13.7.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 183/25


ENTSCHEIDUNG DES RATES

vom 10. Juli 2007

über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

(2007/491/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 2,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (2),

nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses (3),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Bei der Reform der Lissabon-Strategie im Jahr 2005 wurde der Schwerpunkt auf Wachstum und Beschäftigung gelegt. Die beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Beschäftigungsstrategie im Anhang der Entscheidung 2005/600/EG des Rates vom 12. Juli 2005 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (4) und die Grundzüge der Wirtschaftspolitik in der Empfehlung 2005/601/EG des Rates vom 12. Juli 2005 zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (2005—2008) (5) wurden als integriertes Paket angenommen, wobei die Europäische Beschäftigungsstrategie eine führende Rolle bei der Umsetzung der beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitischen Ziele der Lissabon-Strategie spielt.

(2)

Die Union sollte alle geeigneten nationalen und gemeinschaftlichen Mittel — einschließlich der Kohäsionspolitik — in den drei Dimensionen der Lissabon-Strategie (Wirtschaft, Soziales und Umwelt) mobilisieren, um deren Synergiepotenzial im Gesamtkontext nachhaltiger Entwicklung besser zu nutzen.

(3)

Die beschäftigungspolitischen Leitlinien und die Grundzüge der Wirtschaftspolitik sollten nur alle drei Jahre vollständig überarbeitet werden, während in den dazwischen liegenden Jahren bis 2008 nur die notwendigsten Anpassungen vorgenommen werden sollten, um das erforderliche Maß an Stabilität für eine wirksame Umsetzung zu gewährleisten.

(4)

Die Bewertung der nationalen Reformprogramme der Mitgliedstaaten im Jahresfortschrittsbericht der Kommission und im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht zeigt, dass die Mitgliedstaaten weiterhin alles in ihrer Macht Stehende unternehmen sollten, um folgende prioritäre Bereiche voranzubringen:

mehr Menschen in Arbeit zu bringen und zu halten, das Arbeitskräfteangebot zu vergrößern und die Sozialschutzsysteme zu modernisieren;

die Anpassungsfähigkeit von Arbeitskräften und Unternehmen zu verbessern und

durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung die Investitionen in das Humankapital zu steigern.

(5)

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 23. und 24. März 2006 die zentrale Rolle der beschäftigungspolitischen Maßnahmen im Rahmen der Lissabon-Agenda und die Notwendigkeit hervorgehoben, verstärkt Beschäftigungsmöglichkeiten für vorrangige Bevölkerungsgruppen im Rahmen eines lebenszyklusbezogenen Ansatzes zu schaffen. In diesem Zusammenhang hat er den Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter gebilligt, der die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellungsfrage verstärken und der umfassenden Verbesserung der Aussichten und Möglichkeiten von Frauen neue Impulse verleihen soll.

(6)

Die Beseitigung von Hindernissen für die Freizügigkeit von Arbeitnehmern, wie in den Verträgen — einschließlich der Beitrittsverträge — niedergelegt, sollte das Funktionieren des Binnenmarktes und dessen Wachstums- und Beschäftigungspotenzial verbessern.

(7)

Angesichts sowohl der Bewertung der nationalen Reformprogramme durch die Kommission als auch der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates sollte der Schwerpunkt jetzt auf die effektive und rechtzeitige Umsetzung gelegt werden, wobei den vereinbarten quantitativen Zielen gemäß den beschäftigungspolitischen Leitlinien für 2005—2008 besondere Aufmerksamkeit zukommen sollte.

(8)

Die Mitgliedstaaten sollten den beschäftigungspolitischen Leitlinien Rechnung tragen, wenn sie ihre Nutzung der Gemeinschaftsfinanzierung, insbesondere des Europäischen Sozialfonds, planen.

(9)

Da die Leitlinien als integriertes Paket geschnürt sind, sollten die Mitgliedstaaten die Grundzüge der Wirtschaftspolitik vollständig umsetzen —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, wie sie im Anhang der Entscheidung 2005/600/EG dargelegt sind, behalten für 2007 ihre Gültigkeit und werden von den Mitgliedstaaten bei ihren beschäftigungspolitischen Maßnahmen berücksichtigt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2007.

Im Namen des Rates

Der Präsident

F. TEIXEIRA DOS SANTOS


(1)  Stellungnahme vom 15. Februar 2007 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2)  Stellungnahme vom 25. April 2007 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(3)  Stellungnahme vom 2. Februar 2007 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(4)  ABl. L 205 vom 6.8.2005, S. 21.

(5)  ABl. L 205 vom 6.8.2005, S. 28.