3.7.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 174/16 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1062 DER KOMMISSION
vom 2. Juli 2015
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates vom 27. März 2007 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe e,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
In Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 sind die vom Rat benannten Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgeführt, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nach der Verordnung eingefroren werden. |
(2) |
Am 2. Juli 2015 hat der Rat beschlossen, der Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, eine Organisation und sechs natürliche Personen hinzuzufügen. Anhang V sollte daher aktualisiert werden. |
(3) |
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, muss diese Verordnung sofort in Kraft treten — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 2. Juli 2015
Für die Kommission
im Namen des Präsidenten
Leiter des Dienstes für außenpolitische Instrumente
(1) ABl. L 88 vom 29.3.2007, S. 1.
ANHANG
Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 wird wie folgt geändert:
a) |
Unter „C. Natürliche Personen nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b“ werden die folgenden Einträge angefügt:
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b) |
Unter „D. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b“ wird der folgende Eintrag angefügt:
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