13.5.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 125/24


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2016/716 DER KOMMISSION

vom 11. Mai 2016

zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses 2012/733/EU zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Zusammenführung und den Ausgleich von Stellenangeboten und Arbeitsgesuchen sowie die Neugestaltung von EURES

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 2772)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union (1), insbesondere auf Artikel 38,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Verordnung (EU) 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) ersetzt den Rechtsrahmen für EURES gemäß Kapitel II der Verordnung (EU) Nr. 492/2011.

(2)

Mit dem Durchführungsbeschluss 2012/733/EU der Kommission (3) wurden genaue Regeln für die Funktionsweise des Europäischen Netzes der Arbeitsvermittlungsstellen festgelegt („EURES-Netzwerk“), insbesondere in Bezug auf die Zusammenführung und den Ausgleich von Stellenangeboten und Arbeitsgesuchen.

(3)

Mit der Verordnung (EU) 2016/589 werden neue Vorschriften für die Zusammenführung und den Ausgleich von Stellenangeboten und Arbeitsgesuchen festgelegt, und das EURES-Netzwerk wird unter Einbeziehung sämtlicher von dem Durchführungsbeschluss 2012/733/EU erfasster Aspekte neu gestaltet.

(4)

Der Durchführungsbeschluss 2012/733/EU sollte daher aus Gründen der Rechtssicherheit und Klarheit spätestens zu dem Zeitpunkt aufgehoben werden, zu dem die Verordnung (EU) 2016/589 in Kraft tritt —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Durchführungsbeschluss 2012/733/EU wird mit Wirkung vom 12. Mai 2016 aufgehoben, dem Datum, zu dem die Verordnung (EU) 2016/589 in Kraft tritt.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 11. Mai 2016

Für die Kommission

Marianne THYSSEN

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 141 vom 27.5.2011, S. 1.

(2)  Verordnung (EU) 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2016 über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013 (ABl. L 107 vom 22.4.2016, S. 1).

(3)  Durchführungsbeschluss 2012/733/EU der Kommission vom 26. November 2012 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Zusammenführung und den Ausgleich von Stellenangeboten und Arbeitsgesuchen sowie die Neugestaltung von EURES (ABl. L 328 vom 28.11.2012, S. 21).