22.9.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 287/24


Klage, eingereicht am 10. Juli 2012 — Europäische Kommission/Republik Polen

(Rechtssache C-332/12)

2012/C 287/45

Verfahrenssprache: Polnisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Hetsch, L. Nicolae und J. Hottiaux)

Beklagte: Republik Polen

Anträge

Die Kommission beantragt,

festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 25 der Richtlinie 2009/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Festlegung der Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates und der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1) verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;

gegen die Republik Polen gemäß Art. 260 Abs. 3 AEUV wegen Verletzung der Pflicht zur Mitteilung der Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2009/18/EG ein Zwangsgeld in Höhe von täglich 56 095,20 Euro ab dem Tag der Verkündung des Urteils in der vorliegenden Rechtssache zu verhängen;

der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei am 17. Juni 2011 abgelaufen.


(1)  ABl. L 131, S. 114.