31.10.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 402/51


Klage, eingereicht am 30. August 2016 — The Logistical Approach/EUIPO — Idea Groupe (Idealogistic)

(Rechtssache T-620/16)

(2016/C 402/60)

Sprache der Klageschrift: Französisch

Parteien

Klägerin: The Logistical Approach BV (Uden, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Milchior)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Idea Groupe (Montoir de Bretagne, Frankreich)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin.

Streitige Marke: Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil „Idealogistic“ — Anmeldung Nr. 12 318 234.

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 20. Juni 2016 in der Sache R 1435/2015-4.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

in erster Linie, die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

hilfsweise, die angefochtene Entscheidung abzuändern, soweit sie zu Unrecht die Entscheidung der Widerspruchsabteilung bestätigte, mit der die Eintragung der Marke 012318234 für die Dienstleistungen „Beratung im Logistikbereich wie Streckenauswahl, Lagereinrichtung und Wahl des Transportmittels“ abgelehnt wurde;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 76 der Verordnung Nr. 207/2009;

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.