31974D0153

74/153/EGKS: Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1973 über die Genehmigung des Erwerbs der Mehrheit der Aktien der Rheinstahl AG durch die August- Thyssen-Hütte AG (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

Amtsblatt Nr. L 084 vom 28/03/1974 S. 0036 - 0045


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ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 20 . Dezember 1973

über die Genehmigung des Erwebs der Mehrheit der Aktien der Rheinstahl AG durch die August-Thyssen-Hütte AG

( Nur der deutsche Text ist verbindlich )

( 74/153/EGKS )

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

auf Grund des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl , insbesondere des Artikels 66 ,

auf Grund der Entscheidung Nr . 24/54 der Hohen Behörde vom 6 . Mai 1954 betreffend eine Verordnung über die Tatbestandsmerkmale der Kontrolle eines Unternehmens auf Grund des Artikels 66 § 1 des Vertrages ( 1 ) ,

auf Grund des Antrags der August-Thyssen-Hütte AG vom 19 . Februar 1973 auf Genehmigung des Erwerbs der Mehrheit der Aktien der Rheinstahl AG , nach Einholung der Äusserung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland ,

in Erwägung folgender Gründe :

I

1 . Die August-Thyssen-Hütte Aktiengesellschaft in Duisburg-Hamborn ( ATH ) ist ein Unternehmen im Sinne des Artikels 80 des Vertrages mit einem Grundkapital von 1 010 Mill . DM . Die ATH ist auf dem Gebiet der Erzeugung und Weiterverarbeitung von Stahl tätig . Sie ist als die Obergesellschaft der Thyssen-Gruppe an 166 in - und ausländischen Unternehmen , u . a . an folgenden Stahl erzeugenden und weiterverarbeitenden Unternehmen sowie an Stahlvertriebsunternehmen beteiligt :

Unternehmen * Nennkapital ( Mill . DM ) * ATH-Beteiligung % *

- Mannesmannröhren-Werke AG , Düsseldorf * 300 * 33,3 *

- Deutsche Edelstahlwerke GmbH , Krefeld * 150 * 100 *

- Thyssen Niederrhein AG Hütten - und Walzwerke , Oberhausen * 125 * 100 *

- Westfälische Union AG , Hamm * 65 * 100 *

- Rasselstein AG , Neuwied * 56 * 50 *

- Stahlwerke Bochum AG , Bochum * 24,2 * 48,5 *

- Walzwerk " Grillo Funke " GmbH , Gelsenkirchen * 10 * 100 *

- N.K.F . Staal B.V . , Alblasserdam * 20 ( hfl . ) * 49 *

- Wälzlagerrohr AG , Krefeld * 20 * 50 *

- Blohm + Voß AG , Hamburg * 61,4 * 64,7 *

- Baustahlgewebe GmbH , Düsseldorf * 20 * 42 *

- Thyssen Industrie GmbH , Düsseldorf * 17 * 100 *

- Vereinigte Schraubenwerke GmbH , Ratingen * 12,9 * 50 *

- Thyssen Handelsunion AG , Düsseldorf * 46 * 96 *

- Ets . Jouret Fers et Métaux S.A . , Pont-à-Celles * 100 ( bfrs ) * 49 *

2 . Die ATH hat die Möglichkeit , die vorbezeichneten Unternehmen allein oder gemeinsam mit Dritten im Sinne der Entscheidung Nr . 24/54 zu kontrollieren . Demnach sind diese Unternehmen mit der ATH und miteinander im Sinne des Artikels 66 § 1 zusammengeschlossen .

3 . Im Jahre 1971/1972 betrug der Aussenumsatzerlös der Thyssen-Gruppe 10,7 Milliarden DM . Die Belegschaft belief sich im Jahresdurchschnitt auf 92 000 Arbeiter und Angestellte .

4 . Die Rheinstahl Aktiengesellschaft in Essen ( Rheinstahl ) ist ein Unternehmen der Erzeugung und Weiterverarbeitung von Stahl mit einem Grundkapitel von 470 Mill . DM . Rheinstahl ist als Obergesellschaft der Rheinstahl-Gruppe an 83 in - und ausländischen Stahl erzeugenden und weiterverarbeitenden Unternehmen beteiligt , u . a . an folgenden :

Unternehmen * Nennkapital ( Mill . DM ) * Rheinstahl-Beteiligung % *

- Rheinstahl Hüttenwerke AG , Essen * 104,1 * 100 *

- Edelstahlwerk Witten AG , Witten * 41,4 * 62,8 *

- Bergische Stahlindustrie KG , Remscheid * 15 * 58,4 *

- Guß-Stahlwerk Oberkassel GmbH , Düsseldorf * 5,75 * 100 *

- Rheinstahl Gießerei AG , Mülheim * 21 * 100 *

- Rheinstahl Concordiahütte GmbH , Bendorf * 6 * 100 *

- Rheinstahl Schmiedetechnik GmbH , Wattenscheid * 8 * 100 *

- Rheinstahl Nordseewerke GmbH , Emden * 18 * 100 *

- Waggon Union GmbH , Siegen und Berlin * 10 * 50 *

- Rheinstahl Eggers-Kehrhahn GmbH , Hamburg * 6 * 100 *

- R . Stahl Aufzuege GmbH , Stuttgart * 6 * 75 *

5 . Rheinstahl hat die Möglichkeit , die vorbezeichneten Unternehmen allein oder gemeinsam mit Dritten zu kontrollieren . Demnach sind diese Unternehmen mit Rheinstahl und miteinander zusammengeschlossen .

6 . Im Jahre 1971 betrug der Aussenumsatzerlös der Rheinstahl-Gruppe 5,1 Milliarden DM . Die Belegschaft belief sich im Jahresdurchschnitt auf 67 000 Arbeiter und Angestellte .

7 . Infolge des beabsichtigten Erwerbs der Aktienmehrheit bei Rheinstahl erhält die ATH die Möglichkeit , Rheinstahl zu kontrollieren . Dieses Vorgehen bewirkt demnach einen Zusammenschluß zwischen ATH und Rheinstahl und den Unternehmen der beiden Gruppen .

II

8 . Für die Beurteilung der Stellung der beteiligten Unternehmen auf dem Stahlmarkt sind in erster Linie die Art und Menge der Produktion , die Produktions - und Marktanteile sowie die künftigen Produktionsmöglichkeiten von Bedeutung .

9 . Die Gruppen Thyssen und Rheinstahl verzeichneten im Jahre 1971 die aus der folgenden Tabelle ersichtliche Erzeugung .

Die Rheinstahl-Gruppe verfügt demnach über eine im Vergleich mit der Thyssen-Gruppe beschränkte Stahlproduktion , jedoch über eine erhebliche Gießereiroheisenherstellung . Die Produktion von Walzstahl-Fertigerzeugnissen ist bei Rheinstahl auf wenige Erzeugnis - und Gütekategorien konzentriert , insbesondere auf Grob - und Mittelbleche , Walzdraht und Stabstahl sowie Edelstahlgüten .

10 . Die Produktion der Thyssen/Rheinstahl-Gruppe ergibt insgesamt die aus der Tabelle auf Seite 39 ersichtlichen Anteile an der Produktion der Bundesrepublik , der Gemeinschaft der Sechs und , soweit möglich , der Gemeinschaft der neun Mitgliedstaaten ( 2 ) :

Produktion 1971 ( 1 )

* ( 1 000 Tonnen ) *

Erzeugnisgruppen * Gesamtproduktion * darunter Edelstahl *

* Thyssen ( 1 ) * Rheinstahl * Thyssen * Rheinstahl *

Roheisen * 8 880 * 1 386 * * *

davon : * * * * *

Stahleisen * 8 534 * 916 * * *

Gießereiroheisen * 184 * 451 * * *

Ferromangan usw . * 162 * 19 * * *

Rohstahl * 11 676 * 1 474 * 858 * 666 *

davon : * * * * *

Kohlenstoff-Feinstähle * * * 178 * 111 *

legierte Edelstähle * * * 680 * 555 *

Warmbreitband insgesamt * 4 965 * * * *

Walzstahlfertigerzeugnisse * 8 628 * 867 * 439 * 265 *

davon : * * * * *

Oberbaumaterial * 107 * * * *

Breitflanschträger * 234 * * * *

sonstige Profile * 187 * * * *

Röhrenrundstahl * 240 * 5 * 60 * 5 *

Walzdraht * 1 555 * 126 * 234 * 103 *

Stabstahl * 682 * 140 * 74 * 126 *

Breitflachstahl * 138 * * * *

Bandstahl * 268 * * 1 * *

Grob - und Mittelbleche * 1 271 * 596 * 32 * 31 *

Feinbleche * 3 152 * * 34 * *

Coils ( Fertigerzeugnis ) * 794 * * 4 * *

Weiterverarbeitete Walzstahlerzeugnisse * * * * *

Weißblech und sonstige verzinnte Bleche * 496 * * * *

Feinstblech und -band * 3 * * * *

verzinkte und sonstige überzogene Bleche * 674 * * * *

Transformatoren - und Dynamobleche * 241 * * * *

( 1 ) Ohne die in die eigene Rohrentertigung gelangende Mannesmann-Produktion .

Produktion 1971 Thyssen - Rheinstahl

Erzeugnisgruppen * in % BRD * in % EG ( 6 ) * in % EG ( 9 ) *

* Insgesamt * darunter Edelstahl * Insgesamt * darunter Edelstahl * Insgesamt * darunter Edelstahl *

Roheisen * 34,2 * * 13,6 * * 11,3 * *

davon : * * * * * * *

Stahleisen * 33,8 * * 13,3 * * * *

Gießereiroheisen * 37,3 * * 17,7 * * * *

Ferromangan usw . * 53,6 * * 17,2 * * * *

Rohstahl * 31,7 * 23,9 * 12,7 * 13,4 * 10,3 * *

davon : * * * * * * *

Kohlenstoff-Feinstahle * * 16,1 * * 8,3 * * *

legierte Edelstähle * * 25,6 * * 15,6 * * 12,8 *

Warmbreitband ( insgesamt ) * 46,8 * * 16,8 * * 13,5 * *

Walzstahlfertigerzeugnisse * 32,6 * 29,2 * 12,6 * 13,8 * 10,1 * *

davon : * * * * * * *

Oberbaumaterial * 23,8 * - * 9,2 * - * 7,4 * *

Breitflanschträger * 39,1 * - * 12,4 * - * 6,0 * *

sonstige Profile * 13,2 * - * 5,0 * - * 6,0 * *

Röhrenrundstahl * 21,9 * 27,2 * 11,8 * 14,2 * 6,0 * *

Walzdraht * 42,8 * 42,2 * 20,7 * 27,3 * 17,0 * *

Stabstahl * 16,7 * 25,9 * 4,8 * 9,7 * 4,2 * *

Breittlachstahl * 34,3 * - * 23,0 * - * 12,3 * *

Bandstahl * 10,0 * 1,1 * 4,6 * 0,3 * 3,6 * *

Grob - und Mittelbleche * 40,1 * 34,7 * 18,7 * 9,8 * 14,3 * *

Feinbleche * 48,0 * 29,8 * 15,8 * 9,5 * 12,3 * *

Coils ( Ferugerzeugnis ) * 34,0 * 5,1 * 15,6 * * * *

Weiterverarbeitete Walzstahlfertigerzeugnisse * * * * * * *

Weißblech und sonstige verzinnte Bleche * 63,7 * * 18,3 * * 12,5 * *

Feinstblech und -band * 4,8 * * 2,9 * * * *

verzinkte und sonstige überzogene Bleche * 51,4 * * 22,4 * * * *

Transformatoren - und Dynamobleche * 79,8 * * 32,2 * * * *

Demnach tritt infolge des Vorgehens in den Bereichen Gießereiroheisen , Rohstahl , Walzdraht , Grob - und Mittelbleche und Edelstahl eine teils erhebliche Zunahme der Produktionsanteile ein . Die Marktanteile der Gruppe können in Ermangelung ausreichender Statistiken für die Beitrittslander gegenwartig nur auf Grund der Marktversorgung der ursprunglichen Gemeinschaft sowie der BRD - des Hauptabsatzgebiets der Beteiligten - ermittelt werden . Es muß davon ausgegangen werden , daß der globale Markt anteil der Gruppe in der Gemeinschaft der Neun zwangsläufig geringer ist als in der Gemeinschaft der Sechs und demnach für die Beteiligten günstiger wäre .

11 . Im Bereich des Gießereiroheisens wird die neue Gruppe mit einem Produktionsanteil von 14 % ( 4 % Thyssen + 10 % Rheinstahl ) die dritte Stelle unter den Herstellern der vergrösserten Gemeinschaft einnehmen , nach zwei Unternehmen mit 15 und 14 % und gefolgt von drei Unternehmen mit 12 , 11 und 9 % . Die vier nächsten Unternehmen haben Anteile von 6 , 5 , 3 und 1 % . Insgesamt stellen die zehn grössten Unternehmen rund 90 % her ; der verbleibende Teil wird durch elf andere Erzeuger vertreten .

An der Marktversorgung der ursprünglichen Gemeinschaft war Thyssen-Rheinstahl 1971 mit ebenfalls 14 % ( davon 1/3 Konzernverbrauch ) beteiligt . Auf dem Gießereiroheisenmarkt der Gemeinschaft besteht insbesondere infolge der Niedrigpreis-Einfuhren aus Drittländern beträchtlicher Wettbewerb . In der BRD beträgt der Marktanteil der Beteiligten 33 % ( davon entfallen rund 2/3 auf Lieferungen an Konzerngesellschaften ) . Vier weitere deutsche Hersteller versorgen den Markt zu 58 % . Die Einfuhr aus der Gemeinschaft und aus dritten Ländern in die BRD erreicht 9 % der Marktversorgung .

12 . Im Rohstahlbereich wird die neue Gruppe mit 10 % ( 9 % Thyssen + 1 % Rheinstahl ) der Produktion der erweiterten Gemeinschaft in allen Stahlgüten nach einem Hersteller mit 17 % die zweite Stelle einnehmen vor sechs Unternehmen mit 9 , 8 , 8 , 7 , 7 und 6 % und vier weiteren mit je 2 bis 3 % . Diese zwölf grössten Stahlhersteller vertreten insgesamt 83 % der Rohstahlproduktion der Gemeinschaft . Die verbleibenden 17 % verteilen sich auf eine Vielzahl von Unternehmen kleinen Zuschnitts .

Auf dem Gebiet des Edelstahls , für sich allein und ohne die Produktion der Unternehmen der drei Beitrittsländer betrachtet ( 3 ) steht die neue Gruppe mit 13 % ( 7 % Thyssen + 6 % Rheinstahl ) der Edelstahlproduktion der Sechsergemeinschaft vor vier Unternehmen mit 12 , 11 , 9 und 7 % an erster Stelle . Sieben weitere Unternehmen verfügen über einen Anteil von je 3,4 bis 4,6 % . Die zwölf grössten Hersteller vertreten rund 80 % der Gemeinschaftsproduktion . Die verbleibenden 20 % verteilen sich auf mehr als 60 Edelstahlhersteller , darunter 29 deutsche .

13 . Auf dem Gebiet des Walzdrahtes ( alle Güten ) wird Thyssen Rheinstahl mit einem Produktionsanteil von 17 % ( 16 % Thyssen + 1 % Rheinstahl ) an erster Stelle der erweiterten Gemeinschaft stehen , gefolgt von vier Unternehmen mit 13 , 10 , 9 und 9 % . Sieben weitere Unternehmen verfügen über Anteile von je 2 bis 3,5 % . Die zwölf grössten Unternehmen stellen 78,5 % der Gemeinschaftsproduktion her ; der verbleibende Teil entfällt auf 34 Unternehmen .

Der Marktanteil der Beteiligten in der ursprünglichen Gemeinschaft belief sich 1971 auf 17 % , davon betrifft fast die Hälfte Konzernverbrauch . Ihr Marktanteil in der BRD betrug 1971 rund 29 % . Neben neun weiteren deutschen Anbietern wird der Markt der BRD zu 25 % durch Einfuhren von Walzdraht aus der Gemeinschaft und aus dritten Ländern versogt .

Bei Walzdraht aus Edelstahl steht die Gruppe mit einem Produktionsanteil von 27 % ( 18 % Thyssen + 9 % Rheinstahl ) der Gemeinschaft der Sechs an erster Stelle . Sie wird von sechs Unternehmen mit 12 , 9 , 9 , 8 , 7 und 7 % gefolgt . Die zwölf grössten Unternehmen vertreten 94 % der Gemeinschaftsproduktion . Der Marktanteil der Gruppe in der ursprünglichen Gemeinschaft ist infolge der bedeutenden Exporte der Beteiligten nach dritten Ländern mit 17 % wesentlich niedriger als ihr Produktionsanteil .

Auf dem deutschen Markt steht die Gruppe mit einem Produktionsanteil von 42 % ebenfalls an erster Stelle , gefolgt von neun weiteren Herstellern , darunter drei mit 23 , 21 und 7 % . Der Marktanteil der Gruppe beläuft sich auf 45 % , davon wird jedoch die Hälfte an eigene Konzerngesellschaften geliefert .

14 . Auf dem Markt der Grob - und Mittelbleche stehen die Beteiligten mit 14 % ( 10 % Thyssen + 4 % Rheinstahl ) an zweiter Stelle der Hersteller der neun Mitgliedstaaten . Ein Hersteller nimmt mit 22 % die erste Stelle ein ; fünf Hersteller folgen mit 9 , 9 , 9 , 7 und 6 % ; fünf weitere mit Anteilen von 2,5 % bis 4 % . Die zwölf grössten Unternehmen der erweiterten Gemeinschaft vertreten insgesamt 93 % der Gesamtproduktion ; die verbleibenden 7 % verteilen sich auf eine grössere Anzahl von Herstellern .

Der Marktanteil der Thyssen/Rheinstahl-Gruppe in der Gemeinschaft der Sechs beträgt etwa 12 % ( davon 1/3 an Konzerngesellschaften ) . In der BRD beläuft sich der Marktanteil der Beteiligten auf etwa 20 % . Sieben weitere deutsche Hersteller beliefern den Markt . Die Einfuhren in die BRD betrugen 30 % der Marktversorgung .

Bei den Grob - und Mittelblechen in Edelstahlqualitäten sind die von Jahr zu Jahr stark schwankenden absoluten Mengen sehr gering , so daß die Marktanteile von schwacher Aussagekraft sind . Die Gruppe wird mit 10 % ( 5 % Thyssen + 5 % Rheinstahl ) der Gemeinschaftsproduktion an dritter Stelle stehen , nach zwei Unternehmen mit 43 % und 11 % , gefolgt von fünf Unternehmen mit 7 , 5 , 4 , 4 und 3 % . Die zwölf grössten Unternehmen der Gemeinschaft der Sechs vereinigen somit 95 % auf sich .

15 . Hinsichtlich der übrigen in der Tabelle auf Seite 39 erscheinenden Erzeugnisse treten infolge des Vorgehens keine bemerkenswerten Änderungen auf .

16 . Die folgende Übersicht gestattet einen Vergleich zwischen den Produktionsmöglichkeiten der Thyssen/Rheinstahl-Gruppe in der Sechsergemeinschaft für die Jahre 1971 und 1977 . Hiernach ist ein relativer Rückgang der Stellung der Thyssen/Rheinstahl-Gruppe sowohl in der Gemeinschaft als auch in der BRD festzustellen .

17 . Infolge des beabsichtigten Vorgehens verschwindet Rheinstahl als unabhängiger Anbieter vom Stahlmarkt . Die Thyssen Rheinstahl-Gruppe wird auf bestimmten Teilmärkten über eine sehr starke Stellung verfügen , insbesondere in der BRD . Obwohl das Oligopol sich verdichtet , verbleiben genügend potente Wettbewerber auf dem Stahlmarkt der erweiterten Gemeinschaft . Sieben darunter erreichen mit Thyssen/Rheinstahl vergleichbare Grössenordnungen . Die verbleibenden 130 Unternehmen sind meistens auf bestimmte Erzeugnisse oder Stahlgüten ( Edelstahl z.B . ) spezialisiert .

In Anbetracht der grossen Zahl und des Zuschnitts der in der BRD tätigen deutschen und ausländischen Anbieter - die Marktversorgung der BRD mit Stahlerzeugnissen erfolgt zu fast einem Drittel durch Einfuhren - und der somit für den deutschen Abnehmer gegebenen mannigfaltigen Möglichkeiten der Wahl der Anbieter , vermögen die vom Vorgehen betroffenen Unternehmen weder in ihrem Hauptabsatzgebiet noch in anderen Teilen des gemeinsamen Stahlmarktes einen wirksamen Wettbewerb zu verhindern .

Produktionsmöglichkeiten

Erzeugnisse * 1971 * 1977 *

* in Mill . jato * Thyssen + Rheinstahl in % * in Mill . jato * Thyssen + Rheinstahl in % *

* Gemeinschaft ( 6 ) * BRD * Gemeinschaft ( 6 ) * BRD * Gemeinschaft ( 6 ) * BRD * Gemeinschaft ( 6 ) * BRD *

Roheisen * 99 * 42 * 15,7 * 36,8 * 126 * 52 * 13,7 * 33,3 *

Rohstahl * 136 * 58 * 14,9 * 34,2 * 169 * 67 * 12,2 * 30,1 *

Coils - Gesamterzeugung * 38 * 15 * 17,5 * 44,8 * 56 * 19 * 12,4 * 37,2 *

Walzstahlfertigerzeugnisse * 108 * 46 * 15,3 * 34,8 * 135 * 54 * 13,5 * 32,6 *

Schwere P * e * 15 * 8 * 14,9 * 29,5 * 16 * 6 * 6,8 * 16,7 *

Stabstahl * 23 * 8 * 6,2 * 17,7 * 28 * 10 * 7,1 * 19,6 *

Walzdraht * 11 * 5 * 22,5 * 45,6 * 14 * 6 * 18,1 * 35,2 *

Bandstahl und Röhrenstreifen * 8 * 4 * 7,6 * 16,0 * 9 * 4 * 7,6 * 17,2 *

Grob - und Mittelbleche ( a ) * 17 * 9 * 22,9 * 42,1 * 21 * 10 * 21,4 * 42,3 *

Feinblech * 27 * 10 * 17,6 * 49,1 * 37 * 13 * 17,5 * 48,1 *

Coils ( Fertigerzeugnis ) * 7 * 3 * 16,4 * 32,7 * 11 * 4 * 9,8 * 24,5 *

( a ) Einschließlich Breittlächstahl .

Quelle : Die Investitionen in den Kohle - und Stahlindustrien der Gemeinschaft , Erhebungen 1972 und 1973 .

III

18 . Im Jahre 1971 verbrauchte die Thyssen-Gruppe 792 000 t Walzstahlfertigerzeugnisse , davon stammten 78 000 t von Fremden , einschließlich 4 000 t aus der Produktion der Rheinstahl-Gruppe . Die Gesamtproduktion von Walzstahlfertigerzeugnissen der Thyssen-Gruppe belief sich auf 8 600 000 t .

Die Rheinstahl-Gruppe verbrauchte im gleichen Jahre 280 000 t Walzstahlfertigerzeugnisse , davon entfielen 185 000 t auf Fremdbezuege , in denen Lieferungen der Thyssen-Gruppe von rund 60 000 t enthalten sind . Die Gesamtproduktion von Walzstahlfertigerzeugnissen der Rheinstahl-Gruppe betrug 867 000 t .

Bei einer Zusammenfassung der Gruppen Thyssen und Rheinstahl ergäbe sich demnach ein Selbstverbrauch von 873 000 jato Walzstahlfertigerzeugnissen , d.h . 9 % ihrer Gesamtproduktion von 9,5 Millionen * . Bei einem Gesamtverbrauch von rund 1,1 Millionen jato würde die Thyssen/Rheinstahl-Gruppe - soweit sie die benötigen Erzeugnisse und Güten selbst zu erzeugen vermag - ihren internen Verbrauch demnach um 127 000 t auf etwa 11 % ihrer Produktion von Walzstahlfertigerzeugnissen verhältnismässig geringfügig steigern können . Die Gruppe würde jedoch im Absatz von rund 89 % ihrer Produktion von Walzstahlfertigerzeugnissen auf den Markt angewiesen bleiben .

In der Stahlindustrie der Gemeinschaft ist die Weiterverarbeitung von Walzstahlfertigerzeugnissen in konzerneigenen Betrieben verhältnismässig stark ausgeprägt und überschreitet jährlich eine Menge von 1 Million Tonnen ( z.B . BSC , Usinor , Finsider , Fiat , Estel ) . Unter den grossen und mittleren Gruppen ist die Gruppe Thyssen Rheinstahl auch nach erfolgtem Zusammenschluß mit einem internen Verbrauch von rund 11 % ihrer Walzstahlfertigerzeugung weiterhin eine nicht übermässig stark vertikal integrierte Stahlgruppe .

Unter diesen Umständen ist die Zunahme der wechselseitigen internen Stahlabsatzmöglichkeiten der neuen Gruppe nicht geeignet , ihr eine Stellung in der Versorgung oder im Absatz zu verschaffen , die als künstliche Vorzugsstellung im Sinne des Artikels 66 § 2 bezeichnet werden müsste .

19 . Der Gesamtumsatz der Thyssen-Gruppe belief sich 1971/1972 auf 13,9 Milliarden DM . Der Aussenumsatz erreichte 10,7 Milliarden DM , davon entfielen 6,4 Milliarden DM = 60 % auf den Stahlbereich und 4,3 Milliarden DM = 40 % auf die übrigen Bereiche ( insbesondere Schmiede - und Gußstücke aus Edelstahl , Draht - und Stahlblechverarbeitung , Produktion von Bauteilen und Regalen , Behälterbau , Schiffbau , Steine und Erden ) .

Der Gesamtumsatz der Rheinstahl-Gruppe betrug 1972 5,5 Milliarden DM . Der Aussenumsatz belief sich auf 5,1 Milliarden DM , davon betrafen 0,8 Milliarden DM = 15,7 % Stahlerzeugnisse und 4,3 Milliarden DM = 84,3 % die übrigen Erzeugnisse ( insbesondere der Eisen - und Stahlgießereien , des Maschinen - , Anlagen - und Schiffbaus sowie der Bergbau - , Transport - , Bau - und Wärmetechnik ) .

Der Gesamtumsatz der Thyssen/Rheinstahl-Gruppe erreichte sonach 19,4 Milliarden DM . Von dem Aussenumsatz in Höhe von 15,8 Milliarden DM entfielen 7,2 Milliarden DM , d . h . 45,6 % , auf den Stahlbereich und 8,6 Milliarden DM , d.h . 54,4 % , auf die übrigen Sektoren .

Infolge des Zusammenschlusses wird Thyssen den Stahlanteil am Aussenumsatz von 60 % auf 45,6 % verringern . Der Anteil der übrigen Erzeugnisse steigt dementsprechend von 40 % auf 54,4 % .

Auf Grund dieser , gemessen am Aussenumsatz demnach um rund 15 % zunehmenden Diversifizierung der Thyssen/Rheinstahl-Gruppe wird sie jedoch weder auf ihren Stahlmärkten noch auf ihren übrigen Teilmärkten eine solche Stellung einnehmen , daß sie eine vom Markt unabhängige Strategie betreiben kann und sich demnach auf andere Weise als durch eine künstliche Vorzugsstellung den Wettbewerbsregeln des Vertrages entziehen kann .

20 . Zur Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf oligopolitischen Märkten muß die Kommission darauf achten , daß die Unabhängigkeit und Selbständigkeit grosser Gruppen nicht durch Verflechtungen und andere Bindeglieder beeinträchtigt wird .

21 . Die ATH besitzt 1/3 des Grundkapitels in Höhe von 300 Millionen DM der Mannesmannröhren-Werke AG ( MRW ) . Die übrigen 2/3 werden von der Mannesmann AG gehalten . Mannesmann und ATH haben am 16 . Dezember 1969 vereinbart , sich zu einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts mit dem Namen " Vereinigung Mannesmannröhren-Werke AG ( Vereinigung MRW ) " zusammenzuschließen . Zweck der Vereinigung ist die Bildung eines einheitlichen Beherrschungswillens der beiden Partner in einem aus Vertretern der Partner bestehenden Partnerausschuß . Mit der Geschäftsführung der Vereinigung ist der Vorstand von Mannesmann beauftragt . Mannesmann hat für die Herbeiführung der Beschlüsse über die Bildung eines einheitlichen Beherrschungswillen Sorge zu tragen und das Weisungsrecht gegenüber MRW auszuüben .

... ( 4 ) .

Am 13 . 16 . März 1970 wurde auf Grund der vorbezeichneten Vereinbarung mit MRW ein Beherrschungs - und Gewinnabführungsvertrag geschlossen .

Mannesmann stellt ausschließlich Halbzeug für die Stahlrohrfertigung her . Ein Teil dieses Halbzeugs wird von ATH auf Grund von Lohnveredelungsverträgen für MRW zu Warmbreitband , Spaltband und Grobblech ausgewalzt ( schätzungsweise jährlich etwa 500 000 t ) . Ausser diesen Lohnveredelungsverträgen bestehen zwischen der ATH/Rheinstahl-Gruppe und der Mannesmann-Gruppe weder produktionstechnische Verbindungen noch nenneswerte Überschneidungen auf den Märkten .

Die Kapitalbeteiligungen und Verträge zwischen ATH und Mannesmann über MRW . Diese gemeinsame Kontrolle gibt den Beteiligten die Möglichkeit , auch ihr Verhalten auf dem Gebiet der Erzeugung von Rohstahl und Röhrenvormaterial aufeinander abzustimmen , so daß der Wettbewerb zwischen ihnen insoweit beschränkt wird . Die Begründung der gemeinsamen Kontrolle von ATH und Mannesmann über MRW ist von der Kommission mit Entscheidung vom 21 . Januar 1970 genehmigt worden .

22 . Inzwischen haben sich die tatsächlichen Verhältnisse , die dieser Entscheidung zugrunde lagen , wesentlich geändert . Mannesmann hat die Kontrolle der DEMAG erworben und damit die Diversifizierung der Mannesmann-Gruppe erweitert . Infolge des beabsichtigten Vorgehens erreicht ATH ihrerseits eine erhebliche zusätzliche Diversifizierung ihrer Erzeugung und verstärkt ihre Stellung auf dem Stahlmarkt .

Die neue ATH/Rheinstahl-Gruppe , die eine der drei bedeutendsten deutschen Industriekonzerne werden wird , wird durch ihre Finanz - und Wirtschaftskraft und infolge ihrer starken Diversifizierung eine hervorragende Stellung auf dem oligopolistischen Stahlmarkt einnehmen .

Berücksichtigt man den Machtzuwachs der ATH-Gruppe sowie die weitreichende Diversifizierung der Gruppen Thyssen und Mannesmann , durch die diese Gruppen auf zahlreichen , zum Teil dem Stahlmarkt nachgelagerten Märkten miteinander in Wettbewerb treten werden , so ist festzustellen , daß sich die bereits in der Vergangenheit bestehenden Möglichkeiten für ATH , auf Entscheidungen der Mannesmann-Gruppe Einfluß zu nehmen , beträchtlich verstärken .

Es kann zwar gegenwärtig davon ausgegangen werden , daß zwischen Mannesmann und Thyssen auf dem Markt der Walzstahlfertigerzeugnisse kein wesentlicher Wettbewerb besteht , weil Mannesmann die Fertigung dieser Erzeugnisse durch Übertragung ihrer Walzanlagen an ATH aufgegeben hat . Es lässt sich nicht voraussehen , ob Mannesmann durch Neuinvestitionen oder durch Erwerb der Kontrolle über Stahl erzeugende Unternehmen den Wettbewerb auf diesem Gebiet wieder aufnimmt : dies kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden . Solange die gemeinsame Kontrolle über MRW besteht , kann ATH diesbezueglichen Absichten von Mannesmann entgegenwirken und demnach Mannesmann als Wettbewerber vom Stahlmarkt fernhalten .

Die gemeinsame Kontrolle über MRW beeinträchtigt daher die Unabhängigkeit der Mannesmann-Gruppe gegenüber der ATH/Rheinstahl-Gruppe . Das Einvernehmen zwischen ATH und Mannesmann , das die gegenwärtigen Verbindungen unvermeidlich machen , wird zu einer Koordinierung des Verhaltens der beiden Gruppen führen und den Wettbewerb zwischen ihnen verhindern . Um den Wettbewerb zwischen beiden Gruppen zu erhalten , ist es geboten , die Einflußmöglichkeiten von ATH auf die Mannesmann-Gruppe im wesentlichen zu beseitigen und Mannesmann in die Lage zu versetzen , ihre unternehmerischen Entscheidungen in voller Unabhängigkeit und Selbständigkeit zu treffen . Hierfür ist mindestens die Aufhebung der gemeinsamen Kontrolle von ATH und Mannesmann über MRW erforderlich .

Diese gemeinsame Kontrolle kann durch Rückführung der Kapitalbeteiligung der ATH an MRW von gegenwärtig 1/3 auf 1/4 aufgehoben werden , sofern zugleich sichergestellt wird , daß Mannesmann eine Mehrheit von 3/4 am Kapital der MRW erhält . Zum gleichen Zweck ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts " Vereinigung MRW " aufzulösen sowie der zwischen der " Vereinigung MRW " und MRW geschlossene Beherrschungs - und Gewinnabführungsvertrag zu kündigen . An die MRW betreffenden Verträgen gleicher Art darf sich ATH in Zukunft nicht beteiligen .

Die Genehmigung des beabsichtigten Vorgehens kann demnach nur unter der Bedingung erfolgen , daß ATH

- die Beteiligung an der MRW auf 25 v.H . zurückführt , indem sie ihre diesen Anteil übersteigende Beteiligung der Mannesmann AG zum Kauf anbietet ;

- die Vereinbarung über die Bildung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts " Vereinigung MRW " sowie den zwischen der " Vereinigung MRW " und MRW geschlossenen Beherrschungs - und Gewinnabführungsvertrag kündigt und sich an gleichartigen , die MRW betreffenden Verträgen nicht beteiligt .

Für die Durchführung dieser Maßnahmen ist der ATH eine angemessene Frist zu gewähren . Es scheint angebracht , diese Frist auf ein Jahr , beginnend mit dem Tag der Verwiklichung des Vorgehens , zu bemessen und zu bestimmen , daß diese Frist spätestens am 31 . Dezember 1974 abläuft . Die ATH hat die Durchführung der vorbezeichneten Maßnahmen unverzueglich anzuzeigen . Die Kommission muß sich eine Überprüfung dieser Bedingung für den Fall vorbehalten , daß ATH ihre Beteiligung am Grundkapital von MRW nicht innerhalb der vorgenannten Frist dadurch auf 25 v.H . zurückführt , daß sie ihre diesen Anteil übersteigende Beteiligung an die Mannesmann AG veräussert .

Die ATH ist weiter zu verpflichten , keine Anteile am Kapital der Mannesmann AG oder von Unternehmen , die durch die Mannesmann AG allein oder gemeinsam mit Dritten kontrolliert werden , zu erwerben .

23 . Die Thyssen-Gruppe hat mit den Fried . Krupp Hüttenwerken ( FKH ) , Theodor Wuppermann , Ibach Stahlwerken , Eisen - und Stahlwerke Rötzel und der Fürstlich Hohenzollernschen Hüttenverwaltung Laucherthal Vereinbarungen über Spezialisierung und gemeinsamen Verkauf getroffen ( Rationalisierungsgruppe West ) ( 5 ) .

Die Rheinstahl-Gruppe hat mit der Hösch AG und der Siegener AG Geisweid Vereinbarungen über Spezialisierung und gemeinsamen Verkauf getroffen ( Rationalisierungsgruppe Westfalen ) ( 5 ) .

Infolge der Zugehörigkeit der Unternehmen der Thyssen-Gruppe zur Rationalisierungsgruppe West und der Unternehmen der Rheinstahl-Gruppe zur Rationalisierungsgruppe Westfalen würden bei der Verwirklichung des beabsichtigten Vorgehens Unternehmen der neuen Gruppe Thyssen Rheinstahl zwei Organisationen , die miteinander im Wettbewerb stehen , angehören . Demnach würde die Gefahr bestehen , daß zwischen den grossen Gruppen Thyssen/Rheinstahl , Estel ( Hösch-Hoogovens ) und Krupp der normale Wettbewerb ausgeschlossen würde . Die drei genannten Gruppen vertreten in der Gemeinschaft einen Rohstahlanteil von rund 22 % .

Das beabsichtigte Vorgehen hat demnach eine grundlegende Änderung der tatsächlichen Verhältnisse zur Folge , die bei der Genehmigung vorlagen und auf Grund derer die Genehmigungsvoraussetzungen des Artikels 65 § 2 gegeben waren . Um die Unabhängigkeit und Selbständigkeit der bezeichneten Gruppen voneinander wieder herzustellen , muß die Kommission die ATH verpflichten , daß sie und die von ihr kontrollierten Unternehmen bis zum 31 . März 1974 aus den Rationalisierungsgruppen West und Westfafalen ausscheiden .

24 . Persönliche Verbindungen zwischen den Verwaltungsorganen der beteiligten Stahlproduktions - und Stahlhandelsunternehmen und nichtbeteiligten Unternehmen gleicher Art können sich auf den Wettbewerb auf dem Stahlmarkt abträglich auswirken . Die solche Verbindungen beinhaltenden Gefahren sind umso grösser , als sie andere Gruppen dem Einfluß der infolge des Zusammenschlusses erheblich verstärkten Thyssen Rheinstahl-Gruppe aussetzen können .

Die Kommission muß daher an die Genehmigung die Auflage knüpfen , daß zwischen den unmittelbar und mittelbar beteiligten Unternehmen der Stahlproduktion und des Stahlhandels und Konkurrenzunternehmen keine personellen Verbindungen bestehen . Dies gilt nicht für die Mannesmannröhren-Werke AG .

Im Falle von Gemeinschaftsunternehmen der Stahlproduktion und des Stahlhandels , an denen die Thyssen/Rheinstahl-Gruppe beteiligt ist , soll es indessen den übrigen mitkontrollierenden dritten Unternehmen unbenommen sein , Mitglieder ihrer Verwaltungsorgane in die Verwaltungsorgane des Gemeinschaftsunternehmens zu entsenden .

25 . Auf Grund ihrer Grösse , ihrer Stellung auf den Walzstahlmärkten und ihrer stark diversifizierten Produktionsstruktur könnten neue wichtige Beteiligungen der Thyssen/Rheinstahl-Gruppe an Unternehmen der Stahlerzeugung , des Stahlhandels oder der Verarbeitung mit einem bedeutenden Stahlverbrauch zu weiteren Wettbewerbsbeschränkungen führen , insbesondere auch dadurch , daß der Gruppe eine künstliche Vorzugsstellung verschafft würde , die wesentliche Vorteile im Zugang zu den Versorgungsquellen und zu den Absatzmärkten mit sich bringen könnte . Damit die Kommission die Auswirkungen solcher Beteiligungen auf den Wettbewerb würdigen kann , unterliegt ihr Erwerb der vorherigen Genehmigung , soweit sie 10 % oder mehr betragen und die nicht unter Artikel 80 des Vertrages fallenden Unternehmen , an denen eine Beteiligung erworben werden soll , mehr als 50 000 t Stahl jährlich verbrauchen .

26 . Unter Berücksichtigung der vorbezeichneten Auflagen stellt die Kommission fest , daß das beabsichtigte Vorgehen den beteiligten Unternehmen nicht die Möglichkeit geben wird , auf einem bedeutenden Teil des Stahlmarktes die Preise zu bestimmen , die Produktion oder die Verteilung zu kontrollieren oder zu beschränken oder einen wirksamen Wettbewerb zu verhindern oder den aus der Anwendung des Vertrages sich ergebenden Wettbewerbsregeln zu entgehen , insbesondere durch Schaffung einer künstlichen Vorzugsstellung , die einen wesentlichen Vorteil im Zugang zu den Versorgungsquellen und zu den Absatzmärkten mit sich bringt .

Demnach entspricht das beabsichtigte Vorgehen den Genehmigungsvoraussetzungen des Artikels 66 § 2 und kann genehmigt werden -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN :

Artikel 1

Der Erwerb der Mehrheit der Aktien der Rheinstahl AG durch die August-Thyssen-Hütte AG wird genehmigt .

Artikel 2

Die Genehmigung wird unter der Bedingung erteilt , daß die August-Thyssen-Hütte AG

1 . ihre Kapitalbeteiligung an der Mannesmannröhren-Werke AG dadurch auf 25 v.H . zurückführt , daß sie ihre diesen Anteil übersteigende Beteiligung am Grundkapital der Mannesmannröhren-Werke AG der Mannesmann AG zum Kauf anbietet und

2 . die Vereinbarung über die Bildung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts " Vereinigung Mannesmannröhren-Werke AG " vom 16 . Dezember 1969 sowie den zwischen der " Vereinigung Mannesmannröhren-Werke AG " und der Mannesmannröhren-Werke AG geschlossenen Beherrschungs - und Gewinnabführungsvertrag vom 13 . /16 . März 1970 kündigt und sich an gleichartigen , die Mannesmannröhren-Werke AG betreffenden Verträgen nicht beteiligt .

Für die Erfuellung dieser Bedingung wird der August-Thyssen-Hütte AG eine Frist von einem Jahr vom Tage der Verwirklichung des Vorgehens , spätestens jedoch bis zum 31 . Dezember 1974 , gewährt . Die August-Thyssen-Hütte AG hat der Kommission die Durchführung der vorbezeichneten Maßnahmen anzuzeigen . Sollte die August-Thyssen-Hütte AG den unter 1 . genannten Beteiligungsanteil nicht innerhalb dieser Frist an die Mannesmann AG veräussert haben , so wird die Kommission über die Bedingung des durch Artikel 1 genehmigten Zusammenschlusses erneut entscheiden .

Artikel 3

Die Genehmigung wird mit folgenden Auflagen verbunden :

1 . Es ist der August-Thyssen-Hütte AG untersagt , Anteile am Kapital der Mannesmann AG oder der durch die Mannesmann AG kontrollierten Unternehmen zu erwerben .

2 . Die August-Thyssen-Hütte AG und die von ihr kontrollierten Unternehmen haben bis zum 31 . März 1974 aus den Rationalisierungsgruppen West und Westfalen auszuscheiden . Die Erfuellung dieser Auflage ist der Kommission anzuzeigen .

3 . Mitglieder von Verwaltungsorganen der durch das Vorgehen betroffenen Unternehmen der Stahlproduktion und des Stahlhandels dürfen den Verwaltungsorganen von noch nicht betroffenen Unternehmen gleicher Art nicht angehören . Dies gilt nicht für die Mannesmannröhre-Werke AG .

Bei Unternehmen der Stahlproduktion und des Stahlhandels , die von der August-Thyssen-Hütte AG unmittelbar oder mittelbar gemeinsam mit dritten Unternehmen kontrolliert werden , ist die Zugehörigkeit von Mitgliedern der Verwaltungsorgane aller an der gemeinsamen Kontrolle beteiligten Unternehmen in den Verwaltungsorganen des Gemeinschaftsunternehmens gestattet .

4 . Der Erwerb einer Beteiligung von 10 % oder mehr am Kapital von Unternehmen der Stahlerzeugung , des Stahlhandels und der Weiterverarbeitung von Stahl , soweit ein solches Unternehmen mehr als 50 000 t Stahl jährlich verbraucht , unterliegt der vorherigen Genehmigung der Kommission .

Artikel 4

Diese Entscheidung ist an die August-Thyssen-Hütte AG , Duisburg-Hamborn , gerichtet .

Brüssel , den 20 . Dezember 1973

Für die Kommission

Der Präsident

François-Xavier ORTOLI

( 1 ) Amtsblatt der EGKS vom 11 . 5 . 1954 , S . 345 .

( 2 ) Die noch nicht einheitlichen Statistiken der sechs ursprünglichen und der d * ei neuen Mitgliedstaaten ermöglichen keinen Vergleich für alle Erzeugnisgruppen .

( 3 ) Vergleichbare Zahlen der Edelstahlerzeugung der Beitrittsländer liegen nicht vor , so daß bei Edelstahl auf die Produktionsanteile in der Sechsergemeinschaft abgestellt wurde .

( 4 ) Die nicht abgedruckten Einzelheiten über die " Vereinigung MRW " gehören zu den Geschäftsbeziehungen zwischen Mannesmann und ATH , die unter das Berufsgeheimnis fallen .

( 5 ) Entscheidung Nr . 71/312/EGKS und Nr . 71/313/EGKS ( ABl . Nr . L 201 vom 5 . 9 . 1971 , S . 1 und 12 ) .