20.4.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 122/1


GD Haushalt

Ausschreibung der Stelle des Direktors (m/w) (Besoldungsgruppe AD 14)

Direktion „Haushaltsvollzug“

(Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften)

KOM/2011/10307

(2011/C 122 A/01)

Generaldirektion Haushalt

Die Generaldirektion Haushalt (GD Haushalt) hat die Aufgabe, bei der Haushaltsbehörde — dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat — die für die Durchführung der Politiken der Europäischen Union erforderlichen Mittel zu beantragen, die effiziente Bewirtschaftung der EU-Mittel zu fördern und Rechenschaft über die Verwendung der Mittel abzulegen. Die Generaldirektion umfasst fünf Direktionen, hat ihren Sitz in Brüssel und beschäftigt knapp 590 Mitarbeiter (einschließlich des externen Personals).

Im Zusammenhang mit dem jährlichen Haushaltsverfahren besteht die Rolle der Generaldirektion darin, die Ausgaben der EU mit den Vorgaben des mehrjährigen Finanzrahmens abzustimmen und den reibungslosen Ablauf des Haushaltsverfahrens sicherzustellen, indem sie sich für einen konstruktiven Dialog zwischen den Organen einsetzt.

Die Generaldirektion Haushalt ist nicht an der Mittelbewirtschaftung beteiligt; diese obliegt den operativen Dienststellen der Kommission. Sie sorgt aber für die Einziehung der Eigenmittel der Union bei den Mitgliedstaaten, die den Haushalt der EU finanzieren.

Die Generaldirektion umfasst ferner die Dienststellen des Rechnungsführers der Kommission und stellt die Finanzvorschriften für die Europäische Union auf; durch ihre Beratungs- und Schulungstätigkeiten trägt sie zu einem wirtschaftlichen Finanzmanagement in den Dienststellen der Kommission bei.

Die Direktion C ist für den Haushaltsvollzug verantwortlich und untersteht unmittelbar dem Rechnungsführer der Kommission, der auch das Amt des stellvertretenden Generaldirektors innehat. Sie umfasst die für die jährliche Rechnungslegung der Europäischen Union (Jahresrechnung der Kommission und konsolidierte Jahresrechnung der europäischen Organe und Einrichtungen) zuständigen Dienststellen, die das Ziel verfolgen, weiterhin eine positive Zuverlässigkeitserklärung des Europäischen Rechnungshofs zu erhalten. Sie verwaltet außerdem für die Kommission und den Europäischen Entwicklungsfonds die Kassenmittel, tätigt sämtliche Zahlungen und nimmt alle Einnahmen entgegen.

Die Direktion zieht fällige Forderungen ein und arbeitet mit den anweisungsbefugten Generaldirektionen und dem Juristischen Dienst zusammen, um den Schutz der Interessen der Kommission zu gewährleisten. Sie verwaltet außerdem die Struktur des zentralen Rechnungsführungssystems und überprüft alle lokalen Finanzinformationssysteme.

Angeboten wird

Zu besetzen ist die Stelle des die Direktion C „Haushaltsvollzug“ leitenden Direktors (1). Er untersteht unmittelbar dem stellvertretenden Generaldirektor bzw. Rechnungsführer und hat die Aufgabe, die Generaldirektion bei der Erfüllung ihrer Zielvorgaben wirksam zu unterstützen.

Der Direktor für Haushaltsvollzug führt seine Direktion mit Blick auf die Gesamtziele der Generaldirektion und koordiniert und überwacht die Tätigkeiten der Referatsleiter. Auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Generaldirektion legt er die Ziele seiner Direktion fest und stellt ihr Arbeitsprogramm auf. Durch geeignete Planung und Leitung der Maßnahmen sorgt er für die Umsetzung des Arbeitsprogramms. Er legt die für die Fortschrittsüberwachung erforderlichen Eckpunkte sowie die erwarteten Ergebnisse fest.

Der Aufgabenbereich des Direktors für Haushaltsvollzug umfasst die Rechnungsführung der Kommission und die Erstellung der konsolidierten Jahresrechnungen aller Organe und Einrichtungen der Europäischen Union unter Aufsicht des Rechnungsführers. Die Jahresrechnungen basieren auf einem Rechnungslegungsrahmen, der den international anerkannten Normen entspricht.

Auch das laufende Projekt der Verbesserung der Berichterstattungs- und Management-Informationssysteme der Kommission soll der Direktor für Haushaltsvollzug federführend betreuen.

Ferner muss der Direktor für Haushaltsvollzug sicherstellen, dass sämtliche Zahlungen des Organs getätigt, die Forderungen eingezogen und die Kassenmittel überwacht werden. Die für die Kassenmittel zuständige Stelle tätigte im Jahr 2010 1,8 Millionen Zahlungen im Gesamtbetrag von circa 122 Mrd. EUR.

Der Direktor für Haushaltsvollzug vertritt die Direktion oder Generaldirektion gegebenenfalls in einschlägigen dienststellenübergreifenden Gremien oder Kommissionssitzungen, desgleichen vor dem Parlament und im Rat in Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich der Direktion fallen.

Die Direktion beschäftigt circa 130 ständige Mitarbeiter.

Auswahlbedingungen

Die Generaldirektion Haushalt sucht Persönlichkeiten mit

ausgezeichneten Kenntnissen und fundierten Erfahrungen auf den Gebieten moderne Haushaltsbuchführung und öffentliche Rechnungslegung;

soliden Kenntnissen im Bereich der Finanz- und Haushaltsvorschriften/-verfahren und der Haushaltsvollzugsbestimmungen und mit Erfahrung bei deren Anwendung;

guter Kenntnis des Entlastungsverfahrens (endgültiger Abschluss des jährlichen Haushaltsverfahrens durch den Beschluss des befugten Organs (Parlament) zur Entbindung der Exekutive (Kommission) von ihrer Aufgabe zur Ausführung des betreffenden Haushaltsplans);

fundierten Kenntnissen der Arbeitsweise der Kommission und der Beschlussfassungsverfahren;

ausgezeichneten Problemlösungsstrategien und herausragenden intellektuellen Fähigkeiten;

sicherem Urteilsvermögen und der Fähigkeit, unter Druck zu arbeiten und knappe Fristen einzuhalten;

hervorragendem Kommunikations- und Verhandlungsgeschick sowie der Fähigkeit, zwischenmenschliche Beziehungen aufzubauen, insbesondere um Diskussionen erfolgreich führen, eindeutige Botschaften vermitteln und zur Lösung von Konflikten beitragen zu können;

nachweislichem Erfolg in leitenden Positionen, wobei umfassende Führungsqualitäten und die Fähigkeit bewiesen wurden, Mitarbeiter zu motivieren und besonders engagierten Mitarbeitern verantwortungsvolle Aufgaben zu übertragen. Fundierte Erfahrungen als Leiter einer großen Finanz- und/oder Buchführungsabteilung werden als sehr nützlich erachtet;

der Fähigkeit, im Rahmen von Netzwerken Kontakte innerhalb und außerhalb der Generaldirektion und des Organs aufrechtzuerhalten, damit die vielfältigen Aufgaben der Direktion erfüllt werden können;

sehr gute Kenntnis der englischen Sprache; Kenntnisse weiterer Sprachen wären selbstverständlich vorteilhaft.

Zulassungsbedingungen

1.

Staatsbürgerschaft eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union;

2.

Bildungsnachweis:

i)

abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren

oder

ii)

abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren und mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung;

3.

nach dem Hochschulabschluss erworbene mindestens 15-jährige Berufserfahrung auf einer der vorstehenden Qualifikation entsprechenden Ebene, davon mindestens fünf Jahre in einer höheren Führungsposition (2) und in einem mit dem Dienstposten in Zusammenhang stehenden Bereich;

4.

sehr gute Kenntnis einer Amtssprache der Europäischen Union und ausreichende Kenntnis einer weiteren Amtssprache;

5.

die Bewerber dürfen das reguläre Ruhestandsalter noch nicht erreicht haben, das laut Statut für Beamte der Europäischen Union nach dem letzten Tag des Monats beginnt, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wurde (siehe Artikel 52 Buchstabe a des Statuts).

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Die Bewerber müssen bereit sein, eine Erklärung abzugeben, mit der sie sich dazu verpflichten, unabhängig im öffentlichen Interesse zu handeln und etwaige Interessen offenzulegen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.

Ernennung und Beschäftigungsbedingungen

Der Direktor wird von der Kommission nach ihren üblichen Verfahren ausgewählt und ernannt (siehe auch: Compilation Document on Senior Officials Policy). Im Zuge des Auswahlverfahrens werden die Bewerber, die vom Beratenden Ausschuss für Ernennungen zu einem Gespräch gebeten werden, vorher zu einem Assessment-Center eingeladen, das von externen Einstellungsberatern durchgeführt wird.

Beachten Sie, dass die Auswahlverfahren nur in englischer und/oder französischer Sprache stattfinden (3).

Dienstbezüge und Beschäftigungsbedingungen entsprechen denen der Besoldungsgruppe AD 14 des Statuts für die Beamten der Europäischen Union. Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass laut Statut eine neunmonatige Probezeit zu absolvieren ist.

Chancengleichheit

Die Europäische Union verfolgt eine Politik der Chancengleichheit.

Bewerbungsverfahren

Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Bewerbung sorgfältig, ob Sie sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen, vor allem, ob Sie über den verlangten Hochschulabschluss und die geforderte Berufserfahrung verfügen. Ist eine der Zulassungsbedingungen nicht erfüllt, werden Sie automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Eine Bewerbung ist nur nach einer Online-Anmeldung unter folgender Adresse möglich: https://ec.europa.eu/dgs/human-resources/seniormanagementvacancies/CV_Encadext. Folgen Sie den dortigen Anleitungen zu den einzelnen Verfahrensschritten.

Das elektronische Anmeldeformular ist fristgerecht auszufüllen (4). Es wird dringend empfohlen, mit der Anmeldung nicht bis zuletzt zu warten, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung der Internet-Verbindung dazu führen kann, dass Sie den ganzen Vorgang wiederholen müssen, während die Anmeldefrist abläuft. Nach Ablauf der Anmeldefrist können keine Daten mehr eingegeben werden. Anmeldungen per E-Mail, die nach Fristablauf eingehen, werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Sie müssen über eine gültige E-Mail-Adresse verfügen, über die Ihnen Ihre Bewerbung zugeordnet und das Ergebnis des Auswahlverfahrens mitgeteilt wird. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse sind der Europäischen Kommission daher mitzuteilen.

Ihre Bewerbung ist erst vollständig, wenn Sie Ihren Lebenslauf (als Word- oder PDF-Datei) hochgeladen und ein Bewerbungsschreiben (Online-Formular, höchstens 8 000 Zeichen) eingegeben haben. Lebenslauf und Bewerbungsschreiben sind in deutscher, englischer oder französischer Sprache abzufassen.

Nach Abschluss der Online-Anmeldung wird auf dem Bildschirm eine Nummer angezeigt, die Sie bei jeder künftigen Bezugnahme auf Ihre Bewerbung angeben müssen. Mit dem Erscheinen dieser Nummer ist der Anmeldevorgang abgeschlossen. Sie ist der Nachweis dafür, dass die eingegebenen Daten registriert wurden. Wird Ihnen keine Nummer angezeigt, so bedeutet dies, dass Ihre Bewerbung nicht registriert wurde!

Bitte beachten Sie, dass sich der Fortgang Ihrer Bewerbung nicht online verfolgen lässt. Die einstellende Generaldirektion wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen den Stand des Bewerbungsverfahrens mitteilen.

Bewerber, die sich wegen einer Behinderung nicht elektronisch anmelden können, können ihren Lebenslauf und ihr Bewerbungsschreiben per Einschreiben bis spätestens zum Tag des Anmeldeschlusses einsenden  (5) (es gilt das Datum des Poststempels). Der weitere Schriftverkehr zwischen der Europäischen Kommission und diesen Bewerbern erfolgt dann auf dem Postweg. Die betreffenden Bewerber müssen ihrer Bewerbung eine von zuständiger Stelle ausgestellte Bescheinigung beifügen, aus der ihr Behindertenstatus hervorgeht, und auf einem gesonderten Blatt angeben, welche Vorkehrungen ihres Erachtens notwendig sind, um ihnen die Teilnahme am Auswahlverfahren zu erleichtern.

Zwecks weiterer Auskünfte und/oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: HR-A2-MANAGEMENT-ONLINE@ec.europa.eu.

Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss ist der 20. Mai 2011. Online-Anmeldungen werden nach 12.00 Uhr Brüsseler Ortszeit nicht mehr angenommen.


(1)  Jeder Hinweis in dieser Ausschreibung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt automatisch auch für Frauen.

(2)  Die Bewerber sollten in ihrem Lebenslauf zumindest zu den fünf Jahren, in denen sie Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition erworben haben, folgende Angaben machen: 1. Bezeichnung der Führungspositionen, die sie innehatten, mit kurzer Beschreibung der Zuständigkeiten; 2. Zahl der ihnen unterstellten Mitarbeiter; 3. Höhe des verwalteten Etats; 4. Platz in der Hierarchie (Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchie-Ebenen und der Führungskräfte auf gleicher Ebene).

(3)  Die Auswahljurys stellen sicher, dass Muttersprachlern kein ungerechtfertigter Vorteil erwächst.

(4)  Bis spätestens 20. Mai 2011, 12.00 Uhr Brüsseler Ortszeit.

(5)  Europäische Kommission, Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit, Referat Führungskräfte und CCA-Sekretariat, KOM/2011/10307, SC 11 08/030, 1049 Brüssel, Belgien.