32001H1214(01)

Empfehlung des Rates vom 6. Dezember 2001 über die Festlegung einer gemeinsamen Bewertungsskala für die Gefährdung von Persönlichkeiten, die die Europäische Union besuchen

Amtsblatt Nr. C 356 vom 14/12/2001 S. 0001 - 0002


Empfehlung des Rates

vom 6. Dezember 2001

über die Festlegung einer gemeinsamen Bewertungsskala für die Gefährdung von Persönlichkeiten, die die Europäische Union besuchen

(2001/C 356/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Es ist erforderlich, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Terrorismusverhütung zu verbessern.

Im Gebiet der Union hat die Zahl der Besuche hochrangiger Persönlichkeiten aus den Mitgliedstaaten oder Staaten außerhalb der Union erheblich zugenommen.

Daher werden statische und dynamische Sicherheitsvorkehrungen ergriffen, die einer sorgfältigen und angemessenen Bewertung der terroristischen Gefährdung, denen diese Persönlichkeiten ausgesetzt sein könnten, entsprechen müssen.

Der Austausch von Informationen über die von den zuständigen Stellen vorgenommene Bewertung des Gefährdungsgrads ist zwischen den Polizei- und Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten zu erleichtern.

Die Bewertung bezieht sich auf den besuchten Staat, jedoch wird auch die Bewertung des Wohnsitzstaates der hochrangigen Persönlichkeit berücksichtigt -

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,

1. im Rahmen ihrer einschlägigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften den Austausch von Informationen zur Bewertung der terroristischen Gefährdung hochrangiger Persönlichkeiten, welche die Mitgliedstaaten der Union besuchen, quantitäts- und qualitätsmäßig auszubauen, ohne dabei neue institutionelle Strukturen zu schaffen. Diese Konsultierung kann auf Antrag eines Mitgliedstaats im Besonderen in dem Zeitraum vor solchen Besuchen erfolgen;

2. zu diesem Zweck eine (mehrere) Stelle(n) zu bezeichnen, die für die Bewertung dieser Bedrohung und für die Übermittlung der diesbezüglichen Informationen zuständig ist (sind). Dieses Verzeichnis wird vom amtierenden Vorsitz erstellt und danach auf den neuesten Stand gebracht und den Mitgliedstaaten übermittelt;

3. die in der Anlage enthaltene einfache und praktische Bewertungsskala, gekennzeichnet nach Ziffern und/oder Buchstaben, festzulegen, die einen raschen Austausch zwischen den nationalen Kontaktstellen ermöglicht. Diese Skala misst das Risiko einer terroristischen Bedrohung, wie es sich aus einer rationalen Analyse ergibt, enthält jedoch keine Aussage über die polizeilichen Maßnahmen oder Vorkehrungen, für deren Ergreifung der jeweilige Staat zuständig ist. Sie wird bei den Konsultierungen zwischen den Staaten herangezogen, ist jedoch in Bezug auf die internen Aktivitäten der zuständigen Stellen der Staaten nicht bindend;

4. für die Vertraulichkeit der im Rahmen dieser Empfehlung übermittelten Informationen Sorge zu tragen, insbesondere gegenüber den Staaten, die der Union nicht angehören und deren hochrangige Persönlichkeiten Gegenstand einer Bewertung sind. Diese Informationen, die lediglich zur Verhütung des Terrorismus verwertet werden, dürfen nicht an Drittländer übermittelt oder ohne Zustimmung des übermittelnden Staates nicht im Rahmen eines Gerichtsverfahrens verwendet werden;

5. für die Übermittlung der Informationen das Netz der Verbindungsbüros in Anspruch zu nehmen und sicherzustellen, dass die Ersuchen und Antworten der (den) zuständigen Stelle(n) rasch übermittelt werden;

6. sich an diesem Austausch von Bewertungsergebnissen zu beteiligen, soweit diese Beteiligung ihre nationalen Interessen nicht erheblich schädigt;

7. drei Jahre nach der vollständigen Einführung dieser Zusammenarbeit deren Ergebnisse zu prüfen;

8. Europol in diese Zusammenarbeit einzubeziehen, soweit diese in den Aufgabenbereich von Europol fällt.

Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 2001.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. Verwilghen

ANHANG

BEWERTUNGSSKALA

1. UNMITTELBAR

Spezielle Erkenntnisse deuten darauf hin, dass ein Anschlag auf die jeweilige hochrangige Persönlichkeit unmittelbar bevorsteht.

2. HOCH

Spezielle Erkenntnisse bzw. in letzter Zeit zu verzeichnende terroristische Aktivitäten deuten darauf hin, dass die hochrangige Persönlichkeit für eine terroristische Gruppierung eine Zielperson von hoher Priorität sein könnte.

3. ERHEBLICH

In letzter Zeit wurden allgemeine Erkenntnisse gewonnen, deren politischer oder sicherheitspolitischer Kontext darauf hindeutet, dass die hochrangige Persönlichkeit für eine terroristische Gruppierung eine vorrangige Zielperson sein könnte.

4. MÄSSIG

Es liegen keine spezifischen oder allgemeinen Erkenntnisse über eine bestimmte Bedrohung vor, ein Bedrohungspotential ist aber aufgrund von Faktoren gegeben, die mit der hochrangigen Persönlichkeit oder mit dem Staat, den sie repräsentiert, zusammenhängen.

5. NIEDRIG

Es liegen keine Anhaltspunkte für einen zu erwartenden terroristischen Anschlag vor.

Der Buchstabe "Z" (Zulu) könnte verwendet werden, um anzuzeigen, dass eine reale Gefahr der Verübung von nicht lebensbedrohenden feindlichen Anschlägen auf die hochrangige Persönlichkeit (Wurf von Gegenständen, Rempeleien, usw.) besteht.