52000DC0782

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Anzeiger der Fortschritte bei der Schaffung eines "Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" in der Europäischen Union Halbjährliche Aktualisierung (2. Halbjahr 2000) /* KOM/2000/0782 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT - ANZEIGER DER FORTSCHRITTE BEI DER SCHAFFUNG EINES "RAUMES DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS" IN DER EUROPÄISCHEN UNION HALBJÄHRLICHE AKTUALISIERUNG (2. HALBJAHR 2000)

INHALTSVERZEICHNIS

1. Sachverhalt

2. Eine gemeinsame Asyl- und Migrationspolitik der EU

2.1. Partnerschaft mit Herkunftsländern

2.2. Ein gemeinsames europäisches Asylsystem

2.3. Gerechte Behandlung von Drittstaatsangehörigen

2.4. Steuerung der Migrationsströme

3. Ein echter europäischer Rechtsraum

3.1. Besserer Zugang zum Recht in Europa

3.2. Gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen

3.3. Größere Konvergenz im Bereich des Zivilrechts

4. Unionsweite Kriminalitätsbekämpfung

4.1. Kriminalitätsverhütung auf Ebene der Union

4.2. Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung

4.3. Bekämpfung bestimmter Formen der Kriminalität

4.4. Sondermaßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche

5. Fragen betreffend die Binnengrenzen, die Außengrenzen und die Visapolitik, Umsetzung von Artikel 62 EG-Vertrag sowie des Schengen-Besitzstandes

6. Unionsbürgerschaft

7. Zusammenarbeit bei der Drogenbekämpfung

8. Stärkeres außenpolitisches Handeln

Sachverhalt

Auf seiner Tagung in Tampere vom 15. und 16. Oktober 1999 beauftragte der Europäische Rat die Kommission, einen Vorschlag für einen Anzeigemechanismus vorzulegen, der eine Übersicht über die Fortschritte bei der Umsetzung der für die Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erforderlichen Maßnahmen und die Einhaltung der durch den Vertrag von Amsterdam, den Wiener Aktionsplan und die Schlussfolgerungen von Tampere gesetzten Fristen ermöglicht. Im März 2000 unterbreitete die Kommission eine an den Rat und an das Europäische Parlament gerichtete Mitteilung mit dem Titel "Anzeiger der Fortschritte bei der Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Europäischen Union" (KOM(2000)167 vom 24. März 2000). Am 29. Mai 2000 legte sie eine konsolidierte Fassung vor, in die eine Reihe von Präzisierungen aufgenommen wurden, die einige Mitgliedstaaten während der Ratstagung vom 27. März 2000 oder zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen hatten.

Die vorliegende Fassung ist die erste halbjährliche Aktualisierung des Anzeigers. Damit kommt die Kommission ihrer Verpflichtung nach, den Anzeiger alle sechs Monate, das heißt einmal während jedes Vorsitzes zu aktualisieren. In dieser Ausgabe wird besonders auf die unter französischem Vorsitz erzielten Fortschritte hingewiesen. Form, Ziele und Umfang des Anzeigers wurden selbstverständlich nicht geändert Die wichtigsten Veränderungen sind in der Rubrik "Aktueller Stand" festzustellen. Diese Rubrik stellt das "bewegliche" Ziel dar, das in den Schlussfolgerungen von Tampere für alle Organe und die Mitgliedstaaten festgelegt wurde, um die Fortschritte auf dem Weg zum Ziel - die Ausgestaltung der Europäischen Union als ein Raum des Friedens, der Sicherheit und des Rechts - kontrollieren zu können.

Die beträchtlichen Fortschritte, die seit der Vorlage der ersten Fassung des Anzeigers erzielt wurden, lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

Die Kommission hat Vorschläge für Rechtsakte und/oder Mitteilungen in verschiedenen vom Anzeiger erfassten Bereichen vorgelegt oder zum Abschluss gebracht:

- Zwei Vorschläge und zwei Mitteilungen im Bereich Asyl und Migration:

- Vorschlag für eine Richtlinie über die Gewährung vorübergehenden Schutzes;

- Vorschlag für eine Richtlinie über Mindestnormen für Asylverfahren;

- Mitteilung über ein gemeinsames Asylverfahren;

- Mitteilung über eine Migrationspolitik der Gemeinschaft.

- Ein Vorschlag im Bereich der justitiellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen:

- Vorschlag für die Einrichtung eines Europäischen justitiellen Netzes

- Fünf Mitteilungen im Bereich Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsverhütung und -bekämpfung:

- Mitteilung zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft;

- Mitteilung zur gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen in Strafsachen;

- Mitteilung zur Einrichtung von Eurojust;

- Mitteilung zur Kriminalitätsverhütung;

- Mitteilung zur Cyberkriminalität

- Ein geänderter Entwurf eines Vorschlags für eine Verordnung im Bereich der Visapolitik wurde dem Rat und dem Parlament im Anschluss an die Stellungnahme des Europäischen Parlaments vorgelegt.

Außerdem haben der Rat und die Kommission ein gemeinsames Programm für Maßnahmen zur gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen in Zivil- und Strafsachen zum Abschluss gebracht.

Der Rat hat eine Reihe von Rechtsakten, die sich auf Vorschläge der Kommission oder auf Initiativen der Mitgliedstaaten stützen, angenommen oder wird sie auf seiner November-Tagung annehmen. Zu diesen Rechtsakten gehören:

- die Entscheidung über die Errichtung eines Europäischen Flüchtlingsfonds;

- zwei Richtlinien zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes a)ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft b)in Beschäftigung und Beruf;

- das Übereinkommen über die Verbesserung der Rechtshilfe in Strafsachen;

- der Rahmenbeschluss zum Schutz des Euro vor Fälschung;

- der Beschluss über Vereinbarungen für eine Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen der Mitgliedstaaten beim Austausch von Informationen;

- die Verordnung EURODAC;

- der Beschluss über die Einrichtung einer vorläufigen Stelle zur justitiellen Zusammenarbeit EUROJUST.

In der Kategorie der nicht-legislativen Maßnahmen hat der Rat in einer Reihe von Bereichen, die im Anzeiger erfasst sind, Schlussfolgerungen angenommen (Bekämpfung der Finanzkriminalität, alternative Verfahren zur Schlichtung von Streitfällen und Bedingungen für die Aufnahme von Asylbewerbern). Ferner hat der Rat Verhandlungsdirektiven angenommen, die die Kommission zur Aushandlung von Rückübernahmeabkommen mit vier Drittländern ermächtigen.

Das Europäische Parlament hat zu einer Reihe von Kommissionsvorschlägen und Initiativen der Mitgliedstaaten Stellungnahmen abgegeben oder ist derzeit noch mit der Prüfung der Vorschläge befaßt. Zu den Vorschlägen und Initiativen gehören:

- das Übereinkommen über die Verbesserung der Rechtshilfe in Strafsachen;

- die Einrichtung der Europäischen Polizeiakademie;

- die Erweiterung der Zuständigkeit von Europol auf die Geldwäschebekämpfung;

- der Rahmenbeschluss über Geldwäsche, der Fortschritte gegenüber der Gemeinsamen Maßnahme von 1998 ermöglichen soll;

- die Verordnung über die Zuständigkeit, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen;

- die Verordnung über die gegenseitige Anwendung der Rechte des Zugangs von Kindern;

- die Einrichtung einer Geschäftsstelle für die Gemeinsamen Kontrollinstanzen für den Datenschutz;

- die Bekämpfung der Umweltkriminalität;

- die Sicherheit von bargeldlosen Zahlungsmitteln.

Der Europäische Rat nahm im Juni auf seiner Tagung in Feira den Aktionsplan zur Drogenbekämpfung und einen Bericht über die außenpolitischen Prioritäten der Europäischen Union im Bereich Justiz und Inneres an.

Die Kommission wird die zweite aktualisierte Fassung des Anzeigers nach Ablauf des schwedischen Vorsitzes vorlegen.

Eine gemeinsame Asyl- und Migrationspolitik der EU

Für die Bereiche Asyl und Migration, die trotz unterschiedlicher Merkmale eng miteinander verbunden sind, muss eine gemeinsame europäische Politik entwickelt werden, die folgende Elemente umfasst:

Partnerschaft mit Herkunftsländern

Ein umfassendes Migrationskonzept, das Fragen der Politik, Menschenrechte und Entwicklung in den Herkunfts- und Transitländern und -regionen mit dem Ziel der Förderung einer gemeinsamen Entwicklung behandelt, wird entwickelt.

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Ein gemeinsames europäisches Asylsystem

Das Ziel ist die Sicherstellung der uneingeschränkten und allumfassenden Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention, um zu gewährleisten, dass niemand dorthin zurückgeschickt wird, wo er Verfolgung ausgesetzt ist, d.h. Beibehaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung.

Langfristig muss ein gemeinsames Asylverfahren und ein unionsweit geltender einheitlicher Status für die Asylgewährung eingeführt werden.

Die Sekundärmigration von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten sollte eingeschränkt werden.

Einigung über eine vorübergehende Schutzregelung für Vertriebene auf der Grundlage der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten wird aktiv angestrebt.

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Gerechte Behandlung von Drittstaatsangehörigen

Die Bedingungen für die Aufnahme und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen werden auf der Grundlage einer gemeinsamen Bewertung der wirtschaftlichen und demographischen Entwicklungen innerhalb der Union sowie der Lage in den Herkunftsländern angenähert.

Eine Integrationspolitik sollte darauf abzielen, Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhalten - insbesondere, wenn es sich um einen langfristigen Aufenthalt handelt -, EU-Bürgern vergleichbare Rechte und Pflichten zuzuerkennen, sowie Nichtdiskriminierung und die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu fördern.

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Steuerung der Migrationsströme

Verbesserte Steuerung der Migrationsströme in allen Phasen über enge Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern.

Verstärkte Bekämpfung der illegalen Einwanderung durch Maßnahmen gegen kriminelle Netze und zur Sicherstellung der Rechte der Opfer.

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Ein echter europäischer Rechtsraum

Ziel ist, den Bürgern in der gesamten Union einen gemeinsame Vorstellung dessen zu vermitteln, was Recht ist. Recht muss als Erleichterung des täglichen Lebens der Menschen gesehen und es muss gewährleistet werden, dass die Personen, die Freiheit und Sicherheit des Einzelnen und der Gesellschaft gefährden, zur Rechenschaft gezogen werden. Dies setzt einen besseren Zugang zum Recht und eine uneingeschränkte justitielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten voraus.

Besserer Zugang zum Recht in Europa

Ein echter Raum des Rechts muss sicherstellen, dass sich Einzelpersonen und Unternehmen in jedem Mitgliedstaat ebenso einfach wie in ihrem eigenen an Gerichte und Behörden wenden können und nicht durch komplexe rechtliche und administrative Systeme in den Mitgliedstaaten an der Wahrnehmung ihrer Rechte gehindert oder abgehalten werden.

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Gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen

Ein echter Rechtsraum muss Einzelpersonen und Wirtschaftsteilnehmern Rechtssicherheit verschaffen. Deshalb sollten Urteile und Entscheidungen unionsweit anerkannt und durchgesetzt werden.

Eine verbesserte gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen und Urteile sowie die notwendige Annäherung der Rechtsvorschriften würden die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den Schutz der Rechte des Einzelnen durch die Justiz erleichtern. Dafür sollte der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung zum Eckstein der justitellen Zusammenarbeit sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen innerhalb der Europäischen Union werden.

Im Bereich des Zivilrechts:

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Im Bereich des Strafrechts:

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Größere Konvergenz im Bereich des Zivilrechts

Für eine reibungslose justitielle Zusammenarbeit und für einen verbesserten Zugang zum Recht muss eine stärkere Vereinbarkeit und eine größere Konvergenz der Rechtssysteme erreicht werden.

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Unionsweite Kriminalitätsbekämpfung

Eine ausgewogene Entwicklung unionsweiter Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung, einschließlich schwerer organisierter und grenzüberschreitender Kriminalität, sollte unter gleichzeitigem Schutz der Freiheit und der gesetzlich verbürgten Rechte der Einzelperson wie auch der Wirtschaftsteilnehmer erreicht werden.

In diesem Zusammenhang wird besondere Aufmerksamkeit auf die Strategie der EU für den Beginn des neuen Milleniums für die Verhütung und Kontrolle des organisierten Verbrechens gelenkt. Einige ergänzende Maßnahmen, die über die Schlussfolgerungen von Tampere hinausgehen und sich nach den Empfehlungen in dieser Strategie als erforderlich erweisen, sind in dieses Kapitel eingeführt worden.

Kriminalitätsverhütung auf Ebene der Union

Jede wirksame Politik der Bekämpfung aller Erscheinungsformen der Kriminalität, des organisierten oder sonstigen Verbrechens, muss auch multidisziplinäre vorbeugende Maßnahmen einschließen.

Einbeziehung der Aspekte der Kriminalitätsverhütung in Maßnahmen und Programme gegen die Kriminalität auf der Ebene der Union und der Mitgliedstaaten.

Die Zusammenarbeit der einzelstaatlichen Einrichtungen zur Kriminalitätsverhütung sollte gefördert, prioritäre Bereiche sollten identifiziert werden.

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Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung

Ein wirklicher Raum des Rechts darf Kriminellen keine Möglichkeit lassen, die Unterschiede in den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten auszunutzen.

Um den Bürgern ein höheres Maß an Schutz zu sichern, bedarf es einer intensiveren Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei der Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften. Die größtmögliche Wirkung dürfte sich aus einer Zusammenarbeit der einzelstaatlichen Stellen bei der Ermittlung in grenzübergreifenden Rechtssachen ergeben.

Der Vertrag von Amsterdam hat Europol weitere Kompetenzen übertragen und somit dessen grundlegende und zentrale Rolle bei der Erleichterung der europäischen Zusammenarbeit im Hinblick auf die Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität anerkannt.

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4.3. Bekämpfung bestimmter Formen der Kriminalität

In bezug auf das nationale Strafrecht sollten sich die Anstrengungen zur Vereinbarung gemeinsamer Definitionen, Tatbestandsmerkmale und Sanktionen zunächst auf eine begrenzte Anzahl von besonders wichtigen Bereichen konzentrieren. Der Schutz der Freiheit und der Rechte der Bürger und Wirtschaftsakteure setzt eine Einigung über gemeinsame Definitionen, Tatbestandsmerkmale und Sanktionen im Zusammenhang mit schwerer organisierter grenzüberschreitender Kriminalität voraus.

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4.4. Sondermaßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche

Geldwäsche ist das Herzstück der organisierten Kriminalität. Wo auch immer sie vorkommt, sollte sie ausgemerzt werden. Es müssen konkrete Schritte unternommen werden, damit die Erträge aus Straftaten ermittelt, eingefroren, beschlagnahmt und eingezogen werden.

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Fragen betreffend die Binnengrenzen, die Aussengrenzen und die Visapolitik, Umsetzung von Artikel 62 EG-Vertrag sowie des Schengen-Besitzstandes

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Unionsbürgerschaft

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Zusammenarbeit bei der Drogenbekämpfung

Drogen stellen eine Bedrohung der Gesellschaft und des einzelnen dar. Die damit zusammenhängenden Probleme müssen umfassend, multidisziplinär und integriert angegangen werden. Die Europäische Strategie zur Drogenbekämpfung für den Zeitraum 2000 - 2004 wird nach Ablauf der ersten Hälfte und nach abgeschlossener Durchführung mit Hilfe der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) und Europol bewertet werden.

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8. Stärkeres aussenpolitisches Handeln

Die Europäische Union weist darauf hin, dass alle der Union zur Verfügung stehenden Zuständigkeiten und Instrumente, insbesondere im Außenbereich, in integrierter und konsequenter Weise für die Schaffung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts genutzt werden müssen. Die Anliegen in den Bereichen Justiz und Inneres müssen in die Festlegung und Durchführung anderer Politiken und Aktivitäten der Union einbezogen werden.

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