16.11.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 308/3


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1996 DES RATES

vom 15. November 2016

zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 (1), insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 18. Januar 2012 die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien erlassen.

(2)

Zwei Organisationen sollten von der in Anhang II Abschnitt B der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltenen Liste der Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, gestrichen werden.

(3)

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 15. November 2016.

Im Namen des Rates

Der Präsident

I. KORČOK


(1)  ABl. L 16 vom 19.1.2012, S. 1.


ANHANG

I.

Die folgenden Organisationen sowie die dazugehörigen Einträge werden von der in Anhang II Abschnitt B der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltenen Liste gestrichen:

55.

Tri-Ocean Trading

55a.

Tri-Ocean Energy