5.4.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 88/26


VERORDNUNG (EU) 2016/527 DER KOMMISSION

vom 4. April 2016

zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 454/2011 über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem „Telematikanwendungen für den Personenverkehr“ des transeuropäischen Eisenbahnsystems

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft (Neufassung) (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 454/2011 (2) der Kommission hat die Europäische Eisenbahnagentur ein Verfahren für die Kontrolle von Änderungen der in Anhang III der Verordnung genannten technischen Unterlagen eingeführt. Am 29. April 2015 legte die Agentur infolgedessen eine Empfehlung für die Änderung des Anhangs III vor, um die Verweise auf die entsprechend dem Verfahren geänderten technischen Unterlagen anzupassen.

(2)

Die Verordnung (EU) Nr. 454/2011 sollte daher entsprechend geändert werden.

(3)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des in Artikel 29 Absatz 1 der Richtlinie 2008/57/EG genannten Ausschusses —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 454/2011 erhält die Fassung des Anhangs dieser Verordnung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 4. April 2016

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 191 vom 18.7.2008, S. 1.

(2)  ABl. L 123 vom 12.5.2011, S. 11.


ANHANG

„ANHANG III

Liste der in dieser TSI genannten technischen Unterlagen

Nummer

Titel

B.1. (V1.2)

Computergestützte Erstellung und Austausch von Preisdaten für internationale oder Auslandsverkäufe — Fahrausweis ohne integrierte Reservierung (NRT)

B.2. (V1.2)

Computergestützte Erstellung und Austausch von Preisdaten für internationale oder Auslandsverkäufe — Fahrausweis mit integrierter Reservierung (IRT)

B.3. (V1.2)

Computergestützte Erstellung und Austausch von Preisdaten für internationale oder Auslandsverkäufe — Sonderangebote

B.4. (V1.3)

Umsetzungsleitfaden für EDIFACT-Nachrichten über den Austausch von Fahrplandaten

B.5. (V1.3)

Elektronische Sitz-/Liegeplatzreservierung und elektronische Erstellung von Reiseunterlagen — Austausch von Meldungen

B.6. (V1.2)

Elektronische Sitz-/Liegeplatzreservierung und elektronische Erstellung von Beförderungsunterlagen (RCT2 Standard)

B.7. (V1.2)

IRTHP-Fahrausweise (International Rail Ticket for Home Printing)

B.8. (V1.2)

Numerische Standardcodierung für Eisenbahnunternehmen, Infrastrukturbetreiber und andere an Schienenverkehrsketten beteiligte Unternehmen

B.9. (V1.2)

Numerische Standardcodierung von Orten

B.10 (V1.3)

Elektronische Reservierung der Betreuung von mobilitätseingeschränkten Personen — Austausch von Meldungen

B.30. (V1.2)

Schema — Katalog von Meldungen/Datensätzen, die für die Kommunikation zwischen Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreibern (RU/IM) der TSI TAP erforderlich sind“