10.6.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 153/38


BESCHLUSS (GASP) 2016/917 DES RATES

vom 9. Juni 2016

zur Aufhebung des Beschlusses 2010/656/GASP zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d'Ivoire

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 15. Oktober 2010 die Resolution 1946 (2010) angenommen, mit der die gegen Côte d'Ivoire verhängten Maßnahmen verlängert wurden.

(2)

Der Rat hat am 29. Oktober 2010 den Beschluss 2010/656/GASP (1) zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d'Ivoire angenommen.

(3)

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 28. April 2016 die Resolution 2283 (2016) angenommen, mit der alle Sanktionen der Vereinten Nationen gegen Côte d'Ivoire mit sofortiger Wirkung beendet wurden.

(4)

In Anbetracht der Resolution 2283 (2016) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie der jüngsten Entwicklungen in Côte d'Ivoire hat der Rat beschlossen, auch die zusätzlichen restriktiven Maßnahmen der Union gegen dieses Land vollständig aufzuheben.

(5)

Der Beschluss 2010/656/GASP sollte daher aufgehoben werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2010/656/GASP wird aufgehoben.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 9. Juni 2016.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G.A. VAN DER STEUR


(1)  Beschluss 2010/656/GASP des Rates vom 29. Oktober 2010 zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d'Ivoire (ABl. L 285 vom 30.10.2010, S. 28).