16.10.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 347/25


Beschluss des Gerichts vom 19. Juli 2017 — Yanukovych/Rat

(Rechtssache T-347/14 INTP) (1)

((Verfahren - Auslegung eines Beschlusses))

(2017/C 347/33)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Olga Stanislavivna Yanukovych als Erbin von Viktor Viktorovych Yanukovych (Kiev, Ukraine) (Prozessbevollmächtigter: T. Beazley, QC)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: J.-P. Hix und P. Mahnič Bruni)

Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Bartelt und D. Gauci, dann E. Paasivirta und J. Norris-Usher)

Gegenstand

Antrag auf Auslegung des Beschlusses vom 12. Juli 2016, Yanukovych/Rat (T-347/14, EU:T:2016:433)

Tenor

1.

Nr. 3 des Tenors des Beschlusses vom 12. Juli 2016, Yanukovych/Rat (T-347/14), ist dahin auszulegen, dass er in Bezug auf die in der Klage begehrte Nichtigerklärung sowohl die Kosten von Herrn Viktor Viktorovych Yanukovych als auch die Kosten von Frau Olga Stanislavivna Yanukovych als Erbin von Herrn Viktorovych Yanukovych betrifft.

2.

Frau Stanislavivna Yanukovych als Erbin von Herrn Viktorovych Yanukovych einerseits und der Rat der Europäischen Union andererseits tragen jeweils ihre eigenen Kosten des Auslegungsverfahrens.

3.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

4.

Die Urschrift dieses Beschlusses wird mit der Urschrift des ausgelegten Beschlusses verbunden, an dessen Rand ein Hinweis auf diesen Beschluss angebracht wird.


(1)  ABl. C 253 vom 4.8.2014.