28.1.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 24/8


ÄNDERUNG DER VERFAHRENSORDNUNG DES GERICHTSHOFS

DER GERICHTSHOF —

aufgrund des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere seines Artikels 223 Absatz 6,

aufgrund des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere seines Artikels 139 Absatz 6,

in der Erwägung, dass klarzustellen ist, wie viele Wahlgänge für die Wahl des Präsidenten des Gerichtshofs sowie für die Wahl der Kammerpräsidenten durchgeführt werden können,

mit Genehmigung des Rates, die am 27. November 2008 erteilt worden ist —

ERLÄSST FOLGENDE ÄNDERUNG SEINER VERFAHRENSORDNUNG:

Artikel 1

Die Verfahrensordnung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (1) wird wie folgt geändert:

Artikel 7 § 3 erhält folgende Fassung:

„Die in diesem Artikel vorgesehenen Wahlen sind geheim. Gewählt ist der Richter, der die Stimmen von mehr als der Hälfte der Richter, aus denen der Gerichtshof besteht, erhält. Erreicht keiner der Richter diese Mehrheit, so finden weitere Wahlgänge statt, bis sie erreicht wird.“

Artikel 2

Die vorliegende Änderung der Verfahrensordnung, die in den in Artikel 29 § 1 der Verfahrensordnung genannten Sprachen verbindlich ist, wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 13. Januar 2009.


(1)  ABl. L 176 vom 4.7.1991, S. 7.