10.3.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 64/116 |
Berichtigung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU
( Amtsblatt der Europäischen Union L 173 vom 12. Juni 2014 )
1. |
Seite 421, Artikel 34 Absatz 9 Unterabsatz 1 |
Anstatt:
„Die ESMA entwickelt nach Maßgabe der Absätze 3, 4, 5 und 7 Entwürfe technischer Durchführungsstandards, um Standardformulare, Mustertexte und Verfahren für die Übermittlung von Angaben festzulegen.“
muss es heißen:
„Die ESMA entwickelt nach Maßgabe der Absätze 2, 3, 4, 5 und 7 Entwürfe technischer Durchführungsstandards, um Standardformulare, Mustertexte und Verfahren für die Übermittlung von Angaben festzulegen.“
2. |
Seite 423, Artikel 35 Absatz 12 Unterabsatz 1 |
Anstatt:
„Die ESMA entwickelt nach Maßgabe der Absätze 3, 4, 7 und 10 Entwürfe technischer Durchführungsstandards, um Standardformulare, Mustertexte und Verfahren für die Übermittlung von Angaben festzulegen.“
muss es heißen:
„Die ESMA entwickelt nach Maßgabe der Absätze 2, 3, 4, 7 und 10 Entwürfe technischer Durchführungsstandards, um Standardformulare, Mustertexte und Verfahren für die Übermittlung von Angaben festzulegen.“