2.12.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 325/1


Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Arbeitsplan für Kultur 2011-2014

2010/C 325/01

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

1.

unter Hinweis auf die Ziele, die sich die Europäische Union in Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union im Kulturbereich gesetzt hat,

2.

unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 16. November 2007 zu einer europäischen Kulturagenda (1) und deren strategische Ziele, nämlich Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs, Förderung der Kultur als Katalysator für Kreativität im Rahmen der Lissabonner Strategie für Wachstum, Beschäftigung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit und Förderung der Kultur als wesentlicher Bestandteil der internationalen Beziehungen der Union;

3.

gestützt auf den Bericht der Kommission vom 19. Juli 2010 über die Umsetzung der europäischen Kulturagenda (2) und das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommission (3),

4.

in der Überzeugung, dass die Kultur dazu beitragen kann, dass die Ziele der Strategie „Europa 2020“ für Beschäftigung und intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (4) erreicht werden,

5.

in der Erwägung, dass mit dem Arbeitsplan des Rates im Kulturbereich 2008-2010, insbesondere durch die Anwendung der offenen Koordinierungsmethode (OMK), ein neuer wichtiger Schritt zum Ausbau der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Kulturbereich vollzogen wurde, der dazu geführt hat, dass die Tätigkeit Europas in diesem Bereich kohärenter ist und in der Öffentlichkeit besser wahrgenommen wird, wobei überdies die verbindende Rolle der Kultur zur Geltung gebracht wurde;

6.

in Kenntnis der Ergebnisse, die im Rahmen des Arbeitsplans des Rates im Kulturbereich 2008-2010 erzielt wurden, und zwar insbesondere der empfehlenswerten Vorgehensweisen, die die von den Mitgliedstaaten eingesetzten Arbeitsgruppen ermittelt und untereinander ausgetauscht haben, sowie der von ihnen ausgesprochenen Empfehlungen;

7.

in der Überzeugung, dass der Arbeitsplan in Anhang I auf dieser Arbeit und diesen Empfehlungen aufbauen und sich auf einen Zeitraum von vier Jahren erstrecken sollte, so dass er einer Halbzeitüberprüfung unterzogen werden kann —

KOMMEN ÜBEREIN,

unter Achtung des Subsidiaritätsprinzips den in Anhang I enthaltenen Arbeitsplan 2011-2014 sowie die in Anhang II aufgeführten Grundsätze für die Einsetzung und die Arbeitsweise der von den Mitgliedstaaten gebildeten Arbeitsgruppen anzunehmen;

unter Beachtung der in den Anhängen I und II beschriebenen Grundsätze und Vorgaben Arbeitsgruppen, bestehend aus von den Mitgliedstaaten beauftragten Experten, zu bilden und deren Arbeit zu verfolgen;

die folgenden in Anhang I aufgeführten Prioritäten des Arbeitsplans zu verwirklichen:

—   Priorität A: Kulturelle Vielfalt, interkultureller Dialog und eine für alle zugängliche Kultur;

—   Priorität B: Kultur- und Kreativwirtschaft;

—   Priorität C: Kompetenzen und Mobilität;

—   Priorität D: Kulturelles Erbe, einschließlich Mobilität von Sammlungen;

—   Priorität E: Kultur und Außenbeziehungen;

—   Priorität F: Kulturstatistiken.

Diese Prioritäten werden mit dem Ziel verfolgt, konkrete und verwertbare Ergebnisse zu erzielen, vor allem was die Arbeitsgruppen betrifft;

FORDERN DIE KOMMISSION UND DIE MITGLIEDSTAATEN AUF,

die betroffenen Kreise regelmäßig zum Fortgang der Arbeit, zu den erzielten Ergebnissen und zur Umsetzung der Empfehlungen der Arbeitsgruppen zu konsultieren bzw. sie darüber zu informieren, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen sinnvoll sind und in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden;

die Durchführung des Arbeitsplans einer Halbzeitüberprüfung zu unterziehen, damit vor dem Hintergrund der Ergebnisse sowie der politischen Entwicklungen in der Union gegebenenfalls Anpassungen oder Umorientierungen vorgenommen werden können;

FORDERN DIE KOMMISSION UND DIE VORSITZE DES RATES AUF,

die Mitgliedstaaten mit Initiativen, die in andere Aktionsbereiche der Kommission und/oder des Rates fallen, aber Auswirkungen auf die Kultur haben, zu befassen;

FORDERN DIE VORSITZE DES RATES AUF,

im Rahmen des Dreiervorsitzes bei der Ausarbeitung ihres Programms die Prioritäten des Arbeitsplans zu berücksichtigen, über die Durchführung des Plans zu berichten und sich die auf seiner Grundlage erzielten Ergebnisse zunutze zu machen;

zu prüfen, ob folgende Veranstaltungen zweckdienlich wären:

eine Tagung der hohen Beamten der Kulturministerien, auf der die im Rahmen des Arbeitsplans erzielten Ergebnisse erörtert und zur Geltung gebracht werden;

eine gemeinsame informelle Tagung der hohen Beamten der Kulturministerien und der für Kulturfragen zuständigen hohen Beamten der Außenministerien, die Gelegenheit bietet, ein strategisches Kulturkonzept für die Außenbeziehungen zu entwickeln und die diesbezügliche Zusammenarbeit zu verstärken;

zu erwägen, ob im Rahmen der Durchführung des Arbeitsplans Tagungen mit hohen Beamten der Kulturministerien und hohen Beamten anderer Bereiche einberufen werden sollten;

ERSUCHEN DIE KOMMISSION,

die Mitgliedstaaten regelmäßig über die Arbeit der Plattformen des strukturierten Dialogs der Zivilgesellschaft zu informieren und die Plattformen wiederum über die Arbeit zu informieren, die im Rahmen des Arbeitsplans durchgeführt wird;

jährlich eine Tagung für die beitrittswilligen Länder, die Länder der Europäischen Freihandelsassoziation und die übrigen Drittländer, die sich am Programm „Kultur“ beteiligen, zu veranstalten, um sie über die Arbeit im Rahmen des Arbeitsplans zu unterrichten und ihnen Gelegenheit zu einem Gedankenaustausch mit den Mitgliedstaaten, den Vorsitzenden der Arbeitsgruppen und der Kommission zu geben;

vor Ablauf des ersten Halbjahrs 2014 einen abschließenden Bericht über die Durchführung und die Zweckmäßigkeit des Arbeitsplans zu verabschieden und sich dabei auf freiwillige Beiträge der Mitgliedstaaten zu stützen. Dieser Bericht soll bei der Ausarbeitung eines neuen Arbeitsplans im zweiten Halbjahr 2014 als Grundlage dienen;

BEGRÜSSEN,

dass die Kommission die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Durchführung des in Anhang I enthaltenen Arbeitsplans unterstützen will.


(1)  ABl. C 287 vom 29.11.2007, S. 1.

(2)  KOM(2010) 390 endg.

(3)  SEK(2010) 904.

(4)  Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. Juni 2010 (Dok. EUCO 13/1/10 REV 1).


ANHANG I

Priorität A:   Kulturelle Vielfalt, interkultureller Dialog und eine für alle zugängliche Kultur

Europäische Kulturagenda — Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs (strategisches Ziel 1)

„Europa 2020“ — Integratives Wachstum (Priorität 3)

Zuständig

Themen

Instrumente und Arbeitsmethoden

Erwartete Ergebnisse und Richtzeitplan

Mitgliedstaaten:

Thema Nr. 1:

Die Rolle der öffentlichen Kunst- und Kultureinrichtungen bei der Förderung

Arbeitsgruppe, bestehend aus Experten der Mitgliedstaaten (OKM) (1)

 

i)

der Zugänglichkeit von Kultur sowie der Teilhabe von mehr Menschen an Kultur

Die Experten ermitteln Strategien und empfehlenswerte Vorgehensweisen der Kunst- und Kultureinrichtungen, die dazu angetan sind, die Zugänglichkeit von Kultur sowie die Teilhabe von mehr Menschen an Kultur — insbesondere von Gruppen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht oder betroffen sind (2) — zu fördern.

2011-2012

Festlegung von Strategien und Handbuch der empfehlenswerten Vorgehensweisen für öffentliche Kunst- und Kultureinrichtungen.

ii)

der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs

Die Experten ermitteln Strategien und empfehlenswerte Vorgehensweisen für die Einrichtung von Räumen innerhalb der öffentlichen Kunst- und Kultureinrichtungen, die den Austausch zwischen Kulturen und sozialen Gruppen anregen sollen, indem sie insbesondere den interkulturellen Aspekt des Kulturerbes in den Mittelpunkt stellen und die künstlerische und kulturelle Bildung sowie die Entwicklung interkultureller Kompetenzen fördern.

2012-2013

Festlegung von Strategien und Handbuch der empfehlenswerten Vorgehensweisen für öffentliche Kunst- und Kultureinrichtungen.

Mitgliedstaaten:

Thema Nr. 2:

Entwicklung der Schlüsselkompetenz „Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit“ (3)

Arbeitsgruppe, bestehend aus Experten der Mitgliedstaaten (OKM) (1)

Die Experten (4) ermitteln auf Grundlage der Kenntnisse und Einstellungen, die in der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (5) genannt werden, empfehlenswerte Vorgehensweisen, die bei der Entwicklung dieser Schlüsselkompetenz und ihrer Einbeziehung in die bildungspolitischen Strategien zu befolgen sind.

2013-2014

Handbuch der empfehlenswerten Vorgehensweisen für die nationalen und europäischen Kultur- und Bildungsbehörden.

Kommission:

Förderung von Städten, die sich um kulturelle Inklusion bemühen

Die Kommission ermittelt empfehlenswerte Vorgehensweisen und Instrumente zur Förderung von Städten, die sich um kulturelle Inklusion bemühen; sie stützt sich dabei auf die Ergebnisse der von der EU kofinanzierten Projekte zum Umgang mit der Vielfalt in den Städten (6).

Ab 2011

Festlegung empfehlenswerter Vorgehensweisen.

Kommission:

Förderung der Vielsprachigkeit

Studie über das Potenzial von Untertitelungen für die Förderung des Fremdsprachenerwerbs: Mit der Studie soll bewertet werden, auf welche Weise und in welchem Maße die Verwendung von Untertiteln dazu anregt und es erleichtert, Fremdsprachen zu erlernen, und zu ihrer Beherrschung beiträgt; damit soll erreicht werden, dass ein Umfeld entsteht, das den Erwerb von Fremdsprachen begünstigt, wobei insbesondere die kulturelle Dimension zur Geltung gebracht werden sollte.

Abschlussbericht wird im zweiten Quartal 2011 erwartet.


Priorität B:   Kultur- und Kreativwirtschaft

Europäische Kulturagenda — Förderung der Kultur als Katalysator für Kreativität (strategisches Ziel 2)

„Europa 2020“ — Intelligentes und nachhaltiges Wachstum (Prioritäten 1 und 2)

Zuständig

Themen

Instrumente und Arbeitsmethoden

Erwartete Ergebnisse und Richtzeitplan

Mitgliedstaaten:

Thema Nr. 1:

Strategischer Einsatz der Förderprogramme der Union, einschließlich der Strukturfonds, zur Stimulierung des Potenzials der Kultur auf dem Gebiet der lokalen und regionalen Entwicklung sowie der Spillover-Effekte der Kultur- und Kreativwirtschaft auf die Wirtschaft im weiteren Sinne

Arbeitsgruppe, bestehend aus Experten der Mitgliedstaaten (OKM) (7)

Ausgehend von den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Mai 2010 (8) und der Studie über den Beitrag der Kultur zur regionalen und lokalen Entwicklung ermitteln die Experten in dieser Hinsicht empfehlenswerte Vorgehensweisen für die Verwaltungsstellen, die Akteure des Kultursektors und die Kultur- und Kreativwirtschaft, vergleichen diese und entwerfen entsprechende Modelle.

Sie untersuchen ferner, inwiefern es — insbesondere bei der Innovation — Spillover-Effekte der Kultur- und Kreativwirtschaft auf die Wirtschaft im weiteren Sinne gibt, und ob sich diese Effekte durch einen besseren Einsatz der Förderprogramme der Union steigern lassen.

2011

Strategieleitfaden.

Überlegungen über eine europäische Sensibilisierungs-initiative, die gemeinsam von der Kommission und den Mitgliedstaaten durchgeführt wird und zum Ziel hat, die Berücksichtigung der Kultur bei den Strategien für die regionale und lokale Entwicklung zu fördern und Strategien für eine intelligente Spezialisierung zu unterstützen.

Mitgliedstaaten:

Thema Nr. 2:

Exportstrategien für die Kultur- und Kreativwirtschaft und Unterstützung der Internationalisierung

Arbeitsgruppe, bestehend aus Experten der Mitgliedstaaten (OKM) (7)

Die Experten ermitteln empfehlenswerte Vorgehensweisen zur Förderung der Internationalisierung und des Exports der Kultur- und Kreativwirtschaft.

2012-2013

Handbuch der empfehlenswerten Vorgehensweisen.

Mitgliedstaaten:

Thema Nr. 3:

Empfehlenswerte Vorgehensweisen zur Finanzierung von KMU des Kultur- und Kreativsektors

Arbeitsgruppe, bestehend aus Experten der Mitgliedstaaten (OKM) (7)

Die Experten erstellen auf Grundlage einer Analyse der bestehenden Finanzierungsmechanismen und steuerlichen Maßnahmen, die im Rahmen zweier im Auftrag der Kommission erstellter Studien (9) durchgeführt wurde, ein Handbuch für die Kapitalgeber der Kultur- und Kreativwirtschaft und für die Kapitalempfänger. Dabei berücksichtigen sie die anderen Maßnahmen, die — wie im Grünbuch der Kommission „Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien“ (10) angekündigt — in diesem Bereich auf europäischer Ebene eingeleitet worden sind.

2013-2014

Handbuch der empfehlenswerten Vorgehensweisen und Fallstudien.

Kommission:

Maßnahmen im Anschluss an das Grünbuch „Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien“

Die Kommission prüft die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung und veröffentlicht Ende 2010 eine Analyse der bei ihr eingegangenen Beiträge, auf deren Grundlage sie im ersten Halbjahr 2011 eine Initiative zur Förderung und Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft vorschlagen wird.

Ab 2011

Kommission:

Gründung der Europäischen Allianz der Kreativwirtschaft

Die Kommission gründet die europäische Allianz der Kreativwirtschaft, wobei ihre Dienststellen, darunter die GD Unternehmen, eng zusammenarbeiten.

Ab 2011

Kommission:

Förderung des Kulturtourismus als Motor einer nachhaltigen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung

Im Sinne ihrer Mitteilung über den neuen politischen Rahmen für den europäischen Tourismus (11) wird die Kommission eine enge Zusammenarbeit zwischen ihren Dienststellen, darunter die GD Unternehmen, einführen, um die Entwicklung des Kulturtourismus und der davon abhängigen Wirtschaftszweige zu fördern und empfehlenswerte Vorgehensweisen für ein nachhaltiges Management des Kulturtourismus, auch hinsichtlich des materiellen und immateriellen Kulturerbes, im Rahmen der integrierten Strategien für regionale Entwicklung festzulegen.

Ab 2011


Priorität C:   Kompetenzen und Mobilität

Europäische Kulturagenda — Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs und Förderung der Kultur als Katalysator für Kreativität (strategische Ziele 1 und 2)

„Europa 2020“ — Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (Prioritäten 1, 2 und 3)

Zuständig

Themen

Instrumente und Arbeitsmethoden

Erwartete Ergebnisse und Richtzeitplan

Mitgliedstaaten:

Thema Nr. 1:

Programme zur Förderung der Mobilität

Arbeitsgruppe, bestehend aus Experten der Mitgliedstaaten (OKM) (12)

Die Experten analysieren und bewerten die Programme und Pläne zur Förderung der Mobilität, um festzustellen, mit welchen Hindernissen und Problemen sich insbesondere kleine Unternehmen sowie junge Künstler und Beschäftige des Kultursektors konfrontiert sehen; sie stützen sich dabei auf die Studie „Mobility matters“ aus dem Jahr 2008. Sie ermitteln zudem empfehlenswerte Vorgehensweisen, mit denen sich diese Probleme überwinden lassen.

2011-2012

Ergebnisse der Analyse; Ermittlung der Hindernisse und empfehlenswerter Vorgehensweisen.

Mitgliedstaaten:

Thema Nr. 2:

Förderung von Kreativpartnerschaften (13)

Arbeitsgruppe, bestehend aus Experten der Mitgliedstaaten (OKM) (12)

Die Experten ermitteln die Arten von Partnerschaften und Vorgehensweisen, die erfolgreich sind, einschließlich ihrer positiven Auswirkungen, und entwerfen entsprechende Modelle.

2012-2013

Strategieleitfaden.

Überlegungen über eine europäische Initiative, die gemeinsam von der Kommission und den nationalen, regionalen und lokalen Partnern der Mitgliedstaaten durchgeführt wird und zum Ziel hat, Kreativpartnerschaften zu unterstützen.

Mitgliedstaaten:

Thema Nr. 3:

Residenzstipendien für Künstler

Arbeitsgruppe, bestehend aus Experten der Mitgliedstaaten (OKM) (12).

Die Experten ermitteln, welche Faktoren für den Erfolg bei der Vorbereitung, Durchführung und Begleitung von Residenzstipendien für Künstler ausschlaggebend sind, und legen dabei den Schwerpunkt insbesondere auf den Ausbau der Kapazitäten und die angestrebte Verringerung des Ungleichgewichts zwischen internen und externen Residenzstipendien. Die dabei ermittelten empfehlenswerten Vorgehensweisen sollten es ermöglichen, die Kapazitäten sowohl innerhalb der EU als auch im Zuge der Einführung von Residenzstipendien für Künstler in Drittländern zu erweitern und die Vernetzung auf EU-Ebene zu fördern.

2013-2014

Handbuch der empfehlenswerten Vorgehensweisen für die Vorbereitung, Organisation und Begleitung von Residenzstipendien sowie den Aufbau von Netzen und Unterstützungsmechanismen.

Kommission:

Ermittlung und Ausbau der Kompetenzen mit Hilfe von Branchenbeiräten für Kultur (14)

Die Kommission prüft, ob auf Ebene der EU Branchenbeiräte für Kultur eingerichtet werden können, wobei ihre Dienststellen, darunter die DG Beschäftigung und Soziales, eng zusammenarbeiten. Diese Beiräte sollten an der Ausarbeitung von Strategien für den betroffenen Sektor mitwirken, indem sie analysieren, wie sich der Arbeitsmarkt in dem Sektor voraussichtlich entwickeln wird, damit sein Bedarf an Qualifikationen besser gedeckt werden kann.

Ab 2011

Austausch von Informationen und empfehlenswerten Vorgehensweisen.

Kommission:

Förderung der Medienkompetenz

Studie zur Medienkompetenz. Im Rahmen dieser Studie werden die Kriterien für die Bewertung der Medienkompetenz in den Mitgliedstaaten geprüft und verfeinert; dies geschieht im Einklang mit der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (15), die vorsieht, dass die Kommission über das Niveau der Medienkompetenz in allen Mitgliedstaaten Bericht erstattet.

2010-2011

Kommission:

Ausarbeitung weiterer Vorschläge betreffend Standards für Informationen über Mobilität

Ausgehend von den Empfehlungen der OKM-Arbeitsgruppe (Arbeitsplan 2008-2010) zur Mobilität der im Kultursektor Beschäftigten vom Juni 2010 arbeitet eine von der Kommission eingesetzte Expertengruppe Vorschläge für Informationsstandards aus. Die Kommission legt 2011 einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu den Mobilitätsinformationsdiensten vor.

2011

Detaillierter Vorschlag zu Inhalten und Standards für Informations- und Beratungsdienste.

Kommission:

Analyse der Verwaltungspraxis hinsichtlich der Mobilität von Künstlern (einschließlich Visum-, Steuer- und Sozialversicherungsfragen)

Die Kommission veranstaltet thematische Seminare mit Vertretern der Behörden der Mitgliedstaaten, der Dienststellen der Kommission sowie der „Endnutzer“ und fördert den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren.

2011-2014

Handbuch der empfehlenswerten Vorgehensweisen für die Behörden der Mitgliedstaaten.


Priorität D:   Kulturelles Erbe, einschließlich Mobilität von Sammlungen

Europäische Kulturagenda — Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs (strategisches Ziel 1)

„Europa 2020“ — Nachhaltiges und integratives Wachstum (Prioritäten 2 und 3)

Zuständig

Themen

Instrumente und Arbeitsmethoden

Erwartete Ergebnisse und Richtzeitplan

Mitgliedstaaten:

Prüfung von Mitteln und Wegen, um die Darlehens- und Kreditaufnahme zu erleichtern

Arbeitsgruppe, bestehend aus Experten der Mitgliedstaaten (OKM) (16)

Die Experten ermitteln empfehlenswerte Vorgehensweisen in Bezug auf alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Mobilität von Sammlungen von Belang sind.

2011-2012

„Toolbox“ zur Funktionsweise von Staatsgarantien (einschließlich Leitlinien für empfehlenswerte Vorgehensweisen, Modelle und Nutzerleitfäden).

Für die nationalen Behörden bestimmtes Handbuch der empfehlenswerten Vorgehensweisen in den anderen einschlägigen Fragen.

Mitgliedstaaten und Kommission:

Fortsetzung der Digitalisierung des kulturellen Erbes einschließlich des Filmerbes

Die Reflexionsgruppe der Kommission („Ausschuss der Weisen“) legt Ende 2010 Empfehlungen für die Digitalisierung, die Online-Verfügbarkeit und die Bewahrung des europäischen Kulturerbes im digitalen Zeitalter vor.

Bericht Ende 2010, Folgemaßnahmen 2011.

Die Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für Digitalisierung und digitale Bewahrung setzt ihre Beratungen über die Finanzierung und Verwaltung der Europeana nach 2013 fort.

2011-2012

Die Kommission schlägt im Einklang mit der Digitalen Agenda für Europa (17) und der darin vorgesehenen Schlüsselaktion 15 sowie den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Mai 2010 zu Europeana: die nächsten Schritte (18) bis 2012 ein tragfähiges Finanzierungsmodell für die Europeana vor.

2012

Die Mitglieder der Expertengruppe „Film“ (Untergruppe „Filmerbe“) tauschen im Hinblick auf die Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates vom 18. November 2010 zum europäischen Filmerbe unter Berücksichtigung der Herausforderungen des digitalen Zeitalters (19) empfehlenswerte Vorgehensweisen aus.

Ab 2011

Mitgliedstaaten und Kommission:

Einführung des Europäischen Kulturerbe-Siegels (20)

Die Kommission entwirft in enger Zusammenarbeit mit der europäischen Jury Bewerbungsformulare und Leitlinien für die Auswahl- und Kontrollverfahren.

2011-2012

Erste Auswahl von Stätten im Rahmen der Übergangsregelung.

2013-2014

Kommission:

Prävention und Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern

Sobald die Ergebnisse der laufenden Studie zur Prävention und Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern vorliegen (Bericht wird Mitte 2011 erwartet), führt die Kommission eine verstärkte Zusammenarbeit ihrer Dienststellen ein. Die von der Kommission eingesetzte/n Expertengruppe/n (21) könnte/n in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine „Toolbox“ vorschlagen, die Leitlinien für empfehlenswerte Vorgehensweisen sowie einen Berufskodex mit den Pflichten hinsichtlich der Bekämpfung von illegalem Handel und Diebstahl umfasst, wobei bereits vorhandene Dokumente und Kodizes zugrunde gelegt und die einschlägigen Instrumente der Union in diesem Bereich berücksichtigt werden sollten.

2012-2013

Toolbox für die Bekämpfung von illegalem Handel und Diebstahl.

Kommission:

Analyse der Regelungen für die Schätzung von Kunstwerken

Die Regelungen für die Schätzung von Kunstwerken werden in Bezug auf Staatsgarantien, Versicherungen und geteilte Verantwortung miteinander verglichen.

Bericht 2012


Priorität E:   Kultur und Außenbeziehungen

Europäische Kulturagenda — Förderung der Kultur als wesentlicher Bestandteil der internationalen Beziehungen der Union (strategisches Ziel 3)

„Europa 2020“ — Mobilisierung der außenpolitischen Instrumente

Zuständig

Themen

Instrumente und Arbeitsmethoden

Erwartete Ergebnisse und Richtzeitplan

Mitgliedstaaten und Kommission:

Weiterentwicklung des strategischen Konzepts und der Zusammenarbeit

Die Vorsitze des Rates werden ersucht, zu prüfen, ob es zweckmäßig ist, eine gemeinsame informelle Tagung der hohen Beamten der Kulturministerien und der für Kultur zuständigen hohen Beamten der Außenministerien zu veranstalten, die Gelegenheit bietet, ein strategisches Kulturkonzept für die Außenbeziehungen zu entwickeln und die diesbezügliche Zusammenarbeit zu verstärken. Die hohen Beamten legen selbst den Zeitplan für ihre Arbeit, die zu behandelnden Themen und die erwarteten Ergebnisse fest.

2011-2014

Entwicklung eines Instrumentariums für den Informationsaustausch

Entsprechend den Ergebnissen der Tagung der Generaldirektionen für Kultur der Außenministerien vom Mai 2010 auf Mallorca stellt die Kommission eine Website für den Informationsaustausch auf Grundlage des vereinbarten Modells bereit. Die Mitgliedstaaten und die Kommission aktualisieren ihre jeweiligen Inhalte regelmäßig, so dass mit dieser Website ein Instrument für die praktische Zusammenarbeit und Diskussion zur Verfügung steht.

2011 Einführung des Instrumentariums für den Informationsaustausch.

Mitgliedstaaten und Kommission:

Eintreten für die Ratifizierung und Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens von 2005 über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Fortgesetztes Eintreten für die Ratifizierung des Übereinkommens und für seine Ziele in den Beziehungen zu Drittstaaten.

Weitere Umsetzung des Übereinkommens und Berücksichtigung seiner Ziele bei den einschlägigen europäischen und nationalen Politiken.

Bereits begonnen.

Kommission:

Förderung der kulturellen Beziehungen zu Drittstaaten

Erforderlichenfalls werden Treffen von Expertengruppen einberufen, damit diese sich zu einer bestimmten Frage äußern und bei der Festlegung von Strategien für die kulturellen Beziehungen zu Drittstaaten behilflich sind. Diese Expertengruppen (22) werden insbesondere ersucht, regionenspezifische Themen zu behandeln, beispielsweise Kultur und Nachbarschaft (Euromed, Östliche Partnerschaft, Donauraum), Kultur in den aufstrebenden Volkswirtschaften oder Kultur und Entwicklung.

Erforderlichenfalls ab 2011.


Priorität F:   Kulturstatistiken

Zuständig

Themen

Instrumente und Arbeitsmethoden

Erwartete Ergebnisse und Richtzeitplan

Mitgliedstaaten und Kommission:

Verbesserung der Methoden für die Erstellung von Kulturstatistiken

Sobald der Bericht des ESS-Net über Kulturstatistiken vorliegt (voraussichtlich Ende 2011), wird eine Diskussion darüber zu führen sein, wie die darin enthaltenen Empfehlungen befolgt werden können und wie die Prioritäten und Arbeitsmethoden künftig aussehen sollen.

Ab 2012

Vorschlag eines methodischen Rahmens.

Kommission:

Verbesserung der Information über Kulturstatistiken

Neue Ausgabe des Eurostat-Taschenbuchs „Kulturstatistik“

Veröffentlichung 2011.

Kommission:

Verbesserung der Erhebung von Mobilitätsstatistiken

Eine von der Kommission eingesetzte Expertengruppe (23) unterbreitet einen Vorschlag für ein gemeinsames Konzept für Stichprobenerhebungen von Daten über die Mobilität von Künstlern und Beschäftigten des Kultursektors.

2012-2013

Toolbox für Verwaltungen und Kultureinrichtungen, die zeigt, wie Stichprobenerhebungen von Mobilitätsdaten durchzuführen sind.


(1)  Die Grundsätze für die Einsetzung und die Arbeitsweise der Arbeitsgruppen sind in Anhang II enthalten.

(2)  Siehe hierzu die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. November 2010 zur Rolle der Kultur bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (Dok. 15448/10).

(3)  Entsprechend den Empfehlungen, die die Arbeitsgruppe der offenen Koordinierungsmethode zum Thema „Synergien zwischen Kultur und Bildung, insbesondere Kunsterziehung“ (Arbeitsplan 2008-2010) im Juni 2010 ausgesprochen hat.

(4)  Von der Zusammensetzung dieser Gruppe wird es entscheidend abhängen, ob ihre Ergebnisse während der nächsten Phase des Rahmens „ET 2020“ (strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung) berücksichtigt werden; daher sollten Experten aus den Bildungsministerien teilnehmen. Die Gruppe wird von den zuständigen Dienststellen der Kommission unterstützt.

(5)  ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.

(6)  Beispielsweise das (mit Mitteln des Programms „Kultur“ kofinanzierte) Projekt „Interkulturelle Städte“, das (im Rahmen von Urbact II kofinanzierte) Projekt „Offene Städte“ oder das (von der Eurofound kofinanzierte) Städtenetz für kommunale Integrationspolitik „CLIP“ (Cities for local integration policies).

(7)  Die Grundsätze für die Einsetzung und die Arbeitsweise der Arbeitsgruppen sind in Anhang II enthalten.

(8)  Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Mai 2010 über den Beitrag der Kultur zur lokalen und regionalen Entwicklung (ABl. C 135 vom 26.5.2010, S. 15).

(9)  „The entrepreneurial dimension of the cultural and creative industries“, Utrecht School of the Arts, Oktober 2010, „Access to finance activities of the European Creative Industry Alliance“, Jenny Tooth, Januar 2010.

(10)  KOM(2010) 183 endg.

(11)  KOM(2010) 352 endg.

(12)  Die Grundsätze für die Einsetzung und die Arbeitsweise der Arbeitsgruppen sind in Anhang II enthalten.

(13)  Kreativpartnerschaften zwischen dem Kultursektor und Sektoren wie beispielsweise der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Wirtschaft, der Forschung oder dem öffentlichen Sektor ermöglichen den Transfer von Kreativkompetenzen vom Kultursektor auf andere Sektoren.

(14)  In den Branchenbeiräten für Beschäftigung und Kompetenzen auf Ebene der EU sind die wichtigsten Akteure eines bestimmten Wirtschaftssektors, darunter die Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeberorganisationen oder die Akteure der allgemeinen und beruflichen Bildung, sowie sonstige Akteure vertreten, beispielsweise solche, die bei der wirtschaftlichen Entwicklung eine Rolle spielen.

(15)  ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1.

(16)  Die Grundsätze für die Einsetzung und die Arbeitsweise der Arbeitsgruppen sind in Anhang II enthalten.

(17)  KOM(2010) 245 endgültig/2.

(18)  ABl. C 137 vom 27.5.2010, S. 19.

(19)  Dok. 14711/10.

(20)  Vorbehaltlich der Annahme des Vorschlags für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Maßnahme der Europäischen Union für das Europäische Kulturerbe-Siegel.

(21)  Da in diesem Bereich eine Kombination von Fachkenntnissen benötigt wird, sollten der Arbeitsgruppe insbesondere Experten der Kulturministerien und der Museen sowie der Justiz-, Zoll- und Strafverfolgungsbehörden angehören.

(22)  Erforderlichenfalls werden andere Dienststellen der Kommission eng eingebunden.

(23)  Der Gruppe werden Mitglieder des ESS-Net und Vertreter relevanter Pilotprojekte angehören.


ANHANG II

Grundsätze für die Einsetzung und die Arbeitsweise der Arbeitsgruppen, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen des Arbeitsplans für Kultur 2011-2014 gebildet werden

Die Teilnahme der Mitgliedstaaten an der Arbeit der Gruppen ist freiwillig; die Mitgliedstaaten können sich diesen Gruppen jederzeit anschließen.

Jeder Mitgliedstaat, der an der Arbeit einer Gruppe teilnehmen möchte, bestimmt einen Experten als Mitglied der Gruppe. Dabei achtet er darauf, dass der Experte auf nationaler Ebene bereits praktische Erfahrungen in dem betreffenden Bereich erworben hat und dass er als Bindeglied zu den zuständigen nationalen Behörden fungiert. Die Kommission koordiniert die Verfahren zur Ernennung der Experten. Damit das Profil ihrer Experten dem behandelten Thema stets optimal entspricht, können die Mitgliedstaaten erforderlichenfalls bei jedem neuen Thema einen anderen Experten bestimmen.

Die Gruppen behandeln nacheinander die im Arbeitsplan festgelegten Themen und halten dabei so weit wie möglich die in Anhang I angegebenen Fristen ein.

Die Beschreibung der Ziele und der Zeitplan für ihre Verwirklichung können im Rahmen der Halbzeitevaluierung vor dem Hintergrund der Ergebnisse und der politischen Entwicklungen in der Union überarbeitet werden.

Die verschiedenen Arbeitsgruppen benennen selbst für jedes zu den Prioritäten gehörende Thema einen oder mehrere Vorsitzende.

Jede Arbeitsgruppe kann bei Bedarf beschließen, dass unabhängige Experten aus anderen Bereichen zu ihren Beratungen hinzugezogen werden.

Die Arbeitsgruppen können nach Bedarf die Vertreter der Plattformen des strukturierten Dialogs der Zivilgesellschaft bei bestimmten Themen zu ihren Beratungen einladen.

Die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen berichten dem Ausschuss für Kulturfragen nach Bedarf über den Stand der Arbeit in ihrer jeweiligen Arbeitsgruppe. Der Ausschuss für Kulturfragen kann den Arbeitsgruppen Vorgaben machen, um die gewünschten Ergebnisse zu erhalten und die Arbeit der Gruppen zu koordinieren.

Die Gruppen unterbreiten für jedes der in Anhang I aufgeführten Ziele einen Bericht über die geleistete Arbeit, der konkrete und verwertbare Ergebnisse enthält. Je nach Ziel können diese Ergebnisse in Form eines Handbuchs der empfehlenswerten Vorgehensweisen, eines Strategieleitfadens oder einer Empfehlung für Maßnahmen präsentiert werden. In den Berichten kann ferner die Entwicklung geeigneter Instrumente gleich welcher Form, die von der Kommission oder den Mitgliedstaaten selbst verwendet werden können, empfohlen werden.

Die Tagesordnungen und Sitzungsprotokolle der Gruppen werden systematisch allen Mitgliedstaaten zugänglich gemacht, und zwar unabhängig davon, in welchem Maße sie sich in einem bestimmten Bereich beteiligen. Die Berichte der Gruppen werden veröffentlicht.

Die Kommission stellt den Gruppen einen Sekretariatsdienst und logistische Unterstützung zur Verfügung. Sie unterstützt darüber hinaus die Arbeit der Gruppen so weit wie möglich auf jede andere geeignete Weise (einschließlich Studien zu ihrem jeweiligen Arbeitsbereich).

Die genannten Berichte dienen als Grundlage für den Abschlussbericht der Kommission über die Durchführung des Arbeitsplans.