5.9.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 266/161


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 3. April 2014

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden für das Haushaltsjahr 2012 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden für das Haushaltsjahr 2012,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2014 (05849/2014 — C7-0054/2014),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (3) des Rates, insbesondere auf Artikel 208,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Errichtung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (4), insbesondere auf Artikel 24,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (6), insbesondere auf Artikel 108,

unter Hinweis auf seine früheren Beschlüsse und Entschließungen zur Entlastung,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0208/2014),

A.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (nachstehend „die Agentur“) für 2012 ihrem Jahresabschluss zufolge auf 7 241 850 EUR belief, was einen Anstieg um 51, 11 % im Vergleich zum Jahr 2011 bedeutet, was darauf zurückgeführt werden kann, dass die Agentur erst vor kurzem errichtet wurde; in der Erwägung, dass der gesamte Haushalt der Agentur aus dem Haushalt der Union stammt;

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2012 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Weiterbehandlung der Entlastung 2011

1.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass bezüglich der drei Kommentare aus dem Jahr 2011 zwei Korrekturmaßnahmen eingeleitet wurden, von denen eine als „laufend“ und eine als „abgeschlossen“ bezeichnet wird;

2.

entnimmt den Angaben der Agentur, dass

hinsichtlich der Haushaltsführung und des Finanzmanagements ausführliche Leitlinien zur Aufstellung des Jahreshaushalts entwickelt wurden, einschließlich einer klaren Zuteilung der Zuständigkeiten, interner Fristen, erwarteter Ergebnisse und einer methodischen Unterstützung der beteiligten Akteure; erkennt, dass die Verwalter der einzelnen Haushaltslinien extensive methodische Berichte erhalten, um die Effizienz und Konsistenz des neu eingeführten Zero-Based-Budgeting sicherzustellen,

in den Bericht über die Ausführung des Haushaltsplans eine Komponente zur Haushaltsplanung eingeführt wurde, damit die zur Kontrolle der Verpflichtungen und Zahlungen benötigten Informationen bereitgestellt werden;

die Transparenz bei den Einstellungsverfahren verbessert wurde, indem in den Stellenausschreibungen angegeben wird, wie viele Kandidaten in die Reserveliste aufgenommen werden und welche Einspruchmöglichkeiten bestehen, sowie durch die Vorbereitung von Fragen für die schriftlichen Tests und Auswahlgespräche und deren Gewichtung bereits vor Prüfung der Bewerbungen;

Bemerkungen zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge

3.

stellt mit Sorge fest, dass die Agentur zur Deckung des gestiegenen Schulgeldes ihren Bediensteten, deren Kinder eine Primar- oder Sekundarschule besuchen, eine Sonderzulage gewährt, die sich 2012 in einigen Fällen auf bis zu 23 000 Euro belief, und zwar zusätzlich zu den Erziehungszulagen gemäß dem Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften („das Statut“); stellt fest, dass diese Zulagen vom Statut nicht gedeckt werden und deshalb vom Rechnungshof als irregulär bezeichnet werden; weist jedoch darauf hin, dass diese Situation entstand, weil es in der Stadt, in der die Agentur ihren Sitz hat, keine Europäischen Schulen gibt und mit der Sonderzulage die Gleichbehandlung der Bediensteten der Agentur gemäß dem Statut gewährleistet werden soll;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

4.

stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2012 zu einer Vollzugsquote von 93,75 % geführt haben und dass die Ausführungsrate bei den Zahlungen 66,8 % betrug;

5.

bedauert, dass die Agentur unter Titel II (Gebäude- und Nebenkosten der Agentur) Mittelbindungen ihres Haushalts in Höhe von 1 700 000 EUR übertragen hat, was 81 % der Mittelbindungen unter Titel II entspricht; stellt fest, dass diese Übertragungen hauptsächlich mit der Umsetzung der REMIT-Verordnung im Zusammenhang stehen, die noch nicht abgeschlossen ist; lenkt die Aufmerksamkeit der Agentur auf die Feststellung des Rechnungshofs, dass die Umsetzung mit den operativen Tätigkeiten der Agentur in Verbindung steht und deshalb eigentlich unter Titel III verbucht werden sollte;

6.

stellt mit Sorge fest, dass die Agentur am Jahresende Barmittel in Höhe von 4 200 000 EUR vorhielt, einschließlich eines Haushaltsüberschusses in Höhe von 1 600 000 EUR, der auf die exzessive Mitteleinforderung im Jahr 2011 zurückzuführen ist, und dass dieser Überschuss 2013 von der Kommission wieder eingezogen wurde; vertritt die Auffassung, dass dies nicht mit einer soliden Mittelverwaltung vereinbar ist;

7.

ist der Ansicht, dass keiner der in dieser Entschließung genannten Kritikpunkte für sich genommen ein ernsthaftes Problem darstellt, diese jedoch in ihrer Gesamtheit deutlich auf die Notwendigkeit von Verbesserungen durch die Agentur hinweisen und die Agentur angesichts der Verfahren im kommenden Jahr grundlegende Leitlinien beachten muss; fordert die Agentur auf, über ihre Fortschritte bei der Weiterbehandlung der Entlastung 2012 zu berichten;

Mittelübertragungen

8.

stellt mit Besorgnis fest, dass die Agentur 2012 in 43 Haushaltslinien zusammen 20 Mittelübertragungen in einer Gesamthöhe von 1 000 000 EUR vorgenommen hat, was ein Zeichen für Schwächen bei der Haushaltsplanung ist;

Vergabe- und Einstellungsverfahren

9.

stellt mit Besorgnis fest, dass bei den Einstellungsverfahren Probleme in Bezug auf Transparenz und Gleichbehandlung der Kandidaten aufgetreten sind und dass insbesondere die Fragen für die Auswahlgespräche und Tests nicht vor der Sichtung der Bewerbungen festgelegt wurden sowie die Voraussetzungen für die Zulassung zu den Auswahlgesprächen und schriftlichen Tests und zur Aufnahme der geeigneten Kandidaten auf die Liste nur unzureichend genau beschrieben und die Maßnahmen zur Gewährleistung der Anonymität der Kandidaten während der schriftlichen Tests unzureichend waren; fordert die Agentur auf, diese Unzulänglichkeiten zu beseitigen und die Entlastungsbehörde im Zuge der Weiterbehandlung der Entlastung 2012 über die Fortschritte in diesem Bereich zu unterrichten;

Vorbeugung von und Umgang mit Interessenskonflikten und Transparenz

10.

nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur ihre Politik zur Vorbeugung von und zum Umgang mit Interessenskonflikten auf der Grundlage der Leitlinien der Kommission über die Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten in den dezentralen Agenturen der EU neu ausrichtet; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde von den Bewertungsergebnissen in Kenntnis zu setzen, sobald diese verfügbar sind;

11.

stellt fest, dass die Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder des Regulierungsrats, des Direktors und der Sachverständigen der Expertengruppen der Agentur sowie die Lebensläufe der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Beschwerdekammer öffentlich nicht zugänglich sind; fordert das Zentrum auf, hier unverzüglich Abhilfe zu schaffen;

Interne Revision

12.

nimmt seitens der Agentur zur Kenntnis, dass diese 2012 die Charta mit den Aufgaben, Rechten und Pflichten des Internen Auditdienstes der Kommission unterzeichnet und ihren ersten Besuch im Februar 2012 empfangen hat und der Interne Auditdienst der Kommission dabei eine vollständige Risikobewertung der operativen, administrativen und unterstützenden Prozesse der Agentur durchführte, um seine Prüfstrategie für den Zeitraum 2013 bis 2015 festzulegen und ferner eine eingeschränkte Prüfung der Umsetzung der Internen Kontrollstandards durchzuführen; stellt fest, dass der Interne Auditdienst der Kommission auf Prozesse mit einem hohen Risiko hingewiesen hat, die noch verbessert werden müssen, insbesondere bei Planung und Kontrolle, Leistungsbeurteilung und Karriereentwicklung, Verwaltung von Dokumenten und Daten, Gebäude- und Anlagenmanagement, Logistik, Sicherheit, Beziehungen zu wichtigen Akteuren und Kommunikation, Kontrolle des Binnenmarktes, nationalen Regulierungsbehörden sowie Zusammenarbeit und Kontrolle bei der Umsetzung der Netzkodizes; stellt fest, dass die Agentur einen Aktionsplan zur Verbesserung der Kontrollen innerhalb dieser Prozesse übermittelt hat und dieser Plan vom Internen Auditdienste der Kommission gebilligt wurde;

Leistung

13.

fordert die Agentur auf, die Ergebnisse und Auswirkungen ihrer Arbeit auf die europäischen Bürger auf ihrer Web-Site zu veröffentlichen;

4.

verweist, was die weiteren horizontalen Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 3. April 2014 (7) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 365 vom 13.12.2013, S. 1.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

(4)  ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 1.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.

(7)  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0299 (siehe S. 359 dieses Amtsblatts).