16.3.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 77/18 |
BESCHLUSS 2012/152/GASP DES RATES
vom 15. März 2012
zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 26. Juli 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran (1) erlassen. |
(2) |
Am 23. Januar 2012 hat der Rat den Beschluss 2012/35/GASP zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP (2) erlassen, da er ernste und wachsende Bedenken hinsichtlich der Art des iranischen Nuklearprogramms hegt. |
(3) |
Vor diesem Hintergrund sollte — übereinstimmend mit dem Beschluss 2010/413/GASP — die Anwendung gezielter finanzieller Maßnahmen für Anbieter spezieller Zahlungsverkehrsdienste weiterentwickelt werden. |
(4) |
Der Beschluss 2010/413/GASP sollte entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
In Artikel 20 des Beschlusses 2010/413/GASP wird folgender Absatz angefügt:
„(12) Unbeschadet der in diesem Artikel vorgesehenen Ausnahmeregelungen ist es verboten, den in Absatz 1 genannten Personen und Einrichtungen gegenüber spezielle Zahlungsverkehrsdienste zu erbringen, die für den Austausch von Finanzdaten verwendet werden.“
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 15. März 2012.
Im Namen des Rates
Der Präsident
N. WAMMEN
(1) ABl. L 195 vom 27.7.2010, S. 39.
(2) ABl. L 19 vom 24.1.2012, S. 22.