52000DC0547

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über eine Europäische Strategie für das integrierte Küstenzonenmanagement /* KOM/2000/0547 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT ÜBER EINE EUROPÄISCHE STRATEGIE FÜR DAS INTEGRIERTE KÜSTENZONENMANAGEMENT

Zusammenfassung

Die Küstengebiete unseres Kontinents sind für alle Europäer von strategischer Bedeutung. Zum einen lebt dort ein Großteil unserer Bevölkerung, zum anderen kommt ihnen als Lebensmittel- und Rohstofflieferant, als Ausgangs- bzw. Endpunkt lebenswichtiger Verkehrs- und Handelsverbindungen, als Standort wertvoller Habitate und bevorzugtes Freizeit- und Ferienziel immense Bedeutung zu. Ausgelöst durch die Degradation von Lebensräumen, durch Wasserverschmutzung, Küstenerosion und Dezimierung der Ressourcen sehen sich die Küstengebiete jedoch ernsten Problemen gegenüber. Das Dahinschwinden der begrenzten Ressourcen dieser Gebiete (zu dem aus physischer Sicht noch der begrenzte Raum hinzukommt) löst immer häufiger Konflikte zwischen unterschiedlichen Nutzungsarten aus, wie etwa zwischen Aquakultur und Fremdenverkehr. Darüber hinaus zeichnen sich gravierende sozioökonomische und kulturelle Probleme ab: Aushöhlung des sozialen Gefüges, soziale Ausgrenzung, Arbeitslosigkeit und Bodenzerstörung durch Erosion. In Anbetracht des erstrangigen Wertes und des Potentials der Küstengebiete gilt es für diese Probleme Lösungen zu finden, die angesichts der europäischen Dimension der Problemlage Maßnahmen auf europäischer Ebene erfordern.

Im Demonstrationsprogramm der Europäischen Kommission zum integrierten Küstenzonenmanagement (IKZM) wird der Vielzahl der biologischen, physikalischen und menschlichen Probleme in diesen Zonen in ihrem wechselseitigen Zusammenhang auf den Grund gegangen. Ihre Ursachen sind in Problemen zu suchen, die aus einer unzureichenden Kenntnislage, unangemessenen Rechtsvorschriften ohne inhaltliche Geschlossenheit, mangelnder Einbeziehung der Akteure und fehlender Abstimmung zwischen den zuständigen Verwaltungsstellen resultieren.

Für diese komplizierten Probleme gibt es keine simple gesetzgeberische Lösung. In Anbetracht der Fülle an unterschiedlichen physikalischen, wirtschaftlichen, kulturellen und institutionellen Gegebenheiten muss die Antwort in einer flexiblen Strategie bestehen, die auf die tatsächlichen Grundprobleme abzielt. Daher bedarf es, um ein ökologisch und wirtschaftlich nachhaltiges europäisches Küstenzonenmanagement sicherzustellen, das sozial gerecht ist und dem Zusammenhalt zugute kommt, eines integrierten, partizipatorischen Territorialansatzes.

Aus all diesen Gründen sowie als Schritt zur Erfuellung in der Vergangenheit eingegangener Verpflichtungen, darunter auch der Verpflichtungen der EU im Rahmen von internationalen Übereinkommen, wie zum Beispiel Kapitel 17 der Agenda 21, wird im folgenden eine europäische IKZM-Strategie vorgelegt.

Ziel dieser Strategie ist es, bei der Planung und beim Management der Küstengebiete einen auf Zusammenarbeit basierenden Ansatz zu fördern und sich dabei von einer Philosophie leiten zu lassen, die von Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft getragen ist. Der Strategie zufolge wird die EU dabei die Rolle des Lotsen einnehmen, der den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des IKZM auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene die Richtung weist. Besondere Betonung erfährt die Notwendigkeit der Fortsetzung der Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen der Kommission.

Die Strategie baut, soweit dies möglich ist, auf bereits vorhandenen Instrumenten und Programmen auf, von denen viele nicht vornehmlich für Küstengebiete konzipiert wurden. Sie werden ergänzt durch bestimmte neue Aktivitäten, vor allem zur Entwicklung beispielhafter Vorgehensweisen und zur Informationsverbreitung. Als Anstoß für IKZM-Maßnahmen auf anderen Verwaltungsebenen enthält die Strategie einen Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates an die Mitgliedstaaten.

Mit der Strategie ist die Erwartung verbunden, dass sie zu einem besseren Küstenzonenmanagement führt und darüber hinaus Fortschritte bei der Umsetzung eines breiten Spektrums von gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und Konzepten für die Küstengebiete bewirkt.

Es ist vorgesehen, den in dieser Strategie umrissenen Ansatz auch als Vorbild für die Einführung nachhaltiger Entwicklung in anderen Teilgebieten des europäischen Raums zu nutzen.

INHALTSVERZEICHNIS

EINLEITUNG - Zum Anliegen der Mitteilung

I. Die Herausforderung Küstenzonenmanagement

A) Probleme der Küstengebiete

B) Die strategische Bedeutung der Küstengebiete für alle Europäer

II. Schlussfolgerungen aus dem Demonstrationsprogramm der Europäischen Kommission zum integrierten Küstenzonenmanagement

A) Die grundlegenden Probleme

B) Die Lösung dieser Probleme über einen integrierten Territorialansatz: die Notwendigkeit der Intervention auf EU-Ebene

III. Eine europäische Strategie für das integrierte Küstenzonenmanagement

A) Förderung der IKZM-Aktivitäten in den Mitgliedstaaten und auf der Ebene der ,Regionalmeere"

B) Auf dem Weg zu IKZM-kompatiblen EU-Konzepten

C) Förderung des Dialogs zwischen den europäischen Küstenakteuren

D) Entwicklung beispielhafter Vorgehensweisen für das IKZM

E) Gewinnung von Informationen und Erkenntnissen zu den Küstengebieten

F) Informationsverbreitung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit

G) Umsetzung der Strategie

IV. Abschließende Bemerkungen

Anhang I - Die Grundsätze des integrierten Küstenzonenmanagements

Einleitung:

Dieses Dokument enthält eine Reihe von Schlussfolgerungen und Empfehlungen, die sich zu einer europäischen IKZM-Strategie verbinden. Es beruht auf den Ergebnissen des EU-Demonstrationsprogramms zum integrierten Küstenzonenmanagement (einer gemeinschaftlichen Initiative der Generaldirektionen für Umwelt, Fischerei und Regionalpolitik der Europäischen Kommission unter Mitarbeit der Generaldirektion Forschung und der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission). Ziel der Strategie ist es, die im Europäischen Vertrag enthaltenen Zielvorgaben zur nachhaltigen und umweltgerechten Entwicklung und zur Einbeziehung des Umweltaspekts in alle EU-Politiken auf die wichtige und strategisch bedeutsame Küstenzone auszudehnen.

Die im vorliegenden Dokument dargelegten Aktionen sind sowohl als Antwort auf zwei Aufforderungen des Rates zur Erarbeitung einer europäischen IKZM-Strategie [1] als auch als Beitrag der EU zur Umsetzung internationaler Übereinkünfte wie etwa des Kapitels 17 der Agenda 21 [2], des Mandats von Jakarta zur biologischen Vielfalt in Meeren und Küstengebieten im Rahmen der Artenschutz-Konvention und des FAO-Verhaltenskodexes für verantwortungsvolle Fischerei, dessen Artikel 10 einzig dem integrierten Küstenzonenmanagement gewidmet ist, zu verstehen.

[1] ABl. C 135 vom 18.5.1994, S. 2.

[2] Kapitel 17 der Agenda 21 verpflichtet die unterzeichneten Küstenstaaten, darunter die EU, zur ,integrierten Bewirtschaftung und nachhaltigen Entwicklung von Küstengebieten". In Programmbereich A (,Integrierte Bewirtschaftung und nachhaltige Entwicklung von Küsten- und Meeresgebieten einschließlich ausschließlicher Wirtschaftszonen") heißt es: ,Jeder Küstenstaat soll die Schaffung oder gegebenenfalls den Ausbau geeigneter Koordinierungsmechanismen ... für die integrierte Bewirtschaftung und nachhaltige Entwicklung von Küsten- und Meeresgebieten und ihrer Ressourcen auf lokaler und nationaler Ebene erwägen".

Um dieses Ziel zu erreichen, orientiert die Strategie darauf, von den vorhandenen Gemeinschaftsinstrumenten möglichst effizienten und einheitlichen Gebrauch zu machen, und fördert in Übereinstimmung mit den strategischen Zielen der Kommission für den Zeitraum 2002-2005 zugleich ein gemeinsames Handeln demokratischeren Zuschnitts.

I. Die Herausforderung Küstenzonenmanagement:

A) Probleme der Küstengebiete

Die Küstengebieten Europas sehen sich biophysikalischen Problemen und die dortige Bevölkerung betreffenden Problemen gegenüber, zwischen denen wechselseitige Zusammenhänge bestehen. Als ein komplexes und dynamisches natürliches System sind diese Gegenden den Gewalten von Meeresströmungen, Sedimentablagerungen und häufigen Stürmen ausgesetzt. Auch reagieren sie hochsensibel auf unangemessene bzw. übermäßige Inanspruchnahme durch den Menschen. Im Rahmen ihres Demonstrationsprogramms zum integrierten Küstenzonenmanagement [3] hat die Kommission die besonderen Probleme in 35 repräsentativen Gebieten, die sich über ganz Europa verteilen, beobachtet. Zwar wurden durch die gewählten Untersuchungsgebiete möglicherweise nicht alle denkbaren Situationen erfasst, und die Untersuchung weiterer Gebiete würde zweifellos zusätzliche spezielle Probleme offen legen, dennoch vermitteln diese Projekte einen Überblick, aus dem sich Beispiele entnehmen lassen.

[3] Siehe Teil II dieser Mitteilung.

Das biophysikalische Grundproblem ergibt sich daraus, dass bei Entwicklungsmaßnahmen die Grenzen der Umweltbelastbarkeit des jeweiligen Gebiets außer Acht gelassen werden. Am häufigsten manifestiert sich dieses Problem wie folgt:

* Küstenerosion, oft noch verschlimmert durch unangemessene Infrastrukturanlagen (einschließlich solcher zum ,Küstenschutz") und zu nahe an der Küstenlinie angesiedelte Bauvorhaben; Bauarbeiten in einigen Küstengebieten haben zur beschleunigten Erosion der angrenzenden Küstenlinie beigetragen, da die Küstendynamik und die küstenspezifischen Prozesse nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Die Erdgasförderung ist ein weiterer Faktor, der Küstenerosion nach sich ziehen kann. [4]

[4] Die in diesem Teil angeführten Beispiele in Kursivschrift sind den vielen Erfahrungen aus dem IKZM-Demonstrationsprogramm der Kommission entnommen; weitere Einzelheiten zu speziellen Projekten können auf unserer Website (europa.eu.int/comm/environment/IKZM/home.htm) abgerufen werden.

* Zerstörung von Lebensräumen als Folge mangelhaft geplanter Bebauung und Landerschließung oder auch Meeresbewirtschaftung. Dieses Problem tritt in Regionen mit rasch expandierender Wirtschaft wie etwa den Ländern Mittel- und Osteuropas besonders stark auf.

* Rückgang der biologischen Vielfalt einschließlich Rückgang der Fischbestände in den Küstengewässern und auf offener See als Folge der Schädigung von Küstenlaichgründen. Im Rahmen von regionalen Artenvielfalt-Aktionsplänen wurden bis zu 30 Maßnahmen festgelegt, die ergriffen werden müssen, um dem weiteren Verlust von Lebensräumen vorzubeugen und den Artenrückgang in bestimmten Küstenbereichen der nordwesteuropäischen Ballungsgebiete zum Stillstand zu bringen.

* Verschmutzung von Böden und Wasserressourcen, da Verunreinigungen aus Quellen im Meer und an Land (einschließlich Deponien) sich immer weiter auf die Küstenlinie zu bewegen. In einigen Mitgliedstaaten hat die Verschmutzung von Flüssen als Folge landwirtschaftlicher Einträge, die stromaufwärts in Nachbarländern eingeleitet werden, Auswirkungen auf die Qualität der Küstengewässer.

* Probleme bei der Sicherung der Wassergüte und der Versorgung mit Wasser in ausreichender Menge, da der Bedarf das Angebot bzw. die Abwasserbehandlungskapazität übersteigt. In vielen Teilen des Mittelmeerraums besteht ein großes Problem darin, dass es durch die übermäßige Belastung des Küstengrundwassers zum Eindringen von Salzwasser kommt. Die Schädigung des Grundwassers zieht im allgemeinen eine anhaltende Verringerung der verfügbaren Wasserressourcen nach sich.

In vielen Fällen haben diese physikalischen und biologischen Probleme die Probleme der dort ansässigen Bevölkerung ausgelöst bzw. in dem Maße verstärkt, wie die Anzahl und die Intensität der Arten der Nutzung durch den Menschen zunimmt. Das sind insbesondere:

* Arbeitslosigkeit und soziale Unsicherheit als Folge des Niedergangs althergebrachter oder umweltverträglicher Sektoren wie etwa der kleinen Küstenfischerei. In vielen Gebieten fällt es der berufsmäßig betriebenen Küstenfischerei schwer, ihre Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten.

* Wettbewerb zwischen den Nutzern. Durch die Flächenzuweisung für andere Nutzungsarten verringert sich die Anzahl der für die Aquakultur nutzbaren Standorte, was sich als erheblicher Hemmfaktor bei der Ausweitung dieses Bereichs erweist.

* Zerstörung des kulturellen Erbes und Auflösung des sozialen Gefüges als Folge unkontrollierter Entwicklung (insbesondere des Fremdenverkehrs). Dieses Problem stellt sich für viele Inseln Europas - von den Kanarischen Inseln bis hin zu den Inselgruppen Schwedens und Finnlands.

* Verlust von Flächen und von Entwicklungsalternativen im Zuge der Küstenerosion. In vielen vom Fremdenverkehr abhängigen Gebieten wird die Küstenerosion als größte Bedrohung für die weitere Erzielung von Einkommen angesehen.

* Schwinden der Möglichkeiten zur Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze als Folge der Ressourcenschädigung. Die für Angelausfluege eingesetzten Schiffe werden häufig mit Tributyltin (TBT) behandelt, das negative Auswirkungen auf die Aquakultur nach sich ziehen kann.

* Soziale Ausgrenzung und Abwanderung, ausgelöst durch das Fehlen einer angemessenen Infrastruktur einschließlich ganzjähriger Kommunikations- und Verkehrsnetze. Das unangemessene Straßennetz und die mangelnde allgemeine Entwicklung der örtlichen Wirtschaft in vielen abgelegenen Küstengebieten und Gebieten in Randlage bewirkt Abwanderungstendenzen, was wiederum Konsequenzen für das Niveau der Einrichtungen hat, die ein pulsierendes örtliche Gemeindeleben herstellen und aufrechterhalten helfen.

Diese Beispiele machen deutlich, dass die natürliche Ressourcenbasis und die Sozialstruktur in vielen Küstengebieten Europas derzeit unumkehrbaren Schaden nehmen.

B) Die strategische Bedeutung der Küstengebiete für alle Europäer

Da die Mehrheit der EU-Bürger in Küstengebieten angesiedelt ist und dort ein wachsender Anteil der wirtschaftlichen Erzeugung verzeichnet wird [5], sind diese Regionen für Europa von essentieller Bedeutung. Sie erfuellen wichtige Wirtschafts-, Verkehrs-, Wohn- und Erholungsfunktionen, die alle in Verbindung zu den physischen Merkmalen des betreffenden Gebietes stehen: landschaftliche Schönheit, kulturelles Erbe, Naturschätze, große biologische Vielfalt im Meer und an Land (und lebende Ressourcen). Die Ressourcenbasis bildet mithin das Fundament des Wohlergehens -- und der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit -- der heutigen wie der künftigen Generationen von Küstenbewohnern.

[5] 1995 war der Mitteilung der Kommission KOM(95)511 zu entnehmen, dass 47 % der EU-Bevölkerung ihren ständigen Wohnsitz in Gebieten hatten, die maximal 50 km von der Küste entfernt lagen. Seit 1995 ist eine generelle Tendenz der Wanderungsbewegung in Richtung auf die Küstengebiete festzustellen, so dass diese Zahl inzwischen auf über 50 % angestiegen ist.

Diese Frage geht jedoch nicht nur diejenigen an, die in den Küstengebieten arbeiten oder wohnen. In der kompliziert verflochtenen Wirtschaft unserer Zeit stehen die meisten Europäer - auch die, die weitab von den Küstengebieten oder gar in einem Binnenland leben - in irgendeinem Verhältnis zur Küstenzone. Fast jeder Europäer nutzt die Küstenressourcen entweder als Bezugsquelle für Lebensmittel oder Rohstoffe oder aber als einen wichtigen Gütermarkt bzw. als Ausgangs- bzw. Endpunkt lebenswichtiger Verkehrs- und Handelsverbindungen. Darüber hinaus stellen die Küstengebiete beliebte Freizeitziele dar und beherbergen einige unserer wertvollsten Habitate und Landschaften. Daher ist es für alle Europäer von größter Bedeutung, dass die Probleme der Küstengebiete gelöst werden [6].

[6] In einem ,Nature"-Beitrag aus dem Jahr 1997 (,The value of the world's ecosystem services and natural capital", Costanza et al., ,Nature", Heft 387/1997, S. 253-260) legte eine Gruppe von Umwelt- und Wirtschaftsfachleuten eine Beurteilung des Hektarwertes jedes Haupthabitattyps der Erde vor. Die wertvollsten der 11 beurteilten Habitate waren: Ästuare, Sumpfland/Überschwemmungsgebiete, Seegras-/Algenflächen, und Seemarschen/Mangroven.

II. Schlussfolgerungen aus dem demonstrationsprogramm der Europäischen Kommission zum integrierten Küstenzonenmanagement:

Seit Ende der achtziger Jahre hat sich international das Bewusstsein für die Probleme, denen sich die Küstengebiete gegenübersehen, verstärkt. Verschiedene Gremien, darunter auch die OECD und Einrichtungen der UNO, haben diese Frage debattiert und Studien in Auftrag gegeben, um beurteilen zu können, wie sich die Küstengebiete besser bewirtschaften lassen. Als spezifischer Beitrag und Reaktion der Gemeinschaft wurde in der Mitteilung der Kommission Nr. (95)511 ein Demonstrationsprogramm für das integrierte Management der Küstengebiete aufgelegt, um ,aufzuzeigen, welche praktischen Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung in den Küstengebieten Europas unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten geschaffen werden müssen". Die Erfahrungen aus dem Demonstrationsprogramm sollten Vorschlägen für denkbare konzertierte Zusatzmaßnahmen auf europäischer und anderer Ebene mit dem Ziel zugrunde gelegt werden, die nachhaltige und umweltgerechte Entwicklung der Küstengebiete zu fördern.

Wie dem Zwischenbericht über das Demonstrationsprogramm [7] zu entnehmen ist, umfasste das IKZM-Demonstrationsprogramm eine Reihe von Demonstrationsprojekten, Ergebnisse von einschlägigen Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen der Kommission und der Europäischen Umweltagentur sowie regelmäßige Workshops mit den Projektleitern und den Mitgliedern der Nationalen Expertengruppe. Die Lehren und Erfahrungen aus diesen Aktivitäten lieferten das Ausgangsmaterial für eine Serie von sechs horizontalen thematischen Analysen wie auch für die Erarbeitung der beiden Dokumente ,Eine europäische Strategie für das integrierte Küstenzonenmanagement (IKZM): Allgemeine Prinzipien und politische Optionen" und ,Schlussfolgerungen aus dem Demonstrationsprogramm der Europäischen Kommission zum integrierten Küstenzonenmanagement (IKZM)".

[7] KOM(97)744.

Auf der Grundlage dieser Dokumente wurde eine breite öffentliche A-priori-Debatte gestartet und alle interessierten bzw. betroffenen Akteure aufgefordert, Hinweise und Gedanken für geeignete Maßnahmen auf EU-Ebene zur Förderung des IKZM-Prozesses einzureichen. In jedem Land [8] fanden Treffen mit den Beteiligten statt, in Brüssel wurde ein Seminar der wichtigsten Akteure veranstaltet, und Vertreter der Kommission nahmen an einer ganzen Reihe entsprechender Tagungen auf europäischer Ebene teil. Diese Konsultationen fanden das aufmerksame Interesse des öffentlichen wie des privaten Sektors. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse all dieser Sitzungen und der 171 schriftlichen Beiträge kann auf der Website der Kommission abgerufen werden [9].

[8] Durch die Veranstaltung gesonderter Tagungen in den einzelnen Ländern (bzw. einer gemeinsamen Tagung im Falle Spaniens und Portugals) war es möglich, Fragen anzusprechen, die den konkreten nationalen Rechts-, Verwaltungs- und Kulturaufbau betreffen. Der Wert dieser Tagungen lag darin, dass zum einen Stellungnahmen eingeholt werden konnten und zum anderen ein Beitrag dazu geleistet wurde, die technischen Ergebnisse des Demonstrationsprogramms in Umlauf zu bringen und den IKZM-Prozess über die Anbahnung eines Dialogs zwischen den Beteiligten auf nationaler Ebene anzukurbeln, wie in KOM(95)511 endg. bereits angekündigt.

[9] Die Webseite http://europa.eu.int/comm/environment/iczm/home.htm enthält alle technischen Ergebnisse des Demonstrationsprogramms und auch eine Zusammenfassung der Debatte.

Die Erfahrungen aus dem Demonstrationsprogramm und die im Zuge der Konsultation geäußerten Gedanken bilden den Grundstock der Strategie, die im vorliegenden Dokument vorgelegt wird.

A) Die grundlegenden Probleme

Obwohl jedes Küstengebiet vor anderen Problemen steht, lassen sich diese im allgemeinen doch auf die gleichen Kernursachen zurückführen. Durch das Demonstrationsprogramm hat sich bestätigt, dass es sich dabei um die folgenden Ursachen handelt [10]:

[10] Hierbei ist hervorzuheben, dass diese Schlussfolgerungen sich eng an die beim Anlaufen des Demonstrationsprogramms formulierten Prämissen anlehnen und diese bekräftigen. (In KOM(95)511 wurden drei Prämissen für das Küstenzonenmanagement formuliert: 1) Eine bessere Konzertierung der Akteure ist die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung. 2) Die Konzertierung muss auf angemessenen Informationen beruhen. 3) Es sind Mechanismen erforderlich, mit denen die Konzertierung in die Wege geleitet und aufrechterhalten wird.)

- Mangel an Zielvorstellungen für das Küstenmanagement, welches auf einem sehr eingeschränkten Verständnis der küstenspezifischen Prozesse und dynamischen Abläufe basiert; zudem finden die Forschung und die Datenerhebung isoliert von den Endverbrauchern statt.

- Unzureichende Einbeziehung der Akteure in die Formulierung und Umsetzung von Lösungen für Küstenprobleme.

- Unangemessene und unkoordinierte sektorspezifische Rechtsvorschriften und Konzepte als Hindernis zur Durchsetzung der langfristigen Interessen einer nachhaltigen und umweltgerechten Bewirtschaftung der Küstengebiete.

- Starre bürokratische Systeme und mangelnde Abstimmung zwischen den zuständigen Verwaltungskörperschaften setzen der Kreativität und Anpassungsfähigkeit vor Ort Grenzen.

- Für die lokalen Initiativen im Interesse eines dauerhaft umweltgerechten Küstenmanagements fehlen die entsprechenden Ressourcen und die politische Unterstützung von Seiten übergeordneter Verwaltungsebenen.

B) Die Lösung dieser Probleme über einen integrierten Territorialansatz: die Notwendigkeit der Intervention auf EU-Ebene

Das Demonstrationsprogramm macht deutlich, dass unkoordinierte Sektorpolitiken in komplexen Gebieten mit vielen verschiedenartigen Nutzern, wozu auch die Küstengebiete gehören, oft miteinander in Konflikt geraten und völlig entgegengesetzte Ziele anstreben können, wodurch politisches Chaos gestiftet wird. Das beste Mittel, um ein solches Chaos zu vermeiden und die wirksame Umsetzung der vielen sektorspezifischen Einzelziele [11] innerhalb der EU sicherzustellen, ist ein integrierter Territorialansatz.

[11] Einschließlich der Zielvorgaben für die Bereiche Fischerei, Regionalentwicklung und Kohäsion, Energie, Verkehr und Umwelt.

Ziel eines solchen Ansatzes ist es, durch gleichzeitige Inangriffnahme der vielen unterschiedlichen Probleme der Küstengebiete das allgemeine, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Wohlergehen dieser Gebiete und ihrer Nutzer zu erreichen und langfristig zu sichern. Damit fördert dieser Ansatz die drei Dimensionen nachhaltiger Entwicklung.

Der IKZM-Prozess setzt einen neuen Stil des Handelns voraus, einen Stil, der sämtliche Segmente der Zivilgesellschaft partnerschaftlich einbezieht. Das integrierte Küstenzonenmanagement erfordert die Mitarbeit aller Akteure der Küstengebiete bei der Konzipierung und Umsetzung eines Entwicklungsmodells, das in ihrer aller Interesse liegt.

Diese Zusammenarbeit muss jedoch über die Einbeziehung der Beteiligten, die in einem konkreten schmalen Küstenstreifen physisch präsent sind, hinausgehen. Da sich viele Probleme der Küstengebiete nur über einen wesentlich umfassenderen integrierten Ansatz lösen lassen, gilt es zahlreiche Akteure von anderen Standorten des betreffenden Flusseinzugsgebiets oder aus anderen Teilen des Hinterlandes ebenfalls einzubeziehen. Beispielsweise müssen die Eutrophierungsprobleme der Küstengebiete zusammen mit den Verantwortlichen für den Nitrateeinsatz bzw. deren Herstellung gelöst werden, da Nitrate schließlich an die Küste gelangen und diese verschmutzen. Ähnlich verhält es sich mit der Lösung der Probleme, die aus der Konzentration der Touristen an der Küste resultieren. Hierzu zählt die Förderung eines breiteren Formenspektrums des Fremdenverkehrs, der die Touristenströme auch in das Hinterland lenkt.

Aufschlussreich ist die im Demonstrationsprogramm getroffene Feststellung, wonach sich integrierte Lösungen für konkrete Probleme nur auf lokaler und regionaler Ebene finden und umsetzen lassen, eine Integration der Konzepte auf lokaler und regionaler Ebene jedoch nur erfolgen kann, wenn die übergeordneten Verwaltungsebenen für ein integriertes Rechts- und Verwaltungsumfeld sorgen und Maßnahmen ergreifen, durch die ein Aktivwerden auf lokaler und regionaler Ebene erst möglich wird.

Auf den Erfahrungen des Demonstrationsprogramms aufbauend, hat die Kommission eine Liste von IKZM-Grundprinzipien [12] erarbeitet und eine Fülle von technischen Informationen zum Verfahren für deren Umsetzung vorgelegt.

[12] Siehe Anhang I.

Aus dem Demonstrationsprogramm wird ersichtlich, wie wichtig es ist, ein abgestimmtes und sich gegenseitig ergänzendes Vorgehen auf den verschiedenen Verwaltungsebenen sicherzustellen. Auch wenn die genaue Rolle der Verwaltung und der anderen Akteure auf den einzelnen Ebenen von Land zu Land unterschiedlich ausfallen mag, lassen sich doch die allgemeinen Aufgaben der verschiedenen Verwaltungsebenen folgendermaßen umreißen:

Lokale Ebene -

Auf der lokalen Ebene finden die konkreten Integrationsmaßnahmen statt und fügen sich in die Feinplanung, die Problemlösung und die Raumplanung ein. Die örtlichen Gebietskörperschaften sind am besten in der Lage, Informationen über die Bedingungen vor Ort zusammenzutragen, die lokalen Akteure einzubeziehen, Konsens herbeizuführen oder eine gütliche Einigung zu erwirken und eine optimale Durchsetzung des integrierten Managements unter Alltagsbedingungen sicherzustellen. Auf dieser Ebene entstehen Bottom-up-Initiativen, die die Bürger und die Nutzer der Küstengebiete einbeziehen; sie bilden einen Eckstein des integrierten Managements.

Regionale Ebene / Einzugsgebietsebene -

Wo es sie gibt, kommt der regionalen Verwaltungsebene bei der integrierten Planung und Bewirtschaftung der Küstengebiete eine maßgebliche Rolle zu. Diese Verwaltungsebene weiß noch hinreichend Bescheid über das spezifische Umfeld vor Ort und verfügt gleichzeitig über ausreichende Zuständigkeiten, um eine strategische Sichtweise einzunehmen. Ihr obliegt es, die Koordinierung zwischen den örtlichen Gebietskörperschaften zu fördern und dafür zu sorgen, dass die lokalen Initiativen ein umfassendes ganzheitliches und mithin regionales Umfeld für ihre Aktivitäten vorfinden. Die von dieser Verwaltungsebene ausgehenden Orientierungsleitlinien sind somit ein Gegengewicht zu den starken politischen und wirtschaftlichen Kurzzeitinteressen, die auf lokaler Ebene unter Umständen zu Entscheidungen führen, denen es an Nachhaltigkeit fehlt. Zusammen mit der Verwaltung auf zentralstaatlicher Ebene muss diese Ebene für die koordinierte Anwendung von Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht sorgen und die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern bei der Lösung grenzüberschreitender Probleme sicherstellen.

Zemtralstaatliche Ebene -

Von der zentralstaatlichen Verwaltung ist für die Umsetzung des IKZM-Prozesses auf den unteren Verwaltungsebenen ein geeigneter Rechts- und Ordnungsrahmen zu schaffen. Um das zu erreichen, muss sie Sorge für die Kohärenz zwischen den nationalen Rechtsvorschriften und den Programmen für die Küstengebiete tragen, ein Prozess, der die Mitarbeit und Einbeziehung eines breiten Spektrums an Verwaltungssektoren voraussetzt. Darüber ist es wichtig, dass die zentrale Ebene eine gesamtstaatliche Sichtweise vorgibt und mittels Anleitung und Orientierung sichert, dass die auf regionaler und nationaler Ebene ergriffenen Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind.

EU-Ebene -

Auch wenn auf der lokalen, der regionalen und der nationalen Ebene zunehmend mehr unternommen wird, reichen diese Aktivitäten allein noch nicht aus, um der wachsenden Probleme in den Küstengebieten Herr zu werden [13].

[13] Die EUA hat 1999 in ihrem Umweltlagebericht ,Environment in the European Union at the turn of the century" den derzeitigen Zustand der Küstenzone als zunehmend ungünstig eingeschätzt und geäußert, dass mit einer weiteren Belastung der Küstenzone zu rechnen ist.

Der Europäische Rat hat in zwei Entschließungen hervorgehoben, dass die Küstengebiete ,ein sensibles und bedeutsames gemeinsames Erbe darstellen" und ,dass der Schutz ihrer biologischen Vielfalt, ihres landwirtschaftlichen Wertes, ihrer Umweltqualität und ihrer Fähigkeit, Leben, Gesundheit, Wirtschaftstätigkeiten und soziales Wohlergehen zu erhalten, von wesentlicher Bedeutung ist" [14]. Aus diesem Grunde und unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips gelangte der Rat zu dem Schluss, dass ,ein eindeutiger Bedarf an einer Gemeinschaftsstrategie zur integrierten Raumplanung und Bewirtschaftung der Küstengebiete besteht" - ein Appell, dem sich der Ausschuss der Regionen in seinem jüngsten Reflexionspapier ,Eine europäische Strategie für das integrierte Küstenzonenmanagement (IKZM) - Allgemeine Prinzipien und politische Optionen" [15] anschloss.

[14] Entschließung des Rates vom 25. Februar 1992 zur zukünftigen Gemeinschaftspolitik hinsichtlich der europäischen Küstengebiete (ABl. C 59 vom 6.3.1992, S. 1), bekräftigt durch Entschließung des Rates vom 6. Mai 1994 zu einer Gemeinschaftsstrategie für ein integriertes Management der Küstengebiete (ABl. C 135 vom 18.5.1994, S. 2).

[15] KOM 4-029 des Ausschusses der Regionen vom 12. April 2000.

Da insbesondere viele Probleme der Küstengebiete über die Landesgrenzen [16] hinausgehen (und/oder durch Faktoren ausgelöst werden, die ihren Ursprung jenseits der Grenzen haben), lassen sich diese Probleme nur über ein koordiniertes Vorgehen auf Gemeinschaftsebene lösen.

[16] Infolge von Meeresströmungen können diese Auswirkungen sogar über Regionalmeere hinweg Länder betreffen, mit denen gar keine gemeinsame Landgrenze besteht.

Angesichts der beträchtlichen Auswirkungen, die bestehende Politiken und Programme der EU auf die Küstengebiete haben, beabsichtigt die EU, für ihre Küstengebiete besondere Vorkehrungen zu treffen. Die verschiedenen Sektoren- und Regionalkonzepte der EU zielen stets darauf ab, die bestehenden Bedingungen zu verbessern, und im allgemeinen gelingt ihnen das auch in vielerlei Hinsicht. Unzureichendes Wissen über die Küstendynamik und mithin des vollen Umfangs der potentiellen Auswirkungen von Eingriffen haben jedoch dazu geführt, dass EU-Politiken sich mitunter nachteilig auf die Küsten auswirken. Die Kommission muss weiter darauf hinarbeiten, derartige Auswirkungen möglichst gering zu halten.

Um in den Küstengebieten bessere Bedingungen herzustellen, müssen wir somit für eine einheitliche Sicht der Gemeinschaftskonzepte für die Küstengebiete auf EU-Ebene sorgen und gleichzeitig gewährleisten, dass sie über eine integrierte Planung und Bewirtschaftung auf lokaler Ebene einheitlich umgesetzt werden. Das lässt sich nur durch ein zielgerichtetes und koordiniertes Vorgehen erreichen, bei dem gemeinschaftsweit alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung einbezogen werden.

Generell kommt der EU in diesem Zusammenhang die Aufgabe zu, über die Schaffung von Rahmenbedingungen, die Aktionen auf anderen Ebenen möglich machen, leitend und lenkend wirksam zu werden. Wie aus dem Demonstrationsprogramm hervorgeht, bieten sich der EU als bester Weg hierfür Maßnahmen mit folgendem Ziel an:

* Förderung der IKZM-Aktivitäten in den Mitgliedstaaten und auf der Ebene der ,Regionalmeere"

* Herstellung von Kompatibilität zwischen den sektorspezifischen Rechtsvorschriften und Politiken der EU und dem IKZM

* Förderung des Dialogs zwischen den europäischen Küstenakteuren

* Entwicklung beispielhafter Vorgehensweisen für das IKZM

* Unterstützung der Gewinnung von Sachinformationen und Kenntnissen zu den Küstengebieten

* Informationsverbreitung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit

III. Eine europäische Strategie für das integrierte Küstenzonenmanagement:

In Anlehnung an die Schlussfolgerungen aus dem Demonstrationsprogramm besteht die europäische Strategie für das integrierte Küstenzonenmanagement aus einer Reihe von konkreten Aktionen zu jedem der vorstehend genannten allgemeinen Aktionsbereiche. Um Wirksamkeit und Effizienz zu gewährleisten, baut diese Strategie, soweit dies möglich ist, auf vorhandenen Instrumenten, Programmen und Ressourcen auf, anstatt neue zu entwickeln. Ziel ist es, Vorhandenes durch bessere Koordinierung besser zu nutzen und die Eignung für die Küstengebiete sicherzustellen. Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechend werden die EU-Maßnahmen nicht über das hinausgehen, was zum Erreichen der verschiedenen Ziele des EU-Vertrags notwendig ist.

In vielen Fällen zielen die vorgeschlagenen Maßnahmen vielleicht nicht einmal speziell auf die Küstengebiete ab, sind aber dennoch Instrumente zur Förderung der vorbildlichen und integrierten Bewirtschaftung von Territorialeinheiten jeder Art und mithin auch der Küstengebiete. Angesichts der Tatsache, dass sich die Grundsätze eines guten Küstenzonenmanagements auch auf andere Gebiete anwenden lassen, ist dies ein völlig ausreichender Ansatz.

Von ihrem Charakter her handelt es sich um eine umfassende Strategie, die als solche viele Einzelaktionen von unterschiedlichem Stellenwert einschließt. Sie sollte jedoch nicht als ,Einkaufsliste" aus lauter Alternativen, sondern als kohärente Paketlösung verstanden werden. Die Umsetzung erfordert die Einbeziehung und Mitarbeit unterschiedlicher Dienststellen der Europäischen Kommission und unserer Partner in den anderen Organen.

A) Förderung der IKZM-Aktivitäten in den Mitgliedstaaten und auf der Ebene der ,Regionalmeere"

Das zum Teil völlig anders geartete administrative, rechtliche und kulturelle Umfeld in den einzelnen Mitgliedstaaten und der unterschiedliche Entwicklungsstand des IKZM-Prozesses machen ein flexibles Herangehen erforderlich. Es ist die Absicht der EU, das integrierte Küstenzonenmanagement auf den unteren Verwaltungsebenen zu fördern und hierzu die erforderliche Orientierung vorzugeben. Damit bestätigt sie die allgemeinen Grundsätze einer vorbildlichen Bewirtschaftung der Küstengebiete und der Gewährung finanzieller Anreize für ihre Umsetzung. Den Mitgliedstaaten wird jedoch bei der Wahl der spezifischen Mittel für die Umsetzung der IKZM-Maßnahmen im jeweiligen Land uneingeschränkte Flexibilität zugestanden [17].

[17] Hierzu ist zu bemerken, dass sich dieser Ansatz an das ausnehmend erfolgreiche Gesetz der USA über die Bewirtschaftung der Küstenzonen (Coastal Zone Management Act) anlehnt, in dem zwar keinerlei Bestimmungen für das Eingreifen des Staates enthalten sind, das aber dennoch dazu geführt hat, dass 99 % der Küsten der USA durch IKZM-Programme erfasst werden.

Da viele der Probleme in einem bestimmten Küstengebiet auf Faktoren in anderen Teilen ein und desselben Regionalmeeres (Mittelmeer, Ostsee usw.) zurückgehen, wird die EU auch Aktivitäten auf der Ebene der ,Regionalmeere" fördern, darunter die Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten, die nicht der Gemeinschaft angehören, aber eine gemeinsame Grenze mit der EU haben.

1) Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates erarbeitet, in dem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, sich an die Grundsätze eines beispielhaften Küstenzonenmanagements zu halten. Gleichzeitig werden ihnen dazu allgemeine Schritte empfohlen, zu denen auch die Entwicklung nationaler IKZM-Strategien gehört.

2) Um ein ausgewogenes und integriertes Territorialmanagement zu fördern, wird sich die Kommission auch weiterhin dafür einsetzen, dass bei der Umsetzung von Maßnahmen, die über die Strukturfonds und insbesondere über eine Gemeinschaftsinitiative wie das INTERREG-Programm Mittelzuweisungen erhalten, die im Europäischen Raumentwicklungskonzept (EUREK) enthaltenen politischen Schlussfolgerungen berücksichtigt werden. Die Kommission wird sich bei den Mitgliedstaaten dafür einsetzen, dass diese das EUREK-Konzept umsetzen, das eine integrierte Raumplanung und -bewirtschaftung über die Grenzen der Verwaltungs- und Natureinheiten sowie sozioökonomischen Einheiten hinweg [18] einschließt. Damit auf den spezifischen Bedarf der Küstengebiete angemessen eingegangen werden kann, sollten die Mitgliedstaaten bei ihrer Anwendung des EUREK-Konzepts die Küstengewässer mit einbeziehen. Gebührende Aufmerksamkeit ist darüber hinaus der Frage demographischer Umschichtungen und ihrer Rolle beim Entstehen sozialer und ökologischer Druckfaktoren in Quellen- wie auch in Zielgebieten zu schenken.

[18] Die natürlichen Einheiten umfassen Flusseinzugs- und Überschwemmungsgebiete, Küstenabschnitte usw. Zu den sozioökonomischen Einheiten gehören miteinander verbundene wirtschaftliche Sektorengruppierungen, kulturelle Einheiten usw.

3) Die Kommission wird auch weiterhin die wichtigsten IKZM-Initiativen in den Mitgliedstaaten unterstützen, indem sie an Tagungen teilnimmt und in Lenkungsgruppen mitarbeitet. Die Ergebnisse der EU-Beteiligung an nationalen und lokalen Initiativen im Zuge des Demonstrationsprogramms waren häufig in gleichem Maße den eigentlichen Mittelzuweisungen wie der Legitimierung durch die EU-Präsenz geschuldet.

4) Das Agenda 2000 Paket hat den Weg zur Reform der Strukturfonds (einschließlich EFRE und FIAF) und des Politikbereiches der ländlichen Entwicklung, finanziert im Rahmen des EAGFL, geebnet. Diese Reform hat ein neues Engagement für die Prinzipien Partnerschaft, Nachhaltigkeit und konzertierte Programmplanung zur Folge und trägt damit zur Umsetzung der Grundsätze eines beispielhaften Territorialmanagements bei. Bei der Programmgestaltung im Rahmen dieser Fonds sorgt die neue Strukturfonds-Verordnung darüber hinaus für mehr Respekt vor der Umwelt, wozu insbesondere die vorab durchzuführende Umweltprüfung von Plänen und Projekten beiträgt. Einen weiteren Beleg für die Entwicklung hin zu einem integrativen Ansatz liefert die verstärkte Konzentration auf die Politik der Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) als Teil der Abkehr von der traditionellen Marktpreisstützung.

In den Leitlinien für die Programme im Zeitraum 2000-2006 [19] wird ebenfalls speziell auf die ,nachhaltige Entwicklung" als Horizontalprinzip bei der Umsetzung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds hingewiesen. In den Verhandlungen der Programme, die vom Fonds in der Zeitraum von 2000-06 finanziert werden, hat sich die Kommission insbesondere für eine integrierte städtische und ländliche Entwicklung als Teil eines generellen Ansatzes zu einer ausgeglichenen Raum- und Flächenplanung in Europa eingesetzt. In Einklang mit den Vorgaben, beinhalten die Maßnahmen, die befördert werden sollen, auch solche, die positiv für die Küstenregionen sind, inklusive der "Reduktion der Verschmutzung und Wiederherstellung degradierter Gebiete, Kontrolle der Strände, der Materialentnahme und anderer Maßnahmen, die Wasserkörper und den Meeresgrund verändern, und dem Schutz der natürlichen Lebensräume.

[19] Am 1. Juli 1999 verabschiedet.

Bei den Vorbereitungen weiterer zukünftiger strategischer politischer Prioritäten, wird die Kommission darüber nachdenken, welche weiteren Schritte ergriffen werden könnten, um einen integrierten Ansatz zur nachhaltigen Entwicklung des Gemeinschaftsraumes zu fördern und Möglichkeiten für die Entwicklung wirtschaftlich lebensfähiger ländlicher Gebiete zu schaffen. Während der Konsultationsphase des integrierten Küstenmanagements wurden unter anderem die folgenden konkreten Vorschläge unterbreitet, die bei der nächsten Überprüfung der Programme im Rahmen der Strukturfonds berücksichtigt werden sollten:

a) Bindung der Höhe der ausgereichten Finanzmittel an die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze der integrierten Planung und Bewirtschaftung, wie sie etwa in Anhang I enthalten sind, bzw. der im EUREK-Konzept dargelegten Alternativen; denkbar ist auch die Herstellung einer unbedingten Konditionalität.

b) Verstärkte Anforderungen, wonach Projekte, die im Rahmen der Strukturfonds finanziert werden, Bestandteil eines allgemeinen integrierten Regionalentwicklungsplans sein müssen.

Andererseits hat die Kommission keine Pläne, einen besonderen Strukturfonds speziell für die Küstengebiete vorzuschlagen. In Einklang mit Artikel 158 des EU-Vertrages, muß der Strukturfonds auf regionale Ungleichheiten innerhalb der Union ausgerichtet sein. Küstengebiete mit dem größten Bedarf an Förderung in sozioökonomischer Hinsicht, sollten daher Unterstützung durch Strukturfondsmittel erwarten können.

5) Die Kommission wird stärker darauf achten, dass sie ihre Verpflichtungen und Zusagen im Rahmen von regionalen und internationalen Übereinkommen zu Meeres- und Küstengebieten einhält. Hierzu gehören das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) und die Übereinkommen für die Regionalmeere (z. B. das HELCOM-Handbuch über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Meeresverschmutzungen, das Übereinkommen von Barcelona usw.). Die Kommission wird sich künftig stärker dafür einsetzen, dass die Aktivitäten im Rahmen dieser Regionalübereinkommen mit den Gemeinschaftsinitiativen koordiniert werden. Sie selbst hat über die Gemeinsame Forschungsstelle und über die Umsetzung der einschlägigen FTE-Programme des 5. Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung, vor allem des Programms ,Energie, Umwelt und nachhaltige Entwicklung", im Zusammenhang mit den technischen Aspekten dieser Arbeit bestimmte Aufgaben zu erfuellen.

6) Zusätzlich zu den Möglichkeiten, die im Rahmen der Strukturfonds über die Programme INTERREG III und URBAN (für bestimmte urbane Küstengebiete mit mehr als 10 000 Einwohnern) bestehen, wird die Gemeinschaft die Möglichkeit bieten, das IKZM über andere Finanzinstrumente wie etwa das vorgeschlagene LIFE-III-Programm und über die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums in die Praxis umzusetzen. Um die Komplementarität dieser Instrumente sicherzustellen, koordinieren die Dienststellen der Kommission deren Anwendung, indem sie untereinander Informationen über die Projekte austauschen, deren Finanzierung übernommen wurde. In Anbetracht der begrenzten Laufzeit (höchstens acht Jahre) gedenkt die Kommission auch darauf hinzuwirken, dass jedes Projekt eine Strategie entwickelt, mit der die Langzeitfinanzierung der integrierten Planung und Bewirtschaftung für das betreffende Zielgebiet abgesichert wird.

Den neuen Leitlinien für die Gemeinschaftsinitiative INTERREG III [20], die im Rahmen des Programms für förderungsberechtigte Küstengebiete und damit auch für Maßnahmen im Bereich Küstenzonenmanagement Finanzmittel bereitstellt, ist zu entnehmen, dass die INTERREG-Mittel mit den Mitteln der für Drittländer vorgesehenen Finanzinstrumente (SIVB, SMAP, PHARE, TACIS) koordiniert werden sollen, um die Einbeziehung der Nachbarländer in diese Aktivitäten und damit einen umfassenden Territorialansatz zu ermöglichen.

[20] Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten über die Leitlinien für eine Gemeinschaftsinitiative betreffend die transeuropäische Zusammenarbeit zur Förderung einer harmonischen und ausgewogenen Entwicklung des europäischen Raums, C(2000) 1101.

Die INTERREG-Ausrichtung A (Grenzübergreifende Zusammenarbeit) umfasst auch die Entwicklung von Küstengebieten und nennt unter den prioritären Themen und förderfähigen Gebieten die Aufstellung von gemeinsamen Leitlinien für die Raumplanung und Flächenbewirtschaftung in Küstengebieten. Unter den Prioritäten der Ausrichtung B (Transnationale Zusammenarbeit) werden die konzertierte Bewirtschaftung von Küstengewässern und die integrierte Zusammenarbeit von Küsten- und Inselregionen ebenfalls aufgeführt.

7) Die Verordnung über das neue Finanzinstrument zur Ausrichtung der Fischerei (FIAF) bietet ebenfalls Gelegenheit zur Förderung der Basisdatenerhebung und Erarbeitung von Umweltmanagementmodellen für die Fischerei und die Aquakultur sowie für eine nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen in der Absicht, integrierte Managementpläne für die Küstengebiete aufzustellen. Darüber hinaus ermöglicht sie die Finanzierung einiger Pilotvorhaben, um eine bessere Verbindung zwischen der Fischerei bzw. der Aquakultur und dem IKZM-Prozess herzustellen.

8) Zusammen mit den Mitgliedstaaten setzt sich die Europäische Kommission für die Förderung des Umweltschutzes und die nachhaltige Entwicklung im Fremdenverkehrssektor ein. Im Auftrag des (aus Vertretern der Mitgliedstaaten bestehenden) Beratenden Ausschusses für Fremdenverkehr wurde zu diesem Thema eine Arbeitsgruppe gebildet, deren spezielle Aufgabe es ist, die einschlägigen Strategien und Maßnahmen zu ermitteln, die auf Gemeinschaftsebene sowie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung im Fremdenverkehrssektor ergriffen worden sind. Darüber hinaus soll die Gruppe den derzeitigen und den potentiellen Beitrag der Politiken und Programme der Gemeinschaft zu einem nachhaltigen Fremdenverkehr beurteilen. Aufbauend auf dieser Analyse soll sie Schlussfolgerungen und Empfehlungen zu Papier bringen (darunter zum vorhandenen Raum für mehr Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden sowie zu einem besseren Einsatz der Gemeinschaftsinstrumente und -programme). Das integrierte Küstenzonenmanagement gehört zu den Themen, die im Abschlussbericht der Arbeitsgruppe, mit dem Ende 2001 gerechnet wird, aller Wahrscheinlichkeit nach angesprochen werden.

B) Auf dem Weg zu IKZM-kompatiblen EU-Politiken

Die überwältigende Mehrzahl der Teilnehmer an der IKZM-Konsultation hob 1999 hervor, dass die Organe der EU beispielgebend vorangehen müssten, indem gesichert wird, dass die sektorbezogenen Gemeinschaftspolitiken mit Auswirkungen auf die Küstengebiete den Grundsätzen eines beispielhaften Territorialmanagements Rechnung tragen, die Dienststellen der Kommission und die Organe der EU tatsächlich zusammenarbeiten und eine angemessene Bereitschaft zum Dialog und zur Diskussion mit den beteiligten Akteuren besteht. Da die meisten, wenn nicht alle Gemeinschaftspolitiken und -instrumente gewisse Auswirkungen auf die Küstengebiete haben, wird die Kommission Maßnahmen treffen, um diesen Erfordernissen gerecht zu werden.

9) Die Dienststellen der Kommission werden kontinuierlich darauf hinarbeiten, dass die sektorbezogenen Gemeinschaftspolitiken sich mit der integrierten Bewirtschaftung der Küstengebiete der Gemeinschaft vereinbaren lassen und diese ermöglichen. Um die verschiedenen Dienststellen bei der erforderlichen Bestandsaufnahme zu unterstützen, werden Leitlinien erarbeitet, die in Zusammenarbeit mit den einzelstaatlichen und den örtlichen Gebietskörperschaften auch eine Überwachung der Auswirkungen der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und Programme vor Ort einschließen sollte. In den im Zuge des Demonstrationsprogramms erarbeiteten technischen Unterlagen - insbesondere im Abschlussbericht der thematischen Analyse zum Einfluss der EU-Politiken auf die Entwicklung der Küstengebiete und dem Dokument ,Schlussfolgerungen aus dem Demonstrationsprogramm der Europäischen Kommission zum integrierten Küstenzonenmanagement" - werden einige Politikbereiche genannt, denen besonderes Augenmerk gelten soll. Auch die im folgenden aufgeführten Bereiche gehören dazu:

10) Natur: Das Anliegen der Politik der EU in bezug auf die Natur, so u. a. der Vogelschutz- und der Habitatrichtlinie sowie der Maßnahmen zum Aufbau des Natura-2000-Netzes, ist der Schutz von Arten und Lebensräumen, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewiesen wurden. Dabei ist erwiesen, dass nicht so viele Ökosysteme bzw. natürliche Lebensräume geschützt werden können, wie aus lokaler bzw. einzelstaatlicher Sicht wünschenswert sein mag; zugleich zeigt dies jedoch die Notwendigkeit, dass die anderen Verwaltungsebenen dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend ergänzende Maßnahmen treffen. Die Kommission wird die Einhaltung von Artikel 6 der Habitatrichtlinie [21] im Blickfeld behalten, um sicherzustellen, dass die Einstufung eines Gebiets als Teil des Natura-2000-Schutzgebietssystems nicht zur Vereitelung von wirtschaftlichen (oder auch wirtschaftsfremden) Aktivitäten führt, die keine negativen Auswirkungen auf den Zustand von Zielarten bzw. Ziellebensräumen nach sich ziehen.

[21] Richtlinie Nr. 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992. ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7.

11) Verkehr: Die Kommission fördert auch weiterhin die Küstenschifffahrt als eine in den meisten Küstengebieten wirtschaftlich, sozial und ökologisch angemessene Aktivität, und sie wird die geplante Strategische Umweltprüfung der gemeinschaftlichen Verkehrspolitik durchführen. Mehr Aufmerksamkeit soll in diesem Zusammenhang dem Problem der unfallbedingten Verschmutzung geschenkt werden [22].

[22] Als Konsequenz des Schiffbruchs der ,Erika" hat die Kommission eine umfassende Mitteilung über die Sicherheit des Erdöltransports zur See (KOM(2000)142 endg.) veröffentlicht und beabsichtigt, in einer zweiten Mitteilung zu einem späteren Zeitpunkt des Jahres zusätzliche Maßnahmen zu diesem Thema vorzulegen.

12) Außenbeziehungen: Die Kommission wird sicherstellen, dass bei der Formulierung politischer Konzepte auch den Auswirkungen des wirtschaftlichen Handels von Drittländern [23] auf Küstengebiete der EU Rechnung getragen wird.

[23] Bestimmten asiatischen Schiffswerften wird beispielsweise von der europäischen Industrie der Vorwurf gemacht, dass sie ungerechtfertigte Subventionen erhalten und somit unlauteren Wettbewerb betreiben.

13) Umweltverträglichkeitsprüfung: Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten gewährleisten, dass bei der Umsetzung der existierenden Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine ganzheitliche Betrachtung der vorgeschlagenen Projekte einschließlich einer Beurteilung grenzübergreifender Auswirkungen erfolgt [24]. Die Kommission hält die vorgeschlagene Richtlinie über eine strategische Umweltprüfung für ein sehr hilfreiches Instrument zur Förderung ganzheitlicher und langfristiger Sichtweisen für die Raumplanung und die Raumordnung. Diese Richtlinie soll so umgesetzt werden, dass Analysen zur Kompatibilität des jeweils vorgeschlagenen Plans oder Programms mit bereits vorhandenen Plänen und Programmen erleichtert werden.

[24] Beispielsweise beeinflussen die großen Infrastrukturanlagen an der Küste der Niederlande möglicherweise das Tempo der Küstenerosion im Vereinigten Königreich.

14) Fischerei: In Artikel 2 der Verordnung Nr. 3760/92 des Rates, der grundlegenden Verordnung zur Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), wird bereits auf die Notwendigkeit verwiesen, die Auswirkungen der Fischereipolitik auf das Ökosystem des Meeres zu berücksichtigen, und die jüngste Mitteilung der Kommission ,Bestandsbewirtschaftung und Schutz der Meeresumwelt" [25] macht einige der Grundsätze deutlich, an denen sich die Gemeinschaftspolitik für diesen Bereich ausrichten soll. Die bevorstehende Überprüfung dieser Politik (im Jahr 2002) wird Gelegenheit zur weiteren Förderung des nachhaltigen und integrierten Küstenzonenmanagements bieten und sowohl die ökologischen als auch die sozioökonomische Prioritäten zum Gegenstand haben. Bei der Überprüfung der Gemeinsamen Fischereipolitik kann zudem untersucht werden, welche Möglichkeiten es zur Beibehaltung der Zwölfmeilenzone-Ausnahmeregelung in der GFP gibt, damit die Küstenfischerei vor dem Hintergrund eines langfristigen IKZM-Prozesses geplant und betrieben werden kann.

[25] KOM(1999)363.

Die rückläufige Entwicklung der Fangtätigkeit als Grundbaustein des sozioökonomischen Gefüges vieler von der Fischerei abhängiger Gebiete und der damit verbundene Beschäftigungsrückgang lassen diese Gebiete in höchstem Masse empfindlich reagieren. Bei der (durch die neue FIAF-Verordnung eingeführten) Förderung der Diversifizierung außerhalb des Sektors angesiedelter Tätigkeiten handelt es sich um eine Lösung, die lediglich partiell greift, da in vielen Gebieten nach wie vor wenig Gelegenheit für sektorfremde Beschäftigungsalternativen besteht und die berufliche Mobilität der Fischer weiterhin niedrig ist.

15) Wasser: Die Kommission wird der Annahme und Umsetzung des Vorschlags für eine Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für die Wasserpolitik auch künftig Priorität einräumen. Diese Richtlinie, deren Ziel es ist, einen guten Zustand der Gewässer zu gewährleisten, enthält die Forderung, sämtliche Gewässer innerhalb eines Einzugsgebiets als Ganzes zu bewirtschaften, wobei den Wechselbeziehungen zwischen Oberlauf und Unterlauf Rechnung zu tragen ist. Da viele der Faktoren, die zu Belastungen der Küstengebiete führen, am Oberlauf von Flüssen angesiedelt sind, ist damit zu rechnen, dass sich die vorgeschlagene Wasser-Rahmenrichtlinie vor allem für den Bereich der Küstengewässer und der Strände günstig auswirkt. Dabei gilt es sicherzustellen, dass bei der Umsetzung des Vorschlags für eine Wasser-Rahmenrichtlinie desgleichen die Auswirkungen wasserwirtschaftlicher Maßnahmen auf das Geschieberegime berücksichtigt werden. Auch wenn die Wasserbewirtschaftung ganzer Einzugsgebiete per se kein Raumplanungsinstrument darstellt, erfordert doch die offensichtliche räumliche Dimension dieses Ansatzes eine enge Zusammenarbeit mit den Planungsbehörden und eine Einbindung der entsprechenden Aktivitäten in die Bodennutzungsmaßnahmen. Bei der Umsetzung des Vorschlags für eine Wasser-Rahmenrichtlinie muss die Kommission daher zusammen mit den Mitgliedstaaten die Berührungspunkte zwischen den Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete und der übrigen Raumplanung für das betreffende Zielgebiet (einschließlich sämtlicher Pläne für Küstengebiete bzw. im Rahmen der Strukturfonds) zu bestimmen suchen.

Darüber hinaus wird die Kommission dafür Sorge tragen, dass die IKZM-Prinzipien bei der derzeitigen Überprüfung der Badegewässerrichtlinie Berücksichtigung finden. Da sich insbesondere der Schwerpunkt der neuen bzw. überarbeiteten Badegewässerrichtlinie von der reinen Qualitätsüberwachung zum Wasserqualitätsmanagement verlagert, wird besonderer Wert auf einen integrierten und ganzheitlichen Ansatz, auf die langfristige Planung und vor allem auf die Unterrichtung und die Mitarbeit der Öffentlichkeit gelegt.

16) Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums: Die Entvölkerung des flachen Landes bringt für viele Küstengebiete erhebliche Probleme mit sich. Das trifft sowohl dann zu, wenn die Bevölkerung entlegener Küstengebiete abwandert und damit soziale und ökologische Degradation auslöst, als auch in Fällen, da die Entvölkerung von Gebieten im Landesinnern die Bevölkerungskonzentration in nahegelegenen Küstengebieten ansteigen lässt [26]. Die Kommission verfügt heute über Instrumente, mit denen sie auf die Entwicklung des ländlichen Raums Einfluss nehmen kann, darunter das LEADER-Programm und bestimmte Aspekte des IFP. Die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums müssen Agrarumweltmaßnahmen umfassen, die neben Maßnahmen wie Ausgleichszulagen für benachteiligte Gebiete gewährleisten sollen, dass die Landwirte und die sonstigen Akteure des ländlichen Raums dem Bedarf der Gesellschaft an ökologischen und ländlichen Dienstleistungen nachkommen und damit zum Schutz und Ausbau der multifunktionalen Rolle der Landwirtschaft beitragen. Diese Maßnahmen gilt es fortzuführen und zu verstärken, indem gleichzeitig das Bewusstsein dafür geweckt wird, welche Auswirkungen die Entvölkerung des flachen Landes auf die potentiellen Zielgebiete hat. Allen Absichten zum Trotz, die Bedingungen im ländlichen Raum zu verbessern, hat sich die in der Vergangenheit vorhandene Schwerpunktsetzung der GAP auf intensive Formen der Produktion mitunter als ein Faktor erwiesen, der zur Verödung des ländlichen Raums beitrug. Das Abgehen vom System der Preisstützungen im Gefolge der Reformen der Agenda 2000 ist als positiver Schritt zu werten, doch sollten bei den kommenden Überprüfungen Maßnahmen in Erwägung gezogen werden, mit denen sich sicherzustellen läßt, dass Kleinerzeuger (die aus diesem Grunde häufig auch nachhaltiger wirtschaften) in gleichem Maße unterstützt werden. Die EU ist bemüht, die landwirtschaftlichen Flächen auf ihrem gesamten Hoheitsgebiet und so auch in den benachteiligten Gebieten weiterhin zu nutzen, um auf diese Weise die wirtschaftliche, soziale und ökologische Funktion einer nachhaltigen Landwirtschaft aufrechtzuerhalten.

[26] Besonders problematisch stellt sich diese Situation auf der Iberischen Halbinsel dar, wo eine beständige Abwanderung von den ländlichen Gebieten im Landesinnern hin zu den bereits dichtbesiedelten Küstengebieten zu verzeichnen ist, was sowohl für die Herkunfts- als auch für die Zielgebiete ökologische und sozioökonomische Probleme mit sich bringt.

17) Meeresverschmutzung: Hierbei handelt es sich um ein gravierendes Problem für die Küstengebiete Europas, dem auf Gemeinschaftsebene konstruktiv begegnet werden kann. Die EU und ihre Mitgliedstaaten gehören zu den Unterzeichnern einer großen Zahl von internationalen und regionalen Übereinkommen zu diesem Thema, und ein großer Teil des Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der Bewirtschaftung und Sicherheit der Meere stützt sich auf international vereinbarte Anforderungen und führt diese weiter. Das abgestimmte Vorgehen der Mitgliedstaaten innerhalb der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) zu Fragen der Streckenführung, der Meldepflicht, der Anforderungen an die technische Geräteausstattung und der Ausbildung hat zu einer Verbesserung des Sicherheitsstandards an den Küsten der EU geführt. Der weiteren Einhaltung dieser Übereinkommen kommt daher große Priorität zu. Die Kommission hat sich der Problematik der Meeresverschmutzung auch in der Gefahrgut-Richtlinie [27] (über die Meldepflicht für Schiffe, die gefährliche oder umweltschädliche Güter befördern), der Richtlinie über die staatliche Hafenkontrolle, dem Vorschlag für eine Richtlinie über Hafenauffanganlagen [28], dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über eine gemeinschaftliche Grundlage für die Kooperation auf dem Gebiet der unfallbedingten Meeresverschmutzung [29] und der in der Fußnote zum vorstehenden Punkt 11 bereits erwähnten Mitteilung über die Sicherheit des Erdöltransports zur See angenommen.

[27] Nr. 93/75/EWG.

[28] KOM(1998)452 endg.

[29] KOM(1998)769 endg. - 1998/0350 (COD).

Die Gemeinschaft fördert auch weiterhin die Erforschung von technischen Lösungen, mit denen die Sicherheit auf den Meeren verbessert, die Ausbreitungswege von Schadstoffen und die von ihnen ausgehende Belastung und Beeinflussung der Meeres-Ökosysteme erkundet und die Verunreinigung von Küstengebieten verhindert bzw. verringert werden können. Darüber hinaus arbeitet sie innerhalb der IMO in enger Zusammenarbeit mit deren Mitgliedstaaten auf globale Lösungen für Probleme wie bewuchsverhindernde TBT-Anstrichfarben hin, während zugleich im Rahmen des Programms ,Umwelt und nachhaltige Entwicklung" des 5. Rahmenprogramms der Gemeinschaft im Bereich der Forschung umweltverträglichere alternative Fäulnisschutzlösungen erforscht werden. Die Tributylzinnverbindungen (TBT) gehören zu den Stoffen, die zur Aufnahme in die Schadstoffliste des Vorschlags für eine Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens im Bereich der Wasserpolitik empfohlen wurden. Nach deren Annahme durch den Rat und das Europäische Parlament wird die Kommission Qualitätsnormen, darunter auch Normen für Küstengewässer, und Emissionskontrollen für Stoffe dieser Liste vorschlagen.

Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie über Hafenauffanganlagen, die sicherstellen soll, dass angemessene Anlagen zum Auffangen von Schiffsabfällen bereitgestellt werden, und die unter anderem alle EU-Häfen anlaufenden Schiffe verpflichtet, diese Anlagen auch zu benutzen, verbindet sich die Erwartung, dass sie die Verschmutzung durch Schiffe deutlich verringert.

18) Verschmutzung durch landbürtige Quellen: Die Richtlinie Nr. 76/464/EWG des Rates betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft, darunter auch die Küstengewässer, ist der wichtigste Rechtsakt zur Eindämmung der von Punktquellen ausgehenden Verschmutzung. Der wachsenden Bedeutung der diffusen Verschmutzung kann insbesondere über Programme zur Emissionsverminderung begegnet werden, die von den Mitgliedstaaten für die betreffenden Stoffe aufzustellen sind. Die ehrgeizigen Zielvorgaben dieser Richtlinie sind jedoch nur teilweise umgesetzt worden. Die Kommission wird weiterhin auf die vollständige Durchführung und Umsetzung der in der Richtlinie enthaltenen Maßnahmen zur Kontrolle der Umweltverschmutzung im Zusammenhang mit den Küstengewässern dringen.

Die vorgeschlagene Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Schutz der Gewässer gewährleistet eine bessere Feststellung und Kontrolle der Quellen am Oberlauf des Einzugsgebiets und der Aktivitäten, die zu diffusen oder unmittelbaren Wasserverunreinigungen und zur Verschlechterung der Wasserqualität führen. Das geschieht im Wege des integrierten Managements, das nach dem durch die Forschungsaktivitäten der Gemeinschaft zu diesem Thema gestützten Ansatz der Wasserbewirtschaftung ganzer Einzugsgebiete erforderlich ist.

Den Problemen der diffusen Verschmutzung widmet sich die Kommission darüber hinaus über verschiedene andere umweltpolitische Maßnahmen sowie mit Hilfe der Reformen im Rahmen der Agenda 2000. Hierzu gehören insbesondere die Erarbeitung von Konzepten für den ländlichen Raum einschließlich der Agrarumweltmaßnahmen. Zur Bewertung der Wirksamkeit von Agrarumweltregelungen, mit denen die Eutrophierung von Meeres- und Küstengewässern bekämpft werden soll, werden diese Regelungen auf ihre Auswirkungen über den lokalen Bereich hinaus untersucht. Die Eutrophierung von Meeres- und Küstengewässern und die Möglichkeiten, sie zu bekämpfen, werden auch im Rahmen der Leitaktion ,Nachhaltige Ökosysteme des Meeres" des 5. Rahmenprogramms der Gemeinschaft im Bereich der Forschung, Technologischen Entwicklung und Demonstration aufgegriffen.

Die Kommission wird sich diesem Problem auch durch ihre Beteiligung an regionalen Übereinkünften wie etwa dem OSPAR-Übereinkommen, dem Übereinkommen von Helsinki sowie jenem von Barcelona stellen, die für den Fall der Meeresverschmutzung vom Lande aus besondere Instrumente vorsehen.

Die Abfallwirtschaft stellt in Küstengebieten oft ein großes Problem dar. Die Tatsache, dass es sich bei Küstengebieten zumeist um sehr gefährdete Gebiete handelt, sollte bei der Planung von Abfallbehandlungsanlagen und bei der Bestimmung ihres Standortes besonders berücksichtigt werden. Das Abfallrecht der Gemeinschaft soll sicherstellen, dass bei der Behandlung von Abfällen keine Gefahren für die Umwelt oder für die menschliche Gesundheit entstehen. Beispielsweise sieht die Richtlinie Nr. 99/31/EG des Rates über Abfalldeponien vor, dass bei der Wahl eines Deponiestandorts unter anderem zu berücksichtigen ist, ob sich im betreffenden Gebiet Küstengewässer befinden. Eine Deponie darf nur genehmigt werden, wenn die entsprechenden Standortmerkmale erkennen lassen, dass die Deponie keine ernsten Umweltrisiken mit sich bringt. Der ordnungsgemäßen Umsetzung dieser Rechtsvorschrift wird besonderes Augenmerk gelten.

19) Ballastwasser: Die mit EU-Mitteln geförderte Forschung kann in ihrem ganzen Umfang die Auswirkungen des gravierenden Problems beurteilen helfen, das durch die Einführung nichteinheimischer Arten im Ballastwasser verursacht wird [30]. Maßnahmen zur Lösung dieses Problems müssen auf internationaler Ebene ergriffen werden, beispielsweise über die IMO-Übereinkommen zu Umwelt und Sicherheit, denen alle Mitgliedstaaten der Gemeinschaft beigetreten sind.

[30] Nichteinheimische Arten, die im Ballastwasser eingeführt werden, gehören zu den Faktoren, die für das Verschwinden der Posidonia-Seegrasteppiche im Mittelmeerraum verantwortlich sind.

20) Mehr Beachtung wird die bessere Umsetzung und Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft als Mittel zur Förderung einer integrierten Raumplanung und -ordnung finden. Die Kommission wird insbesondere zusammen mit den Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten, dass EU-weit das Umweltrecht der Gemeinschaft in gleicher Weise angewendet wird, da ansonsten die im Küstenbereich tätigen Akteure des privaten Sektors in Ländern mit strengeren Vorschriften wirtschaftliche Nachteile hinnehmen müssen. Die Durchsetzung der Fangbeschränkungen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik stellt einen weiteren Schwerpunktbereich dar.

21) Die Kommission verfügt bereits über allgemeine interne Abstimmungsmechanismen und arbeitet derzeit auf eine Verbesserung ihrer Verfahren mit dem Ziel hin, die Kohärenz zwischen ihren verschiedenen Politiken sicherzustellen. Dieser horizontale Prozess dürfte unter anderem zu einer besseren Zusammenarbeit bei Maßnahmen führen, die sich auf die Küstengebiete auswirken.

Im Zuge des Demonstrationsprogramms bildete die durch das Referat für die Programmverwaltung geförderte Kooperation [31] einen nützlichen zusätzlichen Bereich für die Zusammenarbeit in Fragen, die in speziellem Zusammenhang mit Küstengebieten stehen. Diese besondere, aber informelle Zusammenarbeit soll zwischen allen zuständigen Bereichen der Kommission, bei denen entsprechendes Interesse besteht, fortgeführt werden.

[31] Einzelheiten siehe KOM(97)744, S. 8.

C) Förderung des Dialogs zwischen den europäischen Küstenakteuren

So wie ein Dialog zur Konsensbildung auf lokaler und regionaler Ebene beitragen kann, besteht auch Bedarf an einem Forum, auf dem die verschiedenen Interessengruppen auf europäischer Ebene zusammenkommen, um ihre Standpunkte auszutauschen und zusammen auf die Gestaltung einer gemeinsamen Zukunft hinarbeiten.

22) Die Kommission ist sich bewusst, wie wertvoll ein Forum der europäischen Küstenakteure wäre. Ein solches Gremium hätte die Aufgabe, eine bessere Koordinierung zwischen diesen verschiedenen Akteuren herbeizuführen, damit sie sich auf eine europäische Zielvorstellung für die Planung und Bewirtschaftung der Küstengebiete einigen können. Es müsste sie veranlassen, sich für die Umsetzung der IKZM-Prinzipien zu engagieren, die im Zuge des IKZM-Demonstrationsprogramms entwickelt worden sind (Anhang I). Darüber hinaus könnte es als ,Beobachtungsstelle" für die einheitliche Berichterstattung über die Umsetzung des integrierten Küstenzonenmanagements in den Mitgliedstaaten dienen. Dabei handelte es sich um ein politisches Gremium, in dem Vertreter verschiedener Wirtschaftssektoren, Erholungssuchende und Bewohner der Küstengebiete ebenso vertreten wären wie Vertreter unterschiedlicher Verwaltungsbereiche und -ebenen in den Mitgliedstaaten. Wo immer dies möglich ist, sollte es mit den bereits vorhandenen Strukturen zusammenarbeiten. Die Kommission wird mit den anderen Gemeinschaftsorganen in Dialog treten und in Erfahrung bringen, wie sich ein derartiges Forum bilden und koordinieren ließe.

D) Entwicklung beispielhafter Vorgehensweisen für das IKZM

Die Gemeinschaft kann die Entwicklung und Verbreitung beispielhafter Vorgehensweisen im neuen Bereich Integriertes Küstenzonenmanagement und den Aufbau entsprechender Kapazitäten auf lokaler Ebene unterstützen, indem sie sie propagiert und Finanzmittel und Strukturen/Logistik bereitstellt. Die EU wird darüber hinaus dazu beitragen, dass die in der Praxis tätigen Mitarbeiter in den örtlichen Gebietskörperschaften und Einrichtungen europaweit eine gemeinsame Sicht und eine gemeinsame ,Sprache" für den IKZM-Bereich entwickeln, und den Austausch von Erfahrungen (positiven wie negativen) und Sachwissen unter diesen ,Praktikern" erleichtern helfen. Da die Grundsätze des vorbildlichen Territorialmanagements nicht nur für die Küstenzone gelten, wird der Informationsaustausch über beispielhafte Vorgehensweisen auch die Förderung des Dialogs mit Planungs- und Bewirtschaftungsverantwortlichen anderer Gebiete einschließen.

23) Die Kommission wird den Aufbau eines Netzes von Küstenzonenpraktikern als Forum zur Gewinnung und zum Austausch von Informationen über beispielhafte Vorgehensweisen fördern helfen. Über dieses Netz sollen Initiativen weiter unterstützt und gefördert werden, deren Finanzierung über Gemeinschaftsinstrumente wie LIFE und TERRA ausgelaufen ist, das Netz wird aber zugleich dem großen Kreis von Küstenzonenmanagern offen stehen. Es soll als Mittel zur Verbreitung von Forschungsergebnissen und wissenschaftlichen Informationen sowie von Informationen über vorbildliches Territorialmanagement dienen. Darüber hinaus könnte es Arbeitsgruppen einsetzen, die die verschiedenen Bewirtschaftungstechniken beurteilen, den spezifischen Forschungsbedarf ermitteln und zu Fragen wie dem Informationsmanagement, der Motivierung der Einbeziehung des privaten Sektors, der Kommunikation mit Politikern usw. technische Leitlinien für beispielhafte Vorgehensweisen erarbeiten.

24) Die Kommission wird sich auch weiterhin für die Annahme eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung [32] einsetzen, da ein solches Programm es ermöglicht, beispielhafte Vorgehensweisen für das integrierte Territorialmanagement in städtischen Regionen zu entwickeln. Angesichts des Ausmaßes der räumlichen Verflechtung zwischen Stadtregionen und Küstengebieten sowie in Anbetracht der Gemeinsamkeit der Prinzipien sollte das im vorstehenden Punkt erwähnte Netz von Küstenzonenpraktikern mit den bereits bestehenden Netzen im Rahmen der Kampagne für lebensfähige Städte verbunden werden.

[32] KOM(1999)557.

25) In der EU gibt es mehrere Finanzinstrumente, aus denen sich auch auf die Küstengebiete anwendbare Lehren ziehen lassen und die Gelegenheit zur Entwicklung beispielhafter Vorgehensweisen für ein integriertes Territorialmanagement geben. Hierzu gehören INTERREG III, das URBAN-Programm und der Vorschlag für ein LIFE-III-Instrument. Im Rahmen ihres Forschungsprogramms entwickelt die Kommission Methoden, mit denen sich beurteilen lässt, wie effizient ausgewählte Wasser-Richtlinien vom Standpunkt des sozioökonomischen Kosten-Nutzen-Verhältnisses und der Wasserqualität in Flusseinzugsgebieten und Küstenzonen angewendet werden, und macht auf die besten Vorgehensweisen in diesem Sektor aufmerksam.

Um mit Hilfe der betreffenden Partner in Öffentlichkeit und Wirtschaft Anstöße für den Austausch beispielhafter Vorgehensweisen im Bereich Fremdenverkehr zu geben, hat die Kommission darüber hinaus drei Studien zum Thema "Integrated Quality Management in coastal, rural and urban tourist destinations" (Integriertes Qualitätsmanagement in Fremdenverkehrszielen in Küstengebieten sowie im ländlichen bzw. im städtischen Raum) veröffentlicht. Ziel des Ansatzes des integrierten Qualitätsmanagements ist es, die Zufriedenheit der Gäste zu verbessern und der örtlichen Wirtschaft, der Umwelt und der Lebensqualität der Gemeinden vor Ort positive Impulse zu vermitteln. Die genannten Veröffentlichungen enthalten eine Reihe von Empfehlungen bzw. Verhaltensregeln für das integrierte Qualitätsmanagement in Fremdenverkehrszielen an der Küste, die auf den vorliegenden Erfahrungen und den bei Fallstudien ermittelten Erfolgsfaktoren beruhen. Die Empfehlungen richten sich an die örtlichen Fremdenverkehrsämter und enthalten Schwerpunkte, nach denen sich auch Unternehmen des privaten Sektors richten sollten.

E) Gewinnung von Informationen und Ekenntnissen zu den Küstengebieten

Die EU wird auch weiterhin den Erwerb zweckdienlicher [33] Kenntnisse und Informationen über die Küstengebiete sowohl durch die Natur- als auch durch die Sozialwissenschaften unterstützen. Bei der Erarbeitung von Datensätzen und bei der Gewinnung von Erkenntnissen, die auf europäischer Ebene genutzt werden sollen, wird sie ebenfalls Hilfe gewähren. Darüber hinaus wird die Kommission sicherstellen, dass die aus Gemeinschaftsmitteln geförderte Forschung im Zusammenhang mit den Küstengebieten Informationen und Erkenntnisse hervorbringt, die in Inhalt, Format und Aktualität dem Bedarf der Endnutzer aller Ebenen gerecht werden.

[33] Zweckdienlich sind Kenntnisse und Informationen, wenn sie dem Prozess der Planung und Bewirtschaftung der Küstenzonen zuträglich sind, darunter auch Informationen für die breite Öffentlichkeit (zur Unterstützung von Mitarbeit in Kenntnis der Umstände).

26) Im Rahmen der gemeinschaftlichen Forschungspolitik werden Forschungsvorhaben gefördert, die den Anforderungen des Küstenzonenmanagements gerecht werden. Die Forschung zur Untermauerung des Küstenzonenmanagements genießt seit dem 3. Rahmenprogramm Priorität. Daran hat sich bis heute nichts geändert, wie am 5. Rahmenprogramm für FTE und Demonstration erkennbar ist, das eine Reihe spezifischer Themenstellungen im Zusammenhang mit Meeres- und Küstengebieten enthält [34]. Durch die neuen Modalitäten für die Umsetzung der thematischen Programme, einschließlich der ,Leitaktionen", sind die Projektkoordinatoren gehalten, die Endnutzer bei jedem Projekt in die Aufstellung und Ausführung einzubeziehen. Vorrang sollen dabei Projekte genießen, die interdisziplinäre Forschung einschließen (da dies von Vorteil für die Planung und Bewirtschaftung der Küstenzonen ist). Um die wirksame Verwertung der mit EU-Mitteln geförderten FTE-Ergebnisse sicherzustellen und als Vorbereitung auf die Forschungsschwerpunkte künftiger Rahmenprogramme wird die praktische Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse des 5. Rahmenprogramms von der Kommission überwacht.

[34] Hierzu gehören die Meeres-Ökosysteme, die Wechselbeziehungen zwischen Land und Meer, die Entwicklung einer wirksamen Überwachung der Küstenprozesse als Grundlage der Bewirtschaftung, der Schutz der Küsten vor Überflutung und Erosion, die integrierte Bewirtschaftung und nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen auf der Ebene der Einzugsgebiete, die Küstenstädte, die Aquakulturforschung und die Folgen der Wechselwirkungen zwischen Umwelt, Fischerei und Aquakultur sowie die Entwicklung von Indikatoren der Umweltqualität und von Methoden zur Ermittlung und Untersuchung der sozialen und wirtschaftlichen Faktoren, die die verschiedenen Sektoren der Küstengemeinschaften beeinflussen (im Rahmen des Programms für Energie, Umwelt und nachhaltige Entwicklung und des Programms für Lebensqualität und Management lebender Ressourcen).

27) Aufgabe der Europäischen Umweltagentur ist es, den Gemeinschaftsorganen und den Mitgliedstaaten rechtzeitig entsprechende Informationen zukommen zu lassen, um ihnen die konzeptionelle Arbeit und die Bewertung zu erleichtern. ,Küsten- und Meeresumwelt" heißt ein Programmbereich des Mehrjahres-Arbeitsprogramms der EUA für den Zeitraum 1999-2003. Die EUA wird die Datenbereitstellung in diesem Bereich weiter zu verbessern suchen und sich dafür einsetzen, dass diese Daten in die Erarbeitung von thematischen Analysen und indikatorgestützten Bewertungsberichten einfließen. Insbesondere werden die Europäische Umweltagentur und die Kommission in den nächsten drei Jahren eine Aktualisierung des Land-Cover-2000-Projekts im Rahmen des Programms CORINE vornehmen, um europaweit Daten zur Entwicklung der landbürtigen Belastungen der Küstengebiete vorlegen zu können [Aktualisierung der Ergebnisse des LACOAST-Projekts (Land cover changes in coastal zones = Veränderungen der Landnutzung in Küstengebieten)]. Darüber hinaus fordert die Kommission die EUA auf, in den nächsten Jahren auch den Atlas zur Küstenerosion auf den neuesten Stand zu bringen.

28) Die Europäische Umweltagentur sieht einen besonderen Schwerpunkt darin, die laufende Arbeit an der Definition von Küstenzonenindikatoren zum Abschluss zu bringen. Diese Arbeit muß mit der Indikatorenentwicklung bei Eurostat und in anderen Einrichtungen der Kommission koordiniert werden.

29) Die Kommission untersucht derzeit den sozioökonomischen Wert der Küstengebiete und des integrierten Küstenzonenmanagements. Die Ergebnisse sollen bis Ende 2000 aus dem Internet abrufbar sein.

30) In ihrer Bildungspolitik setzt die Gemeinschaft auch weiterhin auf multidisziplinäres Lernen, was langfristig dem integrierten Territorialmanagement zugute kommt.

31) Im Bereich der Weiterbildung bietet die Kommission eine Vielzahl von horizontalen Instrumenten an, die genutzt werden können, um Kapazitäten für das Küstenzonenmanagement aufzubauen. Zu diesen Instrumenten gehören das LEONARDO-Programm und die ESF-Strukturfonds. Die Küstenzonenmanager sollen (unter anderem über die vorgeschlagenen Netze) auf die Fortbildungsmöglichkeiten im Rahmen von Gemeinschaftspolitiken und -programmen aufmerksam gemacht werden.

F) Informationsverbreitung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit

Die Kommission wird sicherstellen, dass die einschlägigen Informationen und Kenntnisse, die sie erwirbt bzw. die ihr vorliegen, an die für Planungs- und Bewirtschaftungsaufgaben zuständigen Stellen weitergeleitet werden. Darüber hinaus kommen ihr spezielle Aufgaben zu, was die Entwicklung von Instrumenten, Kompatibilitätsnormen und Leitlinien zur Förderung einer zielgerichteten, systematischen, zuverlässigen und integrierten Weitergabe von aus anderen Quellen stammenden Informationen und Erkenntnissen an die Küstenzonenplaner und -manager angeht. Außerdem wird die EU darauf hinarbeiten, dass Informationen an die beteiligten Akteure (aus dem privaten Sektor und der breiten Öffentlichkeit) weitergegeben und diese somit zur Mitarbeit am Küstenzonenmanagement in Kenntnis der Sachlage befähigt werden.

32) Die Kommission gewährleistet eine breite Streuung der Ergebnisse der von ihr finanzierten Projekte. Das 5. Rahmenprogramm für FTE und Demonstration enthält erstmals die Forderung, dass im Rahmen der Projekte ein technologischer Durchführungsplan mit den Nutzungsabsichten für die Forschungsergebnisse vorgelegt wird und die Projektergebnisse (einschließlich einer auch für Laien verständlichen Zusammenfassung) auf einer Website einsehbar sind. Das LIFE-Programm ,Natur" enthält ähnliche Anforderungen, was die Gestaltung einer Website angeht, wogegen das LIFE-Programm ,Umwelt" von den Begünstigten die Vorlage eines für Laien verständlichen Berichts verlangt. Die Kommission wird prüfen, inwieweit diese Forderungen auf weitere von der Gemeinschaft geförderte Projekte ausgedehnt werden sollten. In die Internetseiten der Kommission können Links zu Projektwebsites oder auch zu Metadatenbanken der Endergebnisse aufgenommen werden, wie das für die Homepage des thematischen Netzes ELOISE (European Land Ocean Interaction Studies = Europäische Studien über Land-Meer-Interaktionen) des IV. Rahmenprogramms für Forschung bereits vorgesehen ist.

33) Darüber hinaus erleichtert die Kommission auch die zielgerichtete Weitergabe einschlägiger Ergebnisse an die Küstenzonenplaner und -manager. Im Jahre 1999 richtete sie eine gemeinsame Tagung der Projektleiter der ELOISE-Forschungsprojekte und der Projektleiter der IKZM-Demonstrationsprojekte aus. Tagungen dieser Art sind eines der Mittel zur zielgerichteten Weitergabe von Ergebnissen, darüber hinaus erhöhen sie das Verständnis der Wissenschaftler für die Bedürfnisse der Küstenmanager und veranlassen die Wissenschaftler damit zu Forschungsaktivitäten, die sich direkter auf die Planung und Bewirtschaftung der Küstengebiete anwenden lassen. Die Kommission wird solche Tagungen in regelmäßigen Abständen stattfinden lassen. Außerdem hat sie vor, über die Einrichtung eines Europäischen Büros für Küstenzonenforschung (EuCoRe - European Coastal Zone Research) eine bessere Koordinierung der aus EU-Mitteln geförderten Küstenzonenforschung mit anderen nationalen und internationalen Programmen zu erreichen, die Integration und Synthese der Ergebnisse zu verbessern, die Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse auf den Weg zu bringen und die Weiterleitung der Ergebnisse an Akteure und Endnutzer zu erleichtern.

34) Bei der Europäischen Umweltagentur und der Kommission laufen jeweils verschiedene Maßnahmen zur Entwicklung von Hilfsmitteln für einen effektiven Datenzugriff und die Integration der einschlägigen Daten zur Bewirtschaftung und Planung der Küstengebiete. Hierzu gehören das Europäisches Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (EIONET), das Informationssystem DESIMA (Decision Support for integrated coastal zone Management = Unterstützung für Entscheidungen beim integrierten Management der Küstengebiete) im Rahmen des COAST-Projekts, das vorgeschlagene ESPON-Netz (Europäisches Netz der Beobachtungsstellen für Raumplanung), das COASTBASE-Projekt sowie Aktivitäten von EUROSTAT und des europäischen statistischen Informationenssystems. Es sollen Maßnahmen eingeleitet werden, um diese Aktivitäten zu koordinieren und einen klaren strategischen Rahmen festzulegen, innerhalb dessen Normen und Hilfsmittel für den Austausch von Informationen über Gebiete und Ressourcen angeboten werden. Dieser Rahmen sollte sicherstellen, dass die Küsteninformationssysteme auf die für andere Bereiche des Gebiets bestehenden Systeme abgestimmt sind. Während ein solches System mithin nicht unbedingt küstenzonenspezifisch sein müsste, hätte es doch ökologische, sozioökonomische, kulturelle und institutionelle Informationen bereitzustellen. In Anbetracht des ,umweltspezifischen" Auftrags der Europäischen Umweltagentur ist es vielleicht nicht angeraten, ihr die Federführung zu übertragen. Um einen geeigneten Träger bestimmen zu können, sind weitere Überlegungen erforderlich.

35) Mit Hilfe von Material zur Erläuterung der Lehren aus dem IKZM-Demonstrationsprogramm der Kommission wird diese die Öffentlichkeit stärker über das integrierte Küstenzonenmanagement informieren. Im Mittelpunkt der im Laufe des nächsten Jahres vorzulegenden Informationsschriften werden die Dynamik, die Funktionen und der Wert der Küstengebiete sowie die Frage stehen, wie sich diese nachhaltig bewirtschaften lassen. Die Kommission erarbeitet und verbreitet darüber hinaus Informationen über die Konsequenzen der derzeitigen Probleme der Küstengebiete und wird Antwort geben auf die Frage, weshalb ein gutes Management dieser Gebiete im persönlichen Interesse der Mehrheit der Bürger liegt. Diese Maßnahmen sollen unter aktiver Mitarbeit der zuständigen Behörden und Einrichtungen ablaufen, darunter auch Bildungseinrichtungen und die Medien.

36) Die zügige Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens von Aarhus stellt einen wichtigen Schritt zum Erreichen des Ziels dar, den Zugang der europäischen Akteure zu den Sachinformationen, die für eine Mitarbeit in Kenntnis der Umstände unumgänglich sind, zu gewährleisten.

37) Die Kommission hat nicht die Absicht, ein neues ,Gütezeichen" für das IKZM vorzuschlagen. Es gibt bereits eine Fülle von Symbolen für die Küstengebiete, so dass ein weiteres lediglich zusätzliche Verwirrung stiften könnte. Darüber hinaus glaubt die Kommission nicht beurteilen und garantieren zu können, ob sämtliche Kriterien für ein neues Zeichen voll erfuellt sind. Sie wird jedoch prüfen, inwieweit vorhandene Aktionen wie die Auszeichnung ,European Sustainable City Award" und andere Preise bzw. Auszeichnungen zur weiteren Förderung des integrierten Küstenzonenmanagements eingesetzt werden könnten. Sie hat bereits den Vorschlag unterbreitet, dass Umweltzeichen auch im Bereich Dienstleistungen zuerkannt werden sollten. Dies könnte die ,Hauptnutzer" der Küstengebiete wie etwa Fremdenverkehrsunternehmen zu nachhaltigeren Verfahren veranlassen.

38) Die Konsultationsphase zum IKZM-Demonstrationsprogramm hat deutlich gemacht, wie dringend ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit für die Auswirkungen der Sektorrichtlinien der Gemeinschaft auf die Küstengebiete, für die Sachkompetenz der EU und für die bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten benötigt wird [35]. Im Rahmen der allgemeinen Bemühungen um transparentere Gemeinschaftsorgane (einschließlich der Einrichtung von Internet-Seiten für die Öffentlichkeit) ergreift die Kommission Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikation in diesen Gebieten. Angebracht wäre darüber hinaus jedoch auch eine öffentlich bekannte Anlaufstelle für Küstenfragen innerhalb der Kommission; als ein solcher Ansprechpartner kommt die GD Umwelt in Frage, wobei jedoch klar sein sollte, dass entsprechende Anfragen vielfach an andere Dienststellen weitergeleitet werden müssen.

[35] Eine erhebliche Anzahl von Antworten ließ deutlich erkennen, dass es selbst unter den Personen, bei denen aktives Interesse an den Entwicklungsmaßnahmen im Rahmen der EU-Politik besteht, an Informationen mangelte bzw. falsche Informationen in Umlauf waren.

G) Umsetzung der Strategie

Die vorgeschlagenen Einzelaktionen werden umgesetzt, sobald das in Anbetracht der Dauer des Programmentwicklungszyklus und der strategischen Kursüberprüfung für jeden in Frage kommenden Politikbereich nach vernünftigem Ermessen möglich ist. In der Praxis sind einige Aktionen bereits in den letzten Phasen des Demonstrationsprogramms angelaufen.

Diese Strategie ist als ein flexibles, in Entwicklung begriffenes Instrument zu sehen, das auf die spezifischen Bedürfnisse der verschiedenen Regionen und auf unterschiedliche Bedingungen zugeschnitten ist. Sobald die Voraussetzungen sich ändern und Erkenntnisse zum Verhältnis zwischen der EU-Politik und dem Zustand der Küstengebiete vorliegen, werden sicherlich Korrekturen und Modifikationen notwendig.

Die Dienststellen der Kommission werden daher nach drei Jahren eine erste Überprüfung der Strategie vornehmen. Danach wird sie jeweils in Verbindung mit der Bewertung des Zustands der europäischen Umwelt überprüft, die in regelmäßigen Abständen durch die EUA erfolgt. Ziel dieser Überprüfungen muss es sein, nach Beurteilung der jeweiligen Situation und nach Rücksprache mit den beteiligten Akteuren in geeigneter Weise Modifikationen der Strategie vorzuschlagen. Für die Überprüfung ist ein dreistufiges Verfahren vorgesehen: Überprüfung der Schritte, die zur Umsetzung der in diesem Teil aufgeführten Maßnahmen und Aktionen ergriffen wurden; Beurteilung der Auswirkungen auf die in Teil IIA geschilderten grundlegenden Probleme und Analyse der Fortschritte bei der Milderung der in Teil I beschriebenen physischen Probleme sowie der für die dortige Bevölkerung bestehenden Probleme.

IV. Abschliessende Bemerkungen:

Die in Anhang I dargelegten acht Grundsätze sind nicht küstenspezifisch, sondern vielmehr Grundbestandteile verantwortungsvollen Handelns. Die Tatsache, dass die Kommission eine europäische Strategie zur Förderung des integrierten Managements speziell der Küstengebiete vorschlägt, ist daher keinesfalls so zu verstehen, dass die gleichen Grundsätze auf das übrige Gebiet der Gemeinschaft etwa nicht anzuwenden seien.

Die allgemeine Anwendung dieser Grundsätze für ein vorbildliches Vorgehen im Bereich der Raumordnung könnte in einzelnen Bereichen dieses Gebiets, darunter an den Küsten, zu einer Verbesserung der Lage führen. Darüber hinaus ließe sich auf diese Weise sicherstellen, dass die Vielzahl der physischen, institutionellen und sozioökonomischen Querverbindungen zwischen den Küstengebieten und den anderen Gebieten der EU nicht dadurch außer Acht gelassen werden, dass die Planungs- und Managementaktivitäten getrennt nach einzelnen Bereichen des Gebiets erfolgen. Allerdings fördert die EU über viele der vorstehend genannten horizontalen Instrumente bereits jetzt umfassend das integrierte Territorialmanagement. Die Grundsätze, die IKZM-Strategie zugrunde liegen, gehen eng mit den Grundsätzen des Europäischen Raumentwicklungskonzepts (EUREK) konform und spiegeln sich auch in den Stadtentwicklungsaktivitäten der Kommission wider. Die Überprüfung der Strukturfonds und der Agrarpolitik der Gemeinschaft im Rahmen der Agenda 2000 geht ebenfalls in eine Richtung, die der allgemeinen Umsetzung der Grundsätze eines beispielhaften Territorialmanagements zuträglich ist. Der Prozess, in dem diese Grundsätze zum Fundament des Handelns gemacht werden, nimmt jedoch notwendigerweise viel Zeit in Anspruch, da er einen Wechsel der Kultur voraussetzt.

Daher enthält die hier vorgestellte Strategie Anregungen für konkrete Maßnahmen, die sich in den Küstengebieten unmittelbar anwenden lassen und dem Ziel dienen, in einer Zeit, da eine umfassendere Kultur des Territorialmanagements im Entstehen begriffen ist, bestimmten dringenden Problemen dieser strategisch wichtigen Gebieten kurzfristig zu begegnen. Damit wird zudem die Hoffnung verbunden, dass die Umsetzung besserer Managementverfahren in Küstengebieten als Beispiel dient, das europaweit zu einer generellen Annahme dieser Grundsätze motiviert. Besonders dringlich ist dies in Gebieten, die Mehrfachbelastungen ausgesetzt sind und in denen Interessensgegensätze dominieren. Die Kommission wird prüfen, wie sich der Ansatz eines integrierten Territorialmanagements letztlich auf das gesamte Gebiet der Gemeinschaft ausdehnen lässt.

Anhang I

Die Grundsätze des integrierten Küstenzonenmanagements

Beim integrierten Küstenzonenmanagement (IKZM) handelt es sich um den dynamischen, multidisziplinären und iterativen Prozess der Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Küstengebiete. Es umfasst den gesamten Zyklus von der Informationserhebung und Planung (im weitesten Sinne) über die Entscheidungsfindung bis hin zu Bewirtschaftung und Umsetzungsüberwachung. Das IKZM nutzt die bewusste Teilnahme und Zusammenarbeit aller Akteure, um die gesellschaftlichen Ziele im jeweiligen Küstengebiet zu beurteilen und Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele festzulegen. Langfristig gesehen, strebt das IKZM innerhalb der Grenzen, die durch die natürliche Dynamik gesetzt werden, einen Ausgleich zwischen den ökologischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und erholungsspezifischen Zielen an.

,Integriert" bezieht sich beim IKZM auf die Integration der Ziele und gleichzeitig auf die Integration der vielen Instrumente, die zum Erreichen dieser Ziele erforderlich sind. Hierbei geht es um die Integration aller einschlägigen Politikbereiche, Sektoren und Verwaltungsebenen, um die zeitliche wie die räumliche Integration der terrestrischen wie der maritimen Komponenten des Zielgebiets.

Ein erfolgreiches Küstenzonenmanagement baut auf den nachfolgenden Grundsätze auf:

1. Umfassende ,ganzheitliche" Betrachtungsweise (thematisch wie geographisch)--

Die Küstengebiete sind komplexer Natur. Sie sind dem Einfluss unzähliger untereinander in Beziehung stehender Kräfte ausgesetzt, die hydrologischen, geomorphologischen, sozioökonomischen, institutionellen und kulturellen Systemen zuzuordnen sind. Eine erfolgreiche Planung und Bewirtschaftung von Küstengebieten muss Stückwerk bei der Entscheidungsfindung vermeiden und statt dessen strategischeren Ansätzen den Vorzug geben, die die Gesamtheit im Blickfeld behalten, die indirekten und die kumulativen Ursachen und Wirkungen eingeschlossen. Dabei gilt es zu akzeptieren, dass langfristig eine unabänderliche Abhängigkeit zwischen der Aufrechterhaltung der Integrität von natürlichen und kulturellen Systemen und der Einräumung von wirtschaftlichen und sozialen Alternativen besteht.

Die engen (auf die Tätigkeit des Menschen bzw. auf physikalische Prozesse zurückzuführenden) Verbindungen zwischen dem marinen und dem terrestrischen Teil der Küstengebiete bringen es mit sich, dass das Küstenzonenmanagement stets sowohl die Meeres- als auch die Landkomponente eines Küstengebiets sowie dessen Flusseinmündungsgebiete zu berücksichtigen hat. Da die Größe des Gebietes, innerhalb dessen eine Interaktion von Land und Meer stattfindet, gebietsspezifische Besonderheiten aufweist, ist eine allgemeine geographische A-priori-Definition des ,Küstengebiets" nicht angebracht. In der Tat befinden sich häufig wichtige Triebkräfte bzw. Regionen mit Auswirkungen auf das Gebiet in anderen Verwaltungseinheiten und möglicherweise sogar fernab von der Küste, da viele der Systeme, die das Küstengebiet beeinflussen (Verkehrsnetze, demographische Wanderungsbewegungen, veränderte Flächennutzung, Systeme zur Ausbreitung der Verschmutzung usw.) physisch weit zerstreut sind. Bei kleinen Inseln entspricht das Küstenzonenmanagement im Regelfall der Planung und Bewirtschaftung der Gesamtinsel und des sie umgebenden Meeresareals.

2. Langfristige Sichtweise --

Den Bedürfnissen der heutigen wie künftiger Generationen ist gleichermaßen und zugleich Rechnung zu tragen. Dabei muss gewährleistet sein, dass Entscheidungen nach dem Vorsorgeprinzip getroffen werden und den Handlungsspielraum für die Zukunft nicht einschränken. Eine erfolgreiche Planung und Bewirtschaftung von Küstengebieten stützt sich auf die Einsicht, dass der Zukunft eine gewisse Unsicherheit zu eigen ist und ein institutioneller Rahmen vorhanden sein muss, in dem die Beteiligten über die tagespolitischen Belange hinausschauen.

3. Anpassungsfähiges Management im Zuge eines mehrstufigen Prozesses --

Bei der integrierten Planung und Bewirtschaftung handelt es sich um einen Prozess, der über Jahre, wenn nicht gar Jahrzehnte hinweg seine Entwicklung und Ausprägung erfährt. Das IKZM garantiert keine Sofortlösungen für sämtliche Probleme der Küstengebiete. Vielmehr ist damit als Grundlage für die Lösung bzw. Vermeidung bestimmter Probleme die Entwicklung in Richtung auf die Integration der Konzepte, Programme und Aktivitäten für das Küstenzonenmanagement vorgegeben. Eine gute Informationspolitik bildet den Grundstock für das Entstehen von gegenseitigem Verständnis, das die Motivation und das Vertrauen für einander fördert, welche ihrerseits gemeinsames Wirken und Zusammenarbeit und schließlich das gemeinsame Tragen von Verantwortung und wahre Integration möglich machen. Damit über ein anpassungsfähiges Management Anpassungen an entstehende Probleme und neue Erkenntnisse vorgenommen werden können, ist Überwachung im IKZM-Prozess unabdinglich.

4. Widerspiegelung der spezifischen Bedingungen in dem betreffenden Gebiet --

Zwischen den Küstengebieten Europas bestehen große Unterschiede, darunter auch hinsichtlich ihrer physischen, ökologischen, sozialen, kulturellen, institutionellen und wirtschaftlichen Merkmale. Das integrierte Küstenzonenmanagement muss sich auf ein profundes Verständnis der spezifischen Merkmale des betreffenden Küstengebietes gründen, das auch das Wissen um die besonderen Belastungen und Triebkräfte, die dessen Dynamik beeinflussen, einschließt. Spezifische Lösungen für Küstenzonenprobleme müssen spezifischen Bedürfnissen entsprechen. Bei den Maßnahmen auf EU-Ebene ist für hinreichend Flexibilität zu sorgen, damit den Unterschieden Rechnung getragen werden kann.

Dieser Grundsatz verlangt zudem, dass die entsprechenden Daten und einschlägigen Informationen erhoben werden und die Entscheidungsträger auf sie zugreifen können. Hierzu gehören auch herkömmliche Kenntnisse über den Land- und den Meeresstreifen des betreffenden Küstengebietes.

5. Ausnutzung natürlicher Prozesse --

Die natürlichen Prozesse und die Dynamik der Küstensysteme sind unaufhörlich im Fließen begriffen, wobei es auch zu plötzlichen Entwicklungen kommen kann. Nutzen wir diese natürlichen Prozesse, anstatt gegen sie anzukämpfen, und respektieren wir die durch sie gesetzten Grenzen (bzw. die ,Belastbarkeit"), fallen unsere Aktivitäten umweltfreundlicher und auf lange Sicht betrachtet wirtschaftlich rentabler aus.

6. Partizipatorische Planung --

Anliegen der partizipatorischen Planung ist es, die Erwartungen aller beteiligten Akteure (Schiffahrt, Erholungsuchende und Fischer) in den Planungsprozess einfließen zu lassen. Die Mitarbeit und Einbeziehung aller trägt dazu bei, realistische Themenstellungen zu finden und sich das vor Ort vorhandene Wissen nutzbar zu machen. Gleichzeitig führt dies zu Engagement und zur Übernahme von Verantwortung. Das Konfliktpotential zwischen den Beteiligten wird abgebaut, und die Zahl der umsetzbaren Lösungen steigt. Um bei bestimmten Akteuren die Einsicht zu wecken, dass sie ein persönliches Interesse an der Mitarbeit haben sollten, sind unter Umständen ausgedehnte Informationskampagnen notwendig, wobei der Zeit- und Kraftaufwand für eine partizipatorische Planung generell nicht unterschätzt werden sollte.

7. Einbeziehung sämtlicher in Frage kommender Verwaltungsstellen und Gewährung von Unterstützung durch diese Stellen -

Die Konzepte, Programme und Pläne der Verwaltungskörperschaften (zu Fragen der Flächennutzung, der Energie, des Fremdenverkehrs, der Regionalentwicklung usw.) bilden den Rahmen für die Bewirtschaftung der Küstengebiete und ihrer natürlichen Ressourcen. Bei einem rein freiwilligen IKZM-Ansatz ohne Einbeziehung staatlicher Stellen besteht daher die Gefahr ernster Einschränkungen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn die Prozessphase einsetzt, in der es um die Umsetzung der von Konsens getragenen Entscheidungen geht.

So entscheidend es ist, die örtlichen Gebietskörperschaften von Anfang an in das Küstenzonenmanagement einzubeziehen, so wichtig ist das Engagement auf sämtlichen Verwaltungsebenen und in all ihren Bereichen. Sollen die Probleme eines Küstengebiets in ihrer ganzen Fülle angepackt werden, wird häufig ein komplexes Paket von Planungs- und Managementaktionen unterschiedlicher Reichweite benötigt. Wie die Projektleiter des Demonstrationsprogramms bestätigt haben, fehlt es dem Küstenzonenmanagement immer dann an Effizienz, wenn es nicht durch sämtliche Verwaltungsebenen und alle zuständigen Verwaltungssektoren unterstützt wird. Diese Unterstützung sollte auch die Bereitschaft einschließen, erforderliche legislative und regulatorische Maßnahmen zu ergreifen bzw. entsprechende Finanzinstrumente zu verabschieden und institutionelle Kapazitäten für die Sammlung, Pflege und Dokumentation der Daten bereitzustellen. Entscheidende Punkte sind die Entwicklung von Maßnahmen zur gegenseitigen Unterstützung, der Aufbau von Querverbindungen zwischen den Verwaltungsebenen und -sektoren und die Koordinierung ihrer Politik. Hierbei gilt es sicherzustellen, dass die verschiedenen Verwaltungs- und Rechtsinstrumente mit Auswirkungen auf die Küstengebiete sich miteinander vereinbaren lassen und aufeinander abgestimmt sind. Zusammenarbeit und Einbeziehung unterschiedlicher Verwaltungskörperschaften bedeutet nicht notwendigerweise, dass neue institutionelle Strukturen geschaffen werden müssen. Vielmehr gilt es Verfahren bzw. Methoden zu finden, die den bereits bestehenden Struktureinheiten und Einrichtungen die Zusammenarbeit ermöglichen.

8. Einsatz einer Kombination von Instrumenten --

Das Küstenzonenmanagement erfordert den Einsatz einer Vielzahl unterschiedlicher Instrumente, darunter ein Geflecht an Instrumenten im Bereich Recht und Wirtschaft, freiwillige Vereinbarungen, Maßnahmen zur Informationsbereitstellung, technische Lösungen, Forschungsaktivitäten und Bildungsmaßnahmen. Mit Vorschriften und wirtschaftlichen Interventionsmaßnahmen lassen sich Konflikte zwischen einander entgegenstehenden Aktivitäten lösen, doch hängt deren richtiges Mischungsverhältnis für ein konkretes Gebiet von den dort bestehenden Problemen und vom institutionellen und kulturellen Umfeld ab. In jedem Falle sollte mit dem Küstenzonenmanagement jedoch angestrebt werden, die Kohärenz zwischen Rechtsinstrumenten und Verwaltungszielen sowie zwischen Planung und Management zu gewährleisten.