31999D0858

1999/858/EG: Beschluß des Rates vom 6. Dezember 1999 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Tschechischen Republik

Amtsblatt Nr. L 335 vom 28/12/1999 S. 0055 - 0060


BESCHLUSS DES RATES

vom 6. Dezember 1999

über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Tschechischen Republik

(1999/858/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie, insbesondere über die Gründung von Beitrittspartnerschaften(1), insbesondere auf Artikel 2,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Rat von Luxemburg erklärte, daß die Beitrittspartnerschaft ein neues Instrument ist und den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie darstellt.

(2) Nach der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließt der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen für jede einzelne Beitrittspartnerschaft, die dem jeweiligen beitrittswilligen Staat unterbreitet werden, sowie über sie betreffende wichtige spätere Anpassungen.

(3) Die Gewährung der Hilfe der Gemeinschaft ist von der Erfuellung wesentlicher Voraussetzungen, insbesondere der Einhaltung der Verpflichtungen aus den Europa-Abkommen und den Fortschritten bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien, abhängig. Ist eine der wesentlichen Voraussetzungen nicht erfuellt, so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission entsprechende Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Heranführungshilfe beschließen.

(4) Nach dem Beschluß des Europäischen Rates von Luxemburg werden der Stand der Umsetzung der Beitrittspartnerschaften und die Fortschritte bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Rahmen der in den Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien geprüft.

(5) Der regelmäßige Bericht der Kommission des Jahres 1999 enthält eine objektive Analyse der Vorbereitungen der Tschechischen Republik auf die Mitgliedschaft und nennt eine Reihe von prioritären Handlungsbereichen.

(6) Im Rahmen der Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft muß die Tschechische Republik ihr Nationales Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes aktualisieren; dieses Programm muß einen Zeitplan für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele der Beitrittspartner enthalten -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Tschechischen Republik sind im Einklang mit Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Artikel 2

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen der in den Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien und durch die zuständigen Gremien des Rates, denen die Kommission regelmäßig Bericht erstattet, überwacht.

Artikel 3

Dieser Beschluß wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 1999.

Im Namen des Rates

Der Präsident

T. HALONEN

(1) ABl. L 85 vom 20.3.1998, S. 1.

ANHANG

TSCHECHISCHE REPUBLIK: BEITRITTSPARTNERSCHAFT 1999

1. ZIELE

Die Beitrittspartnerschaft setzt den einheitlichen Rahmen für eine Gesamtdarstellung der von der Kommission in ihrem regelmäßigen Bericht des Jahres 1999 über die Fortschritte der Tschechischen Republik auf dem Wege zum EU-Beitritt genannten Handlungsprioritäten sowie der Tschechischen Republik für die Verwirklichung dieser vorrangigen Ziele zur Verfügung stehenden Finanzmittel, einschließlich der Bedingungen, unter denen sie gewährt werden. Aufgrund der Beitrittspartnerschaft kann eine Reihe von Instrumenten zur Unterstützung der Bewerberländer bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft eingesetzt werden. Solche Instrumente sind unter anderem das revidierte Nationale Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, die gemeinsame Bewertung der mittelfristigen wirtschaftspolitischen Prioritäten, der Pakt gegen die organisierte Kriminalität, die innerstaatlichen Entwicklungspläne sowie andere sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach erfolgtem Beitritt und für die Umsetzung der Instrumente ISPA und Sapard in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Diese Instrumente sind alle voneinander verschieden und werden jeweils nach eigenen Verfahren vorbereitet und umgesetzt. Sie sind zwar nicht Bestandteil der Beitrittspartnerschaft, doch ihre Prioritäten sind mit denen der Beitrittspartnerschaft vereinbar.

2. GRUNDSÄTZE

Die als prioritär ausgewiesenen Bereiche beziehen sich auf die Fähigkeit der einzelnen Bewerberländer, die Kopenhagener Beitrittskriterien zu erfuellen:

- institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten;

- die Existenz einer funktionsfähigen Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten;

- die Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen zu machen.

Der Europäische Rat von Madrid wies mit Nachdruck darauf hin, daß die Bewerberländer ihre Verwaltungen anpassen müssen, damit die Gemeinschaftspolitiken nach erfolgtem Beitritt reibungslos durchgeführt werden können; in Luxemburg betonte er, daß die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht zwar notwendig, aber an sich nicht ausreichend ist; es muß auch eine effektive Anwendung gewährleistet sein.

3. PRIORITÄTEN UND ZWISCHENZIELE

Die regelmäßigen Kommissionsberichte haben deutlich gemacht, welch große Anstrengungen die Bewerberländer in bestimmten Bereichen bis zum Beitritt noch unternehmen müssen. Diese Situation erfordert es, in den prioritären Bereichen im Einvernehmen mit dem jeweiligen Land genau definierte Zwischenziele festzulegen; die Verwirklichung dieser Ziele, die in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern erarbeitet werden, bedingt den Umfang der Unterstützung und entscheidet darüber, inwieweit die laufenden Beitrittsverhandlungen mit einigen Ländern vorangetrieben bzw. entsprechende Verhandlungen mit anderen Ländern aufgenommen werden können. In der revidierten Fassung der Beitrittspartnerschaften wird wiederum zwischen kurz- und mittelfristigen Zielen unterschieden. Als kurzfristig werden Ziele eingestuft, von denen realistischerweise anzunehmen ist, daß die Tschechische Republik in der Lage ist, sie bis Ende 2000 zu erreichen bzw. sich ihnen erheblich anzunähern. Bei den mittelfristigen prioritären Zielen wird davon ausgegangen, daß ihre Verwirklichung mehr als ein Jahr in Anspruch nimmt; sie sollten aber, soweit möglich, bereits im Jahr 2000 in Angriff genommen werden. Im regelmäßigen Bericht 1999 wird der Fortschritt bewertet, der bei der Umsetzung der Beitrittspartnerschaft 1998 erreicht wurde. Diese Bewertung wurde bei der Ausarbeitung der Prioritäten der revidierten Partnerschaft berücksichtigt.

Die Tschechische Republik hat am 31. Mai 1999 eine revidierte Fassung ihres Nationalen Programms zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes vorgelegt. Darin ist ein Zeitplan für die Verwirklichung der kurz- und mittelfristigen Ziele in den prioritären Bereichen enthalten, der sich auf die erste Beitrittspartnerschaft stützt; ferner ist darin der Verwaltungs- und Finanzbedarf ausgewiesen.

In der Beitrittspartnerschaft sind die Bereiche aufgeführt, in denen die Tschechische Republik ihre Vorbereitungen auf den Beitritt vorrangig vorantreiben muß. Die Tschechische Republik wird jedoch auf allen Gebieten tätig werden müssen, für die der regelmäßige Bericht Handlungsbedarf anmahnt. Wichtig ist ferner, daß die Tschechische Republik ihren Verpflichtungen nachkommt, die es mit dem Europa-Abkommen, anläßlich des Screenings bzw. in den Verhandlungen mit Blick auf die Rechtsangleichung und die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht eingegangen ist. Es sei daran erinnert, daß es mit der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes allein noch nicht getan ist; es muß darüber hinaus sichergestellt sein, daß das übernommene Gemeinschaftsrecht entsprechend den in der Union geltenden Kriterien tatsächlich angewandt wird. In allen im folgenden genannten Bereichen muß eine glaubwürdige und effektive Umsetzung und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes gewährleistet sein.

Aufgrund der Analyse des regelmäßigen Berichts wurden für die Tschechische Republik folgende kurz- und mittelfristigen Ziele in den prioritären Bereichen ermittelt.

3.1. Kurzfristige Prioritäten für das Jahr 2000

Politische Kriterien

- Durchführung der in der Roma-Entschließung der Regierung vom 7. Oktober enthaltenen Maßnahmen einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Unterstützung auf nationaler und lokaler Ebene; Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung (auch innerhalb der öffentlichen Verwaltung); Förderung der Beschäftigungsmöglichkeiten und Verbesserung des Zugangs zur Bildung.

Wirtschaftliche Kriterien

- Abschluß der Umstrukturierung des Bankensektors (Privatisierung der beiden noch nicht privatisierten Großbanken, Lösung des Problems der uneinbringlichen Kredite); Förderung der Umstrukturierung von Unternehmen, insbesondere der großen Mischkonzerne, und Beschleunigung der Privatisierung des Unternehmertums;

- Durchführung eines Plans zur Umstrukturierung des Stahlsektors im Einklang mit den EU-Anforderungen;

- Verbesserung des Konkursrechts und seiner Anwendung.

Binnenmarkt

- Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum: Angleichung der Rechtsvorschriften (Verlängerung des Urheberrechtsschutzes auf 70 Jahre, rückwirkender Schutz von Tonaufnahmen, unerlaubte Nachbildungen und Raubkopien); Stärkung der Durchsetzung, mit administrativen und gerichtlichen Mitteln, auch an den Grenzen;

- Gesellschaftsrecht: Erlaß von Rechtsvorschriften für einen besseren Schutz der Minderheitsaktionäre;

- Datenschutz: Vollendung der Rechtsangleichung und Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde;

- freier Warenverkehr: Änderung der horizontalen Rechtsvorschriften über die technischen Anforderungen an Produkte, die Konformitätsbewertung und den Schutz der öffentlichen Gesundheit; weitere Angleichung sektoraler Rechtsvorschriften; Verbesserung der Marktüberwachung und der Konformitätsbewertungsstrukturen in bezug auf Ausrüstung und Ausbildung der Mitarbeiter; Stärkung der Durchführungsstrukturen in Sektoren, für die produktspezifische Rechtsvorschriften gelten;

- freier Kapitalverkehr: Angleichung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Telekommunikation, Versicherungen und Anleihen zur Beseitigung der noch verbleibenden Beschränkungen; Abschaffung anonymer Konten;

- freier Dienstleistungsverkehr: Stärkung der Wertpapieraufsichtsbehörde und Erweiterung ihres Tätigkeitsbereichs;

- Wettbewerb: Angleichung der Rechtsvorschriften über Kartelle und staatliche Beihilfen; Stärkung der Überwachungsbehörde für staatliche Beihilfen durch ausreichendes, qualifiziertes Personal; Fertigstellung der Bestandsaufnahme der staatlichen Beihilfen;

- Telekommunikation: Rechtsangleichung einschließlich der Schaffung einer unabhängigen Regulierungsbehörde bis Juni 2000;

- audiovisuelle Medien: Vollendung der Angleichung der Gesetzgebung;

- Steuern: Angleichung der Rechtsvorschriften über Verbrauchsteuern und die Mehrwertsteuer, insbesondere in bezug auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz; Sicherstellung der Schließung der Duty-free-Geschäfte an den Landgrenzen; Bestätigung der Einwilligung in die Grundsätze des Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung und Sicherstellung der Vereinbarkeit neuer Steuermaßnahmen mit diesen Grundsätzen.

Landwirtschaft

- Vorbereitung der für die Durchführung der GAP und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums erforderlichen Maßnahmen (Ministerium und Einrichtungen wie der Staatliche Fonds für Marktregulierung);

- Veterinär- und Pflanzenschutzsektor: Fortsetzung der Rechtsangleichung und Verbesserung der Kontrollverfahren;

- Beschluß eines Plans zur Modernisierung der Schlachthöfe und Molkereien, damit sie die EU-Normen für Hygiene und öffentliche Gesundheit erfuellen;

- Vollendung der Harmonisierung des Rinderkennzeichnungssystems und Ausweitung auf andere Tierarten.

Beschäftigung und Soziales

- Weiterentwicklung einer nationalen Strategie auf der Grundlage der gemeinsamen Überprüfung der Beschäftigungslage im Hinblick auf die spätere Teilnahme an der Europäischen Beschäftigungsstrategie;

- Unterstützung der Bemühungen der Sozialpartner um Aufbau der nötigen Kapazitäten zur Entfaltung und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands, insbesondere im Wege des sozialen Dialogs zwischen den beiden Parteien;

Umwelt

- Beschleunigung der Um- und Durchsetzung der Rahmenvorschriften in den Bereichen Wasserqualität, Abfallmanagement, integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung, Naturschutz und Luftqualität;

- Entwicklung einer Umweltinvestitionsstrategie auf der Grundlage von Schätzungen der Kosten für die Rechtsangleichung und einer realistischen Bewertung der verfügbaren öffentlichen und privaten Mittel auf Jahresbasis, wobei besonders die Richtlinien in den Bereichen Wasser, Luft, Abfallmanagement und Kontrolle der industriellen Umweltverschmutzung zu berücksichtigen sind, die einen hohen Investitionsbedarf aufweisen;

- vollständige Umsetzung und effektive Anwendung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Justiz und Inneres

- Stärkung der Grenzkontrolle und Gewährleistung der Koordination zwischen den betroffenen Diensten, um die uneingeschränkte Teilnahme am Schengen-Informationssystem zu ermöglichen;

- Annahme von Rechtsvorschriften in den Bereichen Asyl und Ausländer; Stärkung der Politik zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung;

- Durchführung der Politik zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Korruption (Rechtsvorschriften, Durchfahrungsstrukturen, ausreichendes, qualifiziertes Personal, bessere Zusammenarbeit zwischen den Institutionen) und der Wirtschaftskriminalität; Ratifizierung des OECD-Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, Unterzeichnung des Europäischen Strafrechtsübereinkommens zur Bekämpfung der Korruption;

- Stärkung der Kapazitäten zur Bekämpfung der Geldwäsche.

Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Justiz, unter anderem im Hinblick auf die Verwaltung von EU-Mitteln und die Kontrolle ihrer Verwendung

- Annahme und Durchführung eines Programms zur Reform der öffentlichen Verwaltung (Einführung eines Gesetzes über den öffentlichen Dienst);

- Vollendung des Rechtsrahmens für die interne und externe Finanzkontrolle; Einrichtung einer zentralen Organisation auf Regierungsebene zur Harmonisierung der Funktionen der internen Rechnungsprüfung/Kontrolle; Einrichtung von Referaten für interne Rechnungsprüfung/Kontrolle in Ausgabenzentren; Einführung der "funktionalen Unabhängigkeit" der internen Rechnungsprüfer/Controller auf zentraler und dezentraler Ebene und einer "ex ante"-Finanzkontrolle;

- Phare(1), ISPA(2) und Sapard(3): Weiterentwicklung des Nationalen Entwicklungsplans und des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum; Schaffung des rechtlichen, haushaltstechnischen und administrativen Rahmens (Handbuch für die Rechnungsprüfung und Prüfungsweg) für die Programmierung und Verwaltung der Instrumente ISPA und Sapard, einschließlich der Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und EU-konformer Beschaffungsregeln für die mit Gemeinschaftsmitteln kofinanzierten Projekte; Einrichtung einer funktionsfähigen Zahlstelle für Sapard;

- Beginn der Durchführung eines Programms zur Reform der Justiz (Richter und Staatsanwälte) mit Besetzung offener Stellen, Vereinfachung der Verfahren, Beschleunigung der Ausbildung von Richtern in EG-Recht.

3.2. Mittelfristige Prioritäten

Politische Kriterien

- Stärkung der Politik und der Haushaltsmittel auf nationaler und lokaler Ebene, um die Situation der Roma weiter zu verbessern.

Wirtschaftliche Kriterien

- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des Privatsektors einschließlich der KMU;

- Abschluß des Privatisierungsprozesses in der Industrie und Umsetzung des Programms zur Liberalisierung der Versorgungsunternehmen;

- Einrichtung einer haushaltspolitischen Überwachung in der Vorbeitrittszeit mit jährlicher Meldung von Zahlen über das Haushaltsdefizit und die Verschuldung (Meldeverfahren bei übermäßigem Defizit), Entwicklung mittelfristiger haushaltspolitischer Strategien (entsprechend den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts) und Verbesserung der haushaltspolitischen Transparenz;

- Fortsetzung der Finanzreform im Gesundheitswesen und Rentensystem.

Binnenmarkt

- Öffentliches Auftragswesen: Vollendung der Rechtsangleichung einschließlich der Abschaffung der Klausel über die nationale Präferenz bei öffentlichen Beschaffungen bis Ende 2002 durch die Einräumung des Zugangs zu Vergabeverfahren in der Tschechischen Republik für alle Unternehmen der Gemeinschaft in bestimmten Sektoren;

- Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum: Vollendung der Rechtsangleichung;

- Datenschutz: Vollendung der Rechtsangleichung und Einrichtung einer unabhängigen Überwachungsbehörde;

- freier Warenverkehr: Vollendung der Angleichung sektoraler Rechtsvorschriften einschließlich der Vorschriften über die Genehmigung des Inverkehrbringens von Arzneimitteln; Gewährleistung von Durchführungsstrukturen in allen Sektoren;

- Freizügigkeit: Vollendung der Rechtsangleichung im Bereich der gegenseitigen Anerkennung der Diplome;

- freier Dienstleistungsverkehr: Vollendung der Rechtsangleichung im Versicherungssektor und Einrichtung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde;

- Wettbewerb: Sicherstellung der uneingeschränkten Durchsetzung der Wettbewerbsregeln und der Vorschriften über staatliche Beihilfen; Gewährleistung der Vereinbarkeit der Beihilfepläne und Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand; Verbesserung der Ausbildung auf allen Ebenen;

- Telekommunikation: Annahme eines Frequenzüberwachungssystems;

- Steuern: Vollendung der Angleichung der Steuervorschriften einschließlich der vorläufigen Mehrwertsteuerregelung; Vollendung der Reform der Verwaltungsstrukturen und der Kontrollverfahren einschließlich Zusammenarbeit der Verwaltungen und Amtshilfe;

- Verbraucherschutz: Vollendung der Rechtsangleichung und Stärkung der Verwaltungsstrukturen, insbesondere Marktüberwachung;

- Zoll: Vollendung der Rechtsangleichung; Stärkung der Grenzkontrolle; weitere Verbesserung der operativen Kapazität der Zollverwaltung; Fortsetzung der Bekämpfung von Betrug und Korruption.

Wirtschafts- und Währungsunion

- Konsolidierung der Unabhängigkeit der Nationalbank, insbesondere in bezug auf Regierungsanleihen.

Landwirtschaft

- Verstärkung der Verwaltungsmechanismen und -strukturen für die Gemeinsame Agrarpolitik (Überwachung der Agrarmärkte und Durchführung von strukturpolitischen Maßnahmen und von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, Schaffung von Einrichtungen und Kontrollmechanismen);

- Veterinär- und Pflanzenschutzsektor: Vollendung des Systems der Tierkennzeichnung; Umsetzun eines Qualitätskontrollsystems (Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte - HACCP), Behandlung von Tierabfällen, Modernisierung der Schlachthöfe und Molkereien, Programme für die Überwachung von gesundheitsgefährdenden Rückständen und Zoonose;

- Umsetzung des Plans zur Modernisierung der Schlachthöfe und Molkereien.

Energie

- Weitere Gewährleistung hoher Niveaus für die nukleare Sicherheit in den Kernkraftwerken Dukovany und Temelin (letzteres wird zur Zeit fertiggestellt);

- Vorbereitung auf den Energiebinnenmarkt, insbesondere Umsetzung der Elektrizitäts-; und Gasrichtlinien (einschließlich der Anpassung der Energiepreise an das Kostenniveau und Einsetzung eines Regulierers);

- Angleichung der Vorschriften über die Erdölvorräte und Verbesserung der Energieeffizienz;

- Stärkung der Regulierungsstrukturen im Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes.

Verkehr

- Rechtsangleichung im Straßengüterverkehr (Marktzugang, Verkehrssicherheit, Besteuerung, Gefahrgutregeln), Eisenbahnverkehr und Luftverkehr (insbesondere Luftverkehrssicherheit und -management).

Beschäftigung und Soziales

- Umsetzung und Durchführung des EU-Rechts in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (einschließlich der Rahmenrichtlinie), Arbeitsrecht, Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie öffentliche Gesundheit; Stärkung der entsprechenden Verwaltungsstrukturen und der für die Koordinierung der sozialen Sicherheit erforderlichen Strukturen;

- Einrichtung eines unabhängigen Garantiefonds für Arbeitnehmer im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.

Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

- Entwicklung einer nationalen Politik für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt; Verbesserung der Verwaltungsstrukturen; Organisierung des Haushaltssystems und der Verfahren entsprechend den Standards der Strukturfonds, inklusive Bewertungs- und Evaluierungsverfahren.

Umwelt

- Vollendung der Umsetzung - und anschließende Durchführung - der Rahmenvorschriften und sektoralen Vorschriften; weitere Stärkung der Leistungsfähigkeit im Bereich der Verwaltung, Überwachung und Durchsetzung;

- Einbeziehung der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung bei der Festlegung und Durchführung der sektoralen Politiken für alle Bereiche.

Justiz und Inneres

- Weitere Verbesserung im Bereich der für die Durchsetzung der Rechtsvorschriften zuständigen Behörden und der Justiz (Mitarbeiterzahl, Ausbildung und Ausrüstung), Fortsetzung des Kampfes gegen organisierte Kriminalität, Frauen- und Kinderhandel, Drogenhandel und Korruption; Gewährleistung einer besseren Koordination zwischen den für die Durchsetzung der Rechtsvorschriften zuständigen Behörden;

- weitere fortschreitende Angleichung der Visagesetzgebung und -praxis mit der Europäischen Union.

Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Justiz, unter anderem im Hinblick auf die Verwaltung von EU-Mitteln und die Kontrolle ihrer Verwendung

- Stärkung der Funktionen der öffentlichen Finanzkontrolle durch Bereitstellung von angemessenem Personal, Ausbildung und Ausrüstung;

- Vollendung der Reform des Justizwesens (Richter- und Staatsanwaltschaft);

- Stärkung der Kapazitäten im Statistikbereich.

4. PROGRAMMIERUNG DER FINANZMITTEL

Der Tschechischen Republik wurden für den Zeitraum 1995-1999 Phare-Mittel in Höhe von insgesamt 358 Mio. EUR zugewiesen. Aufgrund der Vereinbarung des Europäischen Rates vom 24. und 25. März 1999 in Berlin umfaßt die Finanzhilfe für die Bewerberländer im Zeitraum 2000-2006 zur Unterstützung der Heranführung das Instrument Sapard (Verordnung (EG) Nr. 1268/1999, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 87) für die Bereiche Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums und das strukturpolitische Instrument ISPA (Verordnung (EG) Nr. 1267/1999, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 73), mit denen in der Zeit bis zum Beitritt vorrangig ähnliche Maßnahmen finanziert werden wie im Rahmen des Kohäsionsfonds. Aus diesen nationalen Zuweisungen kann die Tschechische Republik auch zum Teil ihre Mitwirkung an Gemeinschaftsprogrammen einschließlich des Fünften Rahmenprogramms über Forschung und technologische Entwicklung (ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 1) finanzieren. Außerdem hat die Tschechische Republik Zugang zu Finanzmitteln aus Mehrländerprogrammen mit direktem Bezug zum gemeinschaftlichen Besitzstand. Sämtliche Investitionsprojekte sind grundsätzlich auch von den Bewerberländern mitzufinanzieren. Seit 1998 bemüht sich die Kommission bei der EIB und den internationalen Finanzinstitutionen vor allem der EBWE und der Weltbank, um Kofinanzierung im Bereich der Beitrittsprioritäten.

5. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Die Gemeinschaft macht die Finanzierung von Projekten zur Vorbereitung auf den Beitritt aus Mitteln der Instrumente Phare, ISPA und Sapard davon abhängig, daß die Tschechische Republik ihren Verpflichtungen aus dem Europa-Abkommen nachkommt, weitere Anstrengungen zur Erfuellung der Kriterien von Kopenhagen unternimmt und im Jahr 2000 vor allem Fortschritte bei der Verwirklichung der spezifischen prioritären Ziele dieser Beitrittspartnerschaft im Jahr 2000 erzielt. Bei Nichterfuellung dieser allgemeinen Bedingungen könnte der Rat die Aussetzung der Finanzhilfe aufgrund von Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließen.

6. ÜBERWACHUNG

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft unterliegt der Überwachung im Rahmen des Europa-Abkommens. Wie vom Europäischen Rat von Luxemburg unterstrichen wurde, ist es wichtig, daß die Organe des Europa-Abkommens auch weiterhin den Rahmen bilden, in dem die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes stets nach den gleichen Modalitäten überprüft werden kann, unabhängig davon, ob Beitrittsverhandlungen bereits eingeleitet wurden oder nicht. Die einzelnen Kapitel der Beitrittspartnerschaft werden in den jeweiligen Unterausschüssen behandelt. Der Assoziationsausschuß erörtert die allgemeine Entwicklung und die Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Ziele und Zwischenziele in den prioritären Bereichen wie auch spezifischere Fragen, die die Unterausschüsse an ihn verweisen.

Der Phare-Verwaltungsausschuß sorgt gemäß der Verordnung zur Koordinierung der Hilfe für die Bewerberländer (Verordnung (EG) Nr. 1266/1999, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 68) dafür, daß die Finanzierungsbeschlüsse im Rahmen der drei Heranführungsinstrumente zur Vorbereitung auf den Beitritt - Phare, ISPA und Sapar - untereinander und mit den Beitrittspartnerschaften vereinbar sind.

Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wird die Beitrittspartnerschaft bei Bedarf erneut geändert.

(1) Phare: Action plan for coordinated aid to Poland and Hungary (Aktionsplan für eine koordinierte Hilfe für Polen und Ungarn).

(2) ISPA: Instrument for Structural Policies for Pre-Accession (Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt).

(3) Sapard: Special Accession Programme for Agriculture and Rural Development (Sonderprogramm für die Vorbereitung auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung).