17.6.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 150/24 |
Berichtigung der Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG
( Amtsblatt der Europäischen Union L 127 vom 29. April 2014 )
Auf Seite 19, Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe f:
anstatt:
„f) |
werden hinsichtlich Format, Layout, Gestaltung und Proportionen entsprechend den Vorgaben reproduziert, die die Kommission gemäß Absatz 3 macht;“ |
muss es heißen:
„f) |
werden hinsichtlich Format, Layout, Gestaltung und Proportionen entsprechend den Vorgaben reproduziert, die die Kommission gemäß Absatz 4 macht;“. |