31999D0857

1999/857/EG: Beschluß des Rates vom 6. Dezember 1999 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Bulgarien

Amtsblatt Nr. L 335 vom 28/12/1999 S. 0048 - 0054


BESCHLUSS DES RATES

vom 6. Dezember 1999

über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Bulgarien

(1999/857/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie, insbesondere über die Gründung von Beitrittspartnerschaften(1), insbesondere auf Artikel 2,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Rat von Luxemburg erklärte, daß die Beitrittspartnerschaft ein neues Instrument ist und den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie darstellt.

(2) Nach der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließt der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen für jede einzelne Beitrittspartnerschaft, die dem jeweiligen beitrittswilligen Staat unterbreitet werden, sowie über sie betreffende wichtige spätere Anpassungen.

(3) Die Gewährung der Hilfe der Gemeinschaft ist von der Erfuellung wesentlicher Voraussetzungen, insbesondere der Einhaltung der Verpflichtungen aus den Europa-Abkommen und den Fortschritten bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien, abhängig. Ist eine der wesentlichen Voraussetzungen nicht erfuellt, so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission entsprechende Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Heranführungshilfe beschließen.

(4) Nach dem Beschluß des Europäischen Rates von Luxemburg werden der Stand der Umsetzung der Beitrittspartnerschaften und die Fortschritte bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Rahmen der in den Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien geprüft.

(5) Der regelmäßige Bericht der Kommission des Jahres 1999 enthält eine objektive Analyse der Vorbereitungen der Republik Bulgarien auf die Mitgliedschaft und nennt eine Reihe von prioritären Handlungsbereichen.

(6) Im Rahmen der Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft muß die Republik Bulgarien ihr Nationales Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes aktualisieren; dieses Programm muß einen Zeitplan für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele der Beitrittspartner enthalten -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Bulgarien sind nach Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Artikel 2

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen der in den Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien und durch die zuständigen Gremien des Rates, denen die Kommission regelmäßig Bericht erstattet, überwacht.

Artikel 3

Dieser Beschluß wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 1999.

Im Namen des Rates

Der Präsident

T. HALONEN

(1) ABl. L 85 vom 20.3.1998, S. 1.

ANHANG

BULGARIEN: BEITRITTSPARTNERSCHAFT 1999

1. ZIELE

Die Beitrittspartnerschaft setzt den einheitlichen Rahmen für eine Gesamtdarstellung der von der Kommission in ihrem regelmäßigen Bericht des Jahres 1999 über die Fortschritte Bulgariens auf dem Wege zum EU-Beitritt genannten Handlungsprioritäten sowie der Bulgarien für die Verwirklichung dieser vorrangigen Ziele zur Verfügung stehenden Finanzmittel, einschließlich der Bedingungen, unter denen sie gewährt werden. Aufgrund der Beitrittspartnerschaft kann eine Reihe von Instrumenten zur Unterstützung der Bewerberländer bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft eingesetzt werden. Solche Instrumente sind unter anderem das revidierte Nationale Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, die gemeinsame Bewertung der mittelfristigen wirtschaftspolitischen Prioritäten, der Pakt gegen die organisierte Kriminalität, die innerstaatlichen Entwicklungspläne sowie andere sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach erfolgtem Beitritt und für die Umsetzung der Instrumente ISPA und Sapard in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Diese Instrumente sind alle voneinander verschieden und werden jeweils nach eigenen Verfahren vorbereitet und umgesetzt. Sie sind zwar nicht Bestandteil der Beitrittspartnerschaft, doch ihre Prioritäten sind mit denen der Beitrittspartnerschaft vereinbar.

2. GRUNDSÄTZE

Die als prioritär ausgewiesenen Bereiche beziehen sich auf die Fähigkeit der einzelnen Bewerberländer, die Kopenhagener Beitrittskriterien zu erfuellen:

- institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten;

- die Existenz einer funktionsfähigen Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten;

- die Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen zu machen.

Der Europäische Rat von Madrid wies mit Nachdruck darauf hin, daß die Bewerberländer ihre Verwaltungen anpassen müssen, damit die Gemeinschaftspolitiken nach erfolgtem Beitritt reibungslos durchgeführt werden können; in Luxemburg betonte er, daß die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht zwar notwendig, aber an sich nicht ausreichend ist; es muß auch eine effektive Anwendung gewährleistet sein.

3. PRIORITÄTEN UND ZWISCHENZIELE

Die regelmäßigen Kommissionsberichte haben deutlich gemacht, welch große Anstrengungen die Bewerberländer in bestimmten Bereichen bis zum Beitritt noch unternehmen müssen. Diese Situation erfordert es, in den prioritären Bereichen im Einvernehmen mit dem jeweiligen Land genau definierte Zwischenziele festzulegen; die Verwirklichung dieser Ziele, die in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern erarbeitet werden, bedingt den Umfang der Unterstützung und entscheidet darüber, inwieweit die laufenden Beitrittsverhandlungen mit einigen Ländern vorangetrieben bzw. entsprechende Verhandlungen mit anderen Ländern aufgenommen werden können. In der revidierten Fassung der Beitrittspartnerschaften wird wiederum zwischen kurz- und mittelfristigen Zielen unterschieden. Als kurzfristig werden Ziele eingestuft, von denen realistischerweise anzunehmen ist, daß Bulgarien in der Lage ist, sie bis Ende 2000 zu erreichen bzw. sich ihnen erheblich anzunähern. Bei den mittelfristigen prioritären Zielen wird davon ausgegangen, daß ihre Verwirklichung mehr als ein Jahr in Anspruch nimmt; sie sollten aber, soweit möglich, bereits im Jahr 2000 in Angriff genommen werden. Im regelmäßigen Bericht 1999 wird der Fortschritt bewertet, der bei der Umsetzung der Beitrittspartnerschaft 1998 erreicht wurde. Diese Bewertung wurde bei der Ausarbeitung der Prioritäten der revidierten Partnerschaft berücksichtigt.

Bulgarien hat am 31. Mai 1999 eine revidierte Fassung seines Nationalen Programms zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes vorgelegt. Darin ist ein Zeitplan für die Verwirklichung der kurz- und mittelfristigen Ziele in den prioritären Bereichen enthalten, der sich auf die erste Beitrittspartnerschaft stützt; ferner ist darin der Verwaltungs- und Finanzbedarf ausgewiesen.

In der Beitrittspartnerschaft sind die Bereiche aufgeführt, in denen Bulgarien seine Vorbereitungen auf den Beitritt vorrangig vorantreiben muß. Bulgarien wird jedoch auf allen Gebieten tätig werden müssen, für die der regelmäßige Bericht Handlungsbedarf anmahnt. Wichtig ist ferner, daß Bulgarien seinen Verpflichtungen nachkommt, die es mit dem Europa-Abkommen, anläßlich des Screenings bzw. in den Verhandlungen mit Blick auf die Rechtsangleichung und die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht eingegangen ist. Es sei daran erinnert, daß es mit der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes allein noch nicht getan ist; es muß darüber hinaus sichergestellt sein, daß das übernommene Gemeinschaftsrecht entsprechend den in der Union geltenden Kriterien tatsächlich angewandt wird. In allen im folgenden genannten Bereichen muß eine glaubwürdige und effektive Umsetzung und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes gewährleistet sein.

Aufgrund der Analyse des regelmäßigen Berichts wurden für Bulgarien folgende kurz- und mittelfristigen Ziele in den prioritären Bereichen ermittelt.

3.1. Kurzfristige Prioritäten für das Jahr 2000

Politische Kriterien

- Beginn der Durchführung des Roma-Rahmenprogramms und Stärkung des Nationalen Rates für Ethnische und Demographische Angelegenheiten einschließlich Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Unterstützung; Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung (auch in der öffentlichen Verwaltung); Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten und des Zugangs zur Bildung.

Wirtschaftliche Kriterien

- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch eine marktorientierte Umstrukturierung von Unternehmen; Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der geschäftlichen Rahmenbedingungen und zur Anregung von inländischen und ausländischen Investitionen in Bulgarien insbesondere durch eine Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsverfahren;

- Gewährleistung einer transparenten Privatisierung von staatlichen Unternehmen und Banken;

- Verbesserung von Konkurs- und Abwicklungsverfahren und Rationalisierung der Durchfühnmg;

- Aufstellung eines Umstrukturierungsplanes für den Stahlsektor.

Binnenmarkt

- Öffentliches Aufragswesen: Angleichung der Verfahren;

- Rechte am geistigen Eigentum und gewerbliche Schutzrechte: Angleichung und Durchsetzung der Rechte im Bereich gewerbliches Eigentum und Warenzeichen einschließlich der Bekämpfung der widerrechtlichen Verwertung geschützten Materials;

- Datenschutz: Erlaß innerstaatlicher Rechtsvorschrifen und Einsetzung eines Überwachungsorgans;

- freier Warenverkehr: Erlaß eines Rahmengesetzes über die Auflagen zur Umsetzung der Grundsätze des neuen Konzepts und des Gesamtkonzepts, Durchsetzung des neuen Gesetzes über Normung und Stärkung der neuen Infrastrukturen, Erlaß von Rahmengesetzen über chemische Stoffe, Lebensmittel und Arzneimittel;

- freier Kapitalverkehr: Liberalisierung von Direktinvestitionen im Ausland und von Investitionen in ausländische Wertpapiere durch bulgarische Staatsangehörige; Aufstellung eines Zeitplans für die Liberalisierung der verbliebenen Einschränkungen für den Kapitalverkehr einschließlich des Bereichs Erwerb von Grundeigentum;

- freier Dienstleistungsverkehr: Stärkung der Überwachungsorgane;

- Wettbewerb: Erlaß von Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen; Verbesserung des Berichts über staatliche Beihilfen; Einrichtung eines Beihilfeninventars; Erlaß sekundärer Kartellrechtsvorschriften;

- Steuern: Angleichung des MWSt.-Rechts und Entwicklung eines Zeitplans für die Angleichung der Verbrauchsteuern; Sicherstellung der Vereinbarkeit neuer Maßnahmen im Steuerbereich mit den Grundsätzen des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung; Verbesserung der Steuererhebung auf nationaler und regionaler Ebene insbesondere durch eine verbesserte MWSt.-Informationsverarbeitung;

- Zoll: Gewährleistung der Durchsetzung des neuen Zollkodex und seiner Durchführungsvorschriften.

Landwirtschaft

- Fortsetzung der Rechtsangleichung im Bereich Tier- und Pflanzengesundheit und Verbesserung der Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen insbesondere an der künftigen Außengrenze;

- Modernisierung von fleisch- und milchverarbeitenden Betrieben zur Erfuellung der EU-Normen in den Bereichen Hygiene und öffentliche Gesundheit;

- Einrichtung eines Weinanbauregisters.

Energie

- Durchführung des Energiegesetzes und Erlaß der einschlägigen sekundären Rechtsvorschriften, Vorbereitung der Rechtsvorschriften für die einzelnen Sektoren und entsprechender Reformpläne (Elektrizität und Gas) und Stärkung der Regulierungsbehörden;

- Schaffung einer Preis- und Tarifstruktur mit dem Ziel kostenorientierter und transparenter Energiepreise;

- Beginn der Durchführung einer Energiestrategie mit Schwerpunkt auf einer wirksamen Energienutzung, Überprüfung der Energiebedarfsprognosen ausgehend von realistischeren Wachstums- und Energieintensitätsszenarien;

- Aufstellung und Durchführung eines realistischen Zeitplans für die Abschaltung und Stillegung der Blöcke 1, 2, 3 und 4 des Kernkraftwerks Kosloduj; Überwachung der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle;

- weitere Stärkung von Unabhängigkeit und technischem Potential der Behörde für nukleare Sicherheit.

Verkehr

- Angleichung der Rechtsvorschriften über Sicherheit in der Seeschiffahrt.

Beschäftigung und Soziales

- Unterstützung der Sozialpartner beim Aufbau der nötigen Kapazitäten zur Entfaltung und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands insbesondere im Wege des sozialen Dialogs zwischen den beiden Parteien;

- Aufstellung einer nationalen Strategie, ausgehend von der Gemeinsamen Bewertung der Beschäftigungspolitik, mit Blick auf eine spätere Einbeziehung in die Europäische Beschäftigungsstrategie.

Umwelt

- Fortsetzung der Umsetzung der Rahmengesetze in den Bereichen Wasser, Luft und Abfälle, Vorbereitung und Durchführung umfassender richtlinienspezifischer Angleichungsprogramme; Stärkung der Durchführungsstrukturen insbesondere auf regionaler Ebene;

- Entwicklung eines Planes für die Finanzierung von Investitionen (richtlinienspezifisch) ausgehend von Schätzungen der Kosten für die Angleichung und von realistischen Quellen öffentlicher und privater finanzieller Mittel auf Jahresbasis;

- Vervollständigung der Umsetzung und Durchführung der Richtlinie über Umweltverträglichkeitsprüfungen.

Justiz und Inneres

- Durchführung wirksamer Grenzüberwachungs- und -kontrollsysteme sowie Koordinierung der Dienste, um illegale Einwanderungen zu verhindern und eine uneingeschränkte Beteiligung am Schengener Informationssystem zu ermöglichen;

- Durchführung und Durchsetzung neuer Rahmengesetze in den Bereichen Migration und Asylverfahren;

- Verbesserung der Vollzugsorgane und des Gerichtswesens (Zahl der Mitarbeiter, Einstellungsverfahren, Ausbildung und Ausstattung) zur Fortsetzung des Kampfes gegen das organisierte Verbrechen, den Drogenhandel und die Korruption sowie Stärkung von Polizei und Zoll und Gewährleistung einer besseren Koordinierung zwischen den Vollzugsorganen;

- Entwicklung einer nationalen Strategie zur Korruptionsbekämpfung und zur Stärkung der Fähigkeit, das Geldwäscheproblem zu bewältigen; Ratifizierung des europäischen Übereinkommens betreffend Geldwäsche und Erträge aus Straftaten und des Übereinkommens über die Bekämpfung der Korruption im strafrechtlichen Bereich, Unterzeichnung des OECD-Übereinkommens über Bestechung.

Stärkung der Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz, einschließlich Verwaltung und Kontrolle von EU-Mitteln

- Phare(1), ISPA(2) und Sapard(3): Weiterentwicklung des Plans für die nationale Entwicklung und des Plans für die ländliche Entwicklung; Schaffung des rechtlichen, verwaltungs- und haushaltstechnischen Rahmens (Audit-Leitfaden und Prüfungspfad) für die Programmierung und das Management von ISPA und Sapard, einschließlich systematischer Umweltverträglichkeitsprüfungen und EU-konformer Regeln für die Vergabe von Aufträgen im Rahmen von Projekten, die mit Gemeinschaftsmitteln kofinanziert werden; Einrichtung einer funktionierenden Zahlungsstelle für Sapard;

- Vervollständigung des rechtlichen Rahmens und Stärkung der Organe für die interne und externe Finanzkontrolle, einschließlich der regionalen Kontrollstellen, insbesondere durch den Einsatz eines umfassenden Informationstechnologiesystems und eine klare Abgrenzung der Ex-ante-Kontrolle und Billigung der internen Finanzkontrolle; Erreichen einer "funktionellen Unabhängigkeit" für nationale interne Kontrolleure/Prüfer auf zentraler und lokaler Ebene einschließlich einer Ex-ante-Finanzkontrolle;

- Durchführung des Beamtengesetzes;

- Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwälte und Richter und der Effizienz des Gerichtswesens einschließlich der Behandlung von Rechtsfällen und alternativer Streitbeilegungsmechanismen; Verbesserung der Durchsetzung zivilrechtlicher und strafrechtlicher Urteile;

- Stärkung der Fähigkeit zur Bewertung der finanziellen und institutionellen Auswirkungen neuer Rechtsvorschriften.

3.2. Mittelfristige Prioritäten

Politische Kriterien

- Fortsetzung der Durchführung des Roma-Rahmenprogramms.

Wirtschaftliche Kriterien

- Aufrechterhaltung einer generellen makrofinanziellen Stabilität; Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch eine marktorientierte Umstrukturierung einschließlich einer vollständigen Privatisierung kleiner und mittlerer Unternehmen; Stärkung marktwirtschaftlicher Institutionen, Verbesserung des Rechtsrahmens für Unternehmen;

- Einführung eines jährlichen Verfahrens zur Finanzkontrolle, um die Berichterstattung, Überwachung und Kontrolle der öffentlichen Finanzen insbesondere hinsichtlich der fiskalischen Positionen an die EU-Verfahren anzupassen;

- Durchführung eines Umstrukturierungsprogramms für den Stahlsektor;

- Schaffung eines funktionierenden Grundstücksmarktes und Fertigstellung des Katasters.

Binnenmarkt

- Öffentliches Auftragswesen: Gewährleistung transparenter Verfahren auf nationaler und regionaler Ebene;

- Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum: vollständige Angleichung und Durchführung der gewerblichen Schutzrechte (Warenzeichen, geographischer Ursprung und gewerbliche Muster und Modelle) einschließlich wirksamer Grenzkontrollmaßnahmen;

- Datenschutz: Durchführung der Rechtsvorschriften;

- freier Warenverkehr: Beginn der Durchführung der Rechtsvorschriften nach dem neuen Konzept; Fortsetzung der Angleichung der herkömmlichen technischen Rechtsvorschriften; Errichtung eines Marktüberwachungssystems;

- Freizügigkeit: vollständige Angleichung im Bereich der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise;

- freier Dienstleistungsverkehr: Vollendung der Angleichung und Durchführung des Bankengesetzes, des Sicherheitengesetzes und des Wertpapiergesetzes; Garantien und Vereinfachung von Kredit- und Rechtstitelverfahren;

- Wettbewerb: Stärkung der Kartell- und der Kontrollbehörden für staatliche Beihilfen und der einschlägigen Verfahren;

- Telekommunikation: Stärkung der Fähigkeit der nationalen Regulierungsbehörden;

- Steuern: vollständige Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich Steuern einschließlich der gemeinschaftlichen MwSt.-Übergangsregelung; Überprüfung geltender Gesetze und Gewährleistung der Vereinbarkeit mit dem Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung; Stärkung der Fähigkeit der Verwaltungen und der Kontrollverfahren einschließlich ihrer Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterstützung;

- Verbraucherschutz: Fortsetzung der Angleichung und Stärkung der für Marktaufsicht und Marktrecht zuständigen Behörden;

- Zoll: Stärkung der Grenzkontrollen; Entwicklung eines integrierten Zolltarifs; Entwicklung operationeller Kapazitäten und Computerisierung der Zollverwaltung; Stärkung der Bekämpfung von Betrügereien und Korruption.

Landwirtschaft

- Verstärkung der Managementmechanismen und Verwaltungsstrukturen der gemeinsamen Agrarpolitik (Überwachung der Agrarmärkte und Durchführung von Maßnahmen zur strukturellen und ländlichen Entwicklung, Schaffung von Organen und Kontrollmechanismen);

- Fortsetzung der Umstrukturierung der Agrar- und Ernährungswirtschaft; Stärkung der Verwaltung im Bereich Lebensmittelkontrolle;

- Fertigstellung des Systems der Tieridentifizierung; Durchführung, Qualitätskontrollsystem (HACCP), Behandlung tierischer Abfälle, Rückstands- und Zoonoseüberwachungsprogramme; lückenlose Inspektionssysteme für die künftigen Außengrenzen.

Fischerei

- Entwicklung der Fähigkeit zur Durchführung und Durchsetzung der gemeinsamen Fischereipolitik, insbesondere durch Bereitstellung angemessener institutioneller Ressourcen und Ausrüstungen für Inspektionen und Kontrollen; Einrichtung eines geeigneten Fischereiflotteneintragungssystems; Förderung von Qualitätsnormen.

Energie

- Anpassung der erforderlichen Ölvorräte und weitere Verbesserung der Energieeffizienz;

- Vorbereitung auf den Binnenmarkt für Energie, insbesondere an die Elektrizitäts- und Gasrichtlinien (einschließlich Anpassung der Energiepreise an die Kosten);

- Erlaß und Durchführung sekundärer Rechtsvorschriften für den inländischen Gas- und Elektrizitätsmarkt;

- Einhaltung der Verpflichtungen betreffend die schrittweise Abschaltung und Stillegung der Blöcke 1, 2, 3 und 4 des KKW Kosloduj; Aufrechterhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus für die Blöcke 5 und 6 des KKW Kosloduj;

- Stärkung der Regulierungsstrukturen für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz.

Verkehr

- Rechtsangleichung in den Bereichen Straßenverkehr (Marktzugang, Verkehrssicherheit und Besteuerung), Schienenverkehr, Seeverkehr, Binnenwasserstraßen (technische Vorschriften für Schiffe) und Luftverkehr (insbesondere Sicherheit im Luftverkehr und Flugverkehrsmanagement).

Beschäftigung und Soziales

- Umsetzung des EU-Rechts und Anwendung dieser Rechtsvorschriften in den folgenden Bereichen: Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht, Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie öffentliche Gesundheit; Stärkung der damit befaßten Verwaltungsstrukturen und der Verwaltungsstrukturen, die für die Koordinierung der sozialen Sicherheit erforderlich sind;

- Einrichtung eines unabhängigen Garantiefonds für Arbeitnehmer für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von Arbeitgebern.

Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

- Entwicklung einer nationalen Politik für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt; Vorbereitung auf die Durchführung regionaler Entwicklungsprogramme und Gemeinschaftsinitiativen; Verbesserung administrativer Abläufe und Errichtung eines finanziellen Rahmens, der mehrjährige Verpflichtungen berücksichtigt, sowie seine Verwaltung entsprechend den Strukturfondsstandards (inklusive Beurteilung und Einschätzung).

Umwelt

- Vollständige Übernahme und Durchführung des Rahmenrechts und der sektorbezogenen Rechtsvorschriften gemäß dem vorgegebenen Zeitplan;

- Einbringung der Grundsätze einer nachhaltigen Entwicklung in die Ausarbeitung und Anwendung der Politik in allen Bereichen.

Justiz und Inneres

- Weitere fortschreitende Angleichung der Visagesetzgebung und Praxis an die der EU;

- Erlaß und Anwendung der internationalen Instrumente für die Bekämpfung des Drogenhandels, insbesondere das Übereinkommen über den unerlaubten Handel auf dem Seeweg, mit dem Artikel 17 des UN-Übereinkommens über die Bekämpfung des unerlaubten Verkehrs mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen durchgeführt wird;

- Verbesserung der Einrichtungen für Asylbewerber und Flüchtlinge;

- weitere Intensivierung der internationalen Koordinierung und Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung grenzübergreifender Verbrechen, insbesondere in den Bereichen Schmuggel, Herstellung und Verkauf von Drogen sowie Geldwäsche; Durchführung einer Antikorruptionsstrategie, weitere Bekämpfung von Frauen- und Kinderhandel;

- Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz.

Stärkung der Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz, einschließlich Verwaltung und Kontrolle von EU-Mitteln

- Vollendung der Schaffung eines kompetenten und unparteiischen öffentlichen Dienstes auf der Grundlage des Gesetzes über den öffentlichen Dienst, Schaffung einer Managementstruktur für den öffentlichen Dienst und Gewährleistung einer Vereinfachung der Verfahren;

- Verbesserung der Unterweisung in europäischen Angelegenheiten, einschließlich der Schulung von Richtern in Gemeinschaftsrecht;

- Stärkung der öffentlichen Finanzkontrollfunktionen durch den Einsatz geeigneter Mitarbeiter, Schulungsmaßnahmen und Ausrüstungen;

- Stärkung der statistischen Kapazitäten.

4. PROGRAMMIERUNG DER FINANZMITTEL

Für den Zeitraum 1995-1999 wurden Bulgarien im Rahmen von Phare insgesamt 415 Mio. EUR bereitgestellt. Aufgrund der Vereinbarung des Europäischen Rates vom 24. und 25. März 1999 in Berlin umfaßt die Finanzhilfe für die Bewerberländer im Zeitraum 2000-2006 auch eine Unterstützung der Vorbereitung auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, wofür die spezifischen Instrumente Sapard (Verordnung (EG) Nr. 1268/1999, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 87) und das strukturpolitische Instrument ISPA (Verordnung (EG) Nr. 1267/1999, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 73) bereitstehen, mit denen in der Zeit bis zum Beitritt vorrangig ähnliche Maßnahmen finanziert werden wie im Rahmen des Kohäsionsfonds. Aus diesen nationalen Zuweisungen kann Bulgarien auch zum Teil seine Mitwirkung an Gemeinschaftsprogrammen einschließlich des Fünften Rahmenprogramms über Forschung und technologische Entwicklung (ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 1) finanzieren. Außerdem hat Bulgarien Zugang zu Finanzmitteln aus Mehrländerprogrammen mit direktem Bezug zum gemeinschaftlichen Besitzstand. Sämtliche Investitionsprojekte sind grundsätzlich auch von den Bewerberländern mitzufinanzieren. Die Kommission arbeitet seit 1998 mit der EIB und internationalen Finanzinstitutionen wie der EBWE und der Weltbank zusammen, um die Kofinanzierung von Projekten im Bereich der Beitrittsprioritäten in die Wege zu leiten.

5. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Die Gemeinschaft macht die Finanzierung von Projekten zur Vorbereitung auf den Beitritt aus Mitteln der Instrumente Phare, ISPA und Sapard davon abhängig, daß Bulgarien seinen Verpflichtungen aus dem Europa-Abkommen nachkommt, weitere Anstrengungen zur Erfuellung der Kriterien von Kopenhagen unternimmt und im Jahr 2000 vor allem Fortschritte bei der Verwirklichung der in dieser Beitrittspartnerschaft als Prioritäten ausgewiesenen spezifischen Ziele vorweisen kann. Bei Nichterfuellung dieser allgemeinen Bedingungen könnte der Rat die Aussetzung der Finanzhilfe aufgrund von Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließen.

6. ÜBERWACHUNG

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft unterliegt der Überwachung im Rahmen des Europa-Abkommens. Wie der Europäische Rat von Luxemburg betonte, kommt es wesentlich darauf an, daß die Institutionen des Europa-Abkommens auch weiterhin der Rahmen sind, in dem die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes stets nach den gleichen Modalitäten überprüft werden kann, unabhängig davon, ob Beitrittsverhandlungen bereits eingeleitet wurden oder nicht. Die einzelnen Kapitel der Beitrittspartnerschaft werden in den jeweiligen Unterausschüssen behandelt. Der Assoziationsausschuß erörtert die allgemeine Entwicklung und die Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Ziele und Zwischenziele in den prioritären Bereichen wie auch spezifische Fragen, die die Unterausschüsse an ihn verweisen.

Der Phare-Verwaltungsausschuß sorgt gemäß der Verordnung zur Koordinierung der Hilfe für die Bewerberländer (Verordnung (EG) Nr. 1266/1999, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 68) dafür, daß die Finanzierungsbeschlüsse im Rahmen der drei Instrumente zur Vorbereitung auf den Beitritt - Phare, ISPA und Sapar - untereinander ebenso wie mit den Beitrittspartnerschaften vereinbar sind.

Aufgrund von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wird die Beitrittspartnerschaft gegebenenfalls erneut geändert.

(1) Phare: Action plan for coordinated aid to Poland and Hungary (Aktionsplan für eine koordinierte Hilfe für Polen und Ungarn).

(2) ISPA: Instrument for Structural Policies for Pre-Accession (Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt).

(3) Sapard: Special Accession Programme for Agriculture and Rural Development (Sonderprogramm für die Vorbereitung auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung).