31983L0029

Richtlinie 83/29/EWG des Rates vom 24. Januar 1983 zur Änderung der Richtlinie 78/176/EWG über Abfälle aus der Titandioxid-Produktion

Amtsblatt Nr. L 032 vom 03/02/1983 S. 0028 - 0028
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 15 Band 4 S. 0120
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 15 Band 4 S. 0083
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 15 Band 4 S. 0120
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 15 Band 4 S. 0083


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RICHTLINIE DES RATES

vom 24. Januar 1983

zur Änderung der Richtlinie 78/176/EWG über Abfälle aus der Titandioxid-Produktion

(83/29/EWG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 100 und 235,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (2),

in Erwägung nachstehender Gründe:

Für die Kommission haben sich Schwierigkeiten ergeben, geeignete Vorschläge zur Harmonisierung der Programme zur schrittweisen Verringerung der Verschmutzung innerhalb der in Artikel 9 Absatz 3 der Richtlinie 78/176/EWG (3) vorgesehenen Frist zu übermitteln. Diese Frist ist deshalb zu verlängern -

HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 9 Absatz 3 Satz 1 der Richtlinie 78/176/EWG erhält folgende Fassung: »Die in Absatz 1 genannten Programme werden der Kommission spätestens am 1. Juli 1980 zugeleitet; die Kommission unterbreitet dem Rat vor dem 15. März 1983 geeignete Vorschläge für die Harmonisierung dieser Programme bezueglich der Verringerung der Verschmutzung mit dem Ziel ihrer Ausschaltung sowie für die Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen im Bereich der Titandioxidproduktion."

Artikel 2

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 24. Januar 1983.

Im Namen des Rates

Der Präsident

H. W. LAUTENSCHLAGER

(1) ABl. Nr. C 292 vom 8. 11. 1982, S. 101.

(2) ABl. Nr. C 326 vom 13. 12. 1982, S. 1.

(3) ABl. Nr. L 54 vom 25. 2. 1978, S. 19.