Straßburg, den 22.11.2016

SWD(2016) 388 final

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

Bewertung des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik von 2005 und Begleitung der Initiative „Vorschlag für einen neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik“

Zusammenfassung

Begleitunterlage zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Vorschlag für einen
neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik
Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft

{COM(2016) 740 final}
{SWD(2016) 387 final}
{SWD(2016) 389 final}


Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen

Bewertung des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik von 2005 und Begleitung der Initiative „Vorschlag für einen neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik“

Zusammenfassung 

Diese Arbeitsunterlage ist der Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat über einen „Vorschlag für einen neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik“ beigefügt. Dem Fahrplan 1 entsprechend soll die Arbeitsunterlage einen Überblick über die Ergebnisse der verfügbaren Evaluierungen bieten. In der Arbeitsunterlage wird analysiert, inwieweit die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Politiken und Strategien auf die Ziele, Werte und Grundsätze des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik 2 abgestimmt haben und dargestellt, inwiefern der Konsens als Richtschnur für die der EU übertragenen Tätigkeiten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und deren Umsetzung gedient hat.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Ziele des Europäischen Konsenses, wie Armutsbekämpfung, nachhaltige Entwicklung und die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele (MDG), in der Regel von der EU und den Mitgliedstaaten in ihre Politik einbezogen wurden. Außerdem wurde eine weitgehende Angleichung an die gemeinsamen Werte des Konsenses, wie Achtung der Menschenrechte, Grundfreiheiten, Frieden, Demokratie, verantwortungsvolle Staatsführung, Geschlechtergleichstellung, Rechtsstaatlichkeit, Solidarität und Gerechtigkeit bestätigt. Bei der Politik der EU und der Mitgliedstaaten wurde ein hohes Maß an Angleichung an die Grundsätze des Konsenses, wie Eigenverantwortung und Partnerschaft, politischer Dialog, Teilhabe der Zivilgesellschaft, Geschlechtergleichstellung und Fragilität festgestellt, obwohl diese Grundsätze nicht immer von klar definierten Strategien unterstützt wurden. Was die Stärkung der Zusammenarbeit anbetrifft, zeigten die EU und ihre Mitgliedstaaten ein hohes Maß an Engagement, um die Koordinierung und die Komplementarität zu verbessern und so die Wirksamkeit der Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit zu stärken. Deutlich wird dies durch die führende Rolle, die sie in internationalen Foren übernommen haben, und durch die Einleitung konkreter Schritte zur Stärkung von Transparenz, inklusiven Partnerschaften und Koordinierung, letzteres insbesondere durch die maßgebliche Verbesserung der gemeinsamen Programmplanung.

Der Konsens hat sich nachweislich als sinnvolles und wirksames Leitkonzept für die Entwicklungszusammenarbeit der EU erwiesen und zur Verwirklichung ihrer Ziele beigetragen. Dies gilt insbesondere für die Minderung der Armut durch die Unterstützung der Ernährungssicherheit und der Bereiche Bildung und Gesundheit, Wachstum, vor allem durch die Förderung der makroökonomischen Stabilität sowie von Handel und Infrastrukturen. In gleicher Weise kam der Konsens auch bei der differenzierten Zuweisung von Mitteln vorrangig an die bedürftigsten Länder, dem Einsatz innovativer Formen der Hilfe und dem stärkeren Engagement für die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung zum Tragen.

Die Peer Reviews des Ausschusses für Entwicklungshilfe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD/DAC) gelangen zu dem Schluss, dass der Konsens ein großer strategischer Erfolg 3 und wichtiger Meilenstein 4 ist. In der Praxis hat der Konsens durch die Förderung einer gemeinsamen Vision einen konkreten Mehrwert für die Entwicklungszusammenarbeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten erbracht und im Falle neuer Mitgliedstaaten die Konzeption ihrer Entwicklungspolitik sogar unmittelbar beeinflusst. Darüber hinaus spielte er eine wichtige Rolle als Richtschnur der Entwicklungszusammenarbeit der EU, die schrittweise an seine Prioritäten und Grundsätze angepasst wurde. Der Konsens hat auch für die EU einen zusätzlichen Mehrwert erbracht, da er der EU eine Vorreiterrolle beispielsweise bei der Förderung der gemeinsamen Programmplanung und der Formulierung der Standpunkte der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Rahmen internationaler Abkommen zugewiesen hat. Insgesamt ist der Konsens ein wichtiger Impulsgeber gewesen, der die EU-Entwicklungspolitik gestärkt und ihr neue Dynamik verliehen hat.

(1)

http://ec.europa.eu/smart-regulation/roadmaps/docs/2016_devco_003_european_consensus_on_development_en.pdf  

(2)

 Abrufbar unter http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ%3AC%3A2006%3A046%3A0001%3A0019%3AEN%3APDF

(3)

OECD/DAC Peer Review der Europäischen Gemeinschaft, 2007, S. 13, abrufbar unter http://www.oecd.org/dac/peer-reviews/38965119.pdf.  .

(4)

OECD/DAC Peer Review der Europäischen Union, 2012, S. 28, abrufbar unter http://www.oecd.org/dac/peer-reviews/38965119.pdf.  .