14.10.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 378/25


MITTEILUNG DER KOMMISSION — BEKANNTMACHUNG EINER ÖFFENTLICHEN KONSULTATION

Geografische Angaben aus Kolumbien und Chile

(2016/C 378/14)

Im Rahmen des Handelsübereinkommens von 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits (1) sowie des Assoziierungsabkommens von 2002 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (2) haben die kolumbianischen und die chilenischen Behörden die nachstehenden Listen geografischer Angaben, die in Kolumbien bzw. in Chile als geografische Angaben geschützt sind, im Hinblick auf deren Schutz im Rahmen des jeweiligen Abkommens übermittelt. Die Europäische Kommission prüft derzeit, ob diese geografischen Angaben auch in der EU geschützt werden sollen.

Die Kommission fordert daher alle Mitgliedstaaten und Drittländer sowie alle in einem Mitgliedstaat oder Drittland ansässigen oder niedergelassenen natürlichen oder juristischen Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, auf, gegebenenfalls mittels einer hinreichend begründeten Erklärung Einspruch gegen einen solchen Schutz einzulegen.

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

Die Einspruchserklärungen sind an folgende E-Mail-Anschrift zu richten:

AGRI-A1@ec.europa.eu

Eine Einspruchserklärung ist nur dann zulässig, wenn sie fristgerecht eingeht und darin hinsichtlich des durch Eintragung zu schützenden Namens Folgendes nachgewiesen wird:

1.

Der vorgeschlagene Name kollidiert mit dem Namen einer Pflanzensorte oder einer Tierrasse und ist deshalb geeignet, den Verbraucher in Bezug auf den tatsächlichen Ursprung des Erzeugnisses irrezuführen;

2.

der vorgeschlagene Name ist ganz oder teilweise gleichlautend mit einem Namen, der in der Union nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (3) oder der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (4) geschützt oder in Abkommen aufgeführt ist, die die Union mit einem der nachstehenden Länder geschlossen hat:

Island und Norwegen: Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (5),

Vereinigte Staaten von Amerika: Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Handel mit Wein (6),

Schweiz: Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (7),

Schweiz: Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (8),

Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC): Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits (9),

CARIFORUM: Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (10),

Australien: Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Australien über den Handel mit Wein (11),

Republik Korea: Beschluss 2011/265/EU des Rates vom 16. September 2010 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (12),

Kanada: Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Kanada über den Handel mit Wein und Spirituosen (13),

Republik Chile: Beschluss 2002/979/EG des Rates vom 18. November 2002 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (14),

Albanien: Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits (15),

Peru und Kolumbien: Beschluss 2012/735/EU des Rates vom 31. Mai 2012 zur Unterzeichnung — im Namen der Union — des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits und über die vorläufige Anwendung dieses Übereinkommens (16),

Zentralamerika: Beschluss 2012/734/EU des Rates vom 25. Juni 2012 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits und die vorläufige Anwendung des Handelsteils (Teil IV) (17),

Bosnien und Herzegowina: Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits (18),

Serbien: Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits (19),

Montenegro: Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits (20),

Korea: Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (21),

Georgien: Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (22),

Republik Moldau: Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (23),

Ukraine: Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (24);

3.

die Eintragung des vorgeschlagenen Namens ist aufgrund des Ansehens, das eine Marke genießt, ihres Bekanntheitsgrads und der Dauer ihrer Verwendung geeignet, den Verbraucher in Bezug auf die tatsächliche Identität des Erzeugnisses irrezuführen;

4.

die Eintragung des vorgeschlagenen Namens würde sich nachteilig auf das Bestehen eines ganz oder teilweise gleichlautenden Namens oder einer Marke oder auf das Bestehen von Erzeugnissen auswirken, die sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bereits seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Verkehr befinden;

5.

oder es werden Angaben übermittelt, die den Schluss zulassen, dass der zu schützende Name zu einer Gattungsbezeichnung geworden ist.

Die vorstehenden Kriterien sind in Bezug auf das EU-Gebiet zu bewerten, das hinsichtlich der Rechte des geistigen Eigentums nur das Gebiet bzw. die Gebiete umfasst, in dem bzw. in denen die genannten Rechte geschützt sind. Der Schutz der betreffenden Namen in der Europäischen Union setzt den erfolgreichen Abschluss dieses Verfahrens und den anschließenden Erlass eines entsprechenden Rechtsaktes, mit dem diese Angaben in die eingangs genannten Abkommen aufgenommen werden, voraus.

Liste geografischer Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel aus Kolumbien (9)  (25)

Produktkategorie

Eingetragener Name in Kolumbien

Kaffee

„Café de Nariño“

Kaffee

„Café de Cauca“

Kaffee

„Café del Huila“

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren oder Kleingebäck

„Bizcocho de Achira del Huila“

Käse

„Queso Paipa“

Käse

„Queso del Caquetá“

Blumen und Zierpflanzen

„Clavel de Colombia“

Blumen und Zierpflanzen

„Rosa de Colombia“

Blumen und Zierpflanzen

„Crisantemo de Colombia“


Liste geografischer Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel aus Chile (60)

Produktkategorie

Eingetragener Name in Chile

Wein/Schaumwein

„Calera de Tango“

Wein

„Calle Larga“

Wein

„Cartagena“

Wein

„Catemu“

Wein

„Colbún“

Wein

„Colina“

Wein

„Coltauco“

Wein

„Curepto“

Wein

„Empedrado“

Wein

„Hijuelas“

Wein/Schaumwein

„La Estrella“

Wein/Schaumwein

„La Serena“

Wein

„Lampa“

Wein/Schaumwein

„Litueche“

Wein

„Llaillay“

Wein

„Longaví“

Wein

„Machalí“

Wein/Schaumwein

„Paredones“

Wein

„Pumanque“

Wein

„Quillota“

Wein/Schaumwein

„Región Austral“

Wein

„Retiro“

Wein

„San Esteban“

Wein

„San Felipe“

Wein

„Santa María“

Wein/Schaumwein

„Santo Domingo“

Wein/Schaumwein

„Valle de Osorno“

Wein/Schaumwein

„Valle del Cautín“

Wein

„Til Til“

Wein

„Vichuquén“

Wein/Schaumwein

„Zapallar“

Wein/Schaumwein

„Secano Interior“

Wein/Schaumwein

„Valle del Itata“

Wein/Schaumwein

„Cauquenes“

Wein/Schaumwein

„Chillán“

Wein/Schaumwein

„Coelemu“

Wein/Schaumwein

„Curepto“

Wein/Schaumwein

„Linares“

Wein/Schaumwein

„Molina“

Wein/Schaumwein

„Parral“

Wein/Schaumwein

„Pencahue“

Wein/Schaumwein

„Portezuelo“

Wein/Schaumwein

„Quillón“

Wein/Schaumwein

„Rauco“

Wein/Schaumwein

„Romeral“

Wein/Schaumwein

„Sagrada Familia“

Wein/Schaumwein

„San Clemente“

Wein/Schaumwein

„San Javier“

Wein/Schaumwein

„San Rafael“

Wein/Schaumwein

„Talca“

Wein/Schaumwein

„Valle de Curicó“

Wein/Schaumwein

„Valle de Teno“

Wein/Schaumwein

„Valle del Bio Bío“

Wein/Schaumwein

„Valle del Claro“

Wein/Schaumwein

„Valle del Loncomilla“

Wein/Schaumwein

„Valle de Lontué“

Wein/Schaumwein

„Valle del Maule“

Wein/Schaumwein

„Valle del Tutuvén“

Wein/Schaumwein

„Villa Alegre“

Wein/Schaumwein

„Yumbel“


(1)  ABl. L 354 vom 21.12.2012, S. 3.

(2)  ABl. L 352 vom 30.12.2002, S. 3.

(3)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.

(4)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671.

(5)  ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3.

(6)  ABl. L 87 vom 24.3.2006, S. 2.

(7)  ABl. L 114 vom 30.4.2002, S. 132.

(8)  ABl. L 297 vom 16.11.2011, S. 3.

(9)  ABl. L 250 vom 16.9.2016, S. 3.

(10)  ABl. L 289 vom 30.10.2008, S. 3.

(11)  ABl. L 28 vom 30.1.2009, S. 3.

(12)  ABl. L 127 vom 14.5.2011, S. 1.

(13)  ABl. L 35 vom 6.2.2004, S. 3.

(14)  ABl. L 352 vom 30.12.2002, S. 1.

(15)  ABl. L 107 vom 28.4.2009, S. 166.

(16)  ABl. L 354 vom 21.12.2012, S. 1.

(17)  ABl. L 346 vom 15.12.2012, S. 1.

(18)  ABl. L 164 vom 30.6.2015, S. 2.

(19)  ABl. L 278 vom 18.10.2013, S. 16.

(20)  ABl. L 108 vom 29.4.2010, S. 3.

(21)  ABl. L 127 vom 14.5.2011, S. 6.

(22)  ABl. L 261 vom 30.8.2014, S. 4.

(23)  ABl. L 260 vom 30.8.2014, S. 4.

(24)  ABl. L 161 vom 29.5.2014, S. 3.

(25)  Von Kolumbien bzw. Chile übermittelte Listen.