Brüssel, den 24.8.2016

COM(2016) 526 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

COSME
Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU 2014-2020

Monitoringbericht 2014

{SWD(2016) 274 final}
{SWD(2016) 277 final}



Inhaltsangabe

1. Einleitung    

2. Ausführung des Haushaltsplans im Jahr 2014    

2.1 Zugang zu Finanzmitteln    

2.2 Marktzugang    

2.3 Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Wettbewerbsfähigkeit    

2.4 Förderung der unternehmerischen Initiative und Kultur    

3. Unterstützende Maßnahmen    

4. Verwaltungsausgaben    

5. Beitrag zum Ziel der Einbeziehung von Klimaaspekten    

6. Schlussfolgerung    



1. Einleitung

COSME ist ein Programm für EU-Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, mit besonderem Augenmerk auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Es baut auf dem Programm „Unternehmerische Initiative und Innovation“ (EIP) auf, das für den Zeitraum 2007-2013 unter dem Dach des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) aufgelegt wurde. Ziel der Maßnahmen im Rahmen von COSME ist die Optimierung von Synergien mit anderen Ausgabenprogrammen der EU, insbesondere mit den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) und dem Programm „Horizont 2020“, das die Innovationsmaßnahmen beinhaltet, die zuvor Teil des EIP waren.

Das COSME-Programm erbringt einen Mehrwert durch die Behandlung länderübergreifender Angelegenheiten und des Marktversagens in vier sich aus der Rechtsgrundlage 1 ergebenden Schlüsselbereichen:

1.Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigen- und Fremdkapital (mindestens 60 % der globalen Mittelausstattung),

2.Verbesserung des Zugangs zu Märkten innerhalb der Union und weltweit (21,5 %),

3.Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen (einschließlich KMU) sowie ihrer Wettbewerbsfähigkeit (11 %),

4.Förderung der unternehmerischen Initiative und Kultur (2,5 %).

Zusätzlich zu den 28 Mitgliedstaaten der EU nahmen 2014 folgende Drittländer am COSME-Programm teil: Island, Montenegro, Türkei, Moldau und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.

Die Kommission ist verantwortlich für die Gesamtumsetzung des COSME-Programms. Die Umsetzung des ersten Ziels erfolgt über die Finanzierungsinstrumente unter der Zuständigkeit des Europäischen Investitionsfonds (EIF). Die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen der Ziele 2, 3 und 4 wurde weitestgehend der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME) übertragen. Für bestimmte analytische Maßnahmen und Leistungsvergleiche ist zudem eine indirekte Mittelverwaltung durch internationale Organisationen vorgesehen.

Dieser Bericht gemäß Artikel 15 der COSME-Verordnung liefert einen Überblick über die Haushaltsdurchführung im Rahmen des COSME-Programms im Jahr 2014, einschließlich unterstützender Maßnahmen und Verwaltungskosten. Nähere Angaben zur Durchführung jedes einzelnen Ziels sind in Anhang 1 aufgenommen. Anhang 2 enthält die Liste der Empfänger im Rahmen der Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen.



2. Ausführung des Haushaltsplans im Jahr 2014

In der Rechtsgrundlage des COSME-Programms ist eine vorläufige Gesamtmittelausstattung in Höhe von 2,3 Mrd. EUR für den Siebenjahreszeitraum des Programms (2014-2020) festgelegt. Die Mittelausstattung folgt einem Ausgabenzyklus mit einer schrittweisen Ausweitung der Verpflichtungen bis ins letzte Programmjahr 2020. Für die Mittel für Zahlungen wird ein ähnlicher Trend erwartet, allerdings mit einem niedrigeren Stand im Jahr 2014, da für das Programm zunächst noch die für die Generierung von Zahlungen erforderlichen rechtlichen Verpflichtungen eingegangen werden mussten. In der Rechtsgrundlage des COSME-Programms ist festgelegt, dass seine Durchführung über ein Jahresarbeitsprogramm sowie mithilfe unterstützender Maßnahmen erfolgt. Die Mittelausstattung beinhaltet zudem Verwaltungsmittel für die Verwaltung des Programms.

Die im Rahmen des entsprechenden überarbeiteten Finanzierungsbeschlusses für 2014 festgelegte Mittelausstattung des COSME-Programms wird über vier Haushaltslinien ausgeführt 2 . Nach Hinzurechnen der Beiträge von Drittländern, der nicht verwendeten Mittel aus dem vorangehenden Programmplanungszeitraum sowie übriger Übertragungen setzten sich die verfügbaren Mittel für 2014 wie folgt zusammen:

a) Haushaltslinie 02 01 04 01 für Verwaltungsausgaben: 5 118 063 EUR

b) Haushaltslinie 02 01 06 01 für die Tätigkeit der Agentur EASME: 6 667 313 EUR

c) Haushaltslinie 02 02 01 für alle weiteren operativen Ausgaben: 106 411 140 EUR

d) Haushaltslinie 02 02 02 für den Zugang zu Finanzmitteln zur Finanzierung operativer Ausgaben: 140 787 114 EUR

Der Finanzierungsbeschluss für unterstützende Maßnahmen 3 sieht einen Beitrag in Höhe von 7 151 722 EUR vor, der in Haushaltslinie 02 02 01 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für 2014 berücksichtigt ist.

Die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel (einschließlich der Verwaltungsmittel) zur Durchführung der 36 Maßnahmen im Rahmen des Jahresarbeitsprogramms für 2014 beliefen sich auf 258 983 630 EUR.

2014 war ein Übergangsjahr vom Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) zum COSME-Programm mit der Übertragung der Durchführung an eine neue Exekutivagentur, der Erneuerung einer der Hauptkomponenten des Programms, dem Enterprise Europe Network, sowie der Schaffung zweier neuer Finanzierungsinstrumente, einem für Fremdkapital und einem für Beteiligungskapital. Der Übergangszeitraum für diese beiden Instrumente wurde vom CIP-Programm (2007-2013) abgedeckt, um eine mögliche Unterbrechung von Tätigkeiten zu vermeiden.

Die Auslagerung der Ausgabenprogramme erfolgte entsprechend der Mitteilung an die Kommission betreffend die Übertragung der Verwaltung der Programme 2014-2020 auf die Exekutivagenturen. 4 Die Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME) wurde durch den Durchführungsbeschluss der Kommission vom 17. Dezember 2013 5 und die Befugnisübertragung gemäß Beschluss vom 23. Dezember eingerichtet 6 . Die GD GROW ist die vorrangig zuständige Generaldirektion für die EASME. 7 Es wurden durchschnittlich 92 % der COSME-Aktivitäten, mit Ausnahme des Zugangs zu Finanzmitteln, an die EASME übertragen.

2014 war für die EASME ein Jahr großer Herausforderungen. Sie verwaltete Mittel in Höhe von knapp 1 100 Mio. EUR (im Vergleich zu 586 Mio. EUR im Jahr 2013). Die Zahl der Mitarbeiter stieg von 144 (2013) auf 300 vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent, FTE) Ende 2014. Dadurch ergaben sich Anlaufschwierigkeiten, die Verzögerungen bei der Durchführung zur Folge hatten. Als Ergebnis wurden 78,8 Mio. EUR der aus dem COSME-Programm übertragenen 95,5 Mio. EUR auf 2015 übertragen. Die Agentur holte 2015 den Rückstand auf und erreichte eine Durchführungsrate von 98,3 % der Maßnahmen für 2014, die auf das Jahr 2015 übertragen worden waren.

Insgesamt 99,23 % der verfügbaren 258 983 Mio. EUR wurden gebunden. Die Ausführungsrate der Zahlungen lag aufgrund der Raten für die Verwaltungsausgaben im Durchschnitt bei 93,08 %, während für die operativen Haushaltslinien eine Ausführung von 100 % erreicht wurde.



Tabelle: Im Jahr 2014 insgesamt für das COSME-Programm verfügbare Mittel für Verpflichtungen

Haushaltslinie 02 01 04 01 für Verwaltungsausgaben

Bewilligte Mittel, verfügbar nach Übertragungen:                4 212 210

Sonstige externe zweckgebundene Einnahmen:             300 314

Beiträge von Drittländern:                             600 529

Insgesamt verfügbare Mittel für Verpflichtungen:                5 118 063

Haushaltslinie 02 01 06 01 für die Tätigkeit der Agentur EASME

Bewilligte Mittel, verfügbar nach Übertragungen:                6 496 350

Sonstige externe zweckgebundene Einnahmen:                 166 769

Beiträge von Drittländern:                             3 984

Insgesamt verfügbare Mittel für Verpflichtungen:                6 667 313

Haushaltslinie 02 02 01 für alle weiteren operativen Ausgaben

Bewilligte Mittel, verfügbar nach Übertragungen:                102 709 687

Zweckgebundene Einnahmen ohne Übertragung von Restmitteln:         3 619 285

EFTA-Beitrag                                     82 168

Insgesamt verfügbare Mittel für Verpflichtungen:                106 411 140

Haushaltslinie 02 02 02 für den Zugang zu Finanzmitteln zur Finanzierung operativer Ausgaben

Bewilligte Mittel:                                161 907 588

Übertragung zur Aufstockung des Kapitals des EIF:                 -21 250 000

EFTA-Beitrag                                     129 526.

Insgesamt verfügbare Mittel für Verpflichtungen:                140 787 114

   



Tabelle: Ausführung des Haushaltsplans des COSME-Programms im Jahr 2014

 

 

Verpflichtungen 8

 

Zahlungen 9

 

Haushaltslinie

 

Verfügbare Mittel

Ausgeführter Haushaltsplan

Ausführung

%

Verfügbare Mittel für Zahlungen

Ausgeführte Zahlungen

Ausführung

%

02 02 02

Zugang zu Finanzmitteln

140 787 114

140 787 114

100,00 %

74 244 830

74 244 830

100,00 %

02 02 01

Marktzugang , Geschäftsumfeld und unternehmerische Initiative

 

 

 

 

Ausgeführt durch GROW

10 836 633

10 665 116

98,42 %

4 936 221

1 299 946

26,33 %

 

Übertragen an die EASME

95 111 545

94 950 764

99,83 %

6 000 720

5 994 571

99,90 %

 

Übertragen an andere GDs

462 962

462 962

100,00 %

33 100

22 521

68,04 %

 

Insgesamt gebundene Mittel 2014, einschließlich Mittelübertragungen für 02 02 01

106 411 140

106 078 842

99,69 %

10 970 041

7 317 038

66,70 %

Übertrag EASME

Auf das Jahr 2015 übertragene Maßnahmen

78 788 026

77 449 753

98,30 %

Übertrag GROW

Auf das Jahr 2015 übertragene Maßnahmen

4 536 240

4 349 528

95,88 %

 

Endgültige Ausführung nach

Durchführung der übertragenen

Maßnahmen im Jahr 2015

106 411 140

104 553 857

98,25 %

10 970 641

7 317 638

66,70 %

02 01 04 01

Verwaltungshaushalt

5 118 063

5 017 946

98,04 %

5 118 063

2 103 647

41,10 %

02 01 06 01

EASME – Verwaltungshaushalt

6 667 313

6 626 000

99,38 %

6 667 313

6 626 000

99,38 %

 

Gebundene operative Mittel 2014, einschließlich Übertragungen

247 198 254

246 865 956

99,87 %

85 214 871

81 561 868

95,71 %

 

Gebundene operative Mittel 2014, nach endgültiger Durchführung der Mittelübertragungen im Jahr 2015

247 198 254

245 340 971

99,25 %

COSME – Summe

Ausgeführter Gesamthaushalt, einschließlich Verwaltungsausgaben, nach erfolgten Mittelübertragungen

258 983 630

256 984 918

99,23 %

97 000 247

90 291 514

93,08 %

2.1 Zugang zu Finanzmitteln

Die COSME-Verordnung sieht vor, dass mindestens 60 % des Gesamthaushalts (1,4 Mio. EUR) für die Finanzierungsinstrumente für 2014-2020 aufgewendet werden.

2014 entfielen 58 % (163,5 Mio. EUR) der für das COSME-Programm zur Verfügung stehenden Finanzausstattung auf den Zugang zu Finanzmitteln. Nach der Übertragung von 21,25 Mio. EUR an den EIF für eine Kapitalaufstockung betrugen die für die Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für KMU über die Kreditbürgschaftsfazilität (LGF) und die Eigenkapitalfazilität für Wachstum (EFG) verfügbaren Mittel 140,8 Mio. EUR. Die für die LGF gebundenen Mittel beliefen sich insgesamt auf 89,1 Mio. EUR, während die für die EFG gebundenen Mittel bei insgesamt 51, 7 Mio. EUR lagen.

Die Übertragungsvereinbarung mit dem Europäischen Investitionsfonds wurde im Juli 2014 unterzeichnet. Anschließend veröffentlichte der EIF zwei Aufforderungen zur Interessenbekundung zur Auswahl von Finanzmittlern, die wiederum die Endempfänger im Rahmen der LGF oder der EFG entsprechend ihrer gängigen Geschäftspraxis und unter Berücksichtigung der Kriterien für die Förderfähigkeit für beide genannten Fazilitäten auswählen. Gegen Ende 2014 wurden erste Bürgschaftsvereinbarungen im Rahmen der LGF zwischen dem EIF und Finanzmittlern unterzeichnet, und Anfang 2015 erhielten KMU die ersten Darlehen. Über diese Vereinbarungen erhalten jene KMU eine Finanzierung, die Schwierigkeiten hätten, auf anderem Wege an Finanzmittel zu gelangen, weil das mit ihnen verbundene Risiko zu hoch eingeschätzt wird oder weil sie nicht genügend Sicherheiten bieten können. Die Ausarbeitung von Finanzierungsvereinbarungen im Rahmen der EFG ist komplexer und wesentlich langwieriger. Der EIF unterzog zwar mehrere Vorschläge einer Sorgfaltsprüfung (due diligence), aber vor Ende 2014 wurde keine Finanzierungsvereinbarung unterschrieben.

Über das gesamte Jahr 2014 hinweg leistete die KMU-Bürgschaftsfazilität (SMEG – Vorgängerin der LGF) unter dem Schirm des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation fortlaufende Unterstützung für KMU. Mehr als 56 000 KMU erhielten eine Unterstützung von der SMEG für Finanzierungen in Höhe von insgesamt mehr als 3 Mrd. EUR. Seit ihrer Einrichtung unterstützte die SMEG die Bereitstellung von Finanzhilfen in Höhe von mehr als 19 Mrd. EUR für nahezu 368 000 KMU.

Die Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU (GIF) vergab weiterhin Risikokapital an KMU. Es wurden Eigenkapitalfinanzierungen in Höhe von mehr als 288 Mio. EUR zur Unterstützung von 112 KMU mobilisiert. Seit ihrer Einrichtung mobilisierte die GIF Eigenkapitalfinanzierungen in Höhe von mehr als 3 Mrd. EUR für rund 450 KMU. Diese Zahlen werden für einige Jahre weiter steigen, da sich viele der Mittel am Beginn ihrer fünfjährigen Investitionsperiode befinden.

Bis Ende 2015 erhielten im Rahmen der LGF mehr als 51 000 KMU eine Finanzierung in Höhe von insgesamt rund 1,3 Mrd. EUR. Dies ist auch der Erweiterung der COSME-LGF durch eine zusätzliche Risikotragfähigkeit zu verdanken, die über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) im Juli 2015 sichergestellt wurde. Die Durchführung übertraf die Erwartungen und bestärkte den hohen Bedarf des Marktes an Finanzierungsmöglichkeiten für risikobehaftetere KMU, insbesondere Start-up-Unternehmen und kleine Unternehmen.

Es waren flankierende Maßnahmen zur Förderung der beiden Finanzierungsinstrumente des COSME-Programms sowie zur weiteren Förderung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln vorgesehen. Diese dienten zudem der Erfassung nützlicher Informationen und Daten zur Überwachung sowie zur Gestaltung der Strategie für den Zugang zu Finanzmitteln. Die für flankierende Maßnahmen gebundenen Mittel beliefen sich 2014 auf 1 241 252 EUR. 10

2.2 Marktzugang

Die COSME-Verordnung sieht vor, dass ein vorläufiger Anteil des Gesamthaushalts in Höhe von 21,5 % für die Erleichterung des Marktzugangs aufgewendet wird.

2014 flossen 61,5 Mio. EUR in die Internationalisierung von KMU; dies entspricht 24 % der Finanzausstattung für 2014.

COSME fördert europäische Unternehmen und insbesondere KMU, damit sie vom Binnenmarkt profitieren können. Sie erhalten Unterstützung bei der Herstellung von Geschäftsbeziehungen außerhalb ihres Heimatlandes und beim Einstieg in die Exportmärkte außerhalb Europas.

Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt KMU auf lokaler Ebene und verfügt über mehr als 600 Partnereinrichtungen innerhalb und außerhalb der EU. KMU können über das Netzwerk internationale Geschäfts-, Technologie- und Forschungspartner in der EU und in anderen teilnehmenden Ländern finden. Über Beratungsdienstleistungen fördert das Netzwerk die Beteiligung von KMU an Förderprogrammen der EU, wie beispielsweise am Programm „Horizont 2020“, am Europäischen Investitionsfonds oder den Strukturfonds.

2015 nahmen rund 450 000 KMU die Dienstleistungen des Enterprise Europe Network in allen Regionen der EU in Anspruch. Das Angebot reichte von der Bereitstellung von Informationen zur EU-Gesetzgebung oder -Programmen über spezielle Beratungsdienstleistungen (z. B. zu den Rechten des geistigen Eigentums und Ressourceneffizienz) bis hin zu Vermittlungsveranstaltungen.

2014 wurden zwei Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen zur Erneuerung der Mitgliedschaft des Netzwerks und Unterzeichnung der Partnerschaftsrahmenverträge mit den für die örtlichen Kontaktstellen verantwortlichen Konsortien veröffentlicht. Die Unterzeichnung der Partnerschaftsrahmenverträge sowie der nachfolgenden Sondervereinbarungen für die ersten zwei Betriebsjahre verzögerte sich. Für einige der Vereinbarungen hielt diese Verzögerung bis Juni 2015 an. Für die große Mehrheit der Partner, die hingegen im Zuge des ersten Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen einen Zuschlag erhielten, begann das EEN seine Aktivitäten am 1. Januar 2015. Ab diesem Termin übernahm die Kommission auch einen Beitrag zu ihren förderfähigen Kosten.

Um eine Kontinuität der Aktivitäten sicherzustellen, wurden die Aktivitäten des EEN im Jahr 2014 über das Arbeitsprogramm 2013 des CIP finanziert, während die Aktivitäten für das Jahr 2015 über das COSME-Arbeitsprogramm 2014 kofinanziert wurden (Mittel in Höhe von 49,5 Mio. EUR).

Im Rahmen des COSME-Programms wurden zudem mehrere Aktivitäten zur Förderung der Internationalisierung von KMU in Drittländern, einschließlich der KMU-Helpdesks für IPR-Fragen, finanziert. Diese Helpdesks boten Beratung und Unterstützung für KMU aus Europa, die sich in Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums in oder mit China bzw. mit Mitgliedstaaten des ASEAN oder des MERCOSUR befanden, und verfügten über eine Mittelausstattung in Höhe von 7,2 Mio. EUR. Das Zentrum für industrielle Zusammenarbeit EU-Japan (2,6 Mio. EUR) leistete unter anderem Unterstützung beim Zugang von KMU zum japanischen Markt.

2.3 Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Wettbewerbsfähigkeit

Die COSME-Verordnung sieht vor, dass ein vorläufiger Anteil des Gesamthaushalts in Höhe von 11 % für die Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Wettbewerbsfähigkeit aufgewendet wird.

2014 flossen 24,3 Mio. EUR aus dem Arbeitsprogramm und 5,8 Mio. EUR aus den unterstützenden Maßnahmen in die Verwirklichung dieses Ziels; dies entspricht 11,7 % der Finanzausstattung.

Im Rahmen des COSME-Programms wurden Maßnahmen zur Verringerung der Verwaltungslasten, zur Förderung intelligenter und KMU-freundlicher Vorschriften, zur Stärkung der Koordinierung der Industriepolitik der Mitgliedstaaten sowie zur Festigung der Anwendung des Grundsatzes „Vorfahrt für KMU“ finanziert. Ferner wurden im Rahmen des COSME-Programms Ressourceneffizienz, Nachhaltigkeit und die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen gefördert. Eine weitere Rolle spielten Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit strategisch wichtiger Branchen in der europäischen Wirtschaft.

Zu den finanzierten Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU gehörten unter anderem:

Hochrangige Gruppe unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten: 0,4 Mio. EUR.

Begleitung und Überwachung des Small Business Act (SBA, einschließlich der KMU-Versammlung, der Treffen der Netzwerke der KMU-Beauftragten sowie der Europäischen Unternehmensförderpreise): 1,8 Mio. EUR.

Umsetzung des Small Business Act, Förderung von Sensibilisierungswerkzeugen, einschließlich der Sendung Business Planet und des Europäischen Mittelstandsportals sowie der Veröffentlichung von Ratgebern zur Unterstützung der KMU-Politik durch Strukturfonds: 1,3 Mio. EUR.

KMU-Leistungsüberprüfung: 0,9 Mio. EUR

Selbstanalyse-Tool für KMU zur Überprüfung der Ressourceneffizienz: 0,5 Mio. EUR.

Organisation des Multi-Stakeholder Forum (MSF) on Corporate Social Responsibility (CSR): 0,25 Mio. EUR.

Zu den geförderten Maßnahmen zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen, einschließlich der Unterstützung von Industriesektoren, gehörten unter anderem:

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des europäischen Tourismus: 8,7 Mio. EUR.

Cluster-Programm für die Internationalisierung von KMU: 5,65 Mio. EUR (davon 4,15 Mio. EUR aus dem Jahr 2014 und 1,5 Mio. EUR aus den Mitteln für 2015)

IKT-Kompetenzen für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation: 2,5 Mio. EUR.

Cluster-Exzellenzprogramm: 1,5 Mio. EUR.

Durchführung der Initiative „Construction 2020“: 1 Mio. EUR.

Förderung und Unterstützung der europäischen Strategie zur Entwicklung von Schlüsseltechnologien (KET): 0,550 Mio. EUR.

Mitgliedschaft in internationalen Studiengruppen für Kautschuk, Nickel, Kupfer, Blei und Zink: 0,2 Mio. EUR.

Durchführung des Aktionsplans „Auf dem Weg zu einem wettbewerbsfähigeren und effizienteren Verteidigungs- und Sicherheitssektor“: 0,2 Mio. EUR.

Überwachung der Umsetzung der Grundsätze für bewährte Verfahren in vertikalen Beziehungen in der Lebensmittelversorgungskette: 0,2 Mio. EUR.

Austausch bewährter Verfahren zur Unterstützung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit: 0,2 Mio. EUR.

Die hochrangige Gruppe unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten trug mit 7 Plenarsitzungen, 12 Besuchen in Mitgliedstaaten, der Veröffentlichung eines Berichts und der Organisation einer Abschlusskonferenz, die den Weg für die REFIT-Plattform ebnete, zum Austausch bewährter Verfahren sowie zur Weiterverfolgung des Aktionsprogramms zur Verringerung der Verwaltungslasten für Unternehmen bei.

Die KMU-Leistungsüberprüfung lieferte einen Überblick über die europäischen KMU sowie detaillierte Informationen zur Umsetzung des Small Business Act in den Mitgliedstaaten und in bestimmten Drittländern. Die Informationen zu den einzelnen Mitgliedstaaten flossen in die länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters ein. Das Netzwerk der KMU-Beauftragten, die jährliche KMU-Versammlung und die Europäische KMU-Woche boten Foren für die Bewusstseinsbildung und den Austausch bewährter Verfahren in allen Bereichen des Small Business Act. Und nicht zuletzt startete am 12. Juni 2015 die 4. Staffel der Sendung Business Planet auf Euronews TV.

Die 30 Länder umfassende Kampagne „e-Skills for Jobs“ zählte mit der Beteiligung von 384 Organisationen mehr als 300 000 Teilnehmer und erreichte eine Zielgruppe von rund 115 Mio. Personen.

Mit der Initiative „Cluster Go International“ wurde die Einrichtung von 15 kofinanzierten europäischen strategischen Cluster-Partnerschaften unterstützt, in denen sich 88 Organisationen aus 21 EU-Ländern zusammenschlossen, die wiederum mehr als 10 000 KMU in ganz Europa erreichen.

2.4 Förderung der unternehmerischen Initiative und Kultur

Die COSME-Verordnung sieht vor, dass ein vorläufiger Anteil des Gesamthaushalts in Höhe von 2,5% für die Förderung der unternehmerischen Initiative und Kultur aufgewendet wird.

2014 flossen Mittel in Höhe von 12,9 Mio. EUR in die Förderung der unternehmerischen Initiative, insbesondere in das Mobilitätsprogramm „Erasmus für junge Unternehmer“. Dies entspricht 5 % der insgesamt zur Verfügung stehenden Finanzausstattung für COSME. Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für „Erasmus für junge Unternehmer“ war überzeichnet, womit das Programm eine zusätzliche Zuweisung von Haushaltsüberschüssen aus vorangehenden Aktivitäten in Höhe von 1 Mio. EUR erhielt.

Bislang 11 wurden 12 000 Unternehmerprofile eingerichtet und 3 900 Kooperationen mit der Beteiligung von 7 700 Unternehmern eingegangen. Einer Umfrage zufolge haben mehr als ein Drittel der potenziellen Unternehmer, die an dem Programm teilgenommen haben, auch tatsächlich ein Unternehmen gegründet.

Zudem unterstützte das COSME-Programm den Austausch bewährter Verfahren zur Förderung der Erziehung zu unternehmerischem Denken und Handeln in der EU. Web-Unternehmer erhielten eine spezifische Unterstützung. Einige Maßnahmen richteten sich gezielt an spezifische Gruppen wie beispielsweise junge Menschen, Frauen oder ältere Unternehmer. Darunter fielen Mentoring und andere maßgeschneiderte Maßnahmen zur Förderung der unternehmerischen Initiative in diesen Gruppen.

Zu den geförderten Aktivitäten zählen:

Erasmus für junge Unternehmer: 7,3 Mio. EUR.

Anzeiger für digitales Unternehmertum (Digital Entrepreneurship Monitor): 2,6 Mio. EUR.

Online-Plattform für die unternehmerische Tätigkeit von Frauen (Women Entrepreneurship) 1,05 Mio. EUR.

Austausch über bewährte Verfahren zwischen erfahrenen Unternehmern: 0,4 Mio. EUR.

Unterstützung der Umsetzung der Maßnahmen zur Förderung der unternehmerischen Initiative: 12 0,6 Mio. EUR.

Erziehung zu unternehmerischem Denken und Handeln (europaweite Initiative zu unternehmerischem Lernen): 0,35 Mio. EUR.

Förderung der Sozialwirtschaft in Europa: 0,1 Mio. EUR.

Sonstige Aktivitäten im Rahmen der unterstützenden Maßnahmen: 0,5 Mio. EUR.

Auf der Konferenz zu einer zweiten Chance für redlich gescheiterte Unternehmer („Conference on Second Chance for Honest Failed Entrepreneurs“) kamen 280 Vertreter nationaler/regionaler Verwaltungen und Interessenträger zusammen. 2016 fand eine zweite Konferenz statt. Sie ebnete den Weg für die Gründung der Initiative für das europäische Frühwarnungs- und Beratungsnetzwerk für eine zweite Chance im Jahr 2016.

Der Anzeiger für digitales Unternehmertum ermöglicht die Messung der Fortschritte der Länder und Branchen und formuliert spezifische Empfehlungen. 2016 waren insgesamt neun Branchen im Anzeiger vertreten.

3. Unterstützende Maßnahmen

Im Rahmen der unterstützenden Maßnahmen werden Analysen der strukturellen und mikroökonomischen Faktoren durchgeführt, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Sektoren sowie auf die Wettbewerbsfähigkeit und sektorübergreifende Angelegenheiten im Allgemeinen auswirken. Hierdurch sollen umfassendere Erkenntnisse über die wesentlichen Triebkräfte für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie sowie über die Faktoren, die die Wettbewerbsfähigkeit behindern, gesammelt werden. Unterstützende Maßnahmen dienen zudem der Beurteilung der Auswirkungen neuer Rechtsvorschriften und der Identifizierung von Bereichen, in denen bestehende Rechtsvorschriften einer Vereinfachung bedürfen.

Zu diesen Maßnahmen gehören zwei Arten von Tätigkeiten: 1) Studien und Folgenabschätzungen sowie 2) Konferenzen, Sitzungen und Verbreitungstätigkeiten. Der jährliche Bericht der Kommission über die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, der in das Europäische Semester einfließt, wurde im Rahmen der unterstützenden Maßnahmen finanziert. Im Rahmen weiterer Studien wurden branchenbezogene Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie (einschließlich des Bau-, Lebensmittel- und Chemiesektors) untersucht. Ferner wurden Folgenabschätzungen und Bewertungen der kumulativen Wirkungen unter anderem zu folgenden Aspekten durchgeführt: Klimaschutz-, Energie- und Umweltpolitik sowie zur Forst- und Holzwirtschaft der EU.

Zudem wurden Konferenzen, Workshops und Expertensitzungen unter Beteiligung zahlreicher Interessenträger (einschließlich nationaler Behörden, Branchenverbänden, Verbraucherorganisationen, KMU-Vertretern und Nichtregierungsorganisationen) zur gemeinsamen Erörterung der Herausforderungen, denen sich die verschiedenen Branchen gegenübersehen, organisiert. Besonderes Augenmerk galt der Formulierung von Empfehlungen für eine bessere Berücksichtigung der Bedürfnisse der KMU und für Möglichkeiten zur weiteren Förderung der Wettbewerbsfähigkeit. Hinzu kamen Informationskampagnen zu den Zielen des COSME-Programms.

Die für die unterstützenden Maßnahmen gebundenen Haushaltsmittel für 2014 beliefen sich auf 7 Mio. EUR, woraus sich eine Ausführungsrate von 100 % der verfügbaren Gesamtmittel für 2014 ergibt.

4. Verwaltungsausgaben

Die COSME-Verordnung beinhaltet Mittelzuweisungen für Ausgaben für die im Rahmen der Verwaltung des COSME-Programms sowie für die Erreichung der dort vorgesehenen Ziele erforderliche Vorbereitung, Überwachung, Kontrolle, Prüfung und Beurteilung. Diese Ausgaben dürfen 5 % der insgesamt zur Verfügung stehenden Finanzausstattung nicht überschreiten.

Die Verwaltungsausgaben für die GD GROW betrugen 5 017 946 EUR; dies ist weniger als 2 % der insgesamt gebundenen Mittel. Die Summe der für das Funktionieren der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen ausgeführten Mittel betrug 6 626 000 EUR, was 2,6 % der insgesamt gebundenen Mittel ausmacht. In der Summe repräsentierten die Verwaltungsausgaben 4,6 % der Finanzausstattung für 2014.

Zu den Verwaltungsausgaben zählten Ausgaben für Studien, Expertensitzungen, Informations- und Kommunikationsmaßnahmen einschließlich der Vermittlung der politischen Schwerpunkte der Union nach außen, soweit sie mit den allgemeinen Zielen des COSME-Programms im Zusammenhang stehen. Zudem fielen darunter Ausgaben in Verbindung mit IT-Netzen sowie andere Ausgaben für technische und administrative Unterstützung, die der Kommission für die Verwaltung des COSME-Programms entstanden sind.

5. Beitrag zum Ziel der Einbeziehung von Klimaaspekten

Der Beitrag des COSME-Programms zum Ziel der Einbeziehung von Klimaaspekten, das für alle Programme der Kommission festgelegt wurde, wurde auf 21,2 Mio. EUR geschätzt, was 8 % der Finanzausstattung für 2014 entspricht.

Maßgebliches Ziel/Ergebnis

Mittelausstattung 2014

(EUR Million)

Enterprise Europe Network

15,4

Finanzierungsinstrumente: Eigenkapitalfazilität für Wachstum

5,82

Summe

21,22

Für verschiedene COSME-Maßnahmen, wie beispielsweise die Kreditbürgschaftsfazilität, ist es schwierig, den Beitrag zur Einbeziehung von Klimaaspekten zu beziffern, ohne dabei die Finanzmittler sowie die mehreren Hundert teilnehmenden und zu den Endempfängern gehörenden KMU mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu belasten. Aus diesem Grund muss die Methode zur Ermittlung des Beitrags des COSME-Programms verbessert werden, da derzeit der tatsächliche potenzielle Beitrag dieses Programms eindeutig unterschätzt wird.

6. Schlussfolgerung

Das COSME-Programm erreichte im Jahr 2014 eine sehr gute Mittelausführung, trotz der deutlich erhöhten Auslagerung von Aktivitäten an die Exekutivagentur und der Erneuerung der beiden wichtigsten Maßnahmen: der Finanzierungsinstrumente und des Enterprise Europe Network.

Mit dem Programm konnte eine Reihe von einschlägigen Maßnahmen zur Unterstützung europäischer KMU finanziert werden. Zudem konnte der Zugang zu Finanzmitteln für europäische Unternehmen über den neu geschaffenen Rahmen bestehend aus EIF und Finanzmittlern sukzessive vereinfacht werden. Die aus dem COSME-Haushalt 2014 finanzierten Maßnahmen unterstützten Unternehmer bei der Gründung. Eine bedeutende Anzahl von Unternehmen profitierten von Dienstleistungen, die ihnen dabei halfen, neue Märkte zu erschließen, und zahlreiche COSME-Maßnahmen trugen zu der Schaffung eines besseren Geschäftsumfelds für Unternehmen – insbesondere KMU – bei. Die Kommission wird in enger Zusammenarbeit mit der EASME die Verbreitung der Ergebnisse der COSME-Projekte weiter verbessern, weitere Synergieeffekte mit anderen Programmen der Kommission anstreben und aktuelle Informationen zu den Empfängern der COSME-Maßnahmen bereitstellen.

(1)

Verordnung (EU) Nr. 1287/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013.

(2)

C(2014) 4993 final.

(3)

C(2014) 5590 final.

(4)

SEC(2013) 493 final.

(5)

Durchführungsbeschluss der Kommission 2013/771/EU vom 17.12.2013.

(6)

C(2013) 9414.

(7)

Weitere zuständige Generaldirektionen: RTD, CNECT, ENV, CLIMA, MARE, ENER.

(8)

Einschließlich der bewilligten Mittel, der Mittelübertragungen aus dem Programm CIP, der Drittländer- und EFTA-Beiträge und Übertragungen.

(9)

Einschließlich der bewilligten Mittel, der Mittelübertragungen aus dem Programm CIP, der Drittländer- und EFTA-Beiträge und Übertragungen.

(10)

Siehe den am 13.11.2015 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat gemäß Artikel 140 Absatz 8 der Haushaltsordnung über die eingesetzten und mit Mitteln aus dem Gesamthaushaltsplan unterstützten Finanzierungsinstrumente zum 31. Dezember 2014 (COM(2015)565 final).

(11)

Zahlen von 2015.

(12)

Einschließlich der „Conference on Boosting the Business of Liberal Professions“, der „Conference on Second Chance for Honest Failed Entrepreneurs“ und der „Conference on Transfers of Business“.