3.7.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 174/16


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1062 DER KOMMISSION

vom 2. Juli 2015

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates vom 27. März 2007 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe e,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 sind die vom Rat benannten Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgeführt, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nach der Verordnung eingefroren werden.

(2)

Am 2. Juli 2015 hat der Rat beschlossen, der Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, eine Organisation und sechs natürliche Personen hinzuzufügen. Anhang V sollte daher aktualisiert werden.

(3)

Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, muss diese Verordnung sofort in Kraft treten —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 2. Juli 2015

Für die Kommission

im Namen des Präsidenten

Leiter des Dienstes für außenpolitische Instrumente


(1)  ABl. L 88 vom 29.3.2007, S. 1.


ANHANG

Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 wird wie folgt geändert:

a)

Unter „C. Natürliche Personen nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b“ werden die folgenden Einträge angefügt:

 

Name (und ggf. Aliasname)

Angaben zur Identität

Gründe

„1.

KIM Il-Su

Rahlstedter Straße 83 a, 22149 Hamburg

Geburtsdatum: 2.9.1965

Geburtsort: Pyongyang, DVRK

Bevollmächtigter der von der EU benannten KNIC GmbH; handelt im Namen oder auf Anweisung von KNIC.

2.

KANG Song-Nam

Rahlstedter Straße 83 a, 22149 Hamburg

Geburtsdatum: 5.7.1972

Geburtsort: Pyongyang, DVRK

Bevollmächtigter der von der EU benannten KNIC GmbH; handelt im Namen oder auf Anweisung von KNIC.

3.

CHOE Chun-Sik

Rahlstedter Straße 83 a, 22149 Hamburg

Geburtsdatum: 23.12.1963

Geburtsort: Pyongyang, DVRK

Reisepassnummer: 745132109. Gültig bis zum 12.2.2020

Bevollmächtigter der von der EU benannten KNIC GmbH; handelt im Namen oder auf Anweisung von KNIC.

4.

SIN Kyu-Nam

Geburtsdatum: 12.9.1972

Geburtsort: Pyongyang, DVRK

Reisepassnummer: PO472132950

Abteilungsleiter im Hauptsitz von KNIC in Pyongyang und ehemaliger Bevollmächtigter der KNIC GmbH Hamburg. Handelt im Namen oder auf Anweisung von KNIC.

5.

PAK Chun-San

Geburtsdatum: 18.12.1953

Geburtsort: Phyongan, DVRK

Reisepassnummer: PS472220097

Abteilungsleiter im Hauptsitz von KNIC in Pyongyang und ehemaliger Bevollmächtigter der KNIC GmbH Hamburg. Handelt im Namen oder auf Anweisung von KNIC.

6.

SO Tong Myong

Geburtsdatum: 10.9.1956

Geschäftsführender Direktor der KNIC GmbH Hamburg; handelt im Namen oder auf Anweisung von KNIC.“

b)

Unter „D. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b“ wird der folgende Eintrag angefügt:

 

Name (und ggf. Aliasname)

Angaben zur Identität

Gründe

„1.

Korea National Insurance Company (KNIC) GmbH

(auch: Korea Foreign Insurance Company)

Rahlstedter Straße 83 a, 22149 Hamburg

Die KNIC GmbH generiert als eine vom Hauptsitz in Pyongyang (Adresse: Haebangsan-Dong, Central District, Pyongyang, DVRK), einer staatlichen Organisation, kontrollierte Tochtergesellschaft erhebliche Deviseneinnahmen, die zur Unterstützung des Regimes in Nordkorea eingesetzt werden. Diese Mittel könnten zur Finanzierung von Nordkoreas Nuklearprogrammen oder Programmen für andere Massenvernichtungswaffen oder für ballistische Flugkörper beitragen.

Ferner ist der Hauptsitz von KNIC mit dem ‚Office 39‘ der Arbeiterpartei Koreas verbunden, bei dem es sich um eine benannte Einrichtung handelt.“