GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Für einen offenen und sicheren globalen maritimen Bereich: Elemente einer Strategie der Europäischen Union für maritime Sicherheit /* JOIN/2014/09 final */
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT Für einen offenen und sicheren globalen
maritimen Bereich:
Elemente einer Strategie der Europäischen Union für maritime Sicherheit I Einleitung Zwischen den maritimen Interessen Europas und Wohlergehen,
Wohlstand und Sicherheit seiner Bürger und Gemeinden besteht ein
grundsätzlicher Zusammenhang. Etwa 90 % des Außenhandels und 40 % des
Binnenhandels der EU werden über das Meer abgewickelt. Die EU ist der
drittgrößte Importeur und der fünftgrößte Erzeuger im Fischerei- und
Aquakultursektor weltweit. Mehr als 400 Millionen Passagiere werden jedes
Jahr über Häfen der EU befördert. Offene und sichere Meere und Ozeane sind für
die Europäische Union zur Sicherung von freiem Handel, Verkehr, Tourismus und
ökologischer Vielfalt sowie ihrer wirtschaftlichen Entwicklung unabdingbar. Fehlender
Schutz vor den verschiedensten Bedrohungen und Gefahren kann zur Folge haben,
dass die Meere und Ozeane zur Arena für internationale Konflikte, Terrorismus
und organisierte Kriminalität werden. Vor diesem Hintergrund sieht sich die
Europäische Union genötigt, mehr zu tun sowie schneller und mit weniger
Ressourcen zu handeln, indem sie die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen
Sektoren und nationalen Behörden stärkt. Da die inneren und äußeren Dimensionen
der maritimen Sicherheit immer enger miteinander verflochten sind, bedarf es einer
Geschlossenheit und gemeinsamer Anstrengungen aller Beteiligten, um Kohärenz
zwischen den sektorspezifischen und den nationalen politischen Strategien zu
erzielen und die zivilen und militärischen Stellen in die Lage zu versetzen,
gemeinsam und wirksam zu reagieren. Die Verknüpfung des Einsatzes der Operation
Atalanta der Seestreitkräfte der Europäischen Union für Somalia (EUNAVFOR) mit der
Bereitstellung umfangreicher EU-Mittel für die Zusammenarbeit hat gezeigt, dass
ein solcher kombinierter Ansatz wirksam ist. Im Dezember 2013 betonte der Europäische Rat
die Bedeutung des Schutzes der strategischen maritimen Sicherheitsinteressen
gegenüber einem breiten Spektrum von Gefahren und Bedrohungen. Was die
konkreten Ziele betrifft, so wurde in der Limassol-Erklärung der EU von 2012
unterstrichen, „wie wichtig eine bessere meerespolitische Entscheidungsfindung,
einschließlich einer verstärkten Zusammenarbeit, … ist.“[1] Eine
EU-Strategie für maritime Sicherheit könnte das Fundament für eine auf Regeln
gestützte gute Governance auf dem Meer, sei es in den Hoheitsgewässern oder auf
hoher See, bereiten. Eine EU-Strategie für maritime Sicherheit
würde ein strategisches, sektorübergreifendes Konzept für die maritime
Sicherheit erleichtern[2].
Den Ausgangspunkt sollten Koordinationsmaßnahmen der EU und die Entwicklung
weiterer Synergien mit und unter den Mitgliedstaaten sowie die Zusammenarbeit
mit internationalen Partnern bilden, wobei im Einklang mit geltenden Verträgen
und Rechtsvorschriften sowie mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten
Nationen (UNCLOS) als Eckstein dieses Konzepts zu handeln ist. Eine derartige Strategie wäre nicht darauf
ausgerichtet, neue Strukturen, Programme oder Rechtsvorschriften zu schaffen,
sondern an bereits Erreichtes anzuknüpfen und es auszubauen. Dabei sollte die
Übereinstimmung mit bestehenden EU-Politiken sichergestellt werden.[3] Die Zusammenarbeit mit vorhandenen zwischenstaatlichen
und internationalen Initiativen sollte gestärkt werden.[4] Zudem würde die
Entwicklung eines koordinierten Vorgehens im Bereich maritime Sicherheit das
Wachstums- und Beschäftigungspotenzial unserer Meere stärken, wie in der
EU-Wachstumsstrategie „Europa 2020“ dargelegt ist.[5] II Maritime Sicherheitsinteressen Die wichtigsten strategischen maritimen
Sicherheitsinteressen der EU: ·
Verhinderung von Konflikten, Wahrung des Friedens
und Stärkung der internationalen Sicherheit im Zusammenwirken mit internationalen
Partnern, so dass die internationale Zusammenarbeit in Meeresfragen und die
Rechtsstaatlichkeit gefördert werden, der Seehandel erleichtert und ein Beitrag
zur nachhaltigen Entwicklung geleistet wird; ·
Schutz der EU vor Bedrohungen der maritimen
Sicherheit einschließlich des Schutzes kritischer Anlagen der maritimen
Infrastruktur wie Häfen und Terminals, Offshore-Anlagen,
Unterwasserrohrleitungen, Telekommunikationskabel, wissenschaftliche
Forschungs- und Innovationsprojekte sowie Wirtschaftstätigkeiten auf See; ·
wirksame Kontrolle der maritimen Außengrenzen der
Union zur Verhinderung illegaler Tätigkeiten; ·
Schutz der globalen EU-Lieferkette, der freien
Schifffahrt, des Rechts auf friedliche Durchfahrt von Schiffen unter der Flagge
von EU-Mitgliedstaaten sowie der Sicherheit ihrer Seeleute und Passagiere; ·
Verhinderung der illegalen, ungemeldeten und
unregulierten Fischerei (IUU). III Bedrohung der maritimen
Sicherheit Die Bedrohung der maritimen Sicherheit weist
viele Seiten auf, stellt ein Risiko für EU-Bürger dar und schadet den
strategischen Interessen der EU. Sie ist mit den verschiedensten Auswirkungen
auf mehrere Politikbereiche verbunden. Soziale, wirtschaftliche und ökologische
Erscheinungen wie der Klimawandel, die Verschlechterung des Zustands der
Meeresökosysteme und die Verknappung der natürlichen Ressourcen mit Auswirkung
auf die Küstengebiete der EU-Mitgliedstaaten und anderer Länder haben direkte
und indirekte Folgen für die maritime Sicherheit. Für die maritime Sicherheit
sind die folgenden Bedrohungen ermittelt worden: ·
Meeresgebietsstreitigkeiten, Angriffshandlungen und
bewaffnete Konflikte zwischen Staaten; ·
Verbreitung von Massenvernichtungswaffen,
einschließlich chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer
Bedrohungen; ·
Piraterie und bewaffnete Raubüberfälle auf See; ·
Terrorismus und andere vorsätzliche widerrechtliche
Handlungen gegen Fracht- und Passagierschiffe, Häfen und Hafenanlagen sowie
kritische Anlagen der maritimen Infrastruktur einschließlich Cyberangriffen auf
Datensysteme; ·
grenzüberschreitende und organisierte Kriminalität
einschließlich des illegalen Waffenhandels, des Drogen- und des Menschenhandels
auf dem Seeweg sowie der IUU-Fischerei; ·
potenzielle Folgen illegaler Einleitungen oder
einer unbeabsichtigten Verschmutzung des Meeres; ·
potenzielle Auswirkungen von Naturkatastrophen,
extremen Wettereignissen und klimatischer Veränderungen auf den Seeverkehr und
insbesondere auf die maritime Infrastruktur; ·
Bedingungen auf See und im Küstenbereich, die das
Wachstums- und Beschäftigungspotenzial im Bereich der Meereswirtschaft
schwächen. IV Ziel dieser Strategie Ausgehend von der Komplexität der vorhandenen
politischen Instrumente und der schier unendlichen Zahl von Akteuren und
Rechtsvorschriften auf nationaler und EU-Ebene sollte diese Strategie
integrativ und umfassend sein und an den erreichten Stand anknüpfen. Ein gutes Beispiel ist das umfassende Konzept
der EU zur Bekämpfung der Piraterie vor der somalischen Küste. Erforderlich
sind multilaterale Maßnahmen unter Einbeziehung der Zusammenarbeit im zivilen
und verteidigungspolitischen Bereich, der Aufbau von Kapazitäten und
Partnerschaften, Finanz- und Justizermittlungen, diplomatische Anstrengungen
und politische Bekenntnisse auf lokaler, regionaler und internationaler Ebene sowie
die Forschungs- und Innovationskooperation mit der Wirtschaft. Die Strategie ist auf die Anwendung eines
sektorübergreifenden Ansatzes im Bereich der maritimen Sicherheit ausgerichtet.
Dazu sollen die folgenden vier strategischen Ziele verfolgt werden: a. Optimale Nutzung vorhandener Fähigkeiten
auf nationaler und europäischer Ebene Jeder Mitgliedstaat hat im Laufe der Zeit
eigene Systeme, Strukturen und Konzepte für seine maritime Sicherheit
entwickelt, wobei keine Methode alleinigen Anspruch auf Erfolg erhebt. Diese
Bemühungen werden unterstützt von EU-Agenturen wie der Europäischen
Verteidigungsagentur (EDA) und dem Satellitenzentrum der Europäischen Union
(EUSC) sowie der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs
(EMSA), der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex) und der
Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EUFA), die sektorspezifische Systeme
und Kapazitäten für die Meeresüberwachung entwickelt haben. Um eine optimale
Reaktion auf Bedrohungen zu gewährleisten, sollte diese Strategie die
einschlägigen Behörden und Agenturen auf allen Ebenen bei ihren Bemühungen um
Erhöhung der Effizienz der maritimen Sicherheit und zur Erleichterung der
sektor- und grenzübergreifenden Zusammenarbeit der Akteure in diesem Bereich
unterstützen. b. Förderung wirksamer und
glaubwürdiger Partnerschaften im maritimen Bereich weltweit In Anbetracht des ausgesprochen
internationalen Charakters von Seeverbindungen, globaler Lieferketten und
Schifffahrtsrouten erfolgt die Sicherung der strategischen maritimen Interessen
der EU am besten durch Partnerschaften mit anderen Interessenträgern oder
internationalen Organisationen. Die Fähigkeit der Union zur Zusammenarbeit mit
internationalen Partnern wirkt sich unmittelbar auf ihre Fähigkeit zur
Sicherung ihrer Interessen aus. Die Strategie sollte der EU eine Stellung als
glaubwürdiger, verlässlicher und effektiver Partner im maritimen Bereich
weltweit verschaffen, der bereit und in der Lage ist, seine internationale
Verantwortung wahrzunehmen. c. Förderung der Kosteneffizienz In Zeiten knapper Kassen und begrenzter
Ressourcen sollte diese Strategie zu einem kosteneffizienten Konzept für die
maritime Sicherheit führen. Die maritime Sicherheit der EU ist weitgehend auf
der Basis nationaler Systeme und sektorspezifischer Konzepte organisiert, was
bei entsprechenden Einsätzen potenziell mit höheren Kosten und geringerer
Effizienz einhergeht. Meereseinsätze sollten durch die Verbesserung der
sektorübergreifenden Zusammenarbeit, bessere Kommunikation zwischen nationalen
und EU- Systemen, die Schaffung wirksamer Schnittstellen zwischen zivilen und
militärischen Stellen und die Umsetzung von Ergebnissen der Forschung und
technologischen Entwicklung in entsprechende Maßnahmen effizienter gestaltet
werden. d. Stärkung der Solidarität unter den
Mitgliedstaaten Ein einziger terroristischer Anschlag auf See
oder die Unterbrechung einer oder mehrerer wichtiger Schifffahrtsrouten könnte
katastrophale Auswirkungen auf mehrere Mitgliedstaaten, die EU insgesamt oder
Drittstaaten haben. Für die Verhütung und Aufdeckung von Vorfällen und die
entsprechende Reaktion bedarf es der Zusammenarbeit aller Interessenträger im
Bereich maritime Sicherheit. Eine fehlende Einigung auf die Festlegung von Meereszonen
wie die Abgrenzung ausschließlicher Wirtschaftszonen könnte in bestimmten
Gebieten eine zusätzliche Bedrohung darstellen, beispielsweise im Mittelmeer. Die Strategie sollte daher darauf abzielen, die
gegenseitige Unterstützung der Mitgliedstaaten zu fördern und eine gemeinsame
Notfallplanung, ein gemeinsames Risikomanagement, eine gemeinsame
Konfliktverhütung sowie eine gemeinsame Krisenreaktion und Krisenbewältigung
vorzusehen. V Gestaltung der Reaktion der EU: Ausbau
vorhandener Errungenschaften Einer Strategie, die auf eine bessere maritime
Governance ausgerichtet ist, sollten vier Eckpunkte zugrunde liegen: ·
Sektorübergreifender Ansatz: Alle Partner von Zivil- und Militärbehörden (Strafverfolgung,
Grenzkontrolle, Zoll und Fischereiüberwachung, Umweltbehörden,
Schifffahrtsaufsicht, Forschung und Innovation, Marine) bis hin zur Wirtschaft
(Schifffahrt, private Sicherheitsfirmen, Kommunikationstechnologie,
Kapazitätsunterstützung, Sozialpartner) müssen besser zusammenarbeiten. ·
Funktionale Integrität:
Mandat, Zuständigkeiten und Kompetenzen der einzelnen Akteure sollten nicht
verändert werden. Stattdessen sollte darauf geachtet werden, welche konkreten
Funktionen oder Aufgaben im Zusammenwirken mit anderen Akteuren besser erfüllt
werden können. ·
Maritimer Multilateralismus: Ein wesentlicher Grundsatz bei komplexen Fragen, die eine
internationale Reaktion und Kooperation im maritimen Bereich erfordern, ist der
Multilateralismus. Die EU ist stärker und ihre Interessen werden am besten
geschützt, wenn sie gegenüber internationalen Partnern mit einer Stimme
spricht. ·
Einhaltung von Regelungen und Grundsätzen: Die EU fördert die Achtung des Völkerrechts, der Menschenrechte und
der Demokratie sowie die vollständige Einhaltung von UNCLOS und der darin
verankerten Ziele als Schlüsselelemente für eine auf Regeln gestützte gute
Governance auf dem Meer. Diese vier Grundsätze kommen in fünf Bereichen
der besseren Zusammenarbeit zur Anwendung. a. Maßnahmen im Außenbereich Das auswärtige Handeln der EU zur Förderung
der maritimen Sicherheit und Governance erstreckt sich von politischen Dialogen
mit internationalen Partnern bis hin zur Unterstützung des maritimen
Kapazitätsaufbaus und von militärischen Einsätzen zur Abschreckung von
Piraterie und bewaffneten Raubüberfällen auf See. Die EU könnte verbessern, wie
und in welchem Umfang sie sich bewährte innenpolitische Verfahren in Bezug auf
maritime Sicherheitsaspekte zunutze macht, um einen verantwortungsbewussteren
Umgang mit den Weltmeeren zu fördern. Anwendung finden könnte dies
beispielsweise, wenn sie Partnerländer dabei unterstützt, die Standards ihrer
Häfen und Hafenanlagen und ihrer Schiffssicherheit zu erhöhen, damit sie den
Anforderungen des Internationalen Codes für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und
in Hafenanlagen (ISPS-Code) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation
(IMO) sowie den Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens und des
Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation über Ausweise für Seeleute
für die Sicherheit von Seeleuten genügen. Der Erfolg der EUNAVFOR-Operation Atalanta bei
der Abschreckung von Piraterie vor der somalischen Küste in Verbindung mit der
von der EU geleisteten erheblichen Unterstützung der Zusammenarbeit sowohl an
Land als auch auf See hat zu einer Verringerung der Ursachen für mangelnde
Sicherheit auf dem Meer beigetragen. Diesen Erfolg gilt es zu analysieren, um
daraus Lehren für andere Fälle zu ziehen. Ein weiteres Modell mit positiven
Ergebnissen im Kampf gegen die Piraterie in Südostasien – an dem sich einzelne
EU-Mitgliedstaaten beteiligt haben – ist das Regionale Kooperationsabkommen zur
Bekämpfung von Piraterie und bewaffneten Raubüberfällen auf Schiffe in Asien
(ReCAAP). Diese Beispiele sind Beleg für den Wert gemeinsamer Maßnahmen im
Bereich der maritimen Sicherheit. Regionale Gesichtspunkte Einige Meereszonen oder -gebiete innerhalb des
globalen maritimen Bereichs haben aufgrund ihres strategischen Wertes oder
ihres Krisen- bzw. Instabilitätspotenzials für die EU und ihre Mitgliedstaaten einen
besonderen Stellenwert. Das Mittelmeer, der Atlantik und das globale
Netz von Schifffahrtsrouten von und nach Asien, Afrika und Amerika sind hier
von maßgeblicher Bedeutung. Die Gewässer um den afrikanischen Kontinent, einschließlich
des Golfs von Guinea, bedürfen größerer Aufmerksamkeit und eines international
abgestimmten Vorgehens.[6]
Die Zunahme von Piraterie und bewaffneten Raubüberfällen auf See im Golf von
Guinea unterstreicht die Notwendigkeit abgestimmter Aktionen der EU,
einschließlich der Knüpfung bestehender und künftiger Kapazitätsaufbauhilfen an
die Auflage, dass die Staaten der Region entsprechende Maßnahmen ergreifen. Der Golf von Aden ist in Anbetracht der
Präsenz internationaler Partner, die die gefährdete Schifffahrt schützen und
die Piraterie bekämpfen, zu einem wichtigen Gebiet für die Zusammenarbeit
geworden. So wirkt sich die Präsenz der EU im Golf von Aden über die
EUNAVFOR-Operation Atalanta im Zusammenspiel mit der umfassenden Unterstützung
durch andere Kooperationsinstrumente der EU positiv auf andere Politikbereiche
aus und fördert eine bessere Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen
Stellen. Der Erfolg der Operation Atalanta in Verbindung mit den
längerfristigen Kooperationsmaßnahmen sollte so aufrechterhalten werden, dass das
Wiederaufflammen der Piraterie ausgeschlossen ist. Die EU unterstützt die Entwicklung der
Integrierten Meeresstrategie Afrikas 2050 und ist bereit, mit der Afrikanischen
Union und ihren Mitgliedstaaten in maritimen Fragen zusammenzuarbeiten. Die Meeresgebiete Ost- und Südostasiens weisen
eine Vielzahl von Problemen auf. Aus einer starken, aber ungleich verteilten
wirtschaftlichen Entwicklung, dem Wachstum der Bevölkerung sowie
konkurrierenden Ansprüchen auf Hoheitsgebiete und Meeresressourcen ergibt sich
eine gefährliche Mischung aus Streitigkeiten, Instabilität und Krisen. Die Öffnung möglicher Transportrouten durch
die Arktis und die Ausbeutung ihrer Natur- und Bodenschätze wird besondere
ökologische Herausforderungen stellen, die mit äußerster Sorgfalt behandelt
werden müssen, wobei die Zusammenarbeit mit Partnern von vordringlicher
Bedeutung sein wird.[7] Bereiche für eine bessere Zusammenarbeit Die Union ·
sollte in internationalen Foren wie den G8, der
UNO, der IMO, der IAO, der NATO, der Afrikanischen Union und ihrer
subregionalen Organisationen, der Union für den Mittelmeerraum, dem Verband
Südostasiatischer Nationen (ASEAN) und INTERPOL sowie mit Drittstaaten für ein
koordiniertes Vorgehen in Fragen der maritimen Sicherheit sorgen, ·
sollte regelmäßig Meeresübungen „unter EU-Flagge“
mit Drittstaaten im Rahmen einer Operation der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (GSVP) oder eines EU-Manövers planen, um das Profil der EU
im globalen maritimen Bereich zu schärfen, ·
sollte die regionalen Reaktionen der EU in anderen
von Piraterie betroffenen Gebieten in aller Welt stärken und unterstützen, vor
allem durch eine optimale Nutzung von Initiativen im Rahmen der Gemeinsamen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) sowie durch eine intensivierte
Vorbereitung auf künftige Notfälle im Meeresbereich, wozu das auswärtige
Handeln breiter angelegt sein sollte, ·
sollte ausgehend von der bereits bestehenden Kooperation
der EU den Kapazitätsaufbau im Bereich der maritimen Sicherheit mit
Drittstaaten und Regionalorganisationen vorantreiben, um in folgenden Punkten
weitere Verbesserungen durchzusetzen: 1) maritime Governance und
Rechtsstaatlichkeit, einschließlich Strafjustiz und Rechtsdurchsetzung auf See;
2) Sicherheit von Häfen und des Seeverkehrs gemäß den international
vereinbarten Normen; 3) Fähigkeit zur Überwachung der eigenen Grenzen und 4) Bekämpfung
der IUU-Fischerei, ·
sollte Drittstaaten bei der Einrichtung und
Nachrüstung ihrer Kapazitäten für Such- und Rettungseinsätze im Einklang mit
internationalen Verpflichtungen unterstützen, ·
sollte eine Verbesserung der Modalitäten für den
Informationsaustausch mit internationalen Partnern, einschließlich
Nachbarländern, wie von der EU im Großraum des Indischen Ozeans gefördert,
anstreben. b. Lageerfassung, Überwachung und
Informationsaustausch im maritimen Bereich Der Zugriff auf aktuelle und genaue Daten
sowie nachrichtendienstliche Informationen ist von entscheidender Bedeutung, um
ein allgemeines Bild von der Lage im maritimen Bereich zu erlangen, was zu
wirksameren Einsätzen und einer effizienteren Nutzung knapper Mittel führt. Mithilfe
einer Reihe von Systemen, die unterschiedliche Politikbereiche bedienen und in
einigen Fällen nicht nur einen einzigen Sektor betreffen, konnten bereits
Fortschritte erzielt werden. Hierzu gehörende folgende Systeme: SafeSeaNet,
ein unionsweites, von der EMSA verwaltetes Überwachungs- und Informationssystem
für den Schiffsverkehr, das die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften
sicherstellen soll; das Gemeinsame Kommunikations- und Informationssystem für
Notfälle (CECIS) zur Erleichterung der Kommunikation bei Vorfällen und
Katastrophen auf See, verwaltet von der Generaldirektion Humanitäre Hilfe der
Kommission (ECHO); das von der EFCA und den Mitgliedstaaten verwaltete
Schiffsüberwachungssystem VMS zur Unterstützung der Gemeinsamen
Fischereipolitik; das Netzwerk für Meeresüberwachung (MARSUR) zur Unterstützung
der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, das Europäische
Grenzüberwachungssystem (EUROSUR)[8]
zur Verbesserung des Lagebewusstseins und der Reaktionsfähigkeit der
Mitgliedstaaten und der EU-Grenzschutzagentur Frontex an den Außengrenzen;
außerdem soll der gemeinsame Informationsraum (CISE) für den maritimen Bereich
der EU, der zurzeit von der EU und den EU/EWR-Mitgliedstaaten gemeinsam
entwickelt wird, einen Rahmen für die Interoperabilität zwischen nationalen und
EU-Systemen schaffen und erweitern, insbesondere unter Verwendung eines
gemeinsamen Datenmodells. Die Meeresüberwachung ist nach wie vor
weitgehend auf sektoraler und nationaler Basis organisiert, was eine
suboptimale Nutzung verfügbarer Überwachungskapazitäten zur Folge haben kann. Dabei
können die Behörden der EU-Mitgliedstaaten sich auf sektorale EU-Systeme und
-konzepte stützen. Vorbildliche Lösungen für die Verbesserung der
zivil-militärischen Zusammenarbeit auf nationaler und europäischer Ebene wurden
im Rahmen von EUROSUR entwickelt. Zivil- und Militärbehörden müssen über die
nationalen Koordinierungszentren für die Grenzüberwachung Informationen über
Zwischenfälle und Patrouillen und über nationale Lagebilder
nachrichtendienstliche Informationen austauschen und ihre Aktivitäten bei der
Reaktion auf Gefahren an den Außengrenzen koordinieren. Im Einklang mit den Zielen der EU-Strategie
für maritime Sicherheit entwickelt das Erdbeobachtungsprogramm Copernicus
bereits einen umfassenden Ansatz für eine besser koordinierte Nutzung von Weltraumsystemen
und Fernerkundungstechnologien sowie der entsprechenden Anwendungen und Dienste.
Weltraum- und luftgestützte
Überwachungstechnologien ermöglichen die Beobachtung schwer zugänglicher
Gebiete sowie Verbesserungen beim Aufspüren und Verfolgen kleinerer Schiffe,
die für Drogenschmuggel, Piraterie und Migration genutzt werden. Seit 2013 errichten
Frontex, die EMSA und das EU-Satellitenzentrum (EUSC) einen Dienst für die
kombinierte Anwendung von Überwachungsinstrumenten mit Schiffsmeldesystemen,
Satellitenbildern und bemannten Überwachungsflugzeugen. Die
Erdbeobachtungskomponenten dieses Dienstes werden ab 2014 vom
Erdbeobachtungsprogramm Copernicus finanziert. Zur Erhöhung der Wirksamkeit sollten
Lageerfassung, Überwachung und Informationsaustausch im maritimen Bereich von
Forschungs- und Innovationstätigkeiten flankiert werden. Bereiche für eine bessere Zusammenarbeit ·
Die Mitgliedstaaten sollten aufgefordert werden,
dafür zu sorgen, dass bis Ende 2014 alle für die Überwachung der Meeresgrenzen
zuständigen Zivil- und Militärbehörden regelmäßig Informationen über die
nationalen Lagebilder von EUROSUR austauschen und über die nationalen
Koordinierungszentren von EUROSUR zusammenarbeiten. ·
Die Kommission und die Hohe Vertreterin sollten in
Abstimmung mit den Mitgliedstaaten die zivil-militärische und die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie die Interoperabilität der Systeme für
die Meeresüberwachung und maritime Sicherheit weiter verbessern, um sich ein
umfassendes „maritimes Lagebild“ zu verschaffen, die Frühwarnung zu optimieren
und eine umgehende Reaktion zu fördern. ·
Die Kommission und die Hohe Vertreterin sollten für
ein einheitliches Vorgehen im Rahmen der laufenden Arbeiten von EDA, EFCA,
EMSA, ESA, EUSC, Frontex sowie des Erdbeobachtungsprogramms Copernicus und von
Galileo/EGNOS (Geostationärer Navigations-Ergänzungsdienst für Europa) sorgen,
um die Meeresüberwachung in der EU sowie den globalen maritimen Bereich und die
Durchführung von Missionen der GSVP zu unterstützen. c. Entwicklung der Fähigkeiten und
Kapazitätsausbau Für den Aufbau notwendiger und kostengünstiger
Kapazitäten ist ein einheitliches Konzept notwendig. Dazu sollte anknüpfend an
vorhandene Errungenschaften die weitere Einbeziehung öffentlicher und privater
Akteure, darunter der Sozialpartner, gehören. Die Europäische
Grenzschutzagentur koordiniert den Einsatz der von den Grenzschutzbehörden
verschiedener Mitgliedstaaten bei gemeinsamen Operationen zur Verfügung
gestellten Mittel und Personalbestände. Weitere Beispiele
für den Kapazitätsausbau sind die verbesserten Reaktionskapazitäten bei
terroristischen Angriffen auf Schiffe in EU-Gewässern und der Austausch
bewährter Verfahren, wie er vom ATLAS-Netz der Polizeispezialeinheiten aus den
Mitgliedstaaten entwickelt wurde. Mit der Initiative „Bündelung und gemeinsame
Nutzung“, für die sich die EDA einsetzt, sollen militärische Fähigkeiten der
EU-Mitgliedstaaten in größerem Umfang gebündelt und gemeinsam genutzt werden,
was zu einem besseren Einsatz knapper (militärischer) Fähigkeiten beiträgt. Damit
verbessern sich die Wirksamkeit, Nachhaltigkeit, Interoperabilität und Kosteneffizienz
dieser Fähigkeiten. Bereiche für eine bessere Zusammenarbeit ·
Die Kommission und die Hohe Vertreterin sollten
Fähigkeitsbereiche und ‑technologien ermitteln, die von einer
Harmonisierung zwecks verbesserter Interoperabilität profitieren könnten, und
technische Fahrpläne aufstellen, in denen der entsprechende Prozess und die
jeweiligen Etappenziele aufgeführt sind. ·
In Abstimmung mit der Hohen Vertreterin sollte die
Kommission den Mehrwert von im Eigentum der EU stehenden, von ihr verwalteten
oder geleasten Fähigkeiten mit doppeltem Verwendungszweck in einem so wichtigen
Bereich wie der Meeresüberwachung zum Nutzen der Mitgliedstaaten prüfen.[9] ·
Die Kommission sollte sondieren, wie eine engere
Zusammenarbeit zwischen und mit den nationalen Behörden, die Meeresüberwachungsmaßnahmen
durchführen, zur Stärkung der Grenzkontrolle, der Rechtsdurchsetzung auf See
sowie der Such- und Rettungstätigkeiten innerhalb des vorhandenen Konzepts des
integrierten Grenzmanagements beitragen kann. ·
Die geltenden Rechtsvorschriften über die
Gefahrenabwehr bei Häfen, Hafeneinrichtungen und Schiffen innerhalb der
EU/unter EU-Flagge sollten uneingeschränkt angewendet und gegebenenfalls
erweitert bzw. weiterentwickelt werden. Die Kommission und die Mitgliedstaaten
sollten einen stärkeren Austausch von bewährten Verfahren, Risikoanalysen und
Bedrohungsinformationen fördern, wenn notwendig in Zusammenarbeit mit den in
der Hafen- und Seeverkehrswirtschaft agierenden Sozialpartnern. ·
Die Kommission sollte in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten
ihre Forschungsbemühungen koordinieren, um ihre Wissensbasis, Technologien und
andere Möglichkeiten zur Erhöhung ihrer Kapazitäten für Vorhersage, Überwachung
und Risikominderung auszubauen. d. Risikomanagement,
Schutz der kritischen maritimen Infrastruktur und Krisenreaktion Obgleich Risikominderung und die Vermeidung
von Vorfällen das Hauptziel bleiben, hängen der Schutz des Zustands der
Meeresumwelt in der EU, der kritischen maritimen Infrastruktur und der
Fähigkeit der EU zur Reaktion auf Krisen von einem hohen Maß an Vorbereitung,
Voraussicht und Reaktionsvermögen ab. Zwar sind verschiedene
ineinandergreifende Maßnahmen bereits getroffen, doch kann die EU ihre
Reaktionsfähigkeit noch verbessern. Dies lässt sich auf der Grundlage bereits vorhandener
Fähigkeiten und Modalitäten, wie z. B. der Rechtsvorschriften zur
Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen, erreichen, in denen die
Mindestsicherheitsanforderungen an Schiffe, Häfen und staatliche Stellen
festgelegt sind. Auch die Einbeziehung der Privatwirtschaft stellt einen
wesentlichen Erfolgsfaktor in dieser Hinsicht dar. Die Zollbehörden der EU führen eine Bewertung
der Sicherheitsrisiken von eingehender Fracht durch, bevor das Frachtgut auf
ein Schiff in einem ausländischen Staat verladen wird. In der Mitteilung der
Kommission über das Zollrisikomanagement und die Sicherheit der Lieferkette
wird die Bedeutung einer weiteren sektorübergreifenden Zusammenarbeit
hervorgehoben.[10]
Gefordert wird eine erhöhte Risikomanagementkapazität zur Beobachtung der
Risiken im Zusammenhang mit Warenbewegungen durch Stärkung des
EU-Risikomanagementrahmens einschließlich umfassender Vorabinformationssysteme
für Frachtgut und der Einbindung zugelassener Wirtschaftsbeteiligter für einen
unterbrechungsfreien Handel. Ein weiteres Beispiel ist das von Frontex
entwickelte gemeinsame integrierte Risikoanalysemodell, das eine schnellere
Feststellung von Gefahren an den Seeaußengrenzen und die entsprechende Reaktion
darauf ermöglicht. Im Rahmen des Schutzes von Schiffen auf See
hat der Einsatz von privatem bewaffnetem Wachpersonal (PCASP – privately
contracted armed security personnel) zugenommen. Mehrere Länder haben nationale
Regeln für den Einsatz und das Verhalten von PCASP festgelegt. Es erscheint
angebracht, auf einen gemeinsamen verbindlichen Standard für PCASP an Bord von
unter EU-Flagge fahrenden Schiffen hinzuarbeiten. Bereiche für eine bessere Zusammenarbeit ·
Die Kommission und die Hohe Vertreterin sollten in
Abstimmung mit den Mitgliedstaaten ein gemeinsames und umfassendes Konzept für
das maritime Risikomanagement verfolgen, um zu einer gemeinsamen Risikoanalyse
zu gelangen. Damit ließen sich Bereiche von maritimem Sicherheitsinteresse im
globalen maritimen Bereich ermitteln, zudem würde der Übergang von einem patrouillengestützten
zu einem informationsgestützten Ansatz erleichtert. ·
Die Kommission und die Hohe Vertreterin sollten
Initiativen für eine verbesserte zivil-militärische und grenzüberschreitende
Zusammenarbeit bei der maritimen Krisenreaktions- und Notfallplanung in Bezug
auf ermittelte Sicherheitsbedrohungen ergreifen. ·
Die Mitgliedstaaten und wichtige Interessenträger
sollten die Widerstandsfähigkeit des Seeverkehrs gegenüber Naturkatastrophen
und dem Klimawandel bewerten und geeignete Maßnahmen ergreifen sowie bewährte
Verfahren zur Minderung der entsprechenden Risiken austauschen. ·
Die Kommission sollte in Erwägung ziehen,
EU-Anforderungen für den Einsatz von PCASP vorzuschlagen, um einen gemeinsamen
Standard für Sicherheitsfirmen aus Mitgliedstaaten und an Bord von unter
EU-Flagge fahrenden Schiffen sicherzustellen. Über die IMO sollte sich die EU
für obligatorische Standards für PCASP auf internationaler Ebene einsetzen. ·
Die Kommission verpflichtet sich, für die
Komplementarität und Kohärenz der Rechtsvorschriften und Maßnahmen zur
Verbesserung der maritimen Sicherheit und der Sicherheit der Versorgungskette
zu sorgen. e. Forschung, Innovation und Aus-
und Fortbildung im Bereich der maritimen Sicherheit Innovative Technologien und Prozesse tragen zu
Verbesserung der Effizienz, Nachhaltigkeit und Wirksamkeit von Einsätzen bei. Sozioökonomische
Forschung und Innovation kann dabei helfen, Situationen einzudämmen, die zu
sozialen Konflikten und Kriminalität auf See führen. Die maritime
Sicherheitsforschung könnte von klaren Vorstellungen von den
sektorübergreifenden Erfordernissen und Fähigkeiten mit doppeltem
Verwendungszweck profitieren. Forschung und Wissensinnovation sowie Aus- und
Fortbildung können einen Beitrag zur Erreichung der Ziele in der Agenda für „blaues
Wachstum“ leisten.[11]
Das Siebte Rahmenprogramm der EU für Forschung und Entwicklung (RP7) und
insbesondere dessen Themenbereich Sicherheitsforschung haben bereits zu
umfangreichen Ergebnissen geführt. Diese Ergebnisse sollten im Prozess der
Politikgestaltung und bei der Erreichung der Marktfähigkeit besser genutzt
werden, wobei auch auf Synergieeffekte mit den Programmen der Mitgliedstaaten
und der europäischen Struktur- und Investitionsfonds zurückgegriffen werden könnte.
Die Kommission wird auch weiterhin die Forschung und Entwicklung (FuE) im
Bereich maritime Sicherheit fördern. Eine maritime Sicherheitsstrategie braucht
globale Partner für Forschung und Entwicklung. „Horizont 2020“ steht
internationalen Partnern offen. Die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) der
Kommission hat für konkrete Forschungstätigkeiten zur Meeresüberwachung
Kooperationsbeziehungen mit internationalen FuE-Partnern aufgenommen. Bereiche für eine bessere Zusammenarbeit ·
Die Kommission, die Hohe Vertreterin und die
Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, verfügbare Schulungskurse im Bereich
maritime Sicherheit in einem gemeinsamen Kalender für Ausbildung im maritimen
Bereich zusammenzufassen, und in Erwägung ziehen, diese Kurse für Drittstaaten
zu öffnen, damit gemeinsam vereinbarte Mindeststandards für die Ausbildung
eingehalten werden. ·
Die Kommission und die Hohe Vertreterin sollten in
Abstimmung mit den Mitgliedstaaten eine gemeinsame zivil-militärische Agenda
für maritime Sicherheitsforschung (einschließlich Fähigkeiten mit doppeltem
Verwendungszweck) aufstellen, um Doppelarbeit zu vermeiden und die Wirksamkeit
der Forschungsanstrengungen zu verbessern. ·
Die Kommission und die Hohe Vertreterin sollten in
enger Zusammenarbeit mit Branchenvertretern, darunter den Sozialpartnern, ein
Netzwerk für Wissens- und Kompetenzentwicklung im Bereich maritime Sicherheit
errichten, dem Forschungsinstitute und Zentren für postgraduale Studien
angehören und das der Maritime Labour Academy der Internationalen
Arbeitsorganisation Unterstützung leistet. ·
Die Kommission sollte in enger Abstimmung mit den
Mitgliedstaaten und anderen einschlägigen Akteuren ihre Bemühungen um
Verbesserung der operativen und technischen Fähigkeit der Union und der
nationalen Behörden zur besseren Aufspürung und Ortung kleiner Schiffe
fortsetzen. VI Fazit und Folgemaßnahmen Die Verbesserung der EU-Zusammenarbeit im
Bereich der maritimen Sicherheit ist eine gewaltige, aber unverzichtbare
Aufgabe. Die EU braucht eine sektorübergreifende Zusammenarbeit, um ihre
Fähigkeit zur Reaktion auf Bedrohungen der maritimen Sicherheit zu stärken. Daran
sind die verschiedensten Partner auf nationaler, EU- und internationaler Ebene
beteiligt. Es handelt sich um einen langfristigen Prozess, der auf vorhandenen
Arbeitsmethoden und dem erreichten Stand aufbaut und eher evolutionäre als revolutionäre
Züge trägt. Die maritime Sicherheit der EU erfährt eine
grundsätzliche Stärkung, wenn die Verpflichtung zur loyalen Zusammenarbeit zum
Leitprinzip erhoben wird. Weiter gestärkt wird sie durch Partnerschaften
zwischen allen Interessenträgern der maritimen Sicherheit auf EU-Ebene sowie
zwischen und in den Mitgliedstaaten. Dazu sollten auch die Industrie, die
Sozialpartner und die Zivilgesellschaft gehören. Die wachsende Rolle der EU im Sicherheitsbereich
sollte in Einklang mit den weltweiten Entwicklungen stehen. Ein starker
Rückhalt und ein hohes Engagement sind auch vonseiten der Privatwirtschaft und
von Forschungseinrichtungen erforderlich, die bei der Erhöhung der maritimen
Sicherheit und der Sicherung der strategischen maritimen Interessen der EU eine
maßgebliche Rolle spielen. Für jeden der aufgezeigten Bereiche sollten
spezifische Aktionspläne für bessere Zusammenarbeit aufgestellt werden. Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden
zusammen mit dem Rat einen detaillierteren Fahrplan für die aufgezeigten
Bereiche erarbeiten. Sollen politische Zielsetzungen in Ergebnisse umgewandelt
werden, ist die Einbindung der maritimen Sicherheit in die Politik der EU von
entscheidender Bedeutung. * * * [1] Von den für die integrierte Meerespolitik zuständigen
europäischen Ministern verabschiedet. [2] „Sektorübergreifend“ bezieht sich auf Maßnahmen oder
Kooperationen zwischen verschiedenen marinen oder maritimen Funktionsbereichen
(z. B. maritime Sicherheit, Schutz der Meeresumwelt, Fischereikontrolle,
Zoll- und Grenzkontrolle, Strafverfolgung und Verteidigung auf See). [3] Zum Beispiel: Verordnung (EG) Nr. 725/2004 zur Erhöhung
der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen, Richtlinie 2005/65/EG zur
Verbesserung der Gefahrenabwehr in Seehäfen und Verordnung (EG) Nr. 324/2008
zur Festlegung geänderter Verfahren für die Durchführung von
Kommissionsinspektionen zur Gefahrenabwehr in der Schifffahrt. [4] Wie zum Beispiel das European Coast Guard Functions
Forum, die Internationale Seeschifffahrts-Organisation oder das Chiefs of
European Navies (CHENs) Forum. [5] KOM(2010) 2020 endgültig. [6] Vgl. „Elemente für die strategische Reaktion der EU auf
die Herausforderungen im Golf von Guinea“, JOIN(2013) 31 final vom 18.12.2013. [7] Gute internationale Beziehungen in der arktischen Region
zu unterhalten und die Stabilität der Region zu unterstützen, wurde als ein
strategisches Interesse der Europäischen Union herausgestellt. Vgl. die
Gemeinsame Mitteilung „Entwicklung einer Politik der Europäischen Union für die
Arktis“, JOIN(2012) 19 final vom 26.6.2012. [8] Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 vom 22. Oktober 2013
zur Errichtung von EUROSUR, ABl. L 295 vom 6.11.2013, S. 11. [9] In enger Anlehnung an das Konzept, das in der Mitteilung
der Kommission zu Fragen der Verteidigung dargelegt wurde, COM(2013) 542
final. [10] Die Kommission wurde vom Rat aufgefordert, die Mitteilung
über das Risikomanagement COM(2012) 793 final im Jahr 2014 zu einem Strategie-
und Aktionsplan weiterzuentwickeln. [11] COM(2012) 494 final.