3.11.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 289/14


BESCHLUSS Nr. 1776/2005/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 28. September 2005

zur Änderung der Entscheidung 2000/819/EG des Rates über ein Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (2001-2005)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 157 Absatz 3,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1),

gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags (2),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Kontinuität der gemeinschaftlichen Unterstützung für die Unternehmen und die unternehmerische Initiative, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), muss unbedingt gewährleistet werden.

(2)

Es ist daher angezeigt, die Geltungsdauer der Entscheidung 2000/819/EG (3) um ein Jahr, d. h. bis zum 31. Dezember 2006, zu verlängern und den als finanziellen Bezugsrahmen dienenden Betrag um 88 500 000 EUR anzuheben.

(3)

Die Entscheidung 2000/819/EG sollte entsprechend geändert werden.

(4)

Der Ausschuss der Regionen wurde angehört, hat aber keine Stellungnahme abgegeben —

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Die Entscheidung 2000/819/EG wird wie folgt geändert:

1.

In Artikel 7 Absatz 1 wird der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag „450 Mio. EUR“ ersetzt durch „538 500 000 EUR“.

2.

In Artikel 8 wird das Datum „31. Dezember 2005“ ersetzt durch das Datum „31. Dezember 2006“.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Straßburg am 28. September 2005.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES

Im Namen des Rates

Der Präsident

D. ALEXANDER


(1)  Stellungnahme vom 9. März 2005 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2)  Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 26. Mai 2005 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 18. Juli 2005.

(3)  ABl. L 333 vom 29.12.2000, S. 84. Zuletzt geändert durch die Entscheidung Nr. 593/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 268 vom 16.8.2004, S. 3).