4.4.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 105/1


Generaldirektion Informatik (DIGIT)

Ausschreibung einer Direktorenstelle (AD 14) in Luxemburg

(Artikel 29 Absatz 2 des Beamtenstatuts)

COM/2017/10372

(2017/C 105 A/01)

 

Wer wir sind

Die Generaldirektion Informatik (GD DIGIT) (http://ec.europa.eu/dgs/informatics/index_de.htm) der Europäischen Kommission ist zuständig für die Verwaltung und Koordinierung der Informations- und Telekommunikationstechnologien der Kommissionsdienststellen. Dabei muss sie insbesondere in enger Zusammenarbeit mit den IT-Lenkungsstrukturen eine Vision und Strategie für ein modernes, dynamisches und auf die allgemeinen Prioritäten der Kommission zugeschnittenes IT-Konzept festlegen, formulieren und umsetzen.

Die GD DIGIT wird derzeit umstrukturiert. Im Rahmen dieser Umorganisation, die im Frühjahr 2017 abgeschlossen sein soll, ist eine überarbeitete Organisationsstruktur mit einer neuen Direktion D „Digitale Dienste“ vorgesehen. Der Direktor (m/w) (*1) der Direktion D wird für digitale Dienste für die öffentlichen Verwaltungen in den Mitgliedstaaten verantwortlich sein. Er wird (in enger Zusammenarbeit mit der GD CNECT) insbesondere die Einrichtung des „Digitalen Zentrums“ vorantreiben, das dafür sorgen soll, in strategisch und wirtschaftlich wichtigen Bereichen Fachkräfte anzuziehen und in Luxemburg anzusiedeln. Aufbauend auf den Ergebnissen des ISA-Programms wird die neue Direktion D sich schwerpunktmäßig u. a. mit folgenden Themen befassen: Big Data, Datenanalyse, Standardisierung, Metadaten (D1), Interoperabilitätsrahmen, grenz- und sektorübergreifende öffentliche Dienstleistungen für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger (D2) und transeuropäische Dienste (D3).

Stellenprofil

Innerhalb der GD DIGIT hat der Direktor die Aufgabe, seine Direktion zu leiten und ihre allgemeine strategische Ausrichtung festzulegen. Er ist dabei im Rahmen des Auftrags und des jährlichen Arbeitsprogramms der Generaldirektion insbesondere für nach außen gerichtete Initiativen und Maßnahmen zuständig.

Stabsstelle für die Einrichtung des Digitalen Zentrums: Ein kleines Team, das dem Direktor direkt unterstellt ist, wird dafür zuständig sein, bis 2020 das Digitale Zentrum in Luxemburg einzurichten und weiterzuentwickeln. Das Digitale Zentrum wird in enger Zusammenarbeit mit der GD CNECT und anderen federführenden Generaldirektionen (u. a. OP, ESTAT und GFS) aufgebaut. Die Direktion wird hierbei eine führende Rolle übernehmen: Sie soll die Kommission als treibende Kraft für digitales Wachstum in Europa positionieren, indem Luxemburg noch stärker als Drehscheibe für digitale Innovationen in hochleistungsfähigen IT-Infrastrukturen, Big-Data-Tools und -Analyse, die Modernisierung des öffentlichen Sektors und IT-Lösungen gefördert wird.

Ein Referat der Direktion wird sich mit der Entwicklung und Integration des aufstrebenden Bereichs Datenanalyse sowie Informations- und Wissensmanagement (einschließlich Instrumente für die Zusammenarbeit), insbesondere im Hinblick auf Big Data, befassen — sowohl für die kommissionseigene Nutzung als auch im öffentlichen Sektor. Dabei handelt es sich um einen neuen Bereich mit großem Potenzial, in dem die bestehenden Kapazitäten gebündelt werden sollen. Hierfür bedarf es der engen Zusammenarbeit mit externen und internen Akteuren der Kommission sowie mit der GD CNECT.

Der Direktor der Direktion D wird auch das ISA2-Programm (http://ec.europa.eu/isa/) verwalten, das einen wirksamen grenz- und sektorübergreifenden Informationsaustausch zwischen den öffentlichen Verwaltungen in den Mitgliedstaaten ermöglicht. Das ISA-Programm leistet einen Beitrag zu den eGovernment-Tätigkeiten der Kommission, die darauf abzielen, Effizienzgewinne durch neue, innovative und effizientere digitale Dienstleistungen im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt zu erreichen.

Der Direktor führt den Vorsitz der ISA2-Koordinierungsgruppe und leitet die Gestaltung, Kommunikation und Umsetzung der Interoperabilitätsstrategie mit den Verwaltungen der Mitgliedstaaten.

Das Referat „Transeuropäische Systeme“ wird für die Bereitstellung eines sicheren und hochverfügbaren TESTA-ng-Netzdienstes (Transeuropäische Telematikdienste zwischen Verwaltungen) zuständig sein — das europäische Backbone-Netz für den Datenaustausch zwischen einer Vielzahl öffentlicher Verwaltungen.

Das Netzwerk basiert auf Internetprotokollen (IP), um die weltweite Erreichbarkeit sicherzustellen, wird aber durch die Europäische Kommission unabhängig vom Internet betrieben. Es gewährleistet nicht nur ein hohes Leistungs- und Sicherheitsniveau, sondern ist an alle Netze der EU-Organe und -Einrichtungen sowie der Mitgliedstaaten angebunden. Über das TESTA-ng-Netz werden sowohl Verschlusssachen als auch nicht vertrauliche Informationen ausgetauscht.

Der Direktor vertritt den Generaldirektor bei externen und internen Veranstaltungen, die für die Direktion von Belang sind.

Der Ort der dienstlichen Verwendung des Direktors ist Luxemburg, wo auch die meisten der ihm unterstellten Referate ansässig sein werden.

Anforderungsprofil

Bewerber müssen über Folgendes verfügen:

Fähigkeit, sehr gute Kontakte mit anderen Dienststellen der Kommission, Organen, europäischen Einrichtungen und nationalen Verwaltungen zu knüpfen und zu pflegen; Ausarbeitung und Weiterverfolgung von Interoperabilitätsstrategien für grenz- und sektorübergreifende digitale Dienste mit den Verwaltungen der Mitgliedstaaten;

Führungspersönlichkeit und Charisma, um ein großes und ständig wechselndes Team hoch qualifizierter Fachkräfte aus den Bereichen IT und Verwaltung zu leiten und zu motivieren; hervorragende Managementqualitäten und die Fähigkeit, eine dienstleistungsorientierte Organisation in einem multikulturellen Umfeld zu führen; nachgewiesene Fähigkeit und Erfahrung in der Bewältigung der Herausforderungen, denen große Einrichtungen bei der Gestaltung, Entwicklung und Weiterentwicklung organisationweiter, maßgeschneiderter Informationssysteme gegenüberstehen;

nachgewiesene Erfahrung in der wirksamen Planung und Verwaltung von Humanressourcen (große Teams) und Haushaltsmitteln;

hervorragende Kommunikationsfähigkeit und soziale Kompetenzen;

Fähigkeit, die Zusammenarbeit mit der höheren Führungsebene der Kommission zu fördern und zu pflegen, um so das Potenzial der IT zur Modernisierung der Institution bestmöglich zu nutzen;

nachgewiesene Kenntnisse und praktische Erfahrung in der Durchführung von Großprojekten, einschließlich Architektur, Planung, Projektmanagement und Qualitätskontrolle der zu erbringenden Leistungen;

ausgezeichnete analytische Fähigkeiten sowie Fähigkeit, Kernpunkte zu identifizieren und strategische Ziele festzulegen, zu entwickeln und in konkrete Maßnahmenvorschläge umzusetzen;

Fähigkeit, mit internen und externen Akteuren effizient zu kommunizieren.

Zulassungskriterien

Um zur Auswahlphase zugelassen zu werden, müssen die Bewerber vor Ablauf der Bewerbungsfrist folgende formale Kriterien erfüllen:

Staatsbürgerschaft: Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der Europäischen Union

Hochschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss:

i)

entweder ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren entspricht,

ii)

oder ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (diese einjährige Berufserfahrung kann nicht auf die weiter unten geforderte, nach dem Hochschulabschluss erworbene Berufserfahrung angerechnet werden);

Berufserfahrung: nach Erwerb des Hochschulabschlusses mindestens 15 Jahre Berufserfahrung auf einer Ebene, für die die vorstehend genannten Qualifikationen Voraussetzung sind.

Managementerfahrung: Mindestens fünf Jahre Managementerfahrung müssen in einer höheren Führungsposition (1) möglichst in einem mit diesem Dienstposten in direktem Zusammenhang stehenden Bereich erworben worden sein.

Sprachkenntnisse: Die Bewerber müssen über gründliche Kenntnisse in einer Amtssprache der Europäischen Union (2) und ausreichende Kenntnisse in einer weiteren Amtssprache verfügen. Die Auswahlausschüsse überprüfen während des Gesprächs, ob die Bewerber über die geforderten ausreichenden Kenntnisse in einer weiteren EU-Amtssprache verfügen. Ein Teil des Gesprächs kann deshalb in dieser weiteren Sprache durchgeführt werden.

Altersbeschränkung: Die Bewerber dürfen das reguläre Ruhestandsalter noch nicht erreicht haben, das für Beamte der Europäischen Union am letzten Tag des Monats beginnt, in dem das 66. Lebensjahr vollendet wird (siehe Artikel 52 Buchstabe a des Beamtenstatuts) (3).

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit müssen sich die Bewerber in einer Erklärung verpflichten, unabhängig im öffentlichen Interesse zu handeln, und etwaige Interessen offenlegen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.

Ernennung und Beschäftigungsbedingungen

Der Direktor wird von der Europäischen Kommission nach ihren üblichen Verfahren ausgewählt und ernannt (siehe auch „Compilation Document on Senior Officials Policy“ (4)). Im Zuge des Auswahlverfahrens werden die Bewerber, die vom Beratenden Ausschuss für Ernennungen zu einem Gespräch gebeten werden, vorher zu einem Assessment-Center eingeladen, das von externen Einstellungsberatern durchgeführt wird.

Aus praktischen Gründen und um das Auswahlverfahren im Interesse der Bewerber und des Organs so zügig wie möglich abzuwickeln, findet das Auswahlverfahren nur in englischer und/oder französischer Sprache statt (5).

Die Dienstbezüge und Beschäftigungsbedingungen entsprechen denen der Besoldungsgruppe AD 14 des Statuts der Beamten der Europäischen Union. Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass laut Statut eine neunmonatige Probezeit zu absolvieren ist.

Der Ort der dienstlichen Verwendung des Direktors ist Luxemburg.

Chancengleichheit

Die Europäische Kommission verfolgt eine aktive Politik der Chancengleichheit mit dem Ziel einer weiteren Erhöhung des Anteils von Frauen in Leitungsfunktionen und fördert Bewerbungen von Frauen besonders.

Bewerbungsverfahren

Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Bewerbung sorgfältig, ob Sie sämtliche Zulassungskriterien (siehe oben) erfüllen, vor allem, ob Sie über den verlangten Abschluss, die geforderte Berufserfahrung und die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Ist eines dieser Zulassungskriterien nicht erfüllt, werden Sie automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Für die Bewerbung ist eine Online-Registrierung auf folgender Website erforderlich:

https://ec.europa.eu/dgs/human-resources/seniormanagementvacancies/CV_Encadext/index.cfm?fuseaction=premierAcces&langue=DE

Folgen Sie den dortigen Anleitungen zu den einzelnen Verfahrensschritten.

Sie müssen über eine gültige E-Mail-Adresse verfügen, über die Ihnen Ihre Bewerbung zugeordnet werden kann und die für den weiteren Schriftwechsel während der verschiedenen Stufen des Auswahlverfahrens verwendet wird. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse sind der Europäischen Kommission daher unbedingt mitzuteilen.

Ihre Bewerbung ist erst vollständig, wenn Sie Ihren Lebenslauf (als PDF-Datei) hochgeladen und ein Bewerbungsschreiben (Online-Formular, höchstens 8 000 Zeichen) erstellt haben. Aus praktischen Gründen und um das Auswahlverfahren im Interesse der Bewerber und des Organs so zügig wie möglich abzuwickeln, sind Lebenslauf und Bewerbungsschreiben in deutscher, englischer oder französischer Sprache abzufassen.

Nach Abschluss der Online-Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail, in der bestätigt wird, dass Ihre Bewerbung registriert wurde. Die E-Mail enthält auch eine Registrierungsnummer, die bei jeder künftigen Bezugnahme auf Ihre Bewerbung anzugeben ist. Wenn Sie keine Bestätigungsmail erhalten, wurde Ihre Bewerbung nicht registriert!

Bitte beachten Sie, dass sich der Fortgang Ihrer Bewerbung nicht online verfolgen lässt. Die Europäische Kommission wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen den Stand Ihrer Bewerbung mitteilen.

Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht elektronisch bewerben können, so können Sie Ihre Bewerbung (Lebenslauf und Bewerbungsschreiben) per Einschreiben an folgende Adresse senden: Europäische Kommission, Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit, Referat Leitungsfunktionen und CCA, SC11 8/59, 1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË, mit der Referenz: Ausschreibung einer Direktorenstelle in der GD DIGIT (COM/2017/10372). Das Einschreiben muss spätestens am Tag des Bewerbungsschlusses versandt werden (es gilt das Datum des Poststempels). Der weitere Schriftverkehr mit der Kommission erfolgt auf dem Postweg. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung in diesem Fall eine von zuständiger Stelle ausgestellte Bescheinigung über Ihre Behinderung bei. Geben Sie bitte auf einem gesonderten Blatt an, welche Vorkehrungen Ihres Erachtens notwendig sind, um Ihnen die Teilnahme am Auswahlverfahren zu erleichtern.

Zwecks weiterer Auskünfte und/oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: HR-SM-Vacancies@ec.europa.eu.

Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss ist der 12. Mai 2017, 12.00 Uhr (mittags) Brüsseler Zeit; danach ist keine Online-Anmeldung mehr möglich.

Die elektronische Bewerbung ist fristgerecht abzuschließen. Wir empfehlen dringend, mit der Bewerbung nicht bis zuletzt zu warten, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung Ihrer Internet-Verbindung dazu führen kann, dass Sie den ganzen Vorgang wiederholen müssen, was nach Bewerbungsschluss nicht mehr möglich ist. Nach Bewerbungsschluss können keine Daten mehr eingegeben werden. Verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Wichtige Hinweise für die Bewerber

Die Arbeiten der Auswahlausschüsse sind vertraulich. Den Bewerbern ist es untersagt, sich persönlich oder über Dritte an Mitglieder der Auswahlausschüsse zu wenden.

Schutz personenbezogener Daten

Die Kommission trägt dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der EU und zum freien Datenverkehr verarbeitet werden (6).


(*1)  Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt grundsätzlich ebenso für Frauen.

(1)  Die Bewerber sollten in ihrem Lebenslauf zumindest zu den fünf Jahren Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition folgende Angaben machen: 1) Bezeichnung der Führungspositionen und Zuständigkeitsbereich, 2) Zahl der ihnen unterstellten Mitarbeiter, 3) Höhe des verwalteten Etats und 4) Zahl der über- und untergeordneten Hierarchie-Ebenen und der Führungskräfte auf gleicher Ebene.

(2)  http://ec.europa.eu/education/official-languages-eu-0_de

(3)  http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1962R0031:20140101:DE:PDF

(4)  http://ec.europa.eu/civil_service/docs/official_policy_en.pdf

(5)  Der Auswahlausschuss stellt sicher, dass Muttersprachlern kein ungerechtfertigter Vorteil erwächst.

(6)  ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.