG vollständig umzusetzen.

Mit 567,9 Mio. EUR, das sind 32,3% der insgesamt für Spanien verfügbaren Mittel, konnte dieser Sektor 1999 einen wesentlichen Teil der Mittelausstattung Spaniens für sich verbuchen. Im Berichtsjahr wurden 18 Entscheidungen erlassen, davon 5 Ände rungsentscheidungen (zusätzliche Arbeiten oder Phasen) und 13 Entscheidungen über neue Vorhaben. Die neuen Vorhaben betreffen Kläranlagen oder integrierte Kanalisationssysteme in den Autonomen Gemeinschaften Andalusien, Balearen, Kanarische Inseln, Kantabrien, Kastilien-León, Katalonien, Madrid und Valencia. Eines dieser Vorhaben betrifft das Kanalisationsnetz des katalonischen Prat de Llobregat, für das 204 Mio. EUR bereitgestellt wurden. Geplant sind der Bau einer bio logischen Kläranlage, eines Unterseeauslasses und des Kanalisationsnetzes, an das neun Gemeinden im Ballungsgebiet von Barcelona angeschlossen werden.

Der Kohäsionsfonds misst der Finanzierung von Vorhaben in den extrem abgele genen Regionen der Empfängerländer besondere Bedeutung bei und hat daher den Bau von Kläranlagen auf den beiden Hauptinseln der Kanaren mit insgesamt 25 Mio. EUR kofinanziert.

Abfallwirtschaft

1999 wurden 70,3 Mio. EUR für Vorhaben im Bereich der Abfallwirtschaft aufgebracht. Davon entsprechen 47,7 Mio. EUR (68%) den Mittelbindungen für in den Vorjahren genehmigte Vorhaben (neue Jahrestranchen oder Änderungen früherer Entschei dungen), während die übrigen Mittel für zwei neu genehmigte Vorhaben gebunden wurden. Beide Vorhaben stellen sich in die regionalen Abfallwirtschaftspläne der Regionen ein, in denen sie durchgeführt werden. Diesen Plänen liegen Übereinkünfte zwischen der nationalen Verwaltung und den Autonomen Gemeinschaften zugrunde, die in ihrem Gebiet für die Abfallwirtschaft zuständig sind.

Einschließlich der Mittelbindungen von 1999 wurden für den Sektor Abfallwirtschaft 481 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, das sind 10,3% der Ausgaben, die der Kohäsions fonds seit 1993 im Umweltsektor getätigt hat.

Gestaltung und Sanierung der Küste

Mit einer Entscheidung wurden 9 Mio. EUR für die Finanzierung eines Vorhabens gewährt, das der Umweltsanierung der Meeresküste in der Ría von El Ferrol dient. Hauptziel dieses Vorhabens ist es, die natürlichen Gegebenheiten möglichst wieder herzustellen, den Zugang zur Küste zu ermöglichen und geschädigte Räume zu rege nerieren.

Wiederaufforstung und Verhütung der Bodenerosion

Zwischen 1993 und 1999 hat der Kohäsionsfonds im Rahmen von Entscheidungen über Vorhaben zur Wiederaufforstung und Verhütung der Bodenerosion in Spanien Mittel in Höhe von 565 Mio. EUR bereitgestellt, das sind 12,1% der insgesamt für Um weltvorhaben in Spanien verfügbaren Mittel.

Diese Vorhaben stützen sich auf das spanischen Wiederaufforstungsprogramm für den Zeitraum 1995-1999. Sie umfassen eine Reihe von Maßnahmen, für deren Durchführung die Abteilung Naturschutz des spanischen Umweltministeriums sowie die Autonomen Gemeinschaften zuständig sind.

Die Projekte sehen im Wesentlichen folgende Arbeiten vor:

- Neubepflanzung gefährdeter Bereiche mit geeigneten Baum- und Buscharten,

- Behandlung der bestehenden Waldflächen, um den Pflanzenwuchs zu verbessern und ein Gleichgewicht zwischen Bodenschutz und Baumbestand aufrechtzuer halten,

- kleine Bauwerke zur Sicherung von Flussufern,

- Wiederaufforstung und Behandlung von Flächen, die durch Waldbrände geschä digt wurden oder waldbrandgefährdet sind.

Sämtliche Vorhaben dienen der Bekämpfung von Bodenerosion und Desertifikation in gefährdeten Bereichen sowie dem Schutz und der Regenerierung von brandge schädigten Wäldern. Sie umfassen alle größeren Flusseinzugsgebiete Spaniens und bilden eine konzertierte Reaktion auf die Tatsache, dass auf schätzungsweise 40% der Landesfläche gravierende Erosionsproblemen auftreten.

1999 wurden zwei neue Vorhaben (19,5 Mio. EUR) im Umland von Valencia und im Einzugsgebiet des Ebro genehmigt. Die in den Vorjahren genehmigten Vorhaben wurden 1999 überarbeitet, um sie durch neue Maßnahmen zugunsten der Gebiete zu ergänzen, in denen die vorgenannten Tätigkeiten verstärkt werden mussten. Nach jüngsten Auskünften dürften die gesamten Arbeiten im Jahr 2000 endgültig abge schlossen werden.

1.1.1.4. Verkehr

Im Mittelpunkt des Jahres 1999 stand die Konsolidierung der spanischen Verkehrs infrastrukturvorhaben, weshalb nur wenige neue Entscheidungen verabschiedet wur den.

Der Kohäsionsfonds hat in großem Umfang spanische Verkehrsinfrastruktur vor haben und vor allem die Straßen- und Eisenbahnvorhaben kofinanziert, die den Zie len des spanischen Infrastrukturleitschemas für 1993-2007 ("Plan Director de Infraestructructuras 1993-2007") und den Gemeinschaftsleitlinien für den Aufbau der transeuropäischen Verkehrsnetze (siehe Ziffer 2.2.2) entsprachen. Insgesamt wurden seit 1993 4 597 Mio. EUR für Verkehrsvorhaben gebunden, das sind 50,3% der insge samt für Spanien bereitgestellten Kohäsionsfondsmittel.

Dabei entfielen 2 611 Mio. EUR auf den Straßenbau und 1 859,2 Mio. EUR auf Eisenbahn vorhaben (56,8% bzw. 40,4% der Gesamtmittel für den Verkehrssektor).

Straßen und Autobahnen

Bis 1997 wurden in Spanien die Kohäsionsfondsmittel im Verkehrssektor über wiegend für Straßenbauvorhaben eingesetzt, wobei nach 1997 diese Überbetonung etwas nachließ. Derart umfangreiche Investitionen sind erforderlich, weil das ausgedehnte spanische Fernstraßennetz ergänzt und ausgebaut werden muss, um dem rapide steigenden Straßenverkehrsaufkommen gewachsen zu sein. Alle aus dem Kohäsionsfonds geförderten Vorhaben sollen die Ziele der TEN und des Gesamt straßenplans für Spanien verwirklichen. Zu diesen Zielen gehören unter anderem die Fertigstellung der Autobahnkorridore mit dem höchsten Verkehrsaufkommen, die Anbindung abgelegener Regionen an die wichtigsten Wirtschaftszentren, die Schaf fung eines weniger radial ausgerichteten spanischen Straßennetzes, die Verringerung der Verkehrsüberlastung der Innenstädte und die Einbindung des spanischen Straßennetzes in die Netze der benachbarten EU-Mitgliedstaaten.

Diesen Zielen gemäß hat der Kohäsionsfonds seine Mittel auf die Hauptkorridore konzentriert (siehe Anhang).

Der Kohäsionsfonds misst der Begleitung der in den Vorjahren genehmigten Vorha ben große Bedeutung zu. Die Begleitung erfolgt vorwiegend anhand der Auskünfte der spanischen Behörden (materielle und finanzielle Indikatoren), der Auskünfte, die im Rahmen des Antrags auf die Zwischen- oder Restzahlung erteilt werden, oder an hand von Besuchen zwecks Überwachung der Projektdurchführung vor Ort.

Eisenbahn

Im spanischen Infrastrukturleitschema sind die vorrangig auszubauenden Abschnitte des Eisenbahn-Infrastrukturnetzes ausgewiesen. Dazu gehören der Bau von Hoch geschwindigkeitsstrecken, die Modernisierung der Gleis-, Signal- und anderer Anla gen auf bestehenden Strecken sowie allgemeine Sicherheits- und Wartungsarbeiten. Der Kohäsionsfonds hat in den Fällen diese Maßnahmen kofinanziert, in denen sie zum Aufbau der TEN beitragen.

Seit 1993 hat sich die Kohäsionsfondsunterstützung auf die im Anhang genannten wichtigsten Vorhaben konzentriert.

Häfen und Flughäfen

Insgesamt wurden für Häfen und Flughäfen 2,2% (101,4 Mio. EUR) der Mittel einge setzt, die für den Verkehrssektor zur Verfügung standen. Die Vorhaben betreffen ausschließlich die Balearen.

System zur Überwachung des Seeverkehrs (VTS)

Diese Vorhaben dienen der Kontrolle des Seeverkehrs und der Bekämpfung der Meeresverschmutzung. 1999 wurde kein neues Vorhaben genehmigt, da keine neue Unterstützung für ein solches Vorhaben beantragt wurde. Zwischen 1993 und 1999 hat der Kohäsionsfonds VTS-Vorhaben im Rahmen des nationalen VTS-Plans mit Mitteln in Höhe von 25,3 Mio. EUR unterstützt.

Irland

Wie bereits in den Vorjahresberichten erwähnt, hat sich bei den für Irland gebun denen Kohäsionsfondsmitteln im Laufe der Zeit der Akzent von relativ kleinen För dervorhaben auf Großvorhaben mit mehrjährigem Mittelansatz verschoben. Infolge dessen werden weniger neue Vorhaben genehmigt, statt dessen steht die Kontinuität der Abwicklung der Großvorhaben im Mittelpunkt. 1999 hat sich dieser Trend fort gesetzt. Unterstützt wurden lediglich die bereits zuvor geförderten Vorhaben, völlig neue Projekte wurde nicht genehmigt. Auch in diesem Jahr wurden zahlreiche Vorhaben in beiden Interventionsbereichen abgeschlossen.

Wie in den Vorjahren entfiel im Umweltsektor der überwiegende Teil der Mittel auf die weitere Durchführung von prioritären Vorhaben, entweder in Form neuer Phasen von Vorhaben, die die Kommission bereits früher unterstützt hat, oder in Form von Jahrestranchen für in den Vorjahren genehmigte Großprojekte. Als einzige neue Vorhabenphase wurde die Phase V des Abwasserplans für die Region Dublin unter stützt. Kein gänzlich neues Vorhaben wurde im Berichtsjahr genehmigt.

Über 80% der Fördermittel für den Umweltsektor entfielen 1999 auf Vorhaben zur Abwasserbehandlung. Wie auch in den Vorjahren hatten die Vorhaben zur Abwas serbehandlung in den größten Ballungsgebieten und in Gebieten mit empfindlicher Umwelt Vorrang, die nach den Bestimmungen der Gemeinschaftsrichtlinien spätestens bis zum Ende dieses Jahrzehnts abgeschlossen sein müssen. Abgeschlossen wurde die Unterstützung für die Hauptkanalisation in Wexford (Phase II), Dublin (Phase II), Dundalk (Phase II), Cork (Phase II) und Drogheda (Phase II). Die Kom mission konzentrierte die Mittel wie zuvor auf verbundene Gruppen von Wasser behandlungsvorhaben in den Einzugsbereichen von Flüssen und Seen, um die Umweltwirkung der in diesen Gebieten eingesetzten Mittel zu maximieren. Die Gemeinschaftsförderung für die Vorhaben zugunsten der Einzugsgebiete des River Suir und des Lough Ree wurde 1999 abgeschlossen.

Die Förderung von Wasserversorgungsvorhaben konzentrierte sich 1999 weiter auf die Modernisierung der Wasserversorgung des Ballungsgebiets von Greater Dublin und auf Wassereinsparungsmaßnahmen in Dublin. Der Wassereinsparung wird Vorrang zugewiesen, seit 1996 eine Studie erwiesen hat, dass es oft kosteneffizienter ist, Leckstellen aufzuspüren und abzudichten als eine neue Basisinfrastruktur zu schaffen.

Im Verkehrssektor wurden die Mittel überwiegend für die weitere Durchführung von Großvorhaben des transeuropäischen Straßennetzes eingesetzt, wobei 1999 der größte Teil der Unterstützung auf die Straßenverbindung Dublin-Belfast entfiel.

Im Eisenbahnsektor wurde die Unterstützung für verschiedene Abschnitte auf den Strecken Dublin-Galway, Dublin-Sligo, Dublin-Waterford und Mallow-Tralee sowie für die Erweiterung des Schienennahverkehrsnetzes von Dublin abgeschlossen.

Die Vorhaben sind in Anhang III aufgelistet.

1.1.1.5. Umwelt

Abwasserreinigung

Der überwiegende Teil der Fördermittel wurde für Jahrestranchen laufender Groß vorhaben bzw. für eine neue Phase eines Vorhabens gebunden, das die Kommission in den Vorjahren genehmigt hatte.

Wasserversorgung

Die Fördermittel wurden überwiegend für die Jahrestranchen zweier bereits laufen der Vorhaben gebunden.

1.1.1.6. Verkehr

Straßen

1999 wurden 98,9 Mio. EUR für Straßenbauvorhaben gebunden. Diese Fördermittel flossen vollständig in die Jahrestranchen der Unterstützung für laufende Groß projekte. Völlig neue Verkehrsvorhaben wurden 1999 nicht genehmigt, doch wurde eine zusätzliche Phase eines Autobahngroßprojektes teilweise in Form einer einma ligen Jahrestranche gefördert.

Der wirtschaftlichen Haushaltsführung halber hat die Kommission beschlossen, die Unterstützung für zwei Vorhaben zu kürzen, bei denen sich im Zusammenhang mit Umweltaspekten Verzögerungen ergeben hatten. Infolgedessen konnte die Unter stützung für die Umgehungsstraße von Drogheda (Phase II) erhöht werden.

Eisenbahn

Die letzten Jahrestranchen in Höhe von 22,9 Mio. EUR wurden für laufende vorrangige Vorhaben des Eisenbahnnetzes gebunden.

Portugal

1.1.1.7. Umwelt

Im gesamten Zeitraum 1993-1999 wurde den Teilsektoren Trinkwasserversorgung, Sammlung und Behandlung von Abwässern und Bewirtschaftung der festen Sied lungsabfälle Vorrang gewährt.

In Portugal entfielen im Gesamtzeitraum 51,9% der Kohäsionsfondsmittel auf den Umweltschutz, wobei dieser Anteil in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist, ins besondere im Berichtsjahr, in dem 59% der gesamten Mittelbindungen für den Bereich Umwelt bestimmt waren.

Werden diese Mittelbindungen nach Interventionssektoren aufgeschlüsselt, so zeigt, sich, dass im gesamten Zeitraum der höchste Mittelanteil auf die Abwasser entsorgung entfällt (552 Mio. EUR, das sind 18,4% der Gesamtmittel), gefolgt von der Trinkwasserversorgung (507 Mio. EUR bzw. 16,9%) und der Abfallwirtschaft (437 Mio. EUR bzw. 14,6%).

1999 war eine beschleunigte Mittelbindung zugunsten von Vorhaben zur Behandlung von Abwässern und Abfällen zu beobachten (24,7% bzw. 21,4% der Gesamtmittel). Zurückzuführen ist dies auf die Bestrebungen des Mitgliedstaats, den bei der Um setzung der Richtlinie 91/271/EWG eingetretenen Rückstand aufzuholen.

Bei der Abfallbehandlung wurden vorrangig die Systeme zur Abfallsammlung und -behandlung geschaffen, die in dem aus dem Kohäsionsfonds finanzierten strate gischen Programm vorgesehen sind, das Portugal 1996 verabschiedet hatte.

Zwischen 1994 und 1999 hat sich der prozentuale Anteil der Bevölkerung Portugals, die von den drei genannten Bereichen berührt wurden, wie folgt entwickelt:

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Trinkwasserversorgung

Bei der Trinkwasserversorgung erreichten die Interventionen des Kohäsionsfonds von 1993 bis 1999 507 Mio. EUR, das sind rund 17% der insgesamt für Portugal bereit gestellten Fondsunterstützung oder ein Drittel der im selben Zeitraum auf den Umweltsektor verwendeten Mittel.

Die Interventionsstrategie sollte die Mittel im Wesentlichen auf die drei Regionen Portugals mit der höchsten Bevölkerungsdichte (Großraum Lissabon, Großraum Porto und Algarve) konzentrieren, um den Rückstand Portugals in diesem Bereich und bei der Umsetzung der Richtlinien 80/778/EWG und 98/83/EG aufzuholen.

Durch den Aufbau von gemeindeübergreifenden Bewirtschaftungssystemen konnten Großvorhaben verwirklicht werden, die vollkommen mit der Interventionsstrategie im Einklang stehen, beträchtliche größenbedingte Einsparungen bewirken und zuverlässige technische und administrative Kapazitäten einsetzen.

1999 gingen die hierfür gebundenen Kohäsionsfondsmittel auf rund 13% der Gesamtmittelbindungen zurück, weil im letzten Jahr des Planungszeitraums keine Haushaltsmittel mehr für die Genehmigung neuer Vorhaben bereitstanden. Die noch verfügbaren Mittel waren für die Jahrestranchen laufender Großvorhaben und für die erbetene Aufstockung der Finanzmittel für die Aufstellung des nationalen Wasser wirtschaftsplans und der Pläne für die Wassereinzugsbecken bestimmt.

Abwasserbehandlung

Im Bereich der Abwasserbehandlung wird der Kohäsionsfonds fast ausschließlich in den drei wichtigsten Ballungsgebieten Portugals - Lissabon, Porto und Algarve - tätig. In den wenigen Fällen, in denen von diesem geografischen Kriterium abge wichen wird, gilt es, gravierende Umweltprobleme zu lösen, die rasche und zum Teil weitreichende Maßnahmen erforderlich machen.

1999 wurden 24,7 % der für Umweltvorhaben verfügbaren Kohäsionsfondsmittel für diesen Sektor gebunden.

Trotz dieser Anstrengungen ist der Sektor Abwasserbehandlung noch immer erheb lich im Verzug, was die in der Richtlinie 91/271/EWG festgesetzten Fristen für die Errichtung von Behandlungssystemen anbelangt, weshalb die Anstrengungen künftig verstärkt werden müssen. Aus einer Studie, die die Firma WS ATKINS International im Auftrag des Kohäsionsfonds durchgeführt hatte, geht hervor, dass Portugal noch umfangreiche Investitionen im Bereich der Reinigung kommunaler Abwässer tätigen muss, damit es allen Gemeinschaftsvorschriften genügen kann.

1999 haben die Kommission und Portugal ihre Tätigkeit im Abwassersektor ver stärkt, indem sie diesem Sektor den größten Teil der Mittel für die Umwelt zuge wiesen haben. Auf diese Weise konnte die Umsetzung der einschlägigen Gemein schaftsrichtlinien und besonders der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991, geändert durch die Richtlinie 98/15/EG der Kommission vom 27. Februar 1998, wesentlich vorangetrieben werden.

1999 wurde lediglich ein neues Vorhaben im Bereich der Abwasserreinigung ge nehmigt, für das eine Unterstützung in Höhe 11 045 750 EUR bereitgestellt wurde (siehe Anhang III).

Mit der ersten Phase des Vorhabens zur integrierten Sanierung der Flusseinzugs gebiete des Lis und der Ribeira de Seiça soll ein System zur Sanierung und Behandlung der Abwässer städtischer Ballungsgebiete, die in die genannten Einzugsbecken geleitet werden, geschaffen werden, um das Problem der beträchtlichen Umweltverschmutzung durch die dort niedergelassenen Schweine haltungsbetriebe zu lösen. Die geplanten Lösungen tragen dem Verursacherprinzip Rechnung. Sie beruhen auf der Mitwirkung des Landwirtschaftsministeriums und - über die Bauernverbände - der Landwirte. Diese Lösung, deren Gesamtziel darin besteht, die Umweltqualität im Einzugsbecken des Lis zu verbessern, kann anderen, ähnlich gelagerten Fällen in anderen Wassereinzugsgebieten Portugals als Modell dienen.

Abfälle

Wie 1998 hat sich der Kohäsionsfonds im Bereich der Abfallwirtschaft im Wesent lichen auf die Begleitung der in den Vorjahren genehmigten Vorhaben konzentriert.

1999 wurde nur eine neue Intervention genehmigt. Sie betrifft die erste Phase des Baus einer Abfallverwertungsstelle auf der Insel Madeira. Für diese erste Phase wer den Investitionen in Höhe von 46 Mio. EUR getätigt, wovon 31 Mio. EUR vom Kohäsions fonds getragen werden. In dieser Phase sollen unter anderem eine Verbrennungs anlage für Siedlungsmüll und eine weitere für Krankenhausabfälle gebaut und ausge rüstet werden. Nach seinem Abschluss bietet das Vorhaben eine integrierte Lösung für die Abfälle, die von der Insel Madeira und der Insel Porto Santo stammen. Diese Investition ist insofern sehr wichtig, als sie eine Verbesserung der Umweltbedin gungen, der menschlichen Gesundheit und der Lebensqualität bewirkt. Hervorzu heben wäre auch die direkte positive Auswirkung auf den Fremdenverkehr, den wichtigsten Wirtschaftssektor des Archipels.

Ende 1999 endet der erste Zeitraum der Durchführung des Kohäsionsfonds. Deshalb kann nun die Bilanz daraus gezogen werden, wie sich die Tätigkeit des Kohäsions fonds in Portugal im Zeitraum 1993-1999 auf die Abfallsituation ausgewirkt hat.

In dem aus dem Kohäsionsfonds kofinanzierten, strategischen Plans für feste Sied lungsabfälle wurden die Probleme diagnostiziert und die Interventionsstrategie fest gelegt, mit der die schlechten Ergebnisse Portugals im Bereich der Abfallbehandlung verbessert werden konnten.

Für die Schaffung der notwendigen Infrastrukturen hat Portugal ein Bewirt schaftungsmodell aufgestellt, dem die Gründung von überörtlichen Einheiten, Gemeindeverbänden und Unternehmen mit gemischtem Kapital (öffentliche und private Gelder) zugrunde lagen.

In diesem Rahmen hat der Kohäsionsfonds im Durchführungszeitraum sechs von überörtlichen Einheiten verwaltete Vorhaben kofinanziert, für drei weitere Vorhaben waren Gemeindeverbände zuständig und zwei waren von Unternehmen mit gemischtem Kapital vorgeschlagen worden. Zusammen mit der Abfallver wertungsstelle der Insel Madeira bilden diese Vorhaben die wesentlichen Fonds interventionen. Sie erforderten Investitionen in Höhe von 646 Mio. EUR, wovon 438 Mio. EUR vom Kohäsionsfonds getragen werden, das sind 14,6% der Mittel, die Portugal insgesamt für diesen Zeitraum zugewiesen wurden.

Im Rahmen dieser Vorhaben konnte ein Basisinfrastrukturnetz geschaffen werden, das eine geeignete Bewirtschaftung der Siedlungsabfälle ermöglicht. An dieses Netz ist praktisch der gesamte Küstenstreifen Portugals angeschlossen, an dem sich die Bevölkerung konzentriert. Infolgedessen werden auf einer Fläche, die etwa 29% des Staats gebiets beträgt, rund 7,2 Mio. Einwohner (73% der Bevölkerung) von diesem Netz erfasst.

1.1.1.8. Verkehr

* Ein Jahr der Konsolidierung

Das Jahr 1999 war vor allem der Konsolidierung der portugiesischen Infrastruktur vorhaben und weniger der Einleitung neuer Vorhaben gewidmet. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass 1999 der erste Förderzeitraum des Kohäsionsfonds en det.

So sind die Mittel in Höhe von 225,5 Mio. EUR, die 1999 für Verkehrsvorhaben gebun den wurden, ausschließlich für die Jahrestranchen 1999 der in den Vorjahren geneh migten Vorhaben bestimmt.

Nach mehreren Rückfragen bei den portugiesischen Behörden, mit denen sicher gestellt werden sollte, dass die Umweltklauseln, an die die gemeinschaftliche Kofi nanzierung gebunden war, voll eingehalten wurden, konnte 1999 der Restbetrag der Unterstützung für die Vasco-da-Gama-Brücke ausgezahlt werden (über 29,3 Mio. EUR bei einer Gesamtunterstützung von 311,2 Mio. EUR). Ebenfalls im Berichtsjahr konnte die Kommission auf der Grundlage des Schlussberichts finanziell die Vorhaben zugunsten der Eisenbahnlinie Beira Alta abschließen.

* Vorarbeiten für den kommenden Förderzeitraum

1999 konnte die Grundlage für eine Erörterung der Zukunftsaussichten der Fonds tätigkeit mit den portugiesischen Behörden geschaffen werden, die sich auf einen Gesamtüberblick der Entwicklung seit 1993 stützte, die nachstehend für den Verkehrssektor kurz zusammengefasst wird.

Anlässlich mehrerer Treffen mit den portugiesischen Behörden vor allem im Rahmen der Rundtischgespräche im Vorfeld der Aufstellung des portugiesischen Regional entwicklungsprogramms betonte die Kommission ihre Prioritäten für Aktionen und ihre Sorgen vor allem im Umweltbereich.

* Dabei hat sie vor allem die nachstehenden Grundgedanken hervorgehoben:

- Durch eine exakte Bewertung der für 2000-2006 verfügbaren Ressourcen dürften sich die Prioritäten besonders für die Fertigstellung der TEN besser festlegen und die Interventionen der verschiedenen Gemeinschaftsinstrumente besser aufein ander abstimmen lassen;

- für die Durchführung des vorrangigen Projekts Nr. 8 von Essen (multimodale Verkehrsverbindung zwischen Portugal, Spanien und dem übrigen Europa) dürfte eine Mittelkonzentration beschlossen werden;

- der Stärkung der Leistungsfähigkeit des Schienen- und Seeverkehrs dürfte Vor rang eingeräumt werden, um die Verkehrsverlagerung von der Straße auf weniger umweltschädliche Verkehrsträger sicherzustellen und zu einer nachhaltigen Ent wicklung beizutragen;

- durch den stärkeren Einsatzes des Konzepts der öffentlich-privaten Partnerschaft dürfte sich die Hebelwirkung der Gemeinschaftsförderung verstärken lassen und so die Kofinanzierung einer breiteren Palette von Vorhaben ermöglichen.

* Überblick über die Entwicklung seit 1993

Seit 1993 wurden für den Verkehrssektor 1 446 Mio. EUR (48,1% der Gesamtmittel für Portugal) bereitgestellt. Die Unterstützung bildete den Kern einer Strategie, mit der Portugal angemessen in die transeuropäischen Netze eingebunden und - angesichts der Randlage des Landes - die Leistungsfähigkeit seines Verkehrssystems verbessert werden sollte.

Dadurch, dass sich die Fondsintervention vor allem zu Beginn des Förderzeitraums auf den Straßenverkehr konzentrierte (29% der für den Verkehrssektor in Portugal bereitgestellten Mittel) konnten insbesondere die Straßenkorridore Lissabon-Madrid und Lissabon-La Coruña fertig gestellt und der Bau der Achse Lissabon-Valladolid beschleunigt werden. Alle drei prioritären Strecken sind Teil des transeuropäischen Straßennetzes, wobei vor allem die beiden letztgenannten Teil des vorrangigen Projekts Nr. 8 von Essen sind. Außerdem trug der Fonds entscheidend dazu bei, gravierende Verkehrsengpässe im Stadtgebiet von Lissabon und von Porto zu besei tigen. Zu diesem Zweck wurden in Lissabon der innere und der äußere Ring, die Verbreiterung der Autobahn im Norden der Stadt und die neue Brücke über den Tejo, in Porto wiederum die Steigerung der Kapazität auf der Strecke Porto-Aguas Santas und ein Teil der Arbeiten an der Freixo-Brücke kofinanziert.

Bei der Eisenbahninfrastruktur wurden im gesamten Zeitraum erhebliche Mittel (334 Mio. EUR, das sind 11% der Mittel für den Verkehrssektor) auf zwei strategische Eisen bahnkorridore verwendet, die Portugal mit dem Herzen Europas verbinden. Hier hat der Fonds mehrere Vorhaben im Rahmen der Gesamtmodernisierungspläne für diese beiden Bahnlinien gefördert, um das ehrgeizige Investitionsprogramm Portugals im Bereich der Eisenbahninfrastruktur zu unterstützen. Die Arbeiten an der Linie von Beira Alta konnten, vor allem dank der gemeinsamen Intervention des Kohäsions fonds und des EFRE, abgeschlossen werden, während das Modernisierungs programm für die Linie Nord im Förderzeitraum 2000-2006 fortgesetzt werden muss.

Auch der Seeverkehr wurde während des gesamten Förderzeitraums mit knapp 3% der Fondsmittel für den Verkehrssektor unterstützt. Vorrang bei der Zuweisung der Kohäsionsfondsmittel hatten neben den Investitionen in den Kurzstreckenseeverkehr (Häfen von Lissabon und Leixões), die dazu beitragen dürften, dass ein Teil des Güterverkehrs vom Landweg auf den Seeweg verlagert wird, auch die Maßnahmen zur Stärkung der Interoperabilität mit anderen Verkehrsträgern und die Sicherheit in den Häfen (Leixões und Sines).

Was den Luftverkehr anbelangt, so hat der Kohäsionsfonds lediglich ein Vorhaben (den Flughafen von Funchal auf Madeira) mit rund 160 Mio. EUR (5% der Gesamt mittel) unterstützt, um die Verkehrsanbindung dieser Region in äußerster Randlage zu verbessern und weitere Impulse für den Fremdenverkehr zu geben, der bereits stark auf der Insel vertreten ist.

Technische Hilfe und Studien

Allgemeine Strategie des Fonds

Die für den Kohäsionsfonds zuständige Dienststelle hat sich von mehreren Sach verständigen und Beratern in den verschiedenen Sektoren, die von der Tätigkeit des Fonds berührt werden, unterstützen lassen, um ihren Verwaltungsaufgaben ordnungsgemäß nachzukommen und die Effizienz der gewährten Unterstützung zu erhöhen.

Die Berater spielen eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung, Analyse und Begleitung der Vorhaben, für die in den verschiedenen Interventionsbereichen des Fonds eine Kofinanzierung beantragt wird. Die Sachverständigen ergänzen das Fachwissen der Kommission durch neueste praktische Kenntnisse in den verschie denen Bereichen und helfen ihr so, ihre Verpflichtungen optimal zu erfuellen.

Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Die von externen Beratern geleistete technische Hilfe spielt bei der Wahrnehmung der dem Kohäsionsfonds übertragenen Aufgaben eine wesentliche Rolle.

Die Beratungstätigkeit ergänzt die in den Dienststellen der Kommission vorhandene Sachkenntnis.

Die im Wege von Ausschreibungen gemäß der Richtlinie 92/50/EWG über die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge ausgewählten Berater gehören zu den besten Europas.

Die wenigsten Beraterfirmen, die für den Kohäsionsfonds arbeiten, kommen aus den Empfängerstaaten, arbeiten jedoch häufig mit Beratern in diesen Staaten zusammen.

1999 wurden Kohäsionsfondsmittel in Höhe von 157 412 EUR für Maßnahmen der technischen Hilfe und für Studien gebunden. Gegenüber 1998 waren diese Mittel etwas rückläufig (-10 %). Es handelt sich hier nur um einen geringen Betrag, da mehrere mehrjährige Rahmenverträge über technische Hilfe noch laufen, ohne dass neue Finanzmittel gebunden werden müssten.

Insgesamt sind von 1993 bis 1999 Mittel in Höhe von 8,6 Mio. EUR (rund 0,05% der Mittelbindungen des Fonds) für solche Maßnahmen gebunden worden.

Die derzeit noch gültigen Rahmenverträge laufen aus. Infolgedessen wurden im Juni 1999 zwei wichtige Ausschreibungen im Hinblick auf die Auswahl von Beratern für den neuen Förderzeitraum ab dem Jahr 2000 veröffentlicht. Für den Umwelt- und den Verkehrsbereich wurde jeweils ein Beraterkonsortium ausgewählt, mit denen je ein Vertrag über die Unterstützung der Kommissionsdienststellen bei der technischen Bewertung der zu finanzierenden oder der laufenden Vorhaben geschlossen wurde.

Begleitung, Kontrolle und Unregelmässigkeiten

Begleitung: Ausschüsse und Besuche

Griechenland

Begleitausschüsse

Die für Umwelt bzw. Verkehr zuständigen Begleitausschüsse für die Kohäsions fondsvorhaben sind 1999 zweimal (im März und Oktober) zusammengetreten. Auch die Ad-hoc-Begleitausschüsse für das Spata-Vorhaben (Verkehr) sowie das Evinos-EYDAP-Vorhaben und das Psyttalia-Vorhaben (Umwelt) haben getagt.

Den Vorsitz der Begleitausschusssitzungen führt der Generalsekretär des Ministeriums für Wirtschaft. Weitere Ausschussmitglieder sind die Generalsekretäre der übrigen von den Interventionen des Kohäsionsfonds betroffenen Ministerien, die Vertreter der Kommission (Kohäsionsfonds und die übrigen beteiligten Direktionen und Generaldirektionen der Kommission), Vertreter der EIB, Vertreter der griechischen Ministerien, Vertreter der Gemeindeverbände sowie Bürgermeister in ihrer Funktion als Bauherren.

In den Sitzungen wurden zusammenfassende Darstellungen zu jeder Entscheidung und jedem Vorhaben sowie die Berichte zu jedem Vorhaben geprüft. Die Kommission hat besonders eingehend untersucht, ob die Gemeinschaftspolitiken beachtet wurden.

Inhalt der verschiedenen Begleitausschusssitzungen:

- Bekanntgabe der Mittel, die 1999 für die griechischen Verkehrs- und Umwelt vorhaben gebunden und ausgezahlt wurden;

- Übermittlung der Schlussfolgerungen aus der Überprüfung neuer Unterstützungs anträge an die vom Mitgliedstaat bezeichnenden Behörden, das zuständige Ministerium und die Endbegünstigten;

- direkte Mitteilung der Probleme, auf die die Endbegünstigten bei der Durch führung der Arbeiten gestoßen sind;

- Erklärung des jeweiligen Standpunkts (Mitgliedstaat/Kommission) zur Weiter führung von Vorhaben, zur Förderfähigkeit von Ausgaben und zu den Angaben, die der Kommission übermittelt werden müssen;

- Mitteilung seitens der griechischen Behörden zu den Änderungen, die gegebenen falls 1999 an bereits genehmigten Vorhaben vorzunehmen sind und zu denen die Kommission Stellung nehmen muss.

Im Verkehrsbereich ist die Durchführung der Vorhaben PATHE und Via Egnatia 1999 (Mittelbindungen und Bauarbeiten) zufriedenstellend vorangeschritten. Bei der Durchführung der Eisenbahnvorhaben ist es zu erheblichen Verzögerungen gekom men, weshalb die Kommission eine schriftliche Mahnung übermittelt hat.

Der für den neuen Athener Flughafen in Spata zuständige Ad-hoc-Ausschuss ist 1999 zweimal zusammengetreten. Der Begleitausschuss kümmert sich um die mate rielle und finanzielle Abwicklung des Vorhabens sowie um die Beachtung der Gemeinschaftspolitiken - insbesondere der Umweltpolitik - und um die Einhaltung der besonderen Bestimmungen in der Kommissionsentscheidung. Letztere betreffen im Wesentlichen die rechtzeitige Fertigstellung der Zufahrten zum Flughafen und Installation der Luftfahrtausrüstung. Dank der Anstrengungen der betrof fenen Parteien wurden die entsprechenden Vorkehrungen getroffen. Der Bau des Flughafens verläuft plangemäß.

Im Umweltbereich war die materielle und finanzielle Abwicklung der Vorhaben 1999 generell zufrieden stellend, wenn es auch bei einigen Vorhaben Verzögerungen gab. Wenn diese Verzögerungen nicht überzeugend genug erklärt werden, über mittelt die Kommission ein Mahnschreiben auf der Grundlage der Bestimmungen des Anhangs VI der Entscheidung über die Gewährung einer Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds.

Der Ad-hoc-Begleitausschuss für das Evinos-Vorhaben ist 1999 zweimal zusam mengetreten. Dieser Ausschuss begleitet das Vorhaben zur Wasserversorgung Athens aus dem Fluss Evinos sowie die Vorhaben der Athener Wasser- und Abwas serwerke (EYDAP), die die Beförderung von Wasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen im Ballungsgebiet von Athen betreffen.

Er überwacht das Evinos-Vorhaben in materieller, finanzieller und technischer Hin sicht. Ein wesentlicher Teil des aus dem Kohäsionsfonds finanzierten Vorhabens wurde fertig gestellt. Die Ausarbeitung der erweiterten Abschlussstudie schreitet wunschgemäß voran. Als Projektmanager der Vorhaben der EYDAP fungiert nun die Gesellschaft "Montgomery Watson".

Der Begleitausschuss für die biologische Kläranlage Athens auf der Insel Psyttalia (Phase II) hat 1999 zweimal getagt. Er überwacht das Vorhaben in materieller, finan zieller und technischer Hinsicht.

Besuche im Rahmen der Begleitung

Im Rahmen der Einleitung von Pilotvorhaben fanden 1999 in Saloniki am Koronia-See zwei Besuche des Kohäsionsfonds statt, um das Vorhaben zum Schutz des Sees in die Wege zu leiten. Mit den lokalen, regionalen und nationalen Behörden wurden vor Ort zahlreiche Gespräche geführt, außerdem trafen diese Behörden mit den vom Kohäsionsfonds ausgewählten Sachverständigen zusammen, um den Gesamtent wicklungsplan für das Vorhaben auszuarbeiten. Zu diesen Arbeiten wurden Vertreter der am See gelegenen Dörfer hinzugezogen, um sie zu informieren und auf die öko logische, wirtschaftliche und soziale Bedeutung des Vorhabens aufmerksam zu machen. Mit der Genehmigung der ersten Phase 1999 dürfte der Schutz des Koronia-Sees anlaufen.

Darüber hinaus wurden 1999 weitere Besuche durchgeführt, um das Pilotvorhaben für Santorin (Wasserzu leitung, Abwasserbehandlung und Abfallbehandlung) in die Wege zu leiten. Auch hier fanden stets Beratungen mit den lokalen, regionalen und nationalen Behörden statt, und die Inselbewohner wurden informiert und für die Bedeutung des Vorhabens sensibilisiert. Die Ende 1999 genehmigte erste Phase mit einem integrierten Konzept für die aufgetretenen Probleme dürfte dazu beitragen, dass sich die Bedingungen für den Umweltschutz auf Santorin verbessern.

Besonderer Akzent wurde auf die Vorhaben im Umland von Saloniki gelegt, die der Trinkwasserversorgung von Saloniki aus dem Fluss Haliakmon und der Sanierung des Thermaischen Golfs dienen.

Die Berichterstatter des Kohäsionsfonds haben 1999 weitere Kontrollbesuche in den Kohäsionsländern durchgeführt. Diese Besuche sind zusammen mit den Besuchen, die der Qualitätskontrolle dienten, in Anhang II dieses Berichts aufgeführt.

Spanien

Begleitausschüsse

1999 ist der Begleitausschuss für die aus dem Kohäsionsfonds finanzierten Vorhaben zweimal zusammengetreten. Die 11. und die 12. Sitzung fanden vom 27. bis 29. April bzw. vom 19. bis 21. Oktober 1999 in Madrid statt.

Dieser Ausschuss ist in sechs spezielle Unterausschüsse aufgegliedert:

* Ausschuss für das Vorhaben Hochgeschwindigkeitsbahnlinie-Süd Madrid-Barcelona

* Ausschuss für die Verkehrsvorhaben der zentralen Behörden

* Ausschuss für Wiederaufforstungsvorhaben

* Ausschuss für die Vorhaben der lokalen Gebietskörperschaften

* Ausschuss für die Umweltvorhaben der zentralen Behörden einschließlich was serbaulicher Vorhaben

* Ausschuss für die Vorhaben der Autonomen Gemeinschaften

* Ausschuss für die Vorhaben einer öffentlich-privaten Partnerschaft.

Bei seinen Sitzungen hat der Ausschuss rund 220 Kontrolldatenblätter mit dem Durchführungsstand einzelner Vorhaben oder Vorhabengruppen geprüft.

An mehreren Vorhaben wurden die Arbeiten bereits abgeschlossen. Die Erstellung der Schlussberichte und somit die Auszahlung des Restbetrags wurden jedoch durch verwaltungstechnische Probleme bei der Beendigung der Verträge verzögert. In dem mit der Auszahlung des Restbetrags einhergehenden Schlussbericht ist erstens an zugeben, ob die gesteckten Ziele erreicht wurden, zweitens ist das Vorhaben in einen Gesamtplan einzureihen.

Zwar wurde festgestellt, dass die Vorhaben effizient abgewickelt werden, doch traten wegen der zahlreichen Änderungen und Zusammenfassungen von Vorhaben einige Verwaltungsprobleme auf.

Der Ausschuss für die Vorhaben einer öffentlich-privaten Partnerschaft ist 1999 erstmals zusammengetreten. Dieser Ausschuss befasst sich mit Vorhaben, die private Finanzmittel umfassen. Für die meisten solcher Vorhaben werden die Aufträge in Form von Konzessionen vergeben. Andere werden von öffentlichen Gesellschaften verwaltet, an denen die zentrale, regionale und lokale Verwaltung beteiligt sind.

Die Sitzungen dieser Begleitausschüsse waren die letzten vor Inkrafttreten der neuen Verordnung und boten somit den Anlass, aufgrund der bisherigen Erfahrungen Überlegungen zur Vergangenheit und zu den künftigen Orientierungen anzustellen.

Folgende drei Grundfragen wurden im Hinblick auf den nächsten Zeitraum behandelt:

(1) Die mit der neuen Verordnung eingebrachten Änderungen,

(2) die neuen Grundsätze für die strategische Begleitung der Kohäsionsfonds interventionen,

(3) die neuen Verwaltungsverfahren, die eine einfachere, effizientere und transparentere Verwaltung bezwecken.

Besuche im Rahmen der Begleitung

Bei den Besuchen konnten vor Ort Vorhaben besucht werden, die bereits angelaufen waren bzw. die sich im Prüfstadium befanden. Die Bediensteten der Kommission sind mit den für die Vorlage der Vorhaben beim Kohäsionsfonds zuständigen und mit den für die Durchführung der Vorhaben verantwortlichen Stellen zusammen getroffen, um sich einen genaueren Einblick in die einzelnen sektoralen Pläne der besuchten Regionen zu verschaffen. Bei diesen Besuchen konnten der Stand der Arbeiten überprüft, die bei der Projektabwicklung aufgetretenen Schwierigkeiten geklärt und - bei zu prüfenden Vorhaben - die angestrebten Ziele besser erfasst werden.

Diese Besuche sind in Anhang II aufgeführt.

Irland

Begleitausschuss

1999 trat der irische Begleitausschuss zweimal zusammen (15. April und 25. November).

Wie in den Jahren zuvor war die Kommission durch die für den Kohäsionsfonds zuständige Dienststelle und Mitarbeiter anderer von den Fondsmaßnahmen in Irland betroffenen Dienststellen vertreten. Auf irischer Seite waren das Finanzministerium, das den Vorsitzenden und das Sekretariat des Ausschusses stellt, sowie weitere Staatsministerien vertreten, die für die aus dem Kohäsionsfonds geförderten Sektoren zuständig sind. Vertreter der für die Projektabwicklung zuständigen öffentlichen Stellen (z.B. Irish Rail (staatliche Eisenbahngesellschaft) und Hafenbehörden) waren ebenfalls zugegen. Wie bei den vorangegangenen Sitzungen nahmen erneut Mit glieder der lokalen Behörden teil, die für den Entwurf, die Durchführung und die Verwaltung von Vorhaben in den Bereichen Straßenbau, Wasseraufbereitung und Wasserversorgung zuständig sind.

Generell zeigte sich die Kommission weiterhin mit der Qualität der über die Projekt verwaltung übermittelten Informationen zufrieden. Allerdings mussten in einigen wenigen Fällen zusätzliche Auskünfte zu bestimmten Fragen erbeten werden, um ein vollständiges Bild von den Fortschritten oder von den Gründen für die Verzögerung bei der Fertigstellung zu erhalten.

Die Kommission ist mit den erzielten Fortschritten insgesamt zufrieden. Obwohl der erfolgreiche Abschluss vieler Vorhaben im Berichtsjahr klare Fortschritte erken nen ließ, war rund die Hälfte aller Vorhaben Ende 1999 noch offen. Besonders besorgt zeigte sich die Kommission über die hohe Zahl der Umweltvorhaben, für die eine Verlängerung beantragt wurde, sowie über den Umfang der bei einigen Vor haben gemeldeten Kostensteigerungen. Die Kommission beharrte auf ihrem Stand punkt, dass eine Erhöhung der Zuschüsse nur dann gewährt wird, wenn die Kosten steigerung zuvor detailliert begründet wird, und dass eine solche Erhöhung in jedem Fall davon abhängt, ob die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen. Irland hat diesen Standpunkt akzeptiert und keine speziellen Anträge zur Deckung der Kosten steigerungen gestellt.

Besuche im Rahmen der Begleitung

Die Besuche sind in Anhang II aufgeführt.

Portugal

Begleitausschuss

Im Berichtsjahr trat der Begleitausschuss zweimal, am 25. und 26. März sowie am 26. und 27. Oktober, zusammen. Wie in den Vorjahren lag diesen Sitzungen ein Konzept der systemweisen Analyse zugrunde, bei der die Querverbindungen zwischen verschiedenen Vorhaben und der Gesamtzusammenhang zwischen den Interventionen deutlich gemacht wurden. Diese Sitzungen sind außerdem ein wesentliches Instrument für eine adäquate Begleitung der einzelnen Vorhaben. In diesem Rahmen ermittelt der Ausschuss, welche Schwierigkeiten bei der Durch führung der Vorhaben aufgetreten sind, und sucht die geeignetsten Lösungen.

Der Begleitausschuss ist in mehrere spezielle Begleit-Unterausschüsse gegliedert. So wurden neben dem allgemeinen Begleitausschuss der Begleitausschuss für Vorhaben im Bereich der Siedlungsabfälle und der Begleitausschuss für die Erweiterung des Flughafens von Funchal auf der Insel Madeira eingesetzt. Auch das Vorhaben zur Finanzierung des Alqueva-Wasserkraftwerks wird vom Strukturfonds-Begleit ausschuss für das spezifische Programm zur integrierten Entwicklung des Alqueva-Gebiets (PEDIZA) begleitet, der 1999 zweimal zusammengetreten ist.

Besuche im Rahmen der Begleitung

Neben der Teilnahme an den Sitzungen des Begleitausschusses hat das Referat E/2 der GD Regionalpolitik 1999 mehrere Besuche durchgeführt, um den Stand der Projektabwicklung zu bewerten, sich vor Ort über Durchführungsprobleme zu infor mieren und die geeignetsten Lösungen zu suchen, um einen normalen Fortgang der Vorhaben zu ermöglichen.

Das Referat E/2 hat außerdem an Fachsitzungen teilgenommen, bei denen die Strate gien für Interventionen in den aus dem Fonds geförderten Sektoren, insbesondere Wasserwirtschaft und Schienenverkehr, festgelegt und verbessert werden sollten. Ferner was es bei Sitzungen vertreten, die sich mit neuen Finanzierungstechniken und besonders der öffentlich-privaten Partnerschaft (PPP) befassten.

Die vom Referat E/2 der GD Regionalpolitik in Portugal durchgeführten Kontroll besuche sind in Anhang II aufgeführt.

Kontrollbesuche

Griechenland

Kontrollen der GD Regionalpolitik

Die für Kontrolle zuständigen Dienststellen der GD Regionalpolitik haben Griechenland im Mai einen Kontrollbesuch abgestattet. Zweck dieses Besuchs war es zu prüfen, wie das System der Ausgabenerklärung des Wirtschaftsministeriums in Athen funktioniert. Außerdem sollten die Finanzverwaltung und Begleitung seitens der zuständigen Behörden sowie die Abwicklung der Vorhaben seitens der Endbe günstigten untersucht werden.

Folgende Vorhaben wurden einer Kontrolle unterzogen:

93-94.09.61.070 - Umweltforschungs- und -bildungszentrum des Naturkunde museum in Gulandris.

94.09.65.040 - Neuer Flughafen Athens in Spata.

94.09.61.027 - Kanalisationsnetz Keratea.

93.09.65.005 - Ringstraße Hafen von Piräus.

94.09.65.005 - Kai II der neuen Container-Plattform in N. Ikonion des Hafens von Piräus.

Bei diesen Kontrollen wurden zusammen mit den nationalen Behörden die folgenden wichtigsten Ergebnisse ermittelt:

- Fälle von Ausgaben, die möglicherweise nicht zuschussfähig sind, weil sie ent weder nicht unter die Entscheidung fallen oder vor Beginn der Förderfähigkeit getätigt wurden;

- Mangel einer gesonderten Rechnungsführung für das Flughafenvorhaben;

- verzögerte Einreichung von Zahlungsanträgen bei der Kommission;

- Mängel bei der Überprüfung von Ausgabenerklärungen, die der Vorlage von Zahlungsanträgen bei der Kommission vorausgeht.

Im Rahmen eines zweiten Besuchs im Februar haben die Kontrolldienststellen der GD Regionalpolitik folgende beiden Vorhaben geprüft:

94.09.61.043 - Sanierung von Deponiestandorten und Studie im Hinblick auf den Bau eines Abfallumschlagzentrums in Saloniki.

94.09.61.075 - Wasserversorgung - Kanalisation und biologische Behandlung von Abwässern in Naussa.

Hier machten die Kontrollergebnisse keine weiteren Schritte erforderlich.

Finanzkontrolle

Beim ersten Besuch in Griechenland am 17. und 18. Februar 1999 wurden vier Umweltvorhaben in Volos und Larissa (Vorhaben 95.09.61.062, 94.09.61.042, 94.09.61.062-1 und 96.09.61.085) kontrolliert.

Der zweite Besuch in Griechenland vom 15. bis 18. März 1999 galt Umwelt- und Verkehrsvorhaben auf Korfu (Vorhaben 94.09.61.028, 93.09.65.003 und 93.09.65.001).

Die Berichte über die beiden Kontrollbesuche wurden den nationalen Behörden im Entwurf übermittelt. Die wichtigsten Ergebnisse der Finanzkontrolle wurden bei der jährlichen bilateralen Koordinierungssitzung mit den für internes Audit zuständigen griechischen Behörden erörtert.

Festgestellt worden war folgendes:

- es war schwierig, den Zusammenhang zwischen den gemeldeten Ausgaben und dem Rechnungsführungssystem herzustellen, da zuschussfähige und nicht zuschussfähige Ausgaben in den selben Konten verbucht wurden;

- es konnte nicht geklärt, ob und wie Ausgabenerklärungen der Projektmanager vor der Übermittlung an die Kommission kontrolliert wurden;

- die Vorschüsse, die die Kommission dem Finanzministerium gezahlt hatte, wurden nur zum Teil (65%) an die Projektmanager weitergeleitet, und es konnte nicht geklärt werden, wann und unter welchen Bedingungen der Restbetrag an den Projektmanager überwiesen wurde.

Spanien

Kontrollen der GD Regionalpolitik

Im Oktober haben die für Kontrolle zuständigen Dienststellen der GD Regional politik in Spanien eine Reihe von Vorhaben besucht.

Mit diesem Kontrollbesuch wollten sie

- sich von der Effizienz des Finanzverwaltungs- und Begleitsystems der zuständigen Behörden auf nationaler Ebene und auf Ebene der Autonomen Gemeinschaften überzeugen,

- die Durchführung bestimmter Vorhaben durch die Endbegünstigten überprüfen,

- die Qualität der Kontrolle der Ausgabenerklärungen überprüfen,

- die Auswirkungen der Vorhaben auf die unter das Programm fallenden Gebiete analysieren.

Kontrolliert wurden folgende Vorhaben:

95.11.65.001 - Schnellstraße "Baix Llobregat"

96.11.65.004 - Schnellstraße der Rías Bajas. Abschnitt: Alto Allriz - San Ciprián

97.11.61.047 - SOGAMA

96.11.61.051 - Bewirtschaftung fester Siedlungsabfälle im Großraum Barcelona

96.11.61.052 - Kanalisation im Großraum Barcelona

94.11.61.021 - Umweltsanierung des Stadtviertels Ciutat Vella (Barcelona).

Finanzkontrolle

Während eines Kontrollbesuchs in Spanien vom 17. bis 20. Mai 1999 wurde eine Teilstrecke des Verkehrsvorhabens "Hochgeschwindigkeitsbahnlinie Madrid-Barcelona-spanisch-französische Grenze" (Vorhaben 95.11.65.007) überprüft. Darüber hinaus haben die Kontrollstellen der GD Regionalpolitik an einem Kontroll besuch der GD Audit teilgenommen.

Dabei wurde im Wesentlichen folgendes festgestellt:

- die für die Finanzverwaltung des Vorhabens getroffenen Maßnahmen erwiesen sich bei der Überprüfung als zufrieden stellend;

- das Rechnungsführungssystem ist geeignet und sämtliche Belege wurden zur Verfügung gestellt;

- die Rechnungsprüfung war in Bezug auf die Überprüfung der an die Kommission übermittelten Ausgabenerklärungen befriedigend;

- die Generaldirektion für Haushaltsanalyse und -planung bestätigte einige Zahlen, die diese Dienststelle noch nicht überprüft hatte.

Der Behörde wurde empfohlen, Stichprobenkontrollen durchzuführen.

Der Berichtsentwurf wurde den nationalen Behörden übermittelt. Die wichtigsten Ergebnisse der Finanzkontrolle wurden bei der jährlichen bilateralen Koordinie rungssitzung mit den für internes Audit zuständigen spanischen Behörden erörtert.

Irland

Kontrollen der GD Regionalpolitik

1999 unterzog die für Finanzkontrolle zuständige Dienststelle der GD Regional politik das Kohäsionsfondsvorhaben "Regionale Wasserversorgung Lough Mask " (Vorhaben 94.07.61.019) einer Rechnungsprüfung. Der Kontrollbesuch in Irland wurde im Rahmen eines Programms vergleichbarer Kontrollen zwischen dem 21. und dem 25. Juni durchgeführt.

Dabei wurden die von den nationalen Behörden geschaffenen Verwaltungs- und Kontrollsysteme geprüft und ihre Funktion als zufrieden stellend erachtet. Das Vor haben wurde sowohl von der Durchführungsstelle als auch von der vor kurzem ein gesetzten Dienststelle für die interne Rechnungsprüfung des Kohäsionsfonds geprüft. Letztere führt die in der Verordnung (EG) Nr. 2064/97 vorgeschriebenen Kontrollen an 5% der Vorhaben durch.

Die beträchtlichen Kostensteigerungen um rund 50% bei einigen Verträgen sind auf eine Reihe von Faktoren zurückzuführen ( Preisänderungsklauseln, Zusatzarbeiten, archäologische Arbeiten, Wiederherstellung von Wegen und Kosten des Grund stückserwerbs). Die nationalen und die lokalen Behörden wurden aufgefordert, künftig für bessere Kostenvoranschläge zu sorgen. Als Anreiz für Verbesserungen in diesem Bereich hat die Kommission generell beschlossen, Kostensteigerungen bei Kohäsionsfondsvorhaben nicht mitzutragen.

Portugal

Kontrollen der GD Regionalpolitik

Im Februar haben die Kontrolldienststellen der GD Regionalpolitik die folgenden beiden Vorhaben geprüft:

- Wasserverteilung in der Region Barlavento Algarvio

- Abwasserentsorgung Vila do Conde

Kontrolliert wurden vor allem die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge, die Akten über Enteignungen, Bürgschaften, die Zuschussfähigkeit der Ausgaben, die Zahlungen, die Mittelübertragungen und die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftspolitiken. Die Vorhaben gaben keinen Anlass zu besonderen Fest stellungen.

Unregelmäßigkeiten und Aussetzung der Finanzhilfe

Auf der Grundlage von Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 des Rates hat die Kommission die Verordnung (EG) Nr. 1831/94 betreffend Unregelmäßigkeiten und die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finan zierung des Kohäsionsfonds sowie die Einrichtung eines einschlägigen Informations systems [13] verabschiedet.

[13] ABl. L 191 vom 29.7.1994,

Gemäß Artikel 3 der genannten Verordnung übermitteln die begünstigten Mitglied staaten der Kommission eine Aufstellung über die Unregelmäßigkeiten, die Gegens tand einer ersten amtlichen oder gerichtlichen Feststellung gewesen sind.

Seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1831/94 und der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 (letztere galt für das Kohäsions-Finanzinstrument) wurden fünf Fälle mitgeteilt, davon drei im Laufe des Jahres 1999. Ein Fall, den Griechenland mitge teilt hatte, betraf die Nichtbeachtung der Vorschriften für die Vergabe von öffent lichen Aufträgen, zwei weitere (Spanien bzw. Portugal) betrafen nicht zuschuss fähige Ausgaben.

Das OLAF hat keine Ermittlungen im Bereich des Kohäsionsfonds geführt.

Die mit 300 000 EUR dotierte Haushaltslinie B2-301 (Mittel für Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung im Bereich des Kohäsionsfonds) wurden mangels Ersuchen der zuständigen Behörden und wegen der Neuorganisation des OLAF gleichfalls nicht in Anspruch genommen.

Beurteilung und Bewertung

Allgemeines

Für eine sorgfältige Bewertung der Vorhaben müssen die von den Mitgliedstaaten eingereichten Unterstützungsanträge geeignete Unterlagen und eine Wirtschaftlich keitsanalyse enthalten, aus denen hervorgeht, dass der auf mittlere Sicht erwartete gesellschaftliche und wirtschaftliche Nutzen des Vorhabens in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgewendeten Mitteln steht. In der Regel wird zu diesem Zweck eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt. Das sich diese Methode allerdings im Umweltsektor nicht immer anwenden lässt, sind der Verordnung zufolge auch andere Formen der Analyse und des Nutzennachweises in diesem Sektor zulässig. Die Kosten-Nutzen-Analyse und die sonstigen Analysearten sind grundsätzlich von den begünstigten Mitgliedstaaten durchzuführen. Allerdings kann sich die Kommission durch Maßnahmen der technischen Hilfe oder im Rahmen einer ersten Finanzie rungsphase an der Bewertung der Vorhaben beteiligen.

Die Kommission nimmt die technische Unterstützung externer Berater in Anspruch, wenn sie dies für erforderlich hält. Außerdem wird sie von der Europäischen Investi tionsbank im Rahmen der dauerhaften Vereinbarung unterstützt, die sie mit ihr für die Vorhabensbewertung getroffen hat.

Aufstellung und Ex-ante-Bewertung der Vorhaben

Für alle Vorhaben, für die eine Kohäsionsfondsunterstützung beantragt wird, sind Kosten-Nutzen-Analysen oder andere Formen quantifizierter Analysen obligatorisch. Die Mitgliedstaaten haben erhebliche Anstrengungen unternommen, um dieser Auf lage nachzukommen, und die Qualität der zusammen mit den Unterstützungs anträgen eingereichten Wirtschaftlichkeitsanalysen hat sich verbessert. Trotzdem bedarf es weiterer Fortschritte, insbesondere im Fall der Umweltvorhaben. Wünschenswert wäre auch eine größere Kohärenz zwischen den verschiedenen Interventionsbereichen des Fonds und zwischen den Konzepten der einzelnen Mit gliedstaaten.

Zusammenarbeit mit der EIB bei der Aufstellung von Vorhaben

Die 1994 vom Kohäsionsfonds und der Europäischen Investitionsbank unterzeich nete Kooperationsrahmenvereinbarung ist Ende 1999 ausgelaufen. Am 16. Juni 2000 wurde eine neue Rahmenvereinbarung unterzeichnet, um diese sehr fruchtbare Zusammenarbeit im Bereich der Ex-ante-Bewertung von Vorhaben während des gesamten Programmplanungszeitraum bis Ende 2006 fortzusetzen.

Die Rahmenvereinbarung sieht einen ständigen Informationsaustausch, regelmäßige Sitzungen und die Unterstützung der EIB bei der Bewertung der Vorhaben vor, für die die Projektträger oder die staatlichen Behörden eine Kofinanzierung der EIB und/oder des Kohäsionsfonds beantragen. Aufgrund ihrer Erfahrung mit Groß projekten oder finanziell komplexen Vorhaben kann die EIB beurteilen, welche Kombination von Finanzquellen (Zuschüsse und Darlehen) am günstigsten ist.

Die neue Kooperationsrahmenvereinbarung mit der EIB gilt nicht nur für Kohäsions fondsvorhaben, sondern auch für ISPA-Projekte und Großprojekte im Rahmen des EFRE.

Ex-post-Bewertungsprogramm

Das dreijährige Programm zur Ex-post-Bewertung wurde Mitte 1998 eingeleitet. In dem Dreijahreszeitraum sollen insgesamt 120 Vorhaben (je 60 in jedem Interventi onsbereich des Kohäsionsfonds) bewertet werden. Bislang wurden 71 Vorhaben bewertet (40 im Verkehrssektor, 31 im Umweltbereich).

Umwelt

Im Berichtsjahr wurden in den vier Mitgliedstaaten insgesamt 18 Umweltvorhaben (siehe Anhang IV) bewertet.

Die Umweltwirkung aller Vorhaben war befriedigend, wobei sie bei Vorhaben, die dem Bau von Kanalisationsnetzen dienen, direkter und deutlicher zu Tage tritt, selbst wenn in einigen Fällen die späte Fertigstellung des Gesamtnetzes auch die Umwelt wirkung verzögerte. Vorhaben zur Wasserversorgung haben die Wasserbe wirtschaftung und den Schutz der Wasserressourcen generell verbessert. Vorhaben zur Verbesserung der Küsten-, städtischen und natürlichen Umwelt haben wesentlich dazu beigetragen, die Flora und Fauna zu erhalten sowie die natürliche und die städtische Umwelt miteinander zu verbinden.

In der Regel wirkten sich die geprüften Vorhaben günstig für die Ortsansässigen und die Umwelt im Umland des Vorhabens aus. Die Vorhaben erfuellen die ursprünglich an sie gerichteten Leistungserwartungen, mit Ausnahme eines Wasserversorgungs vorhabens (Nr. 95.11.61.028-2) in Spanien, das erst spät seinen Betrieb aufnahm.

Die Projekte erzielen positive wirtschaftliche Nebeneffekte als Folge der positiven Umweltwirkung. Einige Vorhaben haben indirekt eine Steigerung des Grundstücks wert innerhalb ihres Einflussgebiets bewirkt und den Anstoß für eine wirtschaftliche Entwicklung gegeben, die neue Tätigkeiten und Arbeitsplätze mit sich brachte.

Verkehr

In Spanien und Irland wurden 1999 insgesamt 27 Verkehrsvorhaben bewertet, die in Anhang V aufgelistet sind. In Griechenland war noch kein Verkehrsvorhaben so weit vorangeschritten, dass es einer Bewertung hätte unterzogen werden können, weshalb das Programm der Ex-post-Bewertung erst im Jahr 2000 angelaufen ist.

Die wichtigsten Ergebnisse der 1999 fertig gestellten Berichte lassen sich wie folgt zusammenfassen:

* Die bewerteten Vorhaben tragen wesentlich dazu bei, die Zielvorgaben bei der sozialen und wirtschaftlichen Konvergenz zu erreichen und die Disparitäten zwischen den Regionen und Ländern der EU zu verringern.

* Die positiven Wirkungen reichen über die Grenzen hinweg, was zur Markt integration innerhalb der Europäischen Union beiträgt.

* Breite Teile des Staatsgebiets der Kohäsionsländer sind nun wesentlich besser erschlossen, so dass bessere und bequemere Verkehrs- und Kommunikations verbindungen bestehen.

* Der Verkehrsfluss auf den Strecken des transeuropäischen Straßennetzes und der nationalen Netze hat sich in der Regel stärker als erwartet verbessert. Die Fahr zeitverkürzungen waren beträchtlich, und die Sicherheit konnte deutlich verbes sert werden.

* Große Ballungsgebiet werden besonders begünstigt, denn hier nahmen die durch die Verkehrsüberlastung induzierten Kosten ab, städtische Systeme wurden leistungsfähiger, die Umweltschäden gingen zurück und es eröffneten sich neue Möglichkeiten der städtischen Entwicklung.

Vor allem bei den neueren Vorhaben wurden die Umweltaspekte sorgfältig geprüft und die notwendigen Maßnahmen getroffen, um die negativen Umweltwirkungen möglichst gering zu halten.

Interinstitutioneller Dialog, Information und Publizität

Vorlage des Jahresberichts

Gemäß Artikel 14 der Kohäsionsfondsverordnung legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen jährlich einen Bericht über die Tätigkeit des Fonds zur Prü fung und zur Stellungnahme vor.

Die Kommission hat den Jahresbericht für 1998 am 15. Oktober 1999 genehmigt und ihn ordnungsgemäß den vorstehend genannten Organen übermittelt.

Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament hat insgesamt seiner Zufriedenheit über die Leistungen des Kohäsionsfonds im Jahr 1998 Ausdruck gegeben.

Es beglückwünscht die Kommission und die Mitgliedstaaten zur zufrieden stellenden finanziellen Abwicklung des Kohäsionsfonds im Jahr 1998 und begrüßt die Tatsache, dass in dem genannten Jahr für den Kohäsionsfonds keine Betrugsfälle zu verzeich nen waren.

Bei der Verkehrsinfrastruktur hat das Parlament befriedigt zur Kenntnis genommen, dass die Investitionen in die Schiene und den Seeverkehr gegenüber den Investi tionen in den Straßenbau gestiegen sind. Dies entsprach dem 1998 geäußerten Wunsch des Parlaments, den Finanzierungsanteil für umweltschonendere Verkehrs träger anzuheben.

Das Parlament betont, dass dem Problem der Behandlung von festen Abfällen mehr Aufmerksamkeit zu schenken sei. Die Kommission hat darauf hingewiesen, dass sich die Kohäsionsfondsvorhaben bislang auf die drei Bereiche konzentriert haben, die durch Gemeinschaftsrichtlinien geregelt werden, nämlich die Trinkwasserauf bereitung, die Abwasserbehandlung und die Behandlung fester Abfälle. Für die Abfallbehandlung wurden 14% der Mittel aufgewendet, was gegenüber dem Durch schnitt der Jahre 1993-1997 eine beträchtliche Steigerung darstellt.

Das Parlament hat die späte Vorlage des Jahresberichts 1998 (Oktober 1999) bean standet. Die Kommission war zwar den Argumenten des Parlaments gegenüber auf geschlossen, hat aber auch darauf hingewiesen, dass sich eine gewisse zeitliche Verzögerung nicht vermeiden lässt, denn schließlich ist nur ein möglichst voll ständiger Bericht sinnvoll, und diese Vollständigkeit nimmt einige Zeit in Anspruch. Außerdem bestehen zwischen Parlament und Kommission hinreichend enge Bezie hungen, um Probleme außerhalb des förmlichen Rahmens der Berichtsprüfung erör tern zu können.

Das Parlament hat bedauert, dass die Studie der London School of Economics (LSE) erst nach fünf Jahren (Zeitspanne zwischen dem Start der bewerteten Vorhaben und der Schlussbewertung) abgeschlossen werden konnte. Nach Auffassung der Kom mission ist eine Durchführungsdauer von fünf Jahren für eine Studie dieses Umfangs durchaus nicht unüblich. Sie prüft zur Zeit diese Studie und legt sie dem Parlament so rasch wie möglich vor.

Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA)

Der WSA hat im Großen und Ganzen den Jahresbericht 1998 begrüßt.

Wie das Parlament hat auch der Ausschuss bedauert, dass der Jahresbericht sehr spät vorgelegt wird. Auch hier hat die Kommission auf die Notwendigkeit verwiesen, vollständig Bericht zu erstatten. Die Kommission kann diese Fristen nur schwer verkürzen.

Der WSA hat bedauert, dass die Arbeiten über die Grundsätze der Förderfähigkeit erst 1998, also zwei Jahre vor Ende der Laufzeit des derzeitigen Kohäsionsfonds, abgeschlossen wurden. Die Kommission hat dies mit dem langwierigen Prozess der internen und externen Koordinierung innerhalb der Kommission erklärt (die Mit gliedstaaten mussten mehrfach auf unterschiedlichen Ebenen zu den Regeln für die Zuschussfähigkeit konsultiert werden).

Der WSA kritisierte, dass der Bericht 1998 in einigen Punke nicht so aufschlussreich sei wie die Vorjahresberichte, da diese Punkte zu stark gestrafft worden seien und einige für die einzelnen Mitgliedstaaten erstellten harmonisierten Tabellen nicht wiedergegeben wurden. Hierauf antwortete die Kommission, dass sich die Jahres berichte angesichts der umfangreichen Informationsmöglichkeiten, die der Öffent lichkeit vor allem über das Internet zugänglich seien, auf das Wesentliche konzent rieren müssten. Die Einzelheiten der Durchführung können per Internet auf dem Inforegio-Website der GD Regionalpolitik eingesehen werden.

Obwohl der WSA mit dem durchschnittlichen Durchführungsstand der Vorhaben zufrieden war, hat er auf die Disparitäten zwischen den beiden Interventions bereichen des Fonds (Verkehr und Umwelt) hingewiesen. Ein wesentlicher Grund für diese Differenz ist die Tatsache, dass der Mechanismus der einzigen Mittelbindung in den beiden Sektoren in unterschiedlicher Form genutzt wird. In der Regel wird die einzige Mittelverwendung überwiegend im Umweltsektor eingesetzt, das heißt, die Mittel werden auf ein Mal gebunden, während sich die Zahlungen je nach Voran schreiten des Vorhabens über mehrere Jahre erstrecken. Im Verkehrssektor hingegen werden die Mittel zumeist in Jahrestranchen gebunden, da es sich hier in der Regel um Großvorhaben handelt. Aus diesem Grund ist der Indikator "Anteil der Zahlungen im Vergleich zu den Mittelbindungen" von vornherein höher.

Die WSA hat erneut seinen Bedenken hinsichtlich der Entwicklung der Förderung in Bereichen wie dem Naturschutz, insbesondere den Aspekten Erosionsverhütung und Aufforstung, Ausdruck verliegen, dessen Anteil zurückging.

Die Kommission weist darauf hin, dass Maßnahmen zur Umsetzung des Gemein schaftsrechts in den Bereichen Trinkwasser oder Abwasserbehandlung Vorrang genießen. Der Kampf gegen die Desertifikation gehört nicht zu den prioritären Fondszielen. Die begünstigten Mitgliedstaaten können aber dennoch Anträge einrei chen, die von der Kommission geprüft werden. Dies gilt selbstverständlich für jede Umweltschutzmaßnahme.

Was den Verkehrssektor anbelangt, so äußerte der WSA nochmals seine Bedenken angesichts einer Aufteilung der Gesamtmittel im Zeitraum 1993-1998, bei der, trotz der jüngst zu beobachtenden Entwicklung zugunsten des Eisenbahnverkehrs, dem Bereich Straßen/Straßenverkehr nach wir vor der größte Teil (64,1%) der für diesen Bereich vorgesehenen Mittel zufällt.

Die Kommission drängt die begünstigten Mitgliedstaaten unablässig, andere Vorha ben für eine Finanzierung vorzuschlagen. Vor allem da Spanien mehr Mittel auf den Schienenverkehr verwendet, nimmt der Anteil der für die Eisenbahn verwendeten Mittel zu.

Der Ausschuss äußerte sich erneut besorgt über das geringe Investitionsniveau bei Vorhaben in den Bereichen Seeverkehr, Häfen und Binnenschifffahrt.

Die Kommission hebt hervor, dass es sich hier in der Regel um kommerzielle Tätig keiten handelt, mit denen häufig beträchtliche Einnahmen erwirtschaftet werden, weshalb kaum Bedarf an Beihilfen aus dem Gemeinschaftshaushalt besteht.

Der WSA wünscht, eingehender über das von der London School of Economics erarbeitete Wirtschaftsmodell zur Messung der Auswirkungen des Kohäsionsfonds informiert zu werden.

Die Kommission hat dafür Sorge getragen, dass die vollständige Studie der LSE ver öffentlicht wird. Diese findet derzeit weite Verbreitung.

Unterrichtung der Mitgliedstaaten

Der Kohäsionsfonds veranstaltet regelmäßig, d.h. grundsätzlich zweimal jährlich, Sitzungen zur Information der Mitgliedstaaten.

1999 fand die erste Zusammenkunft im Januar in Brüssel, die zweite im Juli in Madrid statt.

Bei der Januarsitzung wurde den Mitgliedstaaten die Kohäsionsfondstätigkeit des Vorjahres präsentiert. Im Mittelpunkt standen die Unterstützungsanträge, die Begleitung, die Zwischenbewertung und die Ex-post-Bewertung sowie Informa tionen zu Artikel H des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1164/94.

Die zweite Sitzung war der Vorstellung des Jahresberichts über die Tätigkeit des Kohäsionsfonds im Jahr 1998 und den Aussichten bis Ende 1999 gewidmet. Außer dem stellte die Kommission die neue Kohäsionsfondsverordnung vor, die erörtert wurde.

Sonstige Informationsveranstaltungen

Unterrichtung der Sozialpartner

1999 fand keine Ad-hoc-Sitzung mit den Sozialpartnern statt. Diese wurden im Rahmen von Strukturfondssitzungen mit der Kommission über den Kohäsionsfonds informiert.

Sonstige

Seminar in Lissabon über die multimodalen Frachtumschlagszentren (Freight Villages)

Am 26. März 1999 veranstaltete die Leitung des Kohäsionsfonds in Lissabon ein Seminar über multimodale Frachtumschlagszentren (Freight Villages), zu dem Fachleute aus verschiedenen Mitgliedstaaten eingeladen waren, um die Vorteile solcher Investitionsobjekte darzulegen.

An dem Seminar, das sich an Speditionsunternehmer und die Verantwortlichen der Verkehrsabteilungen der portugiesischen Verwaltung richtete, nahmen auch der Ver kehrsminister und der Staatssekretär für Verkehr teil. Mit dieser Initiative sollten die betroffenen Kreise mit dieser Art wirtschaftlich interessanter Projekte vertraut gemacht werden, die die Beförderung mit der Bahn rentabler machen und somit die Straße entlasten, was der Umwelt zugute kommt.

Vorarbeiten für den nächsten Planungszeitraum 2000-2006

1999 liefen bereits einige Vorarbeiten für den Zeitraum 2000-2006. Dazu gehörten

- zwei Rundtischgespräche mit den griechischen Behörden, die für die beiden Interventionsbereiche (Verkehr und Umwelt) zuständig sind (Juni 1999),

- die Erarbeitung (Juni - Oktober 1999) eines kurzen Leitfadens durch die für den Kohäsionsfonds zuständige Dienststelle, der die Mitgliedstaaten über die neue Kohäsionsfondsverordnung für 2000-2006 informieren sollte. Dieser Leitfaden wurde den vier Mitgliedstaaten vorgestellt und mit ihnen erörtert (30. November 1999).

Informations- und Publizitätsmaßnahmen der Kommission

Der Kohäsionsfonds trägt auch zu den von der GD Regionalpolitik aufgelegten Ver öffentlichungen über die Regionalpolitik und Kohäsion bei.

Der Jahresbericht wurde in einem geeigneten Format veröffentlicht und außerdem in der Reihe der Inforegio-Mitteilungsblätter zusammengefasst, die von der GD Regio nalpolitik herausgegeben werden.

Sodann wurde Ad-hoc-Material für besondere Anlässe wie Informationssitzungen und Konferenzen hergestellt (mobiler Informationsstand, Computergrafiken, audio visuelle Materialien und gedruckte Unterlagen).

Im Rahmen der Haushaltslinie B2-1600 hat der Kohäsionsfonds die Veröffentlichung mehrerer Studien über den Kohäsionsfonds und die Umwelt in die Wege geleitet. Diese Studien stehen inzwischen zur Verfügung.

ANHÄNGE

Anhang I : 1999 abgeschlossene Projekte

Anhang II : Besuche 1999

Anhang III : Aufschlüsselung der Mittel nach Empfängerländern

Anhang IV : Ex-post-Bewertungen im Umweltsektor

Anhang V : Ex-post-Bewertungen im Verkehrssektor

ANHANG I 1999 abgeschlossene Projekte

SPANIEN

Umwelt

Vorhaben Nr. 94.11.61.022 Entscheidung: K(94)3696 vom 21.12.1994

Entscheidung: K(96)2740 vom 07.10.1996

Entscheidung: K(99)1241 vom 12.05.1999

Wiederherstellung der Umwelt und des vorherigen Zustands

Wiederherstellung der Umwelt im Bereich öffentlicher Arbeiten. Maßnahmenpaket zur Wiederherstellung der natürlichen Umwelt, insbesondere von Flächen, die durch Straßen bauarbeiten geschädigt wurden.

Gesamtkosten: 14 941 777 EUR

Gewährte Unterstützung: 12 700 510 EUR

Vorhaben Nr. 95.11.61.010-2 Entscheidung: K(96)3384/F vom 17.12.1996

Vorhabengruppe zur Aufforstung, Bekämpfung der Erosion und der Desertifikation sowie zur Wiederherstellung von durch Brände geschädigten Ökosystemen im Wassereinzugsgebiet der Kanarischen Inseln.

Gesamtkosten: 4 956 751 EUR

Gewährte Unterstützung: 4 213 238 EUR

Vorhaben Nr. 95.11.61.021-A Entscheidung: K(95)3074/F vom 08.11.1995

Entscheidung: K(97)873/F vom 25.03.1997

Entscheidung: K(98)390/F vom 23.02.1998

Sanierungsarbeiten in Madrid - 1995.

Gruppe von Vorhaben zur Abwasserbehandlung zwecks Geruchsbeseitigung, das dazu beiträgt, die Umwelt- und Lebensbedingungen in dem am Fluss Manzanares gelegenen Madrider Stadtvierteln zu verbessern.

Gesamtkosten: 2 013 335 EUR

Gewährte Unterstützung: 1 610 668 EUR

Vorhaben Nr. 95.11.61.021-E Entscheidung: K(95)3029/F vom 06.12.1995

Entscheidung: K(97)511/F vom 24/02/1997

Städtische Umwelt 1995 - Madrid.

Gruppe von Vorhaben zum Bau eines Zentrums für Schalluntersuchungen in Madrid und zur Beseitigung von Altlasten und Verbesserung der Umweltbedingungen im Park "Casa de Campo" (Phase 1).

Gesamtkosten: 4 130 652 EUR

Gewährte Unterstützung: 3 304 522 EUR

Vorhaben Nr. 95.11.61.023-A Entscheidung: K(95)3115/F vom 12.12.1995

Entscheidung: K(98)390/F vom 23.02.1998

Sanierung des Stadtgebiets von Barcelona - 1995.

Gruppe von 23 Projekten zur Sanierung des Stadtgebiets von Barcelona (1995).

Gesamtkosten: 15 813 813 EUR

Gewährte Unterstützung: 12 651 050 EUR

Vorhaben Nr. 95.11.61.024-3 Entscheidung: K(95)3512/F vom 11.01.1996

Entscheidung: K(97)349/F vom 07/02/1997

Kanalisation und Abwasserreinigung 1995 - Sammler von Gobelas (Bilbao)

Gesamtkosten: 10 300 449 EUR

Gewährte Unterstützung: 8 240 359 EUR

Vorhaben Nr. 95.11.61.024-5 Entscheidung: K(96) 404/F vom 19.02.96

Entscheidung: K(98)1313/F vom 13.05.98

Kanalisation und Abwasserreinigung in San Sebastian.

Gruppe von sieben Vorhaben für Kanalisationsarbeiten und die Instandsetzung von Sammel kanälen in mehreren Teilen der Stadt San Sebastian.

Gesamtkosten: 3.237.698 EUR

Gewährte Unterstützung: 2.590.158 EUR

Vorhaben Nr. 95.11.61.026-5 Entscheidung: K(96) 404/F vom 19/02/1996

Entscheidung: K(98)1313/F vom 13/05/1998

Städtische Umwelt in Saragossa.

Gruppe von drei Vorhaben: Park "Las Glorietas" (Phase 2), Ausbau der Uferböschungen des "Canal Imperial" (Phase 2) und Grüngürtel im Viertel am Fluss Huerva (Phase 3).

Gesamtkosten: 3 237 698 EUR

Gewährte Unterstützung: 2 590 158 EUR

Vorhaben Nr. 95.11.61.030 Entscheidung: K(95)3134/F vom 11.12.1995

Kläranlage von Jaen

Gesamtkosten: 11 628 050 EUR

Gewährte Unterstützung: 9 302 440 EUR

Vorhaben Nr. 95.11.61.034 Entscheidung: K(95)3294/F vom 18.12.1995

Entscheidung: K(97) 661/F vom 13/03/1997

Kanalisation und Abwasserreinigung an der katalonischen Küste.

Gruppe von neun Vorhaben zum Bau eines kompletten Systems, das Kläranlagen, Sammel netze und Meeresauslasse umfasst.

Gesamtkosten: 73 649 452 EUR

Gewährte Unterstützung: 58 919 562 EUR

Vorhaben Nr. 95.11.61.043-3 Entscheidung: K(95)3254 vom 18.12.1995

Entscheidung: K(97)661 vom 12.03.1997

Versiegelung und Sanierung illegaler Mülldeponien in Estremadura

Gruppe von 22 Vorhaben, die dem Abtransport des Mülls, dem Umschlag und Verdichten der Abfälle sowie der Wiederherstellung der natürlichen Umwelt dienen.

Gesamtkosten: 9 610 468 EUR

Gewährte Unterstützung: 7 688 374 EUR

Vorhaben Nr. 96.11.61.029 Entscheidung: K(96)2514/F vom 13.09.1996

Zusätzliche Wasserressourcen für Palma de Mallorca.

Gruppe von drei Vorhaben zur Nutzung von Oberflächenwasser, Rückführung des Abwassers der Umkehrosmoseanlage und Drittbehandlung zwecks Wiederverwendung der Abwässer zu kommunalen Zwecken in Palma de Mallorca.

Gesamtkosten: 7 088 960 EUR

Gewährte Unterstützung: 5 671 169 EUR

Verkehr

Vorhaben Nr. 93.11.65.016 Entscheidung: K(93)3258/F vom 15.11.1993

Entscheidung: K(94)2796/F vom 27.10.1994

Entscheidung: K(95)3519/F vom 11/01/1996

Nationalstraße 234, Abschnitt Gilet-Soneja.

Gesamtkosten: 48 845 621 EUR

Gewährte Unterstützung: 41 518 775 EUR

Vorhaben Nr. 94.11.65.006 Entscheidung: K(94)3757/F vom 21.12.1994

Entscheidung: K(96)1375/F vom 28.05.1996

Bahnlinien Madrid-Alicante und La Encina-Valencia, Phase II (Beseitigung plangleicher Übergänge und Anpassung an Geschwindigkeiten von 200-220 km/h).

Gesamtkosten: 86 102 110 EUR

Gewährte Unterstützung: 73 186 792 EUR

Vorhaben Nr. 95.11.65.002 Entscheidung: K(95)2935/F vom 27.11.1995

Entscheidung: K(97)2566/F vom 29.07.1997

Entscheidung: K(98)4327/F vom 21.12.1998

Schnellstraße Saragossa-Huesca.

Gesamtkosten: 120 070 769 EUR

Gewährte Unterstützung: 102 060 153 EUR

PORTUGAL

Umwelt

Vorhaben Nr. 95.10.61.028 // Entscheidung: K(96)2955 vom 24.10.1996

Entscheidung: K(98)432 vom 25.02.1998

Verbesserung der Trinkwasserversorgung von vier Gemeinden, die an das System "Groß-Lissabon und Mittellauf des Tejo" angeschlossen sind.

Gesamtkosten: // 5.289.470 EUR

Gewährte Unterstützung: // 4.496.050 EUR

Verkehr

Vorhaben Nr.93.10.65.010 - 94.10.65.007 // Entscheidung: K(98)2233 vom 27.07.98

Modernisierung der Schienenstrecke Beira Alta - Der Bau der durch das Vorhaben abge deckten Abschnitte I und II vervollständigt das Gesamtvorhaben und verbessert die Eisenbahnverbindungen zwischen Portugal, Spanien und Europa.

Gesamtkosten: // 64.392.000 EUR

Gewährte Unterstützung: // 51.513.600 EUR

IRLAND

Umwelt

Vorhaben Nr. 94.07.61.008 Entscheidung: K(96)1696 vom 25.06.1996

Entscheidung K(97)2609 endg./4 vom 29.07.97

Ausbau der Kanalisation Killarney.

Die Vorhaben umfassen die Steigerung der Kapazität des Kanalnetzes und der Kläranlage auf 42 000 EGW sowie die Verlegung neuer Leitungsrohre im seenahen Gebiet. Zu den Ausbau arbeiten zählt die Erweiterung der überlasteten Kanäle, die Einrichtung neuer Regen- und Abwasserableitungsnetze, die Bereitstellung neuer Abwasserhebewerke und die Erweiterung der bestehenden Kläranlage auf eine Kapazität von 42 000 EGW. Darüber hinaus umfasst das Vorhaben die Planungs- und Entwurfsphase für eine Schlammbehandlungsanlage, mit der die nationale irische Strategie zur Schlammentsorgung in South Kerry angewandt werden sollen.

Gesamtkosten: 12 960 000 EUR

Gewährte Unterstützung: 11 019 000 EUR

Vorhaben Nr. 94.07.61.009 Entscheidung K(93)3008/4 vom 06.12.1995

Kanalisationsnetz der Stadt Tralee

Das Vorhaben umfasst den Bau des Kanalisationsnetzes für die Stadt Tralee und ihr Umland, einschließlich des Ausbaus von Leitungen mit zu geringer Kapazität, der Bereitstellung von Anschlüssen zur Trennung von Schmutz- und Niederschlagswasser, des Baus neuer getrennter Pumpwerke für Schmutz- und Niederschlagswasser, des Baus einer neuen Abwas serkläranlage und eines Auslasses in die Bucht von Tralee. Die Kläranlage ist für die biologische Behandlung von 40 000 EGW ausgelegt und mit einer UV-Desinfektionsanlage ausgestattet.

Gesamtkosten: 10,866 Mio. EUR

Gewährte Unterstützung: 9,237 Mio. EUR

Verkehr

Vorhaben Nr. 93.07.65.014 Entscheidung K(95)1641 endg./3 vom 13.07.1995

Lo-Lo-(Lift on/Lift off) Terminal im Hafen von Dublin

Modernisierung eines der drei Containerterminals im Hafen von Dublin.

Das Vorhaben umfasst die Neugestaltung eines Teils der vorhandenen Kaimauer dahin gehend, dass hier bis auf eine Tiefe von -7,5 m ausgebaggert und der Kai in größerem Umfang für den Frachtverkehr genutzt werden kann, indem der nötige Manövrierraum für den Kran geschaffen wird.

Gesamtkosten: 4,169 Mio. EUR

Gewährte Unterstützung: 3 543 650 EUR

Vorhaben Nr. 93/07/65/029 Entscheidung K(95)1641/4 vom 13.07.1995.

Entscheidung K(96)1111/2 vom 03.05.1996.

Entscheidung K(97)1606/5 vom 28.07.1997,

Entscheidung K(98)2085 endg./1 vom 22.07.1998

Umgehungsstraße von Balbriggan (Phase 2)

Das Vorhaben umfasst zwei zweispurige Fahrbahnen der Autobahnumgehung von Balbriggan, die südlich von Balrothery beginnt und nördlich von Gormanstown endet. Außer dem schließt das Vorhaben den Bau von drei Verteilern ein. Diese Strecke ist Teil der neuen Autobahn von Dublin zur Grenze, der EO1 zwischen Rosslare und Larne und der M1 von Dublin nach Belfast.

Gesamtkosten: 40,370 Mio. EUR

Gewährte Unterstützung: 34,314 Mio. EUR

Vorhaben Nr. 93.07.65.034 Entscheidung K(95)1867/1N4 vom 24.07.1995.

Entscheidung K(96)1111/endg./2 vom 03.05.1996.

Umgehungsstraße von Curlow.

Das Vorhaben ist auf der N4 Dublin-Sligo gelegen. Es schafft die notwendige Infrastruktur für die wirtschaftliche Entwicklung (vor allem des Industrie- und Fremdenverkehrssektors), indem die Zufahrtstraßen zu Häfen, Flughäfen und heimischen Märkten verbessert werden. Außerdem werden dadurch Teilregionen (vor allem der Nordwesten und der Westen) ver kehrsmäßig besser angebunden und damit als Standorte für Investitionen und wirtschaftliche Entwicklung interessanter.

Gesamtkosten: 21,794 Mio. EUR

Gewährte Unterstützung: 18,525 Mio. EUR

Vorhaben Nr. 93.07.65.042 Entscheidung K(94)2684/9 vom 14.10.1994,

Entscheidung K(95)1874/4 vom 25.07.1995.

Entscheidung K(96)1111/2 vom 03.05.1996.

Entscheidung K(97)2606 endg./5 vom 28.07.1997

Entscheidung K(98)2085 endg./1 vom 22.07.98

Umgehung der Stadt Arklow

Bau einer 12 km langen zweispurigen Straße zur Umgehung der im Süden der Grafschaft Wicklow gelegenen Stadt Arklow. Die Strecke umfasst zwei Eisenbahnbrücken, eine Fluss brücke, sieben Brücken über bestehende Straßen, zwei Verteiler und zwei Anschlussstellen.

Gesamtkosten: 47,247 Mio. EUR

Gewährte Unterstützung: 40,159 Mio. EUR

Vorhaben Nr. 94.07.65.006 Entscheidung K(96)3690/1 vom 09.12.1996

Entscheidung K(97)2606/1 vom 28.07.1997

Verteiler Rathcoole

Das Vorhaben umfasst den Ausbau der N7 Dublin-Cork-Limerick 15 km südwestlich der Stadt Dublin, um die plangleiche Kreuzung mit der N7 und die Ampeln bei Rathcoole zu beseitigen. Hierzu gehören der Umbau einer 0,8 km langen Strecke der bestehenden zwei spurigen Fahrbahn, der Bau einer Brücke, die Einrichtung von drei Verkehrskreiseln sowie neue und ausgebaute Zufahrtstraßen.

Gesamtkosten: 22 119 500 EUR

Gewährte Unterstützung: 18 801 575 EUR

ANHANG II Liste der 1999 durchgeführten Besuche Im Rahmen der Begleitung und der Qualitätskontrolle

Spanien

Besuche im Rahmen der Begleitung

3. und 4. Februar - Katalonien

Vorhaben Nr. 98.11.61.022 - Kanalisation und Reinigung der Abwässer von Prat de Llobregat

Vorhaben Nr. 95.11.61.022E - Umweltsanierung des Altstadtviertels Ciutat Vella (Casc Antic - Barcelona

1. und 2. Juni - Andalusien

Vorhaben Nr. 98.11.61.050 - Umweltsanierung des Bergbaugebiets Riotinto (Huelva)

14. Dezember - Baskenland

Vorhaben Nr. 95.11.61.043-7 - Entseuchung belasteter Böden im Baskenland. Sicherheits lagerstätte für C6H6Cl6.

Griechenland

Weitere Besuche im Rahmen der Begleitung

(1) Hafenvorhaben: Hafen von Piräus (Vorhaben Nrn. 03.09.65.005 - Ringstraße Hafen von Piräus, 94.09.65.005 - Container Terminal Ikonio II im Hafen von Piräues, 99.09.65.001 - Palataki, Bau von Anlegestellen für Kreuzfahrtschiffe im Hafen von Piräus), Hafen von Heraklion (Vorhaben Nr. 93.09.65.032 - Fertigstellung der Lade-Entladeterminals IV und V im Hafen von Heraklion), Hafen von Igumenitsa (Vorha ben Nr. 93.09.65.04 - Bau des neuen Hafens von Igumenitsa).

(2) Eisenbahnvorhaben: Bewertung des mit dem Projektmanager geschlossenen Vertrags, Vorlage des neuen Gesamtplans für den Eisenbahnkomplex in Thriassio, Prüfung der Verträge (einschließlich Zusätze) über den Erwerb von Material und die Bauarbeiten im Rahmen von Eisenbahnvorhaben, Überwachung der Eisenbahnvorhaben: Vorhaben Nrn. 94.09.65.004 - Elektrifizierung der Bahnlinie Piräus-Athen-Saloniki, 93 + 94.09.65.009 - Bau der Bahnstrecke Evangelismos - Leptokaria, 94.09.65.011, 95.09.65.034 - Eisenbahnkomplex von Thriassio und dessen Anschluss an das Schienennetz und an den Hafen von Piräus;

(3) geplante Studien über das Frachtumschlagszentrum von Chios/Lesbos und von Kilkis.

(4) Überprüfung aller laufender Vorhaben der EYDAP;

(5) Flughafenvorhaben: Flughafen von Korfu (Vorhaben Nrn. 93.09.65.003 und 94.09.65.014 - Ausbau des Abfertigungsgebäudes des Flughafens von Korfu und Bau eines Feuerwehrgebäudes);

(6) Autobahnbauvorhaben: PATHE und Via Egnatia.

Im Berichtsjahr ließ der Kohäsionsfonds durch die Beraterfirma "Kampsax" ein Gutachten über die Projektmanagementfunktion von EYDE/PATHE erstellen. Dieses ergab im Wesent lichen folgendes:

(1) EYDE/PATHE verfügt nicht über hinreichend Personal, um die verschiedenen Aufträge ordnungsgemäß zu überwachen. Hier bestehender dringender Handlungs bedarf!

(2) Die endgültigen Pläne der Kunstbauten werden von den Auftragnehmern erstellt, wodurch diese die Kosten aufblähen können.

(3) Die Sicherheitsvorkehrungen bei den Arbeiten an der Autobahn reichen nicht aus.

(4) Der Know-how-Transfer seitens des Projektmanagers ist unzureichend. Hier sollte ein Kontrollsystem eingerichtet werden.

(5) Auch die Berichterstattung ist mangelhaft. Die Berichte wiederholen sich und werden nicht regelmäßig vorgelegt.

Qualitätskontrollen vor Ort

Von den griechischen Behörden geforderte Besuche seitens des unabhängigen Kontrollorgans ESPEL zwecks Kontrolle der Qualität der Arbeiten.

Ein in die Kategorie 1 eingestuftes Vorhaben ist praktisch ohne Mängel und bedarf keinerlei Korrekturmaßnahmen. Ein in die Kategorie 2 eingestuftes Vorhaben weist Mängel auf, die jedoch die Sicherheit der Bauten nicht gefährden. Korrekturmaßnahmen sind erforderlich.

- Ergebnisse der Kontrollen der PATHE-Autobahn.

Abschnitt: Umgehungsstraße Patras K1-K4: Kategorie 2

Nach Auskünften der EYDE/PATHE hat diese ESPEL nachgewiesen, dass keine der Bemer kungen zutrifft, und eine neuerliche Kontrolle gefordert. EYDE/PATHE führt folgendes an:

- Der Projektmanager und die zuständige Dienststelle haben gleichzeitig mit ESPEL Proben genommen, deren Ergebnisse den Spezifikationen entsprachen.

- Obwohl die Ausschreibungsunterlagen in einer Akte zusammengefasst sind, berichtet ESPEL, dass der Ausschreibungsteil "Mittelansatz für die Studie" fehlen.

Abschnitt: Umgehungsstraße Patras K5-K6-K7-A:

Zu diesem Vorhaben wurde EYDE/PATHE kein technischer Bericht mit Angabe der Kate gorie übermittelt.

Abschnitt: "Skotina-Litochoro": Kategorie 1

Abschnitt: "Litochoro-Dion": Kategorie 1

- Ergebnisse der Kontrollen der EGNATIA-Autobahn.

16 Verträge wurden kontrolliert.

Davon werden vier aus dem Kohäsionsfonds finanziert (Umgehungsstraße von Kavala).

10 Verträge von 16 wurden in die Kategorie 1 eingestuft.

5 von 16 Verträgen wurden in die Kategorie 2 eingestuft. Die Bauträger haben bereits die notwendigen Korrekturmaßnahmen getroffen.

Das Vorhaben "Umgehungsstraße Kavala - sechs Hochstraßen" wurde von einer Gruppe kontrolliert, der Verwaltungskräfte der für die wirtschaftliche Gesamtrechnung zuständigen Dienststelle, des Wirtschaftsministeriums und der Organisations- und Verwaltungsstelle angehörten. Sie prüften, wie weit die Arbeiten vorangeschritten waren, welche Verfahren die Agentur anwendete, ob die nationalen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften bei der Abwicklung des Vorhabens eingehalten wurden und ob die Belege und anderen Unterlagen in Verbindung mit der Ausgabenerklärung vollständig und legal waren. Außerdem verge wisserten sie sich vor Ort von der materiellen Abwicklung des Vorhabens. Die Kontroll ergebnisse waren sehr positiv.

Irland

Besuche im Rahmen der Begleitung

21. bis 25. Juni

Vorhaben Nr. 94.07.61.019 Regionale Wasserversorgung Lough Mask. Besuch der GD Regionalpolitik zwecks Finanzkontrolle.

26. November

Vorhaben Nr. 95.07.61.010 Regionale Abwasserbehandlung Dublin, Phase I und II. Orts besichtigung an den vorläufigen Schlammbehandlungsanlagen - Die Anlage war im Begriff, den Betrieb aufzunehmen.

Portugal

Besuche im Rahmen der Begleitung

Vier Vorhaben im Rahmen des gemeindeübergreifenden Wasserversorgungsnetzes "Barlavento Algarvio". Unterstützt wurden die Vor-Ort-Kontrollen von externen Beratern, die der Abteilung E der GD Regionalpolitik Hilfe im Trinkwassersektor leisten.

Sitzung über den Stand einer Studie zur Aufstellung des Nationalen Wasserwirtschaftsplans und der entsprechenden Pläne für die Wassereinzugsgebiete.

Zwei Vorhaben im Rahmen des Systems zur Behandlung fester Siedlungsabfälle im Gebiet "Litoral Centro".

Drei Vorhaben im Rahmen des Systems zur Behandlung fester Siedlungsabfälle im Gebiet "Margem Sul".

13 Vorhaben im Rahmen des Abwasserableitungssystems der Region Algarve.

Vorhaben im Hafen von Lissabon (Sta. Apolónia).

Sitzung mit der Firma BRISA (Konzessionsnehmer für die Autobahnen) über die Realisierung der öffentlich/privaten Partnerschaft.

Sitzung mit den Verkehrsbehörden, um zu prüfen, inwieweit die bereits auf der nördlichen Bahnlinie "Linha do Norte" finanzierten Vorhaben mit der neuen Strategie im Eisenbahn sektor vereinbar sind.

ANHANG III Aufschlüsselung der Mittel nach Empfängerländern

Griechenland

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SPANIEN

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IRLAND

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In den beiden vorstehenden Tabellen bezieht sich der Begriff "Jahrestranche" auf mehrjährige Großvorhaben, für die Mittel bis zum Abschluss des Vorhabens in jährlichen Tranchen gebunden werden. Mit den an letzter Stelle aufgeführten letzten Jahrestranchen schließt die Kommission ihre Förderung dieser Vorhaben ab.

PORTUGAL

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ANHANG IV Ex-post-Bewertungen im Umweltsektor

Spanien

95.11.61.041 Recycling von Batterien und Leuchtstoffröhren, Anlage in Vilomara.

Bau einer Anlage zum Recycling von Batterien und Leuchtstoffröhren in Katalonien, in der Quecksilber und Schwermetalle zurückgewonnen werden sollen. Der Bau der Anlage wurde im Juli 1998 abgeschlossen. Die Investitionskosten beliefen sich auf 8,4 Mio. ECU.

95.11.61.036 Kanalisationsnetz und Kläranlage Turia II.

Phase II umfasste den Bau der Kläranlage in Turia und die Errichtung von zwei Hauptsammlern. Das Vorhaben muss noch durch weitere Maßnahmen der Gemeinden ergänzt werden, um seinen vollen Nutzen zu erbringen, konnte jedoch bereits die zuvor in den Fluss eingeleiteten Schadstoffmengen verringern. Das Vorhaben wurde im November 1997 abgeschlossen. Die Investitionskosten beliefen sich auf 11,7 Mio. ECU.

93.11.61.026 Parkanlage und Bauarbeiten am Fluss Ter in Girona.

Das Vorhaben hat in einem Stadtviertel von Girona die Umwelt- und sozialen Lebensbedingungen verbessert. Es umfasste die Beseitigung wilder Schuttabladeplätze, die Einrichtung einer Grünfläche im Stadtgebiet, den Bau einer Fußgängerbrücke und stellte vor allem die Verbindung zwischen städtischer und natürlicher Umwelt her. Das Vorhaben wurde im April 1998 abgeschlossen. Die Investitionskosten beliefen sich auf 3,9 Mio. ECU.

95.11.61.024-3 Sammelnetz von Gobela - Großraum Bilbao, Spanien.

Bau des Gobela-Hauptsammlers im Stadtgebiet Gran Bilbao. Das Vorhaben ist Teil eines umfassenden Kanalisationsnetzes, an das über eine Million Einwohner angeschlossen sind. Es hat dazu beigetragen, die Qualität der Badegewässer und des Flusses Nervion zu verbessern. Das Vorhaben wurde im Februar 1998 abgeschlossen. Die Investitionskosten beliefen sich auf 10,9 Mio. ECU.

93.11.61.055 Sanierung des Strandes von Gros - Zurriola.

Zweck des Vorhabens war es, die Nordküste gegen Erosion zu schützen, den Strand von La Zuriola zu sanieren und so die Lebensbedingungen im Stadtteil Gros von San Sebastian zu verbessern. Das Vorhaben wurde im März 1995 abgeschlossen. Die Investitionskosten beliefen sich auf 9,8 Mio. ECU.

95.11.61.043-2 Entseuchung belasteter Böden in Boecillo, Valladolid.

Das Vorhaben dient der Abtragung und ordnungsgemäßen Entsorgung giftiger Abfälle und der Sanierung einer Fläche von 3 ha. Es wurde im März 1997 abgeschlossen. Die Investitionskosten beliefen sich auf 1,7 Mio. ECU.

95.11.61.028-2 Dringend notwendige Infrastruktur zur Bekämpfung der Dürre im Flusseinzugsgebiet des Segura, Kläranlage Mula.

Erweiterung der Kläranlage von Mula durch Schönungsteiche und Sandfilter. Das Vorhaben wurde im Dezember 1995 abgeschlossen. Die Investitionskosten beliefen sich auf 2,1 Mio. ECU.

95.11.61.028-2 Dringend notwendige Infrastruktur zur Bekämpfung der Dürre im Flusseinzugsgebiet des Segura, Kläranlage La Pedrera.

Errichtung einer Anlage zur Wasseraufbereitung im Umkehrosmoseverfahren, in der Wasser aus Dränleitungen auf Trinkwasserqualität gebracht werden soll. Das Vorhaben wurde im Dezember 1995 abgeschlossen. Die Investitionskosten beliefen sich auf 4,4 Mio. ECU.

95.11.61.025-4 Recycling von Verpackungsmüll in Tudela.

Bau einer Recyclinganlage, in der Kunststoffe und Metalle aus Verpackungsmüll zurückgewonnen werden sollen. Aufgearbeitet werden die Abfälle von schätzungsweise 350 000 Einwohnern. Das Vorhaben wurde im Juni 1998 abgeschlossen. Die Investitionskosten beliefen sich auf 4,4 Mio. ECU.

95.11.61.039-1 Bau der Kläranlage von Alcudia auf Mallorca.

Erweiterung der Kläranlage von Alcudia, damit diese dem Spitzenabwasseraufkommen durch den Fremdenverkehr gewachsen ist und neue Wohngebiete angeschlossen werden können. Das Vorhaben wurde im März 1995 abgeschlossen. Die Investitionskosten beliefen sich auf 1,1 Mio. ECU.

Griechenland

94.09.61.042 Fertigstellung der Kläranlage im Fremdenverkehrsgebiet von Saloniki.

Fertigstellung der Kläranlage in Ainia im Süden von Saloniki. Das Vorhaben ist Teil eines Kanalisationsnetzes, das derzeit errichtet wird und 90 000 Einwohnergleichwerte aufnehmen soll. Das Vorhaben wurde im Oktober 1997 abgeschlossen. Die Investitionskosten beliefen sich auf 3,3 Mio. ECU.

94.09.61.037-2 Abwasserkanalisation und -ableitung sowie Trinkwasserversorgungsnetz in Xanthe.

Durch das Vorhaben sollen das Kanalisationsnetz von Xanthe ausgebaut und das Wasserversorgungsnetz verbessert werden. Das Vorhaben wurde im November 1995 abgeschlossen. Die Investitionskosten beliefen sich auf 2 Mio. ECU.

Irland

93.07.61.015 - 94.07.61.001 Regionale Wasserversorgung Dublin (Phase I).

Verbesserungsarbeiten an den beiden Wasseraufbereitungsanlagen und Wasserzuleitungen in zwei Bezirken. Das Vorhaben ist Teil der Erweiterung und Verbesserung des Wasserversorgungsnetzes des Stadtgebiets von Greater Dublin. Das Vorhaben wurde im Januar 1999 abgeschlossen. Die Investitionskosten beliefen sich auf 65,8 Mio. ECU.

94.07.61.008 Ausbau der Kanalisation von Killarney.

Ausbau der Kläranlage von Killarney und des Kanalisationsnetzes, um Fremdenverkehrs-, Gewerbe- und Wohngebiete anschließen zu können. Das Vorhaben wurde im Juni 1999 abgeschlossen. Die Investitionskosten beliefen sich auf 15,3 Mio. ECU.

93.07.61.038 und 94.07.61.019 - Regionale Wasserversorgung Lough Mask.

Ausbau des bestehenden Wasserversorgungsnetze durch die Verlegung neuer Hauptleitungsrohre und Verteilerleitungen sowie den Bau eines Wasserspeichers. Das Vorhaben wurde im März 1997 abgeschlossen. Die Investitionskosten beliefen sich auf 25,8 Mio. ECU.

Portugal

93.10.61.002 Erweiterung der Wasseraufbereitungsanlage von Asseiceira.

Erweiterung der Wasseraufbereitungsanlage zwecks Versorgung des Großraums Lissabon und der Gebiete am mittleren Lauf des Tejo mit Trinkwasser. Eingerichtet werden neun Standschnellfilter und ein Schlammeindicker. Das Vorhaben wurde im September 1996 abgeschlossen. Die Investitionskosten beliefen sich auf 4,9 Mio. ECU.

94.10.61.016 Wasserversorgungsleitung von Castelo do Bode.

Erweiterung der Wasserversorgungsleitung von Castelo do Bode zwecks Versorgung des Großraums Lissabon und der Gebiete am mittleren Lauf des Tejo mit Trinkwasser. Das Vorhaben wurde im Juli 1996 abgeschlossen. Die Investitionskosten beliefen sich auf 27,1 Mio. ECU.

94.10.61.015 Wasserversorgungsnetz Odeleite Beliche.

Errichtung des Odeleite-Staudamms, der Hauptleitung, des Pumpwerks und erste Phase der Wasseraufbereitungsanlage von Tavira. Das Vorhaben wurde im Juli 1998 abgeschlossen. Die Investitionskosten beliefen sich auf 101 Mio. ECU.

ANHANG V Ex-post-Bewertungen im Verkehrssektor

Spanien

93.11.65.012 Ostumgehung von Valladolid - Beitrag des Kohäsionsfonds: 26,2 Mio. ECU.

93.11.65.018 Schnellstraße Trinidad-Montgat - Beitrag des Kohäsionsfonds: 37,1 Mio. ECU.

93.11.65.003 Schnellstraße Bailén-Granada Phase I - Beitrag des Kohäsionsfonds: 7,9 Mio. ECU.

94.65.65. 003 Schnellstraße Bailén-Granada Phase II - Beitrag des Kohäsionsfonds: 309,3 Mio. ECU.

93.11.65.023 Schnellstraße Ribadesella-Luarca - Beitrag des Kohäsionsfonds: 16,5 Mio. ECU.

93.11.65.024 Eisenbahnlinie Madrid-Valencia-Jativa - Beitrag des Kohäsionsfonds: 64,2 Mio. ECU.

93.11.65.027 VTS Nordatlantik Finisterre-La Coruña - Beitrag des Kohäsionsfonds: 18,4 Mio. ECU.

93.11.65.029 VTS Südatlantik Sta. Cruz de Tenerife - Beitrag des Kohäsionsfonds: 18,4 Mio. ECU.

94.11.65.001 Autobahn A-6 Madrid - Beitrag des Kohäsionsfonds: 75,6 Mio. ECU.

94.11.65.004 Umgehungsstraße Lleida - Beitrag des Kohäsionsfonds: 83,1 Mio. ECU.

94.11.65.008 Schnellstraße Costa del Sol-San Roque - Beitrag des Kohäsionsfonds: 34,7 Mio. ECU.

94.11.65.009 Umgehungsstraße Luarca - Beitrag des Kohäsionsfonds: 24,6 Mio. ECU.

94.11.65.010 Ringstraße Gijon - Beitrag des Kohäsionsfonds: 50,7 Mio. ECU.

94.11.65.011 Straße Novellana-Cadavedo - Beitrag des Kohäsionsfonds: 28,3 Mio. ECU.

95.11.65.008 Katalonische Querachse: Lleida-Girona - Beitrag des Kohäsionsfonds: 53,9 Mio. ECU.

96.11.65.002 Katalonische Querachse: Artés-Sta. Maria d'Oló - Beitrag des Kohäsionsfonds: 19,3 Mio. ECU.

94.11.65.009-011 und 93.11.65.023 Gesamtstrecke der kantabrischen Schnellstraße: Novellana-Cadavedo-Luarca-Ribadesella.

Irland

93.07.65.023 Hafen von Waterford. Belview-Kai - Beitrag des Kohäsionsfonds: 4,0 Mio. ECU.

93.07.65.015 Fähranlegestelle in Ringaskiddy im Hafen von Cork - Beitrag des Kohäsionsfonds: 7,5 Mio. ECU.

93.07.65.008 Umgehungsstraße N1 um Balbriggan - Beitrag des Kohäsionsfonds: 3,1 Mio. ECU.

93.07.65.014 Umgehungsstraße der Stadt Galway - Beitrag des Kohäsionsfonds: 8,4 Mio. ECU.

95.07.65.003 Umgehungsstraße N-25 Dunkettle-Carrightowill - Beitrag des Kohäsionsfonds: 27,2 Mio. ECU.

Portugal

93.10.65.001 Ausbau der Eisenbahnlinie Nord - Beitrag des Kohäsionsfonds: 32,1 Mio. ECU.

93.10.65.005 Autobahn Pamela-Marateca - Beitrag des Kohäsionsfonds: 15,5 Mio. ECU

93.10.65.032 Autobahn Marateca-Montemor - Beitrag des Kohäsionsfonds: 46,6 Mio. ECU

93.10.65.033 Schnellstraße Atalaia-Abrantes - Beitrag des Kohäsionsfonds: 33,8 Mio. ECU.

95.10.65.001 Neugestaltung des Kais Rocha do Conde de Óbidos" (Hafen) - Beitrag des Kohäsionsfonds: 7,7 Mio. ECU.