5.9.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 299/1


Ausschreibung der Stelle des Exekutivdirektors (m/w) des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige in Brüssel

(Bediensteter auf Zeit — Besoldungsgruppe AD 14)

COM/2014/10364

2014/C 299 A/01

 

Das Gemeinsame Unternehmen für biobasierte Industriezweige (BBI)

Das Gemeinsame Unternehmen für biobasierte Industriezweige (im Folgenden „BBI“) ist eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen der Europäischen Kommission und dem Konsortium für biobasierte Industriezweige (BIC). Das BBI wurde für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2024 gegründet, unterliegt dem europäischen Recht und hat seinen Sitz in Brüssel. Das BBI wird eine gemeinsame Technologieinitiative umsetzen, die darauf abzielt, Investitionen in den Aufbau einer nachhaltigen biobasierten Industrie in Europa zu fördern.

Ziel der gemeinsamen Technologieinitiative für biobasierte Industriezweige ist die Durchführung eines Programms für Forschung und Innovation in Europa, in dessen Rahmen geprüft wird, ob es möglich ist, nachhaltige und wettbewerbsfähige biobasierte Wertschöpfungsketten einzurichten. Die Durchführung dieser Tätigkeiten erfolgt im Wege der Zusammenarbeit zwischen den Interessenträgern aus dem Forschungsbereich entlang der gesamten biobasierten Wertschöpfungskette, einschließlich der Primärproduktion, der verarbeitenden Industrie und der Endnutzer. Das BBI wird die Beteiligung von KMU fördern, um ihre volle Einbeziehung in das Programm sicherzustellen.

Das BBI organisiert wettbewerbliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung und Förderung von Forschung, Innovation und Einführungstätigkeiten, die bei der Verwirklichung seiner Ziele eine wesentliche Rolle spielen werden. Es werden enge Synergien mit anderen Politiken der Europäischen Union in Bereichen wie industrielle Wettbewerbsfähigkeit und KMU, Landwirtschaft, Energie und Umwelt sowie damit verbundene Maßnahmen im Bereich des Europäischen Struktur- und Investitionsfonds oder des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums angestrebt.

Die gemeinsame Technologieinitiative wird für den Zeitraum 2014-2024 bis zu 3,7 Mrd. EUR binden, dazu gehören i) ein Beitrag (in Geldleistungen) der Europäischen Union für das BBI in Höhe von bis zu 975 Mio. EUR aus dem Rahmenprogramm „Horizont 2020“, ii) ein gleichwertiger Beitrag (in Sach- und Geldleistungen) des BIC und iii) weitere Tätigkeiten des BIC im Wert von mindestens 1  800 Mio. EUR. Die laufenden Kosten des BBI werden in bar zu gleichen Teilen von der Kommission und dem BIC getragen.

Weitere Informationen sind folgender Website zu entnehmen: www.bbi-europe.eu

Der Exekutivdirektor  (1)

Der Exekutivdirektor ist der gesetzliche Vertreter des BBI und vertritt dieses nach außen. Er erfüllt seine Aufgaben in voller Unabhängigkeit und ist gegenüber dem Verwaltungsrat rechenschaftspflichtig.

Der Exekutivdirektor leitet und verwaltet das gemeinsame Unternehmen und trägt die Gesamtverantwortung für alle Maßnahmen — einschließlich der Ausführung des Haushaltsplans — die er zur Verwirklichung der Ziele des gemeinsamen Unternehmens ergreift.

Der Exekutivdirektor ist gemäß den Entscheidungen des Verwaltungsrats für die laufende Verwaltung des BBI zuständig, wozu Folgendes gehört:

Entwicklung strategischer Kontakte und Aushandlung aller notwendigen Vereinbarungen mit Vertretern aller Interessenträger und der Mitglieder des gemeinsamen Unternehmens;

Organisation und Verwaltung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und ihrer Evaluierung sowie Aushandlung und Abschluss von Finanzhilfevereinbarungen für ausgewählte Vorschläge, Gewährleistung der anschließenden periodischen Überwachungs- und Folgemaßnahmen zu den Projekten, Erstellung technischer und finanzieller Berichte;

Aufstellung und Ausführung des jährlichen Durchführungsplans und des jährlichen Finanzplans des gemeinsamen Unternehmens. Ausarbeitung des jährlichen Tätigkeitsberichts, des Jahresabschlusses und der Bilanz zur Vorlage beim Verwaltungsrat zwecks Genehmigung;

Aufstellung und Ausführung des Haushalts des gemeinsamen Unternehmens und Gewährleistung, dass er entsprechend der Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens wirtschaftlich verwaltet wird;

Ernennung und Führung der Mitarbeiter des gemeinsamen Unternehmens sowie Förderung von Teamgeist und eines guten Arbeitsklimas;

Einrichtung eines wirksamen Systems der internen Kontrolle und Sicherstellung von dessen Funktionieren;

Gewährleistung einer Risikobewertung und eines Risikomanagements;

Übermittlung der technischen und finanziellen Berichte an die Mitglieder des Verwaltungsrats;

Wahrnehmung der Aufgaben im Zusammenhang mit Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit des gemeinsamen Unternehmens, wozu auch die Organisation von Veranstaltungen zur Präsentation und Verbreitung der Ergebnisse gehört.

Anforderungsprofil

Der Bewerber sollte Folgendes mitbringen:

Fähigkeit zur Entwicklung, Vermittlung und Verwirklichung einer strategischen Vision;

Innovationsfähigkeit sowie die Fähigkeit, Ideen zur Förderung, Programmierung und Nutzung der Ergebnisse des BBI zu entwickeln;

Erfahrung in der Verwaltung umfangreicher Finanzmittel in einem regionalen, nationalen, europäischen und/oder internationalen Umfeld, einschließlich der Mittelbeschaffung aus öffentlichen Quellen;

Befähigung zur Führung und Motivierung eines Teams, dem Verwaltungs- und technisches Personal angehören, in einem europäischen, multikulturellen und mehrsprachigen Umfeld;

Kenntnisse und/oder Berufserfahrung im Bereich der Biowirtschaft und ihrer Wertschöpfungsketten;

Kenntnis regionaler, nationaler, zwischenstaatlicher und/oder europäischer Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprogramme;

Erfahrung in der Zusammenarbeit mit der Industrie und Kenntnis der Regelungspolitik und -verfahren, die für die Tätigkeitsbereiche des gemeinsamen Unternehmens von Bedeutung sind;

Fähigkeit, wirksam mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren und strategische Arbeitsbeziehungen zu allen relevanten Interessenträgern aufzubauen;

fließende Beherrschung der englischen Sprache in Wort und Schrift (die Hauptarbeitssprache im gemeinsamen Unternehmen ist Englisch).

Von Vorteil sind:

solide Kenntnis der EU-Organe, ihrer Arbeitsweise und ihres Zusammenwirkens sowie der EU-Politik und der internationalen Aktivitäten, die für die Tätigkeiten des BBI von Belang sind;

Erfahrung in der Umsetzung und Verwaltung von Qualitätssicherungs- und Kontrollsystemen sowie von Risikomanagementverfahren;

Berufserfahrung sowohl in der Industrie als auch im Hochschulbereich;

Erfahrung im Bereich Technologietransfer (Patentierung, Normung, offene Innovation, Veröffentlichung (akademischer) Beiträge, Vertragsverhandlungen).

Zulassungskriterien

Um zur Auswahlphase zugelassen zu werden, müssen die Bewerber vor Ablauf der Bewerbungsfrist folgende formalen Kriterien erfüllen:

Staatsangehörigkeit: Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines mit dem Rahmenprogramm „Horizont 2020“ assoziierten Landes.

Bildungsnachweis: Die Bewerber müssen über folgende Qualifikationen verfügen:

ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren oder

ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (diese einjährige Berufserfahrung kann nicht auf die weiter unten geforderte, nach dem Hochschulabschluss erworbene Berufserfahrung angerechnet werden).

Berufserfahrung:

Die Bewerber müssen nach Erwerb des Hochschulabschlusses mindestens 15 Jahre Berufserfahrung auf einer Ebene, für die die vorstehend genannten Qualifikationen Voraussetzung sind, erworben haben.

Von den 15 Jahren Berufserfahrung müssen mindestens fünf Jahre im Bereich der Tätigkeiten des BBI erworben worden sein.

Managementerfahrung: Von den 15 Jahren Berufserfahrung müssen mindestens fünf Jahre in einer höheren Führungsposition (2) erworben worden sein.

Sprachkenntnisse: Gründliche Kenntnis einer der Amtssprachen der Europäischen Union (3) und ausreichende Kenntnis mindestens einer weiteren dieser Amtssprachen in dem für die Ausübung ihrer Aufgaben notwendigen Umfang.

Altersgrenze: Die Bewerber müssen — bei Ablauf der Bewerbungsfrist — das volle siebenjährige Mandat vor Erreichen des Ruhestandsalters ableisten können. Für die bei der Europäischen Union beschäftigten Bediensteten auf Zeit beginnt der Ruhestand am Ende des Monats, in dem das 66. Lebensjahr vollendet wird (siehe Artikel 52 Buchstabe a des Beamtenstatuts).

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Der Exekutivdirektor muss eine Erklärung abgeben, in der er sich verpflichtet, unabhängig und im öffentlichen Interesse zu handeln. Ferner muss er alle Interessen angeben, die seine Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. Die Bewerber müssen in ihrer Bewerbung bestätigen, dass sie hierzu bereit sind.

Auswahl und Ernennung

Die Umsetzung des gemeinsamen Unternehmens beginnt 2014.

Dieses Verfahren erfolgt unter der Zuständigkeit der Europäischen Kommission gemäß Artikel 8 des Anhangs der Verordnung zur Einrichtung des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige sowie in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat des gemeinsamen Unternehmens.

Das Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle des Exekutivdirektors erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel und des Stellenplans des gemeinsamen Unternehmens.

Die Europäische Kommission beruft einen Vorauswahlausschuss ein, dem ein Vertreter des BBI-Verwaltungsrats, der kein Bediensteter der Europäischen Kommission ist, als Beobachter angehört. Dieser Ausschuss prüft alle Bewerbungen und wählt mehrere Bewerber aus, deren Profil den vorstehend dargelegten Auswahlkriterien am besten entspricht. Diese Bewerber werden zu einem Gespräch mit dem Vorauswahlausschuss eingeladen.

Nach den Gesprächen schlägt der Vorauswahlausschuss die in die engere Wahl genommenen Bewerber für ein weiteres Gespräch mit dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen (CCA) vor. Bewerber, die zu einem Gespräch mit dem CCA eingeladen werden, werden zudem aufgefordert, an einem ganztägigen Assessment-Center teilzunehmen, das von externen Personalfachleuten durchgeführt wird. Anhand des Gesprächs und der Ergebnisse des Assessment-Centers erstellt der CCA eine Liste der Bewerber, die seiner Ansicht nach für die Stelle des Exekutivdirektors geeignet sind.

Diese Auswahlliste wird dem zuständigen Mitglied der Europäischen Kommission vorgelegt, das die Gespräche mit diesen Bewerbern führt.

Die Europäische Kommission stellt anschließend eine Auswahlliste der am besten geeigneten Bewerber auf, die dem BBI-Verwaltungsrat übermittelt wird. Dieser kann mit den Bewerbern, die in die engere Wahl genommen wurden, Gespräche führen. In der Folge ernennt der Verwaltungsrat den Exekutivdirektor. Aus der Aufnahme in die Auswahlliste der Kommission erwächst kein Anspruch auf eine Ernennung.

Chancengleichheit

Das BBI verfolgt als Einrichtung der Europäischen Union eine Politik der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung nach Artikel 1d des Statuts (4).

Beschäftigungsbedingungen

Der Exekutivdirektor wird vom Verwaltungsrat gemäß Artikel 2a und Artikel 10 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (5) als Bediensteter auf Zeit in der Besoldungsgruppe AD 14 für einen Zeitraum von drei Jahren ernannt. Nach Bewertung der Leistungen des Exekutivdirektors kann der Verwaltungsrat im Sinne von Artikel 8 des Anhangs der Verordnung zur Einrichtung des Gemeinsamen Unternehmens für biobasierte Industriezweige dessen Amtszeit einmal um höchstens vier Jahre verlängern.

Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass laut den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten eine Probezeit zu absolvieren ist.

Ort der dienstlichen Verwendung ist Brüssel, wo das gemeinsame Unternehmen seinen Sitz hat.

Bewerbungsverfahren

Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Bewerbung sorgfältig, ob Sie sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen, vor allem, ob Sie über den verlangten Hochschulabschluss und die geforderte Berufserfahrung verfügen.

Die Bewerbung erfolgt via Internet über folgende Website:

https://ec.europa.eu/dgs/human-resources/seniormanagementvacancies/

Folgen Sie den dortigen Anleitungen zu den einzelnen Verfahrensschritten.

Der Online-Bewerbungsbogen ist fristgerecht auszufüllen (6). Wir empfehlen dringend, mit der Anmeldung nicht bis zuletzt zu warten, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung Ihrer Internetverbindung dazu führen kann, dass Sie den ganzen Vorgang wiederholen müssen, was nach Anmeldeschluss nicht mehr möglich ist. Nach Ablauf der Frist werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen. Bewerbungen per E-Mail, die nach Fristablauf eingehen, werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Sie benötigen eine gültige E-Mail-Adresse. Diese dient dazu, Ihnen die Einrichtung Ihres Kontos zu bestätigen und Sie über das Ergebnis des Auswahlverfahrens auf dem Laufenden zu halten. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse sind der Europäischen Kommission mitzuteilen.

Im Rahmen Ihrer Bewerbung müssen Sie Ihren Lebenslauf (als Word- oder PDF-Datei) hochladen und ein Online-Bewerbungsschreiben (von maximal 8  000 Zeichen) ausfüllen.

Lebenslauf und Bewerbungsschreiben sind in deutscher, englischer oder französischer Sprache abzufassen.

Nach Abschluss Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Anmeldenummer. Bitte bewahren Sie diese Nummer auf, denn sie wird im weiteren Schriftverkehr während des Auswahlverfahrens verwendet. Mit dem Erhalt der Nummer ist der Bewerbungsvorgang abgeschlossen. Sie ist der Nachweis dafür, dass Ihre Daten korrekt registriert wurden.

Wird keine Nummer angezeigt, wurde Ihre Bewerbung nicht registriert!

Der Fortgang Ihrer Bewerbung lässt sich nicht online verfolgen. Sie werden zum Stand Ihrer Bewerbung direkt kontaktiert. Das Auswahlverfahren, einschließlich des Schriftwechsels mit den Auswahlausschüssen, wird in deutscher, englischer oder französischer Sprache durchgeführt (7).

Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht online anmelden können, können Sie Ihre Bewerbung (Lebenslauf und Bewerbungsschreiben) per Einschreiben  (8) bis spätestens zum Tag des Anmeldeschlusses einreichen (es gilt das Datum des Poststempels). Der weitere Schriftverkehr mit der Europäischen Kommission erfolgt auf dem Postweg. Die betreffenden Bewerber müssen ihrem Lebenslauf und ihrem Bewerbungsschreiben eine von zuständiger Stelle ausgestellte Bescheinigung beifügen, aus der ihr Behindertenstatus hervorgeht. Geben Sie bitte auf einem gesonderten Blatt an, welche Vorkehrungen Ihres Erachtens notwendig sind, um Ihnen die Teilnahme am Auswahlverfahren zu erleichtern.

Zwecks weiterer Auskünfte oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: HR-A2-MANAGEMENT-ONLINE@ec.europa.eu

Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss ist der 3. Oktober 2014. Online-Bewerbungen werden nach 12.00 Uhr mittags (Brüsseler Ortszeit) nicht mehr angenommen.

Wichtige Informationen für die Bewerber

Die Arbeiten der verschiedenen Auswahlausschüsse sind vertraulich. Den Bewerbern ist es untersagt, sich persönlich oder über Dritte an Mitglieder dieser Ausschüsse zu wenden.

Schutz personenbezogener Daten

Die Europäische Kommission (im Vorbereitungszeitraum) und in der Folge das BBI tragen dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (9) verarbeitet werden. Dies gilt insbesondere für die Vertraulichkeit und Sicherheit dieser Daten.


(1)  Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt grundsätzlich ebenso für Frauen.

(2)  Die Bewerber sollten in ihrem Lebenslauf zumindest zu diesen fünf Jahren Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition folgende Angaben machen: 1. Bezeichnung der Führungspositionen und Zuständigkeitsbereiche, 2. Zahl der unterstellten Mitarbeiter, 3. Höhe des verwalteten Etats und 4. Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchieebenen und der Führungskräfte auf gleicher Ebene.

(3)  Artikel 1 der Verordnung Nr. 1 von 1958 (ABl. 17 vom 6.10.1958, S. 385).

(4)  http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1962R0031:20140101:DE:PDF

(5)  Siehe Fußnote 3.

(6)  Bis spätestens 3. Oktober 2014, 12.00 Uhr mittags, Brüsseler Ortszeit.

(7)  Die Auswahlausschüsse stellen sicher, dass Muttersprachlern der Sprachen des Auswahlverfahrens kein ungerechtfertigter Vorteil erwächst.

(8)  Europäische Kommission, Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit, Referat Führungskräfte und CCA-Sekretariat, COM/2014/10364, SC 11 8/59, 1049 Brüssel, BELGIEN.

(9)  ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.