31.3.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 91/52


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 29. März 2007

über die Aufnahme der Tätigkeit des Regionalen Beirats für die Hohe See/Langstreckenfangflotte im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik

(2007/206/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf den Beschluss 2004/585/EG des Rates vom 19. Juli 2004 zur Einsetzung regionaler Beiräte für die gemeinsame Fischereipolitik (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 3,

gestützt auf die Empfehlung, die Spanien am 7. November 2006 im Namen Dänemarks, Deutschlands, Estlands, Spaniens, Frankreichs, Irlands, Italiens, Litauens, der Niederlande, Polens, Portugals und des Vereinigten Königreichs übermittelt hat,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik (2) und dem Beschluss 2004/585/EG wurde der Rahmen für die Einsetzung und die Arbeit der regionalen Beiräte festgelegt.

(2)

Mit Artikel 2 des Beschlusses 2004/585/EG wurde ein Regionaler Beirat für die Hohe See/Langstreckenfangflotte eingesetzt, der alle Nicht-EG-Gewässer abdeckt.

(3)

Nach Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses 2004/585/EG haben Vertreter des Fischereisektors und anderer Interessengruppen in Dänemark, Deutschland, Estland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Litauen, den Niederlanden, Polen, Portugal und dem Vereinigten Königreich einen Planungsantrag für den Regionalen Beirat für die Hohe See/Langstreckenfangflotte vorgelegt.

(4)

Die beteiligten Mitgliedstaaten haben gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2004/585/EG geprüft, ob der Antrag für den Regionalen Beirat für die Hohe See/Langstreckenfangflotte den Bestimmungen des Beschlusses genügt. Am 7. November 2006 haben die beteiligten Mitgliedstaaten der Kommission eine Empfehlung zu jenem Beirat unterbreitet.

(5)

Die Kommission hat den Antrag und die Empfehlung nach Maßgabe des Beschlusses 2004/585/EG und der Grundsätze und Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik beurteilt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Regionale Beirat für die Hohe See/Langstreckenfangflotte zur Aufnahme seiner Tätigkeit bereit ist —

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Der Regionale Beirat für die Hohe See/Langstreckenfangflotte, der mit Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe g des Beschlusses 2004/585/EG eingesetzt wurde, nimmt seine Tätigkeit am 30. März 2007 auf.

Brüssel, den 29. März 2007

Für die Kommission

Joe BORG

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 256 vom 3.8.2004, S. 17.

(2)  ABl. L 358 vom 31.12.2002, S. 59.