52000DC0524

Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Anleihe- und Darlehenstätigkeit der Gemeinschaft im Jahr 1999 /* KOM/2000/0524 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT ÜBER DIE ANLEIHE- UND DARLEHENSTÄTIGKEIT DER GEMEINSCHAFT IM JAHR 1999 .

INHALTSVERZEICHNIS

EINFÜHRUNG

1. DIE ANLEIHETÄTIGKEIT IM JAHR 1999

1.1. Die Gemeinschaftsemissionen

1.2. Entwicklung der Anleihetätigkeit

2. DIE DARLEHENSTÄTIGKEIT IN DRITTLÄNDERN

2.1. Überblick

2.2. Finanzhilfen der Gemeinschaft

2.3. Darlehenstätigkeit im Rahmen des Ratsbeschlusses 97/256/EG in der durch die Ratsbeschlüsse 98/348/EG und 98/729/EG geänderten Form : Mittel- und osteuropäische Länder, Mittelmeerländer, lateinamerikanische und asiatische Länder, Republik Südafrika, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Bosnien-Herzegowina

2.3.1. Ziele und Prioritäten der EIB

2.3.2. Darlehenstätigkeit

2.3.3. Risikoteilung

2.3.4. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

3. AUSWIRKUNGEN DER ANLEIHE- UND DARLEHENSTÄTIGKEIT AUF DEN GEMEINSCHAFTSHAUSHALT

3.1. Zinssubventionen

3.2. Haushaltsgarantien

4. Statistischer Anhang

EINFÜHRUNG

1. Die Beschlüsse des Rates zur Einführung der Darlehensinstrumente der Gemeinschaft, die in der Fußnote aufgelistet sind [1], [2] sehen vor, daß die Kommission den Rat und das Europäische Parlament alljährlich über die Anwendung dieser Instrumente informiert.

[1] Beschluß 78/870/EWG, ABl. L 298 vom 25.10.1978.

[2] Beschluß 77/270/Euratom, ABl. L 88 vom 6.4.1977.

Weil für den Bau von Kernkraftwerken in der EU ein Moratorium vereinbart wurde, die vom Rat für das Neue Gemeinschaftsinstrument (NGI) zur Verfügung gestellten Mittel ausgeschöpft sind und die EKGS-Darlehen im Hinblick auf das Ende des EGKS-Vertrags im Jahr 2002 eingestellt werden, ist die Kommission jedoch der Auffassung, daß es nicht mehr sinnvoll ist, den Rat und das Parlament über die Darlehenstätigkeit der Gemeinschaft im Rahmen der innerhalb des Gebiets der Gemeinschaft eingesetzten Instrumente zu informieren. Nur die Elemente, anhand derer sich die Rückerstattung der Darlehen verfolgen läßt, werden im vorliegenden Bericht in dem Kapitel über die Darlehen behandelt.

2. Bezüglich der Darlehenstätigkeit in Drittländern ist die Kommission aufgrund eines Ratsbeschlusses [3] aus dem Jahr 1997 verpflichtet, dem Rat und dem Europäischen Parlament jährlich über die Vergabe von EIB-Darlehen mit Garantieleistung aus dem Gemeinschaftshaushalt in Mittel- und Osteuropa, den Mittelmeerländern, den Ländern Asiens und Lateinamerikas sowie in der Republik Südafrika zu berichten.

[3] Beschluß 97/256/EG, ABl. L 102 vom 19.4.1997.

Um dieser Verpflichtung nachzukommen, werden diese Operationen im vorliegenden Bericht nach Regionen aufgegliedert beschrieben. Außerdem erhält der Bericht eine zusammenfassende Darstellung der makroökonomischen Finanzhilfen der Gemeinschaft an die mittel- und osteuropäischen Länder.

1. DIE ANLEIHETÄTIGKEIT IM JAHR 1999

1.1. Die Gemeinschaftsemissionen

Um die vom Rat beschlossene Darlehenstätigkeit zu finanzieren, ist die Kommission befugt, Anleihen am Kapitalmarkt aufzunehmen. Weil die im Rahmen des NGI genehmigten Hoechstbeträge voll ausgeschöpft sind, für die Tätigkeiten von Euratom innerhalb der EU ein Moratorium beschlossen wurde und das Ende des EGKS-Vertrags (2002) bevorsteht, erfolgten jedoch im Jahr 1999 im Rahmen dieses Instruments keinerlei Finanzierungen. Im Jahr 1999 wurden nur Anleihen aufgelegt, um die Finanzhilfe an die mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL), die Darlehen an die Länder Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raums (AKP-Staaten), die Maßnahmen im Rahmen der Mittelmeerprotokolle (MEDA) sowie die Tätigkeit der EIB innerhalb und außerhalb der Europäischen Union (insbesondere MOEL, AKP, MEDA) zu finanzieren, auf welche der Großteil der Emissionen entfällt.

1.2. Entwicklung der Anleihetätigkeit

Aus den vorstehend genannten Gründen haben sich die Anleiheemissionen der europäischen Institutionen im Jahr 1999 um 6,7% verringert; so ist u.a. die Emissionstätigkeit der EIB um 5,8% gesunken. Der Gesamtbetrag dieser Emissionen erreichte damit 28,5 Mrd. EUR, gegenüber 30,5 Mrd. EUR im Vorjahr (vgl. Anhang, Tabelle 4-1).

Nach Berücksichtigung der Rückzahlungen, Annullierungen und Wechselkursschwankungen stellt sich das Nettovolumen der ausgegebenen Anleihen zum 31.12.1999 auf insgesamt 154,7 Mrd. EUR, was einem Anstieg gegenüber 1998 um 18,2% entspricht (vgl. Anhang, Tabelle 4-2).

Nach der Einführung der Einheitswährung zum 1.1.1999 haben sich die EURO-Emissionen gegenüber 1998 quasi vervierfacht und liegen damit nur geringfügig unter der Summe der Anleiheemissionen in Ecu und in den Währungen der an der Währungsunion teilnehmenden Staaten. Der Anteil der Währungen der (Noch)-Nichtteilnehmerländer « Pre-Ins » ist deutlich zurückgegangen, während USD- und CHF-Emissionen deutlich zugenommen haben.

Erwähnenswert ist auch der starke Anstieg des Anteils der Anleihen zu variablen Zinssätzen, der auf die währungspolitische Ungewißheit und die erwartete Anhebung der Leitzinsen der EZB zurückzuführen sein dürfte, welche erst erheblich später, nämlich im Jahr 2000 - erfolgt ist.

Zur besonderen Situation des NGI ist anzumerken, daß die Darlehen derzeit fast vollständig zurückgezahlt sind; die entsprechende Situation der laufenden Anleihen ist nach Währungen aufgeschlüsselt im Statistischen Anhang dargestellt (vgl. Tabelle 4-4).

2. DIE DARLEHENSTÄTIGKEIT IN DRITTLÄNDERN

2.1. Überblick

Die finanzielle Unterstützung von Drittländern, die Kooperationsabkommen mit der Gemeinschaft geschlossen haben, erfolgt je nach geographischer Region und den angestrebten Zielen in unterschiedlicher Form. Zwischenstaatliche Darlehen werden vergeben, wenn die EU einen Beitrag zur Wiederherstellung des makroökonomischen Gleichgewichts in diesen Ländern leisten will; Einzeldarlehen werden eingesetzt, um den Ausbau der Infrastrukturen oder große Sanierungsprojekte zu fördern; Globaldarlehen an Finanzinstitute dieser Länder sollen dazu dienen, ein Netz produktiv arbeitender KMU zu bilden und die Entwicklung der Marktwirtschaft voranzubringen. Im Einzelnen: in den Ländern Mittel und Osteuropas sind die Aktivitäten der EIB Teil der Strategie der Vorbereitung auf den EU-Beitritt und zur Förderung der Integrationsprozesse; im Mittelmeerraum stehen die EIB-Darlehen im Zeichen der Partnerschaft zwischen der EU und den Ländern dieser Region; in Lateinamerika und Asien geht es um die weitere Finanzierung von Projekten gemeinsamen Interesses; in der Republik Südafrika dienen die EIB-Darlehen zur Förderung des Wiederaufbau- und Entwicklungsprogramms des Landes; und in den AKP-Staaten entwickelt sich die Aktivität der Bank im Kontext der in den Abkommen von Lomé verankerten besonderen Beziehungen dieser Gebiete zur EU.

Tabelle 2-1 Finanzierungen außerhalb der Gemeinschaft im Jahr 1999 - Überblick

(in Mio. EUR)

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2.2. Finanzhilfen der Gemeinschaft

Finanzhilfen in Form von Darlehen haben naturgemäß Ausnahmecharakter. Sie sind Teil der Bemühungen der internationalen Staatengemeinschaft, in Abstimmung mit den Bretton-Woods-Institutionen bestimmten, mit Übergangsschwierigkeiten konfrontierten Ländern Zahlungs bilanzhilfen zu gewähren. Die Gemeinschaft konzentriert ihre diesbezüg lichen Aktionen auf geographisch nahegelegene Regionen, d.h. Mittel- und Osteuropa, die europäischen Nachfolgestaaten der UdSSR und die südlichen Mittelmeerländer. Die Auszahlung dieser Hilfen ist u.a. an die Bedingung geknüpft, daß die Empfängerländer bestimmte Ziele im Bereich der makroökonomischen Stabilisierung und der Strukturreform erreichen. Da die Zahl der jährlich durchgeführten Operationen von Faktoren dieser Art abhängen, ist es kaum möglich, einen sinnvollen Vergleich anzustellen, der Aufschluß über die Entwicklung dieser Hilfen von einem Jahr zum anderen geben könnte.

1999 hat der Rat fünf Finanzhilfen in Form von Darlehen beschlossen, und zwar für Albanien (bis zu 20 Mio. EUR), Bosnien-Herzegowina (bis zu 20 Mio. in Form von Darlehen und bis zu 40 Mio. in Form von Zuschüssen), Bulgarien (bis zu 100 Mio.), die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (bis zu 50 Mio. in Form von Darlehen und 30 Mio. in Form von Zuschüssen) und Rumänien (bis zu 200 Mio. EUR). Somit beläuft sich der Gesamtbetrag der vom Rat beschlossenen Darlehen auf 390 Mio. EUR.

Die im Laufe des Jahres 1999 geleisteten Auszahlungen beliefen sich auf 108 Mio. EUR. Die gesamte Summe setzt sich wie folgt zusammen : 58 Mio. EUR für die Ukraine im Rahmen einer vom Rat im Jahr 1998 beschlossenen Aktion, 40 Mio. für Bulgarien im Rahmen der 1999 beschlossenen Aktion und 10 Mio. für Bosnien-Herzegowina im Rahmen der 1999 beschlossenen Aktion (dieses letzte Darlehen wurde durch einen Zuschuß von 15 Mio. EUR ergänzt).

2.3. Darlehenstätigkeit im Rahmen des Ratsbeschlusses 97/256/EG in der durch die Ratsbeschlüsse 98/348/EG und 98/729/EG geänderten Form : Mittel- und osteuropäische Länder, Mittelmeerländer, lateinamerikanische und asiatische Länder, Republik Südafrika, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Bosnien-Herzegowina

Abschnitt 2.3 bildet den Bericht, der dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 2 und 3 des Ratsbeschlusses 97/256/EG vorzulegen ist, d.h. er umfaßt sowohl den halbjährlichen Bericht für das zweite Halbjahr 1999 als auch den Jahresbericht für 1999.

2.3.1. Ziele und Prioritäten der EIB

In Mittel- und Osteuropa unterstützt die Bank die Länder, die die EU-Mitgliedschaft beantragt haben, bei der Schaffung der für eine Mitgliedschaft erforderlichen Rahmenbedingungen (Unterstützung gewährt sie auch Zypern und Malta, die ebenfalls zu den Bewerberländern zählen). [4] Sie unterstützt außerdem Albanien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Bosnien-Herzegowina.

[4] Neben ihrer Tätigkeit im Rahmen der Ratsbeschlüsse hat die Bank kürzlich ihre substantielle Vor-Beitritts-Fazilität erneuert, auf deren Grundlage sie aus eigenen Mitteln ohne Haushaltsgarantie Darlehen zur Unterstützung der Länder bereitstellt, die die EU-Mitgliedschaft beantragt haben.

Absolute Priorität hat für die EIB die Verbesserung, Modernisierung und Entwicklung der Bereiche Verkehr und Telekommunikation sowie Energie, mit besonderem Schwerpunkt auf den transeuropäischen Netzen auf der Grundlage der Straßen- und Bahnkorridore, die von der Gesamteuropäischen Verkehrsministerkonferenz als mittelfristige Ausbauprioritäten definiert wurden.

Umweltfragen im Zusammenhang mit EIB-Projekten haben bei der schrittweisen Anpassung der Rechtsvorschriften der betroffenen Länder an EU-Recht Vorrang.

Außerdem unterstützt die EIB KMU und andere industrielle Initiativen, u.a. indem sie Partner aus der Europäischen Union direkt oder über Globaldarlehen in die Projekte einbindet.

Im Mittelmeerraum vergibt die EIB Darlehen hauptsächlich im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer zur Unterstützung der Wirtschaftsentwicklung dieser Länder. Kredite der EIB werden für einzelne Investitionsvorhaben oder über Globaldarlehen für kleinere Projekte und KMU zur Verfügung gestellt, während sie gleichzeitig den Finanzsektor in den verschiedenen Ländern stärken.

Im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer werden die Darlehen, die die EIB aus eigenen Mitteln vergibt, durch Zinsvergütungen (für Darlehen im Bereich Umweltschutz) und Risikokapital aus EU-Haushaltsmitteln, die von der Bank verwaltet werden, ergänzt.

In Asien und Lateinamerika finanziert die Bank Projekte von gemeinsamem Interesse für die betreffenden Länder und die Europäische Union: Kofinanzierungen mit EU-Projektträgern, Technologietransfer, Zusammenarbeit in den Bereichen Energie und Umweltschutz. Das gemeinsame Interesse der betreffenden Projekte wird in Tabelle 2-7 im einzelnen dargelegt.

Ziel der Bank in der Republik Südafrika ist es, zum erfolgreichen Abschluß des Wiederaufbau- und Entwicklungsprogramms des Landes beizutragen.

In der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien konzentriert sich die EIB auf Vorhaben zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur.

In Bosnien-Herzegowina finanziert die EIB Infrastrukturvorhaben.

2.3.2. Darlehenstätigkeit

In Mittel- und Osteuropa und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien hat die EIB 1999 im Rahmen der Ratsbeschlüsse (d.h. zusätzlich zu den aufgrund der Vor-Beitritts-Fazilität vergebenen umfangreichen Darlehen) 19 Darlehensverträge in einer Gesamthöhe von 966 Mio. EUR unterzeichnet. 82% dieses Gesamtbetrags entfielen auf Vorhaben in Bulgarien, Rumänien und der Slowakischen Republik. Die Bank unterzeichnete im Rahmen der Ratsbeschlüsse Darlehensverträge mit sechs Ländern.

* Die Bemühungen der Bank, die wirtschaftliche Entwicklung der betreffenden Länder vor allem durch die Finanzierung strategischer Infrastrukturprojekte zu fördern, wurden fortgesetzt. 83% der Mittel (803 Mio. EUR) gingen in den Verkehrs- und Telekommunikationssektor, u.a. für die Instandsetzung und Fertigstellung von Autobahnabschnitten auf der paneuropäischen Achse IV, die Modernisierung des Eisenbahnnetzes in der Slowakischen Republik, Bulgarien und Litauen, die Anschaffung von Flugzeugen durch die nationale rumänische Luftfahrtgesellschaft und den Ausbau des GSM-Mobilfunknetzes in Litauen.

* Auf ein zur Förderung des Industrie- und Dienstleistungsbereichs vergebenes Darlehen für einen Automobilhersteller in der Slowakischen Republik entfielen 4% des gesamten Finanzierungsvolumens (40 Mio. EUR).

* Im Energiesektor gab es ein Darlehen in Höhe von 4 Mio. EUR für ein Fernwärmenetz in Rumänien.

* Im Bereich Wasserwirtschaft und Sonstiges wurden 25 Mio. EUR für Schutzmaßnahmen an der Schwarzmeerküste und am Donauufer - ein Projekt, das für den Umweltschutz von besonderer Bedeutung ist - vergeben.

* Daneben wurden zur Unterstützung von KMU in Bulgarien und in der Slowakischen Republik Globaldarlehen in Höhe von insgesamt 50 Mio. EUR bereitgestellt.

Tabelle 2-2 Aufgliederung der EIB-Darlehen in Mittel- und Osteuropa nach Ländern und Sektoren (1999)

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Im Mittelmeerraum hat die Bank 1999 (zusätzlich zu zwei aufgrund der Vor-Beitritts-Fazilität an Zypern vergebenen Darlehen sowie je eines Darlehens an Ägypten und an Tunesien aufgrund der mit diesen Ländern geschlossenen Finanzprotokolle) mit sieben Ländern 20 Darlehen unterzeichnet. Mehr als 59% der Gesamtsumme entfielen auf Projekte in Ägypten und Marokko.

* 17% des gesamten Finanzierungsvolumens (122 Mio. EUR) entfielen auf den Bereich Wasserwirtschaft und Sonstiges. Finanziert wurde u.a. die Instandsetzung und der Ausbau von Abwassernetzen, Abwasserkläranlagen und Abwasseraufbereitungsanlagen in Marokko, Ägypten und der Türkei.

* Im Energiesektor, auf den mit 5 Mio. EUR 0,7% des gesamten Finanzierungsvolumens entfielen, wurde der Bau einer Gasleitung in Ägypten gefördert.

* Ägypten, Jordanien und Tunesien erhielten Darlehen für den Industrie- und Dienstleistungssektor, die mit insgesamt 330 Mio. EUR 46% des Gesamtvolumens ausmachten. Finanziert wurde eine Anlage zur Herstellung von Industriegasen in Ägypten, zwei Chemiewerke in Marokko, Düngemittelfabriken in Tunesien und Jordanien sowie eine Phosphatgrube in Jordanien.

* Im Bereich Verkehr und Telekommunikation wurden in Tunesien ein Straßenprojekt und in Marokko ein Eisenbahnprojekt gefördert, auf die mit 167 Mio. EUR 23% des Gesamtfinanzierungsvolumens in der Region entfielen.

* Auf Globaldarlehen in Ägypten, im Libanon und in der Türkei entfielen mit 95 Mio. EUR 23% des in der Region bereitgestellten Finanzierungsvolumens.

Tabelle 2-3 Aufgliederung der EIB-Darlehen in den Mittelmeerländern nach Ländern und Sektoren (1999)

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Die Bank unterzeichnete sechs Darlehensverträge in vier Ländern Asiens und Lateinamerikas sowie einen Darlehensvertrag für ein Projekt von regionalem Interesse (Wiederaufbau nach dem Hurrikan) in Mittelamerika über insgesamt 310 Mio. EUR.

* Auf ein Trinkwasseraufbereitungsanlage in China entfielen 25 Mio. EUR oder 8% des gesamten Finanzierungsvolumens.

* Im Energiebereich wurden ein mit Erdgas befeuertes Kombikraftwerk in Thailand und ein Gasverteilungsprojekt in Mexiko mit 97 Mio. EUR oder 31% des gesamten Finanzierungsvolumens gefördert.

* Für ein Telekommunikationsprojekt in Brasilien wurden 58 Mio. EUR oder 19% des gesamten Finanzierungsvolumens bereitgestellt.

* An die Industrie sowie KMU in Brasilien wurden Darlehen in Höhe von 96 Mio. EUR oder 31% des gesamten Finanzierungsvolumens vergeben.

Tabelle 2-4 Aufgliederung der EIB-Darlehen in Lateinamerika und Asien nach Ländern und Sektoren (1999)

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In der Republik Südafrika hat die Bank 1999 vier Darlehensverträge über insgesamt 150 Mio. EUR unterzeichnet. 55 Mio. EUR gingen an zwei Energieprojekte, 45 Mio. EUR an ein Verkehrsprojekt (Straßenbau) und 50 Mio. EUR wurden als Globaldarlehen zur Förderung von kleinen und mittleren Infrastruktureinrichtungen vor allem in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung bereitgestellt.

2.3.3. Risikoteilung [5]

[5] Im Ratsbeschluß 97/256/EG wird die Bank aufgefordert, "darauf hinzuwirken, daß das wirtschaftliche Risiko der im Rahmen dieses Beschlusses vergebenen Darlehen zu 25% durch nichtstaatliche Garantien gedeckt wird, wobei dieser Satz, wenn immer möglich, übertroffen werden sollte, sofern der Markt dies unter Berücksichtigung des jeweiligen Mandats zuläßt".

1999 hat die Bank weiter in Richtung auf das Ziel der Risikoteilung gearbeitet. Zum Jahresende 1999 erreichte der kumulative Gesamtumfang der seit Beginn der Darlehenstätigkeit im Rahmen der Ratsbeschlüsse durchgeführten Projekte mit Risikoteilung (auf Gesamtmandatsbasis) 1.484 Mio. EUR; dies entspricht 20,5% der Darlehensobergrenze und 21,8% bisherigen Ausleihungen. Im einzelnen stellt sich die Situation in den verschiedenen Regionen wie folgt dar:

* In Mittel- und Osteuropa wurden für EIB-Darlehen Garantien in Höhe von insgesamt 819 Mio. EUR oder 23,3% der Darlehensobergrenze für diese Länder bzw. 24,3% der bisherigen Ausleihungen übernommen. Bei allen in Mittel- und Osteuropa im Rahmen der Vor-Beitritts-Fazilität vergebenen Darlehen trägt die Bank das gesamte Risiko, was bewirkt, daß der Risikoanteil der Bank an den gesamten Ausleihungen in dieser Region (Darlehen aufgrund der Vor-Beitritts-Fazilität plus Risikoteilungsprojekte gemäß dem Ratsbeschluß) notwendigerweise mehr als 50% betragen muß.

* Im Mittelmeerraum erreichte die Risikoteilung bei EIB-Darlehen insgesamt 71 Mio. EUR oder 3,1% der Darlehensobergrenze für diese Länder und 3,1% der Ausleihungen im Rahmen des Mandats (die in vollem Umfang unterzeichnet worden sind). Entsprechend den Planungsverfahren der Partnerschaft Europa-Mittelmeer wurden die meisten Projekte mit Regierungen oder öffentlichen Körperschaften unterzeichnet. Daher überrascht es nicht, daß der Anteil der Projekte mit Risikoteilung in den Mittelmeerländern relativ gering ist.

* In Asien und Lateinamerika erreichte die Risikoteilung bei EIB-Darlehen insgesamt 594 Mio. EUR oder 66% der Darlehensobergrenze [6] für diese Länder und 77,8% der bisherigen Ausleihungen.

[6] Die im Rahmen des vorherigen Übergangsmandats in Asien und Lateinamerika vergebenen Darlehen in Höhe von 122 Mio. ECU fallen ebenfalls unter die in den Ratsbeschlüssen festgelegte Garantieregelung.

* In der Republik Südafrika und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sind keine Verträge über Darlehen mit Risikoteilung abgeschlossen worden.

* Die Risikoteilungsvereinbarungen sind auf Bosnien-Herzegowina nicht anwendbar.

In den Tabellen für die verschiedenen Regionen am Ende von Abschnitt 2.3 ist angegeben, bei welchen Darlehensverträgen eine Risikoteilung vorgesehen ist.

2.3.4. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

Die Tätigkeit der Bank in den Ländern, die die EU-Mitgliedschaft beantragt haben, erfolgt im Rahmen des Programms der EU zur Unterstützung der Bewerberländer bei der Vorbereitung des Beitritts, insbesondere durch die Finanzierung von Investitionen zur infrastrukturellen Anbindung der betreffenden Länder an die EU und durch Unterstützung von KMU. Nach Möglichkeit erfolgt eine Kofinanzierung der Projekte mit anderen Institutionen. Die Tätigkeit der Bank ist somit Teil eines mit der Kommission und gegebenenfalls mit anderen in den betreffenden Ländern tätigen internationalen Finanzinstituten abgestimmten Vorgehens.

Eine rege Zusammenarbeit verbindet die EIB mit dem PHARE-Programm, zu dem die Bank fruchtbare Beziehungen geknüpft hat, die von den Empfängerländern sehr geschätzt werden. Abgesehen von den zahlreichen Fällen, in denen PHARE in der Planungsphase von EIB-Projekten technische Unterstützung (in Form von Studien und fachlicher Hilfe) leistet, erstreckt sich die Kooperation zwischen der Bank und PHARE auch auf die Kofinanzierung von Infrastrukturprojekten.

Die Beiträge von PHARE und den übrigen internationalen Finanzinstituten zu von der EIB 1999 finanzierten Projekten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Daneben wurden noch einige Projekte im Rahmen der Vor-Beitritts-Fazilität der Bank kofinanziert, die aber in diesem Bericht nicht zu behandeln ist.

Für Südosteuropa hat die EIB eigens eine Task Force für den Balkan eingerichtet, um zu ermitteln, welche Infrastrukturprojekte in Kooperation mit anderen internationalen Finanzinstituten im Rahmen des Stabilitätspaktes für diese Region vorrangig finanziert werden sollten.

Tabelle 2-5 Kofinanzierungen in Mittel- und Osteuropa 1999

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Im Mittelmeerraum steht die Tätigkeit der Bank im Rahmen der EU-Politik und bildet Teil eines konzertierten Ansatzes, der in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und - soweit angemessen - mit anderen internationalen Finanzinstituten verfolgt wird, u.a. durch Kofinanzierungen. Die Beiträge dieser Institutionen zu EIB-finanzierten Projekten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle 2-6 Kofinanzierungen in den Mittelmeerländern 1999

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In Asien und Lateinamerika finanziert die Bank weiterhin Projekte, die sowohl für die betreffenden Länder als auch für die EU interessant sind. Das gemeinsame Interesse an den durch die 1999 abgeschlossenen Darlehen geförderten Projekten ist in der nachstehenden Tabelle beschrieben.

Tabelle 2-7 Gemeinsames Interesse an EIB-finanzierten Projekten in Asien und Lateinamerika

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Die Bank bemüht sich, in Asien und Lateinamerika soweit wie möglich mit anderen internationalen Finanzinstituten zusammenzuarbeiten. Details dieser Kofinanzierungstätigkeit sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt.

Tabelle 2-8 Kofinanzierungen in Asien und Lateinamerika 1999

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3. AUSWIRKUNGEN DER ANLEIHE- UND DARLEHENSTÄTIGKEIT AUF DEN GEMEINSCHAFTSHAUSHALT

Die Auswirkungen der Darlehenstätigkeit der EU auf den Gesamthaushalt der Gemeinschaft sind davon abhängig, in welchem Umfang die Darlehen mit Zinssubventionen und/oder Bürgschaften zu Lasten des Haushalts ausgestattet sind.

3.1. Zinssubventionen

Zinssubventionen werden von der Gemeinschaft in folgenden Bereichen gewährt (vgl. Anhang, Tabelle 4-7):

a) im Rahmen der sog. « KMU-Fazilität »

b) für die industrielle Umstellung der Kohle- und Stahlreviere (Artikel 56 des EGKS-Vertrags);

c) für den Wiederaufbau der durch Naturkatastrophen geschädigten Gebiete in Italien, Griechenland und Portugal (Autonome Region Madeira);

1993 hat der Europäische Rat von Kopenhagen die in Edinburgh vereinbarte befristete Fazilität zugunsten großer Infrastrukturvorhaben um 3 Mrd. ECU aufgestockt. Davon sind 1 Mrd. ECU zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen aus der Gemeinschaft vorgesehen und mit einer an die Schaffung von Arbeitsplätzen gebundenen Zinssubvention ausgestattet. Die Zinssubvention beträgt 3.000 ECU je zusätzlich geschaffenem Arbeitsplatz, was einem durchschnittlichen Zinsabschlag von 2% entspricht. Die Zuteilung von Darlehen an die Begünstigten wurde am 15. Dezember 1995 abgeschlossen, nachdem der Gesamtbetrag von 1 Mrd. ECU voll ausgeschöpft war.

Da im EGKS-Bereich seit 1998 keine weiteren Darlehen unterzeichnet worden sind, liegen keine Auswirkungen auf den Gemeinschaftshaushalt gemäß Artikel 56 EGKS-Vertrag vor.

Im Fall der zinsverbilligten Darlehen für den Wiederaufbau geschädigter Gebiete beläuft sich der Gesamtbetrag der 1999 ausgezahlten Zinssubventionen auf 2,2 Mio. Euro. Diese Summe versteht sich einschließlich der 475.500 Euro, die die Kommission direkt (also ohne Einschaltung der EIB) an die Autonome Region Madeira gezahlt hat.

Zinssubventionen werden auch bei einigen EIB-Darlehen an Drittländer gewährt. Diese Subventionen sind in den in Tabelle 2-1 aufgeführten Haushalts- und EEF-Mitteln enthalten.

3.2. Haushaltsgarantien

Die Situation der Garantien wird in dem Bericht der Kommission über die Garantien aus dem Gesamthaushaltsplan dargelegt, den die GD BUDG zweimal jährlich erstellt.

4. Statistischer Anhang

Tabelle 4-1 Jährliche Entwicklung der Anleihen und Darlehen in der Gemeinschaft

Mio. EUR

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Tabelle 4-2 Laufende Anleihen der Gemeinschaft

Nettobestand der laufenden Anleihen - Jahresendstand (1)

(in Mio. EUR)

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Tabelle 4-3 Anleiheemissionen der Gemeinschaft im Jahr 1999, nach Anleihewährungen

(in Mio. EUR)

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Tabelle 4-4 NGI-Anleihen nach Währungen: Bestehende Verbindlichkeiten am 31.12.1999

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Tabelle 4-5 Im Rahmen der verschiedenen Gemeinschaftsmechanismen in den Jahren 1987 bis 1999 gezahlte Zinssubventionen

(in Mio. ECU/EUR)

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Tabelle 4-6 Von der EIB 1999 in Mittel-und Osteuropa sowie der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien unterzeichnete Darlehen

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Tabelle 4-7 1999 in den Mittelmeerländern unterzeichnete Darlehen

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Tabelle 4-8 1999 in Asien und Lateinamerkia unterzeichnete Darlehen

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Tabelle 4-9 1999 in der Republik Südafrika unterzeichnete Darlehen

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