13.2.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 53/5


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8714 — P7S1/TF1/Mediaset/Channel 4 Group/EBX)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2018/C 53/05)

1.

Am 2. Februar 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

ProSiebenSat.1 Media SE (Deutschland),

Television Francaise 1 SA (Frankreich), Teil der Bouygues-Gruppe,

Mediaset SpA (Italien), Teil der Fininvest-Gruppe,

Channel Four Television Corporation (Vereinigtes Königreich),

European Broadcaster Exchange (EBX) Limited (Vereinigtes Königreich), gemeinsam kontrolliert von ProSiebenSat.1 Media SE, Television Francaise 1 SA, Mediaset SpA, und Channel Four Television Corporation.

Die Unternehmen ProSiebenSat.1 Media SE, Television Francaise 1 SA, Mediaset SpA, und Channel Four Television Corporation übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens European Broadcaster Exchange (EBX) Limited.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   ProSiebenSat.1 Media SE: Holdinggesellschaft eines der größten Free-TV-Unternehmen in Deutschland, auch in den Bereichen Multimedia und Vermarktung tätig,

—   Television Francaise 1 SA: Holdinggesellschaft eines der größten Free-TV- und Pay-TV-Unternehmen in Frankreich, übt verschiedene Geschäftstätigkeiten im audiovisuellen Bereich aus,

—   Mediaset SpA: Holdinggesellschaft eines der größten Free-TV- und Pay-TV-Unternehmen in Italien und Spanien, übt verschiedene Geschäftstätigkeiten im audiovisuellen Bereich aus,

—   Channel Four Television Corporation: Holdinggesellschaft eines der größten TV-Unternehmen im Vereinigten Königreich, eine im Eigentum der öffentlichen Hand stehende, aber werbefinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt,

—   European Broadcaster Exchange (EBX) Limited: eine Gesellschaft, die Video-Werbeinventar, das vor, während und nach der Wiedergabe von Videoinhalten auf digitalen Medien, wie Websites und Apps auf Smartphones oder Smart-TVs, abgespielt wird, international vermarktet und verkauft.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.8714 — P7S1/TF1/Mediaset/Channel 4 Group/EBX

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.