25.4.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 113/24 |
Berichtigung der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG
( Amtsblatt der Europäischen Union L 315 vom 14. November 2012 )
Seite 22, Artikel 15 Absatz 5 Unterabsatz 2:
anstatt:
„… und sie sorgen unter allen Umständen dafür, dass der vorrangige Zugang oder die vorrangige Inanspruchnahme nicht behindert wird.“
muss es heißen:
„… und sie sorgen unter allen Umständen dafür, dass der vorrangige Zugang oder die vorrangige Inanspruchnahme für Energie aus variablen erneuerbaren Energiequellen nicht behindert wird.“