29.12.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 385/85 |
LEITLINIE DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
vom 16. Dezember 2004
zur Änderung der Leitlinie EZB/2004/13 über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung von Währungsreserven in Euro durch das Eurosystem für Zentralbanken außerhalb der Europäischen Union, Länder außerhalb der Europäischen Union und internationale Organisationen
(EZB/2004/20)
(2004/916/EG)
DER EZB-RAT —
gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 12.1, Artikel 14.3 und Artikel 23,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Kunden, für die Dienstleistungen des Eurosystems im Bereich der Währungsreservenverwaltung gemäß der Leitlinie EZB/2004/13 (1) erbracht werden können, sind Länder außerhalb der Europäischen Union (EU), Zentralbanken oder Währungsbehörden außerhalb der EU sowie internationale Organisationen. |
(2) |
Angesichts neuer Entwicklungen und nach weiterer Prüfung ist der EZB-Rat der Auffassung, dass es sinnvoll wäre, die Begriffsbestimmung des „Kunden“ um die Mitgliedstaaten, die den Euro nicht eingeführt haben, und ihre jeweilige nationale Zentralbank (NZB) zu erweitern. Die Leitlinie EZB/2004/13 sollte deshalb entsprechend geändert werden. |
(3) |
Gemäß Artikel 12.1 und Artikel 14.3 der Satzung sind die Leitlinien der EZB integraler Bestandteil des Gemeinschaftsrechts — |
HAT FOLGENDE LEITLINIE ERLASSEN:
Artikel 1
Die Leitlinie EZB/2004/13 wird wie folgt geändert:
1. |
Der Titel erhält folgende Fassung: |
2. |
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
|
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Leitlinie tritt am 22. Dezember 2004 in Kraft.
Artikel 3
Adressaten
Diese Leitlinie ist an die NZBen der Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben, gerichtet.
Geschehen zu Frankfurt am Main am 16. Dezember 2004.
Für den EZB-Rat
Der Präsident der EZB
Jean-Claude TRICHET
(1) Leitlinie 2004/546/EG der Europäischen Zentralbank (ABl. L 241 vom 13.7.2004, S. 68).